633
Bundesgesetzblatt
Teil I Z 5702 AX
1979 Ausgegeben zu Bonn am 22. Juni 1979 Nr.28
Taq Inhalt Seite
7. 6. 79 Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die automatische Verschreibungs-
pflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 633
2121-51-7
8. 6. 79 Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über verschreibungspflichtige Arznei-
mittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 636
2121-50-1-16
11. 6. 79 Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergütung des Konkursver-
walters, des Vergleichsverwalters, der Mitglieder des Gläubigerausschusses und der Mit-
glieder des Gläubigerbeirats . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 637
311-6
11. 6. 79 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über d·ie Ubertragung von Grenz-
schutzaufgaben auf die Zollverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 638
13-4-3
11. 6. 79 Verordnung über die Berufsausbildung zum Koch/zur Köchin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 643
neu: 800-21-1-67
5. 6. 79 Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten im Geschäftsbereich
des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 651
neu: 2030-11-47-111 2030-11-47-8
11. 6. 79 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zur Regelung des § 112 Abs. 2 Satz 1 in
Verbindung mit Abs. 4 Nr. 2 des Arbeitsförderungsgesetzes) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 652
11-04-5, 810-1
22. 5. 79 Berichtigung der Neufassung des Pflanzenschutzgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 652
7823-3
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bundcs9esctzblatt Teil II Nr. 26 und Nr. 27 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 653
Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 654
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 655
Vierte Verordnung
zur Änderung der Verordnung
über die automatische Verschreibungspflicht
Vom 7. Juni 1979
Auf Grund des§ 49 Abs. 4 Nr. 1 und 2 und Abs. 5 des Arzneimittelgesetzes vom
24. August 1976 {BGBl. I S. 2445, 2448) wird vom Bundesminister für Jugend, Familie
und Gesundheit sowie auf Grund des§ 25 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 des Lebensmittel-
und Bedarfsgegenständegesetzes vom 15. August 1974 (BGBl. I S. 1945, 1946) vom
Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bun-
desminister für Wirtschaft verordnet:
Artikel 1
Die Anlage zu der Verordnung über die automatische Verschreibungspflicht vom
26. Juni 1978 (BGBl. I S. 917), zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. April 1979
(BGBl. I S. 451 ), wird um folgende Positionen ergänzt:
634 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I
Lfd. Bezeichnung Ende der
Nr. Verschreibungspflicht
nach§ 49 AMG
55 Betacaroten, ß,ß-Carotin 1 Juli 1984
- zur Behandlung von erythropoetischer
Protoporphyrie, Vitiligo und polymorphen
Lichtdermatosen -
56 Calusteron, t 7ß-H ydroxy-?ß, 1. Juli 1984
t 7-dimethyl-4-androsten-3-on
57 Clsplatin, cis-Diammindichloroplatin 1. Juli 1984
58 Clofexamld, 2-( 4-Chlorphenoxy)-N-(2-dieth y l= 1 Juli 1984
aminoethyl)acetamid und seine Salze
59 fenbufen, y-Oxo-4-biphenylbuttersäure und ihre 1. Juli 1984
Salze
60 flunltrazepam, 5-(2-Fluorphenyl)-1-methyl-7-nitro- t. Juli 1984
tH-1,4-benzodiazepin-2(3ffl-on und seine Salze
61 Human-Plasmlnogen l.Juli 1984
62 Loperamld, 4-{4-Chlorphenyl)-4-hydroxy-N,N- 1. Juli 1984
dimethyl-cx,cx-diphenyl-1-piperidinbutyramid und
seine Salze
63 Mebutlzld, 6-Chlor-3-( l ,2-dimethylbutyl)-3,4-dihydro- l Juli 1984
2H-l,2,4-benzothiadiazin-7-sulfonamid-1, 1-dioxid und
seine Salze
64 Metronldazol, 2-(2-Methyl-5-nitro-l-imidazolyl)= 1 Juli 1984
ethanol
- in Arzneimitteln gegen Infektionen mit obligaten
anaeroben Bakterien -
65 Oxantel, (E)-3-[2-( 1,4,5,6-Tetrahydro- 1-methyl- 1 Juli 1984
2-pyrimidinyl)vinyl]phenol und seine Salze
- in Arzneimitteln zur Anwendung bei Tieren -
66 Perpbenazlnenaatat (Estert, 2-{ 4-13-(2-Chlor- t 0- t. Juli 1984
phenothiazinyl )propyl)-1-piperazin yl}eth ylheptanoat
und seine Salze
67 Polyfstvrol, dlvlnylbenzollsulfonsäure, Kallumsalz 1 Juli 1984
- ausgenommen zur Verwendung als Hilfsstoff für
galenische Zwecke in einer Tagesdosis bis zu
300 mg -
68 Terlzldon, 4.4'-[p-Phenylenbis(methylidinnitrilo)]bis(3- 1 Juli 1984
isoxazolidon)
69 Tlaprost, (±)-(2)-7-{( 1R,2R,3R,5S)-3,5-Dihydroxy-2-[(E)- 1. Juli 1984
(3RS}-3-hydroxy-4-{3-thienyloxy)-1-butenyl}=
cyclopentyl}-5-heptensäure und ihre Salze
- in Arzneimitteln zur Anwendung bei Tieren -
Nr. 28 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Juni 1979 635
Artikel 2
Diese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung
mit Artikel 8 des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts vom 24. August
1976 (BGBl. I S. 2445) auch im Land Berlin.
Artikel 3
(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Kosmetische Mittel, die in Artikel 1 dieser Verordnung aufgeführte Stoffe oder
Zubereitungen enthalten, dürfen noch zwölf Monate nach dem Inkrafttreten weiter-
hin hergestellt, eingeführt und in den Verkehr gebracht werden, soweit dies bisher
zulässig war. § 24 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes sowie auf
Grund des§ 26 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes erlassene Rechts-
vorschriften bleiben unberührt.
Bonn, den 7. Juni 1979
Der Bundesminister
für Jugend, Familie und Gesundheit
In Vertretung
Prof. Dr. Wolters
636 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I
Vierte Verordnung
zur Änderung der Verordnung über verschreibungspflichtige. Arzneimittel
Vom 8. Juni 1979
Auf Grund des§ 48 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a, Abs. 3 Disopyramid, 4-Diisopropylamino-2-
und 4 des Arzneimittelgesetzes vom 24. August 1976 phenyl-2-(2-pyridyl)butyramid
(BGBL I S. 2445, 2448) wird im Einvernehmen mit dem und seine Salze
Bundesminister für Wirtschaft und dem Bundesmini-
lofepramin, 4'-Chlor-2-{[3-( 10, 11-
ster für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nach
dihydro-SH-dibenz[b,f]azepi n-5-y l) =
Anhörung des Sachverständigen-Ausschusses für
propyl]-N-methylamino}acetophenon
Verschreibungspflicht mit Zustimmung des Bundesra-
und seine Salze
tes verordnet:
Metoprolol, ( ± )-1 ~Isopropylamino-
3-[4-(2-methoxyethyl)phenoxy ]-
2-propanol und seine Salze
Artikel 1
Nomifensin, 1,2,3,4-Tetrahydro-
Die Anlage zu der Verordnung über verschrei- 2-methyl-4-phenyl-8-isochinolylamin
bungspflichtige Arzneimittel vom 31. Oktober 1977 und seine Salze
(BGBL I S. 1933), zuletzt geändert durch die Verord- Poly(styrol,divinylbenzol)sulfonsäure als Al umi-
nung vom 12. Dezember 1978(BGB1. I S.1966), wird wie nium-, Calcium- und Natriumsalz
folgt geändert:
- ausgenommen zur Verwendung als Hilfsstoff für
galenische Zwecke in einer Tagesdosis bis zu
1. Die Position „Tilidin" wird gestrichen. 300 mg -
Sisomicin, 0-[2,6-Diamino-2,3,4,6-
2. Die Position „Zinksalze" erhält folgende Fassung:
tetradeso x y-rx-D-gl ycero-4-
„Zinksalze hexenopyranosy l-( 1~4)]-o-[3-
- ausgenommen desoxy-4-C-methyl-3-methylamino-ß-L-
1. zum äußeren Gebrauch, arabinopyranosyl-( 1~6)]-2-desoxy-
2. in Augentropfen, D-streptamin und seine Salze
3. zur oralen Anwendung Tamoxifen, (Z)-2-[4-(1,2-Diphenyl-
a) bei Menschen, sofern auf Behältnissen und l-butenyl)phenoxy ]-N,N-dimeth y leth y lamin
äußeren Umhüllungen eine Tagesdosis und seine Salze".
angegeben ist, die einem Zinkgehalt bis zu
6 mg entspricht, Artikel 2
b) bei Tieren -" Diese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Überlei-
tungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 8 des Geset-
3. Folgende Positionen werden angefügt: zes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts vom
,.Ammoidin, 9-Methoxy-7H-furo[3,2-g]= 24. August 1976 (BGBl. I S. 2445) auch im Land Berlin.
[1]benzopyra n-7-on
Artil„el 3
Didofenac, o-(2,6-Dichloranilino)=
phenylessigsäure und ihre Salze Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1979 in Kraft.
Bonn, den 8. Juni 1979
Der Bundesminister
für Jugend, Familie und Gesundheit
In Vertretung
Prof. Dr. Walters
Nr. 28 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Juni 1979 637
Vierte Verordnung
zur Änderung der Verordnung über die Vergütung des Konkursverwalters,
des Vergleichsverwalters, der Mitglieder des Gläubigerausschusses
und der Mitglieder des Gläubigerbeirats
Vom t 1. Juni 1979
Auf Grund des§ 85 Abs. 2 der Konkursordnung und „Wird für die Leistung des Konkursverwalters jedoch
des§ 43 Abs. 5 der Vergleichsordnung in den im Bun- eine Umsatzsteuer narh § 12 Abs. 1 des Umsatzsteuer-
desgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummern 311-4 gesetzes erhoben, so erhält er einen Ausgleich in Höhe
und 311-1, veröffentlichten bereinigten Fassungen in der Hälfte des Betrages, der sich aus der Anwendung
Verbindung mit Artikel 129 Abs. l des Grundgesetzes des allgemeinen Steuersatzes auf die sonstige Vergü-
wird verordnet: tung ergibt"
Artikel 1 Artikel 2
§ 4 Abs. 5 Satz 2 der Verordnung über die Vergü- Diese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Überlei-
tung des Konkursverwalters, des Vergleichsverwal- tungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 325 des Ein-
ters, der Mitglieder des Gläubigerausschusses und der führungsgesetzes zum Strafgesetzbuch vom 2. März
Mitglieder des Gläubigerbeirats in der im Bundesge- 1974 (BGBl. I S. 469) auch im Land Berlin.
setzblatt Teil III, Gliederungsnummer 311-6, veröffent-
lichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch
Artikel 3
die Verordnung vom 8. Dezember 1977 (BGB!. I
S. 2482), erhält folgende Fassung: Diese Verordnung tritt am 1.Juli 1979 in Kraft.
Bonn, den 11. Juni 1979
Der Bundesminister der Justiz
Dr Vogel
638 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I
Zweite Verordnung
zur Änderung der Verordnung über die Ubertragung von Grenzschutzaufgaben
auf die Zollverwaltung
Vom 11. Juni 1979
Auf Grund des § 62 Abs, 1 des Bundesgrenzschutzgesetzes vom 18. August 1972 (BGBl. I S, 1834) wird
im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen verordnet:
Artikel 1
Die Anlage zu § 1 der Verordnung über die Ubertragung von Grenzschutzaufgaben auf die Zollverwal-
tung vom 25. März 1975 (BGBl. I S. 1068), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 9. September
1976 (BGBl. I S, 2880) erhält nachstehende Fassung:
„Anlage zu § 1
1. Schleswig-Holstein List/Sylt
Niendorf Hörnum/Sylt
Neustadt Dagebüll
Grömitz Wyk/Föhr
Heiligenhafen Wittdün/Amrum
Burgstaaken Pellworm
Strucklahnungshörn/Nordstrand
Orth
Süderhafen/N ordstrand
Laboe
Husum
Möltenort/Heikendorf
Friedrichstadt
Schilksee
Tönning
Strande
Büsum
Rendsburg
Meldorfer Hafen
Hohenhörn Friedrichskoog
Hochdonn Helgoland
Eckernförde Helgoland-Düne (Flugplatz)
Ostseebad Darnp Itzehoe
Schleswig W evelsfleth
Kappeln Glückstadt
Schleirnünde Elmshorn
Maasholm Uetersen
Gelting-Mole Wedel
Quern-Neukirchen
Langballigau 2. Hamburg
Glücksburg Hamburg-N euenf elde
Wassersleben
Flensburg-Weiche 3. Niedersachsen
Jardelund Buxtehude
Weesby Stade
Neu pepersmar k Stadersand
Westrn Bützflether Sand
Süderlügurn Bhf. Otterndorf
Aventoft Lernwerder
Rosenkranz Elsfleth
Rodenäs Brake
Nr. 28 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Juni 1979 639
Grossensiel Borken Bhf.
Nordenham Barlo
Fedderwardersiel Hemden
Eckwarderhörne Suderwick
Varel Brüggenhütte
Wilhelmshaven Anholt
Hooksiel Kl. Netterden
Horumersiel s'Heerenberg (B 220)
Carolinensiel (Harlesiel) Heerenbergerbrücke
Neuharlingersiel Elten-Beek
Bensersiel Elten-Babberich
Westeraccumersiel Elten-Lobith
Norddeich Elten-Spy kscher- Weg
Greetsiel Keeken
Wangerooge
Bimmen
Spiekeroog
Wyler-Berg en Dal
Langeoog
Kranenburg Bhf.
Baltrum
Grunewald
Norderney
Gaesdonk
Juist
Hees
Borkum
Lingsfort
Herbrum
Dammerbruch
Leer
Weener Niederdorf-Landstraße
Weener Bhf. Heidenend
Papenburg An der Schwalme
Dünebrock Dalheim Bhf.
Rhede Rothenbach
Neurhede Karken
Rütenbrock Waldfeucht
Hebelermeer Saeffelen
Rühlertwist Isenbruch
Emlichheim Tüddern
Eschebrügge Wehr
Laarwald Bhf. Hillensberg
Wielen-Vennebrügge Süsterseel
Getelo Mindergangelt
Halle Scherpenseel
Achterberg-Springbiel Marienberg
Rüben Herzogenrath-Kirchrather Straße
Schnackenburg Herzogenrath-Eygelshovener Straße
Hohnstorf Herzogenrath (Vereinigte Glaswerke)
Herzberg Bhf. Herzogenrath Bhf.
Vorsfelde (Wolfsburg) Herzogenrath-Roermonder Straße
Harbach
4. Nordrhein-Westfalen Aachen-West Bhf.
Tiekerhook Aachen-Lichten busch
Losserweg (Gronau) Aachen-Sief
Gronau Bhf. Stolberg Bhf.
Sandersküper Roetgen
Beßlinghook Mützenich
Oldenkott Kalterherberg
Zwillbrock Wahlerscheid
Gaxel Losheimergraben
Oeding Losheim Bhf.
640 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I
Losheim 7. Saarland
Gehöft Scholzen (Grenzstein 400) Perl-Apacherstraße
Gehöft Leitzen (Grenzstein 397) Apach-Moselschleuse
Münster-Osnabrück (Flugplatz) Eft-Hellendorf
Wildenrath (Flugplatz)
Büschdorf
Wehingen
5. Hessen Wellingen
Kassel-Calden (Flugplatz) Silwingen
Biringen
6. Rheinland-Pfalz Oberesch
Ihrenbrück Fürweiler
Deutsch-Steinebrück Niedaltdorf-Neunkirchener Straße
Lützkampen Niedaltdorf-Gerstlinger Straße
Brücke Tentismühle Hemmersdorf-Grafenthal (Schwerdorf)
Dasburg Hemmersdorf Bhf.
Brücke Dornauelsmühle Ihn
Ubereisenbach Lei dingen
Brücke Gemünd Ittersdorf-Sdueddinger Straße
Keppeshausen Ittersdorf-Villinger Straße
Bauler (Biwelser Steg) Berus-St. Oranna
Roth Bisten
Brücke Roth Uberherrn Bhf.
Brücke Gentingen Uberherrn
Wallendorf (Ourbrücke) Uberherrn (Haus Dreistadt)
Wallendorf (Sauerbrücke) Lauterbach (Kreuzwald)
Dillingerbrück Lauterbach (Karlingen)
Bollendorf St. Nikolaus
Weilerbach Naßweiler-Lichtspielhaus
Ralingen N aßweiler-Bremerhof
Langsur-Brücke Naßweiler (Roßbrücke)
Oberbillig Emmersweiler (Roßbrücke)
Igel Bhf. Emmersweiler (Marienau)
Wellen Großrosseln-Fußsteg
Mertert Hafen Großrosseln
W ormeldingen Klarenthal
Hornbach-Bitscher Straße Gersweiler
Riedelberg-Tal Gersweiler-Dicke Buche
Saubrücke Saarbrücken-Drahtzugweiher
Kröppen Saarbrücken-Spicherer Berg
Schweix Saarbrücken-Ensheim (Flughafen)
Hilst (Obere Höhe) Saarbrücken-Güdingen (Ortsteil Unner)
Eppenbrunn, Zollstock Saarbrücken-Güdingen (Saarschleuse)
Ludwigswinkel Kleinblittersdorf
Schönau Hanweiler (Eisenbahnbrücke-Fußsteg)
Hirschthal Saareinsmingen Bhf.
Nothweiler Auersmacher-Bliesgersweiler-Mühle
St. Germanshof Habkirchen
Schweigen Frauenberg
Windhof Reinheim
Neuhof Niedergailbach
Kapsweyer Bhf. Peppenkum
Scheibenhardt Utweiler
Neulauterburg Brenschelbach (Ormersweiler)
Wörth Bhf. Brenschelbach (Lutzweiler)
Nr. 28 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Juni 1979 641
8. Baden-Württemberg Rheinfelden
Neuburgweier Rheinfelden-Kraftwerkbrücke
Illingen/Baggerhaf en Säckingen (Fähre)
Steinmauern (Rhein-km 345) Säckingen
Plittersdorf Laufenburg
Wintersdorf Albbruck
Iffezheim (Rhein-km 335,9) Dogern
Iffezheim-Slausluf e (Rhein-km 334,6) Waldshut (Rheinfähre)
Beinheim Waldshut Bhf.
Söllingen (Rhein-km 32:3,7) Rheinheim
Greffern (Hufen) Reckingen
Greffcrn (Rhein-km 322,4) Rötteln
Greff ern (fähre) Herdern
Grauclslrnum (Rhein-km. 317) Günzgen
Helmlingen (Rbcin-km 313,5) Bühl
Helmlingen (Rhein-km 312,6) Dettighof en
Rheinau (Rhein-km 309,5} Balters,geil
Rheinau (GamlJsheim) Lottstetten Bhf.
Diersheim (Rhein-km 305,6} Lotts tetten-Dorf
Honau (Rhein-km 303,2} Lottstetten
Kehl-Rheinhafen Nack
Altenheim (Rhein-km 283,1) Altenburg-Rheinbrücke
Ichenheim (Altrhein) Altenburg-Nohl
Meißenheim (Rhein-km 276,5) Altenburg-Rheinau Bhf.
Ottenheim Jestetten Hardt
Kappe]
Jestetten Bhf.
Rhinau (Rhein-km 260)
J estetten-\Vangental
Wyhl (Rhein-km 244)
WeisweH
Sasbach a. K.
Erzingen
Burkheim: (Rhein-km 233)
Erzingen Bhf.
BreiscJich-Rheinhafen
U n tereggingen
Breisach, Lundstraße
Eberfingen
Breisach (Rhein-km 219,1)
Neuen hmg Bhf. Stühlingen
Neuenl)urg-Rheinbrücke Fützen
Weil-Rheinhafen Wiechs-Schlauch
Weil-Schiffsanlegestelle Wiechs-Dorf
Weil-Friedlingen (Fähre) Büßlingen
Weil-Friedlingen Schlatt am Randen
Weil-Ost Ebringen
Basel Bu:d. Rangierbahnhof in \t\Teil am Rhein Thayngen Bhf.
Lörrach-\Niesenuferweg Bietingen
Lörrach-Vviesentalbahn Randegg
Lörrach-Maienbühl Gailingen- \A/ est
Inzlingen-Ma ienbühl Gailingen-Brücke
Inzlingen Gaihngen-Ost
Rührberg Murbach
Grenzach-Beltingen Gottmadingen
Grenzc1cherhorn Gasthof ,,.Spießhof"
Grenzach (Fa. Hoffmann La Roche AG) Rielasingen
Grenzach (Fa. Geigy) Ohningen
Wyhlen (Wyhlen GmbH) Ohningen-Oberstaad
Herten-Rheinfähre Wangen
Rheinf elden-Rheinhaf en Hemmenhof en
642 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I
Gaienhofcn Konstanz-Schweizer Personen Bhf.
Radolfzell Konstanz-Hafen
Insel Reichennu Mainau
Konstanz-Paradieser Tor Dberlingen
Konstanz-Wiesenstraße Meersburg
Konstanz-Klein Venedig Friedrichshafen
Konstanz-Seeuferweg Langen argen."
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Bonn, den 11. Juni 1979
Der Bundesminister des Innern
In Vertretung
Dr. Fröhlich
Nr. 28 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Juni 1979 643
Verordnung
über die Berufsausbildung zum Koch/zur Köchin*)
Vom 11. Juni 1979
Auf Grund des § 25 des Berufsbildungsgesetzes 19. Vor- und Zubereiten von kalten und warmen
vom 14. August 1969 (BGBI. I S. 1112), der zuletzt Vorspeisen,
durch § 24 Nr. 1 des Gesetzes vom 24. August 1976 20. Vor- und Zubereiten von Platten für das Kalte
(BGBL I S. 2525) geändert worden ist, wird im Ein- Büfett,
vernehmen mit dem Bundesminister für Bildung und 21. Zubereiten von Käsegerichten,
Wissenschaft verordnet:
22. Vor- und Zubereiten von Teigen und Massen,
§ 1 23. Vor- und Zubereiten von warmen, kalten und
Staatliche Anerkennung des Auszubildungsberufes gefrorenen Süßspeisen,
Der Ausbildungsberuf Koch/Köchin wird staatlich 24. Verarbeiten und Anrichten von vorgefertigten
anerkannt. Gerichten,
25. Zusammenstellen von Speisefolgen unter Be-
§ 2 rücksichtigung fachlicher Regeln und der Er-
Ausbildungsdauer nährungslehre,
Die Ausbildung dauert drei Jahre. 26. Berechnen von Mengen- und Materialpreisen.
§ 3 § 4
Ausbildungsberuisbild Ausbildungsrahmenplan
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 3 sollen
die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur
sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsaus-
1. Kenntnisse des Ausbildungsbetriebes,
bildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt werden.
2. Reinigen und Pflegen der Räume und ihrer Ein- Eine vom Ausbildungsrahmenplan abweichende
richtungen, sachliche und zeitliche Gliederung des Ausbildungs-
3. Lagern und Kontrollieren der Waren, inhaltes ist insbesondere zulässig, soweit eine be-
4. Kenntnisse des Aufbaus der Speise- und Ge- rufsfeldbezogene Grundbildung vorausgegangen ist
tränkekarte, oder betriebspraktische Besonderheiten die Abwei-
5. Arbeiten im Service, chung erfordern.
6. Vor- und Zubereiten einfacher Speisen und Ge- §5
tränke unter Berücksichtigung der Grundlagen Ausbildungsplan
der Ernährungslehre,
7. Bedienen und Instandhalten der Arbeitsgeräte Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des
und Gebrauchsgegenstände, Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden
einen Ausbildungsplan zu erstellen.
8. Arbeitsschutz und Unfallverhütung,
9. Hygiene, §6
10. Umweltbeeinflussung und Umweltschutz, Berichtsheft
11. fremdsprachliche Fachausdrücke,
Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form
12. Arbeiten in der Küchenorganisation, eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Ge-
13. Vor- und Zubereiten von Salaten, Gemüsen, legenheit zu geben, das Berichtsheft während der
Pilzen, Kartoffeln, Teigwaren, Hülsenfrüchten Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das
und Getreideprodukten, Berichtsheft regelmäßig durchzusehen.
14. Zubereiten von Eierspeisen,
15. Ansetzen von Fonds und Zubereiten von Suppen §7
und Soßen, Z wischenprüiung
16. Vor- und Zubereiten von Fischen, Schalen-,
Krusten- und Weichtieren, (1) Es ist eine Zwischenprüfung durchzuführen.
Sie soll nach 18 Monaten stattfinden.
17. Vor- und Zubereiten von Schlachtfleisch und
Innereien, (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in
18. Vor- und Zubereiten von vVild und Geflügel, der Anlage zu § 4 für die ersten 18 Monate aufge-
führten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den
*} Diese Ausbildungsordnung und der dc1mit abgestimmte, von der im Berufsschulunterricht entsprechend den Rahmen-
Ständigen Konferenz der Kultusminister der Uinder in der Bundes-
republik Deutsc:hluncl beschlossene Rahmenleluplc1n für die Berufs- lehrplänen zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für
schule werden demnüchst uls Beilage zum Bundesunzeiger veröffent-
lid1t. die Berufsausbildung wesentlich ist.
644 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I
(3) Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüf- prüfung schriftlich und mündlich, im Prüfungsfach
ling in ü1sgesamt höchstens vier Stunden zwei Fachbezogene Mathematik nur schriftlich durchge-
Arbeitsproben ausführen. Hierfür kommen insbeson- führt werden.
dere in Betracht:
(5) Für die schriftliche Kenntnisprüfung ist von
1. Vor- und Zubert:iten einfacher Speisen und Ge- folgenden zeitlichen Richtwerten auszugehen:
tränke unter Berücksichtiuung der Grundlag·en
der Ernährungslehre, 1. im Prüfungsfach Technologie: drei Stunden,
2. Zubereiten von Suppen, 2. in den Prüfungsfächern Fachbezogene Mathe-
matik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde: je ein-
3. Vor- und Zubereiten von Salaten, Gemüsen und
einhalb Stunden.
kalten Speisen,
4. Vor- und Zulwreiten von kalten Süßspeisen unter (6) Die mündliche Prüfung soll insgesamt nicht
Berücksichtigung von Quark und Joghurt. länger als 20 Minuten je Prüfling dauern.
(7) Soweit die schriftliche Kenntnisprüfung pro-
§8 grammiert durchgeführt wird, kann von den in Ab-
Abschlußprfüung satz 5 genannten Prüfungszeiten abgewichen wer-
den,
(1) Die Ahscblußprüfung erstreckt sich auf die in
der Anlage zu § 4 aufgeführten Fertigkeiten und (8) Die Fertigkeits- und die Kenntnisprüfung haben
Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht für die Ermittlung des Prüfungsergebnisses das
vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsaus- gleiche Gewicht. In der Kenntnisprüfung hat das
bildung wesentlich ist. Prüfungsf ach Technologie gegenüber den Prüfungs-
fächern Fachbezogene Mathematik sowie Wirt-
(2) Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüf- schafts- und Sozialkunde jeweils das dreifache Ge-
ling in insgesamt höchstens sieben Stunden als wicht.
Arbeitsprobe eine mindestens zweiteilige Speise-
folge für mindestens vier Personen herstellen ein- (9) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in
schließlich Anfordern des Materials und Anrichten. der Fertigkeits- und der Kenntnisprüfung sowie
innerhalb der Kenntnisprüfung im Prüfungsfach
(3) Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüf- Technologie mindestens ausreichende Leistungen er-
ling in den Prüfungsfüchern Technologie, Fachbe- bracht sind.
zogene Mathematik sowie Wirtschafts- und Sozial- §9
kunde geprüft werden. Es kommen Fragen und Auf-
Aufhebung von Vorschriften
gaben insbesondere aus folgenden Gebieten in Be-
tracht: Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsbil-
1. im Prüfungsfach Technoloqie: dungspläne und Prüfungsanforderungen für die
Lehrberufe, Anlernberufe und vergleichbar geregel-
a) Bedeutung der nährwertschonenden und nähr-
ten Ausbildungsberufe, insbesondere für den Aus-
werterhaltenden Vor- und Zubereitung von
bildungsberuf Koch (Köchin), die in dieser Rechts-
Lebensmitteln,
verordnung geregelt sind, sind nicht mehr anzu-
b) Vor- und Zubereitung von Lebensmitteln unter
wenden.
Berücksichtigung der Ernährungslehre,
§ 10
c) Eigenschaften einschließlich Qualitätsmerk-
Ubergangsregelung
male sowie Verwendungsmöglichkeiten der
Lebensmittel, Auf Berufsausbildungsverhältninsse, die bei In-
d) ZusarnmenslE!llunu von Speisefolgen, krafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die
e) Arbcilsschulz und lJnfollvcrhütung, Hygiene, bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei
denn, die Vertragspartner vereinbaren die Anwen-
f) Umweltbeeinflussung und Umweltschutz;
dung der Vorschriften dieser Verordnung.
2. im Prüfungsfach ·Fachbezogene Mathematik:
a) Material- und Kostenrechnung, § 11
b) Kalkulation; Berlin-Klausel
3. im Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde: Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten
Wirtschafts- und Sozialkunde einschließlich Ge- Uberleitungsgesetzes in Verbindung mit § 112 des
setze und Verordnungen aus dem Lebensmittel- Berufsbildungsgesetzes auch im Land Berlin.
recht, insbesondere der für den Betrieb einer
Gaststätte notwendigen lebensmittelrechtlichen § 12
Vorschriften. Inkrafttreten
(4) In den Prüfungfächern Technologie sowie Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1979 in
Wirtschafts- und Sozialkunde soll die Kenntnis- Kraft.
Bonn, den 11. Juni 1979
Der Bundesminister für Wirtschaft
In Vertretung
Schlecht
Nr. 28 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Juni 1979 645
Anlage
(zu§ 4)
Ausbildungsrahmenplan
für die Berufsausbildung zum Koch/zur Köchin
zu vermitteln im
Ausbildungs-
Lfd. Teil des halbjahr
Nr. Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse (Ausbildungs-
schwerpunkt)
1 1 2 1 3 1 4 1 5 1 6
1 2 3 4
1 Kenntnisse des Ausbil- a) Gliederung, Aufgaben und Zusammenhänge der
dungsbetriebes einzelnen Betriebsteile nennen X
(§ 3 Nr. 1)
b) die Funktionen und Zusammenhänge betrieb-
licher Einrichtungen beschreiben X
c) über betriebliche Ordnungsmittel, insbesondere
über Ausbildungsvertrag, Arbeitszeitordnung,
Tarifverträge, Auskunft geben X
2 Reinigen und Pflegen a) Reinigungs- und Pflegemittel auswählen und ver-
der Räume und ihrer wenden X
Einrichtungen X
b) Spezialräume reinigen und pflegen
(§ 3 Nr. 2)
3 Lagern und Kontrollie- a) Waren annehmen und auf Gewicht und Menge
ren der Waren prüfen X
(§ 3 Nr. 3) X
b) Waren einlagern
c) Lagerbestände kontrollieren X
d) gesetzliche Bestimmungen für die Lagerung von
Waren nennen -X
4 Kenntnisse des Auf- a) Gliederung der Speise-, Getränke- und Wein-
baus der Speise- und karten beschreiben X
Getränkekarte
b) rechtliche Grundlagen für Speise-, Getränke- und
(§ 3 Nr. 4)
Weinkarten nennen X
5 Arbeiten im Service a) Vorbereitungsarbeiten im Office und im Restau-
(§ 3 Nr. 5) rant ausführen X
b) Vorbereitungsarbeiten am Büfett für den Aus-
schank von Getränken ausführen X
c) verschiedene Tafelformen stellen X
d) einfache Gerichte servieren X
e) beim Ausheben des Geschirrs mitwirken X
646 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I
zu vermitteln im
Ausbildungs-
Lfd. Teil des halbjahr
zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse (Ausbildungs-
Nr. Ausbildungsberufsbildes
schwerpunkt)
--,,---------------·-""·-· ----- _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ ,_1_1_2_!_3_1_4_J_5_J_6_
3 4
6 Vor- und Zubereiten a) Gemüse, Salate und Kartoffeln vorbereiten, ins-
einfach er Speisen und besondere reinigen, schälen, zerkleinern und
Getränke unter Berück- formen X
sichtigung der Grund- b) Fleischarten nennen und ihre Verwendungsmög-
lagen der Ernährungs- lichkeiten beschreiben X
lehre
(§ 3 Nr. 6) c) einfache Gerichte der kalten Küche und der Früh-
stücksküche vor- und zubereiten X X
d) einfache Eierspeisen zubereiten X X
e) einfache Gerichte der warmen Küche vor- und
zubereiten X X
f) Aufgußgetränke herstellen X
1 Bedienen und Instand- a) Zusammensetzung und Arbeitsweise der Arbeits-
halten der Arbeitsge- geräte beschreiben
räte und Gebrauchs-
b) Arbeitsgeräte und Gebrauchsgegenstände bedie-
gegenstände
nen und pflegen
(§ 3 Nr. 7)
8 Arbeitsschutz und Un- a) einschlägige Arbeitsschutzvorschriften in Geset-
fallverhütung zen und Verordnungen nennen
(§ 3 Nr. 8) b) einschlägige Vorschriften der Träger der gesetz-
lichen Unfallversicherung, insbesondere Unfall-
verhütungsvorschriften, Richtlinien und Merk-
blätter, nennen
c) unfallverursachendes menschliches Fehlverhalten
sowie berufstypische Unfallquellen und -situatio-
nen beschreiben
d) Gefahren des elektrischen Stroms beschreiben während der
gesamten Aus-
e) wesentliche Vorschriften über die Feuerverhü- bildung zu ver-
tung und die Brandschutzeinrichtungen nennen mitteln
f) Gefahren der Gifte, Gase und leicht entzünd-
baren Stoffe nennen
g) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und
Maßnahmen zur Ersten Hilfe einleiten
9 Hygiene a) Bedeutung der Arbeitshygiene erklären
(§ 3 Nr. 9)
b) Sauberkeit am Arbeitsplatz und geeignete Ar-
beitskleidung beachten
10 Umweltbeeinflussung a) betriebsbedingte Umweltbelastungen und Mög-
und Umweltschutz lichkeiten ihrer Einschränkung und Vermeidung
(§ 3 Nr. 10) nennen
b) Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungsmittel
anwenden
c) Müll unter Berücksichtigung der gesetzlichen Be-
stimmungen beseitigen
Nr. 28 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Juni 1979 647
zu vermitteln im
Ausbildungs-
Lfd. Teil des halbjahr
zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse (Ausbildungs-
Nr. Ausbild u nqsberufsbilcles
schwerpunkt)
1 1 2 1 3 1 4 1 5 1 6
3
während der
11 fremdsprachliche Fach- gebräuchliche fremdsprachliche Fachausdrücke aus- gesamten Aus-
ausdrücke sprechen und anwenden bildung zu ver-
(§ 3 Nr. 11) mitteln
12 Arbeiten in der Küchen- a) Warenbeschaffung und Ausgabe von Nahrungs-
organisation mitteln an die einzelnen Küchenabteilungen be-
(§ 3 Nr. 12) schreiben X
b) Bedeutung der Dienst- und Arbeitsablaufpläne
für die Küche erklären X
c) beim Aufstellen von Arbeitsablaufplänen mit-
wirken X
d) Lebensmittel in Kühleinrichtungen einlagern X
e) die verschiedenen Verpflegungs- und Servier-
systeme, insbesondere a la carte, Teller- und
Bankettservice, erklären X
f) Küchenrobstoffe und Materialien wirtschaftlich
verwerten X
13 Vor- und Zubereiten a) kalte Soßen herstellen X
von Salaten, Gemüsen,
b) Ableitungen von Mayonnaisen und Marinaden
Pilzen, Kartoffeln, Teig- X
für Salate herstellen
waren, Iiülsenfrüchten
und Getreideprodukten c) einfache Salate zubereiten X
(§ 3 Nr. 13) d) Rohkost zubereiten X
e) frische Kräuter für Salate und Gemüse verwenden X
f) Gemüse zum Kochen, Dünsten, Backen, Uber-
backen und Pürieren für Suppen, Eintopfgerichte,
Beilagen und selbständige Gerichte vorbereiten X
g) Kartoffeln schneiden und formen sowie Kartoffel-
erzeugnisse ansetzen X
h) Beilugen aus gekochten, gedämpften, pürierten,
gebundenen, gebratenen und gebackenen Kartof-
feln herstellen X
i) Reis, Graupen, Flocken und Grieß kochen und
weiterverarbeiten zu Suppen, Einlagen und Bei-
lagen X
k) Teigwaren für Beilagen und Hauptgerichte ko-
chen und weiterverarbeiten X
1) Teigwaren herstellen X
m) Hülsenfrüchte als Eintopfgerichte und als Bei-
lagen kochen und pürieren X
n) Pilze reinigen, dünsten, pürieren X
o) Pilzgerichte zubereiten X
p) Stengel-, Blüten-, Blatt-, Wurzel- und Frucht-
gemüse, insbesondere Spargel, Broccoli, Blumen-
kohl und Artischocken, zubereiten X
r) zusammengesetzte Salate zubereiten X
648 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I
zu vermitteln im
Ausbildungs-
Lfd. Teil des halbjahr
zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse (Ausbildungs•
Nr. Ausbildungsberufsbildes
schwerpunkt}
tl21314l5l6
2 3 4
14 Zubereiten von Eier- a) Eier pochieren und backen X
speisen b) Eierpfannkuchen und Omelett herstellen X
(§ 3 Nr. 14)
15 Ansetzen von Fonds a) Fonds als Grundlage für Suppen und Soßen aus
und Zubereiten von Schlachtfleisch, Wild und Wildgeflügel sowie aus
Suppen und Soßen Fischen ansetzen X
(§ 3 Nr. 15) b) gebundene helle Suppen zubereiten X
c) gebundene braune Suppen zubereiten X
d) klare Suppen zubereiten X
e) ausländische und Spezialsuppen zubereiten X
f) weiße, braune und aufgeschlagene Soßen zu-
bereiten X
g) Kaltschalen zubereiten X
16 Vor- und Zubereiten a) Vorratshaltung und -pflege der Fische verschie-
von Fischen, Schalen-, dener Arten sowie der Schalen-, Krusten- und
Krusten- und Weich- Weichtiere erklären X
tieren
b) See- und Süßwasserfische kochen, blaukochen
(§ 3 Nr. 16) X
und braten
c) See- und Süßwasserfische pochieren, grillen und
backen X
d) Fischfarce herstellen X
e) Schalentiere, insbesondere Austern, Pfahl- und
Seemuscheln, verarbeiten und anrichten X
f) Krusten- und Weichtiere verarbeiten und an-
richten X
17 Vor- und Zubereiten a) Schlachtfleisch lagern X
von Schlachtfleisch und
b) Schlachtfleisch vorbereiten, insbesondere aus-
Innereien X
lösen, parieren, schneiden, spicken und beizen
(§3Nr.17)
c) Innereien für die Weiterverarbeitung vorbereiten X
d) einzelne Fleischteile zu Braten, Pfannengerichten,
Ragouts und Hackmassen vorbereiten X
e) Schlachtfleisch portionieren X
f) einzelne Fleischteile zu Braten, Pfannengerichten,
Ragouts und Hackmassen zubereiten X
g) Innereien zu Gerichten und Garnituren zubereiten X
h) die wesentlichen Bestimmungen der Hackfleisch-
Verordnung erklären X
18 Vor- und Zubereiten a) Haus- und Wildgeflügel bratfertig vorbereiten X
von Wild und Geflügel b) Wild für verschiedene Zubereitungsarten vor-
(§ 3 Nr. 18)
bereiten, insbesondere spicken, bardieren und
beizen X
Nr. 28 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Juni 1979 649
zu vermitteln im
Ausbildungs-
Lfd. Teil des halbjahr
zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
Nr. Ausbilduni1sberufsbilcles (Ausbildungs-
schwerpunkt)
1 1 2 1 3 1 4 1 5 1 6
c) Hausgeflügel füllen und braten X
d) Wild und Wildgeflügel braten X
e) Wild schmoren X
f) Ragouts und Frikassee zubereiten X
g) Haus- und Wildgeflügel grillieren und pochieren X
h) Haus- und Wildgeflügel tranchieren X
19 Vor- und Zubereiten a) Salate der Kalten Küche, insbesondere Fisch-
von kalten und war- salate, zubereiten X
men Vorspeisen b) kalte Füllungen für Eier, Tomaten und Gurken
(§ 3 Nr. 19) herstellen X
c) Pasteten mit feinem Ragout von Fleisch, Fisch
und Krustentieren füllen X
d) warme Füllungen herstellen X
e) verschiedene Toasts zubereiten X
f) Canapees, Mundbissen und Sandwiches herstellen X
g) Feinkostgerichte zubereiten und anrichten X
20 Vor- und Zubereiten a) Salate anrichten und garnieren X
von Platten für das
b) Fleisch- und Fischsalate anrichten X
Kalte Büfett
(§ 3 Nr. 20) c) Kalte Platten anrichten und garnieren X
d) Braten-, Geflügel- und Fischplatten zusammen-
1
stellen, anrichten und garnieren X
e) Buttermischungen herstellen X
f) Aspik herstellen und verwerten X
g) Cocktails zubereiten X
21 Zubereiten von Käse- a) Käse verschiedener Arten aufbewahren X
gerichten b) Käseplatten anrichten X
(§ 3 Nr. 21)
c) verschiedene Käsezubereitungen herstellen X
d) warme Käsegerichte zubereiten X
22 Vor- und Zubereiten a) Mürbeteig herstellen und verarbeiten X
von Teigen und X
b) Brandteig herstellen und verarbeiten
Massen
(§ 3 Nr. 22) c) Hefeteig herstellen und verarbeiten X
d) Biskuitmasse herstellen X
e) Blätterteig verarbeiten X
650 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I
zu vermitteln im
Ausbildungs-
Lfd. Teil des halbjahr
Nr. Ausbildun9sbcrufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
(Ausbildungs-
schwerpunkt)
1 121314151 6
1 2 3 4
23 Vor- und Zubereiten a) Fruchtsalate zubereiten X
von warmen, kalten b) Speisen aus Quark und Joghurt zubereiten X
und gefrorenen Süß-
speisen c) Eisspeisen anrichten X
(§ 3 Nr. 23) d) Crepes herstellen X
e) Süßspeisen aus Reis und Grieß zubereiten X
f) Grützen, Gelees und Soßen aus Fruchtsäften und
Weinen herstellen X
g) Halbgefrorenes herstellen X
h) Cremespeisen herstellen X
i) über das Herstellen von Speiseeis nach der
Speiseeisverordnung berichten X
24 Verarbeiten und An- a) Konserven erwärmen X
richten von vorgefer-
b) über das Tiefkühlen von Nahrungsmitteln Aus-
tigten Gerichten
kunft geben X
(§ 3 Nr. 24)
c) Tiefkühlkost lagern und weiterverarbeiten X
d) die besonderen Verarbeitungshinweise bei vor-
gefertigten Produkten beachten X
25 Zusammenstellen von a) Menü-, Frühstücks-, Tages- und Abendkarte zu-
Speisefolgen unter Be- sammenstellen X
rücksichtigung fachli-
b) Bedeutung der Werbewirksamkeit von Speise-,
eher Regeln und der
Ernährungslehre Getränke- und Weinkarten erklären X
(§ 3 Nr. 25) c) Speisefolgen zu besonderen und festlichen An-
lässen unter Berücksichtigung von Zubereitun-
gen, Material und Farbe festlegen X
26 Berechnen von Men- a) Gewichtsverluste beim Putzen, Lagern und Ko-
gen- und Materialprei- chen berechnen X
sen
(§ 3 Nr. 2G)
b) Verkaufspreis unter Beachtung von Material-
preis, Kosten und Gewinn berechnen X
Nr. 2B Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Juni 1979 651
Anordnung
über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten
im Gesc:häiftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung
Vom 5. Juni t 979
I. auf Grund des§ 11 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über
Auf Grund des Artikels 1 Abs. 1 Satz 2 der Anord- die Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für
nung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Angestellte vom 7. August 1953 (BGBl. I 857), s:
Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bun- zuletzt geändert durch Artikel II § 6 des Gesetzes
desdienst vom 14. Juli 1975 (BGBI. I S. 1915) übertrage vom 23. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3845),
ich die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und dem Vorstand der Bundesversicherungsanstalt
Entlassung für Angestellte,
a) der Bundesbeamten der Besoldungsgruppen A 1 bis
A 13 (gehobener Dienst) 2. auf Grund des § 1344 Abs. 3 der Reichsversiche-
dem Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts, rungsordnung in Verbindung mit§ 11 Abs. 2 Satz 1
dem Präsidenten des Bundessozialgerichts, des Gesetzes über die Errichtung der Bundesversi-
cherungsanstalt für Angestellte
dem Präsidenten des Bundesversicherungsamtes,
jeweils für seinen Geschäftsbereich, dem Vorstand der Landesversicherungsanstalt
Oldenburg-Bremen,
b) der Bundesbeamten der Besoldungsgruppen A 1 bis
A 12 3. auf Grund des§ 157 Abs. 2 Satz 1 des Reichsknapp-
dem Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeits- sc haftsgesetzes
schutz und Unfallforschung,
dem Direktor des Bundesamtes für den Zivildienst, dem Vorstand der Bundesknappschaft,
jeweils für seinen Geschäftsbereich, jeweils für seinen Geschäftsbereich.
c) der Bundesbeamten der Besoldungsgruppen A 1 bis
A 10
dem Direktor der Bundesausführungsbehörde für III.
Unfallversicherung
Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung
für seinen Geschäftsbereich. und Entlassung der in den Abschnitten I und II
Dem Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts wird bezeichneten Bundesbeamten vor.
die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlas-
sung der Bundesbeamten nach § 40 Abs. 2 Satz 2 des
Arbeitsgerichtsgesetzes im Einvernehmen mit dem
Bundesminister der Justiz übertragen. IV
Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verkün-
n dung in Kraft. Gleichzeitig tritt meine Anordnung
Die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Ent- vom 20. Januar 1971 (BGBl. I S. 268), geändert durch die
lassung der Bundesbeamten der Besoldungsgruppen Anordnung vom 23. Mai 1978 (BGBl. I S. 662), außer
A 1 bis A 15 übertrage ich Kraft.
Bonn, dPn 5. Juni 1979
Der Bundesminister
für Arbeit und Sozialordnung
In Vertretung
Dr. Strehlke
652 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 3. April 1979- 1 BvL 30/76-, ergangen auf Vor-
lage des Sozialgerirhts Düsseldorf, wird nachfolgende
Entscheidungsformel veröffentlicht:
Die Regelung des§ 112 Absatz 2 Satz 1 in Verbin-
dung mit Absatz 4 Nummer 2 des Arbeitsförde-
rungsgesetzes (AFG) vom 25. Juni 1969 (Bundesge-
setzbl. I S. 582) in der Fassung des Einführungsgeset-
zes zum Einkommensteuerreformgesetz (EG-EStRG)
vom 21 Dezember 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 3656),
nach der sich ein regelmäßig erzieltes Mehrarbeits-
entgelt nur im Rahmen der tariflichen Arbeitszeit
auf die Bemessung des Arbeitslosengeldes auswirkt.,
ist mit dem Grundgesetz vereinbar. ·
Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß
§ 31 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungs-
gericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 11. Juni 1979
Der Bundesminister der Justiz
Dr Vogel
Berichtigung
der Neufassung des Pflanzenschutzgesetzes
Vom 22. Mal 1979
§ 24 Abs. 2 der Neufassung des Pflanzenschutzgeset-
zes vom 2. Oktober 1975 (BGBl.I S. 2591; 1976 I S. 1059)
lautet richtig:
,.(2) Führt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 die
Gefahr absichtlich herbei, so ist die Strafe Freiheits-
strafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren."
Bonn, den 22. Mai 1979
Der Bundesminister
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Im Auftrag
Dr Heinen
652 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 3. April 1979- 1 BvL 30/76-, ergangen auf Vor-
lage des Sozialgerirhts Düsseldorf, wird nachfolgende
Entscheidungsformel veröffentlicht:
Die Regelung des§ 112 Absatz 2 Satz 1 in Verbin-
dung mit Absatz 4 Nummer 2 des Arbeitsförde-
rungsgesetzes (AFG) vom 25. Juni 1969 (Bundesge-
setzbl. I S. 582) in der Fassung des Einführungsgeset-
zes zum Einkommensteuerreformgesetz (EG-EStRG)
vom 21 Dezember 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 3656),
nach der sich ein regelmäßig erzieltes Mehrarbeits-
entgelt nur im Rahmen der tariflichen Arbeitszeit
auf die Bemessung des Arbeitslosengeldes auswirkt.,
ist mit dem Grundgesetz vereinbar. ·
Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß
§ 31 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungs-
gericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 11. Juni 1979
Der Bundesminister der Justiz
Dr Vogel
Berichtigung
der Neufassung des Pflanzenschutzgesetzes
Vom 22. Mal 1979
§ 24 Abs. 2 der Neufassung des Pflanzenschutzgeset-
zes vom 2. Oktober 1975 (BGBl.I S. 2591; 1976 I S. 1059)
lautet richtig:
,.(2) Führt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 die
Gefahr absichtlich herbei, so ist die Strafe Freiheits-
strafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren."
Bonn, den 22. Mai 1979
Der Bundesminister
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Im Auftrag
Dr Heinen
Nr. 28 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Juni 1979 653
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 26, ausgegeben am 9. Juni 1979
Tag Inhalt Seite
l. 6. 79 Gesetz zu dem Ubereinkommen vom 14. Januar 1975 über die Registrierung von in den
Weltraum gestarteten Gegenständen ................................................ . 650
22. 5. 79 Bckc1nntmachung über das Inkrafttreten der Änderungen vom 21. Oktober 1969 des
Int<\rnationalen Obereinkommens zur Verhütung der Verschmutzung der See durch 01, 1954 657
22. 5. 79 Bekannlmadnrng über den Geltungsbereich des Internationalen Ubereinkommens über
sichere Contain(:r .................................................................. . 657
25. 5. 79 B()kdnn!ma(hUTHJ iilwr den Geltungsbereich des Dbereinkommens Nr. 97 der Internatio-·
rwl<>u Arb(\ilsor~1anisalion über Wanderarbeiter ...................................... . 657
25. 5. 7r) Jkk,rnnfmachunq über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 100 der Internatio-
Jlillcin J\ rlleilsorqanisation über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher
J\ rlwi tskrülle für qleichwertige Arbeit ............................................... . 658
25. 5. 7fl Bek,rnntmachunu ülwr den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 101 der Internatio-
Jlil 1(:n Arheilsoruanisalion über den bezahlten Urlaub in der Landwirtschaft ............ . 658
25. 5. 79 lfokilnntmachunu über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 102 der Internatio-
nctlen J\ rbeitsor~Jirnisation über die Mindestnormen der Sozialen Sicherheit ............ . 659
25. 5. 7~) Bck,11111 lrniidnmCJ über den Geltungsbereich des Obereinkommens Nr. 105 der Internatio-
nalPn Arlwiisorqanisa\.ion über die Abschaffung der Zwangsarbeit .................... . 659
25. 5. 79 Bckanntm,1chuncr über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 111 der Internatio-
nalen i\rbc)itso1w:rnisation über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf ....... . 659
25. 5. 79 lkk<1nn Lnwd1un1r über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 114 der Internatio-
11alcn J\ rlH)i !sorqanisation über den Heuervertrag der Fischer ......................... . 659
25. 5. 79 Bc'.kannl1nachunq über den C~ellungsbereich des Ubereinkommens Nr. 120 der Internatio-
rnilen Arbeilsoruanisr1lion über den Gesundheitsschutz im Handel und in Büros ........ . 660
25. 5. 79 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 121 der Internatio-
nalem J\rbcitsoruanisation über Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten 660
25. 5. 79 B<)kc1nnf nrndrnnq über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 122 der Internatio-
nale:n J\rlH'.itsorum1isc1tion über die Besch_äftigungspolitik ............................. . 660
25. 5. 79 Reki"mnl.rnachunrr über dem Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 126 der Internatio-
nalen Arheitsoriianisation über die Quartierräume an Bord von Fischereifahrzeugen .... 660
25. 5. 79 Bd:,rnn! rn,1cln111q über den Geltunusbereich des Ubereinkommens Nr. 128 der Internatio-
ni.ll<:n J\ rbc·itsonJ,rnisc1.tion über Leistungen bei Invalidität und Alter und an Hinterbliebene 661
25. 5. 79 Bckannlmaclrnnq üher den c;eltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 129 der Internatio-
nalen Arbeilsor1ranisation über die Arbeitsaufsicht in der Landwirtschaft ............. . 661
25. 5. 79 Bekannfrnachuncr über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 130 der Internatio-
n,.ilPn Arbeihon1t1njs,1tion über ärztliche Betreuung und Krankengeld ................. . 661
25. 5. 79 B<)l«rnnlmi!chmHf über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 134 der Internatio-
11cllen Arbcitsor'.rarüsalion über clen Schutz der Seeleute gegen Arbeitsunfälle ......... . 661
25. 5. 79 Bekanntmaclnm~r über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 135 der Internatio-
nd len Arbcitsorqcmisation ü.ber Schutz und Erleichterungen für Arbeitnehmervertreter im
Belric)b ............................................................................ • 662
25. 5. 79 Be kann lrnachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 136 der Internatio-
nalen Arhcits(H(jdnisat.ion über den Schutz vor den durch Benzol verursachten Vergiftungs-
gefahren ..................................................... , .. , . , • • • • • • • • • • • • • • · · 662
25. 5. 79 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 138 der Internatio-
nalen Arbeitsorganisation über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung .... 663
25. 5. 79 Be:kanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 139 der Internatio-
nillen Arbeitsor~Jimisation über die Verhütung und Bekämpfung der durch krebserzeu-
gende Stoffe und Einwirkungen verursachten Berufsgefahren ......................... . 663
25. 5. 79 Bcknnntmachung über den Geltunqsbereich des Ubereinkommens Nr. 140 der Internatio-
nalen Arlwitsor~ranisalion über den bezahlten Bildungsurlaub ......................... . 664
Berichtigung der Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 73
clcr Internationalen Arbeitsorganisation ............................................. . 664
Preis dieser Aus!Jahe: 1,70 DM (1,20 DM zuzüulich -,50 DM Versandkosten), bei Lieferunu uegen Vorausrechnung 2,20 DM.
Jrn Bezllqsprc;is ist die Mehrwertsteuer enthalten; der anuewandte Steuersatz beträut 6 0/o.
Lieforunq (JCl(J(;n Voreins<·ndllnq des Bctraues auf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99 509 oder geuen Vorausrechnung.
654 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I
Nr. 27, ausgegeben am 16. Juni 1979
Tag Inhalt Seite
11. 6. 79 Gesetz zu dem Vertrag vom 11. Juli 1917 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
Kanada über die Auslieferung ...................................................... . 665
5. 6. 79 Verordnung zur Än.derung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 11 /79 - Zollkontingent für
Ruin aus AKP-Slaaten) ........ , .................................................... . 680
G!:l-2-1
25.5. 79 Bekanntmachunq über den Geltungsbereich des Einheits-Dbereinkommens von 1961 über
Suchtstoffe ........................................................................ . 681
28. 5. 79 Jkkanntnrnchung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Einfuhr von Gegen-
sti.indcm erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters ................ . 681
28.5. 79 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens über psychotrope Stoffe 682
29.5. 79 BPknnntmachun~J über den Geltungsbereich des Vviener Ubereinkommens über kon-
sult1rische Beziehungen ............ , ................................................ . 682
29. 5. 79 Bcl<anntmaclnrn~J üher den Geltungsbereich des Dbereinkommens Nr. 118 der Internatio-
n,ll<'n über die Gleichbehandlung von Inländern und Ausländern in
683
29. 5. 79 Bekann tmddnmq übc'r clen Geltungsbereich des Dbereinkommens Nr. 132 der Internatio-
1rnlen Arbeilsorqanisulion über den bezahlten Jahresurlaub (Neufassung vom Jahre 1970} 683
30. 5. 79 Bekannt über den Geltungsbereich des Ubereinkommens zur Befreiung aus-
lündischer Urkunden von der Legalisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 684
30. 5. 79 Bekanntmachunq übel" den GeHun9sbereich des Internationalen Dbereinkommens über
MaßnahmQn auf Hoher See lJei Oiverschmutzungs-Unfällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 684
Preis dieser Ausgc1be: '.!/10 DJ\! (l,40 DJ\.f rnzü9lich DM Versandkosten), bei lieferung gegen Vorausrechnung 3,40 DM.
Im lkzn11sp1cis i"t die Meh1wertstcuer enthaHen: der angewandte Steuersatz beträgt 6 °/o.
Lieferung qecren Vorcinsc'JH!umr clcs Bet,aqes auf tlas Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemüß § l Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen
vom 30. Januar 1950 (BGBl. S. 23) wird auf folgende
im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
28. 5. 79 VerorclnunrJ Nr. 7/79 über die Festsetzung von
Entgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-
schiffahrt 99 30.5. 79 5.6. 79
9500-4-!H
28. 5. 79 Verordnun~1 zur Änderung des Deutschen Teil-
Zolltarifs (Nr. 12/79 Vorläufiger Antidumping-
zoll für Hi:imati!roheisen mit Ursprung in Brasi-
lien EGKS) 101 1. 6, 79 2.6. 79
613-2-l
28. 5. 79 Verordmrn~y znr li.nclerung des Deutschen Teil-
Zolltarifs (Nr. 13/79 - Vorläufiger Antidumping-
zoll für bestimmte \V,nen mit Urspnmg in Spa-
nien ECKS) 101 1. 6. 79 2.6. 79
613-2-l
5. 6. 79 Verordnunq Nr. 8/79 übE!r die Festsetzung von
Entgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-
schiffahrt 105 8,6, 79 15.6. 79
9500-4-G-4
15. 5. 79 Dritte V crordnung zur Änderung der Achtund-
sechzigsten Durchführungsverordnung zur Luft-
verkehrs-Ordnung (Festlegung von Meldepunk-
ten, Streckenführungen und Reiseflughöhen für
Flüge nach Instrumentenflugregeln im unteren
kontrollierten Luftraum) 108 13.6. 79 12. 7. 79
%-1-:!-GB
17. 5. 79 Elfte VQrnn.lnung zur Änderung der Sechsund-
zwanzigst('n Durchführunusverordnung zur Luft-
verkehrs-Ordnung (S1irechfunkverfahren) 108 13,6. 79 6.9. 79
%-1-2-'.~li
31. 5. 79 Verordnung TSF Nr. 4/79 über Tarife für den
Güterfernverkehr mit Kraftf'ahrzeugen 109 16.6. 79 15, 7. 79
92Dl
7. 6. 79 I. Nachtrag zum Tarif für die Schiffahrtabgaben
auf der Mosel zwischen Thionville (Diedenhofen)
und Koblenz (Cobh!nce) 109 16.6. 79 1. 7. 79
9500-9
Nr. 28 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Juni 1979 655
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben.
Aufgeführt werden nur die Verordnungen der Gemeinschaften. die im Inhaltsverzeichnis
des Amtsblattes durch Fettdruck hervorgehoben sind.
Veröffentlicht lm Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom N r./Seite
Vorschriften für die Agrarwirtschaft
8. 5. 79 Verordnung (EWG) Nr. 927179 des Rates betreffend Anwendung des
Beschlµsses Nr. 2/79 des AKP-EWG-Ministerrats Ober die Abwei-
chung von dem Begriff „Ursprungswaren" zur Berücksichtigung der
besonderen Lage von Mauritius bei haltbar gemachtem Thunfisch 12. 5. 79 L 117/1
8. 5. 79 Verordnung (EWG) Nr. 929/79 des Rates zur Änderung der Verord-
nung (EWG) Nr. 729/70 bezüglich der Mittelzuweisungen für den
EAGFL, Abteilung Ausrichtung 12. 5. 79 L 117/4
8. 5. 79 Verordnung (EWG) Nr. 937 /79 des Rates zur Festlegung der Grund-
regeln für die Lieferung von Magermilchpulver an bestimmte
Entwicklungsländer und Spezialorganisationen im Rahmen des
N ahrungsmittelhilfeprogramms 1979 15. 5. 79 L 119/t
8. 5. 79 Verordnung (EWG) Nr. 938/79 des Rates über die Lieferung von
Magermilchpulver an bestimmte Entwicklungsländer und Spe-
zialorganisationen im Rahmen des Nahrungsmittelhilfeprogramms
1979 15. 5. 79 L 119/3
8. 5. 79 Verordnung (EWG) Nr. 939/79 des Rates über die Grundregeln für
die Lieferung von Milchfetten an bestimmte Entwicklungsländer
und Spezialorganisationen im Rahmen des Nahrungsmittelhilfe-
programms 1979 15. 5. 79 L 119/5
8. 5. 79 Verordnung (EWG) Nr. 940/79 des Rates über die Lieferung von
Milchfetten an bestimmte Entwicklungsländer und Spezialorga-
nisationen im Rahmen des Nahrungsmittelhilfeprogramms 1979 15.5. 79 L 119/7
A• dere Vonrhrlflen
8. 5. 79 Verordnung (EWG) Nr. 928/79 des Rates zur Aufstockung des für
das Jahr 1979 eröffneten Gemeinschaftszollkontingents für Ferro-
chrom mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 4 Gewichtshunderttei-
len oder mehr der Tarifstelle ex 13.02 EI des Gemeinsamen Zolltarifs 12 5. 79 L t 17/3
8. 5. 79 Entscheidung Nr. 934/79/EGKS der Kommission zur erneuten
Änderung der Entscheidung Nr. 527/78/EGKS betreffend ein Preis-
angleichungsverbot für Stahlangebote aus bestimmten dritten Un-
dern 12. 5. 79 L 117/15
8. 5. 79 Empfehlung Nr. 935/79/EGKS der Kommission dber die Einführung
eines endgültigen Antidumplngzolls fQr bestimmte Profile aus Eisen
oder Stahl nur warm 2ewalzt oder warm stranszgepreßt. U-, 1- oder
H-Proflle, mit Ursprung ln Spanien und Herkunft aus einem anderen
Drittland 12. 5. 79 L 117/16
11. 5. 79 Verordnung (EWG) Nr. 936/79 der Kommission dber die Einreihung
von Fleisch von Rindern in die Tarifstelle 0201 A II a) 4 aa) des
Gemeinsamen Zolltarifs 12. 5. 79 L 117/19
- Berichtigung der Verordnung (EWG} Nr. 679/79 des Rates vom
2. April 1979 zur Festsetzung der Grundpreise und der Ankaufs-
preise für Blumenkohl ln der Zeit vom 1. Mai bis 30. Juni 1979 und
für Tomaten, Pfirsiche und Zitronen in der Zeit vom 1. Juni bis 30.
Juni 1979 {ABI. Nr L 86 vom 6.4.1979) 15 5. 79 L t 19/18
656 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil I
Herausgeber: Der B1rncksn,inislcr der Justiz -- Verlag: Bun-
dc:silm.ciqcr VcrJaqsqos.m.lJ .1 I. --- Druck: Bundesdruckerei Bonn.
Im Bundc>s<Jcsctzbliltt Teil I werden Ccsr,tzc, Verordnungen,
Anordnunqcn und dümit Jm Zus,1rnmenhc1!HJ stehende Bokannt-
madrnmrcm verölfc,ntlicht. lrn Burnlcsgcsetzblatt Teil II werden
viilkcrrochtlichc VcrcinlJ,1ru1HJen, Vert1üqe mit der DDR und
dio dazu gehörenden Rcd1t;,,,orscl1riflen und Bck<1nntrnadnmqen
sow ic Zoll lurilvcr 01 dnun~ren ver iiflcntlidil.
Bezuqsbedingungen: laufender Bczuq nur im Verluqsabonne-
mcnt. Abbestelluniien müssen bis spJtestc•ns 4. bzw. 31. 10.
jeden Jahres lJcim Veilaq vmlicqcn. für Abonne-
sowic Bcslellunqcn bereits erschienener
J\11sr1abcn: tlmulr,;,qc,sel.zlJlatt Postlad1 13 20, 5300 Bonn 1, Tel.
(0 22 21) 23 80 67
Bezugspreis: Für Teil und Teil II ha!bjührlid1 Je 48,- DM.
Einzelstücke je anc;elcrnqene 16 Seilen t,20 DM zuzüglich Ver-
sandkosten. Dieser auch Jür Bundcsqcsctzblätter, die
vor dem 1. Juli JY78 uu~;qcqelien worden sind. Lieferung gegen
Voreinsendung des Bctraqes auf das Postscheckkonto Bundes-
qcsctzbl<1lt Köln 3 99-509 oder gcqcn Vornusrcdmung.
Preis dieser Ausgabe: 2,90 DM (2,40 DM zuzüglich -,50 DM
Versandkosten), bei Lieferung gcqen Vorausrcchnun(J 3,40 DM. Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. • Postfach 13 20 • 5300 Bonn 1
Im Bczuqspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der ange-
wandte Steuersatz betrüqt 6 °/o. Postvertriebsstück • Z 5702 AX • Gebühr bezahlt
übersieht über den Stand der Bundesgesetzgebung
Die 340. Übersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung,
abgeschlossen am 31. Mai 1979,
ist im Bundesanzeiger Nr. 109 vom 16. Juni 1979 erschienen.
Diese Übersicht enthält bei den aufgeführten Gesetzesvorlagen
alle wichtigen Daten des Gesetzgebungsablaufs
sowie Hinweise auf die
Bundestags- und Bundesrats-Drucksachen
und auf die sachlich zuständigen Ausschüsse des Bundestages.
Verkündete Gesetze sind nur noch in der der Verkündung
folgenden Übersicht enthalten.
Der Bundesanzeiger Nr. 109 vom 16. Juni 1979 kann zum Preis von 2,25 DM
(1,65 DM 1- 0,60 DM Versandkosten einschl. 6 % Mehrwertsteuer)
gegen Voreinsendung des Betrages
auf das Postscheckkonto „ Bundesanzeiger" Köln 834 00-502 bezogen werden.