693
Bundesgesetzblatt
Teil I Z 1997 A
1977 Ausgegeben zu Bonn am 13. Mai 1977 Nr. 28
Tag Inhalt Seite
6. 5. 77 Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das Mahnverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 693
21. 4. 77 Anordnung zur Ubertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchs-
bescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis
im Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen . . . . . . . . . . . 719
2030-14-26, 2030-13-10
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 20 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 720
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 720
Verordnung
zur Einführung von Vordrucken für das Mahnverfahren
Vom 6. Mai 1977
Auf Grund des durch Artikel 1 Nr. 95 der Verein- Lesbarkeit der Durchschriften gewährleis1tet ist.
t achungsnovelle vom 3. Dezember 1976 (BGBl. I Durchschreibemittel, die sich nicht aus dem Durch-
S. 3281) eingefügten § 703 c Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 2 schreibesatz entfernen lassen (selbstdurchschreiben-
der Zivilprozeßordnung in der im Bundesgesetzblatt des Papier), dürfen verwendet werden, wenn der
Teil III, Gliederungsnummer 310-4, veröffentlich- Vordruck nicht durch Postsendung an das Gericht
ten bereinigten Fassung wird mit Zustimmung des übermittelt wird oder wenn er durch ausreichende
Bundesrates verordnet: Verpackung vor Durchdrucken während der Uber-
mittlung geschützt wird. Das gleiche gilt für eine
§1 Ausführung des Durchschreibes.aitzes ohne den in
Vordrucke für die nichtmaschinelle Bearbeitung den Trägerblättern für das Durchschreibemittel vor-
gesehenen Abriß.
(1) Für Mahnverfahren bei Gerichten, die die Ver-
fahren nicht maschinell bearbeiten, werden einge- (3) Folgende Abweichungen von dem in Anlage 1
führt bestimmten Vordruck sind zulässig:
1. der in Anlage 1 bestimmte Vordruck für den
1. Der Verwender kann den Vordruck ohne das
Vorblatt, ohne die das Vorblatt betreffenden
Mahn- und den Vollstreckungsbescheid,
Nummern auf Blatt 1, ohne den Hinweis auf die
2. der in Anlage 2 bestimmte Vordruck für den Ausfüllhinweise im letzten Satz der Zustellungs-
Widerspruch. nachricht, ohne die diese Ausfüllhinweise betref-
Dies gilt nicht für Mahnverfahren, in denen der fenden Nummern auf der Vorderseite des Blat-
Mahnbescheid im Ausland oder nach Arti~el 32 des tes 3 und ohne die Ausfüllhinweise auf der Rück-
Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut vom seite des Blattes 3 ausführen lassen.
3. August 1959 (BGBl. 1961 II S. 1183, 1218) zuzustel- 2. Verwender, für die der zur Bezeichnung der
len ist. gesetzlichen Vertreter vorgesehene Raum nicht
1ausreicht, können die Bezeichnung der gesetzli-
(2) Der in Anlage 1 bestimmte Vordruck ist als
chen Vertreter auf der Rückseite der Blätter 1 bis
Durchschreibesatz im Format DIN A 4 auszuführen.
5 eindrucken liassen. In diesen Fällen muß auf der
Das Papiergewicht ,soll mindestens 60 g/m2 betra-
Vorderseite dieser Blätter ein entsprechender
gen. Für Blatt 1 soll hellgrünes (DIN 19300), für Blatt
Hinweis eingedruckt sein.
3 hellgelbes (DIN 19300) Papier, für die übrigen
Blätter weißes Papier verwendet werden. Das 3. Der Verwender kann den Abschnitt, der auf dem
Durchschreibemittel muß so beschaffen sein, daß die Blatt 1 durch die Nummern 3 bis 7 bezeichnet ist,
694 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I
in den Blättern 1 bis 5 abweichend von der vorge- daß die Blätter 1 und 2 einen gefalteten Bogen
sehenen Einteilung ausführen lassen, wenn diese bilden oder durch ein Bindemittel miteinander ver-
Einteilung für seine Angaben nicht zweckmäßig bunden sind.
ist und durch die abweichende Einteilung das §2
Verständnis des Vordrucks nicht erschwert wird. Berlin-Klausel
4. Änderungen der auf dem Vorblatt und auf der Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
Rückseite des Blattes 3 angeführten gesetzlichen leitungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 11 der
Gebühren und Auslagen können berücksichtigt Vereinfachungsnovelle auch im Land Berlin.
werden, ohne daß es einer Änderung dieser Ver-
ordnung bedarf. §3
Inkrafttreten
(4) Der in Anlage 2 bestimmte Vordruck soll auf
hellrotem Papier in der Weise ausgeführt werden, Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1977 in Kraft.
Bonn, den 6. Mai 1977
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Vogel
Nr. 28 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. Mai 1977 695
Anlage 1
Vorblatt
Vordruck für den Mahn· und den Vollstreckungsbescheid
Dieses Vorblatt bitte abtrennen. Sie können die Rückseite als Entwurfsblatt benutzen.
Ausfüllhinweise G) Vorgerichtliche Kosten sind z. B. die Kosten für eine Ermittlung des
Der Vordrucksatz kann nur mit einer Schreibmaschine ordnungsgemäß Aufenthalts des Antragsgegners.
ausgefüllt werden. Sollte Ihnen eine solche nicht zur Verfügung stehen,
trennen Sie bitte das Blatt 1 ab und füllen nur dieses in Blockschrift aus. Reichen @ Kosten des Verfahrens
Sie dann das Blatt 1 und den restlichen Vordrucksatz mit dem Kohlepapier [I] Die Gerichtskosten, dies sind die Gerichtsgebühr und der Auslagen-
(s. dazu unten unter „Weiteres Verfahren") ein. betrag von 3 DM für die Zustellung des Mahnbescheids an den Antrags-
gegner, sind vorauszuentrichten. Es empfiehlt sich, dafür Kostenmarken
Von Ihnen auszufüllen sind die hellen Felder. Die dunkleren mit Raster zu benutzen. Diese sind bei allen Gerichten erhältlich und sollen rechts
unterlegten Felder bitte nicht beschriften.
oben auf Blatt 1 des Vordrucksatzes in dem dafür vorgesehenen Feld
Bei ausnahmsweise nicht ausreichendem Schreibraum können Sie ein aufgeklebt werden. Die Gerichtsgebühr (s. die folgende Tabelle) richtet
besonderes Blatt benutzen. Dieses bitte 4-fach beifügen und in dem be- sich nach dem Wert der Hauptforderung ohne Zinsen und Kosten.
treffenden Feld auf das Blatt hinweisen. Bei mehreren Antragsgegnern (s. oben zu ® und ©) entsteht die
Gerichtsgebühr nur einmal, jedoch sind je Antragsgegner 3 DM für die
Zu den Nummern auf Blatt 1 des Vordrucksatzes Zustellung hinzuzurechnen und vorauszuentrichten.
G) Hie~ sind Postleitzahl und Ort des für das Mahnverfahren zuständigen
-Wert der Haupt- Gerichts- Wert der Haupt-
Gerichts einzutragen. Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht, in Gerichts- Wert der Haupt- Gerichts-
dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz/Geschäftssitz hat. forderung bis gebühr forderung bis forderung bis gebühr
gebühr
einschl. einschl. einschl.
® Zur Bezeichnung des Antragsgegners in der Form der Postanschrift
bitte Vorname und Name (wenn nötig auch Beruf, Zusätze wie „Rentner", 400 10,- 1800 31,- 5800 64,-
.jun." u. dgl.) bzw. Firma oder Behördenname sowie Straße, Hausnummer, 500 11,50 1900 32,- 6200 67,-
Postleitzahl, Ort (Zustellpostamt) so genau angeben, daß Verwechs- 600 13,50 2000 33,- 6600 70,-
lungen ausscheiden. Postfachangabe ist unzulässig. 700 15,- 2300 35,50 7000 73,-
800 16,50 2600 38,- 7400 76,-
Bei Gesellschaften und juristischen Personen (z. B. oHG, KG, GmbH, 900 18,- 2900 40,50 7800 78,50
AG) den Vertretungsberechtigten bitte im Anschriftenfeld mit anführen;
1000 19,50 3200 43,- 8200 81,-
und zwar anschließend an die Firma oder den Namen überleitend mit 1100 21,- 3500 45,50 8600 83,50
den Worten „vertreten durch ... ". 1200 22,50 3800 48,- 9000 86,- ·
Bei nichtprozeßfähigen natürlichen Personen (z. B. Minderjährigen) 1300 24,- 4100 50,50 9500 88,50
Im Anschriftenfeld nur den gesetzlichen Vertreter (z. B. die Eltern, den 1400 25,50 4400 53,- 10000 91,-
Vormund oder Pfleger) bezeichnen. Der Antragsgegner wird in diesen 1500 27,- 4700 55,50
über 10000 Gebühr
Fällen in dem Leerfeld in der Zeile bei© bezeichnet (z.B. mit den Worten 1600 28,50 5000 58,- beim
.gegen Ihren bei Ihnen wohnenden Sohn .. ,", .gegen Ihr Mündel. .. "). 1 700 30,- 5400 61,- Amts·
Das Wort .,- Sie-" in der Zeile bei © ist in diesen Fällen zu streichen. gericht
Alle Angaben
in DM . erfragen
Richtet sich der Antrag gegen mehrere Antragsgegner (z. B. gegen
Eheleute), so ist für jeden der Antragsgegner ein eigener Vordrucksatz
auszufüllen und in dem Kästchen bei@ jeweils die Zahl der ausgefüllten ~ Auslagen des Antragstellers sind· z.B. die Kosten dieses Vordruck-
Vordrucksätze (z.B. bei Eheleuten als Antragsgegner die Zahl .2") anzu-
satzes und das Porto für die Einsendung an das Gericht.
geben. Im Anschriftenfeld ® wird in jedem Vordrucksatz nur ein Antrags- @] bis [&] Nur von Rechtsanwälten oder Rechtsbeiständen auszufüllen.
gegner bezeichnet. Auf die übrigen Gegner wird in der Zeile bei ©
hingewiesen, und zwar anschließend an das Wort.,- Sie-" mit dem Wort
„und ... ", so daß es z.B. bei Eheleuten in dem Vordrucksatz für den Mann ® Zur Frage der Gegenleistung müssen Sie sich erklären; sonst kann Ihr
heißt „gegen - Sie - und Ihre Ehefrau ... ", in dem Vordrucksatz für die Antrag zurückgewiesen werden.
Frau .,~egen - Sie - und Ihren Ehemann ... ". Beachten Sie bitte auch
die weiteren Hinweise unten zu© und zu® unter [I]. @ Anzukreuzen ist das Gericht, das für die Geltendmachung des Anspruchs
sachlich zuständig wäre; dies ist für Ansprüche bis zu 3000 DM,
® Genaue Bezeichnung des Antragstellers nach Vorname, Name, Beruf, für Ansprüche aufgrund eines Mietverhältnisses und für Unterhaltsan-
bzw. mit der Firma, ferner nach Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort sprüche das Amtsgericht, im übrigen grundsätzlich das Landgericht.
sowie genaue Bezeichnung des etwaigen gesetzlichen Vertreters und Als örtlich zuständig einzutragen ist das Gericht, bei dem der Antrags-
Prozeßbevollmächtigten. Eine Bezugnahme auf die Bezeichnung im An- gegner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat; dies ist in der Regel
schriftenfeld bei @ ist unzulässig. Vergessen Sie bitte nicht, Ihr Konto das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsgegner wohnt oder seinen
mit Bankleitzahl anzugeben. Geschäftssitz hat.
© Vgl. die Erläuterungen zu ®· Gesamtschuldnerschaft (§ 421 BGB)_
kann nur bei mehreren Schuldnern in Betracht kommen; sie kann in der @ Wiederholen Sie hier bitte Ihre Anschrift. Auf die Angaben bei @ darf
Regel angenommen werden, wenn sich die Antragsgegner gemein- nicht Bezug genommen werden:
schaftlich zur Zahlung verpflichtet hatten. In diesem Falle können Sie
die ganze Forderung einschl. Zinsen und Kosten (s. bei @) gegen jeden @ Anzukreuzen, wenn im Falle des Widerspruchs das streitige Verfahren
Antragsgegner geltend machen, bis die Zahlung bewirkt ist. durchgeführt werden soll.
@ Typische Anspruchsbezeichnungen sind z.B.:
@ Nur von einem Prozeßbevollmächtigten anzukreuzen .
.,Warenkauf wie Rechnung/Kontoauszug vom ... "
.,Versicherungsprämien für die Zeit vom ... bis ... "
.Dienst-/Werkleistung gemäß Rechnung vom ... "
@ Nur bei mehreren Antragsgegnern auszufüllen (s. oben letzter Absatz
zu®) .
.,Reparaturen gemäß Rechnung vom ... "
.,Miet~/Pacht für Wohnung/Geschäftsräume in ... für die Zeit vom ... Im Urkunden-, Wechsel- oder Scheckmahnverfahren wird über der Über-
bis ... schrift „Mahnbescheid" das Wort .Urkunden-", .,Wechsel-" oder „Scheck-"
.,Ärztliche/Zahnärztliche Leistung gemäß Rechnung vom ... " hinzugefügt. Die Bezeichnung der Urkunde ist in dem Feld für die Bezeich-
.,Lehrgang/Unterricht gemäß Vertrag vom ... für die Zeit vom ... b.is .•. " nung des Anspruchs vorzunehmen .
.,Darlehnsrückzahlung gemäß Vertrag vom ... "
.Schaden aus Unfall/Vorfall vom ... "
.,Schaden aus Verletzung/Nichterfüllung des Vertrags vom ... " Weiteres Verfahren
.,Rückständiger Unterhalt für die Zeit vom ... bis ... "
.Mitgliedsbeitrag für die Zeit vom ... bis ... " Sollten Sie den Vordrucksatz durch die Post an das Gericht übermitteln,
.Zeitungs-/Zeitschriftenbezug für die Zeit vom ... bis ... " trennen Sie bitte die einliegenden Kohlepapierblätter an dem Abriß (etwa
2 cm unter dem oberen Rand) heraus. Reststreifen bitte in dem Vordruck-
Auch sonstigen Anspruch unverwechselbar, d. h. vor allem mit Zeit- satz lassen. Verbleiben die Kohlepapierblätter im Vordrucksatz oder besteht
angabe, so genau wie möglich bezeichnen. dieser aus selbstdurchschreibendem Papier, schützen Sie den Vordrucksatz
bitte durch eil'!.e geeignete Verpackung (Kartoneinlage) vor Durchdrucken
® Bei mehreren Ansprüchen ist als Hauptforderung deren Gesamtsumme während der Ubermittlung.
einzutragen; bitte geben Sie die Einzelbeträge in Feld 5 an, soweit es
sich bei diesen nicht um Rechnungsposten einer dem Antragsgegner Vom Gericht erhalten Sie, wenn Ihr Antrag ordnungsgemäß ausgefüllt ist
bereits vorliegenden Zusammenstellung (z. B. Rechnung, Kontoauszug) und keine Schwierigkeiten bei der Zustellung an den Antragsgegner auftreten,
handelt. Zinsen bitte genau bezeichnen nach dem Zinsfuß(., ... % jähr- zunächst die Zustellungsnachricht (sieh.e rechts oben auf Blatt 3 des
lich/monatlich"), dem zu verzinsenden Geldbetrag (.,aus ... DM") und Vordrucksatzes).
dem Zeitraum (.,vom .... bis ... ", .,ab ... "). Wie dann zu verfahren ist, entnehmen Sie dieser Nachricht.
696 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I
Der Antrag wird gerichtet
an das
Entwurfsblatt
Amtsgericht
Plz, Ort Geschäftsnummer des Amtsgerichts
Bei Schreiben an das Gericht stets angeben
0
@) -Antragsgegrier/ges. Vertreter
Plz
·················· ·······································.. ··························
Ort
@ Antragsteller, ges. Vertreter, Prozeßbevollmächtigte(r); Bankverbindung
'-··-··--·--"-"---------------------------------~
© macht gegen -Sie - O als Gesamt-
schuldner
@ folgenden Anspruch geltend (genaue Bezeichnung, insbes. mit Zeitangabe): Geschäftszeichen
des Antragstellers:
® Hauptforderung Zinsen
DM
~--- -------------
G) Vorgerichtliche
Kosten
DM
Gerichtskosten Auslagen d. Antrags!. Gebühr d. Prozeßbev. Auslagen d. Prozeßbev. MWSt. d. Prozeßbev.
® Kosten dieses
Verfahrens
1 2 3 4 5
(Summelilbis@J)DM DM DM DM
® Gesamtbe-
trag
DM zuzügl. der Zinsen abhängig; diese ist aber bereits erbracht.
Das Gericht hat nicht geprüft, ob dem Antragsteller der Anspruch zusteht. Es fordert Sie hiermit auf, innerhalb von zwei Wachen
seit der Zustellung dieses Bescheids e n t w e d er die vorstehend bezeichneten Beträge, soweit Sie den geltend gemachten
Anspruch als begründet ansehen, zu begleichen oder dem (oben bezeichneten) Gericht auf einem Vordruck der beigefügten Art
(s. Hinweis dazu auf der Rückseite) mitzuteilen, ob und in welchem Umfang Sie dem Anspruch widersprechen.
Werden die geforderten Beträge nicht beglichen und wird auch nicht Widerspruch erhoben, kann der Antragsteller nach Ablauf der
Frist einen Vollstreckungsbescheid erwirken, aus dem er die Zwangsvollstreckung betreiben kann. Ein streitiges Verfahren in Ihrem
@ • Amtsgericht O Landgericht •
allgemeinen Gerichtsstand wäre nach Angabe des Antragstellers durchzuführen vor dem
Landgericht -Kammer
für Handelssachen- in
Plz, Ort
An dieses Gericht, dem eine Prüfung seiner Zuständigkeit vorbehalten bleibtL,-w-i-rd-d-ie_S_a_c_h_e_i_m_F_a_lle-1h_r_e_s~W~i~d-e-rs_p_r_u_c-,-h_s_a""'b_g_e_g_e""'b_e_n_.
Ort, Datum
Anschrift des Antragstellers/Vertreters/Prozeßbevollmächtigten
,-----------------------=------~
Antrag
@ Es wird beantragt, aufgrund der vor-
stehenden Angaben einen Mahnbe-
scheid zu erlassen.
Im Falle des Widerspruchs wird die Durch-
führung des streitigen Verfahrens vor dem
vorstehend bezeichneten Gericht beantragt.
Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird
versichert.
Hier die Zahl der ausgefüllten Vordrucke ange-
ben, falls sich der Antrag gegen mehrere
Antragsgegner richtet.
Nr. 28 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. Mai 1977 697
Der Antrag wird gerichtet
an das
Amtsgericht
Plz, Ort Geschäftsnummer des Amtsgerichts
Bei Schreiben an das Gericht stets angeben
CD
@ ---Äiifragsgegner/ges. Vertreter--
Plz Ort
® Antragsteller, ges. Ver1re1or, Prozeßbevollmächtigte(r); Bankverbindung
(4) macht gegen -Sie - O als Gesamt-
schuldner
Geschäftszeichen
® folgenden Anspruch geltend .(genaue Bezeichnung, insbes. mit Zeitangabe): des Antragstellers:
Hauptforderung Zinsen
®
DM
G) Vorgerichtliche
Kosten
DM
0) Kosten dieses - jJ G~richts-k;;;;,;-· -- -- FAuslag~n c1: A;;·;;:;;g;;i:- 3 Gebühri ·p;;;-~;;"ilbe~-:- 4 Auslagen d. Prozeßbev. 5 MWSt. d. Prozeßbev.·
Verfahrens
(SummeWbis[fil)DM DM DM DM DM DM
® Gesamtbe-
trag abhängig; diese ist aber bereits erbracht.
DM zuzügl. der Zinsen
Das Gericht hat nicht geprüft, ob dem Antragsteller der Anspruch zusteht. Es fordert Sie hiermit auf, innerhalb von zwei Wochen
seit der Zustellung dieses Bescheids e n t w e d er die vorstehend bezeichneten Beträge, soweit Sie den geltend gemachten
Anspruch als begründet ansehen, zu begleichen oder dem (oben bezeichneten) Gericht auf einem Vordruck der beigefügten Art
(s. Hinweis dazu auf der Rückseite) mitzuteilen, ob und in welchem Umfang Sie dem Anspruch widersprechen.
Werden die geforderten Beträge nicht beglichen und wird auch nicht Widerspruch erhoben, kann der Antragsteller nach Ablauf der
Frist einen Vollstreckungsbescheid erwirken, aus dem er die Zwangsvollstreckung betreiben kann. Ein streitiges Verfahren in Ihrem
@ • •
allgemeinen Gerichtsstand wäre nach Angabe des Antragstellers durchzuführen vor dem
Amtsgericht Landgericht • Landgericht -Kammer
für Handelssachen- · in
Plz, Ort
An dieses Gericht, dem eine Prüfung seiner Zuständigkeit vorbehalten blei btL,-w-i-rd-d-ie--=S-a_c_h_e_i_m_F_a_lle--=lc-hr-e-s-,W~i--cd-e-rs_p_r_u_c-:-h-s-a-=b-g_e_g_e-=b-e_n_ •
..................... ,.......... ,........... ,...... R~~h·i~ji1·~ ~·;···· ········· ....... ,........................... .
9
Ort, Datum
Anschrift des Antragstellers/Vertreters/Prozeßbevollmächtigten
Es wird beantragt, aufgrund der vor•
stehenden Angaben einen Mahnbe•
scheid zu erlassen.
Im Falle des Widerspruchs wird die Durch·
führung des streitigen Verfahrens vor dem
vorstehend bezeichneten Gericht beantragt.
Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird
versichert.
Hier die Zahl der ausgefüllten Vordrucke ange~
ben, falls sich der Antrag gegen mehrere
Antragsgegner richtet.
[-e I a tl 1: Antrag und _Urschrift] Unterschrift des Antragstellers/Vertreters/Prozeßbevollmächtigten
698 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I
Rückseite
Nr. 28 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. Mai 1977 699
·····························································································································!
i
E
: ! \
i _____________ L_ -------- - ------------,lbri/l----7
Durchschreibemittel
Die durchschreibende Fläche ist auf der
Rückseite durch Einschwärzung bezeichnet.
700 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I
0.,
(,J
3
3
Nr. 28 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. Mai 1977 701
- ------~--------------------------------------i
Amtsgericht
Plz, Ürl ····G~-~·;;;;;i1;~~ ;;,;;;~;· d-~;·Ä ;;;1;9~;i~h1;···
Bei Schreiben an das Gericht stets angeben
1
7
_J
Mahnbescheid . _ Datum des Mahnbescheids
Antragsteller, ges. Vc,rtrcter, Proteßbevollmachligte(r); Bankverbindung
macht gegen -Sie - D als Gesamt-
schuldner
- ---------- - - - - - - - - - - - - ~
folgenden Anspruch geltend: Geschäftszeichen
des Antragstellers:
Hauptforderung Zinsen
DM
Vorgerichtliche
Kosten
DM
Kosten dieses 1 Gerichtskosten 2 Auslagen d. Antrags!. 3 Gebühr d. Prozeßbev. 4 Auslagen d. Prozeßbev. 5 MWSt~dy;:;;~.;ßbev. -
Verfahrens
Gesamlbe---
(SummeWbistfil)DM DM
---------+-------------------'--------~------~--------
DM DM DM
~tr_a_g____D __ M zuzügl. der Zinsen abhängig; diese ist aber bereits erbracht.
Das Gericht hat nicht geprüft, ob dem Antragsteller der Anspruch zusteht. Es fordert Sie hiermit auf, innerhalb von zwei Wochen
seit der Zustellung dieses Bescheids e n t w e d er die vorstehend bezeichneten Beträge, soweit Sie den geltend gemachten
Anspruch als begründet ansehen, zu begleichen oder dem (oben bezeichneten) Gericht auf einem Vordruck der beigefügten Art
(s. Hinweis dazu auf der Rückseite) mitzuteilen, ob und in welchem Umfang Sie dem Anspruch widersprechen.
Werden die geforderten Beträge nicht beglichen und wird auch nicht Widerspruch erhoben, kann der Antragsteller nach Ablauf der
Frist einen Vollstreckungsbescheid erwirken, aus dem er die Zwangsvollstreckung betreiben kann. Ein streitiges Verfahren in Ihrem
• • Landgericht •
allgemeinen Gerichtsstand wäre nach Angabe des Antragstellers durchzuführen vor dem
Amtsgericht Landgericht -Kammer
für Handelssachen- in
Plz, Ort
An dieses Gericht, dem eine Prüfung seiner Zuständigkeit vorbehalten bleibt'-,-w-i-rd-d-ie_S_a_c_h_e_i_m_F_a_lle-lh_r_e_s_W_i_d_e-rs_p_r_u_c_h_s_a-,b_g_e_g_e-,b_e_n~.
Ausgefertigt
gc1. ........ . ...... .
Rechtspfleger Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
Beachten Sie bitte die Hinweise auf der Rückseit•
- -··- -- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - ~ ~
702 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I
Hinweise des Gerichts
Zahlungen Erhebung des Widerspruchs
Falls Einwendungen gegen den Anspruch bestehen, können
Zahlungen aufgrund des Mahnbescheids - gleichgültig, ob Sie sich gegen diesen zur Wehr setzen, indem Sie Wider-
sie die Hauptforderung, die Zinsen oder die Kosten betreffen - spruch erheben.
sind n u r an den Antragsteller zu richten. Sollten Sie den Anspruch nicht bestreiten können, ist ein
Widerspruch zwecklos und verursacht Ihnen weitere Kosten.
Das Gericht kann Ihre Zahlung nicht entgegennehmen. Widersprechen Sie dem Anspruch daher nur, wenn Sie
glauben, nicht oder noch nicht zur Zahlung verpflichtet zu
Zahlen Sie an den Antragsteller unmittelbar oder auf das von sein, oder wenn Sie durch Ihr Verhalten nicht Veranlassung
ihm bezeichnete Konto. zu dem anhängigen Mahnverfahren gegeben haben.
Holen Sie nötigenfalls umgehend den Rat eines Rechts-
anwalts oder einer sonstigen zur Rechtsberatung befugten
Person oder Stelle ein, bevor Sie den Widerspruch erheben.
Zahlungsaufschub, Ratenzahlung Der Widerspruch soll mit einem Vordruck der beigefügten
Art erhoben werden. Der Vordruck ist bei jedem Amtsgericht
erhältlich und wird dort, wenn Sie es wünschen, auch aus-
Zahlungsunfähigkeit befreit nicht von der Verpflichtung, eine
gefüllt.
Schuld zu bezahlen. Ein W i d er s p r u c h kann selbst dann
nicht auf Zahlungsunfähigkeit gestützt werden, wenn diese Zu richten ist der Widerspruch an das Amtsgericht, das
auf Krankheit, Erwerbslosigkeit oder anderen Notlagen be- den umseitigen Mahnbescheid erlassen hat, n i c h t an das
ruht. Gericht, vor dem das streitige Verfahren durchzuführen ist.
Macht der Antragsteller den Anspruch gegen mehrere An-
tragsgegner (z. 8. gegen Eheleute) geltend und wollen
Zahlungsaufschub oder Ratenzahlung kann nur der Antrag-
sämtliche Antragsgegner widersprechen, so genügt es, wenn
steller bewilligen.
nur ein Vordruck für den Widerspruch benutzt wird. Der
Vordruck muß dann jedoch von a 11 e n Antragsgegnern oder
Wenn Sie die Zahlung zur Zeit nicht voll aufbringen können, von dem gemeinsamen Prozeßbevollmächtigten (z.B. Rechts-
empfiehlt es sich, mit dem Antragsteller oder seinem Prozeß- anwalt) unterschrieben werden.
bevollmächtigten zu verhandeln. Verhandlungen führen er-
Weiteres Verfahren nach Widerspruch
fahrungsgemäß häufig zum Erfolg, wenn eine Teilzahlung
angeboten wird. Das Gericht, das den Mahnbescheid erlassen hat, gibt die
Sache im Falle des rechtzeitigen Widerspruchs erst zur
Durchführung des streitigen Verfahrens ab, wenn der Antrag-
Das erkennende Gericht kann Ihnen keinen Zahlungsauf- steller einen weiteren Kostenvorschuß gezahlt hat. Es ergeht
schub und keine Ratenzahlung bewilligen. dann noch eine besondere Nachricht über die Abgabe.
Nr. 28 Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. Mai 1977 703
i
E
E
I
Abriß
Durchschreibemittel
Die durchschreibende Fläche ist auf der
Rückseite durch Einschwärzung bezeichnet.
704 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I
Nr. 28 Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. Mai 1977 705
Amtsgericht
Plz, Ort • ·G~-~~hiiii·~-~~·;;,·;;;~;·d~;·;;,;;;i'~·9~;i~j;,~····
Bei Schreiben an das Gericht stets angeben
Zustellungsnachricht an den Antragsteller.
In Ihrer Mahnsache ist dem Antragsgegner der Mahnbescheid an dem aus dem
folgenden Vordruckteil ersichtlichen Tag zugestellt worden.
Prüfen Sie, nachdem die mit dem darauffolgenden Tag beginnende Zwei·Wochen-
Frist abgelaufen ist, ob der Antragsgegner die Schuld beglichen hat.
Sollte das nicht der Fall sein und sollte auch nicht Widerspruch eingelegt sein,
können Sie den Erlaß des Vollstreckungsbescheids beantragen.
Verwenden Sie dazu bitte nur diesen Vordruck und beachten Sie die Hinweise
auf der Rückseite.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Vollstreckungsbescheid· zum Mahnbescheid vom
Antragsteller, ges. Vertrnte,, Prornßbovollmächtigte(r); Bankverbindung
macht gegen -Sie - • als Gesamt-
schuldner
------ -- --~---
folgenden Anspruch geltend: Geschäftszeichen
des Antragstellers:
Hauptforderung
DM
Vorgerichtliche
Kosten
DM --- . ---------
Bisherige Kosten des ·;-J Gerichtskosten 4 Auslagen-d.-Prozeßbev. 5 MWSt d. Prozeßbev.
Verfahrens
(Summe[]Jbisffil)DM DM DM DM DM
Gesamtbe-
trag
DM zuzügl. der Zinsen
Auf der Grundlage des Mahnbescheids ergeht Vollstreckungsbescheid
® w.egen vorste-. 1 wegen ®
hender Beträge
abzüglich gezahlter ©
Hinzu kommen folgende weitere Kostenbeträge@ ------~insgesamt (Summe Die Kosten des Ver-
1·G;;;;~h·i;k;~i;;;.~·;i;·~;.... :i ·G-~bli'h/ci·.·p;;~~Bii;;~· .. rJ:,;:~;1~9~~ ..ei ...Pi~~;iib~;: 4 ·Mwiii:"X p;~~~rib;;~·_... · von [jJ bis@ll \:~~f;:e:i~~si~ei~;
I mit 4 %zu verzinsen.
~---------D_M~------------------ _____ DMJ _ _ _ _ _ _ __,::D_:.::M"-----------"D:.::M.:.i.___ _ _ _ ___:D:::.M::.&..__._ _ _ _ __
Datum
AntragCD
7 Eingangsstempel des Gerichts · Es wird beantragt, aufgrund der vor-
henden Angaben Vollstreckungsbescheid
zu erlassen.
Der Antragsgegner hat geleistet
keine Zahlungen. nurdieoben angege,
benen Zahlungen.
Die Auslagen für die Zustellung von Amts
wegen habe ich vorausentrichtet.
Ich beantrage, mir den Bescheid in Ausfer·
tigung zur Zustellung im Parteibetrieb zu
übergeben.
L _J
~i~att~ 'z'~ellungsnachricht: Antrag und Urschrift / Unterschrift des Antragstellers/Vertreters/Prozeßbevollmächtigten
706 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I
Ausfüllhinweise
Der Vordruck kann handschriftlich ausgefüllt werden. Auszufüllen
sind die mit den Nummern G) bis ® bezeichneten Felder. Die
dunkleren (mit Raster unterlegten) Felder bitte nicht beschriften.
G) Der Antrag da r f erst nach Ab I auf der im Mahnbe-
1 7 scheid bestimmten Zwei-Wochen-Frist gestellt werden. Die
Wirkung des Mahnbescheids fällt weg, wenn Sie den Antrag
nicht innerhalb von sechs Monaten seit Zustellung des Mahn-
An das bescheids stellen.
Amtsgericht ........................................................................................... ® Hat der Antragsgegner nichts gezahlt, sind das Kästchen bei
® und das erste Kästchen bei ® anzukreuzen.
® Hier kann in anderen Fällen als Teilzahlung (vgl. dazu ©),
insbesondere bei Teilwiderspruch und Aufrechnung durch den
Antragsgegner, der Teil des Anspruchs bezeichnet werden, für
den der Vollstreckungsbescheid beantragt wird.
__J © Hat der Antragsgegner Teilzahlungen geleistet, sind die Zah-
lungen in dieser Zeile nach Betrag und Datum ihres Eingangs
einzeln (..... DM am ..... , ..... DM am ..... , ..... DM am ..... usw,) zu be-
zeichnen. Bei ® ist in diesem Falle das zweite Kästchen anzu-
kreuzen.
@ Weitere Kosten des Verfahrens
[Il In dieses Feld, falls das Gericht die Zustellung des Voll-
streckungsbescheids veranlassen soll (s. dazu unten zu 0), bitte
den vorauszuentrichtenden Auslagenbetrag von 3 DM für die
Zustellung eintragen. Etwaige andere Auslagen (z. 8. Porto für
die Übersendung dieses Antrags an das Gericht) können Sie
hinzurechnen. Soll gegen mehrere Antragsgegner (vgl. dazu
die Erläuterung im Vorblatt zu ©) Vollstreckungsbescheid er-
gehen, können Sie in jedes Vordruckblatt den Gesamtbetrag
der für die Zustellung vorauszuentrichtenden Auslagenbeträge
eintragen.
I]] bis @l Nur von Rechtsanwälten oder Rechtsbeiständen aus-
zufüllen.
® Vgl. die Erläuterung zu ® und zu©.
(z) Wenn Sie wünschen, daß die Zustellung des Vollstreckungs-
bescheids an den Antragsgegner durch das Gericht veranlaßt
wird, ist dieses Feld anzukreuzen und der Auslagenbetrag von
3 DM für die Zustellung vorauszuentrichten. Sie können den
Betrag hierneben auf der Rückseite in Kostenmarken aufkleben.
Der Betrag kann auch in anderer Weise vorausentrichtet werden,
wenn dem Gericht die Zahlung rechtzeitig nachge\l\fiesen wird.
Wird der Nachweis nicht geführt, übermittelt Ihnen das Gericht
den Vollstreckungsbescheid zur Zustellung im Parteibetrieb
(s. dazu den folgenden Hinweis zu ®).
® In diesem Falle bleibt es Ihrer Entscheidung vorbehalten, ob Sie
die Zustellung durch einen dann gegebenenfalls von Ihnen
zu beauftragenden Gerichtsvollzieher vornehmen lassen.
Nr. 28 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. Mai 1977 707
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'--·-·-·-·-----·-----··-------- ·"'Ioo"'-·-•--··- -···---·- -·----- -------------·--------------------·-·-·-·-·-·-·-·-·-·-·-·-,--·-·-·-·-,
Abriß
Durchschreibemittel
Die durchschreibende Fläche ist auf der
Rückseite durch Einschwärzung bezeichnet.
708 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1917, Teil I
.....
.....
CD
3
3
18mm
Nr. 28 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. Mai 1977 '109
Amtsgericht
Plz, Ort ·······G~~-~hätt;~~-;.;;;;;~;·d~~-Ä;;;i·;9~;i~h1;···
Bei Schreiben an das Gericht stets ange_ben
I_
Antragsgegner/ges. Vertreter _.,. Datum des
~-------~
I Vollstreckungsbescheids
PI, Ort
Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid vom
--------------------'---------~-~--------·
Antragsteller, il""· Vertrntm, Prozeßbevollmächtigte(r); Bankverbindung
macht gegen -Sie - D als Gesamt-
schuldner
folgenden Anspruch geltend: Geschäftszeichen
des Antragstellers:
Hiuptforderung Zinsen
DM
Vorgerichtliche
Kosten
DM -----·-·- ·-·- -~------~------~~-------
Bisherige Kosten des 3 Gebühr d. Prozeßbev. 4 Auslagen d. Prozeßbev. 5 MWSt d. Prozeßbev.
Verfahrens
(Summe[flbist@DM DM DM DM
Gesamtbe- . ---------+-------.::...:.:.:-1----------=-""---------="'-------=.:c.:J~-------
trag
DM zuzügl. der Zinsen
Auf der Grundlage des Mahnbescheids ergeht Vollstreckungsbescheid
wegen vorste· 1 wegen
hender Beträg~
abzüglich gezahlter
insgesamt (Summe Die Kosten des Ver· Dieser Bescheid wurde
von[j] bis@]) fahrens sind ab Er- dem Antragsgegner zu-
laßdieses Bescheids gestellt am:
mit 4 %zu verzinsen.
DM
Ausgefertigt ..
Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
7
L _J
710 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I
Rückseite
(leer)
Nr. 28 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. Mai 1977 711
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CD
I Abriß
Durchschreibemittel
Die durchschreibende Fläche ist auf der
Rückseite durch Einschwärzung bezeichnet.
712 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I
........
CO
3
3
Nr. 28 Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. Mai 1977 713
Amtsgericht
Plz, Ort ·········G~~·~·;;iii,;~~-;;;;;;~;·d·~;·;.;;;;;i·;9~;i~j;·i;····
Bei Schreiben, an das Gericht stets angeben
1
7 -4- Datum des
Vollstreckungsbescheids
' - - - - - - - - - ~1
_J
:zuge·[ am
Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid vom !stellt·
... -·-------------------------------~-~---------
Antragsteller, ges. Vertreter, Prozeßbevollmächtigte(r); Bankverbindung
macht gegen -Sie - D als Gesamt.·
schuldner
folgenden Anspruch geltend: Geschäftszeichen
des Antragstellers:
Hauptforderung Zinsen
DM
Vorgerichtliche
Kosten
DM
Bisherige Kosten des 1 Gerichtskaste~ 4 Auslagen d. Prozeßbev. 5 MWSt. d. Prozeßbev.
Verfahrens
(Summe[f]bis[~])DM DM DM DM DM
Gesamtbe-
trag abhängig; diese ist aber bereits erbracht.
DM zuzügl. der Zinsen
Auf der Grundlage des Mahnbescheids ergeht Vollstreckungsbescheid
~;~:;;, ~;!~~e 1 wegen
abzüglich gezahlter
Hinzu kommen folgende weitere Kostenbeträge insgesamt (Summe Die Kosten des Verfahre·ns sind ab Erlaß
! c;'~;;~"t;·;;k·;;~;::;.;;~·~·1~·9.... 2 .G.~bü"t,/;:i'."i:ii;~~ßb·~~··· 3 A~~i~g~~·-.:i."i:i;;·~~·ßb~;.- 4 ·Mwiii:··;r-p;~~~ß·b~;: von[Il bis@]) dieses Bescheids mit 4 % zu verzinsen.
DM DM DM DM DM
gez ... Ausgefertigt .....
Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
Beachten Sie bitte die Hinweise auf der Rückseite
714 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I
Hinweise des Gerichts
Zahlungen Einlegung des Einspruchs
Gegen den Vollstreckungsbescheid kann innerhalb einer
Zahlungen - gleichgültig, ob sie die Hauptforderung, die Frist von zwei Wochen, die mit der Zustellung des
Zinsen oder die Kosten betreffen - sind n u r an den Antrag- Bescheids beginnt, Einspruch eingelegt werden. Der
steller zu richten. Einspruch ist an das Amtsgericht zu richten, das den um-
seitigen Bescheid erlassen hat, und muß s c h r i f t I ich
Das Gericht kann Ihre Zahlung nicht entgegennehmen. eingelegt werden oder vor dem Urkundsbeamten der Ge-
schäftsstelle eines Amtsgerichts erklärt werden. Wird der
Zahlen Sie an den Antragsteller unmittelbar oder auf das Einspruch ·vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
von ihm bezeichnete Konto; falls Sie von dem Gerichtsvoll- eines anderen als des umseitig bezeichneten Amtsgerichts
zieher dazu aufgefordert werden, zu dessen Händen. erklärt, so beachten Sie bitte, daß die von dem Urkunds-
beamten aufgenommene Erklärung innerhalb der Einspruchs-
frist bei dem umseitig bezeichneten Amtsgericht eingehen
muß.
Zahlungsaufschub, Ratenzahlung
Danach haben Sie, wenn Einwendungen gegen den Anspruch
bestehen, auch jetzt noch Gelegenheit, sich gegen diesen
Zahlungsunfähigkeit befreit nicht von der Verpflichtung, eine zur Wehr zu setzen.
Schuld zu bezahlen. Der Ei n s p r u c h gegen diesen Voll-
streckungsbescheid (s. dazu die Hinweise in der rechten Sollten Sie den Anspruch nicht bestreiten können, ist der
Spalte) kann selbst dann nicht auf Zahlungsunfähigkeit ge- Einspruch zwecklos und verursacht Ihnen weitere Kosten.
stützt werden, wenn diese auf Krankheit, Erwerbslosigkeit Machen Sie daher von dem Einspruch nur Gebrauch, wenn
oder anderen Notlagen beruht. Sie glauben, nicht oder noch nicht zur Zahlung verpflichtet
zu sein, oder wenn Sie durch Ihr Verhalten nicht Veranlassung
Zahlungsaufschub oder Ratenzahlung kann nur der Antrag- zu dem anhängigen Mahnverfahren gegeben haben.
steller bewilligen. Holen Sie nötigenfalls umgehend den Rat eines Rechts-
anwalts oder einer sonstigen zur Rechtsberatung befugten
Wenn Sie die Zahlung zur Zeit nicht voll aufbringen können, Person oder Stelle ein, bevor Sie den Einspruch einlegen.
empfiehlt es sich, mit dem Antragsteller oder seinem Prozeß- Sollten Sie den Anspruch nur zu einem Te i I bestreiten
bevollmächtigten zu verhandeln. Verhandlungen führen erfah- wollen, können Sie den Einspruch auf diesen Teil b e -
rungsgemäß häufig zum Erfolg, wenn eine Teilzahlung ange- schränken. In diesem Fall empfiehlt es sich, den Teil
boten wird. des Anspruchs, den Sie bestreiten wollen, nach dem Teil-
betrag der Hauptforderung und den Nebenforderungen (Zin-
Das erkennende Gericht kann Ihnen keinen Zahlungsauf· sen, vorgerichtliche Kosten, Kosten des Verfahrens) in der
schub und keine Ratenzahlung bewilligen. Einspruchsschrift genau zu bezeichnen.
Nr. 28 Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. Mai 1977 715
Anlage 2
d"s Antragsgel] ners / """· Vertruters /Prozeßbevollm ächtigten
Geschäftsnummer des Amtsgerichts
Bei Schreiben an das Gericht stets angeben
7
An das
Amtsgericht .. ...
Hinweis für den Antragsgegner:
Bitte überlegen Sie sorgfältig, ob Sie im
Recht sind, und beachten Sie die Hinweise
auf der Rückseite des Mahnbescheids.
_J
·-·-•Antcagstelle, (Name) 1 Antragsgegner (Name, Vorname) Datum d. Mahnbescheids
Mahnsache
______ L__
als Prozeßbevollmächtigter des Antrags- als gesetzlicher
G egen den Mahnbescheid erhebe ich Widerspruch gegners. Ordnungsgemäße Bevoll-
mächtigung wird versichert.
Vertreter des
Antragsgegners.
Durchschrift/ Abschrift für den Antragsteller füge ich bei.
Ort, Datum
'---------------------~---- ----------
[~BI a t t 1: Urschrift des Widersprnchs 1
Format: 210 x 192 mm
716 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I
Rückseite
1 - - - - - - - - - ---------- - ----- ----------------- ------------------1
1 1
1 1
1 i
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L-------------------------------------------------------~
Nr. 28 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. Mai 1977 717
r-------------------------------------------------------1
1 1
1, :,,.1···Äosoh,;1t de, '"''"'"'''"'" /g„ V,rtrn1.,,1P,o,eßbe,ollmä,M;g<eo . .................................................... 1,
Geschäftsnummer des Amtsgerichts
Bei Schreiben an das Gericht stets angeben
1 1
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1 1
1 ...... 1
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1 An das 1
1 Amtsgericht....... r--------------. l
1 Hinweis für den Antragsgegner: I
Bitte Rückseite dieses Blattes nicht I
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._ beschriften.
________ ~ 1
1 ........................... ,.... ··········"'·'·········· 1
1 LPlz Ort j
1 _J 1
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-- -----1 .------------------------'
Antragsteller (Name) Antragsgegner (Name, Vorname) Datum d. Mahnbescheids. 1
1
- Mahnsache
1
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~~g~~~~~t~~~~l~~:~~~gäw~ i~~:i~trags-
1
I Gegen den Mahnbescheid erhebe ich Widerspruch t !rt~!~e/~~~her 1
•
1 _____ mächtigung wird versichert. Antragsgegners.
1 D~~\Nide~spru-ch richtet sich gegen . . . .
A h . den nachfolgend bezeichneten Teil des Anspruchs (bitte Teilbetrag der Hauptforderung/
1 d en nspruc insgesamt. Nebenforderung/Zinsen/Kosten genau bezeichnen):
1 - .- ---···· ... ·------·· ................................................................................................................................................................................................................................
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1 Durchschrift/Abschrift für den Antragsteller füge ich bei.
1 Ort, Datum
1
1
j Unterschrift des Antragsgegners/Vertreters/Prozeßbevollmächtigten 1
1 ~----~ 1
1 1 BI a t t 2: Abschrift für Antragsteller 1 1
L-------------------------------------------------------~
718 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I
Rückseite
r-------------------------------------------------------1
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1 Datum 1
1 Amtsgericht . . '----------- 1
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1 L _J 1
1
1
1
1
r- In Ihrer Mahnsache hat der Antragsgegner Widerspruch (s. Rückseite) erhoben am
~ Die Sache wird zur Durchführung des streitigen Verfahrens erst
an das von Ihnen bezeichnete Gericht abgegeben, wenn Sie die
=i Der Widerspruch wird als Einspruch gegen den
bereits verfügten Vollstreckungsbescheid behandelt.
unten berechneten weiteren Kosten vorausentrichtet haben:
...............................
···•···•··•············•················•········•·•············ ···~iie.können zahlen miÜ<·Ö·stenma~k-enT ••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••ou,,,,,,,,,,,, .. ,,,,,,.,,,,,,
Demgemäß wird die Sache zur Durchführung des
Kostenverzeichnis
Freistempler oder auf das Konto t
•
GKG Nr.1005 DM streitigen Verfahrens von Amts wegen abgegeben
Kostenverzeichnis
GKG Nr. 1902 DM
:J an das
Amtsgericht D Landgericht Landgericht
- Kammer für
Handelssachen -
Plz, Ort
Gesamtbetrag
DM
Auf Anordnung 1
1
1
1
1
Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
1
1
1
1
1 1
L-------------------------------------------------------~
Nr. 28 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. Mai 1977 719
Anordnung
zur Ubertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden
und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis
im Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen
Vom 21. April 1977
I. Widerspruch angefochtenen Verwaltungsakt er-
lassen oder den Erlaß eines Verwaltungsakts
Erlaß von Widerspruchsbescheiden abgelehnt hat.
Auf Grund des § 172 des Bundesbeamtengesetzes
in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Januar II.
1977 (BGBI. I S. 1) in Verbindung mit § 126 Abs. 3 Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis
Nr. 2 Satz 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in
Auf Grund des § 174 Abs. 3 des Bundesbeamten-
der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Januar
gesetzes übertrage ich die Vertretung des Dienst-
1977 (BGBl. I S. 21) übertrage ich die Befugnis, über herrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis den in
Widersprüche zu entscheiden, Abschnitt I genannten Behördenleitern, soweit sie
1. im Bereich der Deutschen Bundespost und der nach dieser Anordnung für die Entscheidung über
Bundesdruckerei Widersprüche zuständig sind.
a) den Präsidenten der Oberpostdirektionen,
b) dem Präsidenten des Fernmeldetechnischen III.
Zentralamtes, Vorbehaltsklausel
c) dem Präsidenten des Posttechnischen Zentral- Für besondere Fälle behalte ich mir die Vertre-
amtes, tung des Dienstherrn bei den in Abschnitt II bezeich-
d) dem Präsidenten des Sozialamtes der Deut- neten Klagen vor.
schen Bundespost,
IV.
e) den Rektoren der Fachhochschulen der Deut-
schen Bundespost, Schlußvorschriften .
f) dem Präsidenten der Bundesdruckerei, (1) Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer
soweit diese oder ihnen nachgeordnete Behörden Verkündung in Kraft.
den mit dem Widerspruch angefochtenen Ver- (2) Diese Anordnung findet keine Anwendung auf
waltungsakt erlassen oder den Erlaß eines Ver- Widersprüche und Klagen, die vor ihrem Inkrafttre-
waltungsakts abgelehnt haben, ten erhoben worden sind.
2. im Bereich der Landespostdirektion Berlin (3) Mit dem Inkrafttreten dieser Anordnung treten
außer Kraft:
dem Präsidenten der Landespostdirektion Berlin,
soweit mir die Befugnisse der obersten Dienst- 1. die Anordnung zur Ubertragung von Zuständig-
behörde durch das Gesetz zur Regelung der keiten für Widerspruchsbescheide nach § 126 des
Rechtsverhältnisse der in einzelnen Verwaltungs- Beamtenrechtsrahmengesetzes im Geschäftsbe-
zweigen des Landes Berlin beschäftigten Personen reich des Bundesministers für das Post- .und Fern-
vom 26. April 1957 in der im Bundesgesetzblatt meldewesen vom 16. April 1968 (BAnz. Nr. 78
Teil III, Gliederungsnummer 2030-4, veröffent- vom 24. April 1968),
lichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert 2. die Anordnung über die Vertretung des Bundes
durch Artikel II § 4 des Gesetzes vom 20. Juli bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Ge-
1967 (BGBl. I S. 725), zugewiesen sind und der schäftsbereich des Bundesministers für das Post-
Präsident der Landespostdirektion Berlin oder und Fernmeldewesen vom 16. April 1968 (BGBl. I
eine ihm nachgeordnete Behörde den mit dem s. 322).
Bonn, den 21. April 1977
Der Bundesminister
für das Post- und Fernmeldewesen
K. Gscheidle
720 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 20, ausgegeben am 7. Mai 1977
Tag In h a 1 t Seite
29. 4. 77 Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 4/77 - Zollkontingente für
Walzdraht und Elektrobleche - 1. Halbjahr 1977) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 433
5. 4. 77 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Regierung der Republik der Philippinen über Kapitalhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . 435
14. 4. 77 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Ubereinkommens zum
Schutz von Pflanzenzüchtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 437
14. 4. 77 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 23 der Internatio-
nalen Arbeitsorganisation über die Heimschaffung der Schiffsleute . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 438
20. 4. 77 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Berner Ubereinkunft zum Schutz von
Werken der Literatur und Kunst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 439
25. 4. 77 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Einheits-Dbereinkommens von 1961 über
Suchtstoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 439
25. 4. 77 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zusatzübereinkommens über die Abschaf-
fung der Sklaverei, des Sklavenhandels und sklavereiähnlicher Einrichtungen und Prak-
tiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 440
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
Vorschriften für die Agrarwirtschaft
12. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 748/77 der Kommission zur Festset-
zung der auf G e t r e i d e , M e h 1 e , G r o b g r i e ß und
Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren
Abschöpfungen bei der Einfuhr 13.4. 77 L 91/1
12. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 749/77 der Kommission zur Festset-
zung der Prämien, die den Abschöpfungen bei der Einfuhr für
G e t r e i d e , M e h 1 und M a 1 z hinzugefügt werden 13.4. 77 L 91/3
12. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 752/77 der Kommission über eine
Ausschreibung für die Lieferung von B u t t er o i 1 im Rah-
men der Nahrungsmittelhilfe an Honduras 13.4. 77 L 91/8
12. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 754/77 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von W e i ß - und
Rohzucker 13.4. 77 L 91/11
13. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 755/77 der Kommission zur Festset-
zung der auf Getre'ide, Mehle, Grobgrieß und
Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren
Abschöpfungen bei der Einfuhr 14.4. 77 L 92/1
720 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 20, ausgegeben am 7. Mai 1977
Tag In h a 1 t Seite
29. 4. 77 Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 4/77 - Zollkontingente für
Walzdraht und Elektrobleche - 1. Halbjahr 1977) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 433
5. 4. 77 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Regierung der Republik der Philippinen über Kapitalhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . 435
14. 4. 77 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Ubereinkommens zum
Schutz von Pflanzenzüchtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 437
14. 4. 77 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 23 der Internatio-
nalen Arbeitsorganisation über die Heimschaffung der Schiffsleute . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 438
20. 4. 77 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Berner Ubereinkunft zum Schutz von
Werken der Literatur und Kunst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 439
25. 4. 77 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Einheits-Dbereinkommens von 1961 über
Suchtstoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 439
25. 4. 77 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zusatzübereinkommens über die Abschaf-
fung der Sklaverei, des Sklavenhandels und sklavereiähnlicher Einrichtungen und Prak-
tiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 440
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
Vorschriften für die Agrarwirtschaft
12. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 748/77 der Kommission zur Festset-
zung der auf G e t r e i d e , M e h 1 e , G r o b g r i e ß und
Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren
Abschöpfungen bei der Einfuhr 13.4. 77 L 91/1
12. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 749/77 der Kommission zur Festset-
zung der Prämien, die den Abschöpfungen bei der Einfuhr für
G e t r e i d e , M e h 1 und M a 1 z hinzugefügt werden 13.4. 77 L 91/3
12. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 752/77 der Kommission über eine
Ausschreibung für die Lieferung von B u t t er o i 1 im Rah-
men der Nahrungsmittelhilfe an Honduras 13.4. 77 L 91/8
12. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 754/77 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von W e i ß - und
Rohzucker 13.4. 77 L 91/11
13. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 755/77 der Kommission zur Festset-
zung der auf Getre'ide, Mehle, Grobgrieß und
Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren
Abschöpfungen bei der Einfuhr 14.4. 77 L 92/1
Nr. 28 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. Mai 1977 721
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
13. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 756/77 der Kommission zur Festset-
zung der Prämien, die den Abschöpfungen bei der Einfuhr für
G e t r e i d e , M e h 1 und M a 1 z hinzugefügt werden 14.4. 77 L 92/3
13. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 757/77 der Kommission zur Fests,et-
zung der bei R e i s und B r u c h r e i s anzuwendenden
Abschöpfungen bei der Einfuhr 14.4. 77 L 92/5
13. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 758/77 der Kommission zur Festset-
zung der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen bei der
Einfuhr für R e i s und B r u c h r e i s 14.4. 77 L 92/7
13. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 761/77 der Kommission zur .Änderung
der bei der Einfuhr von G e t r e i d e - und R e i s v e r a r -
bei tun g s erze u g n iss e n zu ,erhebenden Abschöpfun-
gen 14.4. 77 L 92/15
13. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 762/77 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von W e i ß - und
Rohzucker 14.4. 77 L 92/17
13. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 763/77 der Kommission zur Festset-
zung des Betrages der Beihilfe für D 1 s a a t e n 14.4. 77 L 92/18
13. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 764/77 der Kommission zur Festset-
zung des Weltmarktpreises für R a p s - und R ü b s e n -
s amen 14.4. 77 L 92/20
13. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 765/77 der Kommission zur .Änderung
der Erstattung bei der Ausfuhr von D 1 s a a t e n 14.4. 77 L 92/22
14. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 766/77 der Kommission zur Festset-
zung der auf G e t r e i d e , M e h 1 e , G r o b g r i e ß und
Fe in g rie ß von Weizen oder Roggen anwendbaren
Abschöpfungen bei der Einfuhr 15.4. 77 L 93/1
14. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 767/77 der Kommission zur Festset-
zung der Prämien, die den Abschöpfungen bei der Einfuhr für
G e t r ,e i d e , M e h 1 und M a 1 z hinzugefügt werden 15.4. 77
14. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 768/77 der Kommission zur Festset-
zung der Mindestabschöpfung bei der Einfuhr von O 1 i v e n -
öl 15.4. 77 L 93/5
14. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 769/77 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von M i 1 c h und
Milcherzeugnissen 15.4. 77 L 93/7
14. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 770/77 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von W e i ß - und
Rohzucker 15.4. 77 L 93/13
15. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 771/77 der Kommission zur Festset-
zung der auf G e t r e i d e , M ,e h 1 e , G r o b g r i e ß und
Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren
Abschöpfungen bei der Einfuhr 16.4. 77 L 94/1
15. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 772/77 der Kommission zur Festset-
zung der Prämien, die den Abschöpfungen bei der Einfuhr für
G e t r e i d e , M e h 1 und M a 1 z hinzugefügt werden 16.4. 77 L 94/3
15. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 773/77 der Kommission zur .Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 193/75 über g,emeinsame Durch-
führungsvorschriften für Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen sowie
Vorausfestsetzungsbescheinigungen für 1a n d w i r t -
schaftl:iche Erzeugnisse 16.4. 77 L 94/5
15. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 774/77 der Kommission über den
Verkauf von entbeintem Interventionsrind f 1 e i s c h zu
pauschal im voraus festgesetzten Preisen 16.4.77 L 94/7
15. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 775/77 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von W ,e i ß - und
Rohzucker 16.4.77 L 94/11
18. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 776/77 der Kommission zur Festsetzung
der auf G e t r e i d e , M e h 1 e , G r o b g r i e ß und F e i n -
g r i e ß von Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfun-
gen bei der Einfuhr 19.4. 77 L 95/1
18. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 777/77 der Kommission zur Festset-
zung der Prämien, die den Abschöpfungen bei der Einfuhr für
G e t r e i de, M e h 1 und M a 1 z hinzugefügt werden 19.4. 77 L 95/3
722 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
18. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 778/77 der Kommission zur Festset-
zung von Zusatzbeträgen für Eie r erz e u g n i s s e 19.4. 77 L 95/5
18. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 779/77 der Kommission zur Festset-
zung von Zusatzbeträgen für Eier a 1 b um in und Mi 1 c h -
albumin 19.4. 11 L 95/7
18. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 780/77 der Kommission zur Festsetzung
von Zusatzbeträgen für lebendes und geschlachtetes Ge f 1 ü -
gel 19.4.77 L 95/9
18. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 781/77 der Kommission zur Festset-
zung von Zusatzbeträgen für Erzeugnisse des Sektors Ge -
flügelfleisch 19.4. 77 L 95/ 11
18. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 782/77 der Kommission zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 589/68 über Einz-elheiten des Ab-
satzes von O 1 i v e n ö 1 , das bei den Interventionsstellen
gelagert wird 19.4. n L 95/13
18. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 783/77 der Kommission zur Festset-
zung der Erstattungen bei der Ausfuhr von Rohtabak der
Ernte 1976 19.4. 77 L 95/1'4
18. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 784/77 der Kommission zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 1728/70 zur Festsetzung der Zu-
und Abschläge für R o h t a b a k 19.4. 77 L 95/16
18. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 785/77 der Kommission zur Änderung
des Grundbetrags der Abschöpfung bei der Einfuhr von
S i r u p und bestimmten anderen E r z e u g n i s s e n d e s
Zuckersektors 19.4. 77 L 95/17
18. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 786/77 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von W e i ß - und
Rohzucker 19.4. 77 L 95/18
19. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 787/77 der Kommission zur Festset-
zung der auf G e t r e i d e , M e h 1 e , G r o b g r i e ß und
Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Ab-
schöpfungen bei der Einfuhr 20.4. 77 L 96/1
19. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 788/77 der Kommission zur Festset-
zung der Prämien, die den Abschöpfungen bei der Einfuhr für
G e t r e i d e , M e h 1 und M a 1 z hinzugefügt werden 20.4. 77 L 96/3
19. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 789/77 der Kommission zur Änderung
des Grundbetrages der Abschöpfung bei der Einfuhr von
S i r u p und bestimmten anderen E r z e u g n i s s e n d e s
Zuckersektors 20.4. 77 L 96/5
19. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 7·90/77 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von W e i ß - und
Rohzucker 20.4. 77 L 96/6
20. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 791/77 der Kommission zur Festset-
setzung der auf Getreide, M eh 1 e, Grobgrieß und
Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Ab-
schöpfungen bei der Einfuhr 21. 4. 77 L 97/1
20. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 792/77 der Kommission zur Festset-
zung der Prämien, die den Abschöpfungen bei der Einfuhr für
G e t r e i d e , M e h 1 und M a 1 z hinzugefügt werden 21. 4. 77 L 97/3
20. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 793/77 der Kommission zur Festset-
zung der bei R e i s und B r u c h r e i s anzuwendenden
Abschöpfungen bei der Einfuhr 21. 4. 77 L 97/5
20. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 794/77 der Kommission zur Festset-
zung der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen bei der
Einfuhr für R e i s und B r u c h r e i s 21. 4. 77 L 97/7
20. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 795/77 der Kommission zur Festset-
zung der Erstattung bei der Ausfuhr in unverändertem Zu-
stand für W e i ß z u c k e r und R o h z u c k e r 21. 4. 77 L 97/9
20. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 801 /77 der Kommission über beson-
dere Bestimmungen für die Gewährung von Beihilfen für die
private Lagerhaltung auf dem S c h weine f 1 e i s c h -
sektor 21. 4. 77 L 97/23
20. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 802/77 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von W e i ß - und
Rohzucker 21. 4. 77 L 97/26
Nr. 28 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. Mai 1977 723
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
20. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 803/77 der Kommission zur .Änderung
der bei der Einfuhr von G e t r e i d e - und R e i s v e r a r -
b e i tun g s e r z e u g n i s s e n zu erhebenden Abschöpfungen 21. 4. 77 L 97/27
21. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 804/77 der Kommission zur Festset-
zung der auf Getreide, M eh 1 e, Grobgrieß und
F e i n g r i e ß von Weizen oder Roggen anwendbaren Ab-
schöpfungen bei der Einfuhr 22.4. 77 L 98/1
21. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 805/77 der Kommission zur Festset-
zung der Prämien, die den Abschöpfungen bei der Einfuhr für
G e t r e i d e, M e h 1 und M a 1 z hinzugefügt werden 22.4. 77 L 98/3
21. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 806/77 der Kommission zur Festset-
zung der Mindestabschöpfung bei der Einfuhr von O 1 i v e n -
öl 22.4. 77 L 98/5
21. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 807/77 der Kommission über den
Verkauf von Mager m i 1 c h p u 1 ver, das gemäß der Ver-
ordnung (EWG) Nr. 563/76 nach Italien transferiert worden ist 22.4. 77 L 98/7
Andere Vorschriften
12. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 750/77 der Kommission zur .Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 1380/75 über Durchführungsvor-
schriften für die Währungsausgleichsbeträge 13.4. 77 L 91/5
12. 4. 77 Entscheidung Nr. 751/77/EGKS der Kommission zur .Änderung
der Entscheidung 73/287 /EGKS über Kokskohle und Koks für
die Eisen- und Stahlindustrie der Gemeinschaft 13.4. 77 L 91/7
6. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 753/77 der Kommission zur Einführung
der Genehmigungspflicht für die Einfuhr nach Frankreich von
emaillierten Haushalts- und Hauswirtschaftsartikeln, aus Eisen
oder Stahl, mit Ursprung in Spanien 13.4.77 L 91/10
12. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 759/77 der Kommission über die Fest-
setzung von Mittelwerten für die Ermittlung des Zollwerts von
Zitrusfrüchten und Äpfeln und Birnen 14.4. 77 L 92/9
13. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 760/77 der Kommission über die Ver-
waltung der Höchstmengen für die Einfuhr bestimmter Textil-
erzeugnisse mit Ursprung in der Föderativen Republik Brasi-
lien 14.4. 77 L 92/11
19. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 796/77 der Kommission zur Wieder-
einführung des Zollsatzes für andere mineralische oder chemi-
sche Stickstoffdüngemittel der Tarifstelle 31.02 C, mit Ursprung
in Jugoslawien, dem die in der Verordnung (EWG) Nr. 3021/76
des Rates vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt werden 21. 4. 77 L 97/11
19. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 797/77 der Kommission zur Wieder-
einführung des Zollsatzes für bestimmtes Schaf- und Lamm-
leder der Tarifstelle 41.03 B II, mit Ursprung in Indien, dem
die in der Verordnung (EWG) Nr. 3021/76 des Rates vor-
gesehenen Zollpräferenzen gewährt werden 21. 4. 77 L 97/13
19. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 798/77 der Kommission zur Wieder-
einführung des Zollsatzes für Griffe für Besen und Bürsten,
aus Holz, der Tarifstelle 44.25 ex B, mit Ursprung in Brasilien,
dem die in der Verordnung (EWG) Nr. 3021176 des Rates vor-
gesehenen Zollpräferenzen gewährt werden 21. 4. 77 L 97/15
20. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 799/77 der Kommission zur .Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 142/77 zur Festsetzung eines zu-
sätzlichen Satzes für die Bestimmung der im Rahmen der
obligatorischen Destillation zu liefernden Alkoholmenge im
Wirtschaftsjahr 1976/1977 21. 4. 77 L 97/17
20. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 800/77 der Kommission zur .Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 572/76 zur Festsetzung der Wäh-
rungsausgleichsbeträge bezüglich der Liste der diesen Beträ-
gen unterworfenen Erzeugnisse 21. 4. 77 L 97/18
21. 4. 77 Verordnung (EWG) Nr. 808/77 der Kommission, mit der die
Einfuhr von Geweben aus Baumwolle und Geweben aus syn-
thetischen Spinnfasern mit Ursprung im Königreich Thailand
nach Italien von der Erteilung einer Genehmigung abhängig
gemacht wird 22.4. 77 L 918/8
724 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I
Ubersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung
Die 314. Übersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung,
abgeschlossen am 31. März 1977,
ist im Bundesanzeiger Nr. 78 vom 26. April 1977 erschienen.
Diese Übersicht enthält bei den aufgeführten Gesetzesvorlagen
alle wichtigen Daten des Gesetzgebungsablaufs
sowie Hinweise auf die
Bundestags- und Bundesrats-Drucksachen
und auf die sachlich zuständigen Ausschüsse des Bundestages.
Verkündete Gesetze sind nur noch in der der Verkündung
folgenden Übersicht enthalten.
Der Bundesanzeiger Nr. 78 vom 26. April 1977 kann zum Preis von 1,- DM
(einschl. Versandgebühren) gegen Voreinsendung des Betrages
auf das Postscheckkonto „Bundesanzeiger" Köln 834 00-502 bezogen werden.
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz
Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn
Im Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmadiungen veröffentlidit.
Im Bundesgesetzblatt Tell II werden vOlkerreditlldie Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Reditsvorsdiriften und
Bekanntmadiungen sowie Zolltarifverordnungen veröffentlldit.
Bezugs b e d in g u n gen: Laufender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres
beim Verlag vorliegen. Postansdirlft für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits eradiienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt
Postfadi 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (0 22 21) 23 80 67 bis 69.
Bezugspreis : Für Teil I und Teil II halbj!ihrlidi je 40,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Selten 1,10 DM zuzüglidi Versandkosten.
Dieser Preis gilt audi für Bundesgesetzblätter, die vor dem t. Januar 1975 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages
auf das Postsdieckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vor ausredinung.
Preis dieser Ausgabe : 2,60 DM (2,20 DM zuzüglidi -,40 DM Versandkosten). bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,- DM. Im Bezugs-
preis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 1/,.