1205
Bundesgesetzblatt
Teil I Z 1997 A
1977 Ausgegeben zu Bonn am 12. Juli 1977 Nr. 43
Tc1g Inhalt Seite
5. 7. 77 Verordnung über die Untersuchung männlicher Tiere zur Erteilung der Besamungserlaubnis 1205
6. 7. 77 Verordnung zur Ändc,rung der Fünften Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung 1207
!J02G-1-1-5
6. 7. 77 Verordnung über die Bestimmung des Arbeitsentgelts in der Sozialversicherung (Arbeits-
entgeltv(~rordnung 1977 ArEV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1208
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 29 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1209
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1210
Verordnung
über die Untersuchung männlicher Tiere zur Erteilung der Besamungserlaubn.is
Vom 5. Juli 1977
Auf Grund des § 13 Abs. 3 des Tierzuchtgesetzes (2) Die Untersuchung auf Tuberkulose des Rindes
vom 20. April 1976 (BGBl. l S. 1045) wird mit Zu- ist nach § 3 Abs. 2 der Tuberkulose-Verordnung
stimmung des Bundesrates verordnet: vom 16. Juni 1972 (BGBl. I S. 915) durchzuführen.
Von der Untersuchung kann abgesehen werden,
wenn der Bulle innerhalb der letzten zwölf Monate
§ 1 nachweislich bereits auf Tuberkulose untersucht
worden ist.
(1) Für die Ausstellung der Bescheinigung nach § 2
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 des Tierzuchtgesetzes sind durch-
zuführen: (1) Für die Ausstellung der Bescheinigung nach
§ 13 Abs. 2 Nr. 3 des Tierzuchtgesetzes sind zu
1. bei Bullen untersuchen:
eine Untersuchung auf Tuberkulose des Rindes 1. bei Bullen
mit Hilfe der Tuberkulinprobe,
a) eine Blutprobe auf Brucellose der Rinder,
2. bei Bullen und Ebern b) eine Blutprobe auf Leukose der Rinder,
eine klinische Untersuchung auf sonstige Krank- c) zwei im Abstand von mindestens einer \Voche
heiten, die durch den Samen übertragen werden entnommene Präputialspülproben oder Spül-
können. proben, die unmittelbar nach der Samenent-
nahme von der Innenwand der künstlichen
Die Untersuchung auf Leukose der Rinder nach
Scheide entnommen werden, auf den Erreger
Satz 1 Nr. 2 kann bei Bullen entfallen, wenn nach-
gewiesen wird, daß das Tier aus einem leukoseun- aa) der Trichomonadenseuche (Tritrichomo-
verdächtigen Bestand im Sinne der Leukose-Verord- nas foetus),
nung Rinder vom 10. August 1976 (BGBl. I S. 2100) bb) der Vibrionenseuche (Vibrio fetus vene-
stammt. realis),
1206 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I
2. bei Ebern § 3
a) eine Samenprobe auf den Erreger der Brucel- Soweit die Landesregierungen von der Ermächti-
losf1 der Schweine, gung des § 2 Abs. 4 des Tierzuchtgesetzes Gebrauch
h) eine Blutprobe auf Brucellose der Schweine, machen, gelten § 1 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 und § 2
c) eine Blutprobe auf Schweinepest. Abs. 1 Nr. 2 Buchstaben a und b für Ziegenböcke
sinngemäß.
(2) Die Untersuchung
1. auf Brucellose der Rinder und der Schweine ist § 4
nach der Anlage zur Bruc(~llose-Verordnung vom
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
26. Juni 1972 (BGBl. I S. 1046),
leitungsgesetzes in Verbindung mit § 27 des Tier-
2. auf Leukose dE!r Rinder ist nach § 1 Abs. 3 der zuchtgesetzes ,auch im Land Berlin.
Leukose-Verordnung - Rinder,
3. auf Schweinepest ist unter Anwendung des Neu-
tralisations-Immuno-Fluoreszenztests (NIF-Test) § 5
durchzuführen. Die Untersuchung auf Leukose ent- Diese Verordnung tritt am Tage nach der Ver-
fö llt hei Rindern unter zwei Jahren. kündung in Kraft.
Bonn, den 5 . .Juli 1977
Der Bundesminister
für Ern äh run g, Landwirtschaft und Forsten
In Vertretung
Rohr
Nr . 43 Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Juli 1971 1207
Verordnung
zur Änderung der Fünften Verordnung
zur Änderung der Fernmeldeordnung
Vom 6. Juli 1977
Auf Grund des § 14 des Postverwaltungsgesetzes der Nachtgebühr I für eine Gesprächsgebührenein-
in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungs- heit eine Sprechdauer von 720 Sekunden und wäh-
nummer 900-1, veröffentlichten bereinigten Fassung rend der Zeiten der Nachtgebühr II von 960 Sekun-
wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für den."
Wirtschaft verordnet:
Artikel 2
Artikel 1 Berlin-Klausel
Änderung des Artikels 2 der Fünften Verordnung Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
zur Änderung der Fernmeldeordnung leitungsgesetzes in Verbindung mit § 37 des Post-
verwaltungsgesetzes auch im Land Berlin.
An Arlikel 2 der Fünften Verordnung zur Ände-
rung der Fernmeldeordnung vom 8. April 1976
(BGBI. I S. 985) wird folgender Absatz 4 angefügt:
Artikel 3
,,(4) Vom 15. September 1977 an gilt für die in
Inkrafttreten
Absatz 1 festgelegten Ortsnetze abweichend von
Artikel 1 probeweise für Ortsgespräche mit Zeit- Diese Verordnung tritt am Tage nach der Ver-
und für .r-.c"-""-""'" während der Zeiten kündung in Kraft.
Bonn, den 6. Juli 1977
Der Bundesminister
ür das Post- und Fernmeldewesen
In Vertretung
Elias
1208 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I
Verordnung
über die Bestimmung des Arbeitsentgelts
in der Sozialversicherung
(Arbeitsentgeltverordnung 1977 - ArEV)
Vom 6. Juli 1977
Auf Grund des § 17 des Vierten Buches Sozial- (2) Dem Arbeitsentgelt sind ferner nicht zuzu-
gesetzbuch (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezem- rechnen:
ber 1976, BGBl. I S. 3845) und - in Verbindung mit 1. Beträge nach § 8 des Lohnfortzahlungsgesetzes,
dieser Vorschrift -- auf Grund des § 173 a des Ar-
beitsförderungsgesetzes vom 25. Juni 1969 (BGBI. I 2. Weihnachtszuwendungen, soweit sie im einzel-
S. 582), der durch Artikel II § 9 Nr. 6 des vorgenann- nen Fall 100 Deutsche Mark nicht übersteigen und
ten Gesetzes vom 23. Dezember 1976 eingefügt wor- in der Zeit vom 8. November bis 31. Dezember ge-
den ist, sowie des § 234 Abs. 2 des Arbeitsförde- währt werden; dies gilt nicht in der gesetzlichen
rungsgesetzes verordnet ·die Bundesregierung nach Unfallversicherung.
Anhörung der Bundesanstalt für Arbeit mit Zustim-
mung des Bundesrates: § 3
In der gesetzJichen Unfallversicherung sind Zu-
§ schläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit
Einmalige Einnahmen, laufende Zulagen, Zu- dem Arbeitsentgelt zuzurechnen, auch soweit sie
schläge, Zuschüsse sowie ähnliche Einnahmen, die lohnsteuerfrei sind.
zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährt wer-
den, sind nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen, so- § 4
weit sie lohnsteuerfrei sind und sich aus den §§ 2
Einmalige Einnahmen werden dem Lohnzahlungs-
und 3 nichts Abweichendes ergibt.
zeitraum zugerechnet, in dem sie gewährt werden.
§ 2
(1) Dem Arbeitsentgelt sind nicht zuzurechnen: § 5
1. Zuwendungen aus Anlaß von Betriebsveranstal- Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
tungen nach § 40 Abs. 2 des Einkommensteuer- leitungsgesetzes in Verbindung mit Artikel II § 20
gesetzes, Satz 2 des Sozialgesetzbuchs (SGB) - Gemeinsame
2. Erholungsbeihilfen nach § 40 Abs. 2 des Einkom- Vorschriften für die Sozialversicherung - und § 250
mensteuergesetzes, Satz 2 des Arbeitsförderungsgesetzes auch im Land
3. Beiträge und Zuwendungen nach § 40 b des Ein- Berlin.
kommensteuergesetzes,
4. sonstige Bezüge nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des § 6
Einkomntensteuergesetzes, Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli
soweit der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit einem 1977 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 1977
Pauschsteuersatz erhebt. außer Kraft.
Bonn, den 6. Juli 1977
Der Bundeskanzler
Schmidt
Der Bundesminister
für Arbeit und Sozialordnung
Ehrenberg
Nr. 43 Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Juli 1977 1209
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 29, ausgegeben am 12. Juli 1977
Tag In h a 1 t Seite
31. 5. 77 Bekcinntmachung über das Inkrafttreten des Internationalen Kaffee-Ubereinkommens von
197b ............... ·. · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · .......... . 621
1. 6. 77 ßekt1nntmachung über das Inkrafttreten des Ubereinkommens über die Internationalen
Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See ................................. . 623
!J:,10-1
13. 6. 77 Bekannlmt1drnng des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Regierung der Republik Obervolta über Kapitalhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 624
13. 6. 77 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens zum Schutz der Her-
steller von Tontrügern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger . . . . . . . . . . . 626
13. 6. 77 fü}kannl.machun9 über den Geltungsbereich des Vertrags über das Verbot der Anbrin-
gung von Kernwaffen und anderen Massenvernichtungswaffen auf dem Meeresboden und
i.rn Meeresuntergrund ............................. : . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 627
20. 6. 77 Bekanntmachung über die Ergänzung der Anhänge zu dem Ubereinkommen betreffend
die Entscheidungen über die Berichtigung von Einträgen in Personenstandsbüchern (Zivil-
standsregistern) ..................... , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 628
21. 6. 77 Bekannl.madrnng über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die Zwischenstaat-
liche Beratende Seeschiffahrts-Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 629
21. 6. 77 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zollabkommens über Carnets E.C.S. für
w·arenn1.usl:er . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 629
21. 6. 77 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die Anerkennung
und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 630
21. 6. 77 Bekt1nntrnachung über den Geltungsbereich des Internationalen Pakts über wirtschaft-
liche, sozic1le und kulturelle Rechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 630
21. 6. 77 ßekanntm.achung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens zum Schutz des Kultur-
und Naturerbes der ·welt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 631
22. 6. 77 Bekc1nntmachun9 des deutsch-norwegischen Protokolls über die weitere Zusammenarbeit
auf dem Gebiet der Industrie und der Energie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 631
1210 Bundesgesetzblatt, Jahrgang.1977, Teil I
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
Vorschriften für die Agrarwirtschaft
17. G. 77 Verordnung (EWG) Nr. 1249/77 des Rates zur Festsetzung von
Höchslmengen und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen
Uberwadrnng der Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung
in Ägypten, Jordanien, Libanon und Syrien (1977) 14.6. 77 L 146/1
17. 6. 77 Verordnung (EWG) Nr. 1250/77 des Rates über die Reis -
einfuhren aus der Arabischen Republik Ägypten 14. 6. 77 L 146/9
17. 6. 77 Verordnung (EWG) Nr. 1251/77 des Rates über die Einfuhr
von K 1 e i e und anderen Rückständen vom Sichten, Mahlen
oder von anderen Bearbeitungen von Getreide mit Ursprung
in der Arabischen Republik Ägypten 14.6. 77 L 146/11
13. 6. 77 Verordnung (EWG) Nr. 1252/77 der Kommission zur Festset-
zung der auf G e t r e i d e , M e h 1 e , G r o b g r i e ß und
Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Ab-
schöpfungen bei der Einfuhr 14.6. 77 L 146/13
13. G. 77 Verordnung ·(EWG) Nr. 1253/77 der Kommission zur Festset-
zung der Priirnien, die den Abschöpfungen bei der Einfuhr für
Gel r e i de, Mehl und M a 1 z hinzugefügt werden 14.6. Tl L 146/15
13. G. 77 Verordnung (EWG) Nr. 1254/77 der Kommission zur Fest-
setz1m9 der Erstattungen bei der Ausfuhr auf dem Sc h w e i -
n e f l e i s c h sek t o r für den am 15. Juni 1977 beginnenden
Zeitraum 14.6. Tl L 146/17
10. 6. 77 Verordnun~J (EWC) Nr. 1255/77 der Kommission über die Lie-
ferung verschiedener Partien Mager m i 1 c h p u 1 ver im
Rahmen der Nahrungsmittelhilfe 14. 6. Tl L 146/21
13. G. 77 Verordnung (EWG) Nr. 1256/77 der Kommission über die re-
gelmctßige Ausschreibung für Rind f 1 e i s c h k o n s er v e n
c1us BcsUinclen der Interventionsstellen 14.6. Tl L 146/23
13. G. 77 Verordnung (EWG) Nr. 1257/77 der Kommission vom 13. Juni
1977 zur endgülligen Festsetzung des seit 1. Februar 1977 pro-
v isorjsch lesl~Jeselzlen Beihilfebetrags für Raps- und Rübsen-
sarnen 14.6. 77 L 146/25
13. 6. 77 Verordnung (EWG) Nr. 1258/77 der Kommission zur Fest-
selzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß - und
Rohzucker 14. 6. 77 L 146/27
13. 6. 77 Verordnung (EWG) Nr. 1259/77 der Kommission zur Änderung
der bei der Einfuhr von Getreide - und Reis ver a r -
b e i l u n g s e r z c u g n i s s e n zu erhebenden Abschöpfun-
gen 14.6. Tl- L 146/28
13. 6. 77 Verordnung (EWG) Nr. 1260/77 der Kommission zur Ausset-
zung der Währungsausgleichsbeträge im Handel mit lebenden
Tieren des R i n d f l e i s c h s e k t o r s zwischen Irland und
Nordirland 14.6. 77 L 146/30
14. 6. 77 Verordnung (EWG) Nr. 1261/77 der Kommission zur Festset-
zung der auf G e t r e i d e , M e h 1 e , G r o b g r i e ß und
Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Ab-.
schöpfungen bei der Einfuhr 15.6. 77 L 147/1
14. 6. 77 Verordnung (EWG) Nr. 1262/77 der Kommission zur Festset-
zung der Prämien, die den Abschöpfungen bei der Einfuhr für
G e t r c i d e , M e h 1 und M a 1 z hinzugefügt werden 15.6. 77 L 147/3
14. 6. 77 Verordnung (EWG) Nr. 1263/77 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Mi 1 c h und
Milchl)rzeugnisscn 15. 6. Tl- L 147/5
14. G. 77 Verordnung (EWG) Nr. 1264/77 der Kommission zur Festset-
zung von Zusi.llzbeträ9en für lebendes und geschlachtetes Ge-
fli.igd 15.6. 77 L 147/8
14. 6. 77 Verordnung (EWG) Nr. 1265/77 der Kommission zur Festset-
zung von Zusa tzheträgen für Erzeugnisse des Sektors Ge -
ilügelflcisch 15.6. 77 L 147/10
Nr. 43 Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Juli 1977 1211
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und B<~wichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
14. 6. 77 Verordnung (EWG) Nr. 1266/7'7 der Kommission zur Festset-
zung der Erstattungen bei der Ausfuhr auf dem Ei e r s e k -
l o r für den Zeitruum vom 1. Juli 1977 an 15.6. 77 L 147/12
14. 6. 77 Verordnung (EWG) Nr. 1267/77 der Kommission zur Festset-
zung der Erstattungen bei der Ausfuhr auf dem Ge f 1 ü g e l -
f l e i s c h s e k l o r für den Zeitraum vom 1. Juli 1977 an 15. 7'7 L 147/14
14. 6. 77 Vcrordnunq (EWG) Nr. 1270/77 der Kommission zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 1026/77 über den Verkauf von
cntlwinl.cm Interventionsrind f 1 e i s c h zu pauschal im vor-
c1us festgesetzten Preisen ]5. 6. 77 L 147/19
14. 6. Tl Verordnung (EW(;) Nr. 1274/77 der Kommission über die vor-
zeitig(! Abschaffung der Beitrittsausgleichsbeträge zur Vermei-
drmu von Verkehrsverlagerungen im Sektor Schweine -
fleisch 15. 6. 77 L 147/27
14. 6. 77 Verordnung (EWG) Nr. 1275/77 der Kommission zur Änderung
der Wiihrungsdusgleichsbeträge auf dem Schweine -
fleischscktor 15.6. 77 L 147/28
14. 6. 77 Verordnung (EWG) Nr. 1276/77 der Kommission zur Festset-
zung der ;\ bschöpfun9en bei der Einfuhr von Weiß - und
Rohzucker 15.6. 77 L 147/32
14. 6. 77 Vcrordnun9 (EWG) Nr. 1277/77 der Kommission zur Änderung
der lwi der Einfuhr von (_;et r e i de - und Reis ver a r -
bei t u n g s erze u g n iss e n zu erhebenden Abschöpfun-
gen 15.6. 77 L 147/33
14. 6. 77 Verordnung (EWG) Nr. 1279/77 des Rates über die Aussetzung
der Anwendung der durch die Verordnungen (EWG) Nr.
3230/76, Nr. 3231/76, Nr. 3233/76, Nr. 3234/76 und Nr. 3235/76
festgesetzten Richtplafonds für die Einfuhren bestimmter Wa-
ren mit Ursprung in Osterreich, Finnland, Norwegen, Portugal
und Schweden 16. 6. 77 L 148/2
15. 6. 77 Verordnung (EWC3) Nr. 1280/77 der Kommission zur Festset-
zung der auf G e t r e i de , M eh 1 e , Grob g r i e ß und
Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Ab-
schöpfung(!H bei der Einfuhr 16. 6. 77 L 148/4
15. 6. 77 Verordnung (EWG) Nr. 1281/77 der Kommission zur Festset-
zung der Prämien, die den Abschöpfungen bei der Einfuhr für
G e t r e i d e , M e h 1 und M a 1 z hinzugefügt werden 16. 6. 77 L 148/6
15. 6. 77 Verordnung (EWG) Nr. 1282/77 der Kommission zur Festset-
zung der bei R e i s und B r u c h r e i s anzuwendenden Ab-
schöpfungen bei der Einfuhr 16. 6. 77 L 148/8
15. 6. 77 Verordnung (EWG) Nr. 1283/77 der Kommission zur Festset-
zung der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen bei der
Einfuhr für R e i s und B r u c h r e i s 16. 6. 77 L 148/10
15. 6. 77 Verordnung (EWG) Nr. 1284/77 der Kommission zur Festset-
zung der Erstattung bei der Ausfuhr in unverändertem Zu-
stand für W e i ß zu c k e r und R oh zuck e r 16. 6. 77 L 148/12
14. 6. 77 Verordnung (EWG) Nr. 1286/77 der Kommission über die
Lieferung verschiedener Partien M a g e r m i 1 c h p u 1 ver
im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe 16. 6. 77 L 148/16
15. 6. 77 Verordnung (EWG) Nr. 1287/77 der Kommission über den
Verkauf von Oliven ö 1 aus Beständen der italienischen
Interventionsstelle 16. 6. 77 L 148/18
15.6. 77 Verordnung (EWG) Nr. 1288/77 der Kommission zur Festset-
zung des Betrages der Beihilfe für O 1 s a a t e n 16. 6. 77 L 148/20
15.6. 77 Verordnung (EWG) Nr. 1289/77 der Kommission zur Festset- .
zung des Weltmarktpreises für R a p s - und Rübsen-
s amen 16.6. 77 L 148/22
15. 6. 77 Verordnung (EWG) Nr. 1290/77 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von W e i ß - und
Rohzucker 16.6. 77 L 148/24
Es ist nachzutragen:
26. 5. 71 Verordnung (EWG) Nr. 1109/77 des Rates über den Abschluß
des Interimsabkommens zwischen der Europäischen Wirt-
schuflsgcmeinschaft und der Libanesischne Republik 27.5. 71 L 133/1
1212 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bc•z<•idrnung (!Pr Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
Andere Vorschriften
13. 6. 77 Vcrordn,rng (EWC) Nr. 1268/77 der Kommission zur Verlän-
gcrunu dc!r qc:rn<:inschaftlichcn Einfuhrüberwachung von Reiß-
verschlüssen 15. 6. 77 L 147/16
14. 6. 77 Verordnung (EWC) Nr. 1269/77 der Kommission zur Ergän-
zung von Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr.
3335/73 über den Verkehr mit Waren, die in der Gemeinschaft
in einem Verfahren hergestellt sind, das die Nichterhebung
oder Riickvcr11ütung der Zölle oder anderer Eingangsabgaben
vorsieht 15.6. 77 L 147/17
13. 6. 77 Verordnunq (EWC) Nr. 1271 /77 der Kommission zur Wieder-
cinführun~J des Zollsatzes für mittelschwere Ole, zu anderer
Verwendung, der Tarifstelle 27.10 B III, mit Ursprung in
Libyen, dem die in der Verordnung (EWG) Nr. 3021/76 des
Ratc!s vcnges(!he1wn Zollpräferenzen gewährt werden 15.6. 77 L 147/21
13. 6. 77 Verordnung (EWC) Nr. 1272/77 der Kommission· zur Wieder-
einführung des Zollsatzes für andere Glaswaren für Beleuch-
tung usw. als zum Ausstatten von elektrischen Beleuchtungs-
körpern, der Tarilstelle 70.14 B, mit Ursprung in Hongkong,
dem die in der Verordnung (EWG) Nr. 3021176 des Rates
vorgesehc1wn Zollpräferenzen gewährt werden 15.6. 77 L 147/23
13. 6. 77 Verordnung {EWG) Nr. 1273/77 der Kommission zur Wieder-
einführung des Zollsalzes für elektrische Festkondensatoren,
Drehkondensatoren und andere einstellbare Kondensatoren,
der Tarifnummer 85.18, mit Ursprung in Südkorea, dem die in
der Verordnung (EWG) Nr. 3021176 des Rates vorgesehenen
Zollpräferenzen gewährt werden 15.6. 77 L 147/25
14. 6. 77 Verordnung (EWG) Nr. 1278/77 des Rates zur Beibehaltung
der Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Jutegarnen mit
Ursprung im Königreich Thailand in die Benelux-Länder 16.6. Tl L 148/1
13. 6. 77 Verordnung (EWG) Nr. 1285/77 der Kommission zur Einfüh-
rung einer Genehmigungspflicht für die Einfuhr bestimmter
aus der Islamischen Republik Pakistan stammender Gewirke
in das VPreinigte Königreich 16.6. 77 L 148/14
Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 1246/77 der
Kommission vom 10. Juni 1977 über die Durchführung einer
Ausschreibung zur Bereitstellung von geschältem langkörni-
gem Reis als flilfeleistung für die Sozialistische Republik
Vietnam (ABI. Nr. L 144 vom 11. 6. 1'977) 15.6. 77 L 147/52
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz
Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m. b.H. Druck: Bundesdruckerei Bonn
Im Bun<lesgesetzblntt Teil I werden Ccsetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht.
Im Bundesgesetzblatt Teil 11 werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und
Bckanntrnachunnen sowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht.
B c zu g s b c d in t.J u n gen : Laufender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres
b(üm Verlag vorlie9en. Postanschrilt für Abonnementshestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt
Postfach B 20, 5300 Bonn 1, Tel. (0 22 21) 23 80 67 bis 69.
Bezugspreis: Pür Teil I und Teil II halbjährlich je 43,80 DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 1,10 DM zuzüglich Versandkosten.
Dieser Preis gilt auch für Bundes9csetzblätter, die vor dem 1. Januar 1975 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages
nnf das Postscheckkonto Bundesgeselzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.
Preis dieser Ausg,1he: 1,50 DM (1,10 DM zuzüglich -,40 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 1,90 DM. Im Bezugs-
preis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der anqewand1.e Steuersatz beträ9t 5,5 0/o,