694 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil 1
Erste Verordnung
zur Änderung der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät
Vom 15. Mai 1995
Auf Grund des§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Luftverkehrs- Flugfunkdienstes in englischer Sprache bei Flügen
gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom nach Instrumentenflugregeln besitzt, oder
14. Januar 1981 (BGBI. 1S. 61), der durch Artikel 1 Nr. 16 2. der verantwortliche Luftfahrzeugführer durch einen
Buchstabe c des Gesetzes vom 23. Juli 1992 (BGBI. 1 betriebsbereiten Flugregler, der mindestens über
S. 1370) eingefügt worden ist, verordnet das Bundes- eine Höhen- und Kurshaltung verfügt, so entlastet
ministerium für Verkehr: wird, daß er das Luftfahrzeug allein sicher führen
und bedienen kann.
Artikel 1
(4) Die in Absatz 3 geregelten Ausnahmen vom Er-
Die Betriebsordnung für Luftfahrtgerät vom 4. März fordernis des Absatzes 2 gelten nicht für Flugzeuge mit
1970 (BGBI. 1S. 262), zuletzt geändert durch Artikel 5 der Strahlturbinenantrieb und für Drehflügler."
Verordnung vom 26. Mai 1993 (BGBI. 1 S. 750), wird wie
folgt geändert: 3. § 53 wird wie folgt geändert:
a) Das Wort „Flugzeuge" wird in der Überschrift und
1. Dem § 24 Abs. 1 wird folgender Satz 3 angefügt:
im Text jeweils durch das Wort „Luftfahrzeuge"
„Die Zulassungsbehörde kann auf Antrag des Halters ersetzt.
weitere Ausnahmen zulassen, sofern der Flugbesat-
b) In Absatz 1 Satz 1 werden zwischen den Wörtern
zung die für den Betrieb des Luftfahrzeugs erforderli-
,.nur" und „unter Sichtwetterbedingungen" die Wör-
chen Daten zur Verfügung stehen."
ter „bei Tage, nur" eingefügt.
2. In § 32 werden die Absätze 3 und 4 wie folgt gefaßt:
4. In § 57 Nr. 6 Buchstabe m wird das Wort „Flugzeuge"
,.(3) In Luftfahrzeugen, die mit nicht mehr als neun durch das Wort „Luftfahrzeuge" ersetzt.
Fluggastsitzen ausgerüstet sind, ist abweichend von
Absatz 2 ein zweiter Luftfahrzeugführer nicht erforder-
lich, wenn Artikel2
1. an seiner Stelle eine Person den Sprechfunk aus- Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung
übt, welche die Berechtigung zur Ausübung des in Kraft.
Bonn, den 15. Mai 1995
Der Bundesminister für Verkehr
Wissmann