129
Bundesgesetzblatt
Teil 1 Z 5702 A
1983 Ausgegeben zu Bonn am 26. Februar 1983 Nr. 7
Tag Inhalt Seite
21. 2.83 Gesetz über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr
1983 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1983) ................................................. . 129
neu: 640-7
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 5 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163
Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164
Gesetz
über die Feststellung der Wirtschaftspläne
des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1983
(ERP-Wirtschaftsplangesetz 1983)
Vom 21. Februar 1983
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: (3) Die im ERP-Wirtschaftsplangesetz 1982 erteilte
Ermächtigung zur Beschaffung von Geldmitteln im
Wege des Kredites bleibt wirksam.
Erster Teil
Allgemeine Aufgaben §3
des ERP-Sondervermögens
Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt,
Kassenverstärkungskredite bis zur Höhe von zwanzig
§ 1
vom Hundert des in § 1 festgestellten Betrages aufzu-
Der diesem Gesetz beigefügte, nach § 7 des Geset- nehmen.
zes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens in §4
der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer
640-6, veröffentlichten bereinigten Fassung, geändert Der Bundesminister für Wirtschaft kann Kassenmittel
durch das Zuständigkeitsanpassungs-Gesetz vom des ERP-Sondervermögens bis zur Verausgabung
18. März 1975 (BGBI. 1 S. 705), aufgestellte Wirt- für die in den ERP-Wirtschaftsplänen vorgesehenen
schaftsplan - Teil I a des Gesamtplans des ERP-Son- Verwendungszwecke außer bei der Deutschen Bundes-
dervermögens für das Jahr 1983- wird in Einnahme und bank auch bei den Hauptleihinstituten des ERP-Sonder-
Ausgabe auf vermögens oder anderweitig anlegen.
4 410 000 000 Deutsche Mark
§5
festgestellt.
§2 Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge
eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürf-
(1) Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt, nisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des
zur Deckung von Ausgaben für das Jahr 1983 Kredite in Grundgesetzes), so bedarf es eines Nachtragshaus-
Höhe von halts nicht, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen
1 325 000 000 Deutsche Mark Betrag von 5 000 000 Deutsche Mark nicht überschrei-
aufzunehmen. tet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.
(2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die §6
Beträge zur Tilgung von im Jahr 1983 fällig werdenden
Krediten zu, deren Höhe sich aus der Finanzierungs- (1) Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermäch-
übersicht (Teil II des Gesamtplans) ergibt. tigt, mit Einwilligung des Bundesministers der Finanzen
130 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil 1
Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistun- Zweiter Teil
gen zur Förderung der Wirtschaft einschließlich der
ERP-1 nvestitionshilfe
freien Berufe bis zum Gesamtbetrag von 700 000 000
Deutsche Mark zu Lasten des ERP-Sondervermögens
§9
zu übernehmen.
(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die Der diesem Gesetz beigefügte, nach § 2 des ERP-
auf Grund der Ermächtigungen der früheren Wirt- lnvestitionshilfegesetzes vom 17. Oktober 1967 (BGBI. 1
schaftsplangesetze übernommenen Gewährleistungen S. 989), zuletzt geändert durch das Zuständigkeitsan-
angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in passungs-Gesetz, aufgestellte Wirtschaftsplan - Teil I b
Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch ge- des Gesamtplans des ERP-Sondervermögens für das
nommen worden ist und für die erbrachten Leistungen Jahr 1983 - wird in Einnahme und Ausgabe auf
keinen Ersatz erlangt hat. 4 800 000 Deutsche Mark
(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewähr- festgestellt.
leistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurech-
nen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in §10
Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt,
sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, Kredite bis zur Höhe von 9 800 000 Deutsche Mark
soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungs- zur Tilgung von im Jahr 1983 fällig werdenden Krediten
betrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten fest- aufzunehmen (Finanzierungsübersicht - Teil II des
gelegt wird. Gesamtplans -) .
(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inan-
spruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz Dritter Teil
für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernom-
mene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr Gemeinsame Bestimmungen
anzurechnen.
§ 11
§7
Die§§ 2 bis 8 gelten bis zum Tage der Verkündung
Auf die in Kapitel 1 Titel 681 01 veranschlagte des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1984 weiter.
Dankesspende findet § 2 des Gesetzes über die Ver-
waltung des ERP-Sondervermögens keine Anwendung. § 12
§8 Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des
Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.
Die Vorschriften des § 65 Abs. 7 der Bundeshaus-
haltsordnung finden im Jahr 1983 auf das Eigenkapital- §13
finanzierungsprogramm in Berlin keine Anwendung. In
Beteiligungsverträgen darf ein fester Veräußerungs- Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1 . Januar 1983 in
preis vereinbart werden. Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und
wird im Bundesgesetzblatt verkündet.
Bonn, den 21. Februar 1983
Der Bundespräsident
Carstens
Der Bundeskanzler
Dr. Helmut Kohl
Der Bundesminister für Wirtschaft
Lambsdorff
Der Bundesminister der Finanzen
Stoltenberg
Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Februar 1983 131
Gesamtplan
des ERP-Sondervermögens 1983
Teil la: Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
vom 31. August 1953
Teil lb: Wirtschaftsplan nach § 2 des ERP-lnvestitionshilfegesetzes vom 17. Oktober 1967 in der
Fassung des Gesetzes zur Änderung des ERP-lnvestitionshilfegesetzes vom 24. Juli 1968
Teil II: Finanzierungsübersicht
Teil III: Kreditfinanzierungsplan
Anlage: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 1981
Teil la
Wirtschaftsplan
nach § 7 des Gesetzes
über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
vom 31. August 1953
Kapitel 1 (Ausgaben): Bundesgebiet (ohne Berlin)
Kapitel 2 (Ausgaben): Berlin
Kapitel 3 (Ausgaben): Exportfinanzierung
Kapitel 4 (Ausgaben): Sonstige Ausgaben
Kapitel 5 (Einnahmen): Einnahmen
Kapitel 6 (Ausgaben): Beitrag zur Gemeinschaftsinitiative
132 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil 1
Kap. 1
Betrag Betrag
Titel Ist-Ergebnis
für für
und Zweckbestimmung 1981
1983 1982
Funktion
1 000DM 10000M 1000 DM
1 2 3 4 5
Ausgaben
Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden
nach Maßgabe von Einzelrichtlinien vergeben.
'\
Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Februar 1983 133
Bundesgebiet (ohne Berlin)
Erläuterungen
6
Zu Kap. 1
Durch verbindliche Zusagen sind gebunden bei:
Jahr
Titel Zweckbestimmung 1983 1984 1985 1986
in Mio DM
862 01 Kleine und mittlere Unternehmen .... 775
800 *)
86203 Seehafenbetriebe .................. 20 20 10
10 *) 10 *)
85302 Investitionen von Gemeinden ........ 45 30
30*) 25*)
85311 Abwasserreinigung ................. 200 75 30
115 *) 70 *) 30 *)
85312 Abfallwirtschaft .................... 30 15
25 *) 5 *)
86211 Luftreinhaltung ..................... 35 15
25 *) 15 *)
681 01 Dankesspende ..................... 10 10 10 10
1 115 1170 175 40
*) Im ERP-Wirtschaftsplan 1983 enthalten.
134 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil 1
Kap.1
Betrag Betrag
Titel Ist-Ergebnis
für für
und Zweckbestimmung 1981
1983 1982
Funktion
1000 DM 1000 DM 1000 DM
1 2 3 4 5
862 01-691 Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner und
mittlerer Unternehmen ............................. . 1 848 000 1 896 000 2 032 248
Die Ausgaben für Existenzgründungen (Unterabschnitt b der
Erläuterungen) dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei
Tit. 831 01 überschritten werden.
Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 800 000 000 DM
fällig im Jahr 1984
862 03-731 Investitionen von Seehafenbetrieben 45000 35000 31 269
Verpflichtungsermächtigung ............... 20 000 000 DM
davon fällig:
Jahr 1984 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 000 000 DM
Jahr 1985 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 000 000 DM
853 02-692 Investitionen von Gemeinden ....................... . 75000 75000 116 696
Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . 55 000 000 DM
davon fällig:
Jahr 1984 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 000 000 DM
Jahr 1985 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 000 000 DM
Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Februar 1983 135
Bundesgebiet (ohne Berlin)
Erläuterungen
6
Zu Tit. 862 01 Zu d)
Durch Refinanzierungsdarlehen an private Kapitalbeteiligungs-
gesellschaften soll kleinen und mittleren Unternehmen die
Die ERP-Darlehensprogramme für kleine und mittlere Unterneh-
Beschaffung von haftendem Kapital erleichtert werden.
men sollen -entsprechend den von der Bundesregierung vorge-
legten „Grundsätze einer Strukturpolitik für kleine und mittlere
Unternehmen" (vgl. ST-Drucksache 7/5248 vom 21. Mai 1976) Zu e)
- der Leistungssteigerung dienen. Die Darlehen sollen der Erhaltung der Vielfalt der Träger der
Meinungsbildung dienen; sie können zur Finanzierung techni-
Kooperationsvorhaben sollen bevorzugt berücksichtigt werden, scher Einrichtungen der Herstellung und des Vertrieb~ von
wenn sie eine Verbesserung der Leistungskraft der Koopera- Zeitungen und Zeitschriften sowie der hierfür erforderlichen
tionspartner bei Wahrung ihrer Selbständigkeit erwarten lassen. Baumaßnahmen gewährt werden.
·. Im einzelnen sind Darlehen vorgesehen für Zu f)
a) Vorhaben in regionalen Fördergebieten 920 000 000 DM Der Betrag steht Partikulieren und Kleinreedern für den Bau und
b) Existenzgründungen und standortbe- Umbau von Binnenschiffen zur Verfügung.
dingte Investitionen sowie Maßnahmen
gegen Lärm, Geruch und Erschütterun- Zug)
gen ............................... . 870 000 000 DM
Die Darlehen sollen an Kreditgarc:.ntiegemeinschaften der
c) betriebliche Ausbildungsstätten ..... . 10000000 DM mittelständischen gewerblichen Wirtschaft und der freien Be-
d) die Refinanzierung privater Kapitalbe- rufe sowie an Beteiligungsgarantiegemeinschaften zur Bildung
teiligungsgesellschaften ............ . 23000000 DM oder Erhöhung von Haftungsfonds gewährt werden.
e) die Förderung kleiner und mittlerer
Presseunternehmen ................ . 12000000 DM Verpflichtungsermächtigung:
f) die Binnenschiffahrt ................ . 5000000 DM Zur besseren Kreditversorgung der kleinen und mittleren Unter-
g) Kredit- und Beteiligungsgarantiege- nehmen, insbesondere im Regional- und Existenzgründungs-
meinschaften (Haftungsfondsdarlehen) 8000000 DM programm, ist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe
von 800 000 000 DM auf das Aufkommen des Jahres 1984
1 848 000 000 DM erforderlich.
Zu a) Zu Tit. 862 03
Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen in den Gebieten Die Mittel sollen dazu beitragen, die Wettbewerbslage der deut-
der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirt- schen Seehäfen zu verbessern.
schaftsstruktur" können Darlehen für Investitionen erhalten,
wenn sie für die im Bundeshaushaltsplan (Kap. 09 02 Tit. 882 81 20 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-
und 882 82) veranschlagten Mittel nicht antragsberechtigt sind. ermächtigung zugesagt.
400 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs- Verpflichtungsermächtigung:
ermächtigung zugesagt.
Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Ver-
pflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 20 000 000 DM auf
Zu b) das Aufkommen der Jahre 1984 und 1985 erforderlich.
Gefördert werden
- Existenzgründungen von Nachwuchskräften und Zu Tit. 853 02
- standortbedingte Investitionen Die Mittel sind vorgesehen für Vorhaben in Schwerpunktorten
der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirt-
von Unternehmen des Handels, Handwerks, Gaststätten- und schaftsstruktur"; die Vorhaben müssen der Verbesserung dE?
Beherbergungsgewerbes, des produzierenden Gewerbes und Standortqualität dieser Orte dienen. Gefördert werden Investi-
des Kleingewerbes. Es können auch Investitionen zur Minde- tionen zur Steigerung des Wohn- und Freizeitwertes.
rung von Lärm, Geruch und Erschütterungen gefördert werden.
45 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-
375 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-
ermächtigung zugesagt.
ermächtigung zugesagt.
Verpflichtungsermächtigung:
Zu c) Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Ver-
Die Darlehen sind zur Errichtung oder Erweiterung betrieblicher pflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 55 000 000 DM auf
Ausbildungsplätze (Lehrwerkstätten) bestimmt. das Aufkommen der Jahre 1984 und 1985 erforderlich.
136 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil 1
Kap.1
Betrag Betrag
Titel Ist-Ergebnis
für für
und Zweckbestimmung 1981
1983 1982
Funktion
1000DM 1000DM 1000 DM
1 2 3 4 5
681 01-029 Dankesspende .................................... . 10000 10000 10000
831 01-853 Beitrag zur Erhöhung des Grundkapitals der Lasten-
ausgleichsbank .................................... . 25000
Einsparungen dienen der Verstärkung der Ausgaben bei
Tit. 862 01, Unterabschnitt b.
Titelgruppe
Titelgr. 01 Umweltschutz (480 000) (545 000) (448 265)
Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
853 11-330 Abwasserreinigung ................................ . 350000 410000 333 205
Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 215 000 000 DM
davon fällig:
Jahr 1984 bis zu . .. . . . . . .. . . . .. .. .. . . .. .. 115 000 000 DM
Jahr 1985 bis zu .. .. .. . . . . . . .. . . .. . .. .. .. 70 000 000 DM
Jahr 1986 bis zu . . .. . . . . . . .. . .. . . . .. . . . . . 30 000 000 DM
853 12-330 Abfallwirtschaft ................................... .. 60000 70000 53782
Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . 30 000 000 DM
davon fällig:
Jahr 1984 bis zu . .. . . . . . . . . . . .. .. . .. . .. . .. 25 000 000 DM
Jahr 1985 bis zu .. . .. .. . .. . . . . . .. .. . .. .. .. 5 000 000 DM
862 11-330 Luftreinhaltung .................................... . 70000 65000 61 278
Verpfliciltungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . 40 000 000 DM
davon fällig:
Jahr 1984 bis zu . . . . . . . .. .. . .. . . . .. . . . . . .. 25 000 000 DM
Jahr 1985 bis zu .......................... 15000000DM
Gesamtausgaben 2 483 000 2 561 000
Abschluß
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 10000 10000
Ausgaben für Investitionen ......................... . 2473000 2 551 000
Gesamtausgaben 2483000 2 561 000
Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Februar 1983 137
Bundesgebiet (ohne Berlin)
Erläuterungen
6
Zu Tit. 681 01 Zu Tit. 853 11
Aus Anlaß der 25. Wiederkehr der Verkündung des Marshall- Die Mittel sind für den Bau von Abwasserreinigungsanlagen be-
plans (5. Juni 1972) hat die Bundesregierung einer damals er- stimmt. 200 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Ver-
richteten amerikanischen Stiftung (,,THE GERMAN MARSHALL pflichtungsermächtigung zugesagt.
FUND OF THE UNITED STATES - A MEMORIAL TO THE
MARSHALL PLAN") eine Dankesspende von jährlich
Verpflichtungsermächtigung:
10 000 000 DM für die Dauer von 15 Jahren (1972 bis 1986) zu-
gesagt. Die Stiftung fördert durch Zuschüsse an Einzelpersonen Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Ver-
und Organisationen innerhalb und außerhalb der USA For- pflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 215 000 000 DM auf
schungs- und Studienprogramme, die dem Verständnis und der das Aufkommen der Jahre 1984, 1985 und 1986 erforderlich.
Lösung bestimmter nationaler und internationaler Probleme
moderner Industriegesellschaften (z. B. Großstadtprobleme,
Zu Tit. 853 12
Umweltschutz, Bodennutzung, Arbeitswelt, Medien, Nord-Süd-
Dialog) dienen sollen. Die Mittel können für die Errichtung und Einrichtung von Anlagen
zur Abfallbeseitigung und Abfallverwertung zur Verfügung ge-
stellt werden.
Zu Tit. 831 01 30 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-
Für 1983 ist eine Erhöhung des Kapitals der Lastenausgleichs- ermächtigung zugesagt.
bank von bisher 25 000 000 DM um 55 000 000 DM auf
80 000 000 DM vorgesehen. Durch die Kapitalerhöhung soll die Verpflichtungsermächtigung:
Bank die Möglichkeit erhalten, in größerem Umfang als bisher
Darlehen für Existenzgründungen im mittelständischen Bereich Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Ver-
zu gewähren und damit insbesondere die Wirkungen des pflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 30 000 000 DM auf
ERP-Existenzgründungsprogramms (vgl. Tit. 862 01, Unter- das Aufkommen der Jahre 1984 und 1985 erforderlich.
abschnitt b) weiter zu verstärken.
Der Kapitalaufstockungsbetrag von 55 000 000 DM soll in Höhe Zu Tit. 862 11
von 30 000 000 DM aus Mitteln des Bundeshaushalts Die Mittel sollen der Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur
(Kap. 08 06 Tit. 831 13) und in Höhe der hier veranschlagten Luftreinhaltung, insbesondere kleiner und mittlerer Unter-
25 000 000 DM aus Mitteln des ERP-Sondervermögens bereit- nehmen der gewerblichen Wirtschaft, dienen.
gestellt werden; es ist beabsichtigt, diesen Betrag erst dann
auszuzahlen, wenn alle sonstigen hierfür erforderlichen Voraus- 35 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-
setzungen (Änderung des Gesetzes über die Lastenausgleichs- ermächtigung zugesagt.
bank; Bereitstellung der im Bundeshaushaltsplan 1983 ver-
anschlagten 30 000 000 DM) vorliegen. Verpflichtungsermächtigung:
Mit der vorgesehenen Kapitalaufstockung wird sich der Anteil Das Programm der Luftreinhaltung soll weiterhin kontinuierlich
des ERP-Sondervermögens am Kapital der Lastenausgleichs- fortgeführt werden. Es ist daher für die Jahre 1984 und
bank von bisher 3 000 000 DM (= 12 %) auf 28 000 000 DM 1985 eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von
(= 35 %) erhöhen. 40 000 000 DM erforderlich.
138 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil 1
Kap.2
Titel Betrag Betrag
Ist-Ergebnis
und für für
Zweckbestimmung 1981
1983 1982
Funktion
1000 DM 1000 DM 1000 DM
1 2 3 4 5
Ausgaben
In Anbetracht der besonderen politischen Lage Berlins
können im Rahmen der veranschlagten Mittel Finanzie-
rungshilfen gewährt oder Beteiligungen übernommen
werden, bei denen die üblichen bankmäßigen und be-
triebswirtschaftlichen Voraussetzungen nicht oder nicht
in vollem Umfang vorliegen, die jedoch im Hinblick auf die
politische Zielsetzung der Berlinhilfe gerechtfertigt er-
scheinen; Entsprechendes gilt für die Übernahme von
Gewährleistungen.
Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden
nach Maßgabe von Einzelrichtlinien vergeben.
Titelgruppen
Titelgr. 01 Wirtschaftsförderung durch Bereitstellung von Investi-
tions- und sonstigen Krediten ...................... . (549 400) (510 000) (601 847)
862 11-691 Investitionsdarlehen an Unternehmen ............... . 510 000 465 000 573 252
Einsparungen bis zur Höhe von 20 000 000 DM dienen zur
Deckung von Ausgaben bei Tit. 862 12.
Die Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei
Tit. 862 14 überschritten werden.
Einsparungen bis zur Höhe von 20 000 000 DM dienen zur Ver-
stärkung der Ausgaben bei Tit. 862 14.
Die Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei
Tit. 831 21 überschritten werden.
Einsparungen bis zur Höhe von 30 000 000 DM dienen zur Ver-
stärkung der Ausgaben bei Tit. 831 21.
Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 190 000 000 DM
davon fällig:
im Jahr 1984 bis zu . . .. . .. . .. . .. .. . .. .. .. 145 000 000 DM
im Jahr 1985 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 000 000 DM
862 12-691 Betriebsmittelkredite an Unternehmen ............... . 200
Ausgaben dürfen bis zur Höhe von 20 000 000 DM der Ein-
sparungen bei Tit. 862 11 geleistet werden.
862 13-691 Umwandlung von Beteiligungen in Darlehen .......... .
Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Kap. 5
Tit. 133 02 geleistet werden.
86214-692 Förderung des Absatzes Berliner Erzeugnisse 39400 40000 28395
Einsparungen dienen zur Verstärkung der Ausgaben bei
Tit. 862 11.
Die Ausgaben dürfen bis zu 20 000 000 DM der Einsparungen
bei Tit. 862 11 überschritten werden.
Die Ausgaben bei Tit. 862 14 und 831 21 sind in Höhe von
20 000 000 DM gegenseitig deckungsfähig.
862 15-691 Aufbaumaßnahmen ................................ . 5000 2689
Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Februar 1983 139
Berlin
Erläuterungen
6
Zu Kap. 2
Durch verbindliche Zusagen sind gebunden bei:
Jahr
Titel Zweckbestimmung 1983 1984 1985
in Mio DM
862 11 Investitionskredite .................. . 170 40
145 *) 45 *)
685 31 Wirtschaftsnahe Forschung ......... . 2,8 1,0
1,8 *) 1,0 *)
172,8 187,8 46,0
*) Im ERP-Wirtschaftsplan 1983 enthalten.
Zu Tit. 862 11
Die Berliner Wirtschaft hat nach wie vor einen erheblichen
Bedarf an Investitionsdarlehen. Die veranschlagten Mittel sollen
für
a) die Errichtung neuer Betriebe,
b) die Erweiterung, Rationalisierung und Umstellung von Be-
trieben
verwendet werden.
170 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-
ermächtigung zugesagt.
Verpflichtungsermächtigung:
Die Förderung der Berliner Wirtschaft soll auch in den Jahren
1984 und 1985 kontinuierlich fortgeführt werden. Damit bereits
1983 Projekte begonnen werden können, für die erst in den
oben genannten Jahren Mittel zur Verfügung zu stehen brau-
chen, ist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von
190 000 000 DM erforderlich.
Zu Tit. 862 13
Beteiligungen an Berliner Unternehmen können bei Fälligkeit
(Ablauf der vereinbarten Laufzeit gemäß Beteiligungsvertrag) in
ERP-Darlehen umgewandelt werden.
(Vgl. Einnahmen bei Kap. 5 Tit. 133 02)
Zu Tit. 862 14
Die Mittel sind für die anteilige Finanzierung von Aufträgen west-
deutscher Auftraggeber an Berliner gewerbliche Unternehmen
vorgesehen. Von dem Ansatz können bis zu 1O000000 DM für
Auslandsaufträge verwendet werden.
140 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil 1
Kap.2
Betrag Betrag
Titel Ist-Ergebnis
für für
und Zweckbestimmung 1981
1983 1982
Funktion
1000DM 1000DM 1000 DM
1 2 3 4 5
Titelgr. 02 Eigenkapitalfi nanzierungsprogramm ................. . (20 000) (70 000)
831 21-691 Erwerb von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen
Rechten ..................•......................... 20000 20000 13855
Einsparungen dienen zur Verstärkung der Ausgaben bei
Tit. 862 11.
Die Ausgaben dürfen bis zu 30 000 000 DM der Einsparungen
bei Tit. 862 11 überschritten werden.
Die Ausgaben bei Tit. 831 21 und Tit. 86214 sind in Höhe von
20 000 000 DM gegenseitig deckungsfähig.
831 22-691 Erwerb von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen
Rechten durch Umwandlung bereits gewährter Darlehen
Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Kap. 5
Tit. 182 02 geleistet werden.
831 23-691 Konsolidierung bei Beteiligungen .................... . 50000 48954
Titelgr. 03 Wirtschaftsnahe Forschung und andere Förder-
maßnahmen ....................................... . (5 300) (5 300) (4 895)
685 31-171 Wirtschaftsnahe Forschung ........................ . 2800 2800 2395
Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . 2 800 000 DM
davon fällig:
Jahr 1984 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1800000 DM
Jahr 1985 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 000 000 DM
685 32-643 Ausstellungen, Messen und sonstige wirtschaftliche
Fördermaßnahmen ................................. . 2500 2500 2500
652 01-699 Bevorratungsmaßnahmen 600 1 500
Gesamtausgaben 575 300 586800
Abschluß
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 5900 56800
Ausgaben für Investitionen 589400 530000
Gesamtausgaben 575 300 586 800
Nr. 7 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Februar 1983 141
Berlin
Erläuterungen
6
Zu Tit. 831 21 Zu Tit. 685 32
Das ERP-Sondervermögen kann Beteiligungen an Berliner Die veranschlagten Zuschußmittel sind in erster Linie für
Unternehrn_en vorübergehend erwerben, um deren Eigenkapital Ausstellungen und Messen vorgesehen, insbesondere für
zu verstärken. - die Übersee-Import-Messe „Partner des Fortschritts",
- die Internationale Börse des Tourismus/Internationale
Zu Tit. 831 22 Boots- und Freizeitschau,
Forderungen aus ERP-Darlehen an Berliner Unternehmen - die Modemesse lnterchic,
können in Beteiligungen umgewandelt werden, um das Kapital - . die Internationale Grüne Woche.
dieser Unternehmen dem ausgeweiteten Geschäftsumfang an-
zupassen (vgl. Einnahme Kap. 5 Tit. 182 02). Die Mittel können ggf. auch für andere Ausstellungen und
Messen in Berlin verwendet werden.
Zu Tit. 685 31
Darüber hinaus dürfen aus dem Titel in beschränktem Umfang
Die Mittel (Zuschüsse) sind für die Förderung von Forschungs- sonstige wirtschaftliche Fördermaßnahmen finanziert werden,
vorhaben veranschlagt, deren Ergebnisse erwarten lassen, daß die sowohl den Interessen Berlins als auch denen der Vereinig-
sie als Ausgangspunkt für die technische und wirtschaftliche ten Staaten von Amerika dienen; hierzu gehören vor allem
Entwicklung verwendet werden können. Die geförderten For- Werbemaßnahmen zugunsten der Berliner Wirtschaft in den
schungsvorhaben liegen insbesondere auf den Gebieten der USA.
Materialprüfung, Elektronik, Umwelttechnik, Kommunikations-
technik und der Schiffbautechnik. Die Mittel werden Wissen-
schaftlern, die ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Berlin haben Zu Tit. 652 01
und in der Regel Angehörige einer wissenschaftlichen Institu- Das Land Berlin hatte 1962 ein zinsloses ERP-Darlehen in Höhe
tion in Berlin sind, über diese Institution zur Verfügung gestellt. von 14 800 000 DM zur Teilfinanzierung des Klinikums der
Freien Universität erhalten. Dabei handelte es sich um Mittel, die
Verpflichtungsermächtigung: der Bevorratung Berlins zufließen sollten, hierfür aber noch nicht
benötigt wurden. Das Darlehen zugunsten des Klinikums wurde
Die Förderung der wirtschaftsnahen Forschung in Berlin soll daher unter der Bedingung gewährt, daß die Rückflüsse im
auch in den kommenden Jahren kontinuierlich fortgeführt wer- Bedarfsfall für die Bevorratung Berlins zur Verfügung stehen.
den. Damit bereits 1983 Vorhaben begonnen werden können, Dieser Fall ist inzwischen eingetreten. Demgemäß sind die bis
für die erst in den Jahren 1984 und 1985 weitere Mittel zur Ver- 1979 aufgelaufenen Tilgungsraten der Darlehen für die Be-
fügung zu stehen brauchen, sind Verpflichtungsermächtigungen vorratung eingesetzt worden. Die letzte Tilgungsrate von
bis zur Höhe von insgesamt 2 800 000 DM erforderlich. 600 000 DM in 1983 wird hierfür ebenfalls benötigt.
142 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil 1
Kap.3
Titel Betrag Betrag
Ist-Ergebnis
für für
und Zweckbestimmung 1981
Funktion 1983 1982
1000OM 1000OM 1000 DM
1 2 3 4 5
Ausgaben
866 01-023 Finanzierungshilfe für Lieferungen und Leistungen in
Entwicklungsländer (Exportfonds II) ................. . 150000 150000 175 692
Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 120 000 000 DM
davon fällig:
Jahr 1986 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 000 000 DM
Jahr 1987 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 000 000 DM
Gesamtausgaben 150 000 150 000
Abschluß
Ausgaben für Investitionen 150 000 150 000
Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Februar 1983 143
Exportfinanzierung
Erläuterungen
6
Zu Kap. 3
Die veranschlagten Mittel werden nach Maßgabe von Einzelrichtlinien vergeben.
Durch verbindliche Zusagen sind gebunden bei:
Jahr
Titel Zweckbestimmung 1983 1984 1985 1986 1987
in Mio DM
866 01 Finanzierungshilfe
für Lieferungen
in Entwicklungsländer 120 120 120 90
30*) 90*)
•) Im ERP-Wirtschaftsplan 1983 enthalten.
Zu Tit. 866 01
Die Darlehen, die überwiegend auf Grund früherer Verpflich-
tungsermächtigungen zugesagt sind, dienen der Finanzierung
von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Aus-
fuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer. Die Kreditan-
stalt für Wiederaufbau verstärkt die ERP-Darlehen im Verhältnis
1 : 3 mit Mitteln, die sie auf dem Geld- und Kapitalmarkt
beschafft.
Mit der Verpflichtungsermächtigung von 120 000 000 DM (da-
von 30 000 000 DM für 1986 und 90 000 000 DM für 1987) soll
eine kontinuierliche Förderung der langfristigen Exportge-
schäfte mit den Entwicklungsländern sichergestellt werden.
Für denselben Verwendungszweck stehen auf Grund früher
gewährter Darlehen weitere ERP-Mittel in Höhe von ursprüng-
lich 500 000 000 DM zur Verfügung, die revolvierend eingesetzt
und durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zu einem
Gesamtvolumen von 2 000 000 000 DM verstärkt werden
(Exportfonds 1). Einzelheiten vgl. dazu ERP-Wirtschaftsplan-
gesetz 1981 - BGBI. 1 S. 745 - (Erläuterungen zu Kap. 3
Tit. 866 01 ).
144 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil 1
Kap.4
Betrag Betrag
Titel Ist-Ergebnis
für für
und Zweckbestimmung 1981
1983 1982
Funktion
1000 DM 1000 DM 1000 DM
1 2 3 4 5
Ausgaben
526 01-680 Gerichts- und ähnliche Kosten ...................... . 55 55 4
531 01-013 Kosten zur Durchführung von Veröffentlichungen und
Untersuchungen ................................... . 400 400 198
532 01-680 Kosten zur Durchführung von Prüfungen ............. . 340 40
671 01-680 Bearbeitungsgebühren ............................. . 1 100 1 100 936
671 02-680 Sächliche Verwaltungsausgaben .................... . 5 5
575 01-928 Verzinsung der Kredite ............................. . 589 800 429 600 224 913
870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen ............ . 5000 5000 6
Gesamtausgaben 596 700 436 200
Abschluß
Sächliche Ausgaben 1 900 1 600
Zinskosten ........................................ . 589 800 429 600
Ausgaben für Investitionen 5000 5000
Gesamtausgaben 596 700 436 200
Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Februar 1983 145
Sonstige Ausgaben
Erläuterungen
6
Zu Tit. 526 01 Zu Tit. 575 01
D_ie ~ittel sind zur Abdeckung von Kosten und Gebühren für die Der Betrag ist für die Verzinsung der aufgenommenen Kredite
Einziehung von Forderungen, für die Rechtsverfolgung und vorgesehen. Aus diesem Ansatz können auch die Disagiokosten
Rechtsverteidigung vorgesehen. für die gemäß §§ 2 und 3 des ERP-Wirtschaftsplangesetzes
1982 aufzunehmenden Kredite gezahlt werden.
Zu Tit. 531 01
Mit diesen Mitteln sollen insbesondere Maßnahmen der Öffent- Zu Tit. 870 01
lichkeitsarbeit finanziert werden, die mit der Verwaltung des Nach
E~P:Sonderve_rn:iög~n~.. in _Zusammenhang stehen. Hierzu ge-
hort in erster Linie die Jahrhche ERP-Broschüre in der über Tä- 1. § 2 des Dritten Gesetzes über die Übernahme von Sicher-
tigkeit und Programme des ERP-Sondervermögens berichtet heitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der
wird. Darüber hinaus können für die zweckmäßige und wirksame deutschen Wirtschaft vom 6. Dezember 1954 (BGBI. 1
Verwendung der ERP-Mittel Untersuchungen und sonstige Er- s. 365),
hebungen vorgenommen werden. 2. § 1 qes Gesetzes zur Ergänzung des Dritten Gesetzes über
die Ubernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährlei-
Zu Tit. 532 01 stungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft vom i 7. Mai
1957 (BGBI. I S. 517),
V~ranschlag~ sind Kosten für Prüfunge_f!, die im Zusammenhang
m!t der Gewahrung von Krediten, der Ubernahme von Gewähr- 3. § 5 des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1962 vom 1. Juni
leistungen und der Verwaltung von Beteiligungen erforderlich 1962 (BGBI. II S. 645) und
werden. Der Mehrbedarf ergibt sich aus der Notwendigkeit ein 4. den ERP-Wirtschaftsplangesetzen 1964 bis 1982
größeres Bewertungsgutachten erstellen zu lassen. '
konnte bzw. kann das ERP-Sondervermögen Gewährleistungen
bis zum Gesamtbetrag von 856 000 000 DM zu seinen Lasten
Zu Tit. 671 01 übernehmen. Ein Teilbetrag von 406 000 000 DM (aus den Er-
Hi~r sind die vom ERP-Sondervermögen zu erstattenden Bear- mächtigungen gemäß den vorstehenden Punkten 1, 2 und 3) ist
b~1tungsgebüh~en der Kreditinstitute veranschlagt, soweit sie durch Gewährleistungen voll belegt. Die Verpflichtungen aus
nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbe- diesen Ermächtigungen betrugen zum 31. Dezember 1981
sondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von 46 421 826,99 DM.
ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-
S~>ndervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen Das restliche Gewährleistungsvolumen von 450 000 000 DM
wird und den Hauptleihinstituten die Weiterverfolgung der auf (aus der jeweiligen Ermächtigung gemäß Punkt 4), für das ein
das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen über- revolvierender Einsatz zugelassen ist, war am 31. Dezember
tragen worden ist) sowie die Gebühren, die für die Übernahme 1981 mit Verpflichtungen im Betrag von 122 819 125,98 DM
~nd V~rwaltung von Beteiligungen im Rahmen des Eigenkapital- belegt.
finan~1er~ngsprowamms Berlin (vgl. Kap. 2 Tit. 831 21 und 22)
und fur die Bearbeitung von Krediten zu erleichterten Bedingun- Der Gesamtbetrag der Verpflichtungen des ERP-Sonderver-
gen (vgl. Kap. 2 Tit. 862 13) an die Berliner Industriebank AG zu mögens aus Gewährleistungen betrug somit am 31. Dezember
zahlen sind. 1981 169 240 952,97 DM.
Zu Tit. 671 02 Die veranschlagten Mittel sind zur Deckung von lnanspruchnah-
men des ERP-Sondervermögens aus solchen Verpflichtungen
Der Betrag ist geschätzt. vorgesehen.
146 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil 1
Kap.5
Betrag Betrag
Titel Ist-Ergebnis
für für
und Zweckbestimmung 1981
1983 1982
Funktion
1000DM 1000DM 1000DM
1 2 3 4 5
Einnahmen
119 01-680 Rückflüsse, Erlöse und Erträge aus Zuschüssen 30 30 130
119 02-680 Stundungs-, Verzugszinsen u. a. . ................... . 50 50 485
119 99-680 Vermischte Einnahmen ............................. . 123
121 01-853 Erträge aus Beteiligungen .......................... . 1 530 1 530 1 530
121 02-691 Erträge aus Beteiligungen im Rahmen der Eigenkapital-
finanzierung ....................................... . 2000 2000 2643
133 01-691 Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen im
Rahmen der Eigenkapitalfinanzierung ................ . 3273
(ohne Umwandlung von Beteiligungen in Darlehen)
133 02-691 Einnahmen aus der Umwandlung von Beteiligungen in
Darlehen .......................................... .
Die Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Kap. 2
Tit. 86213.
133 03-691 Rückflüsse aus der Konsolidierung bei Beteiligungen .. 338
133 04-872 Erlös aus der Veräußerung von Forderungen ......... . 156 000
141 01-680. Vergütungen für die Übernahme von Gewährleistungen 70 80 104
141 02-680 Rückfliisse aus der Inanspruchnahme aus Gewähr-
leistungen ......................................... . 632
162 01-691 Zinsen aus Darlehen ............................... . 864 760 642 140 650303
162 03-872 Zinsen aus Wertpapieren und sonstige Zinsen ....... . 10 000 10 000 14847
182 01-691 Tilgung von Darlehen ............................... . 2 050 560 1 864 170 1635617
(ohne Umwandlung von Darlehen in Beteiligungen)
182 02-691 Einnahmen aus der Umwandlung von Darlehen in Beteili-
gungen ........................................... .
Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Kap. 2
Tit. 831 22.
325 02-928 Einnahmen aus Krediten 1325000 1899000 1 503 274
Gesamteinnahmen 4 41 0 000 4 419 000
Abschluß
Verwaltungseinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 80
Übrige Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 409 930 4 418 920
Gesamteinnahmen 4 410 000 4 419 000
Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Februar 1983 147
Einnahmen
Erläuterungen
6
Zu Tit. 119 01 Zu Tit. 141 01
Die Empfänger von ERP-Zuschüssen sind verpflichtet, Erlöse Für die Übernahme von Gewährleistungen ist grundsätzlich eine
aus dem Verkauf unbrauchbar oder entbehrlich gewordener Vergütung an das ERP-Sondervermögen zu zahlen.
Geräte, Ausstattungsgegenstände und dergleichen sowie
Reingewinne aus der Verwertung von Forschungsergebnissen
(Lizenzgebühren usw.) an das ERP-Sondervermögen abzu- Zu Tit. 141 02
führen. Der Betrag ist geschätzt.
Zu Tit. 119 02
Der Betrag ist geschätzt. Zu Tit. 162 01
Veranschlagt sind Zinsen
Zu Tit. 121 01 a) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau 533 090 000 DM
Das ERP-Sondervermögen ist an der Berliner Industriebank AG b) von der Berliner Industriebank AG ... . 87 500000 DM
mit 44 200 000 DM und an der Lastenausgleichsbank mit c) von der Lastenausgleichsbank ...... . 188 200 000 DM
3 000 000 DM beteiligt. d) aus Darlehen an Gemeinden ........ . 48900000 DM
e) von Sonstigen ..................... . 7 070000 DM
Zu Tit. 121 02
864 760 000 DM
Veranschlagt sind Erträge aus Beteiligungen, die im Rahmen
des Eigenkapitalfinanzierungsprogramms übernommen worden
sind. Zu Tit. 162 03
Der Betrag ist geschätzt.
Zu Tit. 133 04
Das ERP-Sondervermögen hatte im Jahr 1982 bestimmte Ver- Zu Tit. 182 01
mögenswerte - Forderungen gegenüber der Kreditanstalt für
Wiederaufbau und gegenüber dem Bund aus der Finanzierung Veranschlagt sind Tilgungen
seiner Beteiligungen an der Weltbank und der Internationalen a) durch die Kreditanstalt für Wiederauf-
Finance-Corporation (IFC) - in Höhe von zusammen bau . . . . . . . . . . . . . .. . . .. .. . . . . . . . . . . . 1 110 890 000 DM
rd. 468 000 000 DM auf den Bundeshaushalt übertragen. Der b) durch die Berliner Industriebank AG .. 375 230 000 DM
Veräußerungserlös diente der- ertragsneutralen- Finanzierung c) durch die Lastenausgleichsbank .... . 442 600 000 DM
des ERP-Beitrags von 1 600 000 000 DM zu der von der Bun-
desregierung im Rahmen des Jahreswirtschaftsberichtes 1982 d) von Darlehen an Gemeinden ........ . 104 200 000 DM
am 3. Februar 1982 beschlossenen Gemeinschaftsinitiative für e) durch Sonstige .................... . 17 640000 DM
Arbeitsplätze, Wachstum und Stabilität (vgl. Erläuterungen zu
Kapitel 6); dieser Beitrag des ERP-Sondervermögens wurde in 2 050 560 000 DM
den ERP-Wirtschaftsplan - Kapitel 6 - aufgenommen.
Bei dem hier veranschlagten Betrag handelt es sich um die erste
Zu Tit. 325 02
Rate des Veräußerungserlöses, den der Bundeshaushalt an das Gemäß § 2 Abs. 1 ERP-Wirtschaftsplangesetz 1982 können
ERP-Sondervermögen in den Jahren 1983, 1984 und 1985 je- Geldmittel im Wege des Kredits beschafft werden. Die Veran-
weils in drei gleichen Beträgen von 156 000 000 DM zu zahlen schlagung der Netto-Kreditaufnahme entspricht der Vorschrift
hat (vgl. Kap. 08 06 Tit. 831 12 des Bundeshaushaltsplans 1982 des§ 15 Abs. 1 Satz 2 BHO (vgl. im übrigen Finanzierungsüber-
- Nachtrag - und 1983). sicht Teil II Nr. 4).
148 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil 1
Kap.6
Betrag Betrag
Titel Ist-Ergebnis
und
für für
Zweckbestimmung 1981
1983 1982
Funktion
1000 DM 1000 DM 1000 DM
1 2 3 4 5
Ausgaben
Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden
nach Maßgabe von Einzelrichtlinien vergeben.
Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Februar 1983 149
Beitrag zur Gemeinschaftsinitiative
Erläuterungen
6
Zu Kap. 6
Durch Verpflichtungsermächtigungen sind gebunden bei:
Jahr
Titel Zweckbestimmung 1983 1984 1985
in Mio DM
862 61 Kleine und mittlere Unternehmen .......... 240
85361 Abwasserreinigung • 1 ••••••••••••••••••••• 190 135 155
85362 Abfallwirtschaft ........................... 90 20
86262 Luftreinhaltung 0010110 00 1010 0011II1111e111 85
150 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil 1
Kap.6
Betrag Betrag
litel Ist-Ergebnis
für für
und Zweckbestimmung 1981
1983 1982
Funktion
10000M 10000M 10000M
1 2 3 4 5
Ausgaben
862 61-691 Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner und
mittlerer Unternehmen ............................. . 240000 360000
Titelgruppe
Titelgr. 01 Umweltschutz (365 000) (325 000)
Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
853 61-330 Abwasserreinigung ................................ . 190 000 120000
853 62-330 Abfallwirtschaft .................................... . 90000 90000
862 62-330 Luftreinhaltung 85000 115000
Gesamtausgaben 605 000 685 000
Abschluß
Gesamtausgaben für Investitionen 605000 685000
Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Februar 1983 151
Beitrag zur Gemeinschaftsinitiative
Erläuterungen
6
Zu Kap. 6 Zu a)
Das Kap. 6 betrifft den ERP-Beitrag zu der von der Bundes- Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen in den Gebieten
regierung im Rahmen des Jahreswirtschaftsberichts 1982 am der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirt-
3. Februar 1982 beschlossenen Gemeinschaftsinitiative. Der schaftsstruktur" können Darlehen für Investitionen erhalten,
entsprechende Passus des Jahreswirtschaftsberichts (Ab- wenn sie für die im Bundeshaushaltsplan (Kap. 09 02 Tit. 882 81
schnitt B Nr. 15 b) sah zur Förderung von privaten und öffent- und 882 82) veranschlagten Mittel nicht antragsberechtigt sind.
lichen Investitionen u. a. eine Aufstockung der Kreditprogramme
des ERP-Sondervermögens in Höhe von 1 600 000 000 DM vor;
Zu b)
zur- ertragsneutralen - Finanzierung dieser Aufstockung, die im
ERP-Wirtschaftsplan 1982 (Kap. 6) vollzogen wurde, übernahm Gefördert werden
der Bund Forderungen des ERP-Sondervermögens gegenüber - Existenzgründungen von Nachwuchskräften und
der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der Weltbankgruppe in
- standortbedi ngte Investitionen
Höhe von insgesamt rd. 468 000 000 DM (vgl. Erläuterungen zu
Kap. 5 Tit. 133 04). von Unternehmen des Handels, Handwerks, Gaststätten- und
Beherbergungsgewerbes, des produzierenden Gewerbes und
Von den Darlehensmitteln des Aufstockungsprogramms, die zur des Kleingewerbes. Es können auch Investitionen zur Minde-
Leistungssteigerung kleiner und mittlerer Unternehmen und für rung von Lärm - jedoch kein Verkehrslärm -, Geruch und Er-
Umweltschutzmaßnahmen bereitgestellt wurden, waren im schütterungen gefördert werden.
ERP-Wirtschaftsplan 1982 barmäßig 685 000 000 DM, der Rest
in Form von Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 1983
(605 000 000 DM), 1984 (155 000 000 DM) und 1985
(155 000 000 DM) veranschlagt worden. Zu Titelgruppe 01 - Umweltschutz -
Die für 1983 bis 1985 vorgesehenen Beträge werden bis zum In- Die Mittel für den Umweltschutz können auch für entsprechende
krafttreten des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1983 auf Grund Vorhaben in Berlin eingesetzt werden.
der Verpflichtungsermächtigungen aus dem ERP-Wirtschafts-
plan 1982 zugesagt.
Die Aufteilung des Ansatzes von 605 000 000 DM für 1983 er- Zu Tit. 853 61
gibt sich aus den nachstehenden Erläuterungen. Die Mittel sind für den Bau von Abwasserreinigungsanlagen
(Kläranlagen, Rückstaubecken efc., nicht jedoch Kanalisation)
bestimmt.
Zu Tit. 862 61
Die ERP-Darlehensprogramme für kleine und mittlere Unterneh-
men sollen - entsprechend den von der Bundesregierung vorge- Zu Tit. 853 62
legten „Grundsätze einer Strukturpolitik für kleine und mittlere Die Mittel können für die Errichtung und Einrichtung von Anlagen
Unternehmen" (vgl. ST-Drucksache 7/5248 vom 21. Mai 1976) zur Abfallbeseitigung und Abfallverwertung (Mülldeponien, Ver-
- der Leistungssteigerung dienen. brennungsanlagen sowie das Recycling von Abfallstoffen) zur
Kooperationsvorhaben sollen bevorzugt berücksichtigt werden, Verfügung gestellt werden.
wenn sie eine Verbesserung der Leistungskraft der Koopera-
tionspartner bei Wahrung ihrer Selbständigkeit erwarten lassen.
Im einzelnen sind Darlehen vorgesehen für Zu Tit. 862 62
a) Vorhaben in regionalen Fördergebieten 140 000 000 DM Die Mittel sollen der Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur
b) Existenzgründungen und standortbe- Luftreinhaltung, insbesondere kleiner und mittlerer Unterneh-
dingte Investitionen sowie Maßnahmen men der gewerblichen Wirtschaft, dienen.
gegen Lärm, Geruch und Erschütterun-
gen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 000 000 DM
240 000 000 DM
152 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil 1
Anlage 1
zu Kap. 1 - Ausgaben -
Titel
862 01 Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner und mittlerer Unternehmen
Ist-Ergebnis
1983 1982 1981
Funktion DM DM DM
634 Verarbeitende Industrie ................... . 231 776 950,05
635 Handwerk und Kleingewerbe .............. . 513 642 694,00
641 Handel .................................. . 478 510 169,00
650 Fremdenverkehr ......................... . 105 658 650,00
670 Sonstige Dienstleistungen ................ . 110 235 200,00
680 Sonstige Bereiche 44 943 321,11
Zonenrandgebiet
691 Betriebliche Investitionen 547 480 992,24
Summe 2 032 24 7 976,40
Ansatz 1873000 000 1896000 000
Abschluß
davon entfallen auf
Zuweisungen
sächliche Zins- In-
Kap. Bezeichnung Einnahmen Ausgaben und
Ausgaben kosten vestitionen
Zuschüsse für
lfd. Zwecke
1000 DM 1000 DM 1000DM 1000 DM 1000 DM 1000 DM
1 Bundesgebiet
(ohne Berlin) ........ 2483000 10000 2473000
2 Berlin ............... 575 300 5900 569 400
3 Export-
finanzierung ......... 150 000 150 000
4 Sonstige Ausgaben .. 596 700 1 900 589 800 5000
5 Einnahmen .......... 4 410000
6 Beitrag zur
Gemeinschafts-
initiative ............ 605 000 605 000
4 410 000 4 410 000 1 900 589 800 15 900 3802 400
Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Februar 1983 153
Teil I b
Wirtschaftsplan
nach § 2 des ERP-lnvestitionshilfegesetzes
vom 1 7. Oktober 1967
in der Fassung des Gesetzes
zur Änderung des ERP-lnvestitionshilfegesetzes
vom 24. Juli 1968
154 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil 1
Kap.
Betrag Betrag
Titel Ist-Ergebnis
für für
und Zweckbestimmung 1981
1983 1982
Funktion
1000 DM 10000M 10000M
1 2 3 4 5
Einnahmen
119 01-680 Stundungs-, Verzugszinsen u. a.
119 99-680 Vermischte Einnahmen ............................. .
153 01-692 Zinsen aus Darlehen und sonstige Zinsen ........... . 800 3 200 4 031
173 01-692 Tilgung von Darlehen ............................... . 30 200 45 000 45507
221 01-692 Zuführungen aus dem Bundeshaushalt .............. . 4 000 7 000 6170
325 01-928 Einnahmen aus Krediten ........................... . '/, 30 200 '/, 45 000 '/, 45 500
Tilgungen von Krediten dürfen bis zur Höhe der Ist-Einnahmen
bei Tit. 173 01 geleistet werden.
Gesamteinnahmen 4800 10 200 10208
Ausgaben
539 99-680 Vermischte Ausgaben .............................. .
575 01-928 Verzinsung der Kredite ............................. . 4800 10200 10 201
Abschluß
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
Übrige Einnahmen 4800 10 200
Gesamteinnahmen 4800 10 200
Ausgaben
Sächliche Ausgaben
Übrige Ausgaben 4800 10200
Gesamtausgaben 4800 10200
Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Februar 1983 155
1nvestitionsh ilfe
Erläuterungen
6
Zu Tit. 153 01
Veranschlagt sind die von den Darlehensnehmern zu leistenden
Zinsverpflichtungen.
Zu Tit. 173 01
Veranschlagt sind die von den Darlehensnehmern zu erbringen-
den Tilgungen.
Zu Tit. 221 01
Nach§ 1 Abs. 2 des ERP-lnvestitionshilfegesetzes vom 17. Ok-
tober 1967 in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des ERP-
lnvestitionshilfegesetzes vom 24. Juli 1968 wird der Unter-
schiedsbetrag zwischen den Zinseinnahmen und den zu zahlen-
den Zinsen aus dem Bundeshaushalt erstattet (vgl. Kap. 60 02
Tit. 625 01 ).
Zu Tit. 325 01
Da die Darlehensgewährung im Rahmen der Investitionshilfe ab-
geschlossen ist, kann auch die hierfür erforderliche Kreditfinan-
zierung entsprechend den Tilgungseingängen aus den gewähr-
ten Darlehen weiter abgebaut werden. Der veranschlagte Be-
trag verringert die bestehenden Kreditverpflichtungen (vgl. auch
Finanzierungsübersicht Teil II Nr. 4).
Zu Tit. 575 01
Der Betrag ist für die Verzinsung der aufgenommenen Kredite
vorgesehen.
156 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil 1
Teil II
Finanzierungsübersicht
Teilla Teillb
Allgemeine Aufgaben Investitionshilfe
des ERP-Sondervermögens
Betrag für
1983 1982 1983 1982
in 1 000 DM
Ermittlung des Finanzierungssaldos
1 . Ausgaben ...................................... . 4 410 000 4 419 000 4800 10 200
(ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt,
Zuführungen an Rücklagen und Ausgaben zur Deckung
eines kassenmäßigen Fehlbetrages)
2. Einnahmen ...................................... . 3085000 2 520000 35000 55 200
(ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, Ein-
nahmen aus kassenmäßigen Überschüssen)
3. Saldo .......................................... . 1325000 1899000 ·1. 30 200 '/. 45 000
4. Nettoneuverschuldung am Kreditmarkt
4.1 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt 2 265 000 2 593 000 9800 29000
4.2 Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt
(einschließlich Tilgung der ehemaligen MSA-
Anleihe) .................................... . 940000 694000 40000 74000
Saldo 1325000 1899000 ·1. 30 200 '/. 45 000
5. Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen
6. Finanzierungssaldo .............................. . 1 325 000 1899000 ·1. 30 200 '/. 45 000
Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Februar 1983 157
Teil III
Kreditfinanzierungsplan
Teil la Teillb
Allgemeine Aufgaben Investitionshilfe
des ERP-Sondervermögens
Betrag für
1983 1982 1983 1982
in 1 000 DM
1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt
1 .1 langfristig .................................... 1 500000 1700000
1 .2 kurzfristig .................................... 765000 893000 9800 29000
Summe 1. 2 265 000 2 593000 9800 29000
2. Ausgaben für Schuldentilgung am Kreditmarkt
(einschl. Umschuldung)
2.1 Tilgung langfristiger Schulden ................. 360000 165 000 20000 15000
2.2 Tilgung kurzfristiger Schulden ................. 580000 529000 20000 59000
Summe 2. 940000 694000 40000 74000
3. Saldo aus 1. und 2.
im ERP-Wirtschaftsplan veranschlagte
Netto-Neuverschuldung am Kreditmarkt ............ 1325000 1 899000 ·1. 30 200 '/. 45 000
Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Februar 1983 159
Nachweisung
des ERP-Sondervermögens
nach dem Stand vom 31. Dezember 1981
1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen
2. Ausfälle im Haushaltsjahr 1981
160 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil 1
1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und
Aktiva:
Stand Stand
am31.12.1981 am 31.12.1980
DM DM
A. Bankguthaben ............................................... . 35 609 214,77 95 527 206, 10
B. Darlehensforderungen 16 099 221 155, 19 14 322 705 935,13
C. Sonstige Forderungen
1. Zins-, Provisions- und Gewinnertragsforderungen ............ . 254 870 572,24 203 088 473,24
2. Tilgungsforderungen ....................................... . 588 163 142,84 496 419 202,36
3. Kreditanstalt für Wiederaufbau - Sondereinlage - ............ . 352 629 281 ,93 352 629 281,93
4. Kreditanstalt für Wiederaufbau - Zwischenzeitliche Anlage - -,- 7 616 821,80
5. Verschiedene 30 498 842,51 30 605 676,72
D. Beteiligungen
1. Kreditanstalt für Wiederaufbau*) ............................ . 90000000,- 90000000,-
2. Lastenausgleichsbank*) ................................... . 3000000,- 3000000,-
3. Berliner Industriebank AG*) ................................ . 34000000,- 34000000,-
4. Unterbeteiligung des ERP-Sondervermögens an der Beteiligung
des Bundes an der Internationalen Bank für Wiederaufbau und
Entwicklung (Weltbank)*) .................................. . 100 000 000,- 100 000 000,-
5. Unterbeteiligung des ERP-Sondervermögens an der Beteiligung
des Bundes an der Internationalen Finanz-Corporation (IFC)*) . 15 318105,- 15 318105,-
6. Beteiligung der Berliner Industriebank AG an Berliner Unterneh-
men im Rahmen der Eigenkapitalfinanzierungsprogramme in
Berlin für Rechnung des ERP-Sondervermögens ............. . 256 295 400,20 245 964 325,67
E. Wertpapiere ................................................. . -,- -,-
17 859 605 714,68 15 996 875 027,95
*) Nominalbetrag
Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Februar 1983 161
Verpflichtungen des ERP-Sondervermögens
Passiva:
Stand Stand
am31.12.1981 am 31. 12. 1980
DM DM
A. Vermögensbestand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 030 911 175,54 12 550 475103,60
8. Darlehensverpflichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 678 694 44 7 ,58 3 217 420 567,96
C. Kassenverstärkungskredit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 000 000,- 80000000,-
0. Zinsverpflichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91,56 25 087,02
E. Verpflichtungen aus der Konsolidierung bei Beteiligungen . . . . . . 100 000 000,- 148 954 269,37
17 859 605 714,68 15 996 875 027,95
Verpflichtungen aus Gewährleistungen ........................ . 169 240 952,97 188 104 484,73
162 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil 1
2. Ausfälle im Haushaltsjahr 1981
Darlehen
- Bundesgebiet (ohne Berlin) 1 297 529,59 DM
- Berlin -,-DM
Zinsen
- Bundesgebiet (ohne Berlin) 2 531,17 DM
- Berlin ....................................................... . -,-DM
Beteiligungen
- EKF-Beteiligungen Berlin 250000,- DM
- Dividenden aus EKF-Beteiligungen ............................ . 13 007,80 DM
1 563 068,56 DM
Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Februar 1983 163
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 5, ausgegeben am 25. Februar 1983
Tag 1n halt Seite
21. 2. 83 Gesetz zum Übereinkommen vom 18. Mai 1977 über das Verbot der militärischen oder einer
sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken (Umweltkriegsüberein-
kommen) .............................................................................. . 125
21. 2. 83 Gesetz zu dem Übereinkommen vom 10. April 1972 über das Verbot der Entwicklung, Her-
stellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie
über die Vernichtung solcher Waffen .................................................... . 132
neu: 188-30
12. 2. 83 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zollübereinkommens über Betreuungsgut für
Seeleute . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139
15. 2. 83 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verhütung der
Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen . . . . . . . . . . . . . . 139
16. 2. 83 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens zur Vereinheitlichurig von Regeln
über die Beförderung im internationalen Luftverkehr und des Protokolls zur Anderung des
Abkommens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140
Preis dieser Ausgabe: 2,20 DM (1,50 DM zuzüglich-,70 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,- DM.
lrn Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 6,5 %.
Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99 - 509 oder gegen Vorausrechnung.
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen
vom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende
im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger lnkraft-
Nr. vom tretens
8. 2. 83 Schiffahrtpolizeiliche Anordnung der Wasser- und
Schiffahrtsdirektion Nord über schiffahrtpolizeiliche
Meldungen auf der Seeschiffahrtstraße Elbe für Fahr-
zeuge über 50 m Länge 32 16. 2.83 16. 2.83
neu 9511-1-6
16. 2. 83 Verordnung Nr. 2/83 über die Festsetzung von Ent-
gelten für Verkehrsleistungen der Binnenschiffahrt 35 19. 2.83 1. 3. 83
9500-4-6-4
1. 2. 83 Elfte Verq_rdnung der Bun_desanstalt für Flugsiche-
rung zur Anderung der Elften Durchführungsverord-
nung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von
Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumen-
tenflugregeln zum und vom Flughafen Saarbrücken-
Ensheim) 37 23. 2. 83 14.4.83
96-1-2-11
16. 2. 83 Zweite Verordoung der Wasser- und Schiffahrtsdirek-
tion Nord zur Anderung der Lotsordnung Elbe 38 24. 2. 83 1. 4. 83
9515-10-1-7
Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Februar 1983 163
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 5, ausgegeben am 25. Februar 1983
Tag 1n halt Seite
21. 2. 83 Gesetz zum Übereinkommen vom 18. Mai 1977 über das Verbot der militärischen oder einer
sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken (Umweltkriegsüberein-
kommen) .............................................................................. . 125
21. 2. 83 Gesetz zu dem Übereinkommen vom 10. April 1972 über das Verbot der Entwicklung, Her-
stellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie
über die Vernichtung solcher Waffen .................................................... . 132
neu: 188-30
12. 2. 83 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zollübereinkommens über Betreuungsgut für
Seeleute . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139
15. 2. 83 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verhütung der
Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen . . . . . . . . . . . . . . 139
16. 2. 83 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens zur Vereinheitlichurig von Regeln
über die Beförderung im internationalen Luftverkehr und des Protokolls zur Anderung des
Abkommens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140
Preis dieser Ausgabe: 2,20 DM (1,50 DM zuzüglich-,70 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,- DM.
lrn Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 6,5 %.
Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99 - 509 oder gegen Vorausrechnung.
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen
vom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende
im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger lnkraft-
Nr. vom tretens
8. 2. 83 Schiffahrtpolizeiliche Anordnung der Wasser- und
Schiffahrtsdirektion Nord über schiffahrtpolizeiliche
Meldungen auf der Seeschiffahrtstraße Elbe für Fahr-
zeuge über 50 m Länge 32 16. 2.83 16. 2.83
neu 9511-1-6
16. 2. 83 Verordnung Nr. 2/83 über die Festsetzung von Ent-
gelten für Verkehrsleistungen der Binnenschiffahrt 35 19. 2.83 1. 3. 83
9500-4-6-4
1. 2. 83 Elfte Verq_rdnung der Bun_desanstalt für Flugsiche-
rung zur Anderung der Elften Durchführungsverord-
nung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von
Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumen-
tenflugregeln zum und vom Flughafen Saarbrücken-
Ensheim) 37 23. 2. 83 14.4.83
96-1-2-11
16. 2. 83 Zweite Verordoung der Wasser- und Schiffahrtsdirek-
tion Nord zur Anderung der Lotsordnung Elbe 38 24. 2. 83 1. 4. 83
9515-10-1-7
164 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil 1
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben.
Aufgeführt werden nur die Verordnungen der Gemeinschaften, die im Inhaltsverzeichnis
des Amtsblattes durch Fettdruck hervorgehoben sind.
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
Vorschriften für die Agrarwirtschaft
14. 1. 83 Verordnung (EWG) Nr. 84/83 der Kommission zur Änderung der Ver-
ordnung (EWG) Nr. 1391 /78 mit geänderten Durchführungsbestim-
mungen zur Prämienregelung für die Nichtvermarktung von Mi I eh
und Milcherzeugnissen und die Umstellung der Milchkuh-
bestände 15. 1. 83 L 13/5
14. 1. 83 Verordnung (EWG) Nr. 85/83 der Kommission zur Änderung der Ver-
ordnungen (EWG) Nr. 368/77 und (EWG) Nr. 443/77 hinsichtlich des
Bestimmungszwecks von Magermilchpulver für Tiere außer
jungen Kälbern 15. 1.83 L 13/7
14. 1. 83 Verordnung (EWG) Nr. 86/83 der Kommission zur Aussetzung
bestimmter Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 1767 /82 hinsicht-
lich der Durchführung der Bestimmungen bei der Einfuhr bestimmter
Käsesorten 15. 1. 83 L 13/8
17. 1. 83 Verordnung (EWG) Nr. 95/83 der Kommission zur Änderung der Ver-
ordnung (EWG) Nr. 3303/82 hinsichtlich bestimmter Koeffizienten,
die auf Mischfuttermitteln zugesetzte Milcherzeugnisse anzu-
wenden sind 18. 1.83 L 14/5
18. 1. 83 Verordnung (EWG) Nr. 125/83 des Rates zur Festsetzung der Menge
neuseeländischer Butter, die das Vereinigte Königreich im Februar
1983 einführen darf 21. 1.83 L 17/2
20. 1. 83 Verordnung (EWG) Nr. 131 /83 der Kommission zur neunten Ände-
rung der Verordnung (EWG) Nr. 2115/76 über Durchführungsbestim-
mungen für die Einfuhr von Wein, Traubensaft und Trauben-
most 21. 1. 83 L 17/14
21. 1. 83 Verordnung (EWG) Nr. 148/83 der Kommission über die Einführung
eines Systems zur Erfassung der Ausfuhren bestimmter Fischerei-
erzeugnisse 22. 1. 83 L 18/19
21. 1. 83 Verordnung (EWG) Nr. 149/83 der Kommission zur Berichtigung der
Verordnung (EWG) Nr. 3601 /82 über die Mitteilung von Angaben über
die Einfuhr und Ausfuhr bestimmter landwirtschaftlicher
Erzeugnisse durch die Mitgliedstaaten an die Kommission 22. 1.83 L 18/21
24. 1. 83 Verordnung (EWG) Nr. 169/83 des Rates zur Festlegung mengenmä-
ßiger Beschränkungen für die Einfuhr bestimmter Holzarten nach
Frankreich 26. 1. 83 L 23/26
26. 1. 83 Verordnung (EWG) Nr. 188/83 der Kommission zur zwölften Ände-
rung der Verordnung (EWG) Nr. 2793/77 über die Durchführungsbe-
stimmungen für eine Sonderbeihilfe für Magermilch zur Fütterung
vo:i Tieren mit Ausnahme von jungen Kälbern 27. 1. 83 L 25/14
26. 1. 83 Verordnung (EWG) Nr. 189/83 der Kommission zur Änderur1g der Ver-
ordnung (EWG) Nr. 2042/75 hinsichtlich der Gültigkeitsdauer der
Ausfuhrlizenzen für Futtermittel aus Getreide, die im Rahmen von
in Drittländern eröffneten Ausschreibungen erteilt werden 27. 1. 83 L 251-16
25. 1. 83 Verordnung (EWG) Nr. 198/83 des Rates über die Fischerei in den
der Hoheitsgewalt oder Gerichtsbarkeit der Mitgliedstaaten unterste-
henden Gewässern mit vorläufiger Geltungsdauer bis zur Festlegung
der zulässigen Gesamtfangmengen und der Quoten für 1983 27. 1.83 L 25/32
Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Februar 1983 165
VeröffentliQht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
Andere Vorschriften
21. 12.82 Verordnung (EWG) Nr. 31 /83 des Rates über eine gemeinsame Über-
gangsmaßnahme zur Umstrukturierung der Küstenfischerei und der
Aquakultur 7. 1.83 L 5/1
6. 1.83 Verordnung (EWG) Nr. 35/83 der Kommission zur Aufnahme weiterer
Erzeugnisse in den Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 1766/82 des
Rates zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr
aus der Volksrepublik China 7. 1.83 L 5/12
10. 1. 83 Verordnung (EWG) Nr. 48/83 der Kommission zur Wiedereinführung
der Erhebung der Zölle für Chloramphenicol (INN) der Tarifstelle
29.44 8, mit Ursprung in China, dem die in der Verordnung (EWG)
Nr. 3377 /82 des Rates vorgesehene Zollpräferenzen gewährt werden 11. 1. 83 L 8/5
10. 1.83 Verordnung (EWG) Nr. 50/83 der Kommission zur Aussetzung der
Vorausfestsetzung der in Griechenland geltenden Währungsaus-
gleichsbeträge 11. 1. 83 L 8/9
7. 1.83 Verordnung (EWG) Nr. 53/83 der Kommission über die Annahme von
Verpflichtungserklärungen im Rahmen des Antidumpingverfahrens
betreffend photographische Vergrößerungsgeräte mit Ursprung in
Polen und der Sowjetunion, die Einstellung des Verfahrens und die
Aufhebung des vorläufigen Antidumpingzolls 12. 1. 83 L 9/5
16. 12.82 Verordnung (EWG) Nr. 56/83 des Rates zur Durchführung des Über-
einkommens über die Personenbeförderung im grenzüberschreiten-
den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (ASOR) 13. 1. 83 L 10/1
11. 1. 83 Verordnung (EWG) Nr. 61 /83 der Kommission über die Festsetzung
von Durchschnittswerten je Einheit für die Ermittlung des Zollwerts
bestimmter verderblicher Waren 13. 1.83 L 10/12
12. 1. 83 Entscheidung Nr. 87 /83/EGKS der Kommis~ion zur Änderung der
Entscheidung Nr. 3324/82/EGKS und dritten Anderung der Ents.~hei-
dung Nr. 1696/82/EGKS zur Verlängerung des Systems der Uber-
wachung und der Erzeugungsquoten für bestimmte Erzeugnisse der
Unternehmen der Stahlindustrie 15. 1.83 L 13/9
17. 1. 83 Verordnung (EWG) Nr. 100/83 des Rates über den Abschluß des
Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft und der Portugiesischen Republik über
zubereitete oder haltbar gemachte Tomaten der Tarifstelle 20.02 C
des Gemeinsamen Zolltarifs 18. 1. 83 L 14/17
17. 1. 83 Verordnung (EWG) Nr. 101/83 des Rates zur Einführung eines end-
gültigen Antidumpingzolls auf bestimmte chemische Düngemittel mit
Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika 19. 1. 83 L 15/1
17. 1. 83 Verordnung (EWG) Nr. 107 /83 de!:i. Rates zur Verlängerung der Ver-
ordnung (EWG) Nr. 3437 /82 zur Anderung der Verordnung (EWG)
Nr. 878/77 über die in der Landwirtschaft anzuwendenden Umrech-
nungskurse 20. 1.83 L 16/1
17. 1. 83 Verordnung (EWG) Nr. 108/83 des Rates zur Änderung der Verord-
nung (EWG) Nr. 652/79 über die Auswirkungen des Europäischen
Währungssystems im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik 20. 1. 83 L 16/2
17. 1. 83 Verordnung (EWG) Nr. 109/83 de!:i. Rates zur Verlängerung der Ver-
ordnung (EWG) Nr. 3439/82 zur Anderung der Verordnung (EWG)
Nr. 974/71 über bestimmte konjunkturpolitische Maßnahmen, die in
der Landwirtschaft im Anschluß an die vorübergehende Erweiterung
der Bandbreiten der Währungen einiger Mitgliedstaaten zu treffen
sind 20. 1.83 L 16/3
17. 1. 83 Verordnung (EWG) Nr. 110/83 des Rates zur Änderung der Verord-
nungen (EWG) Nr. 1893/79 und (EWG) Nr. 2592/79 zur Schaffung
einer Registrierung der Einfuhren von Rohöl in der Gemeinschaft 20. 1. 83 L 16/4
17. 1. 83 Verordnung (EWG) Nr. 116/83 der Kommission zur Regelung der Ein-
fuhr nach Irland von bestimmten Textilwaren mit Ursprung in der
Volksrepublik China 20. 1.83 L 16/15
166 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil 1
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
17. 1. 83 Verordnung (EWG) Nr. 124/83 des Rates zur Verlängerung der in
Artikel 73 Absatz 1 der Beitrittsakte von 1979 vorgesehenen Frist 21. 1. 83 L 17 /1
21. 1. 83 Verordnung (EWG) Nr. 151 /83 des Rates über die endgültige Verein-
nahmung des vorläufigen Antidumpingzolls auf Polyvinylchlorid mit
Ursprung in der Tschechoslowakei 22. 1. 83 L 18/24
21. 1. 83 Verordnung (EWG) Nr. 152/83 der Kommission über die Annahme
einer Verpflichtung im Rahmen des Antidumpingverfahrens betref-
fend Polyvinylchlorid mit Ursprung in der Tschechoslowakei sowie die
Einstellung des Verfahrens und die Aufhebung des vorläufigen Anti-
dumpingzolls 22. 1. 83 L 18/26
21. 1. 83 Verordnung (EWG) Nr. 163/83 der Kommission über die Einführung
eines vorläufigen Antidumpingzolls auf 4,4'-lsopropylidendiphenol mit
Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika 26. 1. 83 L 23/9
25. 1. 83 Verordnung (EWG) Nr. 170/83 des Rates zur Einführung einer
gemeinschaftlichen Regelung für die Erhaltung und Bewirtschaftung
der Fischereiressourcen 27. 1. 83 L 24/1
25. 1. 83 Verordnung (EWG) Nr. 171 /83 des Rates über technische Maßnah-
men zur Erhaltung der Fischbestände 27. 1. 83 L 24/14
25. 1. 83 Verordnung (EWG) Nr. 172/83 des Rates zur Festlegung der zulässi-
gen Gesamtfangmenge und des für die Gemeinschaft verfügbaren
Anteils, der Aufteilung dieses Anteils auf die Mitgliedstaaten sowie
der Fangbedingungen bei der Ausübung der Fischerei hinsichtlich der
zulässigen Gesamtfangmengen für bestimmte Fischbestände oder
Bestandsgruppen in der Fischereizone der Gemeinschaft für 1982 27. 1. 83 L 24/30
25. 1. 83 Verordnung (EWG) Nr. 173/83 des Rates zur Änderung der Verord-
nung (EWG) Nr. 370/82 zur Bewirtschaftung und Kontrolle bestimm-
ter Fangquoten für 1982 für Fischereifahrzeuge unter de~. Flagge
eines Mitgliedstaats, die im Regelungsbereich des NAFO-Uberein-
kommens fischen 27. 1. 83 L 24/68
25. 1. 83 Verordnung (EWG) Nr. 174/83 des Rates zur Aufteilung der nach dem
Fischereiabkommen zwischen der Gemeinschaft und Kanada für die
Gemeinschaft 1982 verfügbaren Fangquoten auf die Mitgliedstaaten 27. 1. 83 L 24/70
25. 1. 83 Verordnung (EWG) Nr. 175/83 des Rates zur Aufteilung bestimmter
Fangquoten für in der Wirtschaftszone Norwegens und in der Fische-
reizone um Jan Mayen fischende Fischereifahrzeuge auf die Mitglied-
staaten 27. 1. 83 L 24/72
25. 1. 83 Verordnung (EWG) Nr. 176/83 des Rates zur Aufteilung der Fangquo-
ten für in den Gewässern Schwedens fischende Fischereifahrzeuge
auf die Mitgliedstaaten 27. 1.83 L 24/75
Es sind nachzutragen:
23. 12. 82 Verordnung (EWG) Nr. 3587 /82 des Rates über die Einfuhrregelung
für bestimmte Textilwaren mit Ursprung in Taiwan 31.12.82 L 374/1
23. 12. 82 Verordnung (EWG) Nr. 3588/82 des Rates über die Einfuhrregelung
für bestimmte Textilwaren mit Ursprung in Jugoslawien 31. 12. 82 L 374/47
23. 12. 82 Verordnung (EWG) Nr. 3589/82 des Rates über die gemeinsame Ein-
fuhrregelung für bestimmte Textilwaren mit Ursprung in Drittländern 31.12.82 L 374/106
21. 12. 82 Verordnung (EWG) Nr. 3590/82 des Rates über die Einfuhr von Agrar-
erzeugnissen mit_ Ursprung in der Türkei in die Gemeinschaft 31.12.82 L 375/1
21. 12. 82 Verordnung (EWG) Nr. 3591 /82 des Rates zur Änderung der Verord-
nung (EWG) Nr. 978/82 zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung
eines Gemeinschaftszollkontingents für Aprikosenpülpe der Tarif-
stelle ex 20.06 B II c) 1 aa) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung
in der Türkei 31.12.82 L 375/26
Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Februar 1983 167
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
21. 12.82 Verordnung (EWG) Nr. 3592/82 dEJs Rates zur Eröffnung, Aufteilung
und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte
Spinnfasern der Tarifnummer 56.04 des Gemeinsamen Zolltarifs mit
Ursprung in Zypern (1983) 31. 12.82 L 375/27
21. 12.82 Verordnung (EWG) Nr. 3593/82 des Rates zur Eröffnung, Aufteilung
und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Oberklei-
dung für Männer und Knaben, der Tarifnummer 61.01 des Gemein-
samen Zolltarifs, mit Ursprung in Zypern (1983) 31. 12.82 L 375/30
21. 12.82 Verordnung (EWG) Nr. 3594/82 des Rates über die Einfuhrregelung
für Weine mit Ursprung in Algerien 31. 12.82 L 375/33
21. 12.82 Verordnung (EWG) Nr. 3595/82 des Rates zur Eröffnung, Aufteilung
und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte
Weine mit Ursprungsbezeichnung der Tarifstelle ex 22.05 C des
Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Algerien (1983) 31. 12.82 L 375/34
21. 12.82 Verordnung (EWG) Nr. 3596/82 des Rates zur Eröffnung, Aufteilung
und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Sardinen,
zubereitet oder haltbar gemacht, der Tarifstelle 16.04 D des Gemein-
samen Zolltarifs, mit Ursprung in Marokko (1983) 31. 12. 82 L 375/39
21. 12.82 Verordnung (EWG) Nr. 3597/82 des Rates zur Eröffnung, Aufteilung
und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Sardinen,
zubereitet oder haltbar gemacht, der Tarifstelle 16.04 D des Gemein-
samen Zolltarifs, mit Ursprung in Tunesien (1983) 31. 12. 82 L 375/42
30. 12.82 Verordnung (EWG) Nr. 3598/82 des Rates zur Festlegung bestimmter
Maßnahmen für die Zeit vom 1. bis zum 31. Januar 1983 zur Erhaltung
und Bewirtschaftung der Fischbestände gegenüber Schiffen unter
spanischer Flagge 31. 12.82 L 375/45
21. 12.82 Verordnung (EWG) Nr. 3599/82 des Rates über die vorübergehende
Verwendung 31. 12. 82 L 376/1
30. 12.82 Verordnung (EWG) Nr. 3600/82 des Rates über eine begrenzte Aktion
auf dem Gebiet der Verkehrsinfrastruktur 31. 12.82 L 376/10
21. 12.82 Verordnung (EWG) Nr. 3601 /82 der Kommission über die Mitteilung
von Angaben über die Einfuhr und Ausfuhr bestimmter landwirtschaft-
licher Erzeugnisse durch die Mitgliedstaaten an die Kommission 31. 12.82 L 376/11
21. 12.82 Verordnung (EWG) Nr. 3602/82 der Kommission zur Feststellung der
Koeffizienten zur Berechnung der Abschöpfungen für Schweine-
fleisgherzeugnisse mit Ausnahme von geschlachteten Schweinen,
zur Anderung des Anhangs der Verordnung (EWG) Nr. 950/68 des
Rates über den Gemeinsamen Zolltarif und zur Aufhebung der Ver-
Ordnung (EWG) Nr. 747/79 31. 12.82 L 376/23
23. 12. 82 Verordnung (EWG) Nr. 3603/82 der Kommission zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 3316/82 zur Festsetzung der ab 16. Dezember
1982 bei der Einfuhr von Wein anzuwendenden Referenzpreise frei
Grenze 31. 12. 82 L 376/32
23. 12.82 Verordnung (EWG) Nr. 3604/82 der Kommission über die Anwendung
von Artikel 85 Absatz 3 des Vertrages auf Gruppen von Spezialisie-
rungsvereinbarungen 31. 12. 82 L 376/33
30. 12.82 Verordnung ..(EWG) Nr. 3605/82 der Kommission über die gemein-
schaftliche Uberwachung der Einfuhren bestimmter Textilwaren mit
Ursprung in Argentinien 31.12.82 L 376/36
3. 12.82 Verordnung (EWG) Nr. 3626/82 des Rates zur Anwendung des Über-
einkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten
freilebender Tiere und Pflanzen in der Gemeinschaft 31. 12.82 L 384/1
Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 3361/82 des Rates vom
3. Dezember 1982 zur zeitweiligen Aussetzung der autonomen Zoll-
sätze des Gemeinsamen Zolltarifs für einige industrielle Waren
(ABI. Nr. L 359 vorn 20. 12. 1982) 22. 1.83 L 18/28
168 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1983, Teil 1
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger
Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.
Bundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige
Veröffentlichungen von wesentlicher Bedeutung.
Bundesgesetzblatt Teil II enthält
a) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträgen it der DDR und die zu
ihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschrif-
ten sowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen,
b) Zolltarifvorschriften.
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6,5°1<. Postvertriebsstück · Z 5702 A · Gebühr bezahlt
Übersicht
über den Stand der Bundesgesetzgebung
Die 384. Übersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung,
abgeschlossen am 31. Januar 1983,
ist im Bundesanzeiger Nr. 38 vom 24. Februar 1983 erschienen.
Diese Übersicht enthält bei den aufgeführten Gesetzesvorlagen
alle wichtigen Daten des Gesetzgebungsablaufs
sowie Hinweise auf die
Bundestags- und Bundesrats-Drucksachen
und auf die sachlich zuständigen Ausschüsse des Bundestages.
Verkündete Gesetze sind nur noch in der der Verkündung
folgenden Übersicht enthalten.
Der Bundesanzeiger Nr. 38 vom 24. Februar 1983 kann zum Preis von 3,90 DM
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