173
Bundesgesetzblatt
Teil I Z 1997 A
1976 Ausgegeben zu Bonn am 28. Januar 1976 Nr. 9
Tag Inhalt Seite
21. 1. 76 Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und
Ländern ........................................................................... . 173
603-B
20. 1. 76 Verordnung über die Kosten der Ordnungsmaßnahmen nach § 41 Abs. 2 des Städtebau-
förderungsgesetzes (OrdnungsmaßnahmenV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 174
22. 1. 76 Verordnung über den Mutterschutz für Frauen in der Laufbahn der Offiziere des Sanitäts-
diens1.es . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176
23. l. 76 Verordnung über die förderungsbedürftigen Gebiete und über die Fremdenverkehrs-
gebiete im Sinne des Jnvestitionszulagengesetzes (Fördergebiets- und Fremdenverkehrs-
gebiel.sverordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177
707-G-2, 707-6-3
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 5 und Nr. 6 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 178
Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179
Rechtsvorsch r ift.en der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179
Viertes Gesetz
zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich
zwischen Bund und Ländern
Vom 21. Januar 1976
Der Bundestag hat. mit Zustimmung des Bundes- die nach dem 31. Dezember 1974 vereinnahmt
rates das folgende Gesetz beschlossen: oder erstattet werden."
3. Dem§ 19 wird folgender Satz 2 angefügt:
Artikel 1 ,,Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Ge-
Das Gesetz über den Finanzausgleich zwischen setzes erlassen werden, gelten im Land Berlin
Bund und Ländern vom 28. August 1969 (Bundes- nach § 14 des Dritten Uberleitungsgesetzes."
gesetzbl. I S. 1432), zuletzt geändert durch das
Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Artikel 2
Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern vom Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1
8. Mai 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 1045), wird wie und des § 13 Abs. 1 des Dritten Uberleitungsgesetzes
folgt geändert: vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im
Land Berlin.
1. § 1 wird wie folgt gefaßt:
Artikel 3
,,§
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar
Anteile von Bund und Ländern an der 197 5 in Kraft.
Umsatzsteuer
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Vom Aufkommen der Umsatzsteuer stehen für
das Jahr 1975 dem Bund 68,25 vom Hundert und Bonn, den 21. Januar 1976
den Ländern 31,75 vom Hundert und für das Jahr
Der Bundespräsident
1976 dem Bund 69 vom Hundert und den Ländern
Scheel
31 vom Hundert zu."
Der Bundeskanzler
2. § 17 Abs. 1 wird wie folgt gefaßt: Schmidt
,, {1) Die Aufteilung der Umsatzsteuer nach den Der Bundesminister der Finanzen
Vorschriften dieses Gesetzes gilt für alle Beträge, Hans Apel
174 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I
Verordnung
über die K.osten der Ordnungsmaßnahmen nach§ 41 Abs. 2
des Städtebauförderungsgesetzes
(Ordnungsmaßnahmen V)
Vom 20. Januar 1976
Auf Grund des § 91 Nr. 3 des Städtebauförde- Rahmen von Ordnungsmaßnahmen auf Grund ge-
rungsgesetzes vom 27. Juli 1971 (Bundesgesetzbl. I setzlicher Vorschriften von der Gemeinde übernom-
S. 1125), zuletzt geändert durch Artikel 51 des Zu- men werden müssen. Dem Erwerb von Grund-
ständigkeitsanpassungs-Gesetzes vom 18. März 1975 stücken steht die Verwendung von Grundstücken
(Bundesgesetzbl. I S. 705). verordnet die Bundesre- aus dem Vermögen der Gemeinde gleich. Die
gierung mit Zustimmung des Bundesrates: Grundstückswerte sind in entsprechender Anwen-
dung des § 23 Abs. 2 des Städtebauförderungsge-
§ 1 setzes zu ermitteln.
Kosten der Ordnungsmaßnahmen § 3
und ihre Ermittlung Kosten des Umzugs von Bewohnern
(l) Zu den Kosten der Ordnungsmaßnahmen (§ 41 und Betrieben
Abs. 2 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Nr. 1 des Zu den Kosten des Umzugs von Bewohnern und
Städtebauförderungsgesetzes) gehören nach Maß- Betrieben gehören die umzugsbedingten Kosten, die
gabe der §§ 2 bis 6 a11e Kosten, die der Gemeinde der Gemeinde durch eine vertragliche oder gesetz-
bei Durchführung der Bodenordnung, des Umzugs liche Verpflichtung zur Entschädigung, insbesondere
von Bewohnern und Betrieben, der Beseitigung bau- bei der Verwirklichung des Sozialplans (§ 8 Abs. 2
hcher Anlagen, der Erschließung und der sonstigen des Städtebauförderungsgesetzes) oder im Rahmen
Maßnahmen, die notwendig sind, damit die Bau- des Härteausgleichs (§ 85 des Städtebauförderungs-
maßnahmen durchgeführt werden können (sonstige gesetzes), entstehen. Hierzu zählen neben den not-
Ordnungsmaßnahmen). entstehen und erforderlich wendigen Kosten des .Umzugs von Bewohnern und
sind, um den sanierungsbedürftigen Zustand zu be- der Verlagerung von Betrieben auch die bei der Ge-
seitigen und das Sanierungsgebiet neu zu gestalten. meinde verbleibenden Kosten der Unterbringung in
(2) Zu den Kosten der Ordnungsmaßnahmen ge- Zwischenunterkünften sowie Entschädigungen für
hören nicht die persönlichen und sachlichen Kosten andere umzugsbedingte Vermögensnachteile, wenn
der Gemeindeverwaltung (§ 41 Abs. 3 Nr. 1 des und soweit diese Vermögensnachteile nicht bei der
Städtebauförderungsgesetzes). Bemessung der Entschädigung für einen Rechtsver-
lust berücksichtigt sind.
(3) Die Kosten sind nach den tatsächlich entstan-
denen Aufwendungen zu ermitteln. Wäre die Er- § 4
mittlung der latsächlich entstandenen Aufwendun-
gen mit einem unverhältnismäßig hohen Verwal- Kosten der Beseitigung baulicher Anlagen
tungsaufwand verbunden, kann eine sachgerechte Zu den Kosten der Beseitigung baulicher Anlagen
pauschalierte Kostenermittlung erfolgen. gehören die Abbruch- und Abräumkosten einschließ-
lich Nebenkosten, die Kosten für Maßnahmen, die
§ 2 für die Verkehrssicherung und Zwischennutzung des
Grundstücks erforderlich sind, und die durch die Be-
Kosten der Bodenordnung
seitigung ausgelösten und von der Gemeinde zu
( 1) Zu den Kosten der Bodenordnung gehören die tragenden Entschädigungen und Wertverluste für
Kosten der nach den Vorschriften des Städtebauför- bauliche Anlagen.
derungsgesetzes und des Bundesbaugesetzes zur
§ 5
rechtlichen oder tatsächlichen Neuordnung der
Grundstücke entsprechend den Sanierungszielen Kosten der Erschließung
durchgeführten Maßnahmen. Den Kosten der ge- (1) Zu den Kosten der Erschließung (§ 123 des
setzlichen Maßnahmen stehen die Kosten derjeni- Bundesbaugesetzes) gehören die von der Gemeinde
gen Maßnahmen gleich, die von der Gemeinde mit zu tragenden Kosten für die Herstellung neuer oder
gleichartiger Zielsetzung an Stelle gesetzlicher die Änderung vorhandener Erschließungsanlagen,
Maßnahmen auf Grund vertraglicher Regelungen soweit die Erschließungsmaßnahmen erforderlich
ergriffen werden. sind, um das Sanierungsziel zu erreichen (sanie-
(2) Zu den Kosten der Bodenordnung rechnen rungsbedingte Erschließung). Zu den Erschließungs-
auch die Kosten des Erwerbs solcher Grundstücke, anlagen gehören insbesondere die örtlichen öffent-
die unabhängig von Absatz 1 für die Durchführung lichen Straßen, Wege, Plätze und Grünanlagen,
von Ordnungsmaßnahmen erforderlich sind oder im öffentliche Spielplätze, öffentliche Parkflächen, An-
Nr . 9 Tag der Ausgabe: Bonn, den 28, Janu.ar 1976 175
lagen für Zwecke der Beleuchtung, zur Versorgung 3. Ausgaben für den Härteausgleich, soweit sie nicht
mit Elektrizität, Gas, Wasser oder Wärme, zur Ab- bereits nach den §§ 2 bis 4 zu berücksichtigen
leitung, Behandlung nn<l Beseitigung von Abwäs- sind;
sern, zur Beseitigung tester Ablallstoffe sowie An-
4., sonstige von der Gemeinde im Rahmen der Durch-
lagen und Vorkehrungen ge~Jen Naturgewalten und führung der Ordnungsmaßnahmen zu tragende
schädliche Umwelteinwirkun~Jen.
Kosten der Venvirklichung des Sozialplans, so-
(2) Zu den Kosten der Erschließung gehören auch weit sie nicht bereits nach § 3 zu berücksichtigen
Kosten für nicht innerhalb des Sanierungsgebiets sind;
liegende Erschließungsunlagen, sofern die Voraus- 1 ;-
;), Kosten, die von der Gemeinde einem Eigentümer
setzungen des Absatzes l Salz I erfüllt sind.
auf Grund eines Vertrages nach § 13 Abs. 1
(3) Soweit eine Erschließungsanlage nicht nm der Sätze 2 und 3 des Städtebauförderungsgesetzes
Erschließung des Sanierungsgebiets dient,. gehört
1
zu erstatten sind;:
nur der durch die Sanierun~J bedingte AnteH zu den
6. Vergütungen für Samerungsträger und andere
Kosten der Ordnungsmaßnahmen. Der KostenanteH
Beauftragte,, soweit sie nicht bereits nach den §§ 2
kann unter Zugrundelegung allgemein anerkannter bis 5 zu berücksichtigen sind;
Erfahrungssätze errnittcH werden. Die Kostenteilung
soll unterbleiben, wenn die Ermittlung des nkht 7-. sonstige Kosten, dfo bei der Durchführung von
sanierungsbcdingl.cn Anlcil<, einen höheren Ver- Ordnungsmaßnahmen entstehen können, wie
waltungsaufwand verursadwn ,,,vü.rde., als diteser An- zmn Beispiel Gebäudewertminderungen infolge
teil ausmacht. des Abbruchs benachbarter Gebäude; Bewirt-
schaftungsverluste,:
(4} Grundstückskosten sind nur insoweit zu be-
rücksichtigen. als sie nicht bereits nach § 2 erfolH 8. der von der Gemeinde ge\'vährte Erlaß der Grund-
sind. steuer (§ 78 des Städtebauförderungsgesetzes)
oder der Gewerbesteuer (§ 79 des Städtebauför-
(5) Zu den Kosten der Ordnungsmaßnahmen ge-
derungsgesetzes) ,:
hören nicht die Erschließungskosten, die nach § 128
Abs. 3 des Bundesbau9csetzes nicht zum beitrags- '9. sonstige Kosten für weitere Maßnahmen, die er-
fähigen Erschließungsaufwand gehören (§ 41 Abs. 3 forderlich sind,, damit die Baumaßnahmen durch-
l\}r. 2 des Städtebauförderungsgesetzes). geführt vverden können,
§ 6 § 1
Kosten der sonstigen Ordnungsma.ßnahmen IBerHn-Kiausel
Zu den Kosten der sonstigen Ordnungsmaßnah- D~ese Verordnung gilt nach § U des Dritten Uber-
men gehören leitungsgesetzes vom 4, Januar 1952 (Bundesgesetz-
blaH I S, 1) in Verbindung mit § 96 des Städtebau-
] . die von der Gemeinde nach § 24 des Sfädtebau- förderungsgesetzes auch im Land Berlin,
förderungs~wselzes zu erstaUenden. Aufwendun-
gen;
§ 8
2. Entschädigungen„ sowc~it durch sie kein b[eiben-
fokramreten
der Gegenwert erlangt \vorden Ist oder erlangt
wird und sie nicht bereits nach den §§ 2 bis 4 zu Diese Verordnung triH am Tage nach der Verkün-
berücksichtigen sind,; 1 dung in Kran.
Bonn, den 20., Januar !97fi
Der Bundeskanzler
Schmidt
Der Bundesminister
für Raumordnung" Bauwesen und Städtebau
Karl Ra vens
176 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I
Verordnung
über den Mutterschutz für Frauen in der Laufbahn der Offiziere
des Sanitätsdienstes
Vom 22. Januar 1976
Auf Grund des § 30 Abs. 5 und des § 72 Abs. 1 dienstfähig ist, darf sie nicht zu ihre Leistungsfähig-
Nr. 5 des Soldateng(~setzes in der Fassung der Be- keit übersteigende Dienstleistungen herangezogen
kanntmachung vom 19. August 1975 (Bundesgesetz- werden.
blatt I S. 2273) verordnet die Bundesregierung: (3) Solange sie stillt, darf sie nicht zu den in § 2
genannten Dienstleistungen herangezogen werden.
§ 1
(1) Eine Frau in der Laufbahn der Offiziere des §4
Sanitätsdienstes darf während ihrer Schwanger- Durch die Verbote der§§ 1 bis 3 wird die Zahlung
schaft nicht zu Dienstleistungen herangezogen wer- der Dienstbezüge nicht berührt. Das gleiche gilt für
den, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder die Dienstbefreiung während der Stillzeit (§ 6).
Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der
Dienstleistung gefährdet ist. §5
(2) In den letzten sechs Wochen vor der Entbin- Sobald einer Frau in der Laufbahn der Offiziere
dung darf sie nicht zu Dienstleistungen herangezo- des Sanitätsdienstes ihre Schwangerschaft bekannt
gen werden. ist, hat sie dies dem nächsten Disziplinarvorgesetz-
§2 ten oder dem Truppenarzt mitzuteilen; sie soll dabei
den mutmaßlichen Tag der Entbindung angeben.
(1) Während ihrer Schwangerschaft darf eine
Frau in der Laufbahn der Offiziere des Sanitäts- §6
dienstes nicht zu Dienstleistungen herangezogen
werden, bei denen sie schweren körperlichen Be- Auf Verlangen ist einer Frau in der Laufbahn der
lastungen, schädlichen Einwirkungen von gesund- Offiziere des Sanitätsdienstes für die zum Stillen
heitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen, von Staub, erforderliche Zeit Dienstbefreiung zu gewähren.
Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe,
von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt ist. §7
(2) Dies gilt besonders Während ihrer Schwangerschaft und solange sie
stillt, nimmt eine Frau in der Laufbahn der Offiziere
1. für Dienstleistungen, bei denen erfahrungsgemäß
des Sanitätsdienstes, soweit sich aus den §§ 1 bis 3
die Gefahr einer Infektionskrankheit besteht,
nichts anderes ergibt, am regelmäßigen Dienst teil.
2. für den Aufenthalt im Kontrollbereich von ioni- Dber Art und Dauer der täglichen Dienstleistung
sierender Strahlung radioaktiver Stoffe oder von entscheidet der nächste Disziplinarvorgesetzte auf
Röntgeneinrichtungen, ausgenommen zur eigenen Grund eines ärztlichen Zeugnisses. In der Nacht
röntgenologischen Untersuchung, zwischen 20 und 6 Uhr soll sie nicht zu Dienst-
3. für die Teilnahme an militärischen Ubungen un- leistungen herangezogen werden.
ter f eldmäßigen Bedingungen sowie
4. für Dienstleistungen nach § 2 Abs. 2 der Verord- §8
nung über den Mutterschutz für Beamtinnen in Eine Frau in der Laufbahn der Offiziere des Sani-
der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar tätsdienstes erhält entsprechend § 9 der Verordnung
1968 (Bundesgesetzbl. I S. 106). über den Mutterschutz für Beamtinnen einen
Pauschbetrag.
§3 §9
(1) In den ersten acht Wochen nach der Entbin- Ein Abdruck dieser Verordnung ist jeder Frau
dung ist eine Frau in der Laufbahn der Offiziere bei der Einstellung in die Laufbahn der Offiziere
des Sanitätsdienstes nicht zu Dienstleistungen her- des Sanitätsdienstes auszuhändigen.
anzuziehen; diese Frist verlängert sich bei Früh-
oder Mehrlingsgeburten auf zwölf Wochen. § 10
(2) Soweit sie in den ersten Monaten nach der Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Ok-
Entbindung nach ärztlichem Zeugnis nicht voll tober 1975 in Kraft.
Bonn, den 22. Januar 1976
Der Bundeskanzler
Schmidt
Der Bundesminister der Verteidigung
Georg Leber
Nr. 9 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Januar 1976 -177
Verordnung
über die förderungsbedürftigen Gebiete und über die Fremdenverkehrsgebiete
im Sinne des Investitionszulagengesetzes
(Fördergebiets- und Fremdenverkehrsgebietsverordnung)
Vom 23. Januar 1976
Auf Grund des § 3 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 des oder andere Maßnahmen gewonnen worden sind
Investitionszulagengesetzes in der Fassung der Be- oder gewonnen werden und nach dem 1. Januar
kanntmachung vom 24. Februar 1975 (Bundesgesetz- 1975 in eine der in Absatz 1 oder 2 bezeichneten
blatt I S. 528) verordnet die Bundesregierung mit Gebietskörperschaften eingegliedert worden sind
Zustimmung des Bundesrates: oder eingegliedert werden.
§ 1 § 2
(1) Förderungsbedürftige Gebiete im Sinne des Diese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Uber-
§ 3 Abs. 1 Nr. 3 des lnvestitionszulagengesetzes sind leitungsgesetzes vqm 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
die Gebiete der Kreise, kreisfreien Städte, Gemein- blatt I S. 1) in Verbindung mit § 7 des Investitions-
den und Gemeindeteile, die mit Wirkung vom 1. Ja- zulagengesetzes auch im Land Berlin.
nuar 1975 in Abschnitt II der Bekanntmachung der
Regelungen, Fördergebiete, Schwerpunktorte mit § 3
ihren Förderungshöchstsätzen. und Fremdenver-
kehrsgebiete des vierten Rahmenplans der Gemein- (1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Ja-
schaftsaufgabe „ Verbesserung der regionalen Wirt- nuar 1975 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt treten
schaftsstruktur" vom 14. Mai 1975 (Bundesanzeiger vorbehaltlich des Absatzes 2 die Fördergebietsver-
ordnung vom 13. November 1972 (Bundesgesetzbl. I
Nr. 101 vom 6. Juni 1975) als Fördergebiete bezeich-
net sind, soweit sie nicht förderungsbedürftige Ge- S. 2085) und die Fremdenverkehrsgebietsverordnung
vom 14. August 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 1986)
biete im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 des In-
vestitionszulagengesetzes sind. außer Kraft.
(2) Auf Gebiete, die auf Grund dieser Verordnung
(2) Fremdenverkehrsgebiete im Sinne des § 3
nicht mehr zu den förderungsbedürftigen Gebieten
Abs. 2 des lnvestitionszulagengesetzes sind die Ge- oder zu den Fremdenverkehrsgebieten gehören, sind
biete der Kreise, kreisfreien Städte, Gemeinden und die Fördergebietsverordnung und die Fremdenver-
Gemeindeteile, die mit Wirkung vom 1. Januar 1975 kehrsgebietsverordnung bei Investitionsvorhaben
in Abschnitt IV der in Absatz 1 genannten Bekannt- weiter anzuwenden, für die bis zum 31. Dezember
machung als Fremdenverkehrsgebiete bezeichnet 1976 eine Bescheinigung im Sinne des § 2 des In-
sind, soweit sie förderungsbedürftige Gebiete im vestitionszulagengesetzes beantragt worden ist; für
Sinne des § 3 Abs. 1 des Investitionszulagengesetzes Wirtschaftsgüter, Gebäudeteile, Ausbauten und Er-
sind. weiterungen, die im Zusammenhang mit einem sol-
(3) Zu den förderungsbedürftigen Gebieten im chen Investitionsvorhaben angeschafft oder herge-
Sinne des Absatzes 1 oder zu den Fremdenverkehrs- stellt werden, wird eine Investitionszulage nur ge-
gebieten im Sinne des Absatzes 2 gehören auch Ge- währt, wenn die Lieferung oder Fertigstellung vor
ländeflächen, die durch Aufspülung, Eindeichung dem 1. Januar 1980 erfolgt.
Bonn, den 23. Januar 1976
Der Bundeskanzler
Schmidt
Der Bundesminister der Finanzen
Hans Apel
178 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I
B un desgesetzb la t t
Teil II
Nr. 5, ausgegeben am 23. Januar 1976
Tag Inhalt Seite
1. 11. 75 Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens zwischen dem Bundesminister für Raum-
ordnung, Bauwesen und Städtebau der Bundesrepublik Deutschland und dem Oberbefehls-
haber der französischen Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland über die Durch-
führung der Baumaßnahmen für und durch die in der Bundesrepublik Deutschland statio-
nierten französischen Streitkräfte ................................................... . 145
15. 12. 75 Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Regierung der Republik Kolumbien über Kapitalhilfe .................... . 182
Nr. 6, ausgegeben am 24. Januar 1976
12. 12. 75 Bckannl.mc_1drnng des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Regierung der Republik Peru über Kapitalhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185
12. 12. 75 Bekannl.muchung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Regierung der Republik Peru über Kapitalhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187
16. 12. 75 Bekanntmachung des Abkommens über kulturelle Zusammenarbeit zwischen der Regie-
rung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Kanada . . . . . . . . . . . . . . . . . . 188
16. 12. 75 Bekanntmuchung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Regierung der Republik Kenia über Kapitalhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191
19. 12. 75 Bekann lrnachung über den Geltungsbereich des Protokolls über die Internationale Kom-
mission für das Zivilstandswesen und des Zusatzprotokolls zu diesem Protokoll . . . . . . . . . 192
29. 12. 75 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über den zwischenstaat-
lichen Austausch von amtlichen Veröffentlichungen und Regierungsdokumenten . . . . . . . . . 193
29. 12. 75 Bek,mntrnachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über den internationalen
Austausch von Veröffentlichungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 193
29. 12. 75 Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen den Regierungen der Bundesrepublik
Deutschland, der Französischen Republik und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über
die Bildung einer Kommission zur Prüfung und Lösung von nachbarschaftlichen Fragen . . . 194
7. 1. 76 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens zur Befreiung auslän-
discher öffentlicher Urkunden von der Legalisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199
7. 1. 76 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritan-
nien und Nordirland über die Gewährung von Sachleistungen der Krankenversicherung 199
12. l. 76 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Föderativen Republik Brasilien zur Vermeidung der Doppelbesteue-
rung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200
Dieser Ausqubc isl Jiir cDe Abonnenten die Neuauflage des Fundstellennachweises B, völkerrechtliche Vereinbarungen
und Vcrlrögc mit der DDR, abgeschlossen am 31. Dezember 1975, beigefügt.
Nr. 9 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Januar 1976 179
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § l Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Dütum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
20. 1. 76 Zweiundfünfzigste Verordnung zur Änderung der
Einfuhrliste --- Anlage zum Außenwirtschafts-
gesetz 13 21. 1. 76 22. 1. 76
7400-1
18. 12. 75 Aufhebung der Vierunddreißigsten Durchfüh-
rungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Fest-
legung von Flugverfahren für An- und Abflüge
nach Sichtflugregeln zum und vom Flugplatz Nie-
derstetten) 13 21. 1. 76 26. 2. 76
%-1-2-]1
18. 12. 75 Dritte Verordnung zur Änderung der Sechzehn-
ten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-
Ordnung (Fesl.legung von Flugverfahren für An-
und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom
Flughafen Bremen) 13 21. 1. 76 26. 2. 76
%-1-2-JG
19. 12. 75 Erste Verordnung zur Änderung der Einundfünf-
zigsten Durchführungsverordnung zur Luftver-
kehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren
für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und
vom Flu~Jhafen Hamburg) 13 21. 1. 76 26. 2. 76
%-J-2-51
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
Vorschriften für die Agrarwirtschaft
18. 12. 75 Verordnung (EWC) Nr. 3291 /75 der Kommission zur Festset-
zung der Prämien, die den Abschöpfungen bei der Einfuhr für
G c t r e i d c, M c h l und M a 1 z hinzugefügt werden 19. 12. 75 L 327/8
18. 12. 75 Verordnung (EWG) Nr. 3292/75 der Kommission zur Festset-
zung der bei R e i s und B r u c h r e i s anzuwendenden Ab-
schöpfungen bei der Einfuhr 19. 12. 75 L 327/10
18. 12. 75 Verordnung (EWG) Nr. 3293/75 der Kommission zur Festset-
zung der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen bei der
Einfuhr für Re i s und B r u c h r e i s 19. 12. 75 L 327/12
18. 12. 75 Verordnung (EWG} Nr. 3294/75 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von K ä 1 b er n und
ausgewachsenen Rindern sowie von Rind f 1 e i s c h ,
,rnsgcnommen ~Jefrorcnes Rindfleisch 19. 12. 75 L 327/14
18. 12. 75 Verordnung (EWG) Nr. 3295/75 der Kommission zur Ände-
nmg der VerordmmrJ (EWG) Nr. 2115/75 über Durchführungs-
bestimmungen für die Verpflichtung zur Destillation von Ne-
benerzm19nissen der Wein bereit u n g im Wirtschafts-
jahr 1975/1976 und zur Aufhebung der Verordnung (EWG)
Nr. 2l7D/74 19. 12. 75 L 327/17
Nr. 9 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Januar 1976 179
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § l Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Dütum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
20. 1. 76 Zweiundfünfzigste Verordnung zur Änderung der
Einfuhrliste --- Anlage zum Außenwirtschafts-
gesetz 13 21. 1. 76 22. 1. 76
7400-1
18. 12. 75 Aufhebung der Vierunddreißigsten Durchfüh-
rungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Fest-
legung von Flugverfahren für An- und Abflüge
nach Sichtflugregeln zum und vom Flugplatz Nie-
derstetten) 13 21. 1. 76 26. 2. 76
%-1-2-]1
18. 12. 75 Dritte Verordnung zur Änderung der Sechzehn-
ten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-
Ordnung (Fesl.legung von Flugverfahren für An-
und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom
Flughafen Bremen) 13 21. 1. 76 26. 2. 76
%-1-2-JG
19. 12. 75 Erste Verordnung zur Änderung der Einundfünf-
zigsten Durchführungsverordnung zur Luftver-
kehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren
für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und
vom Flu~Jhafen Hamburg) 13 21. 1. 76 26. 2. 76
%-J-2-51
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
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Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
Vorschriften für die Agrarwirtschaft
18. 12. 75 Verordnung (EWC) Nr. 3291 /75 der Kommission zur Festset-
zung der Prämien, die den Abschöpfungen bei der Einfuhr für
G c t r e i d c, M c h l und M a 1 z hinzugefügt werden 19. 12. 75 L 327/8
18. 12. 75 Verordnung (EWG) Nr. 3292/75 der Kommission zur Festset-
zung der bei R e i s und B r u c h r e i s anzuwendenden Ab-
schöpfungen bei der Einfuhr 19. 12. 75 L 327/10
18. 12. 75 Verordnung (EWG) Nr. 3293/75 der Kommission zur Festset-
zung der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen bei der
Einfuhr für Re i s und B r u c h r e i s 19. 12. 75 L 327/12
18. 12. 75 Verordnung (EWG} Nr. 3294/75 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von K ä 1 b er n und
ausgewachsenen Rindern sowie von Rind f 1 e i s c h ,
,rnsgcnommen ~Jefrorcnes Rindfleisch 19. 12. 75 L 327/14
18. 12. 75 Verordnung (EWG) Nr. 3295/75 der Kommission zur Ände-
nmg der VerordmmrJ (EWG) Nr. 2115/75 über Durchführungs-
bestimmungen für die Verpflichtung zur Destillation von Ne-
benerzm19nissen der Wein bereit u n g im Wirtschafts-
jahr 1975/1976 und zur Aufhebung der Verordnung (EWG)
Nr. 2l7D/74 19. 12. 75 L 327/17
180 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I
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Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
18. 12. 75 Verordnung (EWG)1 Nr. 3296/75 der Kommission zur Verschie-
bung des Endtermins für die Gewähmng der Erstattungen bei
der Ausfuhr von Roh t aha k der Ernten 1972 und 1973 19. 12. 75 L 327/18
18. 12. 75 Verordnung (EWG]i Ne 3297/75 der Kommission zur Ände-
rung der für die Berechnung der Differenzbeträge Uir Raps -
und Rübsens a rn e n dienenden Elemente 19. 12, 75 L 327/19
18. 12. 75 Verordnung (EWG)) Nr. 3298/75 der Kommission zur Festset-
zung der Erstattungen bei der Ausfuhr für Reis - und
Bruchreis 19. 12. 75 L 327/22
18. 12. 75 Verordnung (EWG) Nr. 3299/15 der Kommission zu.r Fest-
setzung der bei der Erstattung für Reis und Bruchreis
anzuwendenden Berichtigung 19. 12. 75 L 327/24
18. 12. 75 Verordnung (EWC) Nr. 3300/75 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöplungen bei der Einfuhr von VI/ e i ß - und
Rohzucker 19. 12. 7-5 L 327/26
18. 12. 75 Verordnung (EVVC:1 NL 3301/75 der Kommission zur Festset-
zung der für (~et r e i de, Mehle,. Grobgrieß und
Fein g r i e B von VVeizen oder Roggen anzuwendenden Er-
stattungen 19. 12. 75 L 327/27
18. 12. 75 Verordnung (EWC)I Nr. 3302/75 der Kommission zur Festset-
zung der bei der Erstattung für Ge t r e i de und Malz an-
zuwendenden Bcrich ligung 19. 12. 75 L 327/30
16. 12. 75 Verordnung (EWG) Nr.. 3304/75 des Rates zur Festsetzung der
Orien1ierungsprcise für die in Anhang II der Verordnung
(E\!VGJ Nr. 2142/70 aufgeführten Fis c h er e i erze u g -
n iss e für das Fischwirlschaftsjahr 1976 20. 12. 75 L 328/3
16. 12. 75 Verordnung (EWC) Nr. 3305/75 des Rates zur Festsetzung der
Orientierungspreise für die in Anhang I Abschnitte A und C
der Verordnung (EWG) Nr. 2142/70 aufgeführten Fische -
r e i erze u q n i s s e für das Flsch-wirtschaftsjahr 1976 20, 12. 75 L 328/5
16. 12. 75 Verordnung (EWC) Nr. 3306/75 des Rates zur Festsetzung der
Int.ervcntionsprejsc Iür frische oder gekühlte Sardinen
und Sa r d c 11 e n für das Fischwirtschaftsjahr 1976 20. 12. 75 L 328/7
16. 12. 75 Verordnung (E'vVCJ Nr. 3307175 des Rates zur Festsetzung des
genwinschaftlichen Produktionspreises für Thunfische,
die' fiir die Konservenindustrie bestimmt sind, für die ersten
ZW(!i Morwle des Pisd1vvlrl.schc1Jtsjahres 1976 20. 12. 75 L 328/8
Hi. 12. 75 Verordnung (EWC) Nr. 3308/75 des Rates zur Ergänzung der
Vcrordm1n~J (EWC) Nr. 2455/'70 zur Festlegung von gemein-
samen Vcrrnarktlmgsnorme11 für bestimmte frische oder ge-
kühlte Fische 20, 12. 75 L 328/9
16. 12. 75 Vcrnrdnung (E\NC) Nr. 3309/75 des Rates über die Aufteilung
der Mi1 tel des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds
für die Lcrndwirtschafl, Abteilung Ausrichtung, für das Jahr
1975 und über die Verlängerung bestimmter Fristen für 1975
und 197G 20. 12. 75 L 328/10
16. 12. 75 Vcrorclrnrng (EWC) Nr. 3310/75 des Rates über die Landwirt-
schaft fü'.s Crofüwrzogl.ums Luxemburg 20. 12. 75 L 328/12
1(). 12. 75 Verordnun~J (EWC) Nr. 3311175 der Kommission zur Festset-
zunq der i.lllf Cel.reide, Mehle, Grobgrieß und
Fein g r i e ß von Weizen oder Roggen anwendbaren Ab-
schöpfungen bei der Einfuhr 20. 12. 75 L 328/13
rn. 12. 75 Verordnung (EWC) Nr. 3312/75 der Kommission zur Festset-
zunq (kr Prümien, die den Abschöpfungen bei der Einfuhr für
C c L r e i d c , M e h I und M a l z hinzugefügt werden 20. 12. 75 L 328/15
l!J 12. 75 Verordnung (EWC) Nr. '.1313/75 der Kommission über die
Durchfiihrunq eirn~r Ausschreibtmg zur Bereitstellung von
Weich w r: i z C' n üls llilfoleistung für die Republik Afgha-
nistan 20. 12. 75 L 328/17
19. 12. 75 Vcrordnunq (EWC) Nr. '.i'.314/75 der Kommission über die
Ausschreibung der Kosten für die Lieferung von Mager -
m i 1 c h p u 1 v c• r <Jn cfü:~ Rc-)publik Afghanistan im Rahmen
der Nahrungsrnil.telhilfe 20. 12. 75 L 328/20
19. 12. 75 Verordnung (EWC) Nr. 3315/75 der Kommission über eine
Ausschreibung zur Lieferung von auf dem Markt der Gemein-
sdwfl g<~kauftc!Jll Butter o i l im Rahmen der Nahrungs-
mittdhilft) an die Republik Afghanistan 20. 12. 75 L 328/22
Nr. 9 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Januar 1976 181
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Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
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19. 12. 75 Verordnung (EWG) Nr. 3316/75 der Kommission über die
Ausschn~ibung der Kosten für die Lieferung von Mager -
m i l c h p u I v e r an die Arabische Republik Ägypten im
Rahmen der Nahrungsmittelhilfe 20. 12. 75 L 328/24
19. 12. 75 Verordnung (EWG) Nr. 3317/75 der Kommission über eine
Ausschreibung zur Lieferung von auf dem Markt der Gemein-
schaft gekauftem Butter o i 1 im Rahmen der Nahrungs-
mittelhilfe an die Arabische Republik Ägypten 20. 12. 75 L 328/26
19. 12. 75 Verordnung (EWC) Nr. 3318/75 der Kommission über die
Ausschreibung der Kosten für die Lieferung von M a g er -
111 i Ich pul v c r an den Niger im Rahmen der Nahrungs-
mittelhilfe 20. 12. 75 L 328/28
19. 12. 75 Vcrord1rnng (EWG) Nr. 3319/75 der Kommission über eine
Ausschreibung für die Lieferung von Butter o i 1 an Haiti
im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe 20. 12. 75 L 328/30
19. 12. 75 Verordnun~J (EWG) Nr. 3320/75 der Kommission zur Ände-
rung dt:-!r Verordnung (EWG) Nr. 1613/71 über die Festsetzung
der Einzelheilen für die Bestimmung der cif-Preise und der
Abschöpftmgen für Reis und Bruchreis sowie der dies-
bezügl iclwn Bcricb t.igungsbeträge 20. 12. 75 L 328/32
19. 12. 75 Verordnung (EWG) Nr. 3321/75 der Kommission zur Festset-
zung der Erslal.tungen bei der Ausfuhr auf dem Rind -
f I e i s c h s c k t o r für d(~n am 5. Januar 1976 beginnenden
Zeitraum 20. 12. 75 L 328/36
19. 12. 75 Verordnung (EWq Nr. 3322/75 der Kommission zur Ände-
rung der für bestimmte Mi 1 c herze u g n iss e anzuwen-
denden Erstattungen 20. 12. 75 L 328/40
19. 12. 75 Verordnung {EWC) Nr. 3323/75 der Kommission zur Aufhe-
bung der Abschöpfungen bei der Ausfuhr von s t ä r k eh a 1 -
1. i g e n E r z e u g n i s s e n a,uf der Grundlage von Reis 20. 12. 75 L 328/42
19. 12. 75 Verordnung (EWC) Nr. 3324/75 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Einfuhr für O 1 i v e n ö 1 20. 12. 75 L 328/43
19. 12. 75 Verordnung (EWC) Nr. 3325/75 der Kommission zur Festset-
zung des Betrages der Beihilfen für O 1 s a a t e n 20. 12. 75 L 328/45
19. 12. 75 Verordnung (EWG) Nr. 3326/75 der Kommission zur Festset-
zung des Weltmarktpreises für Raps - und Rübsen -
s amen 20. 12. 75 L 328/47
18. 12. 75 Verordnung (Ewe;) Nr. 3328/75 des Rates zur Beibehaltung
der Senkung der Einfuhrbelastung für Rind f 1 e i s c h -
erz e u g n iss e mit Ursprung in den Staaten in Afrika, im
Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean 23. 12. 75 L 329/4
18. 12. 75 Verordnung (EWC~) Nr. 3329/75 des Rates zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 1599/75 über die Regelung für land-
w irlschaftliche Erzeugnisse und bestimmte aus 1 an d wir t -
s c h a f t 1 ich e n Erzeugnissen hergestellte Waren mit
Ursprung in den Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und
im Pazifischen Ozean oder in den überseeischen Ländern
und Gebieten 23. 12. 75 L 329/6
22. 12. 75 Verordnung (EWG) Nr. 3332/75 der Kommission zur Festset-
zung der auf Getreide, M eh 1 e, Grobgrieß und
Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Ab-
schöpfungen bei der Einfuhr 23. 12. 75 L 329/10
22. 12. 75 Verordnung (EWG) Nr. 3333/75 der Kommission zur Festset-
zung der Prämien, die den Abschöpfungen bei der Einfuhr
für Getreide, M eh 1 und Malz hinzugefügt werden 23. 12. 75 L 329/11
22. 12. 75 Verordnung (EWG) Nr. 3334/75 der Kommission zur Festset-
zung der Erstattung bei der Ausfuhr in unverändertem Zu-
stand für Sirupe und bestimmte andere Erzeugnisse
auf d<~m Zuckersektor 23. 12. 75
22. 12. 75 Verordnung (EWG) Nr. 3335/75 der Kommission zur Durch-
führung einer Ausschreibung der Abschöpfung und/oder der
Erstattung für die Ausfuhr von Weichweizen nach
Ländern der Zonen VI und VII 23. 12. 75 L 329/16
22. 12. 75 Verordnung (EWG) Nr. 3336/75 der Kommission zur Durch-
führung einer Ausschreibung der Abschöpfung und/oder der
Erstattung für die Ausfuhr von G e r s t e nach Ländern der
Zonen I, II, III, IV und VI 23. 12. 75 L 329/20
182 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I
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Dalum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
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22. 12. 75 Verordnung (EWC) Nr. 3337/75 der Kommission zur achten
Anderung der Verordnung (EWG) Nr. 1770/72 über Durch-
führungsbeslimmungen zu den zusätzlichen Bedingungen,
denen aus Drittländern eingeführter Wein für den unmit-
telbaren menschlichen Verbrauch entsprechen muß 23. 12. 75 L 329/24
22. 12. 75 Verordnung (E\VCJ Ne 3338/75 der Kommission über eine
zweite Ausschreibung von Gran a - Pa da n o - Käse aus
den ße'iltindcn der italienischen Interventionsstelle 23. 12. 7-5 L 329/25
22. 12. r--;, Verordnung (EWC) Nr. 3340/75 der Kommission zur Festset-
zunci der Abschöpfungen bei der Einfuhr von VV e i. ß - und
Rohzucker 23. 12, 75 L 329/27
23. 12. 75 Verordnung Nr. 3343/75 der Kommission zur Festset-
zunq der Celreide, Mehle, Grobgrieß und
Fe i II g r i c l.l von VVeizen oder Roggen anwendbaren Ab-
schöpfun~wn bei dn Einfuhr 24. 12. 75 L 330/4
23. 12. 75 VPrordnung (EvVq Nr. 3344 1 75 der Kommission zur Festset-
z1111g der PrürniPn, die den Abschöpfungen bei der Einfuhr
hir Ce l r c i d (', Mehl und Malz hinzugefügt werden 24. 12. 75 L 33016
23. 12. 75 Verordnung (EVVC1 Nr. 3345/75 der Kommission zur Festset-
zung der bei Reis und Bruchreis anzuwendenden Ah-
schöplungen bei der Einfuhr 24. 12. 75 L 330/8
23. 12. 75 Verordnung (EWC1l Nr. 3346/75 der Kommission zur Festset-
zung der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen bei
der Einfuhr für Reis und Bruchreis 24. 12. 75 L 330/11
23. 12. 75 Verordnung (EVVC) Nr. 3347/75 der Kommission zur Festset-
zung der durchschnittlichen Erzeugerpreise für Wein 24. 12. 75 L 330/13
23. 12. 75 Verordnung (E\VG) Nr. 3349/75 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von K ä l b er n
und ausgewachsenen Rinde r n sowie von R in d f l e i s c h ,
ausgenommen gefrorenes Rindfleisch 24. 12.75 L 330/17
23. 12. 75 Verordnung (EWG) Nr. 3350/75 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von gefrorenem
Rindfleisch 24. 12. 75 L 330/20
23. 12. 75 Verordnung (E'vVC) Nr. 3352/75 der Kommission über den
Ausschluß der Inanspruchnahme des aktiven Veredelungsver-
kehrs für B u t t er 24. 12. 75 L 330/28
23. 12. 75 Verordnung (EvVC) Nr. 3353/75 der Kommission zur Einfüh-
rung einer gemeinschaftlichen Uberwachung der Einfuhren
von bestimmten lebenden Pflanzen und bestimmten Wa-
ren des Blumenhandels mit Ursprung in bestimmten Ländern 24. 12. 75 L 330/29
23. 12. 75 Verordnung (EWG) Nr. 3354/75 der Kommission über den
Verkauf von Mager m i 1 c h p u 1 ver zu herabgesetzten
Preisen im Ausschreibungsverfahren zur Verarbeitung zu
Mischfutter für Schweine und Geflügel 24. 12. 75 L 330/31
23. 12. 75 Verordnung (EWG) Nr. 3356/75 der Kommission zur Ande-
rung der als Ausgleichsbeträge für die Erzeugnisse des Ge -
t r e i d c - und Re s sek t o r s anzuwendenden Beträge 24. 12. 75 L 330/39
23. 12. 75 Verordnung (EWG) Nr. 3357/75 der Kommission zur Anderung
der bei der Einfuhr von G e t r e i de - und Reis v e -
a r b e i 1. u n g s e r z e u g n i s s e n zu erhebenden Abschöp-
fungen 24. 12. 75 L 330/42
23. 12. 75 Verordnung (EWGj Nr. 3358/75 des Rates zur Änderung der
Verordnung (EWC) Nr. 1411/71 hinsichtlich des Fettgehalts
von V o 11 m i l c h 24. 12. 75 L 330/45
29. 12. 75 Verordnung (EWG) Nr. 3362/75 der Kommission zur Festset-
zung der auf G e t r e i d e , M e h 1 e , G r o b g r i e ß und
Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbq.ren Ab-
schöpfungen bei der Einfuhr 30. 12. 75 L 333/1
29. 12. 75 Verordnung (FWG) Nr. 3363/75 der Kommission zur Festset-
zung der Prämien, die den Abschöpfungen bei der Einfuhr
für G e l r e i d e , M e h 1 und M a l z hinzugefügt werden 30. 12. 75 L 333/3
23. 12. 75 Verordnung (EWG) Nr. 3367/75 der Kommission zur Festset-
zung der in Artik(~l 3 a der Verordnung (EWG) Nr. 865/68
vorgesehenen Ausfuhrerstattungen für Verarbeitungserzeug-
nisse aus Ob s l und Gemüse 30. 12. 75 L 333/17
Nr. 9 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Januar 1976 183
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Europäischen Gemeinschaften
Datum und B< wichnunq der Rechtsvorsduift
0
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
23, 12. 75 Verordntrn!J (EWC) Nr. 3368/75 der Kommission zur Festset-
zung des bei der Berechnung der Abschöpfung für Verarbei-
tungserzeu!Jnisse aus Obst und Gemüse zu berücksich-
1igcnden Unlcrschieds zwischen verschiedenen 'INelßzucker-
prcisen 30. 112.15 L 333/20
23. 12. 75 Verordnung (EWG} Nr. 3369/75 der Kommission zur Festset-
:1un9 des Pauschalwerts der aus dem Handel genommenen
F i s c h c r c i c r z e u g n i s s e , der zur Berechnung des
linanzicllen ;\ usglcichs im Jahre 1976 herangezogen wird 30. 112,. 15 L 333/21
23, ]2, 75 Verordnun9 tEWC) Nr. 3370/75 der Kommission zur Auf-
hcbun9 der Aussetzung der Einfuhren von gefrorenen See -
h e , h t e n und <JPfrownen S e eh e c h t f i 1 et s 30. 12-.15 L 333/23
23. n. 75 Vcrordnunq {E\VCj Nr.3371175 der Kommission zur Ande-
run~J der Vcrordnun~J (E\VG) Nr. 3559/73 mit Durchführungs-
best immunq(:n über die G(:währung des finanziellen Aus-
!Jlcichs und der En1sc hädiglmg sowie über die Festsetzung
der Riicknahrnepn'isf, und die Feststellung der Ankaufspreise
llir hes1imrnlf, r, i 'ich er e i erze u g n iss e .:m. n, 15 L 333/24
23 . 12. 75 Vcrordrrnn~J tE\NC) :\'r. 3372175 der Kommission zm Festset-
zw19 der Rüc knahmeprcise für das Jahr 1976 für die im An-
hang I rniter A und C der Verordnung (EWG) Nr.. 2142/70
,nlf~Jeführten r i s c h c r e i erze u g n iss e sowie für be-
sl immte I:rz<·U~Jn issc aus Anlandezonen, die von den Haupt-
vcrbrauchs,'.Pnl rC'n der (3enieinsthaft sehr ·weit entfernt liegen 30. n.. 75 L 333/31
23. 12. 75 Vernrdnunq (E\VC) ;\.1 r. 3373175 der Kommission zur Festset-
zung (kr Rcfercnzrneise für F i schere i erze u g n iss e
hn das Jahr J 976 30, n. 15 L 333/37
23 . l.2. 75 Vcrordnunq (E\NC) Nr.. 3374/75 der Kommission zur Anderung
der V<:rordnunq (E\VC) Nr. 1109/71 zur Ermittlung des Ein-
luhrprciscs liir Hering und Seehecht Jo. n 1s L 333/41
23. 12. 75 Verorcl1111111J (EWC) Nr. 3375175 der Kommission zur Vedänge-
nrng der Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr von Th u n -
f i s c h zur industriellen l:lerslellung 30. ]'.l. 75 1, 333/43
23. ]2, 15 Verorclmrn~] {EWC} Nr. 3376175 der Kommission zm Fest-
legun9 der Durchführungsbesl.immungen zur Verordnung
IEWC) Nr. 3328175 des Rates zur Beibehaltung der Senkung
der Einfuhrbelaslun9 für Rind f I e i s c h erze u g n iss e
mit Ursprung in den Staaten in Afrika, im karibischen Raum
und ün Pazifischen Ozean ]0, 12, 75 t 333/44
23 . 12. 75 Verordnung (E\,VC) Nr. 3377175 der Kommission zur Festset-
zung der Erstattung bei der Erzeugung von O] i v e n ö l zur
Herstellung von Fisch- und Gemüsekonserven 30, 12. 75 L 333/47
29 . n. 75 Verordnung tEWC) Nr. 3379/75 der Kommission zm Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Ge 1. r e i de -
und Re i s ver a r bei tun g s erze u g n i s s e n 30. n 1s 1 333/51
29 . 12. 75 Verordnung (EWG) Nr. 3380175 der Kommission zur Festset-
zung der bei der Einfuhr von :V! i s c h f u lt e r rn i 11. e 1 n
anwemfüarE'n Abschöpfungen 30, ]2, 15 L 333!58
Andere Vorschriften
9. 12. 75 Verordnung (EVv'C) Nr. 3218175 der Kommission zm Änderung
tles Warenverzeichnisses für di.e Statistik des Außenhandels
der Cemr~inschaH und des Handels zwischen Ihren Mitglied-
staaten (Nimexe) 2AI. n. 75 L 331 /1
rn. 12, 75 Verordnung (Euratom) Nr. 3303/75 des Rates zur Änderung
der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der An-
]agenbediensteten der Gemeinsamen Forschungsstelle, die in
den Niederlanden dicnsllich verwendet ,verden 20. n. 75 L 328/1
18, 12, 75 Verordnunq (EWC) Nr. 3327 /75 des Rates über den Abschluß
des Abkommens zwischen der Europäischen \Virtschafts-
qemeinschaft und Australien auf der Grundlage von Artikel
XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens und
über die Andenm~f des Cemeinsamen Zolltarifs für Blei und
Zink 2.3. 12. 75 L. 329/1
184 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I
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Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bl'Z(•iclllltrnv dn Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
18. 12. 75 V<!rord11t111~1 (EWC) Nr. 3330/75 des Rates zur Anderung der
Verord11t11Hf (EWC) Nr. 3255/74 zur Verlängerung und Ande-
runq der V<'rordntmg (EWG) Nr. 1174/68 über die Einführung
<~inc~s MMqenldfilsyslems im Güterkraftverkehr zwischen den
Mit.q I i<'dSl.ddi('ll 23. 12. 75 L 329/8
18. 12. 75 Verord11111HJ (EWC) Nr. 3331/75 des Rates zur Verlängerung
der Vc!rord11t11Hf (EWC) Nr. 2829/72 über das Gemeinschafts-
kont.inqcnt liir ci(•11 CLilcrkraftverkehr zwischen den Mitglied-
s! diJLCll 23. 12. 7-5 L 329/9
22. 12. 75 Verorcl11t111c1 (EWC) Nr. 3339/75 der Kommission zur Einfüh-
run~J voll I!il111<1L\niihmcn für die Einfuhr von Baumwollgarnen
und ~)('wissen Cewc-bc-n mit Ursprung in Spanien und Portugal 23, 12. 75 L 329/26
18. 12. 75 Verorclnu1HJ (FWC) Nr. 3'.141/75 cles Rates über die Verwen-
clunq voll (i2,5 Millionen Rc,chnungseinheilen der Abteilung
Ausrichtu11<J fiir die' Ablcilun~J Garantie des Europäischen
J\usricllL111u1s- 1111d (;M,rnliefontls für die Landwirtschaft 24. 12. 75 L 330/1
18. 12. 75 Vcrord111111q (E'vV(;J Nr. 1342/75 des Rates zur Festsetzung
für dus .J,ll1r JD7fi der men9cnmäßigen Ausfuhrkontingente
cler Ccmci11sclicdt liir bestimmte Aschen und Rückstände von
Kupfer sowie ff1r lH!slimmtc Beurbeitungsabfälle und bestimm-
ten Schrott illlS Kupfor und Aluminium 24. 12. 7-5 L 330/2
22. 12. 75 Vcrordnu11q (EWC) Nr. 1348/75 dt,r Kommission über die
Fcstscl.zunq von Mit1elwcrlen für die Ermittlung des Zoll-
werts von Zi I rusf riic htcn und Apfeln und Birnen 24. 12, 75 L 330/15
22. 12. 75 Verord11unq (EWC) Nr. 3351/75 der Kommission zur Einfüh-
run~J von EilrnafüldhnHcn hinsichtlich der Einfuhr von gewissen
Tcxtilcrz<~U~Jnissen mit Ursprung in der Republik Korea 24. 12. 7-5 L 330/22
23. 12. 75 Verordnu11g (EWC) Nr. 3155/75 der Kommission zur Einfüh-
rung von Eilnwfürnhmen hinsichtlich der Einfuhr von gewissen
TextilcrzctHJnissc·n mit Ursprung in der Bundesrepublik Brasi-
lien 24. 12. 75 L 330/37
23. 12. 75 Verordnu1HJ {EWC) Nr. 3359/75 der Kommission zur Festset-
zunq der Jlölw der im crslen Vierteljahr 1976 bei der Einfuhr
der unl<·r die Verordnung (EvVG) Nr. 1059/69 fallenden Waren
anwcndbt1 ren IJcwc~Jlichen Teilbeträge, Ausgleichsbeträge und
Zusatzzölle 31. 12. 75 L 335/1
23. 12. 75 Verordnunq (EV\'C) Nr. 33(i4/75 der Kommission über die Ver-
walttrn~J der 9cnwinschc1ftlichen mengenmäßigen Kontingente
Jiir die! Einfuhr bcs1irnmlcr Texlilerzeu9nisse mit Ursprung
in der Republik Indien 30. 12. 7-5 L 333/5
23. 12. 75 Vc!rordnunq (EVVC) Nr. 33GS/75 der Kommission über die Ver-
wultun9 der Ut!rncinschaftlichen mengenmäßigen Kontingente
für die Einfuhr bcslimmter Textileru\U(fnisse mit Ursprung
jn der lsl,rntisclll·n Rf'pl1lilik Pakislan 30. 12. 75 L 333/9
23. 12. 75 Vt!rordnrnig (UWC) Nr. 3366/75 der Kommission zur Ande-
runq der Verordnun~Jen dc!r Kommission (EvVG) Nr. 616/72
und (EWC) Nr. 618 72 sowie cles Zolllarifschemas des Ge-
rncinsarnc)n Zolll,Hifs ffir Olivenöl 30. 12. 7-5 L 333/13
22. 12. 75 Entscheidun~J Nr. 3]78.75 ECKS der Kommission über die
Festsclzun~r des Urnlaqcsalzcs für das Haushaltsjahr 1976 so-
wie zur Andc!rnng der Entscheidung Nr. 3/52/EGKS über die
I-Jöhe und die Anw<!nclun9svorschriften für die in den Artikeln
49 uncl 50 d<\S ECKS-Verlrt1~Js vor9esehenen Umlagen 30. 12, 75 L 333/48
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz
: Bundes,mzei(Jcr Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn
Im Bundcsncsel,.blal.l Teil I werden Vcrordnun9en, Anordnunqcn und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen verö.ffentlicht.
lm Bundcsricselzblatl Teil ll wenlcn viill,<,rrC'chtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazugehörenden Rechtsvorschnften und
Bck,mntmuchunqcn sowie ZolllMifvl'tordnuJHJl'll V()röllc111.lichl.
Bezugs b e d in (J 1111 <J (! 11 : L<11ifcnd(•r Bcz.un nur im PoslilbomH)mcnl. Abbcsl<!llungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres
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