Nr. 23 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. März 1987 1069
Berichtigung
der Leichtmofa-Ausnahmeverordnung
Vom 24. März 1987
In § 1 Abs. 2 Nr. 1 der Leichtmofa-Ausnahmeverordnung
vom 26. Februar 1987 (BGBI. 1 S. 755) muß es richtig
heißen:
,, ... , aber nicht mehr als 5 500 min-1 beträgt;".
Bonn, den 24. März 1987
Der Bundesminister für Verkehr
Im Auftrag
Dr. Seidenstecher
Berichtigung
des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung
Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte
Vom 25. März 1987
Das Gesetz über die Errichtung einer Stiftung Reichs-
präsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte vom 19. Dezem-
ber 1986 (BGBI. 1 S. 2553) ist wie folgt zu berichtigen:
Statt,,§ 15" muß es heißen ,,§ 14".
Bonn, den 25. März 1987
Der Bundesminister des Innern
Im Auftrag
Hering
Nr. 23 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. März 1987 1069
Berichtigung
der Leichtmofa-Ausnahmeverordnung
Vom 24. März 1987
In § 1 Abs. 2 Nr. 1 der Leichtmofa-Ausnahmeverordnung
vom 26. Februar 1987 (BGBI. 1 S. 755) muß es richtig
heißen:
,, ... , aber nicht mehr als 5 500 min-1 beträgt;".
Bonn, den 24. März 1987
Der Bundesminister für Verkehr
Im Auftrag
Dr. Seidenstecher
Berichtigung
des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung
Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte
Vom 25. März 1987
Das Gesetz über die Errichtung einer Stiftung Reichs-
präsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte vom 19. Dezem-
ber 1986 (BGBI. 1 S. 2553) ist wie folgt zu berichtigen:
Statt,,§ 15" muß es heißen ,,§ 14".
Bonn, den 25. März 1987
Der Bundesminister des Innern
Im Auftrag
Hering
1070 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen
vom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende
im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:
Bundesanzeiger Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung lnkrafttretens
Seite (Nr. vom)
16. 3. 87 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über
die Verlängerung der Frist für den Bezug des Kurzarbei-
tergeldes 3045 (57 24. 3. 87) 31. 3. 87
810-1-29
13. 3. 87 Neunundzwanzigste _Verordnung der Bundesanstalt für
Flugsicherung zur Anderung der Zehnten Durchfüh-
rungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung
von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumen-
tenflugregeln zum und vom Flughafen Düsseldorf) 3177 (59 26. 3. 87) 7. 5. 87
96-1-2-10
13. 3. 87 Dreiundzwanzigste„ Verordnung der Bundesanstalt für
Flugsicherung zur Anderung der Zwanzigsten Durchfüh-
rungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung
von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumen-
tenflugregeln zum und vom Flughafen Köln/Bonn) 3177 (59 26. 3. 87) 7. 5. 87
96-1-2-20
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben.
Aufgeführt werden nur die Verordnungen der Gemeinschaften, die im Inhaltsverzeichnis
des Amtsblattes durch Fettdruck hervorgehoben sind.
ABI. EG
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
Nr./Seite vom
Vorschriften für die Agrarwirtschaft
18. 2. 87 Verordnung (EWG) Nr. 494/87 der Kommission mit Übergangsmaß-
nahmen bei der Einfuhr von bestimmten lebenden Schweinen nach
Spanien L 50/15 19. 2. 87
18. 2. 87 Verordnung (EWG) Nr. 495/87 der Kommission über den Verkauf von zur
Ausfuhr bestimmtem Rind f I e i s c h aus Beständen einiger Interven-
tionsstellen nach dem Verfahren der Verordnung (EWG) Nr. 2539/84, zur
Anderung der Verordnung (EWG) Nr. 1687/76 und zur Aufhebung der
Verordnung (EWG) Nr. 3173/86 L 50/17 19. 2. 87
20. 2. 87 Verordnung (EWG) Nr. 518/87 der Kommission zur Änderung der Verord-
nung (EWG) Nr. 204/87 über den Verkauf zu einem pauschal im voraus
festgesetzten Preis von bestimmtem Interventionsrind f I e i s c h zur
Verarbeitung in der Gemeinschaft L 52/9 21. 2. 87
20. 2. 87 Verordnung (EWG) Nr. 520/87 der Kommission zur Änderung der Verord-
nung (EWG) Nr. 2377/80 über die besonderen Durchführungsvorschrif-
ten für Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen für Rind f I e i s c h L 52/13 21. 2. 87
20. 2. 87 Verordnung (EWG) Nr. 521/87 der Kommission zur Einführung von
Sondermaßnahmen für das Wirtschaftsjahr 1986/87 zur Bewilligung der
Erzeugerbeihilfe für O I i v e n ö I in Spanien und Portugal L 52/14 21. 2. 87
1041
Bundesgesetzblatt
Teil 1 Z 5702 A
1987 Ausgegeben zu Bonn am 31. März 1987 Nr. 23
Tag I n h a It Seite
23. 3. 87 Verordnung zur Änderung der Milch-Mitverantwortungsabgabeverordnung und der Milch-Garantie-
mengen-Verordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1041
7847-11-5-3, 7847-11-5-5
23. 3. 87 Siebente Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderungshöchstdauer _für den Besuch
von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen (7. FörderungshöchstdauerVAndV) . . . . . . . 1043
2212-2-7-1
24. 3. 87 Neufassung der Krankenhaus-Buchführungsverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1045
2126-9-6
24. 3. 87 Berichtigung der Leichtmofa-Ausnahmeverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1069
9232-8
25. 3. 87 Berichtigung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-
Gedenkstätte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1069
224-7
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1070
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1070
Verordnung
zur Änderung der Milch-Mitverantwortungsabgabeverordnung
und der Milch-Garantiemengen-Verordnung
Vom 23. März 1987
Auf Grund des § 12 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zur 1. § 2 Abs. 2 wird aufgehoben.
Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen in
der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1986
2. § 5 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
(BGBI. 1 S. 1397) wird vom Bundesminister für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten im Einvernehmen mit den Bun- ,,(2) Die Ankaufsstelle übersendet dem für ihren
desministern der Finanzen und für Wirtschaft sowie auf Betrieb zuständigen Hauptzollamt bis zum 15. Tag des
Grund des § 12 Abs. 3 des Finanzverwaltungsgesetzes zweiten auf den Liefermonat folgenden Monats eine
vom 30. August 1971 (BGBI. 1 S. 1426, 1427), der durch Abgabeanmeldung in zweifacher Ausfertigung, in der
Artikel 1 Nr. 4 des Gesetzes vom 14. Dezember 1984 die im Liefermonat insgesamt angelieferte Milch in Kilo-
(BGBI. 1 S. 1493) neu gefaßt ·vorden ist, vom. Bundes- gramm sowie der insgesamt einbehaltene Abgabebe-
minister der Finanzen verordnet: trag anzugeben sind. Die Ankaufsstelle führt den Abga-
bebetrag bis zum 15. Tag des zweiten auf den Liefer-
Artikel 1 monat folgenden Monats an die Bundeskasse Bremen
ab."
Siebte Änderung
der Milch-Mitverantwortungsabgabeverordnung
3. § 6 wird wie folgt geändert:
Die Milch-Mitverantwortungsabgabeverordnung vom
25. August 1977 (BGBI. 1 S. 1741 ), zuletzt geändert durch a) In Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 werden
Verordnung vom 4. Oktober 1985 (BGBI. 1 S. 1955), wird jeweils nach dem Wort „Abgabeanmeldung" die
wie folgt geändert: Worte „in zweifacher Ausfertigung" eingefügt;
1042 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1
b) in Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2 wird jeweils Artikel 3
das Wort „Hamburg" durch das Wort „Bremen"
Neufassung
ersetzt.
der Milch-Mitverantwortungsabgabeverordnung
4. § 7 Abs. 3 wird wie folgt geändert: Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten kann den Wortlaut der Milch-Mitverantwortungs-
a) In Satz 1 werden nach den Worten „und übersendet abgabeverordnung in der vom Inkrafttreten dieser Än-
sie" die Worte „in zweifacher Ausfertigung" einge- derungsverordnung an geltenden Fassung im Bundes-
fügt; gesetzblatt bekanntmachen.
b) in Satz 3 wird das Wort „Hamburg" durch das Wort
,,Bremen" ersetzt.
Artikel 4
5. § 9 wird gestrichen.
Berlin-Klausel
Artikel 2 Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Über-
Sechste Änderung leitungsgesetzes in Verbindung mit § 41 des Gesetzes zur
der Milch-Garantiemengen-Verordnung Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und
§ 23 des Finanzverwaltungsgesetzes auch im Land Berlin.
Die Milch-Garantiemengen-Verordnung in der Fassung
der Bekanntmachung vom 18. Juli 1986 (BGBI. 1 S. 1227)
wird wie folgt geändert:
Artikel 5
1. § 2 Abs. 2 wird aufgehoben. Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich der nachstehen-
2. § 11 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
den Ausnahmen am 1. April 1987 in Kraft.
a) In Satz 1 werden nach dem Wort „Abgabeanmel-
dung" die Worte „in zweifacher Ausfertigung" ein- (2) Beginnt das Milchwirtschaftsjahr 1987/88 nach dem
gefügt; 1. April 1987, so tritt Artikel 1 Nr. 1 bis 4 erst zu diesem
b) in Satz 2 wird das Wort „Hamburg" durch das Wort Zeitpunkt und, wenn es sich dabei nicht um den ersten Tag
,,Bremen" ersetzt. eines Monats handelt, erst am ersten Tag des auf diesen
Zeitpunkt folgenden Monats in Kraft. Für die Erhebung der
vor dem lnkrattreten des Artikels 1 Nr. 1 bis 4 entstande-
3. § 16 wird wie folgt geändert:
nen Mitverantwortungsabgaben gelten auch weiterhin die
a) In Satz 1 wird der Punkt durch ein Semikolon ersetzt bisherigen Vorschriften.
und folgender Halbsatz angefügt:
,,sie ist in zweifacher Ausfertigung abzugeben."; (3) Artikel 2 Nr. 1 bis 3 ist erstmalig auf die im Zwölf-
monatszeitraum 1986/87 entstandenen Garantiemengen-
b) in Satz 2 wird das Wort „Hamburg" durch das Wort abgaben anzuwenden. Für die Erhebung der vor dem
,,Bremen" ersetzt. Zwölfmonatszeitraum 1986/87 entstandenen Garantie-
mengenabgaben gelten auch weiterhin die bisherigen Vor-
4. § 20 wird gestrichen. schriften.
Bonn, den 23. März 1987
Der Bundesminister
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
1. Kiechle
Der Bundesminister der Finanzen
Gerhard Stoltenberg
Nr. 2~ - Tag der Aus~abe: Bonn, den 31. März 1987 1043
Siebente Verordnung
zur Änderung der Verordnung über die Förderungshöchstdauer
für den Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen
(7. FörderungshöchstdauerV ÄndV)
Vom 23. März 1987
Auf Grund des § 15 Abs. 4 des Bundesausbildungs- c) Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 wird wie folgt neu gefaßt:
förderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung ,, 1. Kirchenmusik A-Ausbildung 4".
vom 6. Juni 1983 (BGBI. 1 S. 645) wird mit Zustimmung
des Bundesrates verordnet:
3. § 5 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
Artikel 1 aa) Nach Nummer 62 wird eingefügt:
Die Verordnung über die Förderungshöchstdauer für ,,62 a. Medienberater 9";
den Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und bb) nach Nummer 75 wird eingefügt:
Hochschulen in der Fassung der Bekanntmachung vom
29. Juni 1981 (BGBI. 1 S. 577), zuletzt geändert durch die ,, 75 a. Produktionstechnik 1O";
Verordnung vom 12. Juli 1985 (BGBI. 1 S. 1521 ), wird wie cc) nach Nummer 86 wird eingefügt:
folgt geändert:
,,86 a. Sportökonomie 8";
1. § 3 wird wie folgt geändert: dd) die bisherige Nummer 86 a [Sportwissenschaf-
ten (Diplom)] wird Nummer 86 b.
a) In Absatz 1 Satz 2 wird nach Nummer 9 folgende
Nummer 9 a eingefügt: b) Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:
„9 a. Vermessungswesen aa) In Nummer 1 werden nach Buchstabe h fol-
und Hydrographie 9 und 2 Monate". gende Buchstaben i und j angefügt:
b) Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt geändert: „i) Aufbaustudiengang
Chemieingenieurwesen 3
aa) In Nummer 8 wird nach dem Wort „Ländern"
das Wort „Bayern," eingefügt. j) Ergänzungsstudium zum Diplom-
Volkswirt oder Diplom-Kaufmann
bb) Folgende Nummern 10 bis 13 werden angefügt: für Absolventen der Wissen-
„ 10. Abfallwirtschaft schaftlichen Prüfung für
im Land Niedersachsen 3 das höhere Lehramt an
kaufmännischen Schulen
11 . Architektur der Ausstellungen 4"·
der Universität Tübingen '
und Freizeitanlagen im
Land Nordrhein-Westfalen 3 bb) in Nummer 2 werden nach Buchstabe h fol-
gende Buchstaben i und j angefügt:
12. Aufbaustudiengang Betriebs-
wirtschaft (exportorientiert) „i) Arbeits- und
an der Fachhochschule Wirtschaftswissenschaften 4
für Wirtschaft Pforzheim 4 j) Germanistik
13. Aufbaustudiengang als Fremdsprachenphilologie 4";
Mathematik für Lehrer cc) in Nummer 6 a werden nach Buchstabe b fol-
an der Fachhochschule Stuttgart 3". gende Buchstaben c bis k angefügt:
„c) Ergänzungsstudiengang
2. § 4 wird wie folgt geändert: 5
Chemie
a) In Absatz 1 wird in Satz 2 folgende Nummer 5 an-
d) Ergänzungsstudiengang
gefügt: 5
Elektrotechnik
„5. Aufbaustudium Architektur 4";
e) Ergänzungsstudiengang
b) in Absatz 2 Satz 1 wird folgende Nummer 34 an- Maschinenbau 5
gefügt:
f) Magisterstudiengang
„34. Berufschorgesang an der Hochschule Rechtsvergleichung
für Musik in München 8"; an der Universität Bonn 3
1044 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1
g) Magisterstudiengang c) Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a erhält
zum Magister Legum folgende Fassung:
an der Universität Münster 3
„a) Diplom-Pädagoge
h)- Zusatzstudiengang (Studienrichtungen Schul-, Sonder-,
Operations Research 4 Medien- und Sozialpädagogik)
nach der Ersten Lehramtsprüfung 5".
i) Zusatzstudiengang
Wirtschaftswissenschaften Artikel 2
für Ingenieure
an der Universität Bochum 5 Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Über-
leitungsgesetzes in Verbindung mit § 67 des Bundesaus-
j) Wirtschaftswissenschaftliche bildungsförderungsgesetzes auch im Land Berlin.
Zusatzstudiengänge
an der Fernuniversität Artikel 3
- Gesamthochschule - Hagen 4
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. September
k) Zusatzstudiengang Musiktherapie 4". 1986 in Kraft.
Bonn, den 23. März 1987
Der Bundesminister
für Bildung und Wissenschaft
Jürgen W. Möllemann
Nr. 23 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. März 1987 1045
Bekanntmachung
der Neufassung der Krankenhaus-Buchführungsverordnung
Vom 24. März 1987
Auf Grund des Artikels 2 der Zweiten Verordnung zur Änderung der
Krankenhaus-Buchführungsverordnung vom 16. Dezember 1986 (BGBI. 1
S. 2511) wird nachstehend der Wortlaut der Krankenhaus-Buchführungs-
verordnung in der seit 1. Januar 1987 geltenden Fassung bekanntgemacht.
Die Neufassung berücksichtigt:
1. die am 15. April 1978 in Kraft getretene Verordnung vom 10. April 1978
(BGBI. 1 S. 473),
2. die am 1. Januar 1986 in Kraft getretene Verordnung vom 12. Dezember
1985 (BGBI. 1 S. 2258),
3. die am 1. Januar 1987 in Kraft getretene eingangs genannte Verordnung.
Die Rechtsvorschriften wurden erlassen auf Grund
zu 1. des§ 16 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes vom 29. Juni 1972
(BGBI. 1 S. 1009),
zu 2. des § 16 Satz 1 Nr. 7 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, der
durch Artikel 1 Nr. 15 des Gesetzes vom 20. Dezember 1984 (BGBI. 1
S. 1716) neu gefaßt worden ist,
zu 3. des § 16 Satz 1 Nr. 7 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 1985 (BGBI. 19861
S. 33) und des durch Artikel 1 Nr. 8 des Bilanzrichtlinien-Gesetzes
vom 19. Dezember 1985 (BGBI. 1 S. 2355) eingefügten § 330 des
Handelsgesetzbuchs.
Bonn, den 24. März 1987
Der Bundesminister
für Arbeit und Sozialordnung
Norbert Blüm
1046 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1
Verordnung
über die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern
(Krankenhaus-Buchführungsverordnung - KHBV}
§ 1 der Gewinn- und Verlustrechnung nach Anlage 2 die
Anwendungsbereich Posten 1 bis 8 und 10 zu dem -Posten „Rohergebnis"
zusammengefaßt werden dürfen.
(1) Die Rechnungs- und Buchführungspflichten
von Krankenhäusern regeln sich nach den Vor- §2
schriften dieser Verordnung und deren Anlagen,
Geschäftsjahr
unabhängig davon, ob das Krankenhaus Kaufmann im
Sinne des Handelsgesetzbuchs ist, und unabhängig Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
von der Rechtsform des Krankenhauses. Soweit die
Absätze 3 und 4 nichts anderes bestimmen, bleiben §3
die Rechnungs- und Buchführungspflichten nach
dem Handels- und Steuerrecht sowie nach anderen Buchführung, Inventar
Vorschriften unberührt.
Das Krankenhaus führt seine Bücher nach den
Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung;
(2) Diese Verordnung gilt nicht für
im übrigen gelten die §§ 238 und 239 des Handels-
1. die Krankenhäuser, auf die das Krankenhaus- gesetzbuchs. Die Konten sind nach dem Konten-
finanzierungsgesetz nach seinem§ 3 Satz 1 Nr. 1 rahmen der Anlage 4 einzurichten, es sei denn, daß
bis 4 keine Anwendung findet, durch ein ordnungsmäßiges Überleitungsverfahren
die Umschlüsselung auf den Kontenrahmen sicher-
2. die Krankenhäuser, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 2,
gestellt wird. Für das Inventar gelten die §§ 240
4 oder 7 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
und 241 des Handelsgesetzbuchs.
nicht gefördert werden, es sei denn, daß diese
Krankenhäuser auf Grund Landesrechts nach
§ 5 Abs. 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes §4
gefördert werden. Jahresabschluß
(3) Krankenhäuser, die Kapitalgesellschaften im (1) Der Jahresabschluß des Krankenhauses be-
Sinne des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs des steht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlust-
Handelsgesetzbuchs sind, brauchen auch für Zwecke rechnung und dem Anhang einschließlich des An-
des Handelsrechts bei der Aufstellung, Feststellung lagennachweises. Die Bilanz ist nach der Anlage 1,
und Offenlegung ihres Jahresabschlusses nach dem die Gewinn- und Verlustrechnung nach der Anlage 2,
Handelsgesetzbuch die Gliederungsvorschriften der der Anlagennachweis nach der Anlage 3 zu gliedern;
§§ 266, 268 Abs. 2 und § 275 des Handelsgesetz- im übrigen richten sich Inhalt und Umfang des Jahres-
buchs nicht anzuwenden. Sehen sie von der Anwen- abschlusses nach Absatz 3.
dung ab, so haben sie bei der Aufstellung, Feststel- (2) Der Jahresabschluß soll innerhalb von vier
lung und Offenlegung die Bilanz nach Anlage 1, die Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres aufgestellt
Gewinn- und Verlustrechnung nach Anlage 2 und den werden.
Anlagennachweis nach Anlage 3 zu gliedern. Die im
Anlagennachweis vorgeschriebenen Angaben sind (3) Für die Aufstellung und den Inhalt des Jahres-
auch für den Posten „Immaterielle Vermögensgegen- abschlusses gelten die§§ 242 bis 256 sowie§ 264
stände" und jeweils für die Posten des Finanzanlage- Abs. 2, § 265 Abs. 2, 5 und 8, § 268 Abs. 1 und 3, § 270
vermögens zu machen. Abs. 2, § 271, § 275 Abs. 4, § 277 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1
und Abs. 4 Satz 1, § 279 und§ 284 Abs. 2 Nr. 1 und 3
(4) Bei Inanspruchnahme des Wahlrechts nach des Handelsgesetzbuchs sowie Artikel 24 Abs. 5
Absatz 3 für Zwecke des Handelsrechts gelten die Satz 2 und Artikel 28 des Einführungsgesetzes zum
Erleichterungen für kleine und mittelgroße Kapital- Handelsgesetzbuche, soweit diese Verordnung nichts
gesellschaften nach§ 266 Abs. 1 Satz 3 und§ 276 des anderes bestimmt.
Handelsgesetzbuchs bei der Aufstellung und Fest-
stellung nicht; bei der Offenlegung nach den §§ 325 §5
bis 328 des Handelsgesetzbuchs dürfen § 266 Abs. 1 Einzelvorschriften zum Jahresabschluß
Satz 3 und § 276 des Handelsgesetzbuchs mit der
Maßgabe angewendet werden, daß in der Bilanz nach (1) Vermögensgegenstände des Anlagevermögens,
Anlage 1 und im Anlagennachweis nach Anlage 3 nur deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind zu den An-
die mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichne- schaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um
ten Posten ausgewiesen werden müssen und daß in Abschreibungen, anzusetzen. Kann ein Krankenhaus,
Nr. 23 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. März 1987 1047
das erstmals nach den Grundsätzen dieser Verord- gestellt werden. Als „Kapitalrücklagen" sind sonstige
nung eine Bewertung des Anlagevermögens vor- Einlagen des Krankenhausträgers auszuweisen. Für
nimmt, zum Stichtag der Eröffnungsbilanz die tatsäch- Gewinnrücklagen gilt § 272 Abs. 3 des Handels-
lichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht gesetzbuchs entsprechend.
ohne unvertretbaren Aufwand ermitteln, so sind den
Preisverhältnissen des vermutlichen Anschaffungs- §6
oder Herstellungszeitpunkts entsprechende Erfah-
rungswerte als Anschaffungs- oder Herstellungs- Aufbewahrung und Vorlegung von Unterlagen
kosten anzusetzen. Vermögensgegenstände des An- Für die Aufbewahrung von Unterlagen, die Auf-
lagevermögens, die am 1. Januar 1972 bis auf einen bewahrungsfristen und die Vorlegung von Unterlagen
Erinnerungsposten abgeschrieben waren, können mit gelten die §§ 257 und 261 des Handelsgesetzbuchs.
diesem Restbuchwert angesetzt werden.
(2) Nicht auf dem Krankenhausfinanzierungsgesetz §7
beruhende Zuweisungen und Zuschüsse der öffent- (weggefallen)
lichen Hand für Investitionen in aktivierte Vermögens-
gegenstände des Anlagevermögens sind in der Bilanz §8
auf der Passivseite als „Sonderposten aus Zuweisun-
gen und Zuschüssen der öffentlichen Hand", ver- Kosten- und Leistungsrechnung
mindert um den Betrag der bis zum jeweiligen Bilanz- Das Krankenhaus hat eine Kosten- und Leistungs-
stichtag angefallenen Abschreibungen auf die mit rechnung zu führen, die eine betriebsinterne Steue-
diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände rung sowie eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit
des Anlagevermögens, auszuweisen. und Leistungsfähigkeit erlaubt; sie muß die Ermittlung
(3) Fördermittel nach dem Krankenhausfinanzie- der Selbstkosten sowie die Erstellung des Kosten-
rungsgesetz für Investitionen in aktivierte Vermögens- und Leistungsnachweises nach den Vorschriften der
gegenstände des Anlagevermögens sind in der Bilanz Bundespflegesatzverordnung ermöglichen. Dazu ge-
auf der Passivseite als „Sonderposten aus Förder- hören folgende Mindestanforderungen:
mitteln nach KHG", vermindert um den Betrag der bis 1. Das Krankenhaus hat die auf Gr;.ind seiner Auf-
zum jeweiligen Bilanzstichtag angefallenen Ab- gaben und Struktur erforderlichen Kostenstellen
schreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten zu bilden. Es sollen, sofern hierfür Kosten und
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, aus- Leistungen anfallen, mindestens die Kostenstellen
zuweisen. gebildet werden, die sich aus dem Kostenstellen-
rahmen der Anlage 5 ergeben. Bei abweichender
(4) Sind Fördermittel für Lasten aus Darlehen, die Gliederung dieser Kostenstellen soll durch ein
vor Aufnahme des Krankenhauses in den Kranken- ordnungsmäßiges Überleitungsverfahren die
hausplan für förderungsfähige Investitionskosten des Umschlüsselung auf den Kostenstellenrahmen
Krankenhauses aufgenommen worden sind, bewilligt sichergestellt werden.
worden, ist in Höhe des Teils der jährlichen Ab-
schreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten 2. Die Kosten sind aus der Buchführung nachprüfbar
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, der herzuleiten.
nicht durch den Tilgungsanteil der Fördermittel 3. Die Kosten und Leistungen sind verursachungs-
gedeckt ist, in der Bilanz auf der Aktivseite ein „Aus- gerecht nach Kostenstellen zu erfassen; sie sind
gleichsposten aus Darlehensförderung" zu bilden. Ist darüber hinaus den anfordernden Kostenstellen
derTilgungsanteil der Fördermittel aus der Darlehens- zuzuordnen, soweit dies für die in Satz 1 genannten
förderung höher als die jährlichen Abschreibungen Zwecke erforderlich ist.
auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögens-
gegenstände des Anlagevermögens, ist in der Bilanz §9
in Höhe des überschießenden Betrages auf der
Passivseite ein „Ausgleichsposten aus Darlehens- Befreiungsvorschrift
förderung" zu bilden. Für die in§ 2 Nr. 1a des Kranken-
Ein Krankenhaus mit bis zu 250 Betten kann von den
hausfinanzierungsgesetzes genannten Ausbildungs-
Pflichten nach § 8 befreit werden, soweit die mit
stätten gelten Satz 1 und 2 entsprechend.
diesen Pflichten verbundenen Kosten in keinem an-
(5) In Höhe der Abschreibungen auf die aus gemessenen Verhältnis zu dem erreichbaren Nutzen
Eigenmitteln des Krankenhausträgers vor Beginn der stehen und die in § 8 Satz 1 genannten Zwecke auf
Förderung beschafften Vermögensgegenstände des andere Weise erreicht werden können. Über die
Anlagevermögens, für die ein Ausgleich für die Ab- Befreiung entscheidet auf Antrag des Krankenhauses
nutzung in der Zeit ab Beginn der Förderung verlangt die zuständige Landesbehörde; dabei sind einver-
werden kann, ist in der Bilanz auf der Aktivseite nehmliche Regelungen mit dem Landespflegesatz-
ein „Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung" zu ausschuß nach § 20 der Bundespflegesatzverord-
bilden. nung anzustreben.
(6) Unter dem Eigenkapital sind bei Kranken- § 10
häusern in einer anderen Rechtsform als der Kapital- Ordnungswidrigkeiten
gesellschaft oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit
als ,,festgesetztes Kapital" die Beträge auszuweisen, Ordnungswidrig im Sinne des§ 334 Abs. 1 Nr. 6 des
die vom Krankenhausträger auf Dauer zur Verfügung Handelsgesetzbuchs handelt, wer als Mitglied des
1048 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1
vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichts- schritten dieser Verordnung die bisherigen Vor-
rats eines Krankenhauses, das Kapitalgesellschaft ist, schriften einschließlich der im bisherigen§ 4 Abs. 3
bei der Aufstellung oder Feststellung eines Jahres- bezeichneten Vorschriften des Aktiengesetzes in der
abschlusses bis zum 31. Dezember 1985 geltenden Fassung an-
wenden.
1. entgegen § 1 Abs. 3 Satz 2
a) die Bilanz nicht nach Anlage 1, (2) § 8 und § 9 Satz 1 gelten für Krankenhäuser,
b) die Gewinn- und Verlustrechnung nicht nach die von den Vorschriften des § 8 Abs. 1 in der bis
Anlage 2 oder zum 31. Dezember 1985 geltenden Fassung befreit
sind, erstmals für das am 1. Januar 1987 beginnende
c) den Anlagennachweis nicht nach Anlage 3 Geschäftsjahr.
gliedert oder
2. entgegen§ 1 Abs. 3 Satz 3 die dort bezeichneten § 12
zusätzlichen Angaben im Anlagennachweis nicht,
Berlin-Klausel
nicht in der vorgeschriebenen Form oder nicht mit
dem vorgeschriebenen Inhalt macht. Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Über-
leitungsgesetzes in Verbindung mit§ 31 Satz 2 des
§ 11 Krankenhausfinanzierungsgesetzes auch im Land
Übergangsvorschrift Berlin.
(1) Krankenhäuser, die nicht Kapitalgesellschaften
§ 13
sind, können auf die Geschäftsjahre 1987 und 1988
an Stelle der vom 1. Januar 1987 an geltenden Vor- (Inkrafttreten)
Nr. 23 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. März 1987 1049
Anlage 1
Gliederung der Bilanz *)
Aktivseite
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete/fest-
gesetzte Kapital (KGr. 00), ......................... .
davon eingefordert ............................. .
8. Anlagevermögen:
1. Immaterielle Vermögensgegenstände und dafür
geleistete Anzahlungen (KUGr. 090 u. 091)
II. Sachanlagen:
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
mit Betriebsbauten einschließlich der Betriebs-
bauten auf fremden Grundstücken (KGr. 01;
KUGr. 050, 053) ............................ .
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
mit Wohnbauten einschließlich der Wohn-
bauten auf fremden Grundstücken (KGr. 03,
KUGr. 052; KUGr. 053, soweit nicht unter 1.)
3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
ohne Bauten (KGr. 04) ...................... .
4. technische Anlagen (KGr. 06) .............. .
5. Einrichtungen und Ausstattungen (KGr. 07)
6. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
(KGr. 08) ................................... .
III. Finanzanlagen:
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
(KUGr. 092) **) ............................. .
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen
(KUGr. 093) **) ............................ ..
3. Beteiligungen (KUGr. 094) .................. .
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht (KUGr. 095) **)
5. Wertpapiere des Anlagevermögens
(KUGr. 096) ................................. .
6. sonstige Finanzanlagen (KUGr. 097), ....... .
davon bei Gesellschaftern bzw. dem Kranken-
hausträger ............................. .
C. Umlaufvermögen:
1. Vorräte:
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (KUGr. 100-105)
2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
(KUGr. 106) ................................. .
3. fertige Erzeugnisse und Waren (KUGr. 107) ..
4. geleistete Anzahlungen (KGr. 11) ............ .
*) Die Klammerhinweise auf den Kontenrahmen entfallen in der Bilanz.
**) Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.
1050 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1
II. Forderungen und sonstige Vermögens-
gegenstände:
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
(KGr. 12), ................................... .
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr ............................. .
2. Forderungen an Gesellschafter bzw. den Kran-
kenhausträger (KUGr. 160), ................. .
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr ............................. .
3. Forderungen nach dem Krankenhausfinanzie-
rungsrecht (KGr. 15), ....................... .
davon nach der BPflV
(KUGr.- 151), ............................. .
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr ............................. .
4. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
(KUGr. 161) **), .............................. .
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr ............................. .
5. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht
(KUGr. 162) **), ............................. .
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr ............................. .
6. sonstige Vermögensgegenstände (KUGr. 163),
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr ............................. .
III. Wertpapiere des Umlaufvermögens (KGr. 14), .. .
davon Anteile an verbundenen Unternehmen
(KUGr. 140) **) ............................. .
IV. Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und
Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
(KGr. 13) ....................................... .
D. · Ausgleichsposten nach dem KHG:
1. Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
(KUGr. 180) ................................. .
2. Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung
(KUGr. 181) ................................. . ................................... .
E. Rechnungsabgrenzungsposten:
1. Disagio (KUGr. 170) ......................... .
2. andere Abgrenzungsposten (KUGr. 171) .... .
F. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag .... .
····································
**) Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.
Nr. 23 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. März 1987 1051
Passivseite
A. Eigenkapital:
1. Gezeichnetes/festgesetztes Kapital (KUGr. 200)
2. Kapitalrücklagen (KUGr. 201) .................. .
3. Gewinnrücklagen (KUGr. 202) ................. .
4. Gewinnvortrag/Verlustvortrag (KUGr. 203) ..... .
5. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag (KUGr. 204)
8. Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung
des Sachanlagevermögens:
1. Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG
(KGr. 22) ...................................... .
2. Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen
der öffentlichen Hand (KGr. 23) ............... .
C. Rückstellungen:
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Ver-
pflichtungen (KGr. 27) ......................... .
2. Steuerrückstellungen (KUGr. 280) ............. .
3. sonstige Rückstellungen (KUGr. 281)
D. Verbindlichkeiten:
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
(KGr. 34), ...................................... .
davon gefördert nach dem
KHG,
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
2. erhaltene Anzahlungen (KGr. 36), ............. .
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistun-
gen (KGr. 32), ................................. .
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
4. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener
Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel
(KGr. 33), ...................................... .
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
5. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bzw. dem Krankenhausträger (KUGr. 370), .....
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
6. Verbindlichkeiten nash dem Krankenhausfinan-
zierungsrecht (KGr. 35), ....................... .
davon nach der BPflV
(KUGr. 351),
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
7. Verbindlichkeiten aus sonstigen Zuwendungen
zur Finanzierung des Sachanlagevermögens
(KUGr. 371), .................................... .
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
1052 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1
8. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unter-
nehmen (KUGr. 372) **), ....................... .
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
9. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
(KUGr. 373) **), ................................ .
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
10. sonstige Verbindlichkeiten (KUGr. 37 4), ....... .
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
E. Ausgleichsposten aus Darlehensförderung (KGr. 24)
F. Rechnungsabgrenzungsposten (KGr. 38) .......... .
Haftungsverhältnisse: ................................. .
**) Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.
Nr. 23 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. März 1987 1053
Anlage 2
Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung *)
1. Erlöse aus allgemeinen Krankenhausleistungen
(KGr. 40, KUGr. 780) ............................... .
2. Erlöse aus Wahlleistungen (KGr. 41) ............... .
3. Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhau-
ses (KGr. 42) ...................................... .
4. Nutzungsentgelte der Ärzte (KGr. 43) .............. .
5. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an ferti-
gen und unfertigen Erzeugnissen/unfertigen Leistun-
gen (KUGr. 550 u. 551) ............................ .
6. andere aktivierte Eigenleistungen (KUGr. 552) ..... .
7. Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand,
soweit nicht unter Nr. 11 (KUGr. 472) .............. .
8. sonstige betriebliche Erträge ...................... .
(KGr. 44, 45; KUGr. 473, 520; KGr. 54, 57, 58;
KUGr. 591, 592),
davon aus Ausgleichsbeträgen nach § 4 Abs. 1 bis 3
BPflV, soweit nicht unter
Nr. 1 (KGr. 58)
9. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter (KGr. 60, 64) ............. .
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Alters-
versorgung und für Unterstützung (KGr. 61--63),
davon für Altersversorgung
(KGr. 62)
10. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
(KGr. 65; KGr. 66 ohne Kto. 6601, 6609, 6616 und
6618; KGr. 67; KUGr. 680; KGr. 71)
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen ...... .
(Kto. 6601, 6609, 6616 und 6618; KUGr. 681)
Zwischenergebnis ..................................... .
11. Erträge aus Zuwendungen zur Finanzierung von In-
vestitionen (KGr. 46; KUGr. 470, 471), ............. .
davon Fördermittel nach dem
KHG (KGr. 46)
12. Erträge aus der Einstellung von Ausgleichsposten aus
Darlehensförderung und für Eigenmittelförderung
(KGr. 48) .......................................... .
13. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten/V~r-
bindlichkeiten nach dem KHG und auf Grund sonsti-
ger Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlage-
vermögens (KUGr. 490-491) ....................... .
14. Erträge aus der Auflösung des Ausgleichspostens für
Darlehensförderung (KUGr. 492) ................... .
15. Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/
Verbindlichkeiten nach dem KHG und auf Grund son-
stiger Zuwendungen zur Finanzierung des Sach-
anlagevermögens (KUGr. 752, 754, 755) .......... .
*) Die Klammerhinweise auf den Kontenrahmen entfallen in der Gewinn- und Verlustrechnung.
1054 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1
16. Aufwendungen aus der Zuführung zu Ausgleichs-
posten aus Darlehensförderung (KUGr. 753) ...... .
17. Aufwendungen für die nach dem KHG geförderte
Nutzung von Anlagegegenständen (KGr. 77) ...... .
18. Aufwendungen für nach dem KHG geförderte, nicht
aktivierungsfähige Maßnahmen (KUGr. 721) ....... .
19. Aufwendungen aus der Auflösung der Ausgleichs-
posten aus Darlehensförderung und für Eigenmittel-
förderung (KUGr. 750, 751) ....................... .. ····································
20. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf
aktivierte Aufwendungen für die Ingangsetzung
und Erweiterung des Geschäftsbetriebes
(KUGr. 760, 761) ............................... .
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermö-
gens, soweit diese die im Krankenhaus üblichen
Abschreibungen überschreiten (KUGr. 765) ... .
21. sonstige betriebliche Aufwendungen .............. .
(KGr. 69, 70; KUGr. 720, 731, 732, 763, 764, 781, 782,
790, 791, 793, 794),
davon aus Ausgleichsbeträgen nach § 4 Abs. 1
bis 3 BPflV, soweit nicht unter
Nr. 1 (KUGr. 790) ............................. .
Zwischenergebnis ..................................... . ·························••,•········
22. Erträge aus Beteiligungen (KUGr. 500, 521), ....... .
davon aus verbundenen Unternehmen
(Kto. 5000) **) ............................. .
23. Erträge aus anderen Wertpapieren und aus Auslei-
hungen des Finanzanlagevermögens (KUGr. 501, 521),
davon aus verbundenen Unternehmen
(Kto. 5010, 5210) **) ............................. .
24. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge (KGr. 51), ... .
davon aus verbundenen Unternehmen
(KUGr. 510) **) ............................. .
25. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wert-
papiere des Umlaufvermögens (KUGr. 762) ........ .
26. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (KGr. 74), .... .
davon für Betriebsmittelkredite
(KUGr. 740), ............................. .
davon an verbundene Unternehmen
(KUGr. 7 41) **) ............................. .
27. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit .... .
28. außerordentliche Erträge (KUGr. 590) ............. .
29. außerordentliche Aufwendungen (KUGr. 792) ..... .
30. außerordentliches Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . .. .. .. .. .. .. . . .. .. . . .. . . . .. . . . .................................. •
31. Steuern (KUGr. 730), .............................. . . ................................... .
davon vom Einkommen
und vom Ertrag
32. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag ................ .
**) Ausweis dieser Posten nur bei Kap1talgesellschaften.
Anlage 3
Anlagennachweis
Entwicklung der Anschaffungswerte Entwicklung der Abschreibungen
Rest-
Abschrei- Zuschrei- buch-
Bilanzposten: Anfangs- bungen des Um- bungen des Entnahme werte
Anfangs- Um- Abgang Endstand für Endstand
8.11. Sachanlagen Zugang buchungen stand Geschäfts- buchungen Geschäfts- (Stand
stand Abgänge
jahres jahres 31. 12.)
DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
~
f\J
1. Grundstücke und (.u
grundstücksgleiche 1
Rechte mit Betriebs- -1
PJ
bauten einschließ- CC
a.
lieh der Betriebs- ~
bauten auf fremden )>
C:
Grundstücken u,
CC
PJ
2. Grundstücke und C"
~
grundstücksgleiche
ClJ
Rechte mit Wohn- 0
::J
bauten einschließlich ::J
der Wohnbauten auf a.
(1)
fremden Grundstücken ::J
~
3. Grundstücke und
grundstücksgleiche ~
p,):
Rechte ohne Bauten ;::J
4. technische Anlagen (0
CX)
--.J
5. Einrichtungen und
Ausstattungen
6. geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau
-"'
0
U1
U1
1056 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1
Anlage 4
Kontenrahmen für die Buchführung
(Kontenklasse 0-8)
Kontenklasse 0: Ausstehende Einlagen und Anlagevermögen
00 Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete/festgesetzte Kapital
01 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten
010 Bebaute Grundstücke
011 Betriebsbauten
012 Außenanlagen
02 frei
03 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten
030 Bebaute Grundstücke
031 Wohnbauten
032 Außenanlagen
04 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten
05 Bauten auf fremden Grundstücken
050 Betriebsbauten
051 frei
052 Wohnbauten
053 Außenanlagen
06 Technische Anlagen
060 in Betriebsbauten
061 frei
062 in Wohnbauten
063 in Außenanlagen
07 Einrichtungen und Ausstattungen
070 in Betriebsbauten
071 frei
072 in Wohnbauten
076 Gebrauchsgüter
0761 Wiederbeschaffte, geringwertige Gebrauchsgüter (mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten
ohne Umsatzsteuer von mehr als 100 bis zu 800 Deutsche Mark)
0762 Wiederbeschaffte Gebrauchsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten ohne Umsatzsteuer
von mehr als 800 Deutsche Mark
077 Festwerte in Betriebsbauten
078 frei
079 Festwerte in Wohnbauten
08 Anlagen im Bau und Anzahlungen auf Anlagen
080 Betriebsbauten
081 frei
082 Wohnbauten
Nr. 23 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. März 1987 1057
09 Immaterielle Vermögensgegenstände, Beteiligungen und andere Finanzanlagen
090 Immaterielle Vermögensgegenstände
091 Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
092 Anteile an verbundenen Unternehmen*)
093 Ausleihungen an verbundene Unternehmen *)
094 Beteiligungen
095 Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht *)
096 Wertpapiere des Anlagevermögens
097 Sonstige Finanzanlagen
Kontenklasse 1: Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzung
10 Vorräte
100 Vorräte an Lebensmitteln
101 Vorräte des medizinischen Bedarfs
102 Vorräte an Betriebsstoffen
103 Vorräte des Wirtschaftsbedarfs
104 Vorräte des Verwaltungsbedarfs
105 Sonstige Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
106 Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
107 Fertige Erzeugnisse, Waren
11 Geleistete Anzahlungen
(soweit nicht in Kontengruppe 08 auszuweisen)
12 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
13 Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
14 Wertpapiere des Umlaufvermögens
140 Anteile an verbundenen Unternehmen *)
15 Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht
150 Forderungen nach dem KHG
151 Forderungen nach der Bundespflegesatzverordnung
16 Sonstige Vermögensgegenstände
160 Forderungen an Gesellschafter bzw. den Krankenhausträger
161 Forderungen gegen verbundene Unternehmen *)
162 Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht *)
163 Andere sonstige Vermögensgegenstände
17 Rechnungsabgrenzung
170 Disagio
171 Andere Abgrenzungsposten
18 Ausgleichsposten nach dem KHG
180 Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
181 Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung
19 frei
*) Nur für Kapitalgesellschaften.
1058 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1
Kontenklasse 2: Eigenkapital, Sonderposten, Rückstellungen
20 Eigenkapital
200 Gezeichnetes/festgesetztes Kapital
201 Kapitalrücklagen
202 Gewinnrücklagen
203 Gewinnvortrag/Verlustvortrag
204 Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag
22 Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG
23 Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand
24 Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
27 Pensionsrückstellungen
28 Andere Rückstellungen
280 Steuerrückstellungen
281 Sonstige Rückstellungen
29 frei
Kontenklasse 3: Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzung
30 frei für spätere Entwicklungen
31 frei für spätere Entwicklungen
32 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
33 Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel
34 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
35 Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht
350 Verbindlichkeiten nach dem KHG
351 Verbindlichkeiten nach der Bundespflegesatzverordnung
36 Erhaltene Anzahlungen
37 Sonstige Verbindlichkeiten
370 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bzw. dem Krankenhausträger
371 Verbindlichkeiten aus sonstigen Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens
372 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen*)
373 Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht*)
37 4 Andere sonst;ge Verbindlichkeiten
38 Rechnungsabgrenzung
39 frei
Kontenklasse 4: Betriebliche Erträge
40 Erlöse aus allgemeinen Krankenhausleistungen
400 Erlöse aus dem allgemeinen Pflegesatz nach § 5 Abs. 1 und 3 BPflV
4000 Erlöse aus dem allgemeinen Pflegesatz nach § 5 Abs. 1 BPflV
*) Nur für Kapitalgesellschaften.
Nr. 23 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. März 1987 1059
4001 Erlöse aus allgemeinen Pflegesätzen nach§ 5 Abs. 3 BPflV
4002 Erlöse aus Pflegesätzen mit Pflegesatzabschlägen nach§ 8 BPflV
401 Erlöse aus besonderen Pflegesätzen nach§ 5 Abs. 2 und 3 BPflV
401 O Erlöse aus besonderen Pflegesätzen nach § 5 Abs. 2 BPflV
4011 Erlöse aus besonderen Pflegesätzen nach§ 5 Abs. 3 BPflV
4012 Erlöse aus Pflegesätzen mit Pflegesatzabschlägen nach § 8 BPflV
402 Erlöse aus Sonderentgelten nach § 6 BPflV
4020 Erlöse aus Sonderentgelten nach § 6 BPflV
4022 Erlöse aus Sonderentgelten mit Pflegesatzabschlägen nach § 8 BPflV
403 Erlöse aus Ausbildungsstätten-Umlage nach § 15 Abs. 3 BPflV
404 Ausgleichsbeträge nach § 4 Abs. 1 und 2 BPflV für das Geschäftsjahr
41 Erlöse aus Wahlleistungen
410 Erlöse aus wahlärztlichen Leistungen
411 Erlöse aus gesondert berechneter Unterkunft nach § 7 Abs. 4 BPflV
413 Erlöse aus sonstigen nichtärztlichen Wahlleistungen
42 Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses
420 Erlöse aus Krankenhausambulanzen
421 Erlöse aus ärztlichen Sachleistungen nach § 368 n Abs. 3 Satz 1 und 2 RVO
43 Nutzungsentgelte (Kostenerstattung und Vorteilsausgleich) und sonstige Abgaben der Ärzte
430 Nutzungsentgelte für wahlärztliche Leistungen
431 Nutzungsentgelte für von Ärzten berechnete ambulante ärztliche Leistungen
433 Nutzungsentgelte der Belegärzte
434 Nutzungsentgelte für Gutachtertätigkeit u. ä.
435 Nutzungsentgelte für die anteilige Abschreibung medizinisch-technischer Großgeräte
44 Rückvergütungen, Vergütungen und Sachbezüge
440 Erstattungen des Personals für freie Station
441 Erstattungen des Personals für Unterkunft
442 Erstattungen des Personals für Verpflegung
443 Erstattungen des Personals für sonstige Leistungen
45 Erträge aus Hilfs- und Nebenbetrieben, Notarztdif;mst
450 aus Hilfsbetrieben
451 aus Nebenbetrieben
452 aus der Bereitstellung von Krankenhausärzten für den Notarztdienst
46 Erträge aus Fördermitteln nach dem KHG
460 Fördermittel, die zu passivieren sind
461 Sonstige Fördermittel
47 Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand sowie Zuwendungen Dritter
4 70 Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand zur Finanzierung von Investitionen (soweit nicht
unter 46)
471 Zuwendungen Dritter zur Finanzierung von Investitionen
472 Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand zur Finanzierung laufender Aufwendungen
473 Zuwendungen Dritter zur Finanzierung laufender Aufwendungen
48 Erträge aus der Einstellung von Ausgleichsposten aus Darlehensförderung und für Eigenmittel-
förderung
1060 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1
49 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten, Verbindlichkeiten nach dem KHG und Ausgleichs-
posten aus Darlehensförderung
490 aus der Auflösung von Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG, zweckentsprechend verwendet
491 aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand
492 aus der Auflösung von Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
Kontenklasse 5: Andere Erträge
50 Erträge aus Beteiligungen und anderen Finanzanlagen
500 Erträge aus Beteiligungen
5000 Erträge aus Beteiligungen an verbundenen Unternehmen *)
501 Erträge aus anderen Finanzanlagen
5010 Erträge aus anderen Finanzanlagen in verbundenen Unternehmen *)
51 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
510 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge aus verbundenen Unternehmen *)
52 Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens und aus Zuschreibungen
zu Gegenständen des Anlagevermögens
520 Sachanlagevermögen
521 Finanzanlagevermögen
5210 Finanzanlagen in verbundenen Unternehmen *)
53 frei
54 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
55 Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen
550 Bestandsveränderungen der fertigen und unfertigen Erzeugnisse
551 Bestandsveränderungen der unfertigen Leistungen
552 Andere aktivierte Eigenleistungen
56 frei
57 Sonstige ordentliche Erträge
58 Erträge aus Ausgleichsbeträgen nach § 4 Abs. 1 bis 3 BPflV für frühere Geschäftsjahre
59 Übrige Erträge
590 Außerordentliche Erträge
591 Periodenfremde Erträge
592 Spenden und ähnliche Zuwendungen
Kontenklasse 6: Aufwendungen
60 Löhne und Gehälter
6000 Ärztlicher Dienst
6001 Pflegedienst
6002 Medizinisch-technischer Dienst
6003 Funktionsdienst
6004 Klinisches Hauspersonal
6005 Wirtschafts- und Versorgungsdienst
*) Nur für Kapitalgesellschaften
Nr. 23 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. März 1987 1061
6006 Technischer Dienst
6007 Verwaltungsdienst
6008 Sonderdienste
6010 Personal der Ausbildungsstätten
6011 Sonstiges Personal
6012 Nicht zurechenbare Personalkosten
61 Gesetzliche Sozialabgaben
(Aufteilung wie 6000-6012)
62 Aufwendungen für Altersversorgung
(Aufteilung wie 6000-6012)
63 Aufwendungen für Beihilfen und Unterstützungen
(Aufteilung wie 6000-6012)
64 Sonstige Personalaufwendungen
(Aufteilung wie 6000-6012)
65 Lebensmittel
66 Medizinischer Bedarf
6600 Arzneimittel (außer Implantate und Dialysebedarf), Heil- und Hilfsmittel
6601 Kosten der Lieferapotheke
6602 Blut, Blutkonserven und Blutplasma
6603 Verband mittel
6604 Ärztliches und pflegerisches Verbrauchsmaterial, Instrumente
6606 Narkose- und sonstiger OP-Bedarf
6607 Bedarf für Röntgen- und Nuklearmedizin
6608 Laborbedarf
6609 Untersuchungen in fremden Instituten
6610 Bedarf für EKG, EEG, Sonographie
6611 Bedarf der physikalischen Therapie
6612 Apothekenbedarf, Desinfektionsmaterial
6613 Implantate
6614 Transplantate
6615 Dialysebedarf
6616 Kosten für Krankentransporte (soweit nicht Durchlaufposten)
6617 Sonstiger medizinischer Bedarf
6618 Honorare für nicht im Krankenhaus angestellte Ärzte
67 Wasser, Energie, Brennstoffe
68 Wirtschaftsbedarf
680 Materialaufwendungen
681 Bezogene Leistungen
69 Verwaltungsbedarf
Kontenklasse 7: Aufwendungen
70 Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen
700 Zentraler Verwaltungsdienst
701 Zentraler Gemeinschaftsdienst
1062 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1
71 Wiederbeschaffte Gebrauchsgüter {soweit Festwerte gebildet wurden)
72 Instandhaltung
720 Instandhaltung, finanziert nach § 13 Abs. 1 Nr. 5 BPflV
721 Nicht aktivierungsfähige, nach dem KHG geförderte Maßnahmen
73 Steuern, Abgaben, Versicherungen
730 Steuern
731 Sonstige Abgaben
732 Versicherungen
74 Zinsen und ähnliche Aufwendungen
7 40 Zinsen und ähnliche Aufwendungen für Betriebsmittelkredite
7 41 Zinsen und ähnliche Aufwendungen an verbundene Unternehmen
742 Zinsen und ähnliche Aufwendungen für sonstiges Fremdkapital
75 Auflösung von Ausgleichsposten und Zuführungen der Fördermittel nach dem KHG zu Sonder-
posten oder Verbindlichkeiten
750 Auflösung des Ausgleichspostens aus Darlehensförderung
751 Auflösung des Ausgleichspostens für Eigenmittelförderung
752 Zuführungen der Fördermittel nach dem KHG zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten
753 Zuführung zu Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
754 Zuführung von Zuweisungen oder Zuschüssen der öffentlichen Hand zu Sonderposten oder
Verbindlichkeiten (soweit nicht unter KUGr. 752)
755 Zuführung der Nutzungsentgelte aus anteiligen Abschreibungen medizinisch-technischer Groß-
geräte zu Verbindlichkeiten nach dem KHG
76 Abschreibungen
760 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
761 Abschreibungen auf Sachanlagen
7610 Abschreibungen auf wiederbeschaffte Gebrauchsgüter
762 Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
763 Abschreibungen auf Forderungen
764 Abschreibungen auf sonstige Vermögensgegenstände
765 Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die im Kranken-
haus üblichen Abschreibungen überschreiten
77 Aufwendungen für die Nutzung von Anlagegütern nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 KHG
78 Sonstige ordentliche Aufwendungen
780 Ausgleichsbeträge nach § 4 Abs. 1 und 2 BPflV für das Geschäftsjahr
781 Sachaufwand der Ausbildungsstätten
782 Sonstiges
7821 Aufwendungen aus Ausbildungsstätten-Umlage nach § 15 Abs. 3 BPflV
79 Übrige Aufwendungen
790 Aufwendungen aus Ausgleichsbeträgen nach § 4 Abs. 1 bis 3 BPflV für frühere Geschäftsjahre
791 Aufwendungen aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens
792 Außerordentliche Aufwendungen
793 Periodenfremde Aufwendungen
794 Spenden und ähnliche Aufwendungen
Nr. 23 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. März 1987 1063
Kontenklasse 8:
80 frei
81 frei
82 frei
83 frei
84 frei
85 Eröffnungs- und Abschlußkonten
86 Abgrenzung der Erträge, die nicht in die Kostenrechnung eingehen
87 Abgrenzung der Aufwendungen, die nicht in die Kostenrechnung eingehen
88 Kalkulatorische Kosten
89 frei
Zuordnungsvorschriften zum Kontenrahmen
Konten-
gruppe,
-untergruppe
bzw. Konto
03 Hier sind Wohnbauten zuzuordnen, die für den Krankenhausbetrieb nicht unerläßlich notwendig
und 052 sind und deshalb nach dem KHG nicht gefördert werden. Sie müssen gegenüber Kontengruppe 01
und 050 ausreichend abgegrenzt werden.
150 Die Fördermittel sind mit Eingang des entsprechenden Bewilligungsbescheides als Forderung in
Kontengruppe 15 mit Gegenbuchung im Ertrag, Kontengruppe 46, zu buchen. Zur Neutralisierung
im Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres werden
a) die für die Anschaffung von aktivierten Anlagegütern zweckentsprechend verwendeten Förder-
mittel bei Kontenuntergruppe 752 als Aufwendungen gebucht und mit der Gegenbuchung bei
Kontengruppe 22 in die Sonderposten aus Fördermitteln nach KHG eingestellt; soweit über
die als Forderungen aktivierten Fördermittel durch Vorfinanzierung verfügt wurde, ist der
entsprechende Betrag ebenfalls als Sonderposten einzustellen;
b) die noch nicht zweckentsprechend verwendeten Fördermittel bei Kontenuntergruppe 752 als
Aufwendungen gebucht und mit der Gegenbuchung bei Kontenuntergruppe 350 als Verbindlich-
keiten behandelt.
60 Vergütungen für Überstunden, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft, Zuschläge, Zulagen,
Sachbezüge für freie Station, Mutterhausabgaben und Gestellungsgelder sind der Konten-
gruppe 60 „Löhne und Gehälter" zuzuordnen.
Aufwendungen für fremdes Personal sind den Konten zuzuordnen, die in Anlage 2 in den Klammer-
hinweisen unter Nr. 10 Buchstabe b „Aufwendungen für bezogene Leistungen" oder unter Nr. 20
,,sonstige betriebliche Aufwendungen" genannt sind.
Kosten für Fremdleistungen sind als Sachkosten bei der Kontengruppe 70 zu buchen.
6000 Vergütungen an alle Ärzte; soweit noch Medizinalassistenten und Famuli eingesetzt werden, sind
diese Aufwendungen unter Konto 6011 „Sonstiges Personal" zu buchen. An fremde Ärzte gezahlte
Honorare sind dem Konto 6618 zuzuordnen.
6001 Vergütungen an Pflege- und Pflegehilfspersonal im stationären Bereich (Dienst am Krankenbett).
Dazu gehören auch Pflegekräfte in lntensivpflege- und -behandlungseinheiten sowie Dialyse-
stationen, ferner Vergütungen an Schüler, soweit diese auf die Besetzung der Stationen mit
Pflegepersonal angerechnet werden (siehe auch Konto 6011 „Sonstiges Personal").
Vergütungen für Pflegepersonal, das im medizinisch-technischen Dienst, Funktionsdienst, Wirt-
schafts- und Versorgungsdienst oder Verwaltungsdienst eingesetzt wird, sind auf die entsprechen-
den Konten (6002, 6003, 6005 und 6007) zu buchen.
1064 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1
Konten-
gruppe,
-untergruppe
bzw. Konto
6002 Vergütungen an
Apothekenpersonal (Apotheker, pharmazeutisch-technische Assistentinnen, Apotheken-
helferinnen, Laborantinnen, Dispensierschwestern)
Arzthelfer
Audiometristen
Bio-Ingenieure
Chemiker
Chemotechniker
Cytologieassistenten
Diätassistenten
EEG-Assistenten
Gesundheitsingenieure
Kardiotechniker
Krankengymnasten
Krankenhausingenieure
Laboranten
Logopäden
Masseure
Masseure und medizinische Bademeister
Medizinphysiker
Medizinisch-technische Assistenten
Medizinisch-technische Gehilfen
Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten
Medizinisch-technische Radiologieassistenten
Orthoptisten
Personal für die medizinische Dokumentation
Physiker
Physikalisch-technische Assistenten
Psychagogen
Psychologen
Nichtärztliche Psychotherapeuten
Schreibkräfte im ärztlichen und medizinisch-technischen Bereich
Sonstige Kräfte im medizinisch-technischen Bereich
Stationssekretärinnen
Tierpfleger und Sektionsgehilfen
Zahnärztliche Helferinnen
sowie vergleichbares medizinisch-technisches Personal
Zum medizinisch-technischen Behandlungsbereich gehören:
Apotheken, Laboratorien einschließlich Stationslaboratorien, Röntgen-, EKG-, EEG-, EMG-,
Grundumsatzabteilungen, Bäder- und Massageabteilungen, elektrophysikalische Abteilungen,
Sehschulen, Sprachschulen, Körperprüfabteilungen usw.
6003 Vergütungen an
Krankenpflegepersonal für Operationsdienst
Krankenpflegepersonal für Anästhesie
Nr. 23 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. März 1987 1065
Konten-
gruppe,
-untergruppe
bzw. Konto
noch: Hebammen und Entbindungspfleger; an fremde Hebammen und Entbindungspfleger gezahlte
6003 Honorare sind dem Konto 6617 zuzuordnen
Krankenpflegepersonal in der Ambulanz
Krankenpflegepersonal in Polikliniken
Krankenpflegepersonal im Bluttransfusionsdienst
Krankenpflegepersonal in der Funktionsdiagnostik
Krankenpflegepersonal in der Endoskopie
Kindergärtnerinnen, soweit zur Betreuung kranker Kinder einges·etzt
Krankentransportdienst
Beschäftigungstherapeuten (einschließlich Arbeitstherapeuten)
Personal der Zentralsterilisation
6004 Vergütungen an
Haus- und Reinigungspersonal der Kliniken und Stationen
6005 Vergütung an Personal, das in folgenden Bereichen bzw. mit folgenden Funktionen eingesetzt wird:
Desinfektion
Handwerker (soweit nicht in Konto 6006)
Hausmeister
Hof- und Gartenarbeiter
Hol- und Bringedienste
Küchen und Diätküchen (einschließlich Ernährungsberaterinnen)
Lager
Reinigungsdienst, ausgenommen klinisches Hauspersonal
Transportdienst (nicht Krankentransportdienst, siehe Konto 6003)
Wäscherei und Nähstube
Wirtschaftsbetriebe (z. 8. Metzgereien, Schweinemästereien, Gärtnereien, Ökonomien)
Zentrale Bettenaufbereitung
Personal, das mit Verwaltungsarbeit beschäftigt ist, muß bei Konto 6007 ausgewiesen werden.
6006 Vergütungen an Personal, das in folgenden Bereichen bzw. mit folgenden Funktionen eingesetzt
wird:
Betriebsingenieure
Einrichtungen zur Versorgung mit Heizwärme, Warm- und Kaltwasser, Frischluft, medizinischen
Gasen, Strom
Technische Betriebsassistenten
Technische Servicezentren
Technische Zentralen
Instandhaltung, z. 8. Maler, Tapezierer und sonstige Handwerker
6007 Vergütungen für das Personal der engeren und weiteren Verwaltung, der Registratur, ferner der
technischen Verwaltung, soweit nicht bei Konto 6006 (z. 8. Betriebsingenieur) erfaßt, z.B.
Aufnahme- und Pflegekostenabteilung
Bewachungspersonal
Botendienste (Postdienst)
Büchereien
Einkaufsabteilung
Inventar- und Lagerverwaltung
Kasse und Buchhaltung (einschließlich Nebenbuchhaltung)
Personalverwaltung
Pförtner
1066 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1
Konten-
gruppe,
-untergruppe
bzw. Konto
noch: Planungsabteilung
6007 Registratur
Statistische Abteilung
Technische Verwaltung, soweit nicht bei Konto 6006 erfaßt
Telefonisten und Personal zur Bedienung zentraler Rufanlagen
Verwaltungsleitung
Verwaltungsschreibkräfte
Wirtschaftsabteilung
6008 Vergütungen an
Oberinnen
leitendes Krankenpflegepersonal, soweit nicht im Pflege- oder Funktionsdienst
Hausschwestern
Heimschwestern
Schwestern in der Schwesternverwaltung
Seelsorger
Sozialarbeiter
Kranken haust ü rsorger
Mitarbeiter, die zur Betreuung des Personals und der Personalkinder eingesetzt sind
6010 Vergütungen für Lehrkräfte, die für diese Tätigkeit einen Arbeits- oder Dienstvertrag haben
(evtl. anteilig). Sonstige Entschädigungen, z. 8. Honorare für nebenamtliche Lehrtätigkeit von
Krankenhausmitarbeitern oder Honorare nicht fest eingestellter Lehrkräfte, sind dem Sachaufwand
der Ausbildungsstätten (KUGr. 781) zuzuordnen.
6011 Vergütungen für
Ärzte im Praktikum und Famuli
Schülerinnen (Schüler), soweit diese auf die Besetzung der Stationen mit Pflegepersonal nicht
angerechnet werden
Vorschülerinnen
Praktikantinnen und Praktikanten jeglicher Art
Taschengelder und ähnliche Zuwendungen
61 (Aufteilung wie 6000-6012)
Hier sind die Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die
Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zu buchen. In ihrer Höhe gesetzlich festgelegte Arbeit-
nehmeranteile, die ganz oder teilweise vom Arbeitgeber übernommen werden, sind als Löhne und
Gehälter zu behandeln.
62 (Aufteilung wie 6000-6012)
Hier sind nur die Aufwendungen für Altersversorgung, und zwar Beiträge zu Ruhegehalts- und
Zusatzversorgungskassen sowie anderen Versorgungseinrichtungen, ferner Ruhegehälter für
ehemalige Mitarbeiter des Krankenhauses zu buchen. Alle übrigen freiwilligen Sozialleistungen
gehören - soweit es nicht Beihilfen und Unterstützungen sind - zu den sonstigen Personal-
aufwendungen.
63 (Aufteilung wie 6000-6012)
64 (Aufteilung wie 6000-6012)
Sonstige Personalaufwendungen, wie Erstattungen von Fahrtkosten zum Arbeitsplatz und frei-
willige soziale Leistungen an die Mitarbeiter (freiwillige Weihnachtsgeschenke, Jubiläums-
geschenke und -zuwendungen, Zuschuß zum Mittagessen).
6618 Honorare für nicht am Krankenhaus angestellte Ärzte sind in der Gewinn- und Verlustrechnung
der Nr. 10 Buchstabe b zuzuordnen. Im Kosten- und Leistungsnachweis werden diese Auf-
wendungen unter dem „sonstigen medizinischen Bedarf" ausgewiesen.
Nr. 23 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. März 1987 · 1067
Anlage 5
Kostenstellenrahmen für die Kosten- und Leistungsrechnung
90 Gemeinsame Kostenstellen
900 Gebäude einschließlich Grundstück und Außenanlagen
901 Leitung und Verwaltung des Krankenhauses
902 Werkstätten
903 Nebenbetriebe
904 Personaleinrichtungen (für den Betrieb des Krankenhauses unerläßlich)
905 Aus-, Fort- und Weiterbildung
906 Sozialdienst, Patientenbetreuung
907 frei
908 frei
909 frei
91 Versorgungseinrichtungen
910 Speisenversorgung
911 Wäscheversorgung
912 Zentraler Reinigungsdienst
913 Versorgung mit Energie, Wasser, Brennstoffen
914 Innerbetriebliche Transporte
915 frei
916 frei
917 Apotheke/Arzneimittelausgabestelle (ohne Herstellung)
918 Zentrale Sterilisation
919 frei
92 Medizinische Institutionen
920 Röntgendiagnostik und -therapie
921 Nukleardiagnostik und -therapie
922 Laboratorien
923 Funktionsdiagnostik
924 Sonstige diagnostische Einrichtungen
925 Anästhesie, OP-Einrichtungen und Kreißzimmer
926 Physikalische Therapie
927 Sonstige therapeutische Einrichtungen
928 Pathologie
929 Ambulanzen
93-95 Pflegefachbereiche - Normalpflege
930 Allgemeine Kostenstelle
931 Allgemeine Innere Medizin
932 Geriatrie
933 Kardiologie
934 Allgemeine Nephrologie
935 Hämodialyse/künstliche Niere (alternativ 962)
936 Gastroenterologie
937 Pädiatrie
1068 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1
938 Kinderkardiologie
939 Infektion
940 Lungen- und Bronchialheilkunde
941 Allgemeine Chirurgie
942 Unfallchirurgie
943 Kinderchirurgie
944 Endoprothetik
945 Gefäßchirurgie
946 Handchirurgie
947 Plastische Chirurgie
948 Thoraxchirurgie
949 Herzchirurgie
950 Urologie
951 Orthopädie
952 Neurochirurgie
953 Gynäkologie
954 HNO und Augen
955 Neurologie
956 Psychiatrie
957 Radiologie
958 Dermatologie und Venerologie
959 Zahn- und Kieferheilkunde, Mund- und Kieferchirurgie
96 Pflegefachbereiche - abweichende Pflegeintensität
960 Allgemeine Kostenstelle
961 lntensivüberwachung
962 lntensivbehandlung
963 frei
964 lntensivmedizin
965 Minimalpflege
966 Nachsorge
967 Halbstationäre Leistungen - Tageskliniken
968 Halbstationäre Leistungen - Nachtkliniken
969 Chronisch- und Langzeitkranke
97 Sonstige Einrichtungen
970 Personaleinrichtungen (für den Betrieb des Krankenhauses nicht unerläßlich)
971 Ausbildung
972 Forschung und Lehre
973-979 frei
98 Ausgliederungen
980 Ambulanzen
981 Hilfs- und Nebenbetriebe
982-989 frei
99 frei
Nr. 23 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. März 1987 1069
Berichtigung
der Leichtmofa-Ausnahmeverordnung
Vom 24. März 1987
In § 1 Abs. 2 Nr. 1 der Leichtmofa-Ausnahmeverordnung
vom 26. Februar 1987 (BGBI. 1 S. 755) muß es richtig
heißen:
,, ... , aber nicht mehr als 5 500 min-1 beträgt;".
Bonn, den 24. März 1987
Der Bundesminister für Verkehr
Im Auftrag
Dr. Seidenstecher
Berichtigung
des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung
Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte
Vom 25. März 1987
Das Gesetz über die Errichtung einer Stiftung Reichs-
präsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte vom 19. Dezem-
ber 1986 (BGBI. 1 S. 2553) ist wie folgt zu berichtigen:
Statt,,§ 15" muß es heißen ,,§ 14".
Bonn, den 25. März 1987
Der Bundesminister des Innern
Im Auftrag
Hering
1070 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen
vom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende
im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:
Bundesanzeiger Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung lnkrafttretens
Seite (Nr. vom)
16. 3. 87 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über
die Verlängerung der Frist für den Bezug des Kurzarbei-
tergeldes 3045 (57 24. 3. 87) 31. 3. 87
810-1-29
13. 3. 87 Neunundzwanzigste _Verordnung der Bundesanstalt für
Flugsicherung zur Anderung der Zehnten Durchfüh-
rungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung
von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumen-
tenflugregeln zum und vom Flughafen Düsseldorf) 3177 (59 26. 3. 87) 7. 5. 87
96-1-2-10
13. 3. 87 Dreiundzwanzigste„ Verordnung der Bundesanstalt für
Flugsicherung zur Anderung der Zwanzigsten Durchfüh-
rungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung
von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumen-
tenflugregeln zum und vom Flughafen Köln/Bonn) 3177 (59 26. 3. 87) 7. 5. 87
96-1-2-20
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben.
Aufgeführt werden nur die Verordnungen der Gemeinschaften, die im Inhaltsverzeichnis
des Amtsblattes durch Fettdruck hervorgehoben sind.
ABI. EG
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
Nr./Seite vom
Vorschriften für die Agrarwirtschaft
18. 2. 87 Verordnung (EWG) Nr. 494/87 der Kommission mit Übergangsmaß-
nahmen bei der Einfuhr von bestimmten lebenden Schweinen nach
Spanien L 50/15 19. 2. 87
18. 2. 87 Verordnung (EWG) Nr. 495/87 der Kommission über den Verkauf von zur
Ausfuhr bestimmtem Rind f I e i s c h aus Beständen einiger Interven-
tionsstellen nach dem Verfahren der Verordnung (EWG) Nr. 2539/84, zur
Anderung der Verordnung (EWG) Nr. 1687/76 und zur Aufhebung der
Verordnung (EWG) Nr. 3173/86 L 50/17 19. 2. 87
20. 2. 87 Verordnung (EWG) Nr. 518/87 der Kommission zur Änderung der Verord-
nung (EWG) Nr. 204/87 über den Verkauf zu einem pauschal im voraus
festgesetzten Preis von bestimmtem Interventionsrind f I e i s c h zur
Verarbeitung in der Gemeinschaft L 52/9 21. 2. 87
20. 2. 87 Verordnung (EWG) Nr. 520/87 der Kommission zur Änderung der Verord-
nung (EWG) Nr. 2377/80 über die besonderen Durchführungsvorschrif-
ten für Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen für Rind f I e i s c h L 52/13 21. 2. 87
20. 2. 87 Verordnung (EWG) Nr. 521/87 der Kommission zur Einführung von
Sondermaßnahmen für das Wirtschaftsjahr 1986/87 zur Bewilligung der
Erzeugerbeihilfe für O I i v e n ö I in Spanien und Portugal L 52/14 21. 2. 87
Nr. 23 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. März 1987 1071
ABI. EG
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
Nr./Seite vom
23. 2. 87 Verordnung (EWG) Nr. 530/87 der Kommission zur Abweichung von den
Qualitätsnormen für Gurken für das Wirtschaftsjahr 1987 L 54/6 24. 2. 87
23. 2. 87 Verordnung (EWG) Nr. 531/87 der Kommission zur Abweichung von den
Qualitätsnormen für Gemüsepaprika bzw. Paprika ohne brennenden
Gescl1mack für das Wirtschaftsjahr 1987 L 54/7 24. 2. 87
23. 2. 87 Verordnung (EWG) Nr. 532/87 der Kommission zur Änderung der Verord-
nung (EWG) Nr. 2681 /83 über Durchführungsbestimmungen zur Beihilfe-
regelung für Ö I s a a t e n L 54/8 24. 2. 87
23. 2. 87 Verordnung (EWG) Nr. 536/87 des Rates zur Änderung der Verordnung
(EWG) Nr. 337/79 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein L 55/1 25. 2. 87
23. 2. 87 Verordnung (EWG) Nr. 537/87 des Rates zur Änderung der Verordnung
(EWG) Nr. 355/79 zur Aufstellung allgemeiner Regeln für die Bezeich-
nung und Aufmachung der Weine und der Trauben moste L 55/3 25. 2. 87
23. 2. 87 Verordnung (EWG) Nr. 538/87 des Rates zur Änderung der Verordnung
(EWG) Nr. 3309/85 zur Festlegung der Grundregeln für die Bezeichnung
und Aufmachung von Schaumwein und Schaumwein mit zugesetzter
Kohlensäure L 55/4 25. 2. 87
23. 2. 87 Verordnung (EWG) Nr. 539/87 des Rates zur Änderung der Verordnung
(EWG) Nr. 338/79 zur Festlegung besonderer Vorschriften für Qua I i -
t ä t s weine bestimmter Anbaugebiete L 55/6 25. 2. 87
23. 2. 87 Verordnung (EWG) Nr. 548/87 des Rates zur Änderung der Verordnung
(EWG) Nr. 986/68 zur Festlegung der Grundregeln für die Gewährung
von Beihilfen für Mager m i Ich und Mager m i Ich p u I ver für Futter-
zwecke L 56/2 26. 2. 87
25. 2. 87 Verordnung (EWG) Nr. 551/87 der Kommission zur Änderung der Verord-
nung (EWG) Nr. 3431/86 mit Durchführungsbestimmungen für die für den
Handel mit Ö I ver a r bei tun g s erzeugnissen mit Spanien geeigneten
Maßnahmen L 56/7 26. 2. 87
23. 2. 87 Verordnung (EWG) Nr. 561/87 des Rates über Sondermaßnahmen bei
der Einfuhr von O I i v e n ö I mit Ursprung in Tunesien L 57/7 27. 2. 87
26. 2. 87 Verordnung (EWG) Nr. 565/87 der Kommission zur Änderung der Verord-
nung (EWG) Nr. 1184/86 mit Durchführungsbestimmungen für das
System der Kontrolle der in Portugal zum freien Verkehr abgefertigten
Mengen bei bestimmten Erzeugnissen des Fetts e kt o r s L 57/16 27. 2. 87
26. 2. 87 Verordnung (EWG) Nr. 567/87 der Kommission zur Fortführung der
Aktionen gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 1271/78 zur Verbesserung
der Mi Ich qua I i t ä t in der Gemeinschaft L 56/18 26. 2. 87
Andere Vorschriften
18. 2. 87 Verordnung (EWG) Nr. 491_/87 der Kommission zur Wiedereinführung der
Erhebung der Zölle für Ofen mit Mikrowellen betrieben (sogenannte
„Mikrowellenherde") der Tarifstelle 85.12 E ex II des Gemeinsamen
Zolltarifs mit Ursprung in Südkorea, dem die in der Verordnung (EWG)
Nr. 3924/86 des Rates vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt werden L 50/10 19. 2. 87
18. 2. 87 Verordnung (EWG) Nr. 492/87 der Kommission zur Änderung der Verord-
nung (EWG) Nr. 548/86 über Durchführungsvorschriften für die Beitritts-
ausgleichsbeträge sowie der Verordnung (EWG) Nr. 594/86 mit Durch-
führungsbestimmungen für die anwendbaren Beitrittsausgleichsbeträge
im Handel mit unter die Verordnungen (EWG) Nr. 3033/80 und (EWG)
Nr. 3035/80 fallenden Waren L 50/11 19. 2. 87
18. 2. 87 Verordnung (EWG) Nr. 493/87 der Kommission zur Regelung des Aus-
gleichs von Schäden, die durch die Einstellung bestimmter Fischereitätig-
keiten entstehen L 50/13 19. 2. 87
16. 2. 87 Verordnung (EWG) Nr. 499/87 des Rates zur Abweichung von der
Begriffsbestimmung für Ursprungswaren zur Berücksichtigung der
besonderen Lage von Saint-Pierre-et-Miquelon hinsichtlich bestimmter
Fischereierzeugnisse L 51/1 20. 2. 87
1072 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz Verlag: Bundesanzeiger
Verlagsges.m.b.H. - Druck: E,undesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.
Bundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige
Veroffentl1chungen von wesentlicher Bedeutung.
Bundesgesettblatt Teil II entliält
a) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu
ihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschritten
sowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen,
b) Zolltarifvorschritten.
Bezugsbedingungen: laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Ab-
bestellungen mussen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres beim
Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestel-
lungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgeset1blatt Postfach 13 20,
5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 3 82 08 - 0.
Bezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 57,60 DM. Einzelstücke je
angefangene 16 Seiten 1,80 DM mzügl1ch Versandkosten. Dieser Preis gilt
auch fur Bundesgeset?blätter, die vor dem 1. Juli 1986 ausgegeben worden
sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto
Bundesgesetzblatt Koln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.
Preis dieser Ausgabe: 4,40 DM (3,60 DM zuzüglich 0,80 DM Versand-
kosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 5,20 DM.
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ABI. EG
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
Nr./Seite vom
16. 2. 87 Verordnung (EWG) Nr. 500/87 des Rates zur Festlegung der Fangmög-
lichkeiten für bestimmte Fischbestände oder -bestandsgruppen im Rege-
lungsbereich des NAFO-Ubereinkommens für 1987 L 51/3 20. 2. 87
17. 2. 87 Verordnung (EWG) Nr. 503/87 der Kommission zur Änderung der Verord-
nung (EWG) Nr. 1782/80 hinsichtlich bestimmter Textilwaren mit
Ursprung in der Arabischen Republik Ägypten L 51/13 20. 2. 87
20. 2. 87 Verordnung (EWG) Nr. 525/87 der Kommission mit Durchführungsbe-
stimmungen zur Verordnung (EWG) Nr. 3529/86 des Rates über den
Schutz des Waldes in der Gemeinschaft gegen Brände L 53/1 21. 2. 87
20. 2. 87 Verordnung (EWG) Nr. 526/87 der Kommission mit Durchführungsbe-
stimmungen zur Verordnung (EWG) Nr. 3528/86 des Rates über den
Schutz des Waldes in der Gemeinschaft gegen Luftverschmutzung L 53/14 21. 2. 87
23. 2. 87 Entscheidung Nr. 533/87/EGKS der Kommission zur Festsetzung der
prozentualen Kürzungen für das zweite Quartal 1987 gemäß der Ent-
scheidung Nr. 3485/85/EGKS zur Verlängerung des Systems der Über-
wachung und der Erzeugungsquoten für bestimmte Erzeugnisse der
Unternehmen der Stahlindustrie L 54/9 24. 2. 87
23. 2. 87 Verordnung (EWG) Nr. 535/87 des Rates zur Einführung eines endgülti-
gen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Normalpapierkopierern mit
Ursprung in Japan L 54/12 24. 2. 87
23. 2. 87 Verordnung (EWG) Nr. 547/87 des Rates zur Änderung der Verordnung
(EWG) Nr. 1698/85 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls
auf Einfuhren von elektronischen Schreibmaschinen mit Ursprung in
Japan L 56/1 26. 2. 87
23. 2. 87 Verordnung (EWG) Nr. 559/87 des Rates über den Abschluß des Proto-
kolls zur Festlegung der Fischereirechte und des finanziellen Ausgleichs
nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemein-
schaft und der Regierung der Republik Senegal über die Fischerei vor
der senegalesischen Küste für die Zeit vom 1. Oktober 1986 bis zum
28. Februar 1988 L 57/1 27 2. 87
23. 2. 87 Verordnung (EWG) Nr. 560/87 des Rates zur Änderung der Verordnung
(EWG) Nr. 355/77 über eine gemeinsame Maßnahme zur Verbesserung
der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen für landwirtschaft-
liche Erzeugnisse und Erzeugnisse der Fischerei L 57/6 27. 2. 87
26. 2. 87 Verordnung (EWG) Nr. 566/87 c:ler Kommission zur Ermächtigung Portu-
gals, die bei der Einfuhr von Olkuchen anzuwendenden Zollsätze teil-
weise auszusetzen L 57/17 27. 2. 87