909
Bundesgesetzblatt
Teil 1 Z 5702 A
1984 Ausgegeben zu Bonn am 19. Juli 1984 Nr. 31
Tag 1n h a I t Seite
17. 7. 84 Gesetz über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr
1984 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1984) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 909
neu: 640-7
Gesetz
über die Feststellung der Wirtschaftspläne
. des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1984
(ERP-Wirtschaftsplangesetz 1984)
Vom 17. Juli 1984
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: §3
Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt,
Erster Teil Kassenverstärkungskredite bis zur Höhe von zwanzig
vom Hundert des in § 1 festgestellten Betrages aufzu-
Allgemeine Aufgaben nehmen.
des ERP-Sondervermögens §4
§ 1 Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge
eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürf-
Der diesem Gesetz beigefügte, nach § 7 des Geset- nisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des
zes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens in Grundgesetzes), so bedarf es eines NRchtragshaus-
der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer halts nicht, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen
640-6, veröffentlichten bereinigten Fassung, geändert Betrag von 5 000 000 Deutsche Mark nicht überschrei-
durch das Zuständigkeitsanpassungs-Gesetz vom tet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.
18. März 1975 (BGBI. 1 S. 705), aufgestellte Wirt-
schaftsplan - Teil I a des Gesamtplans des ERP-Son-
dervermögens für das Jahr 1984 - wird in Einnahme und §5
Ausgabe auf ( 1) Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermäch-
4 175 000 000 Deutsche Mark tigt, mit Einwilligung des Bundesministers der Finanzen
festgestellt. Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistun-
gen zur Förderung der Wirtschaft einschließlich der
§ 2
freien Berufe bis zum Gesamtbetrag von 700 000 000
(1) Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt, Deutsche Mark zu Lasten des ERP-Sondervermögens
zur Deckung von Ausgaben für das Jahr 1984 Kredite in zu übernehmen.
Höhe von (2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die
821000000 Deutsche Mark auf Grund der Ermächtigungen der früheren Wirt-
aufzunehmen. schaftsplangesetze übernommenen Gewährleistungen
angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in
(2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch
Beträge zur Tilgung von im Jahr 1984 fällig werdenden genommen worden ist und für die erbrachten Leistun-
Krediten zu, deren Höhe sich aus der Finanzierungs- gen keinen Ersatz erlangt hat.
übersicht (Teil II des Gesamtplans) ergibt.
(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewähr-
(3) Die im ERP-Wirtschaftsplangesetz 1983 erteilte leistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurech-
Ermächtigung zur Beschaffung von Geldmitteln im nen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in
Wege des Kredites bleibt wirksam. Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten
910 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1984, Teil 1
sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, für das Jahr 1984 - wird in Einnahme und Ausgabe auf
soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungs- 2 300 000 Deutsche Mark
betrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten fest-
festgestellt.
gelegt wird.
§9
(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inan-
spruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt,
für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernom- Kredite bis zur Höhe von 5 000 000 Deutsche Mark
mene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr zur Tilgung von im Jahr 1984 fällig werdenden Krediten
anzurechnen. aufzunehmen (Finanzierungsübersicht - Teil II des
Gesamtplans -) .
§6
§ 10
Auf die in Kapitel 1 Titel 681 01 veranschlagte
Das ERP-lnvestitionshilfegesetz vom 17. Oktober
Dankesspende findet § 2 des Gesetzes über die Ver-
1967, zuletzt geändert durch das Zuständigkeitsanpas-
waltung des ERP-Sondervermögens keine Anwendung.
sungs-Gesetz, wird aufgehoben.
§7
Dritter Teil
Die Vorschriften des § 65 Abs. 7 der Bundeshaus-
haltsordnung finden im Jahr 1984 auf das Eigenkapital- Gemeinsame Bestimmungen
finanzierungsprogramm in Berlin keine Anwendung. In
Beteiligungsverträgen darf ein fester Veräußerungs- § 11
preis vereinbart werden.
Die §§ 2 bis 7 gelten bis zum Tage der Verkündung
des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1985 weiter.
Zweiter Teil §12
ERP-lnvestitionshilfe Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des
Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.
§8
Der diesem Gesetz beigefügte, nach § 2 des ERP- §13
lnvestitionshilfegesetzes vom 17. Oktober 1967 (BGBI. 1
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2
S. 989), zuletzt geändert durch das Zuständigkeits-
mit Wirkung vom 1. Januar 1984 in Kraft.
anpassungs-Gesetz, aufgestellte Wirtschaftsplan -
Teil I b des Gesamtplans des ERP-Sondervermögens (2) § 10 tritt am 1. Januar 1985 in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und
wird im Bundesgesetzblatt verkündet.
Bonn, den 17. Juli 1984
Der Bundespräsident
Weizsäcker
Der Bundeskanzler
Dr. Helmut Kohl
Der Bundesminister für Wirtschaft
Martin Bangemann
Für den Bundesminister der Finanzen
Der Bundesminister für Wirtschaft
Martin Bangemann
Nr. 31 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Juli 1984 911
Gesamtplan
des ERP-Sondervermögens 1984
Teil la: Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
vom 31 . August 1953
Teil lb: Wirtschaftsplan nach § 2 des ERP-lnvestitionshilfegesetzes vom 17. Oktober 1967 in der
Fassung des Gesetzes zur Änderung· des ERP-lnvestitionshilfegesetzes vom ·24_ Juli 1968
Teil II: Finanzierungsübersicht
Teil III: Kreditfinanzierungsplan
Anlage: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 1982
Teil I a
Wirtschaftsplan
nach § 7 des Gesetzes
über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
vom 31 . August 1 953
Kapitel 1 (Ausgaben): Bundesgebiet (ohne Berlin)
Kapitel 2 (Ausgaben): Berlin
Kapitel 3 (Ausgaben): Exportfinanzierung
Kapitel 4 (Ausgaben): Sonstige Ausgaben
Kapitel 5 (Einnahmen): Einnahmen
Kapitel 6 (Ausgaben): Beitrag zur Gemeinschaftsinitiative
912 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1984, Teil 1
Kap.1
Betrag Betrag
Titel Ist-Ergebnis
und für für 1982
Zweckbestimmung 1'984 1983
Funktion
1000 DM 1000 DM 1000 DM
1 2 3 4 5
Ausgaben
Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden
unter Einschaltung des zuständigen Hauptleihinstituts
nach Maßgabe von Einzelrichtlinien vergeben.
862 01-691 Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner und
mittlerer Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 024 000 1 848 000 1 595 710
Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 850 000 000 DM
fällig im Jahr 1985
Die Verpflichtungsermächtigung ist teilweise gesperrt; ihre In-
anspruchnahme bedarf, soweit sie den Betrag von 750 000 000
DM übersteigt, der Einwilligung des Ausschusses für Wirtschaft
des Deutschen Bundestages.
862 03-731 Investitionen von Seehafenbetrieben 45000 45000 38310
Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . 25 000 000 DM
davon fällig:
Jahr 1985 bis zu . .. . . .. .. . .. . . .. . .. . .. .. .. 15 000 000 DM
Jahr 1986 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 000 000 DM
853 02-692 Investitionen von Gemeinden ....................... . 80000 75000 71 414
Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . 25 000 000 DM
davon fällig:
Jahr 1985 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 000 000 DM
Jahr 1986 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 000 000 DM
Nr. 31 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1Q. Juli 1984 913
Bundesgebiet (ohne Berlin)
Erläuterungen
6
Zu Tit. 862 01 Zu e)
Die ERP-Darlehensprogramme für kleine und mittlere Unterneh- Die Darlehen sollen der Erhaltung der Vielfalt der Träger der
men sollen - entsprechend den von der Bundesregierung vorge- Meinungsbildung dienen; sie können zur Finanzierung techni-
legten „Grundsätze einer Strukturpolitik für kleine und mittlere scher Einrichtungen der Herstellung und des Vertriebs von
Unternehmen" (vgl. ST-Drucksache 7/5248 vom 21. Mai 1976) Zeitungen und Zeitschriften sowie der hierfür erforderlichen
- der Leistungssteigerung dienen. Baumaßnahmen gewährt werden.
Kooperationsvorhaben sollen bevorzugt berücksichtigt werden, Zu f)
wenn sie eine Verbesserung der Leistungskraft der Koopera-
tionspartner bei Wahrung ihrer Selbständigkeit erwarten lassen. Der Betrag steht Partikulieren und Kleinreedern für den Bau und
Umbau von Binnenschiffen zur Verfügung.
Im einzelnen sind Darlehen vorgesehen für
a) Vorhaben in regionalen Fördergebieten 990 000 000 DM
b) Existenzgründungen und standortbe- Zug)
dingte Investitionen sowie Maßnahmen Mit diesen Darlehen werden den Kreditgarantiegemeinschaften
gegen Lärm, Geruch und Erschütterun- der mittelständischen gewerblichen Wirtschaft und der freien
gen ............................... . 975 000 000 DM Berufe sowie den Beteiligungsgarantiegemeinschaften Haf-
c) betriebliche Ausbildungsstätten ..... . 10000000 DM tungsfonds in Höhe von 3 % ihrer Bürgschafts-/Garantiever-
d) die Refinanzierung privater Kapitalbe- pflichtungen zur Verügung gestellt.
teiligungsgesellschaften ............ . 23000000 DM
e) die Förderung kleiner und mittlerer Verpflichtungsermächtigung:
Presseunternehmen ................ . 16000000 DM
Zur besseren Kreditversorgung der kleinen und mittleren Unter-
f) die Binnenschiffahrt ................ . 5000000 DM nehmen, insbesondere im Regional- und Existenzgründungs-
g) Kredit- und Beteiligungsgarantiege- programm, ist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe
meinschaften (Haftungsfondsdarlehen) 5000000 DM von 850 000 000 DM auf das Aufkommen des Jahres 1985
erforderlich. Der - zunächst gesperrte - Teilbetrag von
2 024 000 000 DM 100 000 000 DM darf nur für das Existenzgründungsprogramm
Zu a) verwendet werden.
Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen in den Gebieten
der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirt- Zu Tit. 862 03
schaftsstruktur" können Darlehen für Investitionen erhalten,
wenn sie für die im Bundeshaushaltsplan (Kap. 09 02 Tit. 882 81 Die Mittel sollen dazu beitragen, die Wettbewerbslage der deut-
und 882 82) veranschlagten Mittel nicht antragsberechtigt sind. schen Seehäfen zu verbessern.
400 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs- 30 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-
ermächtigung zugesagt. ermächtigung zugesagt.
Zu b) Verpflichtungsermächtigung:
Gefördert werden Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Ver-
- Existenzgründungen von Nachwuchskräften und pflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 25 000 000 DM auf
- standortbedingte Investitionen das Aufkommen der Jahre 1985 und 1986 erforderlich.
von Unternehmen des Handels, Handwerks, Gaststätten- und
Beherbergungsgewerbes, des produzierenden Gewerbes und
des Kleingewerbes. Es können auch Investitionen zur Minde- Zu Tit. 853 02
rung von Lärm, Geruch und Erschütterungen gefördert werden. Die Mittel sind vorgesehen für Vorhaben in Schwerpunktorten
400 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs- der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirt-
ermächtigung zugesagt. schaftsstruktur"; die Vorhaben müssen der Verbesserung der
Standortqualität dieser Orte dienen. Gefördert werden Investi-
Zu c) tionen zur Steigerung des Wohn- und Freizeitwertes.
Die Darlehen sind zur Errichtung oder Erweiterung betrieblicher 60 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-
Ausbildungsplätze (Lehrwerkstätten) bestimmt. ermächtigung zugesagt.
Zu d) Verpflichtungsermächtigung:
Durch Refinanzierungsdarlehen an private Kapitalbeteiligungs-
Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Ver-
gesellschaften soll kleinen und mittleren Unternehmen die
pflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 25 000 000 DM auf
Beschaffung von haftendem Kapital erleichtert werden.
das Aufkommen der Jahre 1985 und 1986 erforderlich.
914 , Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1984, Teil 1
Kap.1
Betrag Betrag
Titel Ist-Ergebnis
für für
und Zweckbestimmung 1982
Funktion
1984 1983
1000 DM 1000DM 1000DM
1 2 3 4 5
681 01-029 Dankesspende .................................... . 10000 10000 10000
831 01-853 Beitrag zur Erhöhung des GrundRapitals der Lasten-
ausgleichsbank .................................... . 25000
Titelgruppe
Titelgr. 01 Umweltschutz (530 000) (480 000) (498 817)
Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
853 11-330 Abwasserreinigung ................................ . 380000 350000 348 690
Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 130 000 000 DM
davon fällig:
Jahr 1985 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 000 000 DM
Jahr 1986 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 000 000 DM
853 1 2-330 Abfallwirtschaft .................................... . 75000 60000 76520
Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 35 000 000 DM
davon fällig:
Jahr 1985 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 000 000 DM
Jahr 1986 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 000 000 DM
862 11-330 Luftreinhaltung .................................... . 75000 70000 73607
Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . 35 000 000 DM
davon fällig:
Jahr 1985 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 000 000 DM
Jahr 1986 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 000 000 DM
Gesamtausgaben 2 689 000 2 483 000
Abschluß
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 10000 10000
Ausgaben für Investitionen 2 679 000 2473000
Gesamtausgaben 2 689 000 2 483 000
Nr. 31 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Juli 1984 915
Bundesgebiet (ohne Berlin)
Erläuterungen
6
Zu Tit. 681 01 Zu Tit. 853 12
Aus Anlaß der 25. Wiederkehr der Verkündung des Marshall- Die Mittel können für die Errichtung und Einrichtung von Anlagen
plans (5. Juni 1972) hat die Bundesregierung einer damals er- zur Abfallbeseitigung und Abfallverwertung zur Verfügung
richteten amerikanischen Stiftung (,,THE GERMAN MARSHALL gestellt werden.
FUND OF THE UNITED STATES - A MEMORIAL TO THE 40 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-
MARSHALL PLAN") eine Dankesspende von jährlich ermächtigung zugesagt.
10 000 000 DM für die Dauer von 15 Jahren ( 1972 bis 1986) zu-
gesagt. Die Stiftung fördert durch Zuschüsse an Einzelpersonen Verpflichtungsermächtigung:
und Organisationen innerhalb und außerhalb der USA For-
schungs- und Studienprogramme, die dem Verständnis und der Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Ver-
Lösung bestimmter nationaler und internationaler Probleme pflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 35 000 000 DM auf
moderner Industriegesellschaften (z. B. Großstadtprobleme, das Aufkommen der Jahre 1985 und 1986 erforderlich.
Umweltschutz, Bodennutzung, Arbeitswelt, Medien, Nord-Süd-
Dialog) dienen sollen. Zu Tit. 862 11
Die Mittel sollen der Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur
Luftreinhaltung, insbesondere kleiner und mittlerer Unter-
Zu Tit. 853 11 nehmen der gewerblichen Wirtschaft, dienen.
Die Mittel sind für den Bau von Abwasserreinigungsanlagen 40 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-
bestimmt. 190 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Ver- ermächtigung zugesagt.
pflichtungsermächtigung zugesagt.
Verpflichtungsermächtigung:
Verpflichtungsermächtigung:
Das Programm der Luftreinhaltung soll weiterhin kontinuierlich
Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Ver- fortgeführt werden. Es ist daher für die Jahre 1985 und
pflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 130 000 000 DM auf 1986 eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von
das Aufkommen der Jahre 1985 und 1986 erforderlich. 35 000 000 DM erforderlich.
916 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1984, Teil 1
Kap.2
Betrag Betrag Ist-Ergebnis
Titel
für für 1982
und Zweckbestimmung 1984 1983
Funktion
1000 DM 1000 DM 1000 DM
1 2 3 4 5
Ausgaben
In Anbetracht der besonderen politischen Lage Berlins
können im Rahmen der veranschlagten Mittel Finanzie- ·
rungshilfen gewährt oder Beteiligungen übernommen
werden, bei denen die üblichen bankmäßigen und
betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen nicht oder
nicht in vollem Umfang vorliegen, die jedoch im Hinblick
auf die politische Zielsetzung der Berlinhilfe gerechtfertigt
erscheinen; Entsprechendes gilt für die Übernahme von
Gewährleistungen.
Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden
unter Einschaltung des zuständigen Hauptleihinstituts
nach Maßgabe von Einzelrichtlinien vergeben.
Titelgruppen
Titelgr. 01 Wirtschaftsförderung durch Bereitstellung von Investi-
tions- und sonstigen Krediten ...................... . (570 000) (549 400) (533 831)
862 11-691 Investitionsdarlehen an Unternehmen ............... . 530 000 510 000 520066
Einsparungen bis zur Höhe von 20 000 000 DM dienen zur
Deckung von Ausgaben bei Tit. 862 12.
Die Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei
Tit. 862 14 überschritten werden.
Einsparungen bis zur Höhe von 20 000 000 DM dienen zur Ver-
stärkung der Ausgaben bei Tit. 862 14. ·
Die Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei
Tit. 831 21 überschritten werden.
Einsparungen bis zur Höhe von 30 000 000 DM dienen zur Ver-
stärkung der Ausgaben bei Tit. 831 21.
Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 205 000 000 DM
davon fällig:
im Jahr 1985 bis zu ...................... 150 000 000 DM
im Jahr 1986 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 000 000 DM
862 12-691 Betriebsmittelkredite an Unternehmen ............... . 806
Ausgaben dürfen bis zur Höhe von 20 000 000 DM der Ein-
sparungen bei Tit. 862 11 geleistet werden.
862 13-691 Umwandlung von Beteiligungen in Darlehen .......... . 700
Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Kap. 5
Tit. 133 02 geleistet werden.
862 14-692 Förderung des Absatzes Berliner Erzeugnisse ....... . 40000 39400 12 249
Einsparungen dienen zur Verstärkung der Ausgaben bei
Tit. 862 11.
Die Ausgaben dürfen bis zu 20 000 000 DM der Einsparungen
bei Tit. 862 11 überschritten werden.
Die Ausgaben bei Tit. 862 14 und 831 21 sind in Höhe von
20 000 000 DM gegenseitig deckungsfähig.
862 15-691 Aufbaumaßnahmen ................................ . 10
Nr. 31 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Juli 1984 917
Berlin
Erläuterungen
6
Zu Tit. 862 11
Die Berliner Wirtschaft hat nach wie vor einen erheblichen
Bedarf an Investitionsdarlehen. Die veranschlagten Mittel sollen
für
a) die Errichtung neuer Betriebe,
b) die Erweiterung, Rationalisierung und Umstellung von Be-
trieben
verwendet werden.
185 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-
ermächtigung zugesagt.
Verpflichtungsermächtigung:
Die Förderung der Berliner Wirtschaft soll auch in den Jahren
1985 und 1986 kontinuierlich fortgeführt werden. Damit bereits
1984 Projekte begonnen werden können, für die erst in den
oben genannten Jahren Mittel zur Verfügung zu stehen brau-
chen, ist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von
205 000 000 DM erforderlich.
Zu Tit. 862 13
Beteiligungen an Berliner Unternehmen können bei Fälligkeit
(Ablauf der vereinbarten Laufzeit gemäß Beteiligungsvertrag) in
ERP-Darlehen umgewandelt werden.
(Vgl. Einnahmen bei Kap. 5 Tit. 133 02)
Zu Tit. 862 14
Die Mittel sind für die anteilige Finanzierung von Aufträgen west-
deutscher Auftraggeber an Berliner gewerbliche Unternehmen
vorgesehen. Von dem Ansatz können bis zu 10 000 000 DM für
Auslandsaufträge verwendet werden.
918 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1984, Teil 1
Kap.2
Betrag Betrag
Titel Ist-Ergebnis
für für 1982
und Zweckbestimmung 1984 1983
Funktion
1000 DM 1000 DM 1000DM
1 2 3 4 5
Titelgr. 02 Eigenkapitalfinanzierungsprogramm ................. . (20 000) (20 000) (51 250)
831 21-691 Erwerb von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen
Rechten ........................................... . 20000 20000 1 250
Einsparungen dienen zur Verstärkung der Ausgaben bei
Tit. 862 11.
Die Ausgaben dürfen bis zu 30 000 000 DM der Einsparungen
bei Tit. 862 11 überschritten werden.
Die Ausgaben bei Tit. 831 21 und Tit. 862 14 sind in Höhe von
20 000 000 DM gegenseitig deckungsfähig.
831 22-691 Erwerb von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen
Rechten durch Umwandlung bereits gewährter Darlehen
Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Kap. 5
Tit. 182 02 geleistet werden.
831 23-691 Konsolidierung bei Beteiligungen .................... . 50000
Titelgr. 03 Wirtschaftsnahe Forschung und andere Förder-
maßnahmen ....................................... . (5 300) (5 300) (5 094)
685 31-171 Wirtschaftsnahe Forschung ........................ . 2800 2800 2594
Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . 2 800 000 DM
davon fällig:
Jahr 1985 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 800 000 DM
Jahr 1986 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 000 000 DM
685 32-643 Ausstellungen, Messen und sonstige wirtschaftliche
Fördermaßnahmen ................................. . 2500 2500 2500
652 01-699 · Bevorratungsmaßnahmen 600
Gesamtausgaben 595 300 575300
Abschluß
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 5300 ·5900
Ausgaben für Investitionen 590000 569 400
Gesamtausgaben 595 300 575 300
Nr. 31 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Juli 1984 919
Berlin
Erläuterungen
6
Zu Tit. 831 21 Verpflichtungsermächtigung:
Das ERP-Sondervermögen kann Beteiligungen an Berliner Die Förderung der wirtschaftsnahen Forschung in Berlin soll
Unternehmen vorübergehend erwerben, um deren Eigenkapital auch in den kommenden Jahren kontinuierlich fortgeführt wer-
zu verstärken. den. Damit bereits 1984 Vorhaben begonnen werden können,
für die erst in den Jahren 1985 und 1986 Mittel zur Verfügung zu
stehen brauchen, sind Verpflichtungsermächtigungen bis zur
Zu Tit. 831 22
Höhe von insgesamt 2 800 000 DM erforderlich.
Forderungen aus EAP-Darlehen an Berliner Unternehmen
können in Beteiligungen umgewandelt werden, um das Kapital Zu Tit. 685 32
dieser Unternehmen dem ausgeweiteten Geschäftsumfang an-
zupassen (vgl. Einnahme Kap. 5 Tit. 182 02). Die veranschlagten Zuschußmittel sind in erster Linie für
Ausstellungen und Messen vorgesehen, insbesondere für
Zu Tit. 685 31 - die Übersee-Import-Messe „Partner des Fortschritts",
- die Internationale Börse des Tourismus/Internationale
Die Mittel (Zuschüsse und Zuweisungen) sind für die Förderung Boots- und Freizeitschau,
von Forschungsvorhaben bestimmt, deren Ergebnisse erwarten
lassen, daß sie als Ausgangspunkt für die technische und wirt- - die Internationale Grüne Woche.
schaftliche Entwicklung verwendet werden können. Die geför- Die Mittel können ggf. auch für andere Ausstellungen und
derten Forschungsvorhaben liegen insbesondere auf den Messen in Berlin verwendet werden.
Gebieten der Materialprüfung, des Meßwesens, der Elektronik,
Umwelttechnik, Kommunikationstechnik und der Schiffbau- Darüber hinaus dürfen aus dem Titel in beschränktem Umfang
technik. Die Mittel werden Wissenschaftlern, die ihren Wohnsitz sonstige wirtschaftliche Fördermaßnahmen finanziert werden,
oder Arbeitsplatz in Berlin haben und in der Regel Angehörige die sowohl den Interessen Berlins als auch denen der Vereinig-
einer wissenschaftlichen Institution in Berlin sind, über diese In- ten Staaten von Amerika dienen; hierzu gehören vor allem
stitution zur Verfügung gestellt; hierzu gehören auch die Werbemaßnahmen zugunsten der Berliner Wirtschaft in den
Bundesanstalt für Materialprüfung und die Physikalisch-Techni- USA.
sche Bundesanstalt Berlin. Die Abwicklung des Programms
obliegt dem Senator für Wirtschaft und Verkehr Berlin, der inso-
weit als Treuhänder für das ERP-Sondervermögen handelt.
920 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1984; Teil 1
Kap.3
Betrag Betrag
Titel Ist-Ergebnis
für für
und Zweckbestimmung 1982
1984. 1983
Funktion
1000 DM 1000 DM 1000 DM
1 2 3 4 5
Ausgaben
866 01-023 Finanzierungshilfe für Lieferungen und Leistungen in
Entwicklungsländer (Exportfonds 11) ................. . 155 000 150 000 186 505
Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 120 000 000 DM
davon fällig:
Jahr 1987 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 000 000 DM
Jahr 1988 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 000 000 DM
Gesamtausgaben 155 000 150 000
Abschluß
Ausgaben für Investitionen 155000 150000
Nr. 31 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Juli 1984 921
Exportfinanzierung
Erläuterungen
6
Zu Tit. 866 01
Die Darlehen, die überwiegend auf Grund früherer Verpflich-
tungsermächtigungen zugesagt sind, dienen der Finanzierung
von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Aus-
fuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer. Die Kredit-
anstalt für Wiederaufbau verstärkt die ERP-Darlehen im Verhält-
nis 1 : 3 mit Mitteln, die sie auf dem Geld- und Kapitalmarkt
beschafft.
Mit der Verpflichtungsermächtigung von 120 000 000 DM
(davon 30 000 000 DM für 1987 und 90 000 000 DM für 1988)
soll eine kontinuierliche Förderung der langfristigen Exportge-
schäfte mit den Entwicklungsländern sichergestellt werden.
Für denselben Verwendungszweck stehen auf Grund früher
gewährter Darlehen weitere ERP-Mittel in Höhe von ursprüng-
lich 500 000 000 DM zur Verfügung, die revolvierend eingesetzt
und durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zu einem
Gesamtvolumen von 2 000 000 000 DM verstärkt werden
(Exportfonds 1). Einzelheiten vgl. dazu ERP-Wirtschaftsplan-
gesetz 1981 - BGBI. 1 S. 7 45 - (Erläuterungen zu Kap. 3
Tit. 866 01 ).
922 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1984, Teil 1
Kap.4
Titel Betrag Betrag
Ist-Ergebnis
und für für
Zweckbestimmung 1982
1984 1983
Funktion
10000M 1000 DM 1000DM
1 2 3 4 5
Ausgaben
526 01-680 Gerichts- und ähnliche Kosten ...................... . 50 55 2
531 01-013 Kosten zur Durchführung von Veröffentlichungen und
Untersuchungen ................................... . 400 400 193
532 01-680 Kosten zur Durchführung von Prüfungen ............. . 45 340
671 01-680 Bearbeitungsgebühren ............................. . 1100 1100 955
671 02-680 Sächliche Verwaltungsausgaben .................... . 5 5
575 01-928 Verzinsung der Kredite ............................. . 574100 589800 407 806
870 01-680 l_nanspruchnahme aus Gewährleistungen ............ . 5000 5000
Gesamtausgaben 580700 596 700
Abschluß
Sächliche Ausgaben 1 600 1 900
Zinskosten ........................................ . 574100 589800
Ausgaben für Investitionen 5000 5000
Gesamtausgaben 580 700 596 700
Nr. 31 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Juli 1984 923
Sonstige Ausgaben
Erläuterungen
6
Zu Tit. 526 01 Zu Tit. 575 01
Die Mittel sind zur Abdeckung von Kosten und Gebühren für die Der Betrag ist für die Verzinsung der aufgenommenen Kredite
Einziehung von Forderungen, für die Rechtsverfolgung und vorgesehen. Aus diesem Ansatz können auch die Disagiokosten
Rechtsverteidigung vorgesehen. für die gemäß §§ 2 und 3 des ERP-Wirtschaftsplangesetzes
1984 aufzunehmenden Kredite gezahlt werden.
Zu Tit. 531 01
Zu Tit. 870 01
Mit diesen Mitteln sollen insbesondere Maßnahmen der Öffent-
lichkeitsarbeit finanziert werden, die mit der Verwaltung des Nach
ERP-Sondervermögens in Zusammenhang stehen. Hierzu 1. § 2 des Dritten Gesetzes über die Übernahme von Sicher-
gehört in erster Linie die jährliche ERP-Broschüre, in der über heitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der
Tätigkeit und Programme des ERP-Sondervermögens berichtet deutschen Wirtschaft vom 6. Dezember 1954 (BGBI. 1
wird. Darüber hinaus können für die zweckmäßige und wirksame s. 365),
Verwendung der ERP-Mittel Untersuchungen und sonstige
Erhebungen vorgenommen werden. 2. § 1 des Gesetzes zur Ergänzung des Dritten Gesetzes über
die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährlei-
stungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft vom 17. Mai
Zu Tit. 532 01 1957 (BGBI. 1 S. 517),
Veranschlagt sind Kosten für Prüfunge_r, die im Zusammenhang
mit der Gewährung von Krediten, der Ubernahme von Gewähr·- 3. § 5 des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1962 vom 1. Juni
leistungen und der Verwaltung von Beteiligungen erforderlich 1962 (BGBI. II S. 645) und
werden.
4. den ERP-Wirtschaftsplangesetzen 1964 bis 1983
Zu Tit. 671 01 konnte bzw. kann das ERP-Sondervermögen Gewährleistungen
Hier sind die vom ERP-Sondervermögen zu erstattenden Bear- bis zum Gesamtbetrag von 1 106 000 000 DM zu seinen Lasten
beitungsgebühren der Kreditinstitute veranschlagt, soweit sie übernehmen. Ein Teilbetrag von 406 000 000 DM (aus den
nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbe- Ermächtigungen gemäß den vorstehenden Punkten 1, 2 und 3)
ist durch Gewährleistungen voll belegt. Die Verpflichtungen aus
sondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von
ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. 8. wenn das ERP- diesen Ermächtigungen betrugen zum 31. Dezember 1982
Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen 52 939 996 DM.
wird und den Hauptleihinstituten die Weiterverfolgung der auf Das restliche Gewährleistungsvolumen von 700 000 000 DM
das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderu_rgen über- (aus der jeweiligen Ermächtigung gemäß Punkt 4), für das ein
tragen worden ist) sowie die Gebühren, die für die Ubernahme revolvierender Einsatz zugelassen ist, war am 31. Dezember
und Verwaltung von Beteiligungen im Rahmen des Eigenkapital- 1982 mit Verpflichtungen im Betrag von 120 538 095 DM belegt.
finanzierungsprogramms Berlin (vgl. Kap. 2 Tit. 831 21 und 22)
und für die Bearbeitung von Krediten zu erleichterten Bedingun- Der Gesamtbetrag der Verpflichtungen des ERP-Sonderver-
gen (vgl. Kap. 2 Tit. 862 13) an die Berliner Industriebank AG zu mögens aus Gewährleistungen betrug somit am 31. Dezember
zahlen sind. 1982 173 478 091 DM.
Die veranschlagten Mittel sind zur Deckung von lnanspruch-
Zu Tit. 671 02
nahmen des ERP-Sondervermögens aus solchen Verpflichtun-
Der Betrag ist geschätzt. gen vorgesehen.
924 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1984, Teil 1
Kap.5
Betrag Betrag
Titel Ist-Ergebnis
für für
und Zweckbestimmung 1982
1984 1983
Funktion
1000 DM 1000 DM 1000 DM
1 2 3 4 5
Einnahmen
119 01-680 Rückflüsse, Erlöse und Erträge aus Zuschüssen 30 30 1 800
119 02-680 Stundungs-, Verzugszinsen u. a ..................... . 50 50 178
· 119 99-680 Vermischte Einnahmen ............................. . 210
1 21 01-853 Erträge aus Beteiligungen .......................... . 1 989 1 530 1 530
1 21 02-691 Erträge aus Beteiligungen im Rahmen der Eigenkapital-
finanzierung ....................................... . 2000 2000 2474
133 01-691 Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen im
Rahmen der Eigenkapitalfinanzierung ................ . 3
(ohne Umwandlung von Beteiligungen in Darlehen)
133 02-691 Einnahmen aus der Umwandlung von Beteiligungen in
Darlehen .......................................... . 700
Die Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei. Kap. 2
Tit. 86213.
133 03-691 Rückflüsse aus der Konsolidierung bei Beteiligungen .. 4038
133 04-872 Erlös aus der Veräußerung von Forderungen ......... . 156 000 156 000
141 01-680 Vergütungen für die Übernahme von Gewährleistungen 50 70 42
141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewähr-
leistungen ......................................... . 3
162 01-691 Zinsen aus Darlehen ............................... . 982 680 864 760 808 745
162 03-872 Zinsen aus Wertpapieren und sonstige Zinsen ....... . 10 000 10 000 15465
182 01-691 Tilgung von Darlehen ............................... . 2 201 201 2 050 560 2146 039
(ohne Umwandlung von Darlehen in Beteiligungen)
182 02-691 Einnahmen aus der Umwandlung von Darlehen in Beteili-
gungen ........................................... .
Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Kap. 2
Tit. 831 22.
325 02-928 Einnahmen aus Krediten 821 000 1325000 601 205
Gesamteinnahmen 4 175 000 4 410 000
Abschluß
Verwaltungseinnahmen 50 70
Übrige Einnahmen 4174 950 4409930
Gesamteinnahmen 4 175 000 4 410 000
Nr. 31 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Juli 1984 925
Einnahmen
Erläuterungen
6
Zu Tit. 119 01 Zu Tit. 141 01
Die Empfänger von ERP-Zuschüssen sind verpflichtet, Erlöse Für die Übernahme von Gewährleistungen ist grundsätzlich eine
aus dem Verkauf unbrauchbar oder entbehrlich gewordener Vergütung an das ERP-Sondervermögen zu zahlen.
Geräte, Ausstattungsgegenstände und dergleichen sowie
Reingewinne aus der Verwertung von Forschungsergebnissen
(Lizenzgebühren usw.) an das ERP-Sondervermögen abzu- Zu Tit. 141 02
führen. Der Betrag ist geschätzt.
Zu Tit. 119 02
Zu Trt. 162 01
Der Betrag ist geschätzt.
Veranschlagt sind Zinsen
a) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau 580 500 000 DM
Zu Tit. 121 01
b) von der Berliner Industriebank AG .... . 87500000DM
Das ERP-Sondervermögens erwartet aus seiner Beteiligung an der c) von der Lastenausgleichsbank ....... . 264 200 000 DM
Berliner Industriebank AG, die z. Z. 44 200 000 DM beträgt, auch im
Jahr 1984 die Zahlung einer Dividende. d) aus Darlehen an Gemeinden ......... . 43800000DM
e) von Sonstigen ....................... . 6680000DM
Zu Tit. 121 02 982 680 000 DM
Veranschlagt sind Erträge aus Beteiligungen, die im Rahmen des
Eigenkapitalfinanzierungsprogramms übernommen worden sind. Zu Til 162 03
Der Betrag ist geschätzt.
Zu Tit. 133 04
Das ERP-Sondervermögen hatte im Jahr 1982 bestimmte Ver- Zu Tit. 182 01
mögenswerte - Forderungen gegenüber der Kreditanstalt für
Wiederaufbau und gegenüber dem Bund aus der Finanzierung Veranschlagt sind Tilgungen
seiner Beteiligungen an der Weltbank und der Internationalen a) durch die Kreditanstalt für Wiederauf-
Finance-Corporation (IFC) - in Höhe von zusammen bau 1 161 900 000 DM
rd. 468 000 000 DM auf den Bundeshaushalt übertragen. Der Ver- b) durch die Berliner Industriebank AG .. 398 000 000 DM
äußerungserlös diente der - ertragsneutralen - Finanzierung des c) durch die Lastenausgleichsbank .... . 518 000 000 DM
ERP-Beitrags von 1 600 000 000 DM zu der von der Bundes-
regierung im Rahmen des Jahreswirtschaftsberichtes 1982 am d) von Darlehen an Gemeinden ........ . 106 800 000 DM
3. Februar 1982 beschlossenen Gemeinschaftsinitiative für e) durch Sonstige .................... . 16 501 000 DM
Arbeitsplätze, Wachstum und Stabilität (vgl. Erläuterungen zu
Kapitel 6); dieser Beitrag des ERP-Sondervermögens wurde in den 2 201 201 000 DM
ERP-Wirtschaftsplan - Kapitel 6 - aufgenommen.
Bei dem hier veranschlagten Betrag handelt es sich um die zweite Zu Tit. 325 02
Rate des Veräußerungserlöses, den der Bundeshaushalt an das Gemäß § 2 Abs. 1 ERP-Wirtschaftsplangesetz 1984 können
ERP-Sondervermögen in den Jahren 1983, 1984 und 1985 Geldmittel im Wege des Kredits beschafft werden. Die Veran-
jeweils in drei gleichen Beträgen von 156 000 000 DM zu zahlen• schlagung der Netto-Kreditaufnahme entspricht der Vorschrift
hat (vgl. Kap. 08 06 Tit. 831 12 des Bundeshaushaltsplans 1982 des § 15 Abs. 1 Satz 2 BHO (vgl. im übrigen Finanzierungsüber-
- Nachtrag - und 1983). sicht Teil II Nr. 4).
926 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1984, Teil 1
Kap. 6
Betrag Betrag
Titel Ist-Ergebnis
für für
und Zweckbestimmung 1982
1984 1983
Funktion
1000 DM 1000DM 1000DM
1 2 3 4 5
Ausgaben
Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden
nach Maßgabe von Einzelrichtlinien vergeben.
862 61-691 Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner und
mittlerer Unternehmen ............................. . 240000
Titelgruppe
Titelgr. 01 Umweltschutz (155 000) (365 000) (42 740)
Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
853 61-330 Abwasserreinigung ................................ . 135 000 190 000 15000
853 62-330 Abfallwirtschaft .................................... . 20000 90000 12 480
862 62-330 Luftreinhaltung 85000 15 260
Gesamtausgaben 155 000 605 000
Abschluß
Gesamtausgaben für Investitionen 155 000 605 000
Nr. 31 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Juli 1984 927
Beitrag zur Gemeinschaftsinitiative
Erläuterungen
6
Zu Kap. 6
Das Kap. 6 betrifft den ERP-Beitrag zu der von der Bundes-
regierung im Rahmen des Jahreswirtschaftsberichts 1982 am
3. Februar 1982 beschlossenen Gemeinschaftsinitiative. Der
entsprechende Passus des Jahreswirtschaftsberichts (Ab-
schnitt B Nr. 15 b) sah zur Förderung von privaten und öffent-
lichen Investitionen u. a. eine Aufstockung der Kreditprogramme
des ERP-Sondervermögens in Höhe von 1 600 000 000 DM vor;
zur- ertragsneutralen - Finanzierung dieser Aufstockung, die im
ERP-Wirtschaftsplan 1982 (Kap. 6) vollzogen wurde, übernahm
der Bund Forderungen des ERP-Sondervermögens gegenüber
der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der Weltbankgruppe in
Höhe von insgesamt rd. 468 000 000 DM (vgl. Erläuterungen zu
Kap. 5 Tit. 133 04).
Von den Darlehensmitteln des Aufstockungsprogramms, die zur
Leistungssteigerung kleiner und mittlerer Unternehmen und für
Umweltschutzmaßnahmen bereitgestellt wurden, waren im
ERP-Wirtschaftsplan 1982 barmäßig 685 000 000 DM, der Rest
in Form von Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 1983
(605 000 000 DM), 1984 (155 000 000 DM) und 1985
(155 000 000 DM) veranschlagt worden.
Zu Titelgruppe 01 - Umweltschutz -
Die Mittel für den Umweltschutz können auch für entsprechende
Vorhaben in Berlin eingesetzt werden.
Zu Tit. 853 61
Die Mittel sind für den Bau von Abwasserreinigungsanlagen
(Kläranlagen, Rückstaubecken etc., nicht jedoch Kanalisation)
bestimmt.
Zu Tit. 853 62
Die Mittel können für die Errichtung und Einrichtung von Anlagen
zur Abfallbeseitigung und Abfallverwertung (Mülldeponien, Ver-
brennungsanlagen sowie das Recycling von Abfallstoffen) zur
Verfügung gestellt werden.
928 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1984, Teil 1
Abschluß
davon entfallen auf
Zuweisungen
Kap. Bezeichnung Einnahmen Ausgaben sächliche Zins- In-
Ausgaben und vestitionen
kosten
Zuschüsse für
lfd. Zwecke
1000DM 1000DM 1000DM 1000DM 1000 DM 1000 DM
1 Bundesgebiet
(ohne Berlin) ........ 2 689 000 10000 2 679 000
2 Berlin ............... 595300 5300 590000
3 Export-
finanzierung ......... 155 000 155 000
4 Sonstige Ausgaben .. 580 700 1 600 574100 5000
5 Einnahmen .......... 4175000
6 Beitrag zur
Gemeinschafts-
initiative ............ 155 000 155 000
4175 000 4175 000 1 600 574100 15300 3584000
Anlage 1
zu Kap. 1 - Ausgaben -
Titel
862 01 Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner und mittlerer Unternehmen
Ist-Ergebnis
1984 1983 1982
Funktion 1 000 DM 1 000 DM 1 000 DM
634 Verarbeitende Industrie ................... . 163 334
635 Handwerk und Kleingewerbe .............. . 389 311
641 Handel .................................. . 340908
650 Fremdenverkehr ......................... . 87047
670 Sonstige Dienstleistungen ................ . 95064
680 Sonstige Bereiche ....................... . 86581
Zonenrandgebiet
691 Betriebliche Investitionen 433465
Summe 1595710
Ansatz 2024000 1 873000
Nr. 31 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Juli 1984 929
Anlage II
Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
Kapitel a) aus Jahr
Zweckbestimmung 1987 1988
Titel Vorjahren 1984 1985 1986
b) neu
in Mio DM
Kap. 1
a 800
86201 Kleine und mittlere Unternehmen .....
b 850
a 30 20
86203 Seehafenbetriebe ...................
b 15 10
a 60 25
85302 Investitionen von Gemeinden .........
b 15 10
a 190 100 30
85311 Abwasserreinigung ..................
b 80 50
a 40 5
85312 Abfallwirtschaft .....................
b 20 15
86211 Luftreinhaltung ......................
a 40 15
b 20 15
a 10 10 10
681 01 Dankesspende ......................
b
Kap.2
86211 Investitionskredite ...................
a 185 45
b 150 55
a 2,8 1,0
68531 Wirtschaftsnahe Forschung ..........
b 1,8 1,0
Kap.3
86601 Finanzierungshilfe für Lieferungen in
Entwicklungsländer ..................
a 120 120 120 90
b 30 90
Kap.6
a 135 155
85361 Abwasserreinigung ..................
b
a 20
85362 Abfallwirtschaft .....................
b
a 1 632,8 496,0 160,0 90,0
Summe 90,0 (1 427,8)
b 1151,8 156,0 30,0
Nr. 31 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Juli 1984 931
Teil I b
Wirtschaftsplan
nach § 2 des ERP-lnvestitionshilfegesetzes
vom 17. Oktober 1967
in der Fassung des Gesetzes
zur Änderung des ERP-lnvestitionshilfegesetzes
vom 24. Juli 1968
932 Bundesgesetzblatt, Jahrgang, 1984, Teil 1
Kap.
Titel Betrag Betrag
Ist-Ergebnis
und für für
Zweckbestimmung 1982
Funktion 1984 1983
1000 DM 1000 DM 1000 DM
1 2 3 4 5
Einnahmen
119 01-680 Stundungs-, Verzugszinsen u. a.
119 99-680 Vermischte Einnahmen ............................. .
153 01-692 Zinsen aus Darlehen und sonstige Zinsen ........... . 300 800 2 469
173 01-692 Tilgung von Darlehen ............................... . 10400 30200 46092
221 01-692 Zuführungen aus dem Bundeshaushalt .............. . 2000 4000 5983
325 01-928 Einnahmen aus Krediten ........................... . ·1.10 400 '/. 30 200 ·1. 44 850
Tilgungen von Krediten dürfen bis zur Höhe der Ist-Einnahmen
bei Tit. 173 01 geleistet werden.
Gesamteinnahmen 2300 4800 9694
Ausgaben
539 99-680 Vermischte Ausgaben .............................. .
575 01-928 Verzinsung der Kredite ............................. . 2300 4800 9 718
Abschluß
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen ............................ .
Übrige Einnahmen ................................. . 2300 4800
Gesamteinnahmen 2300 4800
Ausgaben
Sächliche Ausgaben
Übrige Ausgaben 2300 4800
Gesamtausgaben 2300 4800
Nr. 31 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Juli 1984 933
1nvestitionsh ilfe
Erläuterungen
6
Zu Tit. 153 01
Veranschlagt sind die von den Darlehensnehmern zu leistenden
Zi n sverpfli chtu ngen.
Zu Tit. 173 01
Veranschlagt sind die von den Darlehensnehmern zu erbringen-
den Tilgungen.
Zu Tit. 221 01
Nach§ 1 Abs. 2 des ERP-lnvestitionshilfege~etzes vom 17. Ok-
tober 1967 in der Fassung des Gesetzes zur Anderung des ERP-
lnvestitionshilfegesetzes vom 24. Juli 1968 wird der Unter-
schiedsbetrag zwischen den Zinseinnahmen und den zu zahlen-
den Zinsen aus dem Bundeshaushalt erstattet (vgl. Kap. 60 02
Tit. 625 01 ).
Zu Tit. 325 01
Da die Darlehensgewährung im Rahmen der Investitionshilfe
abgeschlossen ist, kann auch die hierfür erforderliche Kredit-
finanzierung entsprechend den Tilgungseingängen aus den
gewährten Darlehen weiter abgebaut werden. Der veran-
schlagte Betrag verringert die bestehenden Kreditverpflichtun-
gen (vgl. auch Finanzierungsübersicht Teil II Nr. 4).
Zu Tit. 575 01
Der Betrag ist für die Verzinsung der aufgenommenen Kredite
vorgesehen.
934 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1984, Teil 1
Teil II
Finanzierungsübersicht
Teill a Teil lb
Allgemeine Aufgaben Investitionshilfe
des ERP-Sondervermögens
Betrag für
1984 1983 1984 1983
in 1 000 DM
Ermittlung des Finanzierungssaldos
1 . Ausgaben ...................................... . 4175000 4 410 000 2 300 4800
(ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt,
Zuführungen an Rücklagen und Ausgaben zur Deckung
eines kassenmäßigen Fehlbetrages)
2. Einnahmen ...................................... . 3354000 3 085 000 12 700 35000
(ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, Ein-
nahmen aus kassenmäßigen Überschüssen)
3. Saldo .......................................... . 821 000 1 325 000 '/. 10 400 ·1. 30 200
4. Nettoneuverschuldung am Kreditmarkt
4.1 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt 1 871 000 2 265 000 5 000 9800
4.2 Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt
(einschließlich Tilgung der ehemaligen MSA-
Anleihe) .................................... . 1050000 940 000 15 400 40000
Saldo .......................................... . 821 000 1325000 ·1.10 400 ·1. 30 200
5. Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen .....
6. Finanzierungssaldo .............................. . 821 000 1 325 000 ·1.10 400 '/. 30 200
Nr. 31 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Juli 1984 935
Teil III
Kreditfinanzierungsplan
Teilla Teillb
Allgemeine Aufgaben Investitionshilfe
des ERP-Sondervermögens
Betrag für
1984 1983 1984 1983
in 1 000 DM
1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt
1.1 langfristig .................................... 1300000 1 500000
1 .2 kurzfristig .................................... 571 000 765000 5000 9800
Summe 1. 1 871 000 2 265000 5000 9800
2. Ausgaben für Schuldentilgung am Kreditmarkt
(einschl. Umschuldung)
2.1 Tilgung langfristiger Schulden •••••• • •••••• • ••• 410000 360000 10000 20000
2.2 Tilgung kurzfristiger Schulden ................. 640000 580000 5400 20000
Summe 2. 1 050000 940000 15400 40000
3. Saldo aus 1. und 2.
im ERP-Wirtschaftsplan veranschlagte
Netto-Neuverschuldung am Kreditmarkt ............ 821 000 1325000 ·1.10 400 '/, 30 200
Nr. 31 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Juli 1984 937
Nachweisung
des ERP-Sondervermögens
nach dem Stand vom 31. Dezember 1982
1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen
2. Ausfälle im Haushaltsjahr 1982
938 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1984, Teil 1
1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und
Aktiva:
Stand Stand
am31.12.1982 am31.12.1981
DM DM
A. Bankguthaben ............................................... . 149 140 596,32 35 609 214,77
8. Darlehensforderungen 17 001 922 618,73 16099221155,19
C. Sonstige Forderungen
1. Zins-, Provisions- und Gewinnertragsforderungen ............ . 288 650 623,59 254 870 572,24
2. Tilgungsforderungen ....................................... . 475 143 655,27 588 163 142,84
3. Kreditanstalt für Wiederaufbau - Sondereinlage - ............ . 352 629 281,93
4. Forderungen aus der Veräußerung von Beteiligungen ........ . 467 94 7 386,93 -,-
5. Verschiedene ............................................. . 30 486 970, 12 30 498 842,51
D. Beteiligungen
1. Kreditanstalt für Wiederaufbau •) 90000000,- 90000000,-
2. Lastenausgleichsbank*) ................................... . 3000000,- 3000000,-
3. Berliner Industriebank AG*) ................................ . 44 200000,- 34000000,-
4. Unterbeteiligung des ERP-Sondervermögens an der Beteiligung
des Bundes an der Internationalen Bank für Wiederaufbau und
Entwicklung (Weltbank) *) ................................. . 100 000 000,-
5. Unterbeteiligung des ERP-Sondervermögens an der Beteiligung
des Bundes an der Internationalen Finanz-Corporation (IFC) *) 15 318105,-
6. Beteiligung der Berliner Industriebank AG an Berliner Unterneh-
men im Rahmen der Eigenkapitalfinanzierungsprogramme in
Berlin für Rechnung des ERP-Sondervermögens ............. . 256 842 557,41 256 295 400,20
E. Wertpapiere ................................................. . 10000000,-
18 817 334 408,37 17 859 605 714,68
*) Nominalbetrag
Nr. 31 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Juli 1984 939
Verpflichtungen des ERP-Sondervermögens
Passiva:
Stand Stand
am31.12.1982 am31.12.1981
DM DM
A. Vermögensbestand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 479 434 660, 12 13 030 911 175,54
8. Darlehensverpflichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 237 899 7 48,25 4 678 694 44 7 ,58
C. Kassenverstärkungskredit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 000 000,- 50000000,-
0. Zinsverpflichtungen........................................... -,- 91,56
E. Verpflichtungen aus der Konsolidierung bei Beteiligungen . . . . . . 50 000 000,- 100 000 000,-
18 817 334 408,37 17 859 605 714,68
Verpflichtungen aus Gewährleistungen ........................ . 173 478 090,89 169 240 952,97
940 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1984, Teil 1
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger
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Bundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige
Veröffentlichungen von wesentlicher Bedeutung.
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ihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschrif-
ten sowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen,
b) Zolltarifvorschriften.
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2. Ausfälle im Haushaltsjahr 1982
Darlehen
Bundesgebiet (ohne Berlin) 2 121 970,08 DM
Berlin - , - DM
Zinsen
Bundesgebiet (ohne Berlin) 11 018,66 DM
Berlin ....................................................... . -,-DM
Beteiligungen
EKF-Beteiligungen Berlin - , - DM
Dividenden aus EKF-Beteiligungen ............................ . - , - DM
2 132 988,74 DM