584 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 15. April 1996
Erste Verordnung
zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
im Ausgleichsjahr 1996
Vom 29. März 1996
Auf Grund des § 14 Abs. 3 des Finanzausgleichsge- Bundesanteile täglich nach Schätzwerten abzuliefern,
setzes vom 23. Juni 1993 (BGBI. 1S. 944, 977) verordnet wobei auch die in Verwahrung gebuchten Steuereinnah-
das Bundesministerium der Finanzen: men zu berücksichtigen sind; der Ausgleich mit dem
tatsächlichen Aufkommen ist unverzüglich durchzu-
§1 führen.
Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und (3) Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen,
des Finanzausgleichs im Ausgleichsjahr 1996 Sachsen-Anhalt und Thüringen leisten im Zahlungsver-
kehr nach den Absätzen 1 und 2 keine Zahlungen auf
(1) Zum vorläufigen Vollzug der Umsatzsteuervertei-
den Bundesanteil an der durch Landesfinanzbehörden
lung und des Finanzausgleichs unter den Ländern im verwalteten Umsatzsteuer. Auf den durch den Bundes-
Ausgleichsjahr 1996 wird der Zahlungsverkehr nach § 14 anteil nicht gedeckten Teil ihrer Ansprüche aus dem vor-
Abs. 1 des Gesetzes in der Weise durchgeführt, daß die
läufigen Umsatzsteuer- und Finanzausgleich überweist
Ablieferung des Bundesanteils an der durch Landes-
das Bundesministerium der Finanzen an monatlichen
finanzbehörden verwalteten Umsatzsteuer auf die fol-
Vorauszahlungen an Brandenburg 222 152 000 DM, an
genden Hundertsätze erhöht oder vermindert wird:
Mecklenburg-Vorpommern 254 563 000 DM, an Sach-
Baden-Württemberg 72,3 v.H., sen 522 620 000 DM, an Sachsen-Anhalt 373 356 000 DM
Bayern 70,0 v.H., und an Thüringen 342 471 000 DM. Die Zahlungen wer-
den am 15. eines jeden Monats fällig.
Berlin 2,2v.H.,
(4) Auf den Länderanteil an der durch Bundesfinanz-
Brandenburg behörden verwalteten Umsatzsteuer entrichtet das Bun-
Bremen 18,5 v.H., desministerium der Finanzen am 15. eines jeden Monats
Hamburg 85,4 v.H., eine Abschlagszahlung auf der Grundlage des Aufkom-
mens des Vormonats. Im jeweils darauffolgenden Monat
Hessen 72,9 v.H., werden gleichzeitig die mit der Abschlagszahlung des
Mecklenburg-Vorpommern Vormonats zuviel oder zuwenig gezahlten Beträge ver-
rechnet.
Niedersachsen 41,1 v.H.,
(5) Der nach § 1 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes in
Nordrhein-Westfalen 72,8 v.H.,
Monatsbeträgen mit den Einfuhrumsatzsteuerzahlungen
Rheinland-Pfalz 48,3v.H., des Bundes nach § 14 Abs. 2 des Gesetzes vorläufig zu
Saarland 49,9 v.H., berechnende Beitrag der Länder zu den Schuldendienst-
leistungen für den Fonds „Deutsche Einheit" wird außer
Sachsen
auf Berlin (West) vorläufig auch auf. die anderen zah-
Sachsen-Anhalt lungspflichtigen Länder nach der Einwohnerzahl verteilt.
Schleswig-Holstein 52,7 v.H., Dabei sind auch die Umschichtungen nach § 1 Abs. 3
des Gesetzes in monatlichen Teilbeträgen zu berück-
Thüringen -. sichtigen.
(2) Die zuständigen Landeskassen überweisen die vor-
läufigen Einnahmen des Bundes nach Absatz 1 telegra- §2
phisch an die zuständigen Bundeskassen einen Arbeits-
Inkrafttreten
tag nach dem Zugang der Steuerzahlungen. Soweit aus
zwingenden Gründen eine solche Ablieferung nach dem Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1 . Januar
tatsächlichen Aufkommen nicht möglich ist, sind die 1996 in Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Bonn, den 29. März 1996
Der Bundesminister der Finanzen
Theo Waigel
Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 15. April 1996 585
fünfte Verordnung
zur Änderung der Flachs- und Hanfbeihilfenverordnung
Vom 4. April 1996
Auf Grund des§ 6 Abs. 1 Nr. 7, der§§ 15, 16 und 17 als Anbauflächenerklärung nach den in § 1 genannten
Abs. 2 sowie des§ 31 Abs. 2, jeweils in Verbindung mit§ 6 Rechtsakten, sofern der Erzeuger dies erklärt."
Abs. 4, des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen
Marktorganisationen in der Fassung der Bekanntmachung 2. § 10a wird wie folgt geändert:
vom 20. September 1995 (BGBI. 1S. 1146) verordnet das
a) In der Überschrift werden nach dem Wort „Probe-
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
nahme" die Worte „und Kontrolluntersuchung" ein-
Forsten im Einvernehmen mit den Bundesministerien der
Finanzen und für Wirtschaft: gefügt.
b) Absatz 1 wird wie folgt gefaßt:
Artikel 1 ,,(1) Die Bundesal"'!stalt nimmt Probenahmen und
Kontrolluntersuchungen zur Bestimmung des Tetra-
Die Flachs- und Hanfbeihilfenverordnung in der Fas- hydrocannabinoigehaltes bei Nutzhanf vor. Sie gibt
sung der Bekanntmachung vom 19. Juni 1989 (BGBI. 1 die bei Probenahmen und Kontrolluntersuchungen
S. 1115), zuletzt geändert durch die Verordnung vom anzuwendenden Methoden vor Kontrollbeginn im
8. März 1996 (BGBI. 1S. 566), wird wie folgt geändert: Bundesanzeiger bekannt."
1. Nach § 4 wird folgender § 4a eingefügt: 3. Dem § 12 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:
,,§4a ,,Das gleiche gilt für die in § 4a Abs. 1 genannte Anzeige."
Anzeige nach Betäubungsmittelgesetz
Artikel2
Die nach § 24a des Betäubungsmittelgesetzes in der
Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 1994 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in
(BGBI. 1 S. 358), das zuletzt durch das Gesetz vom Kraft. Die Flachs- und Hanfbeihilfenverordnung gilt vom
4. April 1996 (BGBI. 1S. 582)geändert worden ist, bis 15. Oktober 1996 an wieder in ihrer am 15. April 1996 maß-
zum 15. Juni des Anbaujahres der Bundesanstalt gebenden Fassung, sofern nicht mit Zustimmung des Bun-
vorzulegende Anzeige des Anbaus von Nutzhanf gilt desrates etwas anderes verordnet wird.
Bonn, den 4. April 1996
Der Bundesminister
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Jochen Borchert
586 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 15. April 1996
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Januar 1996
- 2 BvL 39/93, 2 BvL ,40/93 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:
§ 55 Absatz 5 Satz 6 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung von Arti-
kel 2 Nummer 4 b) des dienst- und besoldungsrechtlichen Begleitgesetzes
zum Gesetz über den Auswärtigen Dienst (Begleitgesetz Auswärtiger Dienst
- BGAD -) vom 30. August 1990 (BGBI. 1S. 1849) ist mit Artikel 3 Absatz 1 des
Grundgesetzes nicht vereinbar, soweit Soldaten, die im Ausland unter Fort-
zahlung ihrer Dienstbezüge in integrierten militärischen Stäben verwendet
werden, ein erhöhter Auslandszuschlag gewährt, Beamten in gleicher Verwen-
dung diese Leistung vorenthalten wird.
Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Abs. 2 des Gesetzes
über das Bundesverfassungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 29. März 1996
Der Bundesminister der Justiz
Schmidt-Jortzig
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen
in der im Bundesgesetzblatt Teil 111, Gliederungsnummer 114-1, veröffentlichten bereinigten Fassung
wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:
Bundesanzeiger Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung
Seite (Nr. vom) lnkrafttretens
8.3.96 Sechste Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung
der Hundertsiebenundvierzigsten Durchführungsverordnung
zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für
An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom
Flughafen Köln/Bonn) 4309 (69 11. 4. 96) 23.5.96
96-1-2-147
28.3.96 Hundertsiebenundsechzigste Durchführungsverordnung des
Luftfahrt-Bundesamts zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung
von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflug-
regeln zum und vom Flughafen Barth) 4437 (71 13. 4. 96) 25.4.96
neu: 96-1-2-167
1.4.96 Vierzehnte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Ände-
rung der Einhundertzwölften Durchführungsverordnung zur
Luftverkehrs-Ordnung (festlegung von Flugverfahren für An-
und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flug-
hafen Dresden) 4438 (71 13. 4. 96) 25.4.96
96-1-2-112
586 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 15. April 1996
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Januar 1996
- 2 BvL 39/93, 2 BvL ,40/93 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:
§ 55 Absatz 5 Satz 6 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung von Arti-
kel 2 Nummer 4 b) des dienst- und besoldungsrechtlichen Begleitgesetzes
zum Gesetz über den Auswärtigen Dienst (Begleitgesetz Auswärtiger Dienst
- BGAD -) vom 30. August 1990 (BGBI. 1S. 1849) ist mit Artikel 3 Absatz 1 des
Grundgesetzes nicht vereinbar, soweit Soldaten, die im Ausland unter Fort-
zahlung ihrer Dienstbezüge in integrierten militärischen Stäben verwendet
werden, ein erhöhter Auslandszuschlag gewährt, Beamten in gleicher Verwen-
dung diese Leistung vorenthalten wird.
Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Abs. 2 des Gesetzes
über das Bundesverfassungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 29. März 1996
Der Bundesminister der Justiz
Schmidt-Jortzig
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen
in der im Bundesgesetzblatt Teil 111, Gliederungsnummer 114-1, veröffentlichten bereinigten Fassung
wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:
Bundesanzeiger Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung
Seite (Nr. vom) lnkrafttretens
8.3.96 Sechste Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung
der Hundertsiebenundvierzigsten Durchführungsverordnung
zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für
An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom
Flughafen Köln/Bonn) 4309 (69 11. 4. 96) 23.5.96
96-1-2-147
28.3.96 Hundertsiebenundsechzigste Durchführungsverordnung des
Luftfahrt-Bundesamts zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung
von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflug-
regeln zum und vom Flughafen Barth) 4437 (71 13. 4. 96) 25.4.96
neu: 96-1-2-167
1.4.96 Vierzehnte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Ände-
rung der Einhundertzwölften Durchführungsverordnung zur
Luftverkehrs-Ordnung (festlegung von Flugverfahren für An-
und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flug-
hafen Dresden) 4438 (71 13. 4. 96) 25.4.96
96-1-2-112
582 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 15. April 1996
zweites Gesetz
zur Änderung_ des Betäubungsmittelgese~~s
(Zweites BtMG-Anderungsgesetz - 2. BtMG-AndG)
Vom 4. April 1996
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates rung herausgegebene amtliche Formblatt zu verwen-
das folgende Gesetz beschlossen: den. Die Anzeige muß enthalten: ·
1. den Namen, den Vornamen und die Anschrift des
Artikel 1
Landwirtes, bei juristischen Personen den Namen
Änderung des Betäubungsmittelgesetzes des Unternehmens der Landwirtschaft sowie des
gesetzlichen Vertreters,
Das Betäubungsmittelgesetz in der Fassung der
Bekanntmachung vom 1. März 1994 (BGBI. 1 S. 358), 2. die dem Unternehmen der Landwirtschaft von der
zuletzt geändert durch die Verordnungen vom 14. Sep- zuständigen Berufsgenossenschaft zugeteilte Mit-
tember 1995 (BGBI. 1 S. 1161) und vom 29. März 1996 glieds-/Katasternummer,
(BGBI. 1S. 562), wird wie folgt geändert:
3. die ausgesäte Sorte unter Beifügung der amtlichen
Etiketten,
1. Nach § 19 Abs. 2 wird folgender Absatz 3 angefügt:
"(3) Der Anbau von Nutzhanf im Sinne des Buch- 4. die Aussaatfläche in Hektar und Ar unter Angabe
stabens d der Ausnahmeregelung zu Cannabis (Mari- der Katasternummer, anstelle der Katasternummer
huana) in Anlage I Teil B unterliegt der Überwachung kann die Aussaatfläche auch durch Gemarkung,
durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Flur und Flurstück oder eine andere Angabe, die
Ernährung. Für die Überwachung gelten die §§ 9, 10 von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und
und 1Oa der Verordnung über die Gewährung von Ernährung anerkannt worden ist, charakterisiert
Flächenbeihilfen und Lagerbeihilfen bei Flachs und werden.
Hanf entsprechend." Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
übersendet eine von ihr abgezeichnete Ausfertigung
2. Nach§ 24 wird folgender§ 24a eingefügt: der Anzeige unverzüglich dem Antragsteller. Sie hat
,,§24a ferner eine Ausfertigung der Anzeige den zuständigen
Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften auf deren
Anzeige des Anbaus von Nutzhanf Ersuchen zu übersenden, wenn dies zur Verfolgung
Der Anbau von Nutzhanf im Sinne des Buchstabens d von Straftaten nach diesem Gesetz erforderlich ist. lie-
der Ausnahmeregelung zu Cannabis (Marihuana) in gen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernäh-
Anlage I Teil Bist bis zum 15. Juni des Anbaujahres in rung Anhaltspunkte vor, daß der Anbau von Nutzhanf
dreifacher Ausfertigung der Bundesanstalt für Land- nicht den Voraussetzungen des Buchstabens d der
wirtschaft und Ernährung zur Erfüllung ihrer Aufgaben Ausnahmeregelung zu Cannabis (Marihuana) in An-
nach § 19 Abs. 3 anzuzeigen. Für die Anzeige ist das lage I Teil B entspricht, teilt sie dies der örtlich zustän-
von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernäh- digen Staatsanwaltschaft mit."
Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 15. April 1996 583
3. § 32 wird wie folgt geändert: b) In Absatz 3 wird der Punkt durch ein Komma ersetzt
a} Absatz 1 wird wie folgt geändert: und folgender Halbsatz angefügt:
aa} In Nummer 13 wird das Wort „oder" durch ein „im Falle des § 32 Abs. 1 Nr. 14 die Bundesanstalt
Komma ersetzt. für Landwirtschaft und Ernährung."
bb) Nach Nummer 13 wird folgende Nummer 14
eingefügt: Artikel 2
„ 14. entgegen § 24a den Anbau von Nutzhanf
nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder Inkrafttreten
nicht rechtzeitig anzeigt oder". Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung
cc) Die bisherige Nummer 14 wird Nummer 15. in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und
wird im Bundesgesetzblatt verkündet.
Berlin, den 4. April 1996
Der Bundespräsident
Roman Herzog
Für den Bundeskanzler
Der Bundesminister
für Arbeit und Sozialordnung
Norbert Blüm
Der Bundesminister für Gesundheit
Horst Seehofer
584 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 15. April 1996
Erste Verordnung
zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
im Ausgleichsjahr 1996
Vom 29. März 1996
Auf Grund des § 14 Abs. 3 des Finanzausgleichsge- Bundesanteile täglich nach Schätzwerten abzuliefern,
setzes vom 23. Juni 1993 (BGBI. 1S. 944, 977) verordnet wobei auch die in Verwahrung gebuchten Steuereinnah-
das Bundesministerium der Finanzen: men zu berücksichtigen sind; der Ausgleich mit dem
tatsächlichen Aufkommen ist unverzüglich durchzu-
§1 führen.
Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und (3) Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen,
des Finanzausgleichs im Ausgleichsjahr 1996 Sachsen-Anhalt und Thüringen leisten im Zahlungsver-
kehr nach den Absätzen 1 und 2 keine Zahlungen auf
(1) Zum vorläufigen Vollzug der Umsatzsteuervertei-
den Bundesanteil an der durch Landesfinanzbehörden
lung und des Finanzausgleichs unter den Ländern im verwalteten Umsatzsteuer. Auf den durch den Bundes-
Ausgleichsjahr 1996 wird der Zahlungsverkehr nach § 14 anteil nicht gedeckten Teil ihrer Ansprüche aus dem vor-
Abs. 1 des Gesetzes in der Weise durchgeführt, daß die
läufigen Umsatzsteuer- und Finanzausgleich überweist
Ablieferung des Bundesanteils an der durch Landes-
das Bundesministerium der Finanzen an monatlichen
finanzbehörden verwalteten Umsatzsteuer auf die fol-
Vorauszahlungen an Brandenburg 222 152 000 DM, an
genden Hundertsätze erhöht oder vermindert wird:
Mecklenburg-Vorpommern 254 563 000 DM, an Sach-
Baden-Württemberg 72,3 v.H., sen 522 620 000 DM, an Sachsen-Anhalt 373 356 000 DM
Bayern 70,0 v.H., und an Thüringen 342 471 000 DM. Die Zahlungen wer-
den am 15. eines jeden Monats fällig.
Berlin 2,2v.H.,
(4) Auf den Länderanteil an der durch Bundesfinanz-
Brandenburg behörden verwalteten Umsatzsteuer entrichtet das Bun-
Bremen 18,5 v.H., desministerium der Finanzen am 15. eines jeden Monats
Hamburg 85,4 v.H., eine Abschlagszahlung auf der Grundlage des Aufkom-
mens des Vormonats. Im jeweils darauffolgenden Monat
Hessen 72,9 v.H., werden gleichzeitig die mit der Abschlagszahlung des
Mecklenburg-Vorpommern Vormonats zuviel oder zuwenig gezahlten Beträge ver-
rechnet.
Niedersachsen 41,1 v.H.,
(5) Der nach § 1 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes in
Nordrhein-Westfalen 72,8 v.H.,
Monatsbeträgen mit den Einfuhrumsatzsteuerzahlungen
Rheinland-Pfalz 48,3v.H., des Bundes nach § 14 Abs. 2 des Gesetzes vorläufig zu
Saarland 49,9 v.H., berechnende Beitrag der Länder zu den Schuldendienst-
leistungen für den Fonds „Deutsche Einheit" wird außer
Sachsen
auf Berlin (West) vorläufig auch auf. die anderen zah-
Sachsen-Anhalt lungspflichtigen Länder nach der Einwohnerzahl verteilt.
Schleswig-Holstein 52,7 v.H., Dabei sind auch die Umschichtungen nach § 1 Abs. 3
des Gesetzes in monatlichen Teilbeträgen zu berück-
Thüringen -. sichtigen.
(2) Die zuständigen Landeskassen überweisen die vor-
läufigen Einnahmen des Bundes nach Absatz 1 telegra- §2
phisch an die zuständigen Bundeskassen einen Arbeits-
Inkrafttreten
tag nach dem Zugang der Steuerzahlungen. Soweit aus
zwingenden Gründen eine solche Ablieferung nach dem Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1 . Januar
tatsächlichen Aufkommen nicht möglich ist, sind die 1996 in Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Bonn, den 29. März 1996
Der Bundesminister der Finanzen
Theo Waigel
Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 15. April 1996 585
fünfte Verordnung
zur Änderung der Flachs- und Hanfbeihilfenverordnung
Vom 4. April 1996
Auf Grund des§ 6 Abs. 1 Nr. 7, der§§ 15, 16 und 17 als Anbauflächenerklärung nach den in § 1 genannten
Abs. 2 sowie des§ 31 Abs. 2, jeweils in Verbindung mit§ 6 Rechtsakten, sofern der Erzeuger dies erklärt."
Abs. 4, des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen
Marktorganisationen in der Fassung der Bekanntmachung 2. § 10a wird wie folgt geändert:
vom 20. September 1995 (BGBI. 1S. 1146) verordnet das
a) In der Überschrift werden nach dem Wort „Probe-
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
nahme" die Worte „und Kontrolluntersuchung" ein-
Forsten im Einvernehmen mit den Bundesministerien der
Finanzen und für Wirtschaft: gefügt.
b) Absatz 1 wird wie folgt gefaßt:
Artikel 1 ,,(1) Die Bundesal"'!stalt nimmt Probenahmen und
Kontrolluntersuchungen zur Bestimmung des Tetra-
Die Flachs- und Hanfbeihilfenverordnung in der Fas- hydrocannabinoigehaltes bei Nutzhanf vor. Sie gibt
sung der Bekanntmachung vom 19. Juni 1989 (BGBI. 1 die bei Probenahmen und Kontrolluntersuchungen
S. 1115), zuletzt geändert durch die Verordnung vom anzuwendenden Methoden vor Kontrollbeginn im
8. März 1996 (BGBI. 1S. 566), wird wie folgt geändert: Bundesanzeiger bekannt."
1. Nach § 4 wird folgender § 4a eingefügt: 3. Dem § 12 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:
,,§4a ,,Das gleiche gilt für die in § 4a Abs. 1 genannte Anzeige."
Anzeige nach Betäubungsmittelgesetz
Artikel2
Die nach § 24a des Betäubungsmittelgesetzes in der
Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 1994 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in
(BGBI. 1 S. 358), das zuletzt durch das Gesetz vom Kraft. Die Flachs- und Hanfbeihilfenverordnung gilt vom
4. April 1996 (BGBI. 1S. 582)geändert worden ist, bis 15. Oktober 1996 an wieder in ihrer am 15. April 1996 maß-
zum 15. Juni des Anbaujahres der Bundesanstalt gebenden Fassung, sofern nicht mit Zustimmung des Bun-
vorzulegende Anzeige des Anbaus von Nutzhanf gilt desrates etwas anderes verordnet wird.
Bonn, den 4. April 1996
Der Bundesminister
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Jochen Borchert
586 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 15. April 1996
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Januar 1996
- 2 BvL 39/93, 2 BvL ,40/93 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:
§ 55 Absatz 5 Satz 6 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung von Arti-
kel 2 Nummer 4 b) des dienst- und besoldungsrechtlichen Begleitgesetzes
zum Gesetz über den Auswärtigen Dienst (Begleitgesetz Auswärtiger Dienst
- BGAD -) vom 30. August 1990 (BGBI. 1S. 1849) ist mit Artikel 3 Absatz 1 des
Grundgesetzes nicht vereinbar, soweit Soldaten, die im Ausland unter Fort-
zahlung ihrer Dienstbezüge in integrierten militärischen Stäben verwendet
werden, ein erhöhter Auslandszuschlag gewährt, Beamten in gleicher Verwen-
dung diese Leistung vorenthalten wird.
Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Abs. 2 des Gesetzes
über das Bundesverfassungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 29. März 1996
Der Bundesminister der Justiz
Schmidt-Jortzig
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen
in der im Bundesgesetzblatt Teil 111, Gliederungsnummer 114-1, veröffentlichten bereinigten Fassung
wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:
Bundesanzeiger Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung
Seite (Nr. vom) lnkrafttretens
8.3.96 Sechste Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung
der Hundertsiebenundvierzigsten Durchführungsverordnung
zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für
An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom
Flughafen Köln/Bonn) 4309 (69 11. 4. 96) 23.5.96
96-1-2-147
28.3.96 Hundertsiebenundsechzigste Durchführungsverordnung des
Luftfahrt-Bundesamts zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung
von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflug-
regeln zum und vom Flughafen Barth) 4437 (71 13. 4. 96) 25.4.96
neu: 96-1-2-167
1.4.96 Vierzehnte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Ände-
rung der Einhundertzwölften Durchführungsverordnung zur
Luftverkehrs-Ordnung (festlegung von Flugverfahren für An-
und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flug-
hafen Dresden) 4438 (71 13. 4. 96) 25.4.96
96-1-2-112
Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 15. April 1996 587
Bundesgesetzblatt
Te i I II
Nr. 12, ausgegeben am 28. März 1996
Tag Inhalt Seite
15. 3. 96 Sechste Verordnung über die Inkraftsetzung von Änderungen der Anlagen des TIR-Übereinkommens
1975 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314
16. 1. 96 Bekanntmachung des deutsch-äthiopischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . 328
18. 1. 96 Bekanntmachung des deutsch-eritreischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . 330
22. 1. 96 Bekanntmachung des deutsch-spanischen Abkommens über die Anerkennung von Gleichwertigkeiten
im Hochschulbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 332
31. 1. 96 Bekanntmachung einer Änderung des Gebührenverzeichnisses als Anhang zu der Ausführungs-
ordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens
(PCT) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334
12. 2. 96 Bekanntmachung des deutsch-vietnamesischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . 337
12. 2. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Gründung eines Internatio-
nalen Verbandes für die Veröffentlichung der Zolltarife . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 340
13. 2. 96 Bekanntmachung über das Außerkrafttreten des deutsch-rumänischen Sozialversicherungsabkom-
mens............................................................................ 340
15. 2. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Bekämpfung widerrechtlicher
Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschiffahrt und des Protokolls zur Bekämpfung widerrecht-
licher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden 341
15. 2. 96 Bekanntmachung des deutsch-britischen Verwaltungsabkommens über die ·Rechtsstellung der Regie-
rungsfrachtagentur M & S Shipping (International) Ltd. in der Bundesrepublik Deutschland . . . . . . . . . 342
20. 2. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zweiten, Vierten und Fünften Protokolls zum All-
gemeinen Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen des Europarates . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 344
Preis dieser Ausgabe: 8, 15 DM (6,20 DM zuzüglich 1,95 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 9,, 5 DM.
Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.
Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.
Nr.13, ausgegeben am 2. April 1996
Tag Inhalt Seite
21. 3. 96 Verordnung zu dem Abkommen vom 10. Juli 1995 zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung der Italienischen Republik über die Erstattung von Aufwendungen für
Sachleistungen der Krankenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 347
13. 1. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen
vom 10. Dezember 1982 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 351
20. 2. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Gleich-
wertigkeit der Studienzeit an den Universitäten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 353
20. 2. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die an Ver-
fahren vor der Europäischen Kommission und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
teilnehmenden Personen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 354
20. 2. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über den Austausch
therapeutischer Substanzen menschlichen Ursprungs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 354
588 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 15. April 1996
Tag Inhalt Seite
21. 2. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens gegen Folter und andere grau-
same, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 355
21. 2. 96 Bekanntmachung über den Geltuf:!gsbereich des Protokolls über die Errichtung einer Schlichtungs- und
Vermittlungskommission zu dem Ubereinkommen gegen Diskriminierung im Unterrichtswesen . . . . . . 356
22. 2. 96 Bekanntmachung über die Fortsetzung der Anwendung von Verträgen der Vereinigten Staaten von
Amerika auf das Treuhandgebiet Pazifikinseln der Vereinten Nationen durch die Föderierten Staaten
von Mikronesien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • • • • • . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 356
22. 2. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung
jeder Form von Rassendiskriminierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 358
23. 2. 96 Bekanntmachung des deutsch-äthiopischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . 359
23. 2. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung von Studien,
Diplomen und Graden im Hochschulbereich in den Staaten der europäischen Region . . . . . . . . . . . . . . 360
23. 2. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen den
unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 361
23. 2. 96 Bekanntmachung über das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte der Deutschen Demokratischen
Republik mit Jugoslawien . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . • . . • • . • • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 362
23. 2. 96 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens über die Erhebung von Gebühren für
die Benutzung bestimmter Straßen mit schweren Nutzfahrzeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 363
27. 2. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Madrider Abkommens über die internationale Regi-
strierung von Marken . . . . . . . . . . . . . . . . . • • . • • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 363
29. 2. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung der Weltorgani-
sation für geistiges Eigentum . . . . . . . . . . . . • . • . . . . • • • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 364
29. 2. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Gründung eines Rates für die
Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens . . . . • . • • . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 364
29. 2. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Voll-
streckung ausländischer Schiedssprüche . . • . . • . . . . . • • • • . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . 365
29. 2. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Geltendmachung von
Unterhaltsansprüchen im Ausland . . . . . . . • • • • • • . . • . . • . . • . . • . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . 365
29. 2. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Verträge des Weltpostvereins . . . . . . . . . . . . . . . . . . 366
1. 3. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung der Asiatischen
Entwicklungsbank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 366
1. 3. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Freibord-Übereinkommens von 1966 367
1. 3. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Satzung der Organisation der Vereinten Nationen für
industrielle Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . • . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . 367
1. 3. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über sichere
Container . . . • . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . • • . • • • • • . • • . . . • • • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 368
1. 3. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Organisation für Wirt-
schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) • • . • • . . • . . . . • . . . . . . . . . • • . . • . . . . . . . . . . 368
1. 3. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Gründung des Gemeinsamen
Fonds für Rohstoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . • • • • • . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • 369
1. 3. 96 Bekanntmachung über den · Geltungsbereich des Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkom-
mens von 1969 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • • • . . . . . . . • . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 369
1. 3. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die biologische Vielfalt . . . . . 370
1. 3. 96 Bekanntmachung des deutsch-tunesischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit 1995 . . . . 371
1. 3. 96 Bekanntmachung des deutsch-tunesischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . 373
1. 3. 96 Bekanntmachung des deutsch-honduranischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . 374
Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 15. April 1996 589
Tag Inhalt Seite
4. 3. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von
Diskriminierung der Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . 376
4. 3. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Vereinheit-
lichung von Regeln über den Arrest in Seeschiffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . • • • 376
6. 3. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit
und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen . . . . . . . . . . . . . . . . . 377
6. 3. 96 Bekanntmachung des deutsch-malawischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . 377
6. 3. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechte des Kindes . . . . . 379
6. 3. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des 9bereinkommens über den Beitritt des Königreichs
Spanien und der Portugiesischen Republik zum Ubereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit
und die Vollstreckung gerichtlich~r Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll
betreffend die Auslegung dieses Ubereinkommens durch den Gerichtshof . . . . . . . . • • . . . . . . . . . • . • 380
6. 3. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 11 der Internationalen Arbeits-
organisation über das Vereins- und Koalitionsrecht der landwirtschaftlichen Arbeiter • • . . . . . . . . . . . . 380
6. 3. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 12 der Internationalen Arbeits-
organisation über die Entschädigung der Landarbeiter bei Arbeitsunfällen . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . 381
6. 3. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 17 der Internationalen Arbeits-
organisation über die Entschädigung bei Betriebsunfällen . . . . • . . . . . . . . . . • . . . . • • . . . . . . . . . . . . . 381
6. 3. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 18 der Internationalen Arbeits-
organisation über die Entschädigung aus Anlaß von Berufskrankheiten . . . • . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . 382
6. 3. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 19 der Internationalen Arbeits-
organisation über die Gleichbehandlung einheimischer und ausländischer Arbeitnehmer bei Entschädi-
gung aus Anlaß von Betriebsunfällen . . . . • . . • . . . • . . . . . . . • • . . . . . . . . . • . . • . . . . • . . . . . . . . . . . . 382
6. 3. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 24 der Internationalen Arbeits-
organisation über die Krankenversicherung der Arbeitnehmer in Gewerbe und Handel und der Haus-
gehilfen . . . . . . . . • • • . . . . . . • . . • • • • . . . • . • . . • . . • • • . . . . • . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . • 383
6. 3. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 25 der Internationalen Arbeits-
organisation über die Krankenversicherung der Arbeitnehmer in der Landwirtschaft . . • • . . . . . . . . • • . 383
6. 3. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 27 der Internationalen Arbeits-
organisation über die Gewichtsbezeichnung an schweren, auf Schiffen beförderten Frachtstücken • . . 384
Preis dieser Ausgabe: 11,25 DM (9,30 DM zuzüglich 1,95 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 12,25 DM.
Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.
Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.
Nr.14, ausgegeben am 10. April 1996
Tag Inhalt Seite
26. 2. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der
Literatur und Kunst .•••••••••.•••••••.•...•.....•................. : . . . . • . . . . . . . . . . . . 387
6. 3. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 29 der Internationalen Arbeits-
organisation über Zwangs- oder Pflichtarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . • . . . • • • . . . . . . . . . . . . 388
7. 3. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über die Errichtung
eines Internationalen Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden . . . . . . . . . . . . . . . . . . 389
7. 3. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens von 1976 über die Beschränkung
der Haftung für SeeforderunQen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 389
7. 3. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens von 1979 über den
Such- und Rettungsdienst auf See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 390
590 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 15. April 1996
Tag Inhalt Seite
7. 3. 96 ~ekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls von__ 1992 zur Änderung des Internationalen
Ubereinkommens von 1969 über die zivilrechtliche Haftung für Olverschmutzungsschäden ........ . 391
7. 3. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls von 1992 zur Änderung des Internationalen
Übereinkommens von 1971 zur Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung für Ölver-
schmutzungsschäden .............................................................. . 391
7. 3. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 45 der Internationalen Arbeits-
organisation über die Beschäftigung von Frauen bei Untertagearbeiten in Bergwerken jeder Art ..... . 392
7. 3. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 81 der Internationalen Arbeits-
organisation über die Arbeitsaufsicht in Gewerbe und Handel ............................... . 392
7. 3. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 87 der Internationalen Arbeits-
organisation über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes ............. . 393
7. 3. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 98 der Internationalen Arbeits-
organisation über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu
Kollektivverhandlungen ............................................................ . 393
7. 3. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 100 der Internationalen Arbeits-
organisation über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige
Arbeit .......................................................................... . 394
7. 3. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 105 der Internationalen Arbeits-
organisation über die Abschaffung der Zwangsarbeit ....................................•.. 394
7. 3. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 115 der Internationalen Arbeits-
organisation über den Schutz der Arbeitnehmer vor ionisierenden Strahlen ..................... . 395
7. 3. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 116 der Internationalen Arbeits-
organisation über die Abänderung der Schlußartikel •...................................... 395
7. 3. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 120 der Internationalen Arbeits-
organisation über den Gesundheitsschutz im Handel und in Büros ........................... . 396
7. 3. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 129 der Internationalen Arbeits-
organisation über die Arbeitsaufsicht in der Landwirtschaft ................................. . 396
7. 3. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 132 der Internationalen Arbeits-
organisation über den bezahlten Jahresurlaub (Neufassung vom Jahre 1970) ................... . 397
7. 3. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 139 der Internationalen Arbeits-
organisation über die Verhütung und· Bekämpfung der durch krebserzeugende Stoffe und Einwirkungen
verursachten Berufsgefahren ....................................................... . 397
7. 3. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 144 der Internationalen Arbeits-
organisation über dreigliedrige Beratungen zur Förderung der Durchführung internationaler Arbeits-
normen ......................................................................... . 398
7. 3. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 150 der Internationalen Arbeits-
organisation über die Arbeitsverwaltung: Rolle. Aufgaben, Aufbau ............................ . 398
12. 3. 96 Bekanntmachung der Neufassung der amtlichen deutschen Übersetzung des Internationalen Überein-
kommens von 1~73 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe und des Protokolls von
1978 zu diesem Ubereinkommen ..................................................... . 399
14. 3. 96 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot oder die Be-
schränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die fjbermäßige Leiden verursachen
oder unterschiedslos wirken können. sowie der Protokolle zu diesem Ubereinkommen ............ . 400
Die amtliche deutsche Übersetzung des lntematiol)alen Übereinkommens von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch
Schiffe und des Protokolls von 1978 zu diesem Ubereinkommen wird als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblatts
ausgegeben. Abonnenten des Bundesgesetzblatts Teil II wird der Anlageband auf Anforderung gemäß den Bezugsbedingungen des
Verlags übersandt.
Preis dieser Ausgabe ohne Anlageband: 5,05 DM (3.10 DM zuniglteh 1,95 DM Versandkosten). bei Lieferung gegen Vorausrechnung 6,05 DM.
Preis des Anlagebandes: 17.55 DM (15,50 DM zuzüghcti 2.05 DM Versandkosten). bei Lieferung gdgen Vorausrechnung 18.55 DM.
Im Bezugsprets ist die Mehrwertsteuer enthalten: der angewandte Steuersatz beträgt 7%.
Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 15. April 1996 591
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben.
Aufgeführt werden nur die Verordnungen der Gemeinschaften, die im Inhaltsverzeichnis
des Amtsblattes durch Fettdruck hervorgehoben sind.
ABI.EG
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
Nr./Seite vom
Vorschriften für die Agrarwirtschaft
16. 2. 96 Verordnung (EG) Nr. 297/96 der Kommission zur endgültigen Festset-
zung der für die Erzeuger von Sojabohnen • Raps - und R ü b s e n -
samen sowie Sonnenblumen kernen und das Wirtschaftsjahr
1995/96 zu bestimmenden endgültigen Referenzbeträge L 39/9 17.2.96
16. 2. 96 Verordnung (EG) Nr. 298/96 der Kommission zur Änderung der Verord-
nung (EWG) Nr. 920/89 zur Festsetzung der Qualitätsnormen für
M ö h r e n , Z i t r u s f r ü c h t e sowie Ta f e I ä p f e I und - b i rn e n hin-
sichtlich der Apfelsortenliste und zur Abweichung von der Verordnung
(EG) Nr. 3064/94 hinsichtlich der für Schweden typischen Apfelsorten L 39/18 17.2.96
20. 2. 96 Verordnung (EG) Nr. 307/96 der Kommission zur Änderung der Verord-
nung (EWG) Nr. 2456/93 mit Durchführungsbestimmungen zur Verord-
nung (EWG) Nr. 805/68 des Rates hinsichtlich der allgemeinen und be-
sonderen Interventionsmaßnahmen L 43/3 21. 2. 96
21. 2. 96 Verordnung (EWG) Nr. 315/96 der Kommission mit Durchführungsbe-
stimmungen für die Beihilfe zur Förderung der Ku h m i Ich erz~ugung in
den französischen überseeischen Departements sowie zur Anderung
der Verordnung (EWG) Nr. 1756/93 L 44/12 22.2.96
21. 2. 96 Verordnung (EG) Nr. 319/96 der Kommission mit Abweichungen für das
Wirtschaftsjahr 1996/97 bezüglich der Fristen gemäß Artikel 5 Absätze 1
und 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1558/91 mit Durchführungsbestimmun-
gen zur Produktionsbeihilferegelung für Verarbeitungserzeugnisse aus
Obst und Gemüse L 44/18 22.2.96
22.2.96 Verordnung (EG) Nr. 322/96 der Kommission über die Durchführungsbe-
stimmungen für die öffentliche Lagerhaltung von Mager m i Ich pulver L 45/5 23.2.96
23.2.96 Verordnung (EG) Nr. 328/96 der Kommission zur Änderung der Verord-
nung (EG) Nr. 2900/95 hinsichtlich der Festsetzung der Ausfuhrabgabe
für Erzeugnisse des KN-Codes 1001 90 99 L 47/1 24.2.96
23.2.96 Verordnung (EG) Nr. 330/96 der Kommission zur Änderung der Verord-
nung (EWG) Nr. 3929/87 über die Ernte-, Erzeugungs- und Bestandsmel-
dungen für-Erzeugnisse des W e i n sektors L 47/8 24.2.96
23.2.96 Verordnung (EG) Nr. 331/96 der Kommission zur Änderung der Verord-
nung (EG) Nr. 454/95 mit Durchführungsvorschriften für die Interventio-
nen auf dem Markt für Butter und Rah m L 47/10 24.2.96
26.2.96 Verordnung (EG) Nr. 340/96 der Kommission zur Festsetzung des in der
Verordnung (EWG) Nr. 804/68 des Rates genannten Beihilfebetrags für
die private Lagerhaltung von B u t t er und Rah m L 48/7 27.2.96
26.2.96 Verordnung (EG) Nr. 341/96 der Kommission zur Änderung der Verord-
-✓ nung (EG) Nr. 1429/95 hinsichtlich der Lizenzbeantragung L 48/8 27.2.96
27.2.96 Verordnung (EG) Nr. 347/96 der Kommission über die Einführung eines
beschleunigten Mitteilungsverfahrens für die Abfertigung von Lachs
zum freien Verkehr in der Europäischen Gemeinschaft L 49ll 28.2.96
592 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 21. ausgegeben zu Bonn am 15. April 1996
ABI. EG
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
Nr./Seite vom
28.2.96 Verordnung (EG) Nr. 353/96 der Kommission zur zehnten Änderung der
Verordnung (EG) Nr. 3146/94 mit Sondermaßnahmen zur Stützung des
Schweinemarktes in Deutschland L 50/6 29.2.96
29.2.96 Verordnung (EG) Nr. 376/96 der Kommi~ion zur Änderung der Verord-
nung (EG) Nr. 897/94 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung
(EWG) Nr. 2847/93 des Rates betreffend Pilotvorhaben zur kontinuier-
liehen Ortung von F i s c h er e i fahrzeugen der Gemeinschaft L 51/31 1. 3. 96
4.3.96 Verordnung (EG) Nr. 395/96 der Kommission zur Änderung der Verord-
nung (EG) Nr. 1667/95 zur Festlegung des geschätzten Bedarfs der
Kanarischen Inseln an Erzeugnissen des Rind f I e i s c h sektors L 54/20 5.3.96
4.3.96 Verordnung (EG) Nr. 398/96 der Kommission zur Änderung der Verord-
nung (EG) Nr. 1466/95 mit besonderen Durchführungsvorschriften für
Ausfuhrerstattungen im Sektor M i Ich und Milcherzeugnisse L 54/26 5.3.96
5.3.96 Verordnung (EG) Nr. 401 /96 der Kommission zur Änderung der Verord-
nung (EG) Nr. 2659/94 über die Gewährung von Beihilfen für die private
Lagerung der Käsesorten Grana Padano, Parmigiano-Reggiano und
Provolone L 55/5 6.3.96
5.3.96 Verordnung (EG) Nr. 402/96 der Kommission über die Durchführungs-
bestimmungen für die Gewährung von Beihilfen für die private Lager-
haltung lagerfähiger Käse sorten L 55/6 6.3.96
5.3.96 Verordnung (EG) Nr. 403/96 der Kommission mit zusätzlichen Ver-
waltungsmaßnahmen für die Einfuhr lebender Rinder im ersten Halb-
jahr 1996 L 55/9 6.3.96
4.3.96 Verordnung (EG) Nr. 414/96 des Rates zur Festlegung von Über-
wachungsmaßnahmen für die Fischerei in der Ostsee, den Selten
und dem 0resund L 59/1 8.3.96
4.3.96 Verordnung (EG) Nr. 415/96 des Rates zur Änderung der Verordnung
(EWG) Nr. 2075/92 über die gemeinsame Marktorganisation für Roh -
tabak und zur Festsetzung der Garantieschwellen für Tabakblätter
nach Sortengruppen für die Ernten 1996 und 1997 L 59/3 8.3.96
7.3.96 Verordnung (EG) Nr. 416/96 der Kommission zur Änderung der Verord-
nung (EWG) Nr. 2710/93 zum Verkauf durch Ausschreibung von Wein -
a I k oho I aus Beständen der Interventionsstellen zur Verwendung als
Kraftstoff in der Gemeinschaft L 59/5 8.3.96
7.3.96 Verordnung (EG) Nr. 418/96 der Kommission zur Änderung des An-
hangs VI der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 über den ökologischen
Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirt-
s c h a f t I ich e n Erzeugnisse und Lebensmittel L 59/10 8.3.96
7.3.96 Verordnung (EG) Nr. 421/96 der Kommission zur Änderung der Verord-
nung (EG) Nr. 1623/95 zur Festlegung des geschätzten Bedarfs der
Kanarischen Inseln an Erzeugnissen des M i Ich sektors L 59/16 8.3.96
8.3.96 Verordnung (EG) Nr. 426/96 der Kommission zur Änderung der Verord-
nung (EWG) Nr. 2123/89 über das Verzeichnis der repräsentativen
Märkte für den S c h w e i n e f I e i s c h sektor in der Gemeinschaft L 60/3 9.3.96
8.3.96 Verordnung (EG) Nr. 428/96 der Kommission zur Änderung der Verord-
nung (EWG) Nr. 2294/92 mit Durchführungsbestimmungen zur Stüt-
zungsregelung für ö I s a a t e n erzeuger gemäß der Verordnung (EWG)
Nr. 1765/92 des Rates L 60/6 9.3.96
11.3.96 Verordnung (EG) Nr. 439/96 der Kommission zur Änderung der Verord-
nung (EWG) Nr. 2177/92 betreffend die vorläufige Zucker bedarfsvor-
ausschätzung für das Wirtschaftsjahr 1995/96 für die Azoren L 61/1 12.3.96
11.3.96 Verordnung (liG) Nr. 442/96 der Kommission zur Änderung der Verord-
nungen (EWG) Nr. 1912/92, (EWG) Nr. 1913/92, (EWG) Nr. 2254/92,
(EWG) Nr. 2255/92, (EWG) Nr. 2312/92 und (EWG) Nr. 1148/93 hinsieht-
lieh der Durchführungsbestimmungen für die Sondermaßnahmen zur
Versorgung der Kanarischen Inseln, der Azoren, Madeiras und der fran-
zösiscl:len überseeischen Departements mit bestimmten I an d w i r t -
s c h a f t I ich e n Erzeugnissen und _der zu gewährenden Beihilfen L 61/8 12.3.96
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11. 3. 96 Verordnung (EG) Nr. 443/96 der Kommission über den Verkauf von
Rind f I e i s c h • das zur Verarbeitung in der Gemeinschaft bestimmt ist,
aus Beständen einiger Interventionsstellen nach dem Verfahren der Ver-
ordnung (EWG) Nr. 2539/84 und zur Aufhebung der Verordnung (EG)
Nr. 1181/95 L 61/16 12. 3.96
11. 3. 96 Verordnung (EG) Nr. 444/96 der Kommission zur Änderung der Verord-
nung (EG) Nr. 1749/95 zur Festsetzung einer Ausfuhrabgabe auf die
Erzeugnisse der KN-Codes 1001 10 00 und 1103 11 1O L 61/20 12. 3.96
13. 3. 96 Verordnung (EG) Nr. 459/96 der Kommission zur Änderung der Verord-
nung (EG) Nr. 2921/95 mit Durchführungsvorschriften für die Ausgleichs-
maßnahmen infolge von Verringerungen bestimmter I an d w i r t -
s c h a f t I ich er Umrechnungskurse L 64/12 14. 3.96
Andere Vorschriften
22.12.95 Verordnung (EG) Nr. 3054/95 des Rates über die Einfuhr bestimrnter
EGKS- und EG-Stahlerzeugnisse aus bestimmten Drittländern in die
Europäischen Gemeinschaften L 325/1 30. 12.95
24.10.95 Entscheidung Nr. 3055/95/EGKS der Kommission über die Ausfuhr be-
stimmter unter den EGKS-Vertrag fallender Eisen- und Stahlerzeugnisse
aus der Republik Bulgarien in die Europäische Gemeinschaft für Kohle
und Stahl L 325/17 30.12.95
22.12.95 Verordnyng (EG) Nr. 3093/95 des Rates zur Festlegung der nach dem
Beitritt Osterreichs, Finnlands und Schwedens zur Europäischen Union
in den Verhandlungen gemäß Artikel XXIV Absatz 6 des GATT vereinbar-
ten und von der Gemeinschaft anzuwendenden Zollsätze L 334/1 30. 12.95
19. 2.96 Entscheidung Nr. 302/96/EGKS der Kommission betreffend Ausnahmen
von der Empfehlung Nr. 1/64 der Hohen Behörde über die Erhöhung des
Außenschutzes gegenüber Einfuhren von Stahlerzeugnissen in die Ge-
meinschaft (162. Ausnahmeentscheidung) L 42/2 20. 12.96
19. 2.96 Entscheidung Nr. 303/96/EGKS der Kommission zur Einführung eines
endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter kornorien-
tierter Elektrobleche mit Ursprung in Rußland in die Gemeinschaft und
zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls sowie zur An-
nahme einer Verpflichtung im Zusammenhang mit diesen Einfuhren L 42/7 20. 2.96
20. 2.96 Verordnung Nr. 306/96 der Kommission mit Durchführungsbestimmun-
gen zur Verwaltung des mit der Entscheidung 95/582/EG des Rates
eröffneten Zollkontingents von 1 177 Tonnen Fischfutter des KN-Codes
2309 90 31 mit Ursprung in Norwegen L 43/1 21. 2.96
21. 2.96 Verordnung (EG) Nr. 310/96 der Kommission zur Änderung des Anhangs
der Verordnung (EWG) Nr. 3846/87 zur Erstellung einer Nomenklatur der
landwirtschaftlichen Erzeugnisse für Ausfuhrerstattungen L 46/1 23. 2.96
20. 2.96 Verordnung (EG) Nr. 314/96 der Kommission zur Festsetzung von Durch-
schnittswerten je Einheit für die Ermittlung des Zollwerts bestimmter ver-
derblicher Waren L 44/6 22. 2.96
22. 2.96 Verordnung (EG) Nr. 321/96 der Kommission zur Änderung der Verord-
nung (EG) Nr. 1573/95 hinsichtlich der in Anhang I genannten Bezugs-
qualitäten L 45/3 23. 2.96
26. 2.96 Verordnung (EG) Nr. 344/96 des Rates zur Änderung der Verordnung
(EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur
sowie den Gemeinsamen Zolltarif L 49/1 28. 2.96
27. 2.96 Verordnung (EG) Nr. 345/96 der Kommission zur Änderung des An-
hangs I der Verordnung (EG) Nr. 1808/95 des Rates zur Eröffnung und
Verwaltung von im GATT gebundenen Gemeinschaftszollkontingenten
für einige landwirtschaftliche und gewerbliche Erzeugnis~e sowie
Fischereierzeugnisse und zur Einführung eines Verfahrens zur Anderung
oder Anpassung dieser Zollkontingente L 49/3 28. 2.96
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27. 2.96 Verordnung (EG) Nr. 346/96 der Kommission zur Änderung der Verord-
nung (EG) Nr. 1502/95 mit Durchführungsbestimmungen für das Wirt-
schaftsjahr 1995/96 zur Verordnung (EWG) Nr. 1766/92 des Rates
hinsichtlich der im Getreidesektor geltenden Einfuhrzölle L 49/5 28. 2.96
28. 2.96 Verordnung (EG) Nr. 354/96 der Kommission zur Änderung der Verord-
nungen (EWG) Nr. 2699/93 und (EG) Nr. 1559/94 und zur Festsetzung
der für den Zeitraum 1. April bis 30. Juni 1996 im Rahmen der in den
Europa-Abkommen vorgesehenen gemeinschaftlichen Zollkontingente
gemäß der Verordnung (EG) Nr. 3066/95 des Rates verfügbaren Mengen L 50/7 29. 2.96
28. 2.96 Verordnung (EG) Nr. 356/96 der Kommission zur teilweisen Übertragung
der 1996 im Rahmen des Zollkontingents für die Einfuhr von Bananen in
die Gemeinschaft für Venezuela vorgesehenen Quote auf Kolumbien L 50/18 29. 2. 96
28. 2.96 Verordnung (EG)-Nr. 357/96 der Kommission zur Festsetzung bestimm-
ter Richtmengen für die Einfuhr von Bananen im zweiten Vierteljahr 1996 L 50/19 29. 2.96
26. 2.96 Verordnung (EG) Nr. 363/96 des Rates zur Änderung der Verordnung
(EWG) Nr. 1602/92 über eine vorübergehende Abweichung von den
Antidumpingmaßnahmen der Gemeinschaft bei der Einfuhr bestimmter
empfindlicher Waren auf die Kanarischen Inseln L 51/1 1. 3.96
22.12.95 Verordnung (EG) Nr. 384/96 des Rates über den Schutz gegen ge-
dumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehören-
den Ländern L 56/1 6. 3.96
29. 1. 96 Verordnung (EG) Nr. 385/96 des Rates über den Schutz gegen schädi-
gende Preisgestaltung im Schiffbau L 56/21 6. 3.96
1. 3.96 Verordnun8 (EG) Nr. 386/96 der Kommission zur Änderung der Verord-
nung (EW ) Nr. 220/91 über Durchführungsbestimmungen zu der Ver-
ordnung (EWG) Nr. 1360/78 des Rates betreffend die Erzeugergemein-
schatten und ihre Vereinigungen L 53/1 2. 3.96
1. 3.96 Verordnunl (EG) Nr. 387/96 der Kommission zur Änderung der Verord-
nungen (E G) Nr. 2698/93 und (EG) Nr. 1590/94 und zur Festsetzung der
im Sektor Schweinefleisch für den Zeitraum 1. April bis 30. Juni 1996 im
Rahmen der in den Europa-Abkommen vorgesehenen gemeinschaft-
liehen Zollkontingente gemäß der Verordnung (EG) Nr. 3066/95 des
Rates verfügbaren Mengen L 53/4 2. 3.96
1. 3.96 Verordnung (EG) Nr. 388/96 der Kommission zur Berichtigung der
Verordnung (EG) Nr. 1600/95 mit Durchführungsbestimmungen zur Ein-
fuhrregelung für Milch und Milcherzeugnisse und zur Eröffnung der
betreffenden Zollkontingente L 53/12 2. 3.96
4. 3.96 Verordnung (EG) Nr. 394/96 der Kommission zur Einführung eines vor-
läufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Polyester-Spinnfasern
mit Ursprung in Belarus L 54/1 5. 3.96
4. 3.96 Verordnung (EG) Nr. 396/96 der Kommission zur Änderung der Verord-
nung (EG) Nr. 2019/94 über die Einfuhr von Nebenerzeugnissen der
Maisstärkeverarbeitung aus den Vereinigten Staaten von Amerika L 54/22 5. 3.96
4. 3.96 Verordnung (EG) Nr. 399/96 des Rates zur Ve11ängerung der Aussetzung
der endgültigen Antidumpingzölle auf die Einfuhren bestimmter elektro-
nischer Mikroschaltungen, sogenannter DRAMs (dynamische Schreib-
Lesespeicher), mit Ursprung in Japan und der Republik Korea L 55/1 6. 3.96
5. 3.96 Verordnung (EG) Nr. 410/96 der Kommission zur Festsetzung von Durch-
schnittswerten je Einheit für die Ermittlung des Zollwerts bestimmter ver-
derblicher Waren L 57/6 7. 3.96
6. 3.96 Verordnung (EG) Nr. 411/96 der Kommission m•t Durchführungsbestim-
mungen über Einfuhrlizenzen für Hafer des KN-Codes 1004 00 00 L 57/12 7. 3.96
6. 3.96 Verordnung (EG) Nr. 412/96 der Kommission zur Änderung der Verord-
nung (EG) Nr. 1588/94 zur Festlegung der den Sektor Milch und Milch-
erzeugnisse betreffenden Durchführungsbestimmungen zu der Rege-
lung im Rahmen der von der Gemeinschaft mit Bulgarien und Rumänien
geschlossenen Interimsabkommen L 57/15 7. 3.96
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7.3.96 Verordnung (EG) Nr. 417/96 der Kommission mit Durchführungsbestim-
mungen für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 1996 betreffend die
zusätzlichen Zollkontingente für Rindfleisch, die in der Verordnung (EG)
Nr. 3066/95 des Rates für die Republik Polen und die Republik Ungarn
vorgesehen sind L 59/7 8.3.96
8.3.96 Verordnung (EG) Nr. 425/96 der Kommission zur Änderung der Verord-
nungen (EG) Nr. 1462/95, (EG) Nr. 1942/95 und (EG) Nr. 3018/95 hinsicht-
lich des Sektors Rindfleisch L 60/1 9.3.96
8.3.96 Verordnung (EG) Nr. 427 /96 der Kommission zur Eröffnung von Zollkon-
tingenten für die Einfuhr von Rohrrohzucker zu besonderen Präferenz-
bedingungen aus AKP-Staaten und Indien zur Versorgung gemein-
schaftlicher Raffinerien im Zeitraum vom 1. Juli 1995 bis 30. Juni 1996 L 60/4 9.3.96
8.3.96 Entscheidung Nr. 431/96/EGKS der Kommission über die Änderung des
Anhangs I der Entscheidung Nr. 3/96/EGKS über Beschränkungen der
Einfuhr bestimmter Eisen- und Stahlerzeugnisse aus Rußland und der
Ukraine L 60/13 9.3.96
11.3.96 Verordnung (EG) Nr. 440/96 der Kommission zur Eröffnung und Verwal-
tung von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte Mischungen
von Malzkeimlingen und Rückständen vom Sichten der Gerste L 61/2 12.3.96
11.3.96 Verordnung (EG) Nr. 441/96 der Kommission zur Festlegung bestimmter
Durchführungsbestimmungen zu einem Zollkontingent für aus Polen
eingeführte Kartoffelstärke und zur Aufhebung der Verordnung (EWG)
Nr. 1995/92 L 61/4 12.3.96
11.3.96 Verordnung (EG) Nr. 44 7/96 des Rates zum Erlaß von Sondermaßnah-
men für die Einfuhr von Olivenöl mit Ursprung in Tunesien L 62/1 13.3.96
12.3.96 Verordnung (EG) Nr. 448/96 der Kommission zur Änderung der Ver-
ordnung (EG) Nr. 1239/95 zur Durchführung der Verordnung (EG)
Nr. 2100/94 des Rates im Hinblick auf das Verfahren vor dem Gemein-
schaftlichen Sortenamt L 62/3 13.3.96
Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 377/93 der Kommission vom
12. Februar 199;3 mit Durchführungsbestimmungen für den Absatz von
Alkohol aus der Destillation nach den Artikeln 35, 36 und 39 der Verord-
nung (EWG) Nr. 822/87 des Rates aus Beständen der Interventions-
stellen (ABI. Nr. L 43 vom 20. 2. 1993) L 21/75 27.1.96
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1999/95 der Kommission vom
17. August 1995 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2456/93 mit
Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EWG) Nr. 805/68 hin-
sichtlich der allgemeinen und besonderen Interventionsmaßnahmen für
Rindfleisch (ABI. Nr. L 195 vom 18. 8. 1995) L 21/75 27.1.96
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 3223/94 der Kommission vom
21. Dezember 1994 mit Durchführungsbestimmungen zur Einfuhrrege-
lung für Obst und Gemüse (ABI. Nr. L 337 vom 24. 12. 1994) L 23/28 30.1.96
Berichtigung der .Verordnung (EG) Nr. 558/95 der Kommission vom
10. März 1995 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3626/82 des
Rates zur Anwendung des Ubereinkommens über den internationalen
Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen in der
Gemeinschaft (ABI. Nr. L 57 vom 15. 3. 1995) L 26/35 2.2.96
Bericht i g u n g der Verq_rdnung (EG) Nr. 268/96 der Kommission
vom 13. Februar 1996 zur Anderung der Verordnungen (EG) Nr. 121/94
und (EG) Nr. 1606/94 über die Einfuhr bestimmter Getreideerzeugnisse
mit Ursprung in der Republik Polen, der Republik Ungarn, der Tschechi-
schen Republik, der Slowakischen Republik, der Republik Bulgarien und
der Republik Rumänien (ABI. Nr. L 36 vom 14. 2. 1996) L 39/26 17.2.96
Bericht i g u n g der Verordnung (EG) Nr. 2989/95 des Rates vom
19. Dezember 1995 zur Anderung der Verordnung (EWG) Nr. 1765/92 zur
Einführung einer Stützungsregelung für Erzeuger bestimmter landwirt-
schaftlicher Kulturpflanzen (ABI. Nr. L 312 vom 23. 12. 1995) L 43/10 21.2.96
596 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 15. April 1996
Herausgeber: Bundesministerium der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlags-
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kanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetz-
blatt Teil II zu veröffentlichen sind.
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setzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende
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Bericht i g u n g der Verordnung (EG) Nr. 3054/95 des Rates vom
22. Dezember 1995 über die Einfuhr bestimmter EGKS- und EG-Stahl-
erzeugnisse aus bestimmten Drittländern in die Europäischen Gemein-
schaften (ABI. Nr. L 325 vom 30. 12. 1995) L 43/10 21.2.96
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 3022/95 des Rates vom
22. Dezember 1995 zur zeitweiligen Aussetzung der autonomen Zoll-
sätze des Gemeinsamen Zolltarifs für einige industrielle Waren (Mikro-
elektronik und verwandte Bereiche) (ABI. Nr. L 318 vom 30.12.1995) L 47/35 24.2.96
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 2179/95 des Rates vom
8. August 1995 zur vorübergehenden autonomen Anpassung von in den
Europa-Abkor.nmen vorgesehenen landwirtschaftlichen Zugeständnis-
sen und zur Anderung der Verordnung (EG) Nr. 3379/94 zur Eröffnung
und Verwaltung von Zollkontingenten für bestimmte landwirtschaftliche
Erzeugnisse und für Bier (1995), um dem im Rahmen der multilJlteralen
Handelsverhandlungen der Uruguay-Runde geschlossenen Uberein-
kommen über die Landwirtschaft Rechnung zu tragen (ABI. Nr. l 223
vom 20. 9. 1995) L 48/14 27.2.96
8 er ich t i g u n g der Verordnung (EG) Nr. 3060/95 des Rates vom 22. De-
zember 1995 über die Einfuhrregelung für bestimmte Textilwaren mit
Ursprung in Taiwan (ABI. Nr. L 326 vom 30. 12. 1995) L 49/34 28.2.96
Berichtigung der..Verordnung (EG) Nr. 3061/95 des Rates vom 22. De-
zember 1995 zur Anderung der Verordnung (EG) Nr. 992/95 zur Er-
öffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für einige
Agrar- und Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Norwegen (ABI. Nr. l 327
vom 30. 12. 1995) L 49/34 28.2.96
Berichtigung d~r Verordnung (EG) Nr. 387/96 der Kommission vom
1. März 1996 zur Anderung der Verordnungen (EWG) Nr. 2698/93 und
(EG) Nr. 1590/94 und zur Festsetzung der im Sektor Schweinefleisch für
den Zeitraum 1. April bis 30. Juni 1996 im Rahmen der in den Europa-
Abkommen vorgesehenen gemeinschaftlichen Zollkontingente gemäß
der Verordnung (EG) Nr. 3066/95 des Rates verfügbaren Mengen (ABI.
Nr. l 53 vom 2. 3. 1996) L 65/42 15. 3. 96
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1371/95 der Kommission
vom 16. Juni 1995 mit Durchführungsbestimmungen für die Ausfuhr-
lizenzen im Sektor Eier (ABI. Nr. l 133 vom 17.6.1995) L 70/44 20.3.96