745
Bundesgesetzblatt
Teil 1 Z 5702 AX
1981 Ausgegeben zu Bonn am 5. August 1981 Nr. 32
Tag Inhalt Seite
31. 7. 81 Gesetz über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr
1981 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1981) . . .. . . . . . . . . . . . . . ... . . . . . . . . . ... . . . . .. . ... . . . . . 745
640-7
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften .............................................. . 775
Gesetz
über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens
für das Jahr 1981
(ERP-Wirtschaftsplangesetz 1981)
Vom 31. Juli 1981
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: (2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die
Beträge zur Tilgung von im Jahr 1981 fällig werdenden
Erster Teil Krediten zu, deren Höhe sich aus der Finanzierungs-
übersicht (Teil II des Gesamtplans) ergibt.
Allgemeine Aufgaben
des ERP-Sondervermögens (3) Die im ERP-Wirtschaftsplangesetz 1980 erteilte
Ermächtigung zur Beschaffung von Geldmitteln im We-
§ 1 ge des Kredites bleibt wirksam.
Der diesem Gesetz beigefügte, nach § 7 des Geset- (4) Der Bundesminister für Wirtschaft kann die Mittel
zes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens in nach den Absätzen 1 bis 3 bis zur Verausgabung außer
der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer bei der Deutschen Bundesbank auch anderweitig anle-
640-6, veröffentlichten bereinigten Fassung, geändert gen.
durch das Zuständigkeitsanpassungs-Gesetz vom
18. März 1975 (BGBI. 1 S. 705), aufgestellte Wirt- §4
schaftsplan - Teil I a des Gesamtplans des ERP-Son-
dervermögens für das Jahr 1981 - wird in Einnahme und Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt,
Ausgabe auf Kassenverstärkungskredite bis zur Höhe von zwanzig
vom Hundert des in § 1 festgestellten Betrages aufzu-
3 134 000 000 Deutsche Mark
nehmen.
festgestellt.
§2 §5
Der Bundesminister für Wirtschaft kann Kassenmittel Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge ei-
des ERP-Sondervermögens bis zur Verausgabung für nes unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnis-
die in den ERP-Wirtschaftsplänen vorgesehenen Ver- ses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des
wendungszwecke außer bei der Deutschen Bundes- Grundgesetzes), so bedarf es eines Nachtragshaus-
bank auch bei den Hauptleihinstituten des ERP-Sonder- halts nicht, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen
vermögens anlegen. Betrag von 5 000 000 Deutsche Mark nicht überschrei-
tet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.
§3
(1) Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermäch- §6
tigt, zur Deckung von Ausgaben für das Jahr 1981 Kre-
(1) Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermäch-
dite in Höhe von
tigt, mit Einwilligung des Bundesministers der Finanzen
968 000 000 Deutsche Mark Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistun-
aufzunehmen. gen zur Förderung der Wirtschaft einschließlich der frei-
746 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1·
en Berufe bis zum Gesamtbetrag von 450 000 000 zweiter Teil
Deutsche Mark zu Lasten des ERP-Sondervermögens
ERP-lnvestitionshilfe
zu übernehmen.
(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die §9
auf Grund der Ermächtigungen der früheren Wirt-
Der diesem Gesetz beigefügte, nach § 2 des ERP-ln-
schaftsplangesetze übernommenen Gewährleistungen
vestitionshilfegesetzes vom 17. Oktober 1967 (BGBI. 1
angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in
S. 989), zuletzt geändert durch das Zuständigkeitsan-
Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch ge-
passungs-Gesetz, aufgestellte Wirtschaftsplan - Teil I b
nommen worden ist und für die erbrachten Leistungen
des Gesamtplans des ERP-Sondervermögens für das
keinen Ersatz erlangt hat.
Jahr 1981 - wird in Einnahme und Ausgabe auf
(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewähr- 11 000 000 Deutsche Mark
leistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurech- festgestellt.
nen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in An-
§ 10
spruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten
sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt,
soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungs- Kredite bis zur Höhe von 7 4 400 000 Deutsche Mark zur
betrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten fest- Tilgung von im Jahr 1981 fällig werdenden Krediten auf-
gelegt wird. zunehmen (Finanzierungsübersicht - Teil II des Ge-
samtplans -) .
(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inan-
spruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz
für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernom- Dritter Teil
mene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr Gemeinsame Bestimmungen
anzurechnen.
§ 11
§7
Die §§ 2 bis 8 gelten bis zum Tage der Verkündung
Auf die in Kapitel 1 Titel 681 01 veranschlagte Dan- des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1982 weiter..
kesspende findet § 2 des Gesetzes über die Verwaltung
des ERP-Sondervermögens keine Anwendung.
§ 12
§8 Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des
Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.
Die Vorschriften des § 65 Abs. 7 der Bundeshaus-
haltsordnung finden im Jahr 1981 auf das Eigenkapital- § 13
finanzierungsprogramm in Berlin keine Anwendung. In
Beteiligungsverträgen darf ein fester Veräußerungs- Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1981 in
preis vereinbart werden. Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und
wird im Bundesgesetzblatt verkündet.
Bonn, den 31. Juli 1981
Der Bundespräsident
Carstens
Der Bundeskanzler
Schmidt
Der Bundesminister für Wirtschaft
Lambsdorff
Der Bundesminister der Finanzen
Hans Matthöfer
Nr.. 32 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. August 19M 747
Gesamtplan
des ERP-Sondervermögens 1981
Teil la: Wirtschaftsplan nach§ 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom
31 . August 1953
Teil lb:: Wirtschaftsplan nach § 2 des ERP-lnvestitionshilfegesetzes vom 17. Oktober 1967 in der
Fassung des Gesetzes zur Änderung des ERP-lnvestitionshilfegesetzes vom 24. Juli 1968
Teil II: Finanzierungsübersicht
Teil III:: Kreditfinanzierungsplan
Anlage: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 1979
Teil I a
Wirtschaftsplan
nach § 7 des Gesetzes
über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
vom 31. August 1953
Kapitel 1 (Ausgaben): Bundesgebiet (ohne Berlin)
Kapitel 2 (Ausgaben): Berlin
Kapitel 3 (Ausgaben): Exportfinanzierung
Kapitel 4 (Ausgaben): Sonstige Ausgaben
Kapitel 5 (Einnahmen): Einnahmen
748 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1
Kap.1
Titel Betrag Betrag
Ist-Ergebnis
für für
und Zweckbestimmung 1979
Funktion 1981 1980
10000M 1000 DM 10000M
1 2 3 4 5
Ausgaben
Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden
nach Maßgabe von Einzelrichtlinien vergeben.
Nr. 32 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. August 1981 749
Bundesgebiet (ohne Berlin)
Erläuterungen
6
Zu Kap. 1
Durch verbindliche Zusagen sind gebunden bei:
Jahr
Titel Zweckbestimmung 1981 1982 1983 1984
in Mio DM
862 01 Kleine und mittlere Unternehmen .... 605
750 *)
86203 Seehafenbetriebe .................... 20 10
10 ") 10 *) 10 *)
85302 Investitionen von Gemeinden ........ 20
50 *) 15*)
85311 Abwasserreinigung ................. 170 25
275 *) 50 *)
85312 Abfallwirtschaft . . . . . . . . .. . . . . . . . '.
~ 10 10
20 *) 5 ")
86211 Luftreinhaltung ..................... 20 15
30 *) 5 *)
681 01 Dankesspende ..................... 10 10 10
10")
855 1 205 95 20
*) Im ERP-Wirtschaftsplan 1981 enthalten
750 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil i
Kap.1
Betrag Betrag
Titel Ist-Ergebnis
für für
und Zweckbestimmung 1979
1981 1980
Funktion
10000M 10000M 1000 DM
1 2 3 4 5
862 01-691 Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner und
mittlerer Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . ............. . 1 806 000 1697000 1529013
Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . 750 000 000 DM
fällig im Jahr 1982
862 03-731 Investitionen von Seehafenbetrieben 35000 30000 47404
Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . ... 30 000 000 DM
davon fällig:
Jahr 1982 bis zu ........................... 10000000 DM
Jahr 1983 bis zu . . . . . . . . .................. 10 000 000 DM
Jahr 1984 bis zu ........................... 10 000 000 DM
853 02-692 Investitionen von Gemeinden ........................ . 45000 40000 141 428
Verpflichtungsermächtigung ................. 65 000 000 DM
davon fällig:
Jahr 1982 bis ZU ........................... 50 000 000 DM
Jahr 1983 bis zu ........................... 15 000 000 DM
Nr. 32 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. August 1981 751
Bundesgebiet (ohne Berlin)
Erläuterungen
6
Zu Tit. 862 01 Zu d)
Die ERP-Darlehensprogramme für kleine und mittlere Unterneh- Durch Refinanzierungsdarlehen an private Kapitalbeteiligungs-
men sollen - entsprechend den von der Bundesregierung vorge- gesellschaften soll kleinen und mittleren Unternehmen die Be-
legten „Grundsätze einer Strukturpolitik für kleine und mittlere schaffung von haftendem Kapital erleichtert werden.
Unternehmen" (vgl. ST-Drucksache 7/5248 vom 21. Mai 1976)
- der Leistungssteigerung dienen. Zu e)
Kooperationsvorhaben sollen bevorzugt berücksichtigt werden, Kleinen und mittleren Unternehmen soll die Einführung der elek-
wenn sie eine Verbesserung der Leistungskraft der Koopera- tronischen Datenverarbeitung erleichtert werden. Die Darlehen
tionspartner bei Wahrung ihrer Selbständigkeit erwarten lassen. dienen der Beschaffung von EDV-Anlagen und dem Erwerb von
Anwendungsprogrammen als Erstausstattung.
Im einzelnen sind Darlehen vorgesehen für
a) Vorhaben in regionalen Fördergebieten 855 000 000 DM Zu f)
b) Existenzgründungen und standortbe- Die Darlehen sollen der Erhaltung der Vielfalt der Träger der
dingte Investitionen sowie Maßnahmen Meinungsbildung dienen; sie können zur Finanzierung techni-
gegen Lärm, Geruch und Erschütterun- scher Einrichtungen der Herstellung und des Vertriebs von Zei-
gen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 860 000 000 DM tungen und Zeitschriften sowie der hierfür erforderlichen Bau-
c) betriebliche Ausbildungsstätten, rich- maßnahmen gewährt werden.
tungweisende Kooperationen . . . . . . . . 15 000 000 DM
d) die Refinanzierung privater Kapitalbe-
Zug)
teiligungsgesellschaften . . . . . . . . . . . . . 15 000 000 DM Der Betrag steht Partikulieren und Kleinreedern für den Bau und
e) die Einführung der elektronischen Umbau von Binnenschiffen zur Verfügung.
Datenverarbeitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 000 000 DM
f) die Förderung kleiner und mittlerer Zu h)
Presseunternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 000 000 DM Die Darlehen sollen an Kreditgarantiegemeinschaften der mit-
g) die Binnenschiffahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 000 000 DM telständischen gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe
sowie an Beteiligungsgarantiegemeinschaften zur Bildung oder
h) Kredit- und Beteiligungsgarantiege-
Erhöhung von Haftungsfonds gewährt werden.
meinschaften (Haftungsfondsdarlehen) 4 000 000 DM
1 806 000 000 DM
Verpflichtungsermächtigung:
Zur besseren Kreditversorgung der kleinen und mittleren Unter-
Zu a) nehmen, insbesondere im Regional- und Existenzgründungs-
Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen in den Gebieten programm, ist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe
der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirt- von 750 000 000 DM auf das Aufkommen des Jahres 1982 er-
schaftsstruktur" können Darlehen für Investitionen erhalten, forderlich.
wenn sie für die im Bundeshaushaltsplan (Kap. 09 02 Tit. 882 81
und 882 82) veranschlagten Mittel nicht antragsberechtigt sind. Zu Tit. 862 03
Die Mittel sollen dazu beitragen, die Wettbewerbslage der deut-
Zu b) schen Seehäfen zu verbessern. 20 000 000 DM sind auf Grund
einer früheren Verpflichtungsermächtigung zugesagt.
Gefördert werden
- Existenzgründungen von Nachwuchskräften und Verpflichtungsermächtigung:
- standortbedingte lr,vestitionen Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Ver-
von Unternehmen des Handels, Handwerks, Gaststätten- und pflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 30 000 000 DM auf
Beherbergungsgewerbes, des produzierenden Gewerbes und das Aufkommen der Jahre 1982, 1983 und 1984 erforderlich.
des Kleingewerbes. Es können auch Investitionen zur Minde-
rung von Lärm, Geruch und Erschütterungen gefördert werden. Zu Tit. 853 02
Von dem Ansatz sind 30 000 000 DM für Unternehmen der Ver- Die Mittel sind vorgesehen für Vorhaben in Schwerpunktorten
triebenen vorgesehen. der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirt-
schaftsstruktur"; die Vorhaben müssen der Verbesserung der
Standortqualität dieser Orte dienen. Gefördert werden Investi-
Zu c) tionen zur Steigerung des Wohn- und Freizeitwertes.
Die Darlehen sind zur Errichtung oder Erweiterung betrieblicher
Ausbildungsplätze (Lehrwerkstätten) bestimmt. Verpfl ichtungsermächtigung:
Außerdem können Kooperationsvorhaben kleiner und mittlerer Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Ver-
Unternehmen gefördert werden, die richtungweisend für weitere pflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 65 000 000 DM auf
Kooperationsvorhaben sein können. das Aufkommen der Jahre 1982 und 1983 erforderlich.
752 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1
Kap.1
Betrag Betrag
Titel Ist-Ergebnis
für für
und Zweckbestimmung 1979
1981 1980
Funktion
1000 DM 1000DM 1000DM
1 2 3 4 5
681 01-029 Dankesspende •• • o, 41 "O> o, 0>"' O>"'" o,"" n 0. II II o, .. " II OI" OI.," II• OI °'•II f> OI o, 10000 10000 10000
Titelgruppe
Titelgr. 01 Umweltschutz •• 01 o, 0, .. 0, .. ". Jt II 0, "II 0> 10 ., "01 ... II o, 01. ,, O< 11 •""" .. 01 II O> 01 (340 000) (365 000) (314 328)
Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
85311-330 Abwasserreinigung • •" o, • •., "., • "1> fl" .. li" 11 OJ 1111 II" 11 IO • .'>II • IO II N 270000 305000 247 076
Verpflichtungsermächtigung ................ 325 000 000 DM
davon fällig:
Jahr 1982 bis zu ............................. 275 000 000 DM
Jahr 1983 bis zu ............................ 50 000 000 DM
85312-330 Abfallwirtschaft " " OI " • OI 0, o, " II • OI 0, o, II 0, IJ II II fl "' OI t< 0, " OI • fl • • II I< • II II fl II 30000 25000 20549
Verpflichtungsermächtigung .................. 25 000 000 DM
davon fällig:
Jahr 1982 bis zu ................................ 20 000 000 DM
Jahr 1983 bis zu . . . .. . . . . . ... . . . . ... . . . .. . . . ... 5 000 000 DM
86211-330 Luftreinhaltung II,," OI 0, • II II II" 01 .... OI 11 11 01 II 11 01 II" OI •t • e • o, • 1i o, •• II M • 40000 35000 46703
Verpflichtungsermächtigung .................... 35 000 000 DM
davon fällig:
Jahr 1982 bis zu ............................... 30 000 000 DM
Jahr 1983 bis zu ................................ 5000000DM
Gesamtausgaben 2 236000 2142 000
Abschluß
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 10000 10000
Ausgaben für Investitionen ......................... . 2 207 000 2 118 000
Besondere Finanzierungsausgaben 19000 14000
Gesamtausgaben 2 236 000 2 142 000
Nr. 32 - Tag der Ausgabe.: Bonn, den 5 . August 1981 753
Bundesgebiet (ohne Berlin)
Erläuterungen
6
Zu Tit. 681 01 Zu Tit. 853 12
Aus Anlaß der 25. Wiederkehr der Verkündung des Marshall- Die Mittel können für die Errichtung und Einrichtung von Anlagen
plans (5. Juni 1972) hat die Bundesregierung einer damals er- zur Abfallbeseitigung und Abfallverwertung zur Verfügung ge-
richteten amerikanischen Stiftung (.. THE GERMAN MARSHALL stellt werden.
FUND OF THE UNITED STATES A MEMORIAL TO THE
MARSHALL PLAN") eine Dankesspende von jährlich
10 000 000 DM für die Dauer von 15 Jahren (1972 bis 1986) zu- Verpflichtungsermächtigung:
gesagt. Die Stiftung fördert durch Zuschüsse an Einzelpersonen Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Ver-
und Organisationen innerhalb und außerhalb der USA For- pflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 25 000 000 DM auf
schungs- und Studienprogramme, die dem Verständnis und der das Aufkommen der Jahre 1982 und 1983 erforderlich.
Lösung bestimmter nationaler und internationaler Probleme mo-
derner Industriegesellschaften (z. B. Großstadtprobleme, Um-
weltschutz, Bodennutzung, Arbeitswelt, Medien, Nord-Süd-Dia-
log) dienen sollen. Zu Tit. 862 11
Die Mittel sollen der Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur
Zu Tit. 853 11 Luftreinhaltung, insbesondere kleiner und mittlerer Unterneh·-
men der gewerblichen Wirtschaft, dienen.
Die Mittel sind für den Bau von Abwasserreinigungsanlagen be-
stimmt.
Verpflichtungsermächtigung:
Verpflichtungsermächtigung: Das Programm der Luftreinhaltung soll weiterhin kontinuierlich
Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Ver- fortgeführt werden. Es ist daher für die Jahre 1982 und 1983
pflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 325 000 000 DM auf eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von
das Aufkommen der Jahre 1982 und 1983 erforderlich. 35 000 000 DM erforderlich.
754 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil I'
Kap.2
Betrag Betrag
Titel Ist-Ergebnis
für für
und Zweckbestimmung 1979
1981 1980
Funktion
10000M 10000M 1000DM
1 2 3 4 5
Ausgaben
In Anbetracht der besonderen politischen Lage Berlins
können im Rahmen der veranschlagten Mittel Finanzie-
rungshilfen gewährt oder Beteiligungen übernommen
werden, bei denen die üblichen bankmäßigen und be-
triebswirtschaftlichen Voraussetzungen nicht oder nicht
in vollem Umfang vorliegen, die jedoch im Hinblick auf die
politische Zielsetzung der Berlinhilfe gerechtfertigt er-
scheinen; Entsprechendes gilt für die Übernahme von Ge-
währleistungen.
Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden
nach Maßgabe von Einzelrichtlinien vergeben.
Titelgruppen
Titelgr. 01 Wirtschaftsförderung durch Bereitstellung von Investi-
tions- und sonstigen Krediten ...................... . (465 000) (495 000) (443 319)
862 11-691 Investitionsdarlehen an Unternehmen ............... . 420000 450000 429 727
Einsparungen bis zur Höhe von 20 000 000 DM dienen zur Dek-
kung von Ausgaben bei Tit. 862 12.
Die Ausgaben bei Tit. 862 11 und 862 15 sind in Höhe von
5 000 000 DM gegenseitig deckungsfähig.
Die Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Tit.
862 14 überschritten werden.
Einsparungen bis zur Höhe von 20 000 000 DM dienen zur Ver-
stärkung der Ausgaben bei Tit. 862 14.
Die Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei
Tit. 831 21 überschritten werden.
Einsparungen bis zur Höhe von 30 000 000 DM dienen zur Ver-
stärkung der Ausgaben bei Tit. 831 21.
Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 150 000 000 DM
davon fällig:
im Jahr 1982 bis zu . . . . . . . . . . . . .. .. . . . .. . 110 000 000 DM
im Jahr 1983 bis zu ........................ 40 000 000 DM
862 12-691 Betriebsmittelkredite an Unternehmen ............... .
Ausgaben dürfen bis zur Höhe von 20 000 000 DM der Einspa-
rungen bei Tit. 862 11 geleistet werden.
862 13-691 Umwandlung von Beteiligungen in Darlehen .......... . 550
Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Kap. 5
Tit. 133 02 geleistet werden.
862 14-692 Förderung des Absatzes Berliner Erzeugnisse ....... . 40000 40000 12348
Einsparungen dienen zur Verstärkung der Ausgaben bei
Tit. 862 11.
Die Ausgaben dürfen bis zu 20 000 000 DM der Einsparungen
bei Tit. 862 11 überschritten werden.
Die Ausgaben bei Tit. 862 14 und 831 21 sind in Höhe von
20 000 000 DM gegenseitig deckungsfähig.
862 15--691 Aufbaumaßnahmen ................................ . 5000 5000 694
Die Ausgaben bei Tit. 862 15 und Tit. 862 11 sind in Höhe von
5 000 000 DM gegenseitig deckungsfähig.
Nr. 32 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. August 1981 755
Berlin
Erläuterungen
6
Zu Kap. 2
Durch verbindliche Zusagen sind gebunden bei:
Jahr
Titel Zweckbestimmung 1981 1982 1983
in Mio DM
86211 Investitionskredite . . . . . . .. . .. . . . .. . .
~ 80 35
110 *) 40")
68501 Wirtschaftsnahe Forschung . . . . . . . . . ~ 2,8 1
1,8 *) 1 ")
831 23 Konsolidierung bei Beteiligungen ..... 50 50
132,8 197,8 41
•) Im ERP-Wirtschaftsplan 1981 enthalten.
Zu Tit. 862 11
Die Berliner Wirtschaft hat nach wie vor einen erheblichen Be-
darf an Investitionsdarlehen. Die veranschlagten Mittel sollen für
a) die Errichtung neuer Betriebe,
b) die Erweiterung, Rationalisierung und Umstellung von Betrie-
ben
verwendet werden.
Verpflichtungsermächtigung:
Die Förderung der Berliner Wirtschaft soll auch in den Jahren
1982 und 1983 kontinuierlich fortgeführt werden. Damit bereits
1981 Projekte begonnen werden können, für die erst in den
oben genannten Jahren Mittel zur Verfügung zu stehen brau-
chen, ist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von
150 000 000 DM erforderlich.
Zu Tit. 862 13
Beteiligungen an Berliner Unternehmen können bei Fälligkeit
(Ablauf der vereinbarten Laufzeit gemäß Beteiligungsvertrag) in
ERP-Darlehen umgewandelt werden.
(Vgl. Einnahmen bei Kap. 5 Tit. 133 02)
Zu Tit. 862 14 (Vorjahr Tit. 861 01)
Die Mittel sind für die anteilige Finanzierung von Aufträgen west-
deutscher Auftraggeber an Berliner gewerbliche Unternehmen
vorgesehen. Von dem Ansatz können bis zu 10 000 000 DM für
Auslandsaufträge verwendet werden.
Zu Tit. 862 15 (Vorjahr Tit. 862 04)
Die Darlehen sind zur anteiligen Finanzierung des Auf- und Neu-
baues von Geschäftshäusern und, soweit erforderlich, von Ein-
richtungen kultureller Bedeutung vorgesehen.
756 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1
Kap.2
Betrag Betrag
Titel Ist-Ergebnis
für für
und Zweckbestimmung 1979
Funktion 1981 1980
1000 DM 1000DM 1000DM
1 2 3 4 5
Titelgr. 02 Eigenkapitalfinanzierungsprogramm ................... . (70 000) (125 000) (122 037)
831 21-691 Erwerb von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen
Rechten .............................................. . 20000 35000 22037
Einsparungen dienen zur Verstärkung der Ausgaben bei
Tit.'86211.
Die Ausgaben dürfen bis zu 30 000 000 DM der Einsparungen
bei Tit. 862 11 überschritten werden.
Die Ausgaben bei Tit. 831 21 und Tit. 862 14 sind in Höhe von
20 000 000 DM gegenseitig deckungsfähig.
831 22-691 Erwerb von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen
Rechten durch Umwandlung bereits gewährter Darlehen
Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Kap. 5
Tit. 182 02 geleistet werden.
831 23-691 Konsolidierung bei Beteiligungen ....................... . 50000 90000 100000
Titelgr. 03 Wirtschaftsnahe Forschung u. a. Förderungsmaßnahmen (5 300) (5 300) (7 201)
685 31-171 Wirtschaftsnahe Forschung • ... II•• II II 11• .... 11 II. 11 •• II II II II 1111 2800 2800 2705
Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 800 000 DM
davon fällig:
Jahr 1982 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . .. .. .. . 1 800 000 DM
Jahr 1983 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 000 000 DM
685 32-643 Ausstellungen, Messen und sonstige wirtschaftliche För-
derungsmaßnahmen • OI I I • • • • • • • • • • • II II II 1111 • •
a. • a • II• II• a • 2500 2500 4496
652 01-699 Bevorratungsmaßnahmen 1 500 1 500
Gesamtausgaben 541 800 626 800
Abschluß
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 55300 95300
Ausgaben für lnvestitutionen ........................ . 446500 491 500
Besondere Finanzierungsausgaben 40000 40000
Gesamtausgaben 541 800 626 800
Nr. 32 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. August 1981 757
Berlin
Erläuterungen
6
Zu Tit. 831 21 Verpflichtungsermächtigung:
Das ERP-Sondervermögen kann Beteiligungen an Berliner Un- Die Förderung der wirtschaftsnahen Forschung in Berlin soll
ternehmen vorübergehend erwerben, um deren Eigenkapital zu auch in den kommenden Jahren kontinuierlich fortgeführt wer-
verstärken. Dazu gehört auch der Erwerb von Beteiligungen, die den. Damit bereits 1981 Vorhaben begonnen werden können,
mit den Konsolidierungsmaßnahmen gemäß Tit. 831 23 im Zu- für die erst in den Jahren 1982 und 1983 weitere Mittel zur Ver-
sammenhang stehen. fügung zu stehen brauchen, sind Verpflichtungsermächtigungen
bis zur Höhe von insgesamt 2 800 000 DM erforderlich.
Zu Tit. 831 22
Forderungen aus ERP-Darlehen an Berliner Unternehmen kön- Zu Tit. 685 32 (Vorjahr Tit. 685 02 und 685 03)
nen in Beteiligungen umgeV'ilandelt werden, um das Kapital die- Die veranschlagten Zuschußmittel sind in erster Linie für Aus•-
ser Unternehmen dem ausgeweiteten Geschäftsumfang anzu- stellungen und Messen vorgesehen, insbesondere für
passen (vgl. Einnahme Kap. 5 Tit. 182 02). - die Übersee-Import-Messe „Partner des Fortschritts",
- die Internationale Börse des Tourismus/Internationale
Zu Tit. 831 23 Boots- und Freizeitschau,
Die veranschlagten Mittel dienen dem Teil-Ausgleich von Verlu- - die Modemesse lnterchic,
sten eines Berliner Unternehmens, an dem das ERP-Sonderver- - die Internationale Grüne Woche (bis 1980: Tit. 685 03).
mögen auf Grund früherer, im Rahmen des Eigenkapitalfinanzie-
rungsprogramms geleisteter Hilfen mit 100 v. H. beteiligt ist. Die Die Mittel können ggf. auch für andere Ausstellungen und. Mes-
Bereitstellung der Mittel, die als Zuschuß für die Sanierung des sen in Berlin verwendet werden.
Unternehmens vorgesehen sind, ist im Interesse des Unterneh- Darüber hinaus dürfen aus dem Titel in beschränktem Umfang
mens und des Landes Berlin, nicht zuletzt im Hinblick auf die Er- sonstige wirtschaftliche Förderungsmaßnahmen finanziert wer-
haltung von Arbeitsplätzen, erforderlich. Der Verlustausgleich den, die sowohl den Interessen Berlins als auch denen der Ver-
ist die entscheidende Basis eines Konzepts, das die Konsolidie- einigten Staaten von Amerika dienen; hierzu gehören vor allem
rung des Unternehmens sicherstellen soll. Die Mittel sind auf Werbemaßnahmen zugunsten der Berliner Wirtschaft in den
Grund einer Verpflichtungsermächtigung aus dem Jahre 1979 USA (bis 1980: Tit. 685 03).
zugesagt.
Zu Tit. 652 01
Zu Tit. 685 31 (Vorjahr Tit. 685 01)
Das Land Berlin hatte 1962 ein zinsloses ERP-Darlehen in Höhe
Die Mittel (~uschüsse) sind für die Förderung von Forschungs- von 14 800 000 DM zur Teilfinanzierung des Klinikums der Frei-
vorhaben veranschlagt, deren Ergebnisse erwarten lassen, daß en Universität erhalten. Dabei handelte es sich um Mittel, die der
sie als Ausgangspunkt für die technische und wirtschaftliche Bevorratung Berlins zufließen sollten, hierfür aber noch nicht be-
Entwicklung verwendet werden können. Die geförderten For- nötigt wurden. Das Darlehen zugunsten des Klinikums wurde
schungsvorhaben liegen insbesondere auf den Gebieten der daher unter der Bedingung gewährt, daß die Rückflüsse im Be-
Materialprüfung, Elektronik und der Schiffbautechnik. Die Mittel darfsfall für die Bevorratung Berlins zur Verfügung stehen. Die-
werden Wissenschaftlern, die ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz ser Fall ist inzwischen eingetreten. Demgemäß sind die bis 1979
in Berlin haben und in der Regel Angehörige von wissenschaft- aufgelaufenen Tilgungsraten der Darlehen für die Bevorratung
lichen Institutionen in Berlin sind, über diese Institution zur Ver- eingesetzt worden. Die restlichen Tilgungsraten - 1980 bis 1983
fügung gestellt. jährlich ca. 1 500 000 DM - werden hierfür ebenfalls benötigt
758 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1·
Kap.3
Betrag Betrag
Titel Ist-Ergebnis
und für für
Zweckbestimmung 1979
1981 1980
Funktion
10000M 10000M 10000M
1 2 3 4 5
Ausgaben
866 01-023 Finanzierungshilfe für Lieferungen und Leistungen in Ent-
wicklungsländer (Exportfonds II) .................... . 90000 90000 62678
Gesamtausgaben 90000 90000
Abschluß
Besondere Finanzierungsausgaben 90000 90000
Nr. 32 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. August 1981 759
Exportfinanzierung
Erläuterungen
6
Zu Kap. 3
Auf dieses Kapitel findet die Präambel zu Kap. 1 Anwendung.
Durch verbindliche Zusagen sind gebunden bei:
Jahr
Titel Zweckbestimmung 1981 1982198319841985
in Mio DM
866 01 Finanzierungshilfe
für Lieferungen in
Entwicklungsländer 90 90 90 90
30•) 30•) 30•) 90•)
*) Im ERP-Wirtschaftsplan 1981 enthalten.
Zu Tit. 866 01
Die Darlehen, die auf Grund früherer Verpflichtungsermächti-
gungen zugesagt sind, dienen der Finanzierung von Lieferungen
und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investi-
tionsgütern in Entwicklungsländer. Die Kreditanstalt für Wieder-
aufbau verstärkt die ERP-Darlehen im Verhältnis 1 : 3 mit Mit-
teln, die sie auf dem Geld- und Kapitalmarkt beschafft, so daß für
den hier in Betracht stehenden Exportfonds II jährlich Finanzie-
rungsmittel in Höhe von 360 000 000 DM verfügbar sind.
Mit den Verpflichtungsermächtigungen von 90 000 000 DM für
1985 ist eine kontinuierliche Förderung der langfristigen Export-
geschäfte mit den Entwicklungsländern sichergestellt. Bei
den weiteren Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt
90 000 000 DM für 1982 bis 1984 handelt es sich um die Dek-
kung von Zusagen, für die Mittel bereits 1978 veranschlagt wa-
ren, deren Inanspruchnahme sich aber verzögert hat.
Für denselben Verwendungszweck stehen als Darlehen weitere
ERP-Mittel in Höhe von ursprünglich 500 000 000 DM zur Ver-
fügung, die revolvierend eingesetzt und durch die Kreditanstalt
für Wiederaufbau bis zu einem Gesamtvolumen von
2 000 000 000 DM verstärkt werden (Exportfonds 1). Diese ERP-
Mittel sind in den früheren ERP-Wirtschaftsplänen bis ein-
schließlich 1978 unter Kap. 6 veranschlagt worden; die Veran-
schlagung ist ab 1979 aus haushaltsmäßigen Gründen entfal-
len. Seit 1978 werden die ERP-Mittel des Exportfonds I auf
Grund einer Vereinbarung zwischen der Kreditanstalt für Wie-
deraufbau und dem Bundeswirtschaftsministerium in Raten zu-
rückgezahlt; in gleicher Höhe führt die KW dem Fonds Eigenmit-
tel zu. Die Rückzahlungen bzw. die Mittelzuführungen an den
Fonds bemessen sich nach der Höhe der vertragsmäßigen Ver-
zinsung der in der KW-Bilanz als „Rücklagen aus Mitteln des ERP-
Sondervermögens" und in der ERP-Bilanz (Zusammenstellung
der Vermögenswerte und Verpflichtungen des ERP-Sonderver-
mögens) als „Sondereinlage" unter dem Abschnitt „Sonstige
Forderungen" ausgewiesenen Positionen C 3. Der Betrag, um
den sich der ERP-Finanzierungsanteil am Exportfonds I im Jahr
1981 reduziert, ist in den bei Kap. 5 Tit. 182 01-691 (Tilgung von
Darlehen) veranschlagten Einnahmen enthalten. Die Höhe der
Exportfinanzierungshilfe insgesamt bleibt unverändert.
760 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1
Kap.4
Betrag Betrag
Titel Ist-Ergebnis
für für
und Zweckbestimmung 1979
1981 1980
Funktion
1000 DM 1000 DM 1000DM
1 2 3 4 5
Ausgaben
526 01-680 Gerichts- und ähnliche Kosten ........................ 55 55 42
531 01-013 Kosten zur Durchführung von Veröffentlichungen und Un-
tersuchungen ......................................... 500 500 176
532 01-680 Kosten zur Durchführung von Prüfungen ................. 40 40
671 01-680 Bearbeitungsgebühren • o, • t, 0, II t, OI t, OI Q OI • II • t< • " • OI f, fl Q 0, II 0, I> OI " " 1 000 1 000 794
671 02-680 Sächliche Verwaltungsausgaben ...................... 5 5
575 01-928 Verzinsung der Kredite ................................. 259600 184 600 77466
870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen .. . .. ., .. . " . " .. ., " ., 5000 5000 2 228
Gesamtausgaben 266 200 191 200
Abschluß
Sächliche Ausgaben 1 600 1 600
Schuldendienst ........................................ . 259600 184 600
Besondere Finanzierungsausgaben 5000 5000
Gesamtausgaben 266 200 191 200
Nr. 32 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. August 1981 761
Sonstige Ausgaben
Erläuterungen
6
Zu Tit. 526 01 Zu Tit. 575 01
Die Mittel sind zur Abdeckung von Kosten und Gebühren für die Der Betrag ist für die Verzinsung der aufgenommenen Kredite
Einziehung von Forderungen, für die Rechtsverfolgung und vorgesehen. Aus diesem Ansatz können auch die Disagiokosten
Rechtsverteidigung vorgesehen. für die gemäߧ§ 3 und 4 des ERP-Wirtschaftplangesetzes 1981
aufzunehmenden Kredite gezahlt werden.
Zu Tit. 531 01
Mit diesen Mitteln sollen insbesondere Maßnahmen der Öffent- Zu Tit. 870 01
lichkeitsarbeit finanziert werden, die mit der Verwaltung des
ERP-Sondervermögens in Zusammenhang stehen. Hierzu ge- Nach
hört in erster Linie die jährliche ERP-Broschüre, in der über Tä- 1. § 2 des Dritten Gesetzes über die Übernahme von Sicher-
tigkeit und Programm des ERP-Sondervermögens berichtet heitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der
wird. Darüber hinaus können für die zweckmäßige und wirksame deutschen Wirtschaft vom 6. Dezember 1954 (BGBI. 1
Verwendung der ERP-Mittel Untersuchungen und sonstige Er- S. 365),
hebungen vorgenommen werden. 2. § 1 des Gesetzes zur Ergänzung des Dritten Gesetzes über
die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährlei-
Zu Tit. 532 01 stungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft vom 17. Mai
1957 (BGBI. 1 S. 517),
Veranschlagt sind Kosten für Prüfungen, di~ im Zusammenhang 3. § 5 des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1962 vom 1. Juni
mit der Gewährung von Krediten und der Ubernahme von Ge- 1962 (BGBI. II S. 645) und
währleistungen erforderlich werden.
4. den ERP-Wirtschaftsplangesetzen 1964 bis 1980
Zu Tit. 671 01 konnte bzw. kann das ERP-Sondervermögen Gewährleistungen
Hier sind die vom ERP-Sondervermögen zu erstattenden Bear- bis zum Gesamtbetrag von 856 000 000 DM zu seinen Lasten
beitungsgebühren der Kreditinstitute veranschlagt, soweit sie übernehmen. Ein Teilbetrag von 406 000 000 DM (aus den Er-
mächtigungen gemäß den vorstehenden Punkten 1, 2 und 3) ist
nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbe-
durch Gewährleistungen voll belegt. Die Verpflichtungen aus
sondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von
diesen Ermächtigungen betrugen zum 31. Dezember 1979
ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-
64 085 999,99 DM.
Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen
wird und den Hauptleihinstituten die Weiterverfolgung der auf Das restliche Gewährleistungsvolumen von 450 000 000 DM
das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forden.fflgen über- (aus der jeweiligen Ermächtigung gemäß Punkt 4), für das ein
tragen worden ist) sowie die Gebühren, die für die Ubernahme revolvierender Einsatz zugelassen ist, war am 31. Dezember
und Verwaltung von Beteiligungen im Rahmen des Eigenkapital- 1979 mit Verpflichtungen im Betrag von 135 198 008178 DM be-
finanzierungsprogramms Berlin (vgl. Kap. 2 Tit. 831 21 und 22) legt.
und für die Bearbeitung von Krediten zu erleichterten Bedingun- Der Gesamtbetrag der Verpflichtungen des ERP-Sondervermö-
gen (vgl. Kap. 2 Tit. 862 13) an die Berliner Industriebank AG zu gens aus Gewährleistungen betrug somit am 31. Dezember
zahlen sind. 1979 199 284 008, 77 DM.
Die veranschlagten Mittel sind zur Deckung von lnanspruchnah-
Zu Tit. 671 02 men des ERP-Sondervermögens aus solchen Verpflichtungen
Der Betrag ist geschätzt. vorgesehen.
762 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1
Kap. 5
Titel Betrag Betrag
Ist-Ergebnis
und für für
Zweckbestimmung 1979
Funktion 1981 1980
1000DM 1000DM 1000DM
1 2 3 4 5
Einnahmen
119 01-680 Rückflüsse, Erlöse und Erträge aus Zuschüssen 30 30 407
119 02-680 Stundungs-, Verzugszinsen u. a. " .. . . . " .. . . .. . .. . .. " . . . " . ~ 70 110 74
119 99-680 Vermischte Einnahmen .............................. 1 082
121 01-853 Erträge aus Beteiligungen • • • • • • • • • • " • • • • ,. • " " " • ,1 • ,. " • .. 1 530 1 530 1 530
121 02-691 Erträge aus Beteiligungen im Rahmen der Eigenkapital-
finanzierung ........................................ 1 000 1 000 804
133 01-691 Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen im Rah-
men der Eigenkapitalfinanzierung ............... ,. ..... "" 3
(ohne Umwandlung von Beteiligungen in Darlehen)
133 02-691 Einnahmen aus der Umwandlung von Beteiligungen in
Darlehen ........................................... 550
Die Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Kap. 2 Tit.
86213.
141 01-680 Vergütungen für die Übernahme von Gewährleistungen 100 110 116
141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährlei-
stungen ............................................ 80 80 315
162 01-691 Zinsen aus Darlehen ................................ 533 663 464 260 480 314
162 02-691 Einnahmen aus Disagio ............. .................
" 166
162 03-872 Zinsen aus Wertpapieren und sonstige Zinsen .. " .. ,, .. 10000 10000 13254
182 01-691 Tilgung von Darlehen ................................ 1 619 527 1472880 1563479
(ohne Umwandlung von Darlehen in Beteiligungen)
182 02-691 Einnahmen aus der Umwandlung von Darlehen in Beteili-
gungen ........................................ " ...
Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Kap. 2 Tit.
831 22.
325 02-928 Einnahmen aus Krediten ............................ 968000 1 100 000 776 956
Gesamteinnahmen 3134 000 3050000
Abschluß
Verwaltungseinnahmen ............................ . 70 110
Übrige Einnahmen ................................. . 3 133 930 3049890
Gesamteinnahmen 3134 000 3050000
Nr. 32 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. August 1981 763
Einnahmen
Erläuterungen
6
Zu Tit. 119 01 Zu Tit. 162 01
Die Empfänger von ERP-Zuschüssen sind verpflichtet, Erlöse Veranschlagt sind Zinsen
au::; dem Verkauf unbrauchbar oder entbehrlich gewordener Ge- a) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau 326 350 000 DM
räte, Ausstattungsgegenstände und dergleichen sowie Reinge- b) von der Berliner Industriebank AG ... . 54340000DM
winne aus der Verwertung von Forschungsergebnissen (Lizenz-
gebühren usw.) an das ERP-Sondervermögen abzuführen. c) von der Lastenausgleichsbank ......... . 95113000DM
d) aus Darlehen an Gemeinden ........... . 48400000DM
e) von Sonstigen ......................... . 9460000DM
Zu Tit. 119 02
Der Betrag ist geschätzt. 533 663 _000 DM
Zu Tit. 162 03
Zu Tit. 121 01
Der Betrag ist geschätzt.
Das ERP-Sondervermögen ist an der Berliner Industriebank
mit 34 000 000 DM und an der Lastenausgleichsbank mit
3 000 000 DM beteiligt. Zu Tit. 182 01
Veranschlagt sind Tilgungen
a) durch die Kreditanstalt für Wiederauf-
Zu Tit. 121 02 bau ................................... . 943 440 000 DM
Veranschlagt sind Erträge aus Beteiligungen, die im Rahmen b) durch die Berliner Industriebank AG .. 334 640 000 DM
des Eigenkapitalfinanzierungsprogramms übernommen worden c) durch die Lastenausgleichsbank . . . . 224 321 000 DM
sind. d) von Darlehen an Gemeinden ........ . 94800000DM
e) durch Sonstige ............................ 22 326000DM
Zu Tit. 141 01 1619527 000 DM
Für die Übernahme von Gewährleistungen ist grundsätzlich eine Zu Tit. 325 02
Vergütung an das ERP-Sondervermögen zu zahlen.
Gemäß § 3 Abs. 1 ERP-Wirtschaftsplangesetz 1981 können
Geldmittel im Wege des Kredits beschafft werden. Die Veran-
Zu Tit. 141 02 schlagung der Netto-Kreditaufnahme entspricht der Vorschrift
des § 15 Abs. 1 Satz 2 BHO (vgl. im übrigen Finanzierungsüber-
Der Betrag ist geschätzt. sicht Teil II Nr . 4).
764 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1
Anlage 1
zu Kap. 1 - Ausgaben -
Titel
862 01 Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner und mittlerer Unternehmen
Ist-Ergebnis
1981 1980 1979
Funktion DM DM DM
634 Verarbeitende Industrie ................... . 1 56 613 61 9 ,89
635 Handwerk und Kleingewerbe .............. . 338 640 396,09
641 Handel ................................... . 358 711 420,-
650 Fremdenverkehr ......................... . 84 184 950,-
670 Sonstige Dienstleistungen ................ . 70 521 850,-
680 Sonstige Bereiche 108 133 250,-
Zonenrandgebiet
691 Betriebliche Investitionen 412 207 750,-
Summe 1 529 013 235,98
Ansatz 1 806 000 000 1 697 000 000
Abschluß
davon entfallen auf
Zuweisungen besondere
Kap. sächliche Schulden- In- Finan-
Bezeichnung Einnahmen Ausgaben und Zu-
Ausgaben dienst vestitionen zierungs-
schüsse für
lfd. Zwecke ausgaben
1000 DM 1 000DM 1000DM 1000DM 1000DM 1000 DM 1000 DM
Bundesgebiet
(ohne Berlin) ..... 2 236 000 10 000 2 207 000 19 000
2 Berlin ........... 541 800 55 300 446 500 40 000
3 Exportfinanzie-
rung .............. 90 000 90 000
4 Sonstige Ausgaben 266 200 1 600 259 600 5 000
5 Einnahmen ....... 3 134 000
3 134 000 3 134 000 1 600 259 600 65 300 2 653 500 154 000
Nr. 32 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. August 1981 765
Teil I b
Wirtschaftsplan
nach § 2 des ERP-lnvestitionshilfegesetzes
vom 17. Oktober 1967
in der Fassung des Gesetzes
zur Änderung des ERP-lnvestitionshilfegesetzes
vom 24. Juli 1968
766 Bundesgesetzblatt; Jahrgang 1981., Teil 1
Kap.
Betrag Betrag
Titel Ist-Ergebnis
für für
und Zweckbestimmung 1979
1981 1980
Funktion
10000M 10000M 10000M
1 2 3 .4 5
Einnahmen
119 01-680 Stundungs-, Verzugszinsen u. a.
119 99-680 Vermischte Einnahmen .............................. .
153 01-692 Zinsen aus Darlehen und sonstige Zinsen ........... . 4000 5200 7054
173 01-692 Tilgung von Darlehen .................................. . 45600 46100 48206
221 01-692 Zuführungen aus dem Bundeshaushalt ................ . 7000 10000 7133
325 01-928 Einnahmen aus Krediten .............................. . -45 600 -46100 -48300
Tilgungen von Krediten dürfen bis zur Höhe der Ist-Einnahmen
bei Tit 173 01 geleistet werden.
Gesamteinnahmen 11 000 15 200
Ausgaben
539 99-680 Vermischte Ausgaben ................................... .
575 01-928 Verzinsung der Kredite ................................. . 11 000 15 200 14188
Abschluß
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen .............................. .
Übrige Einnahmen ............................................. 11 000 15 200
Gesamteinnahmen 11 000 15 200
Ausgaben
Sächliche Ausgaben
Übrige Ausgaben 11 000 15 200
Gesamtausgaben 11 000 15 200
Nr. 32 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. August 1981 767
Investitionshilfe
Erläuterungen
6
Zu Tit. 153 01
Veranschlagt sind die von den Darlehensnehmern zu leistenden
Zinsverpflichtungen.
Zu Tit. 173 01
Veranschlagt sind die von den Darlehensnehmern zu erbringen-
den Tilgungen.
Zu Tit. 221 01
Nach§ 1 Abs. 2 des ERP-lnvestitionshilfege§etzes vom 17. Ok-
tober 1967 in der Fassung des Gesetzes zur Anderung des ERP-
lnvestitionshilfegesetzes vom 24. Juli 1968 wird der Unter-
schiedsbetrag zwischen den Zinseinnahmen und den zu zahlen-
den Zinsen aus dem Bundeshaushalt erstattet (vgl. Kap. 60 02
Tit. 625 01 ).
Zu Tit. 325 01
Da die Darlehensgewährung im Rahmen der Investitionshilfe ab-
geschlossen ist, kann auch die hierfür erforderliche Kreditfinan-
zierung entsprechend den Tilgungseingängen aus den gewähr-
ten Darlehen weiter abgebaut werden. Der veranschlagte Be-
trag verringert die bestehenden Kreditverpflichtungen (vgl. auch
Finanzierungsübersicht Teil II Nr. 4).
Zu Tit. 575 01
Der Betrag ist für die Verzinsung der aufgenommenen Kredite
vorgesehen.
768 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1
Teil II
Finanzierungsübersicht
Teilla Teillb
Allgemeine Aufgaben Investitionshilfe
des ERP-Sondervermögens
Betrag für
1981 1980 1981 1980
in Tausend DM
Ermittlung des Finanzierungssaldos
1 . Ausgaben ...................................... . 3134 000 3050 000 11 000 15200
(ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt,
Zuführung~n an Rücklagen und Ausgaben zur Deckung
eines kassenmäßigen Fehlbetrages)
2. Einnahmen ............................ : ......... . 2166 000 1950000 56600 61 300
(ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, Ein-
nahmen aus kassenmäßigen Überschüssen)
3. Saldo .......................................... . 968000 1 100 000 ·1. 45 600 ·1. 46100
4. Nettoneuverschuldung am Kreditmarkt
4.1 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt 1453000 1320000 74400 26000
4.2 Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt
(einschließlich Tilgung der ehemaligen MSA-
Anleihe) .................................... . 485000 220000 120000 72100
Saldo 968000 1 100 000 '/. 45 600 '/. 46100
5. Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen
6. Finanzierungssaldo ............................... . 968000 1 100000 ·1. 45 600 "/. 46100
Nr. 32·..i Tag :der Ausgabe: Bonn,·den 5, August 1981
Teit III
Kreditfinanzierungsplan
Teilla Teillb
Allgemeine Aufgaben Investitionshilfe
des ERP-Sondervermögens
Betrag für_ .
1981 1980 1981 1980
in Tausend DM
1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt
1.1 langfristig .................................... 1050000 900000 .,.
1 .2 k.urzfristig .................................... 403000 420 000 74400 26000
Summe 1. 1 453000 1320000 74400 26000
2. Ausgaben für Schuldentilgung am Kreditmarkt
(einschl. Umschuldung)
2.1 Tilgung langfristiger Schulden ................. 190000 155000 35000 ,45000
2.2 Tilgung kurzfristiger Schulden ................. 295000 65000 85000 27100
Summe 2. 485000 220000 120000 72100
3. Saldo aus 1. und 2.
im ERP-Wirtschaftsplan veranschlagte Nettoneuver-
schuldung am Kreditmarkt • • • • JO ••• ' ~ ••••••••••• ' •• 968000 1100000 '/,45600 '/,46100
Nr . 32 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. August 1981 771
Nachweisung
des ERP-Sondervermögens
nach dem Stand vom 31. Dezember 1979
1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen
2. Ausfälle im Haushaltsjahr 1979
772 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1
1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und
Aktiva:
Stand Stand
am 31 . 1 2. 1979 am 31.12.1978
DM DM
A. Bankguthaben .................................................... . 232 915 125,41 57 730 692,72
8. Darlehensforderungen (einschl. Darlehen an die Kreditanstalt für
Wiederaufbau für Exportfonds 1) ................................ . 12 745 424 362,15 11 736 647 031,30
C. Sonstige Forderungen
1. Zins-, Provisions- und Gewinnertragsforderungen ............. . 1 68 1 27 261 ,06 150 280 157,03
2. Tilgungsforderungen ....................................... . 452 755 736,07 484165 822,18
3. Kreditanstalt für Wiederaufbau - Sondereinlage - ............ . 339 339 281,93 315819281,93
4. Kreditanstalt für Wiederaufbau - Zwischenzeitliche Anlagen - . 46 098 751,61 60 958 317,61
5. Verschiedene ................................................. . 30 504 193,05 30 488 065,89
D. Beteiligungen
1. Kreditanstalt für Wiederaufbau*) ............................... . 90000000,- 90000000,-
2. Lastenausgleichsbank*) ............................................. . 3000000,- 3000000,-
3. Berliner Industriebank AG*) ...................................... . 34000000,- 34000000,-
4. Unterbeteiligung des ERP-Sondervermögens an der Beteiligung des
Bundes an der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwick-
lung (Weltbank)*) ............................................... . 100 000 000,- 100 000 000,-
5. Unterbeteiligung des ERP-Sondervermögens an der Beteiligung des
Bundes an der Internationalen Finanz-Corporation (IFC) *) ...... . 15 318105,- 15 318105,-
6. Beteiligungen der Berliner Industriebank AG an Berliner Unterneh-
men im Rahmen der Eigenkapitalfinanzierungsprogramme in Berlin
für Rechnung des ERP-Sondervermögens ....................... . 212 528 565,32 183845 200,-
E. Liegenschaften ..................................................... . -,- 1,-
F. Wertpapiere ................................................................ . -,- 80000000,-
14 470 011 381,60 13 342 252 67 4,66
•) Nominalbetrag
Nr. 32, - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. August 1981 773
Verpflichtungen des ERP-Sondervermögens
Passiva:
Stand Stand
am 31.12.1979 am 31.12.1978
DM DM
A. Vermögensbestand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 156 447 657,72 11 824 206 332,06
B. Darlehensverpflichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 076 504 792,20 1 347 848 761,87
C. Kassenverstärkungskredit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 000 000,-
D. Zinsverpflichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104 662,31 197 580,73
E. Verpflichtungen aus der Konsolidierung bei Beteiligungen . . . . . . 186 954 269,37 170 000 000,-
14470011 381,60 13 342 252 67 4,66
Verpflichtungen aus Gewährleistungen ........................ . 199 284 008, 77 228 926 720,01
774 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1
2. Ausfälle im Haushaltsjahr 1979
Darlehen
- Bundesgebiet (ohne Berlin) 2 286 124,72 DM
- Berlin
Zinsen
- Bundesgebiet (ohne Berlin) 5 553,05 DM
- Berlin ........................................................ .
Beteiligungen
- EKF-Beteiligungen Berlin 220 000,00 DM
- Dividenden aus EKF-Beteiligungen ............................ .
2 511 677,77 DM
Nr. 32 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. August 1981 775
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben.
Aufgeführt werden nur die Verordnungen der Gemeinschaften, die im Inhaltsverzeichnis
des Amtsblattes durch Fettdruck hervorgehoben sind.
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
Vorschriften für die Agrarwirtschaft
26. 6. 81 Verordnung (EWG) Nr. 1803/81 der Kommission zur Festsetzung der
Referenzpreise für Süßorangen für das Wirtschaftsjahr 1981 /82 2. 7. 81 L181/14
26. 6. 81 Verordnung (EWG) Nr. 1804/81 der Kommission zur Festsetzung der
Referenzpreise für Mandarinen, einschließlich Tangerinen und
Satsumas, Clementinen, Wilkings und andere ähnliche Kreu-
zungen von Z i t r u s f r ü c h t e n für das Wirtschaftsjahr 1981 /82 2. 7. 81 L 181/16
26. 6. 81 Verordnung (EWG) Nr. 1805/81 der Kommission zur Festsetzung des
Angebotspreises der Gemeinschaft für Süßorangen gegenüber
Griechenland sowie der zur Berechnung des Angebotspreises für das
griechische Erzeugnis anzuwendenden Koeffizienten für das Wirt-
schaftsjahr 1981 /82 2. 7.81 L 181/18
26. 6. 81 Verordnung (EWG) Nr. 1806/81 der Kommission zur Festsetzung des
Angebotspreises der Gemeinschaft für Mandarinen und andere
kleinfrüchtige Z i t r u s f r ü c h t e gegenüber Griechenland sowie der
zur Berechnung des Angebotspreises für das griechische Erzeugnis
anzuwendenden Koeffizienten für das Wirtschaftsjahr 1981 /82 2. 7.81 L181/20
1. 7. 81 Verordnung (EWG) Nr. 1807 /81 der Kommission zur Einführung einer
Beihilfe für die private Lagerhaltung von Käse der Sorte Pecorino ro-
mano 2. 7.81 L 181/22
2. 7. 81 Verordnung (EWG) Nr. 1821 /81 der Kommission über die Bedingun-
gen der Gewährung einer Übergangsvergütung für die am Ende des
Wirtschaftsjahres vorhandenen Bestände an bestimmten
Getreidearten 3. 7.81 L 182/10
2. 7. 81 Verordnung (EWG) Nr. 1822/81 der Kommission zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 1018/70 zur Anwendung der zusätzlichen Gü-
teklassen für bestimmte Gemüse 3. 7.81 L 182/14
3. 7. 81 Verordnung (EWG) Nr. 1842/81 der Kommission mit Durchführungs-
bestimmungen zur Verordnung (EWG) Nr. 1188/81 hinsichtlich der
Grundregeln für die Gewährung angepaßter Erstattungen für in Form
bestimmter alkoholischer Getränke ausgeführtes Getreide 4. 7.81 L 183/10
3. 7. 81 Verordnung (EWG) Nr. 1843/81 der Kommission zur Abweichung von
der Verordnung (EWG) Nr. 2835/77 über die Durchführung der Beihil-
fegewährung für Hartweizen hinsichtlich der Beihilfegewährung in
Italien für das Wirtschaftsjahr 1981 /82 4. 7.81 L 183/14
3. 7. 81 Veror~nung (EWG) Nr. 1848/81 der Kommission zur Festsetzung des
den K1rschenerzeugern zu zahlenden Mindestpreises und der Pro-
duktionsbeihilfe für im Sirup haltbar gemachte Kirschen für das
Wirtschaftsjahr 1981 /82 4. 7. 81 L 183/25
3. 7. 81 Verodnung (EWG) Nr. 1849/81 der Kommission mit Bestimmungen
zur Begrenzung der Gewährung der Produktionsbeihilfe für im Sirup
haltbar gemachte K i r s c h e n 4. 7. 81 L 183/27
3. 7. 81 Verordnung (EWG) Nr. 1850/81 der Kommission zur Änderung und
Abweichung von der Verordnung (EWG) Nr. 1530/78 zur Festlegung
der Durchführungsbestimmungen zu der Beihilferegelung für be-
stimmte Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse 4. 7.81 L 183/28
776 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1981, Teil 1
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag Bundesanzeiger
Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn
Im Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze. Verordnungen, Anordnun-
gen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen ver-
öffentlicht. Im Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Verein--
barungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvor-
schriften und Bekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffent-
licht.
Bezugsbedingungen: laufender Bezug nur 1m Verlagsabonnement. Ab-
bestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres
beim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen
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worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Post-
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Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
Andere Vorschriften
3. 7.. 81 Entscheidung Nr. 1836/81 /EGKS der Kommission über die Pflicht der
Stahlvertriebsunternehmen zur Veröffentlichung von Preislisten und
Verkaufsbedingungen sowie über im Stahlhandel verbotene Prakti-
ken 4. 7. 81 L 184/13
30. 6. 81 Verordnung (EWG) Nr. 1853/81 des Rates zur Änderung der Verord-
nung (EWG) Nr. 3508/80 zur Verlängerung der Handelsregelung mit
Malta über den 31. Dezember 1980 hinaus 7. 7. 81 L 185/1
30.. 6. 81 Verordnung (EWG) Nr. 1854/81 des Rates zur Änderung der Verord-
nung (EWG) Nr. 3517/80 zur Festsetzung von Plafonds und zur Ein-
richtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren be-
stimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Malta (1981) 7. 7. 81 L 185/2
2. 7„81 Verordnung (EWG) Nr. 1857 /81 der Kommission zur Änderung der
Einfuhrmöglichkeiten für bestimmte Textilwaren mit Ursprung in Tai-
wan 7. 7. 81 L 185/8
9. 7. 81 Verordnung (EWG) Nr. 1894/81 der Kommission zur Wiedereinfüh-
rung der Erhebung der Zölle für Acrylnitril der Tarifnummer ex 29.27,
mit Ursprung in Brasilien, dem die in der Verordnung (EWG)
Nr. 3322/80 des Rates vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt wer-
den 10. 7.81 L 188/10
9. 7.81 Verordnung (EWG) Nr. 1895/81 der Kommission zur Wiedereinfüh-
rung der Erhebung der Zölle für Äthylenglykol der Tarifstelle 29.04 C
ex 1, mit Ursprung in Brasilien, dem die in der Verordnung (EWG)
Nr. 3322/80 des Rates vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt wer-
den 10. 7.81 L 188/11
9 . 7.. 81 Verordnung (EWG) Nr. 1896/81 der Kommission zur Wiedereinfüh-
rung der Erhebung der Zölle für Melamin der Tarifstelle 29.35 ex Q, mit
Ursprung in Kuwait, dem die in der Verordnung (EWG) Nr. 3322/80
des Rates vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt werden 10. 7.81 L 188/12
9 . 7. 81 Verordnung (EWG) Nr. 1897 /81 der Kommission zur Wiedereinfüh-
rung der Erhebung der Zölle für Vitamin C der Tarifstelle 29.38 B IV,
mit Ursprung in China, dem die in der Verordnung (EWG) Nr. 3322/80
des Rates vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt werden 10. 7.81 L 188/13
10. 7.81 Verordnung (EWG) Nr. 1906/81 der Kommission zur Änderung der
Währungsausgleichsbeträge 13. 7. 81 L 190/1