342 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2018
Gesetz
zur Verlängerung der Aussetzung
des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten
Vom 8. März 2018
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: den Eltern eines minderjährigen Ausländers, dem eine
Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite
Artikel 1 Alternative erteilt wurde, eine Aufenthaltserlaubnis er-
Änderung des teilt werden, bis die Anzahl der nach dieser Vorschrift
Aufenthaltsgesetzes erteilten Aufenthaltserlaubnisse die Höhe von monat-
lich 1 000 erreicht hat. Ein Anspruch auf Familiennach-
§ 104 Absatz 13 des Aufenthaltsgesetzes in der Fas-
zug besteht für Ehegatten oder minderjährige ledige
sung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008
Kinder von Ausländern, denen eine Aufenthaltserlaub-
(BGBl. I S. 162), das zuletzt durch Artikel 10 Absatz 4
nis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative erteilt
des Gesetzes vom 30. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3618)
wurde, sowie Eltern minderjähriger Ausländer, denen
geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1
„(13) Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung des zweite Alternative erteilt wurde, weder aus dieser Vor-
Familiennachzugs zu Personen, denen nach dem schrift noch nach Kapitel 2 Abschnitt 6 dieses Geset-
17. März 2016 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Ab- zes. Die §§ 22 und 23 bleiben unberührt. Das Nähere
satz 2 Satz 1 zweite Alternative erteilt worden ist, regelt ein noch zu erlassendes Bundesgesetz.“
längstens jedoch bis zum 31. Juli 2018, wird der Fa-
miliennachzug zu diesen Personen nicht gewährt. Ab Artikel 2
1. August 2018 kann aus humanitären Gründen dem
Ehegatten oder dem minderjährigen ledigen Kind eines Inkrafttreten
Ausländers, dem eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in
Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative erteilt wurde, sowie Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es
ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Berlin, den 8. März 2018
Der Bundespräsident
Steinmeier
Die Bundeskanzlerin
Dr. A n g e l a M e r k e l
Der Bundesminister des Innern
Thomas de Maizière
Der Bundesminister des Auswärtigen
Sigmar Gabriel
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2018 343
Gesetz
über die Feststellung des Wirtschaftsplans
des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2018
(ERP-Wirtschaftsplangesetz 2018)
Vom 8. März 2018
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: teriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder
sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerb-
§1 lichen Wirtschaft einschließlich der freien Berufe bis zu
Feststellung des einem Gesamtbetrag von 3 300 000 000 Euro zu Lasten
Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens des ERP-Sondervermögens zu übernehmen.
Der Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für (2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die
das Jahr 2018, der diesem Gesetz als Anlage beigefügt aufgrund der Ermächtigungen der früheren Wirtschafts-
und nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungs- plangesetze übernommenen Bürgschaften, Garantien
gesetzes vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160), geändert und sonstigen Gewährleistungen angerechnet, soweit
durch Artikel 246 der Verordnung vom 31. August 2015 das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genom-
(BGBl. I S. 1474), aufgestellt worden ist, wird in Einnah- men werden kann oder in Anspruch genommen worden
men und Ausgaben auf ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz
835 155 000 Euro erlangt hat.
festgestellt.
(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewähr-
§2 leistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzu-
rechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in
Ermächtigung zur Kreditaufnahme Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen,
wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wie- soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungs-
deraufbau bis zu der Höhe von 30 Prozent des in § 1 betrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten fest-
festgestellten Betrages aufzunehmen. gelegt wird.
§3 (4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inan-
Zulässige spruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz
Mehrausgaben ohne Nachtragswirtschaftsplan für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernom-
mene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr
Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge anzurechnen.
eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürf-
nisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des
Grundgesetzes), so bedarf es keines Nachtragswirt- §5
schaftsplans, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall
einen Betrag von 5 000 000 Euro nicht überschreitet Vom
oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind. Verwendungszweck ausgenommene Beträge
§4 Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlag-
ten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind
Übernahme von Gewährleistungen von der Begrenzung der in § 2 des ERP-Verwaltungs-
(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Ener- gesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenom-
gie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesminis- men.
344 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2018
§6 §7
Befristung
Inkrafttreten
Die §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des
ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2019 außer Kraft. Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es
ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Berlin, den 8. März 2018
Der Bundespräsident
Steinmeier
Die Bundeskanzlerin
Dr. A n g e l a M e r k e l
Die Bundesministerin
für Wirtschaft und Energie
Brigitte Zypries
Der Bundesminister
für besondere Aufgaben
Mit der Wahrnehmung der Geschäfte
des Bundesministers der Finanzen beauftragt
Peter Altmaier
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2018 345
Anlage
(zu § 1)
Wirtschaftsplan
nach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007
Kapitel 1 (Ausgaben): Investitionsfinanzierung
Kapitel 2 (Sonstige Ausgaben): Sonstige Ausgaben
Kapitel 3 (Einnahmen): Einnahmen
Anlage 1: Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1
Anlage 2: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2016
Anlage 3: Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung
des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens
346 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2018
Kapitel 1
Betrag Betrag Ist-Ergebnis
Titel
für für
und Zweckbestimmung
2018 2017 2016
Funktion
1 000 € 1 000 € 1 000 €
1 2 3 4 5
Ausgaben
892 01-691 Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und
-übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unterneh-
men sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 700 48 200 14 960
Die veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten
Darlehen und KfW-Beteiligungsfinanzierung außerhalb der zum 1. Januar
2018 zu gründenden KfW-Beteiligungstochter eingesetzt.
Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 281 700 T€
davon fällig:
Jahr 2019 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 500 T€
Jahr 2020 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 900 T€
Jahr 2021 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 400 T€
in künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160 900 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01
und 575 01.
2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und
682 01.
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgen-
den Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und 682 01.
683 01-691 Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2017 sowie sonstigen Verpflich-
tungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung . . . . . . . . . . . . . . . . . 228 400 243 100 236 440
Zahlungsverpflichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 801 500 T€
davon fällig:
Jahr 2019 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185 900 T€
Jahr 2020 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144 600 T€
Jahr 2021 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115 400 T€
in künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 355 600 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01
und 575 01.
2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und
682 01.
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgen-
den Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 682 01.
682 01-691 Förderkosten für die Finanzierung von Projekten mit deutschen und euro-
päischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und
mittlere Unternehmen in Deutschland durch eine zum 1. Januar 2018 zu
gründende KfW-Beteiligungstochter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 000 – –
Verpflichtungsermächtigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105 000 T€
davon fällig:
Jahr 2019 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 000 T€
Jahr 2020 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 000 T€
Jahr 2021 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 000 T€
in künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01
und 575 01.
2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und
683 01.
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgen-
den Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 683 01.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2018 347
Investitionsfinanzierung Zu Tit. 682 01
Der Titelansatz umfasst Mittel für
– die KfW-Beteiligungstochter. Die 100%-Tochtergesellschaft der
Erläuterungen KfW soll zum 01.01.2018 gegründet und soll Mitte 2018 ihre ope-
rative Tätigkeit aufnehmen.
– die „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments" der KfW, soweit im
6 Rechnungskreis der KfW-Beteiligungstochter erfasst.
Die Mittel sollen der Unterstützung von Unternehmensgründungen
Zu Tit. 892 01 und der Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen
dienen. Die Tochtergesellschaft wird auf Eigenkapital spezialisiert sein,
Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Unterstützung von Unterneh- insbesondere auf Investments in Venture Capital Fonds und Venture
mensgründungen und -übernahmen, der Leistungssteigerung mittel- Debt Fonds. Zunächst erfolgt dies insbesondere im Rahmen des Pro-
ständischer privater Unternehmen sowie der Förderung von Exporten
gramms „ERP-VC-Fondsinvestment“, welches bisher dem Titel 892 01
der gewerblichen Wirtschaft dienen. Des Weiteren können Förderbei-
träge zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen geleistet werden. zugeordnet war. Das Programm „ERP-VC-Fondsinvestment“ wird zum
operativen Start der Beteiligungstochter Mitte 2018 von der KfW auf
Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwe- die KfW-Beteiligungstochter übertragen.
cke mit einem Volumen von rd. 6 320 Mio. Euro zinsbegünstigt wer-
den: Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Gründungs-/Refinanzie-
rungs-/Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten geleistet werden.
a) Vorhaben in regionalen Fördergebieten . . . . . . . . . . 450 Mio. Euro
Nicht umfasst wird die Bedienung von Kapitalabrufen der High-Tech
b) Existenzgründungen und Wachstums- Gründerfonds I, II und III sowie die Dotierung des Fonds „coparion“,
finanzierungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 810 Mio. Euro die weiterhin dem Titel 682 02 zugeordnet sind.
c) Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungs-
gesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Mio. Euro
d) Innovationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 000 Mio. Euro
e) Exportfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 000 Mio. Euro.
Wenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen ange-
passt, Vergabevolumina entsprechend verändert und Verschiebungen
zwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden.
Bei der Planung des Neugeschäfts wurde sichergestellt, dass das
ERP-Sondervermögen die daraus resultierenden Belastungen dauer-
haft tragen kann. Dabei wurde das für das Jahr 2018 geplante Förder-
volumen auch für die kommenden Jahre zugrunde gelegt.
Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung,
dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung beigetragen werden
soll, können Finanzierungshilfen mit Zinsverbilligung und Beteiligungs-
finanzierungen für folgende Zwecke gewährt werden:
a) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-
struktur“.
b) Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und Wachstums-
finanzierungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen
Wirtschaft und der Freien Berufe, einschließlich des „ERP-Venture
Capital-Fondsinvestments“ der KfW, soweit nicht im Rechnungs-
kreis der KfW-Beteiligungstochter erfasst, sowie des ERP-Start-
fonds.
c) Refinanzierung für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die
mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem
Kapital erleichtern.
d) Langfristige Förderung marktnaher Forschung und Entwicklung
neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer
Markteinführung.
e) Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang
mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer.
Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro
für neue Förderansätze gewährt werden.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Ver-
waltungskosten geleistet werden.
Zu Tit. 683 01
Der Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge
der Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen
(Altgeschäft) und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuord-
nung der ERP-Wirtschaftsförderung sowie die Kosten aus Zusagen
nach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich
31. Dezember 2017.
Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen
sich auf 801,5 Mio. Euro, davon fällig:
Jahr 2019 bis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185,9 Mio. Euro
Jahr 2020 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144,6 Mio. Euro
Jahr 2021 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115,4 Mio. Euro
in künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 355,6 Mio. Euro.
348 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2018
Kapitel 1
Betrag Betrag Ist-Ergebnis
Titel
für für
und Zweckbestimmung
2018 2017 2016
Funktion
1 000 € 1 000 € 1 000 €
1 2 3 4 5
682 02-330 Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur
Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen in
Deutschland.
Mehrausgaben können bis zur Höhe der Einnahmen aus Kap. 3 Tit. 129 01
geleistet werden. In diesem Zusammenhang können mit Zustimmung des
BMF Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre eingegangen werden . . . . . 500 000 500 000 162 279
Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 083 600 T€
davon fällig
in künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 083 600 T€
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel 129 01 geleistet
werden.
681 02-029 Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler
sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/
jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach
Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 700 2 700 2 658
Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 980 T€
davon fällig:
Jahr 2019 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 660 T€
Jahr 2020 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 660 T€
Jahr 2021 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 660 T€
Haushaltsvermerk:
1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03.
2. Die Ausgaben sind übertragbar.
681 03-029 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für
transatlantische Begegnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 600 3 600 2 613
Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 100 T€
davon fällig:
Jahr 2019 bis zu ............................................. 1 500 T€
Jahr 2020 bis zu ............................................. 1 300 T€
Jahr 2021 bis zu ............................................. 1 300 T€
Jahr 2022 bis zu ............................................. 1 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02.
2. Die Ausgaben sind übertragbar.
870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 1 000 0
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 683 01
und 682 01 geleistet werden.
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung 787 400 798 600 418 950
Abschluss
Zuweisungen und Zuschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 300 6 300 5 722
Ausgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 781 100 792 300 413 679
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung 787 400 798 600 418 950
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2018 349
Investitionsfinanzierung Zu Tit. 681 03
Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für
transatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen
dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transat-
Erläuterungen lantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell geför-
dert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirt-
schaft und Energie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen mit dem
6 Interministeriellen Ausschuss (IMA).
Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermäch-
Zu Tit. 682 02 tigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den
Jahren 2019 bis 2022, um auch mehrjährige Projekte fördern zu kön-
Der Ansatz umfasst insbesondere: nen.
– die Dotierung der ERP/EIF-Programme mit dem Ziel, mittelständi- Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungs-
schen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital so- kosten geleistet werden.
wohl in der Früh- und Wachstumsphase (Venture Capital) als auch
in der Expansionsphase (Private Equity, Mezzaninkapital) zu er- Zu Tit. 870 01
leichtern; Der Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürg-
– die Bedienung von Kapitalabrufen des High-Tech Gründerfonds I schaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen.
und II sowie des 2017 aufgesetzten Nachfolgefonds High-Tech Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich
Gründerfonds III; aus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.
– die Dotierung der mit der KfW zusammen durchgeführten, im Rah- Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember
men der Neuausrichtung aus der KfW ausgegliederten Beteili- 2016 rund 2 100 Mio. Euro.
gungsfinanzierung (Ausgründung coparion-Fonds).
Weitere Maßnahmen sind der Mikromezzaninfonds zusammen mit
dem Europäischen Sozialfonds (ESF), Beteiligungen an Frühphasen-
und mittelstandsorientierten Beteiligungsgesellschaften.
In dem Titel sind Doppelveranschlagungen als Ansatz im Haushalts-
jahr 2018 beziehungsweise als Verpflichtungsermächtigung mit Aus-
zahlung in den Jahren 2019 ff. erforderlich, da es die Entscheidungs-
freiheit der Verwalter der refinanzierten Fonds ist, ob sie Zusagen mit
Auszahlungen im Haushaltsjahr 2018 oder in Folgejahren tätigen.
Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschich-
tung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projektträger-/
Verwaltungskosten geleistet werden.
Die Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre
belaufen sich auf rund 2 084 Mio. Euro.
Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro
für neue Förderansätze gewährt werden.
Zu Tit. 681 02
Von dem veranschlagten Baransatz entfallen 2,080 Mio. Euro auf Sti-
pendienprogramme, und zwar
– 1,040 Mio. Euro auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem
Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und
südosteuropäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland
ermöglicht wird,
– 0,830 Mio. Euro auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem
jungen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglich-
keit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule
in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,
– 0,210 Mio. Euro zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholar-
ship Program.
Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für
die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mit-
tel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher
Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für
Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienpro-
gramme finanziert werden.
Bis zu 0,620 Mio. Euro des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/
jüdisch-amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerika-
nischen Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich
an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen
Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu
machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt.
Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden.
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungs-
kosten geleistet werden.
Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermäch-
tigung in Höhe von insgesamt 4,98 Mio. Euro veranschlagt, fällig in
den Jahren 2019 bis 2021, um die Verlängerung des MOE/GUS-
Stipendienprogramms sowie des deutsch/jüdisch-amerikanischen
Begegnungsprojekts bewilligen zu können.
350 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2018
Kapitel 2
Betrag Betrag Ist-Ergebnis
Titel
für für
und Zweckbestimmung
2018 2017 2016
Funktion
1 000 € 1 000 € 1 000 €
1 2 3 4 5
Sonstige Ausgaben
427 09-011 Kosten für befristete Arbeitskräfte, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch
für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamt-
lich Tätige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200 200 –
531 01-013 Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten
des ERP-Sondervermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 250 750 244
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 682 01
und 683 01 geleistet werden.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 575 01.
575 01-680 Zinsaufwendungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 500 1 000 0
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 682 01
und 683 01 geleistet werden.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 531 01.
671 01-680 Bearbeitungsgebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 50 22
595 01-062 Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2018 . . . . . . . . . . – – 0
697 01-389 Ausgleich von Liquiditätszuflüssen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 755 0 0
Summe Sonstige Ausgaben 47 755 2 000 266
Abschluss
Sonstige Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 755 2 000
Zinskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – –
Gesamtsumme Sonstige Ausgaben 47 755 2 000 266
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2018 351
Sonstige Ausgaben
Erläuterungen
6
Zu Tit. 427 09
Veranschlagt werden Kosten für die zeitweilige Überlassung von Per-
sonal zur Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben bei der Verwaltung des
ERP-Sondervermögens gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 ERP-Verwal-
tungsgesetz. Hierbei geht es insbesondere um Aufgaben, die sich aus
der Beteiligung des ERP-Sondervermögens an der Kreditanstalt für
Wiederaufbau ergeben und besondere finanzwirtschaftliche Kenntnisse
voraussetzen.
Zu Tit. 531 01
Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der
Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören
Publikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP-Sonder-
vermögens auch im Internet informiert wird.
Ferner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sonder-
vermögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen
werden.
Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen
sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops,
Tagungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen
können.
Zu Tit. 575 01
Der Betrag ist für die Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wieder-
aufbau gemäß ERP-Wirtschaftsplan 2017 aufgenommenen Mittel vorge-
sehen.
Zu Tit. 671 01
Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus
der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebüh-
ren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen
Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in
Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung
der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen über-
tragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs-
und ähnliche Kosten gezahlt werden.
Zu Tit. 595 01
Der Titel ist für die Rückzahlung von Mitteln vorgesehen, die bei der
Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden.
Zu Tit. 697 01
Mit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung
der Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP-Wirt-
schaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die
sich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich, sondern im Vermögens-
bereich des ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen
von ausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermö-
genssubstanz dienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Aus-
gaben durch einen Korrekturposten aus und trägt so dem Grundsatz des
Haushaltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung.
Aus dem Titel können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrech-
nung der ERP-Wirtschaftsförderung des Vorjahres geleistet werden.
352 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2018
Kapitel 3
Betrag Betrag Ist-Ergebnis
Titel
für für
und Zweckbestimmung
2018 2017 2016
Funktion
1 000 € 1 000 € 1 000 €
1 2 3 4 5
Einnahmen
119 99-680 Vermischte Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 0 13 935
141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . 0 0 0
162 01-691 Erträge aus Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 593 578 172 502 605 874
182 01-691 Tilgung von Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 181 247 217 184 85 679
129 01-873 Einnahmen aus Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 350 384 0
Haushaltsvermerk:
Einnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden. Mehreinnahmen die-
nen zur Leistung der Mehrausgaben bei Titel 682 02.
231 01-699 Zinszuschüsse und Erstattungen aus dem Bundeshaushalt zur Leistungs-
steigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirt-
schaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 330 60 530 66 600
a) ERP-Innovationsprogramm: 43 010 T€
b) Sonderfonds Energieeffizienz: 8 320 T€
c) ERP-Startfonds: 9 000 T€
Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur
Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Bundeshaus-
halt für den Bundesanteil des ERP-Innovationsprogramms, für das ERP-Umwelt- und
Energieeffizienzprogramm (Sonderfonds Energieeffizienz/Investitionsdarlehen), des
ERP-Startfonds bei folgenden Titeln: 892 01, 683 01 und 682 02.
272 01-861 Zuschüsse und Erstattungen des Europäischen Sozialfonds (ESF) . . . . . . . . . . – – –
Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur
Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Europäischen
Sozialfonds für den ESF-Anteil des Mikromezzaninfonds bei folgendem Titel: 682 02
325 02-928 Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 0 0
Gesamteinnahmen 835 155 800 600 772 088
Abschluss
Verwaltungseinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 0
Übrige Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 835 155 800 600
Gesamteinnahmen 835 155 800 600 772 088
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2018 353
Einnahmen
Erläuterungen
6
Zu Tit. 119 99
Der Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorge-
sehen.
Zu Tit. 162 01
Erwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens:
a) Vergütung ERP-Förderrücklagen I-IV . . . . . . . . . . . . . . . . . . 575 575 T€
b) Verzinsung Nachrangdarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 T€
c) Erträge aus Darlehen an Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . 18 003 T€
Summe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 593 578 T€
Diese Erträge stehen für Fördermaßnahmen im Rahmen des ERP-Wirt-
schaftsplans zur Verfügung. Die nicht für Förderung in einem Jahr einge-
setzten Erträge dienen als Haftkapital für unerwartete Verluste aus der
risikotragenden Förderung und zusammen mit dem erwarteten Zuwachs
der nicht für die Förderung nutzbaren Vermögensbestandteil des ERP-
Sondervermögens in der KfW dem Substanzerhalt.
Um einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu
gewährleisten, haben BMWi und BMF eine Ausgleichsvereinbarung
abgeschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Ge-
genwertaufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen
werden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im
Zusammenhang mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Son-
dervermögens ermittelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht.
Zu Tit. 182 01
Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:
Senator der Finanzen Berlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 053 T€
Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 180 194 T€
Summe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 181 247 T€
Zu Tit. 129 01
Es wird auf die Erläuterungen zu Titel 697 01 verwiesen.
Zu Tit. 231 01
Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus den Titeln 892 01 (Finan-
zierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und
-übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unter-
nehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft) und 683 01
(Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2017 sowie sonstige Ver-
pflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung) des
ERP-Wirtschaftsplans im Rahmen des Innovationsprogramms gewähr-
ten Zinszuschüssen und den im Rahmen des Energie-Effizienzpro-
gramms sowie des ERP-Startfonds gewährten Zinsverbilligungen. Die
vom Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Be-
träge werden bei diesem Titel vereinnahmt. Neuzusagen ab 2012 werden
aus dem Bundeshaushalt nur noch im ERP-Innovationsprogramm be-
zuschusst; im Übrigen handelt es sich um die Ausfinanzierung von
Altzusagen.
Zu Tit. 272 01
Aus dem ERP-Sondervermögen können Maßnahmen finanziert werden,
bei denen ein Teil nachschüssig über ESF-Mittel finanziert wird. Auf-
grund von EU-Vorgaben erfolgt die Weiterleitung der ESF-Mittel an das
ERP-Sondervermögen über den Bundeshaushalt.
2013 wurde vom ERP-Sondervermögen gemeinsam mit dem ESF der
Mikromezzaninfonds aufgelegt, der zunächst vollständig aus dem Titel
682 02 (Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen
Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere
Unternehmen in Deutschland) des ERP-Wirtschaftsplans finanziert wird.
Die über den Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstatten-
den Beträge des ESF werden bei diesem Titel vereinnahmt.
Zu Tit. 325 02
Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite
beschafft werden.
354 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2018
Abschluss
davon entfallen auf
Einnahmen Ausgaben sonstige Zinskosten Zuweisungen Investitionen
Ka-
Bezeichnung Ausgaben und
pitel
Zuschüsse
1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 €
1 Investitions- und
Exportfinanzierung 835 155 787 400 47 755 6 300 781 100
2 Sonstige Ausgaben/
Einnahmen 47 755
835 155 835 155 47 755 6 300 781 100
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2018 355
Anlage 1
Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1
a) Bis einschl. davon fällig
31.12.2016
Ausgaben- eingegangene
Titel sowie Zweckbestimmung soll Verpflichtungen
2018 fällig ab 2018 2018 2019 2020 2021 2022 ff.
(stichwortartig)
b) VE 2017
c) VE 2018
in Mio. €
1 2 3 4 5 6 7 8
892 01 Mittelständische Unterneh-
men, Exportfinanzierung . . . 42,7 a) – – – – – –
b) – – – – – –
c) 281,700 – 42,500 41,900 36,400 160,900
683 01 Förderkosten . . . . . . . . . . . . . . 228,4 a) 742,500 177,700 139,400 105,200 81,500 238,700
b) 301,900 51,300 47,100 40,100 34,600 128,800
c) 801,500 – 185,900 144,600 115,400 355,600
682 01 Förderkosten für die zu
gründende Beteiligungs-
tochter der KfW . . . . . . . . . . . 10,0 a) – – – – – –
b) – – – – – –
c) – – 5,000 5,000 5,000 90,000
681 02 Gewährung von Stipendien
und Förderung von
Informationsreisen . . . . . . . . . 2,7 a) 1,623 1,623 – – – –
b) 3,120 1,040 1,040 1,040 – –
c) 4,980 – 1,660 1,660 1,660 –
681 03 Förderung von Maßnahmen
im Rahmen des Deutschen
Programms für transatlan-
tische Begegnung . . . . . . . . . 3,6 a) 3,798 1,890 0,947 0,961 – –
b) 5,100 1,500 1,300 1,300 1,000 –
c) 5,100 – 1,500 1,300 1,300 1,000
Summe 287,4 a) 747,921 181,213 140,347 106,161 81,500 238,700
b) 310,120 53,840 49,440 42,440 35,600 128,800
c) 1 093,280 – 236,560 194,460 159,760 607,500
682 02 Kooperationsprojekte . . . . . . 500,0 a) 2 198,710 2017 ff. : 2 198,710
b) 2 069,620 2018 ff. : 2 069,620
c) 2 083,600 2019 ff. : 2 083,600
356 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2018
Anlage 2
Nachweisung des ERP-Sondervermögens
Aktivseite
2016 2015
EUR EUR
A. Barreserve und Anlagen
1. Guthaben bei Kreditinstituten . . . . . . . . . . . . . 476 181 969,73 562 703 925,92
2. Termingelder bei Kreditinstituten . . . . . . . . . . 0,00 0,00
3. Anlage bei Fondsgesellschaften . . . . . . . . . . 1 006 259 329,00 1 005 638 048,96
4. Anlage bei Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . 866 761 135,41 895 892 291,62
5. Gesonderter Finanzierungsblock
„Mikromezzaninfonds Deutschland“ . . . . . . 63 430 670,40 83 330 000,00
6. Gesonderter Finanzierungsblock
„Mikromezzaninfonds Deutschland II“ . . . . 21 179 132,04 0,00
7. KfW Nachrangdarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200 000 000,00 2 633 812 236,58 300 000 000,00
B. Darlehensforderungen 496 953 667,96 416 095 627,65
C. Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
D. Sonstige Forderungen 0,00 0,00
E. Beteiligungen
1. Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . . . . . . . . 1 082 876 331,12 1 082 876 331,12
2. KfW-Rücklage aus Mitteln des
ERP-Sondervermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 190 752 106,00 1 190 752 106,00
3. Kapitalrücklage II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 000 000 000,00 1 000 000 000,00
4. Gesonderte Kapitalrücklage . . . . . . . . . . . . . . 614 280 731,32 614 280 731,32
Sonstige Gewinnrücklagen . . . . . . . . . . . . . . . 2 436 207 010,46 2 097 597 246,07
5. ERP-Gewinnrücklage I . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 711 419 422,01 417 046 750,40
6. ERP-Gewinnrücklage II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 538 571,20 12 475 382,34
7. ERP-Gewinnrücklage III . . . . . . . . . . . . . . . . . . 425 331 152,71 339 221 082,93
8. ERP-Gewinnrücklage IV . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220 028 372,33 107 339 439,21
9. ERP-Förderrücklage I . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 650 000 000,00 4 650 000 000,00
10. ERP-Förderrücklage II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 250 000 000,00 250 000 000,00
11. ERP-Förderrücklage III . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 000 000 000,00 1 000 000 000,00
12. ERP-Förderrücklage IV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 250 000 000,00 1 250 000 000,00
13. Gesetzliche Rücklage der KfW . . . . . . . . . . . 615 270 642,68 615 270 642,68
14. Sondergewinnrücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00 0,00
15. High-Tech Gründerfonds I . . . . . . . . . . . . . . . . 59 870 533,22 66 021 506,00
16. High-Tech Gründerfonds II . . . . . . . . . . . . . . . . 55 916 072,88 47 488 475,28
17. High-Tech Gründerfonds III . . . . . . . . . . . . . . . 0,00 0,00
18. Coparion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 174 170,06 15 593 665 115,99 0,00
Summe der Aktiva . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 724 431 020,53 18 004 029 587,50
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2018 357
nach dem Stand vom 31. Dezember 2016
Passivseite
2016 2015
EUR EUR
A. Rückstellungen
1. Rückstellung Vermögensabsicherung . . . . . 0,00 0,00
2. Rückstellung Förderlasten . . . . . . . . . . . . . . . . 665 387 103,43 825 753 087,45
3. Rückstellung High-Tech Gründerfonds . . . 30 600 000,00 695 987 103,43 38 900 000,00
B. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus ERP-Förderlast . . . . . . . . . . 98 524 427,38 128 683 819,61
Verbindlichkeiten gegenüber dem
gesonderten Finanzierungsblock 79 486 113,67
Mikromezzaninfonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 430 670,40
Verbindlichkeiten gegenüber dem
gesonderten Finanzierungsblock
Mikromezzaninfonds II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 179 132,04 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49,04 183 134 278,86 0,00
C. Vermögen des ERP-Sondervermögens
Vermögensbestand 01.01. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 931 206 566,77 16 147 386 892,85
Gewinn/Verlust . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 914 103 071,47 783 819 673,92
Vermögensbestand 31.12. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 845 309 638,24 16 931 206 566,77
Summe Passiva . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 724 431 020,53 18 004 029 587,50
358 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2018
Anlage 3
Bericht der KfW
gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung
des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens
Im Jahr 2016 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen
ein Finanzierungsvolumen von rd. 4,8 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im
genannten Zeitraum auf 251,4 Mio. EUR.
Die ERP-Förderrücklagen I, II, III und IV sowie das ERP-Nachrangdarlehen werden im
Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der
risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.
Im Dezember 2016 sagte das ERP-Sondervermögen der KfW die Gewährung eines
Förderzuschusses in Höhe von 98,0 Mio. EUR auf Grundlage des damaligen Informa-
tionsstandes und der damaligen Verträge zu. In entsprechender Höhe hat die KfW die-
sen Zuschuss für das Geschäftsjahr 2016 bilanziert.
Die nachfolgende Berichterstattung erfolgt auf Basis der vertraglichen Regelungen, die
im Geschäftsjahr 2016 und zum Zeitpunkt von Aufstellung und Genehmigung des KfW-
Jahresabschlusses 2016 durch den Vorstand bzw. den Verwaltungsrat der KfW galten.
Das 2007 im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte Ka-
pital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2016 wie folgt vergütet:
• Vergütung der ERP-Förderrücklage I gemäß § 4 des Durchführungsvertrages mit
einem Satz von 3,30 %. Die Erträge in Höhe von 153,4 Mio. EUR standen vollständig
zur Abdeckung der Förderlasten (ohne ERP-Startfonds 2011 und ERP-Venture Capi-
tal-Fondsinvestments) für das Jahr 2016 zur Verfügung.
• Verzinsung des ERP-Nachrangdarlehens gemäß § 6 des Durchführungsvertrages mit
einem Zinssatz von 1,82 %. Hieraus ergab sich im Jahr 2016 ein Zinsbetrag in Höhe
von 3,6 Mio. EUR.
Die 2012, 2013 und 2015 eingebrachten ERP-Förderrücklagen II, III und IV werden ge-
mäß § 2 der jeweiligen Einbringungsverträge durch Teilnahme der Rücklagen an der
jährlichen Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen
Jahresergebnisses der KfW vergütet. Die in den Vorjahren nicht zur ERP-Förderung ein-
gesetzten anteiligen Jahresergebnisse werden separaten Gewinnrücklagen zugeführt
(ERP-Gewinnrücklagen I und II), die für die ERP-Förderung in Folgejahren eingesetzt
werden können. Darüber hinaus hat das ERP-Sondervermögen mit Wirkung zum
01.01.2015 und zum 01.01.2016 die ERP-Gewinnrücklage IV durch Erlass der Rückzah-
lung des ERP-Nachrangdarlehens in Höhe von jeweils 100 Mio. EUR dotiert, die der
Abdeckung von Förderlasten aus dem Programm „ERP-Venture Capital-Fondsinvest-
ments“ dient. Die Rücklage nimmt ebenfalls an der Verteilung des nach den Vorab-
dotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW teil.
Die entsprechenden Anteile am zu verteilenden Jahresüberschuss der KfW beliefen sich
für das Geschäftsjahr 2016 auf 215,7 Mio. EUR und verteilten sich wie folgt auf die ERP-
Rücklagen:
• 17,2 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage II
• 68,8 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage III
• 86,0 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage IV
• 28,7 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage I
• 0,9 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage II
• 14,3 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage IV.
Die gesamten zur Abdeckung der ERP-Förderlasten 2016 zur Verfügung stehenden
Erträge aus dem in die KfW eingebrachten Kapital beliefen sich im Jahr 2016 somit
auf 372,8 Mio. EUR. Darüber hinaus hat das ERP-Sondervermögen weitere Mittel in
Höhe von 94,3 Mio. EUR zur Verfügung gestellt, die zusammen mit den Zinsen des
Nachrangdarlehens als Förderzuschuss gewährt wurden. Diese ERP-Mittel in Höhe
von 467,1 Mio. EUR wurden wie folgt eingesetzt:
1. Abdeckung der Förderlasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung 2016 in Höhe von
251,4 Mio. EUR:
• Lasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung (ohne ERP-Startfonds 2011 und ERP-
Venture Capital-Fondsinvestments) in Höhe von 235,9 Mio. EUR.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2018 359
• Förderlasten aus dem ERP-Startfonds 2011 in Höhe von 12,2 Mio. EUR.
• Förderlasten aus den ERP-Venture Capital-Fondsinvestments in Höhe von 3,2 Mio.
EUR.
2. Die danach verbleibenden Mittel in Höhe von 215,7 Mio. EUR wurden gemäß der
vertraglichen Regelungen den jeweiligen ERP-Gewinnrücklagen zugeführt:
• Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage I in Höhe von 183,4 Mio. EUR. Der Saldo der
ERP-Gewinnrücklage I beläuft sich zum 31.12.2016 auf 600,5 Mio. EUR.
• Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage II in Höhe von 18,1 Mio. EUR. Der Saldo der
ERP-Gewinnrücklage II beläuft sich zum 31.12.2016 auf 30,5 Mio. EUR.
• Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage IV in Höhe von 14,3 Mio. EUR. Der Saldo der
ERP-Gewinnrücklage IV beläuft sich unter Berücksichtigung des Erlasses in Höhe
von 100 Mio. EUR zum 31.12.2016 auf 221,6 Mio. EUR.
Somit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-Förde-
rung eingesetzt bzw. dem ERP-Sondervermögen zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der
Berichterstattung zum 31.12.2016 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer
geprüft und bestätigt.
Mit der Unterzeichnung des Anpassungsvertrages zur ERP-Förderrücklage I am
26.04.2017, nach dem der KfW-Jahresabschluss 2016 bereits aufgestellt, genehmigt
und veröffentlicht war, wurde die Vergütungsregelung der ERP-Förderrücklage I geän-
dert. Diese Regelung ist rückwirkend für das Geschäftsjahr 2016 anzuwenden. Die rück-
wirkende Anpassung der Vergütung 2016 nimmt die KfW im Geschäftsjahr 2017 vor, so
dass das ERP-Sondervermögen und die anderen Anteilseigner der KfW in der Verteilung
des KfW-Jahresergebnisses 2017 materiell so gestellt werden, als wäre die neue Ver-
gütungsregelung für die ERP-Förderrücklage I bereits im Jahresabschluss 2016 ange-
wendet worden. Die Vergütung der ERP-Förderrücklagen 2016 wird sich nach der im
Geschäftsjahr 2017 vorzunehmenden Berücksichtigung der neuen Vergütungsregelung
wie folgt darstellen:
Wie die anderen ERP-Förderrücklagen wird die 2007 im Rahmen der Neuordnung der
ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte ERP-Förderrücklage gemäß § 2 des Anpas-
sungsvertrages durch Teilnahme der Rücklagen an der jährlichen Verteilung des nach
den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW
vergütet. Infolge der Anpassung der Vergütung steigt der auf die ERP-Förderrücklage I
entfallende Anteil des KfW-Jahresüberschusses an, gleichzeitig sinkt der auf die
anderen Eigenkapitalbestandteile entfallende Teil des KfW-Jahresüberschusses 2016.
Bei Anwendung der nach Unterzeichnung des Anpassungsvertrages geltenden
Regelungen belaufen sich die entsprechenden Anteile am zu verteilenden Jahresüber-
schuss der KfW für das Geschäftsjahr 2016 auf 476,6 Mio. EUR und verteilen sich wie
folgt auf die ERP-Rücklagen:
• 284,6 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage I
• 15,3 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage II
• 61,2 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage III
• 76,5 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage IV
• 25,5 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage I
• 0,8 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage II
• 12,7 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage IV.
Die rückwirkend im Geschäftsjahr 2017 vorzunehmende Anpassung der Verteilung des
KfW-Jahresüberschusses 2016 an die geänderten vertraglichen Regelungen wird die
Zuführung der nach Abdeckung der Förderlasten aus der Wirtschaftsförderung 2016
verbleibenden Anteile in Höhe von 323,1 Mio. EUR zu den jeweiligen ERP-Gewinnrück-
lagen wie folgt erfolgen:
• Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage I in Höhe von 294,4 Mio. EUR.
• Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage II in Höhe von 16,1 Mio. EUR.
• Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage IV in Höhe von 12,7 Mio. EUR.
Hieraus resultieren folgende Jahresendbestände 2016 für die ERP-Gewinnrücklagen:
• ERP-Gewinnrücklage I: 711,4 Mio. EUR
• ERP-Gewinnrücklage II: 28,5 Mio. EUR
• ERP-Gewinnrücklage IV: 220,0 Mio. EUR.
360 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2018
Berichtigung
der Stoffstrombilanzverordnung
Vom 9. März 2018
Die Stoffstrombilanzverordnung vom 14. Dezember 2017 (BGBl. I S. 3942) ist
wie folgt zu berichtigen:
In Anlage 2 Tabelle 2 Fußnote 2 ist die Angabe „http://gis.uba.de/webseite/depo1“
durch die Angabe „http://gis.uba.de/website/depo1/“ zu ersetzen.
Bonn, den 9. März 2018
Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft
Im Auftrag
Peter Oswald
Hinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 2 Absatz 3 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III,
Gliederungsnummer 114-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 4 des
Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) geändert worden ist, wird auf folgende im Bundesanzeiger
(www.bundesanzeiger.de) verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:
Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Fundstelle
Inkrafttretens
19. 2. 2018 Zehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Bauge-
werbe (Zehnte Bauarbeitsbedingungenverordnung – BauArbbV10) BAnz AT 27.02.2018 V1 1. 3. 2018
FNA: neu: 810-1-56-10
21. 2. 2018 Siebte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der
Gebäudereinigung (Siebte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungen-
verordnung – GebäudeArbbV7) BAnz AT 27.02.2018 V2 1. 3. 2018
FNA: neu: 810-1-63-7
21. 2. 2018 Neunte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für das
Dachdeckerhandwerk (Neunte Dachdeckerarbeitsbedingungen-
verordnung – DachArbbV9) BAnz AT 27.02.2018 V3 1. 3. 2018
FNA: neu: 810-1-58-8