1181
Bundesgesetzblatt
Teil 1 Z 5702 AX
1981 Ausgegeben zu Bonn am 24. November 1981 Nr. 48
Tag Inhalt Seite
2. 11. 81 Verordnung zur Ermäßigung der Altöl-Ausgleichsabgabe 1181
neu: 2129-3-3
4. 11. 81 Dreiundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungs-
gesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1182
neu: 251-3-23
9. 11. 81 Neunundzwanzigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-
Zulassungs-Ordnung (29. StVZAusnV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1183
neu: 9232-1-29
13. 11. 81 Verordnung über den Anpassungsfaktor für Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversiche-
rung im Jahre 1982 (Unfallversicherungsanpassungsverordnung 1982) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1184
neu: 8231-29
16. 11. 81 Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Feststellungsgesetzes 1185
neu: 622-1-DV 1
9. 11. 81 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 9 des Hessischen Gesetzes über Freiheit
und Recht der Presse) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1186
1104-5, 2250-1-c
12. 11. 81 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 27 des Gesetzes über kommunale
Zusammenarbeit) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1186
1104-5
19. 11. 81 Berichtigung des Gesetzes zur Neuordnung des Betäubungsmittelrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1187
2121-6-24
20. 11.81 Berichtigung der Postscheckgebührenordnung 1187
901-1-10-4
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 34 und Nr. 35 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1188
Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1190
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1190
Verordnung
zur Ermäßigung der Altöl-Ausgleichsabgabe
Vom 2. November 1981
Auf Grund des § 4 Abs. 2 Satz 3 des Altölgesetzes in der Fassung der Be-
kanntmachung vom 11. Dezember 1979 (BGB!. 1S. 2113) wird verordnet:
§1
Die Ausgleichsabgabe nach § 4 Abs. 2 Satz 2 des Altölgesetzes wird von
11 Deutsche Mark auf 9 Deutsche Mark gesenkt.
§2
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Ver-
bindung mit§ 12 des Altölgesetzes auch im Land Berlin.
§3
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1982 in Kraft.
Bonn, den 2. November 1981
Der Bundesminister für Wirtschaft
Lambsdorff
1182 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1
Dreiundzwanzigste Verordnung
zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
Vom 4. November 1981
Auf Grund des § 172 Abs. 4 des Bundesentschädi- (3) Der Bund erstattet an die Länder, in denen die
gungsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III Entschädigungsaufwendungen den auf sie entfallenden
Gliederungsnummer 251-1, veröffentlichten bereinigte~ Lastenanteil übersteigen, folgende Beträge:
Fassung und auf Grund des Artikels V Nr. 5 Abs. 1 des
BEG-Schlußgesetzes vom 14. September 1965 (BGBI. 1 an Nordrhein-Westfalen 289 937 000 DM
S. 1315) wird mit Zustimmung des Bundesrates verord- Bayern 94 205 000 DM
net: Hessen 52 653000 DM
§ 1 Rheinland-Pfalz 403 201 000 DM
Höhe der Entschädigungsaufwendungen Hamburg 9078000 DM
und Lastenanteile des Bundes und der Länder Berlin 314 288 000 DM
im Rechnungsjahr 1980
insgesamt 1163 362 000 DM
(1) Die nach dem Bundesentschädigungsgesetz
geleisteten Entschädigungsaufwendungen (Entschädi- (4) Die Länder, in denen die Entschädigungsaufwen-
gungsausgaben nach Abzug der damit zusammen- dungen den auf sie entfallenden Lastenanteil nicht
hängenden Einnahmen) haben im Rechnungsjahr 1980 erreichen, führen an den Bund folgende Beträge ab:
betragen: Baden-Württemberg 77 370 000 DM
in den Ländern (außer Berlin) 1 619 444 000 DM Niedersachsen 15 710 000 DM
in Berlin 369 751 000 DM Schleswig-Holstein 30 306 000 DM
insgesamt 1989195000 DM Saarland 4 182 000 DM
Bremen 4222000 DM
(2) Der Lastenanteil des Bundes an den Entschädi-
gungsaufwendungen beträgt: insgesamt 131 790 000 DM
in den Ländern (außer Berlin) 809 722 000 DM (5) Die nach Absatz 3 vom Bund zu erstattenden Be-
in Berlin 221850000 DM träge und die nach Absatz 4 an den Bund abzuführen-
den Beträge werden mit den Beträgen verrechnet, die
insgesamt 1 031572000 DM
nach den vorläufigen Abrechnungen der Entschädi-
Die Lastenanteile der Länder an den Entschädigungs- gungsaufwendungen bereits erstattet oder abgeführt
aufwendungen betragen: worden sind.
in Nordrhein-Westfalen 257 676 000 DM
Bayern 164 774 000 DM §2
Baden-Württemberg 139 653 000 DM Berlin-Klausel
Niedersachsen 109 569 000 DM Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Über-
Hessen 84487000 DM leitungsgesetzes in Verbindung mit § 240 des Bundes-
Rheinland-Pfalz 55022000 DM entschädigungsgesetzes auch im Land Berlin.
Schleswig-Holstein 39394000 DM
im Saarland 16150000 DM
in Hamburg 24932000 DM §3
Bremen 10503000 DM Inkrafttreten
Berlin 55463000 DM
Diese Verordnung tritt am siebenten Tage nach der
insgesamt 957 623 000 DM Verkündung in Kraft.
Bonn, den 4. November 1981
Der Bundesminister der Finanzen
Hans Matthöfer
Nr. 48 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. November 1981 1183
Neunundzwanzigste Verordnung
über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
(29. StVZAusnV)
Vom 9. November 1981
Auf Grund des § 6 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 des - nach Art eines Sattelkraftfahrzeuges oder
Straßenverkehrsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt - nach Art eines Lastkraftwagens mit drei Achsen
Teil 111, Gliederungsnummer 9231-1, veröffentlichten
bereinigten Fassung, der durch das Gesetz zur Ände- aus einem als Lastkraftwagen mit einem zulässigen Ge-
rung des Straßenverkehrsgesetzes vom 6. April 1980 samtgewicht von nicht mehr als 7,5 t zugelassenen
(BGBI. 1 S. 413) zuletzt geändert worden ist, wird nach Fahrzeug und einem als einachsigen Anhänger zugelas-
Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden senen Fahrzeug gebildet werden.
verordnet:
§ 1
§2
Abweichend von § 5 Abs. 1 Satz 1 der Straßen-
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten
verkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der
Überleitungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 33
Bekanntmachung vom 15. November 1974 (BGBI. 1
Abs. 2 des Kostenermächtigungsänderungsgesetzes
S. 3193, 1975 1 S. 848), zuletzt geändert durch die
vom 23. Juni 1970 (BGBI. 1S. 805) auch im Land Berlin.
Zweite Verordnung zur Änderung straßenverkehrs-
rechtlicher Vorschriften vom 3. Dezember 1980 (BGBI. 1
S. 2231 ), berechtigt die Fahrerlaubnis der Klasse 3 bis
zum 31. Dezember 1985 auch zum Führen von Kombi- §3
nationen von Fahrzeugen, die Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 1981 in Kraft.
Bonn, den 9. November 1981
Der Bundesminister für Verkehr
Hauff
1184 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1
Verordnung
über den Anpassungsfaktor für Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung
im Jahre 1982
(Unfallversicherungsanpassungsverordnung 1982)
Vom 13. November 1981
Auf Grund des§ 579 Abs. 2 Satz 3 und des § 558
Abs. 3 Satz 4 der Reichsversicherungsordnung in der im
Bundesgesetzblatt Teil 111, Gliederungsnummer 820-1,
veröffentlichten bereinigten Fassung, die durch Artikel 2
§ 1 Nr. 4 und 5 des Gesetzes vom 25. Juli 1978 (BGBI. 1
S. 1089) geändert worden sind, wird mit Zustimmung
des Bundesrates verordnet:
§ 1
Der Anpassungsfaktor für die vom 1. Januar 1982 an
anzupassenden Geldleistungen aus der gesetzlichen
Unfallversicherung beträgt 1 ,065.
§2
Das Pflegegeld beträgt im Jahre 1982 zwischen 366
Deutsche Mark und 1 461 Deutsche Mark monatlich.
§3
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei-
tungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 5 § 2 des Drit-
ten Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes vom
28. Juli 1969 (BGBI. 1 S. 956) auch im Land Berlin.
§4
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung
in Kraft.
Bonn, den 13. November 1981
Der Bundesminister
für Arbeit und Sozialordnung
Ehrenberg
Nr. 48 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. November 1981 1185
Verordnung
zur Änderung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Feststellungsgesetzes
Vom 16. November 1981
Auf Grund des § 24 Abs. 1 in Verbindung mit § 43
Abs. 1 Nr. 1 des Feststellungsgesetzes in der Fassung
der Bekanntmachung vom 1. Oktober 1969 (BGBI. 1
S. 1885) verordnet die Bundesregierung mit Zustim-
mung des Bundesrates:
§ 1
Änderung der 1. FeststellungsDV
§ 1 der Ersten Verordnung zur Durchführung
des Feststellungsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt
Teil 111, Gliederungsnummer 622-1-DV 1, veröffentlich-
ten bereinigten Fassung wird wie folgt geändert:
1. Das Semikolon am Ende der Nummer 7 und die dar-
auf folgenden Worte „8. beim Landesausgleichsamt
Hamburg:" werden gestrichen.
2. Die bisherige Nummer 9 wird Nummer 8.
§2
Berlin-Klausel
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei-
tungsgesetzes in Verbindung mit § 44 des Feststel-
lungsgesetzes auch im Land Berlin.
§3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die
Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
Bonn, den 16. November 1981
Der Bundeskanzler
Schmidt
Der Bundesminister der Finanzen
Hans Matthöfer
1186 Bundesgesetzblatt, Jahrgang. 1981, Teil 1
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 14. Juli 1981 -1 Bvl 24/78-, ergangen auf Vorlage
des Verwaltungsgerichts Darmstadt, wird folgende Ent-
scheidungsformel veröffentlicht:
§ 9 des Hessischen Gesetzes über Freiheit und Recht
der Presse in der Fassung der Bekanntmachung vom
20. November 1958 (GVBI. S. 183) ist mit Artikel 14
Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes insoweit nicht
vereinbar, als der Hessische Kultusminister ermäch-
tigt ist, die Pflicht zur Ablieferung eines Belegstücks
von jedem im Geltungsbereich des Gesetzes erschei-
nenden Druckwerk ausnahmslos ohne Kostenerstat-
tung anzuordnen.
Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß
§ 31 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungs-
gericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 9. November 1981
Der Bundesminister der Justiz
Schmude
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungs·gerichts
vom 23. Juni 1981 - 2 Bvl 14/79 -, ergangen auf Vor-
lage des Oberverwaltungsgerichts für die Länder Nie-
dersachsen und Schleswig-Holstein, wird nachfolgende
Entscheidungsformel veröffentlicht:
§ 27 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit
vom 20. März 1974 (Gesetz- und Verordnungsbl. für
Schleswig-Holstein S. 89) ist in der sich aus den
Gründen ergebenden Auslegung mit dem Bundes-
recht vereinbar.
Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß
§ 31 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfas-
sungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 12. November 1981
Der Bundesminister der Justiz
Schmude
1186 Bundesgesetzblatt, Jahrgang. 1981, Teil 1
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 14. Juli 1981 -1 Bvl 24/78-, ergangen auf Vorlage
des Verwaltungsgerichts Darmstadt, wird folgende Ent-
scheidungsformel veröffentlicht:
§ 9 des Hessischen Gesetzes über Freiheit und Recht
der Presse in der Fassung der Bekanntmachung vom
20. November 1958 (GVBI. S. 183) ist mit Artikel 14
Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes insoweit nicht
vereinbar, als der Hessische Kultusminister ermäch-
tigt ist, die Pflicht zur Ablieferung eines Belegstücks
von jedem im Geltungsbereich des Gesetzes erschei-
nenden Druckwerk ausnahmslos ohne Kostenerstat-
tung anzuordnen.
Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß
§ 31 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungs-
gericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 9. November 1981
Der Bundesminister der Justiz
Schmude
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungs·gerichts
vom 23. Juni 1981 - 2 Bvl 14/79 -, ergangen auf Vor-
lage des Oberverwaltungsgerichts für die Länder Nie-
dersachsen und Schleswig-Holstein, wird nachfolgende
Entscheidungsformel veröffentlicht:
§ 27 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit
vom 20. März 1974 (Gesetz- und Verordnungsbl. für
Schleswig-Holstein S. 89) ist in der sich aus den
Gründen ergebenden Auslegung mit dem Bundes-
recht vereinbar.
Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß
§ 31 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfas-
sungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 12. November 1981
Der Bundesminister der Justiz
Schmude
Nr. 48 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. November 1981 1187
Berichtigung
des Gesetzes zur Neuordnung des Betäubungsmittelrechts
Vom 19. November 1981
Im Gesetz zur Neuordnung des Betäubungsmittel-
rechts vom 28. Juli 1981 (BGBI. 1 S. 681) ist auf Seite
701 als letzte Zeile einzufügen:
,,- die Salze der in dieser Anlage aufgeführten Stoffe,
wenn das Bestehen solcher Salze möglich ist;".
Bonn, den 19. November 1981
Der Bundesminister
für Jugend, Familie und Gesundheit
Im Auftrag
Dr. Schröder
Berichtigung
der Postscheckgebührenordnung
Vom 20. November 1981
In der Postscheckgebührenordnung vom 1. Oktober
1981 (BGBI. 1 S. 1106) muß die Gebühr in § 1 Abs. 2
richtig lauten: ,,2,50 DM".
Bonn, den 20. November 1981
Der Bundesminister
für das Post- und Fernmeldewesen
Im Auftrag
Weigert
Nr. 48 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. November 1981 1187
Berichtigung
des Gesetzes zur Neuordnung des Betäubungsmittelrechts
Vom 19. November 1981
Im Gesetz zur Neuordnung des Betäubungsmittel-
rechts vom 28. Juli 1981 (BGBI. 1 S. 681) ist auf Seite
701 als letzte Zeile einzufügen:
,,- die Salze der in dieser Anlage aufgeführten Stoffe,
wenn das Bestehen solcher Salze möglich ist;".
Bonn, den 19. November 1981
Der Bundesminister
für Jugend, Familie und Gesundheit
Im Auftrag
Dr. Schröder
Berichtigung
der Postscheckgebührenordnung
Vom 20. November 1981
In der Postscheckgebührenordnung vom 1. Oktober
1981 (BGBI. 1 S. 1106) muß die Gebühr in § 1 Abs. 2
richtig lauten: ,,2,50 DM".
Bonn, den 20. November 1981
Der Bundesminister
für das Post- und Fernmeldewesen
Im Auftrag
Weigert
1188 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 34, ausgegeben am 6. November 1981
Tag Inhalt Seite
9. 10. 81 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkom-
mens von 1969 ......................................................................... . 954
16. 10. 81 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung des Inter-
nationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung ..................................... . 955
16. 10.81 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Errichtung
eines Internationalen Tierseuchenamts in Paris ........................................... . 955
16. 10. 81 Bekanntmachung zu dem Übereinkommen Nr. 17 der Internationalen Arbeitsorganisation über die
Entschädigung bei Betriebsunfällen ...................................................... . 956
16. 10. 81 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 23 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Heimschaffung der Schiffsleute .............................. . 957
16. 10. 81 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 29 der Internationalen
Arbeitsorganisation über Zwangs- oder Pflichtarbeit ...................................... . 957
20. 10.81 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens von Nizza über die internationale
Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für Fabrik- oder Handelsmarken ............. . 958
20. 10.81 Bekanntmachung der deutsch-argentinischen Vereinbarung über den Austausch technischer
Informationen und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sicherheit kerntechnischer Ein-
richtungen ............................................................................. . 958
20. 10.81 Bekanntmachung zu dem Europäischen Übereinkommen über die Regelung des Personen-
verkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarats ................................... . 961
21.10.81 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens über die Beweis-
aufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen ....................................... . 962
21.10.81 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Internationale
Hydrographische Organisation ........................................................... . 963
22. 10.81 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 73 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die ärztliche Untersuchung der Schiffsleute ....................... . 963
22. 10.81 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 81 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Arbeitsaufsicht in Gewerbe und Handel ....................... . 963
22. 1p.81 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 92 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Quartierräume der Besatzung an Bord von Schiffen (Neufassung
vom Jahre 1949) ....................................................................... . 964
22. 10. 81 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 96 der Internationalen
Arbeitsorganisation über Büros für entgeltliche Arbeitsvermittlung (Neufassung 1949) ....... . 964
22. 10.81 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 99 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen in der Land-
wirtschaft .............................................................................. . 965
23. 10.81 Bekanntmachung des Europäischen Rahmenübereinkommens über die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften ....................................... .. 965
27. 10.81 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zur Bekämp-
fung des Terrorismus ................................................................... . 998
27. 10.81 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 100 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für
gleichwertige Arbeit .................................................................... . 998
27. 10.81 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 101 der Internationalen
Arbeitsorganisation über den bezahlten Urlaub in der Landwirtschaft ........................ . 999
27. 10.81 Bekanntmachung über den Geltungsbereich .des Übereinkommens Nr. 111 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf ................... . 1000
Preis dieser Ausgabe: 4,20 DM (3,60 DM zuzüglich 0,60 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 4,70 DM.
Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 6,5 %.
Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99 - 509 oder gegen Vorausrechnung.
Nr. 48 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. November 1981 1189
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 35, a~sgegeben am 17. November 1981
Tag Inhalt Seite
11.11. 81 Verordnung über die Gewährung von Steuerbefreiungen für Grundbesitz ausländischer Staaten,
der für Wohnzwecke des Personals diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen
benutzt wird ............................................................................ . 1002
neu: 611-9-5
26. 10. 81 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
der Regierung der Republik Kap Verde über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1003
26. 10. 81 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
der Regierung der Republik Malawi über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1005
27. 10. 81 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
der Regierung der Republik Malawi über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1006
27. 10. 81 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
der Regierung der Republik Botsuana über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1008
29. 10. 81 Bekanntmachung über die Grenzabfertigung nach den deutsch-niederländischen Vereinbarun-
gen vom 29. November 1978/15. Januar 1979 und vom 9. April/31. Mai 1979 über die Zusammen-
legung der deutschen und der niederländischen Grenzabfertigung an den Grenzübergängen Klein
Netterden/Netterden und im Bahnhof Coevorden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1009
29. 10. 81 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und
Naturerbes der Welt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1010
29. 10. 81 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls von 1978 zu dem Internationalen
Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1010
30. 10. 81 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
der Regierung der Volksrepublik Benin über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1010
30. 10. 81 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
der Regierung der Republik Ghana über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1012
3. 11. 81 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über psychotrope Stoffe . . 1013
3. 11. 81 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Satzung der Internationalen Studienzentrale für
die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1013.
3. 11. 81 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 113 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die ärztliche Untersuchung der Fischer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1014
3. 11. 81 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 122 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Beschäftigungspolitik . . . . .. . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . .. 1014
3. 11. 81 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 129 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Arbeitsaufsicht in der Landwirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1015
4. 11. 81 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 132 der Internationalen
Arbeitsorganisation über den bezahlten Jahresurlaub (Neufassung vom Jahre 1970) . . . . . . . . . 1015
4. 11. 81 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 134 der Internationalen
Arbeitsorganisation über den Schutz der Seeleute gegen Arbeitsunfälle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1016
Preis dieser Ausgabe: 1,80 DM (1,20 DM zuzüglich 0,60 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 2,30 DM.
Im Bezugspreis Ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 6,5 %.
Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99 - 509 oder gegen Vorausrechnung.
1190 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen
vom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende
im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger lnkraft-
Nr. vom tretens
19. 10. 81 Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über
die Befahrungsabgaben auf dem Nord-Ostsee-Kanal 207 4. 11. 81 1. 1. 82
9519-6
26. 10. 81 Achte V~rordnung der Bundesanstalt für Flugsiche-
rung zur Anderung der Zweiten Durchführungsverord-
nung zur Luftverkehrs-Ordnung (Verfahren bei Ausfall
der Funkverbindung) 207 4.11. 81 26. 11.81
96-1-2-2.
27. 10. 81 Verordnung Nr. 18/81 über die Festsetzung von Ent-
gelten für Verkehrsleistungen der Binnenschiffahrt 209 6.11. 81 20. 11.81
9500-4-6-4
9. 11. 81 Verordnung über die Grundsätze für die Verteilung
der deutschen Quote des Gemeinschaftszollkontin-
gents 1982 für gefrorenes Rindfleisch 216 17. 11. 81 18. 11. 81
neu: 613-4-10-4-11
11. 11. 81 Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung 216 17. 11. 81 s. Art. 3
über die Tarife in der Kraftfahrtversicherung
925-1-3
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben.-
Aufgeführt werden nur die Verordnungen der Gemeinschaften, die im Inhaltsverzeichnis
des Amtsblattes durch Fettdruck hervorgehoben sind.
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
Vorschriften für die Agrarwirtschaft
22. 10.81 Verordnung (EWG) Nr. 3027 /81 der Kommission zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 2630/81 über besondere Durchführungs-
vorschritten für Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen für Zucker 23. 10.81 L 302/22
23. 10.81 Verordnung (EWG) Nr. 3040/81 der Kommission zur Abweichung von
der Verordnung (EWG) Nr. 858/78 über besondere Durchführungs-
bestimmungen für Vorausfestsetzungsbescheinigungen der Erstat-
tung im Sektor Schweinefleisch 24. 10.81 L 303/9
23. 10.81 Verordnung (EWG) Nr. 3041 /81 der Kommission mit Übergangsmaß-
nahmen zur Quotenübertragung im Zuckersektor 24. 10.81 L 303/10
26. 10.81 Verordnung (EWG) Nr. 3052/81 der Kommss~on zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 2730/81 zur Aufstellung des Verzeichnisses
der Stellen in den einführenden Drittländern, von denen Ausschrei-
bungen für Milch und Milcherzeugnisse ausgehen können 27. 10. 81 L 306/8
1190 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen
vom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende
im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger lnkraft-
Nr. vom tretens
19. 10. 81 Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über
die Befahrungsabgaben auf dem Nord-Ostsee-Kanal 207 4. 11. 81 1. 1. 82
9519-6
26. 10. 81 Achte V~rordnung der Bundesanstalt für Flugsiche-
rung zur Anderung der Zweiten Durchführungsverord-
nung zur Luftverkehrs-Ordnung (Verfahren bei Ausfall
der Funkverbindung) 207 4.11. 81 26. 11.81
96-1-2-2.
27. 10. 81 Verordnung Nr. 18/81 über die Festsetzung von Ent-
gelten für Verkehrsleistungen der Binnenschiffahrt 209 6.11. 81 20. 11.81
9500-4-6-4
9. 11. 81 Verordnung über die Grundsätze für die Verteilung
der deutschen Quote des Gemeinschaftszollkontin-
gents 1982 für gefrorenes Rindfleisch 216 17. 11. 81 18. 11. 81
neu: 613-4-10-4-11
11. 11. 81 Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung 216 17. 11. 81 s. Art. 3
über die Tarife in der Kraftfahrtversicherung
925-1-3
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben.-
Aufgeführt werden nur die Verordnungen der Gemeinschaften, die im Inhaltsverzeichnis
des Amtsblattes durch Fettdruck hervorgehoben sind.
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
Vorschriften für die Agrarwirtschaft
22. 10.81 Verordnung (EWG) Nr. 3027 /81 der Kommission zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 2630/81 über besondere Durchführungs-
vorschritten für Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen für Zucker 23. 10.81 L 302/22
23. 10.81 Verordnung (EWG) Nr. 3040/81 der Kommission zur Abweichung von
der Verordnung (EWG) Nr. 858/78 über besondere Durchführungs-
bestimmungen für Vorausfestsetzungsbescheinigungen der Erstat-
tung im Sektor Schweinefleisch 24. 10.81 L 303/9
23. 10.81 Verordnung (EWG) Nr. 3041 /81 der Kommission mit Übergangsmaß-
nahmen zur Quotenübertragung im Zuckersektor 24. 10.81 L 303/10
26. 10.81 Verordnung (EWG) Nr. 3052/81 der Kommss~on zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 2730/81 zur Aufstellung des Verzeichnisses
der Stellen in den einführenden Drittländern, von denen Ausschrei-
bungen für Milch und Milcherzeugnisse ausgehen können 27. 10. 81 L 306/8
Nr. 48 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. November 1981 1191
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
26. 10. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3069/81 des Rates über die 1981 auf be-
stimmte Drittländer anwendbare Einfuhrregelung für Schaf- und
Ziegenfleisch 29. 10. 81 L 308/1
27. 10. 81 Verordrwng (EWG) Nr. 3085/81 des Rates zur Festsetzung des reprä-
sentativen Marktpreises und des Schwellenpreises für Olivenöl
sowie der gemäß Artikel 11 Absätze 5 und 6 der Verordnung
Nr. 136/66/EWG vom Betrag der Verbrauchsbeihilfe einzubehalten-
den Prozentsätze für das Wirtschaftsjahr 1981 /82 30. 10.81 L 310/1
27. 10. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3086/81 des Rates zur Änderung, infolge des
Beitritts Griechenlands zu den Gemeinschaften, der Verordnung
(EWG) Nr. 1360/78 betreffend die Erzeugergemeinschaften und ihre
Vereinigungen 30. 10.81 L 310/3
29. 10. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3093/81 der Kommission zur fünften Ände-
~.ung der Verordnung (EWG) Nr. 3077/78 über die Feststellung der
Aquivalenz der Bescheinigungen für aus Drittländern eingeführten
Hopfen mit den Gemeinschaftsbescheinigungen 30. 10. 81 L 310/17
29. 10. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3094/81 der Kommission zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 1982/81 über die Gewährung einer Beihilfe zur
Umlagerung von Tafelwein, für den im Weinwirtschaftsjahr
1980/81 ein Lagervertrag abgeschlossen worden ist 30. 10.81 L 310/19
30. 10. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3134/81 der Kommission zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 2785/80 zur Durchführung der Verordnung
(EWG) Nr. 2967 /76 zur Festlegung gemeinsamer Normen für den
Wassergehalt von gefrorenen und tiefgefrorenen Hähnen, H ü h-
n e rn und Hähnchen 31. 10.81 L 312/59
30. 10. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3136/81 der Kommission zur Durchführung
der Verordnung (EWG) Nr. 2989/81 über Sondermaßnahmen zugun-
sten der Organisationen von Olivenölerzeugern im Wirtschafts-
jahr 1981 /82 31.10.81 L 312/62
30. 10. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3137 /81 der Kommission über die Anwen-
dungsbestimmungen der Erzeugungsbeihilferegelung für Olivenöl 31. 10.81 L 312/64
30. 10. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3138/81 der Kommission zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 3172/80 über die Durchführungsvorschriften
für die Verbrauchsbeihilfe für Olivenöl 31. 10. 81 L 312/69
30. 10. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3139/81 der Kommission zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 2942/80 über den Ankauf von 01 ivenöl durch
die Interventionsstellen 31.10.81 L 312/71
30. 10. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3146/81 des Rates zur Änderung der Verord-
nung (EWG) Nr. 849/81 zur Festlegung von Maßnahmen zur Erhal-
tung und Bewirtschaftung der Fischbestände gegenüber Schiffen
unter norwegischer Flagge für 1981 31. 10. 81 L 312/81
Andere Vorschriften
28. 10. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3131 /81 der Kommission zur Einreihung von
Waren in die Tarifstelle 19.08 B des Gemeinsamen Zolltarifs 31. 10.81 L 312/55
29. 10. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3132/81 der Kommission zur Wiedererhebung
der gegenüber dritten Ländern geltenden Zollsätze für bestimmte
Waren mit Ursprung in Jugoslawien 31. 10. 81 L 312/56
29. 10. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3133/81 der Kommission zur Wiedererhebung
der gegenüber dritten Ländern geltenden Zollsätze für bestimmte
Waren mit Ursprung in Jugoslawien 31. 10. 81 L 312/58
1192 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger
Verlagsges.m.b.H. Druck: Bundesdruckerei Bonn.
Im Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnun-
gen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen ver-
öffentlicht. Im Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Verein-
barungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvor-
schriften und Bekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffent-
licht.
Bezugsbedingungen: laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Ab-
bestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres
beim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen
sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt
Postfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 23 80 67 bis 69.
Bezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 48,- DM. Einzelstücke je
angefangene 16 Seiten 1,20 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis
gilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1978 ausgegeben
worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Post-
scheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrech-
nung.
Preis dieser Ausgabe: 1,80 DM ( 1,20 DM zuzüglich -,60 DM Versand-
kosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 2,30 DM. Im Bezugspreis Bundesanzeiger Verlagsgee.m.b.H. · Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1
ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt
6,5%. Postvertriebsstück · Z 5702 AX · Gebühr bezahlt
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
23. 10.81 Verordnung (EWG) Nr. 3038/81 der Kommission zur Eröffnung,
Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für
Tomaten, frisch oder gekühlt, der Tarifstelle ex 07.01 MI des Gemein-
samen Zolltarifs, mit Ursprung in den Staaten in Afrika, im karibischen
Raum und im Pazifischen Ozean (1981 /82) 24. 10.81 L 303/5
23. 10.81 Verordnung (EWG) Nr. 3039/81 der Kommission zur Fe!?,tsetzung von
Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Uberwachung
der Einfuhren von Karotten, Speisemöhren und Speisezwiebeln der
Tarifstelle ex 07.01 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in den
AKP-Staaten (1982) 24. 10.81 L 303/7
21. 10. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3043/81 der Kommission zur Regelung der
Einfuhr in das Vereinigte Königreich von bestimmten Textilwaren mit
Ursprung in der Volksrepublik China 24. 10.81 L 303/12
23. 10. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3044/81 der Kommission zur Wiedereinfüh-
rung der Erhebung der Zölle für Titanoxide der Tarifnummer 28.25, mit
Ursprung in China, dem die in der Verordnung (EWG) Nr. 3322/80 des
Rates vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt werden 24. 10. 81 L 303/14