1333
Bundesgesetzblatt
Teil I Z 5702 AX
1979 Ausgegeben zu Bonn am 11. August 1979 1 Nr.SO
Taq In h a 1 t Seite
7. H. 79 Gesetz über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr
1979 (ERP-Wirtschaflsplangesetz 1979) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1333
(;10-7
Gesetz
über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens
für das Jahr 1979
(ERP-Wirtschaftsplangesetz 1979)
Vom 7. August 1979
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlos- (3) Die in den ERP-Wirtschaftsplangesetzen 1976
sen: bis 1978 erteilten Ermächtigungen zur Beschaffung
Erster Teil von Geldmitteln im Wege des Kredites bleiben wirk-
Allgemeine Aufgaben sam.
des ERP-Sondervermögens (4) Der Bundesminister für Wirtschaft kann die
Mittel nach den Absätzen 1 bis 3 bis zur Veraus-
§ 1
gabung außer bei der Deutschen Bundesbank auch
Der diesem Gesetz beigefügle, nach § 7 des Ge- anderweitig anlegen .
. setzes über die Verwaltung des ERP-Sonderver- § 4
mögens in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliede-
Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermäch-
rungsnummer 640-6, veröffentlichten bereinigten
tigt, Kassenverstärkungskredite bis zur Höhe von
Fassung, geändert durch das Zuständigkeitsanpas-
fünf vom Hundert des in § 1 festgestellten Betrages
sungs-Gesetz vom 18. März 1975 (BGBl. -I S. 705),
aufgestellte Wirtschaftsplan Teil I a des Gesamt- aufzunehmen.
plans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1979 - § 5
wird in Einnahme und Ausgabe auf Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge
2 895 000 000 Deutsche Mark eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Be-
f estgeste 11 t. darfs eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des
§ 2 Grundgesetzes), so bedarf es eines Nachtragshaus-
Der Bundesminister für Wirtschaft kann Kassen- halts nicht, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall
mittel des ERP-Son<lervermögens bis zur Veraus- einen Betrag von 5 000 000 Deutsche Mark nicht
gabung für die in den ERP-Wirtschaftsplänen vor- überschreitet.
gesehenen Verwendungszwecke außer bei der Deut- § 6
schen Bundesbank auch bei den Hauptleihinstituten (1) Der Bundesminister für Wirtschaft wird er-
des ERP-Sondervermögens anlegen.
mächtigt, mit Einwilligung des Bundesministers der
Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Ge-
§ 3
währleistungen zur Förderung der Wirtschaft ein-
(1) Der Bundesminister für Wirtschaft wird er- schließlich der freien Berufe bis zum Gesamtbetrag
mächtigt, zur Deckung von Ausgaben für das Jahr von 450 000 000 Deutsche Mark zu Lasten des ERP-
1979 Kredite in Höhe von Sondervermögens zu übernehmen.
952 000 000 Deutsche Mark
aufzunehmen. (2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden
die auf Grund der Ermächtigungen der früheren
(2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die Wirtschaftsplangesetze übernommenen Gewährlei-
Beträge zur Tilgun9 von im Jahr 1979 fällig wer- stungen angerechnet, soweit das ERP-Sonderver-
denden Krediten zu, deren Höhe sich aus der Fi- mögen noch in Anspruch genommen werden kann
nanzierungsübersicht (Teil II des Gesamtplans) er- oder in Anspruch genommen worden ist und für die
gibt. erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat.
1334 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I
(3) Eine Bürgschaft, Garuntic oder sonstige Ge- gaben bei Kap. 2 Tit. 831 21 - Erwerb von Beteili-
wührleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe gungen und beteiligungsähnlichen Rechten - ver-
anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen dar- wendet werden. Die Leistung der zuletzt genannten
aus in Anspruch genommen werden kann. Zinsen Ausgaben (Kap. 2 Tit. 831 21) bedarf der Einwilli-
und Kosten sind auf den Ermüchtigungsrahmen nur gung des Ausschusses für Wirtschaft des Deutschen
anzurechnen, soweit bei der Ubcrnahme ein gemein- Bundestages.
samer Haftunusbetrau für Hauptverpflichtung, Zin-
sen und Kosten foslgelegt wird. zweiter Teil
ERP-In vestitionshilfe
(4) Soweit das ERP-Sondcrvermögen ohne Inan-
spruchnahme von seiner Haflung frei wird oder Er- § 10
satz für erbrachte Leistun9en erlangt hat, ist eine
übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag Der diesem Gesetz beigefügte, nach § 2 des ERP-
nicht mehr c.rnzurechnen. Investi tionshilfegesetzes vom 17. Oktober 1967
(BGBI. I S. 989), zuletzt geändert durch das Zustän-
§ 7 digkeitsanpassungs-Gesetz, aufgestellte Wirtschafts-
Auf die in Kapitel 1 Titc>l G81 01 veranschlagte plan - Teil I b des Gesamtplans des ERP-Sonder-
Dankesspende findet § 2 des Gesetzes über die Ver- vermögens für das Jahr 1979 - wird in Einnahme
waltung des ERP-Sondervermögens keine Anwen- und Ausgabe auf
dung. 18 900 000 Deutsche Mark
§ 8 festgestellt.
Die Vorschriften des § 65 Abs. 7 der Bundeshaus- § 11
haltsordnunq finden im Jahr 1979 auf das Eigen- Der Bundesminister für 'Wirtschaft wird ermäch-
kapitalfinanzierungsprogramrn in Berlin keine An- tigt, Kredite bis zur Höhe von 48 200 000 Deutsche
wendung. In Beteiligungsvertrügen darf ein fester Mark zur Tilgung von im Jahr 1979 fällig werden-
Veräußerungspreis vereinbart werden. den Krediten aufzunehmen (Finanzierungsübersicht
- Teil II des Gesamtplans-).
§ 9
Die am 31. Dezember 1978 bei Kap. 1 Tit. 862 02 Dritter Teil
sowie bei Kap. 3 Tit. 866 01 und 866 02 des ERP- Gemeinsame Bestimmungen
Wirtschaftsplans 1978 nicht verausgabten Beträge in
Höhe von insgesamt 150 000 000 Deutsche Mark, die § 12
gemäß § 8 des Gesetzes über die Verwaltung des Die §§ 2 bis 8 gelten bis zum Tage der Verkün-
ERP-Sondervermögens in das Rechnungsjahr 1979 dung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1980 weiter.
übertragen worden sind, dürfen in diesem Jahr bis
zur Höhe von 120 000 000 Deutsche Mark zur Ver- § 13
stärkung der Ausgaben bei Kap. 1 Tit. 862 01 -
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1
Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner
des Dritten Uberleitungs,gesetzes auch im Land
'und mittlerer Unternehmen - , bis zur Höhe von
Berlin.
20 000 000 Deutsche Mark zur Verstärkung der Aus•
§ 14
gaben bei Kap. 2 Tit. 862 11 --- Investitionsdarlehen
an Unternehmen in Berlin - und bis zur Höhe von Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar
10 000 000 Deutsche Mark zur Verstärkung der Aus- 1979 in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt
und wird im Bundesgesetzblatt verkündet.
Bonn, den 7. August 1979
Der Bundespräsident
Carstens
Für den Bundeskanzler
Der Bundesminister für Verkehr
und für das Post- und Fernmeldewesen
K. Gscheidle
Der Bundesminister für Wirtschaft
Lambsdorff
Der Bundesminister der Finanzen
Matthöfer
Nr. 50 Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Ausgust 1979 1335
Gesamtplan
des ERP-Sondervermögens 1979
Teil I a: Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sonderver-
mögens vom 31. August 1953
Teil I b: Wirtschaftsplan nach § 2 des ERP-Investitionshilfegesetzes vom 17. Oktober 1967
in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des ERP-lnvestitionshilfegesetzes vom
24. Juli 1968
Teil II: Finanzierungsübersicht
Teil III: Kreditfinanzierungsplan
Anlage: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 1977
Teil I a
Wirtschaftsplan
nach § 7 des Gesetzes
über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
vom 31. August 1953
Kapitel 1 (Ausgaben): Bundesgebiet (ohne Berlin)
Kapitel 2 (Ausgaben): Berlin
Kapitel 3 (Ausgaben): Exportfinanzierung
Kapitel 4 (Ausgaben): Sonstige Ausgaben
Kapitel 5 (Einnahmen): Einnahmen
1336 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I
Kap.1
Titel Betrag Betrag
Ist-Ergebnis
für für
und Zweckbestimmung 1977
Funktion 1979 1978
DM DM 1 000 DM
1 2 3 4 5
Ausgaben
Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden
nach Maßgabe von Einzelrichtlinien vergeben.
Nr. 50 Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Ausgust 1979 1337
Bundesgebi~t (ohne Berlin)
Erläuterungen
Zu Kap. 1
Durch verbindliche Zusagen sind gebunden bei:
Jahr
Titel Zweckbestimmung 1979 1980 1981
in Mio DM
ß(j2 01 Kleine und mittlere Unternehmen
400 *)
862 03 Seehufenbetriebe ..................... 20 15
5 *) 10 *)
853 11 Abwasserreinigung ................... 25
862 11 Luftreinhaltung ......................
15 *)
681 01 Dankesspende ....................... 10 10 10
55 445 20
*) Im ERP-Wirtschallspl,111 1979 enthalten.
1338 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I
Kap.1
Betrag Betrag
Titel Ist-Ergebnis
und für für
Zweckbestimmung 1977
Funktion 1979 1978
DM DM 1 000 DM
1 2 3 4 5
862 01-691 Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner
und mittlerer Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 370 000 000 975 000 000 765 635
Verpflichtungsermädltigung ............... 400 000 000 DM
fällig im Jahr 1980
862 03-731 Investitionen von Seehafenbetrieben 30 000 000 27 500 000 17 485
Verpflichtungsermädttigung ............... 15 000 000 DM
davon fällig:
Jahr 1980 bis zu 5 000 000 DM
Jahr 1981 bis zu 10 000 000 DM
853 02-692 Investitionen von Gemeinden ...................... . 100 000 000 180 000 000 108 659
1
25 000000 ) 9 198
Im Vorjahr vcran,chlagt
1) bei Kap. 1 Tit. 862 02 ........................................................ 25 000 000 Dt,f
Umstellungsinvestitionen der gewerblichen \,Virtschaft
Nr. 50 -· Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Ausgust 1979 1339
Bundesgebiet (ohne Berlin)
Erläuterungen
Zu Tit. 862 01 Zu e)
Die ERP-Darlehensprogramme für kleine und mittlere Unter- Kleinen und mittleren Unternehmen soll die Einführung der
nehmen sollen - entsprechend den von der Bundesregie- elektronischen Datenverarbeitung erleichtert werden. Die
rung vorgele~Jlen „Grundsätzen einer Strukturpolitik für Darlehen dienen der Beschaffung von EDV-Anlagen und dem
kleine und mittlere Unternehmen" (vgl. ET-Drucksache Erwerb von Anwendungsprogrammen als Erstausstattung.
7/5248 vom 21. Mai 1976) - der Leistungssteigerung dienen.
Kooperationsvorhaben sollen bevorzu~Jt berücksichtigt wer- Zu f}
den, wenn sie eine Verbesserun~r der Leistungskraft der
Kooperationspartner bei Wahrung ihrer Selbständigkeit Vorgesehen sind Darlehen zur Errichtung, Erweiterung,
erwarten lassen. Rationalisierung und Umstellung von Unternehmen der Ver-
triebenen, insbesondere der Aussiedler im Sinne des § 1
Im einzelnen sind Darlehen vorgesehen für Abs. 2 Nr. 3 des Bundesvertriebenengesetzes und der Zuwan-
a) Vorhaben in regionalen Fördergebieten 625 000 000 DM derer aus der DDR.
b) Existenzgründungen und standortbe-
dingte Investitionen sowie Maßnahmen Zug)
gegen Lärm, Geruch und Erschütterungen 660 000 000 DM Die Darlehen sollen der Erhaltung der Vielfalt der Träger
c) betriebliche Ausbildun9sstätten, rich- der Meinungsbildung dienen; sie können zur Finanzierung
tungweisende Kooperationen . . . . . . . . . . . 15 000 000 DM technischer Einrichtungen der Herstellung und des Vertriebs
d) die Refinanzierung privater Kapitalbetei- von Zeitungen und Zeitschriften sowie der hierfür erforderli-
ligungsgesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 000 000 DM chen Baumaßnahmen gewährt werden.
e) die Einführung der elektronischen Daten-
verarbeitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 000 000 DM Zu h)
f) Unternehmen der Vertriebenen . . . . . . . . . 10 000 000 DM Der Betrag steht Partikulieren und Kleinreedern für den Bau
g) die Förderung kleiner und mittlerer Pres- und Umbau von Binnenschiffen zur Verfügung.
seunternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 000 000 DM
h) die Binnenschiffahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 000 000 DM Zu i)
i) Kredit- und BeteiligunusgarantiE!gemein- Die Darlehen sollen an Kreditgarantiegemeinschaften der
schaften (Haftungsfondsdarlehen) 4 000 000 DM mittelständischen gewerblichen Wirtschaft und der freien
1 370 000 000 DM Berufe sowie an Beteiligungsgarantiegemeinschaften zur Bil-
dung oder Erhöhung von Haftungsfonds gewährt werden.
Zu a)
Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen in den Gebie-
ten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Verpf!ichtungsermächtigung:
Wirtschaftsstruktur" können Darlehen für Investitionen
erhalten, wenn sie für die im Bundeshaushaltsplan (Kap. Zur besseren Kreditversorgung der kleinen und mittleren
09 02 Tit. 882 81 und 882 82} veranschlagten Mittel nicht Unternehmen, insbesondere im Regional- und Existenzgrün-
antragsberechtigt sind.. dungsprogramm, ist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur
Höhe von 400 000 000 DM auf das Aufkommen des Jahres
Von dem Ansatz sind 10 000 000 DM davon je 1980 erforderlich
5 000 000 DM Zonenrandgebiet und übrige Fördergebiete
für den unter f) genannten Personenkreis vorgesehen.
Zu b) Zu Tit. 862 03
Gefördert werden Die Mittel sollen die Wettbewerbslage der deutschen Seehä-
- Existenzgründungen von Nachwuchskräften und fen verbessern. 20 000 000 DM sind auf Grund einer früheren
- standortbedingte Investitionen Verpflichtungsermächtigung zugesagt.
von Unternehmen des Handels, Handwerks, Gaststätten- und
Beherbergungsgewerbes, des produzierenden Gewerbes und Verpflich tungsermächtigung:
des Kleingewerbes. Es können auch Investitionen zur Minde- Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine
rung von Lärm, Geruch und Erschütterungen gefördert wer-
den. Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 15 000 000 DM
auf das Aufkommen der Jahre 1980 und 1981 erforderlich.
Von dem Ansatz sind 20 000 000 DM für den unter Abschnitt
f) genannten Personenkreis vorgesehen.
Zu c) Zu Tit. 853 02
Die Darlehen sind zur Errichtung oder Erweiterung betriebli- Die Mittel sind vorgesehen für Vorhaben in Schwerpunktor-
cher Ausbildungsplätze (Lehrwerkstätten) bestimmt. ten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Außerdem können Kooperationsvorhaben kleiner und mittle- Wirtschaftsstruktur"; die Vorhaben müssen der Verbesse-
rer Unternehmen gefördert werden, die richtunuweisend für rung der Standortqualität dieser Orte dienen,
weitere Kooperationsvorhaben sein können.
Gefördert werden
Zu d) - Investitionen zur Steigerung des Wohn- und Freizeitwer-
Durch Refinanzierungsdarlehen an private Kapitalbeteili- tes einschließlich Modellanlagen für den Tourismus;
gungsgesellschaften soll kleinen und mittleren Unternehmen - Anlagen der Wasserversorgung, Abwasserreinigung und
die Beschaffung von haftendem Kapital erleichtert werden. -beseitigung sowie der Abfallbeseitigung.
1340 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I
Kap.1
Titel Betrag Betrag
Ist-Ergebnis
für für
und Zweckbestimmung 197'7
Funktion 1979 1978
DM DM 1 000 DM
1 2 3 4 5
681 01-029 Dankesspende .................................... 10 000 000 10 000 000 10 530
Titelgruppe
Titelgr. 01 Umweltschutz ..................................... (530 000 000) (365 000 000) (185 568)
Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig
853 11-330 Abwasserreinigung ................................ 415 000 000 275 000 000 151 649
853 12-330 Abfallwirtschaft ................................... 60 000 000 20 000 000 8 248
862 11-330 Luftr:einhaltung ................................... 55 000 000 70 000 000 25 671
Verpflichtungsermächtigung ............... 15 000 000 DM
fällig im Jahr 1980 134 600000 1) 33 436
45 000 000 2) 9 670
2 040 000 000 1762100 000
Im Vorjahr veranschlagt
1) bei Kap. 1 Tit. 862 04 ....................................................... 134 600 000 DM
Finanzierung von Aufträgen an deulsche Schiffswerften
2) bei Kap. 1 Tit. 862 06 ...........................•••...........•.....•..•... , 45 000 000 DM
Modernisiernng der deutschen Handelsllolte
(Beide Positionen werden ab 1979 vorn Bundeshaushalt übernommen)
Abschluß
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 10 000 000 DM
Ausgaben für Investitionen ........................ . 2 011 000 000 DM
Besondere Finanzierungsausgaben 19 000 000 DM
Gesamtausgaben 2 040 000 000 DM
Nr. 50 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Ausgust 1979 1341
Bundesgebiet (ohne_B_e_rl_in_)_~-----------------------
Erläuterungen
Zu Tit. 681 01 Zu Tit. 853 12
Aus Anlaß der 25. Wiederkehr der Verkündung des Mar- Die Mittel können für die Errichtung und maschinelle Aus-
shallplans (5. Juni 1972) hat die Bundesregierung einer damals stattung von Anlagen zur Abfallbeseitigung und Abfallver-
errichteten amerikanischen Stiftung (,,THE GERMAN wertung zur Verfügung gestellt werden.
MARSHALL FUND OF THE UNITED STA TES - A MEMO-
1
RIAL TO THE MARSHALL PLAN eine Dankesspende von
')
jährlich 10 000 000 DM für die Dauer von 15 Jahren (1972 bis
1986) zur1esagt. Die Stiftung fördert durch Zuschüsse an Zu Tit. 862 11
Einzelpersonen und Or1J<misationen innerhalb und außerhalb
der USA Forschtmgs- und Studienprogramme, die dem Ver- Die Mittel sollen der Errichtung und Erweiterung von Anla-
ständnis und der Lösnng bestimmter nationaler und interna- gen zur Luftreinhaltung, insbesondere kleiner und mittlerer
tionaler Probleme moderner Industriegesellschaften (z.B. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft dienen.
c;roßstadtprobleme, Umweltschutz, Bodennutzung, Arbeits-
welt, Medien, Nord-Süd-Dialog) dienen sollen.
Verpflichtungsermächtigung:
Zu Tit. 853 11 Das Programm der Luftreinhaltung soll weiterhin kontinuier-
lich fortgeführt werden. Es ist daher für das Jahr 1980 eine
Die Mittel sind für den Bau von Abwasserreinigungsanlagen Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 15 000 000 DM
bestimmt. erforderlich.
1342 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I
Kap.2
Betrag Betrag
Titel Ist-Ergebnis
und für für
Zweckbestimmung 1977
Funktion 1979 1978
DM DM 1 000 DM
1 2 3 4 5
Ausgaben
In Anbetracht der besonderen politischen Lage Berlins
können im Rahmen der veranschlagten Mittel Finan-
zierungshilfen gewährt oder Beteiligungen übernom-
men werden, bei denen die üblichen bankmäßigen und
betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen nicht oder
nicht in vollem Umfang vorliegen, die jedoch im Hin-
blick auf die politische Zielsetzung der Berlinhilfe ge-
rechtfertigt erscheinen; Entsprechendes gilt für die
Ubernahme von Gewährleistungen.
Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden
nach Maßgabe von Einzelrichtlinien vergeben.
Titelgruppe
Titelgr. 01 ERP-Investitionsprogramm (415 000 000) (374 300 000) (375 863)
862 11-691 Investitionsdarlehen an Unternehmen .............. . 415 000 000 374 300 000 374 638
Einsparungen dienen zur Deckung von Ausgaben bei
Tit. 862 12.
Die Ausgaben bei Tit. 862 11 und 862 04 sind in Höhe von
5 000 000 DM gegenseitig deckungsfähig.
Die Ausgaben bei Tit. 862 11 und Tit. 861 01 sind gegenseitig
deckungsfähig.
Die Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei
Tit. 831 21 überschritten werden.
Einsparungen bis zur Höhe von 30 000 000 DM dienen zur
Verstärkung der Ausgaben bei Tit. 831 21.
Verpflichtungsermächtigung ............... 70 000 000 DM
davon fällig:
Jahr 1980 bis zu 40 000 OOODM
Jahr 1981 bis zu 30 000 000 DM
862 12--699 Betriebsmittelkredite an Unternehmen ............. .
Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei
Tit. 862 11 geleistet werden.
862 13-699 Umwandlung von Beteiligungen in Darlehen ........ . 1 225
Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Kap. 5
Tit. 133 02 geleistet werden.
Nr. 50 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Ausgust 1979 1343
Berlin
Erläuterungen
Zu Kap. 2
Durch verbindliche Zusagen sind gebunden bei:
Jahr
Titel Zweckbestimmung 1979 1980 1981 1982
in Mio DM
862 11 Investitionskredite .................. . 70 30
40 *) 30 *)
685 01 Wirtschaftsnahe Forschung ........... . 1,8 1,0
1,8 *) 1,0 *)
831 21 Erwerb von Beteiligungen und beteili-
gungsähnlichen Rechten .............. .
20 *)
831 23 Konsolidierung bei Beteiligungen ..... 100 70
20 *) 50 *) 50 *)
171,8 182,8 81,0 50,0
*) Im ERP-Wirlschaftsplan 1979 enthalten.
Zu Tit. 86211
Die Berliner Wirtschaft hat nach wie vor einen erheblichen
Bedarf an Investitionsdarlehen. Die veranschlagten Mittel
sollen für
a) die Errichtung neuer Betriebe,
b) die Erweiterung, Rationalisierung und Umstellung von
Betrieben
verwendet werden.
Verpilichtungsermächtigung:
Die Förderung der Berliner Wirtschaft soll auch in den
Jahren 1980 und 1981 fortgeführt werden. Damit bereits 1979
Projekte begonnen werden können, für die erst in den oben
genannten Jahren Mittel zur Verfügung zu stehen brauchen,
ist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von
70 000 000 DM erforderlich.
Zu Tit. 862 13
Beteiligungen an Berliner Unternehmen können bei Fällig-
keit (Ablauf der vereinbarten Laufzeit gemäß Beteiligungs-
vertra~J) in ERP-Darlehen umgewandelt werden.
(V~Jl. Einnahmen bei Kap. 5 Tit. 133 02)
1344 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I
Kap.2
Titel Betrag Betrag
für Ist-Ergebnis
und für
Zweckbestimmung 1977
Funktion 1979 1978
DM DM 1 000 DM
1 2 3 4 5
861 01-692 Förderung des Absatzes Berliner Erzeugnisse ........ 40 000 000 95 000 000 68 050
Die Ausgaben bei Tit. 861 01 und Tit. 862 11 sind gegenseitig
deckungsfähi g.
862 04-691 Aufbaumaßnahmen •••• 1 ••••••••••••••••••••••••••• 5 000 000 5 000 000 2 867
Die Ausgaben bei Tit. 862 04 und Tit. 862 11 sind in Höhe
von 5 000 000 DM gegenseitig deckungsfähig.
652 01-699 Bevorr a tungs,maßnahmen •• 1 ••••••••••••••••••••••• 1500000 8 200 000
685 01-171 Wirtschaftsnahe Forschung ...................... ... , 2 800 000 2 800 000 2159
Verpflichtungsermächtigung ............... 2 800 000 DM
davon fällig:
Jahr 1980 bis zu .......................... 1800000 DM
Jahr 1981 bis zu .......................... 1000000 DM
685 02-643 Ausstellungen und Messen ......................... 2 000 000 2 000 000 2 000
685 03-699 Sonstige wirtschaftliche Förderungsmaßnahmen ...... 500 000 500 000 548
Nr. 50 Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Ausgust 1979 1345
Berlin
Erläuterungen
Zu Tit. 861 01 wirtschaftliche Entwicklung verwendet werden können. Die
geförderten Forschungsvorhaben liegen insbesondere auf
Veranschlanl sind Darlehen für die den Gebieten der Materialprüfung, Elektronik und der Schiff-
a) gewerbliche Wirtschaft ............... . 36 000 000 DM bautechnik. Die Mittel werden Wissenschaftlern, die ihren
b) Schiffahrt ........................... . 1000000 DM Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Berlin haben und in der Regel
c) Ve1kehrsbctriclie 3 000 000 DM Angehörige von wissenschaftlichen Institutionen in Berlin
sind, über diese Institutionen zur Verfügung gestellt.
40000000 DM
Zu a) Verpflich tungsermächtigung:
Die Miltd sind für die anteilige Finanzierung von Aufträgen Die Förderung der wirtschaftsnahen Forschung in Berlin soll
westdeutscher Auftraggeber an Berliner Unternehmen vor- auch in den kommenden Jahren kontinuierlich fortgeführt
gesehen. Von clem Ansatz können bis zu 10 000 000 DM für werden. Damit bereits 1979 Vorhaben begonnen werden
Auslandsaufträge vPrwenclc!l werden. können, für die erst in den Jahren 1980 und 1981 weitere
Mittel zur Verfügung stehen brauchen, sind Verpflichtungs-
Zu b) ermächtigungen bis zur Höhe von insgesamt 2 800 000 DM
erforderlich.
Die Millcl sind für die anteilige Finanzierung von Schiffbau-
aufträ~Jen westdeutscher Auftra~Jgeber nach Berlin vorgese-
hen.
Zu Tit. 685 02
Zu c) Die veranschlagten Mittel sind für Ausstellungen und Mes-
Der Beln1q soll Betrieben des öffentlichen Personennahver- sen vorgesehen.
kehrs für Rationalisierungs- und Modernisierungsmaßnah- Wie in den Vorjahren soll im Rahmen der Import-Ausstel-
men zur Verfüqung gestellt werden. Er ist für die anteilige lung „Partner des Fortschritts" die deutsche Wirtschaft mit
Finanzierung von Aufträgen westdeutscher Auftraggeber den Problemen der Entwicklungsländer vertraut gemacht
nach Berlin bestimmt. werden. Gleichzeitig erhalten diese Länder Gelegenheit, ihre
Erzeugnisse auszustellen und dadurch Geschäftsverbindun-
Zu Tit. 862 04 gen mit der deutschen Wirtschaft anzuknüpfen.
Die Darlehen sind zur anteiligen Finanzierung des Auf- und Die „Internationale · Börse des Tourismus/Internationale
Neubaues von Geschäftshäusern und, soweit erforderlich, Boots- und Freizeitschau" hat sich zu einer bedeutenden
von Einrichtunrien kultureller Bedeutung vorgesehen. Veranstaltung .entwickelt, die unabhängig von der Ausstel-
lung „ Partner des Fortschritts" stattfindet.
Zu Tit. 652 01 Ferner führt Berlin seit 1969 zweimal jährlich die Mode-
Das Land Berlin halte 1962 ein zinsloses ERP-Darlehen in messe „Interchic" durch.
Höhe von 14 800 000 DM zur Teilfinanzierung des Klinikums Diese Ausstellungen werden anteilig aus Mitteln des Landes-
der Freien Universität erhalten. Hierbei handelte es sich um haushalts Berlin und des ERP-Sondervermögens finanziert.
Mittel, die cler Bevorratun9 Berlins zufließen sollten, hierfür
aber noch nicllt benötiqt wurden. Das Darlehen zugunsten Die veranschlagten Mittel können auch für sonstige Ausstel-
des Klinikums wurde daher unter der Bedingung gewäh:i;t, lungen und Messen in Berlin verwendet werden.
claß die Rückflüsse im Bedarfsfall für die Bevorratung Berlins
zur Verfü9un9 stehen. Dieser Fall ist inzwischen eingetreten.
Dcmqemäß sind die bis 1978 uufgelaufenen Tilgungsraten für Zu Tit. 685 03
die Bevorratunu einueselzt worden. Die restlichen Tilgungs-
raten - 1979 bis 1983 jährlich ca. 1 500 000 DM - werden Nach einer mit der Regierung der Vereinigten Staaten von
hierfür ebenfalls benötiut. Amerika im Jahr 1968 getroffenen Vereinbarung hat das
ERP-Sondervermögen jährlich 500 000 DM für Zwecke zur
Verfügung zu stellen, die sowohl der Förderung der Berliner
Zu Tit. 685 01 Wirtschaft als auch den Interessen der Vereinigten Staaten
Die Mittel (Zuschüsse) sind für die Förderung von For- von Amerika dienen.
sclrnn~Jsvorhaben veranschlagt, deren Ergebnisse erwarten Hierunter fällt u. a. die finanzielle Unterstützung der ameri-
lassen, daß sie üls Aus9an9spunkt für die technische und kanischen Teilnahme an der Internationalen Grüne.n Woche.
1346 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I
Kap.2
Betrag Betrag
Titel Ist-Ergebnis
für für
und Zweckbestimmung 1977
Funktion 1979 1978
DM DM 1 000 DM
1 2 3 4 5
Titelgruppe
Titelgr. 02 Eigenkapitalfinanzierungsprogramm (120 000 000) (215 000 000) (77 651)
831 21-691 Erwerb von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen
Rechten ......................................... . 20 000 000 15 000 000 9 000
Einsparungen dienen zur Verstärkung der Ausgaben bei
Tit. 862 11.
Die Ausgaben dürfen bis zu 30 000 000 DM der Einsparungen
bei Tit. 862 11 überschritten werden.
Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . 20 000 000 DM
davon fällig:
im Jahr 1980 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 000 000 DM
Die Leistung der Ausgaben bis zur Höhe von 12 000 000 DM
und die Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung
bis zur Höhe von 20 000 000 DM bedürfen der Einwilligung
des Ausschusses für Wirtschaft des Deutschen Bundestages.
831 22 691 Erwerb von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen
Rechten durch Umwandlung bereits gewährter Dar-
lehen ............................................ .
Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Kap. 5
Tit. 182 02 geleistet werden.
Die Leistung der Ausgaben lJis zur Höhe von 18 000 000 DM
bedarf der Einwilligung des Ausschusses für Wirtschaft des
Deutschen Bundestages.
831 23 691 Konsolidierung bei Beteiligungen 100 000 000 200 000 000 68 651
Verpflichtungsermächtigung ............... 120 000 000 DM
davon fällig:
Jahr 1980 bis zu . . . . . . . . .. .. . . .. .. .. .. .. .. 20 000 000 DM
Jahr 1981 bis zu .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. 50 000 000 DM
Jahr 1982 bis zu 50 000 000 DM
Gesamtausgaben 586 800 000 702 800 000
Abschluß
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 105 300 000 DM
Ausgaben für Investitionen ....................... . 441 500 000 DM
Besondere Finanzierungsausgaben 40 000 000DM
Gesamtausgaben 586 800 000 DM
Nr. 50 Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Ausgust 1979 1347
Berlin
Erläuterungen
Zu Tit. 831 21
Das ERP-Sondervermögen kann Beteiligungen an Berliner
Unternehmen vorübergehend erwerben, um deren Eigen-
kapital zu verstärken. Dazu gehört auch der Erwerb von
Beteiligungen, die mit den Konsolidierungsmaßnahmen ge-
mäß Tit. 831 23 in Zusammenhang stehen; hierfür ist eine
Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 20 000 000 DM
auf das Aufkommen des Jahres 1980 erforderlich (vgl. Er-
lüuterungen zu Tit. 831 23).
Zu Tit. 831 22
ERP-Darlehen an Berliner Unternehmen können in Beteili-
gungen umgewandelt werden, um das Kapital dieser Unter-
nehmen dem ausgeweiteten Geschäftsumfang anzupassen.
(Vgl. Einnahme Kap. 5 Tit. 182 02)
Zu Tit. 831 23
Die veranschlagten Mittel dienen dem Teil-Ausgleich des im
Jahre 1.977 entstandenen Verlustes eines Berliner Unterneh-
mens, an dem das ERP-Sondervermögen auf Grund früherer,
im Rahmen des Eigenkapitalfinanzierungsprogramms gelei-
steter Hilfen mit knapp. 99 °/o beteiligt ist. Die Bereitstellung
der Mittel, die als Zuschuß für die Sanierung des Unterneh-
mens vorgesehen sind, ist im Interesse des Unternehmens
und des Landes Berlin, nicht zuletzt im Hinblick auf die Er-
haltung von Arbeitsplätzen, erforderlich. ·Der Verlustaus-
gleich ist die entscheidende Basis eines Konzepts, das die
Konsolidierung des Unternehmens sicherstellen soll. Die Mit-
tel sind auf Grund einer Verpflichtungsermächtigung aus dem
Jahr 1978 zugesagt.
Darüber hinaus ist bei dem Unternehmen aufgrund unvor-
hergesehener Ereignisse für die Geschäftsjahre 1978 und
1979 mit weiteren Verlusten zu rechnen, deren Höhe (ein-
schließlich eines Verlustvortrages aus 1977) sich voraus-
sichtlich auf insgesamt rd. 180 000 000 DM belaufen wird.
Dieser Betrag soll unter bestimmten Voraussetzungen eben-
falls aus dem ERP-Sondervermögen bereitgestellt werden.
Er unterliegt in Höhe von 60 000 000 DM einer qualifizierten
Sperre (vgl. § 9 Satz 2 des Gesetzes; Kap. 2 Tit. 831 21 und
831 22). Von dem Gesamtbetrag von 180 000 000 DM brau-
chen im Jahr 1979 - nach Aufhebung der Sperre - lediglich
40 000 000 DM als Kapitalzuführung aus Tit. 831 21 (ein-
schließlich § 9 des Gesetzes) und 831 22 geleistet zu werden.
Zur Deckung der übrigen 140 000 000 DM sind Verpflich-
tungsermächtigungen vorgesehen, davon 20 000 000 DM bei
Tit. 831 21 - fällig im Jahr 1980 - , die in die erwähnte
Sperre einbezogen sind; d.ie restlichen, der Sperre nicht
unterliegenden 120 000 000 DM sind bei dem hier erläuter-
ten Konsolidierungs-(= Zuschuß-)Titel 831 23 (20 000 000 DM
für 1980, je 50 000 000 DM für 1981 und 1982) veranschlagt.
1348 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I
Kap.3
Titel
Betrag Betrag
Ist-Ergebnis
für für
und Zweckbestimmung 1977
1979 1978
Funktion
DM DM 1 000 DM
1 2 3 4 5
Ausgaben
866 Ol 023 Finanzierungshilfe für Lieferungen und Leistungen in
Entwicklungsländer (Exportfonds II) ............... . 90 000 000 90 000 000 88 014
Verpflichtungsermächtigung ............... 270 000 000 DM
davon fällig:
Jahr 1982 bis zu . . . . .. . .. . . .. . . . . . . . . . . . . . 90 000 000 DM
Jahr 1983 bis zu 90000 000DM
Jahr 1984 bis zu 90000 000DM
110 000000 1) 110 000
25 000 000 2) 8 277
Gesamtausgaben 90 000 000 225 000 000
Im Vorjahr veranschlaqt
1) bei Kap. 3 Tit. 866 01 ..........................••...........••.............• 110 000 000 DM
Beitrag im Rahmen bilateraler Zusammenarbeit (Kapitalhilfe)
2) bei Kap. 3 Tit. 866 02 . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . • • • . • . . . • . . . • . 25 000 000 DM
Förderunq von Niederlassunqen deutscher Unternehmen in Entwicklungsländer
(Beide Positionen werden ab 1979 vom Bundeshaushalt übernommen)
Abschluß
Besondere Finanzierungsausgaben 90 000 000 DM
Nr. 50 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Ausgust 1979 1349
Exportfinanzierung
Erläuterungen
Zu Kap. 3
Auf dieses Kapitel findet die Präambel zu Kap. 1 Anwen-
dung.
Durch verbindliche Zusagen sind gebunden bei:
Jahr
Titel Zweckbestimmung 1979 1980 1981 1982 1983 1984
in Mio DM
866 01 Finanzierungshilfe
für Lieferungen in
Entwicklungsländer 90 90 90
90 *) 90 *) 90 *)
•) Im ERP-Wirtsd1aftsplan 1979 enthalten.
Zu Tit. 866 01 (im Vorjahr 866 03)
Die Darlehen, die aufgrund früherer Verpflichtungsermächti-
gungen zugesagt sind, dienen der Finanzierung von Lieferun-
gen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von
Investitionsgütern in Entwicklungsländer. Die Kreditanstalt
für Wiederaufbau verstärkt die ERP-Darlehen im Verhältnis
1 : 3 mit Mitteln, die sie auf dem Geld- und Kapitalmarkt
beschafft, so daß für den Exportfonds II jährlich Finanzie-
rungsmittel in Höhe von 360 Mio DM zur Verfügung stehen.
Mit den Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von jeweils
90 000 000 DM für die Jahre bis 1984 - davon neu je
90 000 000 DM für 1982 bis 1984 - ist eine kontinuierliche
Förderung der langfristigen Exportgeschäfte mit den Ent-
wicklungsländern sichergestellt. Die Verpflichtungsermächti-
gungen für 1983 und 1984 sind vor allem zum Ausgleich für
in Abgang zu stellende Reste aus Vorjahren erforderlich;
hierbei handelt es sich um zugesagte, aber noch nicht ausge-
zahlte Beträ9e, deren spätere Auszahlung durch entspre-
chende neue Ermächtigun9en gewährleistet sein muß.
Für denselben Verwendungszweck stehen als Darlehen wei-
tere ERP-Mittel in Höhe von ursprünglich 500 Mio DM zur
Verfügung, die revolvierend eingesetzt und durch die Kredit-
anstalt für Wiederaufbau bis zu einem Gesamtvolumen von
2 Mrd DM verstärkt werden (Exportfonds 1). Diese ERP-Mit-
tel sind in den früheren ERP-Wirtschaftsplänen bis ein-
schließlich 1978 unter Kap. 6 veranschlagt worden; die Ver-
anschlagung entfällt ab 1979 aus haushaltsmäßigen Gründen.
Seit 1978 werden die ERP-Mittel des Exportfonds I aufgrund
einer Vereinbarung zwischen der Kreditanstalt für Wieder-
aufbau und dem Bundeswirtschaftsministerium vom Dezem-
ber 1977 in Raten zurückgezahlt und dem Fonds in gleicher
Höhe Mittel zugeführt, die der Verzinsung der ERP-Rücklage
bei der KW entsprechen. Die Rückzahlungen bemessen sich
nach der Höhe der vertragsmäßigen Verzinsung der in der
KW-Bilanz als „Rücklage aus Mitteln des ERP-Sondervermö-
gens" und in der ERP-Bilanz (Zusammenstellung der Vermö-
genswerte und Verpflichtungen des ERP-Sondervermögens,
vgl. unten Seite 40) als „Sondereinlage" unter dem Abschnitt
„Sonstige Forderungen" ausgewiesenen Position C 3. Der
Betrag, um den sich der ERP-Finanzierungsanteil am Export-
fonds I im Jahr 1979 reduziert, wird voraussichtlich bei rd.
20 Mio DM liegen; er ist in den bei Kap. 5 Tit. 182 01 - 691
(Tilgung von Darlehen} veranschlagten Einnahmen enthal-
ten. Da die Kreditanstalt den Fonds aus Eigenmitteln auf
2 Mrd DM aufstockt, bleibt die Exportfinanzierungshilfe
selbst unverändert.
1350 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I
Kap.4
Titel Betrag Betrag
Ist-Ergebnis
und für für
Zweckbestimmung 1977
Funktion 1979 1978
DM DM 1 000 DM
1 2 3 4 5
Ausgaben
526 01--680 Gerichts- und ähnliche Kosten ...................... 55 000 55000 29
531 01-013 Kosten zur Durchführung von Veröffentlichungen und
Untersuchungen ................................... 500 000 500 000 162
532 01-680 Kosten zur Durchführung von Prüfungen ............ 40000 40 000
671 01-680 Bearbeitungsgebühren ............................. 1000000 1000000 848
671 02-680 Sächliche Verwaltungsausgaben .................... 5 000 5 000
575 01-928 Verzinsung der Kredite ............................ 167 600 000 165 000 000 87 111
575 02-923 Kosten der Kreditaufnahme ............ ·............ 4 000 000 3 000 000 606
870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen ............. 5 000 000 5 500 000 673
Gesamtausgaben 178 2-00 000 175100 000
Abschluß
Sächliche Ausgaben .............................. . 1 600 OOODM
Schuldendienst ................................... . 171600000 DM
Besondere Finanzierungsausgaben 5000000DM
Gesamtausgaben 178 200 000 DM
Nr. 50 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Ausgust 1979 1351
Sonstige Au_sgaben
Erläuterungen
Zu Tit. 526 01 Zu Tit. 575 01 ·
Die Mittel sind zur Abclcckunq von Kosten und Gebühren für Der Betrag ist für die Verzinsung der aufgenommenen Kre-
die Einziehung von Forderun~ien, für die Rechtsverfolgung dite vorgesehen.
und Rechtsverteidigung vorgesehen.
Zu Tit. 575 02
Zu Tit. 531 01 Die veranschlagten Mittel dienen zur Deckung der Disagio-
Mit di0sen Mitteln sollen inslwsondere Maßnahmen der kosten für die gemäß §§ 3 und 4 des ERP-Wirtschaftsplange-
Offentlichkcitsarbeit finanziert werden, die mit der Verwal- setzes 1979 aufzunehmenden Kredite.
tung des ERP-Sondervcrmögens in Zusammenhang stehen.
Hierzu gehört in erster Linie die _jährliche ERP-Broschüre, in Zu Tit. 870 01
cler über Tätiqkeit und Pro~Jrnmm des ERP-Sondervermögens
berichtet wird. Darüber hinaus können für die zweckmäßige Nach
und wirksame VerWl!JHlung der ERP-Mittel Untersuchungen 1. § 2 des Dritten Gesetzes über die Ubernahme von Sicher-
und sonstige Erhebu1ic1cn v<n~JE'nommen werden. heitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der
deutschen Wirtschaft vom 6. Dezember 1954 (BGBI. I
s. 365),
Zu Tit. 532 01 2. § 1 des Gesetzes zur Ergänzung des Dritten Gesetzes über
Veranschlagt sind Kosten für Prüfungen, die im Zusammen- die Ubernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährlei-
hang mit der Gewährung von Krediten und der Ubernahme stungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft vom
von Gewährleistungen erforderlich werden. 17. Mai 1957 (BGBl. I S. 517),
3. § 5 des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1962 vom 1. Juni
1962 (BGBl. II S. 645) und
Zu Tit. 671 01 4. den ERP-Wirtsc:haftsplangesetzen 1964 bis 1978
Hier sind die vom ERP-Sonclervcnnö~Jen zu erstattenden konnte bzw. kann das ERP-Sondervermögen Gewährleistun-
Bearbeitun~Jsgebühren der Kreditinstitute veranschlagt, gen bis zum Gesamtbetrag von 856 000 000 DM zu seinen
soweit sie nicht aus der Zinsmar9e zu decken sind. Dazu Lasten übernehmen. Ein Teilbetrag von 406 000 000 DM (aus
gehören insbesondere clie Cebühren für die treuhänderische den Ermächtigungen gemäß den vorstehenden Punkten 1, 2
Verwallunq von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen und 3) ist durch Gewährleistungen voll belegt. Die Verpflich-
(z.B. wenn das ERP-Sonclervermögen aus Bürgschaften in tungen aus diesen Ermächtigungen betrugen zum 31. Dezem-
Anspruch genommen wird und den Hauptleihinstituten die ber 1977 85 108 943,87 DM.
Weiterverfolgunq der auf düs ERP-Sondcrvermögen überge- Das restliche Gewährleistungsvolumen von 450 000 000 DM
gangenen Forclerun~Jen übertragen worden ist) sowie die (aus der jeweiligen Ermächtigung gemäß Punkt 4), für das
Gebühren, die für die Ubernahme und Verwaltung von Betei- ein revolvierender Einsatz zugelassen ist, war am 31. Dezem-
ligungen im Rahmen des Eirienkapitalfinanzierungspro- ber 1977 mit Verpflichtungen im Betrag von
gramms Berlin (vc~l. Kap. 2 Tit. 831 21 und 22) und für die 164 883 396,80 DM belegt.
Bearbeitunq von Krediten zu erleichterten Beclingunqen (vgl.
Kap. 2 Tit. 862 13) an die Berliner Industriebank AG zu Der Gesamtbetrag der Verpflichtungen des ERP-Sonderver-
zahlen sincl. mögens aus Gewährleistungen betrug somit am 31. Dezember
1977 249 992 340,67 DM.
Zu Tit. 671 02 Die veranschlagten Mittel sind zur Deckung von Inanspruc:h-
nahmen des ERP-Sondervermögens aus solchen Verpflich-
Der Betraq ist geschützt. tungen vorgesehen.
1352 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I
Kap.5
Titel Betrag Betrag
Ist-Ergebnis
und für für
Zweckbestimmung 1977
Funktion 1979 1978
DM DM 1 000 DM
1 2 3 4 5
Einnahmen
119 01--680 Rückflüsse, Erlöse uncl Erträge aus Zuschüssen 30 000 30 000 59
119 02-680 Stundungs-, Verzugszinsen u. a ..................... . 110 000 110 000 284
119 99-680 Vermischte Einnahmen ........................... . 614
121 01-853 Erträge aus Beteiligungen ......................... . 1650000 1650000 1 530
121 02-691 Erträge aus Beteiligungen im Rahmen der Eigenkapital-
finanzierung ..................................... . 1000000 1000000 1 253
131 01-873 Erlöse aus der Vertiußerung von Grundbesitz ....... . 3 000 000
133 01-691 Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen im Rah-
men der Eigenkapitalfinanzierung .................. . 2
(ohne Umwandlun9 von Beteiligungen in Darlehen}
133 02-691 Einnahmen aus der Umwandlung von Beteiligungen in
Darlehen ........................................ . 1 225
Die Einnuhmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Kap. 2
Tit. 862 13.
141 01-680 Vergütungen für die Ubernahme von Gewährleistungen 110 000 120 000 110
141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewähr-
leistungen 80 000 160 000 2 032
162 01-691 Zinsen aus Darlehen .............................. . 455 800 000 456 810 000 473 507
162 02-691 Einnahmen aus Disagio ........................... . 15 735
162 03-872 Zinsen aus Wertpapieren und sonstige Zinsen . . . . . . . . 10 500 000 10 500 000 13 678
182 01-691 Tilgung von Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 470 720 000 1 481 320 000 1346270
(ohne Umwandlung von Darlehen in Beteiligungen)
H32 02-691 Einnahmen aus cler Umwandlung von Darlehen in Be-
teiligungen ...................................... .
Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Kap. 2
Tit. B11 ??..
325 02-928 Einnahmen aus Krediten .......................... . 952 000 000 846 000 000 - 57 918
360 01--970 Vortrag aus Vorjahren 67 300 000
Gesamteinnahmen 2 895 000 000 2 865 000 000
Abschluß
Verwaltungseinnahmen 110 000 DM
Ubrige Einnahmen 2 894 890 000 DM
Gesamteinnahmen 2 895 000 000 DM
Nr. 50 Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Ausgust 1979 1353
Einnahmen
Erläuterungen
6
Zu Tit. 119 01 Zu Tit. 141 02
Die Empfänger von ERP-Zuschüssen sind verpflichtet, Erlöse Der Betrag ist geschätzt.
aus dem Verkauf unbrauchbar oder entbehrlich gewordener
Geräte, Ausstattunusucqenstände und dergleichen sowie
Reingewinne aus der Verwerltniu von Forschungsergebnis- Zu Tit. 162 01
sen (Lizenz~Jebührcn usw.) an das ERP-Sondervermögen Veranschlagt sind Zinsen
abzuführen.
a) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau 311 620 000 DM
b) von der Berliner Industriebank AG . . . . 50 160 000 DM
Zu Tit. 119 02
c) von der Lastenausgleichsbank . . . . . . . . 50 200 000 DM
Der Betrag ist ~Jcschä lzt. d) aus Darlehen an Gemeinden . . . . . . . . . . 36 300 000 DM
e) von Sonstigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 520 000 DM
Zu Tit. 121 01 455 800 000 DM
Das ERP-Son<lcrvcrmögen ist an der Berliner Industriebank
mit 34 000 000 DM und an der Lastenausgleichsbank mit Zu Tit. 162 03
3 000 000 DM betcili9t. Der Betra9 ist geschätzt.
Zu Tit. 121 02 Zu Tit. 182 01
Veranschlagt sind Erträ\Je aus Dclciligungcn, die im Rahmen Veranschlagt sind Tilgungen
des Eiqenkapilalinanzierun!Jspronramms übernommen wor- a) durch die Kreditanstalt für Wieder-
den sind. aufbau ............................ . 947 920 000 DM
b) durch die Berliner Industriebank AG .. 299 680 000 DM
Zu Tit. 131 01 c) durch die Lastenausgleichsbank ... . 141 400 000 DM
Nach einer mit dem Bundesminister der Finanzen und dem d) von Darlehen an Gemeinden ..... . 64 600 000 DM
Bundesminister für ErnährunrJ, Landwirtschaft und Forsten e) durch Sonstige .................... . 17 120 000 DM
getroffenen Vercinbarunu soll der rcslliche Teil eines Grund-
stücks, das dem ERP-Sondcrvermögen auf Grund eines früher 1 470 720 000 DM
gewährten Zuschusses übertragen worden war, an den Bun-
deshaushalt (BML - Kc1p. 10 10 Til. 821 Ol) veräußert werden. Zu Tit. 325 02
Gemäß § 3 Abs. 1 ERP-Wirtschaftsplangesetz 1979 können
Geldmittel im Wege des Kredits beschafft werden. Die Ver-
Zu Tit. 141 01
anschlagung der Netto-Kreditaufnahme entspricht der Vor-
Für die Ubernahme von Cewährleistun9en ist qrundsätzlich schrift des § 15 Abs. 1 Satz 2 BHO (vgl. im übrigen Finanzie-
eine Veruütunri an das ERP-Sondervennö9en zu zahlen. run9sübersicht Teil II Nr. 4).
1354 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I
Anlage I
zu Kap. 1 - Ausgaben -
Titel
862 01 Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner und mittlerer Unternehmen
Ist-Ergebnis
1979 1978 1977
Funktion DM DM DM
634 Verarbeitende Industrie ........................... . 97 130 216,-
635 Handwerk und Kleingewerbe ...................... . 187 839 510,-
641 Handel .......................................... . 202 199 932,-
650 Fremdenverkehr .................................. . 42 518 780,-
670 Sonstige Dienstleistungen ......................... . 29 776 900,-
680 Sonstige Bereiche ................................ . 41 469 142,62
Zonenrandgebiete
G91 Betriebliche Investitionen 164 700 317,-
Summe 765 634 795,62
Ansatz 1 370 000 000 975 000 000
Abschluß
davon entfallen auf
Zuweisungen besondere
sächliche Schulden- In- Finan-
Kap. Bezeichnung Einnahmen Ausgaben und Zu- vestitionen
Ausgaben dienst schüsse für zierungs-
lfd. Zwecke ausgaben
DM DM DM DM DM DM DM
Bundesgebiet
(ohne Berlin) 2 040 000 000 10 000 000 2 011 000 000 19 000 000
2 Berlin ........... 586 800 000 105 300 000 441500000 40 000 000
3 Exportfinanzie-
rung ............ 90 000 000 90 000 000
4 Sonstige Ausgaben 178 200 000 1600000 171 600 000 5 000 000
5 Einnahmen ...... 2 895 000 000
2 895 000 000 2 895 000 000 1600000 171 600 000 115 300 000 2 452 500 000 154 000 000
Nr. 50 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Ausgust 1979 1355
Teil I b
Wirtschaftsplan
nach§ 2 des ERP-Investitionshilfegesetzes
vom 17. Oktober 1967
in der Fassung des Gesetzes
zur Änderung des ERP-Investitionshilfegesetzes
vom 24. Juli 1968
1356 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I
------------
Kap.
Titel
Betrag Betrag
Ist-Ergebnis
für für
und Zweckbestimmung 1971
1979 1978
Funktion
-- ··-··--------
DM DM 1 000 DM
2 3 4 5
Einnahmen
191 01 GH0 Stundungs-, Verzugszinsen u. a.
119 99-680 Vermischte Einnahmen ........................... .
153 01-692 Zinsen aus Darlehen und sonstige Zinsen ........... . 6 900 000 8 500 000 10 801
173 01--692 Tilgung von Darlehen ............................. . 47 800 000 56 000 000 62 689
221 01-692 Zuführungen aus dem Bundeshaushalt .............. . 12 000 000 14 000 000 14 215
325 01--928 Einnahmen aus Krediten .......................... . - 47 800 000 - 56 000 000 - 62 733
Tilgungen von Krediten dürfen bis zur Höhe der Ist-Ein-
nahmen bei Tit. 173 01 geleistet werden.
Gesamteinnahmen 18 900 000 22 500 000
Ausgaben
539 99-680 Vermischte Ausgaben
575 01-928 Verzinsung der Kredite ........................... . 18 900 000 22 500 000 25 059
Abschluß
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
Ubrige Einnahmen ................................ . 18 900000DM
Gesamteinnahmen 18 900 000 DM
Ausgaben
Sächliche Ausgaben
Ubrige Ausgaben 18 900 000 DM
Gesamtausgaben 18 900 000 DM
Nr. 50 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Ausgust 1979 1357
Investitionshilfe
Erläuterungen
- ·-----·--····----------------------------------------------
Zu Tit. 153 01
Veranschlagt sind die von den Darlehensnehmern zu leisten-
den Zinsverpflichtungen.
Zu Tit. 173 01
Veranschlagt sind die von den Darlehensnehmern zu erbrin-
qenden Tilgungen.
Zu Tit. 221 01
Nach § 1 Abs. 2 des ERP-Investitionshilfegesetzes vom
17. Oktober 1967 in der Fassung des Gesetzes zur Änderung
des ERP-Investitionshilfegesetzes vom 24. Juli 1968 wird der
Unterschiedsbetrag zwischen den Zinseinnahmen und den zu
za blenden Zinsen aus dem Bundeshaushalt erstattet (vgl.
Kap. 60 02 Tit. 625 01).
Zu Tit. 325 01
Da die Darlehensgewährung im Rahmen der Investitionshilfe
abqeschlossen ist, kann auch die hierfür erforderliche Kre-
ditfinanzierung entsprechend den Tilgungseingängen aus den
qewährten Darlehen weiter abgebaut werden. Der veran-
schlagte Betrag verringert die bestehenden Kreditverpflich-
tungen (vgl. auch Finanzierungsübersicht Teil II Nr. 4).
Zu Tit. 575 01
Veranschlagt sind die Zinsen für die aufgenommenen Kredite.
1358 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I
Teil II
Finanzierungsübersicht
Teil I a Teil I b
Allgemeine Aufgaben Investitionshilfe
des ERP-Sondervermögens
Betrag für
1979 1978 1 1979 1978
in Tausend DM
Ermittlung des Finanzierungssaldos
1. Ausgaben ..................................... . 2 895 000 3 365 000 18 900 22 500
(ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kredit-
markt, Zuführungen an Rücklagen und Ausgaben
zur Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrages)
2. Einnahmen .................................... . 1943000 2 451 700 66 700 78 500
(ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt,
Einnahmen aus kassenmäßigen Uberschüssen)
3. Saldo ......................................... . 952 000 913 300 ;/. 47 800 ;/. 56 000
4. Nettoneuverschuldung am Kreditmarkt
4.1 Einnahmen aus Krediten vorn Kreditmarkt ..... 1 202 000 1 156 000 48 200 70 000
4.2 Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt
(einschließlich Tilgung der ehemaligen MSA-
Anleihe) ................................... . 250 000 310 000 96000 126 000
Saldo ................................... · ... · · · 952 000 846 000 ;/. 47 800 ;/. 56 000
5. Einnahmen aus kassenmäßigen Uberschüssen 67 300
6. Finanzierungssaldo ............................ . 952 000 913 300 ;/. 47 800 ;/. 56 000
Nr. 50 Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Ausgust 1979 1359
Teil III
Kreditfinanzierungsplan
Teil I a Teil I b
Allgemeine Aufgaben Investitionshilfe
des ERP-Sondervermögens
Betrag für
1979 1978 1 1979 1978
in Tausend DM
1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt
1.1 langfristig .................................. 850 000 840 000
1.2 kurzfristig .................................. 352 000 316 000 48 200 70 000
Summe 1. ~ 1202000 1 156 000 48 200 70 000
2. Ausgaben für Schuldenlilgung am Kreditmarkt
(einschl. Umschuldung)
2.1 Tilgung langfristiger Schulden ................ 55 000 76 000
2.2 Tilgung kurzfristiger Schulden ................ 250 000 310 000 41 000 52 000
Summe 2. 250 000 310 000 96 000 126 000
3. Saldo aus 1. und 2.
im ERP-Wirtschaftsplan veranschlagte Nettoneuver-
schuldung am Kreditmarkt ....................... 952 000 846 000 ;/. 47 800 ;/. 56 000
1360 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I
Leerseite
Nr. 50 Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Ausgust 1979 1361
Nachweisung
des ERP-Sondervermögens
nach dem Stand vom 31. Dezember 1977
1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen
2. Ausfälle im Haushaltsjahr 1977
1362 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I
1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und
Aktiva:
Stand am 31.12.1977 Stand am 31.12.1976
DM DM
A. Bankguthaben .............................................. . 64 059 787,02 285 490 944,90
B. Darlehensforderungen 11 243 361 864,81 11 045 909 887 ,64
C. Sonstige Forderungen
1. Zins-, Provisions- und Gewinnertragsforderungen ............ . 164 901 553,39 162 720 168,54
2. Tilgungsforderungen ..................................... . 492 635 318,99 316 971 983,97
3. Kreditanstalt für Wiederaufbau - Sondereinlage - ......... . 293 949 443,37 276 398 160,21
4. Kreditanstalt für Wiederaufbau - Zwischenzeitliche Anlagen - 195 038 258,60 177 120 021,68
5. Verschiedene Banken - Zwischenzeitliche Anlage-:- ........ . 35 000 000,- 20 000 000,-
6. Kreditanstalt für Wiederaufbau - Exportfonds I - ......... . 413 768 167,69 440 169 408,63
7. Verschiedene 33 361 686,27 36 113 420,82
D. Beteiligungen
1. Kreditanstalt für Wiederaufbau*) .......................... . 90 000 000,- 90 000 000,-
2. Lastenausgleichsbank*) ................................... . 3 000 000,- 3 000 000,-
3. Berliner Industriebank AG*) ............................... . 34 000 000,- 34 000 000,-
4. Unterbeteiligung des ERP-Sondervermögens an der Beteiligung
des Bundes an der Internationalen Bank für Wiederaufbau und
und Entwicklung (Weltbank)*) ............................. . 100 000 000,- 100 000 000,-
5. Unterbeteiligung des ERP-Sondervermögens an der Beteiligung
des Bundes an der Internationalen Finanz-Corporation (IFC) *) 15 318105,- 15 318 105,-
6. Beteiligungen der Berliner Industriebank AG an Berliner Unter-
nehmen im Rahmen der Eigenkapitalfinanzierungsprogramme in
Berlin für Rechnung des ERP-Sondervermögens ............. . 179 134 600,- 171 361 600,-
E. Liegenschaften .............................................. . 1,- 1,-
r. Wertpapiere ................................................. 100 000 000,- 53 598 299,-
-------------
13 457 528 786,14 13 228 172 001,39
*I Nominalbetrag
Nr. 50 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Ausgust 1979 1363
Verpflichtungen des ERP-Sondervermögens
Passiva:
Stand am 31.12.1977 Stand am 31.12.1976
DM DM
A. Vermögensbestand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11798305 324,77 11 438 477 491,39
B. Darlehensverpflichtungen ................................... ,'. 1659162411,71 1780913 970,14
C. Zinsverpflichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 049,66 41 274,70
D. Verpflichtungen aus der Konsolidierung bei Beteiligungen . . . . . . . -,- 8 651465,16
E. Sonstige Verpflichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -,- 87 800,--
13 457 528 786,14 13 228 172 001,39
Verpflichtungen aus Gewährleistungen 249 992 340,67
1364 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I
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ßeznusbedingungen: Li11ilcnder n11r im Vetlilgsahonne-
111<,11!. /\lilH,sl<>llurHJ<'n müssc,11 bis 30. 4. bzw. 31. 10.
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111c•ntshc•slell11rHJc:11 sowi<) Bt•slcllirnqcn !1ereils erschienener
: Bundc•sqes<ilzlJJ,1tt l'oslJiich 13 :W, 5300 Bonn 1, Tel.
23 BO (i7 bis (i!J.
Bezugspreis: Fiir Teil I uncl Tdl II halhjührlich je 48,- DM.
Einzelstiickt, ,rn,,,,,.,,,,.,,,," 1G Seilen 1,20 DM zuzüglich Vm-
s,111clkoslt•n. <Jilt auch für Bumles!')ese1zbli.ilter, die
vor dem 1. Juli l!J7B ,111sqe<Jehcn worden sind. Liefcrnn9 gegen
Voniins<'rHlurHJ des Iktraqes m1f dils Postscheckkonto Buncles-
qeselzbldtt Köln 3 DD-.50!1 oder w,qen Vornusrechnun9.
Preis dieser Ausgabe: 2,90 DM (2,40 DM zuzüglid1 -,50 DM
bei Lieferun9 qcqen Vorausrechnunq 3,40 DM. Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. · Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1
ist die Mehrwertslcuer enthalten; der ange-
bctrüqt 6,5 °/o. Postvertriebsstück • Z 5702 AX • Gebühr bezahlt
2. Ausfälle im Haushaltsjahr 1917
Darlehen
Bundesgebiet (ohne Berlin) 628 157,78 DM
Berlin ...................................................... . -,-DM
Zinsen
Bundesgebiet (ohne Berlin) 9 410,67 DM
Berlin ....................................................... . - , - DM
637 568,45 DM