1545
Bundesgesetzblatt
Teill Z 5702 AX
1978 Ausgegeben zu Bonn am 16. September 1978 Nr.54
Tag Inhalt Seite
8. 9. 78 Viertes Gesetz zur Änderung des Textilkennzeichnungsgesetzes 1545
T72-l
13. 9. 78 Gese_tz ~ur Änderung des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmelde-
gehe1mn1sses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1546
190-2
18. 8. 78 Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungs-
gesetzes ............................................. , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1548
neu: 800-21-2-10
5. 9. 78 Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Aus-
stellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • 1549
424-2-1-1
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bundesgeselzblatt Teil II Nr. 41 und Nr. 42 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1550
Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1551
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1552
Viertes Gesetz
zur Änderung des Textilkennzeichnungsgesetzes
Vom 8. September 1978
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlos- pflichtet, dem Käufer auf Verlangen eine schrift-
sen: liche Rohstoffgehaltsangabe auszuhändigen.
2. Der bisherige Absatz 2 wird neuer Absatz 3.
Artikel 1
Das Textilkennzeichnungsgesetz in der Fassung Artikel 2
der Bekanntmachung vom 25. August 1972 (BGBI. I Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1
S. 1545), zuletzt geändert durch Artikel 34 des Ge- des Dritten Uberleitungsgesetzes auch im Land Ber-
setzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705), wird wie
lin.
folgt geändert: Artikel 3
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung
1. In§ 10 wird als neuer Absatz 2 eingefügt:
in Kraft.
,, (2) Wird ein Textilerzeugnis gewerbsmäßig
als Meterware feilgeboten, so genügt die deutlich Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sichtbare Angabe des Rohstoffgehaltes an der sind gewahrt.
Aufmachungseinheit. Der Verkäufer ist zusätz- Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt
lich, ausgenommen im Fall des § 1 Abs. 2, ver- und wird im Bundesgesetzblatt verkündet.
Bonn, den 8. September 1978
Der Bundespräsident
Scheel
D e r B und e s k an z (e r
Schmidt
Für den Bundesminister für Wirtschaft
Der Bundesminister der Finanzen
Matthöfer
1546 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I
Gesetz
zur Änderung des Gesetzes
zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses
Vom 13. September 1978
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlos- kung ausgeschlossen werden kann. Läßt sich in
sen: diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend beur-
teilen, ob diese Voraussetzung vorliegt, ist die
Artikel 1 Mitteilung vorzunehmen, sobald eine Gefährdung
Das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und des Zweckes der Beschränkung ausgeschlossen
Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 werden kann. Einer Mitteilung bedarf es nicht,
Grundgesetz) vom 13. August 1968 (BGBI. I S. 949) wenn diese Voraussetzung auch nach fünf Jahren
wird wie folgt geändert: noch nicht eingetreten ist. Nach der Mitteilung
steht den Betroffenen der Rechtsweg offen; § 9
1. Artikel 1 § 2 Abs. 1 wird wie folgt gefaßt: Abs. 6 findet keine Anwendung."
,,(1) Beschränkungen nach § 1 dürfen unter den 3. Artikel 1 § 9 Abs. 2 wird wie folgt gefaßt:
dort bezeichneten Voraussetzungen angeordnet
werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den ,, (2) Der zuständige Bundesminister unterrichtet
Verdacht bestehen, daß jemand monatlich eine Kommission über die von ihm
angeordneten Beschränkungsmaßnahmen vor
1. Straftaten des Friedensverrats oder des Hoch- deren Vollzug. Bei Gefahr im Verzuge kann er
verrats (§§ 80, 80 a, 81, 82 und 83 des Straf- den Vollzug der Beschränkungsmaßnahmen auch
gesetzbuches), bereits vor der Unterrichtung der Kommission
2. Straftaten der Gefährdung des demokratischen anordnen. Die Kommission entscheidet von Amts
Rechtsstaates (§§ 84, 85, 86, 87, 88, 89 des wegen oder auf Grund von Beschwerden über
Strafgesetzbuches, § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 und die Zulässigkeit und Notwendigkeit von Be-
4 des Vereinsgesetzes), schränkungsmaßnahmen. Anordnungen, die die
3. Straftaten des Landesverrats und der Gefähr- Kommissiion für unzulässig oder nicht notwendig
dung der äußeren Sicherheit (§§ 94, 95, 96, erklärt, hat der zuständige Bundesminister un-
97 a, 97 b, 98, 99, 100, 100 a des Strafgesetz- verzüglich aufzuheben."
buches),
4. Straftaten gegen die Landesverteidigung 4. In Artikel 1 § 9 wird folgender Absatz 3 ein-
(§§ 109 e, 109 f, 109 g des Strafgesetzbuches), gefügt:
5. Straftaten gegen die Sicherheit der in der 11 (3) Der zuständige Bundesminister unterrichtet
Bundesrepublik Deutschland stationierten monatlich die Kommission über von ihm vor-
Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten genommene Mitteilungen an Betroffene (§ 5
des Nordatlantik-Vertrages oder der im Land Abs. 5) oder über die Gründe, die einer Mittei-
Berlin anwesenden Truppen einer der Drei lung entgegenstehen. In den Fällen des § 5 Abs. 5
Mächte (§§ 87, 89, 94, 95, 96, 98, 99, 100, 109 e, Satz 3 unterrichtet er die Kommission spätestens
109 f, 109 g des Strafgesetzbuches in Verbin- fünf Jahre nach Einstellung der Beschränkungs-
dung mit Artikel 7 des Vierten Strafrechts- maßnahmen über seine abschließende Entschei-
änderungsgesetzes vom 11. Juni 1957 in der dung. Hält die Kommission eine Mitteilung für
Fassung des Achten Strafrechtsänderungsge- geboten, hat der zuständige Bundesminister diese
11
setzes), unverzüglich zu veranlassen.
6. Straftaten nach § 129 a des Strafgesetzbuches
oder 5. In Artikel 1 § 9 wird der bisherige Absatz 3
7. Straftaten nach § 47 Abs. 1 Nr. 7 des Auslän- Absatz 4 und erhält folgende Fassung:
dergesetzes ,,(4) Die Kommission besteht aus dem Vorsit-
plant, begeht oder begangen hat." zenden, der die Befähigung zum Richteramt be-
sitzen muß, und zwei Beisitzern. Die Mitglieder
der Kommission sind in ihrer Amtsführung unab-
2. Artikel 1 § 5 Abs. 5 wird wie folgt gefaßt: hängig und Weisungen nicht unterworfen. Sie
,,(5) Beschränkungsmaßnahmen sind den Be- werden von dem in Absatz 1 genannten Gremium
troffenen nach ihrer Einstellung mitzuteilen, nach Anhörung der Bundesregierung für die
wenn eine Gefährdung des Zwecks der Beschrän- Dauer einer Wahlperiode des Bundestages mit
Nr. 54 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. September 1978 154'1
der Maßgabe bestellt, daß ihre Amtszeit erst mit Artikel 2
der Neubestimmung der Mitglieder der Kommis-
sion, spätestens jedoch drei Monate nach Ablauf Das Grundrecht des Brief-, Post- und Fernmelde-
der Wahlperiode endet. Die Kommission gibt sich geheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird
eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des durch dieses Gesetz eingeschränkt.
in Absatz 1 genannten Gremiums bedarf. Vor der
Zustimmung ist die Bundesregierung zu hören."
Artikel 3
6. In Artikel l § 9 werden die bisherigen Absätze 4 Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkün-
und 5 Absätze 5 und 6. dung in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt
und wird im Bundesgesetzblatt verkündet.
Bonn, den 13. September 1978
Der Bundespräsident
Scheel
Der Bundeskanzler
Schmidt
Der Bundesminister des Innern
Baum
1548 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I
Anordnung
über die Bestimmung der zuständigen Stelle
nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
Vom 18. August 1978
1.
Auf Grund des § 84 Abs. 1 des Berufsbildungsge-
setzes vom 14. August 1969 (BGBI. I S. 1112), ge-
ändert durch Gesetz vom 12. März 1971 (BGBI. I
S. 185), sowie des § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die
Errichtung des Bundesverwaltungsamtes in der im
Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 200-2,
veröffentlichten bereinigten Fassung bestimme ich
im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern
das Bundesverwaltungsamt
zur zuständigen Stelle im Sinne des § 84 des Berufs-
bildungsgesetzes für meinen Geschäftsbereich.
II.
Diese Anordnung tritt am Tage nach· der Bekannt-
machung in Kraft.
Bonn, den 18. August 1978
Der Bundesminister
für Bildung und Wissenschaft
In Vertretung
Jochimsen
Nr. 54 Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. September 1978 1549
Bekanntmachung
über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Ausstellungen
Vom 5. September 1978
Auf Grund des Gesetzes vom 18. März 1904 betref- 7. in der Zeit vom 28. März bis 1. Aprirl 1979 in
fend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Frankfurt a. M. stattfindende „ISH - Internatio-
Warenzeicher,- auf Aussteillungen in der im Bundes- nale Fachmesse Sanitär - Heizung - Klima",
ge,setzblatt Tei1l III, Gliederungsnummer 424-2-1,
veröffentlichten bereinigten Fassung wird bekannt- 8. in der Zeit vom 4. bis 8. Mai 1979 in Pirmasens
gemacht: stattfindende „IMS '79 - 12. Internationale
Messe für Schuhfabrikation und 18. Pirmasenser
Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 vorgese-
Lederwoche International",
hene Schutz von Erfindungen, Mustern und Waren-
zeiichen tritt ein für die 9. in der Zeit vom 15. bis 18. Mai 1979 in Frankfurt
1. in der Zeit vom 10. bis 12. Januar 1979 in Düssel- a. M. stattfindende „41. interstoff - Fachmesse
dorf stattfindende „17. PSI-Messe", für Bek,leidungstextirlien",
2. in der Zeit vom 10. bis 14. Januar 1979 in Frank- 10. in der Zeit vom 19. bis 22. Mai 1979 in Karlsruhe
furt a. M. stattfindende „He'imtextil - Interna- stattfindende „Internationale Fachmesse für
tionale Fachmesse für Heim- und Haustexti- Augenoptik OPTICA 79",
lien",
3. in der ZeH vom 20. bis 28. Januar 1979 in Düssel- 11. in der Zeit vom 17. bis 23. Juni 1979 in Frankfurt
dorf stattfindende „boot '79 - 10. Internationale a. M. stattfindende „ACHEMA '79 - 19. Aus-
Boot,sausstellung Düsseldorf", stellungstagung für chemisches Apparatewe-
sen",
4. in der Zeit vom 1. bis 7. Februar 1979 in Nürn-
berg stattfindende „30. Internationa,le Spielwa- 12. in der Zeit vom 26. bis 29. August 1979 in
renmesse mit Fachmesse Modelilbau, Hobby und Frankfurt a. M. stattfindende „Internationale
Basteln", Frankfurter Messe",
5. in der Zeit vom 4. bis 8. März 1979 in Frankfurt
13. in der Zeit vom 13. bis 23. September 1979 in
a. M. stattfindenden Veranstaltungen „Interna-
Frankfurt a. M. stattfindende „48. IAA - Inter-
tionale Frankfurter Messe" und „Internationale
nationale AutomobH-Aussterllung",
Fachmesse für Musikinstrumente",
6. in der Zeiit vom 7. bis 11. März 1979 in Karlsruhe 14. in der Zeit vom 20. bis 23. November 1979 in
stattfindende Veranstaltung „Kongreß und Fach- Frankfurt a. M. stattfindende „42. interstoff
ausstellung wimatika 79", Fachmesse für Bekleidungstextilien".
Bonn, den 5. September 1978
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Vogel
1550 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 41, ausgegeben am 8. September 1978
Tag Inhalt Seite
4. 9. 78 Gesetz zum Protokoll vom 23. März 1973 zur weiteren Verlängerung des Internationalen
Olivenöl-Ubereinkommens von 1963 mit Änderungen des Ubereinkommens ........... . 1157
188-1
17. 8. 78 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens zum Schutz der Her-
steller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger . . . . . . . . . . 1182
22. 8. 78 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zollübereinkommens über die vorüber-
gehende Einfuhr von wissenschaftlichem Gerät . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1183
22. 8. 78 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Satzung der Weltorganisation für Touris-
mus (WTO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1183
24. 8. 78 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die Zwischenstaat-
liche Beratende Seeschiffahrts-Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1184
Nr. 42, ausgegeben am 13. September 1978
4. 8. 78 Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Regierung der Republik Malawi über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . 1185
21. 8. 78 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Regierung der Republik Kenia über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . 1187
21. 8. 78 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Regierung der Republik Kenia über Kapitalhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1188
22. 8. 78 Bek,mntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Regierung der Volksrepublik Benin über Technische Zusammenarbeit . . . . . . . 1190
22. 8. 78 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Regierung der Republik Kap Verde über Technische Zusammenarbeit . . . . . . 1193
23. 8. 78 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Regierung der R~publik Mali über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . 1196
23. 8. 78 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens zur Befreiung aus-
ländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1198
23. 8. 78 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Regierung der Republik Obervolta über wirtschaftliche und technische Zu-
sam1nenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1198
Nr. 54 Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. September 1978 1551
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen
vom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende
im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
10. 8. 78 Erste Verordnung zur Änderung der Achtund-
sechzigsten Durchführungsverordnung zur Luft-
verkehrs-Ordnung (Festlegung von Meldepunkten,
Streckenführungen und Reiseflughöhen für Flüge
nach Instrumentenflugregeln im unteren kontrol-
lierten Luftraum) 168 7.9. 78 5. 10. 78
96-1-2-68
10. 8. 78 Erste Verordnung zur Änderung der Neunund-
sechzigsten Durchführungsverordnung zur Luft-
verkehrs-Ordnung (Festlegung von Meldepunkten,
Streckenführungen und Reiseflughöhen für Flüge
nach Instrumentenflugregeln in den oberen Kon-
trollbezirken und Flugverkehrsberatungsbezirken) 168 7. 9. 78 5. 10. 78
96-1-2-69
11. 8. 78 Siebzigste Durchführungsverordnung zur Luftver-
kehrs-Ordnung (Festlegung des Luftraums und
der Flugverfahren für die Durchführung kontrol-
lierter Sichtflüge im Nahverkehrsbereich Mün-
chen) 168 7. 9. 78 5. 10. 78
neu: 96-1-2-70
29. 8. 7'8 Zwölfte Verordnung zur Änderung der Achtund-
zwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luft-
verkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren
für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln
zum und vom Flughafen Hannover) 168 7.9. 78 5. 10. 78
96-1-2-28
31. 8. 78 Zweite Verordnung der Wasser- und Schiffahrts-
direktion Nord zur Änderung der Lotsordnung
Elbe 169 8. 9. 78 1. 4. 79
!)515-10-1-5
6. 9. 78 Verordnung TS Nr. 2 DBST über den Tarif für
den Güterkraftverkehr zwischen der Bundesrepu-
blik Deutschland und dem Königreich Belgien 170 9. 9. 78 9. 10. 78
92!)1
6. 9. 78 Verordnung TS Nr. 2 - DNST über den Tarif für
den Güterkraftverkehr zwischen der Bundesrepu-
blik Deutschland und dem Königreich der Nieder-
lande 170 9.9. 78 9. 10. 78
!J291
11. 9. 78 Verordnung zur Verhütung einer Einschleppung
der afrikanischen Schweinepest aus Brasilien 172 13. 9. 78 14. 9. 78
7831-1-43-17
1552 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
Vorschriften für die Agrarwirtschaft
3. 8. 78 Verordnung (EWG) Nr. 1871/78 der Kommission zur Festset-
zung der auf G e t r e i d e , M e h 1 e , G r o b g r i e ß und
F e i n g r i e ß von Weizen oder Roggen anwendbaren
Abschöpfungen bei der Einfuhr 4.8. 78 L 214/1
3. 8. 78 Verordnung (EWG) Nr. 1872/78 der Kommission zur Festset-
zung der Prämien, die den Abschöpfungen bei der Einfuhr für
G e t r e i d e , M e h l und M a l z hinzugefügt werden 4.8. 18 L 214/3
3. 8. 78 Verordnung (EWG) Nr. 1873/78 der Kommission zur Festset-
zung der Mindestabschöpfung bei der Einfuhr von O 1 i -
venöl 4.8. 78 L 214/5
31. 7. 78 Verordnung (EWG) Nr. 1874/78 der Kommission über die
Lieferung verschiedener Partien Butter o i 1 im Rahmen der
Nahrungsmittelhilfe 4.8.78 L 214/7
2. 8. 78 Verordnung (EWG) Nr. 1875/78 der Kommission zur Wieder-
aufnahme der Interventionskäufe von Rind f I e i s c h im
Vereinigten Königreich 4.8. 78 L 214/12
2. 8. 78 Verordnung (EWG) Nr. 1876/78 der Kommission zur Verschie-
bung des Ubernahmetermins für von den Interventionsstellen
auf Grund der Verordnung (EWG) Nr. 2073/74 zum Verkauf
angebotenes R i n d f 1 e i s c h 4.8. 78 L 214/13
3. 8. 78 Verordnung (EWG) Nr. 1877/78 der Kommission zur Aufhe-
bung der Ausgleichsabgabe auf die Einfuhr von Pf i r s i -
c h e n mit Ursprung in Griechenland 4.8. 78 L 214/14
3. 8. 78 Verordnung (EWG) Nr. 1878/78 der Kommission zur Änderung
der für M a I z anzuwendenden Erstattungen bei der Ausfuhr 4.8. 78 L 214/15
3. 8. 78 Verordnung (EWG) Nr. 1879/78 der Kommission zur Änderung
der bei der Einfuhr von G e t r e i d e - und R e i s v e r a r -
b e i t u n g s e r z e u g n i s s e n zu erhebenden Abschöpfun-
gen 4.8. 78 L 214/17
3. 8 .78 Verordnung (EWG) Nr. 1880/78 der Kommission zur Änderung
des Grundbetrags der Abschöpfung bei der Einfuhr von
Sirup und bestimmten anderen Erzeugnissen des
Zuckersektors 4.8. 78 L 214/19
3. 8. 78 Verordnung (EWG) Nr. 1881/78 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von W e i ß - und
Rohzucker 4.8. 78 L 214/20
3. 8. 78 Verordnung (EWG) Nr. 1882/78 der Kommission zur Festset-
zung der Einfuhrabschöpfungen für I sog l u kose 4.8. 78 L 214/21
2. 8. 78 Verordnung (EWG) Nr. 1883/78 des Rates über die allgemei-
nen Regeln für die Finanzierung der Interventionen durch den
Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die
L a n d w i r t s c h a f t , Abteilung Garantie 5.8. 78 L 216/1
4. 8. 78 Verordnung (EWG) Nr. 1884/78 der Kommission zur Festset-
zung der auf G e t r e i d e , M e h 1 e , G r o b g r i e ß und
F e i n g r i e ß von Weizen oder Roggen anwendbaren
Abschöpfungen bei der Einfuhr 5.8.78 L 216/9
4. 8. 78 Verordnung (EWG) Nr. 1885/78 der Kommission zur Festset-
zung der Prämien, die den Abschöpfungen bei der Einfuhr für
G e t r e i d e , M e h 1 und M a 1 z hinzugefügt werden 5.8. 18 L 216/11
31. 7. 78 Verordnung (EWG) Nr. 1886/78 der Kommission über die
Lieferung verschiedener Partien M a g e r m i 1 c h p u 1 v e r
als Nahrungsmittelhilfe 5.8. 78 L 2116/13
2. 8. 78 Verordnung (EWG) Nr. 1887/78 der Kommission über die
Lieferung verschiedener Partien M a g e r m i 1 c h p u 1 v e r
als Nahrungsmittelhilfe 5.8. 78 L 216/22
Nr. 54 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. September 1978 1553
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeidrnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
2. 8. 78 Verordnung (EWG) Nr. 1888/78 der Kommission über die
Lieferung von B u t t e r o i l im Rahmen der Nahrungsmittel-
hilfe 5.8. 78 L 216/24
4. 8. 78 Verordnung (EWG) Nr. 1901178 der Kommission über den
Absatz von B u t t e r zu herabgesetzten Preisen für den
Verbrauch in der Gemeinschaft im Milchwirtschaftsjahr 1978/
19 5.8. 78 L 216/43
4. 8. 78 Verordnung (EWG) Nr. 1902/78 der Kommission zur Aufhe-
bung der Ausgleichsabgabe auf die Einfuhr von bestimmten
Pf l a u m e n s o r t e n mit Ursprung in Spanien 5.8. 78 L 216/48
1. 8. 18 Verordnung (EWG) Nr. 1903/78 der Kommission zur Festset-
zung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und
Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren
Abschöpfungen bei der Einfuhr 8.8. 78 L 217/1
1. 8. 18 Verordnung (EWG) Nr. 1904/78 der Kommission zur Festset-
zung der Prämien, die den Abschöpfungen bei der Einfuhr für
G e t r e i d e , M e h l und M a l z hinzugefügt werden 8.8. 78 I. 217/3
1. 8. 78 Verordnung (EWG) Nr. 1906/78 der Kommission über die
Lieferung verschiedener Partien M a g e r m i l c h p u l v e r
als Nahrungsmittelhilfe 8.8. 78 L 217/10
1. 8. 78 Verordnung (EWG) Nr. 1907/78 der Kommission zur Berichti-
gung der Verordnung (EWG) Nr. 1837/78 zur Festlegung der
Anwendungsgebiete von Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung
(EWG) Nr. 1380/75 über Durchführungsvorschriften für die
Währungsausgleichsbeträge 8.8. 78 L 217/13
7. 8. 78 Verordnung (EWG) Nr. 1908/78 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von W e i ß - und
Rohzucker 8. 8. 7,8 L 217.114
8. 8. 78 Verordnung (EWG) Nr. 1909/78 der Kommission zur Fest-
setzung der auf G et r e i d e, M e h l e , G r ob g r i e ß und
Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Ab-
schöpfungen bei der Einfuhr 9.8. 78 L 218/ 1
8. 8. 78 Verordnung (EWG) Nr. 1910/78 der Kommission zur Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen bei der Einfuhr
für G e t r e i d e , M e h 1 und M a l z hinzugefügt werden 9.8. 78 L 218/3
8. 8. 78 Verordnung (EWG) Nr. 1914/78 der Kommission zur Änderung
der Verordnungen (EWG) Nr. 1515/78 und (EWG) Nr. 1530/78
über die Beihilferegelung für bestimmte Verarbeitungserzeug-
nisse aus Ob s t und Ge m ü s e 9.8. 78 L 218/8
8. 8. 18 Verordnung (EWG) Nr. 1915/78 der Kommission zur Änderung
der bei der Einfuhr von G e t r e i d e - und R e i s v e r a r -
b e i tun g s erze u g n i s s e n zu erhebenden Abschöpfun-
gen 9.8. 78 L 218/10
9. 8 .78 Verordnung (EWG) Nr. 1916/78 der Kommission zur Fest-
setzung der auf G e t r e i d e , M e h l e , G r o b g r i e ß und
Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Ab-
schöpfungen bei der Einfuhr 10.8.78 L 219/1
9. 8. 78 Verordnung (EWG) Nr. 1917/78 der Kommission zur Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen bei der Einfuhr
für G e t r e i d e , M e h l und M a l z hinzugefügt werden 10.8. 78 L 219/3
9. 8. 78 Verordnung (EWG) Nr. 1918/78 der Kommission zur Fest-
setzung der bei R e i s und B r u c h r e i s anzuwendenden Ab-
schöpfungen bei der Einfuhr 10.8. 78 L 219/5
9. 8. 78 Verordnung (EWG) Nr. 1919/78 der Kommission zur Fest-
setzung der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen bei
der Einfuhr für R e i s und B r u c h r e i s 10.8. 78 L 219/7
9. 8. 78 Verordnung (EWG) Nr. 1920/78 der Kommission zur Änderung
der bei der Einfuhr von G e t r e i d e - und R e i s v e r a r -
b e i t u n g s e r z e u g n i s s e n zu erhebenden Abschöpfun-
gen 10.8. 78 L 219/9
7. 8. 78 Verordnung (EWG) Nr. 1921/78 der Kommission zur Ände-
rung der Verordnungen (EWG) Nr. 1896/73 und (EWG) Nr.
1045/78 hinsichtlich der Erzeugnisse des Rindfleisch -
s e k t o r s , die Gegenstand von Interventionskäufen in der
Bundesrepublik Deutschland sein können, sowie ihrer Koef-
fizienten 10. 8. 78 L 219/11
1554 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
9. 8. 78 Verordnung (EWG) Nr. 1922/78 der Kommission zur Fest-
setzung des Betrages der Beihilfe für O 1 s a a t e n 10.8. 78 L 219/15
9. 8. 78 Verordnung (EWG) Nr. 1923/78 der Kommission zur Fest-
setzung des WE!ltmarktpreises für Raps - und Rübsen -
sarnen 10. 8. 78 L 219/19
10. 8. 78 Verordnung (EWG) Nr. 1928/78 der Kommission zur Fest-
setzung der auf G e t r e i de , M eh 1 e , G r ob g r i e ß und
F e i n ff r i e ß von Weizen oder Roggen anwendbaren Ab-
schöpfungen bei der Einfuhr 11. 8. 78 L 220/1
10. 8. 78 Verordnung (EWG) Nr. 1929/78 der Kommission zur Fest-
setzuniJ der Prämien, die den Abschöpfungen bei der Einfuhr
für C e t r e i d e , M e h l und M a 1 z hinzugefügt werden 11. 8. 78 L 220/3
10. 8. 78 VerordnunfJ (EWG} Nr. 1930/78 der Kommission zur Fest-
setzunq der Mindestabschöpfung bei der Einfuhr von O 1 i -
venö1 11. 8 .78 L 220/5
10. 8. 78 Verordnunq (EWG) Nr. 1931/78 der Kommission zur Fest-
setzun~J der Erstattungen bei der Ausfuhr für Re i s und
Bruchreis 11. 8. 78 L 220/7
10. 8. 78 Verordnung (EWG) Nr. 1932/78 der Kommission zur Fest-
setzung der bei der Erstattung für R e i s und B r u c h r e i s
anzuwendenden Berichtigung 11. 8. 78 L 220/9
Andere Vorschriften
31. 7. 78 Verordnung (EWG) Nr. 1858/78 der Kommission zur Einfüh-
rung mengenmäßiger Beschränkungen für die Einfuhren
bestimmter Textilwaren mit Ursprung in Griechenland 2.8. 78 L 212/11
1. 8. 78 Verordnun9 (EWG) Nr. 1859/78 der Kommission zur Wiederer-
hebung der gegenüber dritten Ländern geltenden Zollsätze für
bestimmte Waren mit Ursprung in Schweden 2.8. 78 L 212/13
1. 8. 78 Verordnung (EWG) Nr. 1868/78 der Kommission über die
Festsetzung von Mittelwerten für die Ermittlung des Zollwerts
von Zitrusfrüchten und Äpfeln und Birnen 3.8. 78 L 213/9
2. 8. 78 Verordnung (EWG) Nr. 1889/78 der Kommission zur Wieder-
einführung des Zollsatzes für Schweröle der Tarifstellen 27.10
C I c), C II c), C III c) und d) mit Ursprung in Entwicklungs-
ländern, denen die in der Verordnung (EWG) Nr. 2705/77 des
Rates vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt werden 5.8. 78 L 216/26
2. 8. 78 Verordnung (EWG) Nr. 1890/78 der Kommission zur Wieder-
einführung des Zollsatzes für andere mineralische oder che-
mische Stickstoffdüngemittel der Tarifstelle 31.02 C mit
Ursprung in Jugoslawien, dem die in der Verordnung (EWG)
Nr. 2705/77 des Rates vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt
werden 5.8. 78 L 216/28
2. 8. 78 Verordnunu (EWG) Nr. 1891178 der Kommission zur Wieder-
einführung des Zollsatzes für anderes Leder aus Häuten oder
Fellen von anderen Tieren der Tarifstelle 41.05 B II mit
Ursprunu in Jugoslawien, dem die in der Verordnung (EWG)
Nr. 2705/77 des Rates vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt
werden 5.8. 78 L 216/30
2. 8. 78 Verordnung (EWG) Nr. 1892/78 der Kommission zur Wieder-
einführung des Zollsatzes für Handschuhe, einschließlich
Fausthandschuhe, Schutzhandschuhe für alle Berufe der Tarif-
stelle 42.03 B I mit Ursprung in Entwicklungsländern, denen
die in der Verordnung (EWG) Nr. 2705/77 des Rates vorgese-
henen Zollpräferenzen gewährt werden 5.8. 78 L 216/32
2. 8. 78 Verordnung (EWG} Nr. 1893/78 der Kommission zur Wieder-
einführung des Zollsatzes für Holz, gehobelt, genutet usw. der
Tarifnummer 44.13 mit Ursprung in Entwicklungsländern,
denen die in der Verordnung (EWG) Nr. 2705/77 des Rates
vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt werden 5.8. 78 L 216/33
2. 8. 78 Verordnung (EWG) Nr. 1894/78 der Kommission über die
Wiedereinführung des Zollsatzes für Handschuhe, Strümpfe,
Socken und Säckchen, nicht gewirkt, der Tarifnummer 61.10
mit Ursprung in Hongkong, dem die in der Verordnung (EWG)
Nr. 1197178 des Rates vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt
werden 5.8. 78 L 216/34
Nr. 54. - Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. September 1978 1555
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache - ·
vom Nr./Seite
2. 8. 78 Verordnung (EWG) Nr. 1895/78 der Kommission über die
Wiedereinführung des Zollsatzes für Handschuhe, Strümpfe,
Socken und Säckchen, nicht gewirkt, der Tarifnummer 61.10
mit Ursprung in Pakistan, dem die in der Verordnung (EWG)
Nr. 1197/78 des Rates vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt
werden 5.8. 78 L 216/35
2. 8. 78 Verordnung (EWG) Nr. 1896/78 der Kommission zur Wieder-
einführung des Zollsatzes für Schrauben mit Holzgewinde der
Tarifnummer ex 73.32 mit Ursprung in Hongkong, dem die in
der Verordnung (EWG) Nr. 2705/77 des Rates vorgesehenen
Zollpräferenzen gewährt werden 5.8. 78 L 216/36
2. 8. 78 Verordnung (EWG) Nr. 1897/78 der Kommission zur Wieder-
einführung des Zollsatzes für Rohre (einschließlich Rohlinge)
und Hohlstangen, aus Kupfer, der Tarifnummer 74.07 mit
Ursprung in Jugoslawien, dem die in der Verordnung (EWG)
Nr. 2705/77 des Rates vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt
werden 5.8. 78 L 216/37
2. 8. 78 Verordnung (EWG) Nr. 1898/78 der Kommission zur Wieder-
einführunrJ des Zollsatzes für Messer, mit schneidender oder
gezahnter Klinge, ausgenommen Klingen dafür, der Tarifnum-
mer ex 82.09 mit Ursprung in Entwicklungsländern, denen die
in der Verordnung (EWG) Nr. 2705/77 des Rates vorgesehenen
Zollpräferenzen gewährt werden 5.8. 78 L 216/39
2. 8. 78 Verordnung (EWG) Nr. 1899/78 der Kommission zur Wieder-
einführung des Zollsatzes für Teile von elektrischen Generato-
ren; Elektromotoren usw. der Tarifstelle 85.01 C mit Ursprung
in Jugoslawien, dem die in der Verordnung (EWG) Nr. 2705/77
des Rates vorgesehenc-m Zollpräferenzen gewährt werden 5.8. 78 L 216/40
2. 8. 78 Verordnung (EWG) Nr. 1900/78 der Kommission zur Wieder-
einführung des Zollsatzes für Primärelemente und Primärbat-
terien der Tarifnummer 85.03 mit Ursprung in Hongkong, dem
die in der Verordnunu (EWG) Nr. 2705/77 des Rates vorgese~
henen Zollpräferenzen gewährt werden 5.8. 78 L 216/42
2'8. 7. 78 Empfehlung Nr. 1905/78/EGKS der Kommission zur Änderung
der Empfehlun9 Nr. 1-64 der Hohen Behörde an die Regierun-
qen der Mitgliedstaaten über eine Erhöhung des Außenschut-
zes gegenüber Einfuhren von Stahlerzeugnissen in die
Gemeinschaft 8.8. 78 L 217/5
4. 8. 78 Verordnung (EWG) Nr. 1911/78 der Kommission zur Wieder-
crheblmg der qeqenüber dritten Ländern geltenden Zollsätze
für bestimmte Waren mit Ursprung in Osterreich 9.8. 78 L 218/5
4. 8. 78 Verordnung (EWG) Nr. 1912/78 der Kommission zur Wieder-
erhebung der qeqenüber dritten Ländern geltenden Zollsätze
für bestimmte Waren mit Ursprung in Osterreich 9.8. 78 L 218/6
4. 8. 78 Verordnung (EWG) Nr. 1913/78 der Kommission zur Wieder-
erhebung der gegenüber dritten Ländern geltenden Zollsätze
für bestimmte Waren mit Ursprung in Finnland 9.8. 78 L 218/7
25. 7. 78 Verordnung (EWG) Nr. 1924/78 des Rates zur Änderung der
Verordnun9 (EWG) Nr. 2635/77 über die Eröffnung, Aufteilung
und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für be-
stimmte Gewebe und bestimmten Samt und Plüsch, auf Hand-
webstühlen hergestellt, der Tarifnummern ex 50.09, ex 55.07,
ex 55.09 und ex 58.04 des Gemeinsamen Zolltarifs 16.8. 78 L 225/1
25. 7. 78 Verordnung (EWG) Nr. 1925/78 des Rates zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 2636/77 über die Eröffnung, Aufteilung
und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für be-
stimmte handgearbeitete Waren 16.8. 78 L 225/6
25. 7. 78 Verordnunq (EWG) Nr. 1926/78 des Rates zur Eröffnung, Auf-
teilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents
für Veredelungsarbeiten an bestimmten Spinnstoffen im pas-
siven Veredelungsverkehr der Gemeinschaft 16.8. 78 L 225/11
25. 7. 78 Verordnung (EWG) Nr. 1927/78 des Rates über den Abschluß
des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsge-
meinschaft und der Volksrepublik Bangladesch über den Han-
del mit Juteerzeugnissen 16.8. 78 L 225/15
1556 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz Verlag: Bun-
desanzeiqer Verla11sges.m.b.I-I. - Druck: Bundesdruckerei Bonn
lm Bundesqesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen,
Ano1dnunc1cn und damit im Zusammenhan!J stehende Bekannt-
machungen veröffentlicht. Im Bundesgesetzblatt Teil II werden
völkt!rrcchlliche Vereinbarun!Jen, Verträne mit der DDR und
die duzu gehörenden Rechtsvorschriften und Bekilnntmilchungen
sowie Zolllarifvcrordnunuen veröffentlicht.
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