1065
Bundesgesetzblatt
Teil 1 Z 5702 A
1982 Ausgegeben zu Bonn am 3. August 1982 Nr. 29
Tag Inhalt Seite
27. 7. 82 Gesetz über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr
1982 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1982) ..................................... • • • • • • • • • • • • • 1065
640-7
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1101
Gesetz
über die Feststellung der Wirtschaftspläne
des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1982
(ERP-Wirtschaftsplangesetz 1982)
Vom 27. Juli 1982
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: §3
Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt,
Erster Teil Kassenverstärkungskredite bis zur Höhe von zwanzig
vom Hundert des in § 1 festgestellten Betrages aufzu-
Allgemeine Aufgaben nehmen.
des ERP-Sondervermögens
§4
§ 1
Der Bundesminister für Wirtschaft kann Kassenmittel
Der diesem Gesetz beigefügte, nach § 7 des Geset- des ERP-Sondervermögens bis zur Verausgabung
zes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens in für die in den ERP-Wirtschaftsplänen vorgesehenen
der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer Verwendungszwecke außer bei der Deutschen Bundes-
640-6, veröffentlichten bereinigten Fassung, geändert bank auch bei den Hauptleihinstituten des ERP-Sonder-
durch das Zuständigkeitsanpassungs-Gesetz vom vermögens oder anderweitig anlegen.
18. März 1975 (BGBI. 1 S. 705), aufgestellte Wirt-
schaftsplan - Teil I a des Gesamtplans des ERP-Son-
dervermögens für das Jahr 1982-wird in Einnahme und §5
Ausgabe auf
4 41 9 000 000 Deutsche Mark Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge
eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürf-
festgestellt.
nisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des
§2 Grundgesetzes), so bedarf es eines Nachtragshaus-
(1) Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt, halts nicht, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen
zur Deckung von Ausgaben für das Jahr 1982 Kredite in Betrag von 5 000 000 Deutsche Mark nicht überschrei-
Höhe von tet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.
1 899 000 000 Deutsche Mark
aufzunehmen. §6
(2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die (1) Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermäch-
Beträge zur Tilgung von im Jahr 1982 fällig werdenden tigt, mit Einwilligung des Bundesministers der Finanzen
Krediten zu, deren Höhe sich aus der Finanzierungs- Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistun-
übersicht (Teil II des Gesamtplans) ergibt. gen zur Förderung der Wirtschaft einschließlich der
(3) Die im ERP-Wirtschaftsplangesetz 1981 erteilte freien Berufe bis zum Gesamtbetrag von 450 000 000
Ermächtigung zur Beschaffung von Geldmitteln im Deutsche Mark zu Lasten des ERP-Sondervermögens
Wege des Kredites bleibt wirksam. zu übernehmen.
1066 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1
(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die Zweiter Teil
auf Grund der Ermächtigungen der früheren Wirt- ERP-lnvestitionshilfe
schaftsplangesetze übernommenen Gewährleistungen
angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in §9
Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch ge-
nommen worden ist und für die erbrachten Leistungen Der diesem Gesetz beigefügte, nach § 2 des ERP-
keinen Ersatz erlangt hat. lnvestitionshilfegesetzes vom 17. Oktober 1967 (BGBI. 1
S. 989), zuletzt geändert durch das Zuständigkeitsan-
(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewähr- passungs-Gesetz, aufgestellte Wirtschaftsplan - Teil I b
leistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurech- des Gesamtplans des ERP-Sondervermögens für das
nen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Jahr 1982 - wird in Einnahme und Ausgabe auf
Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten 10 200 000 Deutsche Mark
sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen,
festgestellt.
soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungs-
betrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten fest- §10
gelegt wird.
Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt,
Kredite bis zur Höhe von 29 000 000. Deutsche Mark
(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inan- zur Tilgung von im Jahr 1982 fällig werdenden Krediten
spruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz aufzunehmen (Finanzierungsübersicht - Teil II des
für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernom- Gesamtplans-).
mene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr
anzurechnen. Dritter Teil
Gemeinsame Bestimmungen
§7
§ 11
Auf die in Kapitel 1 Titel 681 01 veranschlagte
Dankesspende findet § 2 des Gesetzes über die Ver- Die §§ 2 bis 8 gelten bis zum Tage der Verkündung
waltung des ERP-Sondervermögens keine Anwendung. des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1983 weiter.
§ 12
§8 Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des
Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.
Die Vorschriften des § 65 Abs. 7 der Bundeshaus-
haltsordnung finden im Jahr 1982 auf das Eigenkapital-
§13
finanzierungsprogramm in Berlin keine Anwendung. In
Beteiligungsverträgen darf ein fester Veräußerungs- Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1 . Januar 1982 in
preis vereinbart werden. Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und
wird im Bundesgesetzblatt verkündet.
Bonn, den 27. Juli 1982
Für den Bundespräsidenten
Der Präsident des Bundesrates
Bernhard Vogel
Für den Bundeskanzler
Der Bundesminister der Justiz
Schmude
Für den Bu n desm i r-Rster für Wirtschaft
Der Bundesminister des Auswärtigen
Genscher
Für den Bundesminister der Finanzen
Der Bundesminister des Auswärtigen
Genscher
Nr. 29 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. August 1982 1067
Gesamtplan
des ERP-Sondervermögens 1982
Teil la: Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom
31. August 1953
Teil lb: Wirtschaftsplan nach § 2 des ERP-lnvestitionshilfegesetzes vom 17. Oktober 1967 in der
Fassung des Gesetzes zur Änderung des ERP-lnvestitionshilfegesetzes vom 24. Juli 1968
Teil II: Finanzierungsübersicht
Teil III: Kreditfinanzierungsplan
Anlage: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 1980
Teil I a
Wirtschaftsplan
nach § 7 des Gesetzes
über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
vom 31. August 1953
Kapitel 1 (Ausgaben): Bundesgebiet (ohne Berlin)
Kapitel 2 (Ausgaben): Berlin
Kapitel 3 (Ausgaben): Exportfinanzierung
Kapitel 4 (Ausgaben): Sonstige Ausgaben
Kapitel 5 (Einnahmen): Einnahmen
Kapitel 6 (Ausgaben): Beitrag zur Gemeinschaftsinitiative
1068 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1
Kap.1
Betrag Betrag
Titel Ist-Ergebnis
für für
und Zweckbestimmung 1980
1982 1981
Funktion
1000 DM 1000 DM 1000 DM
1 2 3 4 5
Ausgaben
Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden
nach Maßgabe von Einzelrichtlinien vergeben.
Nr. 29 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. August 1982 1069
Bundesgebiet (ohne Berlin)
Erläuterungen
6
Zu Kap. 1
Durch verbindliche Zusagen sind gebunden bei:
Jahr
Titel Zweckbestimmung 1982 1983 1984 1985
in Mio DM
862 01 Kleine und mittlere Unternehmen .... 750
775 *)
862 03 Seehafenbetriebe .................. 20 10 10
10 *) 10 *) 10 *)
853 02 Investitionen von Gemeinden ........ 50 15
30 *) 30*)
85311 Abwasserreinigung ................. 300 50
150 *) 75 *) 30 *)
85312 Abfallwirtschaft .................... 30 5
25 *) 15 *)
862 11 Luftreinhaltung ..................... 45 5
30 *) 15 *)
681 01 Dankesspende ..................... 10 10 10 10
1 205 1 115 165 50
•) Im ERP-Wirtschaftsplan 1982 enthalten.
1070 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1
Kap.1
Betrag Betrag
Titel lst-Ergebn i s
und für für
Zweckbestimmung 1980
Funktion 1982 1981
1000 DM 1000 DM 1000 DM
1 2 3 4 5
862 01-691 Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner und
mittlerer Unternehmen ............................. . 1 896 000 1 806 000 1 809 073 *)
Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 775 000 000 DM
fällig im Jahr 1983
862 03-731 Investitionen von Seehafenbetrieben 35000 35000 34933
Verpflichtungsermächtigung ................ 30 000 000 DM
davon fällig:
Jahr 1983 bis zu ........................... 10 000 000 DM
Jahr 1984 bis zu ........................... 10 000 000 DM
Jahr 1985 bis zu ........................... 10 000 000 DM
853 02-692 Investitionen von Gemeinden ....................... . 75000 45000 168 556
Verpflichtungsermächtigung ..............., . 60 000 000 DM
davon fällig:
Jahr 1983 bis zu ........................... 30 000 000 DM
Jahr 1984 bis zu ........................... 30 000 000 DM
•) Aufgliederung vgl. Anlage 1
Nr. 29 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. August 1982 1071
Bundesgebiet (ohne Berlin)
Erläuterungen
6
Zu Tit. 862 01
Zu d)
Die ERP-Darlehensprogramme für kleine und mittlere Unterneh-
men sollen - entsprechend den von der Bundesregierung vorge- Durch Refinanzierungsdarlehen an private Kapitalbeteiligungs-
legten „Grundsätze einer Strukturpolitik für kleine und mittlere gesellschaften soll kleinen und mittleren Unternehmen die
Unternehmen" (vgl. ST-Drucksache 7 /5248 vom 21. Mai 1976) Beschaffung von haftendem Kapital erleichtert werden.
- der Leistungssteigerung dienen.
Zu e)
Kooperationsvorhaben sollen bevorzugt berücksichtigt werden,
wenn sie eine Verbesserung der Leistungskraft der Koopera- Die Darlehen sollen der Erhaltung der Vielfalt der Träger der
tionspartner bei Wahrung ihrer Selbständigkeit erwarten lassen. Meinungsbildung dienen; sie können zur Finanzierung techni-
scher Einrichtungen der Herstellung und des Vertriebs von
Im einzelnen sind Darlehen vorgesehen für Zeitungen und Zeitschriften sowie der hierfür erforderlichen
a) Vorhaben in regionalen Fördergebieten 910 000 000 DM Baumaßnahmen gewährt werden.
b) Existenzgründungen und standortbe-
dingte Investitionen sowie Maßnahmen Zu f)
gegen Lärm, Geruch und Erschütterun- Der Betrag steht Partikulieren und Kleinreedern für den Bau und
gen ............................... . 925 000 000 DM Umbau von Binnenschiffen zur Verfügung.
c) betriebliche Ausbildungsstätten, rich-
tungweisende Kooperationen ....... . 10 000 000 DM Zug)
d) die Refinanzierung privater Kapitalbe- Die Darlehen sollen an Kreditgarantiegemeinschaften der
teiligungsgesellschaften ............ . 23 000 000 DM mittelständischen gewerblichen Wirtschaft und der freien Be-
e) die Förderung kleiner und mittlerer rufe sowie an Beteiligungsgarantiegemeinschaften zur Bildung
Presseunternehmen ................ . 17 000 000 DM oder Erhöhung von Haftungsfonds gewährt werden.
f) die Binnenschiffahrt ................ . 5 000000 DM
Verpflichtungsermächtigung:
g) Kredit- und Beteiligungsgarantiege-
meinschaften (Haftungsfondsdarlehen) 6 000000 DM Zur besseren Kreditversorgung der kleinen und mittleren Unter-
nehmen, insbesondere im Regional- und Existenzgründungs-
1 896 000 000 DM programm, ist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe
von 775 000 000 DM auf das Aufkommen des Jahres 1983
Zu a)
erforderlich.
Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen in den Gebieten
der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirt-
schaftsstruktur" können Darlehen für Investitionen erhalten, Zu Tit. 862 03
wenn sie für die im Bundeshaushaltsplan (Kap. 09 02 Tit. 882 81 Die Mittel sollen dazu beitragen, die Wettbewerbslage der deut-
und 882 82) veranschlagten Mittel nicht antragsberechtigt sind. schen Seehäfen zu verbessern.
400 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs- 20 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungser-
ermächtigung zugesagt. mächtigung zugesagt.
Zu b)
Verpflichtungsermächtigung:
Gefördert werden
Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Ver-
- Existenzgründungen von Nachwuchskräften und pflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 30 000 000 DM auf
- standortbedingte Investitionen das Aufkommen der Jahre 1983, 1984 und 1985 erforderlich.
von Unternehmen des Handels, Handwerks, Gaststätten- und
Beherbergungsgewerbes, des produzierenden Gewerbes und Zu Tit. 853 02
des Kleingewerbes. Es können auch Investitionen zur Minde-
rung von Lärm, Geruch und Erschütterungen gefördert werden. Die Mittel sind vorgesehen für Vorhaben in Schwerpunktorten
der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirt-
350 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-
ermächtigung zugesagt. schaftsstruktur"; die Vorhaben müssen der Verbesserung der
Standortqualität dieser Orte dienen. Gefördert werden Investi-
(Vgl. hierzu Kap. 6 Tit. 862 61) tionen zur Steigerung des Wohn- und Freizeitwertes.
50 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-
Zu c) ermächtigung zugesagt.
Die Darlehen sind zur Errichtung oder Erweiterung betrieblicher
Ausbildungsplätze (Lehrwerkstätten) bestimmt. Verpflichtungsermächtigung:
Außerdem können Kooperationsvorhaben kleiner und mittlerer Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Ver-
Unternehmen gefördert werden, die richtungweisend für weitere pflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 60 000 000 DM auf
Kooperationsvorhaben sein können. das Aufkommen der Jahre 1983 und 1984 erforderlich.
1072 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1
Kap.1
Titel Betrag Betrag
Ist-Ergebnis
und für für
Zweckbestimmung 1980
Funktion 1982 1981
1000 DM 1000 DM -1000 DM
1 2 3 4 5
681 01-029 Dankesspende .................................... . 10000 10000 10000
Titelgruppe
Titelgr. 01 Umweltschutz (545 000) (340 000) (449 588)
Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
853 11-330 Abwasserreinigung ................................ . 410 000 270 000 327 104
Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . 255 000 000 DM
davon fällig:
Jahr 1983 bis zu........................ 150000000 DM
Jahr 1984 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 000 000 DM
Jahr 1985 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 000 000 DM
853 12-330 Abfallwirtschaft .................................... . 70000 30000 49789
Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 40 000 000 DM
davon fällig:
Jahr 1983 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 000 000 DM
Jahr 1984 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 000 000 DM
862 11-330 Luftreinhaltung .................................... . 65000 40000 72695
Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 45 000 000 DM
davon fällig:
Jahr 1983 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 000 000 DM
Jahr 1984 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 000 000 DM
Gesamtausgaben 2 561 000 2 236 000
Abschluß
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 10 000 10 000
Ausgaben für Investitionen ......................... . 2 522 000 2 207 000
Besondere Finanzierungsausgaben 29000 19000
Gesamtausgaben 2 561 000 2 236 000
Nr. 29 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. August 1982 1073
Bundesgebiet (ohne Berlin)
Erläuterungen
6
Zu Tit. 681 01 Zu Tit. 853 12
Aus Anlaß der 25. Wiederkehr der Verkündung des Marshall- Die Mittel können für die Errichtung und Einrichtung von Anlagen
plans (5. Juni 1972) hat die Bundesregierung einer damals er- zur Abfallbeseitigung und Abfallverwertung zur Verfügung ge-
richteten amerikanischen Stiftung (,,THE GERMAN MARSHALL stellt werden.
FUND OF THE UNITED STATES - A MEMORIAL TO THE
MARSHALL PLAN") eine Dankesspende von jährlich 30 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-
10 000 000 DM für die Dauer von 15 Jahren (1972 bis 1986) zu- ermächtigung zugesagt.
gesagt. Die Stiftung fördert durch Zuschüsse an Einzelpersonen
und Organisationen innerhalb und außerhalb der USA For- Verpflichtungsermächtigung:
schungs- und Studienprogramme, die dem Verständnis und der Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Ver-
Lösung bestimmter nationaler und internationaler Probleme pflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 40 000 000 DM auf
moderner Industriegesellschaften (z. B. Großstadtprobleme, das Aufkommen der Jahre 1983 und 1984 erforderlich.
Umweltschutz, Bodennutzung, Arbeitswelt, Medien, Nord-Süd-
Dialog) dienen sollen. (Vgl. hierzu Kap. 6 Tit. 853 62)
Zu Tit. 862 11
Zu Tit. 853 11 Die Mittel sollen der Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur
Luftreinhaltung, insbesondere kleiner und mittlerer Unter-
Die Mittel sind für den Bau von Abwasserreinigungsanlagen be- nehmen der gewerblichen Wirtschaft, dienen.
stimmt. 300 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Ver-
pflichtungsermächtigung zugesagt. 45 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-
ermächtigung zugesagt.
Verpflichtungsermächtigung:
Verpflichtungsermächtigung:
Das Programm der Luftreinhaltung soll weiterhin kontinuierlich
Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Ver- fortgeführt werden. Es ist daher für die Jahre 1983 und 1984
pflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 255 000 000 DM auf eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von
das Aufkommen der Jahre 1983, 1984 und 1985 erforderlich. 45 000 000 DM erforderlich.
(Vgl. hierzu Kap. 6 Tit. 853 61) (Vgl. hierzu Kap. 6 Tit. 862 62).
1074 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1
Kap.2
Betrag Betrag
Titel Ist-Ergebnis
für für
und Zweckbestimmung 1980
1982 1981
Funktion
1000 DM 1000 DM 1000 DM
1 2 3 4 5
Ausgaben
In Anbetracht der besonderen politischen Lage Berlins
können im Rahmen der veranschlagten Mittel Finanzie-
rungshilfen gewährt oder Beteiligungen übernommen
werden, bei denen die üblichen bankmäßigen und be-
triebswirtschaftlichen Voraussetzungen nicht oder nicht
in vollem Umfang vorliegen, die jedoch im Hinblick auf die
politische Zielsetzung der Berlinhilfe gerechtfertigt er-
scheinen; Entsprechendes gilt für die Übernahme von
Gewährleistungen.
Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden
nach Maßgabe von Einzelrichtlinien vergeben.
Titelgruppen
Titelgr. 01 Wirtschaftsförderung durch Bereitstellung von Investi-
tions- und sonstigen Krediten ...................... . (510 000) (465 000) (571 487)
862 11-691 Investitionsdarlehen an Unternehmen ............... . 465 000 420 000 512 577
Einsparungen bis zur Höhe von 20 000 000 DM dienen zur
Deckung von Ausgaben bei Tit. 862 12.
Die Ausgaben bei Tit. 862 11 und 862 15 sind in Höhe von
5 000 000 DM gegenseitig deckungsfähig.
Die Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei
Tit. 862 14 überschritten werden.
Einsparungen bis zur Höhe von 20 000 000 DM dienen zur Ver-
stärkung der Ausgaben bei Tit. 862 14.
Die Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei
Tit. 831 21 überschritten werden.
Einsparungen bis zur Höhe von 30 000 000 DM dienen zur Ver-
stärkung der Ausgaben bei Tit. 831 21.
Verpflichtungsermächtigung ............ . 170 000 000 DM
davon fällig:
im Jahr 1983 bis zu .................... . 130 000 000 DM
im Jahr 1984 bis zu .................... . 40000000 DM
862 12-691 Betriebsmittelkredite an Unternehmen ............... . 1 742
Ausgaben dürfen bis zur Höhe von 20 000 000 DM der Ein-
sparungen bei Tit. 862 11 geleistet werden.
862 13-691 Umwandlung von Beteiligungen in Darlehen .......... . 8000
Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Kap. 5
Tit. 133 02 geleistet werden.
862 14-692 Förderung des Absatzes Berliner Erzeugnisse ....... . 40000 40000 49168
Einsparungen dienen zur Verstärkung der Ausgaben bei
Tit. 862 11.
Die Ausgaben dürfen bis zu 20 000 000 DM der Einsparungen
bei Tit. 862 11 überschritten werden.
Die Ausgaben bei Tit. 862 14 und 831 21 sind in Höhe von
20 000 000 DM gegenseitig deckungsfähig.
862 15-691 Aufbaumaßnahmen ................................ . 5000 5000
Die Ausgaben bei Tit. 862 15 und Tit. 862 11 sind in Höhe von
5 000 000 DM gegenseitig deckungsfähig.
Nr. 29 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. August 1982 1075
Berlin
Erläuterungen
6
Zu Kap. 2
Durch verbindliche Zusagen sind gebunden bei:
Jahr
Titel Zweckbestimmung 1982 1983 1984
in Mio DM
862 11 Investitionskredite ................... 145 40
130 *) 40 *)
685 31 Wirtschaftsnahe Forschung .......... 2,8 1
1,8 *) 1,0 *)
831 23 Konsolidierung bei Beteiligungen ..... 50
197,8 172,8 41
*) Im ERP-Wirtschaftsplan 1982 enthalten.
Zu Tit. 862 11
Die Berliner Wirtschaft hat nach wie vor einen erheblichen
Bedarf an Investitionsdarlehen. Die veranschlagten Mittel sollen
für
a) die Errichtung neuer Betriebe,
b) die Erweiterung, Rationalisierung und Umstellung von Be-
trieben
verwendet werden.
145 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-
ermächtigung zugesagt.
Verpflichtungsermächtigung:
Die Förderung der Berliner Wirtschaft soll auch in den Jahren
1983 und 1984 kontinuierlich fortgeführt werden. Damit bereits
1982 Projekte begonnen werden können, für die erst in den
oben genannten Jahren Mittel zur Verfügung zu stehen brau-
chen, ist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von
170 000 000 DM erforderlich.
Zu Tit. 862 13
Beteiligungen an Berliner Unternehmen können bei Fälligkeit
(Ablauf der vereinbarten Laufzeit gemäß Beteiligungsvertrag) in
ERP-Darlehen umgewandelt werden.
(Vgl. Einnahmen bei Kap. 5 Tit. 133 02)
Zu Tit. 862 14
Die Mittel sind für die anteilige Finanzierung von Aufträgen west-
deutscher Auftraggeber an Berliner gewerbliche Unternehmen
vorgesehen. Von dem Ansatz können bis zu 10 000 000 DM für
Auslandsaufträge verwendet werden.
Lu Tit. 862 15
Die Darlehen sinei zur anteiligen Finanzierung des Auf- und
Neubaues von Geschäftshäusern und, soweit erforderlich, von
Einrichtungen kultureller Bedeutung vorgesehen.
1076 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1
Kap.2
Titel Betrag Betrag
Ist-Ergebnis
und für für
Zweckbestimmung 1980
1982 1981
Funktion
1000 DM 1000 DM 1000 DM
1 2 3 4 5
Titelgr. 02 Eigenkapitalfinanzierungsprogramm ................. . (70 000) (70 000) (129 799)
831 21-691 Erwerb von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen
Rechten ........................................... . 20000 20000 74467
Einsparungen dienen zur Verstärkung der Ausgaben bei
Tit. 862 11.
Die Ausgaben dürfen bis zu 30 000 000 DM der Einsparungen
bei Tit. 862 11 überschritten werden.
Die Ausgaben bei Tit. 831 21 und Tit. 862 14 sind in Höhe von
20 000 000 DM gegenseitig deckungsfähig.
831 22-691 Erwerb von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen
Rechten durch Umwandlung bereits gewährter Darlehen 17 332
Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Kap. 5
Tit. 182 02 geleistet werden.
831 23-691 Konsolidierung bei Beteiligungen .................... . 50000 50000 38000
Titelgr. 03 Wirtschaftsnahe Forschung und andere Förder-
maßnahmen ....................................... . (5 300) (5300) (4811)
685 31-171 Wirtschaftsnahe Forschung ........................ . 2800 2800 2 811
Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . 2 800 000 DM
davon fällig:
Jahr 1983 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 800 000 DM
Jahr 1984 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 000 000 DM
685 32-643 Ausstellungen, Messen und sonstige wirtschaftliche
Fördermaßnahmen ................................. . 2500 2500 2000
652 01-699 Bevorratu ngsmaßnah men 1 500 1 500
Gesamtausgaben 586 800 541 800
Abschluß
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 55 300 55 300
Ausgaben für Investitionen ......................... . 491 500 446 500
Besondere Finanzierungsausgaben 40000 40000
Gesamtausgaben 586 800 541 800
Nr. 29 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. August 1982 1077
Berlin
Erläuterungen
6
Zu Tit. 831 21 Verpflichtungsermächtigung:
Das ERP-Sondervermögen kann Beteiligungen an Berliner Die Förderung der wirtschaftsnahen Forschung in Berlin soll
Unternehmen vorübergehend erwerben, um deren Eigenkapital auch in den kommenden Jahren kontinuierlich fortgeführt wer-
-zu verstärken. den. Damit bereits 1982 Vorhaben begonnen werden können,
für die erst in den Jahren 1983 und 1984 weitere Mittel zur Ver-
fügung zu stehen brauchen, sind Verpflichtungsermächtigungen
Zu Tit. 831 22 bis zur Höhe von insgesamt 2 800 000 DM erforderlich.
Forderungen aus ERP-Darlehen an Berliner Unternehmen
können in Beteiligungen umgewandelt werden, um das Kapital Zu Tit. 685 32
dieser Unternehmen dem ausgeweiteten Geschäftsumfang an- Die veranschlagten Zuschußmittel sind in erster Linie für
zupassen (vgl. Einnahme Kap. 5 Tit 182 02). Ausstellungen und Messen vorgesehen, insbesondere für
- die Übersee-Import-Messe „Partner des Fortschritts",
- die Internationale Börse des Tourismus/Internationale
Zu Tit. 831 23 Boots- und Freizeitschau,
Die veranschlagten Mittel dienen dem Teil-Ausgleich von Ver- - die Modemesse lnterchic,
lusten eines Berliner Unternehmens, an dem das ERP-Sonder- die Internationale Grüne Woche.
vermögen auf Grund früherer, im Rahmen des Eigenkapitalfinan-
zierungsprogramms geleisteter Hilfen mit 100 v. H. beteiligt ist. Die Mittel können ggf. auch für andere Ausstellungen und
Die Bereitstellung der Mittel, die als Zuschuß für die Sanierung Messen in Berlin verwendet werden.
des Unternehmens vorgesehen sind, ist im Interesse des Unter- Darüber hinaus dürfen aus dem Titel in beschränktem Umfang
nehmens und des Landes Berlin, nicht zuletzt im Hinblick auf die sonstige wirtschaftliche Fördermaßnahmen finanziert werden,
Erhaltung von Arbeitsplätzen, erforderlich. Der Verlustausgleich die sowohl den Interessen Berlins als auch denen der Vereinig-
ist die entscheidende Basis eines Konzepts, das die Konsolidie- ten Staaten von Amerika dienen; hierzu gehören vor allem
rung des Unternehmens sicherstellen soll. Die Mittel sind auf Werbemaßnahmen zugunsten der Berliner Wirtschaft in den
Grund einer Verpflichtungsermächtigung aus dem Jahre 1979 USA.
zugesagt.
Zu Tit. 652 01
Zu Tit. 685 31 Das Land Berlin hatte 1962 ein zinsloses ERP-Dar!ehen in Höhe
von 14 800 000 DM zur Teilfinanzierung des Klinikums der
Die Mittel (Zuschüsse) sind für die Förderung von Forschungs- Freien Universität erhalten. Dabei handelte es sich um Mittel, die
vorhaben veranschlagt, deren Ergebnisse erwarten lassen, daß der Bevorratung Berlins zufließen sollten, hierfür aber noch nicht
sie als Ausgangspunkt für die technische und wirtschaftliche benötigt wurden. Das Darlehen zugunsten des Klinikums wurde
Entwicklung verwendet werden können. Die geförderten For- daher unter der Bedingung gewährt, daß die Rückflüsse im
schungsvorhaben liegen insbesondere auf den Gebieten der Bedarfsfall für die Bevorratung Berlins zur Verfügung stehen.
Materialprüfung, Elektronik und der Schiffbautechnik. Die Mittel Dieser Fall ist inzwischen eingetreten. Demgemäß sind die bis
werden Wissenschaftlern, die ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz 1979 aufgelaufenen Tilgungsraten der Darlehen für die Bevor-
in Berlin haben und in der Regel Angehörige von wissenschaft- ratung eingesetzt worden. Die restlichen Tilgungsraten - 1980
lichen Institutionen in Berlin sind, über diese Institution zur bis 1983 jährlich ca. 1 500 000 DM - werden hierfür ebenfalls
Verfügung gestellt. benötigt.
1078 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1
Kap.3
Betrag Betrag
Titel Ist-Ergebnis
für für
und Zweckbestimmung 1980
1982 1981
Funktion
1000 DM 1000 DM 1000 DM
1 2 3 4 5
Ausgaben
866 01-023 Finanzierungshilfe für Lieferungen und Leistungen in
Entwicklungsländer (Exportfonds II) ................. . 150 000 90000 59 935
Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . 120 000 000 DM
davon fällig:
Jahr 1985 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 000 000 DM
Jahr 1986 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 000 000 DM
Gesamtausgaben 150 000 90000
Abschluß
Besondere Finanzierungsausgaben 150 000 90000
Nr. 29 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. August 1982 1079
Exportfinanzierung
Erläuterungen
6
Zu Kap. 3
Auf dieses Kapitel findet die Präambel zu Kap. 1 Anwendung.
Durch verbindliche Zusagen sind gebunden bei:
Jahr
Titel Zweckbestimmung 1982 1983 1984 1985 1986
in Mio DM
866 01 Finanzierungshilfe für Liefe-
rungen in Entwicklungsländer 120 120 120 90
30*) 90*)
*) Im ERP-Wirtschaftsplan 1982 enthalten.
Zu Tit. 866 01
Die Darlehen, die überwiegend auf Grund früherer Verpflich-
tungsermächtigungen zugesagt sind, dienen der Finanzierung
von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Aus-
fuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer. Die Kreditan-
stalt für Wiederaufbau verstärkt die ERP-Darlehen im Verhältnis
1 : 3 mit Mitteln, die sie auf dem Geld- und Kapitalmarkt
beschafft.
Mit der Verpflichtungsermächtigung von 90 000 000 DM für
1986 ist eine kontinuierliche Förderung der langfristigen Export-
geschäfte mit den Entwicklungsländern sichergestellt. Bei der
weiteren Verpflichtungsermächtigung von 30 000 000 DM für
1985 handelt es sich um die Deckung von Zusagen, für die Mittel
bereits 1979 veranschlagt waren, deren Inanspruchnahme sich
aber verzögert hat.
Für denselben Verwendungszweck stehen a~f Grund früher
gewährter Darlehen weitere ERP-Mittel in Höhe von ursprüng-
lich 500 000 000 DM zur Verfügung, die revolvierend eingesetzt
und durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zu einem
Gesamtvolumen von 2 000 000 000 DM verstärkt werden
(Exportfonds 1). Einzelheiten vgl. dazu ERP-Wirtschaftsplan-
gesetz 1981 - BGBI. 1 S. 745 - (Erläuterungen zu Kap. 3
Tit. 866 01 ).
1080 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1
Kap.4
Betrag Betrag
Titel Ist-Ergebnis
für für
und Zweckbestimmung 1980
1982 1981
Funktion
10000M 10000M 1000 DM
1 2 3 4 5
Ausgaben
526 01-680 Gerichts- und ähnliche Kosten ...................... . 55 55
531 01 ~13 Kosten zur Durchführung von Veröffentlichungen und
Untersuchungen ................................... . 400 500 223
532 01-680 Kosten zur Durchführung von Prüfungen ............. . 40 40
671 01-680 Bearbeitungsgebühren ............................. . 1 100 1 000 916
671 02-680 Sächliche Verwaltungsausgaben .................... . 5 5
575 01-928 Verzinsung der Kredite ............................. . 429 600 259 600 134 319
870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen ............ . 5000 5000 2 555
Gesamtausgaben 436 200 266 200
Abschluß
Sächliche Ausgaben 1 600 1 600
Zinskosten ........................................ . 429 600 259 600
Besondere Finanzierungsausgaben 5000 5000
Gesamtausgaben 436 200 266 200
Nr. 29 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. August 1982 1081
Sonstige Ausgaben
Erläuterungen
6
Zu Tit. 526 01 Zu Tit. 575 01
Die Mittel sind zur Abdeckung von Kosten und Gebühren für die Der Betrag ist für die Verzinsung der aufgenommenen Kredite
Einziehung von Forderungen, für die Rechtsverfolgung und vorgesehen. Aus diesem Ansatz können auch die Disagiokosten
Rechtsverteidigung vorgesehen. für die gemäߧ§ 2 und 3 des ERP-Wirtschaftplangesetzes 1982
aufzunehmenden Kredite gezahlt werden.
Zu Tit. 531 01
Mit diesen Mitteln sollen insbesondere Maßnahmen der Öffent-
Zu Tit. 870 01
lichkeitsarbeit finanziert werden, die mit der Verwaltung des Nach
ERP-Sondervermögens in Zusammenhang stehen. Hierzu ge- 1. § 2 des Dritten Gesetzes über die Übernahme von Sicher-
hört in erster Linie die jährliche ERP-Broschüre, in der über Tä- heitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der
tigkeit und Programme des ERP-Sondervermögens berichtet deutschen Wirtschaft vom 6. Dezember 1954 (BGBI. 1
wird. Darüber hinaus können für die zweckmäßige und wirksame s. 365),
Verwendung der ERP-Mittel Untersuchungen und sonstige Er-
hebungen vorgenommen werden. 2. § 1 des Gesetzes zur Ergänzung des Dritten Gesetzes über
die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährlei-
stungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft vom 17. Mai
Zu Tit. 532 01 1957 (BGBI. 1 S. 517),
Veranschlagt sind Kosten für Prüfungen, di~ im Zusammenhang 3. § 5 des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1962 vom 1. Juni
mit der Gewährung von Krediten und der Ubernahme von Ge- 1962 (BGBI. II S. 645) und
währleistungen erforderlich werden. 4. den ERP-Wirtschaftsplangesetzen 1964 bis 1981
konnte bzw. kann das ERP-Sondervermögen Gewährleistungen
Zu Tit. 671 01 bis zum Gesamtbetrag von 856 000 000 DM zu seinen Lasten
Hier sind die vom ERP-Sondervermögen zu erstattenden Bear- übernehmen. Ein Teilbetrag von 406 000 000 DM (aus den Er-
b~itungsgebühren der Kreditinstitute veranschlagt, soweit sie mächtigungen gemäß den vorstehenden Punkten 1, 2 und 3) ist
nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbe- durch Gewährleistungen voll belegt. Die Verpflichtungen aus
sondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von diesen Ermächtigungen betrugen zum 31. Dezember 1980
ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP- 60 321 204,54 DM.
Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen
Das restliche Gewährleistungsvolumen von 450 000 000 DM
wird und den Hauptleihinstituten die Weiterverfolgung der auf (aus der jeweiligen Ermächtigung gemäß Punkt 4), für das ein
das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen über- revolvierender Einsatz zugelassen ist, war am 31. Dezember
tragen worden ist) sowie die Gebühren, die für die Übernahme
1980 mit Verpflichtungen im Betrag von 127 783 280, 19 DM
und Verwaltung von Beteiligungen im Rahmen des Eigenkapital- belegt.
finanzierungsprogramms Berlin (vgl. Kap. 2 Tit. 831 21 und 22)
und für die Bearbeitung von Krediten zu erleichterten Bedingun- Der Gesamtbetrag der Verpflichtungen des ERP-Sonderver-
gen (vgl. Kap. 2 Tit. 862 13) an die Berliner Industriebank AG zu mögens aus Gewährleistungen betrug somit am 31. Dezember
zahlen sind. 1980 188 104 484,73 DM.
Die veranschlagten Mittel sind zur Deckung von lnanspruchnah-
Zu Tit. 671 02
men des ERP-Sondervermögens aus solchen Verpflichtungen
Der Betrag ist geschätzt. vorgesehen.
1082 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1
Kap.5
Betrag Betrag
Titel Ist-Ergebnis
für für
und Zweckbestimmung 1980
1982 1981
Funktion
1000 DM 1000 DM 1000 DM
1 2 3 4 5
Einnahmen
119 01-680 Rückflüsse, Erlöse und Erträge aus Zuschüssen 30 30 74
119 02-680 Stundungs-, Verzugszinsen u. a..................... . 50 70 56
119 99-680 Vermischte Einnahmen ............................. .
121 01-853 Erträge aus Beteiligungen .......................... . 1 530 1 530 1 530
121 02-691 Erträge aus Beteiligungen im Rahmen der Eigenkapital-
finanzierung ....................................... . 2000 1 000 1 316
133 01-691 Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen im
Rahmen der Eigenkapitalfinanzierung ................ . 231
(ohne Umwandlung von Beteiligungen in Darlehen)
133 02-691 Einnahmen aus der Umwandlung von Beteiligungen in
Darlehen .......................................... . 8000
Die Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Kap. 2
Tit. 862 13.
133 03-691 Rückflüsse aus der Konsolidierung bei Beteiligungen ..
141 01-680 Vergütungen für die Übernahme von Gewährleistungen 80 100 114
141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewähr-
leistungen ......................................... . 80 315
162 01-691 Zinsen aus Darlehen ............................... . 642 140 533 663 538 670
162 03-872 Zinsen aus Wertpapieren und sonstige Zinsen ....... . 10 000 10 000 14 598
182 01-691 Tilgung von Darlehen ............................... . 1 864 170 1 61 9 527 1498605
(ohne Umwandlung von Darlehen in Beteiligungen)
182 02-691 Einnahmen aus der Umwandlung von Darlehen in Beteili-
gungen ........................................... . 17 332
Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Kap. 2
Tit. 831 22.
325 02-928 Einnahmen aus Krediten 1899000 968000 1 194 116
Gesamteinnahmen 4 419 000 3 134 000
Abschluß
Verwaltungseinnahmen ............................ . 80 70
Übrige Einnahmen ................................. . 4 418 920 3133 930
Gesamteinnahmen 4 419 000 3134 000
Nr. 29 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. August 1982 1083
Einnahmen
Erläuterungen
6
Zu Tit. 119 01 Zu Tit. 162 01
Die Empfänger von ERP-Zuschüssen sind verpflichtet, Erlöse Veranschlagt sind Zinsen
aus dem Verkauf unbrauchbar oder entbehrlich gewordener a) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau 394 570 000 DM
Geräte, Ausstattungsgegenstände und dergleichen sowie
Reingewinne aus der Verwertung von Forschungsergebnissen b) von der Berliner Industriebank AG ... . 64 750 000 DM
(Lizenzgebühren usw.) an das ERP-Sondervermögen abzu- c) von der Lastenausgleichsbank ...... . 121 030 000 DM
führen. d) aus Darlehen an Gemeinden ........ . 53 500 000 DM
e) von Sonstigen ..................... . 8 290000 DM
642 140 000 DM
Zu Tit. 119 02
Der Betrag ist geschätzt. Zu Tit. 162 03
Der Betrag ist geschätzt.
Zu Tit. 121 01 Zu Tit. 182 01
Das ERP-Sondervermögen ist an der Berliner Industriebank AG Veranschlagt sind Tilgungen
mit 34 000 000 DM und an der Lastenausgleichsbank mit a) durch die Kreditanstalt für Wiederauf-
3 000 000 DM beteiligt. bau ............................... . 1 043 640 000 DM
b) durch die Berliner Industriebank AG .. 365 470 000 DM
c) durch die Lastenausgleichsbank .... . 328 690 000 DM
Zu Tit. 121 02 d) von Darlehen an Gemeinden ........ . 106 100 000 DM
Veranschlagt sind Erträge aus Beteiligungen, die im Rahmen e) durch Sonstige .................... . 20 270 000 DM
des Eigenkapitalfinanzierungsprogramms übernommen worden 1864170000 DM
sind.
Zu Tit. 325 02
Gemäß § 2 Abs. 1 ERP-Wirtschaftsplangesetz 1982 können
Zu Tit. 141 01 Geldmittel im Wege des Kredits beschafft werden. Die Veran-
Für die Übernahme von ßewährleistungen ist grundsätzlich eine schlagung der Netto-Kreditaufnahme entspricht der Vorschrift
Vergütung an das ERP-Sondervermögen zu zahlen. des§ 15 Abs. 1 Satz 2 BHO (vgl. im üqrigen Finanzierungsüber-
sicht Teil II Nr. 4).
Von dem Gesamtbetrag von 1 899 000 000 DM entfallen
Zu Tit. 141 02 685 000 000 DM auf die Finanzierung des bei Kap. 6 veran-
schlagten Aufstockungsprogramms (vgl. Vorbemerkung zu
Der Betrag ist geschätzt. Kap. 6).
1084 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1
Kap. 6
Betrag Betrag
Titel Ist-Ergebnis
für für
und Zweckbestimmung 1980
1982 1981
Funktion
1000 DM 1000 DM 1000 DM
1 2 3 4 5
Ausgaben
Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden
nach Maßgabe von Einzelrichtlinien vergeben.
Nr. 29 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. August 1982 1085
Beitrag zur Gemeinschaftsinitiative
Erläuterungen
6
Zu Kap. 6
Durch verbindliche Zusagen sind gebunden bei:
Jahr
Titel Zweckbestimmung 1982 1983 1984 1985
in Mio DM
862 61 Kleine und mittlere Unternehmen ....
240 *)
853 61 Abwasserreinigung .................
190 *) 135 *) 155 *)
85362 Abfallwirtschaft ............ ' .......
90 *) 20*)
862 62 Luftreinhaltung .....................
85 *)
605 155 155
*) Im ERP-Wirtschaftsplan 1982 enthalten.
1086 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1
Kap.6
Betrag Betrag
Titel Ist-Ergebnis
und für für
Zweckbestimmung 1980
1982 1981
Funktion
1000DM 1000DM 1000DM
1 2 3 4 5
Ausgaben
862 61-691 Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner und
mittlerer Unternehmen ............................. . 360000
Die Ausgaben sind gesperrt.
Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 240 000 000 DM
fällig im Jahr 1983
Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt.
Titelgruppe
Titelgr. 01 Umweltschutz (325 000)
Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind gesperrt.
853 61-330 Abwasserreinigung ................................ . 120 000
Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 480 000 000 DM
davon fällig:
Jahr 1983 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 190 000 000 DM
Jahr 1984 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135 000 000 DM
Jahr 1985 bis zu ......................... 155 000 000 DM
853 62-330 Abfallwirtschaft .................................... . 90000
Verpflichtungsermächtigung .............. 110 000 000 DM
davon fällig:
Jahr 1983 bis zu ........................... 90 000 000 DM
Jahr 1984 bis zu ........................... 20 000 000 DM
862 62--330 Luftreinhaltung .................................... . 115 000
Verpflichtungsermächtigung ................ 85 000 000 DM
fällig im Jahr 1983
Gesamtausgaben 685 000
Abschluß
Gesamtausgaben für Investitionen 685 000
Nr. 29 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. August 1982 1087
Beitrag zur Gemeinschaftsinitiative
Erläuterungen
6
Zu Kap. 6 Zu Tit. 862 61
Das Kap. 6 dient der Verwirklichung des ERP-Beitrags zu der Die ERP-Darlehensprogramme für kleine und mittlere Unterneh-
von der Bundesregierung im Rahmen des Jahreswirtschaftsbe- men sollen - entsprechend den von der Bundesregierung vorge-
richts 1982 am 3. Februar 1982 beschlossenen Gemeinschafts- legten „Grundsätze einer Strukturpolitik für kleine und mittlere
initiative für Arbeitsplätze, Wachstum und Stabilität. Der ent- Unternehmen" (vgl. ST-Drucksache 7 /5248 vom 21. Mai 1976)
sprechende Passus des Jahreswirtschaftsberichts (Abschnitt B - der Leistungssteigerung dienen.
Nr. 15 b) sieht zur Förderung von privaten und öffentlichen Inve-
stitionen u. a. eine Aufstockung der Kreditprogramme des ERP- Kooperationsvorhaben sollen bevorzugt berücksichtigt werden,
Sondervermögens in Höhe von 1 600 000 000 DM vor; danach wenn sie eine Verbesserung der Leistungskraft der Koopera-
,,wird der Bund die Forderungen des ERP-Sondervermögens ge- tionspartner bei Wahrung ihrer Selbständigkeit erwarten lassen.
genüber der KfW und der Weltbankgruppe in Höhe von insge- Im einzelnen sind Darlehen vorgesehen für
samt rd. 465 000 000 DM 1) übernehmen und hierfür eine ent- a) Vorhaben in regionalen Fördergebieten 21 0 000 000 DM
sprechende Verpflichtungsermächtigung (VE) vorsehen. Auf
diesem Wege wird das ERP-Sondervermögen in die Lage ver- b) Existenzgründungen und standortbe-
setzt, zuzüglich zum ERP-Wirtschaftsplan 1982 zinsgünstige dingte Investitionen sowie Maßnahmen
Darlehen bis zum Betrag von 1 600 000 000 DM bereitzustellen. gegen Lärm, Geruch und Erschütterun-
gen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150 000 000 DM
Diese Mittel werden für Umweltschutzmaßnahmen (Abwasser-
reinigung, Luftreinhaltung, Abfallwirtschaft) insbesondere bei 360 000 000 DM
den Kommunen sowie zur Leistungssteigerung kleiner und mitt- ·
lerer Unternehmen zur Verfügung gestellt." Zu a)
Die Darlehensmittel von 1 600 000 000 DM sind zur - zusätzli- Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen in den Gebieten
chen - Förderung folgender Bereiche vorgesehen: der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirt-
schaftsstruktur" können Darlehen für Investitionen erhalten,
a) Finanzierungshilfen zur wenn sie für die im Bundeshaushaltsplan (Kap. 09 02 Tit. 882 81
Leistungssteigerung kleiner und 882 82) veranschlagten Mittel nicht antragsberechtigt sind.
und mittlerer Unternehmen
Regionalförderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 350 000 000 DM Zu b)
Existenzgründungs-/Standort- Gefördert werden
programm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 250 000 000 DM - Existenzgründungen von Nachwuchskräften und
b) Umweltschutzvorhaben - standortbedingte Investitionen
Abwasserreinigungsanlagen ........ . 600 000 000 DM von Unternehmen des Handels, Handwerks, Gaststätten- und
Luftreinigungsvorhaben ............. . 200 000 000 DM Beherbergungsgewerbes, des produzierenden Gewerbes und
des Kleingewerbes. Es können auch Investitionen zur Minde-
Abfallwirtschaft .................... . 200 000 000 DM
rung _von Lärm - jedoch kein Verkehrslärm -, Geruch und Er-
1 600 000 000 DM schütterungen gefördert werden.·
Der zusätzliche Programmbetrag von 1 600 000 000 DM soll in Verpfl ichtungsermächtigung:
Höhe von 4Q8 000 000 DM durch den Erlös der an den Bundes-
haushalt zu übertragenden Vermögenswerte finanziert werden; Zur Finanzierung der weiteren Teilbeträge des Aufstockungs-
die hierüber zwischen BMF und BMWi abzuschließende Verwal- programms ist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe
tungsvereinbarung sieht die Zahlung des Übernahmepreises von 240 000 000 DM auf das Aufkommen des Jahres 1983 er-
von 468 000 000 DM in drei Raten - 1983: 158 000 000 DM, forderlich.
1984: 155 000 000 DM, 1985: 155 000 000 DM - vor; hierfür soll (Vgl. hierzu Kap. 1 Tit. 862 01)
in den Nachtrag zum Bundeshaushalt 1982 eine entsprechende
Verpflichtungsermächtigung eingestellt werden. Diese Übertra-
gung ermöglicht außerdem eine Erhöhung der Nettokreditauf- Zu Titelgruppe 01 - Umweltschutz -
nahme, mit der der verbleibende Betrag von 1 132 000 000 DM Die Mittel für den Umweltschutz können auch für entsprechende
- davon 685 000 000 DM in 1982 (vgl. vorstehend Kap. 5 Vorhaben in Berlin eingesetzt werden.
Tit. 325 02) und 44 7 000 000 DM in 1983-finanziert wird. Diese
Kreditmarktmittel werden aus dem ERP-Zinsaufkommen der ge-
nannten 468 000 000 DM auf das ERP-Programmzinsniveau
verbilligt. Zu Tit. 853 61
Die Mittel sind für den Bau von Abwasserreinigungsanlagen
Im Hinblick auf den voraussichtlichen Auszahlungsbedarf der
(Kläranlagen, Rückstaubecken etc., nicht jedoch Kanalisation)
zusätzlichen ERP-Mittel soll von dem Aufstockungsbetrag von
bestimmt.
1 600 000 000 DM im ERP-Wirtschaftsplan 1982 lediglich ein
Teilbetrag in Höhe von 685 000 000 DM bar veranschlagt
Verpflichtungsermächtigung:
werden; für den verbleibenden Rest sind Verpflichtungsermäch-
tigungen in Höhe von insgesamt 915 000 000 DM vorgesehen Zur Finanzierung der weiteren Teilbeträge des Aufstockungs-
(davon fällig 1983: 605 000 000 DM, 1984: 155 000 000 DM, programms ist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe
1985: 155 000 000 DM). von 480 000 000 DM auf das Aufkommen der Jahre 1983, 1984
und 1985 erforderlich.
Die Aufteilung auf die einzelnen Programme und Jahre ergibt
sich aus den nachstehenden Einzelerläuterungen. (Vgl. hierzu Kap. 1 Tit. 853 11)
1
) lt. inzwischen vorliegender Bilanz per 31. 12. 1981. 468 000 000 DM
1088 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1
Beitrag zur Gemeinschaftsinitiative
Erläuterungen
6
Zu Tit. 853 62 Zu Tit. 862 62
Die Mittel können für die Errichtung und Einrichtung von Anlagen Die Mittel sollen der Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur
zur Abfallbeseitigung und Abfallverwertung (Mülldeponien, Ver- Luftreinhaltung, insbesondere kleiner und mittlerer Unterneh-
brennungsanlagen sowie das Recycling von Abfallstoffen) zur men der gewerblichen Wirtschaft, dienen.
Verfügung gestellt werden.
Verpflichtungsermächtigung: Verpflichtungsermächtigung:
Zur Finanzierung der weiteren Teilbeträge des Aufstockungs- Zur Finanzierung der weiteren Teilbeträge des Aufstockungs-
programms ist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe programms ist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe
von 11 0 000 000 DM auf das Aufkommen der Jahre 1983 und von 85 000 000 DM auf das Aufkommen des Jahres 1983 erfor-
1984 erforderlich. derlich.
(Vgl. hierzu Kap. 1 Tit. 853 12) (Vgl. hierzu Kap. 1 Tit. 862 11)
Nr. 29 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. August 1982 1089
Anlage 1
zu Kap. 1 - Ausgaben -
Titel
862 01 Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner und mittlerer Unternehmen
Ist-Ergebnis
1982 1981 1980
Funktion DM DM DM
634 Verarbeitende Industrie ................... . 202 122 849,00
635 Handwerk und Kleingewerbe .............. . 451 215 602,91
641 Handel .................................. . 413969175,00
650 Fremdenverkehr ......................... . 94 388 400,00
670 Sonstige Dienstleistungen ................ . 88 993 11 0,00
680 Sonstige Bereiche ....................... . 66 81 7 4 10 ,00
Zonenrandgebiet
691 Betriebliche Investitionen 491 566130,00
Summe 1 809 072 676,91
Ansatz 1 896 000 000 1 806 000 000
Abschluß
davon entfallen auf
Zuweisungen besondere
sächliche Zins- In- Finan-
Kap. Bezeichnung Einnahmen Ausgaben und Zu- vestitionen
Ausgaben kosten zierungs-
schüsse für
lfd. Zwecke ausgaben
1000 DM 1000 DM 1000 DM 1000 DM 1000 DM 1000 DM 1000 DM
Bundesgebiet
(ohne Berlin) ..... 2 561 000 10 000 2 522 000 29 000
2 Berlin ............ 586 800 55 300 491 500 40 000
3 Export-
finanzierung 150 000 150 000
4 Sonstige Ausgaben 436 200 1 600 429 600 5 000
5 Einnahmen 4 419 000
6 Beitrag zur
Gemeinschafts-
initiative .......... 685 000 685000
4 419 000 4 419 000 1 600 429 600 65 300 3 698 500 224 000
Nr. 29 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. August 1982 1091
Teil I b
Wirtschaftsplan
nach § 2 des ERP-lnvestitionshilfegesetzes
vom 17. Oktober 1967
in der Fassung des Gesetzes
zur Änderung des ERP-lnvestitionshilfegesetzes
vom 24. Juli 1968
1092 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1
Kap.
Titel Betrag Betrag
Ist-Ergebnis
und für für
Zweckbestimmung 1980
Funktion 1982 1981
1000 DM 1000 DM 1000 DM
1 2 3 4 5
Einnahmen
119 01-680 Stundungs-, Verzugszinsen u. a.
119 99-680 Vermischte Einnahmen ............................. .
153 01-692 Zinsen aus Darlehen und sonstige Zinsen ........... . 3200 4000 5 559
173 01-692 Tilgung von Darlehen ............................... . 45000 45600 46041
221 01-692 Zuführung aus dem Bundeshaushalt ................ . 7000 7000 8088
325 01-928 Einnahmen aus Krediten ........................... . -45 000 -45 600 -46100
Tilgungen von Krediten dürfen bis zur Höhe der Ist-Einnahmen
bei Tit. 173 01 geleistet werden.
Gesamteinnahmen 10 200 11 000
Ausgaben
539 99-680 Vermischte Ausgaben .............................. .
575 01-928 Verzinsung der Kredite ............................. . 10 200 11 000 13 647
Abschluß
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen ............................ .
Übrige Einnahmen ................................. . 10 200 11 000
Gesamteinnahmen 10 200 11 000
Ausgaben
Sächliche Ausgaben
Übrige Ausgaben 10 200 11 000
Gesamtausgaben 10 200 11 000
Nr. 29 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. August 1982 1093
1nvestitionsh ilfe
Erläuterungen
6
Zu Tit. 153 01
Veranschlagt sind die von den Darlehensnehmern zu leistenden
Zinsverpflichtungen.
Zu Tit. 173 01
Veranschlagt sind die von den Darlehensnehmern zu erbringen-
den Tilgungen.
Zu Tit. 221 01
Nach§ 1 Abs. 2 des ERP-lnvestitionshilfege§etzes vom 17. Ok-
tober 1967 in der Fassung des Gesetzes zur Anderung des ERP-
lnvestitionshilfegesetzes vom 24. Juli 1968 wird der Unter-
schiedsbetrag zwischen den Zinseinnahmen und den zu zahlen-
den Zinsen aus dem Bundeshaushalt erstattet (vgl. Kap. 60 02
Tit. 625 01 ).
Zu Tit. 325 01
Da die Darlehensgewährung im Rahmen der Investitionshilfe ab-
geschlossen ist, kann auch die hierfür erforderliche Kreditfinan-
zierung entsprechend den Tilgungseingängen aus den gewähr-
ten Darlehen weiter abgebaut werden. Der veranschlagte Be-
trag verringert die bestehenden Kreditverpflichtungen (vgl. auch
Finanzierungsübersicht Teil II Nr. 4).
Zu Tit. 575 01
Der Betrag ist für die Verzinsung der aufgenommenen Kredite
vorgesehen.
1094 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1
Teil II
Finanzierungsübersicht
Teil I a Teil I b
Allgemeine Aufgaben Investitionshilfe
des ERP-Sondervermögens
Betrag für
1982 1981 1982 1981
in 1 000 DM
Ermittlung des Finanzierungssaldos
1 . Ausgaben ...................................... . 4 419 000 3134 000 10 200 11 000
(ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt,
Zuführungen an Rücklagen und Ausgaben zur Deckung
eines kassenmäßigen Fehlbetrages)
2. Einnahmen ...................................... . 2 520 000 2166 000 55 200 , 56 600
(ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, Ein-
nahmen aus kassenmäßigen Überschüssen)
3. Saldo .......................................... . 1899000 968000 ·;. 45 000 ·;. 45 600
4. Nettoneuverschuldung am Kreditmarkt
4.1 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt 2 593 000 1453000 29000 74400
4.2 Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt
(einschließlich Tilgung der ehemaligen MSA-
Anleihe) .................................... . 1 899 000 485 000 74000 120 000
Saldo 1899000 968000 ·;. 45 000 ·;. 45 600
5. Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen
6. Finanzierungssaldo .............................. . 1 899 000 968 000 ·;. 45 000 ·;. 45 600
Nr. 29 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. August 1982 1095
Teil III
Kreditfinanzierungsplan
Teil I a Teil I b
Allgemeine Aufgaben Investitionshilfe
des ERP-Sondervermögens
Betrag für
1982 1981 1982 1981
in 1 000 DM
1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt
1 .1 langfristig ................................... . 1700000 1050000
1 .2 kurzfristig 893 000 403 000 29000 74400
Summe 1. 2 593 000 1453000 29000 74400
2. Ausgaben für Schuldentilgung am Kreditmarkt
(einschl. Umschuldung)
2: 1 Tilgung langfristiger Schulden ................ . 165 000 190 000 15000 35000
2.2 Tilgung kurzfristiger Schulden 529 000 295 000 59000 85000
Summe 2. 694 000 485 000 7 4 000 120 000
3. Saldo aus 1. und 2.
im ERP-Wirtschaftsplan veranschlagte Netto-Neu-
verschuldung am Kreditmarkt .................... . 1899000 968 000 ·1. 45 000 '/, 45 600
Nr. 29 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. August 1982 1097
Nachweisung
des ERP-Sondervermögens
nach dem Stand vom 31. Dezember 1980
1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen
2. Ausfälle im Haushaltsjahr 1980
1098 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1
1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und
Aktiva:
Stand Stand
am31.12.1980 am31.12.1979
DM DM
A. Bankguthaben ............................................... . 95 527 206, 10 232 915 125,41
B. Darlehensforderungen 14 322 705 935,13 12 745 424 362,15
C. Sonstige Forderungen
1. Zins-, Provisions- und Gewinnertragsforderungen ............ . 203 088 473,24 168 127 261,06
2. Tilgungsforderungen ....................................... . 496 419 202,36 452 755 736,07
3. Kreditanstalt für Wiederaufbau - Sondereinlage - °' ........... . 352 629 281 ,93 339 339 281 ,93
4. Kreditanstalt für Wiederaufbau - Zwischenzeitliche Anlagen - 7616821,80 46 098 751,61
5. Verschiedene 30 605 676,72 30 504193,05
D. Beteiligungen
1. Kreditanstalt für Wiederaufbau*) ............................ . 90000000,- 90000000,-
2. Lastenausgleichsbank*) ................................... . 3000000,- 3000000,-
3. Berliner Industriebank AG*) ................................ . 34000000,- 34000000,-
4. Unterbeteiligung des ERP-Sondervermögens an der Beteiligung
des Bundes an der Internationalen Bank für Wiederaufbau und
Entwicklung (Weltbank)*) .................................. . 100 000 000,- 100 000 000,-
5. Unterbeteiligung des ERP-Sondervermögens an der Beteiligung
des Bundes an der Internationalen Finanz-Corporation (IFC)*) . 15318105,- 15318105,-
6. Beteiligungen der Berliner Industriebank AG an Berliner Unterneh-
men im Rahmen der Eigenkapitalfinanzierungsprogramme in
Berlin für Rechnung des ERP-Sondervermögens ............. . 245 964 325,67 212 528 565,32
E. Wertpapiere .................... ·............................. . -,- -,-
15 996 875 027,95 14470011381,60
•) Nominalbetrag
Nr. 29 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. August 1982 1099
Verpflichtungen des ERP-Sondervermögens
Passiva:
Stand Stand
am31.12.1980 am31.12.1979
DM DM
A. Vermögensbestand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 550 475 103,60 12 156 447 657,72
B. Darlehensverpflichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 217 420 567,96 2 076 504 792,20
C. Kassenverstärkungskredit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 000 000,- 50000000,-
D. Zinsverpflichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 087,02 104 662,31
E. Verpflichtungen aus der Konsolidierung bei Beteiligungen . . . . . . 148 954 269,37 186 954 269,37
15 996 875 027,95 14470011381,60
Verpflichtungen aus Gewährleistungen ........................ . 188 104 484,73 199 284 008,77
1100 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1
2. Ausfälle im Haushaltsjahr 1980
Darlehen
- Bundesgebiet (ohne Berlin) 1432410,76 DM
- Berlin 21 889,23 DM
Zinsen
- Bundesgebiet (ohne Berlin) 12 928,24 DM
- Berlin ....................................................... . 164 266,65 DM
Beteiligungen
- EKF-Beteiligungen Berlin 800000,- DM
- Dividenden aus EKF-Beteiligungen ............................ . 42 580,01 DM
2 474 074,89 DM
Nr. 29 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. August 1982 1101
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben.
Aufgeführt werden nur die Verordnungen der Gemeinschaften, die im Inhaltsverzeichnis
des Amtsblattes durch Fettdruck hervorgehoben sind.
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
Vorschriften für die Agrarwirtschaft
29. 6. 82 Verordnung (EWG) Nr. 1675/82 der Kommission zur Änderung der
Verordnungen (EWG) Nr. 270/82, (EWG) Nr. 271 /82, (EWG) Nr.
272/82, (EWG) Nr. 273/82 und (EWG) Nr. 507 /82 hinsichtlich des
Endtermins für die Durchführung der Maßnahmen zur Erweiterung der
Märkte für Mi I eh und Mi Ich erzeu g n i sse 30. 6.82 L 186/7
29. 6. 82 Verordnung (EWG) Nr. 1676/82 der Kommisssion zur Festsetzung
der Referenzpreise von Hybridmais zur Aussaat für das Wirt-
schaftsjahr 1982/83 30.6.82 L 186/9
29. 6. 82 Verordnung (EWG) Nr. 1677 /82 der Kommission zur Abweichung von
den Qualitätsnormen für bestimmte Sorten von Tafeläpfeln und
-b i rn e n zu Beginn des Wirtschaftsjahres 1982/83 30.6.82 L 186/11
29. 6. 82 Verordnung (EWG) Nr. 1678/82 der Kommission zur Abweichung von
den Qualitätsnormen für Tafeläpfel und Tafelbirnen für das
Wirtschaftsjahr 1982/83 30.6.82 L 186/13
29. 6. 82 Verordnung (EWG) Nr. 1679/82 der Kommission zur Festsetzung der
Referenzpreise für Birnen für das Wirtschaftsjahr 1982/83 30.6. 82 L 186/14
29. 6. 82 Verordnung (EWG) Nr. 1680/82 der Kommission zur Festsetzung der
Referenzpreise für Äpfel für das Wirtschaftsjahr 1982/83 30.6.82 L 186/15
29. 6. 82 Verordnung (EWG) Nr. 1681 /82 der Kommission zur Festsetzung des
im Handel mit Griechenland anwendbaren gemeinschaftlichen Ange-
botspreises für Birnen für das Wirtschaftsjahr 1982/83 30.6.82 L 186/16
29. 6. 82 Verordnung (EWG) Nr. 1682/82 der Kommission zur Festsetzung des
im Handel mit Griechenland anwendbaren gemeinschaftlichen Ange-
botspreises für Äpfel für das Wirtschaftsjahr 1982/83 30. 6.82 L 186/18
30. 6. 82 Verordnung (EWG) Nr. 1724/82 der Kommission zur Änderung der
Verordnung Nr. 282/67 /EWG„ über Durchführungsbestimmungen
betreffend die Intervention bei O I s a a t e n 1. 7.82 L 189/61
30. 6. 82 Verordnung (EWG) Nr. 1725/82 der Kommission zur Änderung der
Verordnung Nr. 225/67 /EWG mit Durchführungsbestimmungen für
die Ermittlung des Weltmarktpreises für Olsaaten 1. 7. 82 L 189/63
30. 6. 82 Verordnung (EWG) Nr. 1726/82 der Kommission zur Festlegung der
Interventionszentren für Raps- und Rübsensamen und
Sonnenblumenkerne 1. 7. 82 L 189/64
30. 6. 82 Verordnung (EWG) Nr. 1727 /82 der Kommission zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 3137 /81 über die Anwendungsbestimmungen
der Erzeugungsbeihilferegelung für Olivenöl 1. 7.82 L 189/66
30. 6. 82 Verordnung (EWG) Nr. 1728/82 der Kommission zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 649/78 über den Absatz von Butter zu herab-
gesetzten Preisen aus Beständen der Interventionsstellen für den
unmittelbaren Verkauf von Butterreinfett 1. 7. 82 L 189/67
30. 6. 82 Verordnung (EWG) Nr. 1729/82 der Kommission zur vorübergehen-
den Aussetzung einiger Bestimmungen der Verordnung (EWG)
Nr. 2042/75 über besondere Durchführungsvorschriften für Einfuhr-
und Ausfuhrlizenzen für Getreide und Reis 1. 7.82 L 189/68
1102 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
28. 6. 82 Verordnung (EWG) Nr. 1738/82 des Rates zur Änderung der Verord-
nung (EWG) Nr. 1035/72 hinsichtlich der vorbeugenden Rücknahmen
für Apfel und Birnen 1. 7.82 L 190/7
30. 6. 82 Verordnung (EWG) Nr. 1750/82 des Rates zur Festsetzung der
Garantiepreise für Rohrzucker mit Ursprung in den überseeischen
Ländern und Gebieten für den Lieferzeitraum 1982/83 3. 7. 82 L 193/1
1. 7. 82 Verordnung (EWG) Nr. 1753/82 der Kommission zur Änderung der
Verordnungen (EWG) Nr. 368/77 und (EWG) Nr. 443/77 und zur Auf-
hebung der Verordnungen (EWG) Nr. 2307 /79 und (EWG) Nr. 356/80
betreffend den Verkauf von Magermilchpulver für Schweine und
Geflügel 3. 7. 82 L 193/6
1. 7. 82 Verordnung (EWG) Nr. 1754/82 der Kommission über die Mengen von
Erzeugnissen des Schaf- und Ziegenfleischsektors, die ver-
einbarungsgemäß im Jah.f 1982 aus der Tschechoslowakei eingeführt
werden dürfen, und zur Anderung der Verordnung (EWG) Nr. 19/82 3. 7. 82 L 193/8
2. 7. 82 Verordnung (EWG) Nr. 1756/82 der Kommission zur Festsetzung der
ab 16. August 1982 geltenden Eink~ufspreise bei Interventionen auf
dem Ai n dfl ei sch sektor sowie zur Anderung der Verordnung (EWG)
Nr. 2226/78 und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1241 /82 3. 7. 82 L 193/12
2. 7. 82 Verordnung (EWG) Nr. 1757 /82 der Kommission zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 1581 /81 über Durchführungsvorschriften zur
Prämienregelung für die Erhaltung des Mutterkuhbestands 3. 7.82 L 193/17
2. 7. 82 Verordnung (EWG) Nr. 1758/82 der Kommission zur Änderung der
Verordnungen (EWG) Nr. 1107 /68 und (EWG) Nr. 2496/78 hinsicht-
lich der Höhe der Beihilfe für die private Lagerhaltung der Käsesorten
Grana Padano, Parmigiano-Reggiano und Provolone 3. 7.82 L 193/18
Andere Vorschriften
14. 6. 82 Verordnung (EWG) Nr. 1578/82 des Rates zur Eröffnung, Aufteilung
und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für 38 000 Stück
Färsen und Kühe bestimmter Höhenrassen, nicht zum Schlachten,
der Tarifstelle ex 01.02 A II des Gemeinsamen Zolltarifs 22. 6. 82 L 178/1
14. 6. 82 Verordnung (EWG) Nr. 1579/82 des Rates zur Eröffnung, Aufteilung
und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für 5 000 Stück
Färsen und Kühe bestimmter Höhenrassen, nicht zum Schlachten,
der Tarifstelle ex 01.02 A II des Gemeinsamen Zolltarifs 22. 6. 82 L 178/5
14. 6. 82 Verordnung (EWG) Nr. 1580/82 des Rates zur Änderung der Ver-
ordnung (EWG) Nr. 3017 /79 über den Schutz gegen gedumpte oder
subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Wirtschafts-
gemeinschaft gehörenden Ländern 22.6.82 L 178/9
21. 6. 82 Verordnung (EWG) Nr. 1596/82 der Kommission zur Wiederein-
führung der Erhebung der Zölle für Glutaminsäure und ihre Salze der
Tarifstelle 29.23 D 111, mit Ursprung in Thailand, dem die in der Ver-
ordnung (EWG) Nr. 3601 /81 des Rates vorgesehenen Zollpräfe-
renzen gewährt werden 23. 6.82 L 179/10
21. 6. 82 Verordnung (EWG) Nr. 1597 /82 der Kommission zur Wiederein-
führung der Erhebung der Zölle für Glaskolben für Isolierbehälter der
Tarifnummer 70.12, mit Ursprung in Indien, dem die in der Verordnung
(EWG) Nr. 3601 /81 des Rates vorgesehenen Zollpräferenzen
gewährt werden 23.6. 82 L 179/11
21. 6. 82 Verordnung (EWG) Nr. 1598/82 der Kommission zur Wiedererhebung
der gegenüber dritten Ländern geltenden Zollsätze für bestimmte
Waren mit Ursprung in Jugoslawien 23. 6. 82 L 179/12
21. 6. 82 Verordnung (EWG) Nr. 1599/82 der Kommission zur Wiedererhebung
der gegenüber dritten Ländern geltenden Zollsätze für bestimmte
Waren mit Ursprung in Jugoslawien 23.6. 82 L 179/13
Nr. 29 -· Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. August 1982 1103
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
21. 6. 82 Verordnung (EWG) Nr. 1600/82 der Kommission zur Wiedererhebung
der gegenüber dritten Ländern geltenden Zollsätze für bestimmte
Waren mit Ursprung in Jugoslawien 23.6. 82 L 179/14
21. 6. 82 Verordnung (EWG) Nr. 1601 /82 der Kommission zur Wiedererhebung
der gegenüber dritten Ländern geltenden Zollsätze für bestimmte
Waren mit Ursprung in Jugoslawien 23.6.82 L 179/15
8. 6. 82 Verordnung (EWG) Nr. 1606/82 des Rates zur zeitweiligen Ausset-
zung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für einige
industrielle Waren 28.6.82 L 183/1
14. 6. 82 Verordnung (EWG) Nr. 1607 /82 des Rates zur Durchführu11g des Be-
schlusses Nr. 1/82 des Gemischten Ausschusses EWG-Osterreich
- Gemeinschaftliches Versandverfahren - zur Änderung des Abkom-
mens zwi~chen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der
Republik Osterreich zur Anwendung der Bestimmungen über das ge-
meinschaftliche Versandverfahren 24. 6. 82 L 180/1
14. 6. 82 Verordnung (EWG) Nr. 1608/82 des Rates zur Durchführung des Be-
schlusses Nr. 1/82 des Gemischten Ausschusses EWG-Schweiz
- Gemeinschaftliches Versandverfahren - zur Änderung des Abkom-
mens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der
Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Anwendung der Bestim-
mungen über das gemeinschaftliche Versandverfahren 24.6.82 L 180/4
22. 6. 82 Verordnung (EWG) Nr. 1615/82 der Kommission zur Wiederein-
führung der Erhebung der Zölle für Schrauben mit Holzgewinde der
Tarifstelle 73.32 B ex II, mit Ursprung in China, dem die in der Ver-
ordnung (EWG) Nr. 3601 /82 des Rates vorgesehenen Zollpräfe-
renzen gewährt werden 24.6. 82 L 180/20
23. 6. 82 Verordnung (EWG) Nr. 1616/82 der Kommission zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 2083/80 über Durchführungsbestimmungen
zu der Wirtschaftstätigkeit der Erzeugergemeinschaften und ihrer
Vereinigungen 24. 6.82 L 180/21
21. 6. 82 Verordnung (EKGS, EWG, Euratom) Nr. 1625/82 des Rates zur
Angleichung der Berichtigungskoeffizienten, die auf die Dienst- und
Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der
Europäischen Gemeinschaften anwendbar sind 25.6. 82 L 181 /1
23. 6. 82 Verordnung (EWG) Nr. 1633/82 der Kommission über die Einführung
eines vorläufigen Antidumpingzolls auf Platten aus Fasern (Hart- '
platten) mit Ursprung in Rumänien in Aufhebung des Kommissions-
beschlusses 80/564/EWG vom 4. Juni 1980 und die Annahme von
Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Antidumpingverfahren
betreffend Einfuhren von Platten aus Fasern mit Ursprung in Finnland,
Norwegen, Polen, Ungarn, Schweden, der Sowjetunion, Spanien und
der Tschechoslowakei und die Einstellung des Antidumping-
verfahrens gegen diese Länder und Bulgarien 25.6.82 L 181/19
1104 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger
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Bundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige
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ten sowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen,
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Übersicht
über den Stand der Bundesgesetzgebung
Die 377. Übersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung,
abgeschlossen am 30. Juni 1982,
ist im Bundesanzeiger Nr. 129 vom 17. Juli 1982 erschienen.
Diese Übersicht enthält bei den aufgeführten Gesetzesvorlagen
alle wichtigen Daten des Gesetzgebungsablaufs
sowie Hinweise auf die
Bundestags- und Bundesrats-Drucksachen
und auf die sachlich zuständigen Ausschüsse des Bundestages.
Verkündete Gesetze sind nur noch in der der Verkündung
folgenden Übersicht enthalten.
Der Bundesanzeiger Nr. 129 vom 17. Juli 1982 kann zum Preis von 3,50 DM
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