1261
Bundesgesetzblatt
Teil 1 Z 5702 A
1984 Ausgegeben zu Bonn am 17. Oktober 1984 Nr. 42
Tag Inhalt Seite
3. 10. 84 Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbilder-Eignungsverordnung gewerbliche Wirtschaft . . 1261
800-21-4-1
8. 10. 84 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Verbrauchsbeihilfe für Olivenöl . . . . . 1262
7847-11-4-38
10. 10. 84 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung einer Vergütung für die Auf-
gabe der Milcherzeugung für den Markt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1263
7847-13-1
11. 10. 84 Dritte Verordnung zur Änderung der KVdR-Ausgleichsverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1264
8230-34
12. 10. 84 Vierte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung . . . . . . . . . . . . . . . 1265
611-10-14-1
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 28, Nr. 29, Nr. 30, Nr. 31, Nr. 32 und Nr. 33 1266
Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1271
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1271
Vierte Verordnung
zur Änderung der Ausbilder-Eignungsverordnung
gewerbliche Wirtschaft
Vom 3. Oktober 1984
Auf Grund des § 21 des Berufsbildungsgesetzes vom b) entfällt'in Nummer 1 die Zahl „1." und werden die
14. August 1969 (BGBI. 1S. 1112), der durch Artikel 53 Worte „den letzten" und „oder" gestrichen,
Nr. 1 des Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBI. 1 S. 705)
c) wird Nummer 2 gestrichen.
geändert worden ist, wird nach Anhörung des Haupt-
ausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung
gemäß § 19 Nr. 1 des Berufsbildungsförderungs- 2. In § 8 Abs. 2 Satz 1 wird die Jahreszahl „ 1984" er-
gesetzes vom 23. Dezember 1981 (BGBI. I S. 1692) ver- setzt durch „ 1987". ,
ordnet:
Artikel 1 Artikel 2
Die Ausbilder-Eignungsverordnung gewerbliche Wirt- Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Über-
schaft vom 20. April 1972 (BGBI. 1 S. 707), die zuletzt leitungsgesetzes in Verbindung mit § 112 des Berufs-
durch Verordnung vom 24. Juni 1982 (BGBI. 1 S. 784) bildungsgesetzes auch im Land Berlin.
geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1 . In § 7 Abs. 1 Artikel 3
a) wird die Jahreszahl„ 1984" ersetzt durch„ 1989", Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1985 in Kraft.
Bonn, den 3. Oktober 1984
Der Bundesminister
für Bildung und Wissenschaft
Dr. Dorothee Wilms
1262 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1984, Teil 1
Erste Verordnung
zur Änderung der Verordnung über die Verbrauchsbeihilfe für Olivenöl
Vom 8. Oktober 1984
Auf Grund des§ 9 des Gesetzes zur Durchführung der gewonnenen sauren Raffinationsölen aus dritten Län-
gemeinsamen Marktorganisationen vom 31. August dern wird einem Antrag auf Abfertigung zum zollrecht-
1972 (BGBI. 1S. 1617), der durch Artikel 38 Nr. 1 des lich freien Verkehr(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 und§ 10 Abs. 1 des
Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBI. 1S. 705) geändert Zollgesetzes) nur stattgegeben, wenn der Zollbeteiligte
worden ist, wird im Einvernehmen mit den Bundes- eine Bescheinigung der Bundesanstalt vorlegt, aus der
ministern der Finanzen und für Wirtschaft verordnet: hervorgeht, daß die Erzeugnisse unter ihrer Aufsicht
eine der in den in § 1 genannten Rechtsakten vorge-
schriebene Behandlung erfahren haben."
Artikel 1
Nach § 9 der Verordnung über die Verbrauchsbeihilfe Artikel 2
für Olivenöl vom 25. Juni 1981 (BGBI. 1S. 570) wird fol-
gender§ 9 a eingefügt: Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei-
tungsgesetzes in Verbindung mit§ 47 des Gesetzes zur
,,§ 9a Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen
Einfuhr von Nebenerzeugnissen auch im Land Berlin.
der Raffination von Olivenöl oder Oliventresteröl
und daraus gewonnenen sauren Raffinationsölen Artikel 3
Bei der Einfuhr von Nebenerzeugnissen der Raffina- Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung
tion von Olivenöl oder Oliventresteröl und daraus in Kraft.
Bonn, den 8. Oktober 1984
Der Bundesminister
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
lgnaz Kiechle
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. Oktober 1984 1263
Erste Verordnung
zur Änderung der Verordnung über die Gewährung einer Vergütung
für die Aufgabe der Milcherzeugung für den Markt
Vom 10. Oktober 1984
Auf Grund des § 1 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über 4. § 5 wird wie folgt geändert:
die Gewährung einer Vergütung für die Aufgabe der
Milcherzeugung für den Markt vom 17. Juli 1984 a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1; in seinem
(BGBI. 1S. 942) wird im Einvernehmen mit den Bundes- Satz 2 wird das Wort „erzeugt" durch das Wort
ministern der Finanzen und für Wirtschaft verordnet: ,,vermarktet" ersetzt.
Artikel 1 b) Folgender Absatz wird angefügt:
,,(2) Das Bundesamt teilt der Molkerei den_ Zei!-
Die Verordnung über die Gewährung einer Vergütung
punkt der Freisetzung der Referenzmenge m~t. D~e
für die Aufgabe der Milcherzeugung für den Markt vom
Molkerei ist verpflichtet, dem Bundesamt die bis
20. Juli 1984 (BGBI. 1 S. 1023) wird wie folgt geändert:
zu diesem Zeitpunkt vom Erzeuger auf die Refe-
renzmenge tatsächlich gelieferte Milch bis zum
1. In§ 1 werden die Worte „die sich verpflichten" durch
1 5. des MoP'lats, der auf den Monat der Freiset-
die Worte „die vom 2. April 1984 bis zum Zeitpunkt
zung folgt, 1m Falle der Freisetzung vor dem
der Antragstellung Milch für den Markt erzeugt haben
1. Oktober 1984 bis zum 15. November 1984 zu
und sich verpflichten" ersetzt.
melden."
2. In § 2 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte „ 1. Juni bis
5. In § 7 wird Satz 1 gestrichen.
30. September 1984" durch die Worte „1. Juni 1984
bis 31. März 1985" ersetzt.
Artikel 2
3. § 4 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei-
a) In Satz 1 werden die Worte ,, , beginnend mit dem tungsgesetzes in Verbindung mit§ 3 des Gesetzes über
Jahr, das dem der Bewilligung folgt," durch die die Gewährung einer Vergütung für die Aufgabe der
Worte,,, beginnend mit dem Jahr 1985," ersetzt. Milcherzeugung für den Markt auch im Land Berlin.
b) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:
„Auf Anträge, die nach dem 31. Dezember 1984 Artikel 3
beim Bundesamt eingegangen sind, wird die erste
Jahresrate abweichend von Satz 1 in dem letzten Artikel 1 Nr.2 tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1984 in
Quartal des Jahres 1985 an die Erzeuger Kraft; im übrigen tritt diese Verordnung am Tage nach
gezahlt." der Verkündung in Kraft.
Bonn, den 10. Oktober 1984
Der Bundesminister
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
lgnaz Kiechle
1264 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1984, Teil 1
Dritte Verordnung
zur Änderung der KVdR-Ausgleichsverordnung
Vom 11. Oktober 1984
Auf Grund des durch Artikel 1 § 1 Nr. 47 des Gesetzes b) Folgende Absätze werden angefügt:
vom 27. Juni 1977 (BGBI. I S. 1069) eingefügten§ 393 c ,,(7) Sind Krankenkassen miteinander vereinigt
der Reichsversicherungsordnung, der zuletzt durch Arti- worden, so sind die monatlichen Abschlagszah-
kel 2 Nr. 3 des Gesetzes vom 27. Juni 1984 (BGBI. 1 lungen nach der Summe der für die beteiligten
S. 793) geändert worden ist, sowie, jeweils in Verbin- Kassen festgestellten Werte im Ausgangszeit-
dung mit dieser Vorschrift, raum zu berechnen.
- auf Grund des zuletzt durch Artikel 1 Nr. 13 des (8) Erstattungen nach § 393 a Abs: 6 der
Gesetzes vom 22. Dezember 1983 (BGBI. 1S. 1532)
Reichsversicherungsordnung bleiben bei der
geänderten § 514 Abs. 2 der Reichsversicherungs-
Berechnung der monatlichen Abschlagszahlun-
ordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliede-
gen unberücksichtigt."
rungsnummer 820-1, veröffentlichten bereinigten
Fassung und
3. § 13 wird wie folgt geändert:
- auf Grund des zuletzt durch Artikel 3 Nr. 34 des
Gesetzes vom 22. Dezember 1983 (BGBI. 1S. 1532) a) Absatz 1 Nr. 1 erhält folgende Fassung:
geänderten § 1 20 des Reichsknappschaftsgesetzes „ 1. die KVdR-Leistungsaufwendungen zuzüglich
in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnum- 'der nach § 393 a Abs. 6 der Reichsversiche-
mer 822-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, rungsordnung erstatteten Beträge ein-
schließlich der in der Jahresrechnung erfaß-
wird mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:
ten Erstattungsansprüche der Versicher-
ten,''.
Artikel 1
b) In Absatz 4 werden die Worte „zu berücksichti-
Die KVdR-Ausgleichsverordnung in der Fassung der
gen" durch die Worte „nach den für diesen
Bekanntmachung vom 2. Januar 1984 (BGBI. 1 S. 35)
Schlußausgleich geltenden Vorschriften zu be-
wird wie folgt geändert:
rücksichtigen" ersetzt.
1. In § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 werden die Worte „von den
Beitragsforderungen abgesetzten Beträge" durch Artikel 2
die Worte „von den Beitragsforderungen nach § 76
Abs. 2 Nr. 2 und 3 des Vierten Buches Sozialgesetz- Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Über-
buch abgesetzten Beträge'.' ersetzt. leitungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 2 § 16
des Gesetzes vom 27. Juni 1977 (BGBI. I S. 1069) und
in Verbindung mit Artikel 7 des Gesetzes vom 27. Juni
2. § 10 wird wie folgt geändert:
1984 (BGBI. 1 S. 793) auch im Land Berlin.
a)· Dem Absatz 5 werden folgende Sätze angefügt:
„Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
kann bestimmen, auf welches ihrer Konten die Artikel 3
Zahlungen vorzunehmen sind. Die Zahlung durch Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1984 in
Scheck ist nicht zulässig." Kraft.
Bonn, den 11 . Oktober 1984
Der Bundesminister
für Arbeit und Sozialordnung
Norbert Blüm
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. Oktober 1984 1265
.. Vierte Verordnung
zur Anderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
Vom 12. Oktober 1984
Auf Grund des § 22 Abs. 6 des Umsatzsteuergeset- soweit dem Unternehmer für diese Umsätze n.acll
zes vom 26. November 1979 (BGBI. 1S. 1953) wird mit § 24 a des Gesetzes ein Kürzungsanspruch nicht
Zustimmung des Bundesrates verordnet: zusteht.''
2. In§ 68 Abs. 1 erhält die Nummer 2 folgende Fassung:
Artikel 1 ,,2. soweit ihre Umsätze nach den Durchschnittsät-
Änderung zen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 und 5 des Gesetzes)
besteuert werden und ihnen für Umsätze im
Dem § 7 4 der Umsatzsteuer-Durchführungsverord- Sinne des § 24 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes Kür-
nung vom 21. Dezember 1979 (BGBI. I S. 2359), zuletzt zungsansprüche nach § 24 a des Gesetzes
geändert durch die Verordnung vom 29. Juni 1984 zustehen,"."
(BGBI. 1S. 803), wird folgender Absatz 3 angefügt:
Artikel 2
,,(3) Für die Zeit vom 1. Juli 1984 bis zum 31. Dezember Berlin-Klausel
1991 gilt folgendes:
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Über-
leitungsgesetzes in Verbindung mit § 30 des Umsatz-
1. In § 67 erhält Satz 2 folgende Fassung: steuergesetzes auch im Land Berlin.
„Ausgenommen hiervon sind
1. die Bemessungsgrundlagen für die Umsätze im Artikel 3
Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 4 des
Gesetzes und Inkrafttreten
2. die Bemessungsgrundlagen für die Umsätze im Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1984 in
Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Gesetzes, Kraft.
Bonn, den 12. Oktober 1984
Der Bundesminister der Finanzen
Stoltenberg
1266 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1984, Teil 1
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 28, ausgegeben am 4. September 1984
Tag Inhalt Seite
22. 8. 84 Gesetz zu dem Vertrag vom 27. November 1981 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
der Demokratischen Republik Somalia über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von
Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 778
8. 8. 84 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
der Regierung der Volksrepublik Mosambik über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . 785
9. 8. 84 Bekanntmacbung über den Geltungsbereich des Protokolls zur weiteren Verlängerung des Wei-
zenhandels-Ubereinkommens von 1971 und des Nahrungsmittelhilfe-Abkommens von 1980 . . 787
10. 8. 84 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
der Regierung der Republik Obervolta über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 787
13. 8. 84 Bekanntmachung des deutsch-thailändischen Abkommens über kulturelle Zusammenarbeit . . 789
15. 8. 84 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
der Regierung der Republik Guinea über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 791
16. 8. 84 Bekanntmachung über das Inkrafttreten. der Verordnung und des Vierzehnten Protokolls zur
Verlängerung der Geltungsdauer der Erklärung über den vorläufigen Beitritt Tunesiens zum All-
gemeinen Zoll- und Handelsabkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 793
16. 8. 84 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
der Regierung der Zentralafrikanischen Republik über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . 793
17. 8. 84 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Abkommens über die internationale Hin-
terlegung gewerblicher Muster oder Modelle sowie der Stockholmer Ergänzungsvereinbarung
und des Genfer Protokolls zu diesem Abkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 795
18. 8. 84 Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung Spaniens über die Errichtung und den Betrieb einer „Basismeßstation" auf den
Kanarischen Inseln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 795
20. 8. 84 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der am 28. November 1960 im Haag unterzeichneten
Fassung des Haager Abkommens vom 6. November 1925 über die n,ternationale Hinterlegung
gewerblicher Muster und Modelle und das Außerkrafttreten des Genfer Protokolls zu diesem
Abkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . .•. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 798
20. 8. 84 Bekanntmachung von Änderungen völkerrechtlicher Übereinkünfte auf dem Gebiet des geistigen
Eigentums ........................................ _. ............. ; . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 799
21. 8. 84 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
der Regierung der Republik der Philippinen über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . 802
23. 8. 84 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
der Regierung der Republik Kenia über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 803
23. 8. 84 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
der Regierung der Republik Kenia über Finanzielle Zusammenarbeit ......................._. 805
30. 8. 84 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung und der Vereinbarung über die Errich-
tung nebeneinanderliegender nationaler Grenzabfertigungsstellen am Grenzübergang Steine-
brück-Autobahn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 807
Preis dieser Ausgabe: 4, 10 DM (3,30 DM zuzüglich 0,80 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 4,90 DM.
Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.
Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99 - 509 oder gegen Vorausrechnung.
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. Oktober 1984 1267
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 29, ausgegeben am 6. September 1984
Tag Inhalt Seite
28. 8. 84 Gesetz zu der in Genf am 23. Oktober 1978 unterzeichneten Fassung des Internationalen Über-
einkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 809
28. 8. 84 Gesetz zu dem Vertrag vom 27. April 1983 zur Änderung des Vertrags vom 31. Mai 1967
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über zoll- und paßrecht-
liche Fragen, die sich an der deutsch-österreichischen Grenze bei Staustufen und Grenzbrücken
ergeben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 832
Preis dieser Ausgabe: 4,10 DM (3,30 DM zuzüglich 0,80 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 4,90 DM.
Im Bezugspreis Ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.
Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99 - 509 oder gegen Vorausrechnung.
Nr. 30, ausgegeben am 14. September 1984
Tag Inhalt Seite
3. 9. 84 Gesetz zu dem Abkommen vom 6. Mai 1981 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Volksrepublik Bangladesch über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapital-
anlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 838
3. 9. 84 Gesetz zu dem Abkommen vom 31. Januar 1983 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
dem Großherzogtum Luxemburg über den Bau und die Unterhaltung einer Grenzbrücke über die
Sauer zwischen den Gemeinden Langsur und Mertert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 848
neu: 611-10-15
23. 8. 84 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
der Regierung der Republik Guinea über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 854
23. 8. 84 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
der Regierung der Demokratischen Republik Somalia über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . 856
28. 8. 84 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Einfuhr von Gegenständen
erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 858
28. 8. 84 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die gegenseitige
Anerkennung der Beschußzeichen für Handfeuerwaffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 858
28. 8. 84 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens gegen Geisel-
nahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 858
28. 8. 84 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Konvention über die Verhütung und Bestrafung
des Völkermordes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 858
28. 8. 84 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Internationale See-
schiffahrts-Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 859
28. 8. 84 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zusatzübereinkommens über die Abschaffung
der Sklaverei, des Sklavenhandels und sklavereiähnlicher Einrichtungen und Praktiken . . . . . . 859
28. 8. 84 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und
Naturerbes der Welt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 859
28. 8. 84 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Pakts über bürgerliche und
politische Rechte .......... , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 859
28. 8. 84 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Pakts über wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 860
Preis dieser Ausgabe: 4,10 DM (3,30 DM zuzüglich 0,80 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 4,90 DM.
Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.
Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99- 509 oder gegen Vorausrechnung.
1268 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1984, Teil 1
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 31, ausgegeben am 20. September 1984
Tag Inhalt Seite
24. 8. 84 Bekanntmachung von Änderungen der Statuten der „Eurofima" Europäische Gesellschaft für qie
Finanzierung von Eisenbahnmaterial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 862
27. 8. 84 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
der Regierung des Königreichs Lesotho über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . ... . . . . . . 863
28. 8. 84 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
der Regierung des Königreichs Lesotho über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 864
28. 8. 84 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Einheits-Übereinkommens von 1961 über
Suchtstoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 866
28. 8. 84 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verhütung, Verfol-
gung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen einschließlich
Diplomaten (Diplomatenschutzkonvention) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 866
28. 8. 84 ~ekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Sklaverei und des
Anderungsprotokolls . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 867
29. 8. 84 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
der Regierung der Republik Peru über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 867
29. 8. 84 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
der Regierung der Republik Sambia über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 869
29. 8. 84 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum
Schutz des menschlichen Lebens auf See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 871
4. 9. 84 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Änderung von Namen
und Vornamen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 871
4. 9. 84 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisa-
tion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 871
4. 9. 84 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Freibord-Übereinkommens von
1966 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 871
4. 9. 84 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Satzung der Haager Konferenz für Internatio-
nales Privatrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 872
4. 9. 84 Bekanntmachung über den Geltungsbereich d~s Protokolls zum Internationalen Übereinkommen
von 1969 über die zivilrechtliche Haftung für Olverschmutzungsschäden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 872
4. 9. 84 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über die
Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden . . . . 873
4. 9. 84 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über Maß-
1
nahmen auf Hoher See bei Ölverschmutzungs-Unfällen .................. . • • • • • • • • • • • • • • • • • 873
4. 9. 84 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Internationalen
Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 874
4. 9. 84 Bekanntmachung über Jien Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über die zivil-
rechtliche Haftung für Olverschmutzungsschäden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 874
4. 9. 84 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 100 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für
gleichwertige Arbeit ................ : . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 875
4. 9. 84 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erweiterung der
Zuständigkeit der Behörden, vor denen nichteheliche Kinder anerkannt werden können . . . . . . 875
4. 9. 84 Bekanntmachung zu dem Übereinkommen Nr. 17 der Internationalen Arbeitsorganisation über die
Entschädigung bei Betriebsunfällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 876
Preis dieser Ausgabe: 2,45 DM (1,65 DM zuzüglich 0,80 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,25 DM.
Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.
Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99 - 509 oder gegen Vorausrechnung.
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. Oktober 1984 1269
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 32, ausgegeben am 26. September 1984
Tag Inhalt Seite
20. 9. 84 Gesetz zu dem Abkommen vom 22. Juli 1983 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Republik der Philippinen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern
vom Einkommen und vom Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 878
28. 8. 84 Bekanntmachung des Abkommens zwiscben der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
der Regierung der Arabischen Republik Agypten über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . 897
30. 8. 84 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
der Regierung der Republik Haiti über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 899
31. 8. 84 Bekanntmachung des Abkommens zwiscben der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
der Regierung der Arabischen Republik Agypten über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . 901
4. 9. 84 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 111 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 903
4. 9. 84 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 135 der Internationalen
Arbeitsorganisation über Schutz und Erlei·chterungen für Arbeitnehmervertreter im Betrieb . . . . 904
4. 9. 84 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 138 der Internationalen
Arbeitsorganisation über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung .......... , . . . 904
5. 9. 84 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 139 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Verhütung und Bekämpfung der durch krebserzeugende Stoffe und
Einwirkungen verursachten Berufsgefahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 905
5. 9. 84 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 140 der Internationalen
Arbeitsorganisation über den bezahlten Bildungsurlaub . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 905
5. 9. 84 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 141 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Verbände ländlicher Arbeitskräfte und ihre Rolle in der wirtschaft-
lichen und sozialen Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 906
5. 9. 84 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 150 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Arbeitsverwaltung: Rolle, Aufgaben, Aufbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 906
5. 9. 84 . Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des
gewerblichen Eigentums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 907
6. 9. 84 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Besei-
tigung jeder Form von Rassendiskriminierung ...................................· . . . . . . . . . . . 907
Preis dieser Ausgabe: 4, 10 DM (3,30 DM zuzüglich 0,80 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 4,90 DM.
Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.
Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99 - 509 oder gegen Vorausrechnung.
1270 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1984, Teil 1
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 33, ausgegeben am 9. Oktober 1984
Tag Inhalt Seite
27. 9. 84 Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 5/84- Erhöhung des Zollkontingents
1984 für Bananen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 910
613-2-1
10. 9. 84 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die
Rechtshilfe in Strafsachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 911
10. 9. 84 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens über den Schutz
der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen . . . . . . . . 912
10. 9. 84 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung der Welt-
organisation für geistiges Eigentum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 913
11. 9. 84 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Ausarbeitung eines
Europäischen Arzneibuches . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 913
12. 9. 84 ~ekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls von 1978 zu dem Internationalen ,
Ubereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 914
12. 9. 84 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbe-
sondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung . . . . . . . . . . 914
13. 9. 84 Bekanntmachung zu dem deutsch-österreichischen Vertrag über den Verzicht auf die Beglau-
bigung und über den Austausch von Personenstandsurkunden sowie über die Beschaffung von
Ehefähigkeitszeugnissen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 915
13. 9. 84 Bekanntmachung zu dem Haager Übereinkommen über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil-
oder Handelssachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 919
17. 9. 84 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
der Mano River Union über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 920
20. 9. 84 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Auslieferungsübereinkommens 921
20. 9. 84 Bekanntmachung zum deutsch-ungarischen Abkommen über die wirtschaftliche, industrielle und
technische Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 923
21. 9. 84 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Verhütung der Meeres-
verschmutzung vom lande aus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 923
Preis dieser Ausgabe: 2,45 DM (1,65 DM zuzüglich 0,80 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,25 DM.
Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.
Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99 - 509 oder gegen Vorausrechnung.
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. Oktober 1984 1271
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen
vom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende
im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Tag des
Seite (Nr. vom) lnkrafttretens
28. 8. 84 Achte Ver.ordnung der Bundesanstalt für Flugsiche-
rung zur Anderung der Sechsunddreißigsten Durch-
führungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Fest-
legung von Funkfrequenzen der nicht von der Bun-
desanstalt für Flugsicherung betriebenen Bodenfunk-
stellen) 9933 (167 5. 9. 84) 25. 10.84
96-1-2-36
23. 8. 84 Fünfte V~rordnung der Bundesanstalt für Flugsiche-
rung zur Anderung der Siebenundachtzigsten Durch-
führungsverordnung zµr Luftverkehrs-Ordnung (Fest-
legung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach
Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Ham-
burg) 10069 (169 7. 9. 84) 8. 9,. 84
96-1-2-87
11. 9. 84 Verordnung Nr. 11 /84 über die Festsetzung von Ent-
gelten für Verkehrsleistungen der Binnenschiffahrt 10 549 (176 18. 9. 84) 2. 10. 84
9500-4-6-4
28. 9. 84 Verordnung TSF Nr. 4/84 über Tarife für den Güter-
fernverkehr mit Kraftfahrzeugen 11 233 (187 3. 10. 84) 1.11.84
9291
3. 10. 84 Verordnung über die Durchführung der Intervention
von Getreide nach der Verordnung (EWG) Nr.
2677/84 11393 (190 6.10.84) 7. 10.84
neu: 7847-11-6-9
2. 10. 84 Vierte V~,rordnung der Bundesanstalt für Flugsiche-
rung zur Anderung der Dreiundachtzigsten Durchfüh-
rungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Fest-
legung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach
Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflug-
hafen Münster-Osnabrück) 11625 (194 12.10.84) 20. 12.84
96-1-2-83
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft_en
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben.
Aufgeführt werden nur die Verordnungen der Gemeinschaften, die im Inhaltsverzeichnis
des Amtsblattes durch Fettdruck hervorgehoben sind.
ABI. EG
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
Nr./Seite vom
Vorschriften für die Agrarwirtschaft
19. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2079/84 der Kommission zur 13. Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 1528/78 über Durchführungsbestimmungen
zur Beihilferegelung für Trockenfutter L 192/11 20. 7.84
19. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2081 /84 der Kommission zur Abweichung von
den Qualitätsnormen für bestimmte Sorten von Ä pf e In und Birnen
zu Beginn des Wirtschaftsjahres 1984/85 L 192/14 20. 7. 84
20. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2095/84 der Kommission zur Festsetzung der
Wiegungskoeffizienten für die Berechnung des gemeinschaftlichen
Marktpreises für geschlachtete Schweine und zur Aufhebung der
Verordnung (EWG) Nr. 2105/83 L 193/18 21. 7.84
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. Oktober 1984 1271
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen
vom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende
im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Tag des
Seite (Nr. vom) lnkrafttretens
28. 8. 84 Achte Ver.ordnung der Bundesanstalt für Flugsiche-
rung zur Anderung der Sechsunddreißigsten Durch-
führungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Fest-
legung von Funkfrequenzen der nicht von der Bun-
desanstalt für Flugsicherung betriebenen Bodenfunk-
stellen) 9933 (167 5. 9. 84) 25. 10.84
96-1-2-36
23. 8. 84 Fünfte V~rordnung der Bundesanstalt für Flugsiche-
rung zur Anderung der Siebenundachtzigsten Durch-
führungsverordnung zµr Luftverkehrs-Ordnung (Fest-
legung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach
Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Ham-
burg) 10069 (169 7. 9. 84) 8. 9,. 84
96-1-2-87
11. 9. 84 Verordnung Nr. 11 /84 über die Festsetzung von Ent-
gelten für Verkehrsleistungen der Binnenschiffahrt 10 549 (176 18. 9. 84) 2. 10. 84
9500-4-6-4
28. 9. 84 Verordnung TSF Nr. 4/84 über Tarife für den Güter-
fernverkehr mit Kraftfahrzeugen 11 233 (187 3. 10. 84) 1.11.84
9291
3. 10. 84 Verordnung über die Durchführung der Intervention
von Getreide nach der Verordnung (EWG) Nr.
2677/84 11393 (190 6.10.84) 7. 10.84
neu: 7847-11-6-9
2. 10. 84 Vierte V~,rordnung der Bundesanstalt für Flugsiche-
rung zur Anderung der Dreiundachtzigsten Durchfüh-
rungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Fest-
legung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach
Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflug-
hafen Münster-Osnabrück) 11625 (194 12.10.84) 20. 12.84
96-1-2-83
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft_en
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben.
Aufgeführt werden nur die Verordnungen der Gemeinschaften, die im Inhaltsverzeichnis
des Amtsblattes durch Fettdruck hervorgehoben sind.
ABI. EG
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
Nr./Seite vom
Vorschriften für die Agrarwirtschaft
19. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2079/84 der Kommission zur 13. Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 1528/78 über Durchführungsbestimmungen
zur Beihilferegelung für Trockenfutter L 192/11 20. 7.84
19. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2081 /84 der Kommission zur Abweichung von
den Qualitätsnormen für bestimmte Sorten von Ä pf e In und Birnen
zu Beginn des Wirtschaftsjahres 1984/85 L 192/14 20. 7. 84
20. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2095/84 der Kommission zur Festsetzung der
Wiegungskoeffizienten für die Berechnung des gemeinschaftlichen
Marktpreises für geschlachtete Schweine und zur Aufhebung der
Verordnung (EWG) Nr. 2105/83 L 193/18 21. 7.84
1272 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1984, Teil 1.
ABI. EG
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
Nr./Seite vom
20. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2096/84 der Kommission zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 1569/77 über das Verfahren und die Bedin-
gungen für die Übernahme von Getreide durch die Interventions-
stellen l 193/20 21. 7.84
13. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2102/84 der Kommission über die Ernte-,
Erzeugungs- und Bestandsmeldungen für Erzeugnisse des
Weinsektors l 194/1 24. 7.84
23. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2107/84 der Kommission zur zweiten Ände-
rung der Verordnung (EWG) Nr. 1726/82 zur Festlegung der Interven-
tionszentren für Raps- und Rübsensamen und Sonnen-
blumenkerne L 194/20 24. 7.84
23. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2109/84 der Kommission zur Berichtigung der
Verordnung (EWG) Nr. 1768/84 über eine besondere Interventions-
maßnahme für Weichweizen in Griechenland L 194/24 24. 7.84
17. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2113/84 der Kommission zur Festsetzung der
Erträge an Oliven und Olivenöl für das Wirtschaftsjahr 1983/84 L 195/1 25. 7.84
17. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2128/84 des Rates zur Änderung der Ver-
ordnung (EWG) Nr. 986/68 zur Festlegung der Grundregeln für
die Gewährung von Beihilfen für Magermilch und
Magermilchpulver für Futterzwecke L 196/6 26. 7.84
25. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2134/84 der Kommission zur Festsetzung der
Referenzpreise für Karpfen für das Wirtschaftsjahr 1984/85 L 196/20 26. 7.84
25. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2135/84 der Kommission zur zehnten Ände-
rung der Verordnung (EWG) Nr. 1393/76 über Durchführungsbestim-
mungen für die Einfuhr von Erzeugnissen des Weinsektors mit
Ursprung in bestimmten Drittländern L 196/21 26. 7. 84
25. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2136/84 der Kommission ZLff Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 1054/78 im Anschluß an die Anderungen der
Verordnung (EWG) Nr. 337 /79 über die gemeinsame Marktorganisa-
tion für Wein · L 196/22 26. 7. 84
25. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2137 /84 der Kommission zur Festlegung der
Durchführungsbestimmungen für die Ausdehnung der von den Erzeu-
gerorganisationen für Obst und Gemüse erlassenen Vorschriften L 196/23 26. 7.84
24. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2153/84 des Rates zur Änderung der Verord-
nung (EWG) Nr. 1322/83 über den Transfer von 550 000 Tonnen zur
Brotherstellung geeigneten Weichweizens aus den Beständen
der französischen und der deutschen Interventionsstelle L 197/5 27. 7.84
26. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2159/84 der Kommission zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 1908/84 über die Festlegung der Bezugsme-
thoden zur Bestimmung der Qualität der Getreidearten L197/18 27. 7.84
26. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2160/84 der Kommission zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 1570/77 über die Zu- und Abschläge für
Ge t r e i de bei der Intervention L 197/21 27. 7.84
26. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2162/84 der Kommission zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 1641/71 hinsichtlich der Qualitätsnormen für
Tafeläpfel und Tafelbirnen l 197/27 27. 7.84
26. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2163/84 der Kommission zur Änderung der
Verordnungen Nr. 93/67 /EWG und (EWG) Nr. 496/70 betreffend Qua-
litätskontrolle bei Obst und Gemüse für das Wirtschaftsjahr
1984/85 L 197/29 27. 7.84
26. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2164/84 der Kommission zur Änderung der
Verordnung Nr. 80/63/EWG über die Qualitätskontrolle bei eingeführ-
tem Obst und Gemüse mit Herkunft in Drittländern für das Wirt-
schaftsjahr 1984/85 L 197/31 27. 7.84
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. Oktober 1984 1273
ABI.EG
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
Nr./Seite vom
26. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2165/84 der Kommission zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 1203/73 zur Festsetzung der Anpassungs-
koeffizienten für die Ankaufspreise auf dem Sektor Obst und
Gemüse L 197/32 27. 7.84
26. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2166/84 der Kommission zur Änderung der
Verordnung Nr. 58 hinsichtlich der Qualitätsnormen für
Tafeltrauben L 197/33 27. 7.84
27. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2188/84 der Kommission mit Durchführungs-
bestimmungen zu den Grundregeln für einschränkende Maßnahmen
bei der Einfuhr von Hanf und Hanfsaaten und zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 771/74 L 199/23 28. 7.84
27. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2190/84 der Kommission zur Festsetzung des
den Erzeugern zu zahlenden Mindestpreises für Williamsbirnen
sowie der Produktionsbeihilfe für Williamsbirnen in Sirup für das Wirt-
schaftsjahr 1984/85 · L 199/27 28. 7.84
27. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2191 /84 der Kommission zur Festsetzung des
den Erzeugern zu zahlenden Mindestpreises für getrocknete
Pf I au m e n sowie des Betrages der Produktionsbeihilfe für Trocken-
pflaumen für das Wirtschaftsjahr 1984/85 L 199/29 28. 7.84
27. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2192/84 der Kommission zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 3433/81 hinsichtlich der Aufteilung der Einfuh-
ren von Zucht pi I z konserven mit Ursprung in Drittländern L 199/31 28. 7.84
27. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2194/84 der Kommission zur Verlängerung
der Ei nlagerungsdauer für getrocknete Feigen und getrocknete
Weintrauben der Ernte 1983 im Besitz der Einlagerungsstellen L 199/35 28. 7.84
27. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2195/84 der Kommission zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 3360/83 zur Verlängerung der Einlagerungs-
dauer für bestimmte Mengen getrockneter Feigen und getrockneter
Weintrauben in Einlagerungsstellen L 199/36 28. 7.84
26. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2203/84 des Rates zur Verlängerung der Ver-
ordnung (EWG) Nr. 2692/83 zur Einführung einer Ausnahme von der
Anwendung von Bestimmungen betreffend die Berichtigung der Frei-
Grenze-Werte für bestimmte Käsesorten L 203/1 31. 7.84
26. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2206/84 dE!.r Kommission zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr.. 434/84 zur Anderung der Verordnung (EWG)
Nr. 1443/82 mit Durchführungsbestimmungen zur Anwendung der
Quotenregelung im Zuckersektor L 203/6 31. 7.84
30. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2215/84 der Kommission zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 1629/77 über Durchführungsbestimmungen
zu besonderen Interventionsmaßnahmen zur Stützung der Marktent-
wicklung bei zur Brotherstellung geeignetem Weichweizen L 203/20 31. 7.84
31. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2238/84 der Kommission zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 2965/82 über Anwendungsbestimmungen der
Erzeugerbeihilferegelung für Olivenöl L 205/41 1. 8. 84
31. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2239/84 der Kommission zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 1767/82 mit Durchführungsbestimmungen
für Sonderabschöpfungen bei der Einfuhr für bestimmte
Mi I cherzeugni sse L 205/42 1. 8. 84
31. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2244/84 der Kommission über die Gewährung
einer Beihilfe zur Umlagerung von Tafelwein, für den im Weinwirt-
schaftsjahr 1983/84 ein Lagervertrag abgeschlossen worden ist L 205/51 1. 8. 84
17. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2260/84 des Rates zur Änderung der Ver-
ordnung Nr. 136/66/EWG über die Errichtung einer gemeinsamen
Marktorganisation für Fette L 208/1 3.8.84
17. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2261/84 des Rates mit Grundregeln für die
Gewährung der Erzeugungsbeihilfe für O I i v e n ö I und für die Oliven-
ölerzeugerorganisationen L 208/3 3.8.84
1274 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1984, Teil 1
ABI. EG
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in de.utscher Sprache -
Nr./Seite vom
17. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2262/84 des Rates über Sondermaßnahmen
für Olivenöl L 208/11 3.8.84
31. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2266/84 der Kommission zur Festsetzung der
ab 20. August 1984 geltenden Ankaufspreise für ganze und halbe
Schlachtkörper, Vorderviertel und Hinterviertel bei Interventionen auf
dem Ri ndfl ei schsektor und zur Aufhebung der Verordnung
(EWG) Nr. 1222/84 L 208/21 3.8.84
31. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2267 /84 der Kommission zur Gewährung einer
im voraus pauschal festgesetzten Beihilfe zur privaten Lagerhaltung
von Schlachtkörpern, halben Schlachtkörpern, Hintervierteln und
Vordervierteln von R i n de rn L 208/31 3.·8. 84
31. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2268/84derKommission überden Sonderver-
kauf von Interventionsbutter für die Ausfuhr nach bestimmten
Bestimmungsgebieten und zur Änderung der Verordnung (EWG)
Nr. 1687/76 L 208/35 3.8.84
31. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2278/84 der Kommission über den Verkauf
von zur Ausfuhr in Form von Ghee bestimmter Butter zu festg~setz-
ten Preisen nach bestimmten Bestimmungsgebieten und zur Ande-
rung der Verordnung (EWG) Nr. 1687 /76 L 209/8 4.8.84
Andere Vorschriften
19. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2089/84 des Rates zur Einführung eines end-
gültigen Antidumpingzolls auf Einfuhren bestimmter Kugellager mit
Ursprung in Japan und Singapur L 193/1 21. 7.84
19. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2093/84 der Kommission betreffend die zur
Ermittlung des Trockenstoffgehalts und des Gehalts an Fetten und
zuckern in bestimmten gewöhnlichen Backwaren der Tarifnummer
19.07 des Gemeinsamen Zolltarifs anzuwendenden Analysever-
fahren L 193/15 21. 7.84
20. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2094/84 der Kommission zur Abweichung von
der Verordnung (EWG) Nr. 1134/68 des Rates zur Festsetzung der
Durchführungsvorschrifte.r zu der Verordnung (EWG) Nr. 653/68 über
die Bedingungen für die Anderung des Werts der Rechnungseinheit
für die gemeinsame Agrarpolitik L 193/16 21. 7.84
11. 7. 84 Entscheidung Nr. 2105/84/EGKS der Kommission zur Änderung der
Entscheidung Nr. 234/84/EGKS, mit der das System der Uber-
wachung und der Erzeugungsquoten für bestimmte Erzeugnisse der
Unternehmen der Stahlindustrie verlängert wurde L 194/18 24. 7.84
23. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2106/84 der Kommission zur Wiedererhebung
der gegenüber dritten Ländern geltenden Zollsätze für bestimmte
Waren mit Ursprung in Jugoslawien L 194/19 24. 7.84
23. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2108/84 der Kommission mit Einzelheiten
betreffend die Bestimmung der Maschenöffnung von Fangnetzen L 194/22 24. 7. 84
23. 7. 84 Entscheidung Nr. 2114/84/EGKS der Kommission zur Festsetzung
der geänderten prozentualen Kürzungen für das dritte Quartal 1984
gemäß Ents9.heidung Nr. 234/84/EGKS zur Verlängerung des
Systems der Uberwachung und der Erzeugungsquoten für bestimmte
Erzeugnisse der Unternehmen der Stahlindustrie L 195/23 25. 7.84
20. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2117 /84 der Kommission zur Regelung der
Einfuhr in das Vereinigte Königreich von bestimmten Textilwaren
(Kategorie 29) mit Ursprung in Thailand L 195/28 25. 7.-84
24. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2118/84 der Kommission zur dritten Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 2183/81 mit Durchführungsbestimmungen
zur Beihilferegelung für Baumwolle L 195/30 25. 7. 84
29. 6. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2072/84 des Rates über die gemeinsame Ein-
fuhrregelung für bestimmte Textilwaren mit Ursprung in der Volks-
republik China L 198/1 27. 7.84
Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. Oktober 1984 1275
ABI.EG
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
Nr./Seite vom
23. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2124/84 des Rates über die Durchführung des
Beschlusses Nr. 2/84 des Assoziationsrates EWG-Malta zu einer
Zwischenfrequenztransformatoren betreffenden Abweichung von den
Vorschriften über die Begriffsbestimmung für Ursprungswaren im
Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäi-
schen Wirtschaftsgemeinschaft und Malta L 196/1 26. 7.84
23. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2125/84 des Rates zur Änderung der Verord-
nung (EWG) Nr. 1971 /83 zur Gewährung einer finanziellen Unterstüt-
zung für industrielle Pilot- und für Demonstrationsvorhaben auf dem
Gebiet der Verflüssigung und Vergasung fester Brennstoffe L 196/3 26. 7.84
23. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2126/84 des Rates zur Änderung der Verord-
nung (EWG) Nr. 1972/83 zur Gewährung einer finanziellen Unterstüt-
zung für Demonstrationsvorhaben auf dem Gebiet der Nutzung alter-
nativer Energiequellen, der Energieeinsparung und der Substitution
von Kohlenwasserstoffen L 196/4 26. 7.84
23. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2127 /84 des Rates zur Aufstockung des durch
die Verordnung (EWG) Nr. 3056/83 eröffneten Gemeinschaftszoll-
kontingents für Garne, ganz aus Schappeseide, nicht in Aufmachun-
gen für den Einzelverkauf, der Tarifstelle 50.05 Ades Gemeinsamen
Zolltarifs L 196/5 26. 7.84
24. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2133/84 der Kommission über die Festset--
zung von Durchschnittswerten je Einheit für die Ermittlung des Zoll:-
werts bestimmter verderblicher Waren L 196/17 26. 7.84
18. 7. 84 Entscheidung Nr. 2149/84/EGKS der Kommission zur Änderung der
Entscheidung Nr. 2873/82/EGKS betreffend die gemeinschaftliche
Kontrolle der Ausfuhren einiger Stahlerzeugnisse nach den Vereinig-
ten Staaten von Amerika L 202/1 31. 7.84
18. 7. 84 Verordnung (EWG) 2150/84 der Kommission zur Änderung der Ver-
ordnung (EWG) Nr. 287 4/84 betreffend die gemeinschaftliche Kon-
trolle der Ausfuhren einiger Stahlerzeugnisse nach den Vereinigten
Staaten von Amerika L 202/23 31. 7.84
23. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2151 /84 des Rates betreffend das Zollgebiet
der Gemeinschaft L 197/1 27. 7.84
23. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2152/84 des Rates zur Aufstockung des durch
die Verordnung (EWG) Nr. 3684/83 für 1984 eröffneten Gemein-
schaftszollkontingents für Zeitungsdruckpapier der Tarifstelle
48.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs L 197/4 27. 7.84
24. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2154/84 des Rates zur Änderung der Verord-
nung (EWG) Nr. 1724/80 zur Festlegung von Grundregeln betreffend
die Sondermaßnahmen für Sojabohnen L 197/6 27. 7.84
26. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2167/84 der Kommission zur Wiedereinfüh-
rung der Erhebung der Zölle für Polyäthylen der Tarifstelle 39.02 C 1
mit Ursprung in Argentinien, dem die in der Verordnung (EWG)
Nr. 3569/83 des Rates vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt wer-
den L 197/34 27. 7.84
26. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2168/84 der Kommission zur Wiedereinfüh-
rung der Erhebung der Zölle für Hexachlorcyclohexane der Tarifstelle
29.02 B I mit Ursprung in China, dem die in der Verordnung (EWG)
Nr. 3569/83 des Rates vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt wer-
den L 197/35 27. 7.84
26. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2170/84 der Kommission zur Wiedereinfüh-
rung des Zollsatzes für unverarbeiteten Tabak, anderen als der Sorte
,,Virginia" der Tarifstellen 24.01 ex A und ex B mit Ursprung in Ent-
wicklungsländern, denen die in der Verordnung (EWG) Nr. 3571 /83
des Rates vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt werden L 197/37 27. 7.84
23. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2176/84 des Rates über den Schutz gegen
gedumpte oder subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft gehörenden Ländern L 201/1 30. 7.84
1276 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1984, Teil 1
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger
Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.
Bundesgesetzblatt Tell I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige
Veröffentlichungen von wesentlicher Bedeutung.
Bundesgesetzblatt Teil II enthält
a) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu
ihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschrif-
ten sowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen,
b) Zolltarifvorschriften.
Bezugsbedingungen: laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Ab-
bestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres
beim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen
sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt
Postfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 23 80 67 bis 69.
Bezugspreis: Für Tell I und Teil II halbjährlich je 54,80 DM. Einzelstücke
Je angefangene 16 Seiten 1,65 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis
gllt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1983 ausgegeben
worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Post-
girokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.
Preis dieser Ausgabe: 2,45 DM (1,65 DM zuzüglich 0,80 DM Versand- Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. · Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1
kosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,25 DM. Im Bezugspreis
Ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %. Postvertriebsstück · Z 5702 A · Gebühr bezahlt
ABI. EG
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift -·Ausgabe in deutscher Sprache -
Nr./Seite vom
27. 7. 84 Entscheidung Nr. 2177 /84/EGKS der Kommission über den Schutz
gegen gedumpte oder subventionierte Einfuhren aus nicht zur Euro-
päischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl gehörenden Ländern L 201/17 30. 7.84
23. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2178/84 des Rates zur dritten Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 171 /83 über technische Maßnahmen zur
Erhaltung der Fischbestände L 199/1 28. 7.84
23. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2179/84 des Rates zur dritten Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 320/84 zur Festlegung der vorläufig zulässi-
gen Gesamtfangmenge und des für die Gemeinschaft vorläufig ver-
fügbaren Anteils, der Aufteilung dieses Anteils auf die Mitgliedstaaten
sowie der Fangbedingungen hinsichtlich der zulässigen Gesamtfang-
mengen für bestimmte Fischbestände oder Bestandsgruppen in der
Fischereizone der Gemeinschaft für 1984 L 199/3 28. 7.84
25. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2180/84 des Rates zur Festsetzung der Bei-
hilfe für die Erzeugung von Ananaskonserven und des den Ananaser-
zeugern zu zahlenden Mindestpreises für das Wirtschaftsjahr
1984/85 L 199/6 28. 7.84
27. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2196/84 der Kommission zur Festsetzung der
Anpassungen, die an den im voraus festgesetzten Abschöpfungen für
Reis vorzunehmen sind L 199/37 28. 7.84
30. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2207 /84 der Kommission zur Wiedererhebung
der gegenüber dritten Ländern geltenden Zollsätze für bestimmte
Waren mit Ursprung in Jugoslawien L 203/7 31. 7.84
30. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2208/84 der Kommission zur Wiedererhebung
der gegenüber dritten Ländern geltenden Zollsätze für bestimmte
Waren mit Ursprung in Jugoslawien · L 203/8 31. 7.84
30. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2209/84 der Kommission über die Wiederein-
führung des Zollsatzes für bestimmte Strümpfe, Unterziehstrümpfe,
Socken, gewirkt, weder gummielastisch noch kautschutiert, der
Warenkategorie Nr. 12 (Kennziffer 0120) mit Ursprung in Sri Lanka,
dem die in der Verordnung (EWG) Nr. 3570/83 des. Rates vorgesehe-
nen Zollpräferenzen gewährt werden L 203/9 31. 7.84
30. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2210/84 der Kommission über die Wiederein-
führung des Zollsatzes für andere Oberkleidung der Warenkategorie
Nr. 26 (Kennziffer 0260) mit Ursprung in Brasilien, dem die in der Ver-
ordnung (EWG) Nr. 3570/83 des Rates vorgesehenen Zollpräferen-
zen gewährt werden L 203/11 31. 7.84