1333
Bundesgesetzblatt
Teill Z1997 A
1978 Ausgegeben zu Bonn am 16. August 1978 Nr. 49
Tag Inhalt Seite
9. 8. 78 Gesetz über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das
Jahr 1978 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1978) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1333
neu: 640-7
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1367
Gesetz
über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens
für das Jahr 1978
(ERP-Wirtschaftsplangesetz 1978)
Vom 9. August 1978
Der Bundestag hat das folgende Gesetz be- § 3
schlossen:
(1) Der Bundesminister für Wirtschaft wird er-
Erster Teil mächtigt, zur Deckung von Ausgaben für das Jahr
1978 Kredite in Höhe von
Allgemeine Aufgaben
des ERP-Sondervermögens 846 000 000 Deutsche Mark
aufzunehmen.
§ 1 (2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die
Der diesem Gesetz beigefügte, nach § 7 des Ge- Beträge zur Tilgung von im Jahr 1978 fällig werden-
setzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermö- den Krediten zu, deren Höhe sich aus der Finanzie-
gens in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliede- rungsübersicht (Teil II des Gesamtplans) ergibt.
rungsnummer 640-6, veröffentlichten bereinigten Fas-
(3) Die in den ERP-Wirtschaftsplangesetzen 1975
sung, geändert durch das Zuständigkeitsanpassungs-
bis 1977 erteilten Ermächtigungen zur Beschaffung
Gesetz vom 18. März 1975 (BGBI. I S. 705), aufge-
von Geldmitteln im Wege des Kredites bleiben wirk-
stellte Wirtschaftsplan - Teil I a des Gesamtplans
des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1978 - wird sam.
in Einnahme und Ausgabe auf (4) Der Bundesminister für Wirtschaft kann die
Mittel nach den Absätzen 1 bis 3 bis zur Veraus-
3 365 000 000 Deutsche Mark
gabung außer bei der Deutschen Bundesbank auch
festgestellt.
anderweitig anlegen.
§ 2
Der Bundesminister für Wirtschaft kann Kassen- § 4
mittel des ERP-Sondervermögens bis zur Veraus-
gabung für die in den ERP-Wirtschaftsplänen vor- Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermäch-
gesehenen Verwendungszwecke außer bei der Deut- tigt, Kassenverstärkungskredite bis zur Höhe von
schen Bundesbank auch bei den Hauptleihinstituten fünf vom Hundert des in § 1 festgestellten Betrages
des ERP-Sondervermögens anlegen. aufzunehmen.
1334 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I
§ 5 wendung. In Beteiligungsverträgen darf ein fester
Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge Veräußerungspreis vereinbart werden.
eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Be-
darfs eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 Zweiter Teil
des Grundgesetzes), so bedarf es eines Nachtrags-
haushalts nicht, wenn die Mehrausgabe im Einzel- ERP-Investitionshilfe
fall einen Betrag von 5 000 000 Deutsche Mark nicht
überschreitet. § 9
§ 6 Der diesem Gesetz beigefügte, nach § 2 des ERP-
Investitionshilfegesetzes vom 17. Oktober 1967
(1) Der Bundesminister für Wirtschaft wird er- (BGBI. I S. 989), zuletzt geändert durch das Zustän-
mächtigt, mit Einwilligung des Bundesministers der digkeitsanpassungs-Gesetz, aufgestellte Wirtschafts-
Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Ge- plan - Teil I b des Gesamtplans des ERP-Sonder-
währleistungen zur Förderung der Wirtschaft ein- vermögens für das Jahr 1978 - wird in Einnahme
schließlich der freien Berufe bis zum Gesamtbetrag und Ausgabe auf
von 450 000 000 Deutsche Mark zu Lasten des ERP-
Sondervermögens zu übernehmen. 22 500 000 Deutsche Mark
festgestellt.
(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden § 10
die auf Grund der Ermächtigungen der früheren
Wirtschaftsplangesetze übernommenen Gewährlei- Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermäch-
stungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermö- tigt, Kredite bis zur Höhe von 70 000 000 Deutsche
gen noch in Anspruch genommen werden kann oder Mark zur Tilgung von im Jahr 1978 fällig werden-
in Anspruch genommen worden ist und für die er- den Krediten aufzunehmen (Finanzierungsübersicht
brachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat. - Teil II des Gesamtplans-).
(3) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inan-
spruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Er- Dritter Teil
satz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine Gemeinsame Bestimmungen
übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag
nicht mehr anzurechnen. § 11
Die §§ 2 bis 8 gelten bis zum Tage der Verkün-
§ 1
dung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1979 weiter.
Auf die in Kapitel 1 Titel 681 01 veranschlagte
Dankesspende findet§ 2 des Gesetzes über die Ver- § 12
waltung des ERP-Sondervermögens keine Anwen-
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1
dung.
des Dritten Uberleitungsgesetzes auch im Land Ber-
§ 8 lin.
Die Vorschriften des § 65 Abs. 7 der Bundeshaus- § 13
haltsordnung finden im Jahr 1978 auf das Eigen- Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar
kapi talfinanzierungsprogramm in Berlin keine An- 1978 in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt
und wird im Bundesgesetzblatt verkündet.
Bonn, den 9. August 1978
Der Bundespräsident
Scheel
Für den Bundeskanzler
Der Bundesminister für Verkehr
und für das Post- und Fernmeldewesen
K. Gscheidle
Der Bundesminister für Wirtschaft
Lambsdorff
Der Bundesminister der Finanzen
Matthöfer
Nr. 49 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. August 1978 1335
Gesamtplan
des ERP-Sondervermögens 1978
Teil I a: Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sonderver-
mögens vom 31. August 1953
Teil Ib: Wirtschaftsplan nach § 2 des ERP-Investitionshilfegesetzes vom 17. Oktober 1967
in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des ERP-Investitionshilfegesetzes vom
24. Juli 1968
Teil II: Finanzierungsübersicht
Teil III: Kreditfinanzierungsplan
Anlage: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 1976
Teil la
Wirtschaftsplan
nach § 1 des Gesetzes
über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
vom 31. August 1953
Kapitel 1 (Ausgaben): Bundesgebiet (ohne Berlin)
Kapitel 2 (Ausgaben): Berlin
Kapitel 3 (Ausgaben): Entwicklungshilfe
Kapitel 4 (Ausgaben): Sonstige Ausgaben
Kapitel 5 (Einnahmen): Einnahmen
Kapitel 6 (Einnahmen/
Ausgaben): Exportfinanzierung
1336 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I
Kap.1
Betrag Betrag Ist-Ergebnis
Titel
für für 1976
und Zweckbestimmung
Funktion 1978 1971
DM DM 1000 DM
1 2 3 4 5
Ausgaben
Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden
nach Maßgabe von Einzelrichtlinien vergeben. -
Nr. 49 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. August 1978 1337
Bundesgebiet (ohne Berlin)
Erläuterungen
Zu Kap.1
Durch verbindliche Zusagen sind gebunden bei:
Jahr
Titel Zweckbestimmung 1978 1979 1980
in Mio DM
86203 Seehafenbetriebe
···················· 15 15
5*) 15*)
862 04 Finanzierung von Aufträgen an deutsdie
Sdiiffswerften ........................ 134,6 134,6
862 06 Modernisierung der Handelsflotte ..... 45 45
85311 Abwasserreinigung ................... 100
25*)
85312 Abfallbeseitigung .................... 5
86211 Luftreinhaltung ...................... 15
681 01 Dankesspende ....................... 10 10 10
324,6 234.6 25
•) Im ERP-Wirtschaftsplan 1978 enthalten.
1338 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I
Kap.1
Titel Betrag Betrag Ist-Ergebnis
und für für
Zweckbestimmung 1976
Funktion 1978 1977
DM DM 1000 DM
1 2 3 4 5
862 01-691 Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner
und mittlerer Unternehmen ........................ . 975 000 000 715 000 000 598 224 *)
Die Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei
Tit. 853 02 überschritten werden.
862 02 634 Umstellungsinvestitionen der gewerblichen Wirtschaft 25 000 000 38 000 000 38 915
862 03 731 Investitionen von Seehafenbetrieben ............... . 27 500 000 35 000 000 24 586
Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . 20 000 000 DM
davon fällig:
Jahr 1979 bis zu 5 000 000DM
Jahr 1980 bis zu 15 000 000 DM
862 04- 634 Finanzierung von Aufträgen an deutsche Schiffswerften 134 600 000 134 600 000 135 175
862 06- 732 Modernisierung der deutschen Handelsflotte ........ . 45 000 000 45 000 000 49983
853 02-692 Investitionen von Gemeinden ...................... . 180 000 000 180 000 000 104 236
Einsparungen dienen zur Verstärkung der Ausgaben bei
Tit. 862 01.
*) Aufgliederung vgl. Anlage I
Nr. 49 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. August 1978 1339
Bundesgebiet (ohne Berlin)
Erläuterungen
•
Zu Tit. 862 01 Darlehen dienen der Beschaffung von EDV-Anlagen und dem
Die ERP-Darlehensprogramme für kleine und mittlere Unter- Erwerb von Anwendungsprogrammen als Erstausstattung.
nehmen sollen - entsprechend den von der Bundesregierung
Zu f)
vorgelegten „Grundsätzen einer Strukturpolitik für kleine
und mittlere Unternehmen" (vgl. ET-Drucksache 7/5248 vom Vorgesehen sind Darlehen zur Errichtung, Erweiterung, Ra-
21. Mai 1976) - der Leistungssteigerung dienen. tionalisierung und Umstellung von Unternehmen der Ver-
Kooperationsvorhaben sollen bevorzugt berücksichtigt wer- triebenen, insbesondere der Aussiedler im Sinne des § 1
den, wenn sie eine Verbesserung der Leistungskraft der Abs. 2 Nr. 3 des Bundesvertriebenengesetzes und der Zu-
Kooperationspartner bei Wahrung ihrer Selbständigkeit er- wanderer aus der DDR.
warten lassen. Zug)
Im einzelnen sind Darlehen vorgesehen für
Die Darlehen sollen der Erhaltung der Vielfalt der Träger
a) Vorhaben in regionalen Fördergebieten 400 000 000 DM der Meinungsbildung dienen; sie können zur Finanzierung
b) Existenzgrünelungen und standortbedingte technischer Einrichtungen der Herstellung und des Vertriebs
Investitionen sowie Maßnahmen gegen von Zeitungen und Zeitschriften sowie der hierfür erforder-
Lärm, Geruch und Erschütterungen . . . . . . 500 000 000 DM lichen Baumaßnahmen gewährt werden.
c) betriebliche Ausbildungsstätten, richtung-
weisende Kooperationen . . . . . . . . . . . . . . . . 8 000 000 DM Zu h)
d) die Refinanzierung privater Kapitalbetei- Der Betrag steht Partikulieren und Kleinreedern für den Bau
ligungsgesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 000 000 DM und Umbau von Binnenschiffen zur Verfügung.
e) die Einführung der elektronischen Daten- Zu 1)
verarbeitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 000 000 DM
f) Unternehmen der Vertriebenen . . . . . . . . . 15 000 000 DM Die Darlehen sollen an Kreditgarantiegemeinschaften der
mittelständischen gewerblichen Wirtschaft und der freien
g) die Förderung kleiner und mittlerer Presse- Berufe sowie an Beteiligungsgarantiegemeinschaften zur Bil-
unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 000 000 DM dung oder Erhöhung von Haftungsfonds gewährt werden.
h) die Binnenschiffahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 000 000 DM
i) Kredit- und Beteiligungsgarantiegemein- Zu Tit. 862 02
schaften (Haftungsfondsdarlehen) 4 000000 DM Aus dem Ansatz können Darlehen an Produktionsunterneh-
975 000 000 DM men gewährt werden, die durch wesentliche Strukturände-
Zu a) rungen ihres Produktionszweiges zu Umstellungsmaßnahmen
gezwungen sind.
Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen in den Ge- Kleine und mittlere Unternehmen werden bevorzugt berück-
bieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regio-
nalen Wirtschaftsstruktur" können Darlehen für Investitio- sichtigt.
nen erhalten, wenn sie für die im Bundeshaushaltsplan
Zu Tit. 862 03
(Kap. 09 02 Tit. 882 81 und 882 82) veranschlagten Mittel nicht
antragsberechtigt sind. Die Mittel sollen die Wettbewerbslage der deutschen See-
Von dem Ansatz sind 10 000 000 DM- davon je 5 000 000 DM häfen verbessern. 15 000 000 DM sind auf Grund einer frühe-
Zonenrandgebiet und übrige Fördergebiete - für den unter ren Verpflichtungsermächtigung zugesagt.
f) genannten Personenkreis vorgesehen. Verpflichtungsermächtigung:
Zu b) Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine
Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 20 000 000 DM
Gefördert werden auf das Aufkommen der Jahre 1979 und 1980 erforderlich.
- Existenzgründungen von Nachwuchskräften und
- standortbedingte Investitionen Zu Tit. 862 04
von Unternehmen des Handels, Handwerks, Gaststätten- und Veranschlagt sind Darlehen zur Finanzierung von Aufträgen
Beherbergungsgewerbes, des produzierenden Gewerbes und an deutsche Schiffswerften.
des Kleingewerbes. Es können auch Investitionen zur Minde- Der Betrag ist auf Grund früherer Verpflichtungsermächti-
rung von Lärm, Geruch und Erschütterungen gefördert wer- gungen zugesagt.
den.
Von dem Ansatz sind 20 000 000 DM für den unter Ab- Zu Tit. 862 06
schnitt f) genannten Personenkreis vorgesehen.
Die Darlehen sind zur Finanzierung von Seeschiffsneubauten
Zu c) deutscher Reeder bestimmt.
Die Darlehen sind zur Errichtung oder Erweiterung betrieb- Der Betrag ist auf Grund früherer Verpflichtungsermächti-
licher Ausbildungsplätze (Lehrwerkstätten) bestimmt. gungen zugesagt.
Außerdem können Kooperationsvorhaben kleiner und mitt-
lerer Unternehmen gefördert werden, die richtungweisend Zu Tit. 853 02
für weitere Kooperationsvorhaben sein können. Die Mittel sind vorgesehen für Vorhaben in Schwerpunkt-
orten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regio-
Zu d)
nalen Wirtschaftsstruktur"; die Vorhaben müssen der Ver-
Durch Refinanzierungsdarlehen an private Kapitalbet.eili- besserung der Standortqualität dieser Orte dienen.
gungsgesellschaften soll kleinen und mittleren Unternehmen
die Beschaffung von haftendem Kapital erleichtert werden. Gefördert werden
- Investitionen zur Steigerung des Wohn- und Freizeit-
Zu e) wertes einschließlich Modellanlagen für den Tourismus;
Kleinen und mittleren Unternehmen soll die Einführung der - Anlagen der Wasserversorgung, Abwasserreinigung und
elektronischen Datenverarbeitung erleichtert werden. Die -beseitigung sowie der Abfallbeseitigung.
1340 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I
Kap.1
Titel Betrag Betrag Ist-Ergebnis
und für für
Zweckbestimmung 1976
Funktion 1978 1911
DM DM 1000 DM
1 2 3 4 5
681 01-029 Dankesspende ......................... , .......... . 10 000 000 10 000 000 10 530
Titelgruppe
Titelgr. 01 Umweltschutz (365 000 000) (300 000 000) (629 738)
Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
853 11 - 330 Abwasserreinigung ............................... . 27 5 000 000 230 000 000 525 596
Verpfllchtungsermäcbtigung . . . . . . . . . . . . . . . . 25 000 000 DM
fällig im Jahr 1979.
853 12 - 330 Abfallbeseitigung ................................. . 20 000 000 20 000 000 32 927
862 11 - 330 Luftreinhaltung ................................... . 70 000 000 50 000 000 71215
500 000 *)
1 762 100 000 1 458 100 000
Im Vorjahr veranschlagt
*) bei Kap. 1 Tit. 685 01 .................... 500 000 DM
Werbemaßnahmen des S,rnrlandcs
Abschluß
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 10 000 000 DM
Ausgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 598 500 000 DM
Besondere Finanzierungsausgaben 153 600 000 DM
Gesamtausgaben 1 762 100 000 DM
Nr. 49 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. August 1978 1341
Bundesgebiet (ohne Berlin)
Erläuterungen
6
Zu Tit. 681 01 Verpflidltungsermächtigung:
Aus Anlaß der 25. Wiederkehr der Verkündung des Mar- Das Programm der Abwasserreinigung soll weiterhin kon-
shallplans (5. Juni 1972) hat die Bundesregierung einer da- tinuierlich fortgeführt werden. Es ist daher für das Jahr 1979
mals errichteten amerikanischen Stiftung ("THB GERMAN eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 25 000 000
MARSHALL FUND OF THB UNITED STATES - A ME- DM erforderlich.
MORIAL TO THE MARSHALLPLAN") eine Dankesspende
von jährlich 10 000 000 DM für die Dauer von 15 Jahren (1972 Zu TU. 85312
bis 1986) zugesagt. Die Stiftung fördert durch Zuschüsse an Die Mittel können für die Errichtung und maschinelle Aus-
Einzelpersonen und Organisationen innerhalb und außerhalb stattung von Abfallbeseitigungsanlagen zur Verfügung ge-
der USA Forschungs- und Studienprogramme, die dem Ver- stellt werden.
ständnis und der Lösung bestimmter nationaler und inter-
nationaler Probleme moderner Industriegesellschaften (z.B. Von dem veranschlagten Betrag sind 5 000 000 DM zur Er-
Großstadtprobleme, Umweltschutz, Bodennutzung, Arbeits- füllung der Verpflichtungsermädltigung 1978 für das Infra-
welt, Medien, Nord-Süd-Dialog) dienen sollen. strukturprogramm 1975 in Anspruch genommen worden.
Zu Tlt. 86211
Zu Tit. 85311
Die Mittel sollen der Errichtung und Erweiterung von An-
Die Mittel sind für den Bau von Abwasserreinigungsanlagen lagen zur Luftreinhaltung, insbesondere kleiner und mittlerer
bestimmt. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, dienen.
Von dem veranschlagten Betrag sind 100 000 000 DM zur Von dem veranschlagten Betrag sind 15 000 000 DM zur
Erfüllung der Verpflichtungsermächtigung 1978 für das Infra- Erfüllung der Verpflichtungsermächtigung 1978 für das Infra-
strukturprogramm 1975 in Anspruch genommen worden. strukturprogramm 1975 in Anspruch genommen worden.
1342 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I
Kap.2
Titel Betrag Betrag Ist-Ergebnis
und für für
Zweckbestimmung 1976
Funktion 1978 1977
DM DM 1000 DM
1 2 3 4 5
Ausgaben
In Anbetracht der besonderen politischen Lage Berlins
können im Rahmen der veranschlagten Mittel Finan-
zierungshilfen gewährt oder Beteiligungen übernom-
men werden, bei denen die üblichen bankmäßigen und
betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen nicht oder
nicht in vollem Umfang vorliegen, die jedoch im Hin-
blick auf die politische Zielsetzung der Berlinhilfe
gerechtfertigt erscheinen; Entsprechendes gilt für die
Ubernahme von Gewährleistungen.
Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden
nach Maßgabe von Einzelrichtlinien vergeben.
Titelgruppe
Titelgr. 01 ERP-Investitionsprogramm (374 300 000) (381 400 000) (282 987)
862 11-691 Investitionsdarlehen an Unternehmen .............. . 374 300 000 381400000 264 442
Einsparungen dienen zur Deckung von Ausgaben bei Tit.
862 12.
Die Ausgaben bei Tit. 862 11 und 862 04 sind in Höhe von
5 000 000 DM gegenseitig deckungsfähig.
Die Ausgaben bei Tit. 862 11 und Tit. 861 01 sind gegenseitig
deckungsfähig.
Die Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei
Tit. 831 21 überschritten werden.
Einsparungen bis zur Höhe von 30 000 000 DM dienen zur
Verstärkung der Ausgaben bei Tit. 831 21.
Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . 70 000 000 DM
davon fällig:
Jahr 1979 bis zu 40000000DM
Jahr 1980 bis zu 30000000DM
862 12-699 Betriebsmittelkredite an Unternehmen .............. . 2 385
Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Tit.
862 11 geleistet werden.
862 13-699 Umwandlung von Beteiligungen in Darlehen 16 160
Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Kap. 5
Tit. 133 02 geleistet werden.
Nr. 49 Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. August 1978 1343
Berlin
Erläuterungen
6
Zu Kap. 2
Durch verbindliche Zusagen sind gebunden bei:
Jahre
Titel Zweckbestimmung 1976 1979 1980
in Mio DM
862 11 In vesti tionskredi te 70 30
40 *) 30*)
68501 Wirtschaftsnahe
Forschung ...........
1,8 *) 1,0 *)
831 23 Konsolidierung bei Be-
teiligungen .........
100 *} 70*)
70,0 171,8 101,0
•) Im ERP-Wirtschaftsplan 1978 enthalten.
Zu Tit. 86211
Die Berliner Wirtschaft hat nach wie vor einen erheblichen
Bedarf an Investitionsdarlehen. Die veranschlagten Mittel
sollen für
a) die Errichtung neuer Betriebe,
b) die Erweiterung, Rationalisierung und Umstellung von
Betrieben
verwendet werden.
Verpflichtungsermächtigung:
Die Förderung der Berliner Wirtschaft soll auch in den Jah-
ren 1979 und 1980 fortgeführt werden. Damit bereits 1978
Projekte begonnen werden können, für die erst in den oben
genannten Jahren Mittel zur Verfügung zu stehen brauchen,
ist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von
70 000 000 DM erforderlich.
Zu Tit. 862 13
Beteiligungen an Berliner Unternehmen können bei Fällig-
keit (Ablauf der vereinbarten Laufzeit gemäß Beteiligungs-
vertrag) in ERP-Darlehen umgewandelt werden.
(Vgl. Einnahmen bei Kap. 5 Tit. 133 02)
1344 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I
Kap.2
Titel Betrag Betrag Ist-Ergebnis
und für für
Zweckbestimmung 1976
Funktion 1978 1977
DM DM 1000 DM
1 2 3 4 5
861 01 -692 Förderung des Absatzes Berliner Erzeugnisse ....... . 95 000 000 95 000 000 37 709
Die Ausgaben bei Tit. 861 01 und Tit. 862 11 sind gegenseitig
deckungsfähig.
862 04-691 Aufbaumaßnahmen 5 000 000 5 000 000 735
Die Ausgaben bei Tit. 862 04 und Tit. 862 11 sind in Höhe
von 5 000 000 DM gegenseitig deckungsfähig.
651 01 - 699 Bevorratungsmaßnahmen ......................... . 8 200 000
685 01 -171 Wirtschaftsnahe Forschung ........................ . 2 800 000 2 800 000 3 110
Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . 2 800 000 DM
davon fällig:
Jahr 1979 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 800 000 DM
Jahr 1980 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1000000 DM
685 02-643 Ausstellungen und Messen ........................ . 2 000 000 2 000 000 2 000
685 03 - 699 Sonstige wirtschaftliche Förderungsmaßnahmen ..... . 500 000 500 000 438
Nr. 49 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. August 1978 1345
Berlin
Erläuterungen
Zu Tit. 861 01 Zu Tit. 685 01
Veranschlagt sind Darlehen für die Die Mittel (Zuschüsse) sind für die Förderung von For-
a) gewerbliche Wirtschaft ................ . 36 000 000 DM schungsvorhaben veranschlagt, deren Ergebnisse erwarten
lassen, daß sie als Ausgangspunkt für die technische und
b) Schiffahrt ............................ . 1000000 DM wirtschaftliche Entwicklung verwendet werden können. Die
c) Verkehrsbetriebe ..................... . 3 000 OOODM geförderten Forschungsvorhaben liegen insbesondere auf den
d) Deutsche Bundesbahn .................. . 28 000 000 DM Gebieten der Materialprüfung, Elektronik und der Schiff-
e) Deutsche Bundespost .................. . 27 000 000 DM bautechnik. Die Mittel werden Wissenschaftlern, die ihren
Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Berlin haben und in der Regel
95 000 000 DM Angehörige von wissenschaftlichen Institutionen in Berlin
Zu a) sind, über diese Institutionen zur Verfügung gestellt.
Die Mittel sind für die anteilige Finanzierung von Aufträgen Verpflichtungsermächtigung:
westdeutscher Auftraggeber an Berliner Unternehmen vor- Die Förderung der wirtschaftsnahen Forschung in Berlin soll
gesehen. Von dem Ansatz können bis zu 10 000 000 DM für auch in den kommenden Jahren kontinuierlich fortgeführt
Auslandsuufträge verwendet werden. werden. Damit bereits 1978 Vorhaben begonnen werden
können, für die erst in den Jahren 1979 und 1980 weitere
Zu b) Mittel zur Verfügung stehen brauchen, ist eine Verpflich-
Die Mittel sind für die anteilige Finanzierung von Schiffbau- tungsermächtigung bis zur .Höhe von insgesamt 2 800 000 DM
aufträgen wcsldculschcr Auflra~rneber nach Berlin vorgese- erforderlich.
hen.
Zu Tit. 685 02
Zu c)
Der Betrag soll Betrieben des öffentlichen Personennahver- Die veranschlagten Mittel sind für Ausstellungen und Mes-
sen vorgesehen.
kehrs für Rationalisierungs- und Modernisierungsmaßnahmen
zur Verfügung gestellt werden. Er ist für die anteilige Finan- Wie in den Vorjahren soll im Rahmen der Import-Ausstel-
zierung von Aufträgen westdeutscher Auftraggeber nach lung „Partner des Fortschritts" die deutsche Wirtschaft mit
Berlin bestimmt. den Problemen der Entwicklungsländer vertraut gemacht
werden. Gleichzeitig erhalten diese Länder Gelegenheit, ihre
Zu d) und e) Erzeugnisse auszustellen und dadurch Geschäftsverbindungen
Die Mittel dienen der anteiligen Finanzierung von Aufträgen mit der deutschen Wirtschaft anzuknüpfen.
der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost Die „Internationale Börse des Tourismus/Internationale
an die Berliner Wirtschaft. Boots- und Freizeitschau" hat sich zu einer bedeutenden
Veranstaltung entwickelt, die unabhängig von der Ausstel-
Zu Tit. 862 04 lung „Partner des Fortschritts" stattfindet.
Die Darlehen sind zur anteiligen Finanzierung des Auf- und Ferner führt Berlin seit 1969 zweimal jährlich die Modemesse
Neubaues von Geschäftshäusern und, soweit erforderlich, von ,,Interchic" durch.
Einrichtungen kultureller Bedeutung vorgesehen. Diese Ausstellungen werden anteilig aus Mitteln des Lan-
deshaushalts Berlin und des ERP-Sondervermögens finan-
Zu Tit. 651 01 ziert.
Das Land Berlin hatte 1962 ein zinsloses ERP-Darlehen in Die veranschlagten Mittel können auch für sonstige Ausstel-
Höhe von 14 800 000 DM zur Teilfinanzierung des Klinikums lungen und Messen in Berlin verwendet werden.
der Freien Universität erhalten. Hierbei handelte es sich um
Mittel, die der Bevorratung Berlins zufließen sollten, hierfür Zu Tit. 685 03
aber noch nicht benötigt wurden. Das Darlehen zugunsten
des Klinikums wurde daher unter der Bedingung gewährt, Nach einer mit der Regierung der Vereinigten Staaten von
daß die Rückflüsse im Bedarfsfc1ll für die Bevorratung Berlins Amerika im Jahr 1968 getroffenen Vereinbarung hat das
zur Verfügung stehen. Dieser Fall ist nunmehr eingetreten. ERP-Sondervermögen jährlich 500 000 DM für Zwecke zur
Der veranschlagte Betrag von 8 200 000 DM umfaßt neben Verfügung zu stellen, die sowohl der Förderung der Berliner
den bis zum 31. Dezember 1977 eingegangenen Tilgun- Wirtschaft als auch den Interessen der Vereinigten Staaten
gen auch die Tilgung des Jahres 1978. Die späteren Tilgungs- von Amerika dienen.
raten (1979---83 jährlich ca. 1 500 000 DM) sollen künftig Hierunter fällt u. a. die finanzielle Unterstützung der ameri-
ebenfalls für die Bevorratung eingesetzt werden. kanischen Teilnahme an der Internationalen Grünen Woche.
1346 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I
Kap.2
Titel Betrag Betrag Ist-Ergebnis
und für für
Zweckbestimmung 1976
Funktion 1978 1977
DM DM 1000 DM
1 2 3 4 5
831 04-853 Erwerb von Anteilen an der Berliner Industriebank AG 3 600 000
Titelgruppe
Titelgr. 02 Eigenkapitalfinanzierungsprogramm (215 000 000) (35 000 000) (130 000)
831 21-691 Erwerb von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen
Rechten .......................................... . 15 000 000 15 000 000
Einsparungen dienen zur Verstärkung der Ausgaben bei Tit.
862 11.
Die Ausgaben dürfen bis zu 30 000 000 DM der Einsparungen
bei Tit. 862 11 überschritten werden.
831 22 - 691 Erwerb von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen
Rechten durch Umwandlung bereits gewährter Darlehen 10 000
Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Kap. 5
Tit. 182 02 geleistet werden.
831 23 - 691 Konsolidierung bei Beteiligungen 200 000 000 20 000 000 120 000
Verpflichtungsermächtigung ............... 170 000 000 DM
davon fällig:
Jahr 1979 ................................. 100 000 000 DM
Jahr 1980 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 000 000 DM
Gesamtausgaben 702 800 000 525 300 000
Abschluß
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 205 300 000 DM
Ausgaben für Investitionen ........................ . 402 500 000 DM
Besondere Finanzierungsausgaben 95 000 000 DM
Gesamtausgaben 702 800 000 DM
Nr. 49 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. August 1978 1347
Berlin
Erläuterungen
6
Zu Tit. 831 21
Das ERP-Sondervermögen kann Beteiligungen an Berliner
Unternehmen vorübergehend erwerben, um deren Eigenka-
pital zu verstärken. ·
Zu Til. 831 22
ERP-Darlehen an Berliner Unternehmen können in Beteili-
gungen umgewandelt werden, um das Kapital dieser Unter-
nehmen dem ausgeweiteten Geschäftsumfang anzupassen.
(Vgl. Einnahmen - Kap. 5 Tit. 182 02)
Zu Tit. 831 23
Die veranschlagten Mittel dienen dem Teil-Ausgleich des im
Jahre 1977 entstandenen Verlustes eines Berliner Unter-
nehmens, an dem das ERP-Sondervermögen aufgrund frühe-
rer, im Rahmen des Eigenkapital-Finanzierungsprogramms
geleisteter Hilfen zu rd. 95 0/o beteiligt ist. Die Bereitstellung
der Mittel, die als Zuschuß für die Sanierung des Unter-
nehmens vorgesehen sind, ist im Interesse des Unternehmens
und des Landes Berlin, nicht zuletzt im Hinblick auf die Er-
haltung der Arbeitsplätze, erforderlich. Die Deckung des
gegenüber dem Vorjahr erheblichen Mehrbedarfs ist die ent-
scheidende Basis eines neuen, umfassenden Konzepts, das
die endgültige Konsolidierung des Unternehmens sicherstel-
len soll.
Zum Ausgleich des Gesamtverlustes 1977 (rd. 370 Mio DM)
sollen weitere 100 Mio DM im Jahr 1979 und 70 Mio DM im
Jahr 1980 bereitgestellt werden. Hierzu sind Verpflichtungs-
ermächtigungen in entsprechender Höhe vorgesehen.
1348 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I
Kap. 3
Titel Betrag Betrag Ist-Ergebnis
und für für
Zweckbestimmung 1976
Funktion 1978 1977
DM DM 1000 DM
1 2 3 4 5
Ausgaben
866 01 -023 Beitrag im Rahmen bilateraler finanzieller Zusammen-
arbeit (Kapitalhilfe) .............................. . 110 000 000 110 000 000 55 000
866 02-023 Förderung von Niederlassungen deutscher Unterneh-
men in Entwicklungsländern ....................... . 25 000 000 25 000 000 6 660
866 03 -023 Finanzierungshilfen für Lieferungen und Leistungen in
Entwicklungsländer ............................... . 90 000 000 90 000 000 6 900
Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . 90 000 000 DM
fällig im
Jahr 1981 bis zu 90 000 000 DM
Gesamtausgaben 225 000 000 225 000 000
Abschluß
Ausgaben für Investitionen 25 000 000 DM
Besondere Finanzierungsausgaben 200 000 000 DM
Gesamtausgaben 225 000 000 DM
Nr. 49 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. August 1978 1349
Entwicklungshilfe
Erläuterungen
6
Zu Kap. 3
Auf dieses Kapitel finden auch die Vorschriften des ERP-
Entwicklungshilfegesetzes vom 9. Juni 1961 (BGB!. II S. 577)
und die Präambel zu Kap. 1 Anwendung.
Durch verbindliche Zusagen sind gebunden bei:
Jahr
Titel Zweckbestimmung 1978 1979 1980 1981
in Mio DM
866 03 Finanzierungshilfen für
Lieferung und Leistungen
in Entwicklungsländer . . . . 90 90 90
90 *}
•) Im ERP-Wirtschaftsplan 1978 enthalten.
Ausgaben
Zu Tit. 866 01
Die Mittel werden der Kreditanstalt für Wiederaufbau auf
Grund des zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
der Kreditanstalt für Wiederaufbau geschlossenen Vertrages
zur Durchführung der bilateralen Kapitalhilfe an Entwick-
lungsländer (Generalvertrag) vom 16. Mai/4. Juli 1966 in der
Fassung vom 18. Dezember 1973/3. April 1974 darlehensweise
zur Verfügung gestellt.
Zu Tit. 866 02
Die Mittel sollen als Darlehen für die Errichtung, Erweite-
rung und den Erwerb von Unternehmen oder Unternehmens-
beteiligungen in Entwicklungsländern vergeben werden.
Zu Tit. 866 03
Die Darlehen, die auf Grund einer früheren Verpflidltungs-
ermächtigung zugesagt sind, dienen der Finanzierung von
Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Aus-
fuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer. Die
Zweckbindung ,ist die gleiche wie die des revolvierenden
Fonds für die Exportfinanzierung in Höhe von 500 000 000 DM
(vgl. Kapitel 6). Im Unterschied zu den Mitteln dieses Fonds
stehen die hier veranschlagten Mittel der Kreditanstalt für
Wiederaufbau nicht revolvierend zur Verfügung. Mit den
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von jeweils 90 000 000
DM für die Jahre bis 1981, - davon neu 90 000 000 DM für
1981 - ist eine kontinuierliche Förderung der langfristigen
Exportgeschäfte mit den Entwicklungsländern sichergestellt.
1350 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I
Kap.4
-·-·-------
Titel Betrag Betrag Ist-Ergebnis
für für
und Zweckbestimmung 1976
1978 1977
Funktion
DM DM 1000 DM
1 2 3 4 5
Ausgaben
526 01 - 680 Gerichts- und ähnliche Kosten . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . .
~ 55 000 55 000 15
531 01-013 Kosten zur Durchführung von Veröffentlichungen und
Untersuchungen ................................... 500 000 500 000 296
532 01 -680 Kosten zur Durchführung von Prüfungen ............ 40 000 40 000
671 01-680 Bearbeitungsgebühren ............................. 1 000 000 1 500 000 701
671 02-680 Sächliche Verwaltungsausgaben ..................... 5 000 5 000 1
575 01-680 Verzinsung der Darlehen ........................... 165 000 000 163 500 000 64 424
57502-928 Kosten der Kreditaufnahme ......................... 3 000 000 4 000 000 1 894
870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen ............. 5 500 000 12 000 000 7 172
Gesamtausgaben 175 100 000 181 600 000
Abschluß
Sächliche Ausgaben 1600000 DM
Schuldendienst ................................... . 168 000 000 DM
Besondere Finanzierungsausgaben 5 500 000 DM
Gesamtausgaben 175 100 000 DM
Nr. 49 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. August 1978 1351
Sonstige Ausgaben
Erläuterungen
6
Zu Tit. 526 01 Zu Tit. 575 01
Die Mittel sind zur Abdeckung von Kosten und Gebühren Der Betrag ist für die Verzinsung der aufgenommenen Dar-
für die Einziehung von Forderungen, für die Rechtsverfol- lehen vorgesehen.
gung und Rechtsverteidigung vorgesehen.
Zu Tit. 575 02
Zu Tit. 531 01
Die veranschlagten Mittel dienen zur Deckung der Disagio-
Mit diesen Mitteln sollen insbesondere Maßnahmen der kosten für die gemäß §§ 3 und 4 des ERP-Wirtschaftsplange-
Offentlichkeitsarbeit finanziert werden, die mit der Verwal- setzes 1978 aufzunehmenden Kredite.
tung des ERP-Sondervermögens in Zusammenhang stehen.
Hierzu gehört in erster Linie die jährliche ERP-Broschüre, in Zu Tit. 870 01
der über Tätigkeit und Programm des ERP-Sondervermögens
berichtet wird. Darüber hinaus können für die zweckmäßige Nach
und wirksame Verwendung der ERP-Mittel Untersuchungen 1. § 2 des Dritten Gesetzes über die Ubernahme von Sicher-
und sonstige Erhebungen vorgenommen werden. heitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der
deutschen Wirtschaft vom 6. Dezember 1954 (BGBl. I S. 365),
Zu Tit. 532 01 2. § 1 des Gesetzes zur Ergänzung des Dritten Gesetzes über
Veranschlagt sind Kosten für Prüfungen, die im Zusammen- die Ubernahme von Sicherheitsleistungen und Gewähr-
hang mit der Gewährung von Krediten und der Ubernahme leistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft vom
17. Mai 1957 (BGBI.I S. 517),
von Gewährleistungen erforderlich werden.
3. § 5 des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1962 vom 1. Juni 1962
(BGB!. II S. 645) und
Zu Tit. 671 01
4. den ERP-Wirtschaftsplangesetzen 1964 bis 1977
Hier sind die vom ERP-Sondervcrmögen zu erstattenden konnte bzw. kann das ERP-Sondervermögen Gewährleistun-
Bearbeitungsgebühren der Kredilinstitute veranschlagt, so- gen von 856 000 000 DM zu seinen Lasten übernehmen.
weit sie nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu ge-
hören insbesondere die Gebühren für die treuhänderische Für einen Teilbetrag von 406 000 000 DM (aus den Ermäch-
Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen tigungen gemäß den vorstehenden Punkten 1, 2 und 3) der
(z.B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in durch Gewährleistungen voll belegt ist, ist ein revolvieren-
Anspruch genommen wird und den Hauptleihinstituten die der Einsatz nicht zugelassen. Die Verpflichtungen aus diesen
Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen überge- Ermächtigungen betrugen zum 31. Dezember 1976 79 425 308,56
gangenen Forderungen übertragen worden ist) sowie die DM. Das restliche Gewährleistungsvolumen von 450 000 000
Gebühren, die für die Ubernahme und Verwaltung von DM (aus der jeweiligen Ermächtigung gemäß Punkt 4) war
Beteiligungen im Rahmen des Eigenkapitalfinanzierungspro- am 31. Dezember 1976 mit Verpflichtungen im Betrag von
gramms Berlin (vgl. Kap. 2 Tit. 831 21 und 22) und für die 177 538 185,86 DM belegt.
Bearbeitung von Krediten zu erleichterten Bedingungen (vgl. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungen des ERP-Sonderver-
Kap. 2 Tit. 862 13) an die Berliner Industriebank AG zu zah- mögens aus Gewährleistungen betrug somit zum 31. Dezem-
len sind. ber 1976 256 963 494,42 DM.
Zu Tit. 671 02 Die veranschlagten Mittel sind zur Deckung von Inanspruch-
nahmen des ERP-Sondervermögens aus solchen Verpflich-
Der Betrag ist gcschälzt. tungen vorgesehen.
1352 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I
Kap. 5
Betrag Betrag
Titel Ist-Ergebnis
und für für
Zweckbestimmung 1976
Funktion 1978 1977
DM DM 1000 DM
1 2 3 4 5
Einnahmen
119 01 680 Rückflüsse, Erlöse und Erträge aus Zuschüssen 30 000 300 000 49
119 02 680 Stundungs-, Verzugszinsen u. a ..................... . 110 000 110 000 543
119 99-680 Vermischte Einnahmen ............................ . 8000 1
121 01 853 Erträge aus Beteiligungen ......................... . 1650000 1650000 1 650
121 02-691 Erträge aus Beteiligungen im Rahmen der Eigenkapital-
finanzierung ..................................... . 1000000 1000000 1 519
131 01-873 Erlöse aus der Veräußerung von Grundbesitz ....... . 2 496
133 01 691 Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen im Rah-
men der Eigenkapitalfinanzierung (ohne Umwandlung
von Beteiligungen in Darlehen) .................... . 1172
133 02 - 691 Einnahmen aus der U1mvandlung von Beteiligungen in
Darlehen ......................................... . 16 160
Die Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Kap. 2
Tit. 862 13.
141 01-680 Vergütungen für die Ubernahme von Gewährleistungen 120 000 140 000 148
141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewähr-
leistungen ....................................... . 160 000 3 000 290
162 01 - 691 Zinsen aus Darlehen .............................. . 456 810 000 450 395 000 374 360
162 02-691 Einnahmen aus Disagio ........................... . 8 000 000 25 759
162 03-872 Zinsen aus Wertpapieren und sonstige Zinsen ....... . 10 500 000 14 000 000 13 461
182 01 691 Tilgung von Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 481 320 000 1 376 394 000 1 158 279
(ohne Umwandlung von Darlehen in Beteiligungen)
182 02 691 Einnahmen aus der Umwandlung von Darlehen in Be-
teiligung·en ...................................... . 10 000
Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Kap. 2
Tit. 831 22.
325 02-928 Einnahmen aus Krediten ........................... . 846 000 000 497 000 000 518 142
360 01-970 Vortrag aus Vorjahren ............................ . 67 300 000 41000000
Gesamteinnahmen 2 865 000 000 2 390 000 000
Abschluß
Verwaltungseinnahmen 110 000 DM
Ubrige Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 864 890 000 DM
Gesamteinnahmen 2 865 000 000 DM
Nr. 49 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. August 1978 1353
Einnahmen
Erläuterungen
6
Zu Tit. 119 01 Zu Tit, 162 01
Die Empfänger von ERP-Zuschüssen sind verpflichtet, Erlöse Veranschlagt sind Zinsen
aus dem Verkauf unbrauchbar oder entbehrlich gewordener a) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau .. 313 600 000 DM
Geräte, Ausstattungsgegenstände und dergleichen sowie b) von der Berliner Industriebank AG . . . . . . 51 160 000 DM
Reingewinne aus der Verwertung von Forschungsergebnissen
(Lizenzgebühren usw.) an das ERP-Sondervermögen abzu- c) von der Lastenausgleichsbank . . . . . . . . . . 47 110 000 DM
führen. d) aus Darlehen an Gemeinden . . . . . . . . . . . . 37 040 000 DM
e) von Sonstigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 900 000 DM
456 810 000 DM
Zu Tit. 119 02 Zu Tit. 162 03
Der Betrag ist geschätzt. Der Betrag ist geschätzt.
Zu Tit. 182 01
Zu Tit. 121 01 Veranschlagt sind Tilgungen
Das ERP-Sondervermögen ist an der Berliner Industriebank a) durch die Kreditanstalt für Wiederauf-
AG, Berlin, mit 34 000 000 DM und an der Lastenausgleichs- bau ............................ • .. 993 700 000 DM
bank, Bonn, mit 3 000 000 DM beteiligt. b) durch die Berliner Industriebank AG . 288 300 000 DM
c) durch die Lastenausgleichsbank .... . 1Q5 320 000 DM
d) von Darlehen an Gemeinden ....... . 57 180 000 DM
Zu Tit. 121 02 e) durch Sonstige .................... . 16 820 000 DM
Veranschlagt sind Erträge aus Beteiligungen, die im Rahmen 1 481 320 000 DM
des Eigenkapitalfinanzierungsprogramms übernommen wor- Zu Tit. 325 02
den sind.
Gemäß § 3 Abs. 1 ERP-Wirtschaftsplangesetz 1978 können
Geldmittel im Wege des Kredits beschafft werden. Die Ver-
anschlagung der Netto-Kreditaufnahme entspricht der Vor-
Zu Tit. 141 01 schrift des § 15 Abs. 1 Satz 2 BHO (vgl. im übrigen Finan-
Für die Ubernahme von Gewährleistungen ist grundsätzlich zierungsübersicht Teil II Nr. 4).
eine Vergütung an das ERP-Sondervermögen zu zahlen.
Zu Tit. 360 01
Es handelt sich um den haushalts- und rechnungsmäßigen
Zu Tit. 141 02 Nachweis der Dbertragung von Dberschüssen des Jahres
Der Betrag ist geschätzt. 1976.
1354 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I
Kap.6
Titel Betrag Betrag Ist-Ergebnis
und für für
Zweckbestimmung 1976
Funktion 1978 1977
DM DM 1000 DM
1 2 3 4 5
Einnahmen
380 01 990 Bestand und Rückflüsse 500 000 000 500 000 000 146 365
Ausgaben
980 01 990 Darlehen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau ..... . 500 000 000 500 000 000 117 532
Die Mittel dürfen
a) bis zur Höhe der Einnahmen bei Kap. 6 Tit. 380 01
und
b) über das Jahr hinaus revolvierend
in Anspruch genommen werden.
Auf künftig zu erwartende Rückflüsse können neue Zusagen
erteilt werden.
Abschluß
Einnahmen
Einnahmen ....................................... . 500 000 000 DM
Gesamteinnahmen 500 000 000 DM
Ausgaben
Besondere Finanzierungsausgaben 500 000 000 DM
Gesamtausgaben 500 000 000 DM
Nr. 49 Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. August 1978 1355
Exportfinanzierung
Erläuterungen
6
Einnahmen
Zu Tit. 380 01
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat die Finanzierung
von Liefergeschäften in den Fällen übernommen, in denen
die ausländischen Besteller langfristige Zahlungsziele for-
dern. Hierfür hat sie den sog, Exportfonds I errichtet, dessen
Gesamtvolumen bis zu 2 000 000 000 DM beträgt.
Zur Dotierung dieses Fonds hat das ERP-Sondervermögen
der Anstalt den hier veranschlagten Betrag von 500 000 000
DM zur Verfügung gestellt; der Betrag dient der Verbilli-
gung der Gesamtfinanzierung von Exportgeschäften in Ent-
wicklungsländer; er wird bis auf weiteres revolvierend ein-
gesetzt.
Im übrigen - also bis zur Höhe von 1 500 000 000 DM - wird
der Fonds von der Kreditanstalt dotiert, die sich die erfor-
derlichen Mittel auf dem Geld- und Kapitalmarkt beschafft.
Ausgaben
Zu Tit. 980 01
Die Mittel dienen der Finanzierung von Lieferungen und
Leistungen deutscher Exporteure (vgl. auch Kap. 3 Tit. 866 03).
1356 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I
Anlage I
zu Kap. 1 - Ausgaben -
Titel
862 01 Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner und mittlerer Unternehmen
Ist-Ergebnis
1978 1977 1976
Funktion DM DM DM
634 Verarbeitende Industrie ........................... . 59 311 434,00
635 Handwerk und Kleingewerbe ...................... . 133 368 350,00
641 I-Iandel .......................................... . 175 050 778,00
650 Fremdenverkehr ..................... ; ............ . 38 036 200,00
670 Sonstige Dienstleistungen ......................... . 28 161 350,00
680 Sonstige Bereiche ................................. . 39 679 549,38
Zonenrandgebiete
691 Betriebliche Investitionen 124 616 083,00
Summe 598 223 744,38
Ansatz 975 000 000 715 000 000
Abschluß
.davon entfallen auf
Zuweisungen besondere
sächliche Schulden- und In- Finan-
Kap. Bezeichnung Einnahmen Ausgaben Ausgaben dienst Zuschüsse vestitionen zierungs-
für lfd. ausgaben
Zwecke
DM DM DM DM DM DM DM
Bundesgebiet
(ohne Berlin) ..... 1762100 000 10 000 000 1598500 000 153 600 000
2 Berlin ........... 702 800 000 205 300 000 402 500 000 95 000 000
3 En tw i ckl ungshilf e 225 000 000 25 000 000 200 000 000
4 Sonstig{:, Ausgaben 175 100 000 1 600 000 168 000 000 5 500 000
5 Einnahmen . . . . . . 2 865 000 000
6 Exportfinanzierung 500 000 000 500 000 000 500 000 000
3 365 000 000 3 365 000 000 1 600 000 168 000 000 215 300 000 2 026 000 000 954 100 000
Nr. 49 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. August 1978 1357
Teil lb
Wirtschaftsplan
nach § 2 des ERP-Investitionshilfegesetzes
vom 17. Oktober 1967
in der Fassung des Gesetzes
zur Änderung des ERP-Investitionshilfegesetzes
vom 24. Juli 1968
1358 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I
Kap.
Titel Betrag Betrag Ist-Ergebnis
und für für
Zweckbestimmung 1976
Funktion 1978 1977
DM DM 1000 DM
1 2 3 4 5
Einnahmen
119 01-,680 Stundungs-, Verzugszinsen u. a.
119 99 - 680 Vermischte Einnahmen ............................ .
153 01 -692 Zinsen aus Darlehen und sonstige Zinsen ........... . 8 500 000 10 000 000 12 866
173 01 -692 Tilgung von Darlehen ............................. . 56 000 000 62 000 000 62 459
221 01-692 Zuführungen aus dem Bundeshaushalt .............. . 14 000 000 16 000 000 12 713
325 01-928 Einnahmen aus Krediten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . - 56 000 000 - 62 000 000 -63 833
Tilgungen von Krediten dürfen bis zur Höhe der Ist-Ein-
nahmen bei Tit. 173 01 geleistet werden.
360 01 -970 Vortrag aus Vorjahren ............................ .
Gesamteinnahmen 22 500 000 26 000 000
Ausgaben
539 99 680 Vermischte Ausgaben ............................. .
575 01-928 Verzinsung der Darlehen .......................... . 22 500 000 26 000 000 25 563
Abschluß
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen ........................... .
Dbrige Einnahmen ................................ . 22 500 000 DM
Gesamteinnahmen 22 500 000 DM
Ausgaben
Sächliche Ausgaben ............................... .
Ubriue Ausgaben 22 500 000 DM
Gesamtausgaben 22 500 000 DM
Nr. 49 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. August 1978 1359
Investitionshilfe
Erläuterungen
6
Zu Tit. 153 01
Veranschlagt sind die von den Darlehensnehmern zu leisten.;
den Zinsverpflichtungen.
Zu Tit. 173 01
Veranschlagt sind die von den Darlehensnehmern zu er-
bringenden Tilgungen.
Zu Tit. 221 01
Nach § 1 Abs. 2 des ERP-Investitionshilfegesetzes vom 17. Ok-
tober 1967 in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des
ERP-Investitionshilfegesetzes vom 24. Juli 1968 wird der
Unterschiedsbetrag zwischen den Zinseinnahmen und den zu
zahlenden Zinsen aus dem Bundeshaushalt erstattet (vgl.
Kap, 60 02 Tit. 625 01).
Zu Tit. 325 01
Da die Darlehensgewährung im Rahmen der Investitionshilfe
abgeschlossen ist, kann auch die hierfür erforderliche Kredit-
finanzierung entsprechend den Tilgungseingängen aus den
gewährten Darlehen weiter abgebaut werden. Der veran-
schlagte Betrag verringert die bestehenden Kreditverpflich-
tungen (vgl. auch Finanzierungsübersicht Teil II Nr. 4).
Zu Tit. 575 01
Veranschlagt sind die Zinsen für die aufgenommenen Dar-
lehen.
1360 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I
Teil II
Finanzierungsübersieb t
Teil I a Teil I b
Allgemeine Aufgaben Investitionshilfe
des ERP-Sondervermögens
Betrag für
1978 1977 1 1978 1977
in Tausend DM
Ermittlung des Finanzierungssaldos
1. Ausgaben ..................................... . 3 365 000 2 890 000 22 500 26 000
(ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kredit-
markt, Zuführungen an Rücklagen und Ausgaben zur
Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrages)
2. Einnahmen .................................... . 2 451 700 2 352 000 78 500 88 000
(ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt,
Einnahmen aus kassenmäßigen Dberschüssen)
3. Saldo ......................................... . 913 300 538 000 -56000 -62 000
4. Nettoneuverschuldung am Kreditmarkt
4.1 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt ..... 1 156 000 767 000 70 000 18 000
4.2 Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt
(einschließlich Tilgung der ehemaligen MSA-
Anleihe) ................................... . 310 000 270 000 126 000 80 000
Saldo ......................................... . 846 000 497 000 -56000 -62 000
5. Einnahmen aus kassenmäßigen Uberschüssen ..... . 67 300 41 000
6. Finanzierungssaldo ............................. . 913 300 538 000 -56000 -62000
Nr. 49 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. August 1978 1361
Teil III
Kreditfinanzierungsplan
Teil I a Teil I b
Allgemeine Aufgaben Investitionshilfe
des ERP-Sondervermögens
Betrag für
1978 1977 1 1978 1977
in Tausend DM
1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt
1.1 langfristig • • • • • G 1 1 1 • t • t • 1 1•11•111 1 1•1 • 1111 1 1 840 000 600 000
1.2 kurzfristig .............. " ................... 316 000 167 000 70 000 18 000
Summe 1. 1 156 000 767 000 70 000 18 000
2. Ausgaben für Schuldentilgung am Kreditmarkt
(einschl. Umschuldung)
2.1 Tilgung langfristiger Schulden ................ 45 000 76 000 49 000
2.2 Tilgung kurzfristiger Schulden ................. 310 000 225 000 50 000 31 000
Summe 2. 310 000 270 000 126 000 80 000
3. Saldo aus 1. und 2.
im ERP-Wirtschaftsplan veranschlagte Nettoneuver-
schuldung am Kreditmarkt ....................... 846 000 497 000 -56000 -62 000
1362 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I
Leerseite
Nr. 49 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. August 1978 1363
Nachweisung
des ERP-Sondervermögens
nach dem Stand vom 31. Dezember 1976
1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen
2. Ausfälle im Haushaltsjahr 1976
1364 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I
1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und
Aktiva:
Stand am 31.12.1976 Stand am 31. 12. 1975
DM DM
A. Bankguthaben .............................................. . 285 490 944,90 305 319 708,94
B. Darlehensforderungen ....................................... . 11 045 909 887 ,64 10 390 728 796,56
C. Sonstige Forderungen
1. Zins-, Provisions- und Gewinnertragsforderungen ............ . 162 720 168,54 102 765 739,11
2. Tilgungsforderungen ..................................... . 316 971 983,97 162 481 685,93
3. Kreditanstalt für Wiederaufbau - Sondereinlage - ......... . 216 398 160,21 264 546 478,-
4. Kreditanstalt für Wiederaufbau - Zwischenzeitliche Anlagen - 177 120 021,68 154 153 845,79
5. Verschiedene Banken - Zwischenzeitliche Anlage - ........ . 20000000,- 29500000,-
6. Kreditanstalt für Wiederaufbau - Exportfonds I - ......... . 440 169 408,63 469 003 119,19
7. Verschiedene 36 113 420,82 35 847 475,98
D. Beteiligungen
1. Kreditanstalt für Wiederaufbau*) 90000000,- 90 000 000,-
2. Lastenausgleichsbank*) ................................... . 3000000,- 3 000000,-
3. Berliner Industriebank AG*) ............................... . 34000000,- 34000000,-
4. Unterbeteiligung des ERP-Sondervermögens an der Beteiligung
des Bundes an der Internationalen Bank für Wiederaufbau und
und Entwicklung (Weltbank)*) ............................. . 100 000 000,- 100 000 000,-
5. Unterbeteiligung des ERP-Sondervermögens an der Beteiligung
des Bundes an der Internationalen Finanz-Corporation (IFC) •) 15 318 105,- 15 318 105,-
6. Beteiligungen der Berliner Industriebank AG an Berliner Unter-
nehmen im Rahmen der Eigenkapitalfinanzierungsprogramme in
Berlin für Rechnung des ERP-Sondervermögens ............. . 171 361 600,- 180 027 600,-
E. Liegenschaften .............................................. . 1,- 652 932,-
F. Wertpapiere ................................................ . 53 598 299,- 80 032 830,50
G. Verwahrungen (vgl. Passiva D.) .............................. . , 3100 000,-
-----------
13 228 172 001,39 12 421078317,-
•1 Nominalbetrag
Nr. 49 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. August 1978 1365
Verpflichtungen des ERP-Sondervermögens
Passiva:
Stand am 31.12.1976 Stand am 31. 12. 1975
DM DM
A. Vermögensbestand ......................................... . 11438471491,39 11 117 221 428,70
B. Darlehensverpflichtungen .................................... . 1 780 913 970,14 1 296 525 000,04
C. Zinsverpflichtungen ......................................... . 41 274,70 24 867,54
D. Rückstellung für Bevorratung Berlin .......................... . -,- 3 700 000,-
E. Verpflichtungen aus der Konsolidierung bei Be,teiligungen ...... . 8 651 465,16 3 607 020,72
F. Sonstige Verpflichtungen .................................... . 87 800,- -,-
13 228 112 001,39 12 421 078 317,-
Verpflichtungen aus Gewährleistungen 256 963 494,42 DM
1366 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I
2. Ausfälle im Haushaltsjahr 1976
Darlehen
- Bundesgebiet (ohne Berlin) ................................... . 1 281 785,29 DM
- Berlin ...................................................... . 98 472,06 DM
Zinsen
- Bundesgebiet (ohne Berlin) ................................... . 5 694,87 DM
- Berlin ...................................................... . 459 691,77 DM
Beteiligungen
- EKF-Beteiligungen Berlin 2 500 000,00 DM
- Dividenden aus EKF-Beteiligungen ........................... . 122 405,70 DM
4 468 049,69 DM
Nr. 49 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. August 1978 1367
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
19. 7. 78 Verordnung (EWG} Nr. 1697/78 der Kommission zur Fest-
setzung der bei Reis und Bruchreis anzuwendenden
Abschöpfunw~n bei der Einfuhr 20. 7. 78 L 195/5
19. 7. 78 Verordnung (EWG} Nr. 1698/78 der Kommission zur Fest-
sc~tzung der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen bei
der Einfuhr für R e i s und B r u c h r e i s 20. 7. 78 L 195/7
19. 7. 78 Verordnung (EWG} Nr. 1700/78 der Kommission zur Fest-
setzung der Ausfuhrerstattungen bei Obst und Ge m ü s e 20. 7. 78 L 195/11
19. 7. 78 Verordnung (EWG) Nr. 1701/78 der Kommission zur Ände-
rung der Verordnung (EWG) Nr. 1985/74 über die Bedingun-
gen für die Festsetzung der Referenzpreise und die Fest-
stellung der Frei-Grenze-Preise für K a r p f e n 20. 7. 78 L 195/14
19. 7. 78 Verordnung (EWG) Nr 1702/78 der Kommission zur Fest-
setzung der Referenzpreise für Karpfen für das Wirt-
schaftsjahr 1978/79 20. 7. 78 L 195/15
19. 7. 78 Verordnung (EWG} Nr. 1703/78 der Kommission zur Auf-
hebung der Aussetzung der Einfuhren von gefrorenen K a l -
m a r en 20. 7. 78 L 195/16
19. 7. 78 Verordnung (EWG} Nr. 1705/78 der Kommission zur Änderung
der bei der Einfuhr von G et r e i de - und Reis ver a r -
b e i t u n g s e r z e u g n i s s e n zu erhebenden Abschöpfun-
gen 20. 7. 78 L 195/20
18. 7. 78 Verordnung (EWG} Nr. 1706/78 des Rates über die Aus-
setzung der Anwendung der durch die Verordnung (EWG}
Nr. 2818/77 festgesetzten Plafonds für die Einfuhren be-
stimmter Waren mit Ursprung in Israel 21. 7. 78 L 196/1
18. 7. 78 Verordnung (EWG) Nr. 1707/78 des Rates zur bestimmte
Waren mit Herkunft aus Malta betreffenden Abweichung vom
Protokoll über die Bestimmung des Begriffs „Waren mit Ur-
sprung in ... " oder „Ursprungswaren" und über die Methoden
der Zusammenarbeit der Verwaltungen zum Abkommen zur
Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirt-
schaftsgemeinschaft und Malta 21. 7. 78 L 196/2
Andere Vorschriften
18. 7. 78 Verordnung (EWG} Nr. 1699/78 der Kommission über die
Festsetzung von Mittelwerten für die Ermittlung des Zoll-
werts von Zitrusfrüchten und Äpfeln und Birnen 20. 7. 78 L 195/9
19. 7. 78 Empfehlung Nr. 1704/78/EGKS der Kommission zur Einführung
eines endgültigen Antidumpingzolls für bestimmte Bleche aus
Stahl mit Ursprung in Japan, Polen, Spanien und der Tsche-
choslowakei 20. 7. 78 L 195/17
Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 978/78 des
Rates vom 10. Mai 1978 über statistische Erhebungen der
Rebflächen (ABI. Nr. L 128 vom 17. 5. 1978) 19. 7. 78 L 194/29
Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 1197/78 des
Rates vom 30. Mai 1978 zur Eröffnung, Aufteilung und Ver-
waltung von Gemeinschaftszollpräferenzen für Textilerzeug-
nisse mit Ursprung in Entwicklungsländern und -gebieten
(ABI. Nr. L 149 vom 5. 6. 1978) 19. 7. 78 L 194/29
Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 1533/78 der
Kommission vom 30. Juni 1978 zur Festsetzung der Anpassun-
gen der im voraus festgesetzten Währungsausgleichsbe-
träge für Milch und Milcherzeugnisse (ABI. Nr. L 179 vom
1. 7. 1978} 19. 7. 78 L 194/30
1368 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I
Herausgeber: Der Bundesminbter der Justiz - Verlag: Bun-
desunzciger Verlags!Jes.m.b.H. - Drude: Bundesdrudcerei Bonn
Im Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen,
Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekannt-
machungen veröffentlicht. Im Bundesgesetzblatt Teil II werden
völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und
die dazu gehörenden Red1tsvorschriften und Bekanntmachungen
sowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht.
Bezugsbedingungen: Laufender Bezug nur im Verlagsabonne-
ment. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10.
jeden Jahres beim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonne-
mentsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener
Ausgaben: Bundesgesetzblatt Postfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel.
(0 22 21) 23 80 67 bis 69.
Bezugspreis: Für Teil I und Tell II halbjährlich je 48,- DM.
Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 1,20 DM zuzüglich Ver-
sandkosten. Dieser Preis gilt auch für Bundesgesetzblätter, die
vor dem 1. Juli 1978 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen
Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundes-
gesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.
Preis dieser Ausgabe: 4,10 DM (3,60 DM zuzüglich --,50 DM
Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 4,50 DM.
Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten I der ange-
wandte Steuersatz beträgt 6 0/o.
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3000 bis 4995 1. September 1978 Nr. 24/1978 Teil 1
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7000 bis 8999 1.Januar1979 September 1978
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