1161
Bundesgesetzblatt
Teil 1 Z 5702 AX
1981 Ausgegeben zu Bonn am 4. November 1981 Nr. 47
Tag Inhalt Seite
22. 10. 81 Verordnung über die Zuteilung und Änderung von Quoten für Zucker (Zucker-Quoten-
Verordnun9) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1161
neu: 7847-11-11; 7847-11-7-1
26. 10. 81 Zweite Verordnung zur Änderung der Bausparkassen-Verordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1162
7691-2-1-1
28. 10. 81 Verordnung über die Besatzung von Schiffen unter fremder Flagge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1163
neu: 9513-26; 9512-12
29. 10. 81 Verordnung über die Beauftragung der Bundesanstalt für Arbeit mit der Förderung der Berufs-
ausbildung von benachteiligten Jugendlichen aus Bundesmitteln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1165
neu: 810-1-31
29. 10. 81 Dritte Verordnung zur Änderung der Auslandsreisekostenverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1166
2032-2-8 .
29. 10. 81 Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle für .die Berufsbildung in der
Hauswirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1168
neu: 800-21-5-2; 800-21-5-1
30. 10. 81 Zweite Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Einfuhrvorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . 1169
7831-1-43-19, 7831-1-43-17, 7831-1-43-20
30. 10. 81 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Prüfstellen nach dem Gerätesicherheits-
gesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1170
8053-4-2
30. 10. 81 Neufassung der Verordnung über Prüfstellen nach dem Gerätesicherheitsgesetz (Gerätesicher-
heits-Prüfstellenverordnung - GS PrüfV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1172
8053-4-2
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 33 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1177
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1178
Verordnung
über die Zuteilung und Änderung von Quoten für Zucker
(Zucker-Quoten-Verordnung)
Vom 22. Oktober 1981
Auf Grund des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 und §2
Abs. 2 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsa- Zuständige Stelle
men Marktorganisationen vom 31. August 1972 (BGBI. I
S. 1617), der durch Artikel 38 Nr. 1 des Gesetzes vom Zuständig für die Festsetzung und Änderung der
18. März 1975 (BGBI. 1S. 705) geändert worden ist, wird Grundquoten und Höchstquoten ist der Bundesminister
im Einvernehmen mit den Bundesministern der Finanzen für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
und für Wirtschaft mit Zustimmung des Bundesrates
verordnet: §3
Festsetzung und Änderung der Quoten
(1) Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft
§ 1
und Forsten setzt die Grundquoten und Höchstquoten
Anwendungsbereich durch schriftlichen Bescheid fest.
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die (2) Der Bundesminister kann die festgesetzten
Durchführung der Rechtsakte des Rates und der Kom- Grundquoten und Höchstquoten im Rahmen der Bestim-
mission der Europäischen Gemeinschaften über die Zu- mungen der in § 1 genannten Rechtsakte ändern, um
teilung und Änderung der Grundquoten und Höchstquo- Veränderungen in der Struktur der Zuckerindustrie und
ten im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für im Zuckerrübenanbau oder sonstigen vom Rat verfolg-
Zucker. ten Zielen Rechnung zu tragen.
1162 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1
§4 §5
Berlin-Klausel Inkrafttreten
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei- Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung
tungsgesetzes in Verbindung mit§ 47 des Gesetzes zur in Kraft. Zugleich tritt die Quotenverordnung Zucker vom
Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen 22. April 1975 (BGBI. 1 S. 991) außer Kraft, soweit sie
auch im Land Berlin. nicht bereits früher ihre Geltung verloren hat.
Bonn, den 22. Oktober 1981
Der Bundesminister
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
J. Ertl
Zweite Verordnung
zur Änderung der Bausparkassen-Verordnung
Vom 26. Oktober 1981
Auf Grund des § 10 Satz 1 Nr. 6 des Gesetzes über
Bausparkassen vom 16. November 1972 (BGBI. 1
S. 2097), der durch Artikel 18 des Gesetzes vom
18. März 1975 (BGBI. 1S. 705) geändert worden ist, in
Verbindung mit§ 1 der Verordnung zur Übertragung der
Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach
§ 10 Satz 1 des Gesetzes über Bausparkassen auf das
Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen vom 8. Januar
1973 (BGBI. I S. 17) wird nach Anhörung der Deutschen
Bundesbank und der Spitzenverbände der Bauspar-
kassen verordnet:
Artikel 1
Die Bausparkassen-Verordnung vom 16. Januar
1973 (BGBI. 1 S. 41 ), geändert durch die Verordnung
vom 30. Juni 1976 (BGBI. 1 S. 17 46), wird wie folgt
geändert:
In § 6 wird die Zahl„ 10 000,-" durch die Zahl„ 15 000,-"
ersetzt.
Artikel 2
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei-
tungsgesetzes in Verbindung mit § 21 des Gesetzes
über Bausparkassen auch im Land Berlin.
Artikel 3
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung
in Kraft.
Berlin, den 26. Oktober 1981
Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen
Dr. Bähre
Nr. 47 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. November 1981 1163
Verordnung
über die Besatzung von Schiffen unter fremder Flagge
Vom 28. Oktober 1981
Auf Grund des durch Artikel 2 Nr. 4 des Gesetzes vom §3
28. April 1980 (BGBI. II S. 606) eingefügten § 9 b Abs. 1
und des durch Artikel 1 Nr. 1 des Gesetzes vom 10. Mai Sicherheit und Gesundheit von Seeleuten
1978 (BGBI. 1 S. 613) geänderten § 12 Abs. 2 des Ge- auf Schiffen unter fremder Flagge
setzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet Schiffe unter fremder Flagge müssen hinsichtlich Si-
der Seeschiffahrt in der Fassung der Bekanntmachung cherheit und Gesundheit der Seeleute zumindest den
vom 30. Juni 1977 (BGBI. 1 S. 1314) sowie des § 36 Anforderungen nach Artikel 2 Buchstabe a des Überein-
Abs. 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der kommens über Mindestnormen auf Handelsschiffen
Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1975 entsprechen.
(BGBI. 1S. 80, 520) wird, hinsichtlich des§ 8 im Einver-
nehmen mit dem Bundesminister der Finanzen, verord-
net: §4
§ 1 Aufgaben der See-Berufsgenossenschaft
Anwendungsbereich ( 1 ) Die See-Berufsgenossenschaft überwacht die
Einhaltung der§§ 2 und 3 nach Maßgabe des§ 6 des
Diese Verordnung gilt für Schiffe unter fremder Flag- Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Ge-
ge, die dem Erwerb durch die Seefahrt dienen, wenn sie biet der Seeschiffahrt und führt die hierzu erforderlichen
das Küstenmeer oder die inneren Gewässer der Bun- Kontrollen durch. Hierbei bedient sie sich der Wasser-
desrepublik Deutschland befahren; sie gilt nicht für schutzpolizei der Länder nach Maßgabe der Vereinba-
Schiffe, die zur Fischerei oder zu ähnlichen Zwecken rungen zwischen dem Bund und den Ländern über die
verwendet werden. Die völkerrechtlichen Regeln über Ausübung der schiffahrtpolizeilichen Vollzugsaufgaben
die friedliche Durchfahrt durch das Küstenmeer und Ar- (§ 20 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes über die Aufgaben des
tikel 31 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Bundes auf dem Gebiet der Seeschiffahrt) sowie des
Deutschland und der Deutschen Demokratischen Repu- Bundesgrenzschutzes und der Zollverwaltung.
blik über Fragen des Verkehrs vom 26. Mai 1972 (Ge-
setz vom 16. Oktober 1972, BGB!. II S. 1449) bleiben un- (2) Stellt die See-Berufsgenossenschaft fest, daß ein
berührt. Schiff unter fremder Flagge den §§ 2 oder 3 nicht ent-
§2 spricht und dadurch die Sicherheit des Schiffes oder die
Sicherheit oder Gesundheit der Seeleute gefährdet ist,
Mindestbesatzung und ihre Mindestbefähigung trifft sie die notwendigen Anordnungen. Zur Abwehr der
auf Schiffen unter fremder Flagge Gefahren kann die See-Berufsgenossenschaft auch
(1) Schiffe unter fremder Flagge müssen mit Kapitä- anordnen, daß das Auslauten oder die Weiterfahrt ver-
nen, Schiffsoffizieren und sonstigen Besatzungsmitglie- boten oder von der Erfüllung bestimmter Voraussetzun-
dern so besetzt sein, daß die Verkehrssicherheit der gen abhängig ist.
Schiffe unter Berücksichtigung der derzeitigen oder der
unmittelbar bevorstehenden Reise, insbesondere ein si- §5
cherer Wachdienst auf der Brücke, im Maschinenraum Unterrichtung über Mängel und Maßnahmen
und im Funkraum, gewährleistet ist.
Über Mängel nach den §§ 2 oder 3 sowie über Anord-
(2) Die Dienste eines Kapitäns, eines leitenden Inge- nungen unterrichtet die See-Berufsgenossenschaft un-
nieurs und eines Wachoffiziers des nautischen und des verzüglich
maschinentechnischen Dienstes dürfen nur von Perso-
nen ausgeübt werden, die die Eignung und Befähigung 1. den nächst erreichbaren für Seeschiffahrtsfragen zu-
zur Ausübung dieser Dienste besitzen. Als Nachweis ständigen konsularischen, diplomatischen oder son-
einer solchen Eignung und Befähigung gilt ein der Bord- stigen Vertreter des Flaggenstaates,
stellung entsprechendes Befähigungszeugnis 2. die zuständige Hafenbehörde und
1. nach der Schiffsbesetzungs- und Ausbildungsord- 3. den Bundesminister für Verkehr.
nung vom 19. August 1970 (BGB!. 1 S. 1253)
oder
2. nach den Rechtsvorschriften anderer Staaten, sofern §6
diese mindestens den Anforderungen des Überein-
Verantwortlichkeit
kommens Nr. 14 7 der Internationalen Arbeitsorgani-
sation vom 29. Oktober 1976 über Mindestnormen Der Eigentümer, der Besitzer und der Schiffsführerei-
auf Handelsschiffen - Gesetz vom 28. April 1980 nes Schiffes unter fremder Flagge sind dafür verant-
(BGBI. II S. 606) - an die Ausbildung und die Befähi- wortlich, daß das Schiff den §§ 2 und 3 entspricht und
gung von Kapitänen und Schiffsoffizieren entspre- daß Anordnungen der See-Berufsgenossenschaft er-
chen. füllt werden.
1164 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1
§ 7 merzusatz nach dem Wort „Freibord-Verordnung" ein
Komma und die Worte ,,§ 4 Abs. 2 Satz 2 der Verord-
Ordnungswidrigkeiten nung über die Besatzung von Schiffen unter fremder
(1) Ordnungswidrig im Sinne des§ 15 Abs. 1 Nr. 2 des Flagge" eingefügt.
Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Ge- §9
biet der Seeschiffahrt handelt, wer vorsätzlich oder fahr-
lässig einer vollziehbaren Anordnung nach § 4 Abs. 2 Berlin-Klausel
Satz 2 zuwiderhandelt. Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei-
(2) Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung tungsgesetzes in Verbindung mit § 21 des Gesetzes
von Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 wird auf die über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der See-
See-Berufsgenossenschaft übertragen. schiffahrt und § 134 des Gesetzes über Ordnungswid-
rigkeiten auch im Land Berlin.
§8
Kosten
§10
In der Anlage - Gebührenverzeichnis -, Nr. 35, zur Inkrafttreten
Kostenordnung für Amtshandlungen der See-Berufsge-
nossenschaft auf dem Gebiet der Schiffssicherheit vom Diese Verordnung tritt am 28. November 1981 in
10. Januar 1979 (BGBI. 1 S. 62) werden in dem Klam- Kraft.
Bonn, den 28. Oktober 1981
Der Bundesminister für Verkehr
Hauff
Der Bundesminister
für Arbeit und Sozialordnung
In Vertretung
Fingerhut
Nr. 47 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. November 1981 1165
Verordnung
über die Beauftragung der Bundesanstalt für Arbeit
mit der Förderung der Berufsausbildung von benachteiligten Jugendlichen aus Bundesmitteln
Vom 29. Oktober 1981
Auf Grund des § 3 Abs. 5 des Arbeitsförderungsge- Bundesanstalt für Arbeit im Hinblick auf das Verfahren
setzes vom 25. Juni 1969 (BGBI. 1S. 582) verordnet die abgestimmt werden.
Bundesregierung nach Anhörung der Bundesanstalt für
Arbeit gemäß § 234 Abs. 2 des Arbeitsförderungsgeset- (2) Der Umfang der Förderung nach § 1 richtet sich
zes mit Zustimmung des Bundesrates: nach der Höhe der vom Bundesminister für Bildung und
Wissenschaft zugewiesenen Haushaltsmittel.
§ 1
Beauftragung der Bundesanstalt für Arbeit
Der Bundesanstalt für Arbeit wird die Aufgabe über- §3
tragen, Zuschüsse zur Förderung der Berufsausbildung Berlin-Klausel
von ausländischen Jugendlichen sowie lernbeeinträch-
tigten oder sozial benachteiligten deutschen Jugendli- Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei-
chen zu gewähren, denen nach der Teilnahme an be- tungsgesetzes in Verbindung mit§ 250 des Arbeitsför-
rufsvorbereitenden Maßnahmen ohne weitere Förde- derungsgesetzes auch im Land Berlin.
rung ein Ausbildungsplatz in einem anerkannten Ausbil-
dungsberuf durch die Bundesanstalt für Arbeit nicht ver-
mittelt werden kann.
§ 2 §4
Umfang der Förderung Inkrafttreten; Außerkrafttreten
(1) Die Förderung erfolgt nach Richtlinien des Bun- Diese Verordnung tritt am Tage der Verkündung in
desministers für Bildung und Wissenschaft, die mit der Kraft. Sie tritt am 31. Dezember 1983 außer Kraft.
Bonn, den 29. Oktober 1981
Der Bundeskanzler
Schmidt
Der Bundesminister
für Bildung und Wissenschaft
Björn Engholm
Der Bundesminister
für Arbeit und Sozialordnung
Ehrenberg
1166 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1
Dritte Verordnung
zur Änderung der Auslandsreisekostenverordnung
Vom 29. Oktober 1981
Auf Grund des § 20 Abs. 3 des Bundesreisekosten- Australien - Ozeanien:
gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom Samoa
13. November 1973 (BGBI. I S. 1621) verordnet die Bun-
desregierung:
Artikel 1 Ländergruppe II
Die Auslandsreisekostenverordnung vom 25. August Europa:
1969 (BGBI. I S. 1438), zuletzt geändert durch Verord- Luxemburg
Belgien
nung vom 23. Januar 1978 (BGBI. 1 S. 160), wird wie
folgt geändert: Finnland Monaco
Frankreich Niederlande
1 . § 2 wird wie folgt geändert: Großbritannien und Polen
Nordirland Rumänien
a) In Absatz 2 Satz 1 werden
Irland San Marino
aa) die Worte „A 8 bis A 16 und B 1 bis B 5" Island Tschechoslowakei
durch die Worte „A 8 bis A 16, B 1 bis B 5, C 1
Italien Türkei
bis C 4 und R 1 bis R 5" und
Liechtenstein Vatikanstadt
bb) die Worte „8 6 bis B 11" durch die Worte
,,8 6 bis B 11 und R 6 bis R 10" Afrika:
ersetzt. Äquatorialguinea Marokko
b) In Absatz 3 werden die Worte „8 6 bis B 11" durch Algerien Mauretanien
die Worte „B 6 bis B 11 und R 6 bis R 10" ersetzt. Angola Niger
Benin Obervolta
2. § 4 wird wie folgt geändert: Burundi Sambia
a) Absatz 1 erhält folgende Fassung: Dschibuti Sierra Leone
Gambia Somalia
,,(1) Die Ländergruppeneinteilung richtet sich
nach der folgenden Übersicht: Guinea-Bissau Sudan
Kenia Tansania
Ländergruppe 1 Liberia Togo
Europa: Libysch-Arabische Tschad
Dschamahirija Tunesien
Andorra Österreich
Bulgarien Portugal Amerika:
Griechenland Spanien Barbados Nicaragua
Jugoslawien Ungarn Brasilien Panama
Malta Zypern Chile Paraguay
Guyana Peru
Afrika:
Kanada Uruguay
Ägypten Mauritius
Mexiko
Äthiopien Mosambik
Botsuana Simbabwe Asien:
Lesotho Südafrika Afghanistan Korea, Republik
Madagaskar Südwestafrika Birma Laotische
Malawi Swasiland China Demokratische
Volksrepublik
Indien
Amerika: Malaysia
Irak
Bolivien Guatemala Nepal
Israel
Costa Rica Honduras Pakistan
Jemen
Ecuador Kolumbien Philippinen
Jemen,
EI Salvador Singapur
Demokratischer
Asien: Jordanien Syrien
China Taiwan Kamputschea, Thailand
Sri Lanka Demokratisches
Nr. 47 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. November 1981 1167
Australien -- Ozeanien: Asien:
Neuseeland Bahrain Oman
Japan Saudi-Arabien
Ländergruppe III Katar Vereinigte Arabische
Europa: Kuwait Emirate
Dän.emark Schweden
Schweiz Australien - Ozeanien:
Norwegen
Australien.''
Afrika: b) Folgender Absatz 3 wird angefügt:
Ghana Säo-Tome ,,(3) Für die von den Absätzen 1 und 2 nicht
Kamerun, und Principe erfaßten Länder ist die Ländergruppe II maß-
Vereinigte Republik Senegal gebend.''
Mali Uganda
3. In § 6 Satz 1 werden die Worte „25 vom Hundert des
Nigeria Zaire vollen Auslandstage- und Auslandsübernachtungs-
Ruanda geldes der Ländergruppe II" durch die Worte„ 10 vom
Hundert des vollen Auslandstagegeldes der Länder-
Amerika: gruppe II (§ 3 Abs. 2)" ersetzt.
Argentinien Kuba 4. In § 9 Satz 2 werden
Bahamas Trinidad und Tobago
a) die Worte „ 15 vom Hundert des nach § 7 zuste-
Dominikanische Venezuela
henden Auslandstage- und Auslandsübernach-
Republik Vereinigte Staaten tungsgeldes" durch die Worte „10 vom Hundert
Haiti von Amerika des Auslandstagegeldes nach § 7" und
Jamaika
b) die Worte „25 vom Hundert" durch die Worte
,, 10 vom Hundert"
Asien:
ersetzt.
Bangladesch Libanon
Hongkong Artikel 2
Mongolei
Indonesien Vietnam Übergangsvorschrift
Iran Bei Dienstreisebeginn vor dem Inkrafttreten dieser
Verordnung wird Reisekostenvergütung nach den bis-
Australien - Ozeanien: herigen Vorschriften weitergewährt, wenn dies für den
Papua-Neuguinea Dienstreisenden günstiger ist.
Artikel 3
Ländergruppe IV Berlin-Klausel
Europa: Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Über-
Sowjetunion leitungsgesetzes in Verbindung mit § 26 des Bundes-
reisekostengesetzes auch im land Berlin.
Afrika:
Artikel 4
Elfenbeinküste Kongo
Gabun Zentralafrikanische Inkrafttreten
Guinea Republik Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1982 in Kraft.
Bonn, den 29. Oktober 1981
Der Bundeskanzler
Schmidt
Der Bundesminister des Innern
Baum
1168 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1
Verordnung
über die Bestimmung der zuständigen Stelle für die Berufsbildung in der Hauswirtschaft
Vom 29. Oktober 1981
Auf Grund des§ 93 des Berufsbildungsgesetzes vom Hessen
14. August 1969 (BGBI. I S. 1112), der durch Artikel 53 das Hessische Landesamt für Ernährung, Land-
Nr. 12 des Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBI. I S. 705) wirtschaft und Landentwicklung
geändert worden ist, wird im Einvernehmen mit dem
Bundesminister für Bildung und Wissenschaft mit Zu- Niedersachsen
stimmung des Bundesrates verordnet: die Landwirtschaftskammer Hannover
Nordrhein-Westfalen
§ 1 die höhere Verwaltungsbehörqe
Zuständige Stelle für die Berufsbildung in der Haus- Rheinland-Pfalz
wirtschaft ist im lande
die Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz
Baden-Württemberg Saarland
das Regierungspräsidium Tübingen der Minister für Kultus, Bildung und Sport
Bayern Schleswig-Holstein
die Regierung von Oberbayern für die Regierungs- der Kultusminister des Landes Schleswig-
bezirke Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz und Holstein.
Schwaben
die Regierung von Mittelfranken für die Regie- §2
rungsbezirke Mittelfranken, Oberfranken und Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Über-
Unterfranken leitungsgesetzes in Verbindung mit § 112 des Berufs-
Berlin bildungsgesetzes auch im Land Berlin.
das Berufsamt
§3
Bremen
der Senator für Arbeit der Freien Hansestadt Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung
Bremen in Kraft. Gleichzeitig tritt die V~rordnung über die
Bestimmung der zuständigen Stelle für die Berufs-
Hamburg bildung in der Hauswirtschaft vom 26. April 1972
der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg (BGBI. 1S. 7 49) außer Kraft.
Bonn, den 29. Oktober 1981
Der Bundesminister
für Arbeit und Sozialordnung
In Vertretung
Fingerhut
Nr. 47 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. November 1981 1169
Zweite Verordnung
zur Änderung tierseuchenrechtlicher Einfuhrvorschriften
Vom 30. Oktober 1981
Auf Grund des § 7 Abs. 1 des Tierseuchengesetzes in Artikel 3
der Fassung der Bekanntmachung vom 28. März 1980 Erste Änderung der Verordnung über die Einfuhr
(BGBI. 1 S. 386) wird mit Zustimmung des Bundesrates und die Durchfuhr von Hunden und Hauskatzen
verordnet:
Die Verordnung über die Einfuhr und die Durchfuhr
Artikel 1 von Hunden und Hauskatzen vom 30. Januar 1981
(BGBI. 1 S. 143) wird wie folgt geändert:
Aufhebung der Verordnung zur Verhütung
einer Einschleppung der afrikanischen Schweinepest 1. In § 1 Abs. 2 Nr. 1 werden nach dem Wort „Reisever-
aus Malta kehr" die Worte „oder aus Gründen einer Wohnsitz-
Die Verordnung zur Verhütung einer Einschleppung verlegung" eingefügt.
der afrikanischen Schweinepest aus Malta vom
4. Dezember 1978 (BGBI. 1 S. 1945) wird aufgehoben. 2. In der Überschrift der Anlage werden die Worte „im
Reiseverkehr" gestrichen.
Artikel 2
Erste Änderung der Verordnung zur Verhütung
Artikel 4
einer Einschleppung der afrikanischen Schweinepest
aus Brasilien Berlin-Klausel
In§ 1 der Verordnung zur Verhütung einer Einschlep- Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei-
pung der afrikanischen Schweinepest aus Brasilien vom tungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 3 des Gesetzes
5. März 1979 (BGBI. 1 S. 269) wird folgender Absatz vom 26. Juli 1965 (BGBI. 1S. 627) auch im Land Berlin.
angefügt:
,,(3) Die obersten Landesbehörden können im Einzel- Artikel 5
fall Ausnahmen von dem Verbot des Absatzes 1 zulas-
sen, soweit eine Einschleppung oder Weiterverbreitung Inkrafttreten
der afrikanischen Schweinepest nicht zu befürchten Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung
ist." in Kraft.
Bonn, den 30. Oktober 1981
Der Bundesminister
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
J. Ertl
1170 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1
Erste Verordnung
zur Änderung der Verordnung über Prüfstellen nach dem Gerätesicherheitsgesetz
Vom 30. Oktober 1981
Auf Grund des § 3 Abs. 4 des Gerätesicherheitsge- 7. Nach der Nummer 14.26 der Anlage wird eingefügt:
setzes vom 24. Juni 1968 (BGBI. I S. 717), der durch Ge-
„ 14.27 Hauptstelle für das Grubenrettungswesen
setz vom 13. August 1979 (BGBI. 1 S. 1432) eingefügt
der Bergbau-Berufsgenossenschaft
worden ist, wird nach Anhörung des Ausschusses für
Unterbau
technische Arbeitsmittel mit Zustimmung des Bundes-
rates verordnet: 81.26 Hohenpeissenberg/Obb."
Artikel 1 8. In Nummer 17. der Anlage wird die Bezeichnung der
Prüfstelle wie folgt gefaßt:
Die Verordnung über Prüfstellen nach dem Geräte-
„FMPA Baden-Württemberg
sicherheitsgesetz vom 2. Januar 1980 (BGBI. I S. 1) wird
Chemisch-Technisches Prüfamt Stuttgart
wie folgt geändert:
Kienestraße 18
7000 Stuttgart 1".
1. Die Überschrift wird wie folgt geändert:
,,Gerätesicherheits-Prüfstellenverordnung
(GS PrüN)". 9. In Nummer 18. der Anlage wird die Bezeichnung der
Prüfstelle gestrichen und folgende Prüfstelle einge-
setzt:
2. In§ 1 wird der bisherige Text Absatz 1; es wird an-
gefügt: ,,DEKRA Deutscher Kraftfahrzeug-
Überwachungs-Verein e. V.
,,(2) Die Aufgabenbereiche der Prüfstellen werden
- Prüfstelle für Gerätesicherheit -
vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
Schulze-Delitzsch-Straße 49
im Benehmen mit den für den Arbeitsschutz zustän-
digen obersten Landesbehörden im Bundesarbeits- 7000 Stuttgart 81 (Vaihingen)".
blatt bekanntgegeben."
1o. In Nummer 26. der Anlage wird die Bezeichnung der
3. In den Nummern 1. bis 34. der Anlage werden je- Prüfstelle wie folgt gefaßt:
weils das Wort „Aufgabenbereich" und die danach
„Institut für Feinwerktechnik und
folgende Aufzählung der Geräte gestrichen.
Biomedizinische Technik
Technische Universität Berlin
4. In Nummer 2. der Anlage wird die Bezeichnung der Dovestraße 6
Prüfstelle wie folgt gefaßt:
1000 Berlin 1O".
„Technischer Überwachungs-Verein Rheinland
e.V. 11. In Nummer 33. der Anlage wird die Bezeichnung der
- Prüfstelle für Gerätesicherheit - Prüfstelle wie folgt gefaßt:
Am Grauen Stein/Konstantin-Wille-Straße 1
„Bundesverband der Unfallversicherungsträger
5000 Köln 91 ".
der öffentlichen Hand e. V. (BAGUV)
1
- Prüfstelle -
5. In Nummer 10. der Anlage wird die Bezeichnung der Marsstraße 46
Prüfstelle wie folgt gefaßt:
8000 München 2".
,,Landesgewerbeanstalt Bayern (LGA)
- Prüfstelle für Gerätesicherheit - 12. Nach der Nummer 34. der Anlage werden angefügt:
Gewerbemuseumsplatz 2
„35. Versuchs- und Prüfanstalt für
8500 Nürnberg 1 ". Werkzeuge Remscheid e. V. (VPA)
Schützenstraße 57
6. In Nummer 14.1 der Anlage wird die Bezeichnung
5630 Remscheid 1
der Prüfstelle wie folgt gefaßt:
„Berufsgenossenschaftliches Institut 36. Physikalisch-Technisc;;he
für Arbeitssicherheit (BIA) Bundesanstalt (PTB)
Lindenstraße 80 Bundesallee 100
5205 St. Augustin 2". 3300 Braunschweig
Nr. 47 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. November 1981 1171
37. Verband der Sachversicherer e. V. (VdS) Artikel 3
- Prüfstelle für Gerätesicherheit -
Amsterdamer Straße 176-178 Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei-
tungsgesetzes in Verbindung mit § 13 des Geräte-
5000 Köln 60". sicherheitsgesetzes auch im Land Berlin.
Artikel 2
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
kann die Gerätesicherheits-Prüfstellenverordnung in Artikel 4
der vom 1. Januar 1982 an geltenden Fassung im Bun-
desgesetzblatt bekanntmachen. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1982 in Kraft.
Bonn, den 30. Oktober 1981
Der Bundesminister
für Arbeit und Sozialordnung
In Vertretung
Fingerhut
1172 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1
Bekanntmachung
der Neufassung der Verordnung über Prüfstellen nach dem Gerätesicherheitsgesetz
(Gerätesicherheits-Prüfstellenverordnung - GS PrüfV)
Vom 30. Oktober 1981
Auf Grund des Artikels 2 der Ersten Verordnung zur
Änderung der Verordnung über Prüfstellen nach dem
Gerätesicherheitsgesetz vom 30. Oktober 1981 (BGBI. I
S. 11 70) wird nachstehend der Wortlaut der Geräte-
sicherheits-Prüfstellenverordnung vom 2. Januar 1980
(BGBI. 1S. 1) in der ab 1. Januar 1982 geltenden Fas-
sung bekanntgemacht. Die Neufassung berücksichtigt:
1. die nach ihrem§ 3 am 1. Januar 1980 in Kraft getre-
tene Verordnung über Prüfstellen nach dem Geräte-
sicherheitsgesetz vom 2. Januar 1980,
2. die nach ihrem Artikel 4 am 1. Januar 1982 in Kraft
tretende Erste Änderungsverordnung vom 30. Okto-
ber 1981 (BGBI. 1 S. 1170).
Die Rechtsvorschriften wurden erlassen auf Grund
des § 3 Abs. 4 des Gerätesicherheitsgesetzes vom
24. Juni 1968 (BGBI. 1 S. 717), der durch Gesetz vom
13. August 1979 (BGBI. 1S. 1432) eingefügt worden ist.
Bonn, den 30. Oktober 1981
Der Bundesminister
für Arbeit und Sozialordnung
In Vertretung
Fingerhut
Gerätesicherheits-Prüfstellenverordnung
(GS PrüfV)
Auf Grund des § 3 Abs. 4 des Gerätesicherheitsge- (2) Die Aufgabenbereiche der Prüfstellen werden vom
setzes vom 24. Juni 1968 (BGBI. I S. 717), der durch Ge- Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung im Beneh-
setz vom 13. August 1979 (BGBI. 1 S. 1432) eingefügt men mit den für den Arbeitsschutz zuständigen ober-
worden ist, wird nach Anhörung des Ausschusses für sten Landesbehörden im Bundesarbeitsblatt bekannt-
technische Arbeitsmittel mit Zustimmung des Bundes- gegeben.
rates verordnet:
§ 1 §2
(1) Prüfstellen im Sinne des § 3 Abs. 4 des Geräte- Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei-
sicherheitsgesetzes sind die in der Anlage aufgeführten tungsgesetzes in Verbindung mit § 13 des Geräte-
Einrichtungen. Sie sind auch zuständig, soweit sie vor sicherheitsgesetzes auch im Land Berlin.
dem 1. Januar 1980 nach ihrer Aufnahme in das Prüf-
stellenverzeichnis der allgemeinen Verwaltungsvor-
schrift zum Gesetz über technische Arbeitsmittel vom
§3
27. Oktober 1970 (BAnz. Nr. 205 vom 3. November
1970) Bauartprüfungen durchgeführt haben. (Inkrafttreten)
Nr. 47 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. November 1981 1173
Anlage
Verzeichnis der Prüfstellen
1. Verband Deutscher Elektrotechniker (VDE) e. V. 11 .2 Normenausschuß Heiz-, Koch- und Wärmgerät
- VDE-Prüfstelle - Am Hauptbahnhof 1O
Merianstraße 28 6000 Frankfurt am Main
6050 Offenbach am Main
11.3 Fachnormenausschuß Heizung und Lüftung
2. Technischer Überwachungs-Verein Rheinland Burggrafenstraße 4-10
e. V.
1000 Berlin 30
- Prüfstelle für Gerätesicherheit -
Am Grauen Stein/Konstantin-Wille-Straße 1
12. Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches
5000 Köln 91
(DVGW) e. V.
3. Technischer Überwachungs-Verein Hannover Frankfurter Allee 27
e. V. 6236 Eschborn 1
- Prüfstelle für technische Arbeitsmittel -
Loccumer Straße 63 12.1 DVGW-Forschungsstelle am Engler-Bunte-
3000 Hannover 81 Institut
Richard-Willstätter-Allee 5
4. Technischer Überwachungs-Verein Berlin e. V.
7500 Karlsruhe
- Prüfstelle für Maschinenschutz -
Alboinstraße 56
12.2 Gaswärme-lnstitut e. V.
1000 Berlin 42
Hafenstraße 101
5. Technischer Überwachungs-Verein Bayern e. V. 4300 Essen 11
- Prüfstelle für technische Arbeitsmittel -
Eichstätter Straße 5
12.3 Berliner Gaswerke (GASAG)
8000 München 1 2 Torgauer Straße 12-15
6. Rheinisch-Westfälischer Technischer Überwa- 1000 Berlin 62
chungs-Verein e. V.
- Prüfstelle für technische Arbeitsmittel - 12.4 Technischer Überwachungs-Verein Bayern e. V.
Steubenstraße 53 Eichstätter Straße 5
4300 Essen 1 8000 München 1 2
7. Technischer Überwachungs-Verein
Norddeutschland e. V. 12.5 Technischer Überwachungs-Verein Rheinland
- Prüfstelle für Maschinenschutz - e. V.
Große Bahnstraße 31 Vogelsanger Weg 6
2000 Hamburg 54 4000 Düsseldorf 10
8. Technischer Überwachungs-Verein Hessen e. V. 13. Bundesverband der landwirtschaftlichen
- Prüfstelle für technische Arbeitsmittel - Berufsgenossenschaften e. V.
Frankfurter Allee 27 - Prüfstelle für Unfallverhütung -
6236 Eschborn 1 Weißensteinstraße 72
3500 Kassel-Wilhelmshöhe
9. Staatliche Technische Überwachung Hessen
Amt Frankfurt
- Prüfstelle für technische Arbeitsmittel - 14. Hauptverband der gewerblichen
Theodor-Heuss-Allee 108 Berufsgenossenschaften e. V.
Langwartweg 103
6000 Frankfurt am Main 90
5300 Bonn 1
10. Landesgewerbeanstalt Bayern (LGA)
- Prüfstelle für Gerätesicherheit - 14.1 Berufsgenossenschaftliches Institut
Gewerbemuseumsplatz 2 für Arbeitssicherheit (BIA)
8500 Nürnberg 1 Lindenstraße 80
11. DIN Deutsches l!7stitut für Normung e. V. 5205 St. Augustin 2
Burggrafenstraße 4-10
14.2 Fachausschuß Tiefbau der Zentralstelle
1000 Berlin 30
für Unfallverhütung und Arbeitsmedizin
11.1 Normenausschuß Feinmechanik und Optik - Prüfstelle -
Westliche 56 Am Knie 6
7530 Pforzheim 8000 München 60
1174 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1
14.3 Fachausschuß Druck und Papierverarbeitung 14.13 Fachausschuß Eisen und Metall 1
der Zentralstelle für Unfallverhütung der Zentralstelle für Unfallverhütung
und Arbeitsmedizin und Arbeitsmedizin
- Prüfstelle - - Prüfstelle -
Rheinstraße 6-8 Hans-Böckler-Allee 26
6200 Wiesbaden 3000 Hannover 1
14.4 Fachausschuß Steine und Erden 1
der Zentralstelle für Unfallverhütung 14.14 Fachausschuß Holz der Zentralstelle
und Arbeitsmedizin für Unfallverhütung und Arbeitsmedizin
- Prüfstelle - - Prüfstelle -
Walderseestraße 5 Am Knie 6
3000 Hannover 1 8000 München 60
14.5 Fachausschuß Fleischwirtschaft 14.15 Fachausschuß Fördermittel
der Zentralstelle für Unfallverhütung und Lastaufnahmemittel der Zentralstelle
und Arbeitsmedizin für Unfallverhütung und Arbeitsmedizin
- Prüfstelle -
- Prüfstelle -
Lortzingstraße 2 M 5, 7
6500 Mainz 31
6800 Mannheim 1
14.6 Fachausschuß Textil und Bekleidung
der Zentralstelle für Unfallverhütung 14.16 Fachausschuß Papier- und Pappenherstellung
und Arbeitsmedizin der Zentralstelle für Unfallverhütung
- Prüfstelle - und Arbeitsmedizin
Oblatterwallstraße 18 - Prüfstelle -
8900 Augsburg 1 Lortzingstraße 2
14.7 Fachausschuß Eisen und Metall II 6500 Mainz 31
der Zentralstelle für Unfallverhütung
und Arbeitsmedizin 14.17 Fachausschuß Steine und Erden II
- Prüfstelle - der Zentralstelle für Unfallverhütung
Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 15 und Arbeitsmedizin
6500 Mainz-Weisenau - Prüfstelle -
Röntgenring 2
14.8 Fachausschuß Nahrungs- und Genußmittel
8700 Würzburg
der Zentralstelle für Unfallverhütung
und Arbeitsmedizin
14.18 Fachausschuß Chemie der Zentralstelle
- Prüfstelle -
für Unfallverhütung und Arbeitsmedizin
Steubenstraße 46
- Prüfstelle -
6800 Mannheim 1 Gaisbergstraße 7
14.9 Fachausschuß Binnenschiffahrt, 6900 Heidelberg
Wasserstraßen, Häfen
der Zentralstelle für Unfallverhütung 14.19 Silikose-Forschungsinstitut
und Arbeitsmedizin der Bergbau-Berufsgenossenschaft
- Prüfstelle - Hunscheidstraße 12
Düsseldorfer Straße 1 93 4630 Bochum
4100 Duisburg 1
14.10 Fachausschuß Eisen und Metall III 14.20 Fachausschuß Verwaltung
der Zentralstelle für Unfallverhütung der Zentralstelle für Unfallverhütung
und Arbeitsmedizin und Arbeitsmedizin
- Prüfstelle - - Prüfstelle -
Stresemannstraße 143 Überseering 8
4000 Düsseldorf 43 2000 Hamburg 60
14.11 Fachausschuß Gesundheitsdienst 14.21 Fachausschuß Leder der Zentralstelle
und Wohlfahrtspflege der Zentralstelle für Unfallverhütung und Arbeitsmedizin
für Unfallverhütung und Arbeitsmedizin - Prüfstelle -
- Prüfstelle - Lortzingstraße 2
Schäferkampsallee 24
6500 Mainz 31
2000 Hamburg 6
14.12 Fachausschuß Bauliche Einrichtungen 14.22 Fachausschuß Persönliche Schutzausrüstung
der Zentralstelle für Unfallverhütung der Zentralstelle für Unfallverhütung
und Arbeitsmedizin und Arbeitsmedizin
- Prüfstelle - - Prüfstelle -
Niebuhrstraße 5 Eulenbergstraße 1 5-21
5300 Bonn 1 5000 Köln 80
Nr. 47 Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. November 1981 1175
14.23 Fachausschuß Elektrotechnik 20. Staatliche Technische Überwachung Hessen
der Zentralstelle für Unfallverhütung Amt Kassel
und Arbeitsmedizin - Prüfstelle für technische Arbeitsmittel -
- Prüfstelle - Knorrstraße 36
Gustav-Heinemann-Ufer 130 3500 Kassel 1
5000 Köln 51
21. Prüf- und Forschungsinstitut
14.24 Fachausschuß Hebezeuge II für die Schuhherstellung
der Zentralstelle für Unfallverhütung Hans-Sachs-Straße 2
und Arbeitsmedizin 6780 Pirmasens
- Prüfstelle -
Stresemannstraße 143 22. Forschungsinstitut Hohenstein
4000 Düsseldorf 43 - Prüfabteilung für Textilwaren -
Schloß Hohenstein
14.25 Fachausschuß Verkehr 7124 Bönnigheim/Württemberg
der Zentralstelle für Unfallverhütung
und Arbeitsmedizin 23. Westfälische Berggewerkschaftskasse
- Prüfstelle - Hemer Straße 45
Max-Brauer-Allee 44 4630 Bochum
2000 Hamburg 50
23.1 Westfälische Berggewerkschaftskasse
14.26 Fachausschuß Bau der Zentralstelle - Seilprüfstelle -
für Unfallverhütung und Arbeitsmedizin Institut für Fördertechnik
- Prüfstelle - und Werkstoffkunde
Friedrich-Gerstlacher-Straße 15 Dinnendahlstraße 9
7030 Böblingen 1 4630 Bochum
14.27 Hauptstelle für das Grubenrettungswesen 23.2 Westfälische Berggewerkschaftskasse
der Bergbau-Berufsgenossenschaft Institut für Maschinentechnik
Unterbau Hemer Straße 45
8126 Hohenpeissenberg/Obb. 4630 Bochum
15. Bundesanstalt für Materialprüfung 23.3 Westfälische Berggewerkschaftskasse
Unter den Eichen 87 Institut für Markscheidewesen
1000 Berlin 45 Hemer Straße 45
4630 Bochum
16. Amtliche Prüfstelle
für Feuerlöschmittel und -geräte 23.4 Westfälische Berggewerkschaftskasse
bei der Landesfeuerwehrschule Prüfstelle für Grubenbewetterung
Nordrhein-Westfalen Hemer Straße 45
Wolbecker Straße 237
4630 Bochum
4400 Münster
17. 23.5 Westfälische Berggewerkschaftskasse
FMPA Baden-Württemberg
Institut für Geophysik, Schwingungs-
Chemisch-Technisches Prüfamt
Stuttgart und Schalltechnik
- Prüfinstitut für Lärmschutz -
Kienestraße 18
Hemer Straße 45
7000 Stuttgart 1
4630 Bochum
18. DEKRA Deutscher Kraftfahrzeug-
Überwachungs-Verein e. V. 23.6 Westfälische Berggewerkschaftskasse
- Prüfstelle für Gerätesicherheit - Bergbau-Versuchsstrecke
Schulze~Delitzsch-Straße 49 Institut für Explosionsschutz
und Sprengtechnik
7000 Stuttgart 81 (Vaihingen) Beylingstraße 65
19. Bergbau-Forschung GmbH 4600 Dortmund-Deme
19.1 Bergbau-Forschung GmbH 24. Staatliches Materialprüfungsamt
Hauptstelle für das Grubenrettungswesen Nordrhein-Westfalen
Franz-Fischer-Weg 61 Marsbruchstraße 186
4300 Essen 13 4600 Dortmund 41
19.2 Bergbau-Forschung GmbH 25. Staatliches Prüfamt
Werkstoff-Technikum für Textilstoffe Reutlingen
Franz-Fischer-Weg 61 Kaiserstraße 99
4300 Essen 13 7 410 Reutlingen
1176 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1
26. Institut für Feinwerktechnik 31. Technischer Überwachungs-Verein
und Biomedizinische Technik Stuttgart e. V.
Technische Universität Berlin - Prüfstelle für technische Arbeitsmittel -
Dovestraße 6 Gottlieb-Daimler-Straße 7
1000 Berlin 10 7024 Filderstadt 1
26.1 Prüfstelle für orthopädische Hilfsmittel 32. Neckermann-Versand AG
- Sicherheitsprüfung - - Warenprüfung -
Technische Universität Berlin Hanauer Landstraße 360-400
Dovestraße 6 6000 Frankfurt am Main 1
1000 Berlin 10
33. Bundesverband der Unfallversicherungsträger
26.2 Prüfstelle für medizinische Geräte der öffentlichen Hand e. V. (BAGUV)
Technische Universität Berlin - Prüfstelle -
Dovestraße 6 Marsstraße 46
1000 Berlin 10 8000 München 2
27. Quelle-Institut für Warenprüfung
Wittekindstraße 26 34. Deutsches Institut für Möbeltechnik e. V.
Werkstraße 1
8500 Nürnberg
8201 Kolbermoor
28. Otto-Versand
- Warenprüfung - 35. Versuchs- und Prüfanstalt
Wandsbeker Straße 3-7 für Werkzeuge Remscheid e. V. (VPA)
2000 Hamburg 71 Schützenstraße 57
5630 Remscheid 1
29. Westdeutsche Gerberschule
Reutlingen
36. Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB)
Erwin-Seitz-Straße 9
Bundesallee 100
7410 Reutlingen
3300 Braunschweig
30. Kuratorium für Waldarbeit
und Forsttechnik e. V. (KWF) 37. Verband der Sachversicherer e. V. (VdS)
- Prüfstelle für Maschinenschutz - - Prüfstelle für Gerätesicherheit -
Spremberger Straße 1 Amsterdamer Straße 176-1 78
6114 Groß-Umstadt 5000 Köln 60
Nr. 4 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. November 1981 1177
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 33, ausgegeben am 30. Oktober 1981
Tag 1 nhalt Seite
26. 10. s·; Verordnung über die lnkrafJsetzung der Regelung Nr. 47 über das Abgasverhalten von Fahrrädern
mit Hilfsmotor nach dem Ubereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher
Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen
und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung (Verordnung zu der Regelung Nr. 47) 930
27. 10. 81 Verordnung zu dem Abkommen vom 20. März 1981 zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung Irlands über den Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen
für Sachleistungen bei Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, der Leistungen
an Arbeitslose sowie der Kosten für verwaltungsmäßige und ärztliche Kontrollen ........... . 931
neu: 826-2-32
21. 9. 81 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der auf der Haager Friedenskonferenz am 29. Juli
1899 unterzeichneten Abkommen und Erklärungen ....................................... . 933
21. 9. 81 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der auf der Haager Friedenskonferenz am
18. Oktober 1907 unterzeichneten Abkommen ............................................ . 934
30. 9.81 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
der Regierung der Republik Malawi über Finanzielle Zusammenarbeit ...................... . 935
7.10.81 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Rechtsstellung der Flücht-
linge und des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge ........................... . 937
8. 10. 81 Bekanntmachung der deutsch-französischen Vereinbarung über den gemeinsamen Export von
Rundfunk-Satelliten .................................................................... . 938
8.10.81 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
der Regierung der Republik Botsuana über Finanzielle Zusammenarbeit .................... . 940
9. 10. 81 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
der Regierung der Volksrepublik Bangladesch über Finanzielle Zusammenarbeit ............ . 942
9. 10. 81 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-belgischen Vertrags über den Bau und die
Unterhaltung einer Autobahnbrücke über die Our bei Steinebrück .......................... . 944
12. 10. 81 Bekanntmachung über das Inkrafttreten von Verordnungen und Vereinbarungen über die Errich-
tung nebeneinanderliegender nationaler Grenzabfertigungsstellen an der deutsch-französischen
Grenze ................................................................................ . 944
12. 10. 81 Bekanntmachung des deutsch-spanischen Abkommens über Zusammenarbeit auf dem Gebiet
der Radioastronomie .................................................................... . 945
14. 10. 81 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Pflanzenschutzabkommens 948
14. 10. 81 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
der Regierung der Volksrepublik Bangladesch über Finanzielle Zusammenarbeit ............ . 948
14. 10. 81 Beka~ntn:iachung über den Geltungsbereich der Verfassung der Internationalen Arbeits-
organ1satIon ........................................................................... . 950
14. 10. 81 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 8 der lnterna,tionalen
Arbeitsorganisation über die Gewährung einer Entschädigung für Arbeitslosigkeit infolge von
Schiffbruch ............................................................................ . 950
14. 10. 81 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 16 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die pflichtmäßige ärztliche Untersuchung der in der Seeschiffahrt
beschäftigten Kinder und Jugendlichen .................................................. . 951
20. 10.81 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 45 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Beschäftigung von Frauen bei Untertagarbeiten in Bergwerken
jeder Art ............................................................................... . 951
20. 10. 81 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens Nr. 147 der Internationalen
Arbeitsorganisation über Mindestnormen auf Handelsschiffen .............................. . 952
Die Regelung Nr. 4 7 - Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Fahrräder mit Hilfsmotor
[Motorfahrräder, Mopeds] hinsichtlich der Emission luftverunreinigender Gase aus Motoren mit
Fremdzündung nebst Anhängen 1 bis 6 wird als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetz-
blattes ausgegeben. Abonnenten des Bundesgesetzblattes Teil II wird der Anlageband auf Anforderung
kostenlos übersandt.
Preis dieser Ausgabe ohne Anlageband: 3.- DM (2,40 DM zuzüglich 0,60 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,50 DM.
Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 6,5 %.
Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99 - 509 oder gegen Vorausrechnung.
1178 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben.
Aufgeführt werden nur die Verordnungen der Gemeinschaften, die im Inhaltsverzeichnis
des Amtsblattes durch Fettdruck hervorgehoben sind.
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
Vorschriften für die Agrarwirtschaft
15. 10. 81 Verordnung (EWG) Nr. 2963/81 der Kommission zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 818/80 zum Erlaß von Schutzmaßnahmen bei
der Einfuhr von Zuchtpilzen in Salzlake 16. 10. 81 L297/14
15. 10. 81 Verordnung (EWG) Nr. 2964/81 der Kommission zur Festlegung der
Durchführungsbestimmungen für die Inhaber langfristiger Lagerver-
träge für Tafelweine vorbehaltenen ergänzenden Maßnahmen für
das Wirtschaftsjahr 1980/81 16. 10. 81 L 297/15
19. 10. 81 Verordnung (EWG) Nr. 2983/81 der Kommission zur Abweichung von
den Bestimmungen über den Verkehr mit Wein aus Tafeltrauben 20. 10. 81 L 299/5
19. 10. 81 Verordnung (EWG) Nr. 2984/81 der Kommission zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 1974/80 über allgemeine Durchführungsbe-
stimmungen für bestimmte Nahrungsmittelhilfeaktionen auf dem
Getreide- und Rei ssektor 20. 10.81 L 299/6
19. 10. 81 Verordnung (EWG) Nr. 2989/81 des Rates über Sondermaßnahmen
zugunsten der Organisationen von Olivenölerzeugern im Wirt-
schaftsjahr 1981 /82 20. 10. 81 L 299/15
19. 10. 81 Verordnung (EWG) Nr. 2990/81 des Rates über die allgemeinen
Durchführungsvorschriften für die Erzeugungsbeihilfe für Olivenöl
für das Wirtschaftsjahr 1981 /82 20. 10. 81 L 299/17
19. 10. 81 Verordnung (EWG) Nr. 2991 /81 des Rates zur Änderung der Verord-
nung (EWG) Nr. 458/80 über die Umstrukturierung der Re b f I ä c h e n
im Rahmen kollektiver Maßnahmen 20. 10. 81 L 299/21
19. 10. 81 Verordnung (EWG) Nr. 2993/81 des Rates zur Änderung der Verord-
nung (EWG) Nr. 1196/81 zur Einführung einer Beihilfe für die
Bienenzucht in den Wirtschaftsjahren 1981/82, 1982/83 und
1983/84 20. 10.81 L 299/26
10. 10. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3000/81 des Rates zur Festlegung von Maß-
nahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischbestände für
die auf den Färöern registrierten Schiffe für 1981 24. 10. 81 L 304/1
10. 10. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3001/81 des Rates zur Festlegung von Maß-
nahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischbestände
gegenüber Schiffen unter schwedischer Flagge 24. 10.81 L 304/10
19. 10. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3003/81 des Rates zur Änderung- hinsichtlich
der Ernte 1981 - der Verordnung (EWG) Nr. 1724/80 zur Festlegung
der Grundregeln betreffend die Sondermaßnahmen für Soja-
bohnen 22. 10.81 L 301/3
21. 10. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3010/81 der Kommission zur dritten Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 1978/80 über Durchführungsbestimmun-
gen zu den Sondermaßnahmen für 1980 geerntete Sojabohnen 22. 10. 81 L 301/17
21. 10. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3011 /81 der Kommission zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 2118/74 über Durchführungsbestimmungen
für die Referenzpreisregelung bei Obst und Gemüse 22. 10. 81 L 301 /18
Nr. 4 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 4. November 1981 1179
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
Andere Vorschriften
10. 10. 81 Verordnung (EWG) Nr. 2924/81 der Kommission zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 1054/78 im Anschluß an die Festsetzung in
der Landwirtschaft anzuwendender neuer Umrechnungskurse für
Frankreich 12. 10. 81 L 291/3
8. 10. 81 Verordnung (EWG) Nr. 2927/81 des Rates zur Änderung der Ver-
ordnung (EWG) Nr. 438/81 zur Festsetzung der Einfuhrregelung für
Waren mit Ursprung in Jugoslawien infolge des Beitritts der Republik
Griechenland 13. 10. 81 L 293/1
12. 10. 81 Verordnung (EWG) Nr. 2931 /81 der Kommission zur Aussetzung der
Zölle bei der Einfuhr bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus
Griechenland in die Gemeinschaft der Neun 13. 10. 81 L 293/8
12. 10. 81 Verordnung (EWG) Nr. 2932/81 der Kommission zur Wiedereinfüh-
rung der Erhebung der Zölle für anderes Rind- und Kalbleder der
Tarifstelle 41.02 ex C, mit Ursprung in Uruguay, dem die in der Ver-
ordnung (EWG) Nr. 3322/80 des Rates vorgesehenen Zollpräferen-
zen gewährt werden 13. 10. 81 L 293/13
14. 10. 81 Verordnung (EWG) Nr. 2940/81 des Rates zur Einführung eines
endgültigen Antidumpingzolls auf Paraxylol (p--Xylol) mit Ursprung in
Puerto Rico, den Vereinigten Staaten von Amerika und den ameri-
kanischen Jungferninseln 15. 10. 81 L 296/1
15. 10. 81 Verordnung (EWG) Nr. 2962/81 der Kommission über den genauen
Zeitraum zwischen dem 1. Oktober 1981 und dem 31. März 1982 in
dem in bestimmten Fischereigebieten westlich von Schottland die
Verwendung von Schleppnetzen, Zugnetzen oder ähnlichen Netzen
sowie Ringwaden und anderen Ringnetzen verboten ist 16. 1o. 81 L 297/13
15. 10. 81 Verordnung (EWG) Nr. 2965/81 der Kommission zur Wiedereinfüh-
rung der Erhebung der Zölle für Hexamethylentetramin der Tarifstelle
29.26 B II a), mit Ursprung in Rumänien, dem die in der Verordnung
(EWG) Nr. 3322/80 des Rates vorgesehenen Zollpräferenzen ge-
währt werden 16. 10. 81 L 297/20
15. 10. 81 Entscheidung Nr. 2979/81 /EGKS der Kommission zur Festsetzung
der prozentualen Kürzungen für das vierte Quartal 1981 ger.näß der
Entscheidung Nr. 1831 /81 /EGKS zur Einführung eines Uberwa-
chungssystems und eines neuen Systems von Erzeugungsquoten für
bestimmte Erzeugnisse für die Unternehmen der Stahlindustrie 17. 10. 81 L 298/11
19. 10. 81 Verordnung (EWG) Nr. 2992/81 des Rates zur Änderung der Verord-
nung (EWG) Nr. 1852/78 über eine gemeinsame Übergangsmaßnah-
me zur Umstrukturierung der Küstenfischerei 20. 10.81 L 299/24
20. 10. 81 Verordnung (EWG) Nr. 2997 /81 der Kommission zur Änderung der
Anhänge der Verordnung (EWG) Nr. 3059/78 über die gemeinsame
Einfuhrregelung für bestimmte Textilwaren mit Ursprung in Drittlän-
dern 21. 10. 81 L 300/8
19. 10. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3002/81 des Rates zur Änderung der Ver-
ordnung (EWG) Nr. 950/68 über den Gemeinsamen Zolltarif 22. 10.81 L 301 /1
20. 10. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3009/81 der Kommission über die Fest-
setzung von Durchschnittswerten je Einheit für die Ermittlung des
Zollwerts bestimmter verderblicher Waren 22. 10.81 L 301/14
19. 10. 81 Verordnung (Euratom, EGKS, EWG) Nr. 3017 /81 des Rates zur
Anpassung der BerichtigLJngskoeffizienten, die auf die Dienst- und
Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der
Europäischen Gemeinschaften anzuwenden sind 23. 10.81 L 302/1
1180 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger
Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn.
Im Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnun-
gen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen ver-
öffentlicht. Im Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Verein-
barungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvor-
schriften und Bekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffent-
licht.
Bezugsbedingungen: laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Ab-
bestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres
beim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen
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6,5%. Postvertriebsstück· Z 5702 AX · Gebühr bezahlt
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
19.10.81 Verordnung (EWG) Nr. 3018/81 des Rates über die Anwendung in der
Gemeinschaft der berichtigten Beträge für die Nachweise gemäß dem
Protokoll Nr. 2 über die Bestimmung des Begriffs „Waren mit Ursprung
in" oder „Ursprungswaren" und über die Methoden der Zusammen-
arbeit der Verwaltungen des Interimsabkommens zwischen der Euro-
päischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Sozialistischen Föderati-
ven Republik Jugoslawien betreffend den Handelsverkehr und die
L 302/3
1
handelspolitische Zusammenarbeit 23. 10.81
19. 10. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3019/81 des Rates zur Änderung der Verord-
nung (EWG) Nr. 435/80 über die Regelung für landwirtschaftliche Er-
zeugnisse und für bestimmte aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen
hergestellte Waren mit Ursprung in den Staaten in Afrika, im karibi-
sehen Raum und im Pazifischen Ozean oder in den überseeischen
Ländern und Gebieten 23. 10.81 L 302/4
19. 10. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3020/81 des Rates zur Änderung der Verord-
nung (EWG) Nr. 3237 /76 zur vorgreifenden Anwendung der techni-
sehen Anlagen sowie zur vorgreifenden Verwendung des Musters des
Carnet TIR des Zollübereinkommens über den internationalen Waren-
transport mit Carnets TIR (TIR-Übereinkommen) vom 14. November
1975, Genf 23. 10. 81 L 302/6
19. 10. 81 Verordnung (EWG) Nr. 3021 /81 des Rates zur Anpassung, auf Grund
des Beitritts Griechenlands, der Verordnung (EWG) Nr. 1108/70 zur
Einführung einer Buchführung über die Ausgaben für die Verkehrs-
wege des Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehrs 23. 10. 81 L 302/8
Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 2932/81 der Kommission
vom 12. Oktober 1981 zur Wiedereinführung der Erhebung der Zölle
für anderes Rind- und Kalbleder der Tarifstelle 41.02 ex C, mit Ur-
sprung in Uruguay, dem die in der Verordnung (EWG) Nr. 3322/80 des
Rates vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt werden (ABI. Nr. L 293
vom 13. 10. 1981 ) 14. 10. 81 L 295/6
Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 2898/81 der Kommission
vom 7. Oktober 1981 zur Änderung der Verordnung (EWG)
Nr. 1371 /81 über Durchführungsvorschriften für die Währungsaus-
gleichsbeträge, der Verordnung (EWG) Nr. 243/78 über die Voraus-
festsetzung der Währungsausgleichsbeträge und der Verordnung
(EWG) Nr. 52/81 über Durchführungsvorschriften für die Beitrittsaus-
gleichsbeträge (ABI. Nr. L 287 vom 8. 10. 1981) 21. 10. 81 L 300/22