378 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1
Verordnung
über den für die Kalenderjahre 1985 und 1986 maßgebenden Vomhundertsatz
nach§ 61 Abs. 2 des Schwerbehindertengesetzes
Vom 20. März 1986
Auf Grund des§ 61 Abs. 2 des Schwerbehindertengesetzes in der Fassung
der Bekanntmachung vom 8. Oktober 1979 (BGBI. 1 S. 1649) wird unter
Berücksichtigung des Artikels 2 des Gesetzes über die unentgeltliche Beför-
derung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr vom 9. Juli 1979
(BGBI. 1S. 989) im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen und
dem Bundesminister für Verkehr verordnet:
§ 1
Der Vomhundertsatz nach § 61 Abs. 2 Satz 1 des Schwerbehindertenge-
setzes beträgt für die Kalenderjahre 1985 und 1986 je 1, 19 vom Hundert.
§ 2
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in
Verbindung mit § 69 des Schwerbehindertengesetzes auch im Land Berlin.
§3
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Bonn, den 20. März 1986
Der Bundesminister
für Arbeit und Sozialordnung
Norbert Blüm
Nr. 13 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. April 1986 379
Verordnung
zur Änderung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung
Vom 2. April 1986
Auf Grund des§ 3 Nr. 52 in Verbindung mit§ 51 Abs. 1 Betrag „ 19 Deutsche Mark" durch den Betrag
Nr. 3 und auf Grund des § 41 Abs. 1 des Einkommen- ,,22 Deutsche Mark" ersetzt.
steuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung
vom 1 2. Juni 1985 (BGBI. 1 S. 977) verordnet die 3. § 7 wird wie folgt geändert:
Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates:
a) In Absatz 1 Nr. 1 werden jeweils nach dem Wort
„Zahl" die Worte „der Kinderfreibeträge und
Artikel 1 Zahl" eingefügt.
Änderung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung b) Absatz 2 Nr. 6 wird wie folgt gefaßt:
Die Lohnsteuer-Durchführungsverordnung in der „6. Entschädigungen im Sinne des § 34 Abs. 1
Fassung der Bekanntmachung vom 23. Oktober 1984 und Abs. 2 Nr. 2 des Einkommensteuergeset-
(BGBI. 1 S. 1313) wird wie folgt geändert: zes und die davon nach § 39 b Abs. 3 Satz 11
des Einkommensteuergesetzes einbehaltene
Lohnsteuer sowie die Vergütungen für Arbeit-
1. § 5 wird wie folgt geändert:
nehmererfindungen und die davon nach § 3
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: der Verordnung über die steuerliche Behand-
aa) In der Nummer 1 wird der Betrag „54 Deut- lung der Vergütungen für Arbeitnehmererfin-
sche Mark" durch den Betrag „64 Deutsche dungen einbehaltene Lohnsteuer;"
Mark" ersetzt. c) In Absatz 4 werden der Betrag „540" durch den
bb) Nummer 2 wird wie folgt gefaßt: Betrag „580'', der Betrag „ 1 26'' durch den Betrag
,, 135" und der Betrag„ 18" durch den Betrag„ 19"
„2. bei Auslandsdienstreisen in ein Land ersetzt.
der Ländergruppe 1
bis zu 70 Deutsche Mark,
4. In § 10 Abs. 2 wird das Zitat ,,§ 19 a Abs. 2 Nr. 1
der Ländergruppe II
bis 4" durch das Zitat ,,§ 19 a Abs. 3 Nr. 1 bis 4"
bis zu 92 Deutsche Mark,
ersetzt.
der Ländergruppe III
bis zu 113 Deutsche Mark,
der Ländergruppe IV 5. In§ 11 wird die Jahreszahl „1983" jeweils durch die
bis zu 134 Deutsche Mark. Jahreszahl „ 1985" ersetzt.
Werden nach den Vorschriften der Aus-
Artikel 2
landsreisekostenverordnung des Bun-
des für einzelne Länder Zuschläge oder Berlin-Klausel
Abschläge zu den pauschalen Tagegeld-
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Über-
beträgen festgesetzt, so erhöhen oder
leitungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 5 des Ver-
verringern sich insoweit die vorstehen-
mögensbeteiligungsgesetzes vom 22. Dezember 1983
den Beträge um 140 vom Hundert des
(BGBI. 1 S. 1592) auch im Land Berlin.
Zuschlags oder des Abschlags."
b) In Absatz 6 wird der Betrag „ 16 Deutsche Mark" Artikel 3
durch den Betrag „ 19 Deutsche Mark" ersetzt.
Inkrafttreten
2. In § 6 Nr. 1 werden der Betrag „54 Deutsche Mark" Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar
durch den Betrag „64 Deutsche Mark" und der 1986 in Kraft.
Bonn, den 2. April 1986
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Genscher
Der Bundesminister der Finanzen
Stoltenberg
380 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1
Vierzehnte Verordnung
zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verordnung über Anlagen der Landesverteidigung - 14. BlmSchV)
Vom 9. April 1986
Auf Grund des § 59 des Bundes-Immissionsschutz- (2) Dem Bundesminister der Verteidigung oder der
gesetzes vom 15. März 197 4 (BGBI. 1S. 721, 1193) wird von ihm bestimmten Stelle obliegen auch die in Absatz 1
von der Bundesregierung und auf Grund des § 10 genannten behördlichen Überwachungsaufgaben bei
Abs. 11 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom Anlagen, die der militärischen Landesverteidigung die-
Bundesminister der Verteidigung im Einvernehmen mit nen und von den auf Grund völkerrechtlicher Verträge in
dem Bundesminister des Innern, jeweils mit Zustim- der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen
mung des Bundesrates, verordnet: genutzt werden.
§ 1 §2
Zuständigkeit Besonderheiten des Genehmigungsverfahrens
(1) Dem Bundesminister der Verteidigung oder der (1) Ein Genehmigungsantrag für Anlagen, die der mili-
von ihm bestimmten Stelle obliegen im Bereich der Bun- tärischen Landesverteidigung dienen, muß Art und
deswehr der Vollzug der§§ 17, 20, 21, 24, 25, 26, 28, Umfang der nach § 60 Abs. 1 des Bundes-Immissions-
29, 31, 52, 53 Abs. 2 und des § 55 Abs. 1 Satz 2 des schutzgesetzes zugelassenen oder geforderten Aus-
Bundes-Immissionsschutzgesetzes und behördliche nahmen bezeichnen.
Überwachungsmaßnahmen nach Rechtsverordnungen,
die auf Grund des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (2) Soweit Unterlagen der militärischen Geheimhal-
erlassen sind, tung unterliegen, sind sie getrennt vorzulegen und zu
kennzeichnen. Wenn der Antragsteller begründet dar-
1. bei Anlagen, die der militärischen Landesvertei- legt, daß es zur Wahrung des Geheimnisses zwingend
digung dienen und sich in militärischen Sicherheits- erforderlich ist, soll die Genehmigungsbehörde auf die
bereichen befinden, die nach § 2 Abs. 2 des Geset- Vorlage dieser Unterlagen ganz oder teilweise verzich-
zes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und ten; in diesen Fällen gilt§ 10 Abs. 2 Satz 2 des Bundes-
die Ausübung besonderer Befugnisse durch Solda- Immissionsschutzgesetzes entsprechend.
ten der Bundeswehr und zivile Wachpersonen vom
12. August 1965 (BGBI. 1 S. 796) festgesetzt sind,
2 bei Anlagen nach § 3 Abs. 5 Nr. 2 des Bundes-Immis- §3
sionsschutzgesetzes, die der militärischen Landes- Inkrafttreten
verteidigung dienen, soweit sie zu Übungen und
Manövern außerhalb militärischer Sicherheitsberei- Di'ese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die
che eingesetzt werden. Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
Bonn, den 9. April 1986
Der Bundeskanzler
Dr. Helmut Kohl
Der Bundesminister des Innern
Dr. Zimmermann
Der Bundesminister der Verteidigung
Wörner
Nr. 13 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. April 1986 381
Erste Verordnung
zur Änderung der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung
Vom 10. April 1986
Auf Grund des § 142 Abs. 1 des Seemannsgesetzes Küstenfischerei mindestens ausreichende Leistun-
in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer gen in der Motorenkunde ausweist, erhalten auf
9513-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, der durch Antrag folgender.i Zusatz auf dem Befähigungszeug-
Artikel 49 des Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBI. 1 nis BKü:
S. 705) geändert worden ist, wird vom Bundesminister
„Berechtigt auch zum Leiten von automatisierten
für Verkehr und vom Bundesminister für Arbeit und Sozial-
Maschinenanlagen mit einer Leistung bis zu 300 kW
ordnung im Einvernehmen mit dem Bundesminister
auf Fischereifahrzeugen in der Küstenfischerei"."
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und dem
Bundesminister für Bildung und Wissenschaft mit Zu-
stimmung des Bundesrates verordnet: 5. In § 27 Abs. 1 wird nach der Angabe,,§§ 10 bis 19"
die Angabe „und von § 26" eingefügt.
Artikel 1
6. In § 30 Abs. 1 Satz 1 wird nach der Angabe,,§§ 3"
Die Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung vom das Wort „und" durch das Wort „bis" ersetzt.
11. Februar 1985 (BGBI. 1 S. 323) wird wie folgt
geändert: '
7. Anlage 6 wird wie folgt geändert:
1. § 14 Abs. 2 erhält folgende Fassung: a) Der letzte Satz der Einleitung erhält folgende
Fassung:
,,(2) Für den Erwerb des Befähigungszeugnisses
zum nautischen Schiffsoffizier BKW und des Be- „Die Ausbildung erfolgt an nach Landesrecht
fähigungszeugnisses zum Kapitän BKü hat der Be- eingerichteten Ausbildungsstätten.''
werber vor dem Besuch der nach Landesrecht einge- b) In Nummer 2 Satz 1 werden nach den Worten
richteten Ausbildungsstätte den Besitz des Schiffs- „Schiffsoffiziere BKW" die Worte „und Kapitäne
mechanikerbriefes, des Matrosenbriefes oder des BKü" eingefügt.
Zeugnisses über die Abschlußprüfung zum Fischwirt
mit Schwerpunkt Kleine Hochsee- und Küsten- c) Nummer 3 erhält folgende Fassung:
fischerei und eine Seefahrtzeit von 12 Monaten im „3. Kenntnis- und Fertigkeitsgebiete
Decksdienst auf Fahrzeugen der Seefischerei nach-
zuweisen.'' Für den Erwerb des Befähigungszeugnis-
ses zum Schiffsoffizier BGW, BKW oder
zum Kapitän BKü sind die notwendigen
2. In § 18 Abs. 4 wird in Buchstabe i anstelle des Punk- Kenntnisse und Fertigkeiten auf den fol-
tes ein Komma gesetzt und folgender Buchstabe j genden Gebieten nachzuweisen:
angefügt:
,,j) BKü ein halbes Halbjahr." Gebiete
• entfällt • entfällt
bei BKW bei BKü
3. § 19 wird wie folgt geändert: 3.1 Navigation
a) Nach dem Wort „Zusatzausbildung" werden die 3.1.1 Terrestrische
Worte „an einer nach Landesrecht eingerichteten Navigation:
Ausbildungsstätte" eingefügt.
- Kursbestimmung
b) Es wird folgender Satz 2 angefügt:
- Standlinien
,,Im übrigen gilt § 18 Abs. 1 und 2." und Schiffsorte
- loxodromische
4. Nach § 26 wird folgender § 26 a eingefügt:
,,§ 26a
Navigation
- orthodromische
•
Zulassung von Kapitänen BKü
als Leiter von Maschinenanlagen
Navigation
- Stromnavigation
• •
auf Fischereifahrzeugen in der Küstenfischerei
- Nautische
Inhaber des Befähigungszeugnisses zum Kapitän
Druckschriften und
BKü, die ihre Abschlußprüfung an den nach Landes-
Veröffentlichungen
recht eingerichteten Ausbildungsstätten bestanden
haben, oder deren Zeugnis über die Abschlußprüfung - Arbeiten
zum Fischwirt mit Schwerpunkt Kleine Hochsee- und in der Seekarte
382 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1
Gebiete • entfällt • entfällt Gebiete
•entfällt • entfällt
bei BKW bei BKü bei BKW bei BKü
- Seezeichen und - Radarnavigations-
Betonnungssysteme verfahren und
- Kompaßkontroll- Plottverfahren
verfahren • einschließlich ARPA •
- Grundlagen - Selbststeueranlagen
der Gezeitenlehre Bedienung
Wirkungsweise •
3.1.2 Astronomische
Navigation: •
Aufbau
• •
- Standlinien 3.2 Schiff a h rts recht
und Schiffsorte 3.2.1 Öffentliches Schiffahrts-
- Orientierung recht und Seearbeits-
am Sternenhimmel recht, insbesondere:
- Kompaßkontroll- - Vorschriften über die
verfahren Aufgaben des Bundes
auf dem Gebiet der
Seeschiffahrt
3.1.3 Technische Navigation:
- Flaggenrecht
- Lot- und Fahrt-
meßanlagen - Gesetz über die
Untersuchung von
Bedienung
Seeunfällen
Wirkungsweise •
Aufbau - Seemannsgesetz und
• die auf Grund dieses
- Funkortungsanlagen Gesetzes erlassenen
Bedienung Verordnungen
Wirkungsweise • - Schiffssicherheits-
Aufbau
- Auswertung
• • verordnung
- Internationales Über-
der Meßergebnisse einkommen von 1974
der Lot-, Fahrtmeß- zum Schutz des
und Funkortungs- menschlichen Lebens
anlagen auf See (SOLAS) •
- Kompaßanlagen - Internationale und
Bedienung und nationale Vorschriften
Wirkungsweise zum Schutze
Aufbau
- Erd- und Schiffs-
• • der Meeresumwelt
- Internationale und
nationale Verkehrs-
magnetismus • vorschritten
- Kompensation
- Funkbeschickungs-
• • - Vorschriften über das
Fernmeldewesen
kontrolle • - Fischereirecht
- Funkbeschickungs-
aufnahme
• II
- See-Völkerrecht
- Vorschriften über das
• •
- Hyperbelnavigations-
Führen von Schiffs-
verfahren,
insbesondere: und Öltagebüchern •
Decca - Schiffs-
registerordnung
Loran
• ••
Omega
- Satelliten-
• - Konsular-, Paß- und
Ausländerrecht •
Navigationsverfahren
- Radaranlagen
• • - Vorschriften über die
Verpflichtung der
Kauffahrteischiffe zur
Aufbau und Mitnahme heimzu-
Wirkungsweise • schaffender Seeleute •
Nr.. 13 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. April 1986 383
Gebiete
•entfällt • entfällt Gebiete
eentfällt • entfällt
bei BKW bei BKü bei BKW bei BKü
- Strandungsordnung - Ballastverteilung •
- Die amtlichen Schiffs- - Übernahme, Stauung
papiere und Auslieferung des
- Schiffsabfertigung Fanges und dessen
Produkte
- Arbeitsschutz- und
Unfallverhütungs- - Tragfähigkeit
vorschritten und Arbeitsfähigkeit
- Richtlinien und
des Schiffes •
Merkblätter der See- - Ladungsfürsorge •
Berufsgenossenschaft - Umweltschutz
- Die für Schiffssicher-
heit und Arbeitsschutz 3.3.3 Konstruktion und Bau
zuständigen Stellen des Schiffes:
und ihre wesentlichen - Schiffbauteile
Aufgaben • und -verbände
- Sozialversicherungs- - Fischverarbeitungs-
recht • anlagen •
- Kündigungsschutz- - Werftunterlagen,
gesetz • Freibord, Vermessung
- Betriebsverfassungs- und Klassifikation
gesetz • - Bau- und
- Tarifvertragsrecht • Reparaturaufsicht •
3.2.2 Privates Schiffahrts- 3.3.4 Stabilität und
recht, • Trimm des Schiffes:
insbesondere: - Stabilität und Trimm
- Seeversicherungs- Methoden zur Fest-
recht stellung, Beurteilung
und Beeinflussung
3.3 Seemannschaft - Einflüsse
3.3.1 Sicherheitstechnik: auf die Stabilität
- Brandschutz - Stabilität und
Schwimmfähigkeit des
- Brandbekämpfung
beschädigten Schiffes •
- Rettung von Personen,
Schiff und Ladung 3.3.5 Manövrieren:
- Verhalten bei Schiffs- - Manövrierverhalten
unfällen und Handhabung von
- Überleben in Seenot Schiffen im Hafen, auf
dem Revier, auf See, in
- Sicherheitsdienst schwerem Wetter, im
- Instandhaltung der Eis und während des
Sicherheits- Fanges
ei nrichtungen - Aufbau und
3.3.2 Ladungs- und Wirkungsweise von
Fangtechnik: Steuereinrichtungen •
- Fanggeräte - Manövrier-
eigen schatten,
- Ladungs- und
Manövrierversuche
Seetüchtigkeit und Manövrier-
- Umschlags- unterlagen •
einrichtungen - Anker- und
- Einrichtungen Schleppmanöver •
der Fangtechnik - Maßnahmen bei
- Laderaum- der Suche, Rettung
einrichtungen • und Hilfeleistung •
384 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1
Gebiete
eentfällt • entfällt Gebiete
eentfällt II entfällt
bei BKW bei BKü bei BKW bei BKü
3.4 Schiffsbetriebs-
technik
3.7 Nachrichtenwesen
- Nachrichtenverkehr
•
- Kraft- und Arbeits- nach dem internatio-
maschinen • nalen Signalbuch
Apparate - Funkmorseaufnahme
und Behälter (20 Buchst/M.)
Aufbau, - Lichtmorsen
Wirkungsweise (15 Buchst/M.)
und Einsatz
- Lesen von technischen 3.8 Medizinische
Zeichnungen • Behandlung
- Wellenleitungen, von Verletzungen
Propeller und Ruder- und Erkrankungen
anlagen • - Diagnose und
Aufbau und Wirkungs- Behandlung •
weise - Grundlagen der
- Stromverteilung • Schiffahrtsmedizi n •
- Grundlagen der - Anatomie •
Schiffsautomation • - Physiologie, einschließ-
- Bedienung und Über- lieh Ernährungs-,
wachung von Schiffs- Arbeits- und Klima-
motorenanlagen bis zu physiologie •
300 kW (nur für BKü)
- Anwendung der
3.5 Meteorologie und
Arzneimittel •
Ozeanographie - Medizinische Schiffs-
- Grundlagen
ausrüstung •
der Meteorologie - Schiffahrts-
und Ozeanographie • medizinische
- Aufbereitung
Bestimmungen •
meteorologischer und - Funkärztliche
ozeanographischer Beratung •
Informationen
- Meteorologische
• - lnjektionstechnik,
Verband lehre,
Instrumente Krankenpflege
Ablesen und Wundbehandlung •
Aufbau und - Erkrankungen und
Wirkungsweise
- Wetterlagen und
• Verletzungen von Hals,
Nase, Ohren, Augen
Wetterentwicklungen
und Haut •
- Innere Erkrankungen
- Typische Wetterlagen
und Infektions-
Klimate • krankheiten •
- Meteorologische - Nerven- und
Navigation • psychische
- Orkannavigation
• • Erkrankungen
- Suchtprobleme
•
•
3.6 Biologie
der Seefische und - Not- und
Pflege des Fanges Unfallbehandlung •
- Mariner Lebensraum - Vergiftungen •
- Nutzfischarten - Medizinische
Probleme
- Hygienische Behand-
lung des Seefisches
bei Seenot •
vom Fang bis zur
Vermarktung
- Tropenkrankheiten
- Unfallmeldungen
• •
•
Nr. 13 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. April 1986 385
Gebiete
• entfällt • entfällt Gebiete
• entfällt • entfällt
bei BKW bei BKü bei BKW bei BKü
- Erste-Hilfe-Kursus - Vermarktungsbetriebe
(nur für BKü)
- Reedereikosten und
-leistungen
3.9 Personalführung •
- Soziales Verhalten 3.11 Englisch •
- Personalführung - Englische
- Aufgaben des Fachsprache
Vorgesetzten - Seefahrt-
- Führungsmittel standardvokabular
und Führungsstil - Verklarungen und
- Gruppenprobleme Berichte''
- Beurteilung
von Mitarbeitern
- Ausbildung und Artikel 2
Unterweisung
am Arbeitsplatz Diese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Überlei-
tungsgesetzes in Verbindung mit§ 148 des Seemanns-
3.10 Betriebswirtschaft • gesetzes auch im Land Berlin.
- Funktion und Struktur
von Seeschiffahrts-
unternehmen
- Wettbewerbsfähigkeit Artikel 3
in der Seeschiffahrt Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung
- Preisbildung auf in Kraft. Gleichzeitig treten die Prüfungsordnung zur
Seefischmärkten Durchführung der Berufseingangsprüfung zum Erwerb
des Befähigungszeugnisses zum Seeschiffer - AKü -
- Internationale und und zum Seeschiffer in der Küstenfischerei - BKü -vom
nationale Fischerei- 6. Februar 1975 (BGBI. 1 S. 618) und die Prüfungsord-
politik nung zur Durchführung der Berufseingangsprüfung zum
- Risiken und Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Küstenma-
Versicherungen in schinisten - CKü - und zum Seemotorführer - CMot -
der Seeschiffahrt vom 20. August 1975 (BGBI. 1 S. 2523) außer Kraft.
Bonn, den 10. April 1986
Der Bundesminister für Verkehr
Dr. W. Dollinger
Der Bundesminister
für Arbeit und Sozialordnung
Norbert Blüm
386 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 12. Februar 1986 - 1 Bvl 39/83 - wird die Ent-
scheidungsformel veröffentlicht:
§ 104 Absatz 1 Satz 1 des Arbeitsförderungsgeset-
zes in der Fassung des Gesetzes zur Konsolidierung
der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Konsolidie-
rungsgesetz -AFKG) vom 22. Dezember 1981 (Bun-
desgesetzbl. 1 Seite 1497) ist mit Artikel 14 des
Grundgesetzes insoweit unvereinbar, als der Gesetz-
geber eine Übergangsregelung zugunsten derjenigen
Versicherten unterlassen hat, die bei Inkrafttreten des
Gesetzes die Anwartschaftszeit von 180 Kalenderta-
gen, nicht jedoch von 360 Kalendertagen, erfüllt hat-
ten.
Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß
§ 31 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfas-
sungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 25. März 1986
Der Bundesminister der Justiz
Engelhard
Anordnung
des Bundespräsidenten
über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung
Vom 24. März 1986
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes
setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
Direktor des Zentralamtes für Zulassungen im Fern-
meldewesen
Bonn, den 24. März 1986
Der Bundespräsident
Weizsäcker
Der Bundesminister des Innern
Dr. Zimmermann
386 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 12. Februar 1986 - 1 Bvl 39/83 - wird die Ent-
scheidungsformel veröffentlicht:
§ 104 Absatz 1 Satz 1 des Arbeitsförderungsgeset-
zes in der Fassung des Gesetzes zur Konsolidierung
der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Konsolidie-
rungsgesetz -AFKG) vom 22. Dezember 1981 (Bun-
desgesetzbl. 1 Seite 1497) ist mit Artikel 14 des
Grundgesetzes insoweit unvereinbar, als der Gesetz-
geber eine Übergangsregelung zugunsten derjenigen
Versicherten unterlassen hat, die bei Inkrafttreten des
Gesetzes die Anwartschaftszeit von 180 Kalenderta-
gen, nicht jedoch von 360 Kalendertagen, erfüllt hat-
ten.
Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß
§ 31 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfas-
sungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 25. März 1986
Der Bundesminister der Justiz
Engelhard
Anordnung
des Bundespräsidenten
über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung
Vom 24. März 1986
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes
setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
Direktor des Zentralamtes für Zulassungen im Fern-
meldewesen
Bonn, den 24. März 1986
Der Bundespräsident
Weizsäcker
Der Bundesminister des Innern
Dr. Zimmermann
Nr. 13 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. April 1986 387
Anordnung
über die Bestimmung der zuständigen Stelle
nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
Vom 3. April 1986
1.
Auf Grund des § 84 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August
1969 (BGBI. 1S. 1112), der durch Artikel 1 Nr. 1 des Gesetzes vom 12. März
1971 (BGBl.1 S. 185) geändert worden ist, sowie des§ 1 Abs. 3 des Gesetzes
über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes in der im Bundesgesetz-
blatt Teil III, Gliederungsnummer 200-2, veröffentlichten bereinigten Fassung
bestimme ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern
das Bundesverwaltungsamt
zur zuständigen Stelle für meinen Geschäftsbereich.
II.
Diese Anordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Gleich-
zeitig tritt meine Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach
§ 84 des Berufsbildungsgesetzes vom 7. Oktober 1976 (BGBI. 1 S. 2902)
außer Kraft.
Bonn, den 3. April 1986
Der Bundesminister
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Im Auftrag
Jung
388 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen
vom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende
im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:
Bundesanzeiger Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung lnkrafttretens
Seite (Nr. vom)
26. 3. 86 Verordnung TSN Nr. 2/86 zur Änderung der Verord-
nung TS Nr. 11 /58 über einen Tarif für den Güternah-
verkehr mit Kraftfahrzeugen 3981 (62 3. 4. 86) 1. 5. 86
9291
2. 4. 86 Verordnung zur Verhütung einer Einschleppung der
Afrikanischen Schweinepest aus den Niederlanden 4061 (63 4. 4. 86) 5.4. 86
neu: 7831-1-43-34
31. 3. 86 Verordnung Nr. 6/86 über die Festsetzung von Ent-
gelten für Verkehrsleistungen der Binnenschiffahrt 4293 (66 9. 4. 86) 20.4. 86
9500-4-6-4
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben.
Aufgeführt werden nur die Verordnungen der Gemeinschaften, die im Inhaltsverzeichnis
des Amtsblattes durch Fettdruck hervorgehoben sind.
ABI. EG
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
Nr./Seite vom
Vorschriften für die Agrarwirtschaft
25. 2. 86 Verordnung (EWG) Nr. 479/86 des Rates zur Bestimmung der Aus-
nahmefälle einer Genehmigung des Verschnitts von spanischem Rot-
wein mit rotem Wein bestimmter Sorten und Gebiete der Gemein-
schaft aus anderen Mitgliedstaaten L 54/1 1. 3. 86
25. 2. 86 Verordnung (EWG) Nr. 480/86 des Rates zur Festlegung der Grund-
regeln für den im Handel mit bestimmten Erzeugnissen des Weinsek-
tors zwischen der Gemeinschaft in ihrer Zusammensetzung vom
31. Dezember 1985 und Spanien geltenden Ausgleichsmechanismus L 54/2 1. 3. 86
25. 2. 86 Verordnung (EWG) Nr. 481 /86 des Rates über die Anpassung des für
jeden repräsentativen spanischen Markt ermittelten Durchschnitts-
preises für Tafelwein während des für die Anwendung von Aus-
gleichsbeträgen geltenden Zeitraums L 54/5 1. 3. 86
25. 2. 86 Verordnung (EWG) Nr. 483/86 des Rates zur Festsetzung der Höhe
der mengenmäßigen Beschränkungen bei der Einfuhr von bestimm-
tem Obst und Gemüse aus der Gemeinschaft in ihrer Zusammen-
setzung vom 31. Dezember 1985 nach Spanien L 54/7 1. 3. 86
25. 2. 86 Verordnung (EWG) Nr. 484/86 des Rates über die finanzielle Beteili-
gung der Gemeinschaft an den Rücknahmen in Spanien von Obst
und Gemüse während der ersten Stufe L 54/10 1. 3. 86
25. 2. 86 Verordnung (EWG) Nr. 485/86 des Rates zur auf Grund des Beitritts
Spaniens und Portugals erforderlichen Änderung der Verordnung
(EWG) Nr. 991 /84 zur Begrenzung der Gewährung der Produktions-
beihilfe für bestimmtes Obst in Sirup L 54/12 1. 3. 86
Nr. 13 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. April 1986 381
Erste Verordnung
zur Änderung der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung
Vom 10. April 1986
Auf Grund des § 142 Abs. 1 des Seemannsgesetzes Küstenfischerei mindestens ausreichende Leistun-
in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer gen in der Motorenkunde ausweist, erhalten auf
9513-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, der durch Antrag folgender.i Zusatz auf dem Befähigungszeug-
Artikel 49 des Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBI. 1 nis BKü:
S. 705) geändert worden ist, wird vom Bundesminister
„Berechtigt auch zum Leiten von automatisierten
für Verkehr und vom Bundesminister für Arbeit und Sozial-
Maschinenanlagen mit einer Leistung bis zu 300 kW
ordnung im Einvernehmen mit dem Bundesminister
auf Fischereifahrzeugen in der Küstenfischerei"."
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und dem
Bundesminister für Bildung und Wissenschaft mit Zu-
stimmung des Bundesrates verordnet: 5. In § 27 Abs. 1 wird nach der Angabe,,§§ 10 bis 19"
die Angabe „und von § 26" eingefügt.
Artikel 1
6. In § 30 Abs. 1 Satz 1 wird nach der Angabe,,§§ 3"
Die Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung vom das Wort „und" durch das Wort „bis" ersetzt.
11. Februar 1985 (BGBI. 1 S. 323) wird wie folgt
geändert: '
7. Anlage 6 wird wie folgt geändert:
1. § 14 Abs. 2 erhält folgende Fassung: a) Der letzte Satz der Einleitung erhält folgende
Fassung:
,,(2) Für den Erwerb des Befähigungszeugnisses
zum nautischen Schiffsoffizier BKW und des Be- „Die Ausbildung erfolgt an nach Landesrecht
fähigungszeugnisses zum Kapitän BKü hat der Be- eingerichteten Ausbildungsstätten.''
werber vor dem Besuch der nach Landesrecht einge- b) In Nummer 2 Satz 1 werden nach den Worten
richteten Ausbildungsstätte den Besitz des Schiffs- „Schiffsoffiziere BKW" die Worte „und Kapitäne
mechanikerbriefes, des Matrosenbriefes oder des BKü" eingefügt.
Zeugnisses über die Abschlußprüfung zum Fischwirt
mit Schwerpunkt Kleine Hochsee- und Küsten- c) Nummer 3 erhält folgende Fassung:
fischerei und eine Seefahrtzeit von 12 Monaten im „3. Kenntnis- und Fertigkeitsgebiete
Decksdienst auf Fahrzeugen der Seefischerei nach-
zuweisen.'' Für den Erwerb des Befähigungszeugnis-
ses zum Schiffsoffizier BGW, BKW oder
zum Kapitän BKü sind die notwendigen
2. In § 18 Abs. 4 wird in Buchstabe i anstelle des Punk- Kenntnisse und Fertigkeiten auf den fol-
tes ein Komma gesetzt und folgender Buchstabe j genden Gebieten nachzuweisen:
angefügt:
,,j) BKü ein halbes Halbjahr." Gebiete
• entfällt • entfällt
bei BKW bei BKü
3. § 19 wird wie folgt geändert: 3.1 Navigation
a) Nach dem Wort „Zusatzausbildung" werden die 3.1.1 Terrestrische
Worte „an einer nach Landesrecht eingerichteten Navigation:
Ausbildungsstätte" eingefügt.
- Kursbestimmung
b) Es wird folgender Satz 2 angefügt:
- Standlinien
,,Im übrigen gilt § 18 Abs. 1 und 2." und Schiffsorte
- loxodromische
4. Nach § 26 wird folgender § 26 a eingefügt:
,,§ 26a
Navigation
- orthodromische
•
Zulassung von Kapitänen BKü
als Leiter von Maschinenanlagen
Navigation
- Stromnavigation
• •
auf Fischereifahrzeugen in der Küstenfischerei
- Nautische
Inhaber des Befähigungszeugnisses zum Kapitän
Druckschriften und
BKü, die ihre Abschlußprüfung an den nach Landes-
Veröffentlichungen
recht eingerichteten Ausbildungsstätten bestanden
haben, oder deren Zeugnis über die Abschlußprüfung - Arbeiten
zum Fischwirt mit Schwerpunkt Kleine Hochsee- und in der Seekarte
382 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1
Gebiete • entfällt • entfällt Gebiete
•entfällt • entfällt
bei BKW bei BKü bei BKW bei BKü
- Seezeichen und - Radarnavigations-
Betonnungssysteme verfahren und
- Kompaßkontroll- Plottverfahren
verfahren • einschließlich ARPA •
- Grundlagen - Selbststeueranlagen
der Gezeitenlehre Bedienung
Wirkungsweise •
3.1.2 Astronomische
Navigation: •
Aufbau
• •
- Standlinien 3.2 Schiff a h rts recht
und Schiffsorte 3.2.1 Öffentliches Schiffahrts-
- Orientierung recht und Seearbeits-
am Sternenhimmel recht, insbesondere:
- Kompaßkontroll- - Vorschriften über die
verfahren Aufgaben des Bundes
auf dem Gebiet der
Seeschiffahrt
3.1.3 Technische Navigation:
- Flaggenrecht
- Lot- und Fahrt-
meßanlagen - Gesetz über die
Untersuchung von
Bedienung
Seeunfällen
Wirkungsweise •
Aufbau - Seemannsgesetz und
• die auf Grund dieses
- Funkortungsanlagen Gesetzes erlassenen
Bedienung Verordnungen
Wirkungsweise • - Schiffssicherheits-
Aufbau
- Auswertung
• • verordnung
- Internationales Über-
der Meßergebnisse einkommen von 1974
der Lot-, Fahrtmeß- zum Schutz des
und Funkortungs- menschlichen Lebens
anlagen auf See (SOLAS) •
- Kompaßanlagen - Internationale und
Bedienung und nationale Vorschriften
Wirkungsweise zum Schutze
Aufbau
- Erd- und Schiffs-
• • der Meeresumwelt
- Internationale und
nationale Verkehrs-
magnetismus • vorschritten
- Kompensation
- Funkbeschickungs-
• • - Vorschriften über das
Fernmeldewesen
kontrolle • - Fischereirecht
- Funkbeschickungs-
aufnahme
• II
- See-Völkerrecht
- Vorschriften über das
• •
- Hyperbelnavigations-
Führen von Schiffs-
verfahren,
insbesondere: und Öltagebüchern •
Decca - Schiffs-
registerordnung
Loran
• ••
Omega
- Satelliten-
• - Konsular-, Paß- und
Ausländerrecht •
Navigationsverfahren
- Radaranlagen
• • - Vorschriften über die
Verpflichtung der
Kauffahrteischiffe zur
Aufbau und Mitnahme heimzu-
Wirkungsweise • schaffender Seeleute •
Nr.. 13 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. April 1986 383
Gebiete
•entfällt • entfällt Gebiete
eentfällt • entfällt
bei BKW bei BKü bei BKW bei BKü
- Strandungsordnung - Ballastverteilung •
- Die amtlichen Schiffs- - Übernahme, Stauung
papiere und Auslieferung des
- Schiffsabfertigung Fanges und dessen
Produkte
- Arbeitsschutz- und
Unfallverhütungs- - Tragfähigkeit
vorschritten und Arbeitsfähigkeit
- Richtlinien und
des Schiffes •
Merkblätter der See- - Ladungsfürsorge •
Berufsgenossenschaft - Umweltschutz
- Die für Schiffssicher-
heit und Arbeitsschutz 3.3.3 Konstruktion und Bau
zuständigen Stellen des Schiffes:
und ihre wesentlichen - Schiffbauteile
Aufgaben • und -verbände
- Sozialversicherungs- - Fischverarbeitungs-
recht • anlagen •
- Kündigungsschutz- - Werftunterlagen,
gesetz • Freibord, Vermessung
- Betriebsverfassungs- und Klassifikation
gesetz • - Bau- und
- Tarifvertragsrecht • Reparaturaufsicht •
3.2.2 Privates Schiffahrts- 3.3.4 Stabilität und
recht, • Trimm des Schiffes:
insbesondere: - Stabilität und Trimm
- Seeversicherungs- Methoden zur Fest-
recht stellung, Beurteilung
und Beeinflussung
3.3 Seemannschaft - Einflüsse
3.3.1 Sicherheitstechnik: auf die Stabilität
- Brandschutz - Stabilität und
Schwimmfähigkeit des
- Brandbekämpfung
beschädigten Schiffes •
- Rettung von Personen,
Schiff und Ladung 3.3.5 Manövrieren:
- Verhalten bei Schiffs- - Manövrierverhalten
unfällen und Handhabung von
- Überleben in Seenot Schiffen im Hafen, auf
dem Revier, auf See, in
- Sicherheitsdienst schwerem Wetter, im
- Instandhaltung der Eis und während des
Sicherheits- Fanges
ei nrichtungen - Aufbau und
3.3.2 Ladungs- und Wirkungsweise von
Fangtechnik: Steuereinrichtungen •
- Fanggeräte - Manövrier-
eigen schatten,
- Ladungs- und
Manövrierversuche
Seetüchtigkeit und Manövrier-
- Umschlags- unterlagen •
einrichtungen - Anker- und
- Einrichtungen Schleppmanöver •
der Fangtechnik - Maßnahmen bei
- Laderaum- der Suche, Rettung
einrichtungen • und Hilfeleistung •
384 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1
Gebiete
eentfällt • entfällt Gebiete
eentfällt II entfällt
bei BKW bei BKü bei BKW bei BKü
3.4 Schiffsbetriebs-
technik
3.7 Nachrichtenwesen
- Nachrichtenverkehr
•
- Kraft- und Arbeits- nach dem internatio-
maschinen • nalen Signalbuch
Apparate - Funkmorseaufnahme
und Behälter (20 Buchst/M.)
Aufbau, - Lichtmorsen
Wirkungsweise (15 Buchst/M.)
und Einsatz
- Lesen von technischen 3.8 Medizinische
Zeichnungen • Behandlung
- Wellenleitungen, von Verletzungen
Propeller und Ruder- und Erkrankungen
anlagen • - Diagnose und
Aufbau und Wirkungs- Behandlung •
weise - Grundlagen der
- Stromverteilung • Schiffahrtsmedizi n •
- Grundlagen der - Anatomie •
Schiffsautomation • - Physiologie, einschließ-
- Bedienung und Über- lieh Ernährungs-,
wachung von Schiffs- Arbeits- und Klima-
motorenanlagen bis zu physiologie •
300 kW (nur für BKü)
- Anwendung der
3.5 Meteorologie und
Arzneimittel •
Ozeanographie - Medizinische Schiffs-
- Grundlagen
ausrüstung •
der Meteorologie - Schiffahrts-
und Ozeanographie • medizinische
- Aufbereitung
Bestimmungen •
meteorologischer und - Funkärztliche
ozeanographischer Beratung •
Informationen
- Meteorologische
• - lnjektionstechnik,
Verband lehre,
Instrumente Krankenpflege
Ablesen und Wundbehandlung •
Aufbau und - Erkrankungen und
Wirkungsweise
- Wetterlagen und
• Verletzungen von Hals,
Nase, Ohren, Augen
Wetterentwicklungen
und Haut •
- Innere Erkrankungen
- Typische Wetterlagen
und Infektions-
Klimate • krankheiten •
- Meteorologische - Nerven- und
Navigation • psychische
- Orkannavigation
• • Erkrankungen
- Suchtprobleme
•
•
3.6 Biologie
der Seefische und - Not- und
Pflege des Fanges Unfallbehandlung •
- Mariner Lebensraum - Vergiftungen •
- Nutzfischarten - Medizinische
Probleme
- Hygienische Behand-
lung des Seefisches
bei Seenot •
vom Fang bis zur
Vermarktung
- Tropenkrankheiten
- Unfallmeldungen
• •
•
Nr. 13 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. April 1986 385
Gebiete
• entfällt • entfällt Gebiete
• entfällt • entfällt
bei BKW bei BKü bei BKW bei BKü
- Erste-Hilfe-Kursus - Vermarktungsbetriebe
(nur für BKü)
- Reedereikosten und
-leistungen
3.9 Personalführung •
- Soziales Verhalten 3.11 Englisch •
- Personalführung - Englische
- Aufgaben des Fachsprache
Vorgesetzten - Seefahrt-
- Führungsmittel standardvokabular
und Führungsstil - Verklarungen und
- Gruppenprobleme Berichte''
- Beurteilung
von Mitarbeitern
- Ausbildung und Artikel 2
Unterweisung
am Arbeitsplatz Diese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Überlei-
tungsgesetzes in Verbindung mit§ 148 des Seemanns-
3.10 Betriebswirtschaft • gesetzes auch im Land Berlin.
- Funktion und Struktur
von Seeschiffahrts-
unternehmen
- Wettbewerbsfähigkeit Artikel 3
in der Seeschiffahrt Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung
- Preisbildung auf in Kraft. Gleichzeitig treten die Prüfungsordnung zur
Seefischmärkten Durchführung der Berufseingangsprüfung zum Erwerb
des Befähigungszeugnisses zum Seeschiffer - AKü -
- Internationale und und zum Seeschiffer in der Küstenfischerei - BKü -vom
nationale Fischerei- 6. Februar 1975 (BGBI. 1 S. 618) und die Prüfungsord-
politik nung zur Durchführung der Berufseingangsprüfung zum
- Risiken und Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Küstenma-
Versicherungen in schinisten - CKü - und zum Seemotorführer - CMot -
der Seeschiffahrt vom 20. August 1975 (BGBI. 1 S. 2523) außer Kraft.
Bonn, den 10. April 1986
Der Bundesminister für Verkehr
Dr. W. Dollinger
Der Bundesminister
für Arbeit und Sozialordnung
Norbert Blüm
386 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 12. Februar 1986 - 1 Bvl 39/83 - wird die Ent-
scheidungsformel veröffentlicht:
§ 104 Absatz 1 Satz 1 des Arbeitsförderungsgeset-
zes in der Fassung des Gesetzes zur Konsolidierung
der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Konsolidie-
rungsgesetz -AFKG) vom 22. Dezember 1981 (Bun-
desgesetzbl. 1 Seite 1497) ist mit Artikel 14 des
Grundgesetzes insoweit unvereinbar, als der Gesetz-
geber eine Übergangsregelung zugunsten derjenigen
Versicherten unterlassen hat, die bei Inkrafttreten des
Gesetzes die Anwartschaftszeit von 180 Kalenderta-
gen, nicht jedoch von 360 Kalendertagen, erfüllt hat-
ten.
Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß
§ 31 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfas-
sungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 25. März 1986
Der Bundesminister der Justiz
Engelhard
Anordnung
des Bundespräsidenten
über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung
Vom 24. März 1986
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes
setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
Direktor des Zentralamtes für Zulassungen im Fern-
meldewesen
Bonn, den 24. März 1986
Der Bundespräsident
Weizsäcker
Der Bundesminister des Innern
Dr. Zimmermann
Nr. 13 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. April 1986 387
Anordnung
über die Bestimmung der zuständigen Stelle
nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
Vom 3. April 1986
1.
Auf Grund des § 84 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August
1969 (BGBI. 1S. 1112), der durch Artikel 1 Nr. 1 des Gesetzes vom 12. März
1971 (BGBl.1 S. 185) geändert worden ist, sowie des§ 1 Abs. 3 des Gesetzes
über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes in der im Bundesgesetz-
blatt Teil III, Gliederungsnummer 200-2, veröffentlichten bereinigten Fassung
bestimme ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern
das Bundesverwaltungsamt
zur zuständigen Stelle für meinen Geschäftsbereich.
II.
Diese Anordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Gleich-
zeitig tritt meine Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach
§ 84 des Berufsbildungsgesetzes vom 7. Oktober 1976 (BGBI. 1 S. 2902)
außer Kraft.
Bonn, den 3. April 1986
Der Bundesminister
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Im Auftrag
Jung
388 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen
vom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende
im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:
Bundesanzeiger Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung lnkrafttretens
Seite (Nr. vom)
26. 3. 86 Verordnung TSN Nr. 2/86 zur Änderung der Verord-
nung TS Nr. 11 /58 über einen Tarif für den Güternah-
verkehr mit Kraftfahrzeugen 3981 (62 3. 4. 86) 1. 5. 86
9291
2. 4. 86 Verordnung zur Verhütung einer Einschleppung der
Afrikanischen Schweinepest aus den Niederlanden 4061 (63 4. 4. 86) 5.4. 86
neu: 7831-1-43-34
31. 3. 86 Verordnung Nr. 6/86 über die Festsetzung von Ent-
gelten für Verkehrsleistungen der Binnenschiffahrt 4293 (66 9. 4. 86) 20.4. 86
9500-4-6-4
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben.
Aufgeführt werden nur die Verordnungen der Gemeinschaften, die im Inhaltsverzeichnis
des Amtsblattes durch Fettdruck hervorgehoben sind.
ABI. EG
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
Nr./Seite vom
Vorschriften für die Agrarwirtschaft
25. 2. 86 Verordnung (EWG) Nr. 479/86 des Rates zur Bestimmung der Aus-
nahmefälle einer Genehmigung des Verschnitts von spanischem Rot-
wein mit rotem Wein bestimmter Sorten und Gebiete der Gemein-
schaft aus anderen Mitgliedstaaten L 54/1 1. 3. 86
25. 2. 86 Verordnung (EWG) Nr. 480/86 des Rates zur Festlegung der Grund-
regeln für den im Handel mit bestimmten Erzeugnissen des Weinsek-
tors zwischen der Gemeinschaft in ihrer Zusammensetzung vom
31. Dezember 1985 und Spanien geltenden Ausgleichsmechanismus L 54/2 1. 3. 86
25. 2. 86 Verordnung (EWG) Nr. 481 /86 des Rates über die Anpassung des für
jeden repräsentativen spanischen Markt ermittelten Durchschnitts-
preises für Tafelwein während des für die Anwendung von Aus-
gleichsbeträgen geltenden Zeitraums L 54/5 1. 3. 86
25. 2. 86 Verordnung (EWG) Nr. 483/86 des Rates zur Festsetzung der Höhe
der mengenmäßigen Beschränkungen bei der Einfuhr von bestimm-
tem Obst und Gemüse aus der Gemeinschaft in ihrer Zusammen-
setzung vom 31. Dezember 1985 nach Spanien L 54/7 1. 3. 86
25. 2. 86 Verordnung (EWG) Nr. 484/86 des Rates über die finanzielle Beteili-
gung der Gemeinschaft an den Rücknahmen in Spanien von Obst
und Gemüse während der ersten Stufe L 54/10 1. 3. 86
25. 2. 86 Verordnung (EWG) Nr. 485/86 des Rates zur auf Grund des Beitritts
Spaniens und Portugals erforderlichen Änderung der Verordnung
(EWG) Nr. 991 /84 zur Begrenzung der Gewährung der Produktions-
beihilfe für bestimmtes Obst in Sirup L 54/12 1. 3. 86
Nr. 13 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. April 1986 389
ABI. EG
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
Nr./Seite vom
25. 2. 86 Verordnung (EWG) Nr. 487 /86 des Rates zur Festlegung der Grund-
regeln betreffend die Bestandteile zum Schutz der Verarbeitungs-
industrie im Getreide- und Rei ssektor und zur Festsetzung dieser
Bestandteile für Spanien L 54/14 1. 3. 86
25. 2. 86 Verordnung (EWG) Nr. 491 /86 des Rates zur Festlegung der Einzel-
heiten der mengenmäßigen Beschränkungen bei der Einfuhr
bestimmter I an dw i rt sc h a ftl ich er Erzeugnisse aus Dritt-
ländern nach Spanien L 54/25 1. 3. 86
25. 2. 86 Verordnung (EWG) Nr. 498/86 des Rates zur Festlegung des
Anfangskontingents, das die Portugiesische Republik 1986 bei der
Einfuhr von Maisstärke aus der Gemeinschaft in ihrer Zusammen-
setzung anwenden kann L 54/42 1. 3. 86
25. 2. 86 Verordnung (EWG) Nr. 499/86 des Rates zur Festsetzung des
Anfangskontingents für 1986, das die Portugiesische Republik für
bestimmte Weine mit Herkunft aus der Gemeinschaft in ihrer
Zusammensetzung am 31. Dezember 1985 anwenden kann L 54/43 1. 3. 86
25. 2. 86 Verordnung (EWG) Nr. 500/86 des Rqtes zur Festsetzung des
Anfangskontingents bei der Einfuhr von 01 kuchen aus Drittländern
nach Portugal L 54/45 1. 3. 86
25. 2. 86 Verordnung (EWG) Nr. 501 /86 des Rates zur Festsetzung des
Anfangskontingents für das Jahr 1986, das von der Portugiesischen
Republik auf bestimmtes Obst und Gern ü se aus der Gemeinschaft
in ihrer Zusammensetzung vom 31. Dezember 1985 angewandt wer-
den kann L 54/46 1. 3. 86
25. 2. 86 Verordnung (EWG) Nr. 502/86 des Rates zur Regelung der mengen-
mäßigen Beschränkungen bei der Einfuhr bestimmter landwirt-
schaftlicher Erzeugnisse von den Kanarischen Inseln nach
Portugal L 54/49 1. 3. 86
25. 2. 86 Verordnung (EWG) Nr. 504/86 des Rates über die während der Über-
gangszeit geltende Regelung für den Handel mit Glukose und Laktose
der Verordnung (EWG) Nr. 2730/75 sowie Ei eralbumin und Milch-
albumin der Verordnung (EWG) Nr. 2783/75 zwischen Spanien und
den übrigen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft und Drittländern L 54/54 1. 3. 86
28. 2. 86 Verordnung (EWG) Nr. 542/86 der Kommission zur Aufteilung der
ohne Zusatzbetrag einzuführenden Menge Zuchtpilzkonserven
für 1986 L 55/39 1. 3. 86
28. 2. 86 Verordnung (EWG) Nr. 543/86 der Kommission zur Festlegung von
Methoden zur Messung des Zuckergehalts von Verarbeitungserzeug-
nissen aus Obst und Gemüse L 55/41 1. 3. 86
27. 2. 86 Verordnung (EWG) Nr. 547 /86 der Kommission zur Festsetzung der
Sonderkurse zur Umrechnung der Referenzpreise frei Grenze für
eingeführte Li k ö rw eine in Landeswährung L 55/50 1. 3. 86
Andere Vorschriften
25. 2. 86 Verordnung (EWG) Nr. 482/86 des Rates zur Bestimmung der in Por-
tugal erzeugten, den Qualitätsweinen bestimmter Anbaugebiete
gleichgestellten Weine der Tarifnummer 22.05 des Gemeinsamen
Zolltarifs L 54/6 1. 3. 86
25. 2. 86 Verordnung (EWG) Nr. 486/86 des Rates zur Festsetzung spezifi-
scher Maßnahmen für die Gewährung der Produktionsbeihilfe für
Baumwolle in Spanien in der Zeit vom 1. März bis 31. August 1986 L 54/13 1. 3. 86
25. 2. 86 Verordnung (EWG) Nr. 488/86 des Rates zur Verlängerung bis zum
28. Februar 1986 der in dem vorläufigen Abkommen über die Abstim-
mung der Verhaltensweisen zwischen der Europäischen Wirtschafts-
gemeinschaft und Spanien bei den Einfuhren von Käse nach Spanien
vorgesehenen Regelung L 54/19 1. 3. 86
390 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1
ABI. EG
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
Nr./Seite vom
25. 2. 86 Verordnung (EWG) Nr. 489/86 des Rates zur Änderung der Verord-
nung (EWG) Nr. 1463/84 zur Durchführung von Erhebungen über die
Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe für die Jahre 1985 und
1987 L 54/21 1. 3. 86
25. 2. 86 Verordnung (EWG) Nr. 490/86 des Rates zur infolge des Beitritts
Spaniens und Portugals erforderlichen Änderung der Verordnung
(EWG) Nr. 357 /79 über statistische Erhebungen der Rebflächen L 54/22 1. 3. 86
25. 2. 86 Verordnung (EWG) Nr. 492/86 des Rates zur Festsetzung des Aus-
gangskontingents für 1986 in Portugal für bestimmte Milcherzeug-
nisse mit Herkunft aus der Gemeinschaft in ihrer Zusammensetzung
vom 31. Dezember 1985 L 54/29 1. 3. 86
25. 2. 86 Verordnung (EWG) Nr. 493/86 des Rates zur Festlegung der
Anfangskontingente, die Portugal 1986 bei der Einfuhr von bestimm-
ten Erzeugnissen der Sektoren Eier und Geflügelfleisch aus der
Gemeinschaft in ihrer Zusammensetzung am 31. Dezember 1985
anwenden kann L 54/31 1. 3. 86
25. 2. 86 Verordnung (EWG) Nr. 494/86 des Rates zur Festsetzung des
Anfangskontingents für die Einfuhr von Fleisch von Hauskaninchen
aus Drittländern nach Portugal L 54/33 1. 3. 86
25. 2. 86 Verordnung (EWG) Nr. 495/86 des Rates zur Festlegung der
Anfangskontingente, die Portugal 1986 bei der Einfuhr von bestimm-
ten Schweinefleischerzeugnissen aus der Gemeinschaft in ihrer
Zusammensetzung am 31. Dezember 1985 anwenden kann L 54/34 1. 3. 86
25. 2. 86 Verordnung (EWG) Nr. 496/86 des Rates zur Festsetzung der anfäng-
lichen mengenmäßigen Beschränkungen bei der Einfuhr bestimmter
Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse aus Drittländern
nach Portugal L 54/36 1. 3. 86
25. 2. 86 Verordnung (EWG) Nr. 497 /86 des Rates zur Festsetzung der anfäng-
lichen mengenmäßigen Beschränkungen bei der Einfuhr bestimmter
Erzeugnisse der Blumenzucht aus Drittländern nach Portugal L 54/40 1. 3. 86
25. 2. 86 Verordnung (EWG) Nr. 503/86 des Rates zur Festsetzung der Orien-
tierungspreise für bestimmte in Anhang I Abschnitte A und Eder Ver-
ordnung (EWG) Nr. 3796/81 aufgeführte Fischereierzeugnis$,e für
den Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Dezember 1986 und zur Ande-
rung der Verordnung (EWG) Nr. 3602/85 hinsichtlich der Orientie-
rungspreise für Atlantiksardinen und Sardellen L 54/54 1. 3. 86
28. 2. 86 Verordnung (EWG) Nr. 526/86 der Kommission betreffend Über-
gangsmaßnahmen für den innergemeinschaftlichen Verkehr mit
Waren, die in Spanien, in Portugal oder in einem anderen Mitglied-
staat im Rahmen eines Zollverfahrens hergestellt wurden, das die
Nichterhebung oder Erstattung der Zölle oder sonstiger Eingangs-
abgaben vorsieht - Anteilzoll L 52/1 28. 2.86
27. 2. 86 Verordnung (EWG) Nr. 544/86 der Kommission zur Eröffnung von
Zollkontingenten für Fischereierzeugnisse aus Fangbeständen
gemeinsamer, von natürlichen und juristischen Personen Spaniens
und anderer Länder gegründeter Unternehmen L 55/44 1. 3. 86
27. 2. 86 Verordnung (EWG) Nr. 545/86 der Kommission mit Durchführungsbe-
stimmungen zur Kautionsregelung der Verordnung (EWG) Nr. 360/86
zum Erlaß von Vorschriften über die Anwendung mengenmäßiger
Beschränkungen für Fischereierzeugnisse in Spanien und Portugal L 55/46 1. 3. 86
27. 2. 86 Verordnung (EWG) Nr. 546/86 der Kommission über die Durch-
führungsbestimmungen zum ergänzenden Handelsmechanismus für
Fischereierzeugnisse L 55/47 1. 3. 86
27. 2. 86 Verordnung (EWG) Nr. 548/86 der Kommission über Durchführungs-
vorschriften für die Beitrittsausgleichsbeträge L 55/52 1. 3. 86
28. 2. 86 Verordnung (EWG) Nr. 549/86 der Kommission über die Verwendung
von vor dem 1. März 1986 ausgestellten einzelstaatlichen Einfuhr-
bescheinigungen während einer Übergangszeit L 55/55 1. 3. 86
Nr. 13 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. April 1986 391
ABI. EG
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
Nr./Seite vom
28. 2. 86 Verordnung (EWG) Nr. 574/86 der Kommission mit Durchführungs-
bestimmungen zum ergänzenden Handelsmechanismus L 57/1 1. 3. 86
Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 3309/85 des Rates vom
18. November 1985 zur Festlegung der Grundregeln für die Bezeich-
nung und Aufmachung von Schaumwein und Schaumwein mit zuge-
setzter Kohlensäure (ABI. Nr. L 320 vom 29. 11. 1985) L 72/47 15.3.86
Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 3599/85 des Rates vom
17. Dezember 1985 zur Anwendung allgemeiner Zollpräferenzen für
bestimmte gewerbliche Waren mit Ursprung in Entwicklungsländern
im Jahr 1986 (ABI. Nr. L 352 vom 30. 12. 1985) L 72/47 15.3.86
Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 3600/85 des Rates vom
17. Dezember 1985 zur Anwendung allgemeiner Zollpräferenzen für
Textilwaren mit Ursprung in Entwicklungsländern im Jahr 1986 (ABI.
Nr. L 352 vom 30. 12. 1985) L 72/48 15. 3. 86
Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 3601 /85 des Rates vom
17. Dezember 1985 zur Anwendung allgemeiner Zollpräferenzen für
bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in Entwick-
lungsländern im Jahre 1986 (ABI. Nr. L 352 vom 30. 12. 1985) L 72/49 15. 3. 86
Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 3799/85 des Rates vom
20. Dezember 1985 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 43/81
über das Verzeichnis der repräsentativen Märkte für den Schweine-
fleischsektor in der Gemeinschaft infolge des Beitritts Spaniens (ABI.
Nr. L 367 vom 31. 12. 1985) L 74/36 19.3.86
Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 426/86 des Rates vom
24. Februar 1986 über die gemeinsame Marktorganisation für Verar-
beitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse (ABI. Nr. L 49 vom 27. 2.
1986) L 77/38 22.3.86
392 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1986, Teil 1
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger
Verlagsges.m.b.H - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn
Bundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige
Veröffentlichungen von wesentlicher Bedeutung
Bundesgesetzblatt Teil II enthält
a) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu
ihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschrif-
ten sowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen,
b) Zolltarifvorschriften.
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bestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31 10. jeden Jahres
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worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Post-
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Steuersatz beträgt 7 %.
Übersicht
über den Stand der Bundesgesetzgebung
Die 421. Übersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung,
abgeschlossen am 28. Februar 1986,
ist im Bundesanzeiger Nr. 54 vom 19. März 1986 erschienen.
Diese Übersicht enthält bei den aufgeführten Gesetzesvorlagen
alle wichtigen Daten des Gesetzgebungsablaufs
sowie Hinweise auf die
Bundestags- und Bundesrats-Drucksachen
und auf die sachlich zuständigen Ausschüsse des Bundestages.
Verkündete Gesetze sind nur noch in der der Verkündung
folgenden Übersicht enthalten.
Der Bundesanzeiger Nr. 54 vom 19. März 1986 kann zum Preis von 4,85 DM
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