28 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom
23. Oktober 1986 - 2 Bvl 7/84 u. a. - wird die Entschei-
dungsformel veröffentlicht:
§ 4 Absatz 1 des hamburgischen Kirchensteuergesetzes
vom 15. Oktober 1973 (Gesetz- und Verordnungsbl.
S. 431) ist insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar, als
die steuerberechtigten Körperschaften ermächtigt wer-
den, durch Steuervorschriften Art und Höhe des Kirch-
geldes im Sinne des § 3 Absatz 1 Buchstabe b des
hamburgischen Kirchensteuergesetzes zu bestimmen.
Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31
Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht
Gesetzeskraft.
Bonn, den 22. Dezember 1986
Der Bundesminister der Justiz
Engelhard
Nr. 1 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Januar 1987 29
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 1, ausgegeben am 7. Januar 1987
Tag Inhalt Seite
17. 12. 86 Gesetz zu dem Vertrag vom 2. November 1983 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
der Republik Panama über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen . . . 2
17. 12. 86 Gesetz zu dem Vertrag vom 16. März 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
St. Lucia über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . 13
22. 12. 86 Erste Verordnung zu.r Änderung der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher
Güter (RIO) (1. RID-Anderungsverordnung) . . . . • . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . • • . . . . . • . • . . . . . 22
17. 11. 86 Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der
Regierung der sozialistischen Republik Birmanische Union über finanzielle Zusammenarbeit . • • • . . . 23
1. 12. 86 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über psychotrope Stoffe • • . • • • • • 25
2. 12. 86 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen • . 25
5. 12. 86 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über sichere Con-
tainer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
8. 12. 86 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der
Regierung der Republik Togo über finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
8. 12. 86 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der
Regierung der Republik Togo über finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
12. 12. 86 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über Normen für
die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten . . . . . . . 30
12. 12. 86 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum
Schutz des menschlichen Lebens auf See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
12. 12. 86 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls von 1978 zu dem Internationalen Überein-
kommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See............................. 31
12. 12. 86 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens von 1979 über den
Such- und Rettungsdienst auf See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Die Anlage zur Ersten Verordnung zur Änderung der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RIO)
wird als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblattes ausgegeben. Abonnenten des Bundesgesetzblattes Teil II wird der
Anlageband auf Anforderung kostenlos übers~ndt.
Preis dieser Ausgabe ohne Anlageband: 4,40 DM (3,60 DM zuzüglich 0,80 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 5,20 DM.
Preis des Anlagebandes: 8,30 DM (7,20 DM zuzüglich 1,10 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 9,10 DM.
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Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.
30 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1
Verkündungen Im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen
vom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende
im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:
Bundesanzeiger Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung
Seite (Nr. vom) lnkrafttretens
15. 12. 86 Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über
Umlagen und Meldebeiträge zur Deckung der Kosten
der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr 17 201 (238 23. 12. 86) 1. 1. 87
9260-6-22
Berichtigung der Verordnung Nr. 28/86 über die Festset-
zung von Entgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-
schiffahrt 17 201 (238 23. 12. 86)
9500-4-6-4
15. 12. 86 57. Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste -Anlage
AL zur Außenwirtschaftsverordnung - (Beilage) (240 a 30. 12. 86) 1. 1. 87
7400-1-1
18. 12. 86 Einhundertste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste
- Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz - 17 417 (241 31. 12. 86) 1. 1. 87
2 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1
Dritte Verordnung
zur Änderung der Verordnung
über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen
Vom 23. Dezember 1986
Auf Grund des durch Artikel 1 Nr. 8 des Bilanzrichtlinien- lagen" sowie in Satz 2 das Wort „Formblatt Sch II"
Gesetzes vom 19. Dezember 1985 (BGBI. 1 S. 2355) durch das Wort „Formblatt III" und die Zahl „2"
eingefügten § 330 des Handelsgesetzbuchs in Verbindung durch die Zahl „3" ersetzt.
mit dem durch Artikel 8 Nr. 12 des Bilanzrichtlinien-Geset-
zes eingefügten § 55 Abs. 5 des Versicherungsaufsichts- 3. § 2 wird wie folgt geändert:
gesetzes wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister
a) In Absatz 1 werden nach den Worten „für die" die
der Finanzen und dem Bundesminister für Wirtschaft ver-
Worte „Bilanz und die" eingefügt.
ordnet:
b) In Absatz 2 werden nach den Worten „in den" die
Artikel 1
Worte „Formblättern für die Bilanz und die Gewinn-
Die Verordnung über die Rechnungslegung von Ver- und Verlustrechnung und in den" eingefügt.
sicherungsunternehmen vom 11 . Juli 1973 (BGBI. 1
c) Folgender Absatz 3 wird angefügt:
S. 1209), zuletzt geändert durch Verordnung vom
16. August 1976 (BGBI. 1S. 2388), wird wie folgt geändert: ,,(3) Die in den Formblättern enthaltenen Zusätze
,,Brutto" sowie „Netto" und „für eigene Rechnung"
1. Die Überschrift des Ersten Abschnitts erhält folgende entfallen, wenn das Versicherungsgeschäft nicht in
Fassung: Rückdeckung gegeben worden ist."
„Erster Abschnitt
4. In§ 3 werden die Worte „In den Formblättern L II und
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung". K II brauchen" durch die Worte „Lebens- und Kran-
kenversicherungsunternehmen brauchen im Form-
2. § 1 wird wie folgt geändert: blatt II" und die Worte „aufgestellt zu werden" durch
a) Absatz 1 erhält folgende Fassung: das Wort „aufzustellen" ersetzt.
,,(1) Versicherungsunternehmen haben ihre Bi-
5. § 4 wird wie folgt geändert:
lanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen ab-
weichend von den §§ 266, 275, 276 des Handels- a) In Absatz 1 werden die Worte „Im FormQJatt Sch II
gesetzbuchs nach den anliegenden Formblättern sind" durch die Worte „Schaden- und Unfallversi-
aufzustellen, und zwar alle Versicherungsunter- cherungsunternehmen haben im Formblatt III" und
nehmen die Bilanzen nach Formblatt 1, die Lebens- die Zahl „2" durch die Zahl „3" ersetzt.
versicherungsunternehmen, Pensions- und Ster-
b) Absatz 2 wird aufgehoben.
bekassen sowie Krankenversicherungsunterneh-
men die Gewinn- und Verlustrechnungen nach c) In Absatz 3 werden in Satz 1 die Worte „im Form-
Formblatt 11, die Schaden- und Unfallversiche- blatt Sch II" durch die Worte „sowohl im selbst
rungsunternehmen sowie die Rückversicherungs- abgeschlossenen als auch im in Rückdeckung
unternehmen die Gewinn- und Verlustrechnungen übernommenen Versicherungsgeschäft im Form-
nach Formblatt III. Satz 1 ist nicht anzuwenden auf blatt 111", in Satz 2 das Wort „Formblatt Sch II"
kleinere Vereine (§ 53 Abs. 1 Satz 1 des Versiche- durch das Wort „Formblatt III" und die Zahl „2"
rungsaufsichtsgesetzes), die der Aufsicht durch die durch die Zahl „3" ersetzt, in Satz 3 nach der Zahl
Aufsichtsbehörden der Länder unterliegen oder „2" die Worte „und 3" eingefügt und in Satz 4 die
nach § 157 a des Versicherungsaufsichtsgesetzes Zahl „2" durch die Zahl „3" ersetzt.
von der laufenden Aufsicht freigestellt sind."
d) Absatz 4 wird aufgehoben.
b) Absatz 3 erhält folgende Fassung:
e) In Absatz 5 wird das Wort „Formblatt Sch II" durch
,,(3) Betreibt ein Lebensversicherungsunterneh- das Wort „Formblatt III" ersetzt.
men auch das selbst abgeschlossene Unfallversi-
cherungsgeschäft, so sind für das Unfallversiche- f) In Absatz 6 werden die Worte „Formblatt Sch II in
rungsgeschäft im Formblatt I die versicherungs- der" durch die Worte „Formblatt III zusammen mit
technischen Rückstellungen gesondert anzugeben den Versicherungszweigen „Sonstige Schaden-
und eine gesonderte Gewinn- und Verlustrechnung versicherung" in der gesonderten" ersetzt.
nach Formblatt III bis zum Posten „Jahresüber-
schuß/Jahresfehlbetrag" einschließlich aufzu- 6. § 5 wird wie folgt geändert:
stellen." a) In Absatz 1 werden die Worte „Im Formblatt R II
c) In Absatz 4 werden in Satz 1 die Worte „Formblatt sind" durch die Worte „Rückversicherungsunter-
Sch I" durch das Wort „Formblatt I", die Worte nehmen haben im Formblatt III" und die Zahl „2"
,,Offene Rücklagen" durch das Wort „Gewinnrück- durch die Zahl „3" ersetzt.
Nr. 1 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Januar 1987 3
b) In Absatz 2 werden die Worte „Formblatt R II in 11 . § 9 wird § 16 a und nach Maßgabe der Nummer 20
der" durch die Worte „Formblatt III in der geson- geändert.
derten" ersetzt.
12. § 10 wird wie folgt geändert:
c) In Absatz 3 wird Satz 1 gestrichen.
a) Absatz 1 wird aufgehoben.
7. § 6 wird aufgehoben. b) In Absatz 2 Satz 1 werden die Worte „Die Metho-
den" durch die Worte „In Ergänzung der Angaben
8. § 7 wird wie folgt geändert: nach§ 284 Abs. 2 Nr. 1 und 3 des Handelsgesetz-
buchs sind die Methoden" ersetzt und das Wort
a) Absatz 1 wird aufgehoben.
,,sind" gestrichen.
b) In Absatz 2 sind nach dem Wort „Unternehmen" c) In Absatz 2 Satz 2 werden das Semikolon hinter
die Worte „oder gegenüber Unternehmen, mit de- dem Wort „erläutern" durch einen Punkt ersetzt
nen ein Beteiligungsverhältnis besteht," und vor und der folgende Halbsatz gestrichen.
dem Wort „durch" das Wort „jeweils" einzufügen.
c) Absatz 3 wird aufgehoben. 13. § 11 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
d) In Absatz 4 werden das Wort „können" durch das
Wort „sind", die Worte „ausgewiesen werden" aa) Im Einleitungssatz wird das Wort „Jahres-
durch das Wort „auszuweisen" und der Punkt bilanz" durch das Wort „Bilanz" ersetzt.
durch ein Komma ersetzt. Folgender Halbsatz wird bb) Nummer 1 wird aufgehoben.
angefügt:
cc) In Nummer 2 werden die Worte „für jede in der
„sofern nicht die beiden aufgeführten Posten für Jahresbilanz in einem gesonderten Unter-
das gesamte Transportversicherungsgeschäft ge- posten ausgewiesene Art von Grundstücken
trennt berechnet werden." und grundstücksgleichen Rechten" gestri-
chen.
e) Folgende Absätze 5 bis 7 werden angefügt:
,,(5) Unter den Posten „außerordentliche Erträge" dd) Die Nummern 3 und 4 werden aufgehoben.
und „außerordentliche Aufwendungen" sind Erträ-
ee) In Nummer 5 werden nach dem Wort „Abrech-
ge und Aufwendungen auszuweisen, die außer-
nungsforderungen," die Worte „Forderungen
halb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Ver-
aus dem selbst abgeschlossenen Versiche-
sicherungsunternehmens anfallen.
rungsgeschäft an Versicherungsvertreter,"
(6) Unter den Posten „Erträge aus der Vermin- eingefügt.
derung versicherungstechnischer Rückstellungen" ff) Nummer 6 wird aufgehoben.
und „Aufwendungen aus der Erhöhung versiche-
rungstechnischer Rückstellungen" sind die Verän- gg) Nummer 7 erhält folgende Fassung:
derungen gegenüber dem vorausgegangenen Ge- „ 7. die größeren Beträge in dem Unterposten
schäftsjahr derjenigen versicherungstechnischen ,,sonstige Forderungen und Vermögens-
Rückstellungen auszuweisen, die nicht abgewik- gegenstände" und in dem Unterposten
kelt werden. ,,sonstige Rechnungsabgrenzungspo-
(7) Verdiente Beiträge sind die gebuchten Beiträ- sten" sowie der Unterschiedsbetrag nach
ge einschließlich der Nebenleistungen der Ver- § 250 Abs. 3 des Handelsgesetzbuchs,
sicherungsnehmer unter Berücksichtigung der Ver- sofern dieser in der Bilanz nicht gesondert
änderung der Beitragsüberträge." angegeben wird."
b) Folgender Absatz 4 wird angefügt:
9. Die Überschrift des Zweiten Abschnitts erhält folgende ,,(4) Die in § 251 des Handelsgesetzbuchs be-
Fassung: zeichneten Haftungsverhältnisse sind jeweils ge-
„Zweiter Abschnitt sondert unter Angabe der gewährten Pfandrechte
Anhang". und sonstigen Sicherheiten anzugeben; bestehen
solche Verpflichtungen gegenüber verbundenen
10. § 8 erhält folgende Fassung: Unternehmen, so sind sie gesondert anzugeben."
,,§ 8 14. § 12 wird wie folgt geändert:
Versicherungsunternehmen mit Ausnahme der in a) Das Wort „Jahresbilanz" wird durch das Wort „Bi-
§ 1 Abs. 1 Satz 2 aufgeführten Unternehmen haben lanz" ersetzt.
im Anhang unbeschadet des § 55 Abs. 4 des Versi-
cherungsaufsichtsgesetzes zusätzlich zu den in den b) In Nummer 1 werden die Worte „unter dem Unter-
§§ 284, 285 Nr. 1 Buchstabe b, Nr. 2 bis 14 des posten ,Schwankungsrückstellung' ausgewiese-
Handelsgesetzbuchs verlangten Angaben die in § 268 nen Delkredere-Rückstellung in der Kreditversi-
Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 Satz 3 des Handelsgesetz- cherung; ferner die Bewegung der unter dem Un-
buchs sowie die in den §§ 10 bis 16 vorgeschriebenen terposten ,Schwankungsrückstellung' ausgewiese-
Angaben zu machen." nen" gestrichen.
4 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1
c) Nummer 2 erhält folgende Fassung: c) In Nummer 1 Satz 2 Buchstabe b werden in Satz 1
,,2. die Bewegung der Brutto-Rückstellung für Bei- das Wort „Formblatt P/St II" durch das Wort
tragsrückerstattung; die Angaben sind von „Formblatt II", die Zahl „1" durch die Worte „1
Kranken- sowie von Schaden- und Unfallversi- Buchstabe a", das Wort „Beiträge" durch das Wort
cherungsunternehmen zu untergliedern nach „Brutto-Beiträge", in Satz 2 die Worte ,,, welche
erfolgsabhängiger und erfolgsunabhängiger von Mitgliedern außer Unternehmen und welche
Beitragsrückerstattung. Für die einzelnen Ge- von sonstigen" durch die Worte „und welche von
schäftszweige gilt zusätzlich folgendes: Versicherungsnehmern" und in Satz 3 das Wort
,,Formblatt P/St II" durch das Wort „Formblatt II"
a) Lebensversicherungsunternehmen sowie ersetzt.
Pensions- und Sterbekassen haben anzu-
geben, welche Teile der Rückstellung für d) In Nummer 1 Satz 2 Buchstabe c werden in Satz 1
Beitragsrückerstattung auf bereits fest- das Wort „Formblatt K II" durch das Wort „Form-
gelegte, aber noch nicht zugeteilte laufen- blatt II", die Zahl „ 1" durch die Worte „ 1 Buchsta-
de Überschußanteile, auf bereits festgeleg- be a", das Wort „Beiträge" durch das Wort „Brutto-
te, aber noch nicht zugeteilte Schlußüber- Beiträge" und in Satz 2 das Wort „Formblatt K II"
schußanteile sowie auf geschäftsplan- durch das Wort „Formblatt II" ersetzt.
mäßig reservierte Mittel für künftige, noch e) In Nummer 1 Satz 2 Buchstabe d werden in Satz 1
nicht festgelegte Schlußüberschußanteile die Worte „Formblatt Sch II" durch das Wort
oder Gewinnzuschläge entfallen; außer- „Formblatt III", die Zahl „ 1" durch die Worte „ 1
dem sind für die einzelnen Abrechnungs- Buchstaben a und b" und das Wort „Beiträge"
verbände/Gewinnverbände die festgesetz- durch die Worte „Brutto-Beiträge und Rückver-
ten Überschußanteilsätze und gegebenen- sicherungsbeiträge" ersetzt.
falls der verwendete Ansammlungszinssatz f) In Nummer 1 Satz 2 Buchstabe e werden das Wort
unter Angabe des Zuteilungsjahrs aufzu- „Formblatt R II" durch das Wort „Formblatt 111", die
führen und den Sätzen des vorausgegan- Zahl „ 1" durch die Worte „ 1 Buchstaben a und b"
genen Geschäftsjahrs gegenüberzustellen; und das Wort „Beiträge" durch die Worte „Brutto-
b) Krankenversicherungsunternehmen haben Beiträge und Rückversicherungsbeiträge" ersetzt.
für die erfolgsabhängige Beitragsrücker- g) In Nummer 2 werden jeweils das Wort „Formblatt
stattung die Art der Verwendung und die für Sch II" durch das Wort „Formblatt III" und das
die einzelnen Tarife festgesetzten oder vor- Wort „Formblatt R II" durch das Wort „Form-
gesehenen Rückerstattungssätze anzu- blatt III" ersetzt. Der Satz „Sofern die Schadenquo-
geben; ten in der Transport- oder Einheitsversicherung
c) Schaden- und Unfallversicherungsunter- nicht ermittelt werden können, sind an ihrer Stelle
nehmen haben für die einzelnen Versiche- die Brutto- und Netto-Aufwendungen für Versiche-
rungszweige jeweils die Rückerstattungs- rungsfälle des Geschäftsjahrs anzugeben und den
sätze, aufgegliedert nach erfolgsabhängi- entsprechenden Beträgen des vorausgegangenen
ger und erfolgsunabhängiger Beitragsrück- Geschäftsjahrs gegenüberzustellen." wird gestri-
erstattung, anzugeben und den Sätzen des chen.
vorausgegangenen Geschäftsjahrs gegen- h) In Nummer 5 werden die Worte „Wertberichtigun-
überzustellen;" gen, die Zuschreibungen und aufgelösten Wert-
d) In Nummer 3 Satz 2 Buchstabe c wird das Wort berichtigungen" durch das Wort „Zuschreibungen"
,,Formblatt Sch II" durch das Wort „Formblatt III" ersetzt.
ersetzt. i) Der Punkt nach Nummer 7 wird durch ein Semiko-
e) In Nummer 4 werden nach dem Wort „Verbindlich- lon ersetzt und folgende Nummer 8 angefügt:
keiten" die Worte „aus dem selbst abgeschlosse- ,,8. Erläuterungen der Unterposten „außerordent-
nen Versicherungsgeschäft" eingefügt, das Kom- liche Erträge" und „außerordentliche Aufwen-
ma hinter dem Wort „Versicherungsnehmern" dungen" hinsichtlich ihres Betrags und ihrer
durch das Wort „oder" ersetzt und die Worte „oder Art, soweit die ausgewiesenen Beträge für die
Mitgliedern außer Unternehmen" gestrichen. Beurteilung der Ertragslage nicht von unter-
f) In Nummer 5 wird das Wort „nichtversicherungs- geordneter Bedeutung sind."
technische" gestrichen.
16. § 14 wird wie folgt geändert:
15. § 13 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Worte „Formblatt L II oder
a) In Nummer 1 Satz 1 werden die Worte „einschließ- K II" durch das Wort „Formblatt II", das Wort „Bei-
lich der Nebenleistungen der Versicherungsneh- träge" durch die Worte „gebuchte Brutto-Beiträge",
mer" gestrichen. die Worte „Aufwendungen für den Versicherungs-
b) In Nummer 1 Satz 2 Buchstabe a werden in Satz 1 betrieb" durch die Worte „Brutto-Aufwendungen
das Wort „Formblatt L II" durch das Wort „Form- für den Versicherungsbetrieb", das Wort
blatt II", die Zahl „ 1" durch die Worte „ 1 Buchsta- „Deckungsrückstellung" jeweils durch das Wort
be a", das Wort „Beiträge" durch das Wort „Brutto- „Brutto-Deckungsrückstellung" ersetzt und nach
Beiträge" und in Satz 2 das Wort „Formblatt L II" der Zeile „gebuchte Brutto-Beiträge" die Zeilen
,,Brutto-Aufwendungen für Versicherungsfälle (ein-
durch das Wort „Formblatt II" ersetzt.
schließlich Regulierungsaufwendungen)" und
Nr. 1 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Januar 1987 5
,,Brutto-Aufwendungen für Rückkäufe (einschließ- geschäft, so hat es die für den Lagebericht verlangten
lich Regulierungsaufwendungen)" eingefügt. Angaben, soweit sie das selbst abgeschlossene Un-
b) In Absatz 2 Satz 1 werden jeweils das Wort „Form- fallversicherungsgeschäft betreffen, jeweils gesondert
blatt Sch II" durch das Wort „Formblatt III" ersetzt, zu machen."
in Buchstabe a die Worte ,,(Brutto-Beiträge unter
Berücksichtigung der Veränderung der Brutto-Bei- 23. Die Abschnittsüberschrift vor § 19 wird gestrichen.
tragsüberträge )" gestrichen, in Buchstabe b vor
dem Wort „Rückversicherungsbeiträge" das Wort 24. § 19 wird aufgehoben.
,,verdienten" eingefügt und in Buchstabe c das Se-
mikolon und der nachfolgende Satzteil gestrichen. 25. § 20 erhält folgende Fassung:
c) In Absatz 3 Satz 1 wird das Wort „Formblatt R II" ,,§ 20
durch das Wort „Formblatt III" ersetzt. Ausländische Versicherungsunternehmen, denen
der Betrieb des Direktversicherungsgeschäfts im In-
17. In§ 15 Abs. 2 wird das Wort „Formblatt L II" durch das land erlaubt wurde, haben für das Geschäft der Nie-
Wort „ Formblatt 11" ersetzt.
derlassung aufzustellen
18. § 16 erhält folgende Fassung: 1. die Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen
nach Maßgabe des § 1 Abs. 1 Satz 1 und der §§ 2
,,§ 16 bis 4 und 7,
Betreibt ein Lebensversicherungsunternehmen 2. den Anhang nach Maßgabe der §§ 8, 10 bis 15,
auch das selbst abgeschlossene Unfallversicherungs-
geschäft, so hat es die für den Anhang verlangten 3. den Lagebericht nach Maßgabe des § 16 a."
Angaben jeweils gesondert auch für das selbst abge-
schlossene Unfallversicherungsgeschäft zu machen." 26. Die §§ 21, 22 werden aufgehoben.
19. Nach § 16 wird folgende Abschnittsüberschrift einge- 27. Vor § 23 wird folgende Abschnittsüberschrift ein-
fügt: gefügt:
„Dritter Abschnitt „Fünfter Abschnitt
Lagebericht". Ordnungswidrigkeiten".
20. Der durch Nummer 11 eingefügte § 16 a wird wie folgt 28. § 23 erhält folgende Fassung:
geändert:
,,§ 23
a) Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Ordnungswidrig im Sinne des § 334 Abs. 1 Nr. 6
,,(1) Versicherungsunternehmen mit Ausnahme des Handelsgesetzbuchs in Verbindung mit § 55
der in § 1 Abs. 1 Satz 2 aufgeführten Unternehmen Abs. 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes handelt,
haben im Lagebericht zusätzlich zu den in § 289 wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs
Abs. 1, 2 Nr. 1 und 2 des Handelsgesetzbuchs oder des Aufsichtsrats eines Versicherungsunterneh-
verlangten Angaben die in den Absätzen 2 bis 6 mens bei der Aufstellung oder Feststellung des Jah-
und in den §§ 17, 18 vorgeschriebenen Angaben resabschlusses oder bei der Aufstellung des Lagebe-
zu machen." richts einer Vorschrift
b) In Absatz 4 Satz 1 werden die Worte ,,,Kraftfahrt- 1. des § 1 Abs. 1 Satz 1, des § 1 Abs. 3 oder 4, des
und Luftfahrtversicherungsgeschäft" durch die § 2 Abs. 1 oder 2, des § 4 Abs. 1, 3 Satz 1 oder 2
Worte „und Kraftfahrtversicherungsgeschäft" er- oder Abs. 6, des § 5, jeweils in Verbindung mit den
setzt. Formblättern 1, II oder 111, oder des § 7 Abs. 2, 5
c) In Absatz 5 Satz 3 wird das Wort „Jahresbericht" oder 6 über Form, Inhalt oder Gliederung,
durch das Wort „Lagebericht" ersetzt. 2. des § 8 in Verbindung mit den §§ 1Obis 16 über die
d) Folgender Absatz 6 wird angefügt: im Anhang zu machenden Angaben einschließlich
der nach den Mustern 8 oder 9 zu machenden
,,(6) Ferner ist über die einzelnen Funktionen Angaben oder
gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 4 des Versicherungsauf-
sichtsgesetzes zu berichten, die ganz oder zu ei- 3. des § 16 a in Verbindung mit den §§ 17, 18 über
nem wesentlichen Teil einem anderen Unterneh- die im Lagebericht zu machenden Angaben ein-
men auf Dauer übertragen worden sind; dies gilt schließlich der nach den Mustern 1 bis 7 zu ma-
entsprechend für gemeinsame Einrichtungen, so- chenden Angaben
weit es sich hierbei um Funktionen im vorgenann- zuwiderhandelt."
ten Sinne handelt."
29. In der Abschnittsüberschrift vor § 24 wird das Wort
21 . § 17 Abs. 1 wird aufgehoben. ,,Fünfter" durch das Wort „sechster" ersetzt.
22. § 18 erhält folgende Fassung: 30. § 24 wird folgender Absatz 3 angefügt:
,,§ 18 ,,(3) Die Vorschriften dieser Verordnung in der Fas-
Betreibt ein Lebensversicherungsunternehmen sung der Dritten Verordnung zur Änderung der Ver-
auch das selbst abgeschlossene Unfallversicherungs- ordnung über die Rechnungslegung von Versiehe-
6 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1
rungsunternehmen vom 23. Dezember 1986 (BGBI. b) Im Muster 4 Buchstabe A werden nach den Worten
1987 1 S. 2) sind erstmals auf den Jahresabschluß ,,Sonstige selbst. Teilversicherungen" die Fußno-
und den Lagebericht für das nach dem 31 . Dezember ten „3) 4)" durch die Fußnoten „3) 4) 7)" ersetzt
1986 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden. Sie und am Ende des Musters folgende Fußnote an-
sind auf den Jahresabschluß und den Lagebericht für gefügt:
ein früheres Geschäftsjahr anzuwenden, wenn auf „ 7) Für Pflegekrankenversicherungen ist die
dieses die Vorschriften über den Jahresabschluß und nachrichtliche Angabe von Anfangs- und End-
den Lagebericht in der vom Inkrafttreten des Bilanz- bestand jeweils nach Monatssollbeitrag und
richtlinien-Gesetzes an geltenden Fassung ange- Anzahl der Tarifversicherten erforderlich."
wandt werden. Sind die neuen Vorschriften nicht nach
Satz 2 auf ein früheres Geschäftsjahr anzuwenden, so c) Muster 8 wird wie folgt geändert:
ist für das Geschäftsjahr die am 31. Dezember 1985 aa) Beim Posten 1 werden nach den Worten
geltende Fassung dieser Verordnung anzuwenden." „grundstücksgleiche Rechte" die Worte „und
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden
31 . § 25 wird wie folgt geändert: Grundstücken" eingefügt.
a) Absatz 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: bb) Der Posten 6 wird durch folgende Posten 6
und 7 ersetzt:
,,Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs-
wesen wird ermächtigt, für kleinere Vereine (§ 53 ,,6. Anteile an verbundenen Unternehmen:
Abs. 1 Satz 1 des Versicherungsaufsichtsgeset- a) mit Sitz im Inland
zes), die seiner Aufsicht unterliegen, durch Rechts-
verordnung der Größe der Vereine angemessene b) mit Sitz im Ausland
Vereinfachungen gegenüber den Anforderungen in 7. Beteiligungen".
§ 1 Abs. 1 Satz 1, §§ 4, 8, 11 bis 14 und § 16 a
cc) Die Posten 7 bis 10 werden Posten 8 bis 11.
Abs. 3 bis 5 zu gestatten, soweit durch die Verein-
fachungen die Belange der Versicherten gewahrt
bleiben." Artikel 2
b) In Absatz 1 Satz 2 und 3 wird jeweils das Wort Der Bundesminister der Justiz kann den Wortlaut der
,,Abweichungen" durch das Wort „ Vereinfachun- Verordnung über die Rechnungslegung von Versiche-
gen" ersetzt. rungsunternehmen in der ab 9. Januar 1987 geltenden
Fassung im Bundesgesetzblatt bekanntmachen.
c) Absatz 2 wird aufgehoben.
32 . Die Formblätter L 1, L III, P/St 1, K 1, K 111, Sch 1, Sch 111, Artikel 3
und R I werden durch das anliegende Formblatt 1, die Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei-
Formblätter L 11, L IV, P/St II, K II und K IV durch das tungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 12 des Bilanzricht-
anliegende Formblatt 11, die Formblätter Sch 11, Sch IV linien-Gesetzes auch im Land Berlin.
und R II durch das anliegende Formblatt III ersetzt.
33. Die Muster werden wie folgt geändert: Artikel 4
a) Die bisherigen Muster 1 , 2, 5 und 9 werden durch Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in
die anliegenden Muster 1, 2, 5 und 9 ersetzt. Kraft.
Bonn, den 23 . Dezember 1986
Der Bundesminister der Justiz
Engelhard
Nr. 1 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Januar 1987 7
Formblatt 1
.............................................................................................................................................................-----.............................................
(Name des Versicherungsunternehmens)
..............................................................................................................................................................
(Sitz des Versicherungsunternehmens)
_____ ......................................... ..
Bilanz
zum .............................................................................................................................................
8 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1
Formblatt 1
Aktiva DM DM DM
1. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 1) •..•
davon eingefordert: DM - - - - · · · · ·...
H. Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung
des Geschäftsbetriebs 2 ) •••••••••••••..••.••....••••••••
m. Immaterielle Vermögensgegenstände:
1. Geschäfts- oder Firmenwert ........................ .
2. sonstige immaterielle Vermögensgegenstände ... .
IV. Kapitalanlagen, soweit sie nicht zu Posten V gehören:
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bau-
ten einschließlich der Bauten auf fremden Grund-
stücken ....................................... .
2. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldfor-
derungen ..................................... .
3. Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinfor-
derungen und Darlehen ......................... .
4. Schuldbuchforderungen gegen den Bund und die
Länder ....................................... .
davon Ausgleichsforderungen: DM _ _ _ _ __
5. Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungs-
scheine ......................................... .
6. Anteile an verbundenen Unternehmen ............ .
7. Beteiligungen .................................. .
8. Wertpapiere und Anteile, soweit sie nicht zu anderen
Posten gehören ............................... .
9. Festgelder, Termingelder und Sparguthaben bei
Kreditinstituten .................................... .
10. Depotforderungen aus dem in Rückdeckung
a) übernommenen Versicherungsgeschäft ....... .
b) gegebenen Versicherungsgeschäft .............. .
V. Kapitalanlagen des Anlagestocks der fondsgebundenen
Lebensversicherung ............................... .
VI. Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungs-
geschäft ........................................... .
VU. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Ver-
sicherungsgeschäft an:
1. Versicherungsnehmer 3 )
a) fällige Ansprüche ................................ .
b) noch nicht fällige Ansprüche .................. .
2. Mitglieds- und Trägerunternehmen ................. .
3. Versicherungsvertreter .......................... .
VIII. Andere Forderungen und sonstige Vermögensgegen-
stände:
1. Betriebs- und Geschäftsausstattung ............. .
2. Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Post-
giroguthaben .................................. .
3. laufende Guthaben bei Kreditinstituten .......... .
4. eigene Anteile ................................ .
5. Forderungen an die ausländische Generaldirektion
6. Zins- und Mietforderungen ..................... .
7. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände
Nr 1 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Januar 1987 9
Formblatt 1
Aktiva DM DM DM
IX. Rechnungsabgrenzungsposten:
1. Unterschiedsbetrag gemäß § 250 Abs. 3 HGB 4) •••
2. sonstige Rechnungsabgrenzungsposten ......... .
X. voraussichtliche Steuerentlastung nachfolgender Ge-
schäftsjahre gemäß § 27 4 Abs. 2 HGB .............. .
XI. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag gemäß
§ 268 Abs. 3 HGB .................................. .
10 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1
Formblatt 1
Passiva DM DM DM DM
1. Eigenkapital:
1. Gezeichnetes Kapital 5 )
2. Kapitalrücklage ............................... .
davon Rücklage gemäߧ 5 Abs. 5 Nr. 3 VAG:
DM _ _ _ __
3. Gewinnrücklagen:
a) gesetzliche Rücklage 6 ) •••••••••••••••••••••••
b) Rücklage für eigene Anteile .................. .
c) satzungsmäßige Rücklagen .................. .
d) Rücklage gemäß § 58 Abs. 2 a AktG 4 ) •••••••••
e) andere Gewinnrücklagen .................... .
4. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 7) •••••••••••••••••••
5. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag 7 ) •••••••••••••
II. Sonderposten mit Rücklageanteil ................... .
III. Versicherungstechnische Rückstellungen, soweit sie
nicht zu Posten IV gehören:
1. Beitragsüberträge B)
a) für das selbst abgeschlossene Versicherungs-
geschäft - brutto - ......................... .
davon ab: Anteil für das in Rückdeckung
gegebene Versicherungsgeschäft ............•
b) für das in Rückdeckung übernommene Versiche-
rungsgeschäft - brutto - .................... .
davon ab: Anteil für das in Rückdeckung
gegebene Versicherungsgeschäft ............ .
2. Deckungsrückstellung 9)
a) für das selbst abgeschlossene Versicherungs-
geschäft - brutto - ......................... .
davon ab: Anteil für das in Rückdeckung
gegebene Versicherungsgeschäft ••..........•
b) für das in Rückdeckung übernommene Versiche-
rungsgeschäft - brutto - .................... .
davon ab: Anteil für das in Rückdeckung
gegebene Versicherungsgeschäft ............ .
3. Rückstellung 10) für noch nicht abgewickelte
a) Versicherungsfälle des selbst abgeschlossenen
Versicherungsgeschäfts - brutto - ........... .
davon Renten-Deckungsrückstellung 11 ):
DM _ _ _ _ __
davon ab: Anteil für das in Rückdeckung
gegebene Versicherungsgeschäft ............ .
b) Versicherungsfälle des in Rückdeckung übernom-
menen Versicherungsgeschäfts - brutto - .....
davon ab: Anteil für das in Rückdeckung
gegebene Versicherungsgeschäft ............ .
c) Rückkäufe, Rückgewährbeträge und Austrittsver-
gütungen - brutto - ........................ .
davon ab: Anteil für das in Rückdeckung
gegebene Versicherungsgeschäft ............ .
4. Schwankungsrückstellung ..................... .
5. Rückstellung für Beitragsrückerstattung 12)
a) erfolgsunabhängig - brutto - ................ .
davon ab: Anteil für das in Rückdeckung
gegebene Versicherungsgeschäft ............ .
Nr. 1 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Januar 1987 11
Formblatt 1
Passiva DM DM DM DM
b) erfolgsabhängig - brutto - .................. .
davon ab: Anteil für das in Rückdeckung
gegebene Versicherungsgeschäft ............ .
6. sonstige versicherungstechnische Rückstellungen
- brutto - .................................... .
davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene
Versicherungsgeschäft ......................... .
IV. Versicherungstechnische Rückstellungen der fonds-
gebundenen Lebensversicherung, soweit sie durch den
Anlagestock zu bedecken sind:
1. Deckungsrückstellung - brutto - ............... .
davon Depotverbindlichkeiten: DM _ _ _ _ __
2. übrige versicherungstechnische Rückstellungen
- brutto - .................................... .
davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene
Versicherungsgeschäft ......................... .
V. Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gege-
benen Versicherungsgeschäft, soweit sie nicht zu Posten
III Nr. 2 Buchstabe a oder Posten IV Nr. 1 gehören ...
VI. Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversiche-
rungsgeschäft .................................... .
VII. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen
Versicherungsgeschäft gegenüber:
1. Versicherungsnehmern ........................ .
2. Mitglieds- und Trägerunternehmen .............. .
3. Versicherungsvertretern ........................ .
VIII.• Andere Rückstellungen:
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Ver-
pflichtungen ................................... .
2. Steuerrückstellungen .......................... .
3. Rückstellung für voraussichtliche Steuerbelastung
nachfolgender Geschäftsjahre gemäߧ 274 Abs. 1
HGB 4 ) ••••••••••••••.••••••••••••••••••••••••••
4. sonstige Rückstellungen
IX. Andere Verbindlichkeiten:
1. Anleihen ........................................ .
davon konvertibel: DM
2. Verbindlichkeiten aus Hypotheken, Grund- und
Rentenschulden ............................... .
3. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener
Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel .. .
4. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ...... .
5. Verbindlichkeiten gegenüber der ausländischen
Generaldirektion 13) ••.•••.••••••••.••.•••.••••••
6. sonstige Verbindlichkeiten ..................... .
davon aus Steuern: DM _ _ _ _ __
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit:
DM ______
X. Rechnungsabgrenzungsposten
12 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1
Anmerkungen zu Formblatt 1
1) a) An die Stelle des Aktivpostens I tritt bei Versicherungs- B) An die Stelle der Passivposten III Nr. 1 Buchstabe a und Nr. 1
vereinen auf Gegenseitigkeit der Posten „1. Wechsel der Buchstabe b treten bei Lebens-, Kranken- und Rückversiche-
Zeichner des Gründungsstocks" und bei anderen Versiche- rungsunternehmen sowie bei Pensions-und Sterbekassen die
rungsunternehmen, die kein gezeichnetes Kapital haben, Posten
der den ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital
entsprechende Posten. ,,1. Beitragsüberträge - brutto -
davon ab: Anteil für das in
b) Wird von dem Wahlrecht gemäß § 272 Abs. 1 Satz 3 Rückdeckung gegebene Ver-
des Handelsgesetzbuchs Gebrauch gemacht, entfällt der sicherungsgeschäft ............•.
Aktivposten 1. In diesem Fall ist von Kapitalgesellschaften der
eingeforderte, aber noch nicht eingezahlte Betrag unter dem
Aktivposten „VIII. Andere Forderungen und sonstige Ver-
mögensgegenstände" vor dem Unterposten „sonstige For- 9) a) An die Stelle des Passivpostens III Nr. 2 Buchstabe a tritt bei
derungen und Vermögensgegenstände" als Unterposten Lebensversicherungsunternehmen der Posten
.,eingeforderte Einlagen" und von Versicherungsunterneh-
men anderer Rechtsform unter entsprechender Bezeich- .,2. a) für das selbst abgeschlos-
nung gesondert auszuweisen. sene Versicherungsge-
schäft - brutto - ......... .
davon Depotverbindlich-
2) Von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit sind unter keiten: DM _ _ _ _ ..
diesem Posten die Errichtungs- und Einrichtungskosten des
ersten Geschäftsjahrs unter entsprechender Bezeichnung aus- b) An die Stelle der Passivposten III Nr. 2 Buchstabe a und Nr. 2
zuweisen. Buchstabe b treten bei Kranken- und Rückversicherungs-
unternehmen die Posten
3) Die Gliederung des Aktivpostens VII in Nummer 1 Buchstabe a „2. Deckungsrückstellung
und Nummer 1 Buchstabe b gilt nur für Lebensversicherungs- - brutto - ................•.
unternehmen und für diejenigen Pensions- und Sterbekassen, davon ab: Anteil für das in
die die Deckungsrückstellung zillmern. Rückdeckung gegebene
Versicherungsgeschäft .......•
4) Der Posten kann entfallen, sofern er im Anhang angegeben wird. und bei Pensions- und Sterbe-
kassen die Posten
5) a) An die Stelle des Passivpostens I Nr. 1 tritt bei Versicherungs- „Deckungsrückstellung
vereinen auf Gegenseitigkeit der Posten „1. Gründungs- - brutto - laut versicherungs-
stock", bei Versicherungsunternehmen, die keine Kapital- mathematischer Berechnung
gesellschaften oder keine Versicherungsvereine auf Gegen- zum ................................... .
seitigkeit sind, der dem gezeichneten Kapital entsprechen- zuzüglich Zuweisung aus der
de Posten, bei inländischen Niederlassungen ausländischer Rückstellung für die erfolgs-
Unternehmen der Posten „1. feste Kaution". abhängige Beitragsrück-
erstattung .................. .
b) Wird von dem Wahlrecht gemäߧ 272 Abs. 1 Satz 3 des Han- davon Depotverbindlich-
delsgesetzbuchs Gebrauch gemacht, sind von Kapital- keiten: DM
gesellschaften an Stelle des Passivpostens „1. Gezeichnetes
Kapital" die Posten
., 1. Eingefordertes Kapital: 10) An die Stelle der Passivposten III Nr. 3 Buchstabe a und Nr. 3
Buchstabe b treten bei Lebens-, Kranken- und Rückversiche-
a) Gezeichnetes Kapital rungsunternehmen sowie Pensions- und Sterbekassen die
b) davon ab: nicht eingeforderte Posten
ausstehende Einlagen ..... .
,,3. a) Versicherungsfälle - brutto -
und von Versicherungsunternehmen anderer Rechtsform davon ab: Anteil für das in
die entsprechenden Posten auszuweisen. Rückdeckung gegebene Ver-
sicherungsgeschäft .......... .
6) An die Stelle des Passivpostens I Nr. 3 Buchstabe a tritt bei Der Unterposten III Nr. 3 Buchstabe c wird bei diesen Versiche-
öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen der Posten rungsunternehmen III Nr. 3 Buchstabe b.
„a) Sicherheitsrücklage" und bei Versicherungsvereinen auf
Gegenseitigkeit der Posten „a) Verlustrücklage gemäß § 37
VAG".
11 ) Der Vermerk ist nur von Schaden- und Unfallversicherungsun-
ternehmen zu machen.
7
) a) Wird die Bilanz gemäߧ 268 Abs. 1 Satz 1 des Handelsgesetz-
buchs unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung
des Jahresergebnisses aufgestellt, so tritt gemäß § 268
Abs. 1 Satz 2 des Handelsgesetzbuchs an die Stelle der Pas- 12) a) An die Stelle der Passivposten III Nr. 5 Buchstabe a und Nr. 5
sivposten „4. Gewinnvortrag/Verlustvortrag" und „5. Jahres- Buchstabe b treten bei Lebensversicherungsunternehmen
überschuß/Jahresfehlbetrag" der Posten „4. Bilanzgewinn/ sowie bei Pensions- und Sterbekassen die Posten
Bilanzverlust"; ein vorhandener Gewinn-oder Verlustvortrag
ist in den Posten „4. Bilanzgewinn/Bilanzverlust" einzubezie- .,5. Rückstellung für Beitragsrück-
hen und in der Bilanz oder im Anhang gesondert anzugeben. erstattung - brutto - ........ .
davon ab: Anteil für das in
b) Pensions- und Sterbekassen haben zu den Abschlußstich- Rückdeckung gegebene Ver-
tagen, zu denen eine versicherungsmathematische Berech- sicherungsgeschäft .......... .
nung der Deckungsrückstellung nicht erfolgt, an Stelle der
Posten „4. Gewinnvortrag/Verlustvortrag" und „5. Jahres- b) Der Passivposten III Nr. 5 hat für Rückversicherungsunter-
überschuß/Jahresfehlbetrag" auszuweisen die Posten nehmen keine Geltung .
.,4 Gesamt-Ausgleichsposten:
a) Ausgleichsposten ......... . 13 ) Beträge, die als Eigenkapital gewidmet sind und keine feste
b) Bilanzgewinn/Bilanzverlust Kaution darstellen, sind nicht hier, sondern unter dem Passiv-
zum _ _ _ __ posten I Nr. 2 auszuweisen.
Nr. 1 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Januar 1987 13
Formblatt II
...............................................................................................................................................................................
(Name des Versicherungsunternehmens)
____ ,.,, .... ....... ........
, ,,
(Sitz des Versicherungsunternehmens)
Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit
vom ................................................................ bis ................................................................
14 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1
Formblatt II
selbst abge- in Rückdeckung
gesamtes schlossenes übernommenes
Versicherungs- Versicherungs- Versicherungs-
Posten geschäft geschäft geschäft
DM I DM DM j DM DM I DM
1. Verdiente Brutto-Beiträge
a) gebuchte Brutto-Beiträge .......................... .
b) Veränderung der Brutto-Beitragsüberträge .......... .
2. Beiträge aus der Brutto-Rückstellung für die erfolgsabhän-
gige Beitragsrückerstattung 1} •••.•••••••••••••••••••••
3. Erträge aus der Verminderung versicherungstechnischer
Brutto-Rückstellungen, soweit sie nicht zu Posten Nr. 1
Buchstabe b gehören:
a) Brutto-Deckungsrückstellung ........................ .
b) übrige versicherungstechnische Brutto-Rückstellungen
4. Erträge aus Kapitalanlagen:
a) Erträge aus Grundstücken, grundstücksgleichen Rech-
ten und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken ...................................... .
davon aus eigener Nutzung: DM _ _ _ _ __
davon aus verbundenen Unternehmen: DM _ _ __
b) Erträge aus Beteiligungen ......................... .
davon aus verbundenen Unternehmen: DM _ _ __
c) Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs-
und Teilgewinnabführungsverträgen ................ .
d) Zinsen und ähnliche Erträge ........................ .
davon aus verbundenen Unternehmen: DM _ _ __
e) Erträge aus dem Abgang von Kapitalanlagen und aus
Zuschreibungen ................................... .
f) Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens mit
Rücklageanteil .................................... .
5. Erträge aus dem in Rückdeckung gegebenen Versiche-
rungsgeschäft:
a) Anteile der Rückversicherer an den Brutto-Aufwen-
dungen für Versicherungsfälle, Rückkäufe, Rückgewähr-
beträge und Austrittsvergütungen .................. .
b) sonstige Erträge .................................... .
6. sonstige versicherungstechnische Brutto-Erträge ...... .
Zwischensumme 1 ............ .
7. Brutto-Aufwendungen für Versicherungsfälle (einschließ-
lich Regulierungsaufwendungen) ..................... .
8. Brutto-Aufwendungen für Rückkäufe, Rückgewährbeträge
und Austrittsvergütungen (einschließlich Regulierungsauf-
wendungen) ........................................ .
9. Brutto-Aufwendungen für Beitragsrückerstattung 2):
a) erfolgsunabhängige .................................. .
b) erfolgsabhängige ................................... .
10. Aufwendungen aus der Erhöhung versicherungstechni-
scher Brutto-Rückstellungen, soweit sie nicht zu Posten
Nr. 1 Buchstabe b gehören:
a) Brutto-Deckungsrückstellung ........................ .
b) übrige versicherungstechnische Brutto-Rückstellungen
11. Rechnungsmäßiig gedeckte Abschlußaufwendungen .....
Nr 1 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Januar 1987 15
Formblatt II
selbst abge- in Rückdeckung
gesamtes schlossenes übernommenes
Versicherungs- Versicherungs-
Posten Versicherungs-
geschäft geschäft geschäft
DM I DM DM I DM DM I DM
12. Brutto-Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb:
a) Abschlußaufwendungen, soweit sie nicht zu Posten
Nr. 11 gehören ................................... .
b) sonstige Aufwendungen ........................... .
13. Aufwendungen für Kapitalanlagen:
a) Abschreibungen .................................. .
davon außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 277
Abs. 3 Satz 1 HGB 3 ): DM _ _ _ __
b) Aufwendungen aus Verlustübernahme .............. .
c) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen ....... .
d) Einstellungen in den Sonderposten mit Rücklageanteil
e) Aufwendungen für die Verwaltung der Kapitalanlagen und
sonstige Aufwendungen ........................... .
14. gebuchte Rückversicherungsbeiträge ................. .
15. sonstige versicherungstechnische Brutto-Aufwendungen
und Aufwendungen für das in Rückdeckung gegebene Ver-
sicherungsgeschäft .................................. .
Zwischensumme 2 ............ .
16. sonstige Erträge, soweit sie nicht zu Posten Nr. 1 Buch-
stabe a gehören 4 ) ••••••••••••••••••••••••••••••••••••
davon aus verbundenen Unternehmen: DM _ _ _ _ __
17. Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung ..
davon für Altersversorgung: DM _ _ _ _ __
18. sonstige Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände sowie auf akti-
vierte Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweite-
rung des Geschäftsbetriebs 5 ) •••••••••••••••••••••••
b) sonstige, soweit sie nicht zu Posten Nr. 1 Buchstabe a
oder Posten Nr. 13 Buchstabe a gehören 6 ) ••••••••••
19. Zinsen und ähnliche Aufwendungen, soweit sie nicht zu
Posten Nr. 15 gehören 7) ••••••••••••••••••••••••••••••
davon an verbundene Unternehmen: DM _ _ _ __
20. sonstige Aufwendungen .............................. .
davon an verbundene Unternehmen: DM _ _ _ __
Zwischensumme 3 ............ .
21. außerordentliches Ergebnis:
a) außerordentliche Erträge .......................... .
b) außerordentliche Aufwendungen ................... .
22. Erträge aus Verlustübernahme ........................ .
23. aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnab-
führungs- und eines Teilgewinnabführungsvertrages ab-
geführte Gewinne ................................... .
24. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag .............. .
25. sonstige Steuern .................................... .
26. Ausgleichsposten aus dem Vorjahr 8 ) •••••••••••••••••••
27. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag 9) •••••••••••••••••••
28. GewinnvortragNerlustvortrag aus dem Vorjahr 10) ••••••••
1.6 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1
Formblatt II
gesamtes
Versicherungs-
Posten geschäft
DM DM
29. Entnahmen aus der Kapitalrücklage ...................-.
davon Entnahmen aus der Rücklage gemäß § 5 Abs. 5
Nummer 3 VAG: DM _ _ _ __
30. Entnahmen aus Gewinnrücklagen:
a) aus der gesetzlichen Rücklage 11 )
b) aus der Rücklage für eigene Anteile ................ .
c) aus satzungsmäßigen Rücklagen ................... .
d) aus anderen Gewinnrücklagen ..................... .
davon aus der Rücklage gemäߧ 58 Abs. 2aAktG 3):
DM
31. Einstellungen in Gewinnrücklagen:
a) in die gesetzliche Rücklage 12 ) •••••••••••••••.•••••••
b) in die Rücklage für eigene Anteile .................. .
c) in satzungsmäßige Rücklagen ...................... .
d) in andere Gewinnrücklagen ........................ .
davon in die Rücklage gemäߧ 58 Abs. 2 a AktG 3 ):
DM
32. Bilanzgewinn/Bilanzverlust 9 ) ••••••••••••••••••••••••••
Anmerkungen zu Formblatt II
1) Bei Lebensversicherungsunternehmen sowie bei Pensions- 7) Die Depotzinsaufwendungen sind nicht hier, sondern unter dem
und Sterbekassen tritt an die Stelle des Postens Nr. 2 der Posten Posten „ 15. sonstige versicherungstechnische Brutto-Aufwen-
,.2. Beiträge aus der Brutto-Rückstellung für Beitragsrück- dungen und Aufwendungen für das in Rückdeckung gegebene
erstattung". Versicherungsgeschäft" auszuweisen.
2) Die Gliederung des Postens Nr. 9 in Buchstabe a und Buch- 8) Der Posten gilt nur für Pensions- und Sterbekassen.
stabe b entfällt bei den Lebensversicherungsunternehmen
sowie bei Pensions- und Sterbekassen.
9) Bei Pensions- und Sterbekassen treten zu den Abschlußstich-
3) Dieser Posten ist entweder hier gesondert auszuweisen oder im tagen, zu denen eine versicherungsmathematische Berech-
Anhang anzugeben. nung der Deckungsrückstellung nicht erfolgt, an die Stelle
a) des Postens „27. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag"
4) Die folgenden Erträge sind nicht hier, sondern bei dem Posten der Posten „27. Überschuß/Fehlbetrag",
,. 1. a) gebuchte Brutto-Beiträge" auszuweisen:
b) des Postens „32. Bilanzgewinn/Bilanzverlust"
a) Eingänge aus abgeschriebenen oder stornierten Beitragsfor-
der Posten „32. Ausgleichsposten".
derungen an die Versicherungsnehmer.
b) Verminderung der Pauschalwertberichtigung zu den Bei-
10) a) An die Stelle des Postens Nr. 28 tritt bei Pensions- und
tragsforderungen an die Versicherungsnehmer.
Sterbekassen der Posten „28. Bilanzgewinn/Bilanzverlust
zum _ _ _ "
5) Von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit sind unter
diesem Posten die Abschreibungen auf aktivierte Errichtungs- b) Die Angaben ab Posten Nr. 28 können statt in der Gewinn-
und Einrichtungskosten des ersten Geschäftsjahrs unter ent- und Verlustrechnung im Anhang gemacht werden.
sprechender Bezeichnung auszuweisen.
11) An die Stelle des Postens Nr. 30 Buchstabe a tritt bei öffentlich-
6) Die folgenden Abschreibungen sind nicht hier, sondern bei den rechtlichen Versicherungsunternehmen der Posten „a) aus der
nachstehenden Posten auszuweisen: Sicherheitsrücklage" und bei den Versicherungsvereinen auf
a) Die Abschreibungen von uneinbringlich gewordenen Bei- Gegenseitigkeit der Posten „a) aus der Verlustrücklage gemäß
tragsforderungen an die Versicherungsnehmer sowie die § 37 VAG".
Erhöhung der Pauschalwertberichtigung zu den Beitragsfor-
derungen an die Versicherungsnehmer sind bei dem Posten 12) An die Stelle des Postens Nr. 31 Buchstabe a tritt bei öffentlich-
„ 1. a) gebuchte Brutto-Beiträge" als Abzugsposten zu rechtlichen Versicherungsunternehmen der Posten „a) in die
behandeln.
Sicherheitsrücklage" und bei den Versicherungsvereinen auf
b) Die Abschreibungen auf Kapitalanlagen sind unter dem Gegenseitigkeit der Posten „a) in die Verlustrücklage gemäß
Posten „ 13. a) Abschreibungen" auszuweisen. § 37 VAG".
Nr. 1 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Januar 1987 17
Formblatt III
......................................................, _____________________
(Name des Versicherungsunternehmens)
........................................... .
(Sitz des Versicherungsunternehmens)
Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit
vom ................................................................ bis ...............................................................
18 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1
Formblatt III
sonstige Versiche-
selbst abge- in Rückdeckung rungszweige des
gesamtes schlossenes übernommenes selbst abge-
Posten Versicherungs- Versicherungs- Versicherungs- schlossenen und
geschäft geschäft geschäft in Rückdeckung
Versicherungs- Versicherungs- übernommenen
zweig: zweig: Versicherungs-
geschäfts
DM I DM DM I DM DM I DM DM I DM
1. Verdiente Beiträge f. e. R.:
a) gebuchte Brutto-Beiträge ........ .
b) gebuchte Rückversicherungsbei-
träge .......................... .
c) Veränderung der Netto-Beitragsüber-
träge .......................... .
2. Erträge aus der Verminderung versiche-
rungstechnischer Netto-Rückstellun-
gen, soweit sie nicht zu Posten Nr. 1
Buchstabe c oder Posten Nr. 11 gehö-
ren:
a) Netto-Deckungsrückstellung ..... .
b) übrige versicherungstechnische
Netto-Rückstellungen ........... .
3. technischer Zinsertrag f. e. R. ...... .
4. sonstige versicherungstechnische
Erträge f. e. R. ..................... .
Zwischensumme 1 ....... .
5. Aufwendungen für Versicherungsfälle
(einschließlich Schadenregulierungs-
aufwendungen) f. e. R. .............. .
6. Aufwendungen für Rückkäufe und Rück-
gewährbeträge (einschließlich Regulie-
rungsaufwendungen) f. e. R. ........ .
7. Aufwendungen für Beitragsrückerstat-
tung f. e. R. 1):
a) erfolgsunabhängige ............. .
b) erfolgsabhängige ............... .
8. Aufwendungen aus der Erhöhung ver-
sicherungstechnischer Netto-Rückstel-
lungen, soweit sie nicht zu Posten Nr. 1
Buchstabe c oder Posten Nr. 11 gehö-
ren:
a) Netto-Deckungsrückstellung ..... .
b) übrige versicherungstechnische
Netto-Rückstellungen ........... .
9. Brutto-Aufwendungen für den Versiche-
rungsbetrieb ...................... .
davon ab: erhaltene Rückversicherungs-
provisionen aus dem in Rückdeckung
gegebenen Versicherungsgeschäft ...
10. sonstige versicherungstechnische Auf-
wendungen f. e. R. ................. .
Zwischensumme 2 ....... .
11. Veränderung der Schwankungsrückstel-
lung und ähnlicher Rückstellungen 2) ••
Zwischensumme 3 ....... .
Nr. 1 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Januar 1987 19
Formblatt III
gesamtes
Posten Versicherungs-
geschäft
DM DM
12. Erträge aus Kapitalanlagen:
a) Erträge aus Grundstücken, grund-
stücksgleichen Rechten und Bauten
einschließlich der Bauten auf frem-
den Grundstücken ................ .
davon aus eigener Nutzung:
DM ....................
davon aus verbundenen Unter-
nehmen: DM
b) Erträge aus Beteiligungen ........ .
davon aus verbundenen Unter-
nehmen:
DM ....................
c) Erträge aus Gewinngemeinschaften,
Gewinnabführungs- und Teilgewinn-
abführungsverträgen ............ .
d) Zinsen und ähnliche Erträge ..... .
davon aus verbundenen Unter-
nehmen: DM ..................
e) Erträge aus dem Abgang von Kapital-
anlagen und aus Zuschreibungen .
f) Erträge aus der Auflösung des Son-
derpostens mit Rücklageanteil .....
g) davon ab: technischer Zinsertrag ..
13. sonstige Erträge, soweit sie nicht zu
Posten Nr. 1 Buchstabe a gehören 3 ) ••
davon aus verbundenen Unternehmen:
DM
14. Aufwendungen für Kapitalanlagen:
a) Abschreibungen .................. .
davon außerplanmäßige Abschrei-
bungen gemäß § 277 Abs . 3 Satz 1
HGB 4 ): DM
b) Aufwendungen aus Verlustober-
nahme ............................ .
c) Verluste aus dem Abgang von Kapital-
anlagen ......................... .
d) Einstellungen in den Sonderposten
mit Rücklageanteil ............... .
e) Aufwendungen für die Verwaltung der
Kapitalanlagen und sonstige Aufwen-
dungen ............................ .
15. Aufwendungen für Altersversorgung und
Unterstützung .......................... .
davon für Altersversorgung: DM ..................
20 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1
Formblatt III
gesamtes
Posten Versicherungs-
geschäft
DM DM
16. sonstige Abschreibungen:
a) auf immaterielle Vermögensgegen-
stände sowie auf aktivierte Aufwen-
dungen für die Ingangsetzung und
Erweiterung des Geschäftsbetriebs 5)
b) sonstige, soweit sie nicht zu Posten
Nr. 1 Buchstabe a oder Posten Nr. 14
Buchstabe a gehören 6 ) • • • • • • • • • •
17. Zinsen und ähnliche Aufwendungen,
soweit sie nicht zu Posten Nr. 3
gehören 7 ) • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •
davon an verbundene Unternehmen:
DM ..................
18. sonstige Aufwendungen:
a) Sonderzuweisung zur Rückstellung
für Beitragsrückerstattung in
der Kraftfahrzeug-Haftpflichtver-
sicherung ...................... .
b) übrige 8) •••••.•..••••••••••••••••
davon an verbundene Unternehmen:
DM
Zwischensumme 4
19. außerordentliches Ergebnis:
a) außerordentliche Erträge
b) außerordentliche Aufwendungen ..
20. Erträge aus Verlustübernahme ...... .
21. aufgrund einer Gewinngemeinschaft,
eines Gewinnabführungs- und eines
Teilgewinnabführungsvertrages abge-
führte Gewinne .................... .
22. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
23. sonstige Steuern, soweit sie nicht zu
Posten Nr. 10 gehören 9 ) ••••••••••••
24. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag ...
25. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem
Vorjahr 10) • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •
26. Entnahmen aus der Kapitalrücklage ..
davon Entnahmen aus der Rücklage
gemäß § 5 Abs. 5 Nummer 3 VAG:
DM _ _ __
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen:
a) aus der gesetzlichen Rücklage 11 ) ••
b) aus der Rücklage für eigene Anteile
c) aus satzungsmäßigen Rücklagen ..
d) aus anderen Gewinnrücklagen ....
davon aus der Rücklage gemäß § 58
Abs. 2 a AktG 4 ): DM _ __
Nr. 1 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Januar 1987 21
Formblatt III
gesamtes
Posten Versicherungs-
geschäft
DM DM
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen:
a) in die gesetzliche Rücklage 12) ••••
b) in die Rücklage für eigene Anteile .
c) in satzungsmäßige Rücklagen ....•
d) in andere Gewinnrücklagen ...... .
davon in die Rücklage gemäß § 58
Abs. 2 a AktG 4): DM ....................
29. Bilanzgewinn/Bilanzverlust ......... .
Anmerkungen zu Formblatt III
1) Rückversicherungsunternehmen haben diese Aufwendungen b) Die Abschreibungen auf Kapitalanlagen sind unter dem
nicht hier, sondern unter dem Posten „ 10. sonstige versiche- Posten „ 14. a) Abschreibungen" auszuweisen.
rungstechnische Aufwendungen f. e. R." auszuweisen.
7) Der Teil der Depotzinsaufwendungen, der technischen Zins für
2) Erträge aus der Verminderung und Aufwendungen aus der Erhö- das in Rückdeckung gegebene Geschäft darstellt, ist nicht hier
hung der Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden auszuweisen, sondern bei dem Posten „3. technischer Zins-
Geschäften sind nicht hier, sondern unter dem Posten Nr. 2 ertrag f. e. R." als Abzugsposten zu behandeln.
Buchstabe b bzw. dem Posten Nr. 8 Buchstabe b auszuweisen.
8) International tätige Rückversicherungsunternehmen dürfen
3) Die folgenden Erträge sind nicht hier, sondern bei dem Posten ,,Sonderzuweisungen an die Rückstellung für noch nicht abge-
,, 1. a) gebuchte Brutto-Beiträge" auszuweisen: wickelte Versicherungsfälle" statt unter dem Posten Nr. 5 hier,
aber nur gesondert, ausweisen. Bei den Angaben gemäß § 13
a) Eingänge aus abgeschriebenen oder stornierten Beitragsfor-
Nr. 7 sind die Sonderzuweisungen nach Versicherungszweigen
derungen an die Versicherungsnehmer.
unter Aufführung der zugewiesenen Beträge zu nennen.
b) Verminderung der Pauschalwertberichtigung zu den Bei-
tragsforderungen an die Versicherungsnehmer. 9) Die Feuerschutzsteuer ist nicht hier, sondern unter dem Posten
,, 10. sonstige versicherungstechnische Aufwendungen f. e. R."
4) Dieser Posten ist entweder hier auszuweisen oder im Anhang auszuweisen.
anzugeben.
10) Die Angaben ab Posten Nr. 25 können statt in der Gewinn- und
5) Von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit sind unter Verlustrechnung im Anhang gemacht werden.
diesem Posten die Abschreibungen auf aktivierte Errichtungs-
und Einrichtungskosten des ersten Geschäftsjahres unter ent- 11 ) An die Stelle des Postens Nr. 27 Buchstabe a tritt bei öffentlich-
sprechender Bezeichnung auszuweisen.
rechtlichen Versicherungsunternehmen der Posten „a) aus der
Sicherheitsrücklage" und bei Versicherungsvereinen auf
6) Die folgenden Abschreibungen sind nicht hier, sondern bei den Gegenseitigkeit der Posten „a) aus der Verlustrücklage gemäß
nachstehenden Posten auszuweisen: § 37 VAG".
a) Die Abschreibungen von uneinbringlich gewordenen Bei-
tragsforderungen an die Versicherungsnehmer sowie die 12 ) An die Stelle des Postens Nr. 28 Buchstabe a tritt bei öffentlich-
Erhöhung der Pauschalwertberichtigung zu den Beitrags- rechtlichen Versicherungsunternehmen der Posten „a) in die
forderungen an die Versicherungsnehmer sind bei dem Sicherheitsrücklage" und bei Versicherungsvereinen auf
Posten „ 1. a) gebuchte Brutto-Beiträge" als Abzugsposten zu Gegenseitigkeit der Posten „a) in die Verlustrücklage gemäß
behandeln. § 37 VAG".
22 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1
Bewegung des Bestandes an Lebensversicherungen
A. Bewegung des Bestandes an selbst abgeschlossenen
gesamtes selbst abgeschlossenes Kapitalversicherungen
Versicherungsgeschäft ohne Vermögensbildungs-
und Risiko-
versicherungen 19)
Anzahl der Versiehe-
Anzahl der Versicherungs-
Versiehe- rungs-
Versicherungs- summe 0)1
rungs- summe 11 )
verträge 9 ) in DM
verträge in DM
1. Bestand am Anfang des Geschäftsjahrs 2 ) •••••••••••••
II. Zugang während des Geschäftsjahrs:
1 eingelöste Versicherungsscheine 3) •••••••••••••••••
2. Erhöhung der Versicherungssummen
a) durch Überschußanteile 4 ) .......................
b) sonstige Erhöhungen .........................
3. übriger Zugang 5) ..................................
4. gesamter Zugang .................................
III. Abgang während des Geschäftsjahrs 6):
1. Tod, Heirat 7) .......................................
2. Ablauf ...........................................
3. Rückkauf und Umwandlung in beitragsfreie
Versicherungen ...................................
4. sonstiger vorzeitiger Abgang 6) • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •
5. übriger Abgang ...................................
6. gesamter Abgang .................................
IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahrs ...............
V. davon in Rückdeckung gegeben .....................
VI. Zusätzliche Angaben zum gesamten Bestand:
1. Bestand an beitragsfreien Versicherungen am Ende des
Geschäftsjahrs .............................. " .....
2. Anträge, die während des Geschäftsjahrs
a) abgewiesen oder zurückgestellt ..................
b) noch nicht abschließend bearbeitet ............
wurden
B. Bestand an selbst abgeschlossenen Zusatzversicherungen
Unfall-Zusatzversicherung
Anzahl der Versicherungs-
Versicherungs- summe
verträge 9 ) in DM
1. Bestand am Anfang des Geschäftsjahrs ................................
davon in Rückdeckung gegeben ........................................
2. Bestand am Ende des Geschäftsjahrs ..................................
davon in Rückdeckung gegeben .......................................
Nr. 1 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Januar 1987 23
Muster 1
im Geschäftsjahr ......................................
Lebensversicherungen (ohne Zusatzversicherungen) 1)
Einzelversicherungen 14 )
Gruppenversicherungen
1
Vermögensbildungs- Risiko- Berufsunfähigkeits- Renten- und Pensions- nach Sondertarifen 14 ) 10)
versicherungen versicherungen 12) 13) versicherungen versicherungen 17)
! Anzahl der Versiehe- Anzahl der Versiehe- Anzahl der 12fache Anzahl der 12fache Anzahl der Versiehe-
1
Versiehe- rungs- Versiehe- rungs- Versiehe- Jahres- Versiehe- Jahres- Versiehe- rungs-
rungs- summe 11 ) rungsver- summe 11 ) rungsver- rente rungs- rente rungsver- summe 10) 11 )
verträge in DM hältnisse in DM träge in DM verträge in DM hältnisse in DM
(einschließlich der für Gruppenversicherungen)
Berufsunfähigkeits- oder Invaliditäts- Risiko- und Zeitrenten-
Zusatzversicherung sonstige Zusatzversicherungen 16)
Zusatzversicherung
Anzahl der 12fache Anzahl der Versicherungs- Anzahl der Versicherungs-
Versicherungs- Jahresrente 15 ) Versicherungs- summe 10) Versicherungs- summe 10)
verträge 9 ) in DM verträge 9 ) in DM verträge 9 ) in DM
24 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1
noch Muster 1
C. Bestand an in Rückdeckung übernommenen Lebensversicherungen
gesamtes in Rückdeckung
Renten- und
übernommenes Kapitalversicherungen
Pensionsversicherungen
Versicherungsgeschäft
Versicherungs- davon in Versicherungs- davon in 12fache davon in
summe 10) Rückdeckung summe 11 ) Rückdeckung Jahresrente Rückdeckung
in DM gegeben DM in DM gegeben DM in DM gegeben DM
1. Bestand am
Anfang des
Geschäftsjahrs ...
2. Bestand am
Ende des
Geschäftsjahrs ...
Anmerkungen zum Muster 1
1) Bei Konsortialverträgen sind Angaben zur Zahl der Versiche- 11) Bei der Versicherungssumme ist nur die Hauptleistung ein-
rungsverhäl~nisse nur vom federführenden Unternehmen zu zustellen, Neben- oder Zusatzleistungen sind hier nicht zu
machen. Die übrigen beteiligten Lebensversicherungsunter- berücksichtigen. Bei Versicherungen, bei denen lt. Tarif die
nehmen sehen von der Angabe einer Stückzahl ab. Die Ver- Erlebensfalleistung höher ist als die Todesfalleistung, ist die
sicherungssumme ist von allen beteiligten Unternehmen an- Erlebensfalleistung anzugeben. Das gilt auch für Versicherun-
teilig zu erfassen. gen mit mehrfachen Erlebensfallzahlungen, soweit die Summe
der zukünftigen Erlebensfalleistungen höher als die Todesfall-
2) Sofern der Bestand Versicherungen enthält, die Kurs-und summe ist.
Wertänderungen unterworfen sind (z. 8. bei Fremdwährungs-
versicherungen, fondsgebundenen Lebensversicherungen), Bei Versicherungen mit fallender Versicherungssumme (z.B.
ist dieser Bestand am Anfang des Geschäftsjahrs mit dem Kurs- Risikoversicherungen) ist die Restversicherungssumme am
wert sowohl am Ende des vorausgegangenen Geschäftsjahrs Anfang des Geschäftsjahrs und am Ende des Geschäftsjahrs
als auch am Ende des Geschäftsjahrs aufzuführen. Die Zu- und anzugeben. Die im Geschäftsjahr eingetretene Minderung der
Abgänge sind mit dem Kurswert zum Ende des Geschäftsjahrs Versicherungssumme ist unter „Ablauf" auszuweisen.
aufzuführen.
12) Für Restschuldversicherungen ist die nachrichtliche Angabe
3) Hierunter sind alle ausgefertigten Versicherungsscheine zu von Anfangs- und Endbestand jeweils nach Stückzahl und
erfassen, soweit ihr Einlösungsbeitrag in den Beiträgen ent- Versicherungssumme erforderlich.
halten ist.
13) Hier sind die temporären Todesfallversicherungen (einschließ-
4) Hierunter sind auch die Erhöhungen der Versicherungs- lich der Restschuldversicherung) auszuweisen. Hierzu gehören
summen durch die Direktgutschrift zu erfassen, nicht jedoch nicht die lebenslänglichen Todesfallversicherungen ein-
die Erhöhung der Versicherungssummen durch Schlußüber- schließlich der Sterbegeldversicherungen.
schußbeteiligung (Todesfall-Zusatzleistung).
14) Die nach Einzeltarifen abgeschlossenen Gruppenversicherun-
5) Z. B. Übertragung infolge Änderung der Versicherungsart
gen sind unter den Einzelversicherungen zu erfassen.
oder Veränderung der Versicherungssumme im Rahmen einer
technischen Vertragsänderung. 15) Die Beitragsbefreiung der Hauptversicherung bei Berufs-
6) Wiederinkraftsetzungen von durch Rückkauf, Beitragsfrei- unfähigkeit (Invalidität) ist hier als Rente in Höhe des 12fachen
stellung und sonstigem vorzeitigem Abgang stornierten Ver- Jahresbeitrags zu berücksichtigen.
sicherungen sind bei den jeweiligen Positionen des Abgangs 16) Z.B. Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherungen.
zu erfassen. Die dort aufgeführten Bestände sind dement-
sprechend durch Saldierung mit den Wiederinkraftsetzungen 17) Für Pflegerentenversicherungen ist die nachrichtliche Angabe
zu berichtigen. Hierbei ist es unerheblich, ob der Abgang im von Anfangs- und Endbestand jeweils nach Stückzahl und
Jahr der Wiederinkraftsetzung oder im vorausgehenden Jahr 12facher Jahresrente erforderlich.
erfolgte.
18) Für Bausparrisikoversicherungen ist die nachrichtliche Angabe
7) Sofern Tarife geführt werden, bei denen das versicherte Kapital von Anfangs- und Endbestand jeweils nach Stückzahl und
durch Berufsunfähigkeit (Invalidität) oder Pensionierung fällig Versicherungssumme erforderlich.
werden kann, sind die entsprechenden Abgänge hier zu er-
fassen. Die Bezeichnung ist in diesem Fall zu ändern in „Tod, 19) Der Bestand an fondsgebundenen Lebensversicherungen auf
Heirat, Berufsunfähigkeit (Invalidität)". Kapitalbasis ist hier zu erfassen und nachrichtlich bei den
Angaben unter I und IV zu vermerken. Sofern jedoch die Ver-
8) Hierunter fallen auch Herabsetzungen der Versicherungs- sicherungssummen der fondsgebundenen Lebensversiche-
summe, sofern diese weder mit einem Teil-Rückkauf oder einer rungen ingesamt 3 % der Versicherungssummen des gesamten
teilweisen Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherungs- Bestandes an selbst abgeschlossenen Versicherungen über-
summe verbunden noch im Rahmen einer technischen Ver- steigen, ist die Bewegung des Bestandes der fondsgebunde-
tragsänderung vorgenommen worden sind. nen Lebensversicherungen in einer gesonderten Spalte dar-
9) Bei Gruppenversicherungen und Risikoversicherungen: An- zustellen. Die Spaltenbezeichnung hat dem verwendeten
zahl der Versicherungsverhältnisse. Modell zu entsprechen (z.B. Mindesttodesfallsumme, Anfangs-
todesfallsumme, DM-Wert der Versicherungssumme in Anteil-
10) Bei Renten-, Pensions- und Berufsunfähigkeitsversicherungen einheiten). Wird die fondsgebundene Lebensversicherung
sowie bei Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts-, Zeitrenten- und nach mehreren Modellen betrieben, so ist dies in der Spalten-
sonstigen Zusatzversicherungen auf Rentenbasis: 12fache bezeichnung geeignet anzugeben. Die Beträge sind in dieser
Jahresrente. Spalte zusammenzufassen.
Muster 2
Bewegung des Bestandes an Pensionsversicherungen (ohne sonstige Versicherungen) im Geschäftsjahr ..........................................
Anwärter Invaliden- und Altersrentner Hinterbliebenenrenten
Summe Summe der Jahresrenten 2 )
Männer Frauen Männer Frauen der Jahres- Witwen Witwer Waisen
renten 2 )
Witwen Witwer Waisen
Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl DM Anzahl Anzahl Anzahl DM DM DM
1. Bestand am Anfang des Geschäftsjahrs
II. Zugang während des Geschäftsjahrs: ~
1. Neuzugang an Anwärtern, Zugang an 1
Rentnern .........................
-i
ru
2. sonstiger Zugang 1) ••••••••••••••• <O
a..
3. gesamter Zugang ................. CD
....
•
C:
(/J
III. Abgang während des Geschäftsjahrs: <O
Sl>
C"
1. Tod .............................. ~
2. Beginn der Altersrente ............ - - - - - - - - - CD
0
:::,
3. Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit
(Invalidität) ....................... - - - - - - - - - _:::::i
a..
4. Reaktivierung, Wiederheirat, Ablauf . - - (1)
::::,
~
5. Ausscheiden unter Zahlung von Rück- c...
Rückgewährbeträgen Sl>
kaufswerten, ::::,
C:
und Austrittsvergütungen ..........
~
6. Ausscheiden ohne Zahlung von Rück-
kaufswerten, Rückgewährbeträgen
und Austrittsvergütungen ..........
- - - - - - - - - CO
...,.
CO
7. sonstiger Abgang .................
8. gesamter Abgang .................
IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahrs .
davon
1. beitragsfreie Anwartschaften .......
2. in Rückdeckung gegeben .........
1) Z. B. Reaktivierung, Wiederinkraftsetzung sowie Erhöhung der Rente.
2) Einzusetzen ist hier der Betrag, der sich als zukünftige Dauerverpflichtung (entsprechend der Deckungsrückstellung) ergibt. N
CII
26 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1
Muster 5
Bewegung des Bestandes an selbst abgeschlossenen
mindestens einjährigen Schaden- und Unfall-Versicherungen 1)
im Geschäftsjahr ................................
Anzahl der Versicherungsverträge 2) Versicherungssummen 3 )
am Ende am Ende Ver- am Ende am Ende Ver-
Versicherungszweige
des des Ge- änderung des des Ge- änderung
und -arten
Vorjahrs schäftsjah rs ± Vorjahrs schäftsjahrs ±
Stück Stück Stück TOM TOM TOM
gesamtes Geschäft ...........
1) Die Angaben sind für die Versicherungszweige (Vz) und Versicherungsarten (Va) zu machen, für die in Formblatt III eine gesonderte Rechnung aufgestellt
worden ist, sowie zusätzlich für die einzelnen Arten der Feuer-Versicherung. Die Angaben für den Vz .Sonstige Schadenversicherung" sind auf die gemäߧ 3
Abs. 2 nicht in gesonderten Rechnungen ausgewiesenen Vz und Va aufzugliedern, sofern deren gebuchte Brutto-Beiträge im Geschäftsjahr 250 000 DM
übersteigen.
Die Angaben für den Vz • Transport-Versicherung" entfallen, sofern die Anzahl der Versicherungsverträge nicht oder nur mit einem erheblichen Aufwand
ermittelbar ist.
2) Bei Gruppen- und Sammelversicherungsverträgen ist die Anzahl der versicherten Risiken anzugeben.
Bei gebündelten Versicherungen ist der Versicherungsvertrag in jedem der in der Bündelung enthaltenen Vz und Va einmal zu zählen.
3) Die Versicherungssummen sind nur in den Vz Feuer-, Einbruch-Diebstahl- und Raub-, Leitungswasser-, Sturm-, verbundene Hausrat-, verbundene Wohnge-
bäude-, Hagel-, Tier- sowie der Gebäude-Zwangs- und Monopol-Versicherung anzugeben.
Nr. 1 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Januar 1987 27
Muster 9
Persönliche Aufwendungen
persönliche Aufwendungen
Aufwandsposten
Geschäftsjahr Vorjahr
DM DM
1. Abschlußaufwendungen ............................................... .
2. Brutto-Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb, soweit sie nicht zu Nr. 1
gehören .............................................................. .
3. Brutto-Aufwendungen für die Regulierung von Versicherungsfällen, Rück-
käufen, Rückgewährbeträgen und Austrittsvergütungen .................. .
4. sonstige versicherungstechnische Brutto-Aufwendungen ................. .
5. Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen und sonstige Aufwendun-
gen für Kapitalanlagen .................................................. .
6. sonstige Aufwendungen ............................................... .
7. persönliche Aufwendungen insgesamt
Zusammensetzung:
a) Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter im Sinne von
§ 92 des Handelsgesetzbuchs ........................................ .
b) Löhne und Gehälter ................................................ .
c) soziale Abgaben ................................................... .
28 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom
23. Oktober 1986 - 2 Bvl 7/84 u. a. - wird die Entschei-
dungsformel veröffentlicht:
§ 4 Absatz 1 des hamburgischen Kirchensteuergesetzes
vom 15. Oktober 1973 (Gesetz- und Verordnungsbl.
S. 431) ist insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar, als
die steuerberechtigten Körperschaften ermächtigt wer-
den, durch Steuervorschriften Art und Höhe des Kirch-
geldes im Sinne des § 3 Absatz 1 Buchstabe b des
hamburgischen Kirchensteuergesetzes zu bestimmen.
Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31
Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht
Gesetzeskraft.
Bonn, den 22. Dezember 1986
Der Bundesminister der Justiz
Engelhard
Nr. 1 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Januar 1987 29
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 1, ausgegeben am 7. Januar 1987
Tag Inhalt Seite
17. 12. 86 Gesetz zu dem Vertrag vom 2. November 1983 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
der Republik Panama über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen . . . 2
17. 12. 86 Gesetz zu dem Vertrag vom 16. März 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
St. Lucia über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . 13
22. 12. 86 Erste Verordnung zu.r Änderung der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher
Güter (RIO) (1. RID-Anderungsverordnung) . . . . • . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . • • . . . . . • . • . . . . . 22
17. 11. 86 Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der
Regierung der sozialistischen Republik Birmanische Union über finanzielle Zusammenarbeit . • • • . . . 23
1. 12. 86 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über psychotrope Stoffe • • . • • • • • 25
2. 12. 86 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen • . 25
5. 12. 86 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über sichere Con-
tainer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
8. 12. 86 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der
Regierung der Republik Togo über finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
8. 12. 86 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der
Regierung der Republik Togo über finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
12. 12. 86 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über Normen für
die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten . . . . . . . 30
12. 12. 86 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum
Schutz des menschlichen Lebens auf See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
12. 12. 86 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls von 1978 zu dem Internationalen Überein-
kommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See............................. 31
12. 12. 86 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens von 1979 über den
Such- und Rettungsdienst auf See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Die Anlage zur Ersten Verordnung zur Änderung der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RIO)
wird als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblattes ausgegeben. Abonnenten des Bundesgesetzblattes Teil II wird der
Anlageband auf Anforderung kostenlos übers~ndt.
Preis dieser Ausgabe ohne Anlageband: 4,40 DM (3,60 DM zuzüglich 0,80 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 5,20 DM.
Preis des Anlagebandes: 8,30 DM (7,20 DM zuzüglich 1,10 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 9,10 DM.
Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.
Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.
30 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1
Verkündungen Im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen
vom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende
im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:
Bundesanzeiger Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung
Seite (Nr. vom) lnkrafttretens
15. 12. 86 Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über
Umlagen und Meldebeiträge zur Deckung der Kosten
der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr 17 201 (238 23. 12. 86) 1. 1. 87
9260-6-22
Berichtigung der Verordnung Nr. 28/86 über die Festset-
zung von Entgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-
schiffahrt 17 201 (238 23. 12. 86)
9500-4-6-4
15. 12. 86 57. Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste -Anlage
AL zur Außenwirtschaftsverordnung - (Beilage) (240 a 30. 12. 86) 1. 1. 87
7400-1-1
18. 12. 86 Einhundertste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste
- Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz - 17 417 (241 31. 12. 86) 1. 1. 87
Nr. 1 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Januar 1987 31
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben.
Aufgeführt werden nur die Verordnungen der Gemeinschaften, die im Inhaltsverzeichnis
des Amtsblattes durch Fettdruck hervorgehoben sind.
ABI. EG
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
Nr./Seite vom
Vorschriften für die Agrarwirtschaft
3. 12. 86 Verordnung (EWG) Nr. 3695/86 der Kommission zur Änderung der Ver-
ordnung (EWG) __Nr. 2681/83 mit Durchführungsbestimmungen zur Beihil-
feregelung für O I s a a t e n L 341/11 4. 12. 86
4. 12. 86 Verordnung (EWG) Nr. 3711/86 der Kommission zur Änderung der Ver-
ordnung (EWG) Nr. 625/78 über Durchführungsbestimmungen für die
öffentliche Lagerhaltung von Mager m i I c hpulver L 342/8 5. 12. 86
4. 12. 86 Verordnung (EWG) Nr. 3713/86 der Kommission zur Ermächtigung des
Vereinigten Königreichs, unter bestimmten Voraussetzungen eine
zusätzliche Erhöhung des Alkoholgehalts bestimmter Weine und
bestimmter zur Weinherstellung vorgesehener Erzeugnisse zu gestat-
ten L 342/18 5. 12. 86
5. 12. 86 Verordnung (EWG) Nr. 3728/86 der Kommission zur Bestimmung des
geschätzten Einkommensausfalls sowie des geschätzten Betrages der je
Mutterschaft und Ziege zu zahlenden Prämie für die Mitgliedstaaten und
für das Wirtschaftsjahr 1986 L 344/17 6. 12. 86
Andere Vorschriften
1. 12. 86 Verordnung (EWG) Nr. 3690/86 d~s Rates zur Abschaffung der Zollförm-
lichkeiten im Rahmen des TIR-Uberein~9mmens beim Ausgang aus
einem Mitgliedstaat zum Zeitpunkt des Uberschreitens einer gemein-
samen Grenze zwischen zwei Mitgliedstaaten L 341/1 4. 12. 86
3. 12. 86 Verordnung (EWG) Nr. 3696/86 der Kommission zur Verlängerung der
Verordnung (EWG) Nr. 2826/77 zur Einführung eines datenverarbei-
tungsgerechten Vordrucks für die Anmeldung zum gemeinschaftlichen
Versandverfahren L 341/13 4. 12. 86
3. 12. 86 Verordnung (EWG) Nr. 3698/86 der Kommission über die für Einfuhren
bestimmter Textilwaren (Kategorie 1) mit Ursprung in Brasilien in die
Bundesrepublik Deutschland geltende Regelung L 341/15 4. 12. 86
24. 11. 86 Verordnung (EWG) Nr. 3707/86 des Rates über die zeitweilige Ausset-
zung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte
Erzeugnisse, die zur Verwendung beim Bau, bei der Instandhaltung oder
der Instandsetzung von Luftfahrzeugen bestimmt sind L 343/1 5. 12. 86
4. 12. 86 Verordnung (EWG) Nr. 3714/86 der Kommission über die Einstellung des
Seehechtfangs durch Schiffe unter der Flagge von Irland L 342/20 5. 12. 86
4. 12. 86 Verordnung (EWG) Nr. 3715/86 der Kommission über die Einstellung des
Kabeljaufangs durch Schiffe unter der Flagge eines Mitgliedstaats L 342/21 5. 12. 86
5. 12. 86 Verordnung (EWG) Nr. 3727/86 der Kommission zur Widerrufung der
Verordnung (EWG) Nr. 3583/86 über die Einstellung des Kabeljaufangs
durch Schiffe unter der Flagge des Vereinigten Königreichs L 344/16 6. 12. 86
32 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1987, Teil 1
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~c;~~(I) Fundstellennachweis A
~e ~ Bundesrecht ohne völkenechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR
Abgeschlossen am 31. Dezember 1985 - Format DIN A4 - Umfang 424 Seiten
Die Neuauflage 1985 weist folgende Vorschriften mit den inzwischen eingetretenen
Änderungen nach:
a) die im Bundesgesetzblatt Teil III enthaltenen,
b) (von völkerrechtlichen Vereinbarungen und Verträgen mit der DDR abgesehen) die
nach dem 31. Dezember 1963 im Bundesgesetzblatt Teil I und II sowie im Bundes-
anzeiger verkündeten,
soweit sie noch gültig sind.
Fundstellennachweis B
Völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR
Abgeschlossen am 31. Dezember 1985 - Format DIN A4 - Umfang 492 Seiten
Der Fundstellennachweis B enthält die von der Bundesrepublik Deutschland und ihren
Rechtsvorgängern abgeschlossenen völkerrechtlichen Vereinbarungen sowie die
Verträge mit der DDR, die im Bundesgesetzblatt, Bundesanzeiger und deren Vor-
gängern veröffentlicht wurden und die - soweit ersichtlich - noch in Kraft sind oder
sonst noch praktische Bedeutung haben können.
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