2 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 11. Januar 2008
Verordnung
über die Entwicklung und Erprobung
der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft*)
Vom 8. Januar 2008
Auf Grund des § 6 des Berufsbildungsgesetzes vom §5
23. März 2005 (BGBI. I S. 931), der durch Artikel 232 Ausbildungsrahmenplan,
Nr. 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I Ausbildungsberufsbild
S. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bundes-
ministerium für Wirtschaft und Technologie nach Anhö- (1) Gegenstand der Berufsausbildung für den Ausbil-
rung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für dungsberuf Fachkraft für Automatenservice sind min-
Berufsbildung im Einvernehmen mit dem Bundes- destens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1), für
ministerium für Bildung und Forschung: den Ausbildungsberuf Automatenfachmann/Automa-
tenfachfrau die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 2)
aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
§1 (berufliche Handlungsfähigkeit). Eine von dem Ausbil-
Ausnahmeregelung dungsrahmenplan abweichende Organisation der Aus-
bildung ist insbesondere zulässig, soweit betriebsprak-
Abweichend von § 4 Abs. 3 des Berufsbildungsge- tische Besonderheiten die Abweichung erfordern.
setzes dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nach den (2) Die Berufsausbildung zur Fachkraft für Automa-
folgenden Vorschriften ausgebildet werden. tenservice gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufs-
bild):
§2 Abschnitt A
Zweck der Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fä-
Entwicklung und Erprobung higkeiten:
Während der Ausbildung nach § 1 sollen zur Vorbe- 1. Automatenservice,
reitung einer Ausbildungsordnung nach § 4 Abs. 1 des 2. Technische Kommunikation,
Berufsbildungsgesetzes insbesondere Ausbildungs- 3. Warenbewirtschaftung,
inhalte und Struktur des neuen Ausbildungsberufes
4. Abrechnungen und Auswertungen von Automaten-
Fachkraft für Automatenservice und des darauf aufbau-
aufstellplätzen,
enden Ausbildungsberufes Automatenfachmann/Auto-
matenfachfrau auf die Möglichkeiten ihrer Vermittlung 5. Verkaufsförderung,
in den Ausbildungsbetrieben erprobt werden. 6. Rechtliche Rahmenbedingungen für die Automaten-
wirtschaft;
§3 Abschnitt B
Sachverständigenbeirat Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
Aus Vertretern der beteiligten Bundesministerien,
des Bundesinstituts für Berufsbildung, der Ständigen 2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
Konferenz der Kultusminister der Länder, des Deut- 3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
schen Gewerkschaftsbundes und des Kuratoriums der 4. Umweltschutz,
Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung ist ein Sach-
verständigenbeirat zur Beobachtung der Erprobung zu 5. Arbeitsorganisation, Kommunikation, Qualitätssi-
bilden. Dieser kann auch an der Vorbereitung einer Aus- cherung.
bildungsordnung nach § 4 Abs. 1 des Berufsbildungs- (3) Die Berufsausbildung zum Automatenfachmann/
gesetzes beteiligt werden. zur Automatenfachfrau gliedert sich wie folgt (Ausbil-
dungsberufsbild):
§4 Abschnitt A
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fä-
Dauer der Berufsausbildung
higkeiten:
Die Ausbildung dauert im Ausbildungsberuf Fach- 1. Automatenservice,
kraft für Automatenservice zwei Jahre und im Ausbil-
2. Technische Kommunikation,
dungsberuf Automatenfachmann/Automatenfachfrau
drei Jahre. 3. Warenbewirtschaftung,
4. Abrechnungen und Auswertungen von Automaten-
*) Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des aufstellplätzen,
§ 6 des Berufsbildungsgesetzes. Die Ausbildungsordnung und der
damit abgestimmte, von der Ständigen Konferenz der Kultusminister 5. Verkaufsförderung,
der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rah-
menlehrplan für die Berufsschule werden als Beilage zum Bundesan- 6. Rechtliche Rahmenbedingungen für die Automaten-
zeiger veröffentlicht. wirtschaft;
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 11. Januar 2008 3
Abschnitt B 1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er Aufgabenstel-
Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse lungen aus den Gebieten Auslesen, Säubern, Entlee-
und Fähigkeiten in einer der Wahlqualifikationen ren, Auffüllen und Warten von Automaten lösen
kann,
1. Kaufmännische Geschäftsprozesse in der Automa-
tenwirtschaft oder 2. der Prüfling soll schriftliche Aufgaben anhand pra-
xisbezogener Fälle bearbeiten,
2. Installation und Inbetriebnahme von Automaten
3. die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
sowie zwei der folgenden Wahlqualifikationen:
3. Marketing, §8
4. Personalwirtschaft, Abschlussprüfung
5. Instandhaltung von Automaten, für den Ausbildungsberuf
Fachkraft für Automatenservice
6. Informations- und Kommunikationstechnik für Auto-
maten; (1) Durch die Abschlussprüfung ist festzustellen, ob
der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben
Abschnitt C hat. In der Abschlussprüfung soll der Prüfling nachwei-
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten: sen, dass er die dafür erforderlichen beruflichen Fertig-
1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, keiten beherrscht, die notwendigen beruflichen Kennt-
nisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem im Berufs-
2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, schulunterricht zu vermittelnden, für die Berufsausbil-
3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, dung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist. Die Ausbil-
4. Umweltschutz, dungsordnung ist zugrunde zu legen.
5. Arbeitsorganisation, Kommunikation, Qualitätssi- (2) Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungs-
cherung, bereichen:
6. Unternehmerisches Handeln. 1. Automatenbetreuung,
2. Automatenbewirtschaftung,
§6 3. Kundenkommunikation,
Durchführung der Berufsausbildung 4. Wirtschafts- und Sozialkunde.
(1) Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten, (3) Für den Prüfungsbereich Automatenbetreuung
Kenntnisse und Fähigkeiten sollen so vermittelt wer- bestehen folgende Vorgaben:
den, dass die Auszubildenden zur Ausübung einer qua-
1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er
lifizierten beruflichen Tätigkeit im Sinne von § 1 Abs. 3
des Berufsbildungsgesetzes befähigt werden, die ins- a) den Automatenservice kundenorientiert planen,
besondere selbstständiges Planen, Durchführen und durchführen, kontrollieren und dokumentieren,
Kontrollieren einschließt. Diese Befähigung ist auch in b) die Funktionsfähigkeit von Automaten überprüfen
den Prüfungen nach den §§ 7 bis 11 nachzuweisen. und sicherstellen,
(2) Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung c) technische Kommunikationsmittel anwenden,
des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden d) Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
einen Ausbildungsplan zu erstellen. Umweltschutz sowie rechtliche Rahmenbedin-
(3) Die Auszubildenden haben einen schriftlichen gungen berücksichtigen
Ausbildungsnachweis zu führen. Ihnen ist Gelegenheit kann;
zu geben, den schriftlichen Ausbildungsnachweis wäh-
rend der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden 2. hierfür sind aus folgenden Tätigkeiten zwei auszu-
haben den schriftlichen Ausbildungsnachweis regelmä- wählen, wobei der betriebliche Ausbildungsschwer-
ßig durchzusehen. punkt zugrunde zu legen ist:
a) Aufstellen und Anschließen betriebsfertiger Auto-
§7 maten,
Zwischenprüfung b) Auslesen, Befüllen und Entleeren,
für den Ausbildungsberuf c) Warten und Reinigen von Automaten, einschließ-
Fachkraft für Automatenservice lich Austausch von Verschleißteilen,
(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine d) Fehlersuche und Beseitigung von Störungen;
Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zu Beginn
3. der Prüfling soll zwei Arbeitsproben durchführen;
des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
4. die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
(2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der
Anlage 1 für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten (4) Für den Prüfungsbereich Automatenbewirtschaf-
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf tung bestehen folgende Vorgaben:
den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehr- 1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er
stoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. a) Automatenabrechnungen und Kassenabschlüsse
(3) Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich durchführen,
Servicearbeiten an Automaten statt. b) Automateneinsatz unter wirtschaftlichen Kriterien
(4) Für den Prüfungsbereich Servicearbeiten an Au- bewerten und Optimierungsvorschläge entwi-
tomaten bestehen folgende Vorgaben: ckeln,
4 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 11. Januar 2008
c) Maßnahmen zur Kundenbindung und zur Kun- §9
dengewinnung umsetzen,
Abschlussprüfung
d) den Bedarf an Waren und Ersatzteilen ermitteln für den Ausbildungsberuf
Automatenfachmann/Automatenfachfrau
kann;
(1) Die Abschlussprüfung besteht aus den zeitlich
2. der Prüfling soll schriftliche Aufgaben anhand pra- auseinander fallenden Teilen 1 und 2. Durch die Ab-
xisbezogener Fälle bearbeiten; schlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die be-
3. die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten. rufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. In der Ab-
schlussprüfung soll der Prüfling nachweisen, dass er
(5) Für den Prüfungsbereich Kundenkommunikation die dafür erforderlichen beruflichen Fertigkeiten be-
bestehen folgende Vorgaben: herrscht, die notwendigen beruflichen Kenntnisse und
1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er Fähigkeiten besitzt und mit dem im Berufsschulunter-
richt zu vermittelnden Lehrstoff vertraut ist. Die Ausbil-
a) die situationsgerechte Information und Beratung dungsordnung ist zugrunde zu legen. Dabei sollen
von Kunden darstellen, Qualifikationen, die bereits Gegenstand von Teil 1 der
Abschlussprüfung waren, in Teil 2 der Abschlussprü-
b) Möglichkeiten der Konfliktlösung aufzeigen,
fung nur insoweit einbezogen werden, als es für die
c) Reklamationen und Beschwerden bearbeiten Feststellung der Berufsbefähigung erforderlich ist.
kann; (2) Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wer-
den Teil 1 der Abschlussprüfung mit 40 Prozent und
2. der Prüfling soll schriftliche Aufgaben anhand pra- Teil 2 der Abschlussprüfung mit 60 Prozent gewichtet.
xisbezogener Fälle bearbeiten;
3. die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten. § 10
(6) Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozial- Teil 1 der Abschlussprüfung
kunde bestehen folgende Vorgaben: für den Ausbildungsberuf
Automatenfachmann/Automatenfachfrau
1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er allgemeine
wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammen- (1) Teil 1 der Abschlussprüfung soll am Ende des
hänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
beurteilen kann; (2) Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die
2. der Prüfling soll schriftliche Aufgaben bearbeiten; in der Anlage 2 für die ersten zwei Ausbildungsjahre
aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
3. die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten. sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermitteln-
(7) Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewich- den Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung we-
ten: sentlich ist.
(3) Teil 1 der Abschlussprüfung besteht aus den Prü-
1. Automatenbetreuung 50 Prozent,
fungsbereichen:
2. Automatenbewirtschaftung 20 Prozent, 1. Automatenbetreuung,
3. Kundenkommunikation 20 Prozent, 2. Automatenbewirtschaftung,
4. Wirtschafts- und Sozialkunde 10 Prozent. 3. Kundenkommunikation.
(8) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die (4) Für den Prüfungsbereich Automatenbetreuung
Leistungen bestehen folgende Vorgaben:
1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“, 1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er
2. im Prüfungsbereich Automatenbewirtschaftung mit a) den Automatenservice kundenorientiert planen,
mindestens „ausreichend“, durchführen, kontrollieren und dokumentieren,
3. in mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche b) die Funktionsfähigkeit von Automaten überprüfen
mit mindestens „ausreichend“ und und sicherstellen,
4. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ c) technische Kommunikationsmittel anwenden,
bewertet worden sind. d) Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
Umweltschutz sowie rechtliche Rahmenbedin-
(9) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem gungen berücksichtigen
der mit schlechter als ausreichend bewerteten Prü-
fungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eige- kann;
ner Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbrin- 2. hierfür sind aus folgenden Tätigkeiten zwei auszu-
gen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 wählen, wobei der betriebliche Ausbildungsschwer-
Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der punkt zugrunde zu legen ist:
Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung
a) Aufstellen und Anschließen betriebsfertiger Auto-
des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das
maten,
bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen
Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2 : 1 zu gewichten. b) Auslesen, Befüllen und Entleeren,
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 11. Januar 2008 5
c) Warten und Reinigen von Automaten, einschließ- 2. hierfür ist unter Berücksichtigung der im Ausbil-
lich Austausch von Verschleißteilen, dungsvertrag festgelegten Wahlqualifikationen aus
d) Fehlersuche und Beseitigung von Störungen; folgenden Gebieten auszuwählen:
a) Installieren und Reparieren von Automaten,
3. der Prüfling soll zwei Arbeitsproben durchführen;
b) Bearbeiten von kaufmännischen Geschäftsvor-
4. die Prüfungszeit beträgt insgesamt 90 Minuten.
gängen;
(5) Für den Prüfungsbereich Automatenbewirtschaf-
3. der Prüfling soll bis zu zwei Prüfungsprodukte erstel-
tung bestehen folgende Vorgaben:
len und seine Arbeit mit branchenüblichen Unterla-
1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er gen dokumentieren sowie eine schriftliche Arbeits-
a) Automatenabrechnungen und Kassenabschlüsse planung durchführen;
durchführen, 4. die Prüfungszeit beträgt insgesamt fünf Stunden.
b) Automateneinsatz unter wirtschaftlichen Kriterien (4) Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozial-
bewerten und Optimierungsvorschläge entwi- kunde bestehen folgende Vorgaben:
ckeln, 1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er allgemeine
c) Maßnahmen zur Kundenbindung und zur Kun- wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammen-
dengewinnung umsetzen, hänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und
d) den Bedarf an Waren und Ersatzteilen ermitteln beurteilen kann;
2. der Prüfling soll schriftliche Aufgaben bearbeiten;
kann;
3. die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
2. der Prüfling soll schriftliche Aufgaben anhand pra-
xisbezogener Fälle bearbeiten;
§ 12
3. die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
Gewichtungs- und Bestehensregelung
(6) Für den Prüfungsbereich Kundenkommunikation für den Ausbildungsberuf
bestehen folgende Vorgaben: Automatenfachmann/Automatenfachfrau
1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er (1) Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewich-
a) die situationsgerechte Information und Beratung ten:
von Kunden darstellen, 1. Automatenbetreuung 20 Prozent,
b) Möglichkeiten der Konfliktlösung aufzeigen, 2. Automatenbewirtschaftung 10 Prozent,
c) Reklamationen und Beschwerden bearbeiten 3. Kundenkommunikation 10 Prozent,
kann; 4. Automatenwirtschaft 50 Prozent,
2. der Prüfling soll schriftliche Aufgaben anhand pra- 5. Wirtschafts- und Sozialkunde 10 Prozent.
xisbezogener Fälle bearbeiten; (2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die
3. die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten. Leistungen
1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und 2 der Abschluss-
§ 11 prüfung mit mindestens „ausreichend“,
Teil 2 der Abschlussprüfung 2. im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit
für den Ausbildungsberuf mindestens „ausreichend“,
Automatenfachmann/Automatenfachfrau
3. im Prüfungsbereich Automatenwirtschaft von Teil 2
(1) Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“
in der Anlage 2 aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und
und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht
4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschluss-
zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsaus-
prüfung mit „ungenügend“
bildung wesentlich ist.
bewertet worden sind.
(2) Teil 2 der Abschlussprüfung besteht aus den Prü-
fungsbereichen: (3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem
der mit schlechter als ausreichend bewerteten Prü-
1. Automatenwirtschaft, fungsbereiche in Teil 2 der Abschlussprüfung, in denen
2. Wirtschafts- und Sozialkunde. Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Ge-
(3) Für den Prüfungsbereich Automatenwirtschaft wichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine
bestehen folgende Vorgaben: mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen,
wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag
1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für die-
a) Arbeitsabläufe ziel- und kundenorientiert selbst- sen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und
ständig planen, das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im
Verhältnis von 2 : 1 zu gewichten.
b) Arbeitsaufträge bearbeiten und Lösungen entwi-
ckeln, (4) Ist die Prüfung nach Absatz 2 nicht bestanden,
erfüllen jedoch die Ergebnisse von Teil 1 der Abschluss-
c) Arbeitsergebnisse qualitätsorientiert kontrollieren prüfung und das Ergebnis im Prüfungsbereich Wirt-
kann; schafts- und Sozialkunde nach § 11 Abs. 4 die Anfor-
6 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 11. Januar 2008
derungen nach § 8, so hat der Prüfling den Abschluss (2) Bei Fortsetzung der Berufsausbildung im dritten
Fachkraft für Automatenservice erreicht. Ausbildungsjahr zum Automatenfachmann/zur Auto-
matenfachfrau gelten die in der Abschlussprüfung im
§ 13 Ausbildungsberuf Fachkraft für Automatenservice er-
zielten Leistungen mit Ausnahmen der Leistungen im
Fortsetzung Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde als Teil 1
der Berufsausbildung der Abschlussprüfung nach § 10.
(1) Nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbil- § 14
dung zur Fachkraft für Automatenservice kann die Be-
rufsausbildung im Ausbildungsberuf Automatenfach- Inkrafttreten, Außerkrafttreten
mann/Automatenfachfrau nach den Vorschriften des Diese Verordnung tritt am 1. August 2008 in Kraft
dritten Ausbildungsjahres fortgesetzt werden. und am 31. Juli 2013 außer Kraft.
Berlin, den 8. Januar 2008
Der Bundesminister
f ü r W i r t s c h a f t u n d Te c h n o l o g i e
In Vertretung
Otremba
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 11. Januar 2008 7
Anlage 1
(zu § 5)
Ausbildungsrahmenplan
für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Automatenservice
Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen
Lfd. Teil des Zu vermittelnde
im Ausbildungsjahr
Nr. Ausbildungsberufsbildes Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1 2
1 2 3 4
1 Automatenservice a) Automaten nach Aufbau, Funktion und Art
(§ 5 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1) ihrer Dienstleistung unterscheiden
b) Zahlungssysteme unterscheiden, Zahlungs-
mittel übernehmen
c) Waren übernehmen, auf Vollständigkeit, Voll-
zähligkeit und Unversehrtheit kontrollieren
d) Füllstände prüfen, Automaten bedarfsgerecht 18
befüllen und leeren
e) Sicht- und Funktionskontrolle an Automaten
durchführen
f) Handbücher und Bedienungshinweise nutzen
g) Reinigungs- und Wartungsarbeiten durchfüh-
ren
h) Störungen, Qualitätsmängel und deren Ursa-
chen erkennen, vor Ort beheben und doku-
mentieren
i) Maßnahmen zum Manipulationsschutz ergrei-
fen
j) Explosionszeichnungen, Funktions-, Aufbau-
und Anschlusspläne sowie Blockschaltbilder
lesen und anwenden
k) Verschleißteile erneuern, mechanische Bau- 19
gruppen und Bauteile austauschen
l) betriebsfertige Automaten aufstellen und mit
vorhandenen Anschlüssen verbinden
m) Maßnahmen zur Verkehrssicherheit am Auf-
stellplatz der Automaten ergreifen
n) Kunden die Funktion von Automaten erklären
und sie in die Bedienung einweisen
2 Technische Kommunikation a) Informationssysteme nutzen, Software einset-
(§ 5 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2) zen, Peripheriegeräte anschließen, Daten ein-
geben, sichern und pflegen
3
b) Regelungen zum Datenschutz und zur Daten-
sicherheit einhalten
c) digitale und analoge Prüf- und Messdaten
lesen und auswerten
4
d) Protokolle und Berichte anfertigen
8 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 11. Januar 2008
Zeitliche Richtwerte
in Wochen
Lfd. Teil des Zu vermittelnde
im Ausbildungsjahr
Nr. Ausbildungsberufsbildes Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1 2
1 2 3 4
3 Warenbewirtschaftung a) automatengerechte Produkte unterscheiden
(§ 5 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3) b) Bedarf an Waren und Ersatzteilen ermitteln
und nach Verwendungszwecken zusammen-
stellen
c) Warenbestände und Warenzustand prüfen, 14
Ablauffristen berücksichtigen, Fehlbestände
ergänzen
d) Waren und Ersatzteile lagern, abrufen und
rückführen
4 Abrechnungen und Aus- a) Kassenbestände auslesen und dokumentie-
wertungen von Automaten- ren, Zahlungsmittel prüfen, Soll-Ist-Vergleich 6
aufstellplätzen durchführen
(§ 5 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4)
b) Automatenabrechnungen und Kassenab-
schlüsse durchführen
c) Geldbewegungen dokumentieren
d) Statistiken und betriebliche Kennziffern aus-
werten 12
e) Automateneinsätze bewerten, Nachkalkulatio-
nen durchführen, Schlussfolgerungen ableiten
und Optimierungen vorschlagen
5 Verkaufsförderung a) Maßnahmen zur Kundenbindung und zur Kun-
(§ 5 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5) dengewinnung umsetzen
b) über Leistungsangebote informieren, Kunden-
wünsche ermitteln
c) Verbesserungen des Leistungsangebotes vor-
schlagen 10
d) Informations- und Beratungsgespräche führen
e) Beschwerden und Reklamationen entgegen-
nehmen und bearbeiten
f) Werbeaktionen umsetzen
6 Rechtliche Rahmenbedingun- a) Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhü-
gen für die Automatenwirt- tungsvorschriften umsetzen
schaft
b) Einhaltung jugendschutzrechtlicher Bestim-
(§ 5 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 6)
mungen kontrollieren
c) Einhaltung hygienerechtlicher Bestimmungen 5
kontrollieren
d) datenschutzrechtliche Bestimmungen beach-
ten
e) gewerbe- und steuerrechtliche Vorschriften
beachten
f) bau-, straßen- und wegerechtliche Vorschrif- 3
ten bei der Automatenaufstellung einhalten
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 11. Januar 2008 9
Abschnitt B: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen
Lfd. Teil des Zu vermittelnde
Nr. Ausbildungsberufsbildes Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsjahr
1 2
1 2 3 4
1 Berufsbildung, Arbeits- a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, ins-
und Tarifrecht besondere Abschluss, Dauer und Beendi-
(§ 5 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1) gung, erklären
b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem
Ausbildungsvertrag nennen
c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung
nennen
d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nen-
nen
e) wesentliche Bestimmungen der für den aus-
bildenden Betrieb geltenden Tarifverträge
nennen
2 Aufbau und Organisation a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden
des Ausbildungsbetriebes Betriebes erläutern
(§ 5 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2)
b) Grundfunktionen des ausbildenden Betrie-
bes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz
und Verwaltung erklären
c) Beziehungen des ausbildenden Betriebes
und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsor-
ganisationen, Berufsvertretungen und Ge-
werkschaften nennen
d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der
betriebsverfassungs- oder personalvertre-
tungsrechtlichen Organe des ausbildenden während
Betriebes beschreiben der gesamten
Ausbildungszeit
3 Sicherheit und Gesundheits- a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit zu vermitteln
schutz bei der Arbeit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen
(§ 5 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 3) zu ihrer Vermeidung ergreifen
b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfall-
verhütungsvorschriften anwenden
c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben
sowie erste Maßnahmen einleiten
d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschut-
zes anwenden; Verhaltensweisen bei Brän-
den beschreiben und Maßnahmen der
Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutz Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelas-
(§ 5 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 4) tungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitra-
gen, insbesondere
a) mögliche Umweltbelastungen durch den
Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum
Umweltschutz an Beispielen erklären
b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Rege-
lungen des Umweltschutzes anwenden
c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und um-
weltschonenden Energie- und Materialver-
wendung nutzen
d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien ei-
ner umweltschonenden Entsorgung zuführen
10 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 11. Januar 2008
Zeitliche Richtwerte
in Wochen
Lfd. Teil des Zu vermittelnde
im Ausbildungsjahr
Nr. Ausbildungsberufsbildes Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1 2
1 2 3 4
5 Arbeitsorganisation, a) Aufgaben im Team planen und bearbeiten
Kommunikation, b) betriebliche Prozessabläufe beurteilen und
Qualitätssicherung
planen
(§ 5 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 5)
c) Termine planen und kontrollieren
d) Arbeitsvorgänge im eigenen Arbeitsbereich 6
analysieren und Maßnahmen zur Verbesse-
rung einleiten
e) Fehler und Qualitätsmängel feststellen und
Maßnahmen zu ihrer Beseitigung einleiten
f) Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln
systematisch suchen, beseitigen und doku-
mentieren
g) Kommunikationstechniken anwenden 4
h) Standardsoftware anwenden, Daten einge-
ben, sichern und pflegen
i) fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 11. Januar 2008 11
Anlage 2
(zu § 5)
Ausbildungsrahmenplan
für die Berufsausbildung zum Automatenfachmann/zur Automatenfachfrau
Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen
Lfd. Teil des Zu vermittelnde
im Ausbildungsjahr
Nr. Ausbildungsberufsbildes Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1 2 3
1 2 3 4
1 Automatenservice a) Automaten nach Aufbau, Funktion und Art
(§ 5 Abs. 3 Abschnitt A Nr. 1) ihrer Dienstleistung unterscheiden
b) Zahlungssysteme unterscheiden, Zahlungs-
mittel übernehmen
c) Waren übernehmen, auf Vollständigkeit, Voll-
zähligkeit und Unversehrtheit kontrollieren
d) Füllstände prüfen, Automaten bedarfsge-
recht befüllen und leeren 18
e) Sicht- und Funktionskontrolle an Automaten
durchführen
f) Handbücher und Bedienungshinweise nut-
zen
g) Reinigungs- und Wartungsarbeiten durch-
führen
h) Störungen, Qualitätsmängel und deren Ursa-
chen erkennen, vor Ort beheben und doku-
mentieren
i) Maßnahmen zum Manipulationsschutz er-
greifen
j) Explosionszeichnungen, Funktions-, Aufbau-
und Anschlusspläne sowie Blockschaltbilder
lesen und anwenden
k) Verschleißteile erneuern, mechanische Bau- 19
gruppen und Bauteile austauschen
l) betriebsfertige Automaten aufstellen und mit
vorhandenen Anschlüssen verbinden
m) Maßnahmen zur Verkehrssicherheit am Auf-
stellplatz der Automaten ergreifen
n) Kunden die Funktion von Automaten erklären
und sie in die Bedienung einweisen
2 Technische Kommunikation a) Informationssysteme nutzen, Software ein-
(§ 5 Abs. 3 Abschnitt A Nr. 2) setzen, Peripheriegeräte anschließen, Daten
eingeben, sichern und pflegen
3
b) Regelungen zum Datenschutz und zur Da-
tensicherheit einhalten
c) digitale und analoge Prüf- und Messdaten
lesen und auswerten
4
d) Protokolle und Berichte anfertigen
12 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 11. Januar 2008
Zeitliche Richtwerte
in Wochen
Lfd. Teil des Zu vermittelnde
im Ausbildungsjahr
Nr. Ausbildungsberufsbildes Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1 2 3
1 2 3 4
3 Warenbewirtschaftung a) automatengerechte Produkte unterscheiden
(§ 5 Abs. 3 Abschnitt A Nr. 3) b) Bedarf an Waren und Ersatzteilen ermitteln
und nach Verwendungszwecken zusammen-
stellen
c) Warenbestände und Warenzustand prüfen, 14
Ablauffristen berücksichtigen, Fehlbestände
ergänzen
d) Waren und Ersatzteile lagern, abrufen und
rückführen
4 Abrechnungen und a) Kassenbestände auslesen und dokumentie-
Auswertungen von ren, Zahlungsmittel prüfen, Soll-Ist-Vergleich 6
Automatenaufstellplätzen durchführen
(§ 5 Abs. 3 Abschnitt A Nr. 4)
b) Automatenabrechnungen und Kassenab-
schlüsse durchführen
c) Geldbewegungen dokumentieren
d) Statistiken und betriebliche Kennziffern aus-
werten 12
e) Automateneinsätze bewerten, Nachkalkula-
tionen durchführen, Schlussfolgerungen
ableiten und Optimierungen vorschlagen
5 Verkaufsförderung a) Maßnahmen zur Kundenbindung und zur
(§ 5 Abs. 3 Abschnitt A Nr. 5) Kundengewinnung umsetzen
b) über Leistungsangebote informieren, Kun-
denwünsche ermitteln
c) Verbesserungen des Leistungsangebotes
vorschlagen
10
d) Informations- und Beratungsgespräche füh-
ren
e) Beschwerden und Reklamationen entgegen-
nehmen und bearbeiten
f) Werbeaktionen umsetzen
6 Rechtliche a) Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhü-
Rahmenbedingungen für tungsvorschriften umsetzen
die Automatenwirtschaft
b) Einhaltung jugendschutzrechtlicher Bestim-
(§ 5 Abs. 3 Abschnitt A Nr. 6)
mungen kontrollieren
c) Einhaltung hygienerechtlicher Bestimmun- 5
gen kontrollieren
d) datenschutzrechtliche Bestimmungen be-
achten
e) gewerbe- und steuerrechtliche Vorschriften
beachten
f) bau-, straßen- und wegerechtliche Vorschrif- 3
ten bei der Automatenaufstellung einhalten
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 11. Januar 2008 13
Abschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den
Wahlqualifikationen
Zeitliche Richtwerte
in Wochen
Lfd. Teil des Zu vermittelnde
im Ausbildungsjahr
Nr. Ausbildungsberufsbildes Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1 2 3
1 2 3 4
1 Kaufmännische a) Preise kalkulieren und gestalten, Reparatur-
Geschäftsprozesse in und Serviceleistungen planen, anbieten und
der Automatenwirtschaft organisieren
(§ 5 Abs. 3 Abschnitt B Nr. 1)
b) Standortkalkulationen erstellen, Standortin-
vestitionen planen
c) Bonitätsprüfungen durchführen
d) Finanzierungsarten auswählen, Finanzie-
rungskosten ermitteln
e) Verträge vorbereiten und allgemeine Ge-
schäftsbedingungen anwenden
f) Rechnungen erstellen, Vorgänge des Zah-
lungsverkehrs und des Mahnwesens bear- 24
beiten
g) Eingangsrechnungen bearbeiten
h) Geschäftsvorgänge buchen
i) Kosten und Erlöse ermitteln und analysieren,
betriebliche Erfolgsrechnungen vorbereiten
j) Statistiken erstellen und auswerten, Daten
für kaufmännische Planungs-, Steuerungs-
und Kontrollaufgaben aufbereiten
k) vorbereitende Arbeiten für Abschlüsse
durchführen
2 Installation und a) Bauteile und Werkstoffe, insbesondere aus
Inbetriebnahme Kunststoff und Metall, manuell und maschi-
von Automaten nell bearbeiten
(§ 5 Abs. 3 Abschnitt B Nr. 2)
b) elektrische Betriebsmittel unter Beachtung
ihrer mechanischen und elektrischen Sicher-
heit auswählen
c) Automaten nachrüsten, demontieren und
montieren, Funktionsfähigkeit herstellen,
elektromagnetische Verträglichkeit beachten
d) Schutz gegen direktes Berühren sicherstel-
len, mechanische und elektrische Sicher-
heitsvorrichtungen auf ihre Wirksamkeit prü-
fen
e) Leitungen und deren Schutzeinrichtungen,
insbesondere hinsichtlich Strombelastbarkeit
beurteilen, Leitungen und Verlegesysteme
auswählen und zurichten
f) Messverfahren und Messgeräte auswählen
und handhaben
g) elektrische und mechanische Größen mes-
sen, prüfen und bewerten
h) Steuerschaltungen aufbauen und ihre Funk- 24
tion prüfen
i) Sensoren und Aktoren prüfen und einstellen
j) Baugruppen und Geräte mit unterschiedli-
chen Anschlusstechniken verbinden und
konfigurieren
14 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 11. Januar 2008
Zeitliche Richtwerte
in Wochen
Lfd. Teil des Zu vermittelnde
im Ausbildungsjahr
Nr. Ausbildungsberufsbildes Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1 2 3
1 2 3 4
k) Versorgungsanschlüsse, insbesondere zur
Energieversorgung, einrichten und prüfen
l) Schutz- und Potenzialausgleichsleiter prüfen
und beurteilen
m) Isolationswiderstände messen und beurtei-
len
n) Schutzmaßnahmen gegen elektrischen
Schlag ergreifen
o) Schutzarten von elektrischen Geräten hin-
sichtlich der Umgebungsbedingungen beur-
teilen
p) Automaten in Betrieb nehmen
q) Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft
von Automaten sicherstellen und dokumen-
tieren
r) Datenprotokolle interpretieren
3 Marketing a) Standort- und Marktanalysen durchführen
(§ 5 Abs. 3 Abschnitt B Nr. 3) b) Automaten nach Standortgesichtspunkten
auswählen
c) Maßnahmen zur Kundengewinnung und
Kundenbindung entwickeln und umsetzen
d) Vertriebsstrategien entwickeln, Vertriebs- 13
wege auswählen
e) Werbemaßnahmen einschließlich Erfolgs-
kontrollen durchführen
f) Presse- und Öffentlichkeitsarbeiten durch-
führen
4 Personalwirtschaft a) Personalplanung durchführen
(§ 5 Abs. 3 Abschnitt B Nr. 4) b) Instrumente der Personalbeschaffung und
-auswahl anwenden
c) Vorgänge der Personalverwaltung auch in
Verbindung mit Beginn und Beendigung von
Arbeitsverhältnissen unter Beachtung ar-
beits- und tarifrechtlicher Bestimmungen be- 13
arbeiten
d) Personaleinsatz planen
e) Personalentwicklungsmaßnahmen planen
und umsetzen
f) Entgeltabrechnungen vorbereiten
5 Instandhaltung a) mechatronische Verschleißteile austauschen
von Automaten b) Baugruppen und -teile demontieren, instand
(§ 5 Abs. 3 Abschnitt B Nr. 5)
setzen und montieren
c) Schaltungsunterlagen von Baugruppen und
Geräten lesen und anwenden
d) elektrische Pläne, Funktions-, Aufbau- und
Anschlusspläne lesen und anwenden
e) Bauteile austauschen und nacharbeiten
13
f) systematische Fehlersuche durchführen
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 11. Januar 2008 15
Zeitliche Richtwerte
in Wochen
Lfd. Teil des Zu vermittelnde
im Ausbildungsjahr
Nr. Ausbildungsberufsbildes Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1 2 3
1 2 3 4
g) Störungsursachen feststellen und analysie-
ren, Störungen beseitigen
h) Prüfarten, Prüfmittel und Prüfpläne auswäh-
len und anwenden
i) Diagnose- und Wartungssysteme nutzen
j) mechatronische Systeme in Betrieb nehmen
k) Funktionsprüfungen durchführen
l) Systemparameter bei der Inbetriebnahme
ermitteln, mit vorgegebenen Werten verglei-
chen und einstellen
m) Instandhaltungsmaßnahmen dokumentieren
6 Informations- und a) Softwarekomponenten auswählen, installie-
Kommunikationstechnik ren, testen und anpassen
für Automaten
b) Versionswechsel von Software durchführen
(§ 5 Abs. 3 Abschnitt B Nr. 6)
c) Betriebssysteme und Anwendungspro-
gramme installieren und konfigurieren
d) IT-Systeme in Netzwerke einbinden
e) Datenübertragung und Netzwerke prüfen,
Störungen beheben
f) Testprogramme einsetzen, Hardwarekompo- 13
nenten auswählen, prüfen und austauschen
g) Kompatibilität von Hardwarekomponenten
sowie Systemvoraussetzungen für Software
prüfen
h) digitale und analoge Prüf- und Messdaten
ermitteln und auswerten
i) Hard- und Softwareänderungen dokumen-
tieren
Abschnitt C: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen
Lfd. Teil des Zu vermittelnde
im Ausbildungsjahr
Nr. Ausbildungsberufsbildes Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1 2 3
1 2 3 4
1 Berufsbildung, a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, ins-
Arbeits- und Tarifrecht besondere Abschluss, Dauer und Beendi-
(§ 5 Abs. 3 Abschnitt C Nr. 1) gung, erklären
b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem
Ausbildungsvertrag nennen
c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung
nennen
d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nen-
nen
e) wesentliche Bestimmungen der für den aus-
bildenden Betrieb geltenden Tarifverträge
nennen
16 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 11. Januar 2008
Zeitliche Richtwerte
in Wochen
Lfd. Teil des Zu vermittelnde
im Ausbildungsjahr
Nr. Ausbildungsberufsbildes Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1 2 3
1 2 3 4
2 Aufbau und Organisation a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden
des Ausbildungsbetriebes Betriebes erläutern
(§ 5 Abs. 3 Abschnitt C Nr. 2)
b) Grundfunktionen des ausbildenden Betrie-
bes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und
Verwaltung erklären
c) Beziehungen des ausbildenden Betriebes
und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsor-
ganisationen, Berufsvertretungen und Ge-
werkschaften nennen
d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der
betriebsverfassungs- oder personalvertre-
tungsrechtlichen Organe des ausbildenden
Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit während
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen der gesamten
bei der Arbeit zu ihrer Vermeidung ergreifen Ausbildungszeit
(§ 5 Abs. 3 Abschnitt C Nr. 3) zu vermitteln
b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfall-
verhütungsvorschriften anwenden
c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben
sowie erste Maßnahmen einleiten
d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschut-
zes anwenden, Verhaltensweisen bei Brän-
den beschreiben und Maßnahmen der
Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutz Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelas-
(§ 5 Abs. 3 Abschnitt C Nr. 4) tungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitra-
gen, insbesondere
a) mögliche Umweltbelastungen durch den
Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum
Umweltschutz an Beispielen erklären
b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Rege-
lungen des Umweltschutzes anwenden
c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und um-
weltschonenden Energie- und Materialver-
wendung nutzen
d) Abfälle vermeiden, Stoffe und Materialien ei-
ner umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Arbeitsorganisation, a) Aufgaben im Team planen und bearbeiten
Kommunikation, b) betriebliche Prozessabläufe beurteilen und
Qualitätssicherung
planen
(§ 5 Abs. 3 Abschnitt C Nr. 5)
c) Termine planen und kontrollieren
d) Arbeitsvorgänge im eigenen Arbeitsbereich 6
analysieren und Maßnahmen zur Verbesse-
rung einleiten
e) Fehler und Qualitätsmängel feststellen und
Maßnahmen zu ihrer Beseitigung einleiten
f) Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln
systematisch suchen, beseitigen und doku-
mentieren
g) Kommunikationstechniken anwenden 4
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 11. Januar 2008 17
Zeitliche Richtwerte
in Wochen
Lfd. Teil des Zu vermittelnde
im Ausbildungsjahr
Nr. Ausbildungsberufsbildes Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1 2 3
1 2 3 4
h) Standardsoftware anwenden, Daten einge-
ben, sichern und pflegen
i) fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
6 Unternehmerisches Handeln a) Selbstständigkeit als Perspektive der Berufs-
(§ 5 Abs. 3 Abschnitt C Nr. 6) und Lebensplanung erläutern
b) Voraussetzungen und Rahmenbedingungen,
Chancen und Risiken unternehmerischen
Handelns aufzeigen 2
c) rechtliche und finanzielle Bedingungen für
die Gründung eines Unternehmens erläutern,
Rechtsformen unterscheiden