86 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil 1
Sechste Verordnung
zur Änderung der Verordnung
zur Durchsetzung des gemeinschaftlichen Fischereirechts
Vom 22. Januar 1988
Auf Grund des § 9 Abs. 4 des Seefischereigesetzes vom 3. a) entgegen Artikel 7 Abs. 1 der Verordnung (EWG)
12. Juli 1984 (BGBI. 1 S. 876) wird verordnet: Nr. 3977/87 mit Schleppnetzen einer Maschen-
größe unter 32 mm oder
Artikel 1
b) entgegen Artikel 7 Abs. 2 der Verordnung
Die Verordnung zur Durchsetzung des gemeinschaft- (EWG) Nr. 3977/87 in den dort bezeichneten
lichen Fischereirechts vom 16. August 1984 (BGBI. 1 Gebieten zu den angegebenen Sperrzeiten
S. 1151 ), zuletzt geändert durch die Verordnung Sprotten fängt,
vom 7. Oktober 1987 (BGBI. 1 S. 2279), wird wie folgt
geändert: 4. entgegen Artikel 8 der Verordnung (EWG) Nr.
3977/87 mit Schleppnetzen oder Ringwaden in den
1. In § 2 Nr. 6 wird das Wort „gezielt" gestrichen. dort bezeichneten Gebieten zu den angegebenen
Sperrzeiten Makrelen, Sprotten oder Hering fängt
2. Nach § 3 a wird folgender § 3 b eingefügt: oder
,,§ 3 b
5. entgegen Artikel 9 Abs. 1 der Verordnung (EWG)
Durchsetzung bestimmter Fangbedingungen Nr. 3977/87 mit Schleppnetzen, Snurrewaden oder
für die Fischerei auf Hering, Sprotte und Makrele ähnlichen Zugnetzen in den dort bezeichneten
Ordnungswidrig im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 5 des Gebieten zu den angegebenen Sperrzeiten Fisch-
Seefü,'thereigesetzes handelt, wer gegen ein Gebot fang betreibt."
oder Verbot der Verordnung (EWG) Nr. 3977/87 des
Rates vom 21. Dezember 1987 zur Festlegung der 3. In § 6 Abs. 2 wird die Zahl „ 1987" durch die Zahl
zulässigen Gesamtfangmenge und bestimmter Fang- ,, 1988" ersetzt.
bedingungen hinsichtlich der zulässigen Gesamtfang-
mengen für bestimmte Fischbestände oder Bestands-
gruppen für 1988 (ABI. EG Nr. L 375 S. 1) verstößt, Artikel 2
indem er als Kapitän vorsätzlich oder fahrlässig Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Über-
1. entgegen Artikel 5 Abs. 2 der Verordnung (EWG) leitungsgesetzes in Verbindung mit § 14 des Seefischerei-
Nr. 3977/87 mit anderen Arten vermengten Hering, gesetzes auch im Land Berlin.
der mit den dort bezeichneten Netzen gefangen
wurde, an Bord behält,
Artikel 3
2. entgegen Artikel 6 Abs. 1 oder 2 der Verordnung
(EWG) Nr. 3977/87 in den dort bezeichneten Gebie- Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung
ten zu den angegebenen Sperrzeiten Hering fängt, in Kraft.
Bonn, den 22. Januar 1988
Der Bundesminister
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
In Vertretung
Kittel
Nr. 3 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. Februar 1988 87
Bekanntmachung
über den Schutz von Mustern und Warenzeichen auf Ausstellungen
Vom 22. Januar 1988
Auf Grund des Gesetzes betreffend den Schutz von 6. ,,ISA + lWB 88 - Internationale Sammlerbörse - Inter-
Mustern und Warenzeichen auf Ausstellungen in der im nationale Waffenbörse (mit Münzenbörse)"
Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 424-2-1, vom 12. bis 15. Mai 1988 in Stuttgart
veröffentlichten bereinigten Fassung, geändert durch Arti-
kel VI des Gesetzes vom 21. Juni 1976 (BGBI. 1976 II
7. ,,INTERFAB - 38. Internationale Fachausstellung für
Arzt- und Anstaltsbedarf"
S. 649), wird bekanntgemacht:
vom 7. bis 10. Juni 1988 in Nürnberg
Der zeitweilige Schutz von Mustern und Warenzeichen 8. ,,86. Internationale Lederwarenmesse"
wird für die folgenden Ausstellungen gewährt: vom 27. bis 30. August 1988 in Offenbach
1. ,,Fachausstellung Pharmazie und Medizintechnik, 9. ,,ENTSORGA 'SB- Internationale Fachmesse der Ent-
23. Stuttgarter Kongreß für aktuelle Medizin" sorgungswirtschaft"
vom 5. bis 7. Februar 1988 in Stuttgart vom 14. bis 17. September 1988 in Essen
2. ,,85. Internationale Lederwarenmesse" 10. ,, 140. Berliner Durchreise"
vom 20. bis 23. Februar 1988 in Offenbach vom 18. bis 20. September 1988 in Berlin ,
3. ,,Internationale Handwerksmesse 11 . ,, 13. Offenbacher Modeforum der Internationalen
München - 40. Messe des Handwerks Lederwarenmesse"
und für das Handwerk" vom 22. bis 24. Oktober 1988 in Offenbach
vom 12. bis 20. März 1988 in München
12. ,,Fachausstellung Friseurbedarf und Kosmetik mit
4. ,. 139. Berliner Durchreise" Süddeutscher Meisterschaft Friseurhandwerk"
vom 20. bis 22. März 1988 in Berlin am 20. und 21 . November 1988 in Stuttgart
5. ,, 12. Offenbacher Modeforum der Internationalen 13. "VKA 88 - 16. Verkaufsausstellung Kunst und Anti-
Lederwarenmesse" quitäten"
vom 23. bis 25. April 1988 in Offenbach vom 1. bis 4. Dezember 1988 in Stuttgart
Bonn, den 22.Januar 1988
Der Bundesminister der Justiz
In Vertretung
Dr. Kinkel
88 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil 1
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 2, ausgegeben am 19. Januar 1988
Tag I n h a It Seite
12. 1. 88 Gesetz zu dem Abkommen vom 14. November 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und Kanada über Soziale Sicherheit und der Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens
sowie zu der Vereinbarung vom 14. Mal 1987 zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung von Quebec über Soziale Sicherheit und der Durchführungs-
vereinbarung hierzu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
neu: 826-2-35
17. 10. 87 Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der
Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Zusammenarbeit auf dem
Gebiet des Umweltschutzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
9. 12. 87 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls vom 8. Juli 1985 zu dem Übereinkommen
von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Verringerung von
Schwefelemissionen oder ihres grenzüberschreitenden Flusses um mindestens 30 vom Hundert . . . . . 69
10. 12. 87 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der
Regierung des Königreichs Thailand über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
14. 12. 87 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der
Regierung der Sozialistischen Republik Birmanische Union über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . 71
18. 12. 87 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
21. 12. 87 Bekanntmachung zu dem Europäischen Übereinkommen über die Erlangung von Auskünften und
Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
22. 12. 87 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der
Regierung der Jemenitischen Arabischen Republik über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . 75
5. 1. 88 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Satzung der Organisation der Vereinten Nationen für
industrielle Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
7. 1. 88 · Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der
Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der
Wissenschaft und Technik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . n
Preis dieser Ausgabe: 8,98 DM (7,88 DM zuzüglich 1,10 DM Versandkosten). bei Lieferung gegen Vorausrechnung 9,78 DM.
Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuef enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.
Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.
Nr. 3 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. Februar 1988 89
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 3, ausgegeben am 26. Januar 1988
Tag I n h a It Seite
15. 1. 88 Gesetz zu dem Zusatzabkommen vom 2. Oktober 1986 zum Abkommen vom 7. Januar 1976
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über
Soziale Sicherheit und zu der Zusatzvereinbarung vom 2. Oktober 1986 zur Vereinbarung vom
21. Juni 1978 zur Durchführung des Abkommens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82
7. 12. 87 Bekanntmachung des deutsch-dänischen-niederländischen Verwaltungs-Übereinkommens über ein
Gemeinsames Sekretariat für die Zusammenarbeit beim Schutz des Wattenmeers . . . . . . . . . . . . . . . . 87
18. 12. 87 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der
Regierung der Jemenitischen Arabischen Republik über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . 91
23. 12. 87 Bekanntmachung des deutsch-französischen-luxemburgischen Übereinkommens über das Hoch-
wassermeldewesen im Moseleinzugsgebiet und der Verwaltungsvereinbarung über das Hochwasser-
meldewesen im Moseleinzugsgebiet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93
5. 1. 88 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung eines Europäischen
Laboratoriums für Molekularbiologie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96
5. 1. 88 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens von Nizza über die internationale
Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97
6. 1. 88 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum
Schutz des menschlichen Lebens auf See . . . • . . . . . . • . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97
6. 1. 88 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens über die Anerkennung und
Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98
7. 1. 88 Bekanntmachung über den Get~ungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der
Verschmutzung der See durch 01, 1954 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98
7. 1. 88 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkom-
mens von 1969 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99
8. 1. 88 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Kaffee-Übereinkommens von 1983 . . 99
Dieser Ausgabe des Bundesgesetzblattes sind für die Abonnenten das Titelblatt, die Zeitliche Übersicht und das Sachverzeichnis
für das Bundesgesetzblatt Teil II, Jahrgang 1987, beigefügt.
Preis dieser Ausgabe: 4. 74 DM (3,94 DM zuzüglich 0,80 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 5,54 DM.
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90 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil 1
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen
vom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende
im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:
Bundesanzeiger Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung
Seite (Nr. vom) lnkrafttretens
10. 12. 87 ;rste Verordnung der Bundesanstalt für Flugsicherung zur
Anderung der Neunundneunzigsten Durchführungsverord-
nung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfah-
ren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und
vom Flugplatz Kiel-Holtenau) 61 (5 9. 1. 88) 27. 3. 88
96-1·2·99
10. 12. 87 ?weite Verordnung der Bundesanstalt für Flugsicherung zur
Anderung der Siebenundneunzigsten Durchführungsverord-
nung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfah-
ren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und
vom Verkehrsflughafen Braunschweig) 62 (5 9. 1. 88) 27. 3. 88
96-1-2-97
14. 12. 87 ?weite Verordnung der Bundesanstalt für Flugsicherung zur
Anderung der Einhundertundersten Durchführungsverord-
nung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfah-
ren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und
vom Verkehrslandeplatz Dortmund) 113 (7 13. 1. 88) 27. 3. 88
96-1-2-101
10. 12. 87 Neunundzwanz_\gste Verordnung der Bundesanstalt für Flug-
sicherung zur Anderung der Zwölften Durchführungsverord-
nung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfah•
ren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und
vom Flughafen München) 114 (7 13. 1. 88) 27. 3. 88
96-1-2-12
17. 12. 87 Sect}zehnte Verordnung der Bundesanstalt für Flugsicherung
zur Anderung der Elften Durchführungsverordnung zur Luft-
verkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und
Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen
Saarbrücken) 125 (8 14. 1. 88) 27. 3. 88
96-1-2-11
17. 12. 87 Ach~ehnte Verordnung der Bundesanstalt für Flugsicherung
zur Anderung der Dreiunddreißigsten Durchführungsverord-
nung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfah•
ren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und
vom Flughafen Stuttgart) 126 (8 14. 1. 88) 27. 3. 88
96-1-2-33
17. 12. 87 $iebte Verordnung der Bundesanstalt für Flugsicherung zur
Anderung der Neunundsiebzigsten Durchführungsverordnung
zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für
An• und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom
Verkehrslandeplatz Friedrichshafen) 126 (8 14. 1. 88) 27. 3. 88
96-1-2-79
17. 12. 87 $echste Verordnung der Bundesanstalt für Flugsicherung zur
Anderung der Achtzigsten Durchführungsverordnung zur Luft-
verkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An• und
Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum Lind vom Sonder•
landeplatz Hamburg-Finkenwerder) 127 (8 14. 1. 88) 27. 3. 88
96-1-2-80
17. 12. 87 ?ehnte Verordnung der Bundesanstalt für Flugsicherung zur
Anderung der Siebenundachtzigsten Durchführungsverord-
nung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfah-
ren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und
vom Flughafen Hamburg) 128 (8 14. 1. 88) 27. 3. 88
96-1-2-87
Nr. 3 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. Februar 1988 91
Bundesanzeiger Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung
Seite (Nr. vom) lnkrafttrete11s
17. 1. 88 ~rste Verordnung der Bundesanstalt für Flugsicherung zur
Anderung der Einhundertsten Durchführungsverordnung zur
Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An-
und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrslan-
deplatz Dortmund-Wickede) 141 (9 15. 1. 88) 12. 2. 88
96-1-2-100
19. 1. 88 Siebenundzwanzig~te Verordnung der Bundesanstalt für
Flugsicherung zur Anderung der Vierzehnten Durchführungs-
verordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flug-
verfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln
zum und vom Flughafen Nürnberg) 141 (9 15. 1. 88) 27. 3. 88
96-1-2-14
19. 1. 88 $iebte Verordnung der Bundesanstalt für Flugsicherung zur
Anderung der Dreiundsiebzigsten Durchführungsverordnung
zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für
An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom
Flughafen Bremen) 157 (10 16. 1. 88) 27. 3. 88
96-1-2-73
19. 1. 88 pritte Verordnung der Bundesanstalt für Flugsicherung zur
Anderung der Einundneunzigsten Durchführungsverordnung
zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für
An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom
Sonderflughafen Lernwerder) 158 (10 16. 1. 88) 27. 3. 88
96-1-2-91
19. 1. 88 pritte Verordnung der Bundesanstalt für Flugsicherung zur
Anderung der Fünfundneunzigsten Durchführungsverordnung
zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für
An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom
Verkehrsflughafen Paderborn-Lippstadt) 158 (10 16. 1. 88) 27. 3. 88
96-1-2-95
19. 1. 88 $echste Verordnung der Bundesanstalt für Flugsicherung zur
Anderung der Dreiundachtzigsten Durchführungsverordnung
zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für
An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom
Verkehrsflughafen Münster-Osnabrück) 159 (10 16. 1. 88) 27. 3. 88
96-1-2-83
21. 12. 87 ':{ierte Verordnung der Bundesanstalt für Flugsicherung zur
Anderung der zweiundachtzigsten Durchführungsverordnung
zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von An- und Abflugver-
fahren für Flüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom
Verkehrslandeplatz Bayreuth sowie von VFR/IFR-Wechsel-
verfahren für Abflüge von der Startbahn 06 dieses Verkehrs-
landeplatzes) 1n (11 19. 1. 88) 27. 3. 88
96-1-2-82
21. 12. 87 Y.ierte Verordnung der Bundesanstalt für Flugsicherung zur
Anderung der Neunundachtzigsten Durchführungsverordnung
zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für
An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom
Sonderflughafen Oberpfaffenhofen) 1n (11 19. 1. 88) 27. 3. 88
96-1-2-89
21. 12. 87 Einundzwanzig~_te Verordnung der Bundesanstalt für Flug-
sicherung zur Anderung der Vierundsechzigsten Durchfüh-
rungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von
Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflug-
regeln zum und vom Flughafen Frankfurt am Main) 178 (11 19. 1. 88) 27. 3. 88
96-1-2-64
21. 12. 87 Vierundzwa~~igste Verordnung der Bundesanstalt für Flugsi-
cherung zur Anderung der Zwanzigsten Durchführungsverord-
nung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfah-
ren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und
vom Flughafen Köln/Bonn) 180 (11 19. 1. 88) 27. 3. 88
96-1-2-20
13. 1. 88 Verordnung Nr. 1/88 über die Festsetzung von Entgelten für
Verkehrsleistungen der Binnenschiffahrt 201 (12 20. 1. 88) 1. 2. 88
9500-4-6-4
92 Bundesgesetzblatt, -Jahrgang 1988, Teil 1
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Vertag: Bundesanzeiger Verlags-
ges. m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.
Bundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze. Verordnungen und sonstige Veröffent-
lichungen von wesentlicher Bedeutung.
Bundesgesetzblatt Teil II enthält
a) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu ihrer
Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschritten sowie damit
zusammenhängende Bekanntmachungen,
b) Zolltarifvorschriften.
laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-
bestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetz-
blatt, Postfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 3 82 08 • 0. ·
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gene 16 Seiten 1,97 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für
Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1987 ausgegeben worden sind. Lieferung
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Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. - Postfach 13 20 • 5300 Bonn 1
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betragt 7%. Postvertriebsstück · Z 5702 A · Gebühr bezahlt
Bundesgesetzblatt-Einbanddecken 1987
Auslieferung ab Februar 1988
Teil 1: 18,50 DM (2 Einbanddecken) einschließlich Porto und Verpackung
Teil II: 9,25 DM (1 Einb_anddecke) einschließlich Porto und Verpackung
7 % MwSt. sind enthalten
Ausführung: Halbleinen, Rücken mit Goldschrift, wie in den vergangenen Ja~ren.
Hinweis: Einbanddecken für Teil I und II können jetzt auch zur Fortsetzung bestellt werden.
Achtung: Zur Vermeidung von Doppelbelieferungen bitten wir vor Bestellaufgabe zu prüfen,
ob Sie nicht schon einen Fortsetzungsauftrag auf Einbanddecken erteilt haben.
Die Titelblätter mit den Hinweisen für das Einbinden, die Zeitlichen Übersichten und die Sachverzeich-
nisse für den Jahrgang 1987 des Bundesgesetzblattes Teil I liegen dieser Ausgabe des Bundesgesetz-
blattes im Rahmen des Abonnements bei.
Das Titelblatt, die Zeitliche Übersicht und das Sachverzeichnis für den Jahrgang 1987 des Bundes-
gesetzblattes Teil II wurden der Ausgabe BGBI. II Nr. 3 vom 26. Januar 1988 im Rahmen des Abonne-
ments beigelegt.
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