1153
Bundesgesetzblatt
Teil 1 Z 5702 A
1984 Ausgegeben zu Bonn am 31. August 1984 Nr. 38
Tag Inhalt Seite
16. 8. 84 Zwölfte Verordnung zur Änderung der Heimaturlaubsverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1153
2030-2-21
24. 8. 84 Verordnung zur Aufhebung und Änderung wirtschaftsrechtlicher Verordnungen . . . . . . . . . . . . . . 1154
7103-4, 7103-1, 7104-5, 7104-6, 7105-1, 7120-2-1, 702-1-1
28. 8. 84 Funkentstörverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1157
neu: 9022-8-1
13. 8. 84 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 137 Abs. 2 des Bremischen Hochschul-
gesetzes) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1158
1104-5
22. 8. 84 Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1159
neu: 423-1-5-50
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 26 und Nr. 27 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1160
Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1162
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1162
Zwölfte Verordnung
zur Änderung der Heimaturlaubsverordnung
Vom 16. August 1984
Auf Grund des § 89 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 §2
des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Über-
Bekanntmachung vom 3. Januar 1977 (BGBI. 1 S. 1) ver-
leitungsgesetzes in Verbindung mit § 201 Satz 2 des
ordnet die Bundesregierung:
Bundesbeamtengesetzes auch im Land Berlin.
§ 1
In § 5 Abs. 1 der Heimaturlaubsverordnung vom
10. Oktober 1972 (BGBI. 1 S. 1901, 2017), die zuletzt §3
durch die Verordnung vom 22. November 1983 (BGBI. 1
S. 1384) geändert worden ist, wird in alphabetischer Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die
Reihenfolge der Name „Dschibuti" eingefügt. Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
Bonn, den 16. August 1984
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Genscher
Der Bundesminister des Innern
Dr.Zimmermann
Der Bundesminister des Auswärtigen
Genscher
Der Bundesminister der Finanzen
Stoltenberg
1154 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1984, Teil 1
Verordnung
zur Aufhebung und Änderung wirtschaftsrechtlicher Verordnungen
Vom 24. August 1984
Der Bundesminister für Wirtschaft verordnet 2. Nach § 5 wird eingefügt:
auf Grund des § 33 f Abs. 1 Nr. 3 und des§ 60 a Abs. 2 „2. Erlaubnisfreie Spiele
Satz 4 der Gewerbeordnung in der Fassung der §Sa
Bekanntmachung vom 1. Januar 1978 (BGBI. 1 S. 97),
die durch das Gesetz vom 1 2. Februar 1979 (BGBI. 1 Für die Veranstaltung eines anderen Spieles ist die
S. 149) geändert worden sind, im Einvernehmen mit den Erlaubnis nach § 33 d Abs. 1 Satz 1 oder § 60 a
Bundesministern des Innern und für Jugend, Familie und Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung nicht erforderlich,
Gesundheit, wenn das Spiel die Anforderungen der Anlage erfüllt
und der Gewinn in Waren besteht."
auf Grund des § 33 g Nr. 1 und des § 60 a Abs. 2 Satz 4
der Gewerbeordnung im Einvernehmen mit dem Bun- 3. In § 12 Abs. 1 wird in Nummer 2 Satz 1 die Zahl „30"
desminister des Innern, durch die Zahl „50" sowie in Nummer 3 Satz 4 und
auf Grund des § 34 b Abs. 8 Nr. 1, des § 34 c Abs. 3 in Nummer 4 Satz 3 das Wort „sechzig" durch die
Satz 3 und des § 55 d Abs. 2 der Gewerbeordnung, Zahl „ 1 00"ersetzt.
auf Grund des § 14 der Wirtschaftsprüferordnung in der 4. Die Verordnung erhält folgende Anlage:
Fassung der Bekanntmachung vom 5. November 1975
(BGB!. 1 S. 2803), „Anlage
(zu§ 5 a)
auf Grund des § 9 Nr. 2 des Biindenwarenvertriebsge-
1. Begünstigt nach § 5 a sind
setzes vom 9. April 1965 (BGBI. 1S. 311) in Verbindung
mit Nummer 8 des Organisationserlasses des Bundes- a) Preisspiele und Gewinnspiele, die in Schank-
kanziers vom 11. November ·1969 (BAnz. Nr. 214 vom oder Speisewirtschaften, Beherbungsbetrie-
15. November 1969) im Einvernehmen mit den Bundes- ben, auf Volksfesten, Schützenfesten oder
ministern des Innern und für Jugend, Familie und ähnlichen Veranstaltungen, Jahrmärkten oder
Gesundheit, Spezialmärkten und
und der Bundesminister für Verkehr verordnet b) Ausspielungen, die auf Volksf~sten, Schüt-
zenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen,
auf Grund des § 35 des Güterkraftverkehrsgesetzes in Jahrmärkten oder Spezialmärkten
der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 1983
veranstaltet werden.
(BGBI. 1 S. 256) im Einvernehmen mit dem Bundes-
minister für Wirtschaft 2. Preisspiele sind unter Beteiligung von mehreren
Spielern turniermäßig betriebene Geschicklich-
mit Zustimmung des Bundesrates:
keitsspiele, bei denen das Engelt für die Teil-
nahme höchstens 30 Deutsche Mark beträgt.
Artikel 1 3. Gewinnspiele sind unter Beteiligung von einem
oder mehreren Spielern betriebene, auf kurze Zeit
Aufhebung der Verordnung über unbedenkliche Spiele
angelegte Geschicklichkeitsspiele, bei denen die
Die Verordnung über unbedenkliche Spiele in der Gestehungskosten eines Gewinnes höchstens
Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1971 50 Deutsche Mark betragen.
(BGBI. 1S. 1445; 1972 1S. 163), zuletzt geändert durch
Artikel 3 der Verordnung vom 28. November 1979 4. Ausspielungen sind auf den in Nummer 1 Buch-
(BGBI. 1 S. 1986), wird aufgehoben. stabe b genannten Veranstaltungen übliche
Glücksspiele, bei denen die Gestehungskosten
eines Gewinnes höchstens 50 Deutsche Mark
betragen. Mindestens 50 vom Hundert der
Artikel 2
Gesamteinsätze müssen als Gewinn an die Spie-
Änderung der Spielverordnung ler zurückfließen, mindestens 20 vom Hundert der
Gewinnentscheide müssen zu Gewinnen führen."
Die Spielverordnung in der Fassung der Bekanntma-
chung vom 28. November 1979 (BGBI. I S. 1991), geän-
dert durch Artikel 2 der Verordnung vom 22. Dezember
Artikel 3
1982 (BGBI. 1 S. 2013). wird wie folgt geändert:
Änderung der Versteigererverordnung
1. Vor § 4 wird als Zwischenüberschrift eingefügt: Die Versteigererverordnung in der Fassung der
.. 1 . Erlaubnispflichtige Spiele". Bekanntmachung vom 1. Juni 1976 (BGBI. 1 S. 1345),
Nr. 38 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. August 1984 1155
geändert durch Artikel 7 der Verordnung vom 2. § 4 erhält folgende Fassung:
28. November 1979 (BGBI. 1 S. 1986), wird wie folgt
,,§ 4
geändert:
Steuerheft
1. § 10 erhält folgende Fassung: Die Aushändigung der Reisegewerbekarte soll in
der Regel von der Vorlage des Steuerheftes (§ 22
,,§ 10
Abs. 5 des Umsatzsteuergesetzes) oder einer
(1) An Sonn- und Feiertagen darf nicht versteigert Bescheinigung des Finanzamtes über die Befreiung
werden. Es kann jedoch Gelegenheit zur Besichtigung von der Führung eines Steuerheftes (§ 68 der
des Versteigerungsgutes gegeben werden; dabe.i Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung) abhängig
dürfen Arbeitnehmer weder Beratungen durchführen gemacht werden."
noch Auskünfte erteilen, soweit eine Beschäftigung
an Sonn- und Feiertagen nicht durch Gesetz oder auf 3. § 5 a wird wie folgt geändert:
Grund eines Gesetzes zugelassen ist. Satz 1 gilt a) In Nummer 2 werden die Worte „vom 25. April
nicht für die Versteigerung von Sachen, deren alsbal- 1951 (Bundesgesetzbl. 1 S. 269)" gestrichen.
diger Verderb zu besorgen ist b) Nach Nummer 2 werden folgende Nummern 3 und
(2) An Werktagen kann während des ganzen 4 eingefügt:
Tages versteigert und Gelegenheit zur Besichtigung „3. Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt
des Versteigerungsgutes gegeben werden." im Geltungsbereich dieser Verordnung
haben und als Asylberechtigte im Sinne des
2. § 24 Nr. 7 erhält folgende Fassung: Asylverfahrensgesetzes anerkannt sind,
4. Flüchtlinge im Sinne des § 1 des Gesetzes
„ 7. entgegen § 10 Abs. 1 Satz 1 an Sonn- oder
über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer
Feiertagen versteigert,".
Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge,".
c) Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 5.
Artikel 4
Artikel 6
Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung
Änderung der Verordnung zur Durchführung
§ 16 Abs. 1 Satz 1 der Makler- und Bauträgerverord- des Blindenwarenvertriebsgesetzes
nung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Juni
In § 2 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des
1975 (BGBI. 1 S. 1351 ), die zuletzt durch Artikel 2
Blindenwarenvertriebsgesetzes vom 11. August 1965
Abs. 20 des Gesetzes vom 29. März 1983 (BGBI. 1
(BGBI. 1 S. 807), die zuletzt durch Artikel 9 der Ver-
S. 377) geändert worden ist, erhält folgende Fassung:
ordnung vom 28. November 1979 (BGBI. 1 S. 1986)
geändert worden ist, wird der Punkt durch ein Komma
„Gewerbetreibende im Sinne des § 34 c Abs. 1 der ersetzt und folgender Satzteil angefügt:
Gewerbeordnung haben auf ihre Kosten die Einhaltung
der sich aus den§§ 2 bis 14 ergebenden Verpflichtun- „auch wenn diese nach anderen als den dort genannten
gen für jedes Kalenderjahr durch einen geeigneten Prü- Verfahren hergestellt werden.''
fer prüfen zu lassen und der zuständigen Behörde den
Prüfungsbericht bis spätestens zum 31. Dezember des Artikel 7
darauffolgenden Jahres zu übermitteln."
Änderung der Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer
Die Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer vom
Artikel 5 31. Juli 1962 (BGBI. 1 S. 529), zuletzt geändert durch
Verordnung vom 5. Dezember 1975 (BGBI. 1 S. 3007),
Änderung der Ausländer-Reisegewerbeverordnung
wird wie folgt geändert:
Die Ausländer-Reisegewerbeverordnung in der Fas-
sung der Bekanntmachung vom 1. Juni 1976 (BGBI. 1 1. In § 14 Abs. 3 Satz 2 werden die Worte „des Bundes-
S. 1351 ), geändert durch Artikel 8 der Verordnung vom ministers für Wirtschaft und" gestrichen.
28. November 1979 (BGBI. 1 S. 1986), wird wie folgt 2. In § 22 Abs. 1 werden das Komma und die Worte
geändert: ,,dem Bundesminister für Wirtschaft" gestrichen.
1. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 erhält folgende Fassung: Artikel 8
..4. dem Antragsteller. soweit er das Reisegewerbe Aufhebung von Anordnungen über Vergütungen
nicht im eigenen Namen und für eigene Rechnung für den Abfertigungsdienst des
ausübt, nicht die gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 des Güterfernverkehrs mit Kraftfahrzeugen
Arbeitsförderungsgesetzes erforderliche Arbeits-
erlaubnis erteilt ist es sei denn, daß er nach § 9 der Die Anordnung PR Nr. 146/48 über Vergütungen für
Arbeitserlaubnisverordnung in der Fassung der den Abfertigungsdienst des Güterfernverkehrs mit
Bekanntmachung vom 12. September 1980 Kraftfahrzeugen vom 29. Dezember 1948 (Mitteilungs-
(BGBI. 1 S. 1754; 1981 1 S. 1245). geändert durch blatt der Verwaltung für Wirtschaft des Vereinigten Wirt-
die Verordnung vom 24. September 1981 (BGBI. 1 schaftsgebietes II 1949 S. 14), zuletzt _geändert durch
S. 1042). keiner Erlaubnis bedarf." die Verordnung PR Nr. 3/59 vom 22. Januar 1959
1156 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1984, Teil 1
(BAnz. Nr. 15 vom 23. Januar 1959) und die Anordnung dung mit § 156 der Gewerbeordnung, § 14 des Blinden-
PR Nr. 24/49 über Vergütungen für den Abfertigungs- warenvertriebsgesetzes und § 140 der Wirtschaftsprü-
dienst des Güterfernverkehrs mit Kraftfahrzeugen bei ferordnung auch im Land Berlin.
der Deutschen Reichsbahn vom 31. März 1949 (Mittei-
lungsblatt der Verwaltung für Wirtschaft des Vereinigten
Wirtschaftsgebietes 111949 S. 50) werden aufgehoben. Artikel 10
Inkrafttreten
Artikel 9
Berlin-Klausel Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die
Verkündung folgenden vierten Kalendermonats in Kraft.
Diese Verordnung gilt mit Ausnahme des Artikels 8 Abweichend hiervon tritt Artikel 8 am 1. Juli 1985 in
nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbin- Kraft.
Bonn, den 24. August 1984
Der Bundesminister für Wirtschaft
In Vertretung
von Würzen
Der Bundesminister für Verkehr
In Vertretung
Alfred Bayer
Nr. 38 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. August 1984 1157
Funkentstörverordnung
Vom 28. August· 1984
Auf Grund des § 4 des Durchführungsgesetzes EG- Entstörung bei Leuchten mit Starter für Leuchtstoff-
Richtlinien Funkstörungen vom 4. August 1978 (BGBI. 1 lampen an den technischen Fortschritt (ABI. EG
S. 1180) wird verordnet: Nr. L 222 S. 42).
§ 1 §2
Zur Gewährleistung ausreichender Funkentstörung Geräte und Leuchten derjenigen Arten, die in den
sind anstelle der Anhänge des in der Eingangsformel jeweiligen Nummern 1 der anzuwendenden Richtlinien-
angeführten Gesetzes anzuwenden anhänge bezeichnet sind, dürfen, wenn sie den Richt-
linienanhängen nicht entsprechen, gleichwohl noch bis
1 . anstelle des Gesetzesanhanges 1: zum 30. November 1984 in den Verkehr gebracht wer-
der Anhang der Richtlinie 82/499/EWG der Kommis- den, sofern sie den bisher maßgebenden Gesetzes-
sion vom 7. Juni 1982 zur Anpassung der Richtlinie anhängen entsprechen.
76/889/EWG des Rates zur Angleichung der
Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Funk- §3
störungen durch Elektro-Haushaltsgeräte, hand- Diese Verordnung gilt nach Maßgabe des § 14 des
geführte Elektrowerkzeuge und ähnliche Geräte an Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit§ 9 des
den technischen Fortschritt (ABI. EG Nr. L 222 S. 1), Durchführungsgesetzes EG-Richtlinien Funkstörungen
2. anstelle des Gesetzesanhanges 2: auch im Land Berlin.
der Anhang der Richtlinie 82/500/EWG der Kommis-
§4
sion vom 7. Juni 1982 zur Anpassung der Richtlinie
76/890/EWG des Rates zur Angleichung der Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung
Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Funk- in Kraft.
Bonn, den 28. August 1984
Der Bundesminister
für das Post- und Fernmeldewesen
Dr. Christian Schwarz-Schilling
1158 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1984, Teil 1
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 11. Juli 1984 - 1 Bvl 10/83 -, ergangen auf Vor-
lagebeschluß des Verwaltungsgerichts der Freien
·Hansestadt Bremen, wird folgende Entscheidungs-
formel veröffentlicht:
§ 137 Absatz 2 des Bremischen Hochschulgesetzes
in der Bekanntmachung der Neufassung vom 25. Mai
1982 (BremGBI. S. 183) ist mit dem Grundgesetz ver-
einbar, soweit dem Fachbereich Allgemein-
wissenschaftliche Grundlagenfächer die allgemein-
wissenschaftlichen Anteile des Studiengangs
Maschinenbau zugeordnet werden.
Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß
§ 31 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfas-
sungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 13. August 1984
Der Bundesminister der Justiz
In Vertretung
Dr. Kinkel
Nr. 38 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. August 1984 1159
Bekanntmachung
zu§ 4 des Warenzeichengesetzes
Vom 22. August 1984
Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3 des Warenzeichen-
gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
2. Januar 1968 (BGBI. 1 S. 1, 29) werden in der Anlage
amtliche Prüf- und Gewährzeichen bekanntgemacht,
die in der Tunesischen Republik für landwirtschaftliche
Produkte eingeführt sind.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die
Bekanntmachung vom 24. April 1984 (BGBI. 1 S. 652).
Bonn, den 22. August 1984
Der Bundesminister der Justiz
In Vertretung
Dr. Kinkef
Anlage
Prüf- und Gewährzeichen der Tunesischen Republik
für landwirtschaftliche Produkte
1160 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1984, Teil 1
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 26, ausgegeben am 18. August 1984
Tag Inhalt Seite
14. 8. 84 Gesetz zu dem Übereinkommen vom 15. Juli 1982 zur Gründung der Europäischen Fernmelde-
satellitenorganisation „EUTELSAT" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 682
6. 8. 84 Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer der Erklärung über den vorläufigen Beitritt
Tunesiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 736
11. 7. 84 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
der Regierung der Demokratischen Republik Sudan über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . 738
13. 7. 84 Bekanntmachung zu der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst 740
24. 7. 84 Bekanntmachung zu dem deutsch-belgischen Vertrag über eine Berichtigung der deutsch-belgi-
schen Grenze und andere die Beziehungen zwischen beiden Ländern betreffende Fragen . . . . 7 40
24. 7. 84 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
der Regierung der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka über Finanzielle
Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 741
26. 7. 84 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Naturkautschuk-Überein-
kommens von 1979 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 743
27. 7. 84 Bekanntmachung zu der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst 743
Preis dieser Ausgabe: 7,70 DM (6,60 DM zuzüglich 1,10 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 8,50 DM.
Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.
Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99 - 509 oder gegen Vorausrechnung.
Nr. 38 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. August 1984 1161
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 27, ausgegeben am 28. August 1984
Tag Inhalt Seite
7. 8. 84 Verordnung über die lnkrafts~tzung der Regelung Nr. 22 für die Genehmigung von Schutzhelmen
für Kraftradfahrer nach dem Ubereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher
Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen
und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung (Verordnung zur Regelung Nr. 22) 746
23. 8. 84 Verordnung über die Inkraftsetzung der Vorläufigen Absprache über Fragen des Tiefseebodens 747
8. 6. 84 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
der Regierung der Französischen Republik über die Zusammenarbeit in bezug auf wettbewerbs-
beschränkende Praktiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 758
17. 7. 84 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung der Tunesischen Republik über den grenzüberschreitenden Personen- und
Güterverkehr auf der Straße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 762
30. 7. 84 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
der Regierung der Französischen Republik über den schrittweisen Abbau der Kontrollen an der
deutsch-französischen Grenze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 767
31. 7. 84 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
der Regierung der Islamischen Republik Pakistan über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . 771
6. 8. 84 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
der Regierung der Republik Malawi über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 4
7. 8. 84 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erhaltung der leben-
den Meeresschätze der Antarktis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 775
Die Regelung Nr. 22- Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Schutzhelme {Sturzhelme) für Fahrer und Mitfahrer {Beifahrer)
von Krafträdern {Motorrädern), Fahrrädern mit Hilfsmotor und Mopeds {Motorfahrrädern)- wird als Anlageband zu dieser Ausgabe des
Bundesgesetzblattes ausgegeben. Abonnenten des Bundesgesetzblattes Teil II wird der Anlageband auf Anforderung kostenlos
übersandt.
Preis dieser Ausgabe ohne Anlageband: 4,10 DM (3,30 DM zuzüglich 0,80 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 4,90 DM.
Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.
Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99- 509 oder gegen Vorausrechnung.
1162 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1984, Teil 1
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen
vom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende
im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:
Bundesanzeiger Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Seite (Nr. vom) lnkrafttretens
2. 8. 84 Verordnung über die Abweichung __ von Qualitäts-
normen für bestimmte Sorten von Apfeln der Ernte
1984 8657 (149 10. 8. 84) 11. 8. 84
neu: 7849-2-2-1-11
7. 8. 84 Vierte Verordnung der Wasser- und Schiffahrtsdirek-
tion Nordwest zur Änderung der Lotsordnung
Weser/Jade 8865 (152 15. 8. 84) 15.8.84
9515-10-1-1
7. 8. 84 Fünfte Verordnung der Wasser- und Schiffahrtsdirek-
tion Nordwest zur Änderung der Lotsordnung Ems 8865 (152 15. 8. 84) 15.8.84
9515-10-1-6
10. 8. 84 Verordnung Nr. 10/84 über die Festsetzung von Ent-
gelten für Verkehrsleistungen der Binnenschiffahrt 9101 (155 18.8.84) 1. 9. 84
9500-4-6-4
31. 7. 84 Achtz~hnte Änderungsverordnung zur 3. BAA-Fest-
stellungsDV 9245 (157 22. 8. 84) 1. 8. 84
622-1-BAA DV 3
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben.
Aufgeführt werden nur die Verordnungen der Gemeinschaften, die im Inhaltsverzeichnis
des Amtsblattes durch Fettdruck hervorgehoben sind.
ABI. EG
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
Nr./Seite vom
Vorschriften für die Agrarwirtschaft
16. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2040/84 der Kommission zur Abweichung von
der Frist, die für den Abschluß von Verträgen im Rahmen der Produk-
tionsbeihilferegelung vorgeschrieben ist, für Kirschen für das Wirt-
schaftsjahr 1984/85 L 189/21 17. 7. 84
17. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2047 /84 der Kommission zur Bestimmung der
anderen Interventionsorte für Reis als Vercelli L 190/5 18. 7. 84
17. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2048/84 der Kommission zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 2755/80 hinsichtlich der Festsetzung der
Ankaufspreise für die Intervention für den Zeitraum vom 15. Juli bis
15. Dezember 1984 L 190/7 18. 7. 84
16. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2056/84 des Rates zur fünften Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 355/79 zur Aufstellung allgemeiner Regeln
für die Bezeichnung und Aufmachung der Weine und der
Trauben moste L 191 /3 19. 7.84
1162 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1984, Teil 1
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen
vom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende
im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:
Bundesanzeiger Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Seite (Nr. vom) lnkrafttretens
2. 8. 84 Verordnung über die Abweichung __ von Qualitäts-
normen für bestimmte Sorten von Apfeln der Ernte
1984 8657 (149 10. 8. 84) 11. 8. 84
neu: 7849-2-2-1-11
7. 8. 84 Vierte Verordnung der Wasser- und Schiffahrtsdirek-
tion Nordwest zur Änderung der Lotsordnung
Weser/Jade 8865 (152 15. 8. 84) 15.8.84
9515-10-1-1
7. 8. 84 Fünfte Verordnung der Wasser- und Schiffahrtsdirek-
tion Nordwest zur Änderung der Lotsordnung Ems 8865 (152 15. 8. 84) 15.8.84
9515-10-1-6
10. 8. 84 Verordnung Nr. 10/84 über die Festsetzung von Ent-
gelten für Verkehrsleistungen der Binnenschiffahrt 9101 (155 18.8.84) 1. 9. 84
9500-4-6-4
31. 7. 84 Achtz~hnte Änderungsverordnung zur 3. BAA-Fest-
stellungsDV 9245 (157 22. 8. 84) 1. 8. 84
622-1-BAA DV 3
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben.
Aufgeführt werden nur die Verordnungen der Gemeinschaften, die im Inhaltsverzeichnis
des Amtsblattes durch Fettdruck hervorgehoben sind.
ABI. EG
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
Nr./Seite vom
Vorschriften für die Agrarwirtschaft
16. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2040/84 der Kommission zur Abweichung von
der Frist, die für den Abschluß von Verträgen im Rahmen der Produk-
tionsbeihilferegelung vorgeschrieben ist, für Kirschen für das Wirt-
schaftsjahr 1984/85 L 189/21 17. 7. 84
17. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2047 /84 der Kommission zur Bestimmung der
anderen Interventionsorte für Reis als Vercelli L 190/5 18. 7. 84
17. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2048/84 der Kommission zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 2755/80 hinsichtlich der Festsetzung der
Ankaufspreise für die Intervention für den Zeitraum vom 15. Juli bis
15. Dezember 1984 L 190/7 18. 7. 84
16. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2056/84 des Rates zur fünften Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 355/79 zur Aufstellung allgemeiner Regeln
für die Bezeichnung und Aufmachung der Weine und der
Trauben moste L 191 /3 19. 7.84
Nr. 38 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. August 1984 1163
ABI. EG
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
Nr./Seite vom
16. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2057 /84 des Rates zur Änderung der Ver-
ordnung (EWG) Nr. 2194/81 zur Festsetzung der Grundregeln für die
Produktionsbeihilferegelung für getrocknete Weintrauben und
getrocknete Feigen L 191 /4 19. 7.84
16. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2058/84 des Rates zur Änderung der Verord-
nung (EWG) Nr. 1430/82 hinsichtlich bestimmter einschränkender
Maßnahmen bei der Einfuhr von Hanfsaaten L 191 /5 19. 7.84
16. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2059/84 des Rates zur Festlegung von Grund-
regeln für einschränkende Maßnahmen bei der Einfuhr von Hanf und
Hanfsaaten und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 619/71
hinsichtlich Hanf L 191 /6 19. 7.84
19. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2076/84 der Kommission zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 2793/77 über Durchführungsbestimmungen
für eine Sonderbeihilfe für Mag e rm i Ich zur Fütterung von Tieren mit
Ausnahme von jungen Kälbern L 192/8 20. 7. 84
19. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2077 /84 der Kommission zur Änderung der
Verordnung Nr. 282/67 /EWG über Durchführungsbestimmungen
betreffend die Intervention bei Ölsaaten L 192/9 20. 7. 84
Andere Vorschriften
6. 7. 84 Empfehlung Nr. 1946/84 der Kommission an die Mitgliedstaaten zur
Verlängerung der Geltungsdauer der Empfehlung Nr. 1835/81 /EGKS
über die Pflicht zur Veröffentlichung von Preislisten und Verkaufs-
bedingungen sowie über im Stahlhandel verbotene Praktiken L 180/28 7 7 84
10. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 1960/84 der Kommission zur Wiedererhebung
der gegenüber dritten Ländern geltenden Zollsätze für bestimmte
Waren mit Ursprung in Jugoslawien L 183/5 11 7.84
10. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 1961 /84 der Kommission zur Wiedererhebung
der gegenüber dritten Ländern geltenden Zollsätze für bestimmte
Waren mit Ursprung in Jugoslawien L 183/6 11. 7.84
1. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 1962/84 der Kommission über die Wiederein-
führung des Zollsatzes für andere Gewebe aus Baumwolle, roh oder
gebleicht, der Warenkategorie Nr. ex 2 (Kennziffer 0023) r,it
Ursprung in Sri Lanka, dem die in der Verordnung (EWG) Nr. 3570/83
des Rates vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt werden L 183/7 11. 7 84
10. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 1963/84 der Kommission über die Wiederein-
führung des Zollsatzes für bestimmte Unterkleidung aus Gewirken,
weder gummielastisch noch kautschutiert, für Säuglinge, der Waren-
kategorie Nr. 68 (Kennziffer 0680) mit Ursprung in China, dem die in
der Verordnung (EWG) Nr. 3570/83 des Rates vorgesehenen Zoll-
präferenzen gewährt werden L 183/9 11. 7.84
28. 6. 84 Verordnung (EWG) Nr. 1966/84 des Rates über den Abschluß des
Abkommens zwischen der Eur~päischen Wirtschaftsgemeinschaft
und der Regierung sler Republik Aquatorialguinea über die Fischerei
vor der Küste von Aquatorialguinea L 188/1 16. 7.84
9. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 1967/84 des Rates zur Aufstockung der
für das Jahr 1984 eröffneten Gemeinschaftszollkontingente für
bestimmte Güteklassen von Ferrochrom der Tarifstelle ex 73.02 E 1
des Gemeinsamen Zolltarifs L 185/1 12. 7.84
9. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 1968/84 des Rates zur Änderung der Verord-
nung (EWG) Nr. 2975/83 zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung
eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte handgearbeitete
Waren L 185/3 12. 7.84
10. 7 84 Verordnung (EWG) Nr. 1973/84 der Kommission über die Fest-
setzung von Durchschnittswerten je Einheit für die Ermittlung des
Zollwerts bestimmter verderblicher Waren L 185/12 12. 7.84
1164 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1984, Teil 1
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger
Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.
Bundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige
Veröffentlichungen von wesentlicher Bedeutung.
Bundesgesetzblatt Teil II enthält
a) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu
ihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschrif-
ten sowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen,
b) Zolltarifvorschriften.
Bezugsbedingungen: laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Ab-
bestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres
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worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Post-
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ABI. EG
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
Nr./Seite vom
9. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 1988/84 des Rates über die vorläufige Anwen-
dung des Übereinkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der
Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung Kanadas
über die Aufstellung eines wissenschaftlichen Überwachungs-
programms im Regelungsbereich des NAFO-Übereinkommens L 186/1 13. 7.84
11. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 1992/84 der Kommission zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 1086/84 über die Einstellung des Kabeljau-
fangs durch Schiffe unter deutscher Flagge L 186/15 13. 7.84
12. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 1993/84 der Kommission zur Wiedereinfüh-
rung der Erhebung der Zölle für Milchsäure, ihre Salze und Ester, der
Tarifstelle 29.16 AI mit Ursprung in China, dem die in der Verordnung
(EWG) Nr. 3569/83 des Rates vorgesehenen Zollpräferenzen
gewährt werden L 186/16 13. 7.84
12. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 1995/84 der Kommission zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 2062/80 über Voraussetzung und Verfahren
der Anerkennung von Erzeugerorganisationen sowie deren Vereini-
gungen der Fischwirtschaft und den Widerruf dieser Anerkennung L 186/19 12. 7.84
9. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2006/84 des Rates über die Einführung einer
unmittelbaren Zusammenarbeit zwischen den Betrugsbekämpfungs-
stellen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemein-
schaft und den zuständigen Stellen der Schweizerischen Eid-
genossenschaft L 187 /1 14. 7.84
13. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2020/84 der Kommission zur Ermächtigung
der deutschen Interventionsstelle, Vorderviertel von Rindern im
Hinblick auf ihre Verarbeitung zu Konserven zu verkaufen, die zur
Schaffung von Notvorräten bestimmt sind L 187/50 14. 7.84
12. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2021 /84 der Kommission zur Festsetzung
mengenmäßiger Beschränkungen für die Einfuhren bestimmter Textil-
waren mit Ursprung in der Türkei L187/51 14. 7.84
9. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2022/84 der Kommission zur Änderung der
Höchstmengen für die Einfuhren bestimmter Textilerzeugnisse mit
Ursprung in der Tschechoslowakei, Ungarn und Polen L 187/54 14. 7. 84
16. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2035/84 der Kommission zur Wiedererhebung
der gegenüber dritten Ländern geltenden Zollsätze für bestimmte
Waren mit Ursprung in Jugoslawien L 189/13 17. 7.84
16. 7. 84 Verordnung (EWG) Nr. 2055/84 des Rates zur Änderung der Verord-
nung (EWG) Nr. 97 /69 über die zur einheitlichen Anwendung des
Schemas des Gemeinsamen Zolltarifs erforderlichen Maßnahmen L 191 /1 19. 7.84