2094 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil 1
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom
21 . Juni 1988 - 2 BvL 6/86 - wird die Entscheidungsformel
veröffentlicht:
§ 22 Satz 1 des Gesetzes über den Zivildienst der
Kriegsdienstverweigerer - ZOG - in der der Bekannt-
machung vom 31. Juli 1986 (Bundesgesetzbl. 1S. 1205)
zugrundeliegenden Fassung ist mit Artikel 12 a Absatz 2
Satz 2 des Grundgesetzes insoweit unvereinbar und
nichtig, als er bestimmt, daß bei gedienten Wehrpflichti-
gen, die nach Ableistung des Grundwehrdienstes den
Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen ver-
weigern, der Grundwehrdienst im Verhältnis 1 : 1 auf den
Zivildienst angerechnet wird.
Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäߧ 31
Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht
Gesetzeskraft.
Bonn, den 18. Oktober 1988
Der Bundesminister der Justiz
Engelhard
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen
vom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende
im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:
Bundesanzeiger Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung
Seite (Nr. vom) lnkrafttretens
13. 1O. 88 Verordnung Nr. 15/88 über die Festsetzung von Entgelten für
Verkehrsleistungen der Binnenschiffahrt 4581 (198 20. 10. 88) 1. 11. 88
9500-4-6-4
2094 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil 1
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom
21 . Juni 1988 - 2 BvL 6/86 - wird die Entscheidungsformel
veröffentlicht:
§ 22 Satz 1 des Gesetzes über den Zivildienst der
Kriegsdienstverweigerer - ZOG - in der der Bekannt-
machung vom 31. Juli 1986 (Bundesgesetzbl. 1S. 1205)
zugrundeliegenden Fassung ist mit Artikel 12 a Absatz 2
Satz 2 des Grundgesetzes insoweit unvereinbar und
nichtig, als er bestimmt, daß bei gedienten Wehrpflichti-
gen, die nach Ableistung des Grundwehrdienstes den
Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen ver-
weigern, der Grundwehrdienst im Verhältnis 1 : 1 auf den
Zivildienst angerechnet wird.
Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäߧ 31
Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht
Gesetzeskraft.
Bonn, den 18. Oktober 1988
Der Bundesminister der Justiz
Engelhard
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen
vom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende
im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:
Bundesanzeiger Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung
Seite (Nr. vom) lnkrafttretens
13. 1O. 88 Verordnung Nr. 15/88 über die Festsetzung von Entgelten für
Verkehrsleistungen der Binnenschiffahrt 4581 (198 20. 10. 88) 1. 11. 88
9500-4-6-4
Nr. 51 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Oktober 1988 2095
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 37, ausgegeben am 27. Oktober 1988
Tag I n h a It Seite
26. 9. 88 Bekanntmachung zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten . . . . . . . . . . . 958
29. 9. 88 Bekanntmachung des deutsch-ecuadorianischen Abkommens .über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . 959
30. 9. 88 Bekanntmachung des deutsch-togoischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . 960
5. 10. 88 Bekanntmachung des deutsch-bolivianischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . 962
6. 10. 88 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Bekämpfung der widerrecht-
lichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen .............................. ·. . . . . . . . . . . . . . . . . . 963
6. 10. 88 Bekanntmachung des deutsch-somalischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . 964
6. 10. 88 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Bekämpfung widerrechtlicher
Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 966
7. 10. 88 Bekanntmachung zu dem Haager Übereinkommen über die Zustellung gerichtlicher und außergericht-
licher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 966
10. 10. 88 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-schweizerischen Abkommens über die gegen-
seitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 967
11. 10. 88 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Madrider Abkommens über die internationale
Registrierung von Marken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 967
12. 10. 88 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe 968
13. 10. 88 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen . . . . 969
13. 10. 88 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Straßenverkehr . . . . . . . . 969
13. 10. 88 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über psychotrope Stoffe . . . . . . . . 970
13. 10. 88 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Satzung des Internationalen Zentrums für die
Registrierung fortlaufend erscheinender Veröffentlichungen ....... ·. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 970
" 13. 10. 88 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur einheitlichen
Feststellung von Regeln über die lmmunitäten der Staatsschiffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 971
13. 10. 88 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger
Verfügungen anzuwendende Recht • . . . . . . . . . . • . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 971
13. 10. 88 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls über Vorrechte, Befreiungen und lmmuni-
täten der Internationalen Fernmeldesatellitenorganisation INTELSAT . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . 972
Preis dieser Ausgabe: 3,07 DM (2,17 DM zuzüglich 0,90 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,87 DM.
Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.
Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.
2096 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil 1
Herausgeber: Der Bundesminisier der Justi_z - Verlag: Bundesanzeiger Verlags-
ges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckere, Zwe1gbetneb Bonn.
Bundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige Veröffent-
lichungen von wesentlicher Bedeutung.
Bundesgesetzblatt Teil II enthält
a) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu ihrer
Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit
zusammenhängende Bekanntmachungen,
b) Zolltarifvorschriften.
laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-
::iestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetz-
blatt, Postfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 3 82 08 - o.
Bezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 69, 10 DM. Einzelstücke je angefan-
gene 16 Seiten 2, 17 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für
Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1988 ausgegeben worden sind. Lieferung
gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln
3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.
P_reis dieser Ausgabe: 3,07 DM (2,17 DM zuzüglich 0,90 DM Versandkosten), bei
Lieferung gegen Vorausrechnung 3,87 DM.
Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. • Postfach 13 20 • 5300 Bonn 1
Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz
beträgt 7%. Postvertriebsstück • Z 5702 A • Gebühr bezahlt
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben.
Aufgeführt werden nur die Verordnungen der Gemeinschaften, die im Inhaltsverzeichnis
des Amtsblattes durch Fettdruck hervorgehoben sind.
ABI. EG
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
Nr./Seite vom
Vorschriften für die Agrarwirtschaft
23. 9. 88 Verordnung (EWG) Nr. 2935/88 der Kommission zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 1596/79 über vorbeugende Rücknahmen von
Apfel n und Birnen L 264/41 24. 9. 88
Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 1779/88 des Rates vom 9.
Juni 1988 zur zeitweiligen Aussetzung der autonomen Zollsätze des
Gemeinsamen Zolltarifs für einige industrielle Waren (ABI. Nr. L 164 vom
30. 6. 1988) L 264/57 24. 9. 88
Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 2877/88 der Kommission
vom 16. September 1988 zur Anderung .der Verordnung (EWG) Nr.
2042/75 über besondere Durchführungsvorschriften für Einfuhr- und
Ausfuhrlizenzen für Getreide und Reis (ABI. Nr. L 257 vom 17.9.1988) L 266/42 27. 9. 88
Bericht i g u n g der Verordnung (EWG) Nr. 2185/88 des Rates zur
Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1678/85 über die in der Landwirt-
schaft anzuwendenden Umrechnungskurse (ABI. Nr. L 195 vom 23. 7.
1988) L 268/16 28. 9. 88
Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 2228/88 des Rates vom
19. Juli 1988 zur Festsetzung der monatlichen Zuschläge zu den Preisen
für Getreide, Mehl und Weizen und Roggen sowie Grob- und Feingrieß
von Weizen für das Wirtschaftsjahr 1988/89 (ABI. Nr. L 197 vom 26. 7.
1988) L 269/59 29. 9. 88
2082 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil 1
Gesetz
über die Feststellung eines Nachtrags
zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1988
(Nachtragshaushaltsgesetz 1988)
Vom 26. Oktober 1988
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Das Haushaltsgesetz 1988 vom 18. Dezember 1987 (BGBI. 1S. 2747) wird wie
folgt geändert:
1. In § 1 wird die Zahl „275 100 000 000" durch die Zahl „275 400 000 000"
ersetzt.
2. In § 2 Abs. 1 wird die Zahl „29. 520 000 000" durch die Zahl „38 633 955 000"
ersetzt.
Artikel 2
Der Bundeshaushaltsplan wird nach Maßgabe des diesem Gesetz als Anlage
beigefügten Nachtrags geändert.
Artikel 3
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsge-
setzes auch im Land Berlin.
Artikel 4
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1 . Januar 1988 in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetz-
blatt verkündet.
Bonn, den 26. Oktober 1988
Der Bundespräsident
Weizsäcker
Der Bundeskanzler
Dr. Helmut Kohl
Der Bundesminister der Finanzen
Stoltenberg
Nr. 51 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Oktober 1988 2083
Nachtrag
zum Gesamtplan
des Bundeshaushaltsplans
1988
Teil 1: Haushaltsübersicht
mit Anlage Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
Teil II: Finanzierungsübersicht
Teil III: Kreditfinanzierungsplan
2084 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil 1
Nachtrag zum Gesamtplan Einnahmen Teil 1: Haushaltsübersicht
Steuern und steuer-
ähnliche Abgaben
Epl. Bezeichnung
1988
1 000 DM
2 3
Es treten hinzu:
01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt .••••••................................ -
02 Deutscher Bundestag .................••••................................. -
03 Bundesrat ..........................•••••................................ -
04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt .....••••................................ -
05 Auswärtiges Amt ......................••••.......................•........ -
06 Bundesminister des Innern .............••.........................••........ -
07 Bundesminister der Justiz ..............•••.•................................ -
08 Bundesminister der Finanzen -
09 Bundesminister für Wirtschaft -
10 Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ......................... . -
11 Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung •••..........•...................... -
12 Bundesminister für Verkehr ............••••••................................ -
13 Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen ........•...................... -
14 Bundesminister der Verteidigung .........•••••..............................•. -
15 Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit •....................... -
16 Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ..................... . -
19 Bundesverfassungsgericht •............••••......................•.......... -
20 Bundesrechnungshof ....•............•••••••...................•........... -
23 Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit ..........•................•.... -
25 Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau .............•.......... -
27 Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen -
30 Bundesminister für Forschung und Technologie -
31 Bundesminister für Bildung und Wissenschaft •••••.........•.........•........... -
32 Bundesschuld ••......••••.•.......•••••••......•..••.........•.••........ -
33 Versorgung •••........•••...........••••••......•.•..........••..•••..... -
35 Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte ..... -
36 Zivile Verteidigung ........•.•.•.....•••••••••...•..•.•.........•...•....... -
60 Allgemeine Finanzverwaltung ..........•••••••••.•••••••...•.••..••••••...•.. .______ - 3 474 _ 000
Summe Nachtrag ....•.•••..........••••••••.••.•.••.•.....•............... - 3 474 000
Bisherige Summe Haushalt 1988 .......•••••••••.•••••••...•....•.•........... 221887300
1---=;.:.....;;;..=
Neue Summe Haushalt 1988 1) • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • 218 413 300
220 893 300
Summe Haushalt 1987 . . . . . . . . . . . . . . . . . • • . • • • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .__~-------
gegenüber 1987 - mehr (+)/weniger(-) - ••••••...................•••......... - 2480000
1
) Zu Spalte 3: Darin Steuereinnahmen in Höhe von 21 sA Mrd. DM.
Zu Spalten 4 und 5 Verwaltungseinnahmen sowie übrige Einnahmen (ohne Einnahmen aus Krediten = 38 634 Millionen DM)
= 18 353 Millionen DM.
Nr. 51 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Oktober 1988 2085
Teil 1: Haushaltsübersicht Einnahmen Nachtrag zum Gesamtplan
Verwaltungs- Übrige Bisherige Neue Gesamt- gegenüber 1987
einnahmen Einnahmen Gesamteinnahmen Gesamteinnahmen einnahmen mehr(+)
weniger(-) Epl.
1988 1988 1988 1988 1987
1 000 DM 1 000 DM 1 000 DM 1 000 DM 1 000 DM 1 000 DM
4 5 6 7 8 9 10
- - 117 117 44 + 73 01
- - 2 945 2945 1 789 + 1 156 02
- - 17 17 12 + 5 03
- - 2329 2329 2208 + 121 04
- - 50 710 50 710 51 181 - 471 05
- - 28 580 28580 34472 - 5 892 06
- - 250 502 250 502 234 246 + 16 256 07
- - 926 520 926 520 982 411 - 55 891 08
- - 400 331 400 331 365 715 + 34 616 09
- - 301 351 301 351 259 862 + 41 489 10
- - 423 872 423 872 384 282 + 39 590 11
- - 932 324 932 324 903 609 + 28 715 12
- - 5 085 750 5 085 750 4 903 200 + 182 550 13
- - 738 425 738 425 704 574 + 33 851 14
- - 75122 75122 83 250 - 8128 15
- - 1 508 1508 - 1 580 - 72 16
- - 387 387 305 + 82 19
- - 19 19 21 - 2 20
- - 1406262 1406262 1389562 + 16 700 23
- - 894 508 894 508 929 504 - 34996 25
- - 1 549 1549 1 581 - 32 27
- - 79131 79131 89174 - 10043 30
- - 268 474 268 474· 223 575 + 44899 31
- 9 113 955 31 131 704 40 245 659 24 186 606 + 16 059 053 32
- - 96300 96 300 95000 + 1 300 33
- - 209 675 209 675 204 760 + 4 915 35
- - 14 540 14540 14 292 + 248 36
-5 759 955 420 000 231777048 222 963 093 232 498 185 - 9 535 092 60
-5 759 955 9 533 955 275100 000 275 400 000 268 545 000 + 6 855 000
17 983 467 35 229 233
12 223 512 44 763 188
19 835 515 27 816 185
- 7 612 003 + 16 947 003
2086 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil 1
Nachtrag zum Gesamtplan Ausgaben Teil 1: Haushaltsübersicht
Sächliche Militärische
Personal- Verwaltungs- Beschaffungen, Schulden-
ausgaben ausgaben Anlagen usw. dienst
Epl. Bezeichnung
1988 1988 1988 1988
1 000 DM 1 000 DM 1 000 DM 1 000 DM
1 2 3 4 5 6
Es treten hinzu:
01 Bundespräsident und Bundes-
präsidialamt ....................... - - - -
02 Deutscher Bundestag . . . .... . .... ..
~
- - - -
03 Bundesrat ........................ - - - -
04 Bundeskanzler und Bundes-
kanzleramt ....................... - - - -
05 Auswärtiges Amt ................... - - - -
06 Bundesminister des Innern ........... - - - -
07 Bundesminister der Justiz ............ - - - -
08 Bundesminister der Finanzen ......... - - - -
09 Bundesminister für Wirtschaft ......... - - - -
10 Bundesminister für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten ........... - - - -
11 Bundesminister für Arbeit und
Sozialordnung ..................... - - - -
12 Bundesminister für Verkehr ........... - - - -
13 Bundesminister für das Post- und
Fernmeldewesen .................. - - - -
14 Bundesminister der Verteidigung ...... - - - -
15 Bundesminister für Jugend, Familie,
Frauen und Gesundheit .............. - - - -
16 Bundesminister für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit ..... - - - -
19 Bundesverfassungsgericht ........... - - - -
20 Bundesrechnungshof ............... - - - -
23 Bundesminister für wirtschaftliche
Zusammenarbeit ................... - - - -
25 Bundesminister für Raumordnung,
Bauwesen und Städtebau . . . . . . . . . . . . - - - -
27 Bundesminister für innerdeutsche
Beziehungen ...................... - - - -
30 Bundesminister für Forschung
und Technologie ................... - - - -
31 Bundesminister für Bildung und
Wissenschaft ...................... - - - -
32 Bundesschuld ..................... - - - -
33 Versorgung ....................... - - - -
35 Verteidigungslasten im Zusammen-
hang mit dem Aufenthalt auslän-
discher Streitkräfte ................. - - - -
36 Zivile Verteidigung .................. - - - -
60 Allgemeine Finanzverwaltung ......... -220 000 - - -
Summe Nachtrag .................. -220 000 - - -
Bisherige Summe Haushalt 1988 ...... 40 511 157 11 383 637 21309600 32 327 002
Neue Summe Haushalt 1988 ......... 40 291 157 11 383 637 21309600 32 327 002
Summe Haushalt 1987 .............. 39 191 714 11 045 689 21539425 30 877 916
gegenüber 1987
- mehr(+ )/weniger(-)- ............ + 1099443 + 337 948 -229 825 + 1449086
Nr. 51 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Oktober 1988 2087
Teil 1: Haushaltsübersicht Ausgaben Nachtrag zum Gesamtplan
Zuweisungen
und Zuschüsse
Ausgaben Besondere
Summe
Bisherige Neue Gesamt- gegenüber 1987
(ohne
für Finanzierungs- Gesamt- Gesamt- ausgaben mehr(+) Epl.
Spalten
Investitionen)
Investitionen ausgaben ausgaben ausgaben 1987 weniger(-)
3 bis 9
1988 1988 1988 1988 1988
1 000 DM 1 000 DM 1 000 DM 1 000 DM 1 000 DM 1 000 DM 1 000 DM 1 000 DM
7 8 9 10 11 12 13 14 15
- - - - 22444 22444 20 597 + 1 847 01
- - - - 588 777 588 777 539 669 + 49108 02
- - - - 14 533 14 533 12 548 + 1 985 03
- - - - 534 929 534 929 522 292 + 12637 04
- - - - 2 654 241 2 654 241 2 550 050 + 104191 05
- - - - 3 956034 3956 034 3 795 718 + 160 316 06
- - - - 453 595 453 595 423 251 + 30344 07
- - - - 3 735492 3735492 3 541 035 + 194 457 08
- - - - 6 386 064 6386064 5 831 973 + 554 091 09
- - - - 8 554 562 8554 562 7907006 + 647 556 10
974 000 126 000 - 1100 000 60 695 593 61795 593 58 994 769 + 2 800824 11
- - - - 25828 384 25828 384 25 683 668 + 144 716 12
- - - - 22098 22098 41 335 - 19237 13
- - - - 51404204 51404204 50 852404 + 551 800 14
- - - - 19 382 151 19 382151 18 990 096 + 392055 15
- - - - 495 259 495 259 463274 + 31 985 16
- - - - 14 915 14915 14434 + 481 19
- - - - 52079 52079 44740 + 7339 20
- - - - 6848 088 6 848088 6 940350 - 92262 23
- - - - 6137 429 6137429 6192 753 - 55324 25
- - - - 1100 842 1100 842 809 740 + 291 102 27
- - - - 7 563 722 7 563 722 7 535 581 + 28141 30
- - - - 3457923 3457923 3 957 631 - 499 708 31
- - - - 35 878 713 35 878713 341-60 685 + 1 718 028 32
- - - - 10 212 457 10 212 457 9 472 541 + 739 916 33
- - - - 1809686 1809686 1807828 + 1 858 35
- - - - 882 835 882835 879 661 + 3174 36
- - -580000 -800000 16 412 951 15 612 951 16 559 371 - 946420 60
974000 126 000 -580000 300000 275100 000 275400 000 268 545 000 + 6 855 000
136 225 398 33 965 206 -622000
137199 398 34091206 -1202000
132 341 733 34 616 523 -1 068000
+ 4857665 -525 317 -134000
2088 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil 1
Anlage zur Haushaltsübersicht
Nachtrag
zur Übersicht. über die Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushaltsplan
und deren Inanspruchnahme
Verpflich- von dem Gesamtbetrag (Sp. 3) dürfen fällig werden
tungs-
ermächti- Für künftige
Epl. Bezeichnung
gung 1989 1990 1991 Folgejahre Haushalts-
1988 jahre
1000 DM 1 000 DM 1 000 DM 1 000 DM 1 000 DM 1 000 DM
1 2 3 4 5 6 7 8
Es treten hinzu:
01 Bundespräsidialamt ............... - - - - -
02 Deutscher Bundestag .............. - - - - - -
03 Bundesrat ....................... - - - - - -
04 Bundeskanzleramt ................ - - - - - -
05 Auswärtiges Amt ................. - - - - - -
06 Bundesminister des Innern .......... - - - - - -
07 Bundesminister der Justiz .......... - - - - - -
08 Bundesminister der Finanzen ........ - - - - - -
09 Bundesminister für Wirtschaft ........ 500 000 100 000 100 000 100 000 200 000 -
10 Bundesminister für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten ......... -· - - - - -
11 Bundesminister für Arbeit
und Sozialordnung ................ - - - - - -
12 Bundesminister für Verkehr ......... - - - - - -
13 Bundesminister für das Post-
und Fernmeldewesen .............. - - - - - -
14 Bundesminister der Verteidigung ..... - - - - - -
15 Bundesminister für Jugend,
Familie, Frauen und Gesundheit ..... - - - - - -
16 Bundesminister für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit .... - - - - - -
19 Bundesverfassungsgericht .......... - - - - - -
20 Bundesrechnungshof .............. - - - - - -
23 Bundesminister für wirtschaftliche
Zusammenarbeit ................. - - - - - -
25 Bundesminister für Raumordnung,
Bauwesen und Städtebau ........... - - - - - -
27 Bundesminister für innerdeutsche
Beziehungen .................... - - - - - -
30 Bundesminister für Forschung
und Technologie .................. - - - - - -
31 Bundesminister für Bildung
und Wissenschaft ................. - - - - - -
32 Bundesschuldenverwaltung ......... - - - - - -
35 Verteidigungslasten im Zusammen-
hang mit dem Aufenthalt ausländischer
Streitkräfte ...................... - - - - - -
36 Zivile Verteidigung ................ - - - - -
-
-
60 Allgemeine Finanzverwaltung ....... 2 600 000 100 000 200 000 300 000 2 000 000 -
Summe Nachtrag ................. 3100 000 200 000 300 000 400 000 2 200 000 -
Bisherige Summe
Haushalt 1988 .................... 50 508 131 13007615 7 973 584 5 178 497 5631618 18716817
Neue Summe
Haushalt 1988 ................... 53 608 131 13 207 615 8 273 584 5 578 497 7 831 618 18716817
Nr. 51 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Oktober 1988 2089
Nachtrag zum Gesamtplan: Teil II
Finanzierungsübersicht
Bisheriger Für 1988 Neuer
Betrag für 1988 treten hinzu Betrag für 1988
-1 000 DM-
Ermittlung des Finanzierungssaldos
1. Ausgaben ............................. . 275100 000 300 000 275 400 000
(ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kredit-
markt, Zuführungen an Rücklagen und Ausgaben
zur Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrags)
2. Einnahmen ............................ . 245 080 000 - 8 813 955 236 266 045
(ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt,
Einnahmen aus Rücklagen, Einnahmen aus kassen-
mäßigen Überschüssen und Münzeinnahmen)
3. Finanzierungssaldo ..................... . - 30 020 000 - 9113 955 - 39 133 955
Zusammensetzung des Finanzierungssaldos
4. Nettoneuverschuldung/Nettotilgung am Kredit-
markt
4.1 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt ..... . (81 647 000) (9 113 955) (90 760 955)
4.101 zu allgemeinen Zwecken ................... . 81 647 000 9113 955 90 760 955
4.102 zu besonderen Zwecken ................... .
4.2 Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt .. . 52 047 000 52 047 000
4.3 Ausgaben zur Deckung kassenmäßiger Fehl-
beträge ................................ .
Saldo .................................. . - 29 600 000 - 9113 955 - 38 713 955
5. Ausgaben zur Tilgung der Investitionshilfe-
Abgabe ................................ . 80000 80000
6. Marktpflege ............................ .
7. Nettoneuverschuldung insgesamt ......... . - 29 520 000 - 9113 955 - 38 633 955
8. Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen
9. Rücklagenbewegung
9.1 Entnahmen aus Rücklagen ................. .
9.2 Zuführungen an Rücklagen ................. .
10. Münzeinnahmen ........................ . - 500 000 - 500 000
11. Finanzierungssaldo ..................... . - 30 020 000 - 9 113 955 - 39 133 955
2090 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil 1
Nachtrag zum Gesamtplan: Teil III
Kreditfinanzierungsplan
Bisheriger Für 1988 Neuer
Betrag für 1988 treten hinzu Betrag für 1988
-1 000 DM-
1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt
davon voraussichtlich
1.1 langfristig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (73 647 000) (7 113 955) (80 760 955)
1.101 zu allgemeinen Zwecken ................... . 73 647 000 7113 955 80 760 955
1.102 zu besonderen Zwecken ................... .
1.2 kürzerfristig ............................. . 8 000 000 2 000 000 10 000 000
Summe1 .............................. . 81647000 9 113 955 90 760 955
2. Ausgaben zur Schuldentilgung am Kredit-
markt
2.1 Tilgung langfristiger Schulden mit Laufzeiten von
mehr als 4 Jahren ........................ . (39 702 000) (39 702 000)
2.101 Schuldbuchforderungen der Träger der Sozial-
versicherung ............................ .
2.102 Bundesanleihen (einschl. der Entschädigung für
verspätet vorgelegte oder verlorengegangene
Prämienschatzanweisungen) ............... . 1900000 1900000
2.103 Bundesschatzbriefe ...................... . 4 400 000 4 400 000
2.104 Schuldbuchkredite ....................... .
2.105 Schuldscheindarlehen .....................• 21850000 21850000
2.106 Bundesschatzanweisungen (dazu zählen auch
Kassenobligationen) ...................... .
2.107 Bundesobligationen ...................... . 11450000 11450000
2.108 Ausgleichsforderungen nach dem Umstellungs-
ergänzungsgesetz ........................ . 11 000 11 000
2.109 Ablösungsschuld ......................... .
2.110 Altsparerentschädigung ................... .
2.111 Bereinigte Auslandsschulden (Londoner Schulden-
abkommen) ............................. .
2.112 Auf Grund des Gesetzes zur näheren Regelung
der Entschädigungsansprüche für Auslandsbonds
(Auslandsbonds-Entschädigungsgesetz) ...... .
2.113 Nachkriegsschulden für Verbindlichkeiten der Koka
aus Anschlußgebieten ..................... .
2.114 Ausgleichsforderungen und Rentenausgleichs-
forderungen zur Aufbesserung von Versicherungs-
leistungen .............................. . 91 000 91 000
Nr. 51 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Oktober 1988 2091
Bisheriger Für 1988 Neuer
Betrag für 1988 treten hinzu Betrag für 1988
-1000 DM-
2.2 Tilgung kürzerfristiger Schulden ·mit Laufzeiten bis
zu 4Jahren ............................. . (12 345 000) (12 345 000)
2.201 Bundesschatzanweisungen (dazu zählen auch
Kassenobligationen) ...................... . 5 115 000 5 115 000
2.202 Unverzinsliche Schatzanweisungen .......... . 2 414 000 2 414 000
2.203 Finanzierungsschätze des Bundes ........... . 1000000 1000000
2.204 Schuldscheindarlehen ..................... . 3 816 000 3 816 000
2.3 Deckung kassenmäßiger Fehlbeträge ......... .
Summe2 .............................. . 52 047 000 52 047 000
3. Ausgaben zur Tilgung der Investitionshilfe-
Abgabe ................................ . 80 000 80000
4. Ausgaben zur Schuldentilgung insgesamt ... . 52 127 000 52 127 000
5. Marktpflege ............................ .
6. Zusammen ............................. . 52 127 000 52127 000
Saldo aus 1. und 6. (im Haushaltsplan insgesamt
veranschlagte Nettoneuverschuldung) ........ . 29 520 000 9 113 955 38 633 955
Einnahmen aus Krediten von Gebietskörper-
schaften - einschließlich ERP-Sondervermögen
und LA-Fonds (im Haushaltsplan veranschlagt)
Ausgaben zur Schuldentilgung bei Gebiets-
körperschaften - einschließlich ERP-Sonder-
vermögen und LA-Fonds (im Haushaltsplan
veranschlagt) ........................... .
2092 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil 1
Verordnung
über Sicherheiten für landwirtschaftliche Erzeugnisse
(EWG-Sicherheiten-Verordnung)
Vom 24. Oktober 1988
Auf Grund des § 13 Abs. 1 Satz 1 und 2 und des -§ 21 S. 19) in der jeweils geltenden Fassung zulassen, wenn
Satz 1 Nr. 2 und Satz 2, jeweils in Verbindung mit § 6 andernfalls die wirtschaftliche Existenz des Verpflichteten
Abs. 4 Satz 1 , des Gesetzes zur Durchführung der gefährdet wäre oder ein sonstiger besonderer Grund
Gemeinsamen Marktorganisationen in der Fassung der vorliegt.
Bekanntmachung vom 27. August 1986 (BGBI. 1 S. 1397)
(3) Für Sicherheiten, die bei Dienststellen der Bundes-
wird im Einvernehmen mit den Bundesministern der Finan-
finanzverwaltung zu leisten sind, gelten die Vorschriften
zen und für Wirtschaft verordnet:
der Abgabenordnung sinngemäß, soweit die in § 1
genannten Rechtsakte nicht entgegenstehen.
§ 1
Anwendungsbereich §4
Verzicht auf die Sicherheitsleistung
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durch-
führung der Rechtsakte des Rates und der Kommission Soweit in den in § 1 genannten Rechtsakten nichts
der Europäischen Gemeinschaften, die im Rahmen der anderes vorgeschrieben ist, verzichtet die zuständige
Gemeinsamen Marktorganisationen und Handelsregelun- Stelle auf die Leistung einer Sicherheit, wenn sie sich auf
gen hinsichtlich der für landwirtschaftliche Erzeugnisse zu einen weniger als 100 ECU entsprechenden DM-Betrag
leistenden Sicherheiten erlassen worden sind. beläuft und das Zahlungsversprechen nach Artikel 5
Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2220/85 abgegeben
wird.
§2
Zuständige Stelle §5
(1) Die Sicherheit ist bei der zuständigen Stelle zu Befreiung von der Sicherheitsleistung
leisten. Zuständige Stelle ist
(1) Öffentliche Stellen, die in Ausübung hoheitlicher
1. die gemäß § 3 Abs. 1 oder 2 des Gesetzes zur Durch- Gewalt tätig werden, sind von der Leistung einer Sicherheit
führung der Gemeinsamen Marktorganisationen befreit.
zuständige Marktordnungsstelle,
(2) Bei Personen des privaten Rechts, die unter staat-
2. die auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 3 Abs: 3 licher Aufsicht in Ausübung hoheitlicher Gewalt tätig
des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen werden, entscheidet der Bundes- oder Landesminister, zu
Marktorganisationen bestimmte zuständige Stelle, dessen Geschäftsbereich die zuständige Stelle (§ 2)
3. die auf Grund einer Rechtsverordnung _nach § 31 gehört, über die Befreiung von der Sicherheitsleistung.
Abs. 2 oder 3 des Gesetzes zur Durchführung der
Gemeinsamen Marktorganisationen als für die Durch-
führung bestimmte zuständige Stelle oder §6
4. die nach Landesrecht zuständige Stelle, soweit durch Verfallene Sicherheiten
Bundesrecht keine zuständige Stelle bestimmt ist Die Sicherheiten verfallen zugunsten der Bundesrepu-
(2) Ist die zuständige Stelle nach Absatz 1 Nr. 3 eine blik Deutschland.
Dienststelle der Bundesfinanzverwaltung, so - bleiben
abweichende Zuständigkeitsregelungen nach der Haupt-
§7
zollamtszuständigkeitsverordnung vom 7. Januar 1988
(BGBI. 1S. 66) in der jeweils geltenden Fassung unberührt. Zu Unrecht freigegebene Sicherheiten
Vorbehaltlich einer anderen Regelung in den in § 1
§3 genannten Rechtsakten ist eine zu Unrecht freigegebene
Sicherheit erneut zu leisten, wenn der Sicherungszweck
Arten der Sicherheit noch besteht.
(1) Soweit in den in § 1 genannten Rechtsakten nichts
anderes vorgeschrieben ist, erfolgt die Sicherheitsleistung §8
durch Hinterlegung einer Geldsumme zugunsten oder
Aufhebung von Vorschriften
durch selbstschuldnerische Bürgschaft gegenüber der
Bundesrepublik Deutschland. · Es werden aufgehoben;
(2) Die zuständige Stelle kann andere Arten von Sicher- 1. § 11 der Verordnung über die Gewährung einer
heiten im Sinne des Artikels 8 Abs. 2 der Verordnung Produktionserstattung im Getreide- und Reissektor
(EWG) Nr. 2220/85 der Kommission vom 22. Juli 1985 mit vom 20. Dezember 1974 (BAnz. Nr. 241 vom
gemeinsamen Durchführungsbestimmungen zur Rege- 31. Dezember 1974), die zuletzt durch Verordnung
lung der Sicherheiten für landwirtschaftliche Erzeugnisse vom 11. Januar 1979 (BGBI. 1 S. 99) geändert wor-
(ABI. EG 1985 Nr. L 205 S. 5, ABI. EG 1986 Nr. L 14 den ist,
Nr. 51 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Oktober 1988 2093
2. § 9 der Trockenfutterbeihilfeverordnung vom 30. März 15. § 6 Abs. 5 der Schulmilch-Beihilfen-Verordnung vom
1988 (BGBI. 1 S. 497), 8. November 1985 (BGBI. 1 S. 2099), die durch
Verordnung vom 14. Juli 1987 (BGBI. 1 S. 1677)
3. § 19 der Hülsenfrüchtebeihilfeverordnung vom
geändert worden ist, ·
21. Juni 1988 (BGBI. 1 S. 846),
4. § 5 der Denaturierungsprämienverordnung Zucker 16. § 4 Abs. 1 und 2 der Magermilchpulverabsatz-Verord-
vom 14. August 1973 (BGBI. 1 S. 1197), nung vom 30. Juli 1981 (BGBI. 1 S. 795), die durch
Verordnung vom 7. Juli 1986 (BGBI. 1 S. 1001)
5. § 3 der Subventionsverordnung Zucker vom geändert worden ist,
31. Januar 1975 (BGBI. 1 S. 446), die durch Verord-
nung vom 4. August 1977 (BGBI. 1S. 1529) geändert 17. die §§ 8 und 10 Abs. 4 der Obst- und Gemüse-
worden ist, Rücknahme-Verordnung vom 8. Juni 1983 (BGBI. 1
6. § 11 der Stärke/Zucker-Produktionserstattungs-Ver-
s. 677),
ordnung vom 19. Dezember 1986 (BGBI. 1 S. 2654), 18. § 10 Abs. 1 Satz 3 und 4 und Abs. 2 der Verordnung
7. § 7 der Verordnung über die Gewährung einer Pro- über die Gewährung einer Prämie für Tabakblätter
duktionserstattung und einer Prämie für Kartoffel- vom 24. Juli 1973 (BGBI. 1 S. 901 ), die durch
stärke vom 25. August 1976 (BGBI. 1 S. 2585), die Verordnung vom 4. August 1977 (BGBI. 1 S. 1529)
zuletzt durch Verordnung vom 26. Oktober 1978 geändert worden ist,
(BGBI. 1 S. 1714) geändert worden ist, 19. § 3 der Verordnung über die Gewährung von Beihilfen
8. § 5 Abs. 4 und § 14 der Raps-Beihilfe-Verordnung für die private Lagerhaltung von Fleisch und Fleisch-
vom 27. Juni 1979 (BGBI. 1 S. 828), die zuletzt durch erzeugnissen von Schweinen und Rindern vom
Verordnung vom 14. August 1986 (BGBI. 1 S. 1307) 15. März 1978 (BGBI. 1 S. 411),
geändert worden ist,
20. § 3 der Interventionsrindfleisch-Verarbeitungsver-
9. § 9 der Verordnung über die Verbrauchsbeihilfe für ordnung vom 26. Oktober 1977 (BGBI. 1 S. 1915),
Olivenöl vom 25. Juni 1981 (BGBI. 1S. 570), die durch die zuletzt durch Verordnung vom 9. Juni 1988
Verordnung vom 8. Oktober 1984 (BGBI. 1 S. 1262) (BGBI. 1 S. 993) geändert worden ist,
geändert worden ist,
21. § 9 der Fischereierzeugnisse-Vergünstigungs-Verord-
10. § 7 der Verordnung über Produktionserstattungen für nung vom 13. Januar 1983 (BGBI. 1 S. 26),
Olivenöl vom 25. Februar 1982 (BGBI. 1 S. 265),
22. § 19 Abs. 2 der Ausfuhrerstattungsverordnung vom
11. § 7 der Magermilch-Beihilfenverordnung vom 31. Mai 17. Februar 1988 (BGBI. 1 S. 155).
1977 (BGBI. 1 S. 792), die zuletzt durch Verordnung
vom 27. Juni 1986 (BGBI. 1 S. 951) geändert worden
ist,
12. § 5 der Verordnung über die Gewährung von Beihilfen §9
für die private Lagerhaltung von Butter, Rahm und Berlin-Klausel
lagerfähigen Käsesorten vom 20. Februar 1979
(BGBI. 1 S. 224), die zuletzt durch Verordnung vom Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei-
6. Juli 1988 (BGBI. 1 S. 1018) geändert worden ist, tungsgesetzes in Verbindung mit § 41 des Gesetzes zur
Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen
13. § 6 und § 8 Abs. 1 der Milchfett-Verbrauch-Verbilli- auch im Land Berlin.
gungsverordnung vom 18. Januar 1984 (BGBI. 1
S. 99), die durch Verordnung vom 14. April 1986
(BGBI. 1 S. 411) geändert worden ist,
§ 10
14. § 4 der Milchfett-Verarbeitung und -Ausfuhr-Verbilli- Inkrafttreten
gungsverordnung vom 11. Juli 1984 (BGBI. 1S. 902) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 1988 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in
(BGBI. 1 S. 1023), Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Bonn, den 24. Oktober 1988
Der Bundesminister
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
In Vertretung
Kittel
2094 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil 1
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom
21 . Juni 1988 - 2 BvL 6/86 - wird die Entscheidungsformel
veröffentlicht:
§ 22 Satz 1 des Gesetzes über den Zivildienst der
Kriegsdienstverweigerer - ZOG - in der der Bekannt-
machung vom 31. Juli 1986 (Bundesgesetzbl. 1S. 1205)
zugrundeliegenden Fassung ist mit Artikel 12 a Absatz 2
Satz 2 des Grundgesetzes insoweit unvereinbar und
nichtig, als er bestimmt, daß bei gedienten Wehrpflichti-
gen, die nach Ableistung des Grundwehrdienstes den
Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen ver-
weigern, der Grundwehrdienst im Verhältnis 1 : 1 auf den
Zivildienst angerechnet wird.
Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäߧ 31
Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht
Gesetzeskraft.
Bonn, den 18. Oktober 1988
Der Bundesminister der Justiz
Engelhard
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen
vom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende
im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:
Bundesanzeiger Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung
Seite (Nr. vom) lnkrafttretens
13. 1O. 88 Verordnung Nr. 15/88 über die Festsetzung von Entgelten für
Verkehrsleistungen der Binnenschiffahrt 4581 (198 20. 10. 88) 1. 11. 88
9500-4-6-4
Nr. 51 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Oktober 1988 2095
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 37, ausgegeben am 27. Oktober 1988
Tag I n h a It Seite
26. 9. 88 Bekanntmachung zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten . . . . . . . . . . . 958
29. 9. 88 Bekanntmachung des deutsch-ecuadorianischen Abkommens .über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . 959
30. 9. 88 Bekanntmachung des deutsch-togoischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . 960
5. 10. 88 Bekanntmachung des deutsch-bolivianischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . 962
6. 10. 88 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Bekämpfung der widerrecht-
lichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen .............................. ·. . . . . . . . . . . . . . . . . . 963
6. 10. 88 Bekanntmachung des deutsch-somalischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . 964
6. 10. 88 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Bekämpfung widerrechtlicher
Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 966
7. 10. 88 Bekanntmachung zu dem Haager Übereinkommen über die Zustellung gerichtlicher und außergericht-
licher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 966
10. 10. 88 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-schweizerischen Abkommens über die gegen-
seitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 967
11. 10. 88 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Madrider Abkommens über die internationale
Registrierung von Marken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 967
12. 10. 88 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe 968
13. 10. 88 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen . . . . 969
13. 10. 88 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Straßenverkehr . . . . . . . . 969
13. 10. 88 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über psychotrope Stoffe . . . . . . . . 970
13. 10. 88 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Satzung des Internationalen Zentrums für die
Registrierung fortlaufend erscheinender Veröffentlichungen ....... ·. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 970
" 13. 10. 88 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur einheitlichen
Feststellung von Regeln über die lmmunitäten der Staatsschiffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 971
13. 10. 88 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger
Verfügungen anzuwendende Recht • . . . . . . . . . . • . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 971
13. 10. 88 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls über Vorrechte, Befreiungen und lmmuni-
täten der Internationalen Fernmeldesatellitenorganisation INTELSAT . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . 972
Preis dieser Ausgabe: 3,07 DM (2,17 DM zuzüglich 0,90 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,87 DM.
Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.
Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.
2096 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil 1
Herausgeber: Der Bundesminisier der Justi_z - Verlag: Bundesanzeiger Verlags-
ges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckere, Zwe1gbetneb Bonn.
Bundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige Veröffent-
lichungen von wesentlicher Bedeutung.
Bundesgesetzblatt Teil II enthält
a) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu ihrer
Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit
zusammenhängende Bekanntmachungen,
b) Zolltarifvorschriften.
laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-
::iestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetz-
blatt, Postfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 3 82 08 - o.
Bezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 69, 10 DM. Einzelstücke je angefan-
gene 16 Seiten 2, 17 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für
Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1988 ausgegeben worden sind. Lieferung
gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln
3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.
P_reis dieser Ausgabe: 3,07 DM (2,17 DM zuzüglich 0,90 DM Versandkosten), bei
Lieferung gegen Vorausrechnung 3,87 DM.
Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. • Postfach 13 20 • 5300 Bonn 1
Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz
beträgt 7%. Postvertriebsstück • Z 5702 A • Gebühr bezahlt
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben.
Aufgeführt werden nur die Verordnungen der Gemeinschaften, die im Inhaltsverzeichnis
des Amtsblattes durch Fettdruck hervorgehoben sind.
ABI. EG
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
Nr./Seite vom
Vorschriften für die Agrarwirtschaft
23. 9. 88 Verordnung (EWG) Nr. 2935/88 der Kommission zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 1596/79 über vorbeugende Rücknahmen von
Apfel n und Birnen L 264/41 24. 9. 88
Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 1779/88 des Rates vom 9.
Juni 1988 zur zeitweiligen Aussetzung der autonomen Zollsätze des
Gemeinsamen Zolltarifs für einige industrielle Waren (ABI. Nr. L 164 vom
30. 6. 1988) L 264/57 24. 9. 88
Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 2877/88 der Kommission
vom 16. September 1988 zur Anderung .der Verordnung (EWG) Nr.
2042/75 über besondere Durchführungsvorschriften für Einfuhr- und
Ausfuhrlizenzen für Getreide und Reis (ABI. Nr. L 257 vom 17.9.1988) L 266/42 27. 9. 88
Bericht i g u n g der Verordnung (EWG) Nr. 2185/88 des Rates zur
Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1678/85 über die in der Landwirt-
schaft anzuwendenden Umrechnungskurse (ABI. Nr. L 195 vom 23. 7.
1988) L 268/16 28. 9. 88
Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 2228/88 des Rates vom
19. Juli 1988 zur Festsetzung der monatlichen Zuschläge zu den Preisen
für Getreide, Mehl und Weizen und Roggen sowie Grob- und Feingrieß
von Weizen für das Wirtschaftsjahr 1988/89 (ABI. Nr. L 197 vom 26. 7.
1988) L 269/59 29. 9. 88