Nr. 3 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Januar 1986 117
Vierte Verordnung
über Sofortmaßnahmen bei der Beförderung von TCDD in der Binnenschiffahrt
Vom 7. Januar 1986
Auf Grund des § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die §2
Beförderung gefährlicher Güter vom 6. August 1975
Ordnungswidrig im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 1
(BGBI. 1 S. 21 21 ) wird verordnet: des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter
handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
§ 1
(1) Abweichend von Artikel 2 der Verordnung über die 1. als Eigentümer, Ausrüster oder Schiffsführer ent-
Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein - An- gegen § 1 Abs. 1 Satz 1 TCDD befördert oder
lage 1 der Gefahrgutverordnung Binnenschiffahrt - in 2. einer im Rahmen einer Ausnahmezulassung nach
der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1977 § 1 Abs. 2 erteilten vollziehbaren Auflage zuwider-
(BGBI. 1 S. 1119), zuletzt geändert durch § 4 Nr. 1 der handelt.
Verordnung vom 12. September 1985 (BGBI. I S. 1918),
ist die Beförderung von 2,3,7,8-Tetrachlordibenzo-1,4-
dioxin (TCDD, Randnummer 6401, Ziffer 21 oder 23,
§3
assimiliert, der Anlage zur Anlage 1 der Gefahrgutver- Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Über-
ordnung-Binnenschiffahrt) mit Binnenschiffen in jeg- leitungsgesetzes in Verbindung mit § 14 des Gesetzes
licher Konzentration nicht zugelassen. Dies gilt nicht für über die Beförderung gefährlicher Güter auch im Land
zugelassene Pflanzen- und Holzschutzmittel. Berlin.
(2) Ausnahmen von Absatz 1 kann der Bundes-
minister für Verkehr zulassen, wenn eine Gefährdung im §4
Sinne von § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Beförderung Diese Verordnung tritt am 13. Januar 1986 in Kraft
gefährlicher Güter nicht zu erwarten ist. und am 31. Mai 1986 außer Kraft.
Bonn, den 7. Januar 1986
Der Bundesminister für Verkehr
In Vertretung des Staatssekretärs
Dr. Beck
118 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 1, ausgegeben am 9. Januar 1986
Tag Inhalt Seite
20. 12. 85 Verordnung über den Amtsbereich der nebeneinanderliegenden nationalen Grenzabfer:tigungs-
stellen am Grenzübergang Remich/Nennig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
4. 12. 85 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Paktes über bürgerliche und
politische Rechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
4. 12. 85 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Paktes über wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte ................................................ : . . . . . . . . . . . . 5
5. 12. 85 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zusatzabkommens zum Warschauer Abkommen
zur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen als dem vertraglichen Luftfracht-
führer ausgeführte Beförderung im internationalen Luftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
6. 12. 85 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
der Regierung des Königreichs Marokko über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
6. 12. 85 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
der Regierung der Republik Togo über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
9. 12. 85 Bekanntmachung zur Charta der Vereinten Nationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
16. 12. 85 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Internationalen Kaffee-Übereinkommens von 1983
und der Entschließungen des Internationalen Kaffee-Rats über die Verlängerung des Internatio-
nalen Kaffee-Übereinkommens von 1976 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
16. 12. 85 Bekanntmachung zu dem Artikel 25 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und
Grundfreiheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
17. 12. 85 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über sichere
Container .................................................................. ·............. 13
17. 12. 85 Bekanntmachung über das Außerkrafttreten des deutsch-gabunischen Investitionsförderungs-
vertrags . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
18. 12. 85 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Bekämpfung der wider-
rechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
18. 12. 85 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der militäri-
schen oder einer sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken (Umweltkriegs-
übereinkommen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
18. 12. 85 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über die
Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden . . . . 15
Preis dieser Ausgabe: 2,45 DM (1,65 DM zuzüglich 0,80 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,25 DM.
Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.
Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99 - 509 oder gegen Vorausrechnung.
89
Bundesgesetzblatt
Teil 1 Z 5702 A
1986 Ausgegeben zu Bonn am 11. Januar ~986 Nr. 3
Tag Inhalt Seite
7. 1. 86 Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr
1986 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1986) ................................................. . 89
neu: 640-7
7. 1. 86 Vierte Verordnung über Sofortmaßnahmen bei der Beförderung von TCDD in der Binnenschiffahrt 117
neu: 9502-13-2/4
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 1 ............................................................ . 118
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften 119
Gesetz
über die Feststellung des Wirtschaftsplans
des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1986
(ERP-Wirtschaftsplangesetz 1986)
Vom 7. Januar 1986
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: §3
Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt,
§ 1 Kassenverstärkungskredite bis zur Höhe von zwanzig
vom Hundert des in § 1 festgestellten Betrages aufzu-
Der diesem Gesetz beigefügte, nach § 7 des Geset-
nehmen.
zes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens in
§4
der im Bundesgesetzblatt Teil 111, Gliederungsnummer
640-6, veröffentlichten bereinigten Fassung, geändert Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge
durch das Zuständigkeitsanpassungs-Gesetz vom eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürf-
18. März 1975 (BGBL I S. 705L aufgestellte Wirt- nisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 11 2 des
schaftsplan - Teil I des Gesamtplans des ERP-Sonder- Grundgesetzes), so bedarf es eines Nachtragshaus-
vermögens für das Jahr 1986 - wird in Einnahme und halts nicht, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen
Ausgabe auf Betrag von 5 000 000 Deutsche Mark nicht überschrei-
4 625 000 000 Deutsche Mark tet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.
festgestellt.
§5
§2
(1) Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermäch-
(1) Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt, tigt, mit Einwilligung des Bundesministers der Finanzen
zur Deckung von Ausgaben für das Jahr 1986 Kredite in Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistun-
Höhe von gen zur Förderung der Wirtschaft einschließlich der
917.000 000 Deutsche Mark freien Berufe bis zum Gesamtbetrag von 700 000 000
aufzunehmen. Deutsche Mark zu Lasten des ERP-Sondervermögens
zu übernehmen.
(2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die
Beträge zur Tilgung von im Jahr 1986 fällig werdenden (2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die
Krediten zu, deren Höhe sich aus der Finanzierungs- auf Grund der Ermächtigungen der früheren Wirt-
übersicht (Teil II des Gesamtplans) ergibt. schaftsplangesetze übernommenen Gewährleistungen
angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in
(3) Die im ERP--Wirtschaftsplangesetz 1985 erteilte Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch
Ermächtigung zur Beschaffung von Geldmitteln im genommen worden ist und für die erbrachten Leistun-
Wege des Kredites bleibt wirksam. gen keinen Ersatz erlangt hat.
90 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1
(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewähr- Beteiligungsverträgen darf ein fester Veräußerungs-
leistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurech- preis vereinbart werden.
nen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in
Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten §8
sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel können
soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungs- unter Einschaltung der Hauptleihinstitute
betrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten fest-
gelegt wird. Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt,
und Lastenausgleichsbank, Bonn,
(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inan- sowie in Berlin durch die Berliner Industriebank AG,
spruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz Berlin,
für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernom-
vergeben werden.
mene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr
anzurechnen. §9
§6 Die §§ 2 bis 8 gelten bis zum Tage der Verkündung
des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1987 weiter.
Auf die in Kapitel 1 Titel 681 01 veranschlagte
Dankesspende findet § 2 des Gesetzes über die Ver- §10
waltung des ERP-Sondervermögens keine Anwendung.
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des
Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.
§7
§ 11
Die Vorschriften des § 65 Abs. 7 der Bundeshaus-
haltsordnung finden im Jahr 1986 auf das Eigenkapital- Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1986 in
finanzierungsprogramm in Berlin keine Anwendung. In Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und
wird im Bundesgesetzblatt verkündet.
Bonn, den 7. Januar 1986
Der Bundespräsident
Weizsäcker
Der Bundeskanzler
Dr. Helmut Kohl
Der Bundesminister für Wirtschaft
Martin Bangemann
Der Bundesminister der Finanzen
Stoltenberg
Nr. 3 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Januar 1986 91
Gesamtpran
des ERP-Son9ervermögens 1986
Teil 1: Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
vom 31 . August 1953
mit Anlage: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
Teil II: Finanzierungsübersicht
Teil III: Kreditfinanzierungsplan
Anlage: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 1984
Teil 1
Wirtschaftsplan
nach § 7 des Gesetzes
über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
vom 31. August 1953
Kapitel 1 (Ausgaben): Bundesgebiet (ohne Berlin)
Kapitel 2 (Ausgaben): Berlin
Kapitel 3 (Ausgaben): Exportfinanzierung
Kapitel 4 (Ausgaben): Sonstige Ausgaben
Kapitel 5 (Einnahmen): Einnahmen
Kapitel 6 (Ausgaben): 1986 nur Abwicklung
92 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1
Kap.1
Betrag Betrag
Titel Ist-Ergebnis
für für
und Zweckbestimmung 1984
. 1986 1985
Funktion
10000M 10000M 10000M
1 2 3 4 5
Ausgaben
Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden
unter Einschaltung des zuständigen Hauptleihinstituts
nach Maßgabe von Einzelrichtlinien vergeben.
862 01-691 Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner und
mittlerer Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 229 000 2 209 000 2250152 *)
Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 780 000 000 DM
fällig im Jahr 1987
862 03--731 Investitionen von Seehafenbetrieben 40000 45000 42963
Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . 15 000 000 DM
davon fällig:
Jahr 1987 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 000 000 DM
Jahr 1988 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 000 000 DM
853 02-692 Investitionen von Gemeinden ....................... . 80000 50000 42786
Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . 45 000 000 DM
davon fällig:
Jahr 1987 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 000 000 DM
Jahr 1988 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 000 000 DM
*) Aufteilung nach Funktionsziffern am Schluß von Teil 1
Nr. 3 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Januar 1986 93
Bundesgebiet (ohne Berlin)
Erläuterungen
6
Zu Tit. 862 01 Zu e)
Die ERP-Darlehensprogramme für kleine und mittlere Unterneh- Die Darlehen sollen der Erhaltung der v·ielfalt der Träger der
men sollen - entsprechend den von der Bundesregierung vorge- Meinungsbildung dienen; sie können zur Finanzierung techni-
legten „Grundsätze einer Strukturpolitik für kleine und mittlere scher Einrichtungen der Herstellung und des Vertriebs von
Unternehmen" (vgl. ST-Drucksache 7 /5248 vom 21. Mai 1976) Zeitungen und Zeitschriften sowie der hierfür erforderlichen
- der Leistungssteigerung dienen und hierdurch dazu beitragen, Baumaßnahmen gewährt werden.
daß sie insbesondere auch die erforderlichen Umweltschutz-
investitionen zügig durchführen können. Zu f)
Kooperationsvorhaben so.llen bevorzugt berücksichtigt werden, Der Betrag steht Partikulieren und Kleinreedern für den Bau und
wenn sie eine Verbesserung der Leistungskraft der Koopera- Umbau von Binnenschiffen zur Verfügung.
tionspartner bei Wahrung ihrer Selbständigkeit erwarten lassen.
Im einzelnen sind Darlehen vorgesehen für Zug)
a) Vorhaben in regionalen Fördergebieten 1015000 000 DM Mit diesen Darlehen werden den Kreditgarantiegemeinschaften
b) Existenzgründungen und standortbe- der mittelständischen gewerblichen Wirtschaft und der freien
dingte Investitionen sowie Maßnahmen Berufe sowie den Beteiligungsgarantiegemeinschaften Haf-
gegen Lärm, Geruch und Erschütterun- tungsfonds in Höhe von 3 % ihrer Bürgschafts-/Garantiever-
gen ............................... . 1 155 000 000 DM pflichtungen zur Verfügung gestellt.
c) betriebliche Ausbildungsstätten ..... . 10000000 DM
d) die Refinanzierung privater Kapitalbe- Verpflichtungsermächtigung:
teiligungsgesellschaften ............ . 23000000 DM
e) die Förderung kleiner und mittlerer Zur besseren Kreditversorgung der kleinen und mittleren Unter-
Presseunternehmen ................ . 16000000 DM nehmen, insbesondere im Regional-, Existenzgründungs- und
Standortprogramm, ist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur
f) die Binnenschiffahrt ................ . 5000000 DM Höhe von 780 000 000 DM auf das Aufkommen des Jahres 1987
g) Kredit- und Beteiligungsgarantiege- erforderlich.
meinschaften (Haftungsfondsdarlehen) 5000000 DM
2 229 000 000 DM
Zu a)
Zu Tit. 862 03
Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen in den Gebieten Die Mittel sollen dazu beitragen, die Wettbewerbslage der deut-
der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirt-
schaftsstruktur" können Darlehen für Investitionen erhalten, schen Seehäfen zu verbessern.
wenn sie für die im Bundeshaushaltsplan (Kap. 09 02 Tit. 882 81 20 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-
und 882 82) veranschlagten Mittel nicht antragsberechtigt sind. ermächtigung zugesagt.
325 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-
ermächtigung zugesagt. Verpflichtungsermächtigung:
Zu b) Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Ver-
pflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 15 000 000 DM auf
Gefördert werden das Aufkommen der Jahre 1987 und 1988 erforderlich.
- Existenzgründungen von Nachwuchskräften und
- standortbedingte Investitionen
von Unternehmen des Handels, Handwerks, Gaststätten- und
Beherbergungsgewerbes, des produzierenden Gewerbes und Zu Tit. 853 02
des Kleingewerbes. Es können auch Investitionen zur Minde- Die Mittel sind vorgesehen für Vorhaben in Schwerpunktorten
rung von Lärm, Geruch und Erschütterungen gefördert werden. der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirt-
400 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs- schaftsstruktur"; die Vorhaben müssen cler Verbesserung der
ermächtigung zugesagt. Standortqualität dieser Orte dienen. Gefördert werden Investi-
tionen zur Steigerung des Wohn- und Freizeitwertes.
Zu c) 25 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-
Die Darlehen sind zur Errichtung oder Erweiterung betrieblicher ermächtigung zugesagt.
Ausbildungsplätze (Lehrwerkstätten) bestimmt.
Zu d) Verpflichtungsermächtigung:
Durch Refinanzierungsdarlehen an private Kapitalbeteiligungs- Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Ver-
gesellschaften soll kleinen und mittleren Unternehmen die pflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 45 000 000 DM auf
Beschaffung von haftendem Kapital erleichtert werden. das Aufkommen der Jahre 1987 und 1988 eriorderlich.
94 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986,. Teil 1
Kap.1
Betrag Betrag
Titel Ist-Ergebnis
für für
und Zweckbestimmung 1984
1986 1985
Funktion
1000DM 1000DM 1000DM
1 2 3 4 5
681 01-029 Dankesspende .................................... . 10000 10000 10000
Verpflichtungsermächtigung .............. 100 000 000 DM.
davon fällig:
Jahre 1987 bis 1996 je 10000000 DM
Titelgruppe
Titelgr. 01 Umweltschutz (830 000) (440 000) (508 376)·
Die Ausgaben sind gege_nseitig deckungsfähig.
Die Mittel der Tit. 853 11 und 853 12 dürfen bis zur Höhe von ins-
gesamt 80 Mio DM für Maßnahmen in Berlin eingesetzt werden.
853 11-330 Abwasserreinigung ................................ . 430000 320000 332 395
Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 350 000 000 DM
davon fällig:
Jahr 1987 bis zu . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . 200 000 ÖOO DM
Jahr 1988 bis zu ......................... 150 000 000 DM
853 1 2-330 Abfallwirtschaft .................................... . 250000 50000 106 457
Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . .. . . . . . 225 000 000 DM
davon fällig:
Jahr 1987 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150 000 000 DM
Jahr 1988 bis zu . . . . . . .. .. . . . . . . . . . . . . . .. 75 000 000 DM
862 11-330 Luftreinhaltung .................................... . 150000 70000 69524
Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 55 000 000 DM
davon fällig:
Jahr 1987 bis zu . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . 30 000 000 DM
Jahr 1988 bis zu . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . .. . 25 000 000 DM
Gesamtausgaben 3 189 000 2 754 000
Abschluß
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 10000 10000
Ausgaben für Investitionen 3179000 2 744000
Gesamtausgaben 3189 000 2 754 000
Nr. 3 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Januar 1986 95
Bundesgebiet (ohne Berlin)
Erläuterungen
6
Zu Tit. 681 01 Verpflichtungsermächtigung:
Aus Anlaß der 25. Wiederkehr der Verkündung des Marshall- Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Ver-
plans (5. Juni 1972) hat die Bundesregierung der zur Erinnerung pflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 350 000 000 DM auf
an diesen Plan errichteten amerikanischen Stiftung (,,THE GER- das Aufkommen der Jahre 1987 und 1988 erforderlich.
MAN MARSHALL FUND OF THE UNITED STATES - A MEMO-
RIAL TO THE MARSHALLPLAN") eine Dankesspende von jähr-
Zu Tit. 853 12
lich 10 000 000 DM für die Dauer von 15 Jahren (1972 bis 1986)
zugesagt. Die Stiftung fördert durch Zuschüsse an Einzelper- Die Mittel können für die Errichtung und Einrichtung von Anlagen
sonen und Organisatione,l innerhalb und außerhalb der USA zur Abfallbeseitigung und Abfallverwertung zur Verfügung
Forschungs- und Studienprogramme, die dem Verständnis und gestellt werden.
der Lösung bestimmter nationaler und internationaler Probleme 55 000 000 PM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-
moderner Industriegesellschaften (z. B. Großstadtprobleme, ermächtigung zugesagt.
Umweltschutz, Bodennutzung, Arbeitswelt, Medien, Nord-Süd-
Dialog) dienen sollen.
Verpflichtungsermächtigung:
Es ist vorgesehen, eine Anschlußfinanzierung für weitere zehn
Jahre über insgesamt 100 Mio DM zu zahlen. Die Einzelheiten Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Ver-
und die Ausgestaltung der Anschlußfinanzierung sind noch fest- pflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 225 000 000 DM auf
zulegen. das Aufkommen der Jahre 1987 und 1988 erforderlich.
Verpflichtungsermächtigung: Zu Tit. 862 11
Für die Anschlußfinanzierung ist eine Verpflichtungsermächti- Die Mittel sollen der Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur
gung über 100 Mio DM ausgebracht. Luftreinhaltung, insbesondere kleiner und mittlerer Unter-
nehmen der gewerblichen Wirtschaft, dienen.
Zu Titelgruppe 01 - Umweltschutz - 55 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-
ermächtigung zugesagt.
Die Ausgaben und die Verpflichtungsermächtigungen dürfen
auch für baurelevante umweltfreundliche Produktionsanlagen
verwendet werden. Verpflichtungsermächtigung:
Das Programm wird verstärkt fortgeführt. Für die Jahre 1987 und
Zu Tit. 853 11 1988 ist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von
55 000 000 DM erforderlich.
Die Mittel sind für den Bau von Abwasserreinigungsanlagen
bestimmt. Aus dem Ansatz dürfen auch Regenüberlaufbecken,
Hauptsammler sowie neue Kanalisationen in gewerblich
genutzten Gebieten finanziert werden. 170 000 000 DM sind auf
Grund einer früheren Verpflichtungsermächtigung zugesagt.
96 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1
Kap.2
Betrag Betrag
Titel Ist-Ergebnis
für für
und Zweckbestimmung 1984
1986 1985
Funktion
1000DM 1000 DM 1000 DM
1 2 3 4 5
Ausgaben
In Anbetracht der besonderen politischen Lage Berlins
können im Rahmen der veranschlagten Mittel Finanzie-
rungshilfen gewährt oder Beteiligungen übernommen
werden, bei denen die üblichen bankmäßigen und
betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen nicht oder
nicht in vollem Umfang vorliegen, die jedoch im Hinblick
auf die politische Zielsetzung der Berlinhilfe gerechtfertigt
erscheinen; Entsprechendes gilt für die Übernahme von
Gewährleistungen.
Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden
unter Einschaltung des zuständigen Hauptleihinstituts
nach Maßgabe von Einzelrichtlinien vergeben.
Titelgruppen
Titelgr. 01 Wirtschaftsförderung durch Bereitstellung von Investi-
tions- und sonstigen Krediten ...................... . (619 700) (589 700) (618 391)
862 11-691 Investitionsdarlehen an Unternehmen ............... . 580000 550000 603395
Aus dem Ansatz dürfen bis zur Höhe von 20 000 000 DM
Betriebsmittelkredite geleistet werden.
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei
Tit. 862 14 und Tit. 831 21 geleistet werden.
Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 225 000 000 DM
davon fällig:
im Jahr 1987 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160 000 000 DM
im Jahr 1988 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 000 000 DM
862 13--691 Umwandlung von Beteiligungen in Darlehen .......... . 250
Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Kap. 5
Tit. 133 02 geleistet werden.
86214-692 Förderung des Absatzes Berliner Erzeugnisse 39700 39700 14 746
Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei
Tit. 862 11.
Nr. 3 Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Januar 1986 97
Berlin
Erläuterungen
6
Zu Tit. 862 11
Zur Durchführung von Investitionen der Berliner Wirtschaft sind
Finanzierungshilfen in Form von zinsgünstigen Darlehen erfor-
derlich. Die veranschlagten Mittel sollen für
a) die Errichtung neuer Betriebe,
b) die Erweiterung, Rationalisierung und Umstellung von Be-
trieben
verwendet werden. Hierdurch soll zugleich dazu beigetragen
werden, daß die Unternehmen insbesondere auch die erforder-
lichen Umweltschutzinvestitionen zügig durchführen können.
205 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpf.lichtungs-
ermächtigung zugesagt.
Verpflichtungsermächtigung:
Zur kontinuierlichen Förderung der Berliner Wirtschaft ist eine
Verpflichtungsermächtigung auf das Aufkommen der Jahre
1987 und 1988 bis zur Höhe von 225 000 000 DM erforderlich.
Zu Tit. 862 13
Beteiligungen an Berliner Unternehmen können bei Fälligkeit
(Ablauf der vereinbarten Laufzeit gemäß Beteiligungsvertrag) in
ERP-Darlehen umgewandelt werden.
(Vgl. Einnahmen bei Kap. 5 Tit. 133 02)
Zu Tit. 862 14
Die Mittel sind für die anteilige Finanzierung von Aufträgen west-
deutscher Auftraggeber an Berliner gewerbliche Unternehmen
vorgesehen. Von dem Ansatz können bis zu 1O000000 DM für
Auslandsaufträge verwendet werden.
98 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1
Kap. 2
Betrag Betrag
Titel Ist-Ergebnis .
für für
und Zweckbestimmung 1984
1986 1985
Funktion
10000M 10000M 10000M
1 2 3 4 5
Titelgr. 02 Eigenkapitalfinanzierungsprogramm ................. . (20 000) (20 000) (1 250)
831 21-691 Erwerb von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen
Rechten ........................................... . 20000 20000 1 250
Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei
Tit. 862 11.
831 22-691 Erwerb von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen
Rechten durch Umwandlung bereits gewährter Darlehen
Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Kap. 5
Tit. 182 02 geleistet werden.
Titelgr. 03 Wirtschaftsnahe Forschung und andere Förder-
maßnahmen ....................................... . (5 300) (5 300) (4 942)
685 31-171 Wirtschaftsnahe Forschung ........................ . 2800 2800 2442
Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . 2 800 000 DM
davon fällig:
Jahr 1987 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 800 000 DM
Jahr 1988 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . 1 000 000 DM
685 32-643 Ausstellungen, Messen und sonstige wirtschaftliche
Fördermaßnahmen ................................. . 2500 2500 2500
Gesamtausgaben 645 000 615 000
Abschluß
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 5300 5300
Ausgaben für Investitionen 639 700 609 700
Gesamtausgaben 645 000 615 000
Nr. 3 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Januar 1986 99
Berlin
Erläuterungen
6
Zu Tit. 831 21 Verpflichtungsermächtigung:
Das ERP-Sondervermögen kann Beteiligungen an Berliner Die Förderung der wirtschaftsnahen Forschung in Berlin soll
Unternehmen vorübergehend erwerben, um deren Eigenkapital auch in den kommenden Jahren kontinuierlich fortgeführt wer-
zu verstärken. den. Damit bereits 1986 Vorhaben begonnen werden können,
für die erst in den Jahren 1987 und 1988 Mittel zur Verfügung zu
stehen brauchen, sind Verpflichtungsermächtigungen bis zur
Zu Tit. 831 22
Höhe von insgesamt 2 800 000 DM erforderlich.
Forderungen aus ERP-Darlehen an Berliner Unternehmen
können in Beteiligungen umgewandelt werden, um·das Kapital
Zu Tit. 685 32
dieser Unternehmen dem ausgeweiteten Geschäftsumfang
anzupassen (vgl. Einnahme Kap. 5 Tit. 182 02). Die veranschlagten Zuschußmittel sind in erster Linie für
Ausstellungen und Messen vorgesehen, insbesondere für
Zu Tit. 685 31 - die Übersee-Import-Messe „Partner des Fortschritts",
- die Internationale Tourismus-Börse,
Die Mittel (Zuschüsse und Zuweisungen) sind für die Förderung
von Forschungsvorhaben bestimmt, deren Ergebnisse erwarten - die Internationale Grüne Woche.
lassen, daß sie als Ausgangspunkt für die technische und wirt- Darüber hinaus dürfen aus dem Titel in beschränktem Umfang
schaftliche Entwicklung verwendet werden können. Die geför- sonstige wirtschaftliche Fördermaßnahmen finanziert werden,
derten Forschungsvorhaben liegen insbesondere auf den die sowohl den Interessen Berlins als auch denen der Vereinig-
Gebieten der Materialprüfung, des Meßwesens, der Elektronik, ten Staaten von Amerika -dienen; hierzu gehören vor allem
Umwelttechnik, Kommunikationstechnik und der Schiffbau- Werbemaßnahmen zugunsten der Berliner Wirtschaft in den
technik. Die Mittel werden Wissenschaftlern, die ihren Wohnsitz USA.
oder Arbeitsplatz in Berlin haben und in der Regel Angehörige
einer wissenschaftlichen Institution in Berlin sind, über diese In-
stitution zur Verfügung gestellt; hierzu gehören auch die
Bundesanstalt für Materialprüfung und die Physikalisch-Techni-
sche Bundesanstalt Berlin. Die Abwicklung des Programms
obliegt dem Senator für Wirtschaft und Arbeit, Berlin, der inso-
weit als Treuhänder für das ERP-Sondervermögen handelt.
100 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1
Kap.3
Betrag Betrag
Titel Ist-Ergebnis
für für
und Zweckbestimmung 1984
1986 1985
Funktion
10000M 10000M 1000DM
1 2 3 4 5
Ausgaben
866 01-023 Finanzierungshilfe für Lieferungen und Leistungen in
Entwicklungsländer (Exportfonds II) ................. . 155 000 155 000 155 000
Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 120 000 000 DM
davon fällig:
Jahr 1989 bis zu . .. . . .. . . .. . .. . . . . .. .. . .. 30 000 000 DM
Jahr 1990 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 000 000 DM
Gesamtausgaben 155 000 155 000
Abschluß
Ausgaben für Investitionen 155 000 155 000
Nr. 3 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Januar 1986 101
Exportfinanzierung
Erläuterungen
6
Zu Tit. 866 01
Die Darlehen, die überwiegend auf Grund früherer Verpflich-
tungsermächtigungen zugesagt sind, dienen der Finanzierung
von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Aus-
fuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer. Die Kredit-
anstalt für Wiederaufbau verstärkt die ERP-Darlehen im Verhält-
nis 1 : 3 mit Mitteln, die sie auf dem Geld- und Kapitalmarkt
beschafft.
Für denselben Verwendungszweck stehen auf Grund früher
gewährter Darlehen weitere ERP-Mittel in Höhe von ursprüng-
lich 500 000 000 DM ·zur Verfügung, die revolvierend eingesetzt
und durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zu einem
Gesamtvolumen von 2 000 000 000 DM verstärkt werden
(Exportfonds 1). Einzelheiten vgl. dazu ERP-Wirtschaftsplan-
gesetz 1981 - BGBI. 1 S. 745 - (Erläuterungen zu Kap. 3
Tit. 866 01 ).
Verpflichtungsermächtigung:
Mit der Verpflichtungsermächtigung von ·120 000 000 DM
(davon 30 000 000 DM für 1989 und 90 000 000 DM für 1990)
soll eine kontinuierliche Förderung der langfristigen Exportge-
schäfte mit den Entwicklungsländern sichergestellt werden.
102 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1
Kap. 4
Betrag Betrag
Titel Ist-Ergebnis
für für
und Zweckbestimmung 1984
1986 1985
Funktion
.1000DM 1000DM 1000DM
1 2 3 4 5
Ausgaben
526 01-680 Gerichts- und ähnliche Kosten ...................... . 50 50
531 01-013 Kosten zur Durchführung von Veröffentlichungen und
Untersuchungen ................................... . 400 400 169
532 01-680 Kosten zur Durchführung von Prüfungen ............. . 45 45
671 01-680 Bearbeitungsgebühren ............................. . 1100 1100 923
671 02-680 Sächliche Verwaltungsausgaben .................... . 5 5
575 01-928 Verzinsung der Kredite ............................. . 629400 614 000 483 720
870 C1-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen ............ . 5000 4400 1 661
Gesamtausgaben 636000 620000
Abschluß
Sächliche Ausgaben 1 600 1 600
Zinskosten ........................................ . 629400 614 000
Ausgaben für Investitionen 5000 4400
Gesamtausgaben 636000 620000
Nr. 3 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Januar 1986 103
Sonstige Ausgaben
Erläuterungen
6
Zu Tit. 526 01 Zu Tit. 671 02
Die Mittel sind zur Abdeckung von Kosten und Gebühren für die Der Betrag ist geschätzt.
Einziehung von Forderungen, für die Rechtsverfolgung und
Rechtsverteidigung vorgesehen.
Zu Tit. 575 01
Der Betrag ist für die Verzinsung der aufgenommenen Kredite
Zu Tit. 531 01 vorgesehen. Aus diesem Ansatz können auch Disagiokosten
Mit diesen Mitteln sollen insbesondere Maßnahmen der Öffent- gezahlt werden.
lichkeitsarbeit finanziert werden, die mit der Verwaltung des
ERP-Sondervermögens in Zusammenhang stehen. Hierzu Zu Tit. 870 01
gehört die jährliche ERP-Broschüre, in der über Tätigkeit und
Programme des ERP-Sondervermögens berichtet wird. Darüber Die Gewährleistungen gemäߧ 5 von 700 Mio DM sind revolvie-
hinaus können für die zweckmäßige und wirksame Verwendung rend einsetzbar. Hiervon sind 500 Mio DM als Rückbürgschaft
der ERP-Mittel Untersuchungen und sonstige Erhebungen vor- für das Bürgschaftsprogramm der Lastenausgleichsbank für
genommen werden. Freie Berufe vorgesehen. Der restliche Betrag steht für ver-
schiedene Bürgschaften und sonstige Gewährleistungen zur
Verfügung. Die gesamten Verpflichtungen betrugen am
Zu Tit. 532 01 31. Dezember 1984 335 781 553 DM. Sie gehen auf Belegun-
Veranscfllagt sind Kosten für Prüfungen, die im Zusammenhang gen bis in das Jahr 1964 zurück, für die die Ermächtigungen in
mit der Gewährung von Krediten, der Übernahme von Gewähr- dem jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetz ausgebracht waren.
leistungen und der Verwaltung von Beteiligungen erforderlich Ferner bestehen noch Verpflichtungen in Höhe von 51 636 631
werden. DM aus einem voll belegten Ermächtigul)gsrahmen von 400 Mio
DM nach dem Dritten Gesetz über die Ubernahme von Sicher-
Zu Tit. 671 01 heitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deut-
schen Wirtschaft vom 6. Dezember 1954 (BGBI. 1S. 365) und der
Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die Ergänzung hierzu vom 17. Mai 1957 (BGBI. 1 S. 517).
nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbe-
sondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von
ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. 8. wenn das ERP-
Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen
wird und den Hauptleihinstituten die Weiterverfolgung der auf
das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forden.,rigen über-
tragen worden ist) sowie die Gebühren, die für die Ubernahme
und Verwaltung von Beteiligungen im Rahmen des Eigenkapital-
finanzierungsprogramms Berlin (vgl. Kap. 2 Tit. 831 21 und 22)
und für die Bearbeitung von Krediten zu erleichterten Bedingun-
gen (vgl. Kap. 2 Tit. 862 13) an die Berliner Industriebank AG zu
zahlen sind.
104 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1
Kap. 5
Betrag Betrag.
Titel Ist-Ergebnis
für für
und Zweckbestimmung 1984
1986 1985
Funktion
1000DM 1000DM 1000DM
1 2 3 4 5
Einnahmen
119 01-680 Rückflüsse, Erlöse und Erträge aus Zuschüssen 30 30 68
119 02-680 Stundungs-, Verzugszinsen u. a..................... . 50 50 162
119 99--680 Vermischte Einnahmen ............................. . 315
121 01-853 Erträge aus Beteiligungen .......................... . 1 989 1 989 1 989
121 02-691 Erträge aus Beteiligungen im Rahmen der Eigenkapital-
finanzierung ....................................... . 2000 2000 2472
133 01-691 Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen im
Rahmen der Eigenkapitalfinanzierung ................ . 12
(ohne Umwandlung von Beteiligungen in Darlehen)
133 02-691 Einnahmen aus der Umwandlung von Beteiligungen in
Darlehen .......................................... . 250
Die Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Kap. 2
Tit. 86213.
133 0~691 Rückflüsse aus der Konsolidierung bei Beteiligungen ..
133 04-872 Erlös aus der Veräußerung von Forderungen ......... . 52000 156 000 155 982
141 01-680 Vergütungen für die Übernahme von Gewährleistungen 50 50 84
141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewahr-
leistungen ......................................... . 13
162 01-691 Zinsen aus Darlehen ............................... . 1106 510 1055830 982 865
162 0~872 Sonstige Zinsen ................................... . 10000 10000 11 298
182 01-691 Tilgung von Darlehen ............................... . 2 535 371 2 345 051 2 557 547
(ohne Umwandlung von Darlehen in Beteiligungen)
182 02-691 Einnahmen aus der Umwandlung von Darlehen in Beteili-
gungen ........................................... .
Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Kap. 2
Tit. 831 22.
325 02-928 Einnahmen aus Krediten 917 000 728000 873063
Gesamteinnahmen 4 625 000 4 299 000
Abschluß
Verwaltungseinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 50
Übrige Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 624 950 4 298 950
Gesamteinnahmen 4 625 000 4 299 000
Nr. 3 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Januar 1986 105
Einnahmen
Erläuterungen
6
Zu Tit. 119 01 Zu Tit. 141 01
Die Empfänger von ERP-Zuschüssen sind verpflichtet, Erlöse Für die Übernahme von Gewährleistungen ist grundsätzlich eine
aus dem Verkauf unbrauchbar oder entbehrlich gewordener· Vergütung an das ERP-Sondervermögen zu zahlen.
Geräte, Ausstattungsgegenstände und dergleichen sowie
Reingewinne aus der Verwertung von Forschungsergebnissen
(Lizenzgebühren usw.) an das ERP-Sondervermögen abzu- Zu Tit. 162 01
führen.
Veranschlagt sind Zinsen
Zu Tit. 119 02 a) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau 593 100 000 DM
b) von der Berliner Industriebank AG ... . 111 010 000 DM
Der Betrag ist geschätzt.
c) von der Lastenausgleichsbank ...... . 369 000 000 DM
d) aus Darlehen an Gemeinden ........ . 26400000DM
Zu Tit. 121 01
e) von Sonstigen ..................... . 7000000DM
Veranschlagt ist die Zahlung einer Dividende aus der Beteili-
gung an der Berliner Industriebank AG. 1 106 510 000 DM
Zu Tit. 121 02 Zu Tit. 162 03
Veranschlagt sind Erträge aus Beteiligungen, die im Rahmen Der Betrag ist geschätzt.
des Eigenkapitalfinanzierungsprogramms übernommen worden
sind.
Zu Tit. 182 01
Zu Tit. 133 04 Veranschlagt sind Tilgungen
Das ERP-Sondervermögen überträgt eine Forderung für Vor- a) durch die Kreditanstalt für Wiederauf-
sorgemaßnahmen gegenüber dem Land Berlin, vertreten bau 1 212 061 000 DM
durch den Senator für Finanzen, Berlin, in Höhe von b) durch die Berliner Industriebank AG . . 478 510 000 DM
210 245 837, 11 DM auf den Bundeshaushalt. Der Veräuße-
rungserlös in Höhe des Nennwertes der Forderung soll dazu c) durch die Lastenausgleichsbank . . . . . . 682 000 000 DM
dienen, die Aufstockung baurelevanter Ausgaben im Kap. 1 d) von Darlehen an Gemeinden . . . . . . . . . 144 800 000 DM
Tit. 862 01, 853 02, 853 11 und 853 12 in 1986 und 1987 um je e) von Sonstigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 000 000 DM
800 Mio DM zu erleichtern. -------
2 535 371 000 DM
Bei dem hier veranschlagten Betrag handelt es sich um die erste
Rate des Veräußerungserlöses, den der Bundeshaushalt wie
folgt leistet: Zu Tit. 325 02
1986- 52 Mio DM Gemäß § 2 Abs. 1 ERP-Wirtschaftsplangesetz 1986 können
1987 - 52 Mio DM Geldmittel im Wege des Kredits beschafft werden. Die Veran-
1988- 53 Mio DM schlagung der Netto-Kreditaufnahme entspricht der Vorschrift
1989 - 53,246 Mio DM des § 15 Abs. 1 Satz 2 BHO (vgl. im übrigen Finanzierungsüber-
(vgl. Kap. 6004 Tit. 852 01 des Bundeshaushalts 1986). sicht Teil II Nr. 4).
106 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1
Kap.6
Betrag Betrag
Titel Ist-Ergebnis
für für
und Zweckbestimmung 1984
1986 1985
Funktion
10000M 10000M 10000M
1 2 3 4 5
Ausgaben
Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden
unter Einschaltung des zuständigen Hauptleihinstituts
nach Maßgabe von Einzelrichtlinien vergeben.
862 61-691 Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner und
mittlerer Unternehmen ............................. . 66242
Titelgruppe
Titelgr. 01 Umweltschutz (155 000) (291 886)
Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
853 61-330 Abwasserreinigung ................................ . 155 000 208084
853 62-330 Abfallwirtschaft .................................... . 56990
862 62-330 Luftreinhaltung .................................... . 26812
Nr. 3 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Januar 1986 107
Beitrag zur Gemeinschaftsinitiative
Erläuterungen
6
Zu Kap. 6
Das Kap. 6 betraf die im ERP-Wirtschaftsplan 1982 ver-
anschlagte Gemeinschaftsinitiative in Höhe von insgesamt
1 600 000 000 DM. Dieses Programm ist 1985 ausgelaufen.
108 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1
Abschluß
davon entfallen auf
Zuweisungen
sächliche Zins- In-
Kap. Bezeichnung Einnahmen Ausgaben und
Ausgaben kosten vestitionen
Zuschüsse für
lfd. Zwecke
1000DM 1000DM 1000DM 1000DM 1000DM 1000DM
1 Bundesgebiet
(ohne Berlin) ........ 3189 000 10000 3179000
2 Berlin ............... 645000 5300 639700
3 Export-
finanzierung ......... 155000 155000
4 Sonstige Ausgaben .. 636000 1 600 629400 5000
5 Einnahmen .......... 4625000
4625000 4625000 1 600 629400 15300 3978 700
Zu Kap. 1 - Titel 862 01 - Ausgaben -
Ist-Ergebnis 1984 in 1 000 DM
Funktion
634 Verarbeitende Industrie ................... . 192 783
635 Handwerk und Kleingewerbe .............. . 643957
641 Handel .................................. . 437 863
650 Fremdenverkehr ......................... . 120 687
670 Sonstige Dienstleistungen ................ . 101 132
680 Sonstige Bereiche ....................... . 109 663
Zonenrandgebiet
691 Betriebliche Investitionen 644067
Summe 2250152
Nr. 3 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Januar 1986 109
Anlage
Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
Kapitel a) aus Jahr
Titel Zweckbestimmung Vorjahren 1987 1988 1989 1990 ff.
1986
b) neu
in Mio DM
Kap. 1
a 725,0
86201 Kleine und mittlere Unternehmen .....
b 780,0
86203 Seehafenbetriebe ................... a 20,0 10,0
b 5,0 10,0
85302 Investitionen von Gemeinden .........
a 25,0 10,0
b 25,0 20,0
85311 Abwasserreinigung ..................
a 170,0 70,0
b 200,0 150,0
85312 Abfallwirtschaft ..................... a 55,0 25,0
b 150,0 75,0
86211 Luftreinhaltung ......................
a 55,0 25,0
b 30,0 25,0
681 01 Dankesspende ......................
a 10,0
b 10,0 10,0 10,0 70,0
Kap.2
86211 Investitionskredite ...................
a 205,0 55,0
b 160,0 65,0
a 2,8 1,0
68531 Wirtschaftsnahe Forschung ..........
b 1,8 1,0
Kap.3
86601 Finanzierungshilfe für Lieferungen in
a 120,0 120,0 120,0 90,0
Entwicklungsländer ..................
b 30,0 90,0
a 1 387,8 316,0 120,0 90,0
Summe
b 1 361,8 356,0 40,0 160,0 (1917,8)
110 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1
Teil II
Finanzierungsübersicht
Teill
ERP-Sondervermögen
Betrag für
1986 1985
1 000 DM
Ermittlung des Finanzierungssaldos
1. Ausgaben ................................................... . 4 625 000 4 299000
(ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, Zuführungen
an Rücklagen und Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen
Fehlbetrages)
2. Einnahmen .................................................. . 3 708000 3 571 000
(ohne Einnahmen aus Krediten vom, Kreditmarkt, Einnahmen aus
kassenmäßigen Überschüssen)
3. Finanzierungssaldo .......................................... . 917 000 728 000
Zusammensetzung des Finanzierungssaldos
4. Nettoneuverschuldung am Kreditmarkt
4.1 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt ................. . 2117000 1928000
4.2 Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt (einschließlich
Tilgung der ehemaligen MSA-Anleihe) ..................... . 1 200000 1200000
Saldo ....................................................... . 917 000 728000
5. Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen
6. Finanzierungssaldo .......................................... . 917 000 728000
Nr. 3 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Januar 1986 111
Teil III
Kreditfinanzierungsplan
Teill
ERP-Sondervermögen
Betrag für
1986 1985
1 000 DM
1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt
1.1 langfristig ............................................... . 1 400000 1 300000
1 .2 kurzfristig ............................................... . 717 000 628000
Summe 1. 2117000 1 928000
2. Ausgaben für Schuldentilgung am Kreditmarkt
(einschl. Umschuldung)
2.1 Tilgung langfristiger Schulden 450000 450000
2.2 Tilgung kurzfristiger Schulden 750000 750000
Summe 2. 1 200000 1 200000
3. Saldo aus 1. und 2.
im ERP-Wirtschaftsplan veranschlagte
Netto-Neuverschuldung am Kreditmarkt 917 000 728000
Nr. 3 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Januar 1986 113
Anlage
Nachweisung
des ERP-Sondervermögens
nach dem Stand vom 31. Dezember 1984
1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen
2. Ausfälle im Haushaltsjahr 1984
114 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1
1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und
Aktiva:
Stand Stand
am 31.12.1984 am 31.12.1983
DM DM
A. Bankguthaben ............................................... . 29 738 886,03 16 514 798,48
B. Darlehensforderungen 19 324 823 290,68 17 992 756 035,28
C. Sonstige Forderungen
1. Zins-, Provisions- und Gewinnertragsforderungen ............ . 330 543 305,07 303 593 250, 14
2. Tilgungsforderungen ....................................... . 768 383 557,72 696 799 4 72,-
3. Forderungen aus der Veräußerung von Beteiligungen ........ . 1 55 982 462,31 311 964 924,62
4. Verschiedene 30 602 222,01 30 515 105,85
D. Beteiligungen
1. Kreditanstalt für Wiederaufbau *) ........................... . 90000000,- 90000000,-
2. Lastenausgleichsbank*) ................................... . 3000000,- 3000000,-
3. Berliner Industriebank AG*) ................................ . 44 200000,- 44200000,-
4. Beteiligung der Berliner Industriebank AG an Berliner Unterneh-
men im Rahmen der Eigenkapitalfinanzierungsprogramme in
Berlin für Rechnung des ERP-Sondervermögens ............. . 244 634 931,50 248 645 653,63
21 021 908 655,32 19 737 989 240,-
*) Nominalbetrag
Nr. 3 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Januar 1986 115
Verpflichtungen des ERP-Sondervermögens
Passiva:
Stand Stand
am31.12.1984 am 31.12.1983
DM DM
A. Vermögensbestand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 457 81 O 986,70 13 941 954 495, 18
B. Kredite
1. längerfristig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 464 097 668,62 5 601 034 7 44,82
2. kurzfristig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 000 000,- 195 000 000,-
21 021 908 655,32 19 737 989 240,-
Verpflichtungen aus Gewährleistungen ........................ . 387 418184,67 429 383 929,38
116 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1
2. Ausfälle im Haushaltsjahr 1984
Darlehen
- Bundesgebiet (ohne Berlin) 4 289 312,47 DM
- Berlin -,-DM
Zinsen
- Bundesgebiet (ohne Berlin) 624,55 DM
- Berlin ........................................................ _ 145,89 DM
Beteiligungen
- EKF-Beteiligungen Berlin 5 000 000,- DM
- Dividenden aus EKF-Beteiligungen ............................ . 197 812,50 DM
9 487 895,41 DM
Nr. 3 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Januar 1986 117
Vierte Verordnung
über Sofortmaßnahmen bei der Beförderung von TCDD in der Binnenschiffahrt
Vom 7. Januar 1986
Auf Grund des § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die §2
Beförderung gefährlicher Güter vom 6. August 1975
Ordnungswidrig im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 1
(BGBI. 1 S. 21 21 ) wird verordnet: des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter
handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
§ 1
(1) Abweichend von Artikel 2 der Verordnung über die 1. als Eigentümer, Ausrüster oder Schiffsführer ent-
Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein - An- gegen § 1 Abs. 1 Satz 1 TCDD befördert oder
lage 1 der Gefahrgutverordnung Binnenschiffahrt - in 2. einer im Rahmen einer Ausnahmezulassung nach
der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1977 § 1 Abs. 2 erteilten vollziehbaren Auflage zuwider-
(BGBI. 1 S. 1119), zuletzt geändert durch § 4 Nr. 1 der handelt.
Verordnung vom 12. September 1985 (BGBI. I S. 1918),
ist die Beförderung von 2,3,7,8-Tetrachlordibenzo-1,4-
dioxin (TCDD, Randnummer 6401, Ziffer 21 oder 23,
§3
assimiliert, der Anlage zur Anlage 1 der Gefahrgutver- Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Über-
ordnung-Binnenschiffahrt) mit Binnenschiffen in jeg- leitungsgesetzes in Verbindung mit § 14 des Gesetzes
licher Konzentration nicht zugelassen. Dies gilt nicht für über die Beförderung gefährlicher Güter auch im Land
zugelassene Pflanzen- und Holzschutzmittel. Berlin.
(2) Ausnahmen von Absatz 1 kann der Bundes-
minister für Verkehr zulassen, wenn eine Gefährdung im §4
Sinne von § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Beförderung Diese Verordnung tritt am 13. Januar 1986 in Kraft
gefährlicher Güter nicht zu erwarten ist. und am 31. Mai 1986 außer Kraft.
Bonn, den 7. Januar 1986
Der Bundesminister für Verkehr
In Vertretung des Staatssekretärs
Dr. Beck
118 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 1, ausgegeben am 9. Januar 1986
Tag Inhalt Seite
20. 12. 85 Verordnung über den Amtsbereich der nebeneinanderliegenden nationalen Grenzabfer:tigungs-
stellen am Grenzübergang Remich/Nennig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
4. 12. 85 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Paktes über bürgerliche und
politische Rechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
4. 12. 85 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Paktes über wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte ................................................ : . . . . . . . . . . . . 5
5. 12. 85 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zusatzabkommens zum Warschauer Abkommen
zur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen als dem vertraglichen Luftfracht-
führer ausgeführte Beförderung im internationalen Luftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
6. 12. 85 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
der Regierung des Königreichs Marokko über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
6. 12. 85 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
der Regierung der Republik Togo über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
9. 12. 85 Bekanntmachung zur Charta der Vereinten Nationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
16. 12. 85 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Internationalen Kaffee-Übereinkommens von 1983
und der Entschließungen des Internationalen Kaffee-Rats über die Verlängerung des Internatio-
nalen Kaffee-Übereinkommens von 1976 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
16. 12. 85 Bekanntmachung zu dem Artikel 25 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und
Grundfreiheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
17. 12. 85 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über sichere
Container .................................................................. ·............. 13
17. 12. 85 Bekanntmachung über das Außerkrafttreten des deutsch-gabunischen Investitionsförderungs-
vertrags . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
18. 12. 85 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Bekämpfung der wider-
rechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
18. 12. 85 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der militäri-
schen oder einer sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken (Umweltkriegs-
übereinkommen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
18. 12. 85 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über die
Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden . . . . 15
Preis dieser Ausgabe: 2,45 DM (1,65 DM zuzüglich 0,80 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,25 DM.
Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.
Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99 - 509 oder gegen Vorausrechnung.
Nr. 3 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 11 . Januar 1986 119
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben.
Aufgeführt werden nur die Verordnungen der Gemeinschaften, die im Inhaltsverzeichnis
des Amtsblattes durch Fettdruck hervorgehoben sind.
ABI. EG
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
Nr./Seite vom
Vorschriften für die Agrarwirtschaft
18. 11. 85 Verordnung (EWG) Nr. 3309/85 des Rates zur Festlegung der Grund-
regeln für die Bezeichnung und Aufmachung von Schaumwein und
Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure L 320/9 29. 11.85
18. 11. 85 Verordnung (EWG) Nr. 3310/85 des Rates zur Änderung der Verord-
nung (EWG) Nr. 358/79 über in der Gemeinschaft hergestellte
Schaumweine von Nummer 13 des Anhangs II der Verordnung
(EWG) Nr. 337 /79 L 320/19 29. 11.85
18. 11. 85 Verordnung (EWG) Nr. 3311 /85 des Rates zur Änderung der Ver-
ordnung (EWG) Nr. 338/79 zur Festlegung besonderer Vorschriften
für Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete L 320/21 29. 11.85
27. 11. 85 Verordnung (EWG) Nr. 3319/85 der Kommission zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 2049/82 zur Festlegung der Weltmarktpreise
im Sektor Erbsen, Puffbohnen und Ackerbohnen L317/15 28. 11.85
27. 11. 85 Verordnung (EWG) Nr. 3320/85 der Kommission zur Festsetzung des
Koeffizienten für die Wertminderung sowie der Toleranzgrenze für
Lagerverluste bei der Intervention von Schwei nefl ei sch nach den
Verordnungen (EWG) Nr. 2121 /85 und (EWG) Nr. 2122/85 L 317/17 28. 11.85
27. 11. 85 Verordnung (EWG) Nr. 3.322/85 der Kommission zur Veröffentlichung
der Ergebnisse der gemäß Artikel 2 der Verordnung (EWG)
Nr. 3083/85 für den Verkauf von Schwei nefl ei sch durchgeführten
Ausschreibung L 317/20 28. 11.89
26. 11. 85 Verordnung (EWG) Nr. 3332/85 des Rates zur Änderung der Ver-
ordnung (EWG) Nr. 1696/71 über die gemeinsame Marktorganisation
für Hopfen L 318/1 29. 11.85
28. 11. 85 Verordnung (EWG) Nr. 3338/85 der Kommission zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 3143/85 über den Absatz von Butter zu her-
abgesetzten Preisen aus Beständen der Interventionsstellen für den
unmittelbaren Verbrauch in Form von Butterfett L 318/13 29. 11.85
29. 11. 85 Verordnung (EWG) Nr. 3376/85 der Kommission zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 262/79 über den Verkauf von Butter zu herab-
gesetzten Preisen für die Herstellung von Backwaren, Speise-
eis und anderen Lebensmitteln L 319/62 30. 11.85
29. 11. 85 Verordnung (EWG) Nr. 3377 /85 der Kommission zur Bestimmung des
geschätzten Einkommensausfalls sowie des geschätzten Betrages
der je Mutterschaf zu zahlenden Prämie für die Mitgliedstaaten für
das Wirtschaftsjahr 1985 L 319/65 30. 11.85
29. 11. 85 Verordnung (EWG) Nr. 3378/85 der Kommission zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 3007 /84 mit Durchführungsbestimmungen für
die Prämie zugunsten der Erzeuger von Sch a ffl ei sch L 319/67 30. 11.85
120 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger
Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.
Bundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige
Veröffentlichungen von wesentlicher Bedeutung.
Bundesgesetzblatt Teil II enthält
a) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu
ihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschrif-
ten sowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen,
b) Zolltarifvorschriften.
Bezugsbedingungen: laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Ab-
bestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres
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ABI. EG
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
Nr./Seite vom
Andere Vorschriften
18. 11. 85 Verordnung (EWG) Nr. 3308/85 des Rates zur Änderung der Verord-
nung (EWG) Nr. 339/79 zur Definition bestimmter aus Drittländern
stammender Erzeugnisse der Tarifnummern 20.07, 22.04 und 22.05
des Gemeinsamen Zolltarifs · L 320/7 29. 11.85
26. 11. 85 Verordnung (EWG) Nr. 3316/85 der Kommission über die Fest-
setzung von Durchschnittswerten je Einheit für die Ermittlung des
Zollwerts bestimmter verderblicher Waren . L 317/9 28. 11.85
25. 11. 85 Verordnung (EWG) Nr. 3317 /85 der Kommission zur Einreihung von
Waren in die Tarifstelle 60.04 A III des Gemeinsamen Zolltarifs L 317/12 28. 11.85
27. 11. 85 Verordnung (EWG) Nr. 3318/85 der Kommission über Rücknahme
~nd Widerruf der Bewilligung der Umwandlung unter zollamtlicher
Uberwachung L317/13 28. 11. 85
27. 11. 85 Verordnung (EWG) Nr. 3321 /85 der Kommission über die Einstellung
des Kabeljaufangs durch Schiffe unter niederländischer Flagge L 317/19 28. 11.85
26. 11. 85 Verordnung (EWG) Nr. 3333/85 des Rates zur Verlängerung der Ver-
ordnungen (EWG) Nr. 1893/79 und (EWG) Nr. 2592/79 betreffend die
Registrierung der Einfuhren von Rohöl in die G_emeinschaft L 318/2 29. 11.85
29. 11. 85 Verordnung (EWG) Nr. 3372/85 der Kommission über die Einstellung
des Schollenfangs durch Schiffe unter dänischer Flagge L 318/2 29. 11.85
29. 11. 85 Verordnung (EWG) Nr. 3373/85 der Kommission über die Einstellung
des Makrelenfangs durch Schiffe unter niederländischer Flagge L 321/58 30. 11.85
29. 11. 85 Verordnung (EWG) Nr. 3374/85 der Kommission zur Festsetzung der
Pauschalvergütung je landwirtschaftlichen Betriebsbogen für das
Rechnungsjahr 1986 für das Informationsnetz landwirtschaftlicher
Buchführungen L 321/59 30. 11. 85
29. 11. 85 Verordnung (EWG) Nr. 3375/85 der Kommission zur Festsetzung der
Preise, die bei der Berechnung des Wertes der in Interventionslager-
beständen befindlichen und auf das Haushaltsjahr 1986 zu übertra-
genden landwirtschaftlichen Erzeugnisse zugrunde zu legen sind L 321/60 30. 11. 85
29. 11. 85 Verordnung (EWG) Nr. 3380/85 der Kommission zur Regelung der
Einfuhr nach Italien von bestimmten Textilwaren (Kategorie 4) mit
Ursprung in Brasilien · L 321 /70 30. 11. 85