OffeneGesetze.de ist seit 1.1.2023 nicht mehr aktuell. Bitte nutzen Sie die neue Verkündungsplattform des Bundes.
Waage als LogoOffeneGesetze.de
als Text
PDF-Download
VeröffentlichungenFAQImpressumDatenschutzDownload & APIRSS-FeedsPresse

BGBl. Teil I: Nr. 50 (2008)

Veröffentlicht am 04.11.2008,  PDF downloaden


Eine Übersicht über alle Veröffentlichungen in diesem Blatt:

1.
Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung (Seite 2)

2.
Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz - UVMG) (Seite 10)

3.
Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie (Seite 29)

4.
Verordnung über die Abgaben in den bundeseigenen Häfen im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (Bundes-Seehäfen-Abgabenverordnung - BHfAbgV) (Seite 32)

5.
Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die Berufsbildung in der Landwirtschaft (Seite 35)

Seite 1S. 1
Seite 2S. 2
Seite 3S. 3
Seite 4S. 4
Seite 5S. 5
Seite 6S. 6
Seite 7S. 7
Seite 8S. 8
Seite 9S. 9
Seite 10S. 10
Seite 11S. 11
Seite 12S. 12
Seite 13S. 13
Seite 14S. 14
Seite 15S. 15
Seite 16S. 16
Seite 17S. 17
Seite 18S. 18
Seite 19S. 19
Seite 20S. 20
Seite 21S. 21
Seite 22S. 22
Seite 23S. 23
Seite 24S. 24
Seite 25S. 25
Seite 26S. 26
Seite 27S. 27
Seite 28S. 28
Seite 29S. 29
Seite 30S. 30
Seite 31S. 31
Seite 32S. 32
Seite 33S. 33
Seite 34S. 34
Seite 35S. 35
Seite 36S. 36
Seite 37S. 37
Seite 38S. 38
Seite 39S. 39
Seite 40S. 40
OffeneGesetze.de ist eine zivilgesellschaftliche, ehrenamtliche Plattform für amtliche Gesetzesblätter.

TwitterFacebookGitHubInstagramMastodon
  • FAQ
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Download & API
  • RSS-Feeds
  • Presse
OKF logo

Wir benutzen statt den üblichen externen Dienstleistern die datenschutzfreundlichere Technologie von Matomo, um statistische Auswertungen der Seitennutzung zu erhalten. Wenn Sie dies nicht wollen, klicken Sie bitte hier und entfernen Sie den Haken. Näheres in unseren Datenschutzerklärungen.