3542 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009
Dreizehnte Verordnung
zur Änderung der Kostenverordnung
für Nutzleistungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
Vom 5. Oktober 2009
Auf Grund des § 7 Absatz 2 des Einheiten- und Zeitgesetzes, der zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom
3. Juli 2008 (BGBl. I S. 1185) neu gefasst worden ist, in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskosten-
gesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821), verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:
Artikel 1
Die Kostenverordnung für Nutzleistungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt vom 17. Dezember 1970
(BGBl. I. S. 1745), die zuletzt durch die Verordnung vom 12. September 2006 (BGBl. I S. 2133) geändert worden ist,
wird wie folgt geändert:
1. § 1 wird wie folgt geändert:
a) Der Wortlaut wird Absatz 1.
b) Folgender Absatz 2 wird angefügt:
„(2) Nutzleistungen im Sinne dieser Verordnung sind Kalibrierungen, Messungen, Prüfungen, Konformi-
tätsbewertungen, Begutachtungen und Beratungen, zu deren Inanspruchnahme der Kostenschuldner ge-
setzlich nicht verpflichtet ist.“
2. § 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Für häufig wiederkehrende Nutzleistungen werden statt der Gebühr nach § 3 Festgebühren nach § 3a erho-
ben.“
3. In § 2 und § 3 Absatz 3 wird das Wort „Arbeitsaufwand“ jeweils durch das Wort „Zeitaufwand“ ersetzt.
4. In § 3 Satz 1 wird das Wort „Anlage“ durch die Angabe „Anlage 1“ ersetzt.
5. Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt:
„§ 3a
Festgebühr bei häufig wiederkehrenden Leistungen
Für häufig wiederkehrende Nutzleistungen in den einzelnen Tätigkeitsbereichen werden Festgebühren gemäß
der Anlage 2 erhoben.“
6. § 9 wird § 8.
7. § 10 bis § 17 werden aufgehoben.
8. Die Anlage wird wie folgt gefasst:
„Anlage 1
(zu § 3)
Für Nutzleistungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) werden für die genannten Themen- und
Fachbereiche die nachstehend aufgeführten Stundensätze berechnet:
Stundensatz
Themenbereich Euro Fachbereich
Themenbereich 1 Kinematik
Akustik, Ultraschall, Beschleunigung
117 Schall
Angewandte Akustik
Themenbereich 2 Gase
Durchfluss
117 Flüssigkeiten
Wärme
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009 3543
Stundensatz
Themenbereich Euro Fachbereich
Themenbereich 3 Gleichstrom und Niederfrequenz
Elektrizität u. Magnetismus
Hochfrequenz und Felder
Elektrische Energiemesstechnik
123 (85)*)
Quantenelektronik
Halbleiterphysik und Magnetismus
Elektrische Quantenmetrologie
Themenbereich 4 Radioaktivität
Ionisierende Strahlung
Dosimetrie für Strahlentherapie und Röntgendiagnostik
Strahlenschutzdosimetrie
130
Ionenbeschleuniger und Referenzstrahlungsfelder
Neutronenstrahlung
Grundlagen der Dosimetrie
Themenbereich 5 Bild- und Wellenoptik
Länge, dimensionelle Metrologie
Quantenoptik und Längeneinheit
Oberflächenmesstechnik
120
Dimensionelle Nanometrologie
Koordinatenmesstechnik
Interferometrie an Maßverkörperungen
Themenbereich 6 Masse
Masse u. abgeleitete Größen 117
Festkörpermechanik
Themenbereich 7 Metrologie in der Chemie
Metrologie in der Chemie
123 Gasanalytik und Zustandsverhalten
Stoffeigenschaften und Druck
Themenbereich 8 Medizinische Messtechnik
Metrologie für die Medizin
121 Biosignale
Biomedizinische Optik
Themenbereich 9 Photometrie und angewandte Radiometrie
Radiometrie und Photometrie
Optische Technologien
142
Röntgenmesstechnik mit Synchrotronstrahlung
Radiometrie mit Synchrotronstrahlung
Themenbereich 10 Detektorradiometrie und Strahlungsthermometrie
Thermometrie
125 Temperatur
Kryo- und Vakuumphysik
Themenbereich 11 Zeit und Frequenz
Zeit und Frequenz 132
Themenbereich 12 Mathematische Modellierung und Datenanalyse
Mathematik und IT für die Metrologie 120
Metrologische Informationstechnik
Themenbereich 13 Grundlagen des Explosionsschutzes
Physikalische Sicherheitstechnik,
Explosionsschutz Zünddurchschlagsprozesse
138
System- und Eigensicherheit
Zündquellensicherheit
3544 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009
Stundensatz
Themenbereich Euro Fachbereich
Themenbereich 14 Akkreditierungsstelle des Deutschen Kalibrierdienstes
Sonstige Nutzleistungen 67 (DKD)
99 Gesetzliches Messwesen und Technologietransfer
90 Technische Zusammenarbeit
Justitiariat und sonstige Vorkostenstellen ohne nennens-
71 werte technische Ausstattung
Begutachtungstätigkeiten der Physikalisch-Technischen
99 Bundesanstalt
Wissenschaftlicher Gerätebau, technisch-wissenschaftliche
Infrastruktur Berlin, Informationstechnologie und sonstige
99 Vorkostenstellen mit geringer bis mittlerer technischer
Ausstattung
*) Stundensatz für Tätigkeiten auf Grundlage der europäischen Messgeräterichtlinie 2004/22/EG (sogenannte MID)“.
9. Folgende Anlage 2 wird angefügt:
„Anlage 2
(zu § 3a)
Für folgende Nutzleistungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) werden die nachstehend auf-
geführten festen Sätze berechnet:
Gebühr
Themenbereich Fachbereich Nutzleistung
Euro
3 Elektrizität und Gleichstrom und Widerstandsnormale
Magnetismus Niederfrequenz
Kalibrierung eines oder mehrerer Normale in
einem Vorgang 246
Kalibrierung eines Normal- oder Strommess-
widerstandes (bei fester Leistung und Temperatur) 431
Zusätzliche Messungen an Normalwiderständen
(z. B. Temperatur- bzw. Leistungsabhängigkeit)
je Messwert 246
Widerstandsnormal/Kalibrierung KSK 523
4 Ionisierende Radioaktivität Abgabe von Aktivitätsnormalen
Strahlung
Aktivitätsnormale als Lösungen oder punktförmige
Präparate der Nuklide 455
H-3, C-14, Co-60, Ni-63, Sr-90, I-131,
Cs-137, Eu-152, Th-nat, Am-241, U-nat
Aktivitätsnormale als Lösungen oder punktförmige
Präparate der Nuklide 585
Na-22, Mn-54, Fe-55, Co-57, Ba-133,
Cs-134, Pb-210
Aktivitätsnormale als Lösungen oder punktförmige
Präparate der Nuklide 715
Be-7, P-32, Cr-51, Co-56, Co-58, Fe-59, Zn-65,
Sr-85, Y-88, Sr-89, Nb-93m, Cd-109, Sn-113,
I-125, Sb-125, Ra-226, Mischlösung 2, Misch-
lösung 5
Aktivitätsnormale als Lösungen oder punktförmige
Präparate der Nuklide 910
Se-75, Ru-103, Ru-106, Ag-110m, Te-123m,
I-129, Ce-139, Ba-140, Ce-141, Ce-144,
Pm-147, Ta-182, Ir-192, Hg-197m, Au-198,
Hg-203, Tl-204, Bi-207, Mischlösung 4
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009 3545
Gebühr
Themenbereich Fachbereich Nutzleistung
Euro
Gasförmige Aktivitätsnormale des Nuklids Rn-222
in einem vom Auftraggeber bereitgestellten Gefäß 683
in einem von der PTB bereitgestellten Gefäß 878
Mehrkosten für spezielle Präparate
Spezielle Abfüllungen und Sonderanfertigungen 423
Flächenhafte Präparate 260
Präparate mit niederenergetischer Photonen-
strahlung mit Angabe des Photonenflusses 260
Präparate mit Alphastrahlung 423
Kalibrierung von radioaktiven Quellen
Aktivitätsbestimmung an einer wässrigen Lösung
oder punktförmigen Quelle eines gammastrahlen-
den Radionuklids mit Halbleiterspektrometern 585
Jedes weitere Radionuklid in einer wässrigen
Lösung oder punktförmigen Quelle 33
Aktivitätsbestimmung an Xenon oder Krypton
mit Ionisationskammern 455
Aktivitätsbestimmung an einer wässrigen
Lösung eines gammastrahlenden Radionuklids
mit Ionisationskammern 618
Aktivitäts- und Verunreinigungsbestimmung
an einer wässrigen Lösung eines gamma-
strahlenden Radionuklids mit Ionisations-
kammern und Halbleiterspektrometern 1 073
Aktivitätsbestimmung an einer wässrigen
Lösung eines Radionuklids mit Flüssigszintil-
lationszählung 650
Teilchenflussbestimmung an einer
flächenhaften Quelle eines alpha- oder
betastrahlenden Radionuklids 748
Teilchenfluss-, Emissionsraten- und
Aktivitätsbestimmung an einer flächenhaften
Quelle eines alphastrahlenden Radionuklids 1 073
Teilchenfluss-, Emissionsraten- und Aktivitäts-
bestimmung an einer flächenhaften Quelle eines
betastrahlenden Radionuklids 2 080
Aktivitäts- und Verunreinigungsbestimmung an
einer wässrigen Lösung eines Radionuklids mit
Flüssigszintillations- und Halbleiterspektrometern 1 170
Zusätzlicher Arbeitsaufwand für den
Versand in Länder, die nicht der Europäischen
Union angehören 260
Bestimmung der spezifischen Aktivität von
Pb-210 in 1 Bleiprobe ohne Probenvorbe-
handlung 293
Bestimmung der spezifischen Aktivität von
Pb-210 in 2 Bleiproben ohne Probenvorbe-
handlung 553
3546 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009
Gebühr
Themenbereich Fachbereich Nutzleistung
Euro
Bestimmung der spezifischen Aktivität von
Pb-210 in 1 Bleiprobe mit Probenvorbehandlung 390
Bestimmung der spezifischen Aktivität von
Pb-210 in 2 Bleiproben mit Probenvorbehandlung 748
Kalibrierung eines Radonaktivitätskonzentra-
tionsmessgerätes an einem Kalibrierpunkt unter
Verwendung eines Sekundärnormals 650
Kalibrierung eines Radonaktivitätskonzentra-
tionsmessgerätes an einem Kalibrierpunkt unter
Verwendung eines Radonaktivitätsnormals 1 138
Dosimetrie für Kalibrierung von Normalen in der
Strahlentherapie und Messgröße Luftkerma
Röntgendiagnostik
Kalibrierung Normale, Grundgebühr 910
Kalibrierung pro Strahlungsqualität 195
Berechnungsformel für die Durchschnittsgebühr:
K = (910*ni + 195*nq) Euro
wobei die Symbole Folgendes bedeuten:
K = Gesamtkosten
ni = Anzahl der Detektoren
nq = Anzahl der Strahlungsqualitäten
Kalibrierung von Detektoren zur nichtinvasiven
Messung der praktischen Spitzenspannung an
einer Röntgenanlage
Kalibrierung eines Detektors Grundgebühr 1 430
Kalibrierung pro Strahlenqualität 130
Berechnungsformel für die Durchschnittsgebühr:
K = (1 430*ni + 130*nq) Euro
wobei die Symbole Folgendes bedeuten:
K = Gesamtkosten
ni = Anzahl der Detektoren
nq = Anzahl der Strahlungsqualitäten
Strahlenschutz- Bestrahlung von Dosimetersonden
dosimetrie (Photonen- und Betastrahlung)
Bestrahlung, Grundgebühr 1 430
Grundgebühr für Bestrahlung E > 2 MeV,
eine Photonenenergie 910
Grundgebühr für Bestrahlung E > 2 MeV,
weitere Photonenenergie 520
Bestrahlung einer Dosimetersonde (E < 2 MeV) 65
Bestrahlung einer Dosimetersonde
(Photonenenergie > 2MeV) 260
Berechnungsformel für die Durchschnittsgebühr:
K = (1 430 + 65*n1 + D1 + D2 + 325*n2) Euro
wobei die Symbole folgendes bedeuten:
K = Gesamtkosten
n1 = Anzahl der Bestrahlungen (E < 2 MeV)
n2 = Anzahl der Bestrahlungen
(Photonenenergie > 2 MeV)
D1 = Grundgebühr für Bestrahlung einer
Photonenenergie (E > 2 MeV)
D2 = Grundgebühr für Bestrahlung weitere
Photonenenergie (E > 2 MeV)
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009 3547
Gebühr
Themenbereich Fachbereich Nutzleistung
Euro
Kalibrierung von Normalen und Dosimetern
in Strahlenschutzmessgrößen für Photonen-
strahlung
Kalibrierung/Bestrahlung Grundgebühr 1 430
Kalibrierung pro Strahlungsqualität (E < 2 MeV) 195
Kalibrierung bei einer Energie E > 2 MeV 910
Kalibrierung bei weiterer Energie E > 2 MeV 520
Berechnungsformel für die Durchschnittsgebühr
K = (1 430 + 195nq + B1 + B2) Euro
wobei die Symbole Folgendes bedeuten:
K = Gesamtkosten
nq = Anzahl der Strahlungsqualitäten (E < 2 MeV)
B1 = Kosten für Kalibrierung bei einer Energie
E > 2 MeV
B2 = Kosten für Kalibrierung bei weiterer Energie
E > 2 MeV
Kalibrierung von Beta-Quellen für das
Sekundärnormal, Typ 2 (BSS2)
Verwaltung und Versand: Grundgebühr pro
Kalibrierauftrag 390
Pm-147-Quelle für BSS2: Grundgebühr pro
Kalibrierauftrag 715
Kr-85-Quelle für BSS2: Grundgebühr pro
Kalibrierauftrag 715
Sr-90/Y-90-Quelle für BSS2: Grundgebühr pro
Kalibrierauftrag 3 380
Pm-147-Quelle für BSS2: pro kalibrierte Quelle 1 463
Kr-85-Quelle für BSS2: pro kalibrierte Quelle 1 463
Sr-90/Y-90-Quelle für BSS2: pro kalibrierte Quelle 6 793
Berechnungsformel für die Durchschnittsgebühr
K = (390 + GPm + GKr + GSr + 1 463*nPm +
1 463*nKr + 6 793*nSr) Euro
wobei die Symbole Folgendes bedeuten:
K = Gesamtkosten
GPm = Pm-147-Quelle für BSS2: Grundgebühr pro
Kalibrierauftrag
GKr = Kr-85-Quelle für BSS2: Grundgebühr pro
Kalibrierauftrag
GSr = Sr-90/Y-90-Quelle für BSS2: Grundgebühr
pro Kalibrierauftrag
nPm = Anzahl der Pm-147-Quellen für BSS2
nKr = Anzahl der Kr-85-Quellen für BSS2
nSr = Anzahl der Sr-90/Y-90-Quellen für BSS2
Ionenbeschleuniger Bestrahlung und Kalibrierung unter
und Referenzstrahlungs- Standardbedingungen bei Benutzung der
felder Beschleunigeranlage
Ionenbeschleuniger, pro Stunde 195
Bestrahlungen mit Neutronen, pro Stunde 520
3548 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009
Gebühr
Themenbereich Fachbereich Nutzleistung
Euro
Neutronenstrahlung Kalibrierungen und Bestrahlungen
mit Radionuklid-Neutronenquellen
Prüfung und Kalibrierung von Neutronen-
Ortsdosimetern für den Strahlenschutz
Ortsdosimeter: Grundprüfung 1 268
Ortsdosimeter: Kalibrierfaktor 260
Ortsdosimeter: Linearitätsprüfung 65
nach folgender Formel
1 268 Euro + (260 Euro x n) + (65 Euro x m)
(n = Anzahl der zusätzlich zu bestimmenden
Kalibrierfaktoren)
(m = Anzahl der Zusatzpunkte bei der
Linearitätsbestimmung)
Bestrahlung von Neutronen-
Personendosimetern
Personendosimeter: Grundbetrag 390
Personendosimeter: Einzelbestrahlung 130
nach folgender Formel
(n = Anzahl der Bestrahlungen)
390 Euro + (130 Euro x n)
5 Länge, Interferometrie an Durchschnittsgebühren für
dimensionelle Maßverkörperungen Endmaßkalibrierung
Metrologie Parallelendmaße nach DIN EN 3650
Längen bis 200 mm
vorbereitende und abschließende Arbeiten
Gebühr pro Kalibrierschein 150
Kalibrierung des Mittenmaßes (interferometrisch)
Messunsicherheit für Ic:
U = Q[20; 0,18] in nm, L in mm (für k = 2)
Gebühr pro Endmaß (bis zu 7 Maße) 99
Gebühr pro Endmaß (mehr als 7 Maße) 90
Kalibrierung des thermischen Ausdehnungs-
koeffizienten (Unterschiedsmessung) für Längen
von 60 mm bis 100 mm:
U = 1,6 x 10-7K-1 bis 1,1 x 10-7K-1 , (für k = 2)
Gebühr pro Endmaß 115
Kalibrierung eines Endmaßsatzes (interfero-
metrisch) 6 Paare nach DKD-R4-1,
1994/EAL-G21, 1996, bzw. EA-10/02
Messunsicherheit für die Differenz der Mittenmaße
und der Abweichungen ƒo und ƒu vom Mittenmaß:
U = 10 nm, (für k = 2)
Gebühr pro Satz 1 350
Längen über 200 mm bis 1 000 mm
vorbereitende und abschließende Arbeiten
Gebühr pro Kalibrierschein 150
Kalibrierung des Mittenmaßes (Unterschieds-
messung)
Messunsicherheit für Ic:
U = Q[30; 0,12] in nm, L in mm (für k = 2)
Gebühr pro Endmaß 480
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009 3549
Gebühr
Themenbereich Fachbereich Nutzleistung
Euro
Kalibrierung des Mittenmaßes
(Unterschiedsmessung)
Messunsicherheit für Ic:
U = Q[30; 0,2] in nm, L in mm (für k = 2)
Gebühr pro Endmaß 360
Kalibrierung des thermischen
Ausdehnungskoeffizienten
(Unterschiedsmessung)
U = 12 x 10-8K-1 bis 3,6 x 10-8K-1 (für k = 2)
Gebühr pro Endmaß 750
Interferometrische Kalibrierung
Messunsicherheit für Ic:
U = Q[22; 0,066] in nm, L in mm (für k = 2)
Gebühr pro Endmaß 660
Interferometrische Kalibrierung mit thermischem
Ausdehnungskoeffizient
Messunsicherheit:
U = 25 x 10-9K-1 bis 6 x 10-9K-1 (für k = 2)
Gebühr pro Endmaß 1 230
Sondermessungen werden nach Arbeitsaufwand
abgerechnet.
Die angegebenen Messunsicherheiten setzen
einwandfreie Qualität der Messflächen voraus.
6 Masse u. abge- Masse Gewichtstücke mit Unsicherheiten größer oder
leitete Größen gleich 1/3 der Fehlergrenzen der Klasse E1
Grundgebühr je Prüfschein 234
Gewichtstücke von 1 mg bis 500 mg,
Massebestimmung, pro Stück 263
Gewichtstücke von 1 mg bis 500 mg,
Massebestimmung, 12 Stück 2 106
Gewichtstücke von 1 g bis 1 kg,
Massebestimmung, pro Stück 117
Gewichtstücke von 1 g bis 1 kg,
Massebestimmung, 13 Stück 1 024
Gewichtstücke von 1g bis 1 kg,
Volumenbestimmung, pro Stück 185
Gewichtstücke von 1g bis 1 kg,
Volumenbestimmung, 13 Stück 1 384
Gewichtstücke von 2 kg bis 10 kg,
Massebestimmung, pro Stück 117
Gewichtstücke von 2 kg bis 10 kg,
Volumenbestimmung, pro Stück 263
Gewichtstücke von 20 kg bis 50 kg
Massebestimmung, pro Stück 146
Gewichtstücke von 20 kg bis 50 kg
Volumenbestimmung, pro Stück 263
Gewichtstücke mit Unsicherheiten größer oder
gleich 1/3 der Fehlergrenzen der Klasse E2
Grundgebühr je Prüfschein 234
Gewichtstücke von 1 mg bis 500 mg,
Massebestimmung, pro Stück 88
Gewichtstücke von 1 mg bis 500 mg,
Massebestimmung, 12 Stück 936
3550 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009
Gebühr
Themenbereich Fachbereich Nutzleistung
Euro
Gewichtstücke von 1 g bis 1 kg,
Massebestimmung, 13 Stück 1 024
Gewichtstücke von 1 g bis 1 kg,
Massebestimmung, pro Stück 117
Gewichtstücke von 2 kg bis 10 kg,
Massebestimmung, pro Stück 117
Gewichtstücke von 20 kg bis 50 kg
Massebestimmung, pro Stück 146
Gewichtstücke mit Unsicherheiten größer oder
gleich 1/5 der Fehlergrenzen der Klasse E1
Grundgebühr je Prüfschein 234
Gewichtstücke von 1 mg bis 500 mg,
Massebestimmung, pro Stück 351
Gewichtstücke von 1 mg bis 500 mg,
Massebestimmung, 12 Stück 2 691
Gewichtstücke von 1 g bis 1 kg,
Massebestimmung, pro Stück 293
Gewichtstücke von 1 g bis 1 kg,
Massebestimmung, 13 Stück 2 106
Gewichtstücke von 1 g bis 1 kg,
Volumenbestimmung, pro Stück 308
Gewichtstücke von 1 g bis 1 kg,
Volumenbestimmung, 13 Stück 3 014
Gewichtstücke von 2 kg bis 10 kg,
Massebestimmung, pro Stück 293
Gewichtstücke von 2 kg bis 10 kg,
Volumenbestimmung, pro Stück 263
Festkörpermechanik Kalibrierung von Kraftmessgeräten nach
DIN EN ISO 376 in Kraftrichtung Druck
Kraftrichtung Druck ≤ 200 N 806
Kraftrichtung Druck ≤ 20 kN 865
Kraftrichtung Druck ≤ 100 kN 921
Kraftrichtung Druck ≤ 1 MN 1 427
Kraftrichtung Druck ≤ 2 MN 1 458
Kraftrichtung Druck ≤ 5 MN 1 488
Kraftrichtung Druck ≤ 10 MN 1 607
Kraftrichtung Druck ≤ 16,5 MN 1 905
Kalibrierung von Kraftmessgeräten nach
DIN EN ISO 376 in Kraftrichtung Zug
Kraftrichtung Zug ≤ 200 N 806
Kraftrichtung Zug ≤ 20 kN 936
Kraftrichtung Zug ≤ 100 kN 999
Kraftrichtung Zug ≤ 1 MN 1 485
Kraftrichtung Zug ≤ 2 MN 1 588
Kraftrichtung Zug ≤ 5 MN 1 666
Kraftrichtung Zug ≤ 10 MN 2 053
Kraftrichtung Zug ≤ 16,5 MN 2 441
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009 3551
Gebühr
Themenbereich Fachbereich Nutzleistung
Euro
Kalibrierung von Kraftmessgeräten nach DIN
EN ISO 376 in Kraftrichtung Zug und Druck
Kraftrichtung Zug und Druck ≤ 200 N 1 424
Kraftrichtung Zug und Druck ≤ 20 kN 1 612
Kraftrichtung Zug und Druck ≤ 100 kN 1 724
Kraftrichtung Zug und Druck ≤ 1 MN 2 543
Kraftrichtung Zug und Druck ≤ 2 MN 2 870
Kraftrichtung Zug und Druck ≤ 5 MN 3 007
Kraftrichtung Zug und Druck ≤ 10 MN 3 514
Kraftrichtung Zug und Druck ≤ 16,5 MN 4 199
7 Metrologie Metrologie in der Chemie Elementlösung, pro Ampulle 177
in der Chemie
Elementlösung, pro Flasche 691
Stoffeigenschaften Kalibrierung von Kapillarviskosimetern
und Druck durch Direktvergleich mit dem nationalen
Viskositäts-Normal
Referenzflüssigkeiten zur Viskositätsmessung
Normalproben der Viskosität 1. Ordnung (100 ml)
bei 20 °C
niedrigviskos (bis 20 000 B) 738
hochviskos (ab 50 000 A) 984
Normalproben der Viskosität 1. Ordnung (250 ml)
niedrigviskos (bis 20 000 B) 861
hochviskos (ab 50 000 A) 1 107
Normalproben der Viskosität 1. Ordnung (500 ml)
niedrigviskos (bis 20 000 B) 984
hochviskos (ab 50 000 A) 1 230
Zusatztemperatur bis 20 000 B 123
Zusatztemperatur ab 50 000 A 246
10 Thermometrie Temperatur Erstkalibrierung eines SPRT nach ITS-90,
Bereich TPW bis Ga 938
Wiederholungskalibrierung eines SPRT nach
ITS-90, Bereich TPW bis Ga 813
Erstkalibrierung eines SPRT nach ITS-90,
Bereiche alternativ Hg bis Ga, TPW-In 1 563
Wiederholungskalibrierung eines SPRT nach
ITS-90, Bereiche alternativ Hg bis Ga, TPW-In 1 313
Erstkalibrierung eines SPRT nach ITS-90,
Bereiche alternativ Ar bis TPW, Hg bis In,
TPW bis Sn, TPW bis Zn 2 188
Wiederholungskalibrierung eines SPRT nach
ITS-90, Bereiche alternativ Ar bis TPW, Hg bis In,
TPW bis Sn, TPW bis Zn 1 750
Erstkalibrierung eines SPRT nach ITS-90,
Bereiche alternativ Ar bis Ga, Hg bis Sn 2 750
Wiederholungskalibrierung eines SPRT nach
ITS-90, Bereiche alternativ Ar bis Ga, Hg bis Sn 2 188
3552 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009
Gebühr
Themenbereich Fachbereich Nutzleistung
Euro
Erstkalibrierung eines SPRT nach ITS-90,
Bereiche alternativ Hg bis Zn, TPW bis Al 2 875
Wiederholungskalibrierung eines SPRT nach
ITS-90, Bereiche alternativ Hg bis Zn, TPW bis Al 2 313
Erstkalibrierung eines SPRT nach ITS-90,
Bereiche alternativ Ar bis In, Ar bis Sn, Ar bis Zn,
Hg bis Al 3 625
Wiederholungskalibrierung eines SPRT nach
ITS-90, Bereiche alternativ Ar bis In, Ar bis Sn,
Ar bis Zn, Hg bis Al, 2 875
Erstkalibrierung eines SPRT nach ITS-90,
Bereiche alternativ Ar bis Al, TPW bis Ag 4 563
Wiederholungskalibrierung eines SPRT nach
ITS-90, Bereiche alternativ Ar bis Al, TPW bis Ag 3 625
Anmerkung: Bei der Erstkalibrierung eines
SPRT an Fixpunkten wird jede Fixpunkttemperatur
3-mal realisiert, bei der Wiederholungskalibrierung
erfolgen nur 2 Realisierungen der Fixpunkt-
temperaturen.
Kalibrierung einer Temperatur-Fixpunktzelle,
Hg, TPW oder Ga 1 438
Kalibrierung einer Temperatur-Fixpunktzelle,
Sn oder Zn 2 156
Kalibrierung einer Temperatur-Fixpunktzelle,
Al oder Cu 2 594
Kalibrierung einer Temperatur-Fixpunktzelle, Ag 3 031
Kalibrierung eines Edelmetall-Thermoelementes
des Typs S, R, Pt/Pd, Au/Pt (0 °C bis 1 100 °C) 1 875
Kalibrierung eines Edelmetall-Thermoelementes
des Typs B (600 °C bis 1 600 °C) 2 313
Kalibrierung von Thermometern im Vergleichs-
verfahren in gerührten Flüssigkeitsbädern im
Temperaturbereich –70 °C bis 600 °C einschließ-
lich Stabilitätsprüfung 500
Kalibrierung von Thermometern im Vergleichs-
verfahren in gerührten Flüssigkeitsbädern im
Temperaturbereich –70 °C bis 600 °C ohne
Stabilitätsprüfung, 375
Kalibrierung von Thermometern im Vergleichs-
verfahren in gerührten Flüssigkeitsbädern im
Temperaturbereich –70 °C bis 200 °C,
1 Prüfpunkt, 1. Thermometer 125
Kalibrierung von Thermometern im Vergleichs-
verfahren in gerührten Flüssigkeitsbädern im
Temperaturbereich > 200 °C bis 600 °C,
1 Prüfpunkt, 1. Thermometer 156
Kalibrierung von Thermometern im Vergleichs-
verfahren in gerührten Flüssigkeitsbädern im
Temperaturbereich –70 °C bis 200 °C,
1 Prüfpunkt, zusätzliches Thermometer 31
Kalibrierung von Thermometern im Vergleichs-
verfahren in gerührten Flüssigkeitsbädern im
Temperaturbereich > 200 °C bis 600 °C,
1 Prüfpunkt, zusätzliches Thermometer 63
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009 3553
Gebühr
Themenbereich Fachbereich Nutzleistung
Euro
Kryo- und Vakuumphysik Ionisationsvakuummeter, Grundgebühr 2 719
Ionisationsvakuummeter, zusätzliches Gas 1 406
Gasreibungsvakuummeter, Sigma-eff.,
Grundgebühr 1 000
Gasreibungsvakuummeter, Sigma-eff., je zus. Gas 281
Gasreibungsvakuummeter, rel. Abw.,
Grundgebühr 1 406
Gasreibungsvakuummeter, rel. Abw., je zus. Gas 563
Membranvakuummeter, FS 0,25 Torr,
Grundgebühr 1 219
Membranvakuummeter, FS 0,25 Torr, je zus. Gas 563
Membranvakuummeter, FS 1, 10, 100 Torr,
Grundgebühr 1 313
Membranvakuummeter, FS 1, 10, 100 Torr,
je zus. Gas 688
Membranvakuummeter, alle, je zus. Dekade 188
Membranvakuummeter, 1 Torr, 30 Pa bis 130 Pa
mit FRS5 zusätzlich zur Grundgebühr 281
Membranvakuummeter, 10 Torr, 30 Pa bis
1 300 Pa mit FRS5 zusätzlich zur Grundgebühr 469
Membranvakuummeter, 100 Torr, 30 Pa bis
10 000 Pa mit FRS5 zusätzlich zur Grundgebühr 656
Membranvakuummeter, FS 1 000 Torr,
Grundgebühr 1 063
Testleck (gegen Vakuum), Grundgebühr 938
Testleck (gegen Vakuum), je zus. Temp. 563
Testleck (gegen Atmosphäre), Grundgebühr 813
Testleck (gegen Atmosphäre), je zus. Temp. 438
13 Physikalische Grundlagen des Bestimmung des Flammpunktes nach DIN 51755
Sicherheits- Explosionsschutzes Teil 1, DIN/EN 22719 oder ISO 3679 518
technik, Explo-
sionsschutz
Kenngröße temperaturabhängig 1 449
UEG, OEG SGKI, Pmax, dp/dtmax 656
R-Faktor 414
Zündtemperatur 759
Flammpunktkalibrierflüssigkeit 500ml 414
Flammpunktkalibrierflüssigkeit 1 000ml 518
Weiterbrennbarkeit/Explosionspunkt 414
Abschätzen sicherheitstechnischer Kenngrößen 138
Sicherheitstechnische Kenngrößen bei erhöhten
Ausgangsdrücken 1 829
13 Physikalische Explosionsschutz Aufbewahrung der technischen
Sicherheits- Dokumentation nach Richtlinie 94/9/EG,
technik, Explo- Artikel 8 b) ii)
sionsschutz
Aufbewahrung der Basisakte für 15 Jahre 345
Aufbewahrung Ergänzung zur Basisakte 207
3554 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009
Gebühr
Themenbereich Fachbereich Nutzleistung
Euro
Verlängerung der Aufbewahrungsfrist der
Basisakte plus Ergänzungen um 5 Jahre 138
QS-Anerkennung nach Richtlinie 94/9/EG,
Anhang IV/VII
allgemeine Tätigkeiten
Audit vor Ort pro Person und Tag 990
Zertifikat in englischer Übersetzung 149
Erstzertifizierung
Antragsbearbeitung in Deutsch 1 584
Antragsbearbeitung in Englisch 2 376
Überwachungsaudit
Antragsbearbeitung in Deutsch 594
Antragsbearbeitung in Englisch 891
Wiederholungszertifizierung
Antragsbearbeitung in Deutsch 1 287
Antragsbearbeitung in Englisch 1 931
Erweiterung des Zertifizierungsumfanges
Antragsbearbeitung in Deutsch 743
Antragsbearbeitung in Englisch 1 114
14 Sonstige Nutz- Akkreditierungsstelle Akkreditierungsvorgänge und Überwachungs-
leistungen des DKD maßnahmen im Inland (ohne Anschluss an die
Normale und ohne Reisezeiten)
Erstakkreditierung
– QM + 1 Messgröße/Begutachtung 5 450
– je zus. Messgröße/Begutachtung vor Ort 2 550
Überwachungsbesuch
(beinhaltet Überwachungsbesuche sowie
Anlassbesuche bei geringfügigen Erweiterungen,
Umzug u. dergl.)
– mit Änderung von Urkunde/Anlage 2 500
– ohne Änderung von Urkunde/Anlage 2 150
Wiederholungsbegutachtung
– QM + 1 Messgröße/Begutachtung 4 250
– je zus. Messgröße/Begutachtung vor Ort 2 200
– je zus. Messgröße/Begutachtung ohne Besuch 1 200
Änderung der Akkreditierung
– geringfügig 350
– mit Fachbegutachtereinsatz 1 400
– mit Fachbegutachterauskunft 650
– Trägerwechsel/Teilung/Vereinigung 450
– Personalwechsel 350
Erweiterungen
(beinhaltet die Akkreditierung neuer Messgrößen
oder umfangreiche Ausweitung der bisherigen
Messgröße(n)) 3 050
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009 3555
Gebühr
Themenbereich Fachbereich Nutzleistung
Euro
Englische Urkunden
– ohne Anlage 150
– je angefangene 2 Seiten Anlage 300“.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am 1. November 2009 in Kraft.
Berlin, den 5. Oktober 2009
Der Bundesminister
f ü r W i r t s c h a f t u n d Te c h n o l o g i e
Dr. K a r l - T h e o d o r z u G u t t e n b e r g
3556 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009
Dritte Verordnung
zur Änderung der Verordnung zur Aufteilung der
Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die
Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen
betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz
Vom 9. Oktober 2009
Auf Grund des § 4 Absatz 4 des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes in
der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 2006 (BGBl. I S. 1298), der
durch Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c des Gesetzes vom 28. März 2008
(BGBl. I S. 495) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nach Anhörung der zustän-
digen obersten Landesbehörden:
Artikel 1
Die Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen
sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrund-
betrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Be-
triebsprämiendurchführungsgesetz vom 27. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3467),
die zuletzt durch die Verordnung vom 5. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2411) ge-
ändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Dem § 1 werden folgende Absätze 4 und 5 angefügt:
„(4) Der vierte Erhöhungsbetrag im Sinne des § 4 Absatz 3 des Betriebs-
prämiendurchführungsgesetzes wird auf die Regionen nach Maßgabe der
Anlage 4 aufgeteilt.
(5) Der fünfte Erhöhungsbetrag im Sinne des § 4 Absatz 3a des Betriebs-
prämiendurchführungsgesetzes wird auf die Regionen nach Maßgabe der
Anlage 5 aufgeteilt.“
2. Folgende Anlagen 4 und 5 werden angefügt:
„Anlage 4
(zu § 1 Absatz 4)
Aufteilung des vierten Erhöhungsbetrags auf die Regionen
Region Betrag in Euro
Baden-Württemberg 1 223 559,10
Bayern 4 351 637,91
Brandenburg und Berlin 630 239,47
Hessen 1 100 681,02
Mecklenburg-Vorpommern 1 433 872,36
Niedersachsen und Bremen 6 427 075,41
Nordrhein-Westfalen 4 125 351,01
Rheinland-Pfalz 1 252 484,88
Saarland 72,01
Sachsen 946 625,76
Sachsen-Anhalt 2 874 000,41
Schleswig-Holstein und Hamburg 743 484,35
Thüringen 644 776,32
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009 3557
Anlage 5
(zu § 1 Absatz 5)
Aufteilung des fünften Erhöhungsbetrags auf die Regionen
Region Betrag in Euro
Baden-Württemberg 1 588 198,63
Bayern 654 760,58
Brandenburg und Berlin 196 727,16
Hessen 17 526,85
Mecklenburg-Vorpommern 8 825,37
Niedersachsen und Bremen 105 638,71
Nordrhein-Westfalen 0,00
Rheinland-Pfalz 1 148 699,36
Saarland 0,00
Sachsen 31 801,87
Sachsen-Anhalt 48 027,98
Schleswig-Holstein und Hamburg 145 695,55
Thüringen 14 097,94“.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Bonn, den 9. Oktober 2009
Die Bundesministerin
f ü r E r n ä h r u n g , L a n d w i r t s c h a f t u n d Ve r b r a u c h e r s c h u t z
Ilse Aigner
Berichtigung
der Vierten Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Formularverordnung
Vom 7. Oktober 2009
Die Vierte Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Formularverordnung
vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2134) ist wie folgt zu berichtigen:
Die Anlagen 1 und 2 im Anhang sind durch die folgenden Anlagen zu erset-
zen:
3558 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009
„Anlage 1
zu Artikel 1 Nummer 4
An das
Amtsgericht-Familiengericht
PLZ, Ort
1
Raum für Geschäftsnummer des Gerichts
2 Antragsgegner / in
– Bitte beachten Sie die Hinweise in dem Merkblatt zu diesem Formular –
Antrag auf Festsetzung Ergänzungsblatt zum Antrag
3
von Unterhalt auf Festsetzung von Unterhalt
für ein weiteres Kind
Es sind Ergänzungsblätter beigefügt. – Bitte ausfüllen erst ab Zeile 5 (Name des Kindes) –
A Antragsteller / in: Elternteil,
im eigenen Namen
Kind,
vertreten durch: Elternteil Beistand
Vorname, Name, Anschrift des Elternteils, in dessen Obhut das Kind lebt
4
Vorname, Name, PLZ, Wohnort des minderjährigen Kindes geboren am
5
Beistand /Verfahrensbevollmächtigter
6
Es wird beantragt, den Unterhalt, den der / die Antragsgegner / in an das Kind zu zahlen hat, im vereinfachten Verfahren wie folgt festzusetzen:
Unterhalt nach § 1612a Abs. 1 des Unterhalt Soweit unter „beginnend ab“
7 Bürgerlichen Gesetzbuches veränderlich gleichbleibend Unterhalt für die Vergangenheit verlangt wird,
liegen die Voraussetzungen,
beginnend ab beginnend ab € mtl. unter denen Unterhalt für die Vergangenheit geltend
gemacht werden kann, seither vor.
Auf diesen Unterhalt sind
in Höhe von beginnend ab € mtl. seit dem unter „beginnend ab“ bezeichneten Zeitpunkt
Prozent bis heute gezahlt:
,
€
des Mindestunterhalts der beginnend ab € mtl.
jeweiligen Altersstufe
Es werden zusätzlich gesetzliche Verzugszinsen ab
Zustellung des Festsetzungsantrags in Höhe von 5 Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz aus einem rückständigen Unterhaltsbetrag von € beantragt.
8
Das Kind hat ein monatliches Bruttoeinkommen von: €. Belege sind beigefügt
Die kindbezogenen Leistungen andere Person (Bezeichnung)
9 (z.B. Kindergeld) erhält: die Mutter der Vater
Die kindbezogenen Leistungen (z.B. Kindergeld) betragen: ab € mtl. ab € mtl.
Es handelt sich um das gemeinschaftliche Kind.
Für das Verfahren wird Verfahrenskostenhilfe beantragt. Die Beiordnung von Rechtsanwalt / Rechtsanwältin
10 Eine Erklärung zu den Voraussetzungen ihrer Bewilligung ist beigefügt.
wird beantragt.
Der / Die Antragsgegner / in wurde zur Erteilung der Auskunft über Einkünfte und Vermögen aufgefordert am:
11
Der / Die Antragsgegner / in wurde zur Unterhaltszahlung aufgefordert am:
€
Es wird beantragt, die von dem / der Antragsgegner/ in an den / die Antragsteller / in zu erstattenden Kosten
laut zweifach beiliegender Aufstellung (zuzüglich Zinsen) festzusetzen auf:
Zwischen Kind und Antragsgegner / in besteht ein Eltern-Kind-Verhältnis.
12 Das Kind lebt mit dem auf Unterhaltsleistung in Anspruch genommenen Elternteil nicht in einem Haushalt und hat für Zeiträume, für die der Unterhalt festgesetzt
werden soll, weder Leistungen nach dem Zweiten, Achten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder dem Unterhaltsvorschussgesetz noch Unterhalt von einer
verwandten oder dritten Person im Sinne des § 1607 Abs. 2 oder 3 BGB erhalten. Soweit solche Leistungen erbracht worden sind, sind gesetzlich übergegangene
Ansprüche auf das Kind treuhänderisch rückübertragen.
Über den Unterhaltsanspruch hat bisher weder ein Gericht entschieden noch ist über ihn ein gerichtliches Verfahren anhängig oder ein Vollstreckungstitel
(z. B. Beschluss über Unterhalt, Vergleich, notarielle Urkunde, Urkunde vor dem Jugendamt) errichtet worden.
Ort, Datum Unterschrift Antragst. / gesetzl. Vertreter / Verfahrensbevollm. Aufgenommen von (Dienststelle, Name, Unterschrift)
Blatt 1: Antrag nach § 249 FamFG
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009 3559
Seite 1
Amtsgericht-Familiengericht
Geschäftsnummer des Gerichts
Bei Schreiben an das Gericht bitte stets angeben
Sehr geehrte / r
Das Amtsgericht-Familiengericht übermittelt Ihnen hiermit
die Abschrift eines Antrages, mit dem Sie als Antragsgegner bzw.
Antragsgegnerin des Kindes im vereinfachten Verfahren auf Zahlung
von Unterhalt in Anspruch genommen werden,
beiliegend ein Erklärungsformular (3 fach), auf dem Sie bei dem Gericht
Einwendungen erheben können.
Das Gericht teilt Ihnen auf der folgenden Seite 2 mit, in welcher Höhe nach
dem Antrag der Unterhalt festgesetzt werden kann und was Sie in dem
Verfahren beachten müssen.
Antrag auf Festsetzung Ergänzungsblatt zum Antrag
von Unterhalt – Abschrift – auf Festsetzung von Unterhalt
für ein weiteres Kind
Es sind Ergänzungsblätter beigefügt. – Bitte ausfüllen erst ab Zeile 5 (Name des Kindes) –
A Antragsteller / in: Elternteil,
im eigenen Namen
Kind,
vertreten durch: Elternteil Beistand
Vorname, Name, Anschrift des Elternteils, in dessen Obhut das Kind lebt
Vorname, Name, PLZ, Wohnort des minderjährigen Kindes geboren am
bzw. ausgefüllt
Beistand /Verfahrensbevollmächtigter
Es wird beantragt, den Unterhalt, den der / die Antragsgegner / in an das Kind zu zahlen hat, im vereinfachten Verfahren wie folgt festzusetzen:
Unterhalt nach § 1612a Abs. 1 des Unterhalt Soweit unter „beginnend ab“
Zutreffendes ist angekreuzt
Bürgerlichen Gesetzbuches veränderlich gleichbleibend Unterhalt für die Vergangenheit verlangt wird,
liegen die Voraussetzungen,
beginnend ab beginnend ab € mtl. unter denen Unterhalt für die Vergangenheit geltend
gemacht werden kann, seither vor.
Auf diesen Unterhalt sind
in Höhe von beginnend ab € mtl. seit dem unter „beginnend ab“ bezeichneten Zeitpunkt
Prozent bis heute gezahlt:
,
€
des Mindestunterhalts der beginnend ab € mtl.
jeweiligen Altersstufe
Es werden zusätzlich gesetzliche Verzugszinsen ab Zustellung
des Festsetzungsantrags in Höhe von 5 Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz aus einem rückständigen Unterhaltsbetrag von € beantragt.
Das Kind hat ein monatliches Bruttoeinkommen von: €. Belege sind beigefügt
Die kindbezogenen Leistungen andere Person (Bezeichnung)
(z.B. Kindergeld) erhält: die Mutter der Vater
Die kindbezogenen Leistungen (z.B. Kindergeld) betragen: ab € mtl. ab € mtl.
Es handelt sich um das gemeinschaftliche Kind.
Für das Verfahren wird Verfahrenskostenhilfe beantragt. Die Beiordnung von Rechtsanwalt / Rechtsanwältin
Eine Erklärung zu den Voraussetzungen ihrer Bewilligung ist beigefügt.
wird beantragt.
Der / Die Antragsgegner / in wurde zur Erteilung der Auskunft über Einkünfte und Vermögen aufgefordert am:
Der / Die Antragsgegner / in wurde zur Unterhaltszahlung aufgefordert am:
€
Es wird beantragt, die von dem / der Antragsgegner/ in an den / die Antragsteller / in zu erstattenden Kosten
laut zweifach beiliegender Aufstellung (zuzüglich Zinsen) festzusetzen auf:
Zwischen Kind und Antragsgegner / in besteht ein Eltern-Kind-Verhältnis.
Das Kind lebt mit dem auf Unterhaltsleistung in Anspruch genommenen Elternteil nicht in einem Haushalt und hat für Zeiträume, für die der Unterhalt festgesetzt
werden soll, weder Leistungen nach dem Zweiten, Achten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder dem Unterhaltsvorschussgesetz noch Unterhalt von einer
verwandten oder dritten Person im Sinne des § 1607 Abs. 2 oder 3 BGB erhalten. Soweit solche Leistungen erbracht worden sind, sind gesetzlich übergegangene
Ansprüche auf das Kind treuhänderisch rückübertragen.
Über den Unterhaltsanspruch hat bisher weder ein Gericht entschieden noch ist über ihn ein gerichtliches Verfahren anhängig oder ein Vollstreckungstitel
(z. B. Beschluss über Unterhalt, Vergleich, notarielle Urkunde, Urkunde vor dem Jugendamt) errichtet worden.
Ort, Datum Unterschrift Antragst. / gesetzl. Vertreter / Verfahrensbevollm. Aufgenommen von (Dienststelle, Name, Unterschrift)
Blatt 2: Abschrift für Antragsgegner / in nach § 251 FamFG
3560 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009
Seite 2
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch hat ein Kind Anspruch auf angemessenen, seiner Lebensstellung entsprechenden Unterhalt. Der Unterhalt umfasst den gesamten
Lebensbedarf des Kindes einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf. Er ist monatlich im Voraus zu zahlen.
Von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, kann ein minderjähriges Kind den angemessenen Unterhalt nach seiner Wahl entweder in Höhe eines –
vorbehaltlich späterer Änderung – gleichbleibenden Monatsbeitrages oder veränderlich als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts nach § 1612 a Abs. 1 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs verlangen. Der festgelegte Mindestunterhalt ändert sich in regelmäßigen Zeitabständen. Der Mindestunterhalt ist nach dem Alter des Kindes
gestaffelt, und zwar für die Zeit bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres (erste Altersstufe), die Zeit vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres
(zweite Altersstufe) und für die Zeit vom dreizehnten Lebensjahr an (dritte Altersstufe). Er beträgt:
vom bis 1. Altersstufe, € 2. Altersstufe, € 3. Altersstufe, € Der Mindestunterhalt deckt im Allgemeinen den bei
einfacher Lebenshaltung erforderlichen Bedarf des
Kindes. Im vereinfachten Verfahren ist die Festsetzung
des Unterhalts bis zur Höhe des 1,2 fachen (120 %)
des Mindestunterhalts nach § 1612 a Abs. 1 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs zulässig.
Auf den Ihnen in Abschrift mitgeteilten Antrag kann der Unterhalt wie folgt festgesetzt werden:
Der zum Ersten jeden Monats zu zahlende Unterhalt kann festgesetzt werden:
Vorname des Kindes für die Zeit Veränderlich gemäß dem Mindestunterhalt nach gleichbleibend
§ 1612a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
ab auf % des Mindestunterhalts auf € mtl.
der ersten Altersstufe
ab auf % des Mindestunterhalts auf € mtl.
der zweiten Altersstufe
ab auf % des Mindestunterhalts auf € mtl.
der dritten Altersstufe
Berücksichtigung kindbezogener Leistungen
Gleichbleibend: Veränderlich: (nur bei Kindergeld)
Der für das Kind festgesetzte Unterhalt vermindert sich (Betrag mit Minuszeichen) /
erhöht sich (Betrag mit Pluszeichen) um anteilige kindbezogene Leistungen wie folgt: a) Der für das Kind festzusetzende Unterhalt vermindert sich um zu
berücksichtigendes Kindergeld für ein 1. / 2. / 3. / 4. oder weiteres
Kind. Zu berücksichtigen ist das hälftige / volle Kindergeld, derzeit:
ab um € mtl.
€
ab um € mtl. b) Der für das Kind festzusetzende Unterhalt erhöht sich um das hälf-
tige / volle Kindergeld für ein 1. / 2. / 3. / 4. oder weiteres Kind, derzeit:
€
ab um € mtl.
Der rückständige Unterhalt vom bis auf €
kann festgesetzt werden für die Zeit
Es werden zusätzlich gesetzliche Verzugszinsen ab Zustellung des Festsetzungsantrags aus einem rückständigen Unterhaltsbetrag
von € festgesetzt.
Das Gericht hat nicht geprüft, ob angegebenes Kindeseinkommen schon berücksichtigt ist oder bedarfsmindernd zu berücksichtigen ist.
Wenn Sie innerhalb eines Monats nach der Zustellung dieser Mitteilung Einwendungen in der vorgeschriebenen Form nicht erheben, kann über den Unter-
halt in der angegebenen Höhe ein Festsetzungsbeschluss ergehen, aus dem die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.
Einwendungen können Sie erheben gegen die Zulässigkeit des vereinfachten Verfahrens, gegen den Zeitpunkt des Beginns der Unterhaltszahlung, gegen die vorste-
hend angekündigte Festsetzung des Unterhalts, soweit Sie geltend machen können, dass die darin mitgeteilten Zeiträume oder Beträge nicht dem Antrag entsprechend
berechnet sind, dass der Unterhalt nicht höher als beantragt festgesetzt werden darf oder dass kindbezogene Leistungen nicht oder nicht richtig berücksichtigt worden
sind, gegen die Auferlegung der Kosten, wenn Sie zur Einleitung des Verfahrens keinen Anlass gegeben haben und dem Gericht mitteilen, dass Sie sich zur Zahlung des
Andere Einwendungen sind nur zulässig, wenn Sie dem Gericht mitteilen, inwieweit Sie zur Unterhaltsleistung bereit sind und dass Sie sich insoweit zur Erfüllung des
beigefügten Formular verlangten Auskünfte über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erteilen und Belege über Ihre Einkünfte vorlegen.
Die Einwendungen müssen dem Gericht auf einem Formular der beigefügten Art zweifach – mit einer Abschrift für den / die Antragsteller / in – mitgeteilt
werden. Das Formular ist bei jedem Amtsgericht erhältlich.
Hilfe beim Ausfüllen des Formulars leisten Angehörige der rechtsberatenden Berufe, jedes Amtsgericht und gegebenenfalls das Jugendamt. Beim Jugendamt oder
Amtsgericht wird das Formular nach Ihren Angaben kostenlos für Sie ausgefüllt. Bringen Sie dazu bitte unbedingt die notwendigen Unterlagen und Belege mit.
Mit freundlichen Grüßen
Datum dieser Mitteilung Telefon
Anschrift des Gerichts
Blatt 2: Abschrift für Antragsgegner / in nach § 251 FamFG
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009 3561
Merkblatt
zum Antrag auf Festsetzung von Unterhalt
für ein minderjähriges Kind im vereinfachten Verfahren
Allgemeine Hinweise
Worum geht es im vereinfachten Verfahren?
Das vereinfachte Verfahren gibt dem minderjährigen Kind getrennt lebender – verheirateter oder nicht ver-
heirateter – Eltern die Möglichkeit, über seinen Unterhaltsanspruch gegen den Elternteil, der nicht mit ihm
zusammenlebt, rasch und kostengünstig einen Vollstreckungstitel zu erwirken. Besteht schon ein Unterhalts-
titel oder ist ein gerichtliches Verfahren anhängig, kann das vereinfachte Verfahren nicht genutzt werden.
Wo und wie ist die Festsetzung des Unterhalts zu beantragen?
Zuständig für das vereinfachte Verfahren ist das Amtsgericht-Familiengericht, in dessen Bezirk das Kind
seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Antragsformulare sind beim Jugendamt oder bei jedem Amtsgericht erhältlich. Dort erhalten Sie auch Hilfe
beim Ausfüllen des Formulars.
Um zu klären, ob und mit welchem Ziel das vereinfachte Verfahren in Ihrem Fall geeignet ist, sollten Sie
sich an einen Angehörigen der rechtsberatenden Berufe (z. B. Rechtsanwältin, Rechtsanwalt) oder an das
Jugendamt wenden. Dessen gesetzliche Aufgabe ist es unter anderem, alleinerziehende Mütter und Väter
bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für das Kind kostenfrei zu beraten und zu unterstützen.
Außerdem besteht die Möglichkeit einer kostenfreien oder doch wesentlich verbilligten Rechtsberatung nach
dem Beratungshilfegesetz, über die Sie sich bei Ihrem Amtsgericht oder einer Rechtsanwältin oder einem
Rechtsanwalt erkundigen sollten.
Was geschieht im vereinfachten Verfahren?
In dem Verfahren setzt das Gericht den Unterhalt auf Antrag des Kindes oder des Elternteils, der den Unter-
halt für das Kind geltend macht, in einem Beschluss fest. Aus dem Beschluss kann wie aus einem Urteil die
Zwangsvollstreckung betrieben werden, wenn der Unterhalt nicht oder nicht pünktlich gezahlt wird.
Das Kind oder der Elternteil, der die Festsetzung des Unterhalts für das Kind beantragt, wird in dem Ver-
fahren als Antragsteller bzw. Antragstellerin bezeichnet, der auf Unterhaltszahlung in Anspruch genommene
Elternteil als Antragsgegner oder Antragsgegnerin.
In welcher Höhe kann die Festsetzung des Unterhalts im vereinfachten Verfahren bean-
tragt werden?
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch hat ein Kind Anspruch auf angemessenen, seiner Lebensstellung ent-
sprechenden Unterhalt. Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf des Kindes einschließlich der
Kosten einer angemessenen Vorbildung für einen Beruf. Die Höhe des Unterhalts, den das Kind verlangen
des Unterhaltsanspruchs verfügbar ist.
Das Kind kann den Unterhalt nach seiner Wahl als gleichbleibenden Monatsbetrag oder veränderlich in
Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des Mindestunterhalts nach § 1612 a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetz-
buchs verlangen.
Die Festlegung des Unterhalts als Prozentsatz des Mindestunterhalts hat den Vorteil, dass dem Kind wegen
des höheren Lebensbedarfs, den es mit dem Heranwachsen ab Erreichen bestimmter Altersstufen hat, oder
wegen der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse künftige Anträge auf Abänderung des
Unterhalts weitgehend erspart werden.
Der Mindestunterhalt ist in § 1612 a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nach dem Alter des Kindes gestaffelt,
und zwar für die Zeit bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres (erste Altersstufe), die Zeit vom siebten
bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres (zweite Altersstufe) und für die Zeit vom dreizehnten Lebens-
jahr an (dritte Altersstufe). Diese Beträge werden regelmäßig angepasst. Für die Höhe des Unterhalts wird
nicht mehr danach unterschieden, ob das Kind in den neuen oder alten Bundesländern lebt.
Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder im Sinne des § 1612 a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetz-
buchs beträgt ab dem 1. Januar 2009:
1. Altersstufe 2. Altersstufe 3. Altersstufe
281 € 322 € 377 €
3562 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009
-2-
Die Mindestunterhaltsbeträge bezeichnen das sächliche Existenzminimum, das für den Unterhalt des Kin-
des bei einfacher Lebenshaltung erforderlich ist. Damit für möglichst viele Kinder Unterhalt im vereinfachten
Verfahren festgesetzt werden kann, ist die Grenze, bis zu der es statthaft ist, auf das 1,2 fache (120%)
des Mindestunterhalts vor Berücksichtigung der Leistungen nach den §§ 1612 b, 1612 c des Bürgerli-
chen Gesetzbuchs festgelegt worden. Derzeit sind das entsprechend der Altersstufe des Kindes
also 338,- €, 387,- € oder 453,- €.
Kann der als Antragsgegner in Anspruch genommene Elternteil Einwendungen
erheben?
Gegen die Festsetzung des Unterhalts in der für das Kind beantragten Höhe kann der in Anspruch genomme-
wichtigsten der möglichen Einwände: den Einwand, den Unterhalt ohne Gefährdung des eigenen Unterhalts
Einwand lässt das Gericht nur zu, d. h. es setzt den Unterhalt nur dann nicht in der für das Kind beantragten
1. nach einem dafür eingeführten Formular ordnungsgemäß Auskunft über seine persönlichen und wirt-
schaftlichen Verhältnisse erteilt, die für die Bemessung der Unterhaltshöhe bedeutsam sind,
2. Belege über seine Einkünfte vorlegt (z. B. Lohnabrechnung des Arbeitgebers, Einkommensteuerbe-
scheid) und
3. eine Erklärung darüber abgibt, inwieweit er zur Unterhaltsleistung bereit ist.
-
wand unberücksichtigt und setzt den Unterhalt in der für das Kind verlangten Höhe fest.
den Unterhalt für das Kind – gerichtskostenfrei – in der Höhe fest, in der sich der in Anspruch genommene
-
teien zu erleichtern, die Kosten einer Rechtsberatung aufzuwenden.
-
lichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und die vorgelegten Belege über die Einkünfte in die Lage versetzt
-
teten Elternteils zu bemessen ist oder welche weitere Auskunft von diesem dazu eingeholt werden muss.
Ergibt die Beratung, dass eine weitere Auskunft nötig ist oder höherer Unterhalt verlangt werden kann als
Kindes im streitigen Verfahren vor dem Familiengericht verfolgt werden. Ein solches Verfahren ist mit Kos-
ten verbunden, die im Einzelfall das für die Erfüllung des Unterhaltsanspruchs verfügbare Einkommen des
-
derliche weitere Auskunft freiwillig zu erteilen bzw. sich in einer vom Jugendamt oder Amtsgericht kostenfrei
Wird das Kind durch die Wahl des vereinfachten Verfahrens gebunden?
Das Kind kann zwischen dem vereinfachten Verfahren und einem Verfahren in Unterhaltssachen, über das
das Familiengericht durch Beschluss entscheidet, grundsätzlich frei wählen. Es wird durch die Festsetzung
des Unterhalts im vereinfachten Verfahren nicht gebunden und nicht daran gehindert, später mit einem
Streitantrag einen Anspruch auf höheren Unterhalt geltend zu machen, auch wenn sich die Verhältnisse,
die für die Bemessung des Unterhalts maßgeblich sind, zwischenzeitlich nicht geändert haben.
In Fällen von Verfahrenskostenhilfe kann das mit geringeren Kosten verbundene vereinfachte Verfahren
unter Umständen vorrangig vor einem Unterhaltsverfahren sein.
Was ist zu beachten?
Bevor der Antrag auf Festsetzung des Unterhalts im vereinfachten Verfahren bei dem Familiengericht ein-
in einer Urkunde, die das Jugendamt oder Amtsgericht kostenfrei aufnimmt, zur Zahlung des Unterhalts in
das Verfahren für das Kind betreibt, die Kosten des Verfahrens auferlegt werden, wenn der in Anspruch
genommene Elternteil einwendet, zu dem Verfahren keinen Anlass gegeben zu haben, und sich sofort zur
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009 3563
-3-
Ausfüllhinweise
1 Der Festsetzungsantrag ist an das Amtsgericht-Familiengericht zu richten, in dessen Bezirk das Kind oder
Einzutragen sind hier Postleitzahl und Ort dieses Gerichts.
2 In diesem Feld bezeichnen Sie bitte den auf Unterhaltszahlung in Anspruch genommenen Elternteil in der
Form der Postanschrift mit Vornamen, Namen und Anschrift.
3 Für das erste Kind, für das Unterhalt begehrt wird, ist das Feld „Antrag auf Festsetzung von Unterhalt“ anzu-
kreuzen. Für alle weiteren sind Ergänzungsblätter zu diesem Antrag auszufüllen und das entsprechende
Feld anzukreuzen. Außerdem ist auf dem Antragsformular die Anzahl der beigefügten Ergänzungsblätter zu
bezeichnen. Für die Festsetzung von Unterhalt muss auf jeden Fall ein Formular, das durch Ankreuzen als
„Antrag auf Festsetzung“ bezeichnet ist, vorliegen.
In der mit A bezeichneten Zeile geben Sie bitte an, wer Antragsteller ist. Dies können Eltern im eigenen
Namen sein oder aber das Kind. Das Kind wird im letzten Fall entweder durch einen Elternteil gesetz-
lich vertreten oder durch einen Beistand. Solange verheiratete Eltern getrennt leben oder eine Ehesache
(z. B. Scheidungsverfahren) zwischen ihnen anhängig ist, kann ein Elternteil Unterhaltsansprüche des Kin-
des gegen den anderen Elternteil nur in eigenem Namen geltend machen. In diesem Fall ist das erste Käst-
chen dieser Zeile anzukreuzen. In allen anderen Fällen ist das zweite Kästchen anzukreuzen und außerdem
ein weiteres Kästchen für den jeweiligen Vertreter des Kindes. Besteht für das Kind eine Beistandschaft des
Jugendamts, kann der jeweilige Elternteil das Kind nicht vertreten und keinen Antrag stellen.
4 In dieser Zeile bezeichnen Sie bitte mit Vornamen, Namen und Anschrift den Elternteil, in dessen Obhut das
Kind lebt.
5 Bitte das Kind, für das die Festsetzung des Unterhalts beantragt wird, jeweils mit Vornamen, Namen, Post-
leitzahl, Wohnort und Geburtsdatum bezeichnen.
6 Diese Zeile ist nur auszufüllen, wenn das Kind vom Jugendamt als Beistand vertreten wird oder für das ver-
einfachte Verfahren Verfahrensvollmacht (z. B. einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt) erteilt ist.
7 In diesem Abschnitt des Formulars ist anzugeben, ab welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe der Unter-
halt für das Kind (ohne Berücksichtigung der kindbezogenen Leistungen, z. B. des Kindergelds) festgesetzt
werden soll. Bei der Angabe des Beginns der Unterhaltszahlungen und der Höhe des Unterhalts sollten Sie
sich von einer zur Rechtsberatung zugelassenen Person oder Stelle beraten lassen. Insbesondere kann
hier eventuell vorhandenes Kindeseinkommen bedarfsmindernd zu berücksichtigen sein.
Unterhalt kann als „Unterhalt nach § 1612a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches“ veränderlich oder
als gleichbleibender Unterhalt verlangt werden:
§ 1612 a des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Mindestunterhalt minderjähriger Kinder lautet:
(1) Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterhalt
als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts verlangen. Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem
doppelten Freibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes (Kinderfreibetrag) nach § 32
Abs. 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes. Er beträgt monatlich entsprechend dem Alter des Kindes
1. für die Zeit bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs (erste Altersstufe) 87 Prozent,
2. für die Zeit vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs (zweite Altersstufe)
100 Prozent und
3. für die Zeit vom 13. Lebensjahr an (dritte Altersstufe) 117 Prozent
eines Zwölftels des doppelten Kinderfreibetrags.
(2) Der Prozentsatz ist auf eine Dezimalstelle zu begrenzen; jede weitere sich ergebende Dezimalstelle wird
nicht berücksichtigt. Der sich bei der Berechnung des Unterhalts ergebende Betrag ist auf volle Euro
aufzurunden.
(3) Der Unterhalt einer höheren Altersstufe ist ab dem Beginn des Monats maßgebend, in dem das Kind das
betreffende Lebensjahr vollendet.
Nach § 1612a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit § 32 Abs. 6 S. 1 Einkommensteuer-
gesetz beträgt ab 1. Januar 2009 der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder:
a) für die Zeit bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres (erste Altersstufe) 281 Euro
b) für die Zeit vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres (zweite Altersstufe) 322 Euro
c) für die Zeit vom 13. Lebensjahr an (dritte Altersstufe) 377 Euro.
3564 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009
-4-
Wird „Unterhalt gemäß § 1612 a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches veränderlich“ gewählt, so wird sei-
ne Höhe in einem Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts festgesetzt, der auf das Kind anzuwen-
den ist. Der Unterhalt ändert sich immer, wenn der Mindestunterhalt angepasst wird und wenn das Kind
die nächsthöhere Altersstufe erreicht. Hierzu brauchen Sie in der Spalte nur das Datum des Beginns der
Unterhaltszahlung und den Prozentsatz des Mindestunterhalts anzugeben.
Als „Unterhalt gleichbleibend“ kann die Festsetzung eines unveränderlichen Monatsbetrags beantragt wer-
wenn Unterhalt für einen zurückliegenden Zeitraum begehrt wird. Es können auch für verschiedene Zeit-
räume unterschiedliche Unterhaltsbeträge geltend gemacht werden, z. B. wenn sich die Einkommensver-
unterschiedlicher Höhe geschuldet wird.
Für einen Zeitraum darf immer nur eine der Spalten ausgefüllt werden. Möglich ist aber, für verschiedene
unveränderlichen Monatsbetrag in der zweiten Spalte (Unterhalt gleichbleibend), Unterhalt für die Zukunft in
der ersten Spalte (Unterhalt nach § 1612 a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches) angegeben werden.
1,2 fachen des Mindestunterhalts festgesetzt werden kann. Das Gericht muss den Antrag als unzulässig
zurückweisen, wenn beantragt wird, den Unterhalt auf einen höheren Betrag als 120 Prozent des Mindestun-
terhalts festzusetzen. Ab dem 1. Januar 2009 darf der Unterhalt – vor Berücksichtigung der kindbezoge-
1. Altersstufe 2. Altersstufe 3. Altersstufe
338 € 387 € 453 €
Auf die Einhaltung dieser Höchstbeträge ist besonders zu achten, wenn die Festsetzung nicht gemäß den
Altersstufen nach § 1612 a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches, sondern für abweichende Zeiträume bean-
tragt wird. Die in diesem Fall in dem Betragsfeld ,,€ mtl.“ anzugebende Höhe des Unterhalts darf den nach
dem Alter des Kindes maßgebenden Höchstbetrag während des in dem zugehörigen Datumsfeld bezeich-
neten Zeitraums nicht übersteigen.
Besonders zu beachten ist, dass der tatsächlich geschuldete Unterhalt nicht selten hinter den Höchstbeträ-
gen zurückbleibt. Um nachteilige Kostenfolgen zu vermeiden, ist zu empfehlen, sich zunächst Klarheit über
den ungefähr geschuldeten Unterhalt zu verschaffen. Diesen bemisst die Rechtsprechung regelmäßig auf
der Grundlage von Unterhaltstabellen
Ihrem Gerichtsbezirk verwandte Unterhaltstabelle informiert Sie u. a. auch das Jugendamt.
Wenn Sie in dem „beginnend ab“ überschriebenen Datumsfeld einen zurückliegenden Zeitpunkt angeben,
d. h. Unterhalt für die Vergangenheit verlangen, beachten Sie bitte die letzte Spalte dieses Abschnitts.
-
tete Elternteil zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs aufgefordert worden ist, über sei-
kann in diesen Fällen ab dem Ersten des Monats verlangt werden, in dem der Elternteil aufgefordert worden
bestanden hat. Unabhängig davon kann der Unterhalt für einen zurückliegenden Zeitraum verlangt werden,
über dem Basiszinssatz, die ab dem Zeitpunkt der Zustellung des Festsetzungsantrags auf den zu dieser
Zeit rückständigen Unterhalt gezahlt werden müssen, beantragt und festgesetzt werden.
entweder als fester Betrag in der Spalte „Unterhalt gleichbleibend“ oder mit den vor dem Inkrafttreten gültigen
Wenn Sie nicht sicher sind, von welchem Zeitpunkt ab Sie den Unterhalt für das Kind verlangen können,
sollten Sie sich von einer zur Rechtsberatung zugelassenen Person oder Stelle beraten lassen.
8 In dieser Zeile ist eventuell vorhandenes Einkommen des Kindes, z. B. Arbeitseinkommen, Ausbildungs-
vergütung, Zinserträge, Mieterträge usw. anzugeben, das den Unterhaltsbedarf mindern kann (Taschengeld
muss hier nicht angegeben werden). Die Angabe hier dient nur der Information des Unterhaltsschuldners.
Ob Einkommen bedarfsmindernd zu berücksichtigen ist, hat schon in die Höhe des beantragten Unterhalts
(oben unter 7
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009 3565
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9 Geben Sie in dieser Zeile bitte an, wer das Kindergeld oder die sonstigen kindbezogenen Leistungen erhält,
in der 2. Zeile, in welcher Höhe für das Kind Kindergeld oder andere kindbezogene Leistungen gewährt
werden (z. B. Kinderzuschüsse aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, im Ausland gezahlte, dem Kin-
dergeld vergleichbare Leistungen, Kinderbonus; nicht: Familienzuschlag der Beamtenbesoldung).
Bitte geben Sie an, um das wievielte gemeinschaftliche es sich handelt.
10 In der beizufügenden Erklärung sind Angaben zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Kin-
des und der Eltern zu machen. Näheres teilt Ihnen das Jugendamt oder das Amtsgericht mit, die Ihnen auch
11 Die Zeilen 1 und 2 dieses Abschnitts sind nur auszufüllen, wenn entsprechende Aufforderungen an den
Antragsgegner ergangen sind.
Mit einer Angabe in Zeile 3 kann die Festsetzung von Kosten beantragt werden. Diese sind in einer anzufü-
genden Aufstellung (in zweifacher Ausfertigung) näher darzulegen.
-
ne Elternteil zulässige Einwendungen erhebt, über die auf Antrag das streitige Verfahren durchgeführt wird.
Über die Kosten wird in diesem Fall in dem Beschluss entschieden, der das streitige Verfahren beendet.
12 Ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht zwischen dem Kind und seiner Mutter und seinem Vater, einschließlich
dem Kind und den Personen, die es als Kind angenommen (adoptiert) haben. Nach der gesetzlichen Rege-
lung ist Vater, wer im Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit dessen Mutter verheiratet war, wer die Vaterschaft
anerkannt hat oder wessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.
Mit der Unterzeichnung des Antrags geben Sie an, dass die in diesem Abschnitt vorgedruckten Erklä-
rungen der Wahrheit entsprechen.
3566 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009
Anlage 2
zu Artikel 1 Nummer 4
Antragsgegner / in (Vorname, Name, Anschrift):
Geschäftsnummer des Gerichts
Bei Schreiben an das Gericht bitte stets angeben
Erstschrift für das Gericht
An das
Wenn Sie Einwendungen erheben, senden Sie bitte die für
Amtsgericht-Familiengericht das Gericht bestimmte Erstschrift dieses Formulars und das
Zweitstück (Abschrift für Antragsteller / in) ausgefüllt und
unterschrieben zurück.
Bitte nummerieren Sie zuvor alle beizufügenden Anlagen
(Blatt, Verzeichnis, Aufstellung, Beleg) und tragen Sie die
PLZ, Ort jeweilige Nummer in das dafür im Formular vorgesehene
Kästchen ein.
Fügen Sie bitte dem Zweitstück dieses Formulars von allen
Anlagen eine Kopie für den / die Antragsteller / in bei.
Einwendungen gegen den Antrag auf Festsetzung von Unterhalt
Gegen die im vereinfachten Verfahren von in eigenem als gesetzl.
Vorname, Name, Anschrift des Elternteils, der die Festsetzung in eigenem Namen oder als gesetzl. Vertreter / in des Kindes beantragt Namen Vertreter / in
E
Vorname, Name, PLZ, Wohnort des minderjährigen Kindes geboren am
1
2
3
Beistand /Verfahrensbevollmächtigter
beantragte Festsetzung von Unterhalt erhebe ich folgenden Einwand:
Das vereinfachte Der Unterhalt kann erst Der Zeitraum / Die Höhe Kindbezogene Leistun- Ich habe zu dem Ver-
Verfahren ist nicht verlangt werden ab: des Unterhalts ist dem gen (z. B. Kindergeld) fahren keinen Anlass
zulässig. Antrag entsprechend sind, wie von mir auf gegeben und ver-
A B C D E
richtig, wie von mir auf dem beigefügten Blatt
Datum
dem beigefügten Blatt angegeben, zu berück- zur Unterhaltszahlung
angegeben, festzusetzen. sichtigen. gemäß dem Antrag.
Bitte stellen Sie auf einem beizufügenden Blatt die Tatsachen, die den Einwand begründen, mit Angabe der Beweismittel genau dar. Nennen Sie bei Einwand C Anlage
Nr.
den nach Ihrer Ansicht richtigen Zeitraum bzw. die richtige Höhe, bei Einwand D, in welcher Höhe und ab welchem Zeitpunkt kindbezogene Leistungen (z. B. Kin-
dergeld) zu berücksichtigen sind. Bitte lassen Sie sich von einer zur Rechtsberatung zugelassenen Person oder Stelle beraten, wenn Sie nicht sicher sind, ob
der Einwand begründet ist.
Seit dem im Festsetzungsantrag unter „beginnend ab“
Im Festsetzungsantrag ist der Unterhalt, den ich in der Vergangenheit bezahlt habe, bezeichneten Zeitpunkt bis heute habe ich insgesamt gezahlt:
nicht richtig angegeben. € für Kind 1 € für Kind 2 € für Kind 3
F Soweit der Unterhalt, der dem Kind für die Vergangenheit zu zahlen ist, über den
Ich kann den verlangten Unterhalt – bei Ich erhebe den nachstehenden, nicht unter A bis G fallenden Einwand. Anlage
Nr.
gleichmäßiger Verwendung aller mir verfüg- Bezeichnung des Einwandes und der ihn begründenden Tatsachen; falls der Platz nicht ausreicht, fügen Sie bitte
G baren Mittel zu meinem und meiner Kinder H
ein zusätzliches Blatt bei.
Unterhalt – ohne Gefährdung meines eige-
nen Unterhalts nicht oder nicht in voller
Höhe zahlen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Einwand ist nur zulässig, wenn Sie
die im zweiten Abschnitt dieses Formulars
erforderten Angaben über Ihre persönlichen
und wirtschaftlichen Verhältnisse machen,
die für die Bemessung des Unterhalts
bedeutsam sind, und
Belege über Ihre Einkünfte vorlegen und
im dritten Abschnitt dieses Formulars erklä-
ren, in welcher Höhe Sie zur Unterhaltszah-
lung bereit sind (ggf. „0“) und dass Sie sich
-
spruch zu erfüllen. Bei der Abgabe der Erklä-
rung sollten Sie sich unbedingt rechtlich
beraten lassen.
Wenn Sie diese gesetzlich vorgeschriebenen
Wichtiger Hinweis:
das Gericht den Einwand nicht berücksichti- Das Gericht kann den Einwand nur berücksichtigen, wenn Sie im dritten Abschnitt dieses Formulars erklären,
gen und muss dann den Unterhalt wie bean- inwieweit Sie zur Unterhaltszahlung bereit sind und dass Sie sich insoweit zur Erfüllung des Unterhaltsanspruchs
tragt festsetzen.
Blatt 3: Formular für Einwendungen, § 252 FamFG weiter auf Seite 2
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009 3567
Seite 2
Zweiter Abschnitt: Auskunft über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
– Nur auszufüllen, wenn Einwand G erhoben ist. –
Angaben zu Ihren persönlichen Verhältnissen Familienstand
Geburtsdatum (l = ledig; vh = verheiratet;
gtrl = getrennt lebend; g = geschieden;
wvh = wiederverheiratet;
vw = verwitwet)
Ausgeübter Beruf / Erwerbstätigkeit; wenn nicht erwerbstätig, Angabe des Grundes und der Dauer seit
(Kind, Eltern, Ehegatte, geschiedener Ehegatte)
In Ihrem Haushalt lebende Personen (Vorname, Name) geboren am Familienverhältnis (z. B. Sohn) Hat die Person eigene Einnahmen?
Nein Ja, € mtl. netto
Nein Ja, € mtl. netto
Nein Ja, € mtl. netto
Familien- Monatsbeitrag € Ihrer
Außerhalb Ihres Haushaltes lebende Personen ohne Antragsteller / in (Vorname, Name, Anschrift) geboren am Unterhaltszahlung
Hat die Person eigene Einnahmen?
verhältnis
Nein Ja, € mtl. netto
Nein Ja, € mtl. netto
Nein Ja, € mtl. netto
Wohnkosten Miete ohne Mietnebenkosten Nebenkosten inkl. Gesamtbetrag Auf den Gesamtbetrag zahlen Genaue Einzelauf- Anlage
Nr.
Größe des Raums, Kosten bei € mtl. Heizung € mtl. € mtl. LFK € mtl. and. Person € mtl. stellung der Kosten
den Sie mit Ihren Miete oder beifügen, zu den
Angehörigen zu dgl. Fremdmitteln
Wohnzwecken Belastung aus Fremdmitteln Nebenkosten inkl. Gesamtbetrag Auf den Gesamtbetrag zahlen Angaben
nutzen (m2): Kosten bei Heizung € mtl. € mtl. der Gläubiger,
Tilgung € mtl. Zinsen € mtl. LFK € mtl. and. Person € mtl.
eigengenutztem Restlaufzeit und
Wohnraum Restschuld
Angaben zu Ihren Einkommensverhältnissen
Sie müssen jede Frage der linken Spalte beantworten. Wenn eine Frage zu bejahen ist, sind die entsprechenden Hinweise der mittleren Spalte zu befolgen.
In den Betragsfeldern der rechten Spalte sind für den in der Spalte angegebenen Zeitraum jeweils alle Einnahmen bzw. Ausgaben der betreffenden Art auszuweisen,
Betriebsausgaben, Vorsorgeaufwendungen und Steuern.
Soweit ein erforderlicher Beleg nicht beigefügt werden kann, ist auf einem beizulegenden Blatt der Grund anzugeben und die Richtigkeit und Vollständigkeit
der Angaben besonders zu versichern.
1
Haben Sie Einnahmen Anzugeben sind alle Einnahmen brutto aus dem Arbeitsverhältnis: Lohn, Gehalt, Bruttoeinnahmen der Anlage
Nr.
aus nichtselbstständiger Arbeit? Überstundenvergütung, Sonderzuwendungen (Weihnachts-, Urlaubsgeld usw.), letzten 12 Monate €
Aufwandsentschädigungen (Spesen, Reisekosten usw.), Gewinn-, Vermögensbe-
teiligungen; Geldwert aller sonstigen Vorteile und Vergünstigungen (Sachleistun-
gen, freies oder verbilligtes Wohnen usw.).
Beizufügen sind Lohnabrechnungen Ihrer Arbeitsstelle / n für die letzten
12 Monate, in denen die Einnahmen aufgeschlüsselt nach der vorgenannten Art
ausgewiesen sind und Ihr / e Arbeitgeber / in mit Namen / Firma, Anschrift, Ord-
Nein Ja
nungsmerkmal der Lohnstelle bezeichnet ist.
2
Haben Sie Einnahmen Die Angaben sind für die drei letzten vollen zurückliegenden Geschäftsjahre zu Die angegebenen Einnahmen /
aus selbstständiger Arbeit, machen. Ausgaben hatte ich in der Zeit
In dem Feld rechts unter „vom“ ist der erste, unter „bis“ der letzte Tag des Dreijah- vom bis
Gewerbetrieb, reszeitraums anzugeben. Wird die unter Frage 2 fallende Tätigkeit noch nicht so
Land-, Forstwirtschaft, lange ausgeübt, ist dies auf dem beizufügenden Blatt anzugeben und unter „vom“
aus Gelegenheitsarbeit, Neben- der Tag ihres Beginns zu vermerken.
tätigkeit? Beizufügen sind:
1. Einnahmen €
Kopien der Einkommensteuererklärungen mit allen Anlagen wie Bilanzen mit
Gewinn- und Verlustrechnung, Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG)
oder Einnahmeüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) sowie der Einkommen- 2. Private Vorteile €
steuerbescheide für jedes der drei Geschäfts- / Kalenderjahre;
tabellarische Übersicht, in der in Spalten für jedes der drei Geschäftsjahre und
in einer vierten Spalte mit der Summe für die drei Jahre zusammengestellt sind: 3. Steuern €
1. alle Einnahmen; 2. mit ihrem Wert alle dem Betrieb zum Eigenverbrauch ent-
nommenen Waren / Produkte und alle Gebrauchsvorteile aus privater Nutzung
von Gegenständen des Betriebsvermögens; 3. die gezahlten Steuern mit Anga-
4. Vorsorgeaufwendungen €
be der Art, Finanzamt, Steuernummer; 4. die Aufwendungen für Krankheits- und
Altersvorsorge, aufgeschlüsselt mit Angabe der Versicherung, Namen der ver-
sicherten Person / en; 5. die Betriebsausgaben ohne Steuern, Vorsorgeaufwen-
dungen; 5. Betriebsausgaben ohne 3. und 4. €
bei Teilhaberschaft / Partnerschaft / Gesellschaft eine entsprechende Übersicht wie
Nein Ja
vor; in dieser ist zusätzlich Ihre Beteiligung am Gewinn verständlich darzulegen.
3
Haben Sie Einnahmen Zinsen, Dividenden und andere Erträge aus Sparguthaben, anderen Guthaben, Bruttoeinnahmen der
aus Kapitalvermögen? Einlagen, Wertpapieren, Lebensversicherungen und sonstigen Kapitalanlagen sind letzten 12 Monate €
vollständig anzugeben, auch wenn sie steuerfrei sind:
Beizufügen sind eine Aufstellung der Erträge für die letzten 12 Monate bzw.
Nein Ja das letzte Kalenderjahr sowie Kopien der Bankbescheinigungen, Zinsgut-
schriften o. dgl.
Blatt 3: Formular für Einwendungen, § 252 FamFG weiter auf Seite 3
3568 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009
Seite 3
4
Haben Sie Einnahmen aus Ver- Einnahmen aus Vermietung / Untervermietung, Verpachtung bebauter, unbebau- Bruttoeinnahmen der Anlage
Nr.
mietung oder Verpachtung? ter Grundstücke, sonstiger Sachen, Sachinbegriffen, Überlassung von Rech- letzten 12 Monate €
ten. Anzugeben sind die Einnahmen insgesamt einschließlich derjenigen für
Neben- / Betriebskosten.
Beizufügen ist eine Aufstellung der Einnahmen für die letzten 12 Monate, in der
die Einnahmen unter genauer Bezeichnung des vermieteten / verpachteten / zum
Gebrauch überlassenen Gegenstandes dargestellt sind, sowie eine Kopie Ihrer
Nein Ja
Einkommensteuererklärung für das letzte Jahr.
5
Beziehen Sie Wohngeld? Beizufügen sind Kopien der Bewilligungs-, Neubewilligungsbescheide, aus
denen sich das in den letzten 12 Monaten gezahlte Wohngeld ergibt.
Nein Ja
6
Haben Sie Art der Einnahmen, Bezeichnung (z. B. Steuererstattung, Erziehungsgeld, Kranken-
andere Einnahmen? geld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Alters- oder Erwerbsunfähig-
keitsrente, Ruhegeld, Ruhegehalt):
Beizufügen sind Kopien der Bescheide oder sonstigen Belege, aus denen sich
Nein Ja
die Brutto-Einnahmen in den letzten 12 Monaten ergeben.
Abzüge – auszufüllen, wenn zu Frage 1, 3, 4, 6 Einnahmen angegeben sind – Ich habe gezahlt / aufgewendet Anlage
Nr.
Einkommensteuer, Beizufügen: letzte Lohnsteuerbescheinigung der Arbeitsstelle, Lohnabrechnun- In den letzten 12 Monaten €
Kirchensteuer, gen für die letzten 12 Monate, Kopien Ihrer letzten Einkommensteuererklärung
Solidaritätszuschlag mit allen Anlagen, Ihres letzten Einkommensteuerbescheides und des Voraus-
zahlungsbescheides für dieses Jahr.
Vorsorgeaufwendungen Beizufügen: über Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung: Lohnabrechnung
der Arbeitsstelle für die letzten 12 Monate; sonst auf besonderem Blatt die Auf-
wendungen für eine angemessene Krankheits- und Altersvorsorge mit Angabe
der Versicherung, Namen der versicherten Person / en aufgeschlüsselt darstellen.
Berufsbedingte Aufwendungen oder Auf beizufügendem Blatt ist darzulegen, dass die Aufwendungen in der ange-
sonstige Werbungskosten gebenen Höhe zur Erzielung der Einnahmen notwendig sind (z. B. zu den Kosten
der Fahrt zur Arbeit genau angeben: Ort der Arbeitsstelle und ihre einfache Ent-
fernung zur Wohnung).
Angaben zu Ihren Vermögensverhältnissen
Sie müssen jede Frage der linken Spalte beantworten. Wenn eine Frage zu bejahen ist, sind die entsprechenden Hinweise der mittleren Spalte zu befolgen.
In den zur Beantwortung beizufügenden Verzeichnissen sind alle Vermögensgegenstände (Aktiva) mit ihrem derzeitigen tatsächlichen Wert zu erfassen, alle Verbindlichkei-
ten / Schulden (Passiva) in ihrer derzeitigen Höhe. Wenn diese Angaben mit zumutbarem Aufwand nur für einen zurückliegenden Stichtag gemacht werden können, ist dies in
dem Verzeichnis zu erläutern und dieser Tag im Kopf des Verzeichnisses zu vermerken. Jedoch darf der Stichtag nicht weiter als ein Jahr zurückliegen.
In die Betragsfelder rechts ist jeweils die Summe der Einzelbeträge des betreffenden Verzeichnisses einzutragen.
1
Sind Sie Inhaber, Teilhaber eines Die Angaben zum Geschäfts- / Betriebsvermögen sind nach einem für Aktiva und Stichtag Anlage
Nr.
Gewerbebetriebes oder Unter- Passiva einheitlichen Stichtag zu machen. Das Betragsfeld „Wert meines Anteils“
ist nur bei Teilhaberschaft o. dgl. auszufüllen.
beteiligt an einer Partnerschaft, Beizufügen sind:
Gesellschaft? -
Aktives Betriebsvermögen €
keitsbereich (z. B. Praxis, Kanzlei, Notariat) / Gesellschaft / Partnerschaft zu
bezeichnen ist mit: Name / Firma; Rechtsform; Sitz, Anschrift; Registergericht,
Register, Nummer; zuständigem Finanzamt, Steuernummer; Branche / Art / Gegen-
geordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis, in dem alle Gegenstände des Betriebsverbindlichkeiten €
Betriebsvermögens nach Art, Menge, Größe, Nutzungsart, Grundstücke zusätz-
lich nach Lage, mit ihrem tatsächlichen Wert erfasst sind; Schätzwerte sind zu
erläutern;
geordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis aller Betriebsverbindlichkei-
ten; darin aufgeführte Rückstellungen sind nach Zweck und betrieblicher Not- Saldo €
wendigkeit zu erläutern;
bei Teilhaberschaft / Partnerschaft / Gesellschaft auf besonderem Blatt zusätzlich:
Zahl der Teilhaber / Partner / Gesellschafter; genaue Bezeichnung Ihres Beteili-
gungsverhältnisses; Wert der von Ihnen erbrachten Gegenstände (z. B. Kapital- Wert meines Anteils €
betrag, Grundstück). In das Betragsfeld rechts einzutragen ist der Vermögens-
wert Ihrer Beteiligungen am Stichtag; Schätzwert ist zu erläutern.
Nein Ja Zu den folgenden Fragen sind nur die nicht zum Betriebsvermögen gehören-
den Gegenstände bzw. Verbindlichkeiten anzugeben.
2
Haben Sie Grundvermögen? Eigentum / Miteigentum / Eigentumsanteil an bebauten / unbebauten Grundstücken, Wert €
Familienheim, Ferienhaus; grundstücksgleiche Rechte, Wohnungseigentum, Erb-
baurecht und Grundvermögen im Ausland.
Beizufügen ist ein Blatt oder Verzeichnis, auf / in dem die Gegenstände nach
Lage, Größe, Nutzungsart, Jahr der Bezugsfertigkeit, Wert zu berechnen sind,
Nein Ja
bei Wohnraum auch Angabe, inwieweit eigengenutzt.
3
Haben Sie andere Sachwerte? Eigentum / Miteigentum / Eigentumsanteil an körperlichen Sachen jeder Art ohne die Wert €
zu Frage 2 und 4 anzugebenden Werte:
Beizufügen ist ein geordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis, das die
Gegenstände nach Art, Typ, Pkw-Baujahr, Anzahl, Menge, Nutzungszweck mit
dem Wert ausweist.
Gegenstände des persönlichen Gebrauchs und des privaten Haushalts können
Nein Ja
darin mit ihrem Gesamtwert aufgeführt werden, soweit sie den Rahmen der
Lebens- und Haushaltsführung nicht übersteigen.
Blatt 3: Formular für Einwendungen, § 252 FamFG weiter auf Seite 4
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009 3569
Seite 4
4
Haben Sie sonstige Vermögens- Bargeld, Kassenbestand, Postgiroguthaben, Bausparguthaben, Guthaben bei in- Gesamtwert €
werte (Geld, Guthaben, Wertpa- und ausländischen Banken / Kreditinstituten, Wertpapiere, Lebensversicherungen,
piere usw.)? sonstige in- und ausländische Kapitalanlagen, Forderungen / Außenstände, immate-
rielle Vermögensgegenstände, Urheberrecht, sonstige Vermögenswerte:
Beizufügen ist ein geordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis, das die
Gegenstände genau und vollständig erfasst nach: Art; Name, Sitz der Bank / des
Nein Ja
Kreditinstituts usw.; Geldbetrag; Guthabenhöhe; Emittenten, Stückzahl, Wert.
Angaben zu Verbindlichkeiten und außergewöhnlichen Belastungen
1
- Gesamtwert der Verbindlichkei- Anlage
Nr.
gen, Verbindlichkeiten? ten, Restschulden €
Beizufügen ist ein geordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis, in dem
die Verbindlichkeiten vollständig nachzuweisen sind nach: Art; Gläubiger; Entste-
hungsgrund; Verwendungzweck und Entstehungszeit aufgenommener Kredite;
Nein Ja gewährten Sicherheiten; monatlichen Zins- und Tilgungsleistungen; Betrag der
Restschuld.
2
Außergewöhnliche Belastung Kurze Bezeichnung der außergewöhnlichen Belastung: In den letzten 12 Monaten €
Auf beizufügendem Blatt bitte nach Art, Höhe, Dauer der Belastung, Möglich-
keiten der Minderung durch Hilfen / Leistungen Dritter genau darstellen.
Ich bin damit einverstanden, dass meine Arbeitsstelle, das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger dem / der Antragsteller / in
Freiwillige Angabe
Auskunft über meine Einkommens- und Vermögensverhältnisse erteilen.
Ich versichere hiermit, dass meine Angaben in diesem Abschnitt des Formulars und in den Anlagen vollständig und wahr sind.
Dritter Abschnitt: Erklärung bei Einwand G oder H
damit die für den Unterhalt verfügbaren Mittel nicht unnötig für ein teureres Streitverfahren beansprucht werden. Zu diesem gesetzlichen Zweck leisten Sie Ihren Beitrag, wenn
Sie sich bei Ihren nachstehenden Angaben von einer zur Rechtsberatung zugelassenen Person oder Stelle sorgfältig beraten lassen und Ihre Erklärung gemäß dem Rat
dieser Person oder Stelle abgeben. Sollten Sie die Beratungskosten nicht aufbringen können, informieren Sie sich bitte bei Ihrem Amtsgericht oder bei einem Rechtsan-
walt oder einer Rechtsanwältin Ihres Vertrauens über die Beratungshilfe.
Bitte beachten Sie: Ihre Erklärung muss sich, auch wenn Sie Einwand B erhoben haben, auf die gesamte zurückliegende und künftige Zeit ab dem im Feststellungsantrag
unter „beginnend ab“ bezeichneten Zeitpunkt erstrecken. Eine lückenhafte Erklärung kann das Gericht nicht berücksichtigen. Es setzt bei begründetem Einwand B den Beginn
der Unterhaltszahlung auf den von Ihnen angegebenen Zeitpunkt fest. Das Gericht berechnet den rückständigen Unterhalt. Es berücksichtigt bei zulässigem Einwand F die
von Ihnen, sonst die vom Kind angegebenen Zahlungen. Eine bei zulässigem Einwand H angegebene Zahlungsweise bezüglich der Rückstände setzt das Gericht fest, wenn
das Kind es beantragt.
Bitte geben Sie die vorgeschriebene Erklärung durch Ankreuzen und Ausfüllen nur einer der folgenden Alternativen I oder II ab. Sind Sie nach sorgfältiger Prüfung und etwai-
II durch eine entsprechende
Zeitangabe im Datumsfeld und Eintragung einer Null in das zugehörige Betragsfeld angeben.
Wenn Sie die Alternative I wählen, achten Sie bitte darauf, das Unzutreffende (abzüglich / zuzüglich) zu streichen. Gegebenenfalls können Sie sich hierzu an der Mitteilung des
Gerichts auf der Rückseite des Antragsformulars orientieren.
Ich erkläre mich bereit, dem Kind von dem im Festsetzungsantrag unter „beginnend ab“ bezeichneten Zeitpunkt an Unterhalt gemäß den Altersstufen
nach § 1612 a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (veränderlich) zu zahlen. Ich bin bereit, derzeit an
I
Vorname des Kindes Vorname des Kindes Vorname des Kindes
1 2 3
% % %
des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe abzüglich / zuzüglich zu berücksichtigender kindbezogener Leistung zu zahlen.
Ich erkläre mich bereit, dem Kind von dem im Festsetzungsantrag unter „beginnend ab“ bezeichneten Zeitpunkt an den Unterhalt, den ich ihm nach
-
weit, den Unterhaltsanspruch für die Zukunft und, soweit noch nicht beglichen, für die Vergangenheit zu erfüllen.
II
Vorname des Kindes Vorname des Kindes Vorname des Kindes
1 2 3
beginnend ab € mtl. beginnend ab € mtl. beginnend ab € mtl.
ab € mtl. ab € mtl. ab € mtl.
ab € mtl. ab € mtl. ab € mtl.
Freiwillige Für Hinweise des Gerichts bin ich tagsüber Bei der Abgabe der Erklärung im dritten Abschnitt dieses Formulars bin ich beraten worden von Rechtsanwalt /
Angaben erreichbar unter folgender Rufnummer: Rechtsanwältin (Name, PLZ, Ort, Rufnummer):
Ort, Datum Unterschrift Antragsgegner / in Aufgenommen (Dienststelle, Name, Unterschrift)
Blatt 3: Formular für Einwendungen, § 252 FamFG weiter auf Seite 5
3570 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009
Antragsgegner / in (Vorname, Name, Anschrift):
Geschäftsnummer des Gerichts
Bei Schreiben an das Gericht bitte stets angeben
Abschrift für Antragsteller / in
An das
Wenn Sie Einwendungen erheben, senden Sie bitte die für
Amtsgericht-Familiengericht das Gericht bestimmte Erstschrift dieses Formulars und
das Zweitstück (Abschrift für Antragsteller / in) ausgefüllt
und unterschrieben zurück.
Bitte nummerieren Sie zuvor alle beizufügenden Anlagen
(Blatt, Verzeichnis, Aufstellung, Beleg) und tragen Sie die
PLZ, Ort jeweilige Nummer in das dafür im Formular vorgesehene
Kästchen ein.
Fügen Sie bitte dem Zweitstück dieses Formulars von allen
Anlagen eine Kopie für den / die Antragsteller / in bei.
Einwendungen gegen den Antrag auf Festsetzung von Unterhalt
Gegen die im vereinfachten Verfahren von in eigenem als gesetzl.
Vorname, Name, Anschrift des Elternteils, der die Festsetzung in eigenem Namen oder als gesetzl. Vertreter / in des Kindes beantragt Namen Vertreter / in
E
Vorname, Name, PLZ, Wohnort des minderjährigen Kindes geboren am
1
2
3
Beistand / Verfahrensbevollmächtigter
beantragte Festsetzung von Unterhalt erhebe ich folgenden Einwand:
Das vereinfachte Der Unterhalt kann erst Der Zeitraum / Die Höhe Kindbezogene Leistun- Ich habe zu dem Ver-
Verfahren ist nicht verlangt werden ab: des Unterhalts ist dem gen (z. B. Kindergeld) fahren keinen Anlass
zulässig. Antrag entsprechend sind, wie von mir auf gegeben und ver-
A B C D E
richtig, wie von mir auf dem beigefügten Blatt
Datum
dem beigefügten Blatt angegeben, zu berück- zur Unterhaltszahlung
angegeben, festzusetzen. sichtigen. gemäß dem Antrag.
Bitte stellen Sie auf einem beizufügenden Blatt die Tatsachen, die den Einwand begründen, mit Angabe der Beweismittel genau dar. Nennen Sie bei Einwand C Anlage
Nr.
den nach Ihrer Ansicht richtigen Zeitraum bzw. die richtige Höhe, bei Einwand D, in welcher Höhe und ab welchem Zeitpunkt kindbezogene Leistungen (z. B. Kin-
dergeld) zu berücksichtigen sind. Bitte lassen Sie sich von einer zur Rechtsberatung zugelassenen Person oder Stelle beraten, wenn Sie nicht sicher sind, ob
der Einwand begründet ist.
Seit dem im Festsetzungsantrag unter „beginnend ab“
Im Festsetzungsantrag ist der Unterhalt, den ich in der Vergangenheit bezahlt habe, bezeichneten Zeitpunkt bis heute habe ich insgesamt gezahlt:
nicht richtig angegeben. € für Kind 1 € für Kind 2 € für Kind 3
F Soweit der Unterhalt, der dem Kind für die Vergangenheit zu zahlen ist, über den
Ich kann den verlangten Unterhalt – bei Ich erhebe den nachstehenden, nicht unter A bis G fallenden Einwand. Anlage
Nr.
gleichmäßiger Verwendung aller mir verfüg- Bezeichnung des Einwandes und der ihn begründenden Tatsachen; falls der Platz nicht ausreicht, fügen Sie bitte
G baren Mittel zu meinem und meiner Kinder H
ein zusätzliches Blatt bei.
Unterhalt – ohne Gefährdung meines eige-
nen Unterhalts nicht oder nicht in voller
Höhe zahlen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Einwand ist nur zulässig, wenn Sie
die im zweiten Abschnitt dieses Formulars
erforderten Angaben über Ihre persönlichen
und wirtschaftlichen Verhältnisse machen,
die für die Bemessung des Unterhalts
bedeutsam sind, und
Belege über Ihre Einkünfte vorlegen und
im dritten Abschnitt dieses Formulars erklä-
ren, in welcher Höhe Sie zur Unterhaltszah-
lung bereit sind (ggf. „0“) und dass Sie sich
-
spruch zu erfüllen. Bei der Abgabe der Erklä-
rung sollten Sie sich unbedingt rechtlich
beraten lassen.
Wenn Sie diese gesetzlich vorgeschriebenen
Wichtiger Hinweis:
das Gericht den Einwand nicht berücksichti- Das Gericht kann den Einwand nur berücksichtigen, wenn Sie im dritten Abschnitt dieses Formulars erklären,
gen und muss dann den Unterhalt wie bean- inwieweit Sie zur Unterhaltszahlung bereit sind und dass Sie sich insoweit zur Erfüllung des Unterhaltsanspruchs
tragt festsetzen.
Blatt 3: Formular für Einwendungen, § 252 FamFG weiter auf Seite 6
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009 3571
Seite 6
Zweiter Abschnitt: Auskunft über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
– Nur auszufüllen, wenn Einwand G erhoben ist. –
Angaben zu Ihren persönlichen Verhältnissen Familienstand
Geburtsdatum (l = ledig; vh = verheiratet;
gtrl = getrennt lebend; g = geschieden;
wvh = wiederverheiratet;
vw = verwitwet)
Ausgeübter Beruf / Erwerbstätigkeit; wenn nicht erwerbstätig, Angabe des Grundes und der Dauer seit
(Kind, Eltern, Ehegatte, geschiedener Ehegatte)
In Ihrem Haushalt lebende Personen (Vorname, Name) geboren am Familienverhältnis (z. B. Sohn) Hat die Person eigene Einnahmen?
Nein Ja, € mtl. netto
Nein Ja, € mtl. netto
Nein Ja, € mtl. netto
Familien- Monatsbeitrag € Ihrer
Außerhalb Ihres Haushaltes lebende Personen ohne Antragsteller / in (Vorname, Name, Anschrift) geboren am Unterhaltszahlung
Hat die Person eigene Einnahmen?
verhältnis
Nein Ja, € mtl. netto
Nein Ja, € mtl. netto
Nein Ja, € mtl. netto
Wohnkosten Miete ohne Mietnebenkosten Nebenkosten inkl. Gesamtbetrag Auf den Gesamtbetrag zahlen Genaue Einzelauf- Anlage
Nr.
Größe des Raums, Kosten bei € mtl. Heizung € mtl. € mtl. LFK € mtl. and. Person € mtl. stellung der Kosten
den Sie mit Ihren Miete oder beifügen, zu den
Angehörigen zu dgl. Fremdmitteln
Wohnzwecken Belastung aus Fremdmitteln Nebenkosten inkl. Gesamtbetrag Auf den Gesamtbetrag zahlen Angaben
nutzen (m2): Kosten bei Heizung € mtl. € mtl. der Gläubiger,
Tilgung € mtl. Zinsen € mtl. LFK € mtl. and. Person € mtl.
eigengenutztem Restlaufzeit und
Wohnraum Restschuld
Angaben zu Ihren Einkommensverhältnissen
Sie müssen jede Frage der linken Spalte beantworten. Wenn eine Frage zu bejahen ist, sind die entsprechenden Hinweise der mittleren Spalte zu befolgen.
In den Betragsfeldern der rechten Spalte sind für den in der Spalte angegebenen Zeitraum jeweils alle Einnahmen bzw. Ausgaben der betreffenden Art auszuweisen,
Betriebsausgaben, Vorsorgeaufwendungen und Steuern.
Soweit ein erforderlicher Beleg nicht beigefügt werden kann, ist auf einem beizulegenden Blatt der Grund anzugeben und die Richtigkeit und Vollständigkeit
der Angaben besonders zu versichern.
1
Haben Sie Einnahmen Anzugeben sind alle Einnahmen brutto aus dem Arbeitsverhältnis: Lohn, Gehalt, Bruttoeinnahmen der Anlage
Nr.
aus nichtselbstständiger Arbeit? Überstundenvergütung, Sonderzuwendungen (Weihnachts-, Urlaubsgeld usw.), letzten 12 Monate €
Aufwandsentschädigungen (Spesen, Reisekosten usw.), Gewinn-, Vermögensbe-
teiligungen; Geldwert aller sonstigen Vorteile und Vergünstigungen (Sachleistun-
gen, freies oder verbilligtes Wohnen usw.).
Beizufügen sind Lohnabrechnungen Ihrer Arbeitsstelle / n für die letzten
12 Monate, in denen die Einnahmen aufgeschlüsselt nach der vorgenannten Art
ausgewiesen sind und Ihr / e Arbeitgeber / in mit Namen / Firma, Anschrift, Ord-
Nein Ja
nungsmerkmal der Lohnstelle bezeichnet ist.
2
Haben Sie Einnahmen Die Angaben sind für die drei letzten vollen zurückliegenden Geschäftsjahre zu Die angegebenen Einnahmen /
aus selbstständiger Arbeit, machen. Ausgaben hatte ich in der Zeit
In dem Feld rechts unter „vom“ ist der erste, unter „bis“ der letzte Tag des Dreijah- vom bis
Gewerbetrieb, reszeitraums anzugeben. Wird die unter Frage 2 fallende Tätigkeit noch nicht so
Land-, Forstwirtschaft, lange ausgeübt, ist dies auf dem beizufügenden Blatt anzugeben und unter „vom“
aus Gelegenheitsarbeit, Neben- der Tag ihres Beginns zu vermerken.
tätigkeit? Beizufügen sind:
1. Einnahmen €
Kopien der Einkommensteuererklärungen mit allen Anlagen wie Bilanzen mit
Gewinn- und Verlustrechnung, Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG)
oder Einnahmeüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) sowie der Einkommen- 2. Private Vorteile €
steuerbescheide für jedes der drei Geschäfts- / Kalenderjahre;
tabellarische Übersicht, in der in Spalten für jedes der drei Geschäftsjahre und
in einer vierten Spalte mit der Summe für die drei Jahre zusammengestellt sind: 3. Steuern €
1. alle Einnahmen; 2. mit ihrem Wert alle dem Betrieb zum Eigenverbrauch ent-
nommenen Waren / Produkte und alle Gebrauchsvorteile aus privater Nutzung
von Gegenständen des Betriebsvermögens; 3. die gezahlten Steuern mit Anga-
4. Vorsorgeaufwendungen €
be der Art, Finanzamt, Steuernummer; 4. die Aufwendungen für Krankheits- und
Altersvorsorge, aufgeschlüsselt mit Angabe der Versicherung, Namen der ver-
sicherten Person / en; 5. die Betriebsausgaben ohne Steuern, Vorsorgeaufwen-
dungen; 5. Betriebsausgaben ohne 3. und 4. €
bei Teilhaberschaft / Partnerschaft / Gesellschaft eine entsprechende Übersicht wie
Nein Ja
vor; in dieser ist zusätzlich Ihre Beteiligung am Gewinn verständlich darzulegen.
3
Haben Sie Einnahmen Zinsen, Dividenden und andere Erträge aus Sparguthaben, anderen Guthaben, Bruttoeinnahmen der
aus Kapitalvermögen? Einlagen, Wertpapieren, Lebensversicherungen und sonstigen Kapitalanlagen sind letzten 12 Monate €
vollständig anzugeben, auch wenn sie steuerfrei sind:
Beizufügen sind eine Aufstellung der Erträge für die letzten 12 Monate bzw.
Nein Ja das letzte Kalenderjahr sowie Kopien der Bankbescheinigungen, Zinsgut-
schriften o. dgl.
Blatt 3: Formular für Einwendungen, § 252 FamFG weiter auf Seite 7
3572 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009
Seite 7
4
Haben Sie Einnahmen aus Ver- Einnahmen aus Vermietung / Untervermietung, Verpachtung bebauter, unbebau- Bruttoeinnahmen der Anlage
Nr.
mietung oder Verpachtung? ter Grundstücke, sonstiger Sachen, Sachinbegriffen, Überlassung von Rech- letzten 12 Monate €
ten. Anzugeben sind die Einnahmen insgesamt einschließlich derjenigen für
Neben- / Betriebskosten.
Beizufügen ist eine Aufstellung der Einnahmen für die letzten 12 Monate, in der
die Einnahmen unter genauer Bezeichnung des vermieteten / verpachteten / zum
Gebrauch überlassenen Gegenstandes dargestellt sind, sowie eine Kopie Ihrer
Nein Ja
Einkommensteuererklärung für das letzte Jahr.
5
Beziehen Sie Wohngeld? Beizufügen sind Kopien der Bewilligungs-, Neubewilligungsbescheide, aus
denen sich das in den letzten 12 Monaten gezahlte Wohngeld ergibt.
Nein Ja
6
Haben Sie Art der Einnahmen, Bezeichnung (z. B. Steuererstattung, Erziehungsgeld, Kranken-
andere Einnahmen? geld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Alters- oder Erwerbsunfähig-
keitsrente, Ruhegeld, Ruhegehalt):
Beizufügen sind Kopien der Bescheide oder sonstigen Belege, aus denen sich
Nein Ja
die Brutto-Einnahmen in den letzten 12 Monaten ergeben.
Abzüge – auszufüllen, wenn zu Frage 1, 3, 4, 6 Einnahmen angegeben sind – Ich habe gezahlt / aufgewendet Anlage
Nr.
Einkommensteuer, Beizufügen: letzte Lohnsteuerbescheinigung der Arbeitsstelle, Lohnabrechnun- In den letzten 12 Monaten €
Kirchensteuer, gen für die letzten 12 Monate, Kopien Ihrer letzten Einkommensteuererklärung
Solidaritätszuschlag mit allen Anlagen, Ihres letzten Einkommensteuerbescheides und des Voraus-
zahlungsbescheides für dieses Jahr.
Vorsorgeaufwendungen Beizufügen: über Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung: Lohnabrechnung
der Arbeitsstelle für die letzten 12 Monate; sonst auf besonderem Blatt die Auf-
wendungen für eine angemessene Krankheits- und Altersvorsorge mit Angabe
der Versicherung, Namen der versicherten Person / en aufgeschlüsselt darstellen.
Berufsbedingte Aufwendungen oder Auf beizufügendem Blatt ist darzulegen, dass die Aufwendungen in der ange-
sonstige Werbungskosten gebenen Höhe zur Erzielung der Einnahmen notwendig sind (z. B. zu den Kosten
der Fahrt zur Arbeit genau angeben: Ort der Arbeitsstelle und ihre einfache Ent-
fernung zur Wohnung).
Angaben zu Ihren Vermögensverhältnissen
Sie müssen jede Frage der linken Spalte beantworten. Wenn eine Frage zu bejahen ist, sind die entsprechenden Hinweise der mittleren Spalte zu befolgen.
In den zur Beantwortung beizufügenden Verzeichnissen sind alle Vermögensgegenstände (Aktiva) mit ihrem derzeitigen tatsächlichen Wert zu erfassen, alle Verbindlichkei-
ten / Schulden (Passiva) in ihrer derzeitigen Höhe. Wenn diese Angaben mit zumutbarem Aufwand nur für einen zurückliegenden Stichtag gemacht werden können, ist dies in
dem Verzeichnis zu erläutern und dieser Tag im Kopf des Verzeichnisses zu vermerken. Jedoch darf der Stichtag nicht weiter als ein Jahr zurückliegen.
In die Betragsfelder rechts ist jeweils die Summe der Einzelbeträge des betreffenden Verzeichnisses einzutragen.
1
Sind Sie Inhaber, Teilhaber eines Die Angaben zum Geschäfts- / Betriebsvermögen sind nach einem für Aktiva und Stichtag Anlage
Nr.
Gewerbebetriebes oder Unter- Passiva einheitlichen Stichtag zu machen. Das Betragsfeld „Wert meines Anteils“
ist nur bei Teilhaberschaft o. dgl. auszufüllen.
beteiligt an einer Partnerschaft, Beizufügen sind:
Gesellschaft? -
Aktives Betriebsvermögen €
keitsbereich (z. B. Praxis, Kanzlei, Notariat) / Gesellschaft / Partnerschaft zu
bezeichnen ist mit: Name / Firma; Rechtsform; Sitz, Anschrift; Registergericht,
Register, Nummer; zuständigem Finanzamt, Steuernummer; Branche / Art / Gegen-
geordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis, in dem alle Gegenstände des Betriebsverbindlichkeiten €
Betriebsvermögens nach Art, Menge, Größe, Nutzungsart, Grundstücke zusätz-
lich nach Lage, mit ihrem tatsächlichen Wert erfasst sind; Schätzwerte sind zu
erläutern;
geordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis aller Betriebsverbindlichkei-
ten; darin aufgeführte Rückstellungen sind nach Zweck und betrieblicher Not- Saldo €
wendigkeit zu erläutern;
bei Teilhaberschaft / Partnerschaft / Gesellschaft auf besonderem Blatt zusätzlich:
Zahl der Teilhaber / Partner / Gesellschafter; genaue Bezeichnung Ihres Beteili-
gungsverhältnisses; Wert der von Ihnen erbrachten Gegenstände (z. B. Kapital- Wert meines Anteils €
betrag, Grundstück). In das Betragsfeld rechts einzutragen ist der Vermögens-
wert Ihrer Beteiligungen am Stichtag; Schätzwert ist zu erläutern.
Nein Ja Zu den folgenden Fragen sind nur die nicht zum Betriebsvermögen gehören-
den Gegenstände bzw. Verbindlichkeiten anzugeben.
2
Haben Sie Grundvermögen? Eigentum / Miteigentum / Eigentumsanteil an bebauten / unbebauten Grundstücken, Wert €
Familienheim, Ferienhaus; grundstücksgleiche Rechte, Wohnungseigentum, Erb-
baurecht und Grundvermögen im Ausland.
Beizufügen ist ein Blatt oder Verzeichnis, auf / in dem die Gegenstände nach
Lage, Größe, Nutzungsart, Jahr der Bezugsfertigkeit, Wert zu berechnen sind,
Nein Ja
bei Wohnraum auch Angabe, inwieweit eigengenutzt.
3
Haben Sie andere Sachwerte? Eigentum / Miteigentum / Eigentumsanteil an körperlichen Sachen jeder Art ohne die Wert €
zu Frage 2 und 4 anzugebenden Werte:
Beizufügen ist ein geordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis, das die
Gegenstände nach Art, Typ, Pkw-Baujahr, Anzahl, Menge, Nutzungszweck mit
dem Wert ausweist.
Gegenstände des persönlichen Gebrauchs und des privaten Haushalts können
Nein Ja
darin mit ihrem Gesamtwert aufgeführt werden, soweit sie den Rahmen der
Lebens- und Haushaltsführung nicht übersteigen.
Blatt 3: Formular für Einwendungen, § 252 FamFG weiter auf Seite 8
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009 3573
Seite 8
4
Haben Sie sonstige Vermögens- Bargeld, Kassenbestand, Postgiroguthaben, Bausparguthaben, Guthaben bei in- Gesamtwert €
werte (Geld, Guthaben, Wertpa- und ausländischen Banken / Kreditinstituten, Wertpapiere, Lebensversicherungen,
piere usw.)? sonstige in- und ausländische Kapitalanlagen, Forderungen / Außenstände, immate-
rielle Vermögensgegenstände, Urheberrecht, sonstige Vermögenswerte:
Beizufügen ist ein geordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis, das die
Gegenstände genau und vollständig erfasst nach: Art; Name, Sitz der Bank / des
Nein Ja
Kreditinstituts usw.; Geldbetrag; Guthabenhöhe; Emittenten, Stückzahl, Wert.
Angaben zu Verbindlichkeiten und außergewöhnlichen Belastungen
1
- Gesamtwert der Verbindlichkei- Anlage
Nr.
gen, Verbindlichkeiten? ten, Restschulden €
Beizufügen ist ein geordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis, in dem
die Verbindlichkeiten vollständig nachzuweisen sind nach: Art; Gläubiger; Entste-
hungsgrund; Verwendungzweck und Entstehungszeit aufgenommener Kredite;
Nein Ja gewährten Sicherheiten; monatlichen Zins- und Tilgungsleistungen; Betrag der
Restschuld.
2
Außergewöhnliche Belastung Kurze Bezeichnung der außergewöhnlichen Belastung: In den letzten 12 Monaten €
Auf beizufügendem Blatt bitte nach Art, Höhe, Dauer der Belastung, Möglich-
keiten der Minderung durch Hilfen / Leistungen Dritter genau darstellen.
Ich bin damit einverstanden, dass meine Arbeitsstelle, das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger dem / der Antragsteller / in
Freiwillige Angabe
Auskunft über meine Einkommens- und Vermögensverhältnisse erteilen.
Ich versichere hiermit, dass meine Angaben in diesem Abschnitt des Formulars und in den Anlagen vollständig und wahr sind.
Dritter Abschnitt: Erklärung bei Einwand G oder H
damit die für den Unterhalt verfügbaren Mittel nicht unnötig für ein teureres Streitverfahren beansprucht werden. Zu diesem gesetzlichen Zweck leisten Sie Ihren Beitrag, wenn
Sie sich bei Ihren nachstehenden Angaben von einer zur Rechtsberatung zugelassenen Person oder Stelle sorgfältig beraten lassen und Ihre Erklärung gemäß dem Rat
dieser Person oder Stelle abgeben. Sollten Sie die Beratungskosten nicht aufbringen können, informieren Sie sich bitte bei Ihrem Amtsgericht oder bei einem Rechtsan-
walt oder einer Rechtsanwältin Ihres Vertrauens über die Beratungshilfe.
Bitte beachten Sie: Ihre Erklärung muss sich, auch wenn Sie Einwand B erhoben haben, auf die gesamte zurückliegende und künftige Zeit ab dem im Feststellungsantrag
unter „beginnend ab“ bezeichneten Zeitpunkt erstrecken. Eine lückenhafte Erklärung kann das Gericht nicht berücksichtigen. Es setzt bei begründetem Einwand B den Beginn
der Unterhaltszahlung auf den von Ihnen angegebenen Zeitpunkt fest. Das Gericht berechnet den rückständigen Unterhalt. Es berücksichtigt bei zulässigem Einwand F die
von Ihnen, sonst die vom Kind angegebenen Zahlungen. Eine bei zulässigem Einwand H angegebene Zahlungsweise bezüglich der Rückstände setzt das Gericht fest, wenn
das Kind es beantragt.
Bitte geben Sie die vorgeschriebene Erklärung durch Ankreuzen und Ausfüllen nur einer der folgenden Alternativen I oder II ab. Sind Sie nach sorgfältiger Prüfung und etwai-
II durch eine entsprechende
Zeitangabe im Datumsfeld und Eintragung einer Null in das zugehörige Betragsfeld angeben.
Wenn Sie die Alternative I wählen, achten Sie bitte darauf, das Unzutreffende (abzüglich / zuzüglich) zu streichen. Gegebenenfalls können Sie sich hierzu an der Mitteilung des
Gerichts auf der Rückseite des Antragsformulars orientieren.
Ich erkläre mich bereit, dem Kind von dem im Festsetzungsantrag unter „beginnend ab“ bezeichneten Zeitpunkt an Unterhalt gemäß den Altersstufen
nach § 1612 a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (veränderlich) zu zahlen. Ich bin bereit, derzeit an
I
Vorname des Kindes Vorname des Kindes Vorname des Kindes
1 2 3
% % %
des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe abzüglich / zuzüglich zu berücksichtigender kindbezogener Leistung zu zahlen.
Ich erkläre mich bereit, dem Kind von dem im Festsetzungsantrag unter „beginnend ab“ bezeichneten Zeitpunkt an den Unterhalt, den ich ihm nach
-
weit, den Unterhaltsanspruch für die Zukunft und, soweit noch nicht beglichen, für die Vergangenheit zu erfüllen.
II
Vorname des Kindes Vorname des Kindes Vorname des Kindes
1 2 3
beginnend ab € mtl. beginnend ab € mtl. beginnend ab € mtl.
ab € mtl. ab € mtl. ab € mtl.
ab € mtl. ab € mtl. ab € mtl.
Freiwillige Für Hinweise des Gerichts bin ich tagsüber Bei der Abgabe der Erklärung im dritten Abschnitt dieses Formulars bin ich beraten worden von Rechtsanwalt /
Angaben erreichbar unter folgender Rufnummer: Rechtsanwältin (Name, PLZ, Ort, Rufnummer):
Ort, Datum Unterschrift Antragsgegner / in Aufgenommen (Dienststelle, Name, Unterschrift)
Blatt 3: Formular für Einwendungen, § 252 FamFG weiter auf Seite 9
3574 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009
Antragsgegner / in (Vorname, Name, Anschrift):
Geschäftsnummer des Gerichts
Bei Schreiben an das Gericht bitte stets angeben
Abschrift für Antragsgegner / in
An das
Wenn Sie Einwendungen erheben, senden Sie bitte die für
Amtsgericht-Familiengericht das Gericht bestimmte Erstschrift dieses Formulars und
das Zweitstück (Abschrift für Antragsteller / in) ausgefüllt
und unterschrieben zurück.
Bitte nummerieren Sie zuvor alle beizufügenden Anlagen
(Blatt, Verzeichnis, Aufstellung, Beleg) und tragen Sie die
PLZ, Ort jeweilige Nummer in das dafür im Formular vorgesehene
Kästchen ein.
Fügen Sie bitte dem Zweitstück dieses Formulars von allen
Anlagen eine Kopie für den / die Antragsteller / in bei.
Einwendungen gegen den Antrag auf Festsetzung von Unterhalt
Gegen die im vereinfachten Verfahren von in eigenem als gesetzl.
Vorname, Name, Anschrift des Elternteils, der die Festsetzung in eigenem Namen oder als gesetzl. Vertreter / in des Kindes beantragt Namen Vertreter / in
E
Vorname, Name, PLZ, Wohnort des minderjährigen Kindes geboren am
1
2
3
Beistand / Verfahrensbevollmächtigter
beantragte Festsetzung von Unterhalt erhebe ich folgenden Einwand:
Das vereinfachte Der Unterhalt kann erst Der Zeitraum / Die Höhe Kindbezogene Leistun- Ich habe zu dem Ver-
Verfahren ist nicht verlangt werden ab: des Unterhalts ist dem gen (z. B. Kindergeld) fahren keinen Anlass
zulässig. Antrag entsprechend sind, wie von mir auf gegeben und ver-
A B C D E
richtig, wie von mir auf dem beigefügten Blatt
Datum
dem beigefügten Blatt angegeben, zu berück- zur Unterhaltszahlung
angegeben, festzusetzen. sichtigen. gemäß dem Antrag.
Bitte stellen Sie auf einem beizufügenden Blatt die Tatsachen, die den Einwand begründen, mit Angabe der Beweismittel genau dar. Nennen Sie bei Einwand C Anlage
Nr.
den nach Ihrer Ansicht richtigen Zeitraum bzw. die richtige Höhe, bei Einwand D, in welcher Höhe und ab welchem Zeitpunkt kindbezogene Leistungen (z. B. Kin-
dergeld) zu berücksichtigen sind. Bitte lassen Sie sich von einer zur Rechtsberatung zugelassenen Person oder Stelle beraten, wenn Sie nicht sicher sind, ob
der Einwand begründet ist.
Seit dem im Festsetzungsantrag unter „beginnend ab“
Im Festsetzungsantrag ist der Unterhalt, den ich in der Vergangenheit bezahlt habe, bezeichneten Zeitpunkt bis heute habe ich insgesamt gezahlt:
nicht richtig angegeben. € für Kind 1 € für Kind 2 € für Kind 3
F Soweit der Unterhalt, der dem Kind für die Vergangenheit zu zahlen ist, über den
Ich kann den verlangten Unterhalt – bei Ich erhebe den nachstehenden, nicht unter A bis G fallenden Einwand. Anlage
Nr.
gleichmäßiger Verwendung aller mir verfüg- Bezeichnung des Einwandes und der ihn begründenden Tatsachen; falls der Platz nicht ausreicht, fügen Sie bitte
G baren Mittel zu meinem und meiner Kinder H
ein zusätzliches Blatt bei.
Unterhalt – ohne Gefährdung meines eige-
nen Unterhalts nicht oder nicht in voller
Höhe zahlen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Einwand ist nur zulässig, wenn Sie
die im zweiten Abschnitt dieses Formulars
erforderten Angaben über Ihre persönlichen
und wirtschaftlichen Verhältnisse machen,
die für die Bemessung des Unterhalts
bedeutsam sind, und
Belege über Ihre Einkünfte vorlegen und
im dritten Abschnitt dieses Formulars erklä-
ren, in welcher Höhe Sie zur Unterhaltszah-
lung bereit sind (ggf. „0“) und dass Sie sich
-
spruch zu erfüllen. Bei der Abgabe der Erklä-
rung sollten Sie sich unbedingt rechtlich
beraten lassen.
Wenn Sie diese gesetzlich vorgeschriebenen
Wichtiger Hinweis:
das Gericht den Einwand nicht berücksichti- Das Gericht kann den Einwand nur berücksichtigen, wenn Sie im dritten Abschnitt dieses Formulars erklären,
gen und muss dann den Unterhalt wie bean- inwieweit Sie zur Unterhaltszahlung bereit sind und dass Sie sich insoweit zur Erfüllung des Unterhaltsanspruchs
tragt festsetzen.
Blatt 3: Formular für Einwendungen, § 252 FamFG weiter auf Seite 10
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009 3575
Seite 10
Zweiter Abschnitt: Auskunft über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
– Nur auszufüllen, wenn Einwand G erhoben ist. –
Angaben zu Ihren persönlichen Verhältnissen Familienstand
Geburtsdatum (l = ledig; vh = verheiratet;
gtrl = getrennt lebend; g = geschieden;
wvh = wiederverheiratet;
vw = verwitwet)
Ausgeübter Beruf / Erwerbstätigkeit; wenn nicht erwerbstätig, Angabe des Grundes und der Dauer seit
(Kind, Eltern, Ehegatte, geschiedener Ehegatte)
In Ihrem Haushalt lebende Personen (Vorname, Name) geboren am Familienverhältnis (z. B. Sohn) Hat die Person eigene Einnahmen?
Nein Ja, € mtl. netto
Nein Ja, € mtl. netto
Nein Ja, € mtl. netto
Familien- Monatsbeitrag € Ihrer
Außerhalb Ihres Haushaltes lebende Personen ohne Antragsteller / in (Vorname, Name, Anschrift) geboren am Unterhaltszahlung
Hat die Person eigene Einnahmen?
verhältnis
Nein Ja, € mtl. netto
Nein Ja, € mtl. netto
Nein Ja, € mtl. netto
Wohnkosten Miete ohne Mietnebenkosten Nebenkosten inkl. Gesamtbetrag Auf den Gesamtbetrag zahlen Genaue Einzelauf- Anlage
Nr.
Größe des Raums, Kosten bei € mtl. Heizung € mtl. € mtl. LFK € mtl. and. Person € mtl. stellung der Kosten
den Sie mit Ihren Miete oder beifügen, zu den
Angehörigen zu dgl. Fremdmitteln
Wohnzwecken Belastung aus Fremdmitteln Nebenkosten inkl. Gesamtbetrag Auf den Gesamtbetrag zahlen Angaben
nutzen (m2): Kosten bei Heizung € mtl. € mtl. der Gläubiger,
Tilgung € mtl. Zinsen € mtl. LFK € mtl. and. Person € mtl.
eigengenutztem Restlaufzeit und
Wohnraum Restschuld
Angaben zu Ihren Einkommensverhältnissen
Sie müssen jede Frage der linken Spalte beantworten. Wenn eine Frage zu bejahen ist, sind die entsprechenden Hinweise der mittleren Spalte zu befolgen.
In den Betragsfeldern der rechten Spalte sind für den in der Spalte angegebenen Zeitraum jeweils alle Einnahmen bzw. Ausgaben der betreffenden Art auszuweisen,
Betriebsausgaben, Vorsorgeaufwendungen und Steuern.
Soweit ein erforderlicher Beleg nicht beigefügt werden kann, ist auf einem beizulegenden Blatt der Grund anzugeben und die Richtigkeit und Vollständigkeit
der Angaben besonders zu versichern.
1
Haben Sie Einnahmen Anzugeben sind alle Einnahmen brutto aus dem Arbeitsverhältnis: Lohn, Gehalt, Bruttoeinnahmen der Anlage
Nr.
aus nichtselbstständiger Arbeit? Überstundenvergütung, Sonderzuwendungen (Weihnachts-, Urlaubsgeld usw.), letzten 12 Monate €
Aufwandsentschädigungen (Spesen, Reisekosten usw.), Gewinn-, Vermögensbe-
teiligungen; Geldwert aller sonstigen Vorteile und Vergünstigungen (Sachleistun-
gen, freies oder verbilligtes Wohnen usw.).
Beizufügen sind Lohnabrechnungen Ihrer Arbeitsstelle / n für die letzten
12 Monate, in denen die Einnahmen aufgeschlüsselt nach der vorgenannten Art
ausgewiesen sind und Ihr / e Arbeitgeber / in mit Namen / Firma, Anschrift, Ord-
Nein Ja
nungsmerkmal der Lohnstelle bezeichnet ist.
2
Haben Sie Einnahmen Die Angaben sind für die drei letzten vollen zurückliegenden Geschäftsjahre zu Die angegebenen Einnahmen /
aus selbstständiger Arbeit, machen. Ausgaben hatte ich in der Zeit
In dem Feld rechts unter „vom“ ist der erste, unter „bis“ der letzte Tag des Dreijah- vom bis
Gewerbetrieb, reszeitraums anzugeben. Wird die unter Frage 2 fallende Tätigkeit noch nicht so
Land-, Forstwirtschaft, lange ausgeübt, ist dies auf dem beizufügenden Blatt anzugeben und unter „vom“
aus Gelegenheitsarbeit, Neben- der Tag ihres Beginns zu vermerken.
tätigkeit? Beizufügen sind:
1. Einnahmen €
Kopien der Einkommensteuererklärungen mit allen Anlagen wie Bilanzen mit
Gewinn- und Verlustrechnung, Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG)
oder Einnahmeüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) sowie der Einkommen- 2. Private Vorteile €
steuerbescheide für jedes der drei Geschäfts- / Kalenderjahre;
tabellarische Übersicht, in der in Spalten für jedes der drei Geschäftsjahre und
in einer vierten Spalte mit der Summe für die drei Jahre zusammengestellt sind: 3. Steuern €
1. alle Einnahmen; 2. mit ihrem Wert alle dem Betrieb zum Eigenverbrauch ent-
nommenen Waren / Produkte und alle Gebrauchsvorteile aus privater Nutzung
von Gegenständen des Betriebsvermögens; 3. die gezahlten Steuern mit Anga-
4. Vorsorgeaufwendungen €
be der Art, Finanzamt, Steuernummer; 4. die Aufwendungen für Krankheits- und
Altersvorsorge, aufgeschlüsselt mit Angabe der Versicherung, Namen der ver-
sicherten Person / en; 5. die Betriebsausgaben ohne Steuern, Vorsorgeaufwen-
dungen; 5. Betriebsausgaben ohne 3. und 4. €
bei Teilhaberschaft / Partnerschaft / Gesellschaft eine entsprechende Übersicht wie
Nein Ja
vor; in dieser ist zusätzlich Ihre Beteiligung am Gewinn verständlich darzulegen.
3
Haben Sie Einnahmen Zinsen, Dividenden und andere Erträge aus Sparguthaben, anderen Guthaben, Bruttoeinnahmen der
aus Kapitalvermögen? Einlagen, Wertpapieren, Lebensversicherungen und sonstigen Kapitalanlagen sind letzten 12 Monate €
vollständig anzugeben, auch wenn sie steuerfrei sind:
Beizufügen sind eine Aufstellung der Erträge für die letzten 12 Monate bzw.
Nein Ja das letzte Kalenderjahr sowie Kopien der Bankbescheinigungen, Zinsgut-
schriften o. dgl.
Blatt 3: Formular für Einwendungen, § 252 FamFG weiter auf Seite 11
3576 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009
Seite 11
4
Haben Sie Einnahmen aus Ver- Einnahmen aus Vermietung / Untervermietung, Verpachtung bebauter, unbebau- Bruttoeinnahmen der Anlage
Nr.
mietung oder Verpachtung? ter Grundstücke, sonstiger Sachen, Sachinbegriffen, Überlassung von Rech- letzten 12 Monate €
ten. Anzugeben sind die Einnahmen insgesamt einschließlich derjenigen für
Neben- / Betriebskosten.
Beizufügen ist eine Aufstellung der Einnahmen für die letzten 12 Monate, in der
die Einnahmen unter genauer Bezeichnung des vermieteten / verpachteten / zum
Gebrauch überlassenen Gegenstandes dargestellt sind, sowie eine Kopie Ihrer
Nein Ja
Einkommensteuererklärung für das letzte Jahr.
5
Beziehen Sie Wohngeld? Beizufügen sind Kopien der Bewilligungs-, Neubewilligungsbescheide, aus
denen sich das in den letzten 12 Monaten gezahlte Wohngeld ergibt.
Nein Ja
6
Haben Sie Art der Einnahmen, Bezeichnung (z. B. Steuererstattung, Erziehungsgeld, Kranken-
andere Einnahmen? geld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Alters- oder Erwerbsunfähig-
keitsrente, Ruhegeld, Ruhegehalt):
Beizufügen sind Kopien der Bescheide oder sonstigen Belege, aus denen sich
Nein Ja
die Brutto-Einnahmen in den letzten 12 Monaten ergeben.
Abzüge – auszufüllen, wenn zu Frage 1, 3, 4, 6 Einnahmen angegeben sind – Ich habe gezahlt / aufgewendet Anlage
Nr.
Einkommensteuer, Beizufügen: letzte Lohnsteuerbescheinigung der Arbeitsstelle, Lohnabrechnun- In den letzten 12 Monaten €
Kirchensteuer, gen für die letzten 12 Monate, Kopien Ihrer letzten Einkommensteuererklärung
Solidaritätszuschlag mit allen Anlagen, Ihres letzten Einkommensteuerbescheides und des Voraus-
zahlungsbescheides für dieses Jahr.
Vorsorgeaufwendungen Beizufügen: über Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung: Lohnabrechnung
der Arbeitsstelle für die letzten 12 Monate; sonst auf besonderem Blatt die Auf-
wendungen für eine angemessene Krankheits- und Altersvorsorge mit Angabe
der Versicherung, Namen der versicherten Person / en aufgeschlüsselt darstellen.
Berufsbedingte Aufwendungen oder Auf beizufügendem Blatt ist darzulegen, dass die Aufwendungen in der ange-
sonstige Werbungskosten gebenen Höhe zur Erzielung der Einnahmen notwendig sind (z. B. zu den Kosten
der Fahrt zur Arbeit genau angeben: Ort der Arbeitsstelle und ihre einfache Ent-
fernung zur Wohnung).
Angaben zu Ihren Vermögensverhältnissen
Sie müssen jede Frage der linken Spalte beantworten. Wenn eine Frage zu bejahen ist, sind die entsprechenden Hinweise der mittleren Spalte zu befolgen.
In den zur Beantwortung beizufügenden Verzeichnissen sind alle Vermögensgegenstände (Aktiva) mit ihrem derzeitigen tatsächlichen Wert zu erfassen, alle Verbindlichkei-
ten / Schulden (Passiva) in ihrer derzeitigen Höhe. Wenn diese Angaben mit zumutbarem Aufwand nur für einen zurückliegenden Stichtag gemacht werden können, ist dies in
dem Verzeichnis zu erläutern und dieser Tag im Kopf des Verzeichnisses zu vermerken. Jedoch darf der Stichtag nicht weiter als ein Jahr zurückliegen.
In die Betragsfelder rechts ist jeweils die Summe der Einzelbeträge des betreffenden Verzeichnisses einzutragen.
1
Sind Sie Inhaber, Teilhaber eines Die Angaben zum Geschäfts- / Betriebsvermögen sind nach einem für Aktiva und Stichtag Anlage
Nr.
Gewerbebetriebes oder Unter- Passiva einheitlichen Stichtag zu machen. Das Betragsfeld „Wert meines Anteils“
ist nur bei Teilhaberschaft o. dgl. auszufüllen.
beteiligt an einer Partnerschaft, Beizufügen sind:
Gesellschaft? -
Aktives Betriebsvermögen €
keitsbereich (z. B. Praxis, Kanzlei, Notariat) / Gesellschaft / Partnerschaft zu
bezeichnen ist mit: Name / Firma; Rechtsform; Sitz, Anschrift; Registergericht,
Register, Nummer; zuständigem Finanzamt, Steuernummer; Branche / Art / Gegen-
geordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis, in dem alle Gegenstände des Betriebsverbindlichkeiten €
Betriebsvermögens nach Art, Menge, Größe, Nutzungsart, Grundstücke zusätz-
lich nach Lage, mit ihrem tatsächlichen Wert erfasst sind; Schätzwerte sind zu
erläutern;
geordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis aller Betriebsverbindlichkei-
ten; darin aufgeführte Rückstellungen sind nach Zweck und betrieblicher Not- Saldo €
wendigkeit zu erläutern;
bei Teilhaberschaft / Partnerschaft / Gesellschaft auf besonderem Blatt zusätzlich:
Zahl der Teilhaber / Partner / Gesellschafter; genaue Bezeichnung Ihres Beteili-
gungsverhältnisses; Wert der von Ihnen erbrachten Gegenstände (z. B. Kapital- Wert meines Anteils €
betrag, Grundstück). In das Betragsfeld rechts einzutragen ist der Vermögens-
wert Ihrer Beteiligungen am Stichtag; Schätzwert ist zu erläutern.
Nein Ja Zu den folgenden Fragen sind nur die nicht zum Betriebsvermögen gehören-
den Gegenstände bzw. Verbindlichkeiten anzugeben.
2
Haben Sie Grundvermögen? Eigentum / Miteigentum / Eigentumsanteil an bebauten / unbebauten Grundstücken, Wert €
Familienheim, Ferienhaus; grundstücksgleiche Rechte, Wohnungseigentum, Erb-
baurecht und Grundvermögen im Ausland.
Beizufügen ist ein Blatt oder Verzeichnis, auf / in dem die Gegenstände nach
Lage, Größe, Nutzungsart, Jahr der Bezugsfertigkeit, Wert zu berechnen sind,
Nein Ja
bei Wohnraum auch Angabe, inwieweit eigengenutzt.
3
Haben Sie andere Sachwerte? Eigentum / Miteigentum / Eigentumsanteil an körperlichen Sachen jeder Art ohne die Wert €
zu Frage 2 und 4 anzugebenden Werte:
Beizufügen ist ein geordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis, das die
Gegenstände nach Art, Typ, Pkw-Baujahr, Anzahl, Menge, Nutzungszweck mit
dem Wert ausweist.
Gegenstände des persönlichen Gebrauchs und des privaten Haushalts können
Nein Ja
darin mit ihrem Gesamtwert aufgeführt werden, soweit sie den Rahmen der
Lebens- und Haushaltsführung nicht übersteigen.
Blatt 3: Formular für Einwendungen, § 252 FamFG weiter auf Seite 12
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009 3577
Seite 12
4
Haben Sie sonstige Vermögens- Bargeld, Kassenbestand, Postgiroguthaben, Bausparguthaben, Guthaben bei in- Gesamtwert €
werte (Geld, Guthaben, Wertpa- und ausländischen Banken / Kreditinstituten, Wertpapiere, Lebensversicherungen,
piere usw.)? sonstige in- und ausländische Kapitalanlagen, Forderungen / Außenstände, immate-
rielle Vermögensgegenstände, Urheberrecht, sonstige Vermögenswerte:
Beizufügen ist ein geordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis, das die
Gegenstände genau und vollständig erfasst nach: Art; Name, Sitz der Bank / des
Nein Ja
Kreditinstituts usw.; Geldbetrag; Guthabenhöhe; Emittenten, Stückzahl, Wert.
Angaben zu Verbindlichkeiten und außergewöhnlichen Belastungen
1
- Gesamtwert der Verbindlichkei- Anlage
Nr.
gen, Verbindlichkeiten? ten, Restschulden €
Beizufügen ist ein geordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis, in dem
die Verbindlichkeiten vollständig nachzuweisen sind nach: Art; Gläubiger; Entste-
hungsgrund; Verwendungzweck und Entstehungszeit aufgenommener Kredite;
Nein Ja gewährten Sicherheiten; monatlichen Zins- und Tilgungsleistungen; Betrag der
Restschuld.
2
Außergewöhnliche Belastung Kurze Bezeichnung der außergewöhnlichen Belastung: In den letzten 12 Monaten €
Auf beizufügendem Blatt bitte nach Art, Höhe, Dauer der Belastung, Möglich-
keiten der Minderung durch Hilfen / Leistungen Dritter genau darstellen.
Ich bin damit einverstanden, dass meine Arbeitsstelle, das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger dem / der Antragsteller / in
Freiwillige Angabe
Auskunft über meine Einkommens- und Vermögensverhältnisse erteilen.
Ich versichere hiermit, dass meine Angaben in diesem Abschnitt des Formulars und in den Anlagen vollständig und wahr sind.
Dritter Abschnitt: Erklärung bei Einwand G oder H
damit die für den Unterhalt verfügbaren Mittel nicht unnötig für ein teureres Streitverfahren beansprucht werden. Zu diesem gesetzlichen Zweck leisten Sie Ihren Beitrag, wenn
Sie sich bei Ihren nachstehenden Angaben von einer zur Rechtsberatung zugelassenen Person oder Stelle sorgfältig beraten lassen und Ihre Erklärung gemäß dem Rat
dieser Person oder Stelle abgeben. Sollten Sie die Beratungskosten nicht aufbringen können, informieren Sie sich bitte bei Ihrem Amtsgericht oder bei einem Rechtsan-
walt oder einer Rechtsanwältin Ihres Vertrauens über die Beratungshilfe.
Bitte beachten Sie: Ihre Erklärung muss sich, auch wenn Sie Einwand B erhoben haben, auf die gesamte zurückliegende und künftige Zeit ab dem im Feststellungsantrag
unter „beginnend ab“ bezeichneten Zeitpunkt erstrecken. Eine lückenhafte Erklärung kann das Gericht nicht berücksichtigen. Es setzt bei begründetem Einwand B den Beginn
der Unterhaltszahlung auf den von Ihnen angegebenen Zeitpunkt fest. Das Gericht berechnet den rückständigen Unterhalt. Es berücksichtigt bei zulässigem Einwand F die
von Ihnen, sonst die vom Kind angegebenen Zahlungen. Eine bei zulässigem Einwand H angegebene Zahlungsweise bezüglich der Rückstände setzt das Gericht fest, wenn
das Kind es beantragt.
Bitte geben Sie die vorgeschriebene Erklärung durch Ankreuzen und Ausfüllen nur einer der folgenden Alternativen I oder II ab. Sind Sie nach sorgfältiger Prüfung und etwai-
II durch eine entsprechende
Zeitangabe im Datumsfeld und Eintragung einer Null in das zugehörige Betragsfeld angeben.
Wenn Sie die Alternative I wählen, achten Sie bitte darauf, das Unzutreffende (abzüglich / zuzüglich) zu streichen. Gegebenenfalls können Sie sich hierzu an der Mitteilung des
Gerichts auf der Rückseite des Antragsformulars orientieren.
Ich erkläre mich bereit, dem Kind von dem im Festsetzungsantrag unter „beginnend ab“ bezeichneten Zeitpunkt an Unterhalt gemäß den Altersstufen
nach § 1612 a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (veränderlich) zu zahlen. Ich bin bereit, derzeit an
I
Vorname des Kindes Vorname des Kindes Vorname des Kindes
1 2 3
% % %
des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe abzüglich / zuzüglich zu berücksichtigender kindbezogener Leistung zu zahlen.
Ich erkläre mich bereit, dem Kind von dem im Festsetzungsantrag unter „beginnend ab“ bezeichneten Zeitpunkt an den Unterhalt, den ich ihm nach
-
weit, den Unterhaltsanspruch für die Zukunft und, soweit noch nicht beglichen, für die Vergangenheit zu erfüllen.
II
Vorname des Kindes Vorname des Kindes Vorname des Kindes
1 2 3
beginnend ab € mtl. beginnend ab € mtl. beginnend ab € mtl.
ab € mtl. ab € mtl. ab € mtl.
ab € mtl. ab € mtl. ab € mtl.
Freiwillige Für Hinweise des Gerichts bin ich tagsüber Bei der Abgabe der Erklärung im dritten Abschnitt dieses Formulars bin ich beraten worden von Rechtsanwalt /
Angaben erreichbar unter folgender Rufnummer: Rechtsanwältin (Name, PLZ, Ort, Rufnummer):
Ort, Datum Unterschrift Antragsgegner / in Aufgenommen (Dienststelle, Name, Unterschrift)
Blatt 3: Formular für Einwendungen, § 252 FamFG “.
3578 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009
Berlin, den 7. Oktober 2009
Bundesministerium der Justiz
Im Auftrag
Gerd Josef Nettersheim
Berichtigung
des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
Vom 9. Oktober 2009
Das Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 1990) ist wie folgt zu berichtigen:
1. In Artikel 1 Nummer 63 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb sind die Wörter
„nicht vorgesehen ist oder nicht möglich ist“ zu streichen.
2. Artikel 1 Nummer 65 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa ist wie folgt zu fas-
sen:
„aa) In dem Satzteil vor Nummer 1 werden nach den Wörtern „zur Zulas-
sung“ die Wörter „oder Genehmigung nach § 21a“ eingefügt und die
Wörter „ , ausgenommen in eine Freizone des Kontrolltyps I oder Frei-
lager,“ gestrichen und nach dem Wort „zugelassen“ das Wort „oder“
durch die Wörter „ , nach § 21a genehmigt,“ ersetzt.“
3. In Artikel 1 Nummer 75 ist nach der Angabe „Absatz 1“ die Angabe „Satz 1“
zu streichen.
Bonn, den 9. Oktober 2009
Bundesministerium für Gesundheit
Im Auftrag
Hans-Peter Hofmann