Anlage 1
(zu § 19 Abs. 1)
Klasseneinteilung von Waren und Dienstleistungen
mit erläuternden Anmerkungen
Waren
Klasse 1
Chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche, fotografische, land-, garten- und forstwirtschaft-
liche Zwecke;
Kunstharze im Rohzustand, Kunststoffe im Rohzustand;
Düngemittel;
Feuerlöschmittel;
Mittel zum Härten und Löten von Metallen;
chemische Erzeugnisse zum Frischhalten und Haltbarmachen von Lebensmitteln;
Gerbmittel;
Klebstoffe für gewerbliche Zwecke.
Erläuternde Anmerkung
Klasse 1 enthält im Wesentlichen chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche und landwirtschaftliche
Zwecke, einschließlich solcher, die zur Herstellung von Erzeugnissen dienen, die in andere Klassen fallen.
Diese Klasse enthält insbesondere:
– Kompost, Mulch (als Düngemittel);
– Salz zum Konservieren, nicht für Lebensmittel.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
– Naturharze im Rohzustand (Kl. 2);
– chemische Erzeugnisse für die medizinische Wissenschaft (Kl. 5);
– Fungizide, Herbizide und Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren (Kl. 5);
– Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke (Kl. 16);
– Salz zum Frischhalten und Haltbarmachen von Lebensmitteln (Kl. 30);
– Mulch (Humusabdeckung) (Kl. 31).
Klasse 2
Farben, Firnisse, Lacke;
Rostschutzmittel, Holzkonservierungsmittel;
Färbemittel;
Beizen;
Naturharze im Rohzustand;
Blattmetalle und Metalle in Pulverform für Maler, Dekorateure, Drucker und Künstler.
Erläuternde Anmerkung
Klasse 2 enthält im Wesentlichen Farbanstrichmittel, Färbemittel und Korrosionsschutzmittel.
Diese Klasse enthält insbesondere:
– Farben, Firnisse und Lacke für gewerbliche Zwecke, Handwerk und Künste;
– Färbemittel für Kleidungsstücke;
– Farben für Lebensmittel und Getränke.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
– Kunstharze im Rohzustand (Kl. 1);
– Farben für die Wäsche (Kl. 3);
– Färbemittel für die Schönheitspflege (Kl. 3);
– Farbkästen (Schulbedarf ) (Kl. 16);
– Isolierfarbanstrichmittel und Isolierlacke (Kl. 17).
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