226 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1993, Teil 1
Verordnung
über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr mit Gemeinschaftslizenzen
Vom 4. Februar 1993
Auf Grund des § 103 Abs. 3 des Güterkraftverkehrsge- Abschriften der für die Erteilung der Gemeinschaftslizenz
setzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März zuständigen Behörde zur Berichtigung vorzulegen.
1983 (BGBI. 1S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 30
des Gesetzes vom 28. Juni 1990 (BGBI. 1S. 1221), verord- (2) Verringert sich nach Erteilung von beglaubigten
net der Bundesminister für Verkehr: Abschriften der Fahrzeugbestand dauerhaft, so hat der
Inhaber der Gemeinschaftslizenz überzählige Abschriften
unverzüglich an die Behörde nach Absatz 1 zurückzu-
§ 1
geben.
Für die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 881/92
§4
des Rates vom 26. März 1992 über den Zugang zum
Güterkraftverkehrsmarkt in der Gemeinschaft für Beförde- (1) Für die Unterrichtung nach Artikel 10 und Artikel 11
rungen aus oder nach einem Mitgliedstaat oder durch der Verordnung (EWG) Nr. 881/92 ist die Bundesanstalt
einen oder mehrere Mitgliedstaaten (ABI. EG Nr. L 95 S. 1) für den Güterfernverkehr zuständig.
gelten die Vorschriften der § 12 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3,
§§ 19 und 102 b Abs. 3 des Güterkraftverkehrsgesetzes (2) Zuständige Behörde nach Artikel 11 Abs. 2 und 3 ist
entsprechend. die für die Erteilung der Gemeinschaftslizenz zuständige
Behörde.
§2 §5
(1) Für die Erteilung und Entziehung der Gemeinschafts- (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkün-
lizenz sowie die Ausgabe und Entziehung beglaubigter dung in Kraft.
Abschriften ist die Bundesanstalt für den Güterfernverkehr
zuständig. (2) § 2 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1993 außer
Kraft. Gleichzeitig wird in § 1 nach dem Zitat ,,§ 12 Abs. 1
(2) Vor der Entscheidung über die Erteilung und Entzie- Nr. 1 und Abs. 3," das Zitat ,,§ 14 Abs. 3 Satz 1," ein-
hung der Gemeinschaftslizenz und der Entziehung von gefügt.
beglaubigten Abschriften der Gemeinschaftslizenz ist die
höhere Landesverkehrsbehörde oder die von der Landes- (3) Die Verordnung über den grenzüberschreitenden
regierung bestimmte Behörde, in deren Bezirk der Unter- Güterkraftverkehr mit Gemeinschaftsgenehmigungen vom
nehmer seinen Sitz hat, zu hören. Im übrigen gilt § 14 19. Dezember 1968 (BGBI. 1 S. 1366), zuletzt geändert
Abs. 3 des Güterkraftverkehrsgesetzes entsprechend. durch die Verordnung vom 7. März 1988 (BGBI. 1 S. 214),
tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1992 außer Kraft. Ver-
§3 pflichtungen nach § 5 der Verordnung über den grenzüber-
schreitenden Güterkraftverkehr mit Gemeinschafts-
(1) Ändern sich der Name, die Firma oder die Anschrift genehmigungen, die vor Ablauf des 31. Dezember 1992
des Inhabers der Gemeinschaftslizenz, so sind die entstanden sind, sind auch nach diesem Zeitpunkt zu
Urschrift der Gemeinschaftslizenz und die beglaubigten erfüllen.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Bonn, den 4. Februar 1993
Der Bundesminister für Verkehr
Günther Krause
Nr. 6 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 18. Februar 1993 227
Zweite Verordnung
über die Änderung der Grenzen des Freihafens Hamburg
Vom 9. Februar 1993
Auf Grund des § 86 Abs. 2 des Zollgesetzes· in der liehen Einfahrt zur Ellerholzschleuse und setzt sich dort
Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 1970 (BGBI. 1 47,5 m nach Westen auf der Böschungsoberkante bis
S. 529), der durch § 2 Nr. 2 des Gesetzes vom 25. Juli zum Maschenzaun quer zur Uferböschung fort. Sie
1989 (BGBI. 1 S. 1541) neu gefaßt worden ist, verordnet folgt diesem - ihn im Freihafen belassend - zuerst
der Bundesminister der Finanzen: 1,5 m nach Süden, dann 16 m nach Westen und
schließlich 4 m nach Süden."
Artikel 1
3. Die bisherigen Sätze 62 bis 65 werden durch folgende
Änderung der Verordnung Sätze ersetzt:
über die Grenze des Freihafens Hamburg
- Freihafenteil Alter Freihafen - „Danach folgt sie der Nordseite dieses Gebäudes und
dem anschließenden Maschenzaun - beide im Frei-
Die Anlage zur Verordnung über die Grenze des Frei- hafen belassend - zuerst 9,3 m in östlicher, dann 2,5 m
hafens Hamburg - Freihafenteil Alter Freihafen - vom in nördlicher und anschließend 11, 7 m in östlicher Rich-
20. November 1980 (BGBI. 1 S. 2154), zuletzt geändert tung bis zu einem mit einem Grenzweiser versehenen
durch Artikel 1 der Verordnung vom 14. April 1986 (BGBI. 1 Pfahl. Hier wendet sie sich im rechten Winkel - den
S. 410), wird wie folgt geändert: neuen Roßweg überquerend - nach Norden, 5 m nach
Nordosten, wiederum 88 m in gerader Richtung an der
1. Die Sätze 5 bis 8 werden durch folgende Sätze er- Westseite des Maschenzaunes nach Norden und 4,5 m
setzt: nach Nordosten."
,,Sie überquert sodann den Niederhafen und den Bran- Artikel 2
denburger Hafen in südöstlicher Richtung 300 m auf
Änderung der Verordnung
den Kaiser Höft zu bis zu einem Punkt westlich des
über die Grenze des Freihafens Hamburg
Sandtorhafens, von dem aus sie im Winkel von ca.
- Freihafenteil Waltershof -
145° nach Osten 400 m in den Sandtorhafen hinein
entlang der Hafenmitte verläuft. Von diesem Punkt führt Die bisherigen Sätze 9 bis 11 der Anlage zur Verord-
sie im rechten Winkel 88 m nach Norden bis zur Straße nung über die Grenze des Freihafens Hamburg - Freiha-
„Am Sandtorkai". Sie biegt dann im rechten Winkel fenteil Waltershof - vom 18. November 1980 (BGBI. 1
40 m nach Westen bis zu einem Punkt südlich der S. 2152), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung
Straße „Kehrwiederstieg" ab. Von dort verläuft sie im vom 23. März 1988 (BGBI. 1 S. 478), werden wie folgt
rechten Winkel 70 m nördlich entlang der Fahrbahnmit- ersetzt:
te der Straße „Kehrwiederstieg" und wendet sich dann
„Von diesem Punkt wendet sie sich in einem Winkel von
im rechten Winkel westlich bis zur Ostseite des Südge-
bäudes des Zollamts Niederbaum. Dort biegt sie, die 115° nach Norden und überquert in dieser Richtung auf
Zufahrt zum südlichen Zollhof überquerend, 18 m nach einer Länge von 1 147,5 m den Griesenwerder Hafen und
Norden, wendet sich, der Südseite des Mittelgebäudes den Parkhafen. Danach wendet sie sich nach Westen,
des Zollamts folgend, 12 m nach Osten bis zu dessen verläuft in dieser Richtung 270 m im Abstand von 75 m zur
Südostecke und biegt, die Zufahrt zum nördlichen Zoll- Vorsetze, wendet sich erneut nach Norden und verläuft
hof überquerend, nach Norden ab bis zum Südufer des - die südliche Spitze der Kaimauer berührend - 204 m in
Binnenhafens." dieser Richtung bis zu einem Punkt in der Elbe, von dem
aus sie im rechten Winkel nach Osten abbiegt. Ab diesem
Punkt verläuft sie - parallel zur Kaimauer - 1 087,5 m in
2. Die bisherigen Sätze 47 und 48 werden wie folgt dieser Richtung."
gefaßt:
Artikel 3
„Von dort führt sie in gerader Linie über den Reiherstieg
zu der durch Grenzweiser bezeichneten Stelle am obe- Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in
ren Rand der südlichen Uferböschung neben der öst- Kraft.
Bonn, den 9. Februar 1993
Der Bundesminister der Finanzen
Theo Waigel
228 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1993, Teil 1
Berichtigung
der Sportseeschifferscheinverordnung
Vom 8. Februar 1993
Die Anlage 2 der Sportseeschifferscheinverordnung vom 17. Dezember 1992
(BGBI. 1 S. 2061) ist wie folgt zu berichtigen:
Auf der Rückseite des Musters für den Sporthochseeschifferschein sind im
spanischen Text die Wörter „las aguas costeras de" zu streichen.
Bonn, den 8. Februar 1993
Der Bundesminister für Verkehr
Im Auftrag
Steinicke
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäߧ 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen
vom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende
im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:
Bundesanzeiger Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung 1nkrafttretens
Seite (Nr. vom)
2. 2. 93 Verordnung TSF Nr. 1/93 zur Änderung des Güterfern-
verkehrstarifs 865 (25 6. 2. 93) 1. 3. 93
9291
228 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1993, Teil 1
Berichtigung
der Sportseeschifferscheinverordnung
Vom 8. Februar 1993
Die Anlage 2 der Sportseeschifferscheinverordnung vom 17. Dezember 1992
(BGBI. 1 S. 2061) ist wie folgt zu berichtigen:
Auf der Rückseite des Musters für den Sporthochseeschifferschein sind im
spanischen Text die Wörter „las aguas costeras de" zu streichen.
Bonn, den 8. Februar 1993
Der Bundesminister für Verkehr
Im Auftrag
Steinicke
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäߧ 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen
vom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende
im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:
Bundesanzeiger Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung 1nkrafttretens
Seite (Nr. vom)
2. 2. 93 Verordnung TSF Nr. 1/93 zur Änderung des Güterfern-
verkehrstarifs 865 (25 6. 2. 93) 1. 3. 93
9291
Nr. 6 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 18. Februar 1993 229
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 5, ausgegeben am 9. Februar 1993
Tag I n h a It Seite
3. 11. 92 Bekanntmachung des deutsch-mongolischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit 146
1. 12. 92 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung
jeder Form von Rassendiskriminierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 148
4. 12. 92 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe 149
4. 12. 92 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Einfuhr von Gegenständen
erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters sowie des Protokolls zu diesem Ab-
kommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149
11. 1. 93 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Charta der Vereinten Nationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150
11. 1. 93 Bekanntmachung über die Fortsetzung der Anwendung von Verträgen der Vereinigten Staaten von
Amerika auf das Treuhandgebiet Pazifikinseln der Vereinten Nationen durch die Föderierten Staaten
von Mikronesien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151
12. 1. 93 Bekanntmachung des deutsch-peruanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit 152
13. 1. 93 Bekanntmachung des deutsch-jemenitischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit 154
13. 1. 93 Bekanntmachung des deutsch-jemenitischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit 155
13. 1. 93 Bekanntmachung des deutsch-jemenitischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit 157
13. 1. 93 Bekanntmachung des deutsch-jemenitischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit 158
13. 1. 93 Bekanntmachung des deutsch-jemenitischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit 160
13. 1. 93 Bekanntmachung des deutsch-jemenitischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit 162
13. 1. 93 Bekanntmachung des deutsch-jemenitischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit 164
13. 1. 93 Bekanntmachung des deutsch-äthiopischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit 165
14. 1. 93 Bekanntmachung des deutsch-äthiopischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit 167
14. 1. 93 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Errichtung
eines Internationalen Tierseuchenamts in Paris . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168
15. 1. 93 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-neuseeländischen Luftverkehrsabkommens . . . . 169
18. 1. 93 Bekanntmachung über die Fortgeltung der deutsch-sowjetischen Verträge im Verhältnis zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Republik Armenien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169
20. 1. 93 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale
und kulturelle Rechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 170
20. 1. 93 Bekanntmachung der Änderungen der Anlage des Übereinkommens zur Erleichterung des Internatio-
nalen Seeverkehrs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 170
22. 1. 93 Bekanntmachung über das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte der Deutschen Demokratischen
Republik mit der Zentralafrikanischen Republik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175
Preis dieser Ausgabe: 7,50 DM (6,20 DM zuzüglich 1,30 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 8,50 DM.
Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.
Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.
230 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1993, Teil 1
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben.
Aufgeführt werden nur die Verordnungen der Gemeinschaften, die im Inhaltsverzeichnis
des Amtsblattes durch Fettdruck hervorgehoben sind.
ABI. EG
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
Nr./Seite vom
Vorschriften für die Agrarwirtschaft
28. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3831/92 der Kommission zur Änderung der Ver-
ordnung (EWG) Nr. 816/89 zur Erstellung der Liste der Erzeugnisse des
Sektors Obst und Gemüse, frisch, die dem ergänzenden Handelsme-
chanismus unterliegen, und zur Bestimmung der Erzeugnisse, die im
Handel mit Spanien weiterhin diesem Mechanismus unterliegen L 387/47 31. 12. 92
28. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3832/92 der Kommission zur Aufhebung der
Kaution für EHM-Linzenzen ab 1. Januar 1993 bei Lieferungen anderer
Waren als Obst und Gemüse nach Spanien L 387/49 31. 12. 92
28. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3833/92 der Kommission über den Abbau des
Schutzes der portugiesischen Verarbeitungsindustrie im Sektor Ge t r e i -
de und Reis für das Jahr 1993 L 387/50 31. 12. 92
28. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3834/92 der Kommission.zur Änderung der Ver-
ordnung (EWG) Nr. 3816/90 mit Vorschriften für die Anwendung des
ergänzenden Handelsmechanismus auf für Portugal bestimmte Erzeug-
nisse des Schweinefleischsektors L 387/58 31. 12. 92
28. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3835/92 der Kommission zur Änderung der Ver-
ordnung (EWG) Nr. 3817/90 mit Vorschriften für die Anwendung des
ergänzenden Handelsmechanismus auf für Portugal bestimmte Erzeug-
nisse des Eier- und Geflügelfleischsektors L 387/60 31. 12. 92
28. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3836/92 der Kommission zur Änderung der Ver-
ordnung (EWG) Nr. 641/86 mit Durchführungsbestimmungen zum ergän-
zenden Handelsmechanismus für die in Anhang XXII der Beitrittsakte
aufgeführten, in Portugal eingeführten Erzeugnisse des Sektors Verar-
beitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse L 387/62 31. 12. 92
28. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3837/92 der Kommission zur Änderung der Ver-
ordnung (EWG) Nr. 3812/90 mit Durchführungsbestimmungen zum er-
gänzenden Handelsmechanismus für aus der Zehnergemeinschaft und
aus Spanien nach Portugal eingeführte Mi Ich erze u g n iss e L 387/67 31. 12. 92
28. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3838/92 der Kommission zur Änderung der Ver-
ordnung (EWG) Nr. 643/86 mit Durchführungsbestimmungen zum ergän-
zenden Handelsmechanismus für die in Anhang XXII der Beitrittsakte
aufgeführten, nach Portugal eingeführten Erzeugnisse des Sektors le-
bende Pf I an z e n und Waren des BI um e n handels. betreffend die
Richtplafonds für das Jahr 1993 L 387/68 31. 12. 92
28. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3839/92 der Kommission zur Änderung der Ver-
ordnung (EWG) Nr. 3094/92 zur Festsetzung der Beitrittsausgleichsbe-
träge im O I i v e n ö I sek t o r für das Wirtschaftsjahr 1992/93 L 387/71 31: 12. 92
28. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3840/92 der Kommission mit zusätzlichen Bestim-
mungen zur Anwendung des ergänzenden Handelsmechanismus (EHM)
im Handel mit Tomaten, Artischocken und Melonen zwischen
Spanien und der Gemeinschaft in ihrer Zusammensetzung am 31. De-
zember 1985 L 387/73 31. 12. 92
17. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3841/92 des Rates über die weitere Einfuhr
neuseeländischer Butter in das Vereinigte Königreich zu Sonderbedin-
gungen L 390/1 31. 12. 92
17. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3842/92 des Rates zur Aussetzung der Einfuhr-
abschöpfung für Erzeugnisse des Schaf- und Ziegen f I e i s c h -
se kto rs L 390/3 31. 12. 92
28. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3875/92 des Rates zur Änderung der Verordnung
(EWG) Nr. 1799/87 über die Sonderregelung zur Einfuhr von Mais und
Sorg h u m nach Spanien für den Zeitraum 1987 - 1991 L 391/1 31. 12. 92
Nr. 6 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 18. Februar 1993 231
ABI. EG
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
Nr./Seite vom
28. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3876/92 des Rates zur Änderung der Verordnung
(EWG) Nr. 4007/87 zur Verlängerung des Zeitraums gemäß Artikel 90
Absatz 1 bzw. Artikel 257 Absatz 1 der Akte über den Beitritt Spaniens
und Portugals L 391/2 31. 12. 92
22. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3885/92 der Kommission über die Durchführungs-
bestimmungen für die Sonderregelung bei der Einfuhr von Butter aus
Neuseeland nach dem Vereinigten Königreich L 391/18 31. 12. 92
23. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3886/92 der Kommission mit Durchführungs-
vorschriften für die Prämienregelung gemäß der Verordnung (EWG)
Nr. 805/68 über die gemeinsame Marktorganisation für Rind f I e i s c h
und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1244/82 und (EWG)
Nr. 714/89 L 391/20 31. 12. 92
23. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 der Kommission mit Durchführungsbe-
stimmungen zum integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem für be-
stimmte gemeinschaftliche Beihilferegelungen L 391/36 31. 12. 92
23. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3888/92 der Kommission mit Übergangsbestim-
mungen im R in d f I e i s c h sek t o r bis zur Anwendung des integrierten
Verwaltungs- und Kontrollsystems für bestimmte gemeinschaftliche Bei-
hilferegelungen L 391/46 31. 12. 92
28. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3889/92 der Kommission zur Änderung der Ver-
ordnung (EWG) Nr. 3233/92 mit Durchführungsbestimmungen zur Son-
derregelung für die Gewährung von Beihilfen für den Weinsektor
zugunsten der Azoren und Madeiras L 391/50 31. 12. 92
29. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3891/92 der Kommission zur Änderung der Ver-
ordnung (EWG) Nr. 859/89 mit Durchführungsbestimmungen für die
Interventionsmaßnahmen für Rind f I e i s c h L 391/57 31. 12. 92
30. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3933/92 der Kommission zur Änderung der Ver-
ordnung (EWG) Nr. 3858/89 mit Durchführungsvorschriften zur Einfuhr-
regelung der Erzeugnisse der KN-Codes 0714 10 91, 0714 10 99,
0714 90 11 und 0714 90 19 mit Ursprung in den dem GATT nicht ange-
hörenden Drittländern mit Ausnahme Chinas L 398/15 31. 12. 92
30. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3934/92 der Kommission zur Änderung der Ver-
ordnung (EWG) Nr. 1759/88 mit Durchführungsbestimmungen zur Ein-
fuhrregelung für Süßkartoffeln und Maniokstärke für bestimmte
Verwendungszwecke L 398/19 31. 12. 92
30. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3935/92 der Kommission zur Änderung der Ver-
ordnung (EWG) Nr. 3855/89 mit Durchführungsvorschriften zur Einfuhr-
regelung für Erzeugnisse der KN-Codes 0714 10 91, 0714 10 99,
0714 90 11 und 0714 90 19 mit Ursprung in der Volksrepublik China L 398/20 31. 12. 92
30. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3936/92 der Kommission mit Durchführungs-
bestimmungen zur Einfuhrregelung für Erzeugnisse der KN-Codes
0714 10 91, 0714 10 99, 0714 90 11 und 0714 90 19 mit Ursprung in den
Mitgliedsländern des GATT außer Thailand L 398/21 31. 12. 92
22. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3937/92 der Kommission zur Festlegung der den
Sektor Schweinefleisch betreffenden Durchführungsbestimmungen zu
der Verordnung (EWG) Nr. 3917/92 des Rates zur Senkung der Abschöp-
fungen bei bestimmten Agrar erze u g n iss e n mit Ursprung in Ent-
wicklungsländern im Jahr 1993 L 398/29 31. 12. 92
22. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3938/92 der Kommission zur Festlegung der den
Sektor Geflügelfleisch betreffenden Durchführungsbestimmungen zu der
Verordnung (EWG) Nr. 3917/92 des Rates zur Senkung der Abschöpfun-
gen bei bestimmten Agrar erze u g n iss e n mit Ursprung in Entwick-
lungsländern im Jahr 1993 L 398/33 31. 12. 92
22. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3942/92 der Kommission zur Erstellung einer
Referenzmethode für die Bestimmung von Sitosterin und Stigmasterin in
Butterfett L 399/29 31. 12. 92
8. 1. 93 Verordnung (EWG) Nr. 25/93 der Kommission über die Erteilung von
Einfuhrdokumenten für Konserven aus bestimmten Th u n fisch - und
Bon i t o arten mit Ursprung in bestimmten Drittländern L sn 9. 1.93
232 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1993, Teil 1
ABI. EG
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
Nr./Seite vom
Andere Vorschriften
28. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3830/92 der Kommission bezüglich der Abschaf-
fung der Zölle und der festen Teilbeträge im Handel zwischen der Zehner-
gemeinschaft und Spanien und der Anwendung der Drittlandszölle des
Gemeinsamen Zolltarifs durch Spanien im Handel mit Drittländern ab
1.Januar1993 L 387/46 31. 12. 92
28. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3890/92 der Kommission zur Änderung bestimm-
ter Rechtsakte mit Durchführungsvorschriften zur gemeinsamen Markt-
organisation für Schafe und Ziegen aufgrund der Anderung bestimmter
KN-Codes L 391/51 31. 12. 92
23. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3892/92 der Kommission zur Festsetzung der im
Fischwirtschaftsjahr 1993 geltenden Rücknahme- und Verkaufspreise für
die Fischereierzeugnisse des Anhangs I Abschnitte A, D und E der
Verordnung (EWG) Nr. 3759/92 des Rates L 392/1 31. 12. 92
23. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3893/92 der Kommission zur Festsetzung der
Referenzpreise für Fischereierzeugnisse für das Fischwirtschaftsjahr
1993 L 392/9 31. 12. 92
23. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3894/92 der Kommission zur Festsetzung des
Pauschalwerts für das Fischwirtschaftsjahr 1993 für die aus dem Handel
genommenen Fischereierzeugnisse, der zur Berechnung des finanziellen
Ausgleichs und des entsprechenden Vorschusses dient L 392/17 31. 12. 92
23. 12. 92 Verordnun_g (EWG) Nr. 3895/92 der Kommission zur Festsetzung der
Höhe der Ubergangsbeihilfe für bestimmte Fischereierzeugnisse im Wirt-
schaftsjahr 1993 L 392/19 31. 12. 92
23. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3896/92 der Kommission zur Festsetzung des
Pauschalprämiensatzes für bestimmte Fischereierzeugnisse während
des Wirtschaftsjahres 1993 L 392/21 31. 12. 92
23. 12.92 Verordnung (EWG) Nr. 3897/92 der Kommission zur Festsetzung des
garantierten Mindestpreises für Atlantiksardinen der Art Sardina pilchardus L 392/22 31. 12. 92
23. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3898/92 der Kommission zur Festsetzung des
Betrags der Ausgleichsentschädigung für Mittelmeersardinen der Art
Sardina pilchardus L 392/23 31. 12. 92
23. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3899/92 der Kommission zur Änderung der Ver-
ordnung (EWG) Nr. 3510/82 zur Festsetzung der Anpassungskoeffizien-
ten für Thunfische L 392/24 31. 12. 92
23. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3900/92 der Kommission mit besonderen Durch-
führungsbestimmungen zu der Einfuhrregelung für bestimmte Thunfisch-,
Bonito- und Sardinenkonserven und zur Festsetzung der zugelassenen
Einfuhrmengen für 1993 L 392/26 31. 12. 92
23. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3901/92 der l5ommission mit Durchführungsbe-
stimmungen für die Gewährung einer Ubertragungsbeihilfe für bestimmte
Fischereierzeugnisse L 392/29 31. 12. 92
23. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3902/92 der Kommission mit Durchführungsbe-
stimmungen für die Gewährung des finanziellen Ausgleichs für bestimmte
Fischereierzeugnisse L 392/35 31. 12. 92
21. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3903/92 der Kommission über die in den Zollwert
einzubeziehenden Luftfrachtkosten L 393/1 31. 12. 92
17. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3904/92 des Rates über Maßnahmen zur struktu-
rellen Anpassung des Gewerbes der Zollagenten und -Spediteure an den
Binnenmarkt L 394/1 31. 12. 92
17. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3905/92 des Rates zur Eröffnung und Verwaltung
von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte Früchte und Frucht-
säfte L 394/5 31. 12. 92
Nr. 6 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 18. Februar 1993 233
ABI. EG
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
Nr./Seite vom
19. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3906/92 des Rates zur Festsetzung bestimmter
Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen
für Schiffe unter der Flagge eines Mitgliedstaats mit Ausnahme Spaniens
und Portugals in den Gewässern unter der Hoheitsgewalt oder Gerichts-
barkeit Spaniens für 1993 L 394/17 31. 12. 92
19. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3907/92 des Rates zur Festlegung bestimmter
Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen
für Schiffe unter der Flagge eines Mitgliedstaats mit Ausnahme Spaniens
und Portugals in den Gewässern unter der Hoheitsgewalt oder Gerichts-
barkeit Portugals für 1993 L 394/19 31. 12. 92
19. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3908/92 des Rates zur Festlegung bestimmter
Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen
für Schiffe unter portugiesischer Flagge in den Gewässern unter der
Hoheitsgewalt oder der Gerichtsbarkeit eines Mitgliedstaats mit Aus-
nahme Spaniens und Portugals für 1993 L 394/21 31. 12. 92
30. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3909/92 des Rates zur Änderung der Verordnung
(EWG) Nr. 430/87 über die Einfuhrregelung für einige Erzeugnisse der
KN-Codes 0714 10 und 0714 90 mit Ursprung in bestimmten Dritt-
ländern L 394/23 31. 12. 92
30. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3910/92 des Rates zur Änderung der Verordnung
(EWG) Nr. 1471/88 hinsichtlich der Einfuhr von nicht zum menschlichen
Verzehr verwendeten Süßkartoffeln mit Ursprung in der Volksrepublik
China für den Zeitraum von 1993 bis 1995 L 394/25 31. 12. 92
9. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3911 /92 des Rates über die Ausfuhr von Kultur-
gütern L 395/1 31. 12. 92
17. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3912/92 des Rates über innerhalb der Gemein-
schaft durchgeführte Kontrollen im Straßen- und im Binnenschiffsverkehr
von in einem Drittland registrierten oder zum Verkehr zugelassenen
Verkehrsmitteln L 395/6 31. 12. 92
17. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3913/92 des Rates zur Eröffnung und Verwaltung
von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte industrielle Waren
(1. Serie 1993) L 395/8 31. 12. 92
19. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3914/92 des Rates zur Eröffnung und Verwaltung
von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte landwirtschaftliche
und industrielle Waren (2. Serie 1993) L 395/12 31. 12. 92
19. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3915/92 des Rates zur Eröffnung und Verwaltung
von im GATT gebundenen Gemeinschaftszollkontingenten für einige
landwirtschaftliche und gewerbliche Erzeugnisse L 395/15 31. 12. 92
19. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3916/92 des Rates zur Änderung der Verordnun-
gen (EWG) Nr. 3905/91 und (EWG) Nr. 914/92 zur Eröffnung und Verwal-
tung von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte industrielle
Waren (1992) L 395/19 31. 12. 92
20. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3919/92 des Rates zur Festlegung der zulässigen
Gesamtfangmengen (TAG) und entspr=echender Fangbedingungen für
bestimmte Fischbestände oder Bestandsgruppen für 1993 L 397/1 31. 12. 92
20. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3920/92 des Rates über Maßnahmen zur Erhal-
tung und Bewirtschaftung der Fischbestände für Schiffe unter norwegi-
scher Flagge (1993) L 397/36 31. 12. 92
20. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3921/92 des Rates zur Aufteilung bestimmter
Fangquoten für in der ausschließlichen Wirtschaftszone Norwegens und
in der Fischereizone um Jan Mayen fischende Fischereifahrzeuge auf die
Mitgliedstaaten (1993) L 397/44 31. 12. 92
20. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3922/92 des Rates über Maßnahmen zur Erhal-
tung und Bewirtschaftung der Fischbestände für Schiffe unter schwedi-
scher Flagge (1993) L 397/46 31. 12. 92
234 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1993, Teil 1
ABI. EG
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
Nr./Seite vom
20. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3923/92 des Rates zur Aufteilung der Fangquoten
für in den Gewässern Schwedens fischende Fischereifahrzeuge auf die
Mitgliedstaaten (1993) l 397/53 31. 12. 92
20. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3924/92 des Rates über Maßnahmen zur Erhal-
tung und Bewirtschaftung der Fischbestände gegenüber auf den Färöern
registrierten Schiffen für 1993 l 397/55 31. 12. 92
20. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3925/92 des Rates zur Aufteilung bestimmter
Fangquoten für in den Gewässern der Färöer fischende Fischereifahr-
zeuge auf die Mitgliedstaaten (1993) l 397/63 31.12.92
20. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3926/92 des Rates zur Aufteilung der Fangquoten
der Gemeinschaft in den grönländischen Gewässern (1993) l 397/65 31. 12. 92
20. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3927/92 des Rates über Maßnahmen zur Erhal-
t.~mg und Bewirtschaftung der Fischbestände im Regelungsbereich des
Ubereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf
dem Gebiet der Fischerei im Nordwestatlantik l 397/67 31. 12. 92
20. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3928/92 des Rates zur Einführung eines NAFO-
Pilotprogramms für Beobachter an Bord von Fischereifahrzeugen der
Gemeinschaft im Regelungsbereich der Organisation für die Fischerei im
Nordwestatlantik (NAFO) l 397/78 31. 12. 92
19. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3929/92 des Rates über Maßnahmen zur Erhal-
tung und Bewirtschaftung der Fischbestände in der 200-Meilen-Zone vor
der Küste des französischen Departements Guyana gegenüber Schiffen
unter der Flagge bestimmter Drittländer (1993) l 397/81 31. 12. 92
21. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3932/92 der Kommission über die Anwendung
von Artikel 85 Absatz 3 EWG-Vertrag auf bestimmte Gruppen von Ver-
einbarungen, Beschlüssen und aufeinander abgestimmten Verhaltens-
weisen im Bereich der Versicherungswirtschaft l 398/7 31. 12. 92
23. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3943/92 der Kommission zur Abweichung von
den Verordnungen (EWG) Nr. 19/82 und (EWG) Nr. 3653/85 hinsichtlich
der Einfuhr von Schaf- und Ziegenfleischerzeugnissen mit Ursprung in
bestimmten Drittländern l 399/39 31. 12. 92
30. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3944/92 der Kommission zur Einführung eines
Systems doppelter Kontrolle für die Überwachung bestimmter Textil-
waren mit Ursprung in Bangladesch L 399/41 31. 12. 92
22. 12. 92 Verordnung {EWG) Nr. 3945/92 der Kommission zur Änderung des
Anhangs der Verordnung (EWG) Nr. 3846/87 zur Erstellung einer Nomen-
klatur der landwirtschaftlichen Erzeugnisse für Ausfuhrerstattungen l 400/1 31. 12. 92
19. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3946/92 des Rates zur dritten Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 4028/86 über Gemeinschaftsmaßnahmen zur
Verbesserung und Anpassung der Strukturen im Bereich der Fischerei
und der Aquakultur l 401/1 31. 12. 92
21. 12. 92 Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 3947/92 des Rates zur Ände-
rung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der
Beschäftigungsbeclingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Ge-
meinschaften L 404/1 31. 12. 92
22. 12. 92 Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 3948/92 des Rates zur Anpas-
sung der Berichtigungskoeffizienten für die Dienstbezüge der in Dritt-
ländern diensttuenden Beamten l 404/5 31. 12. 92
21. 12. 92 Verordnung (EWG) Nr. 3949/92 des Rates zur Durchführung einer
Arbeitskostenerhebung im produzierenden Gewerbe und im Dienst-
leistungssektor l 404/7 31. 12. 92
8. 1. 93 Verordnung (EWG) Nr. 40/93 des Rates zur Änderung der Verordnung
(EWG) Nr. 2656/92 über bestimmte technische Einzelheiten in Verbin-
dung mit der Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1432/92 zur
Untersagung des Handels zwischen der Europäischen Wirtschaftsge-
meinschaft und den Republiken Serbien und Montenegro L 7/1 13. 1. 93
Nr. 6 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 18. Februar 1993 235
ABI. EG
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
Nr./Seite vom
12. 1. 93 Verordnung (EWG) Nr. 47/93 der Kommission zur Festsetzung von
Durchschnittswerten je Einheit für die Ermittlung des Zollwerts bestimm-
ter verderblicher Waren L 8/5 14. 1.93
Berichtigung der Verordr.,ung (EWG) Nr. 3661/92 der Kommission
vom 18. Dezember 1992 zur Anderung bestimmter Rechtsakte mit Durch-
führungsvors~~riften zur gemeinsamen Marktorganisation für Rindfleisch
aufgrund der Anderung bestimmter KN-Codes der Kombinierten Nomen-
klatur (ABI. Nr. L 370 vom 19. 12. 1992) L 10/27 16. 1. 93
Berichtigung der Verordnung (;,WG) Nr. 3587/92 der Kommis-
sion vom 11. Dezember 1992 zur Anderung der Verordnung (EWG)
Nr. 3164/89 mit Durchführungsbestimmungen zu den Sondermaß-
nahmen für Hanfsaaten (ABI. Nr. L 364 vom 12. 12. 1992) ·-L 12/24 20. 1. 93
Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 3913/91 des Rates vom
19. Dezember 1991 zur Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschafts-
zollkontingenten für bestimmte landwirtschaftliche Waren mit Ursprung in
Zypern (1992) (ABI. Nr. L 372 vom 31. 12. 1991) L 13/19 21. 1. 93
Berichtigung <;!er Verordnung (EWG) Nr. 1769/92 des Rates vom
29. Juni 1992 zur Anderung der Verordnung (EWG) Nr. 1768/89 hinsicht-
lich des endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter
Videokassetten mit Ursprung in Hongkong (ABI. Nr. L 182 vom 2. 7. 1992) L 13/19 21. 1. 93
Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 2246/92 des Rates vom
27. Juli 1992 zur Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkon-
tingenten für bestimmte landwirtschaftliche J:rzeugnisse mit Ursprung
in Zypern, Marokko, Israel, Tunesien und Agypten (1992/1993) (ABI.
Nr. L 218 vom 1. 8. 1992) L 13/20 21. 1. 93
Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 2306/92 des Rates vom
4. August 1992 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf
die Einfuhren von Rundfunkempfangsgeräten von der in Kraftfahrzeugen
verwendeten Art mit Ursprung in der Republik Korea (ABI. Nr. L 222 vom
7. 8. 1992) L 13/20 21. 1. 93
Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 356/92 des Rates vom
10. Februar 1992 zur Anderung der Verordnung Nr. 136/66/EWG über
die Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Fette (ABI.
Nr. L 39 vom 15. 2. 1992) L 14/29 22. 1. 93
Berichtigung d~r Verordnung (EWG) Nr. 2138/92 des Rates vom
23. Juli 1992 zur Anderung der Verordnung (EWG) Nr. 1411 /71 zur
Festlegung ergänzender Vorschriften für die gemeinsame Marktorgani-
sation für Milch und Milcherzeugnisse hinsichtlich Konsummilch (ABI.
Nr. L 214 vom 30. 7. 1992) L 14/29 22. 1. 93
Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 3819/92 der Kommission
vom 28. Dezember 1992 mit Durchführungsvorschriften für die Bestim-
mung und Anwendung der im Agrarsektor verwendeten Umrechnungs-
kurse (ABI. Nr. L 387 vom 31.12.1992) L 14/29 22. 1. 93
Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 3827/92 der Kommission
vom 28. Dezember 1992 zur Anderung der Verordnung (EWG)
Nr. 606/86 mit Durchführungsbestimmungen zum ergänzenden Handels-
mechanismus für aus der Zehnergemeinschaft und aus Portugal nach
Spanien eingeführte Milcherzeugnisse (ABI. Nr. L 387 vom 31. 12. 1992) L 14/30 22. 1.93
Berichtigung 9er Verordnung (EWG) Nr. 2195/91 des Rates vom
2. Juni 1991 zur Anderung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zur An-
wendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und
Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Ge-
meinschaft zu- und abwandern, und zur Anderung der Verordnung
(EWG) Nr. 574/72 über die Durchführung der Verordnung (EWG)
Nr. 1408/71 (ABI. Nr. L 206 vom 29.7.1991) L 15/33 23. 1.93
Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 des Rates vom
23. Juli 1992 über den Zugang von Luftfahrtunternehmen der Gemein-
schaft zu Strecken des innergemeinschaftlichen Flugverkehrs (ABI.
Nr. L 240 vom 24. 8. 1992) L 15/33 23. 1. 93
236 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1993, Teil 1
Herausgeber: Bundesministerium der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlags-
ges.m.b.H. Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.
Bundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Be-
kanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetz-
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setzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende
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