1025
Bundesgesetzblatt
Teil 1 Z 5702 AX
1980 Ausgegeben zu Bonn am 24. Juli 1980 Nr. 40
Tag Inhalt Seite
18. 7. 80 Gesetz über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr
1980 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1980).................................................. 1025
640-7
Gesetz
über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens
für das Jahr 1980
(ERP-Wirtschaftsplangesetz 1980)
Vom 18. Juli 1980
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: (3) Die in den ERP-Wirtschaftsplangesetzen 1977 bis
1979 erteilten Ermächtigungen zur Beschaffung von
Geldmitteln im Wege des Kredites bleiben wirksam.
Erster Teil
(4) Der Bundesminister für Wirtschaft kann die Mittel
Allgemeine Aufgaben nach den Absätzen 1 bis 3 bis zur Verausgabung außer
des ERP-Sondervermögens bei der Deutschen Bundesbank auch anderweitig an-
legen.
§ 1 §4
Der diesem Gesetz beigefügte, nach § 7 des Geset- Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt,
zes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens in Kassenverstärkungskredite bis zur Höhe von fünf vom
der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer Hundert des in § 1 festgestellten Betrages aufzuneh-
640-6, veröffentlichten bereinigten Fassung, geändert men.
durch das Zuständigkeitsanpassungs-Gesetz vom
§5
18. März 1975 (BGBI. 1 S. 705), aufgestellte Wirt-
schaftsplan - Teil I a des Gesamtplans des ERP-Son- Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge
dervermögens für das Jahr 1980-wird in Einnahme und eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedarfs
Ausgabe auf eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des Grund-
gesetzes), so bedarf es eines Nachtragshaushalts
3 050 000 000 Deutsche Mark
nicht, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag
festgestellt. von 5 000 000 Deutsche Mark nicht überschreitet.
§2 §6
Der Bundesminister für Wirtschaft kann Kassenmittel (1) Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermäch-
des ERP-Sondervermögens bis zur Verausgabung für tigt, mit Einwilligung des Bundesministers der Finanzen
die in den ERP-Wirtschaftsplänen vorgesehenen Ver- Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistun-
wendungszwecke außer bei der Deutschen Bundes- gen zur Förderung der Wirtschaft einschließlich der frei-
bank auch bei den Hauptleihinstituten des ERP-Sonder- en Berufe bis zum Gesamtbetrag von 450 000 000
vermögens anlegen. Deutsche Mark zu Lasten des ERP-Sondervermögens
§3 zu übernehmen.
(1) Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermäch- (2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die
tigt, zur Deckung von Ausgaben für das Jahr 1980 Kre- auf Grund der Ermächtigungen der früheren Wirt-
dite in Höhe von schaftsplangesetze übernommenen Gewährleistungen
angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in
1 100 000 000 Deutsche Mark Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch ge-
aufzunehmen. nommen worden ist und für die erbrachten Leistungen
keinen Ersatz erlangt hat.
(2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die
Beträge zur Tilgung von im Jahr 1980 fällig werdenden (3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewähr-
Krediten zu, deren Höhe sich aus der Finanzierungs- leistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurech-
übersicht (Teil II des Gesamtplans) ergibt. nen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in An-
1026 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil 1
spruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten S. 989). zuletzt geändert durch das Zuständigkeitsan-
sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, passungs-Gesetz, aufgestellte Wirtschaftsplan- Teil I b
soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungs- des Gesamtplans des ERP-Sondervermögens für das
betrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten fest- Jahr 1980 - wird in Einnahme und Ausgabe auf
gelegt wird. 15 200 000 Deutsche Mark
(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inan- festgestellt.
spruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz
für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernom- § 10
mene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt,
anzurechnen. Kredite bis zur Höhe von 26 000 000 Deutsche Mark zur
§7 Tilgung von im Jahr 1980 fällig werdenden Krediten auf-
zunehmen (Finanzierungsübersicht - Teil II des Ge-
Auf die in Kapitel 1 Titel 681 01 veranschlagte Dan- samtplans-).
kesspende findet§ 2 des Gesetzes über die Verwaltung
des ERP-Sondervermögens keine Anwendung.
Dritter Teil
§8
Gemeinsame Bestimmungen
Die Vorschriften des § 65 Abs. 7 der Bundeshaus-
haltsordnung finden im Jahr 1980 auf das Eigenkapital-
finanzierungsprogramm in Berlin keine Anwendung. In § 11
Beteiligungsverträgen darf ein fester Veräußerungs- Die §§ 2 bis 8 gelten bis zum Tage der Verkündung
preis vereinbart werden. des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1981 weiter.
§ 12
Zweiter Teil
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des
ERP-lnvestitionshilfe Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.
§9 §13
Der diesem Gesetz beigefügte, nach § 2 des ERP-ln- Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1980 in
vestitionshilfegesetzes vom 17. Oktober 1967 (BGBI. 1 Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und
wird im Bundesgesetzblatt verkündet.
Bonn, den 18. Juli 1980
Der Bundespräsident
Carstens
Der Bundeskanzler
Schmidt
Der Bundesminister für Wirtschaft
Lambsdorff
Der Bundesminister der Finanzen
Hans Matthöfer
Nr. 40 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Juli 1980 1027
Gesamtplan
des ERP-Sondervermögens 1980
Teilla: Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sonderver-
mögens vom 31. August 1953
Teillb: Wirtschaftsplan nach § 2 des ERP-Investitionshilfegesetzes vom 17. Oktober 1967
in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des ERP-Investitionshilfegesetzes vom
24. Juli 1968
Teil II: Finanzierungsübersicht
Teil III: Kreditfinanzierungsplan
Anlage: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 1978
Teil I a
Wirtschaftsplan
nach § 7 des Gesetzes
über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
vom 31. August 1953
Kapitel 1 (Ausgaben): Bundesgebiet (ohne Berlin)
Kapitel 2 (Ausgaben): Berlin
Kapitel 3 (Ausgaben): Exportfinanzierung
Kapitel 4 (Ausgaben): Sonstige Ausgaben
Kapitel 5 (Einnahmen): Einnahmen
1028 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil 1
Kap.1
Titel Betrag Betrag Ist-Ergebnis
und für für 1978
Zweckbestimmung
Funktion 1980 1979
1 000 DM 1 000 DM 1000 DM
1 2 3 4 5
Ausgaben
Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden
nach Maßgabe von Einzelrichtlinien vergeben.
Nr. 40 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Juli 1980 1029
Bundesgebiet (ohne Berlin)
Erläuterungen
6
Zu Kap. 1
Durch verbindliche Zusagen sind gebunden bei:
Jahr
Titel Zweckbestimmung 1980 1981 1982
in Mio DM
862 01 Kleine und mittlere Unternehmen . . ~ .. 400
605 *)
862 03 Seehafenbetriebe 1 f O J I O O 1 •••• ' •••••••• 20 10
10 *) 10 *)
853 02 Investitionen von Gemeinden •••• 1 ••••
20 *)
853 11 Abwasserreinigung ...................
170 *) 25 *)
853 12 Abfallwirtschaft ......................
10 *) 10 *)
862 11 Luftreinhaltung ........ ' ..... , ........ 15
20 *) 15 *)
681 01 Dankesspende ....... ' ............... 10 10 10
445 855 70
•J Im ERP-Wirtschaftsplan 1980 enthalten.
1030 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil 1
Kap.1
Titel Betrag Betrag
Ist-Ergebnis
und für für
Zweckbestimmung 1978
Funktion 1980 1979
·--
1 000 DM 1 000 DM 1 000 DM
1 2 :i 4 5
862 01 b91 Fi nünzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner
und mittlerer Unternehmen ........................ . 1 697 000 1 370 000 1 018 261
Verpflichtungermächtigung .... 605 000 000 DM
fällig im Jahr 1981
HG2 03--n 1 Investitionen von Seehafenbetrieben 30 000 30 000 34 111
Verpflichtungsermächtigung . . . .. 20 000 000 DM
davon fällig:
Jahr 1981 bis zu 10 000 000 DM
Jahr 1982 bis zu 10 000 000 DM
853 02--G92 Investitionen von Gemeinden ..................... . 40 000 100 000 80 621
Verpflichlungsermächtigung 20 000 000 DM
fällig im Jahre 1981
Nr. 40 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Juli 1980 1031
Bundesgebiet (ohne Berlin)
Erläuterungen
6
Zu Tit. 862 01 Zu e)
Die ERP-Darlehensprogramme für kleine und mittlere Unter- Kleinen und mittleren Unternehmen soll die Einführung der
nehmen sollen - entsprechend den von der Bundesregie- elektronischen Datenverarbeitung erleichtert werden. Die
rung vorgelegten „Grundsätzen einer Strukturpolitik für Darlehen dienen der Beschaffung von EDV-Anlagen und dem
kleine und mittlere Unternehmen" (vgl. BT-Drucksache Erwerb von Anwendungsprogrammen als Erstausstattung.
7/5248 vom 21. Mai 1976) - der Leistungssteigerung dienen.
Kooperationsvorhaben sollen bevorzugt berücksichtigt wer- Zu f)
den, wenn sie eine Verbesserung der Leistungskraft der Vorgesehen sind Darlehen zur Errichtung, Erweiterung,
Kooperationspartner bei Wahrung ihrer Selbständigkeit Rationalisierung und Umstellung von Unternehmen der Ver-
erwarten lassen. triebenen, insbesondere der Aussiedler im Sinne des § 1
Im einzelnen sind Darlehen vorgesehen für Abs. 2 Nr. 3 des Bundesvertriebenengesetzes und der Zuwan-
a) Vorhaben in regionalen Fördergebieten 780 000 000 DM derer aus der DDR.
b) Existenzgründungeh und standortbe- Zug)
dingte Investitionen sowie Maßnahmen
gegen Lärm, Geruch und Erschütterungen 840 000 000 DM Die Darlehen sollen der Erhaltung der Vielfalt der Träger
c) betriebliche Ausbildungsstätten, rich- der Meinungsbildung dienen; sie können zur Finanzierung
tungweisende Kooperationen .......... . 15 000 000 DM technischer Einrichtungen der Herstellung und des Vertriebs
von Zeitungen und Zeitschriften sowie der hierfür erforderli-
d) die Refinanzierung privater Kapitalbetei- chen Baumaßnahmen gewährt werden.
ligungsgesellschaften ................. . 10 000 000 DM
e) die Einführung der elektronischen Daten- Zu h)
verarbeitung ......................... . 25 000 000 DM
Der Betrag steht Partikulieren und Kleinreedern für den Bau
f) Unternehmen der Vertriebenen ........ . 5000 000 DM und Umbau von Binnenschiffen zur Verfügung.
g) die Förderung kleiner und mittlerer Pres-
seunternehmen ....................... . 15000000DM Zu i)
h) die Binnenschiffahrt .................. . 3 000000DM Die Darlehen sollen an Kreditgarantiegemeinschaften der
i) Kredit- und Beteiligungsgarantiegemein- mittelständischen gewerblichen Wirtschaft und der freien
schaften (Haftungsfondsdarlehen) 4 000 000 DM Berufe sowie an Beteiligungsgarantiegemeinschaften zur Bil-
dung oder Erhöhung von Haftungsfonds gewährt werden.
1 697 000 000 DM
Zu a)
Kleinz und mittlere gewerbliche Unternehmen in den Gebie- Verpflidltungsermäc:htigung:
ten der Gemeinschaftsaufgabe „ Verbesserung der regionalen Zur besseren Kreditversorgung der kleinen und mittleren
Wirtschaftsstruktur" können Darlehen für Investitionen Unternehmen, insbesondere im Regional- und Existenzgrün-
erhalten, wenn sie für die im Bundeshaushaltsplan {Kap. dungsprogramm, ist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur
09 02 Tit. 882 81 und 882 82) veranschlagten Mittel nicht Höhe von 605 000 000 DM auf das Aufkommen des Jahres
antragsberechtigt sind. 1981 erforderlich.
Von dem Ansatz sind 10 000 000 DM davon je
5 000 000 DM Zonenrandgebiet und übrige Fördergebiete
für den unter f) genannten Personenkreis vorgesehen. Zu Tit. 862 03
Zu b) Die Mittel sollen dazu beitragen, die Wettbewerbslage der
Gefördert werden deutschen Seehäfen zu verbessern. 20 000 000 DM sind auf
- Existenzgründungen von Nachwuchskräften und Grund einer früheren Verpflichtungsermächtigung zugesagt.
- bis zur Höhe von 180 000 000 DM standortbedingte In-
vestitionen Verpflidltungsermädltigung:
von Unternehmen des Handels, Handwerks, Gaststätten- und Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine
Beherbergungsgewerbes, des produzierenden Gewerbes und Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 20 000 000 DM
des Kleingewerbes. Es können auch Investitionen zur Minde- auf das Aufkommen der Jahre 1981 und 1982 erforderlich.
rung von Lärm, Geruch und Erschütterungen gefördert wer-
den.
Zu Tit. 853 02
Von dem Ansatz sind 20 000 000 DM für den unter Abschnitt
f) genannten Personenkreis vorgesehen. Die Mittel sind vorgesehen für Vorhaben in Schwerpunkt-
Zu c)
orten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regio-
nalen Wirtschaftsstruktur"; die Vorhaben müssen der Ver-
Die Darlehen sind zur Errichtunq oder ErweiterunrJ betriebli- besserung der Standortqualität dieser Orte dienen. Gefördert
cher Ausbildungsplätze (Lehrwerkstätten) bestimmt. werden Investitionen zur Steigerung des Wohn- und Frei-
Außerdem können Kooperationsvorhaben kleiner und mittle- zeitwertes einschließlich Modellanlagen für den Tourismus
rer Unternehmen gefördert werden, die richtungweisend für sowie Anlagen der Wasserversorgung.
weitere Kooperationsvorhaben sein können.
Zu d) VerpflidltungsermädJ.tigung:
Durch Refinanzierungsdarlehen an private Kapitalbeteili- Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine
gungsgesellschaften soll kleinen und mittleren Unternehmen Verpfliditungsermächtigung bis zur Höhe von 20 000 000 DM
die Beschaffung von ha.ftendem Kapital erleichtert werden. auf das Aufkommen des Jahres 1981 erforderlich.
1032 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil 1
Kap.1
Titel Betrag Betrag
Ist-Ergebnis
und für für
Zweckbestimmung 1978
Funktion 1980 1979
1 000 DM 1 000 DM 1 000 DM
l 2 3 4 5
681 01-029 Dankesspende .................................... 10 000 10 000 10 000
Titelgruppe
Titelgr. 01 Umweltschutz ............... . . .. .. . . . . . . . . . . . . . (365 000) (530 000) (174 570)
Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
853 11-330 Abwasserreinigung ................................ 305 000 415 000 132 114
Verpflichtungsermächtigung ............... 195 000 000 DM
davon fällig:
Jahr 1981 bis zu .......................... 170 000 000 DM
Jahr 1982 bis zu •••••• • ••••••••••••••••••• 25 000 000 DM
853 12-330 Abfallwirtschaft ................................... 25 000 60 000 13 614
Verpflichtungsermächtigung ............... 20 000 000 DM
davon fällig:
Jahr 1981 bis zu .......................... 10 000 000 DM
Jahr 1982 bis zu .......................... 10 000 000 DM
862 11-330 Luftreinhaltung ................................... 35 000 55 000 28 842
Verpflldltungsermächtigung ............... 35 000 000 DM
davon fällig:
Jahr 1981 bis zu .......................... 20 000 000 DM
Jahr 1982 bis zu .......................... 15 000 000 DM
2 142 000 2 040 000
Abschluß
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 10 000
Ausgaben für Investitionen ........................ . 2 118 000
Besondere Finanzi erungsa usg a ben 14 000
Gesamtausgaben 2 142 000
Nr. 40 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Juli 1980 1033
Bundesgebiet (ohne Berlin)
Erläuterungen
6
Zu Tit. 681 01 Zu Tit. 85312
Aus Anlaß der 25. Wiederkehr der Verkündung des Mar- Die Mittel können für die Errichtung und Einrichtung von
shallplans (5. Juni 1972) hat die Bundesregierung einer damals Anlagen zur Abfallbeseitigung und Abfallverwertung zur
errichteten amerikanischen Stiftung (,,THE GERMAN Verfügung gestellt werden.
MARSHALL FUND OF THE UNITED ST A TES - A MEMO-
RIAL TO THE MARSHALL PLAN") eine Dankesspende von Verpflidltungsermädltigung:
jährlich 10 000 000 DM für die Dauer von 15 Jahren. (1972 bis
1986) zugesagt. Die Stiftung fördert durch Zuschüsse an Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine
Einzelpersonen und Organisationen innerhalb und außerhalb Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 20 000 000 DM
der USA Forschungs- und Studienprogramme, die dem Ver- auf das Aufkommen der Jahre 1981 und 1982 erforderlich.
ständnis und der Lösung bestimmter nationaler und interna-
tionaler Probleme moderner Industriegesellschaften (z. B.
Großstadtprobleme, Umweltschutz, Bodennutzung, Arbeits-
welt, Medien, Nord-Süd-Dialog) dienen sollen.
Zu Tit. 86211
Zu Tit. 853 11 Die Mittel sollen der Errichtung und Erweiterung von An-
lagen zur Luftreinhaltung, insbesondere kleiner und mittlerer
Die Mittel sind für den Bau von Abwasserreinigungsanlagen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, dienen.
bestimmt.
Verpflidltungsermädltigung:
Verpflichtungsermächtigung:
Das Programm der Luftreinhaltung soll weiterhin konti-
Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine nuierlich fortgeführt werden. Es ist daher für die Jahre 1981
Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 195000000 DM und 1982 eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von
auf das Aufkommen der Jahre 1981 und 1982 erforderlich. 35 000 000 DM erforderlich.
1034 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil 1
Kap.2
Betrag Betrag
Titel Ist-Ergebnis
für für
und Zweckbestimmung 1978
1980 1979
Funktion
1 000 DM 1 000 DM 1 000 DM
t 2 3 4 5
Ausgaben
In Anbetracht der besonderen politischen Lage Berlins
können im Rahmen der veranschlagten Mittel Finan-
zierungshilfen gewährt oder Beteiligungen übernom-
men werden, bei denen die üblichen bankmäßigen und
betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen nicht oder
nicht in vollem Umfang vorliegen, die jedoch im Hin-
blick auf die politische Zielsetzung der Berlinhilfe ge-
rechtfertigt erscheinen; Entsprechendes gilt für die
Obernahme von Gewährleistungen.
Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden
nach Maßgabe von Einzelrichtlinien vergeben.
Titelgruppe
Titelgr. 01 ER P-In vesti tionsprogramm (450 000) (415 000) (377 237)
862 11-691 Investitionsdarlehen an Unternehmen .............. . 450 000 415 000 376 937
Einsparungen bis zur Höhe von 20 000 000 DM dienen zur
Deckung von Ausgaben bei Tit. 862 12.
Die Ausgaben bei Tit. 862 11 und 862 04 sind in Höhe von
5 000 000 DM gegenseitig deck:ungsfähig.
Die Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei
Tit. 861 01 überschritten werden.
Einsparungen bis zur Höhe von 20 000 000 DM dienen zur
Verstärkung der Ausgaben bei Tit. 861 01.
Die Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei
Tit. 831 21 überschritten werden.
Einsparungen bis zur Höhe von 30 000 000 DM dienen zur
Verstärkung der Ausgaben bei Tit. 831 21.
Verpflichtungsermächtigung 85 000 000 DM
davon fällig:
im Jahr 1981 bis zu 50 000 000 DM
im Jahr 1982 bis zu 35 000 000 DM
862 12--699 Betriebsmittelkredite an Unternehmen ............. . 300
Ausgaben dürfen bis zur Höhe von 20 000 000 DM der Ein-
sparungen bei Tit. 862 11 geleistet werden.
862 13-699 Umwandlung von Beteiligungen in Dürlehen ........ .
Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Kap. 5
Tit. 133 02 geleistet werden.
Nr. 40 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Juli 1980 1035
Berlin
Erläuterungen
6
Zu Kap. 2
Durch verbindlid1e Zusagen sind gebunden bei:
Jahr
Titel Zweckbestimmung 1980 1981 1982
in Mio DM
862 11 Investitionskredite .................. . 70 30
50 *) 35 *)
685 01 Wirtschaftsnahe Forschung ........... . 2,8 1
1,8 *) 1 *)
831 21 Erwerb von Beteiligungen und beteili-
gungsähnlichen Rechten .............. . 20
831 23 Konsolidierung bei Beteiligungen 90 50 50
182,8 132,8 86
•J Im ERP-Wirtschaftsplan 1980 enthalten.
Zu Tit. 862 11
Die Berliner Wirtschaft hat nach wie vor einen erheblichen
Bedarf an Investitionsdarlehen. Die veranschlagten Mittel
sollen für
a) die Errichtung neuer Betriebe,
b) die Erweiterung, Rationalisierung und Umstellung von
Betrieben
verwendet werden.
Verpflichtungsermächtigung:
Die Förderung der Berliner Wirtschaft soll auch in den
Jahren 1981 und 1982 fortgeführt werden. Damit bereits 1980
Projekte begonnen werden können, für die erst in den oben
qenannten Jahren Mittel zur Verfügung zu stehen brauchen,
ist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von
85 000 000 DM erforderlich.
Zu Tit. 86213
Beteiligtmgen an Berliner Unternehmen können bei Fällig-
keit (Ablauf der vereinbarten Laufzeit gemäß Beteiligungs-
vertrag) in ERP-Darlehen umgewandelt werden.
(V9l. Einnahmen bei Kap. 5 Tit. 133 02)
1036 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil 1
Kap.2
Titel Betrag Betrag
Ist-Ergebnis
für für
und Zweckbestimmung 1978
1980 1979
Funktion
1 000 DM 1 000 DM 1 000 DM
l 2 3 4 5
861 01-692 Förderung des Absatzes Berliner Erzeugnisse ....... . 40 000 40 000 66 944
Einsparungen dienen zur Verstärkung der Ausgaben bei
Tit. 862 11.
Die Ausgaben dürfen bis zu 20 000 000 DM der Einsparungen
bei Tit. 862 11 überschritten werden.
862 04--691 Aufbaumaßnahmen ............................... . 5 000 5 000 9 582
Die Ausgaben bei Tit. 862 04 und Tit. 862 11 sind in Höhe
von 5 000 000 DM gegenseitig deckungsfähig.
652 01-699 Bevorratungsmaßnahmen ......................... . 1 500 1 500 3 500
685 01-171 Wirtschaftsnahe Forschung ........................ . 2 800 2 800 2 817
VerpfHd1tungsermädttigung .............. . 2 800000 DM
davon fällig:
Jahr 1981 bis zu ......................... . 1800000 DM
Jahr 1982 bis zu ......................... . 1000000 DM
685 02-643 Ausstellungen und Messen ........................ . 2 000 2 000 2 000
685 03-699 Sonstige wirtschaftliche Förderungsmaßnahmen ..... . 500 500 511
Nr. 40 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Juli 1980 1037
Berlin
Erläuterungen
6
Zu Tit. 861 01 werden. Damit bereits 1980 Vorhaben begonnen werden
können, für die erst in den Jahren 1981 und 1982 weitere
Die Mittel sind für die anteilige Finanzierung von Aufträgen
Mittel zur Verfügung zu stehen brauchen, sind Verpflich-
westdeutscher Auftraggeber an Berliner gewerbliche Unter-
tungsermächtigungen bis zur Höhe von insgesamt 2 800 000
nehmen vorgesehen. Von dem Ansatz können bis zu
10 000 000 DM für Auslandsaufträge verwendet werden. DM erforderlich.
Zu Tit. 862 04
Die Darlehen sind zur anteiligen Finanzierung des Auf- und Zu TH. 685 02
Neubaues von Geschäftshäusern und, soweit erforderlich, Die veranschlagten Mittel sind für Ausstellungen und Mes-
von Einrichtungen kultureller Bedeutung vorgesehen.
sen vorgesehen.
Wie in den Vorjahren soll im Rahmen der lmport-Ausstel•
Zu Tit. 652 01 lung „Partner des Fortschritts" die deutsche Wirtschaft mit
Das Land Berlin hatte 1962 ein zinsloses ERP-Darlehen in den Problemen der Entwicklungsländer vertraut gemacht
Höhe von 14 800 000 DM zur Teilfinanzierung des Klinikums werden. Gleichzeitig erhalten diese Länder Gelegenheit, ihre
der Freien Universität erhalten. Dabei handelte es sich um Erzeugnisse auszustellen und dadurch Geschäftsverbindun-
Mittel, die der Bevorratung Berlins zufließen sollten, hierfür gen mit der deutschen Wirtschaft anzuknüpfen.
aber noch nicht benötigt wurden. Das Darlehen zugun.sten
Die „ Internationale Börse des Tourismus/Internationale
des Klinikums wurde daher unter der Bedingung gewährt, Boots- und Freizeitschau" hat sich zu einer bedeutenden
daß die Rückflüsse im Bedarfsfall für die Bevorratung Berlins Veranstaltung entwickelt, die unabhängig von der Ausstel-
zur Verfügung stehen. Dieser Fall ist inzwischen eingetreten.
lung „Partner des Fortschritts" stattfindet.
Demgemäß sind die bis 1979 aufgelaufenen Tilgungsraten
der Darlehen für die Bevorratung eingesetzt worden. Die Ferner führt Berlin seit 1969 zweimal jährlich die Mode-
restlichen Tilgungsraten - 1980 bis 1983 jährlich ca. messe "Interchic" durch.
1 500 000 DM - werden hierfür ebenfalls benötigt. Diese Ausstellungen werden anteilig aus Mitteln des Landes-
haushalts Berlin und des ERP-Sondervermögens finanziert.
Zu Tit. 685 01 Die veranschlagten Mittel können auch für sonstige Ausstel-
Die Mittel (Zuschüsse) sind für die Förderung von For- lungen und Messen in Berlin verwendet werden.
schungsvorhaben veranschlagt, deren Ergebnisse erwarten
lassen, daß sie als Ausgangspunkt für die technische und
wirtschaftliche Entwicklung verwendet werden können. Die
geförderten Forschun~Jsvorhaben liegen insbesondere auf Zu Tit. 685 03
den Gebieten der Materialprüfung, Elektronik und der Schiff-
bautechnik. Die Mittel werden Wissensd1aftlern, die ihren Nach einer mit der Regierunq der Vereinigten Staaten von
Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Berlin haben und in der Regel Amerika im Jahr 1968 getroffenen Vereinbarung hat das
ERP-Sondervermögen jährlich 500 000 DM für Zwecke zur
Angehörige von wissenschaftlichen Institutionen in Berlin
sind, über diese Institutionen zur Verfügung gestellt. Verfügung zu stellen, die sowohl der Förderung der Berliner
Wirtschaft als auch den Interessen der Vereinigten Staaten
Verpflidt tungsennädttigung: von Amerika dienen.
Die Förderung der wirtschaftsnahen Forschun9 in Berlin soll Hierunter tällt u. a. die tinanzielle Unterstützung der ameri-
auch in den kommenden Jahren kontinuierlich fortgeführt kanischen Teilnahme dll der Internationalen Grünen Woche.
1038 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil 1
Kap.2
Betrag Betrag
Titel Ist-Ergebnis
für für
und Zweckbestimmung 1978
Funktion 1980 1979
1 000 DM 1 000 DM 1 000 DM
1 2 3 4 5
Titelgruppe
Titelgr. 02 Eigenkapitalfinanzierungsprogramm (125 000) (120 000) (216 032)
831 21-691 Erwerb von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen
Rechten ................................. • • • • • • • • • 35 000 20 000 16 032
Einsparungen dienen zur Verstärkung der Ausgaben bei
Tit. 862 11.
Die Ausgaben dürfen bis zu 30 000 000 DM der Einsparungen
bei Tit. 862 11 überschritten werden.
831 22--691 Erwerb von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen
Rechten durch Umwandlung bereits gewährter Dar-
lehen .......................................... .
Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Kap. 5
Tit. 182 02 geleistet werden.
831 23-691 Konsolidierung bei Beteiligungen 90 000 100 000 200 000
Gesamtausgaben 626 800 586 800
Abschluß
Zuweisunger, und Zuschüsse für laufende Zwecke 95 300
Ausgaben für In,vestitionen ....................... . 491 500
Besondere Finanzierungsausgaben 40 000
Gesamtausgaben 626 800
Nr. 40 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Juli 1980 1039
Berlin
Erläuterungen
6
Zu Tit. 83121
Das ERP-Sondervermögen kann Beteiligungen an Berliner
Unternehmen vorübergehend erwerben, um deren Eigen-
kapital zu verstärken. Dazu gehört auch der Erwerb von
Beteiligungen, die mit den Konsolidierungsmaßnahmen ge-
mäß Tit. 831 23 im Zusammenhang stehen; hierfür sind
20 000 000 DM auf Grund einer Verpflichtungsermächtigung
aus dem Jahr 1979 zugesagt.
Zu Tit. 831 22
Forderungen aus ERP-Darlehen an Berliner Unternehmen
können in Beteiligungen umgewandelt werden, um das
Kapital dieser Unternehmen dem ausgeweiteten Geschäfts-
umfang anzupassen (vgl. Einnahme Kap. 5 Tit. 182 02).
Zu Tit. 831 23
Die veransclllagten Mittel dienen dem Teil-Ausgleich von
Verlusten eines Berliner Unternehmens, an dem das ERP-
Sondervermögen auf Grund früherer, im Rahmen des Eigen-
kapitalfinanzierungsprogramms geleisteter Hilfen mit 100
v. H. beteiligt ist. Die Bereitstellung der Mittel, die als Zu-
schuß für die Sanierung des Unternehmens vorgesehen sind,
ist im Interesse des Unternehmens und des Landes Berlin,
nicht zuletzt im Hinblick. auf die Erhaltung von Arbeits-
plätzen, erforderlich. Der Verlustausgleich ist die entschei-
dende Basis eines Konzepts, das die Konsolidierung des
Unternehmens sicherstellen soll. Die Mittel sind auf Grund
von Verpflichtungsermächtigungen aus den Jahren 1978 und
1979 zugesagt.
1040 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil 1
Kap.3
Titel Betrag Betrag
für Ist-Ergebnis
und für
Zweckbestimmung 1978
Funktion 1980 1979
1 000 DM 1 000 DM 1 000 DM
1 2 3 4 5
Ausgaben
866 01-023 Finanzierungshilfe für Lieferungen und Leistungen in
Entwicklungsländer (Exportfonds II) ............... . 90 000 90 000 92 577
Gesam ta usg a ben 90 000 90 000
Abschluß
Besondere Finanzierungsausgaben 90 000
Nr. 40 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Juli 1980 1041
Exportfinanzierung
Erläuterungen
6
Zu Kap. 3
Auf dieses Kapitel findet die Präambel zu Kap. 1 Anwen-
dung.
Durch verbindliche Zusagen sind gebunden bei:
Jahr
Titel Zweckbestimmung 1980 1981 1982 1983 1984
in Mio DM
866 01 Finanzierungshilfe
für Lieferungen in
Entwicklungsländer 90 90 90 90 90
Zu Tit. 866 01
Die Darlehen, die auf Grund früherer Verpflicbtungsermäcb.ti-
gungen zugesagt sind, dienen der Finanzierung von Lieferun-
gen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von
Investitionsgütern in Entwicklungsländer. Die Kreditanstalt
für Wiederaufbau verstärkt die ERP-Darlehen im Verhältnis
1 : 3 mit Mitteln, die sie auf dem Geld- und Kapitalmarkt
beschafft, so daß für den hier in Betracht stehenden Export-
fonds II jährlich Finanzierungsmittel in Höhe von 360 000 000
DM verfügbar sind.
Mit den Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von jeweils
90 000 000 DM für die Jahre bis 1984 ist eine kontinuierliche
Förderung der langfristigen Exportgeschäfte mit den Ent-
wicklungsländern sichergestellt.
Für denselben Verwendungszweck stehen als Darlehen
weitere ERP-Mittel in Höhe von ursprünglich 500 000 000 DM
zur Verfügung, die revolvierend eingesetzt und durch die
Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zu einem Gesamt-
volumen von 2 000 000 000 DM verstärkt werden (Export-
fonds 1). Diese ERP-Mittel sind in den früheren ERP-Wirt-
schaftsplänen bis einschließlich 1978 unter Kap. 6 veran-
_scb.lagt worden; die Veranschlagung ist ab 1979 aus haus-
haltsmäßigen Gründen entfallen. Seit 1978 werden die ERP-
Mittel des Exportfonds I auf Grund einer Vereinbarung
zwischen der Kreditanstalt für Wiederaufbau und dem Bun-
deswirtschaftsministerium in Raten zurückgezahlt; in gleicher
Höhe führt die KW dem Fonds Eigenmittel zu. Die Rück-
zahlungen bzw. die Mittelzuführungen an den Fonds bemes-
sen sich nach der Höhe der vertragsmäßigen Verzinsung der
in der KW-Bilanz als „Rücklage aus Mitteln des ERP-Sonder-
vermögens" und in der ERP-Bilanz (Zusammenstellung der
Vermögenswerte und Verpflichtungen des ERP-Sonderver-
mögens) als „Sondereinlage" unter dem Abschnitt „Sonstige
Forderungen" ausgewiesenen Position C 3. Der Betrag, um
den sieb. der ERP-Finanzierungsanteil am Exportfonds I im
Jahr 1980 reduziert, wird voraussicb.tlicb. bei rd. 20 000 000 DM
liegen; er ist in den bei Kap. 5 Tit. 182 01-691 (Tilgung von
Darlehen) veranscb.lagten Einnahmen enthalten. Die Höhe der
Exportfinanzierungshilfe insgesamt bleibt unverändert.
1042 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil 1
Kap.4
Titel Betrag Betrag
für
Ist-Ergebnis
und für
Zweckbestimmung 1978
Funktion 1980 1979
1 000 DM 1 000 DM 1 000 DM
1 2 3 4 5
Ausgaben
526 01-680 Gerichts- und ähnliche Kosten ...................... 55 55 36
531 01-013 Kosten zur Durchführung von Veröffentlichungen und
Untersuchungen ................................... 500 500 123
532 01-680 Kosten zur Durchführung von Prüfungen ............ 40 40 7
671 01-680 Bearbeitungsgebühren ............................. 1 000 1 000 768
671 02-680 Sächliche Verwaltungsausgaben .................... 5 5
575 01-928 Verzinsung der Kredite ............................ 180 600 167 600 94 185
575 02-928 Kosten der Kreditaufnahme ........................ 4 000 4 000
870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen ............. 5 000 5 000 21
Gesamtausgaben 191 200 178 200
Abschluß
Sächliche Ausgaben .............................. . 1 600
Schuldendienst ................................... . 184 600
Besondere Finanzierungsausgaben 5 000
Gesamtausgaben 191 200
Nr. 40 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Juli 1980 1043
Sonstige Ausgaben
Erläuterungen
6
Zu Tit. 526 01 Zu Tit. 575 01
Die Mittel sind zur Abdeckung von Kosten und Gebühren für Der Betrag ist für die Verzinsung der aufgenommenen Kre-
die Einziehung von Forderungen, für die Rechtsverfolgung dite vorgesehen.
und Rechtsverteidigung vorgesehen.
Zu Tit. 575 02
Zu Tit. 531 01 Die veranschlagten Mittel dienen zur Deckung der Disagio-
Mit diesen Mitteln sollen insbesondere Maßnahmen der kosten für die gemäß §§ 3 und 4 des ERP-Wirtschaftsplange-
Offentlichkeitsarbeit finanziert werden, die mit der Verwal- setzes 1980 aufzunehmenden Kredite.
tung des ERP-Sondervermögens in Zusammenhang stehen.
Hierzu gehört in erster Linie die jährliche ERP-Broschüre, in Zu Tit. 870 01
der über Tätigkeit und Programm des ERP-Sondervermögens
berichtet wird. Darüber hinaus können für die zweckmäßige Nach
und wirksame Verwendung der ERP-Mittel Untersuchungen 1 § 2 des Dritten Gesetzes über die Ubernahme von Sicher-
und sonstige Erhebunqen vorgenommen werden. heitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der
deutschen Wirtschaft vom 6. Dezember 1954 (BGBI. I
s. 365).
Zu Tit. 532 01 2. § 1 des Gesetzes zur Ergänzung des Dritten Gesetzes über
Veranschlagt sind Kosten für Prüfungen, die im Zusammen- die Ubernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährlei-
hang mit der Gewährung von Krediten und der Ubernahme stungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft vom
von Gewährleistungen erforderlich werden. 17. Mai 1957 (BGBI. I S. 517),
3. § 5 des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1962 vom 1. Juni
1962 (BGB!. II S. 645} und
Zu Tit. 671 01 4. den ERP-Wirtschaftsplangesetzen 1964 bis 1979
Hier sind die vom ERP-Sondervermögen zu erstattenden konnte bzw. kann das ERP-Sondervermögen Gewährleistun-
Bear~eitt!ngs~ebühren der Kreditinstitute veranschlagt, gen bis zum Gesamtbetrag von 856 000 000 DM zu seinen
soweit sie mcht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu Lasten übernehmen. Ein Teilbetrag von 406 000 000 DM (aus
gehören insbesondere die Gebühren für die treuhänderische den Ermächtigungen gemäß den vorstehenden Punkten 1, 2
Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen und 3) ist durch Gewährleistungen voll belegt. Die Verpflich-
(z.B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in tungen aus diesen Ermächtigungen betrugen zum 31. Dezem-
Anspruch genommen wird und den Hauptleihinstituten die ber 1978 82 069 944,66 DM.
Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen überge- Das restliche Gewährleistungsvolumen von 450 000 000 DM
gan~_enen Forderungen übertragen worden ist) sowie die (aus der jeweiligen Ermächtigung gemäß Punkt 4), für das
~ebuhren, ~lie für die Ubernahme und Verwaltung von Betei- ein revolvierender Einsatz zugelassen ist, war am 31. Dezem-
ligungen 1m Rahmen des Eigenkapitalfinanzierungspro- ber 1978 mit Verpflichtungen im Betrag von 146 856 775,35
gramm~ Berlin (vgl. Kap. 2 Tit. 831 21 und 22) und für die DM belegt.
Bearbe1tur_ig von Krediten zu erleichterten Bedingungen (vgl.
Kap. 2 T1t. 862 13) an die Berliner Industriebank AG zu Der Gesamtbetrag der Verpflichtungen des ERP-Sonderver-
zahlen sind. mögens aus Gewährleistungen betrug somit am 31. Dezember
1978 228 926 720,01 DM.
Zu Tit. 671 02 Die veranschlagten Mittel sind zur Deckung von Inanspruch-
nahmen des ERP-Sondervermögens aus solchen Verpflich-
Der Betrag ist geschätzt. tungen vorgesehen.
1044 Bundesgesetzblatt, ~Jahrgang 1980, Teil 1
Kap.5
Betrag Betrag
Titel Ist-Ergebnis
für für
und Zweckbestimmung 1978
Funktion 1980 1979
1 000 DM 1 000 DM 1000 DM
1 2 3 4 5
Einnahmen
119 01--680 Rückflüsse, Erlöse und Erträge aus Zuschüssen 30 30 161
119 02-680 Stundungs-, Verzugszinsen u. a ..................... . 110 110 298
119 99-680 Vermischte Einnahmen ........................... . 120
121 01-853 Erträge aus Beteiligungen ......................... . 1 530 1 650 1 530
121 02-691 Erträge aus Beteiligungen im Rahmen der Eigenkapital-
finanzierung ..................................... . 1 000 1 000 703
133 01-691 Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen im Rah-
men der Eigenkapitalfinanzierung .................. . 594
(ohne Umwandlung von Beteiligungen in Darlehen)
133 02-691 Einnahmen aus der Umwandlung von Beteiligungen in
Darlehen ........................................ .
Die Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Kap. 2
Tit. 862 13.
141 01-680 Vergütungen für die Ubernahme von Gewährleistungen 110 110 139
141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewähr-
leistungen ....................................... . 80 80 819
162 01-691 Zinsen aus Darlehen .............................. . 464 260 455 860 492 967
162 02-691 Einnahmen aus Disagio ........................... . 1 820
162 03-872 Zinsen aus Wertpapieren und sonstige Zinsen ....... . 10 000 10 500 15 149
182 01-691 Tilgung von Darlehen ............................. . 1 472 880 1470720 2 016 390
(ohne Umwandlung von Darlehen in Beteiligungen)
182 02-691 Einnahmen aus der Umwandlung von Darlehen in Be-
teiligungen ...................................... .
Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Kap. 2
Tit. 831 22.
325 02-928 Einnahmen aus Krediten 1 100 000 952 000 -256 980
Gesamteinnahmen 3 050 000 2 895 000
Abschluß
Verwaltungseinnahmen ........................... . 110
Ubrige Einnahmen ................................ . 3 049 890
Gesamteinnahmen 3 050 000
Nr. 40 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Juli 1980 1045
Einnahmen
Erläuterungen
6
Zu Tit. 119 01 Zu Tit. 162 01
Die Empfän~1er von ERP-Zuschüssen sind verpflichtet, Erlöse Veranschlagt sind Zinsen
aus dem Verkauf unbrauchbar oder entbehrlich gewordener a) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau 314 880 000 DM
Geräte, Ausstattungsgegenstände und dergleichen sowie
Reingewinne aus der Verwertung von Forschungsergebnis- b) von der Berliner Industriebank AG . . . . . 51 170 000 DM
sen (Lizenzgebühren usw.) an das ERP-Sondervermögen c) von der Lastenausgleichsbank ......... . 53 340000DM
abzuführen. d) aus Darlehen an Gemeinden ........... . 37 900000DM
e) von Sonstigen ........................ . 6970 000DM
Zu Tit. 119 02 464 260 000 DM
Der Betrag ist geschätzt.
Zu Tit. 162 03
Zu Tit. 121 01
Der Betrag ist geschätzt.
Das ERP-Sondervermögen ist an der Berliner Industriebank
mit 34 000 000 DM und an der Lastenausgleichsbank mit Zu Tit. 182 01
3 000 000 DM beteiligt. Veranschlagt sind Tilgungen
a) durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau 900 220 000 DM
Zu Tit. 121 02 b) durch die Berliner Industriebank AG . . . . 309 070 000 DM
Veranschlagt sind Erträge aus Beteiligungen, die im Rahmen c) durch die Lastenausgleichsbank . . . . . . . . . 166 170 000 DM
des Eigenkapitalfinanzierungsprogramms übernommen wor- d) von Darlehen an Gemeinden . . . . . . . . . . . 79 200 000 DM
den sind. e) durch Sonstige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 220 000 DM
1 472 880 000 DM
Zu Tit. 141 01
Für die Ubernahme von Gewährleistungen ist grundsätzlich Zu Tit. 32502
eine Vergütung an das ERP-Sondervermögen zu zahlen. Gemäß § 3 Abs. 1 ERP-Wirtschaftsplangesetz 1980 können
Geldmittel im Wege des Kredits beschafft werden. Die Ver-
anschlagung der Netto-Kreditaufnahme entspricht der Vor-
Zu Tit. 141 02 schrift des § 15 Abs. 1 Satz 2 BHO (vgl. im übrigen Finanzie-
Der Betrag ist geschätzt. rungsübersicht Teil II Nr. 4).
1046 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil 1
Anlage I
zu Kap. 1 - Ausgaben -
Titel
862 01 Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner und mittlerer Unternehmen
Ist-Ergebnis
1980 1979 1978
Funktion DM DM DM
634 Verarbeitende Industrie ........................... . 117 478 980,11
635 Handwerk und Kleingewerbe ...................... . 219 204 384,51
641 Hctndel .......................................... . 229 721 070,-
650 Fremdenverkehr .................................. . 56 231 850,-
670 Sonstige Dienstleistungen ......................... . 44 284 800,-
680 Sonstige Bereiche 57 496 875,-
Zonenrandgebiet
691 Betriebliche Investitionen 293 843 088,33
Summe 1 018 261 047,95
Ansatz 1697000 000 1370000 000
Abschluß
davon entfallen auf
Zuweisungen besondere
sächliche Schulden- In- Finan-
und Zu- vestitionen
Kap. Bezeichnung Einnahmen Ausgaben Ausgaben dienst sdiüsse für zierungs-
lfd. Zwecke ausgaben
1 000 DM 1 000 DM 1 000 DM 1 000 DM 1 000 DM 1 000 DM 1 000 DM
Bundesgebiet
(ohne Berlin) 2 142 000 10 000 2 118 000 14 000
2 Berlin ........... 626 800 95 300 491 500 40 000
3 Exportf inanzie-
rung ............ 90 000 90000
4 Sonstige Ausgaben 191 200 1 600 184 600 5 000
5 Einnahmen ...... 3 050 000
3 050 000 3 050 000 1 600 184 600 105 300 2 609 500 149 000
Nr. 40 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Juli 1980 1047,
Teil I b
Wirtschaftsplan
nach § 2 des ERP-Investitionshilfegesetzes
vom 17. Oktober 1967
in der Fassung des Gesetzes
zur Änderung des ERP-lnvestitionshilfegesetzes
vom 24. Juli 1968
1048 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil 1
Kap.
Betrag Betrag
Titel Ist-Ergebnis
für für
und Zweckbestimmung 1978
Funktion 1980 1979
1 000 DM 1 000 DM 1 000 DM
1 2 3 4 5
Einnahmen
119 01-680 Stundungs-, Verzugszinsen u. a. 5
119 99-680 Vermischte Einnahmen ........................... .
153 01-692 Zinsen aus Darlehen und sonstige Zinsen ........... . 5 200 6 900 8 599
173 01-692 Tilgung von Darlehen ............................. . 46100 47 800 55 559
221 01-692 Zuführungen aus dem Bundeshaushalt .............. . 10 000 12 000 11 927
325 01-928 Einnahmen aus Krediten .......................... . - 46 100 -47 800 -55 433
Tilgungen von Krediten dürfen bis zur Höhe der Ist-Ein-
nahmen bei Tit. 173 01 geleistet werden.
Gesamteinnahmen 15 200 18 900
Ausgaben
539 99-680 Vermischte Ausgaben
575 01-928 Verzinsung der Kredite ........................... . 15 200 18 900 20 532
Abschluß
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
Ubrige Einnahmen ................................ . 15 200
Gesamteinnahmen 15 200
Ausgaben
Sächliche Ausgaben
Ubrige Ausgaben ................................. . 15 200
Gesamtausgaben 15 200
Nr. 40 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Juli 1980 1049
Investitionshilfe
Erläuterungen
6
Zu Tlt. 153 01
Veranschlagt sind die von den Darlehensnehmern zu leisten-
den Zinsverpflichtungen.
Zu Tit. 173 01
Veranschlagt sind die von den Darlehensnehmern zu erbrin-
qenden Tilgungen.
Zu Tit. 221 01
Nach § 1 Abs. 2 des ERP-Investitionshilfegesetzes vorn
17. Oktober 1967 in der Fassung des Gesetzes zur Änderung
des ERP-Investitionshilfegesetzes vom 24. Juli 1968 wird der
Unterschiedsbetrag zwischen den Zinseinnahmen und den zu
zahlenden Zinsen aus dem Bundeshaushalt erstattet (vgl.
Kap. 60 02 Tit. 625 01).
Zu Tit. 325 01
Da die Darlehensgewährung im Rahmen der Investitionshilfe
abgeschlossen ist, kann auch die hierfür erforderliche Kre-
ditfinanzierung entsprechend den Tilgungseingängen aus den
gewährten Darlehen weiter abgebaut werden. Der veran-
schlagte Betrag verringert die bestehenden Kreditverpflich-
tungen (vgl. auch Finanzierungsübersicht Teil II Nr. 4).
Zu Tit. 575 01
Der Betrag ist für die Verzinsung der aufgenommenen Kre-
dite vorgesehen.
1050 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil 1
Teil II
Finanzierungsübersicht
Teil I a Teil I b
Allgemeine Aufgaben Investitionshilfe
des ERP-Sondervermögens
Betrag für
1980 1979 1 1980 1979
in Tausend DM
Ermittlung des Finanzierungssaldos
1. Ausgaben ........•...•......................... 3 050 000 2 895 000 15 200 18 900
(ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kredit-
markt, Zuführungen an Rücklagen und Ausgaben
zur Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrages)
2. Einnahmen .......•............................. 1950000 1943000 61 300 66 700
(ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt,
Einnahmen aus kassenmäßigen Ubersc:hüssen)
3. Saldo ............•••........................... 1 100 000 952 000 ;/. 46 100 ;/. 47 800
4. Nettoneuverschuldung am Kreditmarkt
4.1 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt ..... 1320000 1202000 26 000 48 200
4.2 Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt
(einschließlich Tilgung der ehemaligen MSA-
Anleihe) ................................... . 220 000 250 000 72100 96 000
Saldo ......................................... . 1 100 000 952 000 ;/. 46 100 ;/. 47 800
5. Einnahmen aus kassenmäßigen Ubersc:hüssen
6. Finanzierungssaldo ............................ . 1 100 000 952 000 ;/. 46 100 ;/. 47 800
Nr. 40 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Juli 1980 1051
Teil III
Kreditfinanzierungsplan
Teil I a Teil I b
Allgemeine Aufgaben Investitionshilfe
des ERP-Sondervermögens
Betrag für
1980 1979 1 1980 1979
in Tausend DM
l. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt
1.1 langfristig ........... ' ....................... 900 000 850 000
1.2 kurzfristig ..................... . . . . . . . . . . . . . 420 000 352 000 26 000 48200
Summe l. 1 320 000 1 202 000 26 000 48 200
2. Ausgaben für Schuldentilgung am Kreditmarkt
(einschl. Umschuldung)
2.1 Tilgung langfristiger Schulden ................ 155 000 45 000 55000
2.2 Tilgung kurzfristiger Schulden ................ 65 000 250 000 27 100 41 000
Summe 2. 220 000 250 000 72 100 96 000
3. Saldo aus 1. und 2.
1m ERP-Wirtschaftsplan veranschlagte Nettoneuver-
schuldung am Kreditmarkt ....................... l 100 000 952 000 ;,( 46 100 ;,( 47 800
1052 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil 1
Nr. 40 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Juli 1980 1053
Nachweisung
des ERP-Sondervermögens
nach dem Stand vom 31. Dezember 1978
1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen
2. Ausfälle im Haushaltsjahr 1978
1054 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil 1
1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und
Aktiva:
Stand am 31. 12. 1978 Stand am 31, 12. 1977
DM DM
A. Bankguthaben .............................................. . 57 730 692,72 64 059 787 ,02
B. Darlehensforderungen 11 252 466 313,23 11 243 361 864,81
C. Sonstige Forderungen
1. Zins-, Provisions- und Gewinnertragsforderungen ............ . 150 280 157,03 164 901 553,39
2. Tilgungsforderungen ..................................... . 484 165 822,18 492 635 318,99
3. Kreditanstalt für Wiederaufbau -- Sondereinlage -- . . . . . . . . . 315 819 281,93 293 949 443,37
4. Kreditanstalt für Wiederaufbau Zwischenzeitliche Anlagen - 107 569 481,90 195 038 258,60
5. Verschiedene Banken - Zwischenzeitliche Anlage - ........ . -,- 35 000 000,-
6. Kreditanstalt für Wiederaufbau - Exportfonds I - ......... . 437 569 553, 78 413 768 167,69
7. Verschiedene 30 488 065,89 33 361 686,27
D. Beteiligungen
1. Kreditanstalt für Wiederaufbau*) 90 000 000,- 90 000 000,-
2. Lastenausgleichsbank*) ................................... . 3 000 000,- 3 000 000,-
3. Berliner Industriebank AG*) ............................... . 34 000 000,- 34 000 000,-
4. Unterbeteiligung des ERP-Sondervermögens an der Beteiligung
des Bundes an der Internationalen Bank für Wiederaufbau und
und Entwicklung (Weltbank)*) ............................. . 100 000 000,- 100 000 000,-
5. Unterbeteiligung des ERP-Sondervermögens an der Beteiligung
des Bundes an der Internationalen Finanz-Corporation (IFC) *) 15 318 105,- 15 318 105,-
6. Beteiligungen der Berliner Industriebank AG an Berliner Unter-
nehmen im Rahmen der Eigenkapitalfinanzierungsprogramme in
Berlin für Rechnung des ERP-Sondervermögens ........ . 183 845 200,- 179 134 600,-
E. Liegenschaften .............................................. . 1,- 1,-
F. Wertpapiere ................................................ . 80 000 000,- 100 000 000,-
------------
13 342 252 674,66 13 457 528 786, 14
•) Nominalbetra9
Nr. 40 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Juli 1980 1055
Verpflichtungen des ERP-Sondervermögens
Passiva:
Stand am 31.12.1978 Stand am 31.12.1977
DM DM
A. Vermögensbestand .......................................... 11 824 206 332,06 11 798 305 324,77
B. Darlehensverpflichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 347 848 761,87 1 659 162 411, 71
C. Zinsverpflichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 197 580,73 61 049,66
D. Verpflichtungen aus der Konsolidierung bei Beteiligungen . . . . . . . 170 000 000,- -,-
13 342 252 674,66 13 457 528 786,14
Verpflichtungen aus Gewährleistungen 228 926 720,01
1056 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1980, Teil 1
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz Verlag: Bundesanzeiger
Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn.
Im Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnun-
gen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen ver-
öffentlicht. Im Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Verein-
barungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvor-
schriften und Bekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffent-
licht.
Bezugsbedingungen: laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Ab-
bestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres
beim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen
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2. Ausfälle im Haushaltsjahr 1978
Darlehen
Bundesgebiet (ohne Berlin) l 162 612,89 DM
Berlin 1 820 092,78 DM
Zinsen
Bundesgebiet (ohne Berlin) 9 490,85 DM
Berlin ................................ . -,-DM
Beteiligungen
EKF-Beteiligungen Berlin 10 727 229,05 DM
Dividenden aus EKF-Beteiligungen ........................... . 308 642,86 DM
14 028 068,43 DM