1
Bundesgesetzblatt
Teil 1 Z 5702 A
1982 Ausgegeben zu Bonn am 19. Januar 1982 Nr. 1
Tag Inhalt Seite
2. 1.82 Erste Verordnung zur Änderung der Arbeitsstättenverordnung ............................. .
7108-34
7. 1. 82 Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an
der Einkommensteuer für die Jahre 1982, 1983 und 1984 ................................. . 2
neu: 605-1-6
13. 1. 82 Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und
Ländern im Ausgleichsjahr 1980 ......................................................... . 3
neu: 603-9-11-2
14. 1. 82 Kostenverordnung für Amtshandlungen des Deutschen Hydrographischen Instituts im Bereich
des Festlandsockels (KostV-FIS) ........................................................ . 4
neu: 9510-11-1
14. 1. 82 Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im
Bereich des Festlandsockels ............................................................ . 6
neu: 454-1-1-10
7. 1. 82 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 1934 d Abs. 1 und 2 des Bürgerlichen
Gesetzbuchs) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
1104-5, 400-2
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 1 und Nr. 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Erste Verordnung
zur Änderung der Arbeitsstättenverordnung
Vom 2. Januar 1982
Auf Grund des durch § 174 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes 2. In § 56 wird folgender Absatz 3 angefügt:
vom 13. August 1980 (BGBI. 1 S. 1310) eingefügten ,,(3) Für Tagesanlagen und Tagebaue des Berg-
§ 120 e Abs. 4 der Gewerbeordnung in der Fassung der
wesens ist der maßgebende Zeitpunkt im Sinne des
Bekanntmachung vom 1. Januar 1978 (BGBI. 1 S. 97) Absatzes 1 der 1. Januar 1982."
wird mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:
Artikel 2
Artikel 1 Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei-
tungsgesetzes in Verbindung mit § 156 der Gewerbe-
Die Arbeitsstättenverordnung vom 20. März 1975
ordnung auch im Land Berlin.
(BGBI. 1 S. 729) wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Abs. 1 wird folgender Satz 2 angefügt:
„Sie gilt ferner für Tagesanlagen und Tagebaue des Artikel 3
Bergwesens." Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1982 in Kraft.
Bonn, den 2. Januar 1982
Der Bundesminister
für Arbeit und Sozialordnung
In Vertretung
H. Buschfort
2 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1
Verordnung
über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils
an der Einkommensteuer für die Jahre 1982, 1983 und 1984
Vom 7. Januar 1982
Auf Grund des§ 3 Abs. 3 des Gemeindefinanzreform- §3
gesetzes vom 8. September 1969 (BGBI. 1S. 1587) wird Die Schlüsselzahlen sind auf acht Stellen hinter dem
mit Zustimmung des Bundesrates verordnet: Komma zu berechnen und auf sieben Stellen zu runden.
§4
§ 1 In den Fällen der kommunalen Neugliederung sind die
Schlüsselzahlen der betroffenen Gemeinden von dem
Die Bundesstatistiken über die veranlagte Einkom- auf die Neugliederung folgenden Jahr ab neu festzuset-
mensteuer und über die Lohnsteuer für das Jahr 1977 zen. Tritt die Neugliederung mit Beginn eines Jahres in
sind für die Ermittlung der Schlüsselzahlen zur Auftei-
Kraft, ist die Schlüsselzahl zu diesem Zeitpunkt neu
lung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für
festzusetzen. Bei der Neufestsetzung sind die Schlüs-
die Jahre 1982, 1983 und 1984 maßgebend.
selzahlen der betroffenen Gemeinden den neu- oder
umgebildeten Gemeinden im Verhältnis der in sie aufge-
nommenen Einwohner zuzurechnen.
§2 §5
Für die Zurechnung der Steuerbeträge an die Ge- Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei-
meinden ist der Wohnsitz am 31. Dezember des Jahres tungsgesetzes in Verbindung mit § 11 des Gemeinde-
maßgebend, für das die Statistik durchgeführt wird. Für finanzreformgesetzes auch im Land Berlin.
die Zurechnung der Lohnsteuerbeträge ist der Wohnsitz
am 20. September des Vorjahres maßgebend, soweit
§6
ein Lohnsteuerjahresausgleich im automatisierten Ver-
fahren nicht durchgeführt worden ist. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1982 in Kraft.
Bonn, den 7. Januar 1982
Der Bundesminister der Finanzen
In Vertretung
Dr. Schulmann
Nr. 1 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Januar 1982 3
Zweite Verordnung
zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
im Ausgleichsjahr 1980
Vom 13. Januar 1982
Auf Grund des § 1 2 des Gesetzes über den Finanz- an Niedersachsen 753 538 000 DM
ausgleich zwischen Bund und Ländern vom 28. August an Rheinland-Pfalz 246 650 000 DM
1969 (BGBI. 1 S. 1432) wird mit Zustimmung des Bun- an das Saarland 287 325 000 DM
desrates verordnet:
an Schleswig-Holstein 323 023 000 DM.
§ 1
§3
Feststellung der Länderanteile
an der Umsatzsteuer Zum Ausgleich der Unterschiede zwischen den vor-
im Ausgleichsjahr 1980 läufig gezahlten und den endgültig festgestellten Länder-
anteilen an der Umsatzsteuer nach § 1 und den vorläufig
Für das Ausgleichsjahr 1980 werden als Länder- gezahlten und den endgültig festgestellten Ausgleichs-
anteile an der Umsatzsteuer festgestellt: beiträgen und Ausgleichszuweisungen nach § 2 werden
für Baden-Württemberg 4 515 128 000 DM nach § 15 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwi-
für Bayern 5 375 915 000 DM
schen Bund und Ländern mit dem Inkrafttreten dieser
Verordnung fällig:
für Berlin 936 810 000 DM
für Bremen 339 578 000 DM 1. Überweisungen von zahlungspflichtigen Ländern
für Hamburg 806 071 000 DM Baden-Württemberg 7 907 000 DM
für Hessen 2 731 535 000 DM Bremen 596 000 DM
für Niedersachsen 3 574 767 000 DM Hamburg 9 611 000 DM;
für Nordrhein-Westfalen 8 330 909 000 DM 2. Überweisungen an empfangsberechtigte Länder
für Rheinland-Pfalz 1 795 1 29 000 DM
Bayern 2 000 000 DM
für das Saarland 679472000 DM
Hessen 1 491 000 DM
für Schleswig-Holstein 1 285 259 000 DM.
Niedersachsen 5 831 000 DM
Nordrhein-Westfalen 2 891 000 DM
§2 Saarland 3 208000 DM
Abrechnung des Finanzausgleichs unter den Ländern Schleswig-Holstein 2 693000 DM.
im Ausgleichsjahr 1980
Für das Ausgleichsjahr 1980 werden festgestellt: §4
Berlin-Klausel
1 . als endgültige Ausgleichsbeiträge
von Baden-Württemberg 1 504 102 000 DM Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei-
tungsgesetzes in Ve~bindung mit § 19 des Gesetzes
von Hamburg 313 195 000 DM über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
von Hessen 297 649 000 DM auch im Land Berlin.
von Nordrhein-Westfalen 76 309 000 DM; §5
2. als endgültige Ausgleichszuweisungen Inkrafttreten
an Bayern 402 559 000 DM Diese Verordnung tritt am siebenten Tage nach der
an Bremen 178 160 000 DM Verkündung in Kraft.
Bonn, den 13. Januar 1982
Der Bundesminister der Finanzen
Hans Matthöfer
4 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1
Kostenverordnung
für Amtshandlungen des Deutschen Hydrographischen Instituts im Bereich des Festlandsockels
(KostV-FIS)
Vom 14. Januar 1982
Auf Grund des § 135 des Bundesberggesetzes vom §2
13. August 1980 (BGBI. 1 S. 1310), in Verbindung mit Für die Genehmigung einer Forschungshandlung
dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom nach § 132 Abs. 1 des Bundesberggesetzes und für die
23. Juni 1970 (BGBI. I S. 821 ), wird im Einvernehmen mit nachträgliche Änderung dieser Genehmigung kann aus
dem Bundesminister für Wirtschaft verordnet: Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses
Gebührenermäßigung und Auslagenermäßigung sowie
Gebührenbefreiung und Auslagenbefreiung gewährt
§ 1 werden.
§3
( 1 ) Das Deutsche Hydrographische Institut erhebt für
Amtshandlungen nach den §§ 132 und 133 des Bun- Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei-
desberggesetzes Kosten (Gebühren und Auslagen). tungsgesetzes in Verbindung mit § 177 des Bundes-
berggesetzes auch im Land Berlin.
(2) Die gebührenpflichtigen Amtshandlungen und die
Gebührensätze ergeben sich aus dem anliegenden Ge- §4
bührenverzeichnis. Neben den Gebühren werden Aus- Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung
lagen gesondert erhoben. in Kraft.
Bonn, den 14. Januar 1982
Der Bundesminister für Verkehr
Hauff
Nr. 1 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Januar 1982 5
Anlage
Gebührenverzeichnis
laufende Gebührenpflichtige Rechtsgrundlage Gebühr
Nummer Amtshandlungen Bundesberggesetz DM
1 Genehmigung einer Forschungshandlung
a) im Zusammenhang mit Sprengungen § 132 Abs. 1 1 500,- bis 5 000,-
b) in allen übrigen Fällen 500,- bis 2 000,-
2 Genehmigung
a) zur Errichtung
b) zum Betrieb
einer Transit-Rohrleitung
l § 133 Abs. 1
Satz 1 Nr. 2
5 000,- bis 100 000,-
2 000,- bis 20 000,-
3 Untersagung
a) einer nicht genehmigten Forschungs- § 132 Abs. 4 250,-
handlung
b) einer nicht genehmigten Errichtung oder § 133 Abs. 3 250,-
eines nicht genehmigten Betriebs einer in Verbindung mit
Transit-Rohrleitung § 72 Abs. 1
4 Nachträgliche Änderung der Genehmigung §§ 132, 133 100,- bis 1 000,-
in Verbindung mit
den Vorschriften des
VwVfG
5 Prüfungen und Untersuchungen, die in § 132 Abs. 1 und 2 100,- bis 1 000,-
Nebenbestimmungen einer Genehmigung
bei einer Forschungshandlung besonders
angeordnet sind
6 Prüfungen und Untersuchungen, die in § 133 Abs. 1 und 2 200,- bis 2 000,-
Nebenbestimmungen einer Genehmigung
bei einer Transit-Rohrleitung besonders
angeordnet sind
In den Fällen der Nummern 5
und 6 erhöht sich die Gebühr
bei Mitfahrt eines Beauftragten
des Deutschen Hydrographi-
schen Instituts auf dem Fahr-
zeug eines Dritten
- am ersten Tag
um 900,-DM
- für jeden weiteren Tag
um 400,-DM
6 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1
Verordnung
über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
im Bereich des Festlandsockels
Vom 14. Januar 1982
Auf Grund des§ 145 Abs. 5 des Bundesberggesetzes
vom 13. August 1980 (BGBI. 1 S. 1310) wird verordnet:
§ 1
Das Deutsche Hydrographische Institut ist zuständig
für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkei-
ten im Bereich des Festlandsockels im Zusammenhang
mit Forschungshandlungen (§ 132 des Bundesbergge-
setzes) und mit der Überwachungstätigkeit der in § 134
Abs. 1 des Bundesberggesetzes bezeichneten Behör-
den des Bundes.
§2
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei-
tungsgesetzes in Verbindung mit § 177 des Bundes-
berggesetzes auch im Land Berlin.
§3
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung
in Kraft.
Bonn,den 1~Januar1982
Der Bundesminister für Verkehr
Hauff
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 3. November 1981 - 1 Bvl 11 /77, 1 Bvl 85/78, 1
BvR 4 7 /81 -, ergangen auf Vorlagen der Landgerichte
Dortmund und Köln und Verfassungsbeschwerde, wird
nachfolgende Entscheidungsformel veröffentlicht:
§ 1934 d Absätze 1 und 2 des Bürgerlichen Gesetz-
buchs in der Fassung des Artikels 1 Nummer 88 des
Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichteheli-
chen Kinder vom 19. August 1969 (Bundesgesetzbl. 1
S. 1234) ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß
§ 31 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfas-
sungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 7. Januar 1982
Der Bundesminister der Justiz
In Vertretung
Dr. Erkel
6 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1
Verordnung
über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
im Bereich des Festlandsockels
Vom 14. Januar 1982
Auf Grund des§ 145 Abs. 5 des Bundesberggesetzes
vom 13. August 1980 (BGBI. 1 S. 1310) wird verordnet:
§ 1
Das Deutsche Hydrographische Institut ist zuständig
für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkei-
ten im Bereich des Festlandsockels im Zusammenhang
mit Forschungshandlungen (§ 132 des Bundesbergge-
setzes) und mit der Überwachungstätigkeit der in § 134
Abs. 1 des Bundesberggesetzes bezeichneten Behör-
den des Bundes.
§2
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei-
tungsgesetzes in Verbindung mit § 177 des Bundes-
berggesetzes auch im Land Berlin.
§3
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung
in Kraft.
Bonn,den 1~Januar1982
Der Bundesminister für Verkehr
Hauff
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 3. November 1981 - 1 Bvl 11 /77, 1 Bvl 85/78, 1
BvR 4 7 /81 -, ergangen auf Vorlagen der Landgerichte
Dortmund und Köln und Verfassungsbeschwerde, wird
nachfolgende Entscheidungsformel veröffentlicht:
§ 1934 d Absätze 1 und 2 des Bürgerlichen Gesetz-
buchs in der Fassung des Artikels 1 Nummer 88 des
Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichteheli-
chen Kinder vom 19. August 1969 (Bundesgesetzbl. 1
S. 1234) ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß
§ 31 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfas-
sungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 7. Januar 1982
Der Bundesminister der Justiz
In Vertretung
Dr. Erkel
Nr. 1 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Januar 1982 7
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 1, ausgegeben am 7. Januar 1982
Tag Inhalt Seite
23. 12. 81 Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmut-
zung durch Schiffe und zu dem Protokoll von 1978 zu diesem Übereinkommen . . . . . . . . . . . . . 2
neu: 2129-12; 9510-1
11. 12. 81 Bekanntmachung der Vereinbarung vom 3. Dezember 1981 zur Ergänzung der Anlage II zum
Vertrag vom 6. September 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik
Osterreich über Zollerleichterungen im kleinen Grenzverkehr und im Durchgangsverkehr . . . . . 28
14. 12. 81 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verhütung, Verfol-
gung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen einschließlich
Diplomaten (Diplomatenschutzkonvention) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
14. 12. 81 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Europäischen Konvention über die Gleichwertig-
keit der Reifezeugnisse und des Zusatzprotokolls . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
14. 12. 81 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Erklärung über die Anerkennung des Flaggen-
rechts der Staaten ohne Meeresküste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
17. 12. 81 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens zur Bekämpfung der Verbreitung
unzüchtiger Veröffentlichungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
17. 12. 81 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des
gewerblichen Eigentums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Preis dieser Ausgabe ohne Anlagenband: 3,20 DM (2,40 DM zuzüglich 0,80 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,70 DM.
Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 6,5 %.
Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99 - 509 oder gegen Vorausrechnung.
8 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 2, ausgegeben am 8. Januar 1982
Tag Inhalt Seite
16. 12. 81 Bekanntmachung der Protokolle zur sechsten Verlängerung des Weizent)_andels-Überein-
kommens von 1971 und zur ersten Verlängerung des Nahrungsmittelhilfe-Ubereinkommens
von 1980 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
17. 12 81 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-irischen Abkommens über den Verzicht auf
die Erstattung von Aufwendungen für Sachleistungen bei Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfall
und Berufskrankheit, der Leistungen an Arbeitslose sowie der Kosten für verwaltungsmäßige und
ärztliche Kontrollen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
826-2-32
18. 12. 81 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der deutsch-griechischen Vereinbarung über die Erstat-
tung der Familienbeihilfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
18. 12. 81 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
der Organisation pour la Mise en Valeur du Fleuve Senegal (OMVS) über Finanzielle Zusammen-
arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
18. 12. 81 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
der Organisation pour la Mise en Valeur du Fleuve Senegal (OMVS) über Finanzielle Zusammen-
arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
28. 12. 81 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
der Regierung der Republik Uganda über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Preis dieser Ausgabe: 1,80 DM (1,20 DM zuzüglich 0,60 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 2,30 DM.
Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 6,5 %.
Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99 - 509 oder gegen Vorausrechnung.
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen
vom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende
im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger lnkraft-
Nr. vom tretens
21. 12. 81 Neunte Verordnung der Bundesanstalt für Flugsiche-
rung zur Änderung der Vierundsechzigsten Durch-
führungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Fest-
legung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach
Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen
Frankfurt am Main) 3 7. 1.82 18. 2.82
96-1-2-64
17. 12. 81 Verordnung der Wasser- und Schiffahrtsdirektion
Nord zur Änderung der Lotsordnung Elbe 4 8. 1.82 8. 1.82
9515-10-1-7
Nr. 1 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Januar 1982 9
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben.
Aufgeführt werden nur die Verordnungen der Gemeinschaften, die im Inhaltsverzeichnis
des Amtsblattes durch Fettdruck hervorgehoben sind.
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
Vorschriften für die Agrarwirtschaft
17. 12. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3630/81 der Kommission zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 2745/81 zur Festsetzung der Erträge an
Oliven und Olivenöl für das Wirtschaftsjahr 1980/81 18. 12. 81 L 363/18
17. 12. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3631 /81 der Kommission zur Änderung der
Verordnung Nr. 225/67 /EWG mit Durchführungsbestimmungen für
die Ermittlung des Weltmarktpreises für Olsaaten 18. 12. 81 L 363/20
17. 12. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3632/81 der Kommission zur dritten Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 2600/79 über Lagerverträge für Tafel-·
wein, Traubenmost und konzentrierten Traubenmost 18.12.81 L 363/22
17. 12. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3633/81 der Kommission zur Einführung der
Möglichkeit, für das Wirtschaftsjahr 1981 /82 langfristige Verträge für
die private Lagerhaltung bestimmter Tafelweine abzuschließen 18. 12. 81 L 363/24
17. 12. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3634/81 der Kommission zur Ermöglichung
des Abschlusses von Verträgen für die langfristige private Lager-
haltung von Traubenmosten, konzentrierten Trauben-
mosten und rektifizierten konzentrierten Trauben mosten für das
Wirtschaftsjahr 1981 /82 18.12.81 L 363/28
15. 12. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3643/81 des Rates zur Änderung der Verord-
nung (EWG) Nr. 2771 /75 über die gemeinsame Marktorganisation für
Eier 19. 12. 81 L 364/1
15. 12. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3646/81 des Rates über die Einfuhrregelung
für Weine mit Ursprung in Algerien 19. 12. 81 L 364/9
18. 12. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3650/81 der Kommission zur siebten Ände-
rung der Liste im Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 572/73 zur Fest-
legung der Erzeugnisse auf dem Eiersektor und auf dem Sektor
Gef I ü g e I f I ei sch, die für eine Vorausfestsetzung der Ausfuhr-
erstattung in Frage kommen 19. 12. 81 L 364/15
18. 12. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3652/81 der Kommission über besondere
Durchführungsvorschriften für Vorausfestsetzungsbescheinigungen
für Erstattungen auf dem Sektor Geflügelfleisch und Eier 19.12.81 L 364/19
18. 12. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3655/81 der Kommission zum Erlaß von
Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr von lebenden Pflanzen in
Griechenland 19.12.81 L 364/29
15. 12. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3658/81 des Rates zur vierten Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 351 /79 über den Zusatz von Alkohol zu
Erzeugnissen des Weinsektors 22. 12.81 L 366/1
15. 12. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3659/81 des Rates zur Verlängerung der Gel-
tungsdauer der Verordnung (EWG) Nr. 1145/81 zur Festsetzung der
allgemeinen Durchführungsbestimmungen für den Niedrigstpreis bei
Tafelwein 22. 12.81 L 366/3
15. 12. 81 Verordn~ng (EWG) Nr. 3660/81 des ~.ates zur Festsetzung der
Menge Olsaaten und pflanzlichen Ole für das Jahr 1982, bei
deren Einfuhr die Republik Griechenland zur Anwendung einer
Kontrollregelung ermächtigt ist 22. 12. 81 L 366/4
10 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
15. 12. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3661 /81 des Rates über Interimsmaßnahmen
für die Anwendung der Vereinbarung mit Österreich und Finnland
betreffend Käse 22. 12. 81 L 366/5
15. 12. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3669/81 des Rates zur Festsetzung des Richt-
satzes für den Fettgehalt der nach Irland und dem Vereinigten König-
reich eingeführten standardisierten Vo II m i Ich für das Milchwirt-
schaftsjahr 1982/83 23. 12.81 L 367/1
15. 12. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3670/81 des Rates zur Änderung der Verord-
nung (EWG) Nr. 3508/80 zur Verlängerung der Handelsregelung mit
Malta über den 31. Dezember 1980 hinaus 23. 12.81 L 367/2
15. 12. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3671 /81 des Rates über die Einfuhr bestimm-
ter Agrarerzeugnisse mit Ursprung in der Türkei in die Gemein-
schaft 23. 12.81 L 367/3
22. 12. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3676/81 der Kommission zur Abweichung von
der Verordnung (EWG) Nr. 2377 /80 hinsichtlich der Erteilung von Ein-
fuhrlizenzen im Rahmen von Sonderregelungen im ersten Vierteljahr
1982 auf dem Sektor Rindfleisch 23. 12.81 L 367/11
22. 12. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3677 /81 der Kommission mit Durchführungs-
bestimmungen über die verwaltungstechnische Unterstützung bei der
Ausfuhr von Käse, die bei der Einfuhr nach Finnland in den Genuß
einer besonderen Behandlung kommen kann 23. 12.81 L 367/12
15. 12. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3685/81 des Rates zur vierten Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 355/79 zur Aufstellung allgemeiner Regeln
für die Bezeichnung und Aufmachung der Weine und der
Trauben moste 24. 12. 81 L 369/1
15. 12. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3686/81 des Rates über die Verlängerung der
Anpassungsfrist der gemeinsamen Regelungen für die Einfuhr aus
Staatshandelsländern und die Einfuhr aus der Volksrepublik China 24. 12.81 L 369/5
22. 12. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3696/81 der Kommission zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 2737 /77 betreffend abweichende Maßnahmen
in bezug auf gewisse Kriterien der Qualitätsnormen bei der Ausfuhr
von Blumenbulben, -zwiebeln und -knollen nach Drittländern 24. 12.81 L 369/29
23. 12. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3699/81 der Kommission zur Festlegung ab-
weichender Bestimmungen zur Verordnung (EWG) Nr. 1204/72 über
Durchführungsbestimmungen zur Beihilferegelung für Ölsaaten 24. 12.81 L 369/32
Andere Vorschriften
7.12.81 Verordnung (EWG) Nr. 3601/81 des Rates zur Anwendung allgemei-
ner Zollpräferenzen für bestimmte gewerbliche Waren mit Ursprung in
Entwicklungsländern im Jahr 1982 21. 12. 81 L 365/1
7. 12. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3602/81 des Rates zur Anwendung allgemei-
ner Zollpräferenzen für Textilwaren mit Ursprung in Entwicklungslän-
dern im Jahr 1982 21. 12. 81 L 365/90
7. 12. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3603/81 des Rates zur Anwendung allgemei-
ner Zollpräferenzen für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse
mit Ursprung in Entwicklungsländern im Jahr 1982 21. 12. 81 L 365/170
15.12.81 Verordnung (EWG) Nr. 3605/81 des Rates zur Änderung der Verord-
nung (EWG) Nr. 652/79 über die Auswirkungen des Europäischen
Währungssystems im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik 17. 12. 81 L 362/2
15. 12. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3610/81 der Kommission über die Festset-
zung von Durchschnittswerten je Einheit für die Ermittlung des Zoll-
werts bestimmter verderblicher Waren 17.12.81 L 362/11
Nr. 1 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Januar 1982 11
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
17. 12. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3629/81 der Kommission zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 1054/78 im Anschluß an die Festsetzung
neuer in der Landwirtschaft anwendbarer Umrechnungskurse für den
belgischen Franken, den luxemburgischen Franken, die Deutsche
Mark und den niederländischen Gulden 18. 12. 81 L 363/16
15. 12. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3644/81 des Rates zur Änderung der Ver-
ordnung (EWG) Nr. 2940/81 zur Einführung eines endgültigen Anti-
dumpingzolls auf Paraxylol (p--Xylol) mit Ursprung in Puerto Rico, den
Vereinigten Staaten von Amerika und den amerikanischen Jungfern-
inseln 19. 12. 81 L 364/3
15. 12. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3645/81 des Rates zur Eröffnung, Aufteilung
und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte
Weine mit Ursprungsbezeichnung der Tarifstelle ex 22.05 C des
Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Algerien (1981 /82) 19.12. 81 L 364/4
18. 12. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3651 /81 der Kommission zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 467 /77 über die Methode und den Zinssatz,
die bei der Berechnung der Finanzierungskosten für Interventionen in
Form von Ankauf, Lagerung und Absatz anzuwenden sind 19. 12. 81 L 364/18
18. 12. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3664/81 der Kommission zur Regelung der
Einfuhr nach Dänemark, dem Vereinigten Königreich, Irland und den
Benelux-Ländern von bestimmten Textilwaren mit Ursprung in der
Volksrepublik China 22. 12. 81 L 366/10
3. 12. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3667/81 des Rates zur Eröffnung, Aufteilung
und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte
handgearbeitete Waren (1982) 28. 12. 81 L 370/1
3. 12. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3668/81 des Rates zur Eröffnung, Aufteilung
und Verwaltung der Gemeinschaftszollkontingente für bestimmte
Gewebe und bestimmten Samt und Plüsch, auf Handwebstühlen
hergestellt, der Tarifnummern ex 50.09, ex 55.07, ex 55.09 und
ex 58.04 des Gemeinsamen Zolltarifs (1982) 28. 12. 81 L 370/26
15. 12. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3672/81 des Rates zur zeitweiligen Aus-
setzung des autonomen Zollsatzes des Gemeinsamen Zolltarifs für
bestimmten roten oder grünen Gemüsepaprika der Tarifstelle
ex 07.04 B des Gemeinsamen Zolltarifs 23. 12.81 L 367/4
22. 12. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3675/81 der Kommission zur Ermächtigung
der Republi~ Griec~~nland zur Aussetzung der bei der Einfuhr
bestimmter Ole und Olsaaten anwendbaren Zölle im Jahr 1982 23. 12. 81 L 367/9
15. 12. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3687 /81 des Rates zur Eröffnung, Aufteilung
und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte
Heringsfische der Art Sardinops sagax oder ocellata (sogenannte
,,Pilchards"), ganz oder ohne Kopf, für die Verarbeitung, der Tarif-
stelle ex 03.01 B I q) des Gemeinsamen Zolltarifs 24. 12.81 L 369/6
15. 12. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3688/81 des Rates zur Eröffnung, Aufteilung
und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Lappen von
Heringsfischen der Art Sardinops sagax oder ocellata (sogenannte
„Pilchards"), für die Verarbeitung, der Tarifstelle ex 03.01 BI q) des
Gemeinsamen Zolltarifs 24. 12.81 L 369/9
15. 12. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3689/81 des Rates über den Abschluß des Ab-
kommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen
Wirt.~chaftsgemeinschaft und der Sozialistischen Republik Rumänien
zur Anderung bestimmter Anhänge des Abkommens über den Handel
mit gewerblichen Waren 24. 12.81 L 369/12
22. 12. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3697 /81 der Kommission zur Verlängerung
der Gültigkeitsdauer der gemeinschaftlichen Einfuhrüberwachung für
bestimmte Phosphatdüngemittel 24. 12. 81 L 369/30
22. 12. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3698/81 der Kommission betreffend Ver-
längerung der Gültigkeitsdauer für die nachträgliche Kontrolle der
Einfuhr von Schuhen in die Gemeinschaft 24. 12.81 L 369/31
12 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil 1
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger
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ten sowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen,
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