Bundesgesetzblatt
2697
Teil I G 5702
2001 Ausgegeben zu Bonn am 23. Oktober 2001 Nr. 53
Tag Inhalt Seite
19. 10. 2001 Erste Verordnung zur Änderung der Kommunalbesoldungsverordnung des Bundes . . . . . . . . . . . . . . 2697
FNA: 2032-14
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2698
Erste Verordnung
zur Änderung der Kommunalbesoldungsverordnung des Bundes
Vom 19. Oktober 2001
Auf Grund des § 21 Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung
der Bekanntmachung vom 3. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3434) verordnet die
Bundesregierung:
Artikel 1
Die Kommunalbesoldungsverordnung des Bundes vom 7. April 1978 (BGBl. I
S. 468) wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Abs. 5 Satz 1 werden nach den Wörtern „im Rat“ die Wörter „oder im
kollegial strukturierten Verwaltungsorgan“ eingefügt.
2. In § 3 Abs. 1 werden die Wörter „über 300 000 Einwohner“ durch die Wörter
„bis zu 700 000 Einwohnern“ ersetzt.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Berlin, den 19. Oktober 2001
Der Bundeskanzler
Gerhard Schröder
Der Bundesminister des Innern
Schily