OffeneGesetze.de ist seit 1.1.2023 nicht mehr aktuell. Bitte nutzen Sie die neue Verkündungsplattform des Bundes.
Waage als LogoOffeneGesetze.de
als Text
PDF-Download
VeröffentlichungenFAQImpressumDatenschutzDownload & APIRSS-FeedsPresse

BGBl. Teil I: Nr. 39 (1980)

Veröffentlicht am 23.07.1980,  PDF downloaden


Eine Übersicht über alle Veröffentlichungen in diesem Blatt:

1.
Verordnung zur Änderung zweier Verordnungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Seite 1)

2.
Zwölfte Verordnung über die Bemessung der Aufwendungen für die Leistungen gemäß §§ 1236 bis 1244 a, 1305 und 1306 der Reichsversicherungsordnung und für die Verwaltungs- und Verfahrenskosten in der Rentenversicherung der Arbeiter (12. Bemessungsverordnung) (Seite 3)

3.
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Hopsten (Seite 4)

4.
Verordnung über Verwendungsverbote für bestimmte Flammschutzmittel in Bedarfsgegenständen (Flammschutzmittel-Bedarfsgegenstände-Verordnung) (Seite 13)

5.
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß "Geprüfter Flugzeugabfertiger" (Seite 14)



Seite 1S. 1
Seite 2S. 2
Seite 3S. 3
Seite 4S. 4
Seite 5S. 5
Seite 6S. 6
Seite 7S. 7
Seite 8S. 8
Seite 9S. 9
Seite 10S. 10
Seite 11S. 11
Seite 12S. 12
Seite 13S. 13
Seite 14S. 14
Seite 15S. 15
Seite 16S. 16
Seite 17S. 17
Seite 18S. 18
Seite 19S. 19
Seite 20S. 20
Seite 21S. 21
Seite 22S. 22
Seite 23S. 23
Seite 24S. 24
Seite 25S. 25
OffeneGesetze.de ist eine zivilgesellschaftliche, ehrenamtliche Plattform für amtliche Gesetzesblätter.

TwitterFacebookGitHubInstagramMastodon
  • FAQ
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Download & API
  • RSS-Feeds
  • Presse
OKF logo

Wir benutzen statt den üblichen externen Dienstleistern die datenschutzfreundlichere Technologie von Matomo, um statistische Auswertungen der Seitennutzung zu erhalten. Wenn Sie dies nicht wollen, klicken Sie bitte hier und entfernen Sie den Haken. Näheres in unseren Datenschutzerklärungen.