977
Bundesgesetzblatt
Teil I Z 1997 A
1977 Ausgegeben zu Bonn am 28. Juni 1977 Nr. 37
Tag Inhalt Seite
22. 6. 77 Verordnung zur Anpassung der Unterhaltsrenten für Minderjährige (Anpassungsverord-
nqng 1977 - AnpV 1977) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 977
24. 6. 77 Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das Vereinfachte Verfahren zur Ab-
linderung von Unterhaltstiteln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 978
Verordnung
zur Anpassung der Unterhaltsrenten für Minderjährige
(Anpassungsverordnung 1977 -AnpV 1977)
Vom 22. Juni 1977
Auf Grund des § 1612 a Abs. 2 des Bürgerlichen
Gesetzbuchs in der im Bundesgesetzblatt Teil III,
Gliederungsnummer 400-2, veröffentlichten bereinig-
ten Fassung, der durch Artikel 1 des Gesetzes zur
vereinfachten Abänderung von Unterhaltsrenten vom
29. Juli 1976 (BGBl. I S. 2029) eingefügt worden ist,
in Verbindung mit Artikel 5 § 1 des vorbezeichneten
Gesetzes vom 29. Juli 1976 verordnet die Bundes-
regierung mit Zustimmung des Bundesrates:
§ 1
Die Unterhaltsrenten für Minderjährige können
nach Maßgabe des § 1612 a des Bürgerlichen Gesetz-
buchs um zehn vom Hundert erhöht werden.
§ 2
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
leitungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 5 § 2 des
Gesetzes zur vereinfachten Abänderung von Unter-
haltsrenten auch im Land Berlin.
§ 3
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1977 in Kraft.
Bonn, den 22. Juni 1977
Der Bundeskanzler
Schmidt
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Vogel
978 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I
Verordnung
zur Einführung von Vordrucken für das
Vereinfachte Verfahren zur Abänderung von Unterhaltstiteln
Vom 24. Juni 1977
Auf Grund des durch Artikel 2 Nr. 3 des Gesetzes § 2
zur vereinfachten Abänderung von Unterhaltsren- Vordrucke für die maschinelle Bearbeitung
ten vom 29. Juli 1976 (BGBL I S. 2029, 3314) einge-
(1) Für Vereinfachte Verfahren bei Gerichten, die
fügten § 641 t Abs. 1 der Zivilprozeßordnung in der
die Verfahren maschinell bearbeiten, wird der in der
im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer
Anlage 2 dieser Verordnung bestimmte Antragsvor-
310-4, veröffentlichten bereinigten Fassung wird mit druck eingeführt. Dies gilt nicht für Verfahren, die
Zustimmung des Bundesrates verordnet: auf Antrag des Unterhaltsverpflichteten eingeleitet
werden.
§ 1 (2) Der Vordruck wird als Dreifachsatz (Durch-
schreibesatz) ausgeführt. Der Antrag ist zusammen
Vordrucke für die nichtmaschinelle Bearbeitung
mit der ersten Durchschrift bei Gericht einzureichen.
(1) Für Vereinfachte Verfahren bei Gerichten, die Die Hinweise zu dem Vordruck für den Antragsteller
die Verfahren nicht maschinell bearbeiten, werden können auf die Rückseite der zweiten Durchschrift
die in der Anlage 1 dieser Verordnung bestimmten gesetzt werden. In dem mit den Worten „ Verfügung
Vordrucke eingeführt. Dies gilt nicht für Verfahren, des Gerichts" überschriebenen Teil des Vordrucks
die auf Antrag des Unterhaltsverpflichteten einge- können die für die Bearbeitung des Antrags not-
leitet werden. wendigen Vermerke vorgedruckt werden.
(2) Die Hinweise auf der Rückseite des Vordrucks § 3
für den Antrag (Blatt 1) können auf ein besonde- Berlin-Klausel
res Blatt gesetzt werden; der Hinweis auf der Vor-
derseite des Vordrucks lautet in diesem Falle Diese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Uber-
,, (Bitte beachten Sie die beiliegenden Hinweise)". leitungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 5 § 2
des Gesetzes zur vereinfachten Abänderung von
Soweit die in Anlage 1 bestimmten Vordrucke zu
Unterhaltsrenten auch im Land Berlin.
einem Vordrucksatz (Durchschreibesatz) zusammen-
gefaßt werden, kann der Vordruck für den Antrag
§ 4
(Blatt 1) ohne die Randnummern, ohne den Hinweis
auf die Rückseite und ohne die auf der Rückseite Inkrafttreten
vorgesehenen Hinweise für den Antragsteller aus- Diese Verordnung tritt am Tage nach der Ver-
geführt werden. kündung in Kraft.
Bonn, den 24. Juni 1977
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Vogel
Nr. 37 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juni 1977 9'19
Anlage 1
An das
Amtsgericht
G) [_~rt
® Antragsgegner-
Plz Ö(i""
Antrag
~------- (Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Rückseite)
® )~:? Antragsteller/ Minderjährige(r), für den/die Unterhalt zu zahlen ist Geburtsdatum
:;fjJ;
© Gesetzlicher Vertreter
®
Ich beantrage, im Vereinfachten Verfahren den nachfolgend bezeichneten Vollstreckungstitel
®
zuletzt -D im Vereinfachten Verfahren - abgeändert durch
® der Anpassungsverordnung(en)
__________________________ __::____ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ (s._
auch
__ unten@)
_- - = abzuändern.
----------
und Beginn der erhöhten Unterhaltsrente (braucht nicht ausgefüllt zu w.erden):
@1
@) Ich beantrage, die erstattungsfähigen Kosten festzusetzen auf DM
Ich beantrage, für das Verfahren einschließlich der Zwangsvollstreckung das Armenrecht zu bewilligen.
@ Falls-bei® eine Änpassungsverordnu-ng--nic-ht bezeichnet ist: Ich beantrage Anpassung nach der zuletzt verkündeten
Anpassungsverordnung.
@ Ich erkläre, daß ein weiteres Verfahren zur Abänderung des Vollstreckungstitels nicht anhängig ist.
Ich beantrage, eine vollstreckbare Ausfertigung des Beschlusses zu erteilen.
Sollte sich ergeben, daß das oben bezeichnete Gericht nicht zuständig ist, beantrage ich, das Verfahren an das zuständige Gericht
zu verweisen.
@ ~~~l:)ie oben b!'lzeichneten Vollstreckungstitel füge ich bei.
Ort, Datum
Unterschrift
[s_ 1a tt 1_: Antrag gem~ߧ 641 1 ZPO 1
Format DIN A 4
980 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I
Hinweise für den Antragsteller
Der Antrag auf Abänderung des Unterhaltstitels im Vereinfachten ® Hier bitte den Vollstreckungstitel (Urteil, Beschluß, Vergleich
Verfahren ist an das zuständige Amtsgericht (s. dazu unten oder Urkunde), aus dem sich die ursprüngliche Zahlungsver-
zu CD) zu richten. Bitte fordern Sie jedoch, bevor Sie den Antrag pflichtung ergibt, wie in den unten angeführten Beispielen mit
stellen, den Unterhaltsverpflichteten zunächst auf, sich in einer Datum und Geschäftsnummer bezeichnen. Sie können die Ab-
vollstreckbaren Urkunde (z. B. vor einem Notar oder einem Jugend- kürzungen „AG" für Amtsgericht, ,,LG" für Landgericht und
amt) freiwillig zur Leistung des erhöhten Unterhalts zu verpflich- ,,OLG" für Oberlandesgericht verwenden. Verpflichtungserklä-
ten. Dem Antragsteller könnten sonst Kostennachteile entstehen. rungen, Unterhaltsvereinbarungen u. ä. bitte als Urkunde be-
Für den Antrag muß der vorliegende Vordruck benutzt werden. zeichnen. Beispiele:
Urteil des AG Krefeld vom 25. 2. 76 - 4-C 346/75 -,
Füllen Sie den Vordruck bitte gut lesbar in Blockschrift oder mit Vergleich des LG Bonn vom 14. 10. 75 - 7 R 101/75 -,
einer Schreibmaschine aus. Urkunde des Jugendamts der Stadt Neuwied_ vom 18. 5. 76 - E 24-03 -,
Sollten Sie Schwierigkeiten beim Ausfüllen haben, können Sie sich Urkunde des Notars Dr. Ge bau er, Nürnberg, vom 11. 6. 75 - UR.Nr. 124 7 /75 -,
an jedes Amtsgericht wenden. Dort wird der Antrag für Sie aus-
Ist die ursprüngliche Zahlungsverpflichtung in mehreren .ge-
gefüllt.
trennten Titeln (z. B. in mehreren Teilurteilen) enthalten, bitte
sämtliche Titel bezeichnen, aus denen sich die ursprüngliche
Zahlungsverpflichtung ergibt.
Zu den einzelnen Schreibfeldern (J) In gleicher Weise wie in den Beispielen vorstehend zu ® ist
in Feld 0 ein Titel (Urteil, Beschluß, Vergleich oder Urkunde)
G) In diesem Feld bitte das für das Vereinfachte Verfahren zustän- zu bezeichnen, durch den die ursprüngliche Zahlungsver-
dige Gericht mit Postleitzahl und Ortsangabe bezeichnen. pflichtung abgeändert worden ist, bei mehrmaliger Abände-
Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht, bei dem der Unter- rung jedoch nur der letzte Titel. Kreuzen Sie bitte auch das
haltsberechtigte seinen Wohnsitz hat. Ist der Vollstreckungs- Kästchen bei G) an, wenn der Titel im Vereinfachten Verfahren
titel bereits im Vereinfachten Verfahren durch einen Beschluß aufgrund einer Anpassungsverordnung ergangen ist.
abgeändert worden (s. dazu auch unten zu G)), so ist das
Amtsgericht ausschließlich zuständig, das diesen Beschluß ® Sie brauchen die Anpassungsverordnung nicht zu bezeichnen,
erlassen hat. wenn Sie wünschen, daß der Titel nach der zuletzt verkündeten
Verordnung angepaßt werden soll.
® Den Antragsgegner bitte so genau bezeichnen, daß Verwech- Wenn Sie das Anpassungsbegehren auch auf (eine) frühere
selungen ausscheiden: mit Name, Vorname, Straße, Haus- nach der letzten Änderung des Titels erlassene - Anpassungs-
nummer, Postleitzahl, Wohnort. verordnung(en) stützen wollen, tragen Sie nach dem Wort
„Anpassungsverordnung(en)" bitte die Jahreszahl( en) auch der
® In diesem Feld in den Zeilen [iJ bis L'fJ bitte den/die Minder- früheren Verordnung(en) ein.
jährigen, für den/die Unterhalt zu zahlen ist, mit Name, Vorname,
Postleitzahl, Wohnort und Geburtsdatum bezeichnen. Bei mehr ® Soweit in diesem Feld keine Angaben gemacht werden, setzt
als vier Minderjährigen muß ein zusätzlicher Vordruck ausgefüllt das Gericht den erhöhten Unterhaltsbetrag, der sich nach der
werden. (den) Anpassungsverordnung(en) ergibt, und den frühestmög-
Im Regelfall ist der Minderjährige zugleich auch der Antrag- lichen Zeitpunkt für den Anpassungsbeginn ein. Sie brauchen
steller. das Feld deshalb nur dann auszufüllen, wenn Sie eine geringere
Erhöhung verlangen oder wenn Sie die Anpassung erst von
Ergibt sich jedoch aus dem Vollstreckungstitel, daß die Unter-
einem späteren Zeitpunkt an beantragen wollen.
haltsleistung von einer anderen Person als dem Minder-
jährigen (z. B. von einem Elternteil) im eigenen Namen (also Die Anpassung kann frühestens zum Beginn des vierten Kalen-
nicht als gesetzlicher Vertreter) für den Minderjährigen geltend dermonats verlangt werden, der auf das Inkrafttreten der An-
zu machen ist, so ist diese Person in der ersten (nicht numerierten) passungsverordnung folgt. Geht der Antrag nach diesem Zeit-
Zeile des Feldes mit Name, Vorname, Straße, Hausnummer, Post- punkt ein, so kann die Abänderung erst von dem Zeitpunkt
leitzahl und Wohnort als Antragsteller zu bezeichnen und mit des Eingangs bei Gericht verlangt werden.
dem Wort „für" zu der Bezeichnung des Minderjährigen über-
@ Erstattungsfähig sind die Kosten, die zur Durchführung des
zuleiten. Beispiel:
vereinfachten Unterhaltsabänderungsverfahrens notwendig
~
Fischor, Margot, Vcrdistraße 1, 4760 Werl, für
waren. Bei Kleinbeträgen (z. B. für Porto, Telefon) genügt die
Fischer, Hans·Wernor, 4760 Werl ......................... J Geburtsdatum
von Hans~Werner Angabe des Betrages; sonst bitte die Einzelbeträge auf einem
zweifach beizufügenden Blatt erläutern.
© Name, Vorname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Wohn-
@ Vgl. oben zu®·
ort des gesetzlichen Vertreters. Macht dieser den Unterhalt
für den Minderjährigen nicht als gesetzlicher Vertreter, sondern @ Können Sie die Erklärung, daß kein anderes (noch nicht abge-
im eigenen Namen geltend (s. dazu vorstehend unter ®), bleibt schlossenes) Verfahren zur Abänderung der Unterhaltsrente
Feld© unausgefüllt. anhängig ist, nicht wahrheitsgemäß abgeben, so ist diese Zeile
zu streichen. Der Antrag ist dann allerdings unzulässig und
@ Sie können einem Dritten, z. B. einem Rechtsanwalt, Prozeß- müßte vom Gericht zurückgewiesen werden.
vollmacht erteilen, um sich in dem Verfahren vertreten zu
lassen. Eine als Prozeßbevollmächtigter bestellte Person, die @ Bitte fügen Sie dem Antrag die in Feld® und G) bezeichneten
nicht als Rechtsanwalt zugelassen ist, muß die Vollmacht dem Vollstreckungstitel in Ausfertigung bei. Handelt es sich um ein
Antrag beifügen. Ist keine Prozeßvollmacht erteilt, bleibt Feld@ Urteil, so ist dieses grundsätzlich in vollständig abgefaßter
unausgefüllt. Form beizufügen.
Nr. 37 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juni 1977 981
Amtsgericht
rlz ..Ort·---------
Geschäftsnummer des Amtsgerichts
7 Bei Schreiben an das Gericht stets angeben
L _J
Mitteilung
Auf Antrag von Geburtsdatum
Gesetzlicher Vertreter
soll im Vereinfachten Verfahren der nachfolgend bezeichnete Vollstreckungstitel
zuletzt -D im Vereinfachten Verfahren - abgeändert durch
nach Maßgabe der Anpassungsverordnung=-(_e_n_)_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _a_b.c::.g_e_ä_n_d_e_rt_w_e_rd_e_n_._ _ _ _ _ __
Es ist beantragt, den monatlichen Betrag und den Beginn der erhöhten Unterhaltsrente wie folgt festzusetzen:
Im Antrag wurde erklärt, daß ein anderes Verfahren zur Abänderung Als erstattungsfähige Kosten
des Vollstreckungstitels nicht anhängig ist. wurden angegeben: DM
Für das Verfahren einschl. der Zwangsvollstreckung wurde Der Antrag ist bei Gericht
das Armenrecht beantragt. eingegangen am:
• .
---------- ------=---------------------L-~---------------------
Das Gericht beabsichtigt, den Vollstreckungstitel antragsgemaß
D wie umseitig
angegeben abzuändern.
Es gibt Ihnen hiermit Gelegenheit, etwaige Einwendungen der nachstehend bezeichneten Art innerhalb von zwei Wochen ab Zugang
dieser Mitteilung geltend zu machen. Sollten Sie sich nicht äußern, ergeht nach Ablauf der Frist der Abänderungsbeschluß. Die Einwen-
dungen können nur berücksichtigt werden, solange der Beschluß nicht verfügt ist.
Sie können im Vereinfachten Verfahren nur Einwendungen gegen die Zulässigkeit des Vereinfachten Verfal:lrens, gegen die Höhe des
Abänderungsbetrags und gegen den Zeitpunkt der Abänderung erheben.
Die Einwendung, daß bei der Festlegung der Höhe des Unterhalts eine Änderung der Unterhaltsrente ausgeschlossen oder ihre Anpas-
sung an Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse auf andere Weise geregelt worden ist, kann nur erhoben werden, wenn sich
dies aus dem abzuändernden Titel ergibt.
Sollten Sie durch Ihr Verhalten keine Veranlassung zur Einleitung des Verfahrens gegeben haben, so können Sie dies ebenfalls geltend
machen. Erkennen Sie in diesem Falle den Anspruch an und teilen Sie dies innerhalb der Frist dem Gericht mit, so fallen die Kosten des
Verfahrens dem Antragsteller zur Last.
[_m__ - ------------ ------ Rechtspfleger
1 ·BI a t t 2 : Mitteilung an Antragsgegner
982 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I
I] Monatlicher Betrag und Beginn der erhöhten Unterhaltsrente:
2
2
1----
3
>--
Nr. 37 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juni 1977 983
Amtsgericht
Plz, Ort
Geschäftsnummer des Amtsgerichts
Antragsgegner Bei Schreiben an das Gericht stets angeben
Beschluß Datum
des Beschlusses
Auf Antrag von Geburtsdatum
Gesetzlicher Vertreter
Prozeßbevol l mächtigter
wird im Vereinfachten Verfahren der nachfolgend bezeichnete Vollstreckungstitel
-D im Vereinfachten Verfahren - abgeändert durch
nach Maßgabe der Anpassungsverordnung(en) abgeändert.
Monatlicher Betrag und Beginn der erhöhten Unterhaltsrente werden festgesetzt auf:
Die Kosten des"VerTährens werden auferlegt dem/den Die vorn Antragsgegner zu erstatten-
Antragsgegner gemäß § 91 ZPO. Antragsteller(n) gern.§§ 93, 1 oo ZPO. den Kosten werden festgesetzt auf: DM
Auf das Armenrechts~esuch für das Verfahren einschließlich der Zwangsvoll- die Bewilligung des Armenrechts
des/der Antragsteller(s) wird streckung das Armenrecht bewilligt. abgelehnt.
Begründung (sofern erforderlich):
---~------~----------------------------------------------
Umseitige Rechtsbehelfsbelehrung ist Bestandteil dieses
Beschlusses.
Vfg. Vfg.
1. Vorstehenden Beschluß ausfertigen und zustellen:
1. Mitteilung (Blatt 2) dem a) Blatt 4 an Antragsgegner/Prozbev. mit Ozu DEB;
•Antragsgegner
mit Kostenberech-
nung
zusenden.
b) Blatt 6 an Antragst.-Vertr./Prozeßbev. mitOzu OEB.
2. Nach Rückkehr der ZU/EB zu 1.a) vollstreckbare Aus-
Rechtspfleger
fertigung (Blatt 5) an Antragsteller
D z. Hd. des ges. Vertr. D z. Hd. des Prozeßbev.
2. Wv. 3 Wochen nach erteilen; Titel beifügen.
Abgang.
3. Kosten.
RP!I. 4. Weglegen. RPfl.
..... "z'~"i':äf~'riX'tii"äb"äm':'""" . Vollstr. Ausf. wie verfügt erteilt am:
UrkB. d. GeschSt.
LJDitt 3_:_Urschrift und Verfügunge~--I
984 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I
Rechtsbehelfsbelehrung
1. Gegen diesen Beschluß ist der Rechtsbehelf der befriste- II. Der Einwand,
ten Erinnerung gegeben. Die Erinnerung muß spä-
testens zwei Wochen nach der Zustellung dieses Be- - daß die Festsetzung des Unterhalts durch diesen
schlusses bei dem Amtsgericht, das den Beschluß Beschluß wesentlich von dem Betrag abweiche, der der
erlassen hat, eingegangen sein. Entwicklung der besonderen Verhältnisse der Parteien
Rechnung trägt,
Die Erinnerung kann schriftlich eingelegt oder mündlich
vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle eines - daß die Parteien über die Anpassung des Unterhalts
jeden Amtsgerichts erklärt werden. Geschieht dies vor eine abweichende Vereinbarung getroffen hätten,
einem anderen Amtsgericht als dem Amtsgericht, das
den Beschluß erlassen hat, so ist zu beachten, daß die kann nur durch Erhebung einer Klage auf Abänderung
von dem Urkundsbeamten aufgenommene Niederschrift des im Vereinfachten Verfahren ergangenen Be-
über die Erinnerung gleichfalls spätestens zwei Wochen schlusses geltend gemacht werden.
nach der Zustellung des angefochtenen Beschlusses bei
dem Amtsgericht eingegangen sein muß, das den Be- Die Klage ist schriftlich einzureichen oder mündlich zur
schluß erlassen hat. Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
eines Amtsgerichts zu erklären. Die Klageschrift oder
Hilft das Amtsgericht der Erinnerung nicht ab, so wird
die Niederschrift muß binnen eines Monats ab Zustel-
diese als sofortige Beschwerde behandelt und dem zu-
lung des Beschlusses beim zuständigen Amtsgericht
ständigen Landgericht zur Entscheidung vorgelegt.
eingegangen sein. Zuständig ist in der Regel das Amts·
Mit der befristeten Erinnerung kann nur geltend gemacht gericht des Wohnsitzes des Unterhaltsberechtigten.
werden, daß das Vereinfachte Verfahren nicht statthaft
sei, der Abänderungsbetrag falsch errechnet sei, der Wird die Klage schriftlich eingereicht, soll eine für die
Zeitpunkt für die Wirksamkeit der. Abänderung falsch Zustellung an den Gegner bestimmte Abschrift qeige·
bestimmt sei oder die Kosten unrichtig festgesetzt seien. fügt werden.
Nr. 37 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juni 1977 985
Amtsgericht
Geschäftsnummer des Amtsgerichts
7 Bei Schreiben an das Gericht stets angeben
L _J
Beschluß 1 Datum
des Beschlusses
Geburtsdatum
Prozcßbovo Ilm,ic htigtc,r
wird im Vereinfachten Verfahren der nachfolgend bezeichnete Vollstreckungstitel
zuletzt -D im Vereinfachten Verfahren abgeändert durch
nach Maßgabe der Anpassungsverordnung(en) abgeändert.
----------.. .. ---- --- ----------- --=-------------------------=---------------
Monatlicher Betrag und Beginn der erhöhten Unterhaltsrente werden festgesetzt auf:
Die Kosten des Verfahrens werden auferlegt dem/den I Die vom Antragsgegner zu erstatten-
---
•
Antrag~~e~r1_~~ _gemäß § 9~ -~~?_:D~ntragsteller(n) gern_ §§ 93, 1 oo ZPO.
streckung das Armenrecht bewilligt.
-·----------- -- .
den Kosten werden festgesetzt auf:
für das Verfahren einschließlich der Zwangsvoll- n die Bewilligung des Armenrechts
abgelehnt.
--~------'-~--------------
DM
Begründung (sofern erforderlich):
Umseitige Rechtsbehelfsbelehrung ist Bestandteil dieses
Beschlusses.
Rechtspfleger
Ausgefertigt
986 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I
Rechtsbehelfsbelehrung
1. Gegen diesen Beschluß ist der Rechtsbehelf der befriste- II. Der Einwand,
ten Erinnerung gegeben. Die Erinnerung muß spä-
testens zwei Wochen nach der Zustellung dieses Be- - daß die Festsetzung des Unterhalts durch diesen
schlusses bei dem Amtsgericht, das den Beschluß Beschluß wesentlich von dem Betrag abweiche, der der
erlassen hat, eingegangen sein. Entwicklung der besonderen Verhältnisse der Parteien
Rechnung trägt,
Die Erinnerung kann schriftlich eingelegt oder mündlich
vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle eines - daß die Parteien über die Anpassung des Unterhalts
jeden Amtsgerichts erklärt werden. Geschieht dies vor eine abweichende Vereinbarung getroffen hätten,
einem anderen Amtsgericht als dem Amtsgericht, das
den Beschluß erlassen hat, so ist zu beachten, daß die kann nur durch Erhebung einer Klage auf Abänderung
von dem Urkundsbeamten aufgenommene Niederschrift des im Vereinfachten Verfahren ergangenen Be-
über die Erinnerung gleichfalls spätestens zwei Wochen schlusses geltend gemacht werden.
nach der Zustellung des angefochtenen Beschlusses bei
dem Amtsgericht eingegangen sein muß, das den Be- Die Klage ist schriftlich einzureichen oder mündlich zur
schluß erlassen hat. Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
eines Amtsgerichts zu erklären. Die Klageschrift oder
Hilft das Amtsgericht der Erinnerung nicht ab, so wird
die Niederschrift muß binnen eines Monats ab Zustel-
diese als sofortige Beschwerde behandelt und dem zu-
lung des Beschlusses beim zuständigen Amtsgericht
ständigen Landgericht zur Entscheidung vorgelegt.
eingegangen sein. Zuständig ist in der Regel das Amts-
Mit der befristeten Erinnerung kann nur geltend gemacht gericht des Wohnsitzes des Unterhaltsberechtigten.
werden, daß das Vereinfachte Verfahren nicht statthaft
sei, der Abänderungsbetrag falsch errechnet sei, der Wird die Klage schriftlich eingereicht, soll eine für die
Zeitpunkt für die Wirksamkeit der Abänderung falsch Zustellung an den Gegner bestimmte Abschrift Qeige-
bestimmt sei oder die Kosten unrichtig festgesetzt seien. fügt werden.
Nr. 37 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juni 1977 987
Amtsgericht Vollstreckbare Ausfertigung
Plz, Ort
Geschäftsnummer des Amtsgerichts
Antragsgegner Bei Schreiben an das Gericht stets angeben
Beschluß 1 Datum
des Beschlusses
Auf Antrag von Geburtsdatum
Gesetzlicher Vertreter
Prozeßbevollmächtigter
wird im Vereinfachten Verfahren der nachfolgend bezeichnete Vollstreckungstitel
zuletzt -D im Vereinfachten Verfahren - abgeändert durch
Ma11la1aoe der Anpassungsverordnung(en) abgeändert.
f\;\/l·-M·1·c,r,-a-1tlli-cl1er Betrag und Beginn der erhöhten Unterhaltsrente werden festgesetzt auf:
Ö,e-Kosten des Verfahrens werden a·uferlegt dem/den Die vom Antragsgegner zu erstatten- i
Antragsgegner gemäߧ 91 ZPO. Antragsteller(n) gern.§§ 93,100 ZPO. den Kosten werden festgesetzt auf: DM
Auf das Armenrechtsgesuch für das Verfahren einschließlich der Zwangsvoll- die Bewilligung des Armenrechts
des/der Antragsteller(s) wird streckung das Armenrecht bewilligt. abgelehnt.
Begründung (sofern erforderlich):
Umseitige Rechtsbehelfsbelehrung ist Bestandteil dieses
Beschlusses.
r·· 7
Rechtspfleger
Ausgefertigt. Vorstehende Ausfertigung wird dem/den Antrag-
steller(n) zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt.
Der Besc:hluß
wurde dem Antragsgegner zugestellt am: ..................................................
Die Zwangsvollstreckung darf frühestens einen Monat nach
diesem Tag beginnen.
rusfertigungsdatu m:
L _J
Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
1 BI a t t 5 ; Vollstreckbare Ausfertigung
988 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I
Rechtsbehelfsbelehrung
1. Gegen diesen Beschluß ist der Rechtsbehelf der befriste- II. Der Einwand,
ten Erinnerung gegeben. Die Erinnerung muß spä-
testens zwei Wochen nach der Zustellung dieses Be- - daß die Festsetzung des Unterhalts durch diesen
schlusses bei dem Amtsgericht, das den Beschluß Beschluß wesentlich von dem Betrag abweiche, der der
erlassen hat, eingegangen sein. Entwicklung der besonderen Verhältnisse der Parteien
Rechnung trägt,
Die Erinnerung kann schriftlich eingelegt oder mündlich
vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle eines - daß die Parteien über die Anpassung des Unterhalts
jeden Amtsgerichts erklärt werden. Geschieht dies vor eine abweichende Vereinbarung getroffen hätten,
einem anderen Amtsgericht als dem Amtsgericht, das
den Beschluß erlassen hat, so ist zu beachten, daß die kann nur durch Erhebung einer Klage auf Abänderung
von dem Urkundsbeamten aufgenommene Niederschrift des im Vereinfachten Verfahren ergangenen Be-
über die Erinnerung gleichfalls spätestens zwei Wochen schlusses geltend gemacht werden.
nach der Zustellw1g des angefochtenen Beschlusses bei
dem Amtsgericht eingegangen sein muß, das den Be- Die Klage ist schriftlich einzureichen oder mündlich zur
schluß erlassen hat. Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
eines Amtsgerichts zu erklären. Die Klageschrift oder
Hilft das Amtsgericht der Erinnerung nicht ·ab, so wird
die Niederschrift muß binnen eines Monats ab Zustel-
diese als sofortige Beschwerde behandelt und dem zu-
lung des Beschlusses beim zuständigen Amtsgericht
ständigen Landgericht zur Entscheidung vorgelegt.
eingegangen sei.n. Zuständig ist in der Regel das Amts-
Mit der befristeten Erinnerung kann nur geltend gemacht gericht des Wohnsitzes des Unterhaltsberechtigten.
werden, daß das Vereinfachte Verfahren nicht statthaft
sei, der Abänderungsbetrag falsch errechnet sei, der Wird die Klage schriftlich eingereicht, soll eine für die
Zeitpunkt für die Wirksamkeit der Abänderung falsch Zustellung an den Gegner bestimmte Abschrift qeige-
bestimmt sei oder die Kosten unrichtig festgesetzt seien. fügt werden.
Nr. 37 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juni 1977 989
Amtsgericht
Ort
Geschäftsnummer des Amtsgerichts
Äntragsgegner Bei Schreiben an das. Gericht stets angeben
Beschluß
Geburtsdatum
im Vereinfachten Verfahren der nachfolgend bezeichnete Vollstreckungstitel
-D im Vereinfachten Verfahren - abgeändert durch
der Anpassungsverordnung(en) abgeändert.
Mc,na1t11<~hf!r Betrag und Beginn der· erhöhlen-· u;:;terh.altsrente werden festgesetzt auf:
--····-··---···--------~-------------.--------
Kosten des Verfahrens werden auferlegt dem/den Die vom Antragsgegner zu erstatten-
Antragsteller(n) gern.§§ 93, 1 oo ZPO. DM
•.
Antragsgegner gemäߧ 91 ZPO. den Kosten werden festgesetzt auf:
die Bewilligung des Armenrechts
•
f_ür..da.s Verfahren einschließlich der Zwangsvoll-
streckung das Armenrecht bewilligt. abgelehnt.
(sofern erforderlich):
Umseitige Rechtsbehelfsbelehrung ist Bestandteil dieses
Beschlusses.
--1
Rechtspfleger
Ausgefertigt
_J
l_~I-~ !.1__6: Ausl_ertigu~g HirAntragstelitarJ
990 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I
Rechtsbehelfsbelehrung
1. Gegen diesen Beschluß ist der Rechtsbehelf der befriste- II. Der Einwand,
ten Erinnerung gegeben. Die Erinnerung muß spä-
testens zwei Wochen nach der Zustellung dieses Be- - daß die Festsetzung des Unterhalts durch diesen
schlusses bei dem Amtsgericht, das den Beschluß Beschluß wesentlich von dem Betrag abweiche, der der
erlassen hat, eingegangen sein. Entwicklung der besonderen Verhältnisse der Parteien
Rechnung trägt,
Die Erinnerung kann schriftlich eingelegt oder mündlich
vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle eines - daß die Parteien über die Anpassung des Unterhalts
jeden Amtsgerichts erklärt werden. Geschieht dies vor eine abweichende Vereinbarung getroffen hätten,
einem anderen Amtsgericht als dem Amtsgericht, das
den Beschluß erlassen hat, so ist zu beachten, daß die kann nur durch Erhebung einer Klage auf Abänderung
von dem Urkundsbeamten aufgenommene Niederschrift des im Vereinfachten Verfahren ergangenen Be-
über die Erinnerung gleichfalls spätestens zwei Wochen schlusses geltend gemacht werden.
nach der Zustellung des angefochtenen Beschlusses bei
dem Amtsgericht eingegangen sein muß, das den Be- Die Klage ist schriftlich einzureichen oder mündlich zur
schluß erlassen hat. Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
eines Amtsgerichts zu erklären. Die Klageschrift oder
Hilft das Amtsgericht der Erinnerung nicht ·ab, so wird
die Niederschrift muß binnen eines Monats ab Zustel-
diese als sofortige Beschwerde behandelt und dem zu-
lung des Beschlusses beim zuständigen Amtsgericht
ständigen Landgericht zur Entscheidung vorgelegt.
eingegangen sein. Zuständig ist in der Regel das Amts-
Mit der befristeten Erinnerung kann nur geltend gemacht gericht des Wohnsitzes des Unterhaltsberechtigten.
werden, daß das Vereinfachte Verfahren nicht statthaft
sei, der Abänderungsbetrag falsch errechnet sei, der Wird die Klage schriftlich eingereicht, soll eine für die
Zeitpunkt für die Wirksamkeit der Abänderung falsch Zustellung an den Gegner bestimmte Abschrift ~eige-
bestimmt sei oder die Kosten unrichtig festgesetzt seien. fügt werden.
Nr. 37 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juni 1977 991
Anlage 2
Raum für Vern,e,1<e deS Gerichts
Antrag auf ver•lnfacht~ Abäl)derung:von Unterhaltstiteln
·~·t·
An das
Amtsgericht
Ich beantrage, den unter Nm. 26-35 bezeichneten. Vollstreckungstitel jm Vereinfachten Verfahren nach Maßgabe nachstehender Angaben ·.
abzuändern: ·
992 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1917, Teil I
Rückseite
(leer)
Nr. 37 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juni 1977 993
(Fortsetzung)
An• Bisheriger Unterhaltsbetrag künftige! lJl!terhaltsbetrag
passung•• . Betrag DM Pf .ßetrag DM Pt
anspruchaa' 11111,11 ;il 1 1 1 1 1, 1 ;~nur
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Anpassungeverott:Jnung
43 1 1 1 1 1 1 1 ; isi
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1 1 1 1 1 , 1 1 sich ergebenden Beträge.
Er• Auslagen· Vordruck/Porto/Telefon Sonstige Veriahrensk0$ten
6'atlungs- Betrag . DM Pf '.;". ,ßetrag 0M PI ·;(f8leic'1nung def Art
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Sei Rechtsal'IWall Odet Recht$beiSland: Nebeneier Verfahreoagebühr gemäߧ 43a 8RAGO. Art. IX§ 1 KostAndG (Wert: höehster ~1'11119) .
werden die obenstehl!ndel'I Au,tagen verlallgl. Q$fetl Riehtigke~ versichert wird, SOi'$! AuSlagenpauschale Q1111'11iB § "·BRAGO.
Weitefe Antragsteller Ist
Er·
klärungen der Minderjährige, für den Unterhalt zu zahlen ist. ") (49)
und
Antrlige
der in den Feldern Nt. 07 bis Nr. 12 Bezeichnete zuguo&ten des Minderjährigen, jedoc;I\ im eigenen Namen.·} (50)
Ich er1<1äre, daB ein 'N81l8r8S Verfahren zur Abänderung des unter Nm. 26 lf genannten VOllelreclcung8tllels nic:ht anhängig ist.•'.) (51)
Weiter beantrage teh,
- das Verfahren an das zlJ8tändlge Gerialt ZII verMlsen. we11n sid1 ergeben sollte, daß das Oben bezelchoete Geflcht nicht zuSlindlg lat;•1 (52)
- dem Antrag$1ellet für das .Verfahren elnsehlieOO<:h der Zwlll'IQSIIOliatre<:kung daS Armenrecht zu bewilligen, ..) (53)
- dem Anlrags1$41er voltatreckbar9 Auslertigung de$ 886Chlusses tu erteilen, •·) (54)
- bei rnaschlnelier Bearbeitung dieses AntnlOsdem geael%1ichen V8flre\8f des Antragstell4!rs nach Verkündung der nächsl8n A o ~ n g 155)
eioen AntragsenlWurf zur Verfügung zu ste11en:••) •
•1 Zutreffendes ankreuzen
··1 NiehtZulrefleodes streichen
Beilagen:
Ort Telefonnummer
Verfügung de, Gerichts <NurvomGellctllauszufüUen)
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Jahr Pt.-z. Bet
~ 1Geschäft~imer
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Kennzahl Lld.-Nf. Jahr Pf .•z. eet.
994 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I
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Nr. 37 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juni 1977 995
Hinweise für den Antragsteller
Der Antrag auf Abänderung des Unterhaltstitels im Vereinfachten 4. Prozeßbevollmächtigter
Verfahren ist an das zuständige Amtsgericht (siehe dazu unten Sie können einem Dritten, z. B. einem Rechtsanwalt, Prozeßvoll-
Nr. 1) zu richten. Bitte fordern Sie jedoch, bevor Sie den Antrag macht erteilen, um sich in dem Verfahren vertreten zu lassen.
stellen, den Unterhaltsverpflichteten zunächst auf, sich, in einer Eine als Prozeßbevollmächtigter bestellte Person, die nicht als
vollstreckbaren Urkunde (z.B. vor einem Notar oder einem Jugend- Rechtsanwalt zugelassen ist, muß die Vollmacht dem Antrag bei-
amt) freiwillig zur Leistung des erhöhten Unterhalts zu verpflichten. fügen. Ist keine Prozeßvollmacht erteilt, bleiben die Felder 13 bis
Dem Antragsteller könnten sonst Kostennachteile entstehen. 19 unausgefüllt.
Das Gericht bearbeitet den Antrag mit Hilfe der automatischen
Datenverarbeitung. Für den Antrag muß der vorliegende, für diese 5. Antragsgegner
Art der Bearbeitung eingeführte Vordrucksatz benutzt werden. In den Feldern 20 bis 25 den Antragsgegner bitte so genau be-
zeichnen, daß Verwechslungen ausscheiden.
Füllen Sie den Vordrucksatz bitte gut lesbar in Blockschrift oder
mit einer Schreibmaschine aus. Blatt 1 und 2 sind für das Gericht
bestimmt, Blatt 3 für Ihre Unterlagen. 6. Abzuändernder Titel
Anzugeben ist in den Feldern 26 bis 31 der Vollstreckungstitel, aus
Sollten Sie Schwierigkeiten beim Ausfüllen haben, können Sie sich dem sich die ursprüngliche Zahlungsverpflichtung ergibt. Ist die
an jedes Amtsgericht wenden. Dort wird der Antrag für Sie aus- ursprüngliche Zahlungsverpflichtung in mehreren getrennten
gefüllt. Titeln (z.B. in mehreren Teilurteilen) enthalten, bitte sämtliche Titel
(ggf. auf einem besonderen Blatt) bezeichnen, aus denen sich die
ursprüngliche Zahlungsverpflichtung ergibt. Verpflichtungser-
klärungen, Unterhaltsvereinbarungen u.ä. sind in Feld 26 als
Urkunde zu bezeichnen.
Zu den einzelnen Schreibfeldern
Ist der Titel über die ursprüngliche Zahlungsverpflichtung im
Jedes Schreibfeld ist in zwei Zeilen aufgegliedert. Schreiben Sie Vereinfachten Verfahren aufgrund einer Anpassungsverordnung
Ihre Eintragung immer in die obere Zeile. Wenn Sie sich ver- abgeändert worden, so ist in den Feldern 32 bis 35-der letzte
schrieben haben, machen Sie die Eintragung ungültig und tragen Abänderungsbeschluß zu benennen.
die Korrektur in die untere Zeile des Feldes.
Feldarten: 7. Anpassungsverordnung
Name Sie brauchen in Feld 36 nichts anzugeben, wenn Sie wünschen,
11 M e e r Textfeld; daß der Titel nach der zuletzt verkündeten Verordnung angepaßt
werden soll.
1= Schlüsselfeld; zutreffende Schlüsselzahl an- Wenn Sie das Anpassungsbegehren auch auf (eine) frühere -
11 \• 2= geben. nach der letzten Änderung des Titels erlassene(n) - Anpassungs-
verordnung(en) stützen wollen, tragen Sie in Feld 36 bitte die
Betragsfeld; Betragsangaben mit 2 Dezimal- Jahreszahl(en) auch der früheren Anpassungsverordnung(en) ein.
stellen angeben.
8. Anpassungsbeginn
Datumsfeld; Kalenderdaten in Ziffern 6stellig Soweit in Feld 37 ein Anpassungsbeginn nicht angegeben ist, geht
11 01. o3. n 1 angeben. das Gericht davon aus, daß der Titel zu dem frühestmöglichen
Zeitpunkt abgeändert werden soll. Sie brauchen den Anpassungs-
Bei längeren Eintragungen sollten Abkürzungen vorgenommen beginn nur zu bezeichnen, wenn Sie die Anpassung erst von einem
werden, jedoch nicht bei Eigennamen. späteren Zeitpunkt an beantragen wollen.
Bitte verwenden Sie für die einzutragenden Angaben keinen Die Anpassung kann frühestens zum Beginn des vierten Kalender-
Stempelaufdruck. Bei Anschriften bitte kein Postfach angeben. monats verlangt werden, der auf das Inkrafttreten der Anpassungs-
verordnung folgt. Geht der Antrag nach diesem Zeitpunkt ein, so
1. Zuständiges Gericht kann die Abänderung erst von dem Zeitpunkt des Eingangs bei
In dem Anschriftenfeld (oben rechts) bitte das für das Vereinfachte Gericht verlangt werden.
Verfahren zuständige Gericht mit Postleitzahl und Ortsangabe
bezeichnen. Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht, bei dem
der Unterhaltsberechtigte seinen Wohnsitz hat. Ist der Voll- 9. Anpassungsanspruch
streckungstitel bereits im Vereinfachten Verfahren durch einen In Feld 38 ist der bisher gezahlte Unterhaltsbetrag einzusetzen. Ist
Beschluß abgeändert worden (siehe dazu auch unten Nr. 6), so ist in dem Titel für spätere Zeiträume die Zahlung erhöhter Unter-
das Amtsgericht ausschließlich zuständig, das diesen Beschluß haltsbeträge festgelegt, so sind diese in die Felder 40 und 43 und
erlassen hat. der jeweilige Zahlungsbeginn in die Felder 41 und 44 einzutragen.
Die künftigen Unterhaltsbeträge, die sich aus der nunmehr be-
2. Bezeichnung des (der) Minderjährigen gehrten Anpassung ergeben, brauchen Sie in den Feldern 39, 42
In den Feldern 01 bis 05 bitte den Minderjährigen bezeichnen, für und 45 nur anzugeben, wenn die gewünschte Anpassung geringer
den der Unterhalt zu zahlen ist. Im Regelfall ist der Minderjährige ist als die nach der Anpassungsverordnung sich ergebenden
zugleich auch der Antragsteller und insoweit zusätzlich die Beträge.
Erklärung zu 49 anzukreuzen.
Sind in einem Vollstreckungstitel die Unterhaltsrenten für mehrere 10. Erstattungsfähige Kosten
Minderjährige geregelt, so ist für jeden von ihnen ein gesonderter Erstattungsfähig sind die Kosten, die zur Durchführung des Ver-
Vordrucksatz zu verwenden und in Feld 06 die Gesamtzahl der einfachten Abänderungsverfahrens notwendig waren.
Minderjährigen, für die der Titel abgeändert werden soll, an-
zugeben. 11. Weitere Erklärungen und Anträge
Bitte reichen Sie die Vordrucksätze gemeinsam ein. Können Sie die Erklärung, daß kein anderes (noch nicht abge-
schlossenes) Verfahren zur Abänderung der Unterhaltsrente an-
3. Gesetzlicher Vertreter/ Antragsteller hängig ist, nicht wahrheitsgemäß abgeben, so ist die Erklärung zu
In den Feldern 07 bis 12 ist der gesetzliche Vertreter zu bezeichnen, 51 zu streichen. Der Antrag ist dann allerdings unzulässig und
soweit der Minderjährige selbst Antragsteller ist (siehe dazu vor- müßte vom Gericht zurückgewiesen werden.
stehende Nr. 2).
Ergibt sich jedoch aus dem Vollstreckungstitel, daß die Unterhalts- 12. Beilagen
leistung von einer anderen Person als dem Minderjährigen (z.B. Bitte fügen Sie dem Antrag die oben unter Nr. 6 bezeichneten Voll-
von einem Elternteil) im eigenen Namen (also nicht als Vertreter) streckungstitel in Ausfertigung bei. Handelt es sich um ein Urteil,
geltend zu machen ist, so ist diese Person in den Feldern 07 bis 12 so ist dieses grundsätzlich in vollständig abgefaßter Form bei-
zu bezeichnen und die Erklärung zu 50 anzukreuzen. zufügen.
996 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I
Fundstellennachweis B
Völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR
Abgeschlossen am 31. Dezember 1976
Format DIN A 4 - Umfang 440 Seiten
Der Fundstellennachweis B
enthält die von der Bundesrepublik Deutschland
und ihren Rechtsvorgängern
abgeschlossenen völkerrechtlichen Vereinbarungen
sowie die Verträge mit der DDR,
die im Bundesgesetzblatt, Bundesanzeiger
und deren Vorgängern veröffentlicht wurden
und die - soweit ersichtlich - noch in Kraft sind
oder sonst noch praktische Bedeutung haben können.
Einzelstücke können zum Preise von
je DM 18,- zuzüglich je DM 1,40 Porto und Verpackungsspesen gegen Voreinsendung
des Betrages auf Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt" Köln 3 99-509 bezogen werden.
Im Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 %.
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz
Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn
Im Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht.
Im Bundesgesetzblatt Teil II werden .rölkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und
Bekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht.
Bezugs b e d Ing u n gen : Laufender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres
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preis ist die Mehrwertsteuer enthalten I der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 0/o.