2221
Bundesgesetzblatt
Teil I Z1997 A
1977 Ausgegeben zu Bonn am 30. November 1977 Nr. 76
Tag Inhalt Seite
25. 11. 11 Gesetz über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das
Jahr 19'1'1 (ERP-Wlrtscbaftsp~angesetz 19'1'1) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2221
Hinwets auf andere -Verktlndungsblätter
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2255
Gesetz
über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens
für das Jahr· 1977
(ERP-Wirtschaftsplangesetz 1977)
Vom 25. November 1977
Der Bundestag hat das folgende Gesetz be- gesehenen Verwendungszwecke außer bei der Deut-
schlossen: schen Bundesbank auch bei den Hauptleihinstituten
des ERP-Sondervermögens anlegen.
Erster Tell
Allgemeine Aufgaben § 3
des ERP-Sonderverrnögens (1) Der Bundesminister für Wirtschaft wird er-
mächtigt, zur Deckung von Ausgaben für das Jahr
§ 1 1977 Kredite in Höhe von
Der diesem Gesetz beigefügte, nach § 7 des ·Ge- 497 000 000 Deutsche Mark
setzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermö-
gens in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliede- aufzunehmen.
rungsnummer 640-6, veröffentlichten bereinigten Fas- · (2) Dem Kreditrahmen nach Absatz l wachsen die
sung, geändert durch das Zuständigkeitsanpassungs- Beträge zur Tilgung von im Jahr 1977 fällig werden-
Gesetz vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705), aufge- den Krediten zu, deren Höhe sich aus der Finanzie-
stellte Wirtschaftsplan - Teil I a des Gesamtplans rungsübersicht_ (Teil II des Gesamtplans) ergibt.
des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1977 - wird
in Einnahme und Ausgabe auf (3) Die in den ERP-Wirtschaftsplangesetzen ·1974
2 890 000 000 Deutsche Mark bis 1976 erteilten Ermächtigungen zur Beschaffung
von Geldmitteln im Wege des Kredites bleiben wirk-
festgestellt. sam.
§ 2
(4) Der Bundesminister für Wirtschaft kann die
Der Bundesminister für Wirtschaft kann Kassen- Mittel nach den Absätzen 1 bis 3 bis zur Veraus-
mittel des ERP-Sondervermögens bis zur Veraus- gabung außer bei der Deutschen Bundesbank auch
gabung für die in den ERP-Wirtschaftsplänen vor- anderweitig anlegen.
2222 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I
§ 4 zweiter Teil
Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermäch- ERP-Investitionshilfe
tigt, Kassenverstärkungskredite bis zur Höhe von
fünf vom Hundert des in § 1 festgestellten Betrages § 8
aufzunehmen. Der diesem Gesetz beigefügte, nach § 2 des ERP-
§ 5 Investitionshilfegesetzes vom 17. Oktober 1967
(BGBI. I S. 989) in der Fassung des Gesetzes zur Än~
(1) Der Bundesminister für Wirtschaft wird er-
derung des ERP-Investitionshilfegesetzes vom 24. Juh
mächtigt, mit Einwilligung des Bundesministers der 1968 (BGBI. I S. 857), zuletzt geändert durch das Zu-
Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Ge- ständigkeitsanpassungs-Gesetz, aufgestellte Wirt-
währleistungen zur Förderung der Wirtschaft ein- schaftsplan - Teil I b des Gesamtplans des ERP-
schließlich der freien Berufe bis zum Gesamtbetrag Sondervermögens für das Jahr 1977 - wird in Ein-
von 450 000 000 Deutsche Mark zu Lasten des ERP- nahme und Ausgabe auf
Sondervermögens zu übernehmen.
26 000 000 Deutsche Mark
(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden festgestellt.
die auf Grund der Ermächtigungen der früheren § 9
Wirlschaftsplangesetze übernommenen Gewährlei-
Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermäch-
stungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermö-
tigt, Kredite bis zur Höhe von 18 000 000 Deutsche
gen noch in Anspruch genommen werden kann oder
Mark zur Tilgung von im Jahr 1977 fällig werden-
in Anspruch genommen worden ist und für die er-
den Krediten aufzunehmen (Finanzierungsübersicht
brachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat.
- Teil II des Gesamtplans -) .
(3) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inan-
spruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Er-
satz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine Dritter Teil
übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag
nicht mehr anzurechnen.
Gemeinsame Bestimmungen
§ 10
§ 6
Die §§ 2 bis 7 gelten bis zum Tage der Verkün-
Auf die in Kapitel 1 Titel 681 01 veranschlagte dung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1978 weiter.
Dankesspende findet § 2 des Gesetzes über die Ver-
waltung des ERP-Sondervermögens keine Anwen-
§ 11
dung.
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1
§ 7
des Dritten Uberleitungsgesetzes auch im Land Ber-
Die Vorschriften des § 65 Abs. 7 der Bundeshaus- lin.
haltsordnung finden im Jahr 1977 auf das Eigen-
kapitalfinanzierungsprogramm in Berlin keine An- § 12
wendung. In Beteiligungsverträgen darf ein fester Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar
Veräußerungspreis vereinbart werden. 1977 in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt
und wird im Bundesgesetzblatt verkündet.
Bonn, den 25. November 1977
Der Bundespräsident
Scheel
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Genscher
Der Bundesminister für Wirtschaft
Lambsdorff
Der Bundesminister der Finanzen
Hans Apel
Nr. 76 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. November 1971 2223
Gesamtplan
des ERP-Sondervermögens 1977
Tell Ia: Wirtschaftsplan nach § 1 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sonderver-
mögens vom 31. August 1953
Teil Ib: Wirtschaftsplan nach § 2 des ERP-Investitionshilfegesetzes vom 17. Oktober 1967
in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des ERP-Investitionshilfegesetzes vom
24. Juli 1968
Teil II: -Finanzierungsübersicht
Teil IH: Kreditfinanzierungsplan
Anlage: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 1975
Teil Ia
Wirtschaftsplan
nach § 7 des Gesetzes
über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
vom 31. August 1953
Kapitel 1 (Ausgaben): Bundesgebiet (ohne Berlin)
Kapitel 2 (Ausgaben): Berlin
Kapitel 3 (Ausgaben): Entwicklungshilfe
Kapitel 4 (Ausgaben): Sonstige Ausgaben
Kapitel 5 (Einnahmen): Einnahmen
Kapitel 6 (Einnahmen/
Ausgaben): Exportfinanzierung
2224 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I
Kap.1
Titel Betrag Betrag Ist-Ergebnis
und für für
Zweckbestimmung 1975
Funktion 1911 1976
DM DM 1000 DM
1 2 3 4 5
Ausgaben
Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden
nach Maßgabe von Einzelrichtlinien vergeben.
Nr. 76 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. November 1977 2225
Bundesgebiet (ohne Berlin)
Erläuterungen
6
Zu Kap. 1
Durch verbindliche Zusagen sind gebunden bei:
Jahr
Titel Zweckbestimmung 1977 1978 1979 1980
in Mio DM
862 03 Seehafenbetriebe .................... 15
15 *) 15 *)
862 04 Finanzierung von Aufträgen an deutsche
Schiffswerften ....................... 134,6 134,6 134,6
862 06 Modernisierung der Handelsflotte ..... 45 45 45
853 11 Abwasserreinigung .................. 140 100
853 12 Abfallbeseitigung .................... 10 5
862 11 Luftreinhaltung 0 •• 0 •• 0 ••••• 1 ••••• 1 ••• 20 15
681 01 Dankesspende ........................ 10 10 10 10
374,6 324,6 204,6 10
•) Im ERP-Wirtschaftsplan 1917 enthalten.
2226 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I
Kap.1
Titel Betrag Betrag Ist-Ergebnis
und für für
Zweckbestimmung 1975
Funktion 1977 1976
DM DM 1000 DM
1 2 3 4 5
862 01-691 Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner
und mittlerer Unternehmen ........................ . 715 000 000 657 000 000 521517*)
Die Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei
Tit. 862 02 überschritten werden.
862 02-634 Umstellungsinvestitionen der gewerblichen Wirtschaft 38 000 000 53 000 000 14 170
Einsparungen dienen zur Verstärkung der Ausgaben bei
Tit. 862 01.
862 03-- 731 Investitionen von Seehafenbetrieben 35 000 000 20 000 000 29 643
Verpilichtungsermächtigung .............. . 30 000 000DM
davon fällig:
Jahr 1978 bis zu .......................... . 15 000 000 DM
Jahr 1979 bis zu .......................... . 15 000000DM
862 04-634 Finanzierung von Aufträgen an deutsche Schiffswerften 134 600 000 134 600 000 105 599
Die Ausgaben bei Tit. 862 04 und Tit. 862 06 sind gegenseitig
deckungsfähig.
862 06-732 Modernisierung der deutschen Handelsflotte 45 000 000 45 000 000 45 975
Die Ausgaben bei Tit. 862 06 und Tit. 862 04 sind gegenseitig
deckup.gsfähig.
853 02-692 Investitionen von Gemeinden 180 000 000 180 000 000 131 423
*) Aufgliederung vgl. Anlu\Je I
Nr. 76 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. November 197,7 2227
Bundesgebiet (ohne Berlin)
Erläuterungen
6
Zu Tit. 862 01 Darlehen dienen der Beschaffung von EDV-Anlagen und dem
Die ERP-Darlehensprogramme ·für kleine und mittlere Unter- Erwerb von Anwendungsprogrammen als Erstausstattung.
nehmen sollen - entsprechend den von der Bundesregierung Zu f)
vorgelegten „Grundsätzen einer Strukturpolitik für kleine
und mittlere Unternehmen" (vgl. BT-Drucksache 7/5248 vom Vorgesehen sind Darlehen zur Errichtung, Erweiterung, Ra-
21. Mai 1976) - der Leistungssteigerung dienen. tionalisierung und Umstellung von Unternehmen der Ver-
Kooperationsvorhaben sollen bevorzugt berücksichtigt wer- triebenen, insbesondere der Aussiedler .im Sinne des § 1
den, wenn sie eine Verbesserung der Leistungskraft der Abs. 2 Nr. 3 des Bundesvertriebenengesetzes und der Zu-
Kooperationspartner bei Wahrung ihrer Selbständigkeit er- wanderer aus 9er DDR.
warten lassen. Zug)
Im einzelnen sind Darlehen vorgesehen für
Die Darlehen sollen der Erhaltung der Vielfalt der Träger
a) Vorhaben in regionalen Fördergebieten 365 000 000 DM der Meinungsbildung dienen; sie können zur Finanzierung
b) Existenzgründungen und standortbedingte technischer Einrichtungen der Herstellung und des Vertriebs
Investitionen sowie Maßnahmen gegen von Zeitungen und Zeitschriften sowie der hierfür erforder-
Lärm, Geruch und Erschütterungen . . . . . . 265 000 000 DM lichen Baumaßnahmen gewährt werden.
c) betriebliche Ausbildungsstätten, richtung- Zu h)
weisende Kooperationen . . . . . . . . . . . . . . . . 8 000 000 DM
d) die Refinanzierung privater Kapitalbetei- Der Betrag steht Partikulieren und Kleinreedern für den Bau
ligungsgesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 000 000.DM und Umbau von Binnenschiffen zur Verfügung.
e) die Einführung der elektronischen Daten- Zu i)
verarbeitung ................. ·. . . . . . . . . 20 000 000 DM
f) Unternehmen der Vertriebenen . . . . . . . . . . 20 000 000 DM Die Darlehen sollen an Kreditgarantiegemeinschaften der
mittelständischen gewerblichen Wirtschaft und der freien
g) die Förderung kleiner und mittlerer Presse- Berufe sowie an Beteiligungsgarantiegemeinschaften zur Bil-
unternehmen ........................... . 15 OOOOOODM dung oder Erhöhung von Haftungsfonds gewährt werden.
h) die Binnenschiffahrt ................... . 3 000 000 DM
Zu Tit. 862 02
i) Kredit- und Beteiligungsgarantiegemein-
schaften (Haftungsfondsdarlehen) 4000000DM Aus dem Ansatz können Darlehen an Produktionsunterneh-
men gewährt werden, die durch wesentliche Strukturände-
715 000 000 DM rungen ihres Produktionszweiges zu Umstellungsmaßnahm_en
Zu a)
gezwungen sind.
Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen in den Ge- Kleine und mittlere Unternehmen werden bevorzugt berück-
bieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regio- sichtigt. ·
nalen Wirtschaftsstruktur" können Darlehen für Investitio-
nen erhalten, wenn sie für die im Bundeshaushaltsplan Zu Tit. 862 03
(Kap. 09 02 Tit. 882 81 und 882 82) veranschlagten Mittel nicht
antragsberechtigt sind. Die Mittel sollen die Wettbewerbslage der deutschen See-
Von dem Ansatz sind 10 000 000 DM- davon je 5 000 000 DM häfen verbessern. 15 000 000 DM sind auf Grund einer frühe-
Zonenrandgebiet und übrige Fördergebiete - für den unter ren Verpflichtungsermächtigung zugesagt.
f) genannten Personenkreis vorgesehen. Verpflichtungsermächtigung:
Zu b)
Zur konUnuierlichen Fortführung der · Maßnahmen ist eine
Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 30 000 000 DM
Gefördert werden auf das Aufkommen der Jahre 1978 und 1979 erforderlich.
- Existenzgründungen von Nachwuchskräften und
Zu Tit. 86204
- standortbedingte Investitionen
von Unternehmen des Handels, Handwerks, Gaststatten- und ·Veranschlagt sind Darlehen zur Finanzierung von Aufträgen
Beherbergungsgewerbes und des Kleingewerbes. Es können an deutsche Schiffswerften.
auch Investitionen zur Minderung von Lärm, Geruch und Der Betrag ist auf Grund früherer Verpflichtungsermächti-
Erschütterungen gefördert werden. gungen zugesagt.
Von dem Ansatz sind 10 000 000 DM für den unter Ab-
schnitt f) genannten Personenkreis vorgesehen. Zu Tit. 86206
Zu c) Die Darlehen sind· zur Finanzierung von Seeschiffsneubauten
deutscher Reeder bestimmt.
Die Darlehen sind zur Errichtung oder Erweiterung betrieb- Der Betrag ist auf Grund früherer Verpflichtungsermächti-
licher Ausbildungsplätze (Lehrwerkstätten) bestimmt. gungen zugesagt.
Außerdem können Kooperationsv-orhaben kleiner und mitt-
lerer Unternehmen gefördert werden, die richtungweisend Zu Tit. 853 02
für weitere Kooperationsvorhaben sein können.
Die Mittel sind vorgesehen für Vorhaben in Schwerpunkt-
Zu d) orten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regio-
nalen Wirtschaftsstruktur"; die Vorhaben müssen der Ver-
Durch Refinanzierungsdarlehen an private Kapitalbeteili- besserung der Standortqualität dieser Orte dienen.
gungsgesellschaften soll kleinen und mittleren Unternehmen
die Beschaffung von haftendem Kapital erleichtert werden. Gefördert werden
- Investitionen zur Steigerung des Wohn- und Freizeit-
Zu e) wertes einschließlich Modellanlagen für den Tourismus;
Kleinen und mittleren Unternehmen soll die Einführung der - Anlagen der Wasserversorgung, Abwasserreinigung und
elektronischen Datenverarbeitung erleichtert werden. Die -beseitigung sowie der Abfallbeseitigung.
2228 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I
Kap.1
Titel Betrag Betrag
Ist-Ergebnis
und für für
Zweckbestimmung 1975
Funktion 1977 1976
DM DM 1000 DM
1 2 3 4 5
681 01-029 Dankesspende ..................................... 10 000 000 10 400 000 10120
685 01-699 Werbemaßnahmen des Saarlandes .................. 500 000 500 000 500
Titelgruppe
Titelgr. 01 Umweltschutz ..................................... (300 000 000) (260 000 000) (260 562)
Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
853 11-330 Abwasserreinigung ................................. 230 000 000 200 000 000 218 066
853 12-330 Abfallbeseitigung .................................. 20 000 000 20 000 000 19 155
862 11-330 Luftreinhaltung .................................... 50 000 000 40 000 000 23 341
1458100 000 1360500 000
Abschluß
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 10 500 000 DM
Ausgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 294 000 000 DM
Besondere Finanzierungsausgaben 153 600 000 DM
Gesamtausgaben 1 458 100 000 DM
Nr. 76 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. November 1977 2229
Bundesgebiet (ohne Berlin)
Erläuterungen·
6
Zu Tit. 681 01 Von dem veranschlagten Betrag sind 140 000 000 DM zur
Aus Anlaß der 25, Wiederkehr der Verkündung des Mar~ Erfüllung der Verpflichtungsermädltigung 1977 für das Infra-
shallplans (5. Juni 1972) wurde einer neu errichteten ameri- strukturprogramm 1975 in Anspruch genommen worden. Ent-
kanischen Stiftung ("THE GERMAN MARSHALL FUND OF sprechendes gilt für die Verpflichtungsermächtigung 1978
THE UNITED STATES - A MEMORIAL TO THE MAR- (100 000 000 DM).
SHALL PLAN") eine Dankesspende von jährlich 10 000 000
D~ für die Dauer von 15 Jahren (1972 bis 1986) zugesagt. Zu Tit. 85312 (Vorjahr Tit. 853 04)
Die Zuwendung dient der Bildung eines Stiftungsvermögens, Die Mittel können für die Errichtung und maschinelle Aus-
aus dem gegenwarts- und zukunftsbezogene europäische stattung von Abfallbeseitigungsanlagen zur Verfügung ge-
Studien- und Forschungsvorhaben ("European Studies") ge- stellt werden.
fördert werden.
Von dem veranschlagten Betrag sind 10 000 000 DM zur Er-
füllung der Verpflichtungsermächtigung 1977 für das Infra-
Zu Tit. 685 01 strukturprogramm 1975 in Anspruch genommen worden. Ent-
Der veranschlagte Betrag soll der Gesellschaft für Wirt- sprechendes gilt für die Verpflichtungsermächtigung 1978
schaftsförderung Saar GmbH, Saarbrücken, deren alleiniger (5 000 000 DM).
Gesellschafter das Saarland ist, als Zus.chuß zur Verfügung
gestellt werden. Die Gesellschaft wird im laufenden Jahr Zu Tit. 86211 (Vorjahr Tit. 862 10)
zum überwiegenden Teil aus Landesmitteln finanziert. Sie
hat die Aufgabe, durch Offentlichkeitsarbeit und andere Die Mittel sollen der Errichtung und Erweiterung von An-
geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschafts- lagen zur Luftreinhaltung, insbesondere kleiner und mittlerer
struktur des Saarlandes beizutragen. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, dienen.
Von dem veranschlagten Betrag sind 20 000 000 DM zur
Erfüllung der Verpflichtungsermächtigung 1977 für das Infra-
Zu Tit .. 85311 (Vorjahr Tit. 853 03} strukturprogramm 1975 in Anspruch genommen worden. Ent-
Die Mittel sind für den Bau von Abwasserreinigungsanlagen sprechendes gilt für die. Verpflichtungsermächtigung 1978
bestimmt. (15 000 000 DM).
2230 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I
Kap.2
Titel Betrag Betrag Ist-Ergebnis
und für für
Zweckbestimmung 1975
Funktion 1971 1976
DM DM 1000 DM
1 2 3 4 5
Ausgaben
In Anbetracht der besonderen politischen Lage Berlins
können im Rahmen der veranschlagten Mittel Finan-
zierungshilfen gewährt oder Beteiligungen übernom-
men werden, bei denen die üblichen bankmäßigen und
betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen nicht oder
nicht in vollem Umfang vorliegen, die jedoch im Hin-
blick auf die politische Zielsetzung der Berlinhilfe
gerechtfertigt erscheinen; Entsprechendes gilt für die
Ubernahme von Gewährleistungen.
Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden
nach Maßgabe von Einzelrichtlinien vergeben.
Titelgruppe
Titelgr. 01 ERP-Investitionsprogramm (381 400 000) (352 200 000)
862 11-691 Investitionsdarlehen an Unternehmen .............. . 381400000 352 200 000 314 460
Einsparungen dienen zur Deckung von Ausgaben bei Tit.
862 12.
Die Ausgaben bei Tit. 862 11 und 862 04 sind in Höhe von
5 000 000 DM gegenseitig deckungsfähig.
Die Ausgaben bei Tit. 862 11 und Tit. 861 01 sind gegenseitig
deckungsfähig.
Die Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei
Tit. 831 21 überschritten werden. ·
Einsparungen bis zur Höhe von 30 000 000 DM dienen zur
Verstärkung der Ausgaben bei Tit. 831 21.
Einsparungen bis zur Höhe von 40 000 000 DM dienen zur
Verstärkung der Ausgaben bei Tit. 831 23.
Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . 70 000 000 DM
davon fällig:
Jahr 1978 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 000 000 DM
Jahr 1979 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 000 000 DM
862 12-699 Betriebsmittelkredite an Unternehmen .............. . 19 782
Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Tit.
862 11 geleistet werden.
862 13-699 Umwandlung von Beteiligungen in Darlehen 4 050
Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Kap. 5
Tit. 133 02 geleistet werden.
Nr. 76 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. November 1977 2231
Berlin
Erläuterungen
.6
Zu Kap.2
Durch verbindliche Zusagen sind gebunden bei:
Jahre
Titel Zweckbestimmung 1971 1978 1979
in Mio DM
86211 Investitionskredite .... 40 30
40*) 30*)
861 01 Förderung des Absatzes
Berliner Erzeugnisse .. 30
70 70 30
•) Im ERP-Wirtschaftsplan 1977 enthalten.
Zu Tit. 862 11 {Vorjahr Tit. 862 01)
Die Berliner Wirtschaft hat nach wie vor einen erheblichen
Bedarf an Investitionsdarlehen. Die veranschlagten Mittel
sollen für
a) die Errichtung neuer Betriebe,
b) die Erweiterung, Rationalisierung und Umstellung von
Betrieben
verwendet werden.
Verpflich tungsermäch tigung:
Die Förderung der Berliner Wirtschaft soll auch in den Jah-
ren 1978 und 1979 fortgeführt werden. Damit bereits 1977
Projekte begonnen werden können, für die erst in den oben
genannten Jahren Mittel zur Verfügung zu stehen brauchen,
ist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von
70 000 000 DM erforderlich.
Zu Tit. 862 13 (Vorjahr Tit. 862 03)
Beteiligungen an Berliner Untern~hmen können bei Fällig-
keit (Ablauf der vereinbarten Laufzeit gemäß Beteiligungs-
vertrag) in ERP-Darlehen umgewandelt werden.
(Vgl. Einnahmen bei Kap. 5 Tit. 133 02)
2232 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I
Kap.2
Betrag Betrag Ist-Ergebnis
Titel
für für
und Zweckbestimmung 1975
Funktion 1977 1976
DM DM 1000 DM
1 2 3 4 5
862 04--691 Aufbaumaßnahmen ................................ 5 000 000 5 000 000 1520
Die Ausgaben bei Tit. 862 04 und Tit. 862 11 sind in Höhe
von 5 000 000 DM gegenseitig deckungsfähig.
861 01-692 Förderung des Absatzes Berliner Erzeugnisse • t II• 1 • 0 a 95 000 000 95 000 000 96 922
Die Ausgaben bei Tit. 861 01 und Tit. 862 11 sind gegenseitig
deckungsfähig.
685 01-171 Wirtschaftsnahe Forschung ......................... 2 800 000 2 800 000 3 169
685 02-643 Ausstellungen und Messen ......................... 2 000 000 2 000 000 1 938
685 03-699 Sonstige wirtschaftliche Förderungsmaßnahmen ...... 500 000 500 000 360
Nr. 76-Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. November 1977 2233
Berlin
1
Erläuterungen
Zu TU. 862 04 lassen, daß sie als Ausgangspunkt für die technische und
Die Darlehen sind zur anteiligen Finanzierung des Auf- und , wirtschaftliche Entwicklung verwendet werden können. Die
geförderten Forschungsvorhaben liegen insbesondere auf den
Neubaues von Geschäftshäusern und, soweit erforderlich, von Gebieten der Materialprüfung, Elektronik und der Schiff-
Einrichtungen kultureller Bedeutung vorgesehen. bautechnik. Die Mittel werden Wissenschaftlern, die ihren
Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Berlin haben und in der Regel
Zu TU. 861 01 Angehörige von wissenschaftlichen Institutionen in Berlin
Veranschlagt sind Darlehen für die• sind; über diese Institutionen zur Verfügung gestellt. Pro-
jekte, die sich über mehrere Jahre erstrecken, werden im
a) gewerbliche Wirtschaft ................ . 36 000 000DM laufenden Jahr anfinanziert; ihre Weiterfinanzierung in den
b) Schiffahrt ............................ . 1 000000DM späteren Jahren kann in Aussicht genommen werden.
c) Verkehrsbetriebe ..................... . 3000000DM
d) Deutsche Bundesbahn .................. . 28000000DM Zu Tit. 685 02
e) Deutsche Bundespost .................. . 27 000000DM Die veranschlagten Mittel sind für Ausstellungen und Mes-
95000000DM sen vorgesehen. _
Zu a) Wie in den Vorjahren soll im Rahmen der Import-Ausstel-
Die Mittel sind für die anteilige Finanzierung von Aufträgen lung „Partner des Fortschritts" die deutsche Wirtschaft mit
westdeutscher Auftraggeber an Berliner Unternehmen vor- den Problemen der Entwicklungsländer vertraut gemacht
gesehen. Von dem Ansatz können bis zu 24 000 000 DM für werden. Gleichzeitig erhalten diese Länder Gelegenheit, ihre
Auslandsaufträge verwendet werden. Erzeugnisse auszustellen und dadurch Geschäftsverbindungen
mit der deutschen Wirtschaft anzuknüpfen.
Zu b) Die „Internationale Börse des Tourismus/Internationale
Boots- und Freizeitschau" hat sich zu einer bedeutenden
Die Mittel sind für die anteilige Finanzierung von Schiffbau- Veranstaltung entwickelt, die unabhängig von der Ausstel-
aufträgen westdeutscher Auftraggeber nach Berlin vorgese- lung „Partner des Fortschritts" stattfindet.
hen.
Ferner führt Berlin seit 1969 zweimal jährlich die Modemesse
Zu c) ,,lnterchic" durch.
Diese Ausstellungen werden anteilig aus Mitteln des Lan-
Der Betrag soll Betrieben des öffentlichen Personennahver- deshaushalts Berlin und des ERP-Sondervermögens finan-
kehrs für Rationalisierungs- und Modernisierungsmaßnahmen ziert.
zur Verfügung gestellt werden, Er ist für die anteilige Finan- Die veranschlagten Mittel können auch für sonstige Ausstel-
zierung von Aufträgen westdeutscher Auftraggeber nach lungen und Messen in Berlin verwendet werden.
Berlin bestimmt.
Zu d) und e) Zu Tit .. 685 03
Die Mittel dienen der anteiligen Finanzierung von Aufträgen Nach einer mit der Regierung der Vereinigten Staaten von
der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost Amerika im Jahr 1968 getroffenen Vereinbarung hat das
an die Berliner Wirtschaft. ERP-Sondervermögen jährlich 500 000 DM für Zwecke zur
Verfügung zu stellen, die sowohl der Förderung der Berliner
Wirtschaft als auch den Interessen der Vereinigten Staaten
Zu Tit. 685 01 von Amerika dienen.
Die Mittel (Zuschüsse) sind für die Förderung von For- Hierunter fällt u. a. die finanzielle Unterstützung der ameri-
schungsvorhaben veranschlagt, deren Ergebnisse erwarten kanischen Teilnahme an der Internationalen Grünen Woche,
2234 BundesgesetzblaH, Jahrgang 1977, Teil I
Kap.2
Titel Betrag Betrag Ist-Ergebnis
und für für
Zweckbestimmung 1975
1977 1976
Funktion
DM DM 1000 DM
1 2 3 4 5
831 04-853 Erwerb von Anteilen an der Berliner Industriebank AG 3 600 000
Einsparungen dienen zur Verstärkung der Ausgaben bel Tit.
831 21.
Titelgruppe
Titelgr. 02 Eigenkapitalfinanzierungsprogramm (35 000 000) (35 000 000) (135 984)
831 21-691 Erwerb von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen
Rechten .......................................... . 15 000 000 15 000 000 25 984
Einsparungen dienen zur Verstärkung der Ausgaben bei Tit.
862 11.
Die Ausgaben dürfen bis zu 30 000 000 DM der Einsparungen
bei Tit. 862 11 und bis zur Höhe der Einsparungen bei Tit.
831 04 überschritten werden.
831 22-691 Erwerb von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen
Rechten durch Umwandlung bereits gewährter Darlehen 14 516
Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Kap. 5
Tit. 182 02 geleistet werden.
831 23-691 Konsolidierung bei Beteiligungen 20 000 000 20 000 000 95 484
Die Ausgaben dürfen bis zu 40 000 000 DM der Einsparungen
bei Tit. 862 11 überschritten werden.
Gesamtausgaben 525 300 000 492 500 000
Abschluß
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 5 300 000 DM
Ausgaben für Investitionen ........................ . 425 000 000 DM
Besondere Finanzierungsausgaben 95 000 000 DM
Gesamtausgaben 525 300 000 DM
Nr. 76 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. November 1977 2235
Berlin
Erläuterungen
Zu Tit. 831 04
Ein Berliner Kreditinstitut beabsichtigt, seinen Aktienanteil
an der Berliner Industriebank AG in Höhe von nom. 1 800 000
DM zu veräußern. Da andere Interessenten für den Erwerb
der Aktien nicht gewonnen werden konnten, ist im Interesse
der Berliner Industriebank AG als Hauptleihinstitut des ERP-
Sondervermögens in Berlin vorgesehen, daß diese Aktien
vom ERP-Sondervermögen übernommen werden. Der Anteil
des ERP-Sondervermögens würde sich dadurch von nom.
34 000 000 DM (vgl. auch Kap. 5 Tit, 121 01} auf nom.
35 800 000 DM erhöhen.
Zu Tlt. 831 21 (Vorjahr Tit. 831 01}
Das ERP-Sondervermögen kann Beteiligungen an Berliner
Unternehmen vorübergehend erwerben, um deren Eigenka-
pital zu verstärken.
Zu TU. 831 22 (Vorjahr Tit. 831 02)
ERP-Darlehen an Berliner Unternehmen können in Beteili-
gungen umgewandelt werden, um das Kapital dieser Unter-
nehmen dem ausgeweiteten Geschäftsumfang anzupassen.
(Vgl. Einnahme Kap. 5 Tit. 182 02)
Zu Tit. 831 23 (Vorjahr Tit. 831 03)
Der Ansatz ist erforderlich, um voraussichtliche Verluste bei
Berliner Unternehmen, an denen das ERP-Sondervermögen
beteiligt ist, auszugleichen.
2236 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I
Kap. 3
Titel Betrag Betrag Ist-Ergebnis
und für für
Zweckbestimmung 1975
Funktion 1971 1976
DM DM 1000 DM
1 2 3 4 5
Ausgaben
866 01-023 Beitrag im Rahmen bilateraler Zusammenarbeit (Kapi-
talhilfe) .......................................... . 110 000 000 110 000 000 157 735
866 02 - 023 Förderung von Niederlassungen deutscher Unterneh-
men in Entwicklungsländern ....................... . 25 000 000 25 000 000 12 807
866 03 - 023 Finanzierungshilfen für Lieferungen und Leistungen in
Entwicklungsländer ............................... . 90 000 000 90 000 000 64 350
Verpflichtungsermädltigung ............... 180 000 000 DM
davon fälUg:
Jahr 1979 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 000 000 DM
Jahr 1980 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 000 000 DM
Gesamtausgaben 225 000 000 225 000 000
Abschluß
Ausgaben für Investitionen ........................ . 25 000 000 DM
Besondere Finanzierungsausgaben 200 000 000 DM
Gesamtausgaben 225 000 000 DM
Nr. 76 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. November 1971 2237
Entwicklungshilfe
Erläuterungen
6
Zu Kap. 3
Auf dieses Kapitel finden auch die Vorschriften des ERP-
Entwicklungshilfegesetzes vom 9. Juni 1961 (BGBI. II S, 577}
und die Präambel zu Kap. 1 Anwendung.
Durch verbindliche Zusagen sind gebunden bei:
Jahr
Titel Zweckbestimmung 1977 1978 1979 1980
in Mio DM
866 03 Finanzierungshilfen für
Lieferungen und leis tun gen
in Entwicklungslände.r 90 90
90*) 90*)
*) im ERP-Wirtschaftsplan 1977 enthalten.
Ausgaben
Zu Tit. 866 01 (Vorjahr Tit. 861 01)°
Die Mittel werden der Kreditanstalt für Wiederaufbau auf
Grund des zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
der Kreditanstalt für Wiederaufbau geschlossenen Vertrages
zur Durchführung der bilateralen Kapitalhilfe an Entwick-
lungsländer (Generalvertrag) vom 16. Mai/ 4. Juli 1966 in der
Fassung vom 18. Dezember 1973/3, April 1974 darlehensweise
zur Verfügung gestellt.
Zu Tit. 866 02
Die Mittel sollen als Darlehen für die Errichtung, Erweite-
rung und den Erwerb von Unternehmen oder Unternehmens-
beteiligungen in Entwicklungsländern vergeben werden.
Zu Tit. 866 03 (Vorjahr Tit. 862 01)
Die Darlehen, die auf Grund einer früheren Verpflichtungs-
ermächtigung zuges~gt sind, dienen der Finanzierung von
Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Aus-
fuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer. Die
Zweckbindung ist die gleiche wie die des revolvierenden
Fonds für die Exportfinanzierung in Höhe von 500 000 000 DM
(vgl. Kapitel 6), Im Unterschied zu den Mitteln dieses Fonds
stehen die hier veranschlagten Mittel der Kreditanstalt für
Wiederaufbau nicht revolvierend zur Verfügung. Mit den
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von jeweils 90 000 000
DM für die Jahre bis 1920, - davon neu je 90 000 000 DM
für 1979 und 1980 - ist eine kontinuierliche Förderung der
langfristigen Exportgeschäfte mit den Entwicklungsländern
sichergestellt.
2238 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Te,il I
Kap. 4
Betrag Betrag Ist-Ergebnis
Titel
für für
und Zweckbestimmung 1975
Funktion 1977 1976
DM DM 1000 DM
1 2 3 4 5
Ausgaben
526 01-680 Gerichts- und ähnliche Kosten ............. ' ........ 55 000 55 000 2
531 01-013 Kosten zur Durchführung von Veröffentlichungen und
Untersuchungen ................................... 500 000 600 000 301
532 01-680 Kosten zur Durchführung von Prüfungen ............ 40000 40 000
67101-680 Bearbeitungsgebühren ••••••••••••••• lt ••••••••••••• 1500000 800000 682
671 02-680 Sächliche Verwaltungsausgaben ..................... 5 000 5 000
575 01-680 Verzinsung der Darlehen ........................... 163 500 000 158 700 000 46 971
575 02-928 Kosten der Kreditaufnahme ......................... 4 000 000 6 300 000 2 170
870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen ............. 12 000 000 5 500 000 30 849
Gesamtausgaben 181 600 000 172 000 000
Abschluß
Sächliche Ausgaben ............................... . 2 100 000 DM
Schuldendienst ................................... . 167 500 000 DM
Besondere Finanzierungsausgaben 12 000 000 DM
Gesamtausgaben 181600000 DM
Nr. 76-Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. November 1977 2239.
Sonstige Ausgaben
Erläuterungen
6
Zu Tit. 526 01 Zu Tit.5'1501
Die Mittel sind zur Abdeckung von Kosten und Gebühren Der Betrag ist für die Verzinsung der aufgenommenen Dar-
für die Einziehung von Forderungen, für die Rechtsverfol- lehen vorgesehen.
gung und Rechtsverteidigung vorgesehen.
Zu Tit. 5'15 02
Zu Tit. 53101
Die veranschlagten Mittel dienen zur Deckung der Disagio-
Mit diesen Mitteln sollen insbesondere Maßnahmen der kosten für die gemäß §§ 3 und 4 des ERP-Wirtschaftsplange-
Offentlichkeitsarbeit finanziert werden, die mit der Verwal- setzes 1977 aufzunehmenden Kredite.
tung des ERP-Sondervei'mögens in Zusammenhang stehen.
Hierzu gehört in erster. Linie die jährliche ERP-Broschüre, in Zu Tit. 870 01
der über Tätigkeit und Programm des ERP-Sondervermögens
berichtet wird. Darüber hinaus können· für die zweckmäßige Nach
und wirksame Verwendung der ERP-Mittel Untersuchungen 1. § 2 des Dritten Gesetzes über die Ubernahme von Sicher-
und sonstige Erhe~ungen vorgenommen werden. heitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der
deutschen Wirtschaft vom 6. Dezember 1954 (BGBI. I S. 365),
Zu Tit. 532 01 2. § 1 des Gesetzes zur Ergänzung des Dritten Gesetzes über .
Veranschlagt sind Kosten für Prüfungen, die im Zusammen- die Ubernahme von Sicherheitsleistungen und Gewähr-
hang mit der Gewährung von Krediten und der Ubernahme leistungen zur . Förderung der deutschen Wirtschaft vom
17. Mai 1957 (BGBI. I S. 517),
von Gewährleistungen erforderlich werden.
3. § 5 des ERP-Wirtschäftsplangesetzes 1962 vom 1. Juni 1962
(BGBI. II S. 645) und
Zu Tit. 6'11 01 4. den ERP-Wirtschaftsplangesetzen 1964 bis 1976
Hier sind die vom ERP-Sondervermögen zu erstattenden konnte bzw. kann das ERP-Sondervermögen Gewährleistun-
Bearbeitungsgebühren der Kreditinstitute veranschlagt, so- gen von 856 000 000 DM zu seinen Lasten übernehmen.
weit sie nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu ge-
hören insbesondere die Gebühren für die treuhänderische Für einen Teilbetrag von 406 000 000 DM (aus den Ermäch-
Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen tigungen gemäß den vorstehenden Punkten 1, 2 und 3) der
(z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in durch Gewährleistungen voll belegt ist, ist ein revolvieren-
Anspruch genommen wird und den Hauptleihinstituten die der Einsatz nicht zugelassen. Die Verpflichtungen aus diesen
Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen überge- Ermächtigungen bettugen zum 31. Dezember 1975 82 255 368,32
gangenen Forderungen übertragen worden ist) sowie die DM. Das restliche Gewährleistungsvolumen von 450 000 000
Gebühren, die für die Ubernahme und Verwaltung von DM (aus der jeweiligen Ermächtigung gemäß Punkt 4) war
Beteiligungen im Rahmen des Eigenkapitalfinanzierungspro- am 31. Dezember 1975 mit Verpflichtungen im Betrag von
gramms Berlin (vgl. Kap, 2 Tit. 831 21 und 22) und für die 192 143 640,29 DM belegt.
Bearbeitung von Krediten zu erleichterten Bedingungen (vgl. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungen des ERP-Sonderver-
Kap. 2 Tit. 862 13) an die Berliner Industriebank AG zu zah- / mögens aus Gewährleistungen betrug somit zum 31. Dezem-
len sind. ber 1975 271399 008,61 DM.
Zu Tit. 6'11 02
Die veranschlagten Mittel si:Qd zur Deckung von lnanspruch-
nahmen des ERP-Sondervermögens aus solchen Verpflich-
Der Betrag ist geschätzt. tungen vorgesehen.
2240 Bundesgesetzblat'l, Jahrgang 1977, Teil I
Kap.5
Betrag Betrag Ist-Ergebnis
Titel
und
für für
Zweckbestimmung 1975
1977 1976
Funktion
DM DM 1000 DM
1 2 3 4 5
Einnahmen
119 01-680 Rückflüsse, Erlöse und Erträge aus Zuschüssen 300 000 300 000 45
119 02-680 Stundungs-, Verzugszinsen u. a . .................... . 110 000 110 000 540
119 99 - 680 Vermischte Einnahmen ............................ . 8000 13 000
121 01-853 Erträge aus Beteiligungen ......................... . 1650000 1700000 1121
121 02-691 Erträge aus Beteiligungen im Rahmen der Eigenkapital-
finanzierung ..................................... . 1000000 900 000 1 519
131 01-873 Erlöse aus der Veräußerung von Grundbesitz ....... .
133 01-691 Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen im Rah-
men der Eigenkapitalfinanzierung (ohne Umwandlung
von Beteiligungen in Darlehen) .................... . 2 100 000 4 295
133 02-691 Einnahmen aus der Umwandlung von Beteiligungen in
Darlehen ......................................... .
Die Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Kap. 2
Tit. 862 13.
141 01-680 Vergütungen für die Ubernahme von Gewährleistungen 140 000 155 000 164
141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewähr-
leistungen ....................................... . 3 000 3 000 111
162 01-691 Zinsen aus Darlehen .............................. . 450 395 000 419 714 000 439 692
162 02-691 Einnahmen aus Disagio ........................... . 8 000 000 16 500 000 21199
162 03-872 Zinsen aus Wertpapieren und sonstige Zinsen ....... . 14 000 000 15 000 000 20 950
182 01-691 Tilgung von Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1376394 000 1 242 505 000 1 411765
(ohne Umwandlung von Darlehen in Beteiligungen)
182 02-691 Einnahmen aus der Umwandlung von Darlehen in Be-
teiligungen ...................................... .
Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Kap. 2
Tit. 831 22.
325 02-928 Einnahmen aus Krediten ........................... . 497000000 501000000 207 221
360 01-970 Vortrag aus Vorjahren ............................ . 41000000 44 000 000
Gesamteinnahmen 2 390 000 000 2 250 000 000
Abschluß
Verwaltungseinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118 000 DM
Ubrige Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 389 882 000 DM
Gesamteinnahmen 2 390 000 000 DM
Nr. 76 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. November 1977 2241
Einnahmen
Erläuterungen
6
Zu Tit. 119 01 Zu Tit. 162 01
Die Empfänger von ERP-Zuschüssen sind verpflichtet, Erlöse Veranschlagt sind Zinsen
aus dem Verkauf unbrauchbar oder entbehrlich gewordener a) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau 316 760 000 DM
Geräte, Ausstattungsgegenstände und dergleichen sowie b) von der Berliner Industriebank AG . . . . . . 47 770 000 DM
Reingewinne aus der Verwertung von Forschungsergebnissen
(Lizenzgebühren usw.) an das ERP-Sondervermögen abzu- c) von der Lastenausgleich,sbank (Bank für
führen. Vertriebene und Geschädigte) . . . . . . . . . . . 38 340 000 DM
d) aus Darlehen an Gemeinden . . . . . . . . . . . . 36 700 000 DM
Zu Tit. 119 02 e) von Sonstigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 825 000 DM
Der Betrag ist geschätzt. 450 395 000 DM
Zu Tit. 162 02
Zu Tit. 119 99 Bis zum 11. Januar 1977 wurde auf Darlehenszusagen an die
gewerbliche Wirtschaft ein Disagio berechnet; dieses Disagio
Der Betrag ist geschätzt. ist von den laufenden Zinsen getrennt zu vereinnahmen.
Zu Tit. 121 01 Zu Tit. 162 03
Das ERP-Sondervermögen ist an der Lastenausgleichsbank Der Betrag ist geschätzt.
(Bank für Vertriebene und Geschädigte) mit 3 000 000 DM
beteiligt (vgl. § 2 des Gesetzes über die Lastenausgleichsbank Zu Tit. 182 01
- Bank für Vertrtebene und Geschädigte - vom 28. Oktober
1954, BGB!. I S. 293 in der Fassung, des Einundzwanzigsten Veranschlagt sind Tilgungen
Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (21. a) durch die Kreditanstalt für Wiederauf-
ÄndG LAB) vom 28. August 1969, BGB!. I S. 1232 ff.). bau ............................... . 940 450 000 DM
Das ERP-Sondervermögen ist an der Berliner Industriebank b) durch die Berliner Industriebank AG .. 255 970 000 DM
AG mit 34 000 000 DM beteiligt. Im Jahr 1977 wird - wie in c) durch die Lastenausgleichsbank (Bank
den vergangenen Jahren - bei beiden Instituten mit der für Vertriebene und Geschädigte) .... . 106 544 000 DM
Ausschüttung einer Dividende gerechnet. d) von Darlehen an Gemeinden ....... ; . 47 810 OOODM
e) durch Sonstige ..................... . 25 620 000 DM
Zu Tit. 121 02 1 376 394 000 DM
Veranschlagt sind Erträge aus Beteiligungen, die im Rahmen Zu Tit. 325 02
des pigenkapitalfinanzierungsprogramms übernommen wor- Gemäß § 3 Abs. 1 ERP-Wirtschaftsplangesetz 1977 können
den sind. , Geldmittel im Wege des Kredits beschafft werden. Die Ver-
anschlagung der Netto-Kreditaufnahme entspricht der Vor-
Zu Tit. 141 01 schrift des § 15 Abs. 1 Satz 2 BHO (vgl. im übrigen Finan-
zierungsübersicht Teil II Nr. 4).
Für die Dbernahme von Gewährleistungen ist grundsätzlich
eine Vergütung an das ERP-Sondervermögen zu zahlen.
Zu Tit. 360 01
Es handelt sich um den haushalts- und rechnungsmäßigen
Zu TU. 141 02 Nachweis der Dbertragung von Dberschüssen des Jahres
Der Betrag ist geschätzt. 1975.
2242 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Te,i1I I
Kap.6
v
Titel Betrag Betrag Ist-Ergebnis
und für für
Zweckbestimmung 1975
Funktion 1971 1976
DM DM 1000 DM
1 2 3 4 5
Einnahmen
380 01 -990 Bestand und Rückflüsse 500 000 000 500 000 000 107 812
Ausgaben
980 01 -990 Darlehen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau ..... . 500 000 000 500 000 000 92 192
Die Mittel dürfen
a) bis zur Höhe der Einnahmen bei Kap. 6 Tit. 380 01
und
b) über das Jahr hinaus revolvierend
in Anspruch genommen werden.
Auf künftig zu erwartende Rückflüsse können neue Zusagen
erteilt werden.
Abschluß
Einnahmen
Einnahmen ....................................... . 500 000 000 DM
Gesamteinnahmen 500 000 000 DM
Ausgaben
Besondere Finanzierungsausgaben 500 000 000 DM
Gesamtausgaben 500 000 000 DM
Nr. 76 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. November 1977 2243
Exportfinanzierung
Erläuterungen
6
Einnahmen
Zu TU. 380 01
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat die Finanzierung
von Liefergeschäften in den Fällen übernommen, in denen
die ausländischen Besteller langfristige Zahlungsziele for-
dern. Hierfür hat sie den sog. Exportfonds I errichtet, dessen
Gesamtvolumen bis zu 2 000 000 000 DM beträgt.
Zur Dotierung dieses Fonds stellt das ERP-Sondervermögen
der Anstalt den hier veranschlagten Betrag von 500 000 000
DM zur Verfügungi der Betrag dient der Verbilligung der
Gesamtfinanzierung von Exportgeschäften in Entwicklungs-
länder; er wird bis auf weiteres revolvierend eingesetzt.
Im übrigen - also bis zur Höhe von 1 500 000 000 DM - wird
der Fonds von der Kreditanstalt dotiert, die sich die erfor-
derlichen Mittel auf dem Geld- und Kapitalmarkt beschafft.
A:usgaben
Zu Tit. 980 01
Die Mittel dienen der Finanzierung von Lieferungen und
Leistungen deutscher Exporteure (vgl. auch Kap. 3 Tit. 866 03).
2244 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Tei1I I
Anlage I
zu Kap. 1 - Ausgaben -
Titel
862 01 Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner und mittlerer Unternehmen
Ist-Ergebnis
1971 1976 1975
Funktion DM DM DM
634 Verarbeitende Industrie ........................... . 93 971 400,-
635 Handwerk und Kleingewerbe ...................... . 117 821 780,-
641 Handel .......................................... . 123 454 690,-
650 Fren1denverkehr .................................. . 36 269 300,-
670 Sonstige Dienstleistungen ......................... . 9 871 800,-
680 Sonstige Bereiche ................................. . 10 134 300,-
Zonenrandgebiete
691 Betriebliche Investitionen 129 993 844,49
699 Sonstiges
Summe 521 517 114,49
Ansatz 715 000 000 657 000 000
Abschluß
davon entfallen auf
Zuweisungen besondere
sächliche Schulden- In- Finan-
Kap. Bezeichnung Einnahmen Ausgaben u. Zuschüsse vestitionen
Ausgaben dienst für lfd. zierungs-
Zwecke ausgaben
DM DM DM DM DM DM DM
Bundesgebiet
(ohne Berlin) ..... 1458100 000 10 500 000 1294 000 000 153 600 000
2 Berlin ........... 525 300 000 5 300 000 425 000 000 95 000 000
3 Entwicklungshilfe 225 000 000 25 000 000 200 000 000
4 Sonstige Ausgaben 181 600 000 2 100 000 167 500 000 12 000 000
5 Einnahmen . . . . . . 2 390 000 000
6 Exportfinanzierung 500 000 000 500 000 000 500 000000
2 890 000 000 2 890 000 000 2 100 000 167 500 000 15 800 000 1744000 000 960 600 000
Nr. 76 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. November 1977 2245
Teil lb
Wirtschaftsplan
nach§ 2 des ERP-Investitionshilfegesetzes
vom 17. Oktober 1967
in der Fassung des Gesetzes
zur Änderung des ERP-Investitionshilfegesetzes
vom 24. Juli 1968
..
2246 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I
Kap.
Titel Betrag Betrag
Ist-Ergebnis
und für für
Zweckbestimmung 1975
Funktion 1977 1976
DM DM 1000 DM
1 2 3 4 5
Einnahmen
119 01 680 Stundungs-, Verzugszinsen u. a. 2
119 99-680 Vermischte Einnahmen ............................ .
153 01 -692 Zinsen aus Darlehen und sonstige Zinsen ........... . 10 000 000 12 500 000 14 711
173 01-692 Tilgung von Darlehen ............................. . 62 000 000 62 200 000 64 053
221 01-692 Zuführungen aus dem Bundeshaushalt .............. . 16 000 000 20 000 000 19 896
325 01 928 Einnahmen aus Krediten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . - 62 000 000 - 62 200 000 -66 833
Tilgungen von Krediten dürfen bis zur Höhe der Ist-Ein-
nahmen bei Tit. 173 01 geleistet werden.
360 01 970 Vortrag aus Vorjahren ............................ .
Gesamteinnahmen 26 000 000 32 500 000
Ausgaben
539 99-680 Vermischte Ausgaben ............................. .
575 01-928 Verzinsung der Darlehen .......................... . 26 000 000 32 500 000 34 657
Abschluß
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen ........................... .
Ubrige Einnahmen ................................ . 26 000 000 DM
Gesamteinnahmen 26 000 000 DM
Ausgaben
Sächliche Ausgaben
Ubrige Ausgaben 26 000 000 DM
Gesamtausgaben 26 000 000 DM
Nr. 76 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. November 1977 2247
Investitionshilfe
Erläuterungen
6
Zu Tit. 153 01
Veranschlagt sind die von den Darlehensnehmern zu leisten-
den Zinsverpflichtungen.
Zu Tit. 173 01
Veranschlagt sind die von den Darlehensnehmern zu er-
bringenden Tilgungen.
Zu Tit. 221 01
Nach § 1 Abs. 2 des ERP-Investitionshilfegesetzes vom 17. Ok-
tober 1967 in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des
ERP-Investitionshilfegesetzes vom 24. Juli 1968 wird der
Unterschiedsbetrag zwischen den Zinseinnahmen und den zu
zahlenden Zinsen aus dem Bundeshaushalt erstattet (vgl.
Kap. 60 02 Tit. 625 01).
Zu Tit. 325 01
Da die Darlehensgewährung im Rahmen der Investitionshilfe
abgeschlossen ist, kann auch die hierfür erforderliche Kredit-
finanzierung entsprechend den Tilgungseingängen aus den
gewährten Darlehen weiter abgebaut werden. Der veran-
schlagte Betrag verringert die bestehenden Kreditverpflich-
tungen (vgl. auch Finanzierungsübersicht Teil II Nr. 4).
Zu Tit. 575 01
Veranschlagt sind die Zinsen für die aufgenommenen Dar-
lehen.
2248 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Te,i1l I
Teil II
Finanzierungsübersicht
Teil I a Teil lb
Allgemeine Aufgaben Investitionshilfe
des ERP-Sondervermögens
Betrag für
1917 1976 1 1917 1976
in Tausend DM
Ermittlung des Finanzierungssaldos
1. Ausgaben ..................................... . 2 890 000 2 750 000 26 000 32 500
(ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kredit-
markt, Zuführungen an Rücklagen und Ausgaben zur
Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrages)
2. Einnahmen .................................... . 2 352 000 2 199 000 88 000 94 700
(ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt,
Einnahmen aus kassenmäßigen Uberschüssen)
3. Saldo ......................................... . 538 000 551 000 -62000 -62200
4. Nettoneuverschuldung am Kreditmarkt
4.1 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt 767 000 717 000 18 000 170 000
4.2 Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt
(einschließlich Tilgung der ehemaligen MSA-
Anleihe) ................................... . 270 000 210 000 80000 232 200
Saldo ......................................... . 497 000 507 000 -62 000 -62200
5. Einnahmen aus kassenmäßigen Uberschüssen ..... . 41 000 44 000
6. Finanzierungssaldo ............................. . 538 000 551 000 -62000 -62200
Nr. 76 - Tag der Aus.gabe: Bonn, den 30. November 1977 2249 ·
Teil III
Kreditfinanzierungsplan
Teil Ia Teil Ib
Allgemeine Aufgaben Investitionshilfe
des ERP-Sondervermögens
Betrag für
1977 1976 1 1971 1976
in Tausend DM
1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt
1. 1 langfristig .................................. 600 000 550 000
1.2 kurzfristig ..................... ............
' 167 000 167 000 18 000 170 000
Summe 1. 161000 111000 18 000 110 000
2. Ausgaben für Schuldentilgung am Kreditmarkt
(einschl. Umschuldung)
2.1 Tilgung langfristiger Schulden ................ 45 000 91184 49 000 62 200
2.2 Tilgung kurzfristiger Schulden ................ 225 000 112 216 31 000 - 170 000
Summe 2. 270 000 210 000 80000 232 200
3. Saldo aus 1. und 2.
im ERP-Wirtschaftsplan veranschlagte Nettoneuver-
scb.uldung am Kreditmarkt ....................... 491000 501000 -62000 -62 200
2250 Bundesge,setzblatt, Jahrgang 1977, Tei1I I
Leerseite
Nr. 76 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. November 1911 2251
Nachweisung
des ERP-Sondervermögens
nach dem Stand vom 31. Dezember 1975
1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen
2. Ausfälle im Haushaltsjahr 1975
2252 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I
1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und
Aktiva:
Stand am 31. 12. 1974 Stand am 31. 12. 1975
DM DM
A. Bankguthaben .............................................. . 156 547 889,72 305 319 708,94
B. Darlehensforderungen 9 882 574 312,13 10 390 728 796,56
C. Sonstige Forderungen
1. Zins-, Provisions- und Gewinnertragsforderungen ............ . 166 695 700,52 102 765 739, 11
2. Tilgungsforderungen ..................................... . 373 725 609,94 162 481 685,93
3. Kreditanstalt für Wiederaufbau - Sondereinlage - ......... . 255 822 916,50 264 546 478,-
4. Kreditanstalt für Wiederaufbau - Zwischenzeitliche Anlagen - 168 612 414,82 154 153 845,79
5. Verschiedene Banken - Zwischenzeitliche Anlage - ........ . 19 000 000,- 29 500 000,-
6. Kreditanstalt für Wiederaufbau - Exportfonds I - ......... . 484 623 555,66 469 003 119,19
7. Verschiedene 3 990 111,37 35 847 475,98
D. Beteiligungen
1. Kreditanstalt für Wiederaufbau*) 90 000 000,- 90 000 000,-
2. Lastenausgleichsbank*) ................................... . 3 000 000,- 3 000 000,-
3. Berliner Industriebank AG*) ............................... . 34 000 000,- 34 000 000,7"
4. Unterbeteiligung des ERP-Sondervermögens an der Beteiligung
des Bundes an der Internationalen Bank für Wiederaufbau und
und Entwicklung (Weltbank) *) .............................• 100 000 000,- 100 000 000,-
5. Unterbeteiligung des ERP-Sondervermögens an der Beteiligung
des Bundes an der Internationalen Finanz-Corporation (IFC) *) 15 318105,- 15 318 105,-
6. Beteiligungen der Berliner Industriebank AG an Berliner Unter-
nehmen im Rahmen der Eigenkapitalfinanzierungsprogramme in
Berlin für Rechnung des ERP-Sondervermögens ............. . 143 822 600,- 180 027 600,-
E. Liegenschaften .............................................. . 659 955,- 652 932,-
F. Wertpapiere ................................................ . 114 856 001,- 80 032 830 ,50
G. Verwahrungen (vgl. Passiva D.) .............................. . 3 700 000,-
------------ 1
12 013 249 171,66 12 421078317,-
•) Nominalbetrag
Nr. 76 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. November 1977 2253
Verpflichtungen des ERP-Sondervermögens
Passiva:
Stand am 31. 12. 1974 Stand am 31. 12. 1975
DM. DM
A. Vermögensbestand ......................................... . 10 854 819 400,42 11117 221 428,70
B. Darlehensverpflichtungen .................................... . 1156 131333,36 1296525 000,04
C. Zinsverpflichtungen ......................................... . 72 437,88 24 867,54
D. Rückstellung für Bevorratung Berlin .......................... . 2220000,- 3 700000,-
E. Verpflichtungen aus der Konsolidierung bei Beteiligungen ...... . -,- 3 607 020,72
12 013 249 111,66 12 421078317,-
Verpflichtungen aus Gewährleistungen 277 399 008,61 DM
2254 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I
2. Ausfälle im Haushaltsjahr 1975
Kredite
- Bundesgebiet (ohne Berlin) 1 121 850,38 DM
- Berlin ...................................................... . 104 106,41 DM
Beteiligungen
- Berlin ...................................................... . -,-
Zinsen
- Bundesgebiet (ohne Berlin) 221 779,25 DM
- Berlin ........................................•.............. 6812,91 DM
1 454 548,95 DM
Nr. 76 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. November 1977 2255
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäisdlen Gemeinsdlaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
Vorschriften für die Agrarwirtschaft
28. 10. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2377/77 der Kommission zur vorüber-
gehenden Aussetzung des Verkaufs von Butter aus öffent-
licher Lagerhaltung gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2315/76 29. 10. 77 L 277/34
28. 10. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2378/77 der Kommission zur Änderung
der Verordnungen (EWG) Nr. 368/77 und (EWG) Nr. 443/77
über den Verkauf von Mager m i 1 c h p u 1 ver aus öffentli-
cher Lagerhaltung für Schweine und Geflügel und über eine
Sonderbestimmung für die Verkäufe im November 1977 29. 10. 77 L 277/35
28. 10. 77 Verordnung (EWG) Nr. 237'9 /77 der Kommission zur Änderung
1
der Verordnung (EWG) Nr. 232/75 hinsichtlich des Verkaufs
von Butter zu herabgesetzten Preisen für die Herstellung von
Spe i s e e i s und zur Aufhebung der Verordnung (EWG)
Nr. 777/76 29. 10. 77 L 277/37
28. 10. 'l1 Verordnung (EWG) Nr. 2380/77 der Kommission zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 2054/76 über den Verkauf von
M a g e r m i 1 c h p u 1 v e r zu Futterzwecken aus Beständen
der I'nterventionsstellen für die Ausfuhr nach Drittländern 29. 10. 77 L 277/39
28. 10. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2381/77 der Kommission zur Änderung
der Währungsausgleichsbeträge 29. 10. 11 L 277/40
28. 10. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2382/77 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von W e i ß - und
Rohzucker 29. 10. 77 L 277/46
28. 10. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2383/77 des Rates über den Abschluß
des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der
Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Tunesischen
Republik zur Festsetzung des vom 1. November 19177 bis
31. Oktober 1978 geltenden Zusatzbetrags, der bei der Ein-
fuhr in die Gemeinschaft von nicht behandeltem O 1 i v e n -
ö 1 mit Ursprung in Tunesien von der Abschöpfung abzuzie-
hen ist 29. 10. 77 L 278/1
28. 10. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2384/77 des Rates über den Abschluß
des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der
Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich
Marokko zur Festsetzung des vom 1. November 1977 bis
31. Okfober 1'978 geltenden Zusatzbetrags, der bei der Ein-
fuhr in die Gemeinschaft von nicht behandeltem O 1 i v e n ö 1
mit Ursprung in Marokko von der Abschöpfung abzuziehen
ist 29. 10. 77 L 278/4
28. 10. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2385/77 des Rates über den Abschluß
des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der
Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Demokra-
tischen Volksrepublik Algerien zur Festsetzung des vom
1. November 1977 bis 31. Oktober 1978 geltenden Zusatz-
betrags, der bei der Einfuhr in die Gemeinschaft von nicht
behandeltem O 1 i v e n ö 1 mit Ursprung in Algerien von der
Abschöpfung abzuziehen ist 2'9. 10. 77 L 278/7
28. 10. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2386/17 des Rates über den Abschluß
des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der
Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei zur
Festsetzung des vom 1. November t:977 bis 31. Oktober 1978
geltenden Zusatzbetrags, der bei der Einfuhr in die Gemein-
schaft von nicht behandeltem O 1 i v e n ö 1 mit Ursprung in
der Türkei von der Abschöpfung abzuziehen ist 29. 10. 77 L 278/10
2256 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
28. 10. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2387/1 des Rates zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 1180/11 über die Einfuhr bestimmter
1 an d wir t s c h a f t 1 ich er Erze u g n i s s e mit Ur-
sprung in der Türkei in die Gemeinschaft 29. 10. 77 L 278/13
28. 10. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2388/77 des Rates zur Änderung der
Verordnungen (EWG) Nr. 1508/76, (EWG) Nr. 1514/76 und
(EWG) Nr. 1521/76 über die Einfuhren von O 1 i v e n ö 1 mit
Ursprung in Tunesien, Algerien und Marokko 29. 10. 71 L 278/14
31. 10. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2390/77 der Kommission zur Fest-
setzung der auf G e t r e i d e , G r o b g r i e ß und F e i n -
g r i e ß von Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfun-
gen bei der Einfuhr 1. 11. 77 L 279/1
31. 10. 1'l Verordnung (EWG) Nr. 2391/77 der Kommission zur Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen bei der Einfuhr
für G e t r e i d e , M e h 1 und M a 1 z hinzugefügt werden 1.11.77 L 279/3
31. 10. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2392/77 der Kommission zur Fest-
setzung der bei R e i s und B r u c h r e i s anzuwendenden
Abschöpfungen bei der Einfuhr 1. 11. 77 L 279/5
31. 10. 7'l Verordnung (EWG) Nr. 2393/77 der Kommission zur Fest-
setzung der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen bei
der Einfuhr für Re i s und Bruch r e i s 1.11.77 L 279/7
28. 10. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2394/71 der Kommission zur Fest-
setzung der ab 1. November 1977 geltenden Erstattungssätze
bei der Ausfuhr von Z u c k e r und M e 1 a s s e in Form von
nicht unter Anhang II des Vertrages fallenden Waren 1.11.77 L 279/9
28. 10. 7'l Verordnung (EWG) Nr. 2395/77 der Kommission zur Fest-
setzung der ab 1. November 1977 geltenden Erstattungssätze
bei der Ausfuhr von bestimmten M i 1 c h e r z e u g n i s s e n
in Form von nicht unter Anhang II des Vertrages fallenden
Waren 1.11.77 L 279/11
28. 10. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2396/77 der Kommission zur Fest-
setzung der ab 1. November 1977 geltenden Erstattungssätze
bei der Ausfuhr bestimmter G e t r e i d e - und R e i s e r -
zeug n iss e in Form von nicht unter Anhang II des Ver-
trages fallenden Waren 1. 11. 77 L 279/14
28. 10. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2397/77 der Kommission zur Fest-
setzung der im November 1977 als Beitrittsausgleichsbeträge
geltenden Beträge für bestimmte G e t r e i d e - und R e i s -
e r z e u g n i s s e die in Form von nicht unter Anhang II des
Vertrages fallenden Waren ausgeführt werden 1.11.17 L 279/26
28. 10. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2398/71 der Kommission zur Fesl-
setzung der ab 1. November 1977 geltenden Erstattungssätze
bei der Ausfuhr von E i e r n und E i g e 1 b in Form von
nicht unter Anhang II des Vertrages fallenden Waren 1.11.77 L 279/18
31. 10. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2399/77 der Kommission zur Fest-
setzung der Ausfuhrerstattungen für I sog 1 u kose 1.11.77 L 279/20
31. 10. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2400/71 der Kommission zur Fest-
setzung der Erstattungen bei der Ausfuhr von G e t r e i d e -
und R e i s v e r a r b e i t u n g s e r z e u g n i s s e n 1.11.77 L 279/22
31. 10. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2401/77 der Kommission zur Fest-
setzung der Erstattungen für die Ausfuhr von G et r e i de -
mischfuttermitteln 1.11.77 L 279/27
31. 10. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2402/77 der Kommission zur Fest-
setzung der als Ausgleichsbeträge für die Erzeugnisse des
G e t r e i d e - und R e i s s e k t o r s anzuwendenden Beträge 1.11.77 L 279/29
31. 10. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2403/71 der Kommission zur Fest-
setzung des Grundbetrags der Abschöpfung bei der Einfuhr
von S i r u p und bestimmten anderen E r z e u g n i s s e n
des Zuckersektors 1. 11. 77 L 279/35
31. 10. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2404/77 der Kommission zur Fest-
setzung der Erstattung bei der Ausfuhr in unverändertem Zu-
stand für S i r u p e und bestimmte andere E r z e u g n i s s e
auf dem Zuckersektor 1.11.77 L 279/37
31. 10. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2405/77 der Kommission zur Fest-
setzung der Erstattungen bei der Ausfuhr von O 1 i v e n ö 1 1.11.11 L 279/3'9
Nr. 76 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. November 1977 2257
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
31. 10. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2406/77 der Kommission zur Fest-
setzung der Erstattung bei der Ausfuhr von O l s a a t e n 1. 11. 77 L 279/41
31. 10. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2407/77 der Kommission zur Fest-
setzung des Betrages der Beihilfe für O I s a a t e n 1.11.77 L 279/43
31. 10. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2408/77 der Kommission zur Fest-
setzung des Weltmarktpreises für Raps - und Rübsen -
s amen 1. 11. 77 L 279/45
31. 10. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2409/77 der Kommission zur .Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Be-
richtigung 1. 11. 77 L 279/47
31. 10. 77 Verordnung (EWG} Nr. 2410/77 der Kommission zur .Änderung
der bei der Erstattung für R e i s und B r u c h r e i s anzu-
wendenden Berichtigung 1.11.77 L 279/49
28. 10. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2411/77 der Kommission zur Fest-
setzung der Erstattung bei der Erzeugung für O l i v e n ö 1
zur Herstellung bestimmter Fisch- und Gemüsekonserven 1. 11. 77 L 279/51
31. 10. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2412/77 der Kommission über die
Verwaltung der Höchstmengen für die Einfuhr bestimmter
Juteerzeugnisse mit Ursprung in der Volksrepublik
Bangladesch 1.11.77 L 279/52
31. 10. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2413/77 der Kommission zur .Änderung
der Verordnung (EWG} Nr. 3188/76 über Durchführungsbe-
stimmungen für die Sondermaßnahmen zur Ermittlung der
Angebote von Olivenöl auf dem Weltmarkt und auf dem
griechischen Markt und der Verordnung (EWG) Nr. 205/73
über die Mitteilungen der Mitgliedstaaten an die Kommission
im Fettsektor 1. 11. 77 L 279/55
27. 10. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2414/77 der Kommission zur .Änderung
der Erstattungen bei der Ausfuhr auf dem Schweine -
f 1 e i s c h sek t o r für den am 1. November 1977 beginnen-
den Zeitraum 1. 11. 77 L 279/57
27. 10. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2415/77 der Kommission zur Fest-
setzung der Abschöpfungen und Einschleusungspreise für
Schweinefleisch 1. 11. 77 L 2719/59
31. 10. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2420/77 der Kommission zur Einfüh-
rung einer Ausgleichsabgabe auf die Einfuhr von G u r k e n
mit Ursprung in Griechenland 1. 11. 77 L 279/69
31. 10. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2421/77 der Kommission zur Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von W e i ß - und
Rohzucker 1.11.77 L 279/70
31. 10. 77 Verordnung (EWG} Nr. 2422/77 der Kommission zur Fest-
setzung der Einfuhrabschöpfungen für I s o g 1 u k o s e 1.11.77 L 279/71
31. 10. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2423/77 der Kommission zur Fest-
setzung des Betrages, um den die bei der Einfuhr von Reis
aus der Arabischen Republik Ägypten in die Gemeinschaft
anzuwendende Abschöpfung zu vermindern ist 1.11.77 L 279/73
3. 11. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2424/77 der Kommission zur Fest-
setzung der auf G e t r e i d e , M e h 1 e , G r o b g r i e ß und
Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Ab-
schöpfungen bei der Einfuhr 4. 11. 77 L 281/1
3. 11. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2425/77 der Kommission zur Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen bei der Einfuhr
für. G e t r e i d e , M e h 1 und M a 1 z hinzugefügt werden 4. 11. 77 L 281/3
3. 11. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2426/77 der Kommission zur Fest-
setzung der bei R e i s und B r u c h r e i s anzuwendenden
Abschöpfungen bei der Einfuhr ', 4. 11. 77 L 281/5
3. 11. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2427/77 der Kommission zur Fest-
setzung der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen bei
der Einfuhr für R e i s und B r u c h r e i s 4. 11. 77 L 281/7
3. 11.11 Verordnung (EWG) Nr. 2428/77 der Kommission zur Fest-
setzung der Erstattung bei der Ausfuhr in unverändertem Zu-
stand für W e i ß z u c k e r und R o h z u c k e r 4. 11. 77 L 281/9
3. 11. 77 Verordnung (EWG) Nr. 242'9'/77 der Kommission zur Fest-
setzung der Mindestabschöpfung bei der Einfuhr von O 1 i -
venö1 4. 11. 77 L 281/11
2258 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
3. 11. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2430/77 der Kommission zur Fest-
setzung der Erstattungen bei der Ausfuhr auf dem
Schweinefleischsektor für den am 14. November
1977 beginnenden Zeitraum 4. 11. 77 L 281/13
3. 11. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2431/77 der Kommission zur Aufhe-
bung der Ausgleichsabgabe auf die Einfuhr von Gurken
mit Ursprung in Griechenland 4. 11. 77 L 281/17
3. 11. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2432/77 der Kommission zur Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von W e i ß - und
Rohzucker 4. 11. 77 L 281/18
4. 11. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2433/77 der Kommission zur Fest-
setzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und
Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Ab-
schöpfungen bei der Einfuhr 5. 11. 77 L 282/1
4. 11. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2434/77 der Kommission zur Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen bei der Einfuhr
für G e t r e i d e , M e h l und M a 1 z hinzugefügt werden 5. 11. 77 L 282/3
4. 11. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2435/77 der Kommission zur Änderung
der für die Berechnung der Differenzbeträge für R a p s - und
R üb s e n s am e n dienenden Elemente 5. 11. 77 L 282/5
4. 11. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2436/77 der Kommission zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 1822/77 über die Durchführungs-
bestimmungen zur Erhebung der Mitverantwortungsabgabe im
Sektor M i 1 c h und M i 1 c h e r z e u g n i s s e 5. 11. 77 L 282/8
4. 1l. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2437 /77 der Kommission zur Einfüh-
rung einer Ausgleichsabgabe auf die Einfuhr von G ur k e n
mit Ursprung in Spanien 5. 11. 77 L 282/10
4. 11. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2438/77 der Kommission zur Fest-
setzung des Weltmarktpreises für Rap s - und R üb s e n -
s amen 5. 11. 77 L 282/11
4. 11. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2439/77 der Kommission zur Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von W e i ß - und
Rohzucker 5. 11. 77 L 282/13
4. 11. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2440/77 der Kommission zur Änderung
der Währungsausgleichsbeträge 7. 11. 77 L 283/1
7. 11. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2441/77 der Kommission zur Fest-
setzung der auf G e t r e i d e , M e h l e , G r o b g r i e ß und
Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Ab-
schöpfungen bei der Einfuhr 8. 11. 77 L 284/1
7. 11. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2442/77 der Kommission zur Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen bei der Einfuhr
für G e t r e i d e , M e h l und M a 1 z hinzugefügt werden 8. 11. 77 L 284/3
7. 11. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2443/77 der Kommission zur Fest-
setzung des Betrages der Beihilfe für Olsa a t e n 8. 11. 77 L 284/5
7. 11. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2444/77 der Kommission zur Fest-
setzung des Weltmarktpreises für Raps - und Rübsen -
s amen 8. 11. 77 L 284/7
7. 11. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2445/77 der Kommission zur Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von W e i ß - und
Rohzucker 8. 11. 77 L 284/9
8. 11. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2446/77 der Kommission zur Fest-
setzung der auf G e t r e i d e , M e h 1 e , G r o b g r i e ß und
F e i n g r i e ß von Weizen oder Roggen anwendbaren Ab-
schöpfungen bei der Einfuhr 9. 11. 77 L 285/1
8. 11. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2447/77 der Kommission zur Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen bei der Einfuhr
für G e t r e i d e , M e h 1 und M a l z hinzugefügt werden 9, 11. 77 L 285/3
8. 11. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2448/77 der Kommission zur Fest-
legung der Bedingungen fur die Abgabe von aus dem Handel
gezogenen Orangen an die Verarbeitungsindustrie und
zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1687/76 9. 11. 77 L 285/5
8. 11. 77 Verordnung (EWG) Nr. 2449/77 der Kommission zur Fest-
setzung des Mindestpreises für den Verkauf von aus dem
Handel gezogenen B 1 u t orange n an die Verarbeitungs-
industrie 9. 11. 71 L 285/8
Nr. 76 - Tag der Ausgabe: 'Bonn, den 30. November 1977 2259
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinscha!ten
Datum und Bezeichnung· der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
Andere Vorschriften
20. 10. 11 Verordnung (EWG) Nr. 2389/17 der Komm_ission zur Fest-
setzung der Höhe der vom 1. November 1911 bis einschließlich
31. Januar 1978 unter die Verordnung (EWG) Nr. 1059/69 fal-
lenden Waren anzuwendenden beweglichen Teilbeträge, Aus-
gleichsbeträge und Zusatzzölle 1.11.11 L 280/1
28. 10. 11 Verordnung (EWG) Nr. 2416/17 der Kommission zur Wieder-
erhebung der gegenüber dritten Ländern geltenden Zollsätze
für bestimmte Waren mit Ursprung in Osterreich 1.11.11 L 279/64
28. 10. 11 Verordnung (EWG) Nr. 2411111 der Kommission zur Wieder-
erhebung der gegenüber dritten Ländern geltenden Zollsätze
für bestimmte War,en mit Ursprung in Finnland 1.11.11 L 279/65
28. 10.11 Verordnung (EWG) Nr. 2418/11 der Kommission zur Wieder-
erhebung der gegenüber dritten Ländern geltenden Zollsätze
für bestimmte Waren mit Ursprung in.Schweden 1.11.71 L 279/66
28. 10. 11 Verordnung (EWG) Nr. 2419/17 der Kommission zur Wieder-
einführung des Zollsatzes für Schweröle der Tarifstellen
27.10 CI c), II c), III c) und d), mit Ursprung in Rumänien, dem
die in der Verordnung (EWG) Nr. 3021/16 des Rates vorge-
sehenen Zollpräferenzen gewährt werden 1.11.71 L 279/67
Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 2269/17 der
Kommission vom 13. Oktober 1911 über die Lieferung ver-
schiedener Partien Magermilchpulver als Nahrungsmittelhilfe
(ABI. Nr. L 262 vom 15.10.1911) 1.11.11 L 279/75
2260 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I
Ubersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung
Die 321. Übersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung,
abgeschlossen am 31. Oktober 1977,
ist im Bundesanzeiger Nr. 215 vom 18. November 1977 erschienen.
Diese Übersicht enthält bei den aufgeführten Gesetzesvorlagen
alle wichtigen Daten des Gesetzgebungsablaufs
sowie Hinweise auf die
Bundestags- und Bundesrats-Drucksachen
und auf die sachlich zuständigen Ausschüsse des Bundestages.
Verkündete Gesetze sind nur noch in der der Verkündung
folgenden Übersicht enthalten.
Der Bundesanzeiger Nr. 215 vom 18. November 1977 kann zum Preis von 1,50 DM
(zuzügl. Versandgebühren) gegen Voreinsendung des Betrages
auf das Postscheckkonto „Bundesanzeiger" Köln 834 00-502 bezogen werden.
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz
Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H, - Druck: Bundesdruckerei Bonn
Im Bundesqesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlidlt.
Im Bundesqesetzblatt Teil II werden völkerredltlidle Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Redltsvorsduiften und
Bekanntmachuugen sowie Zolltarifverordnungen veröffentlidlt.
Bezugs b e d in g u n gen: laufender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres
beim Verlag vorliegen. Postansdlrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits ersdlienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt
Postfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (0 22 21) 23 80 67 bis 69.
Bezugspreis : Für Teil I und Teil II halbjährlidl je 43,80 DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 1,10 DM zuzüglich Versandkosten.
Dieser Preis gilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1975 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages
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Preis dieser Ausgabe: 3,70 DM (3,30 DM zuzüglidl -,40 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 4,10 DM. Im Bezugs-
preis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 °/o,