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Bundesgesetzblatt
Teil I Z 1997 A
1978 Ausgegeben zu Bonn am 14. April 1978 Nr. 19
Tag Inhalt Seite
10,4, 78 Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern (Kran-
kenhaus-Buchführungsverordnung - KHBV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 473
neu: 2126-9-61 2126-9-1
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 19 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 494
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 494
Verordnung
über die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern
(Krankenhaus-Buchführungsverordnung - KHBV)
Vom 10. April 1978
Auf Grund des § 16 des Gesetzes zur wirtschaft- Die Buchführung hat den Grundsätzen ordnungs-
lichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Rege- mäßiger Buchführung zu entsprechen.
lung der Krankenhauspflegesätze - Krankenhaus-
(2) Für Krankenhäuser, die innerhalb eines Ver-
finanzierungsgesetz - vom 29. Juni 1972 (BGBl. I
sorgungsgebietes einem Leistungsverbund mit ge-
S. 1009) verordnet die Bundesregierung mit Zustim-
meinsamer Wirtschaftsführung angehören, kann die
mung des Bundesrates:
zuständige Landesbehörde nach Anhören der am
§ 1 Pflegesatzfestsetzungsverfahren Beteiligten eine ge-
Anwendungsbereich meinsame Buchführung zulassen.
(1) Die Rechnungs- und Buchführungspflichten § 4
von Krankenhäusern regeln sich nach den Vor-
Jahresabschluß
schriften dieser Verordnung und deren Anlagen;
Rechnungs- und Buchführungspflichten sowie Auf- (1) Der Jahresabschluß des Krankenhauses be-
zeichnungspflichten nach anderen Vorschriften steht aus der Jahresbilanz und der Gewinn- und
bleiben unberührt, desgleichen -die Vorschriften Verlustrechnung. Die Jahresbilanz ist nach der An-
über die steuerliche Gewinnermittlung. lage 2, die Gewinn- und Verlustrechnung nach der
Anlage 3 zu gliedern.
(2) Diese Verordnung findet keine Anwendung
auf die in den §§ 3 und 20 Satz 1 des Krankenhaus- (2) Der Jahresabschluß ist bis zum 30. April des
finanzierungsgesetzes bezeichneten Krankenhäuser. folgenden Jahres aufzustellen. In begründeten Aus-
nahmefällen kann die zuständige Landesbehörde auf
Antrag die Frist bis zum 30. Juni verlängern.
§ 2
Geschäftsjahr (3) Für den Inhalt des Jahresabschlusses, die
Wertansätze, die Abschreibungen und die Ansätze
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. von Passivposten sind die Vorschriften des Aktien-
gesetzes entsprechend anzuwenden, soweit diese
§ 3 Verordnung nichts anderes bestimmt.
Buchführung
§ 5
(1) Das Krankenhaus führt sei~e Bücher nach den Einzelvorschriften zum Jahresabschluß
Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung.
Die Konten sind nach dem Kontenrahmen der An- (1) Gegenstände des Anlagevermögens, deren
lage 1 einzurichten, es sei denn, daß durch ein ord- Nutzung zeitlich begrenzt ist,- sind zu den Anschaf-
nungsmäßiges Uberleitungsverfahren die Umschlüs- fungs- oder Herstellungskosten, vermindert· um Ab-
selung auf den Kontenrahmen sichergestellt wird. schreibungen, anzusetzen.
474 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I
(2) 13ci d<'r lknwssung der Abschreibungssätze (7) In Höhe der Abschreibungen auf Anlagegüter,
zur F('~itl<'qunq der J\bschrPibungen ist von Kran- für die die Voraussetzungen für einen Ausgleichs-
kcnb~iusern, die nach dem Krankenhausfinanzie- anspruch nach § 13 des Krankenhausfinanzierungs-
rungs~Jt!scl.z qrdiirdc~rt W()rden, und von Hochschul- gesetzes vorliegen, ist in der Jahresbilanz auf der
klinik('n dc)r durch die §§ 9 und 10 des Kranken- Aktivseite ein „Ausgleichsposten nach § 13 KHG"
hausfin,rn1.ien111gsgesel.zes und durch die Abgren-• zu bilden.
zungsv<'rordnung von1 :5. Dezember 1977 (BGBl. I
S. 23.'5:5) flir bcslirnmll' (;ruppen von Anlagegütern § 6
fcstqeleqle Rahnwn einc~r möglichen Nutzungsdauer Anlagennachweis
zu beachten, soweit es sich um Anlagegüter han-
delt, die eiiwr selbsl~indig<'n Bewertung und Nut- (1) In einem Anlagennachweis nach Anlage 4
zunq fähig sind. Dabei ist für das selbständig bewer- sind für das abgelaufene Geschäftsjahr die Anlage-
lungs- und nulzungsfähi~Je Anlagegut eine Nut- güter des Krankenhauses und die Entwicklung der
zungsdducr zt1gnmde zu lcqc~n, die der nach Satz 1 Anschaffungswerte mit den dazugehörigen Ab-
üblichen Dc1ucr lwi durchsclrnittlicher Nutzung für schreibungen nachzuweisen. § 4 Abs. 2 und 3 sowie
das einzc I ne An l,l~J<'(Jll t en !spricht. § 5 Abs. 3 gelten entsprechend.
(2) Kann ein Krankenhaus, das erstmals nach den
(3) Gebrauchsgüter irn Sinne der Abgrenzungs-
Grundsätzen dieser Verordnung eine Bewertung des
verordnung können im Jdhr des Zugangs in voller
Anlagevermögens vornimmt, zum Stichtag der Er-
Höhe abgeschrieben werden. Tm Falle der Wieder-
öffnungsbilanz die tatsächlichen Anschaffungs- oder
beschaffung nach § 17 Abs. 4 Nr. 1 des Kranken-
Herstellungskosten nicht ohne unvertretbaren Auf-
hausfinanzierungsgeselzes sind ihre Anschaffungs-
wand ermitteln, so sind den Preisverhältnissen des
oder Herstellungskosten unmittelbar als Aufwand
vermutlichen Anschaffungs- oder Herstellungszeit-
zu behandeln.
punkts entsprechende Erfahrungswerte als Anschaf-
(4) Nicht auf dem Krankenhausfinanzierungs- fungs- oder Herstellungskosten anzusetzen.
gesetz beruhende Zuweisungen und Zuschüsse der
öffentlichen J fand für Investitionen in selbständig (3) Güter, die am 1. Januar 1972 bis auf einen Er-
bewertungs- und nutzungsfähige Anlagegüter sind innerungsposten abgeschrieben waren, können mit
jn der Jahresbilanz auf der Passivseite als „Sonder- diesem Restbuchwert aufgenommen werden.
posten aus Zuweisungen und Zuschüssen der
öffentUchen Hand", vermindert um den Betrag der
§ 7
bis zum jeweiligen Bilanzstichtag angefallenen Ab-
schreibun9en auf die mit diesen Mitteln finanzierten Nachweis der Fördermittel
Anlagegüter, cmszuweisen. Das Krankenhaus hat für das abgelaufene Ge-
schäftsjahr die in diesem Jahr zugewiesenen För-
(5) Fördermittel nach dem Krankenhausfinanzie-
dermittel in einem Nachweis nach Anlage 5 zu er-
rungsgesetz, die für Investitionen in selbständig be-
fassen.
wertungs- und nutzungsfähige Anlagegüter zuge-
wiesen und verwendet wurden, sind in der Jahres- § 8
bilanz auf der Passivseile als „Sonderposten aus
Kosten- und Leistungsrechnung
Fördermitteln nach KHG", vermindert um den Be-
trag der bis zum jeweiligen Bilanzstichtag angefal- (1) Das Krankenhaus hat eine auf seine Aufgaben
lenen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln und Struktur abgestellte Kosten- und Leistungsrech-
finanzierten Anlagegüter, auszuweisen. Satz 1 gilt nung zu führen, die die Beurteilung der Wirtschafts-
entsprechend für Ausgleichsbeträge nach § 8 Abs. 2 führung unter Berücksichtigung der Leistungsfähig-
des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, die für keit des Krankenhauses erlaubt. Dazu gehören fol-
Investitionen verwendet worden sind. gende Mindestanforderungen:
(6) Sind für ein Darlehen Fördermittel nach § 12 1. Das Krankenhaus hat die auf Grund seiner Auf-
Abs. 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes be- gaben und Struktur erforderlichen Kostenstellen
willigt worden, so ist in Höhe des Teils der jähr- zu bilden. Es sollen, sofern hierfür Kosten und
lichen Ahschrnibungen auf die mit diesen Mitteln Leistungen anfallen, mindestens die Kostenstel-
finanzierten Anlagegüter, der nicht durch den Til- len gebildet werden, die sich aus dem Konten-
gungsanteil der Fördermittel gedeckt ist, in der rahmen der Anlage 6 ergeben. Bei abweichender
Jahresbilanz auf der Aktivseite ein „Ausgleichs- Gliederung dieser Kostenstellen soll durch ein
posten nach § 12 Abs. 1 KHG" zu bilden. Ist der ordnungsmäßiges Uberleitungsverfahren die Um-
Tilgungsanteil der Fördermittel nach § 12 des Kran- schlüsselung auf den Kontenrahmen sicherge-
kenhausfinanzierun~Jsgesetzes höher als die jähr- stellt werden.
lichen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln 2. Die Kosten sind aus der Finanzbuchhaltung nach-
finanzierten Anlagegüter, so ist in der Jahresbilanz prüfbar herzuleiten.
in Höhe des überschießenden BetrarJes auf der Pas-
sivseite ein „Ausgleichsposten nach § 12 Abs. 1 3. Die Ko~ten und Leistungen sind verursachungs-
KtIG" zu bilden. Satz 1 gilt entsprechend für die zur gerecht den Kostenstellen zuzuordnen.
Alterssicherung bestimmten Mittel, für die nach § 12 4. Für Kosten, die nicht unmittelbar zugeordnet
Abs. 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes För- werden können, sind sachgerechte Verteilungs-
dermittel bewilligt worden sind. , schlüssel anzuwenden.
Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 14. April 1978 475
5. Die Kosten- und Leistungsrechnung muß die § 10
Erstellung des Selbstkostenblattes nach der Bun- Erstmalige Anwendung
despflegesatzverordnung ermöglichen.
Die Vorschriften dieser Verordnung sind erstmals
(2) Ein Krankenhaus, das von den Vorschriften für das am 1. Januar 1979 beginnende Geschäftsjahr
des Absatzes 1 befreit ist, hat seiner Aufgabe und anzuwenden, § 8 spätestens für das am 1. Januar
Struktur entsprechend die Leistungen zu erfassen, 1980 beginnende Geschäftsjahr.
die erforderlich sind, um das Betriebsgeschehen zu
beobachten und die Wirtschaftsführung zu beurtei- § 11
len.
Änderung der Bundespflegesatzyerordnung
§ 9 In § 20 Satz 2 der Bundespflegesatzverordnung
vom 25. April 1973 (BGBl. I S. 333, 419), zuletzt ge-
Befreiungsvorschriften
ändert .durch die Zweite Verordnung zur Änderung
Die zuständige Landesbehörde kann auf Antrag der Bundespflegesatzverordnung vom 8. März 1978
(BGBl. I S. 386), werden die Worte ,, , spätestens bis
1. ein Krankenhaus, das voraussichtlich im laufe
zum 31. 12. 1977," gestrichen.
von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieser Ver-
ordnung auf andere Aufgaben umgestellt werden
oder seinen Betrieb einstellen soll, von den Vor- § 12
schriften dieser Verordnung ganz oder teilweise Berlin-Klausel
befreien,
Diese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Uber-
2. ein Krankenhaus mit bis zu 250 Krankenhaus- leitungsgesetzes in Verbindung mit § 31 Satz 2 des
planbetten von der Verpflichtung nach § 8 Abs. 1 Krankenhausfinanzierungsgesetzes auch im Land
befreien, Berlin.
3. einzelne Krankenhäuser in begründeten Aus- § 13
nahmefällen für längstens zwei Jahre von den Inkrafttreten
Vorschriften dieser Verordnung ganz oder teil-
weise befreien, um die Anpassung an diese Vor- Diese Verordnung tritt am Tage nach der Ver-
schriften zu erleichtern. kündung in Kraft,
Bonn, den 10. April 1978
Der Bundeskanzler
Schmidt
Der Bundesminister
für Arbeit und Sozialordnung
Ehrenberg
476 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I
Anlage
Kontenrahmen für die Buchführung
(Kontenklasse O - 8)
Kontenklasse 0: Ausstehende Einlagen und Anlagevermögen
00 Ausstehende Einlagen auf das Stamm- oder Grundkapital
01 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten
010 Bebaute Grundstücke
011 Bel:riebsbaut<,m
012 Außenanl<1gen
02 frei
03 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten
030 Bebaute Grundstücke
031 Wohnbauten
032 Außenanlagen
04 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten
05 Bauten auf fremden Grundstücken
050 Betriebsbauten
051 frei
052 Wohnbauten
053 Außenanlagen
06 Technische Anlagen
060 in Betriebsbauten
061 frei
062 in Wohnbauten
063 in Außenanlagen
07 Einrichtungen und Ausstattungen
070 in Betriebsbauten
071 frei
072 in Wohnbauten
076 Gebrauchsgüter, für die § 5 Abs. 3 Satz 1 KHBV angewendet wird
077 Festwerte in Betriebsbauten
078 frei
079 Festwerte in Wohnbauten
08 Anlagen im Bau und Anzahlungen auf Anlagen
080 Betriebsbauten
081 frei
082 Wohnbauten
09 Immaterielle Anlagewerte, Beteiligungen und andere Finanzanlagen
Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 14. April 1978 477
Kontenklasse 1: Umlaufvermögen, Aktive Rechnungsabgrenzung, Bilanzverlust
10 Vorräte
100 Vorräte an Lebensmitteln
101 Vorräte medizinischer Bedarf
102 Vorräte an Betriebsstoffen
103 Vorräte des Wirtschaftsbedarfs
104 Vorräte des Verwaltungsbedarfs
109 Sonstige Vorräte
11 Geleistete Anzahlungen
(soweit nicht in Kontengruppe 08 auszuweisen)
12 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
13 Wechsel, Schecks, Kassenbestand, Postscheckguthaben
14 Guthaben bei Kreditinstituten und Wertpapiere des Umlaufvermögens
15 Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht
150 Forderungen nach dem KHG
151 Sonstige aktivierungsfähige Forderungen nach dem KHG
152 Forderungen nach der Bundespflegesatzverordnung
16 Sonstige Vermögensgegenstände
17 Aktive Rechnungsabgrenzung
18 Ausgleichsposten nach § 12 Abs. 1 und § 13 KHG
180 Ausgleichsposten nach § 12 Abs. 1 KHG
181 Ausgleichsposten nach§ 13 KHG
19 Bilanzverlust
Kontenklasse 2: Eigenkapital, Sonderposten, Wertberichtigungen,
Rückstellungen, langfristige Verbindlichkeiten
20 Eigenkapital, Stamm-·oder Grundkapital
21 Rücklagen
210 Gesetzliche Rücklagen
211 Zweckgebundene Rücklagen
212 Freie Rücklagen
22 Sonderposten aus Fördermitteln nach KHG
23 Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand
24 Ausgleichsposten nach§ 12 Abs. 1 KHG
25 Wertberichtigungen zu Beteiligungen und zu Wertpapieren des Anlagevermögens
26 Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen
27 Pensionsrückstellungen
28 Andere Rückstellungen
29 Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mindestens vier Jahren
418 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I
Kontenklasse a: A ndPre Verbindlichkeiten, Passive Rechnungsabgrenzung, Bilanzgewinn
30 bei für spätere Entwicklungen
31 frei für spätere Entwicklungen
32 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
33 Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener
Wechsel
34 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, soweit nicht In 29 enthalten
(Laufzeit bis zu vier Jahren)
35 Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecbt
350 Verbindlichkeiten nach dem KHG
351 Verbindlichkeiten nach der Bundespflegesatzverordnung
359 Zugewiesene und nicht ausgezahlte Fördermittel nach KHG
36 Erhaltene Anzahlungen
37 Sonstige Verbindlichkeiten
38 Passive Rechnungsabgrenzung
39 Bilanzgewinn
Kontenklasse 4: Betriebliche Erträge
40 Erträge aus stationärer Behandlung
400 Pflegesätze nach § 3 Abs. 1 BPflV
401 Pflegesätze nach § 3 Abs. 2 BPflV
402 Pflegesätze nach § 4 BPflV
403 Gesondert berechenbare Nebenleistungen nach § 5 BPflV
404 Zusätzliche Leistungen nach § 7 BPflV
411 Erträge aus sonstigen gesondert berechenbaren L.eistungen nach§ 6 BPflV
42 Erträge aus Ambulanz (§ 18 Abs. 5 BPflV)
43 Erstattungen der Ärzte
430 Erstattungen der Ärzte nach § 18 Abs. 6 Satz 1 BPflV
lm stationären Bereich
431 Erstattungen der Ärzte nach§ 18 Abs. 6 Satz 1 BPflV
im ambulanten Bereich
4310 Erträge aus der Berechnung von Sachkosten
4311 Sonstige Erstattungen
432 Erstattungen der Ärzte nach § 18 Abs. 6 Satz 3 BPflV
433 Erstattungen der Belegärzte
434 Erstattungen der Ärzte für Gutachtertätigkeit u. ä.
44 Rückvergütungen, Vergütungen und Sachbezüge
440 Erstattungen des Personals für freie Station
441 Erstattungen des Personals für Unterkunft
442 Erstattungen des Personals für Verpflegung
443 Erstattungen des Personals für sonstige Leistungen
444 Erstattungen von betriebsfremden Personen
Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, ·den 14. April 1978 479
45 Erträge aus Hilfs- und Nebenbetrieben, Notarztdienst
450 aus Hilfsbetrieben
451 aus Nebenbetrieben
452 aus der Bereitstellung von Krankenhausärzten für den Notarztdienst
46 Erträge aus Fördermitteln nach KHG
460 Fördermittel, die zu passivieren sind
461 Sonstige Fördermittel
47 Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand, soweit nicht unter 46
48 Erträge aus der Einstellung von Ausgleichsposten nach § 12 Abs. 1 und § 13 KHG
49 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten und Ausgleichsposten nadl § 12
Abs. 1 KHG
490 aus der Auflösung von Sonderposten aus Fördermitteln nach KHG,
zweckentsprechend verwendet
491 aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen
der öffentlichen Hand
492 aus der Auflösung von Ausgleichsposten nach§ 12 Abs. 1 KHG
Kontenklasse 5: Andere Erträge
50 Erträge aus Beteiligungen und Finanzanlagen
51 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
52 Erträge aus dem Abgang von Ge,genständen des Anlagevermögens und aus
Zuschreibungen zu Gegenständen des Anlagevermögens
53 Erträge aus der Herabsetzung der Pauschalwertberichtigung zu Forderungen
54 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
55 Bestandsänderungen, aktivierte Eigenleistungen
56 Erträge aus der Einstellung von Forderungen nach dem KHG
57 Sonstige ordentliche Erträge
58 Außerordentliche Erträge nach § 17 Abs. 1 BPflV
59 Sonstige außerordentliche Erträge
590 Betriebsfremde Erträge
591 Periodenfremde Erträge
592 Spenden und ähnliche Zuwendungen
Kontenklasse 6: Aufwendungen
60 Löhne und Gehälter
6000 Ärztlicher Dienst
6001 Pflegedienst
6002 Medizinisch-technischer Dienst
6003 Funktionsdienst
6004 Klinisches Hauspersonal
6005 Wirtschafts-, Versorgungs- und technischer Dienst
6006 Instandhaltungs- und Instandsetzungsdienst
6007 Verwaltungsdienst
6008 Sonderdienste
480 Bu1Hlesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I
G009 Forl- 1111d W(,i I Prbildungsdienst
b010 P<)rsorwl der J\ usbildungsstätten
6()11 Sonsliqes Pc)rsonal
61 Gesetzliche Sozialabgaben
(A 11fteilu nu wie 6000 --- 6011)
62 Aufwendungen für Altersversorgung
(Aufteilunq wie 6000 6011)
63 Aufwendungen für Beihilfen und Unterstützungen
(AuftPilunq wie fiOOO 6011)
64 Sonstige Personalaufwendungen
(Aufteil un9 wie 6000 6011)
6419 Personalaufwendungen für aktivierte Eigenleistungen sowie nicht aktivierungsfähige
Mcll3nahmen im Sinne des § 9 Abs. 3 und des § 10 KHG
65 I.ebensmittel
66 Medizinischer Bedarf
6600 Arzneien, I foil- und Heilhilfsmittel
6601 Ärztlich verordnete Stärkungsmittel
6602 Blut, Blutkonserven und Blutersatzmittel
G603 Verbandrnittel
6604 Ärztliches und pflegerisches Verbrauchsmaterial
6606 Narkose- und sonstiger OP-Bedarf
6607 Röntgen bedarf
6608 Laborbedarf
6609 Entgelt(:~ für UntPrsuchungen in fremden Instituten
6610 Bedarf für EKG, EEG (Grundumsatzbestimmung u.ä.)
6611 Bedarf der Bade-, Massage- und elektrophysikalischen Abteilung
6612 Apothekenbedarf (Verbrauchsmaterial)
6613 Fein-Desinfektionsmittel
6614 Kosten für Krankentransporte (soweit nicht Durchlaufposten)
6615 Sonstiger medizinischer Bedarf
6616 Aufwendungen im Sinne des § 5 Abs. 4 Nr. 1 und 2 AbgrV für medizinische Geräte
und medizinisch-technische Anlagen
6611 Implantate
67 Wasser, Energie, Brennstoffe
68 Wirtschaftsbedarf
69 Verwaltungsbedarf
Kontenklasse 7: Aufwendungen
70 Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen
700 Zentraler Verwaltungsdienst
701 Zentraler Genwinschaftsdienst
71 Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer bis zu drei Jahren
(Gebrauchsgüter)
710 Wiederbeschaffte Gebrauchsgüter für den medizinischen Bedarf
711 Wiederbeschaffle Gebrauchsgüter für den Wirtschaftsbedarf
712 Wiederbeschaffte Gebrauchsgüter für den Verwaltungsbedarf
713 Mieten für Gebrauchsgüter
719 Gebrauchsgüter, die nicht der Kontengruppe 07 zuzuordnen sind
Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 14. April 1978 481
72 Instandhaltung, Instandsetzung, Material für aktivierte Eigenleistungen
720 Instandhaltung und Instandsetzung, finanziert nach§ 18 Abs. 4 BPflV
721 Nicht aktivierungsfähige Maßnahmen .nach§ 9 Abs. 3 KHG
722 Nicht aktivierungsfähige Maßnahmen nach§ 10 KHG
723 Material für aktivierte Eigenleistungen
73 Steuern, Abgaben, Versicherungen
74 Zinsen und ähnliche Aufwendungen
740 Zinsen und ähnliche Aufwendungen für Betriebsmittelkredite
741 Zinsen und ähnliche Aufwendungen für sonstiges Fremdkapital
75 Auflösung von Ausgleichsposten und Zuführungen der Fördermittel nach KHG
zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten
750 Auflösung des Ausgleichspostens nach§ 12 Abs. 1 KHG
751 Auflösung des Ausgleichspostens nach§ 13 KHG
752 Zuführungen der Fördermittel nach KHG zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten
753 Zuführungen zu Ausgleichsposten nach§ 12 Abs. 1 KHG
76 Abschreibungen auf Sachanlagen und Zuführungen zu Wertberichtigungen
77 Aufwendungen nach § 11 KHG und Investitionskostenanteile im Sinne des § 17 Abs. 4
KHG
78 Sonstige ordentliche Aufwendungen
780 Sachaufwand der Fort- und Weiterbildung
781 Sachaufwand der Ausbildungsstätten
782 Sonstiges
79 Außerordentliche Aufwendungen
790 Außerordentliche Aufwendungen nach § 17 Abs. 1 BPflV
791 Aufwendungen aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens und aus
Wertberichtigungen zu Gegenständen des Anlagevermögens
792 Betriebsfremde Aufwendungen
793 Periodenfremde Aufwendungen
794 Spenden und ähnliche Aufwendungen
795 Außergewöhnliche Sonderaufwendungen
796 Abschreibungen auf Forderungen
Kontenklasse 8:
80 frei
81 frei
82 frei
83 frei
84 frei
85 Eröffnungs- und Abschlußkonten
86 Abgrenzung der Erträge, die nicht In die Kostenrechnung eingehen
87 Abgrenzung der Aufwendungen, die nicht in die Kostenrechnung eingehen
88 Kalkulatorische Kosten
89 frei
482 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Tei] I
Zuordnungsvorschriften zum Kontenrahmen
Konten-
gruppe,
-untergruppe
bzw. Konto
03 Hier sind Wohnbauten zuzuordnen, die für den Krankenhausbetrieb nicht unerläßlich
notwendig sind und deshalb nach dem KHG nicht gefördert werden. Sie müssen gegen-
über Kontengruppe 01 ausreichend abgegrenzt werden.
07 Hier sind Anlagegüter mit einer Nutzungsdauer von drei bis fünfzehn Jahren im Sinne
des § 10 Abs. 1 KHG (kurzfristige Anlagegüter) zu erfassen.
150 Die Fördermittel sind mit Eingang des entsprechenden Bewilligungsbescheides als For-
derung in Kontengruppe 15 oder bei Eingang der Fördermittel in Kontengruppe 14
bzw. 13 mit Gegenbuchung im Ertrag, Kontengruppe 46, zu buchen. Zur Neutralisierung
im Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres werden
a) die bis zum Abschluß des Geschäftsjahres eingegangenen und für die Anschaffung
von aktivierten Anlagegütern zweckentsprechend verwendeten Fördermittel bei
Kontenuntergruppe 752 als Aufwendungen gebucht und mit der Gegenbuchung bei
Kontengruppe 22 in die Sonderposten aus Fördermitteln nach KHG eingestellt;
b) die eingegangenen und noch nicht zweckentsprechend verwendeten Fördermittel bei
Kontenuntergruppe 752 als Aufwendungen gebucht und mit der Gegenbuchung bei
Kontenuntergruppe 350 als Verbindlichkeiten behandelt;
c) aktivierte, aber bis zum Abschluß des Geschäftsjahres noch nicht eingegangene För-
dermittel bei Kontenuntergruppe 752 als Aufwendungen gebucht und bei Konten-
untergruppe 359 als Verbindlichkeit behandelt. Soweit über die aktivierten und
noch nicht eingegangenen Fördermittel durch Vorfinanzierung verfügt wurde, ist
der entsprechende Betrag als Sonderposten einzustellen [siehe Buchst. a)].
60 Vergütungen für Uberstunden, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft, Zuschläge, Zu-
lagen, Sachbezüge für freie Station, Mutterhausabgaben und Gestellungsgelder sind
der Kontengruppe 60 „Löhne und Gehälter" zuzuordnen. Verwaltungskostenzuschläge
bei Gestellungsverträgen sind bei der Kontengruppe 69 „Verwaltungsbedarf" zu
buchen.
Kosten für Fremdleistungen sind als Sachkosten bei der Kontengruppe 70 zu buchen.
6000 Vergütungen an alle Ärzte; soweit noch Medizinalassistenten und Famuli eingesetzt
werden, sind diese Aufwendungen unter Konto 6011 „Sonstiges Personal" zu buchen.
An fremde Konsiliarärzte gezahlte Honorare sind dem Konto 6615 zuzuordnen. Falls
Taschengelder oder ähnliche Zuwendungen an Studenten in der praktischen Ausbildung
im letzten Jahr des Medizinstudiums entrichtet werden, gilt dies entsprechend.
6001 Vergütungen an Pflege- und Pflegehilfspersonal im stationären Bereich (Dienst am
Krankenbett). Dazu gehören auch Pflegekräfte in Intensivpflege- und -behandlungsein-
heiten sowie Dialysestationen, ferner Vergütungen an Schüler, soweit diese auf die
Besetzung der Stationen mit Pflegepersonal angerechnet werden (siehe auch Konto 6011
,,Sonstiges Personal").
Vergütungen für Pflegepersonal, das im med.-techn. Dienst, Funktionsdienst, Wirt-
schafts- und Versorgungsdienst oder Verwaltungsdienst eingesetzt wird, sind auf die
entsprechenden Konten (6002, 6003, 6005 und 6007) zu buchen.
6002 Vergütungen an
Apothekenpersonal (Apotheker, pharmazeutisch-techn. Assistentinnen, Apotheken-
helferinnen, Laborantinnen, Dispensierschwestern)
Arzthelfer
Audiometristen
Bio-Ingenieure
Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 14. April 1978 483
Konten-
gruppe,
-untergruppe
bzw. Konto
Chemiker
Chemotechniker
Cytologieassistenten
Diätassistenten
BEG-Assistenten
Gesundheitsingenieure
Kardiotechniker
Krankengymnasten
Krankenhausingenieure
Laboranten
Logopäden
Masseure
Masseure und med. Bademeister
Medizinphysiker
Medizinisch-technische Assistenten
Medizinisch-technische Gehilfen
Medizinisch-technische Laboratoriumsassisten ten
Medizinisch-technische Radiologieassistenten
Orthoptisten
Personal für die medizinische Dokumentation
Physiker
Physik.-technische Assistenten
Psychagogen
Psychologen
Nichtärztliche Psychotherapeuten
Schreibkräfte im ärztl. und med.-techn. Bereid:l
Sonstige Kräfte im med.-techn. Bereich
Sta tionssekretärinnen
Tierpfleger und Sektionsgehilfen
Zahnärztliche Helferinnen
sowie vergleichbares med.-techn. Personal
Zum med.-techn. Behandlungsbereich gehören:
Apotheken, Laboratorien einschl. Stationslaboratorien, Röntgen-, EKG-, EEG-, EMG-,
Grundumsatzabteilungen, Bäder- und Massageabteilungen, elektrophysikalische
Abteilungen, Sehschulen, Sprachschulen, Körperprüfabteilungen usw.
6003 Vergütungen an
Krankenpflegepersonal für Operationsdienst
Krankenpflegepersonal für Anästhesie
Hebammen
Krankenpflegepersonal in der Ambulanz
Krankenpflegepersonal in Polikliniken
Krankenpflegepersonal im Bluttransfusionsdienst
Krankenpflegepersonal in der Funktion_sdiagnostik
Krankenpflegepersonal in der Endoskopie
Kindergärtnerinnen, soweit zur Betreuung kranker Kinder eingesetzt
Krankentransportdienst
Beschäftigungstherapeuten (einschl. Arbeitstherapeuten)
Personal der Zentralsterilisation
484 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I
Konten-
gruppe,
-untergruppe
bzw. Konto
6004 Vergüllm9en an
Haus- und Reinigungspersonal der Kliniken und Stationen
6005 Vergütungen an Personal, das in folgenden Bereichen bzw. mit folgenden Funktionen
eingesetzt wird:
Betriebsingenieure
Desinfektion
Einrichtungen zur Versorgung mit Heizwärme, Warm- und Kaltwasser, Frischluft,
med. Gasen, Strom
Handwerker (einschl. Hilfspersonal), soweit nicht für Instandhaltung und Instand-
setzung im Sinne des§ 18 Abs. 4 BPflV eingesetzt
Hausmeister
Hof- und Gartenarbeiten
Hol- und Bringedienste
Küchen und Diätküchen (einschl. Ernährungsberaterinnen)
Lager
Reinigungsdienst, ausgenommen klinisches Hauspersonal
Technische Betriebsassistenten
Technische Zentralen
Transportdienste
(nicht Krankentransportdienst, siehe Konto 6003)
Wäschereien und Nähstube
(einschl. Wäschebeschließerinnen)
Wirtschaftsbetriebe
(z. B. Metzgereien, Schweinemästereien, Gärtnereien, Okonomien)
Zentrale Bettenaufbereitung
Personal, das mit Verwaltungsarbeit beschäftigt ist, muß bei Konto 6007 ausgewiesen
werden.
6006 Vergütungen für Handwerker (einschl. Hilfspersonal), soweit diese überwiegend für die
Instandhaltung und Instandsetzung im Sinne des § 18 Abs. 4 BPflV eingesetzt sind
6007 Vergütungen für das Personal der engeren und weiteren Verwaltung, der Registratur,
ferner der technischen Verwaltung, soweit nicht bei Konto 6005 (z.B. Betriebsingenieur)
erfaßt, z. B.
Aufnahme- und Pflegekostenabteilung
Bewachungspersonal
Botendienste (Postdienst)
Büchereien
Einkaufsabteilung
Inventar- und Lagerverwaltung
Kasse und Buchhaltung (einschl. Nebenbuchhaltung)
Personalverwaltung
Pförtner
Planungsabteilung
Registratur
Statistische Abteilung
Technische Verwaltung, soweit nicht bei Konto 6005 erfaßt
Telefonisten und Personal zur Bedienung zentraler Rufanlagen
Verwaltungsleitung
Verwallungsschreibkräfte
Wirtschaftsabteilung
Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 14. April 1978 485
Konten-
gruppe,
-untergruppe
bzw. Konto
6008 Vergütungen an
Oberinnen
Leitendes Krankenpflegepersonal, soweit nicht im Pflege- oder Funktionsdienst
Hausschwestern
Heimschwestern
Schwestern in der Schwesternverwaltung
Seelsorger
Sozialarbeiter
Krankenhausfürsorger
Mitarbeiter, die zur Betreuung des Personals und der Personalkinder eingesetzt sind
6009 und Vergütungen für Lehrkräfte, -die für diese Tätigkeit einen Arbeits- oder Dienstvertrag
6010 haben (evtl. anteilig)
Sonstige Entschädigungen, z. B. Honorare für nebenamtliche Lehrtätigkeit anstaltseige-
ner Kräfte oder Honorare nicht anstaltseigener Lehrkräfte, sind den Sachkosten zuzu-
ordnen, siehe Konto 7800.
6011 Vergütungen für
Medizinalassistenten und Famuli
Schülerinnen (Schüler), soweit diese auf die Besetzung der Stationen mit Pflege-
personal nicht angerechnet werden
Vorschülerinnen
Praktikantinnen und Praktikanten jeglicher Art
Taschengelder und ähnliche Zuwendungen
61 (Aufteilung wie 6000 - 6011)
Hier sind die Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
sowie die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zu buchen. In ihrer Höhe ge-
setzlich festgelegte Arbeitnehmeranteile, die ganz oder teilweise vom Arbeitgeber
· übernommen werden, sind als Löhne und Gehälter zu behandeln.
62 (Aufteilung wie 6000 - 6011)
Hier sind nur die Aufwendungen für Altersversorgung, und zwar aufteilbare Beiträge
zu Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskassen sowie anderen Versorgungseinrichtun-
gen, ferner Ruhegehälter für ehemalige Mitarbeiter des Krankenhauses zu buchen.
Alle übrigen freiwilligen Sozialleistungen gehören - soweit es nicht Beihilfen und
Unterstützungen sind - zu den sonstigen Personalaufwendungen.
63 (Aufteilung wie 6000 - 6011)
Soweit aufteilbar, Beihilfen und Unterstützungen für Mitarbeiter sowie Hinterbliebene
64 (Aufteilung wie 6000 - 6011)
Aufteilbare sonstige Aufwendungen für das Personal, wie Erstattungen von Fahrtkosten
zum Arbeitsplatz, freiwillige soziale Leistungen an ·die Mitarbeiter (freiwillige Weih-
nachtsgeschenke, Jubiläumsgeschenke und -zuwendungen, Zuschuß zum Mittagessen);
nicht aufteilbare sonstige Personalaufwendungen, nicht nach Personengruppen aufteil'-
bare Aufwendungen für Altersversorgung, Beihilfen, Essenszuschüsse, Betriebsaus-
flüge, Beiträge zur Berufsgenossenschaft u. ä.
6419 Personalaufwendungen für Handwerker und Hilfskräfte, die für aktivierte Eigen-
leistungen sowie bei nicht aktivierungsfähigen Maßnahmen im Sinne des § 9 Abs. 3
und des§ 10 KHG angefallen sind, müssen vor der Erstellung des Jahresabschlusses auf
Konto 6419 umgebucht werden. Diese Aufwendungen werden bei der Ermittlung der
Selbstkosten nach den Bestimmungen der Bundespflegesatzverordnung nicht berück-
sichtigt.
486 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I
Anlage 2
Gliederung der Jahresbilanz
Aktiva
1. Ausstehende Einlagen auf das Stamm- oder
Grundkapital ................................. .
2. Anlagevermögen
2.1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit
Betriebsbauten ............................... .
2.2 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit
Wohnbauten ................................ .
2.3 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne
Bauten
2.4 Bau len auf fremden Grundstücken ............. .
2.5 Technische Anlagen .......................... .
2.6 Einrichtungen und Ausstattungen .............. .
2.7 Anlagen im Bau und Anzahlungen auf Anlagen
2.8 Immaterielle Anlagewerte,
Beteil igung(~n und andere Finanzanlagen
3. Umlaufvermögen
3.1 Vorräte ....... .
3.2 Geleistete Anzahlungen,
soweit sie nicht unter 2.8 auszuweisen sind ..... .
3.3 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
3.4 Wechsel, Schecks, Kassenbestand,
Postscheckgut.haben ........................... .
].5 Guthaben bei Kreditinstituten ................. .
3.6 Wertpapiere des Umlm1fvermögens
3.7 Forderungen nach dem
Krankenhausfinanzierungsrecht ................ .
'.3.8 Sonstige Vermögensgegenstände .............. .
4. Rechnungsabgrenzungsposten
5. Ausgleichsposten nach § 12 Abs. 1 und § 13 KHG
5.1 Ausgleichsposten nach § 12 Abs. 1 KHG ........ .
5.2 Ausgleichsposten nach § 13 KHG .............. .
6. Bilanzverlust
Forderunqen nach d<•r BPl!V
(enthalten in 3.7)
Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 14. April 1978 487
Passiva
t. Eigenkapital, Stamm- oder Grundkapital
2. Rücklagen .................................. .
3. Sonderposten aus Fördermitteln nach KHG .... .
4. Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen
der öffentlichen Hand ....................... .
5. Ausgleichsposten nach§ 12 Abs. 1 KHG
6. Wertberichtigungen
6.1 Wertberichtigungen zu Beteiligungen und zu
Wertpapieren des Anlagevermögens .......... .
6.2 Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen
7. Rückstellungen
7.1 Pensionsrückstellungen
7 .2 Andere Rückstellungen
8. Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von
mindestens vier Jahren ...................... .
9. Andere Verbindlichkeiten
9.1 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen .................................. .
9.2 Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener
Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel ..
9.3 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten,
soweit sie nicht zu 8. gehören ................. .
9.4 Verbindlichkeiten nach dem
Krankenhausfinanzierungsrecht ............... .
9.5 Zugewiesene und nicht ausgezahlte Fördermittel
nach dem KHG .............................. .
9.6 Erhaltene Anzahlungen ...................... .
9. 7 Sonstige Verbindlichkeiten ................... .
10. Passive Rechnungsabgrenzung ............... .
11. Bilanzgewinn ............................... .
Verbindlichkeiten nach der BPflV
(enthalten in 9.4) ............... .
488 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I
Anlage 3
Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
1. Ertrüge aus stationürer Behandlung (KGr. 40) ....
2. Erträge aus sonstigen gesondert berechenbaren
Leistuwwn nach § 6 BPflV (KGr. 41) ........... .
3. Ertrtige aus Ambulanz (KGr. 42)
4. Erstattunqen der Arzle (KCr. 43)
5. Rück verqü l tm~Jen, V('rgütungen und Sachbezüge
(KGr. 44) .................................... .
6. Sonsliqe ordc>nl I ichc" Erl rüge (KGr. 45, 57) ...... .
7. Zuweisunqen und Zuschüsse der öffentlichen Hand,
sowei I nicht unter Nr. 14 (KGr. 47) ............. .
8. Bestanclsändenm~wn, 11k ti viert<::! EigE>,nleistungen
(KGr. 55) .................................. · ·.
9. Löhne und GehäHer (KGr. 60) ................. .
10. Gesetzliche Sozialabgaben (KGr. 61) ............ .
l l. Aufwendungen für AltPrsversorgung und Unter-
stützung und sonsti~ie Personalaufwendungen
(KGr. G2 64) ................................ .
Zwischensun1me .............................. .
12. Sachaufwendungen
(KGr. 65 73, KUGr. 740 und KGr. 78)
13. Zwischenergebnis ............................ .
14. Erträge aus Fördermitte,ln nach KHG (KGr. 46) .. .
15. Erträr1e aus der Einstellung von Ausgleichsposten
nach § 12 Abs. 1 und § 13 KHG (KGr. 48) ........ .
16. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten und
A usgl<!ichsposten nach § 12 Abs. 1 KHG (KGr. 49)
l 7. Ertrüge ans Beteiliqungen und Finanzanlagen
(KC;r. 50) . . . . . . .............................. .
18. Sonsti{Je Zinsen und ähnliche Erträge (KGr. 51) ..
19. Erträge aus dem Abgcmg von Gegenständen des
Anlagevermögens und aus Zuschreibungen zu
Gegenständen des Anlagevermögens (KGr. 52) ...
20. Erträge aus der Herabsetzung der Pauschalwert-
berichtigung zu Forderungen (KGr. 53) .......... .
21. Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
(KGr. 54) .................................... .
22. Erträge aus der Einstellung von Forderungen nach
dem KHG (KGr. 56) ........................... .
Ubertrag
Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 14. April 1978 489
Ubertrag .................................... .
23. Außerordentliche Erträge nach § 17 Abs. 1 BPflV
(KGr. 58) .................................... .
24. Sonstige außerordentliche Erträge (KGr. 59) .... .
25. Zinsen und ähnliche Aufwendungen für sonstiges
Fremdkapital (KUGr. 741) ..................... .
26. Auflösung des Ausgleichspostens nach § 12 Abs. 1
KHG (KUGr. 750) ............................. .
27. Auflösung des Ausgleichspostens nach § 13 KHG
(KUGr. 751) .................................. .
28. Zuführungen der Fördermittel nach KHG zu Son-
derposten oder Verbindlichkeiten (KUGr. 752) ....
29. Zuführungen zu Ausgleichsposten nach § 12 Abs. 1
KHG (KUGr. 753) ............................. .
30. Abschreibungen auf Sachanlagen und Zuführungen
zu Wertberichtigungen (KGr. 76) ............... .
31. Aufwendungen nach § 11 KHG und Investitions-
kostenanteile im Sinne des § 17 Abs. 4 KHG
(KGr. 77) ..................................... .
32. Außerordentliche Aufwendungen nach § 17 Abs. 1
BPflV (KUGr. 790) ........................... .
33. Aufwendungen aus dem Abgang von Gegenstän-
den des Anlagevermögens und aus Wertberichti-
gungen zu Gegenständen des Anlagevermögens
(KUGr. 791) .................................. .
34. Sonstige außerordentliche Aufwendungen (KGr. 79),
soweit nicht unter Nr. 32 und 33 ............... .
35. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag ............. .
36. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr ..
Zwischensumme
37. Entnahmen
a) aus gesetzlichen Rücklagen ................. .
b) aus freien und zweckgebundenen Rücklagen .. .
38. Einstellung aus dem Jahresüberschuß in Rücklagen
a) in gesetzliche Rücklagen .................... .
b) in freie und zweckgebundene Rücklagen ..... .
39. Bilanzgewinn/Bilanzverlust .................... .
Anm.: Ist durch landesrechtliche Vorschriften vorgesehen, daß nur der Jahresgewinn bzw. der Jahresverlust ausge-
wiesen wird, so entfallen die Nr. 36 bis 39.
Anlagennachweis •= .r,..
--=
~
=
Entwiddung der Anschaffungswerte Entwicklung der Abschreibungen Restbuch- ('C
v;erte ....
Bilanz- Anlagegruppen Entnahme
Anfangs- Um- Anfangs- Zufüh- Um- (Stand:
position Zugang Abgang Endstand für Endstand
stand buc:hungen stand rungen buchungen 31. 12.)
Abgänge
DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM DM
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1
I. Krankenhaus ohne Einrichtungen im Sinne des§ 4 Abs. 3 Nr. 3, 4 und 6 bis 10 KHG
2.1 Grundstücke und
grundstücks-
g leiche Rechte to
mit Betriebs- ::::
;::i
p_.
bauten (t)
er,
(.Q
2.2 Grundstücke und (D
er,
grundstücks- ~
N
gleiche Red:lte O"'
mit Wohnbauten
j
2.3 Grundstücke und c__,
Oi
grundstücks- ::,"'
1-j
g leiche Rechte (.Q
Oi
ohne Bauten ;::i
(.Q
2.4 Bauten auf frem- ......
r..o
-..J
den Grundstücken ~
>-l
2.5 Technische
Anlagen ~
......
2.6 Einrichtungen
und
Ausstattungen
2.7 Anlagen im Bau
und Anzahlungen
auf Anlagen
II. Einrichtungen im Sinne des § 4 Abs. 3 Nr. 3, 4 und 6 bis 10 KHG, ohne Wohnbauten
(Gliederung wie I.)
III. Wohnbauten im Sinne des § 4 Abs. 3 Nr. 8 KHG
(Gliederung wie I.)
Nadlweis der Fördermittel nadl KHG für das Jahr ....................... .
Nicht passivierte Fördermittel Passivierte Fördermittel
von Spalte 3 von Spalte 3 nod:J. von Spalte 9 von Spalte 9 nod:J.
zugewiesen zugewiesen
verwendet nicht verwendet verwendet nicht verwendet
Nr. Art der Mittel
Bu- Bu- Bu- Bu- Bu- Bu-
Betrag Betrag chungs- Betrag Betrag Betrag Betrag
d:J.ungs- chungs- chungs- chungs- chungs-
stelle 1 ) stelle 1 ) stelle 1 ) stelle 1 ) stelle 1) stelle 1 )
DM DM DM DM DM DM
1 2 3 4 5 6 1 8 9 10 11 12 13 14
1 Fördermittel nach KHG z:-,
.......
1.1 § 4 Abs. 2 Satz 1 CO
1.2 § 4 Abs. 2 Satz 2 ..,
pi
1
1.3 § 9 Abs. 1 ca
0..
(0
1.4 § 9 Abs. 3 Satz 1, ~
1. Halbsatz •i::::
(/l
ca
1.5 § 9 Abs. 3 Satz 1, pi
er
2. Halbsatz (0
tD
1.6 § 10 0
l::l
1.7
.?
§ 11 Abs. 1 0..
(0
1.8 § 12 2 ) 1 l::l
.......
~
1.9 § 19
•
-0
~
1 Summe 1 1 1 1 1 -
CO
"'I.J
ex,
2 Mittel nach § 8 Abs. 2
KHG
1
>
e.
Q,I
1) Es sind alle Bilanz-, Aufwands- und Ertragskonten anzugeben, die bei dem Jahresabschluß vcm der buchhalterischen Abwicklung der Fördermittel berührt worden sind.
-
tQ ~
('D
2) Hierzu gehören auch Leistungen nach § 12 Abs. 1 Satz 2 letzter Halbsatz KHG. C0
~
492 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I
Anlage 6
Kontenrahmen für die Kosten- und Leistungsrechnung
(Kontenklasse 9)
90 Gemeinsame Kostenstellen
900 Gebä.ude einschl. Grundstück und Außenanlagen
901 Leitung und Verwaltung des Krankenhauses
902 Werkstätten
903 Nebenbetriebe
904 Personaleinrichtungen (für den Betrieb des Krankenhauses unerläßlich)
905 Aus-, Fort:- und Weiterbildung
906 Sozialdienst, Patientenbetreuung
907 frei
908 frei
909 frei
91 Versorgungseinrichtungen
910 Speisenversorgung
911 Wä.scheversorgung
912 Zentraler Reinigungsdienst
913 Versorgung mit Energie, Wasser, Brennstoffen
914 Innerbetriebliche Transporte
915 frei
916 frei
917 Apol.heke/Arzneimittelausgabestelle (ohne Herstellung)
918 Zentrale Sterilisation
919 frei
92 Medizinische Institutionen
920 Röntgendiagnostik und -therapie
921 Nukleardii.!gnostik und -therapie
922 Laboratorien
923 Funktionsdiagnostik
924 Sonstige diagnostische Einrichtungen
925 Anä.sthesie, OP-Einrichtungen und Kreißzimmer
926 Physikalische Therapie
927 Sonstige therapeutische Einrichtungen
928 Pathologie
929 Ambulanzen
93-95 Pflegefachbereiche - Normalpflege
930 Allgemeine Kostenstelle
931 Allgemeine Innere Medizin
932 Geriatrie
933 Kardiologie
Allgemeine Nephrologie
935 Ifomodialyse/künstliche Niere (alternativ 962)
Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 14. April 1978 493
936 Gastroenterologie
937 Pädiatrie
938 Kinderkardiologie
939 Infektion
940 Lungen- und Bronchialheilkunde
941 Allgemeine Chirurgie
942 Unfallchirurgie
943 Kinderchirurgie
944 Endoprothetik
945 Gefäßchirurgie
946 Handchirurgie
947 Plastische Chirurgie
948 Thoraxchirurgie
949 Herzchirurgie
950 Urologie
951 Orthopädie
952 Neurochirurgie
953 Gynäkologie
954 HNO und Augen
955 Neurologie
956 Psychiatrie
957 Radiologie
958 Dermatologie und Venerologie
959 Zahn- und Kieferheilkunde, Mund- und Kieferchirurgie
96 Pflegefadtbereiche - abweichende Pflegeintensität
960 Allgemeine Kostenstelle
961 Intensivüberwachung
962 Intensivbehandlung
963 frei
964 Intensivmedizin
965 Minimalpflege
966 Nachsorge
967 Halbstationäre Leistungen - Tageskliniken
968 Halbstationäre Leistungen - Nachtkliniken
969 Chronisch- und Langzeitkranke
97 Sonstige Einrichtungen
970 Personaleinrichtungen (für den Betrieb des Krankenhauses nidit unerläßlidi)
971 Ausbildung
972 Forschung und Lehre
973 - 979 frei
98 Ausgliederungen
980 Ambulanzen
981 Hilfs- und Nebenbetriebe
982 - 989 frei
99 frei
494 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 19, ausgegeben am 11. April 1978
Tt1q Inhalt Seite
fi. 4. 78 Gesetz zu dem Abkommen vom 31. Oktober 1915 zwischen der Regierung der Bundes-
republik Deutschland und der Regierung der Volksrepublik China über den Zivilen Luft-
verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 373
J l. :1. 7H Verordnung über die Errichtung nebeneinanderliegender nationaler Grenzabfertigungs-
sf Pi l('n c1m Gn!nziibngang Gerstheim/Ottenheim . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 381
'.ll. '.L 78 Verordnung zur Inkraftsetzung der Vereinbarung vom 15./21. Februar 1978 zur Änderung
d(!r Anlage des Vertrages vom 30. März 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und d<'m Kön iqrf'ich Dänemark über Zollerleichterungen im kleinen Grenzverkehr . . . . . . . 384
1!i. :l. 78 Tkkannl1ncJchung über die Änderung der Verfahrensordnung der Europäischen Kommis-
sion I ür Menschc:nre.chte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 389
24. 3. 78 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Rechtsstellung der
Flüd11lin9<' und d('S Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge . . . . . . . . . . . . . . . . . . 395
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbcHe Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
----------------------- -----------------------------------
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Dc1t um und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
-- Ausgabe in deutscher Sprache -
vorn Nr./Seite
Vorschriften für die Agrarwirtschaft
3. 3. 78 V(!rordnung (EWG) Nr. 454/78 der Kommission zur Festset-
zung der Erstattungen für Mi 1 c h und Mi 1 c h e r zeug -
n i s s e , die in unverändertem Zustand ausgeführt werden 4. 3. 78 L 62110
3. 3. 78 Verordnung (EWC) Nr. 455/78 der Kommission zur Änderung
von Anhang III der Verordnung (EWG) Nr. 2044/75 hinsicht-
lich der Gültiqkeitsdauer von Ausfuhrlizenzen für Mi 1 c h -
erz e u ~J n i s s e aufgrund von Ausschreibungen 4. 3. 78 L 62/23
3. 3. 78 Verordnun~J (EWC) Nr. 456/78 der Kommission zur Änderung
der Veror<lnunq (EWG) Nr. 221/72 betreffend den Ubernahme-
stichtag für Interventionsrindfleisch, auf das die Tole-
ranzgrenze für aus der Laqerung herrührende Mengenverluste
anwendbar ist 4.3. 78 L 62/24
3. 3. 78 Vf-)rordnung (EWC) Nr. 457/78 der Kommission zur Festset-
zung des Belrnqes der Beihilfe für O 1 s a a t e n 4.3. 78 L 62/25
3. 3. 78 Verordnung (EWG) Nr. 458/78 der Kommission zur Änderung
der Währunqsdl1sgleichsbeträge 6.3. 78 L 63/1
6. 3. 78 Verordnung (EWG) Nr. 459/78 der Kommission zur Festset-
zung der auf G e t r e i d e , M e h 1 e , G r o b g r i e ß und
Pein g r i e ß von Weizen oder Roggen anwendbaren Ab-
schöpfungen bei der Einfuhr 7.3. 78 L 64/1
6. ]. 78 Verordnung (EWG) Nr. 460/78 der Kommission zur Festset-
zung der Prämien, die den Abschöpfungen bei der Einfuhr für
C e l r e i d c~ , M e h 1 und M a 1 z hinzugefügt werden 7.3. 78 L 64/3
G. 3. 78 Veronlnunq (EWG) Nr. 461/78 der Kommission zur Festset-
ZlllHf von Zusalzbelrägen für Eiererzeugnisse 7.3. 78 L 64/5
494 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 19, ausgegeben am 11. April 1978
Tt1q Inhalt Seite
fi. 4. 78 Gesetz zu dem Abkommen vom 31. Oktober 1915 zwischen der Regierung der Bundes-
republik Deutschland und der Regierung der Volksrepublik China über den Zivilen Luft-
verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 373
J l. :1. 7H Verordnung über die Errichtung nebeneinanderliegender nationaler Grenzabfertigungs-
sf Pi l('n c1m Gn!nziibngang Gerstheim/Ottenheim . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 381
'.ll. '.L 78 Verordnung zur Inkraftsetzung der Vereinbarung vom 15./21. Februar 1978 zur Änderung
d(!r Anlage des Vertrages vom 30. März 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und d<'m Kön iqrf'ich Dänemark über Zollerleichterungen im kleinen Grenzverkehr . . . . . . . 384
1!i. :l. 78 Tkkannl1ncJchung über die Änderung der Verfahrensordnung der Europäischen Kommis-
sion I ür Menschc:nre.chte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 389
24. 3. 78 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Rechtsstellung der
Flüd11lin9<' und d('S Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge . . . . . . . . . . . . . . . . . . 395
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbcHe Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
----------------------- -----------------------------------
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Dc1t um und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
-- Ausgabe in deutscher Sprache -
vorn Nr./Seite
Vorschriften für die Agrarwirtschaft
3. 3. 78 V(!rordnung (EWG) Nr. 454/78 der Kommission zur Festset-
zung der Erstattungen für Mi 1 c h und Mi 1 c h e r zeug -
n i s s e , die in unverändertem Zustand ausgeführt werden 4. 3. 78 L 62110
3. 3. 78 Verordnung (EWC) Nr. 455/78 der Kommission zur Änderung
von Anhang III der Verordnung (EWG) Nr. 2044/75 hinsicht-
lich der Gültiqkeitsdauer von Ausfuhrlizenzen für Mi 1 c h -
erz e u ~J n i s s e aufgrund von Ausschreibungen 4. 3. 78 L 62/23
3. 3. 78 Verordnun~J (EWC) Nr. 456/78 der Kommission zur Änderung
der Veror<lnunq (EWG) Nr. 221/72 betreffend den Ubernahme-
stichtag für Interventionsrindfleisch, auf das die Tole-
ranzgrenze für aus der Laqerung herrührende Mengenverluste
anwendbar ist 4.3. 78 L 62/24
3. 3. 78 Vf-)rordnung (EWC) Nr. 457/78 der Kommission zur Festset-
zung des Belrnqes der Beihilfe für O 1 s a a t e n 4.3. 78 L 62/25
3. 3. 78 Verordnung (EWG) Nr. 458/78 der Kommission zur Änderung
der Währunqsdl1sgleichsbeträge 6.3. 78 L 63/1
6. 3. 78 Verordnung (EWG) Nr. 459/78 der Kommission zur Festset-
zung der auf G e t r e i d e , M e h 1 e , G r o b g r i e ß und
Pein g r i e ß von Weizen oder Roggen anwendbaren Ab-
schöpfungen bei der Einfuhr 7.3. 78 L 64/1
6. ]. 78 Verordnung (EWG) Nr. 460/78 der Kommission zur Festset-
zung der Prämien, die den Abschöpfungen bei der Einfuhr für
C e l r e i d c~ , M e h 1 und M a 1 z hinzugefügt werden 7.3. 78 L 64/3
G. 3. 78 Veronlnunq (EWG) Nr. 461/78 der Kommission zur Festset-
ZlllHf von Zusalzbelrägen für Eiererzeugnisse 7.3. 78 L 64/5
Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 14. April 1978 495
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
6. 3. 78 Verordnung (EWG) Nr. 462/78 der Kommission zur Festset-
zung von Zusatzbeträgen für Erzeugnisse des Sektors
Geflügelfleisch 7.3. 78 L 64/7
6. 3. 78 Verordnung (EWG) Nr. 463/78 der Kommission zur Festset-
zung von Zusatzbeträgen für lebendes und geschlachtetes
Geflügel 7.3. 78 L 64/9
Andere Vorschriften
6. 3. 78 Verordnung (EWG) Nr. 464/78 der Kommission zur Wiederein-
führung des Zollsatzes für Geflechte und ähnliche Waren aus
Flechtstoffen, zu allen Verwendungszwecken usw., der Tarif-
nummer ex 46.02, mit Ursprung in Südkorea, dem die in der
Verordnung (EWG) Nr. 2705/77 des Rates vorgesehenen Zoll-
präferenzen gewährt werden 7.3. 78 L 64/11
6. 3. 78 Verordnung (EWG) Nr. 465/78 der Kommission zur Wiederein-
führung des Zollsatzes für andere konfektionierte Waren aus
Geweben, einschHeßlich Schnittmuster zum Herstellen von
Bekleidung, ausgenommen Waren aus Jute oder anderen texti-
len Bastfasern der Tarifnummer 57.03, oder Kokosfasern, der
Tarifnummer ex 62.05, mit Ursprung in Entwicklungsländern,
denen die in der Verordnung (EWG) Nr. 2706/77 des Rates
vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt werden 7.3. 78 L 64/13
Es sind nachzutragen:
20. 12. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2939/77 des Rates zur Durchführung
des Beschlusses Nr. 1/77 des Gemischten Ausschusses
EWG-Schweden zur Ergänzung und Änderung des Protokolls
Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit
Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die
Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen und zur
Aufhebung einiger Beschlüsse des Gemischten Ausschusses 29. 12. 77 L 345/1
20. 12. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2940/77 des Rates zur Durchführung
des Beschlusses Nr. 2/77 des Gemischten Ausschusses
EWG-Schweden zur Abweichung von Liste A im Anhang zu
Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse
mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die
Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen 29. 12. 77 L 345/60
20. 12. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2941 /77 des Rates zur Durchführung
des Beschlussses Nr. 1/77 des Gemischten Ausschusses
EWG-Island zur Ergänzung und Änderung de; Protokolls
Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit
Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die
Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen und zur
Aufhebung einiger Beschlüsse des Gemischten Ausschusses 29. 12. 77 L 346/1
20. 12. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2942/77 des Rates zur Durchführung
des Beschlusses Nr. 2/77 des Gemischten Ausschusses
EWG-Island zur Abweichung von Liste A im Anhang zu
Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse
mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die
Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen 29. 12. 77 L 346/60
20. 12. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2943/77 des Rates zur Durchführung
des Beschlusses Nr. 1/77 des Gemischten Ausschusses
EWG-Portugal zur Ergänzung und Änderung des Protokolls
Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ur-
sprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Metho-
ien der Zusammenarbeit der Verwaltungen und zur Auf-
hebung einiger Beschlüsse des Gemischten Ausschusses 29. 12. 77 L 347 / 1
20. 12. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2944/77 des Rates zur Durchführung
des Beschlusses Nr. 2/77 des Gemischten Ausschusses
EWG-Portugal zur Abweichung von Liste A im Anhang zu
Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse
mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die
Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen 29. 12. 77 L 347/60
28. 11. 77 Verordnung (EWG) Nr. 3026/77 des Rates über den Abschluß
des Ergänzungsprotokolls zum Assoziierungsabkommen zwi-
schen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Tür-
kei infolge des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zu der Gemein-
schaft 31. 12. 77 L 361 /1
496 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Teil I
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die ihren Wohnsitz in den Postleitzahlbezirken 1000 bis 2994 haben
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liefert. Dabei leistet die Post auch sogenannte „Besondere Dienste"; sie beanschriftet und
verpackt das Bundesgesetzblatt und zieht die Abonnementsgebühren ein.
Die „Besonderen Dienste" werden mit Ablauf des 31.12.1978 eingestellt. Wir haben uns ent-
schlossen, schon vor diesem Zeitpunkt diese Dienste nicht mehr in Anspruch zu nehmen.
Ab 1.7.1978 werden wir das Bundesgesetzblatt Teil I selbst beanschriften und verpacken. Die
Abonnementsgebühren für das erste Halbjahr 1979 werden durch uns eingezogen.
Um sicherzustellen, daß Sie auch künftig reibungslos beliefert werden, Ist ea erforderlich,
daß Sie unverzüglich den dem Bundesgesetzblatt Tell I Nr.13 vom 11. März 1978 beigefügten
Formularsatz ausgefüllt an uns zurücksenden.
Tragen Sie bitte in Blatt 1 Ihre genaue Anschrift ein und geben Sie an, ob die Abonnements-
gebühren im Rahmen des Lastschriftverfahrens (Abbuchung) eingezogen oder ob sie per
Rechnung angefordert werden sollen. Das Lastschriftverfahren stellt die rationellste Lösung
dar. Es spart Ihnen und uns Zeit und Kosten.
Wenn Sie sich am Lastschriftverfahren beteiligen, bitten wir Sie, auch die auf Blatt 3 befind-
liche Einzugsermächtigung auszufüllen und uns zusammen mit Blatt 1 zuzuleiten. Bezieher, die
das Abonnement durch einen Dritten - z. B. eine Buchhandlung oder die vorgesetzte Be-
hörde - bezahlen lassen, bitten wir, nur das Formular „Drittzahler" - Blatt 5 - auszufüllen
und uns zuzuleiten. Die Zahlstellen erhalten vom Verlag eine Liste, aus der die Bezieher er-
sichtlich sind, sowie die entsprechende Rechnung.
Bestellungen und Abbestellungen sind künftig nur noch an den Verlag zu richten.
Für Ihre Bemühungen danken wir Ihnen.
Bonn, im April 1978 BUNDESANZEIGER
Vertriebsabteilung Bundesgesetzblatt
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz
Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. - Drude: Bundesdrudcerel Bonn
Im Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit Im Zusammenhang stehende Bekanntmadrnngen veröffentlicht.
Im Bundesgesetzblatt Tell II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Redltsvorschriften und
Bekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht.
Bezugs b e d Ing u n gen : Laufender Bezug nur Im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. Jeden Jahres
beim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits ersdlienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt
Postfadl 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (0 22 21) 23 80 67 bis 69.
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auf das Postschedckonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.
Preis dieser Ausgabe: 2,70 DM (2,20 DM zuzüglich -,50 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausredmung 3, 10 DM. Im Bezugs-
preis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 6 °/,.