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Bundesgesetzblatt
Teil I Z 1997 A
1976 A usgegebeu zu Bonn am 13. April 1976 1 Nr. 41
Tag In h a 1 t Seite
8. 4. 76 Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen Teil
und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Maschinenbauer(Mühlenbauer)-
I-Iandwerk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 933
9. 4. 76 Verordnung zur Bestimmung der Formblätter zum Bundesausbildungsförderungsgesetz
(FormblattV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 936
2171-2-2-1
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 963
Verordnung
über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen
im praktischen Teil und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung
für das Maschinenbauer(Mühlenbauer)-Handwerk
Vom 8. April 1976
Auf Grund des § 45 Nr. 1 und 2 der Handwerks- 6. Förderanlagen;
ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Waagen.
28. Dezember 1965 (Bundesgesetzbl. 1966 I S. 1), zu-
letzt geändert durch Artikel 24 des Zuständigkeits- (2) Dem Maschinenbauer(Mühlenbauer)-Handwerk
anpassungs-Gesetzes vom 18. März 1975 (Bundes- sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten zuzurech-
gesetzbl. I S. 705), wird im Einvernehmen mit dem nen:
Bundesminister für Bildung und Wissenschaft ver- 1. Kenntnisse der Mechanik und Festigkeitslehre;
ordnet:
2. Kenntnisse der Hydraulik und Pneumatik;
1. Abschnitt 3. Kenntnisse der Maschinenelemente;
Berufsbild 4. Kenntnisse über Elektrotechnik;
5. Kenntnisse über Thermodynamik;
§ 1
6. Kenntnisse der Mühleneinrichtungen;
Berufsbild 7. Kenntnisse der Waagenkonstruktionen und
(1) Dem Maschinenbauer(Mühlenbauer)-Handwerk ihrer Steuerungen;
sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen: 8. Kenntnisse der Oberflächenbehandlung und des
Entwurf, Bau und Montage von Korrosi onssch u tzes;
1. Maschinen, Geräten und Apparaten sowie Behäl- 9. Kenntnisse der Werk- und Hilfsstoffe;
tern, insbesondere Silo-, Misch- und Transport- 10. Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften der
behältern; Unfallverhütung, des Arbeitsschutzes und der
2. wärme- und kältetechnischen Maschinenanlagen Ar bei tssicher hei t;
und Maschinenteilen; 11. Kenntnisse über die einschlägigen DIN-Normen,
3. mechanischen, hydraulischen und pneumatischen die wasserrechtlichen Vorschriften, die Vor-
Getrieben, Vorrichtungen und Steuerungen; schriften des Immissionsschutzes und die ein-
4. Pumpen und Verdichtern; schlägigen VDI-Richtlinien;
5. Mühlen und Müllereianlagen sowie Wasserkraft- 12. Entwerfen und Anfertigen von Skizzen, Zeich-
anlagen; nungen und Schaltplänen;
934 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I
] :'l HersteHen von lösbaren und unlösbaren Ver- gung dieser Unterlagen ist die Zeichnung anzuferti-
bindungen, insbesondere Schrauben, Stiften, gen und dem Meisterprüfungsausschuß zu über-
Keilen, Nieten und Kleben, Weich- und Hart- geben.
löten sowie Gas- und Lichtbogenschweißen;
(3) Mit der Meisterprüfungsarbeit ist die Nach-
14. spanendes und spanloses Be- und Verarbeiten kalkulation abzuliefern.
von Stühlen,, Nichteisenmetallen und Kunst-
stoffen;
§4
1.5. Gefü~JebehandeJn von Metallen;
Arbeitsprobe
16. Justieren von '\iVaagen;
(l) Als Arbeitsprobe sind 2 der nachstehenden
n. EinsteHen der Müh]eneinrichtungen; Arbeiten, davon Nummer 4, auszuführen:
18. lnbetriebnehmen, Prüfen, Instandsetzen und
1. Anfertigen von Maschinenbauteileni
"\Narten der jn Absatz 1 genannten Erzeugnisse;
2. Anfertigen einer Lehre mit Gegenlehre;
] 9. Warten der :J'vfoschinen und Geräte sovvie In-
standhaHen der ,,\lerkzPuge. 3. Anfertigen von Meß- oder Bearbeitungswerkzeu-
gen;
4. Lichtbogenschweißen von Kehl- und V-Nähten an
2. Abschnitt 6 bis 12 mm dicken Blechen und Profilen;
Prüfungsanforderungen in den Tei]en I und II 5. Gasschweißen von I-Nähten in verschiedenen
der ~1leisterprüfung Positionen an Blechen und Rohren.
(2) Im Rahmen der Arbeitsprobe sind die wich-
§ 2 tigsten Fertigkeiten und Kenntnisse zu prüfen, die
G,liedern11g, Dauer und Bestehen in der Meisterprüfungsarbeit nicht oder nur unzu-
der praktischen Prü.fung (Teil I) reichend nachgewiesen werden konnten.
(1) In Tefl I sind eine Meisterprüfungsarbeit an-
zufertigen und eine Arbeitsprobe auszuführen. Bei §5
der Bestimmung der Ivfoisterprüfungsarbeit sollen P:rfüun.g der iachtheoretischen Kenn.tnisse
die Vorschläge des Prüflings nach MögHchkeH be- (Teil II)
rücksichtigt werden.
(1) In Teil II sind Kenntnisse in den folgenden
(2) Die Meisterprüfungsarbeit soH nicht mehr aJs 5 Prüfungsfächern nachzuweisen:
rn Arbeitstage, die Arbeitsprobe nicht mehr als
8 Stunden dauern. 1. Technische Mathematik:
(3) M.indestvora.ussetzung für das Bestehen des a) Berechnung aus der Mechanik, Insbesondere
Teils I sind jeweils ausreichende Leistungen in der von Ubersetzungen, Arbeit, Leistung, Druck
Meisterprüfungsarbeit und in der Arbeitsprobe. und Kraft,
b) Berechnung aus der Festigkeitslehre, insbe-
sondere von Zug-, Druck-, Biege-, Schub- und
§ 3
Torsi.onsspannungen;
Meisterprüfungsarbeit
2. Technisches Zeichnen:
P) A]s Mejsterprüfungsa.rbeit ist efoe der nach-
a) Anfertigung von Skizzen und Zeichnungen,
stehenden Arbeiten anzufertigen:
b) Lesen von Schaltplänen;
] . Eine Universalbohr-, Dreh- oder Fräsvorrichtung
mit mechanischer, hydrau]ischer oder pneuma- 3. Fachtechnologie:
tischer Betätigung; a) Mechanik und Pestigkeitslehre,
2. e:iin geschweißtes oder geschraubtes Maschinen- b) Hydraulik und Pneumatik,
gehäuse mit verschiedenen Achsbohrungen; c) Maschinenelemente,
3. ein Antriebs- oder SpannteiJ, eine Förder- d) Elektrotechnik,
schnecke oder eine ZeHenradschleuse;
e) Thermodynamik,
4. eine Transporteinrichtung für Schüttgut;
f) Mühleneinrichtungen,
5. eine Balkenwaage, eine Tafelwaage oder ein g) Waagenkonstruktionen und ihre Steuerungen,
Laufgewichtswiegehebel mlt Nebenskalen und
Kerbenschutz; h) Oberflächenbehandlung und Korrosionsschutz,
i) lösbare und unlösbare Verbindungen, insbe-
6. ein AnlageteH für ·1,vänne- und käHetechnische
sondere Schrauben, Stiften, Keilen, Nieten und
Maschinen.
Kleben, Weich- und Hartlöten sowie Gas-
{2) Der PrüfUng hat dem Meisterprüfungsausschuß und Lichtbogenschweißen,
vor Anfertigung der Meisterprüfungsarbeit eine Ent- j) einschlägige Vorschriften der Unfallverhü-
wurfsskizze mit Hauptabmessungen, die Stückliste hütung, des Arbeitsschutzes und der Arbeits-
und die Vorka]ku]ation vorzulegen. Nach Genehmi- sicherheit,
Nr. 41 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. April 1976 935
k) einschlägige DIN-Normen, wasserrechtliche 3. Abschnitt
Vorschriften, Vorsduiften des Immissions-
Ubergangs- und Schlußvorschriften
schutzes sowie einschlägige VDI-Richtlinien;
4. Werkstoffkunde: §6
a) Arten, Eigenschaften, Verwendung und Ver- Ubergangsvorschrift
arbeitung der Werk- und Hilfsstoffe, Bei Inkrafttreten dieser Verordnung laufende Prü-
b) Werkstoffprüfung, fungsverfahren werden nach den bisherigen Vor-
c) Gefügebehandlung durch Glühen, Härten und schriften zu Ende geführt.
Anlassen;
§7
5. Vorkalkulation mit den für die Preisbildung we-
sentlichen Faktoren, insbesondere Material- und Weitere Anforderungen
Arbeitszeitberechnung, Festlegung der Kosten- Die weiteren Anforderungen in der Meisterprü-
stellen sowie Ermittlung von Gemeinkostenzu- fung bestimmen sich nach der Verordnung über ge-
schlagssätzen und Verteilung der Kosten auf die meinsame Anforderungen in der Meisterprüfung im
Kostenträger. Handwerk vom 12. Dezember 1972 (Bundesgesetz-
blatt I S. 2381) in der jeweils geltenden Fassung.
(2) Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durch-
zuführen.
§8
(3) Die s_chriftliche Prüfung soll nicht mehr als Berlin-Klausel
8 Stunden, die mündliche Prüfung nicht mehr als
eine halbe Stunde je Prüfling dauern. Diese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Uber-
leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
(4) Der Prüfling ist von der mündlichen Prüfung blatt I S. 1) in Verbindung mit§ 128 der Handwerks-
zu befreien, wenn er im Durchschnitt mindestens ordnung auch im Land Berlin.
gute schriftliche Leistungen erbracht hat.
§9
(5) Soweit die Prüfung programmiert durchgeführt
wird, kann abweichend von Absatz 2 auf die münd- Inkrafttreten
liche Prüfung verzichtet werden. (1) Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1976 in Kraft.
(6) Mindestvoraussetzung für das Bestehen des (2) Auf Grund des § 122 der Handwerksordnung
Teils II sind ausreichende Leistungen in jedem der weiter anzuwendende Vorschriften sind, soweit sie
in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 und 5 genannten Prüfungs- Gegenstände dieser Verordnung regeln, nicht mehr
fächer. anzuwenden.
Bonn, den 8. April 1976
Der Bundesminister für Wirtschaft
Friderichs
936 Bundesge,setzblatt, Jahrgang 1976, Teil I
Verordnung
zur Bestimmung der Formblätter zum Bundesausbildungsförderungsgesetz
(FormblattV)
Vom 9. April 1976
Auf Grund des § 46 Abs. 3 des Bundesausbil- vom 5. Dezember 1912 (Bayerisches Gesetz- und
dungsförderungsgesetzes vom 26. August 1971 (Bun- Verordnungsblatt 1973 S. 2), geändert durch das
desgesetzbl. I S. 1409), zuletzt geändert durch das Bayerische Finanzplanungsgesetz vom 23. Dezember
Haushaltsstrukturgesetz vom 18. Dezember 1975 1975 (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt
(Bundesgesetzbl. I S. 3091), wird mit Zustimmung S. 414) ergänzten Fassung verwenden. Die Ergän-
des Bundesrates verordnet: zung bedarf der Zustimmung des zuständigen Bun-
desministers.
§3
§1
Berlin-Klausel
Bestimmung der Formblätter
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten
(1) Als Formblätter, auf denen die zur Feststel- Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-
lung des Anspruchs auf Leistungen nach dem Bun- gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 67 des Bundes-
desausbildungsförderungsgesetz erheblichen Tatsa- ausbildungsförderungsgesetzes auch im Land Berlin.
chen angegeben werden sollen, werden die Anlagen
1 bis 11 zu dieser Verordnung bestimmt.
§4
(2) Soweit erforderlich, sind die Einkommensver- Inkrafttreten
hältnisse, die der Berechnung des Förderungsbetra-
ges nach § 60 Abs. 2 des Gesetzes zugrunde zu le- Die Verordnung tritt am Tage nach der Verkün-
gen sind, auf dem Formblatt A 1 zu den in § 59 dung mit der Maßgabe in Kraft, daß die in § 1 be-
Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes bezeichneten Besonderen zeichneten Formblätter für alle Bewilligungszeit-
Bewilligungsbedingungen zu ermitteln. räume zu verwenden sind, die nach dem 31. Juli
1976 beginnen. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur
Bestimmung der Formblätter zum Bundesausbil-
§2 dungsförderungsgesetz vom 3. November 1971 (Bun-
Vorbehalt für das land Bayern desgesetzbl. I S. 1757), zuletzt geändert durch Ver-
ordnung vom 24. Juni 1975 (Bundesgesetzbl. I
Die Ämter für Ausbildungsförderung im Land S. 1497), mit der Maßgabe außer Kraft, daß die darin
Bayern können die Formblätter 1 bis 3 in einer für bestimmten Formblätter für alle Bewilligungszeit-
den Vollzug des Bayerischen Ausbildungsförde- räume verwendet werden sollen, die vor dem 1. Au-
rungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung gust 1976 beginnen.
Bonn, den 9. April 1976
Der Bundesminister
für Bildung und Wissenschaft
Helmut Rohde
Nr. 41 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. April 1976 937
Anlage 1
Adr.
Zutreffendes Ist anzukreuzen 181 F6rderungsnummer
Nicht vom Antrassteller auszufQlleP
1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 ( 1 1 002
,
Bitte sorgfältig
In Blockschrift austollen.
(ElngangsstempeJ)
Antrag auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsf8rderungsgesetz (BAf6G)
1 Erstantrag D Wlederholungsantrag D ,~~~'::3~gsnr-1 1111 ) 111 J J f f
2 Der Im!! Antrag wurde g9stellt bei
dem Amt fOr Ausbildungsförderung
(Dienststelle, Anschrift nach dem letzten Bescheid)
Dem ersten Antrag auf Leistungen nach dem Bundesausbtldungsförderungsgesetz Ist eine Beschreibung
des schulischen und beruflichen Werdegangs beizufügen (Formblatt 1a/76).
Auszubildender
a Name, Geburtsname 1 1 1 1 1 11 1 1 1 1 011
Vorname 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 012
4 Anschrift am ständigen Wohnsitz 1 014
Straße, Hausnummer (ggf. Postort) 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1
1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 016
PLZ,Ort 1
s Anschrift während der Ausbildung 016
Telefon (mit Vorwahl) bell 018
Straße, Hausnummer (ggf. Postort) 1 1 1 1 1 11 1 [ 1 1 014
015
PLZ,Ort I· 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1
8
7
Geachlecht
Geblll'ttdatum
männlich • weibllchO 017
Geburtsort/Kreis
1111111 018
8.1 Deutschar
•
8.2 Helma~oser Ausländer D Asylberechtigter AusländerD EG·AustlnderD Anderer Ausländer D 019
Staatsangehörigkeit:
Pass/Passersatz/Nachweis Ober Aufenthaltserlaubnis sind vorzutem,n
9 ledlg • verheiratet • dauernd
getrennt lebend D verwitwet D geschieden D seit_ _ __ 020
10 Lebt der Vater1)? JaD Verstorben am Deutscher? JaD netnD
Lebt die Mutter1)? JaO Verstorben am Deutsche? JaD netnO
11 Sind die beiden Elterntelle1) miteinander verheiratet? JaD netnD 041
048
Wenn Ja, leben sie dauernd getrennt? nein D wenn Ja, seit
11 Eltem1) Name, Vorname, Anschrift (Straße,Hausnummer, PLZ, Ort, Kreis)
Vater
516
518
Mutter 517
13 Gerichtliche Sorgerechtsregetung filr den AU8ZUblldenden
Sorgerecht zuerkannt durch Beschluß des Vormundschaftsgerichts
Az, _ _ __
In - - - - - - - - - - - - - vom------
an
Name, Vorname, Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Kreis)
1) Diese Angaben elnd Ober die leiblichen Eltern oder, falls der Auez:ubildende adoptiert Ist, Ober iile Adoptiveltern zu machen.
938 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I
Adr.
14 Wird eine Ausbildungsstätte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland einschl. des Landes Berlin be·
sucht2)? ja D nein D Wenn nein, in welchem L a n d ? - - - - - - - - - - - - - -
Vom ständigen Wohnsitz aus durch täglichen Grenzübertritt? JaD neinD
15 Haben Sie Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz für Ausbildung, Fortbildung od·er Umschulung
beantragt? ja D nein D wenn ja, bei welchem Arbeitsamt? _____________
Wurde über den Antrag bereits entschieden? Ja D (Bescheid bitte beifügen) nein D
16 Beziehen Sie selbst oder ein Elternteil Leistungen oder wurden solche beantragt
1. nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) oder Gesetzen, die das BVG für anwendbar erklären
(z.B. Soldatenversorgungsgesetz)? jaD neinD Wenn ja, Grad d. Beschädigung? __v,H.
2. nach dem Lastenausgleichsgesetz? JaO neinD
3. nach dem Bundesentschädigungsgesetz? JaD neinD
4. nach dem Häftlingshilfegesetz? JaD neinD
5. nach dem Heimkehrergesetz? JaD neinD
6. von Hochbegabtenförderungswerken? jaD neinD
Die Ansprüche nach diesen Vorschriften gehen dem Anspruch aus dem BAföG vor und sind deshalb
vorrangig geltend zu machen.
17 Bedarf
17.1 Wohnt der Auszubildende während der Ausbildung bei den Eltern oder einem Elternteil? ja D nein D
Wenn nein, sind bei Schülern von Haupt- und Realschulen, Gymnasien, Integrierten Gesamtschulen, Fachober-
Berufsfach-, Berufsaufbau-, Abendhaupt-, Abendrealschulen die Gründe hierfür anzugeben:
016
107
17.2 Führt der Auszubildende mit seinem Ehegatten einen eigenen Haushalt? JaD neinD
17.3 Lebt der Auszubildende mit mindestens einem Kind in einem eigenen Haushalt?
Name des Kindes Vorname
JaO neinD
Geburtsdatum
Wenn ja:
17.4 Nur für Hochschulstudenten und Praktikanten, deren Praktikum im Zusammenhang mit dem Besuch einer
Hochschule steht:
Ist der Auszubildende nach § 165 Abs. 1 Nr. 5 oder 6 oder nach § 176 b Abs. 1 Nr. 3 RVO gegen Krankheit
versichert oder besteht nach § 8 KVSG Anspruch auf den Zuschuß des Bundes? jaD neinD 100
(Bescheinigung des Krankenversicherungsträgers ist beizufügen)
18 Fahrkosten
(nachzuweisen durch Vorlage der tariflich günstigsten Fahrkarte oder einer entsprechenden Bescheinigung der amtlichen
Fahrpreisauskunlt)
18.1 für den täglichen Weg zur Ausbildungsstätte
(gilt nicht für Studenten sowie Schüler von Abendgymnasien, Kollegs und F.achschu!en)
von _____________ nach __________
.__-'--1-+-1~l__._l-'!__.I mtl.DM
1 107
18.2 für eine Familienheimfahrt - nur bei auswärtiger Unterbringung
von _____________ nach __________
1 1 1 1 1 1 1 DM 108
19 Unterkunft
19.1 Internatsunterbringung - Heimkosten 1 1 1 1 1 1 lmu.oM
19.2 Kosten der Unterkunft (einschl. Nebenkosten an den Vermieter} 1 1 1 1 1 1 lmtl.DM
Sind hierin Heizkosten enthalten? JaD neinD
109
Zahl der Bewohner der Unterkunft W (Die Kosten der Unterkunft sind durch eine von, Auszu-
bildenden und vom Vermieter unterschriebene Vereinbarung nachzuweisen)
19.3 Bezieht der Auszubildende oder ein mit ihm in Haushaltsgemeinschaft lebendes
Familienmitglied Leistungen nach dem Wohngeldgesetz? JaD neinD
2) Ausbildungsförderung wird nur für den Besuch der Klasse 11 einer Ausbildungsstätte geleistet, die außerhalb des G.eltungsbe•
reichs des Gesetzes liegt und einem im Geltungsbereich gelegenen Gymnasium gleichwertig ist.
Nr. 41 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. April 1976 939
Adr.
20 Besondere Aufwendungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Ausbildung stehen
l
20.1 Ständig wiederkehrende Kosten an privaten Ausbildungsstätten (:z. e. Schulgeld, Studiengebühren, Tages-
heimkosten; Belege bitte beifügen)
1 1 1 1 1 1 1 mtl.DM 1
10
1 1 1 1 1 .1 1 mtl.DM
20.2 Einmalige notwendige Kosten, (z.B. nach der Ausbildungsordnung vorgeschriebene Studienfahrten, Lern· und Arbeitsmittel,
soweit sie nicht von der Ausbildungsstätte zur Verfügung gestellt werden·. nicht Fachliteratur; Bescheinigung der Ausbildungsstätte
und Kostennachweise bitte beifügen)
Studienfahrten _____________________ 1 1 1 1 1 1 1 DM HO
Lern- und Arbeitsmittel __________________ 103
1 1 1 1 1 1 1 DM
21 Einkommen des Auszubildenden (Belege bitte beifügen)
Zuständiges Finanzamt _____________ Steuer-Nummer ___________
Maßgebend für die Angaben sind die vorraussichtlichen Einkommen, die für den Bewilligungszeitraum
von
Monat,Jahr
bis
Monat,Jahr
also für W Kalendermonate Insgesamt erzielf werden.
21.1 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
• Gewerbebetrieb D
21.2
sowie aus selbständiger Arbeit
•
Einnah.men aus nichselbständiger Arbeit~) ohne Waj~engeld und ohne Ausbildungsvergütung '
1 1 1 1 1 DM
(z.B. aus Ferien- und Nebenarbeit, auch aus SachbezOgen 4), Ubergangsgebührnisse u.ä. 1 1 j
1 1 DM 201
21.3 Einnahmen aus Kapitalvermögen5) (z.B. Sparzinsen) 1 1 1 1 1 DM
21.4 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Aufstellung bitte beifügen) 1 1 1 1 1 DM
21.5 Renten aus eigenem Recht3) (z.B. Unfallrente, nicht Waisenrente) 1 1 1 1 1 DM
21.6 Ausbildungsvergütung 3 ) (auch Sachbezüge4)) 1 1 1 1 1 DM l 202
darin enthalten Familienzuschläge 1 1 1 1 1 DM J
21.7 Waisenrente und Waisengeld (Bescheide bitte beifügen)
21.7.1 Waisenrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und den Gesetzen, die das Bundesversorgungsgesetz für
anwendbar erklären 1 1 1 1 1 1 lnM
abzüglich der Grundrente 1 1 1 1 1 1 lnM 1 1 1· 1 1 1 1 DM
21.7.2 Sonstige Waisenrente (z.B. aus Arbeiterrentenversicherung, Angestelltenversicherung) 1 1 1 1 1 1 1 DM 203
21.7.3 Waisengeld (nach Abzug der Steuern) 1 1 1 1 1 1 1 DM
21.8 Sonstige Einnahmen
21.8.1 Einnahmen nach der Einkommensverordnung zum BAföG (Arbeitsförderungsgesetz, Reichsversicherungsord-
nung, Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte, Mutterschutzgesetz, Angestelltenversicherungsge-
setz, Reichsknappschaftsgesetz, Bundesversorgungsgesetz und Gesetze, die das Bundesversorgungsgesetz
für anwendbar erklären, Lastenausgleichsgesetz, Reparationsschädengesetr, Flüchtlingshilfegesetz, Unterhalts-
sicherungsgesetz, Bundessozialhilfegesetz, Zivildienstgesetz, Bundesgrenzschutzgesetz)
ja • (Bescheide bitte beifügen) nein D
21.8.2 Unterhaltsleistungen
a) des geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten· des
Auszubildenden 1 1 1 1 1 1 1 1 DM 204
b) sonstiger Personen (nicht der Eltern und des Ehegatten des
Auszubildenden) 1 1 1 1 1 1 1 1 DM
21.8.3 Zuwendungen von Firmen und privaten Stiftungen 1 1 1 1 1 1 1 1 DM
21.9 Ausbildungsbeihilfen und gleichartige Leistungen aus öffentlichen Mitteln oder von Förderungseinrich„
tungen, die hierfür öffentliche Mittel erhalten, soweit sie zur Deckung des Lebensunterhalts und der üb•
liehen Ausbildungskosten bestimmt sind, (z.B. Erzlehungsbelhllfen nach dem BVG; hier Ist auch die Erziehungsbeihilfe
anzugeben. die ein beschädigter Elternteil nach§ 27 (3) BVG fQr den Auszubildenden erhält: Ausbildungsbeihilfe von Bunc:Jes•
wehr, Bundespost, Bundesbahn, Hochbegabtenförderungswerken: Studienstiftung des Deutschen Volkes, Cusanuswerk, Evan•
gelisches Studienwerk, Friedrich-Ebert-Stiftung, Friedrich-Naumann-Stlftung, Konrad-Adenauer-Stiftung, Stiftung Mitbestimmung
des DGB, Stipendium für besonders Begabte nach dem Bayer, Begabtenförderung,sgesetz, u.a.) 1 1 1 1 1 1 1 DM 208
3.) Werbungskostenpauschbetrag, Arbeitnehmer· und Weihnachtsfreibetrag werden In Höhe von 1152 DM jährlich/ 96 DM monatlich
von amtswegen berücksichtigt.
") Sachbezüge sind insbesondere•frele Unterkunft und Verpflegung.
6) .werbungskostenpauscllbetrag wird in Hölle von 100 DM Jährlich/ 9 DM monatlich von amtswegen berOcksichtlgt.
940 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I
Adr.
21.1 O Andere Einnahmen des Auszubildenden, die bestimmt sind oder verwendet werden zur Deckung des
~t~e:~~hsebgea'{r~~s . 1 1 1 1 1 1 1 DM 210
032 bis
b) der Kinder 1 1 1 1 1 1 1 DM 036
21.11 Vom Arbeitgeber des Auszubildenden erbrachte vermögenswirksame
Leistungen 1 1 1 1 1 1 DM
22 War für das vorletzte und/oder letzte Kalenderjahr vor Antragstellung Vermögensteuer zu entrichten?
ja D für 19-, 19-, nein D
23 Kinder des Auszubildenden (Hier sind alle Kinder des Auszubildenden einzutragen; sind mehr als 2 Kinder vorhanden,
Angaben bitte auf gesondertem Blatt beifügen.)
Name Vorname Geburtsdatum
1.
2.
bei dc",;ohnu~chl bei
Ellern den Ellern
~.e::~n•
Kind
Kind nu~J~ Verhältnis
Auszublld, Ehegatten
:!~1::~n~~~:~z:r.~a~~des fQr
monatlich DM
Bezieh~ der Auszubildende
Kindergeld nach BKGG
Wenn Ja:
monalllch DM
zu 1.
••••• 111111 Ja D nelnD 1 f 1 1 1 1 032
•••••
bis
zu 2. 1 1 11 1 1 JaD nelnD 1 1 1 1 1 1
) 036
Ist eines der Kinder unter 10 Jahren und lebt es im Haushalt des Auszubildenden? jaD neinO
037
24 Die Ausbildungsförderung ist auf folgendes Konto zu überweisen
Barzahlung Ist nach § 51 Abs. 1 BAföG unzulässig. Es kann nur ein Konto In der Bundesrepublik Deutschland
(einschlielllich des Landes Berlin) angegeben werden.
521
Bankleitzahl 1 1 1 1 1 1 1 1 1
524
Konto-Nummer 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 .1
522
Name des Geldinstituts 1 1 1 1 1 1 1 1 1 t 1 1 1 t 1 1 1 1 t 1 1
523
Postleitzahl, Ort 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1
(Nur angeben, wenn der Auszubildende nicht Inhaber des Kontos Ist)
525
Name, Vorname des Kontoinhaber~ 1 1 1 1 1 1 f f f I f I f 1 1 1 1 1 1 1 1
25 Empfänger des Bescheides
(Nur ausfüllen bei Minderjährigen, wenn der Bescheid nicht dem Auszubildenden zugestellt werden soll)
Name, Vorname 1 1 1 1 l 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 531
bed 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 53i
533
Straße, Hausnummer 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1
534
Postleitzahl, Ort 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 l 1 1
Ich versichere, daß meine Angaben richtig und vollständig sind.
Mir ist bekannt,
1. daß ich verpflichtet bin, jede Änderung meiner wirtschaftlichen Lage sowie der Familien- und Ausbildungs-
verhältnisse, über die ich hier Erklärungen abgegeben habe, unverzüglich dem Amt für Ausbildungsförderung
schriftlich anzuzeigen;
2. daß unrichtige oder unvollständige Angaben oder die Unterlassung von Änderungsanzeigen strafrechtlich ver·
folgt oder als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden können und daß ·zu Unrecht gezahlte
Beträge zurückgefordert werden;
3. daß meine Angaben über die wirtschaftlichen Voraussetzungen der Förderung bei dem Finanzamt überprüft
werden können.
Ort,Datum Ort.Datum
Der Auszubildende Für Auszubildende vor Vollendung des 15. Lebensjahres
auch die gesetzlichen Vertreter 6)
G) Die gesetzlichen Vertreter können i:lle Handlungsfähigkeit des Auszubildenden (Antragstellung, Verfolgung des Antrages und Entgeg_ennahme
der Ausbildungsförderung) durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Amt für Ausbildungsförderung einschränken.
Nr. 41 Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. April 1976 941
Anlage 2
Förderungsnummer 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1
(Eingangsstempel)
Name, Vorname, Geburtsname Geburtsdatum
Schulischer und beruflicher Werdegang -
1 Schulische Ausbildung, betriebliche Ausbildung (z.B. Lehre), Praktikum
(auch Ausbildung an Fernlehrinstituten)
-Adr.
vom Erreichter Abschluß (genaue
bis Anschrift der Ausbildungsstätte, Lehr-/Praktikumstelle Schulart/Fachrichtung Bezeichng., Dat. d. Zeugnisses)
022
2 Ausbildung an Höheren Fachschulen, Akademien, Hochschulen
(auch Ausbildung an Fernlehrinstituten)
von WS/ bis WS/ a) Hauptfächer und Fachrichtung, angestrebter/
SS,Jahr SS,Jahr Ausbildungsstätte, Ort b) Nebenfächer erreichter Abschluß, Datum
L2
3 Zeiten der Erwerbstätigkeit und gleichgestellte Zeiten (Gleichgestellt sind: Hausfrauentätigkeit einer
Mutter, die zumindest ein Kind unter 1O Jahren oder ein Kind, das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, im eige-
nen Haushalt zu versorgen hat; Welir- und Zivildienst sowie ihnen gleichgestellte Zeiten; mit Arbeitsunfähigkeit ver-
bundene Krankheit; Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz; Erwerbsunfähigkeit; Arbeitslosigkeit;
Teilnahme an einer Maßnahme zur medizinischen oder beruflichen Rehabilitation; Teilnahme an einer Fortbildung/ Um-
schulung nach den §§ 41 bis 48 Arbeitsförderungsgesetz)
Brutto!./ Höhe d. Leistg.
vom bis Art der Tätigkeit oder Gleichstellung Arbeitgeber/ Leistungsträger, Anschrift monatlich DM
113
Ich versichere, daß meine Angaben richtig und vollständig sind. Mir ist bekannt, daß Nachweise verlangt werden können.
Ort, Datum Unterschrift des Auszubildenden
942 Bundesge,setzb]att, Jahrgang 1976, Teil I
Anlage 3
Zutreffendes ist anzukreuzen ~ Adr.
Bitte sorgfältig
in Blockschrift ausfüllen.
Förderungsnummer 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1
(Eingangsstempel)
Name, Vorname, Geburtsname des Auszubildenden Geburtsdatum
•
Dieses Formblatt Ist nur auszufüllen von clem Ehegatten und
den Eltern des Auszubildenden.
Erklärung des Ehegatten Jeder Elternteil, der Einkommen erzielt,
hat diese Erklärung abzugeben.
D Vaters
des
Der Elternteil, der kein eigenes Einkommen erzielt, kann an
Stelle einer eigenen Erklärung die Zusalzerklärung auf Seite 4
dieses Formblattes abgeben.
D der Mutter
1 Name, Vorname Geburtsdatum
Anschrift {Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Krn!s)
2 Angaben des Ehegatten des Auszubildenden
2.1 Berufstätig? Ja D nein D
Wenn Ja: Arbeiter D Angestellter D Beamter D Selbständiger D seit
Im öffentlichen Dienst? JaD neinD 031
In Ausbildung?
Voraussichtlicher
JaD neinD
Wenn ja: Art der Ausbildung _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __ Ausbildungsabschluß: M J h
Ja D •~•~i~'D
I
Werden Leistungen nach dem BAföG ~ezogen?
2.2 Kinder des Ehegatten
(Hier sind alle Kinder einzutragen; sind mehr als 2 Kinder vorhanden, Angaben bitte auf gesondertem Blatt beifOgen)
Ausbildung
Voraussicht!.
Name, Vorname Geburtsdatum Klasse Abschluß
1.--------------------- Monat,Jahr
2. - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Monat,Jahr
Kind nur Im Verhältnis
Wohnung Gemein- zum
zu 1.
bei den
Eltern
•
nicht bei
den Eltern
•
sames
Kind
•
Auszubil-
öden r:r
Ehe- Bruttoeinnahmen 2)
monatlich DM
1 1 11 t 1
032
bis
036
2.3
zu 2.
• • • •
Sonstige Angehörige, die dem Ehegatten gegenüber unterhaltsberechtigt sind
• 1 1 11 1 1
(Ist hier mehr als ein Angehöriger einzutragen, Angaben bitte auf gesondertem Blatt beifügen)
Name, Vorname Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Kreis)
Verwandtschaftsverhältnis/ Bruttoeinnahmen2)
Geburtsdatum sonstiger Grund der Unterhaltszahlung Art monatlich DM
1 1 1 1 1 t
3 Angaben des Vaters des Auszubildenden
3.1 ledig • verheirätet • dauernd
getrennt lebend D verwitwet D geschieden D sei.,__ __ 0:-11
3.2 Berufstätig? Ja D neinD
042
Wenn Ja: Arbeiter D Angestellter D BeamterD Selbständiger D
Im öffentlichen Dienst? JaO neinD Nicht mehr berufstätig seit - - - - - - -
Nr. 41 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. April 1976 943
Adr.
4
4.1 ledig • verheiratet •
Angaben der Mutter des Auszubildenden
dauernd
getrennt lebend D verwitwet D geschieden D seJ.,__ _ __ 043
D nein D
•
4.2 Berufstätig? Ja
Wenn ja: Arbeiterin D Angestellte D Beamtin SelbständlgeO 1
044
Im öffentlichen Dienst? JaD nelnD Nicht mehr berufstätig sei
5 Kinder des Vaters und/oder der Mutter, soweit von Ihnen unterhatteh und/oder In Ausbildung
{Der Auszubildende und wehr- oder zivildienstleistende Kinder sind nicht aufzuführen; sind mehr als 5 Kinder vorhanden, Angaben bitte
auf gesondertem Blatt beifügen)
Bruttoeinnahmen2) Familienstand
Name, Vorname
1, _ _ _ _ _ _
monatlich DM
_._I.._I.._I_I.,___.1 I • • •
ledig verh. gesch. Geburtsdatum
2. 1111 11• • •
3. 111111 •••
111111 •••
111111 •••
4.
5.
Wohnung Ge• Kind nur Im
Ausbildung bei niqht mein• Verhältnis
a) Ausbildungsstättenartt)/Lehre Voraussicht!. den be, den sames zum zur
b) Name und Anschrift der Ausbildungsstätte Klasse Abschluß Eltern Eltern Kind Vater Mutter
ZU 1. a) _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __,__M_.°f_d-a._J_.r_
b)---------------------
•••••
zu 2, a) __________________,__M_.T8.....
b)---------------------
'.._J_.f__,
••••• 045
zu 3. a) _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ ___.__j_..__...,____.
b)--------------------
Monat Jl!llrl
••••• bis
057
zu 4. 8 ) - - - - - - - - - - - - - - - - - - - M...of_ll__ J_.r_ •••••
b)---------------------
•••••
Mond Jahr
zu 5. a) _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _._.t___...___l.__
b)--------------------
6 Sonstige Angehörige, die dem Vater oder der Mutter gegenilber unterhaltsberechtigt sind
(z. B. geschiedene Ehefrau, zweite Ehefrau, Eltern des Einkommensbeziehers)
(Ist hier mehr als ein Angehöriger einzutragen, Angaben bitte auf gesondertem Blatt beifügen)
Name, Vorname Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Kreis)
Verwandtschaftsverhältnis/ Bruttoeinnahmen2)
Geburtsdatum sonstiger Grund der Unterhaltszahlung Art monatlich DM
11111 11
Maßgebend für alle nachfolgenden Angaben zum Einkommen sind die Verhältnisse Im vorletzten Kalenderjahr
vor Beginn des Bewilligungszeitraumes, also im Kalenderjahr 19---
Einzutragen sind nur Jahresbeträge.
Falls das Einkommen in dem Zeitraum, für den Ausbildungsförderung beantragt wird, voraussichtlich wesent-
lich niedriger sein wird als im vorletzten Kalenderjahr, wenden Sie sich bitte an das Amt für Ausbildungs-
förderung.
Auf besondel'en schriftlichen Antrag können zur Vermeidung unbilliger Härten außergewöhnliche
Belastungen, insbesondere nach §§ 33, 33a, 33b EStG (z. e. Krankheitskost~n -.ab.er nicht pi~tkosten -,.Pauschbe•
träge für Körperbehinderte, Aufwendungen für die Beschäftigung einer Hausgehilfin) soweit sie 1m Bew1ll1gungsze1traum
anfallen, berücksichtigt werden.
Über de.n Pauschbetrag von 564 DM hinausgehende Werbungskosten sind gesondert nachzuweisen.
Nähere Auskünfte erteilt das Amt für Ausbildungsförderung.
7 Sozialversicherungsrechtliche Zuordnung
War der Erklärende
307
7.1 erwerbstätig als rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer?
(z.B. Arbeiter, Angestellter)
• 407
457
944 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I
Adr.
72. erwerbstätig als nichtrentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer?
7.3
7.4
(z. a. Beamter - auch Im Ruhestand ->
erwerbstätig als Nichtarbeitnehmer (z.B. SelbsUlndlger) oder auf Antrag von der
Rentenverslcherungspfllcht befreiter Arbeitnehmer? (Befreiungsbescheinigung bitte beifügen)
nicht erwerbstätig (z.B.FrOhlnvallde) oder
§• ,:g~
457
als Person Im Ruhestandsalter nicht erwerbstätig (z.B.Altersrentner)?
8 Steuerfragen
8.1 Wurde der Erklärende zur Einkommensteuer veranlagt? JaO neinD
Wenn Ja, gemeinsam mit
der Mutter des Auszubildenden D dem Vater des Auszubildenden D } 405
dem Auszubildenden D dem derzeitigen Ehegatten D
Zuständiges Finanzamt _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Steuer-Nummer _ _ _ _ _ _ __
82. Hatte der Erklärende Kirchensteuer zu entrichten? JaD neinD
8.3 Hatte der Erklärende Vermögensteuer zu entrichten? JaD neinD
9 Auszufüllen von Personen, die zur Einkommensteuer veranlagt wurden
9.1
(Einkommensteuerbescheid Ist vorzulegen)
Gesamtbetrag der ElnkOnfte lt. Steuerbesch. v,_______ . . . ___. 1 1 1 1 1 1 1
1DM 1301
9.2 Bei gemeinsamer Veranlagung: Antell des Erklärenden 1111111 1DM 401
1DM 451
Anteil des Mltveranlagten 111111 1
9.3 Steuer lt. Steuerbescheid
Einkommensteuer 1 1 1 1 1 1 1 fl)M
Kirchensteuer 1 1 1 1 1 1 1l)M
Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer 1 1 1 1 1 1 1l)M
306
Stabilltätszuschlag 1 1 1 1 1 1 loM •1111111 406
456
10 Auszufüllen von Personen, die nicht zur Einkommensteuer veranlagt wurden,
Insbesondere Lohnsteuerpflichtige
10.1 Wurde ein Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt? JaD neinD
Wenn Ja, Bescheid bitte beifügen; die Beträge sind In Tz 10.2.1 bis Tz 10.2.3 einzutragen
10.2 Wurde ein Lohnsteuerjahresausgleich nicht durchgeführt:
Bescheinigung des Arbeitgebers, der zahlenden Dienststelle, der Versorgungskasse
für die Zeit vom _ _ _ _ _ _ bis____ für die Zeit vom _ _ _ _ _ _ bis _ _ __
10.2.1 Bruttoarbeltslohn/-vergütung 3) 10.3.1 Bruttoarbeltslohn/-vergatung3)
(ohne Kindergeld) (ohne Kindergeld)
f f 1 1 1 1 f f DM f 1 1 f f 1 1 1DM 1 301
10.2.2 Bruttoversorgungsbezüge
(ohne Waisengeld und ohne Kindergeld)
10.3.2 Bruttoversorgungsbezüge
(ohne Waisengeld und ohne Kindergeld)
:gl
1 1 1 1 1 1 1 lnM 11 1111 1 loM
10.2.3 Steuern 10.3.3 Steuern
(Lohn- u. Kirchensteuer, Ergänzungsabgabe) (Lohn· u. Kirchensteuer, Ergänzungsabgabe aoa
1 1 f I f I f f OM 1 1 1 1 1 1 1 loM
406
458
Unterschrift und Stempel des Arbeitgebers/der Unterschrift und Stempel des Arbeitgebers/der
Versorgungskasse Versorgungskasse
(Ort.Datum) (Ort, Datum)
11 Vom Arbeitgeber des Erklärenden Jährlich erbrachte vermögenswirksame
Leistungen (Bescheinigung des Arbeitgebers bitte beifügen) 1 1 1 1 1 loM
Nr. 41 ~-- Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. April 1976 945
Adr.
12 Andere Einnahmen (Nachweis bitte belfOgen)
304
12.1 Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz für __Kinder
(ggf. auch von öffentlich Bediensteten an.zugel:len)
1 1 1 1 1 1 1 404
454
12.2 Renten aus gesetzlichen und/oder privaten Rentenversicherungen
(z.B. Renten wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit,,
~ltersruliegeld, Witwenrente, Renten aus landw.Alterskasse, .
Arzteversorgung, Lebensversicherung auf Rentenbasis, Firmenrente) 111111 1
12.3 UnfaJlrenten 1 1 1 1 1 11
12.4 Versorgungsrenten nach dem BVG und
~~~ä~=~~tzen, die das BVG für anwendbar ! 1 1 j I f ! loM 301
abzüglich der Grundrente/eines der Grund- 401
451
~ee~~~~:~h dem BVG entsprechenden 1 1 j f j .f j loM = ...._!~f_.__I_._I_._I___.! DM
12.5 Renten nach den §§ 31-34 BEG 4)
1 1 1 1 1 1 1 loM
abzüglich eines der Grundrente nach
dem BVG entsprechenden Betrages 1 1 1 1 1 1 1 1DM ='-- -' ....__I- - '....._J_._I__._l___.I DM
12.6 Sonstige Einnahmen
12.6.1 Einnahmen nach der Einkommensverordnung zum BAföG
(Arbeitsförderungsgesetz, Reichsversicherungsordnung, GE!setz über die Krankenversicherung der Landwirte, Mutterschutzgesetz,
Angestelltenversicherungsgesetz, Reichsknappschaftsgesetz, Bundesversorgungsgesetz und Gesetze, die das Bundesversorgungs•
gesetz für anwendbar erklären, Lastenausgleichsgesetz, Reparalionsschädengesetz, Fli.ichtlingshillegesetz, Unterhaltssicherungs-
gesetz, Bundessozialhilfegesetz, Zivildienstgesetz, Bundesgrenzschutzgesetz) 304
404
ja D (Bescheide bitte beifügen) nein D 454
1-2.6.2 Unterhaltsleistungen (z.B.Lerstungen, die der Ehegatte des Auszubildenden von
seinen Eltern erhält)
111111 1 IDM
von
(Name) (Verwandtschaftsverhältnis zum Erklärenden)
Ich versichere, daß meine Angaben richtig und vollständig sind.
Mir ist bekannt,
1. daß ich verpflichtet bin, Jede Änderung meiner wirtschaftlichen Lage sowie der Familien- und Ausbildungs-
verhältnisse, über die Ich hier Erklärungen abgegeben habe, unverzüglich dem Amt für Ausbildungsförderung
schriftlich anzuzeigen;
2. daß unrichtige oder unvollständige Angaben oder die Unterlassung von Änderungsanzeigen strafrechtlich ver-
folgt oder als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden können und daß Ich verpflichtet bin,
Beträge zu E:rset~en, die durch vorsätzli9h oder fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben oder durch Un·
terlassung einer Anderungsanzeige geleistet wurden;
3. daß meine Angaben in dieser Erklärung beim zuständigen Finanzamt überprüft werden können.
Ort,Datum Unterschrift des Erklärenden
Falls die vorstehende Erklärung von einem Elternteil des Auszubildenden abgegeben wird, kann der
andere Elternteil nachstehende Zusatzerklärung abgeben. Gibt er sie ab, so entfällt seine Verpflichtung,
eine eigene Erklärung nach diesetn Formblatt abzugeben.
Ich erkläre, daß Ich Im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums, also im
Kalenderjahr. 19---, keine eigenen ElnkUnfte oder Einnahmen hatte, die In diesem Formblatt
anzugeben wären, und daß Ich für diesen Zeitraum keine Verm6gensteuer zu entrichten hatte.
Ort,Datum Unterschrift
1) folgende Ausbildungsstättenarten sind anzugeben: Fachoberachulklasae, deren Besuch eine Abendgymnasium
Grundschule/Hauptschule abgeschlosseneBerufsausbildungnlchtvoraussetzt Kolleg
Realschule Fachoberachulklasse, deren Besuch eine Höhere Fachschule
Gymnasium abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt Akademie
Berufsfachschule mit Zugangsvoraussetzung Abendhauptschule Fachhochschule
Realschulabschluß Berufsaufbauschule Kunsthochschule
Berufsfachschule ohne Zugangsvoraussetzung Abendrealschule Wissenschaftliche Hochschule einschl
Realschulabsch!uß Fachschule Pädagogische Hochschule
2) Es sind die voraussichtlichen Bruttoeinnahmen für den Bewilligungszeitraum ohne steuerfreie Zuschläge fOr Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit
anzugeben (Belege bitte beifügen).
3) Ohne steuerfreie Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit. Bis 31.12.1974 einschließlich Kinderzuschlag.
4) Ohne Schwerstbeschädigtenzulage, Zulagen für fremde Führung und Pflege, Pauschbeträge für Kleider- und Wäscheverschleiß.
946 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I
Anlage 4
Zutreffendes ist anzukreuzen lZl Förderungsnummer 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Adr. ....
CO
CW)
Name, Vorname, Geburtsname
(Eingangsstempel)
= Cl
..f
Geburtsdatum
li
E
Anschrift während der Ausbildung (Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort, Kreis)
Bescheinigung nach § g BAfo""G u""ber den !3esuch ein_er Ausbildungss!ätte, die Teilnahm~
an emem Praktikum/Fernuntemchtslehrgang
Name der Ausbildungsstätte/Ausbildungsstelle für das Praktikum/des Fernlehrinstituts
Anschrift (Strafle, Hausnummer, PLZ, Ort, Kreis)
Schulausbildung Die Angaben beziehen sich auf das Schuljahr 19 _ / _
1.1.1 D Gymnasium ab Kt. 11 D Abendrealschule
• Fachoberschulklasse, deren Besuch eine abgeschl.
D Integrierte Gesamtschule ab Kl. 11 D Abendgymnasium
• Berufsausbildung nicht voraussetzt, ab KI. 11
Fachoberschulklasse, deren Besuch eine abgeschl.
Berufsausbildung voraussetzt, KI. 12
DKolleg
D Berufsfachschule ab KI. 11
D Abendhauptschule D Fachschule
D Berufsaufbauschule, 023
1.1.2 Schüler der Klasse 10, die nicht bei den Eltern wohnen
D Gymnasium D Integrierte Gesamtschule D Realschule
D Hauptschule D Berufsfachschule (auch Bertifsgrundbildungsjahr/Berufsgrundschuljahr)
1.2 • Durch Rechtsverordng. n. § 2 Abs. 3 BAföG 1. d. Förderungsbereich einbezogene Ausbildungsstätte
1.3.1 Klasse: 10D11D12D13D Semester:1 D D aD 4D sD aD 1D aD
2 024
1.3.2 Beginn der angekreuzten Ausbildung: Mona~Jahr
1.3.3 Voraussichtliche Abschlußprüfung: Monat,Jahr
1.3.4 Nur bei Besuch der Fachoberschule, Berufsaufbauschule, Berufsfachschule und Fachschule:
Fachliche Richtung:
1.4.1 Werden mindestens 20 Wochenstunden vorgeschriebener Unterricht erteilt? JaD neinD
1.4.2 Bei privaten Ausbildungsstätten: Zahl der Ferienwerktage im Kalenderjahr-·--Tage
1.5 Schulgeld mit Ausnahme der M o n a t v - - - - - - - -
(nur bei privaten Ausbildungsstätten)
1l 111 f 111tl. DM 110
1.6 lnternats-/Heimkosten 1) mit Ausnahme der Monat.t:--------
(ohne Schulgeld)
11111 f rntl. DM 109
2 Praktikum
2.1 Das Praktikum ist in der Ausbildungs-/Prüfungsordnung vom _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __ 023
der -:-:-----;-::-,---~---=----c----:--:-----------------¼lefordert und inhaltlich geregelt.
(Ausbildungsstätte/Behörde)
2.2 Vorgeschriebene Mindestdauer des Praktikums: ---Wochen/Monate
2.3 Das Praktikum wird geleistet vom _ _ _ _ _ _ _ _ bis
im Zusammenhang mit dem Besuch der Ausbildungsstätte Ausbildungsstättenart
(Name und Anschrift, soweit schon bekannt)
023
2.4 Ausbildungsvergütung brutto {einschließlich Saclibezüge) 2) 1 1 1 1 1 frntl.DM }202
darin enthalten Familienzuschläge 1 1 I_ 1 1 lrntl.DM
Es wird bestätigt, daß die Angaben in Tz 1 / Tz 2 richtig und vollständig sind. Es Ist bekannt, daß unrichtige
und unvollständige Angaben als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können.
Ort, Datum Unterschrift und Stempel der Ausbildungsstätte/Ausbildungs•
stelle für das Praktikum
1) Bei Unterbringung In einem Wohnheim ist diese Angabe durch den Heimträger zu bestätigen
2) Sachbezüge sind insbesondere freie Unterkunft und Verpflegung.
Nr. 41 ---- Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. AprH 1976 947
Adr.
3 Ausbildung an einer Höheren Fachschule, Akademie, Hochschule
Die Angaben beziehen sich auf das WS/SS 19 _ / _
D Höhere Fachschule D Akademie D Fachhochschule
3.1
• Kunsthochschule
• Wissenschaft!. Hochschule
(einschl. Pädag. Hochschule)
D Gesamthochschule
3.2.1 Beginn des Studiums Monat,Jahr
3.2.2 Fachrichtung/Fachbereich zu Beginn des Studiums
(Hauptfächer) (Nebenfächer)
3.2.3 Derzeitige(r} Fachrichtung/Fachbereich
(Hauptfächer) (Nebenfächer)
3.2.4 Beginn des Studiums in der(m) derzeitigen Fachrichtung/Fachbereich
Hauptfächer MonatJal1r Nebenfächer M-o-nat-Jahr
_ _ _ _ _ _ __
3.2.5 Das WS/SS 19-1-- ist - bezogen auf das erste Hauptfach - daS-Fachsemester.
3.2.6 Studienziel (Art des E x a m e n s ) - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
4 Teilnahme an Fernunterrichtslehrgängen
4.1 Bezeichnung des Lehrgangs, angestrebtes Ausbildungsziel
023
4.2 Beginn der Teilnahme Monat,Jahr voraussichtlicher Abschluß -Mo-na...,tJahr_,__ _ _ __
4.3.1 Hat·der Auszubildende in den letzten neun Monaten erfolgreich an dem Lehrgang teilgenommen? Ja D nein D
4.3.2 D Er kann den Lehrgang in längstens sechs Monaten beenden.
4.3.3 D Die Teilnahme an dem Lehrgang nimmt die Arbeitskraft des Auszubildenden in den Monaten
19--voll in Anspruch
4.4 Rechtliche Stellung des Fernlehrinstituts
D staatliches Fernlehrinstitut
Die Eignungsbestätigung nach § 3 Abs. 2 BAföG ist
D nichtstaatliches Fernlehrinstitut 023
ausgesprochen durch
(Behörde)
mit Bescheid vom
(Datum, Aktenzeichen)
4.5 Lehrgangsgebühr während der Förderungsmonate (vgl. Tz 4.3,2) 1 1 1 1 1 f rntl. DM 110
Es wird bestätigt, daß die Angaben in Tz 3 / Tz 4 richtig und vpllständig sind. Es ist bekannt, daß unrichtige
und unvollständige Angaben als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können.
Unterschrift und Stempel der Ausbildungss!ätte/dE!s
Ort, Datum Fernlehrinstituts
Vom Amt für Ausbildungsförderung auszufüllen
Rechtliche Stellung der Ausbildungsstätte
D öffentliche Schule, Höhere Fachschule/Akademie
D staatt. anerkannte oder genehmigte Ersatzschule/Höhere Fachschule/Akademie 023
D
• durch die zuständige Landesbehörde als gleichwertig anerkannte Ergänzungsschule/nichtstaatl.
staatl. Hochschule
Hochschule (§ 2 Abs. 2 BAföG)
D durch die zuständige Landesbehörde als förderungsfähig anerkanntes Praktikum
D durch Rechtsverordnung nach 2 Abs. 3 BAföG in den Förderungsbereich einbezogen
§
im Verteichnis der Ausbildungsstätten des Lande_,___ _ _ _ _ _ _ _ _ __..eingetragen
D Gleichstellungsentscheidung nach § 3 Abs. 4 BAföG Handzeichen, Datum
948 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I
Anlage 5
Zutreffendes ist anzukreuzen 00 Förderungsnummer I j 1 1 1 1 ! 1 1 1 1 1
Bitte sorgfältig
in Blockschrift ausfüllen.
(Eingangsstempel)
Name, Vorname, Geburtsname des Auszubildenden Geburtsdatum
Zusatzblatt für Ausländer, die weder Heimatlose noch Asylberechtigte noch EG-Ausländer sind
'Staatsangehörigkeit (nachzuweisen durch Vorlage eines gültigen Nationalpasses, Fremdenpasses oder zugelass·enen Paßersatzes)
1.1 des Auszubildenden---------------, nachgewiesen d u r c h - - - - - - - - - - - - -
1.2 des Vaters _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __
1:3 der Mutter ____ _
2 Zugehörigkeit zu Personengruppen mit besonderer Rechtsstellung
War oder ist eine der in Tz 1.1 bis 1.3 genannten Personen Mitglied oder Familienangehöriger eines Mitglieds
a) einer diplomatischen Mission, einer konsularischen Vertretung, einer ausländischen Handelsvertretung,
b) einer supra- oder internationalen Organisation,
c) der Stationierungsstreitkräfte oder ihres zivilen Gefolges?
Auszubildender ja D nein D Vater ja D nein D Mutter ja D nein D
In der Zeit v o m - - - - - - - - - - - - - - - - - b i s - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
3 Auszubildender
3.1 Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland einschl.des Landes Berlin
3.1.1 Beginn des jetzigen rechtmäßigen Aufenthalts - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
3.1.2 Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis
3.1.3 Frühere rechtmäßige Aufenthalte
1
Beginn - - - - - - - - - - - - - + - - - - - - - - - + - - - - - - - - - +- - - - - - -
Ende ,1
3.1.4 Nachweis des rAchtmäßigen Aufenthalts 11ach Tz 3.1.1 bis 3.1.3 (z.B. Aufenthaltserlaubnis oder Bescheinigung
der A u s l ä n d e r b e h ö r d e ) - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
3.1.5 Soweit eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung nicht erforderlich ist, bitte begründen:
3.2 Erwerbstätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland einschl. d.es Landes Berlin
3.2.1 Zeiten der rechtmäßigen Erwerbstätigkeit
Beginn 1
Ende J
3.2.2 Nachweis der rechtmäßigen Erwerbstätigkeit, (z.B. Arbeitserlaubnis des zuständigen Arbeitsamtes und Bestätigung
des Arbeitgebers, Bescheinigung der berufsständischen Vertretung und Mehrwertsteuerbescheid
4 Vater des Auszubildenden
4.1 Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland einschl. des Landes Berlin
4.1.1 Beginn des jetzigen rechtmäßigen A u f e n t h a l t s - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
4.1.2 Gültigkeitsdauer der A u f e n t h a l t s e r l a u b n i s - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
4.1.3 Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts nach Tz 4.1.1 und 4.1.2 (z.B. Aufenthaltserlaubnis oder Bescheinigung
der A u s l ä n d e r b e h ö r d e ) - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
4.1.4 Soweit eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung nicht erforderlich ist, bitte begründen:
4.2 Erwerbstätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland einschl. des Landes Berlin
4.2.1 Beginn der jetzigen oder letzten rechtmäßigen Erwerbstätigkeit - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
4.2.2 Ende/Voraussichtliches Ende der Erwerbstätigkeit _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __
~...J r. 4 1 Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. April 1976 949
4.2.3 Nachweis der rechtmäßigen Erwerbstätigkeit (z.B. Arbeitserlaubnis des zuständigen Arbeitsamtes und Bestätigung
des Arbeitgebers; Bescheinigung der berufsständischen Vertretung und Mehrwertsteuerbescheid)
4.2.4 Soweit eine Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit nicht erforderlich ist, bitte b e g r ü n d e n : - - - - - - - - - - - - -
4.2.5 Zeiten, in denen eine Erwerbstätigkeit, aus vom Vater des Auszubildenden nicht zu vertretenden Gründen, nicht aus-
geübt werden konnte (z.B. wegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit)
Beginn _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Ende _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __
Begründung (Nachweis ist zu führen): _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __
s Mutter des Auszubildenden
5.1 Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland einschl.des Landes Berlin
5.1.1 Beginn des jetzigen rechtmäßigen Aufenthalts
5.1.2 Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis
5.1.3 Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts nach Tz 5.1.1 und 5.1.2 (z, B. Aufenthaltserlaubnis oder Bescheinigung
der Ausläncterbehörde - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
5.1.4 Soweit eine Aufenthaltserlaubnis qder Aufenthaltsberechtigung nicht erforderlich Ist, bitte begründen:
5.2 Erwerbstätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland einschl. des Landes Berlin
5.2.1 Beginn der jetzigen oder letzten rechtmäßigen Erwerbstätigkeit - - - - - - - - - - - - - - - - - -
5.2.2 Ende/voraussichtliches Ende der Erwerbstätigkeit
5.2.3 Nachweis der rechtmäßigen Erwerbstätigkeit (z.B. Arbeitserlaubnis des zuständigen Arbeitsamt~s und Bestätigung
des Arbeitgebers; Bescheinigung der berufsständischen Vertretung und Mehrwertsteuerbesche1d)
5.2.4 Soweit eine Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit nicht erforderlich ist, bitte begründen:
5.2.5 Hausfrauentätigkeit der Mutter mit mindestens einem Kind unter 1OJahren oder einem Kind, das behindert und auf
Hilfe angewiesen ist, im eigenen Haushalt
Beginn _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Ende _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __
5.2.6 Zeiten, in denen eine Erwerbstätigkeit aus von der Mutter des Auszubildenden nicht zu vertretenden Gründen nicht
ausgeübt werden konnte (z. B. wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutz-
gesetz)
Beginn _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ E n d e - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Begründung (Nachweis ist zu führen): _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __
Ich versichere, daß meine Angaben richtig und vollständig sind. ..
Mir ist bekannt, daß unrichtige oder· unvollständige Angaben oder die Unterlassung von Anderungsanzeigen strafrecht-
lich verfolgt oder als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden und daß ich verpflichtet bin, ~eträge zu
~rsetzen, die durch vorsätzlich oder fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben oder durch Unterlassung einer
Anderungsanzeige geleistet wurden.
Ort, Datum
Die Angaben sind zu bestätigen:
Der Auszubildende zu Tz 2 und 4 durch Unterschrift des Vaters
Für Auszubildende vor Vollendung des 15. Lebensjahres zu Tz 2 und 5 durch Unterschrift der Mutter
auch die gesetzlichen Vertreter
9.50 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I
Anlage 6
Zutreffendes ist anzukreuzen l8J Förderungsnummer 1 1 1 1 1 1 1 J 1 1 1 1 1
(ElngangsstempeQ
Name, Vorname, Geburtsname des Auszubildenden Geburtsdatum
Dieses Formblatt ist nur auszufüllen von Personen, die Adr.
für das vorletzte Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungs-
zeitraums Im Geltungsbereich des BAföG Vermögensteuer
Vermögenserklärung zu entrichten haben. Vermögensteuerbescheid bitte beifügen.
Der Elternteil, der nur ein geringes Vermögen hat, kann die
Zusatzerklärung auf der Rückseite dieses Formblattes an-
D des Auszubildenden stelle einer eigenen Vermögenserklärung abgeben.
D des Ehegatten
D des Vaters
D der Mutter
Name, Vorname
Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
Zuständiges Finanzamt Steuer-Nr.
Vom Amt für Ausbildungs-
Für die nachstehende Erklärung sind die Vermögensverhältnisse im Zeitpunkt der förderung auszufüllen
Antragstellung maßgebend, (Nachweise bitte belfOgen), (maßgebl. Vermögenswert)
Vermögenswerte Einheitswert
(Zu Tz 1.1 bis 1.4:LetzterEinheitswertn.d.Wertverhältnlssenv.1.1.1964\
1.1 Land- und forstwirtschaftliche Grundstocke 1 1 1 1 1 1 1 1
1.2 Sonstige unbebaute Grundstücke 1 1 1 1 1 1 1 1
1.3 Eigengenutzte(s) Einfamilienhaus/Eigentumswohnung 1 1 1 1 1 1 1 1
1.4 Sonstige bebaute Grundstücke 1 1 1 1 1 1 1 1
1.5 Betriebsvei;mögen 1) 1 1 1 1 1 1 1 1
Wert in vollen DM
1.6 Bank- und Sparguthaben (einschließlich Bausparguthaben) 1 1 1 1 1 1 1 1
1.7 Wertpapiere (Kurswert am 31. 12. vor der Antragstellung) 1 1 1 l I l 1 1
1.8 Sonstiges Vermögen (Zeitwert) z.B. Wertgegenstände 1 1 1 1 1 ! 1 1
1.9 LAG-Hauptentschädigungsanspruch 1 1 1 1 1 1 1 1
1.1 O Verkehrswert des Vermögens im Ausland 1 1 1 1 1 1 1 1
1.11 Summe Tz 1 1 1 1 1 1 1 1 1
2 Schulden und Lasten
2.1 Hypotheken- und Grundschulden auf den unter Tz 1
berücksichtigten Grundstücken (nur Restschuld angeben) 1 1 1 l 1 1 1 1
2.2 Sonstige Schulden, z.B. Kleinkredite
(nur Restschuld angeben) 1 1 1 1 1 1 1 1
2.3 Lasten, z.B. Verpflichtung zu wiederkehrenden
Leistungen (Renten u.ä.) 1 1 1 1 1 1 1 1
2.4 Summe Tz 2 1 1 1 1 1 1 1 1
Vermögen_swerte (Summe Tz 1.11) 1 1 1 1 1 1 1 1
221
Schulden und Lasten (Summe Tz 2.4) 1 1 1 1 1 1 1 1 321
421
Vermögen im Sinne des BAföG
1) Zum Belrieb.svermögen gehörende Grundstücke sind bei Tz 1.1 bis 1.4 einzutragen.
1 1 1 1 t 1 1 1 1471
Nr. 41 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. April 1976 951
Jch versichere, daß meine Angaben richtig und vollständig sind,
Mir ist bekannt,
1. daß ich verpflichtet bin, jede Änderung meiner Vermögensverhältnisse, über die ich hier Erklärungen abgegeben
habe, unverzüglich dem Amt für Ausbildungsförderung schriftlich mitzuteilen;
2. daß unrichtige od~r unvollständige Angaben oder die Unterlassung von Änderungsanzeigen strafrechtlich ver-
folgt oder als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden können und daß ich verpflichtet bin,
Beträge zu ersetzen, die durch vorsätzlich oder fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben oder durch
Unterlassung einer Änderungsanzeige geleistet wurden;
3. daß meine Angaben in dieser Erklärung beim zuständigen Finanzamt überprüft werden können.
Ort, Datum Unterschrift des Erklärenden
Falls die yorstehende Erklärung von einem Elternteil des·Auszubildenden abgegeben wird, kann der andere
Elternteil die nachstehende Zusatzerklärung abgeben. Gibt er sie ab, so entfällt seine Verpflichtung, eine eigene
Erklärung über sein Vermögen nach diesem Formblatt abzugeben.
Ich erkläre,
daß mein eigenes Vermögen, das unter Tz 1 »Vermögenswerte« anzugeben wäre,
nach Abzug meiner Schulden und Lasten nicht mehr als 5000 DM beträgt.
Ort, Datum Unterschrift
952 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I
Anlage 7
Zutreffendes ist anzukreuzen jgl Förderungsnummer 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2
~
1:a
(Eingangsstempel) ~
&f
Name, Vorname, Geburtsname des Auszubildenden Geburtsdatum
Ermittlung des Freibetrags zur Alterssicherung
• der Eltern Dieses Formblatt Ist nur auszufüllerr, wenn. die ~lters·
sicherung der Eltern des Auszubildenden· rtlebt durch
Renten oder Versorgungsbezüge sichergestellt ist.
Wenn der Vater und die Mutter des Auszubildenden
•
nicht miteinander verheiratet sind oder dauernd getrennt
leben, Ist dieses Formblatt von Jedem Elternteil
des Vaters gesondert auszufüllen.
D der Mutter
Name, Vorname Geburtsdatum Zaht der
Lebensjahre
vollendeten
des Vaters _______________________________________
derMutter----------------------;================================= Vom Amt für Ausbildungsförderung
auszufüllen
Erklärung
Bedarf zur Alterssicherung
1 Voraussichtliche Einkünfte nach Ausscheiden (= Freibetrag nach§ 25 Abs.1)
aus der Berufstätigkeit
(in der Regel 63., bei Frauen 60. Lebensjahr) Eltern/Elternteil mtl,DM
1.1 Renten, Versorgungsbezüge mtl.OM
1.2 Leistungen aus privatrechtlichen Verträgen,
z. B. Leibgedinge mtl.DM
1.3 Einkünfte aus Kapital· oder Betriebsvermögen _ _ __ mtf.DM
1.4 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mtl.DM
1.5 mtl.DM Summe Tz 1 mtl.DM
(sonstige Einkünfte)
Tabelle 1 Tabelle 2 1.6 Ungedeckter
Alter Lebenserwartung des
40-44 "' 32 Jahre x 12 Monate 384
Mannes Alter Lebenserwartung der Frau
40-44 37 Jahre x 12 Monate= 444
Monatsbedarf DM
1.7 Zahl der zu
Q
45-49 = 27 Jahre x 12 Monate= 324 45-49 32 Jahre x 12 Monate = 384
50-54 = 23 Jahre x 12 Monate= 276 50-54 28 Jahre x 12 Monate = 336 erwartenden
55-59 = 19 Jahre x 12 Monate = 228 55-59 23 Jahre x 12 Monate= 276
Lebensmonate--
60-64 = 15 Jahre x 12 Monate = 180 60-64 19 Jahre x 12 Monate = 228
65-69 = 12 Jahre x 12 Monate = 144 65-69 15 Jahre x 12 Monate = 180 (Tab. 1/2)
70-74 = 9 Jahre x 12 Monate= 108 70-74· 12 Jahre x 12 Monate= 144
75-79 = 7 Jahre x 12 Monate = 84 75-79 9 Jahre x 12 Monate = 108 1.8 Ungedeckter
80-84 = 5 Jahre x 12 Monate = 60 80-84 6 Jahre x 12 Monate „ 72
85-89 = 4 Jahre x 12 Monate = 48 85-89 4 Jahre x 12 Monate = 48 Gesamtbedarf DM
90-94 = 3 Jahre x 12 Monate "" 38 90-94 3 Jahre x 12 Monate = 36 (Tz 1.6 x Tz 1.7)
Nr. ,11 Tag <ler Ausgabe: Bonn, den 13. April 1976 953
Vom Amt für Ausbildungsförderung
auszufüllen Adr.
Zusätzlicher Bedarf zur Alterssicherung
der Mutter während der Jahre, um die
Ihre Lebenserwartung die des Vaters
2. Voraussichtliche Einkünfte der Mutter während der Jahre, um die übersteigt.
ihre Lebenserwartung die des Vaters übersteigt (= Freibetrag nach§ 25 Abs.1)
2.1 Renten, Versorgungsbezüge mtl.DM Mutter mtl.DM
2.2 Leistungen aus privatrechtlichen Verträgen,
z. B. Leibgedinge mtl.DM
2.3 Einkünfte
aus Kapital· oder Betriebsvermögen mtl.DM
2.4 Einkünfte
aus Vermietung und Verpachtung mtl.DM
2.5 mtl.DM SummeTz2 mtl.DM
(sonstige Einkünfte)
2.6 Ungedeckter
zusätzlicher
Monatsbedarf DM
Ort,Datum Unterschrift der Erklärenden
2.7 Zahl der zu
erwartenden
Lebensmonate
(Tab.2)
2.8 Ungedeckter
zusätzlicher
Bedarf Mutter DM
(Tz 2.6 x Tz 2.7)
2.9 Ungedeckter +
Bedarf Eltern DM
(Tz 1.8)
3. Freibetrag zur
Alterssicherg. DM 423
473
Handzeichen, Datum
954 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I
Anlage 8
Zutreffendes ist anzukreuzen ~ Adr.
Förderungsnummer 1 1 1 1 1 1 1 1 1 J I J 1
(Eingangsstempel)
Ausbildungsstätte
Name, Vorname, Geburtsname des Auszubildenden Geburtsdatum
Antrag auf Vorausleistung nach §36 BAföG
1 Erklärung des Auszubildenden
1.1 Mit Bescheid vo, .. ,__ _ _ _ _ _ _ _ ·wurde für den Bewilligungszeitraum vom _ _ _ _ _ _ __
bi"'-------- ein monatlicher Gesamtbedarf v o n 1 - - - - - - - DM festgestellt.
Hierauf wurde ein Unterhaltsbetrag
meiner Eltern/meines Vaters von monatlich 1 1 1 1 1 1 loM
meiner Mutter von monatlich 1 1 1 1 1 1 foM
angerechnet.
1.2.1 Der Unterhaltsbetrag wird mir
sei,___ _ _ _ _ von meinen Eltern/meinem Vater
nicht/in Höhe von monatlich 1 1 1 1 1 1 loM
sei1.--------Von meiner Mutter nicht/in Höhe von monatlich 1 1 1 1 1 1 loM
in Geld geleistet.
1.2.2 Andere Unterhaltsleistungen in Sachwerten
(z. 8. Unterkunft, Verpflegung, Kleidung, Beiträge zu Versicherungen)
erhalte ich
sei,___ _ _ _ _ von meinen Eltern/meinem Vater nicht/in Form von
seii.------Von meiner Mutter nicht/in Form von
(Bei Leistungen in Sachwerten bitte gegliederte Aufstellung beifügen)
1.3.1 Voraussichtliches Bruttoeinkommen meines Ehegatten in dem in Tz 1.1 bezeichneten Bewilli-
gungszeitraum (Hierzu gehören z.B. Renten aller Art, Waisengeld, Kindergeld) 1 1 1 1 1 1
Art des E i n k o m m e n s - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
1.3.2 Vermögen meines Ehegatten in dem in Tz 1.1 bezeichneten
Bewilligungszeitraum 1 1 1 1 1 1 1 ll)M
Art des Vermögens _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __
1.4 In dem in Tz 1.1 bezeichneten Bewilligungszeitraum habe ich ein Vermögen
in Höhe von 1 1 1 1 f 1 1 1IJM
Art des Vermögens _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __
1.5 Ein Unterhaltsurteil/Eine vom Vormundschaftsgericht genehmigte Unterhaltsvereinbarung
liegt vor D (Fotokopie bitte beifügen)
liegt nicht vor
•
Nr.. 41 Tau der Ausgabe: Bonn, den 13. April 1.976 955
Adr.
2 Antrag des Auszubildenden
Ich beantrage Vorausleistung.
Ich versichere, daß meine Angaben richtig und vollständig sind.
Mir Ist bekannt,
1. daß ich verpflichtet bin, jede Änderung meiner wirtschaftlichen Lage sowie der Familien- und Ausbil-
dungsverhältnisse, über die ich hier Erklärungen abgegeben habe, unverzüglich dem Amt für Ausbil-
dungsförderung schriftlich anzuzeigen,
2. daß unrichtige und unvollständige Angaben oder die Unterlassung von Änderungsanzeigen strafrecht-
lich verfolgt oder als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden können und daß zu Un-
recht gezahlte Beträge zurückgefordert werden;
3. daß meine Angaben über die wirtschaftlichen Voraussetzungen der Förderung bei dem Finanzamt über-
prüft werden können.
Ort,Datum• Unterschrift des Auszubildenden
Vom Amt für Ausbildungsförderung auszufüllen
s Anhörung der Eltern
3.1 Von der Anhörung des/der _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ =
wird abgesehen nach BAföGVwV Tz 36.1.4 D 36.3.1 a D 36.3.1 b D
36.3.1c • 36.3.1d
Soweit erforderlich, kurze Erläuterung _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __
•
Handzeichen, Datum
3.2 Urschriftlich dem Amt für Ausbildungsförderung i n - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
übersandt mit der Bitte um Durchführung der Anhörung; (Fans erforderßch, nähere Hinweise auf gesondertem Blatt)
Anschrift der Eltern des Auszubildenden
(Name, Vorname, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Kreis)
Vater
Mutter
(Stempel)
Ort,Datum Unterschrift
3.3 Ladung zur Anhörung d e s / d e r - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
durch Schreiben vo .. ,________ mi,..__________ au,.__ _ _ _ u h r - - - - -
(Art der Zustellung)
Handzeichen, Datum
Weitere Ladung _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __
Handzeichen, Datum
3.4.1 Der Ladung wurde nicht Folge geleistet
.Handzeichen, Datum
956 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I
Adr.
3.4.2 Niederschrift über die Anhörung des/der _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ am _ _ _ _ _ _ __
Die vorstehende Niederschrift wurde mir/uns vorgelesen und von mir/uns genehmigt.
Ich bin/ Wir sind darauf hingewiesen worden, daß der Unterhaltsanspruch des Auszubildenden nach dem
Bürgerlichen Gesetzbuch gegen mich/uns durch schriftliche Anzeige des Amtes für Ausbildungsförde-
rung übergeleitet und gerichtlich geltend gemacht werden muß.
Unterschrift des Vaters Ort,Datum
Unterschrift der Mutter Unterschrift des Bearbeiters
3.5 Urschriftlich zurück
Ort, Datum (Stempel) Unterschrift
4 Entscheidung zum Antrag
4.1 Es wird festgestellt,
4.1.1 daß der/die _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __
D keinen Unterhaltsbetrag
D· einen Unterhaltsbetrag von 1 1 1 1 1 1 1 1F>M leistet(n),
111
112
4.1.2 daß das Einkommen des Ehegatten nach Tz 1.3.1 1 1 1 1 1 1 1 1OM beträgt und
somit D nicht höher 301
304
D höher 1
306
307
als im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums ist,
4.1.3 daß das Vermögen des Ehegatten nach Tz 1.3.2 1 1 1 1 1 1 1 1DM beträgt und
die Verwertung D nicht zugemutet
D zugemutet
321
322
werden kann,
l. ,j j der Ausgabe: Bonn, den 13. April 1976 957
4.1.4 daß das Vermögen des Auszubildenden nach Tz 1.4 111111 f IOM beträgt und Adr.
die Verwertung D nicht zugemutet 221
D zugemutet 222.
werden kann,
4.1.5 daß sich der Auszubildende die Nichtleistung der Elter!l
D nicht zurechnen
D zurechnen
lassen muß.
Begründung; _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __
4.1.6 Vorausleistung ist
D nicht zu erbringen
D zu erbringen ab : - : - - - - , - - , - , . - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Monat, Jahr
4.1. 7 Rechtswahrungsanzeige abgesandt an _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ am ________
______________ am ________
an
Handzeichen, Datum
5 Oberleitung
5.1 In Höhe der nach§ 36 BAföG erbrachten Vorausleistung 1) besteht
D kein Unterhaltsanspruch
D ein Unterhaltsanspruch
nach bürgerlichem Recht.
Begründung: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __
5.2 Der Unterhaltsanspruch ist
D überzuleiten
D nicht überzuleiten (vgl.auch Tz 37.1.7 BAföGVwV)
Handzeichen, Datum
') Der auf den Vorausleistungsbetrag nach dem HStruktG geleistete Härteausgleich ist nicht überleitfähig
958 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I
Anlage 9
Zutreffendes Ist anzukreuzen I&] Förderungsnummer l 1 1 1 1 1 1 1 1 ( 1 1 1
Name, Vorname, Geburtsname Geburtsdatum
Gutachtliche Stellungnahme des Förderungsausschusses
1 Eine gutachtliche Stellungnahme des Förderungsausschusses ist zum Antrag des
Auszubildenden einzuholen
Dnach § 43 Abs.1
Dim Vollzug des
für
§ 46 Abs. 5
1.1 Deine Ausbildung außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes (§ 5 Abs. 2 und 3)
1.2 Deine weitere Ausbildung {§ 7 Abs. 2 Satz 2)
1.3 Deine andere Ausbildung (§ 7 Abs. 3)
1.4 Deine Ausbildung, die nach Vollendung des 35. Lebensjahres begonnen wird (§ 1O A~, 3)
1.5 Deine angemessene Zeit nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer (§ 15 Abs. 3)
2 Kurzfassung des Sachverhalts und der Antragsgründe:
Handzeichen, Datum
3 Gutachtliche Stellungnahme des Förderungsausschusses:
Ort, Datum Unterschrift des Vorsitzenden
Der gutachtlichen Stellungnahme
D wird gefolgt
D wird nicht gefolgt 1}. Begründung:
Datum Unterschrift
1) formloses Verfahren nach § 43 Aba. 4
Nr. 41 Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. April 1976 959
Anlage 10
<D
Zutreffendes ist anzukreuzen ~ {Eingangsstempel) Förderungsnummer 1 1 1 1 1 1 1 11 1 1 1 1 ai
=(0
::0
Bescheinigung nach § 48 BAföG E
1.,
(Auszug aus den§§ 47, 48 BAföG siehe Rückseite) 0
u.
1 Name, Vorname, Geburtsname des AuszubildencJen Geburtsdatum
2 Ausbildu n g s s t
(Bezeichnung, Ort)
ä t t e = - ~ . , . - - ~ - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
3 Diese Leistungsbescheinigung bezieht sich auf
die Fachrichtung/ den Fachbereich, _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __
die Hauptfächer _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __
die Nebenfächer_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __
4 D Es wird bestätigt,
D Es kann nicht bestätigt werden,
daß der Auszubildende die bei geordnetem Verlauf seiner Ausbildung bis zum Ende des ___Fachsemesters 1)
üblichen Leistungen erbracht hat.
5 Der Beurteilung liegen folgende Leistungsnachweise 2) zugrunde: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __
Ort, Datum Unterschrift des zuständigen hauptamtlichen Mitglieds
des Lehrkörpers der Ausbildungsstätte
(Stempeij
1) Vgl. Tz 48.1.5 BAföGVwV auf der Rückseite
2) Vgl. Tz 48.1.8 BAföGVwV auf der Rückseite
960 Bundesgesetzblatt" Jahrgang 1976, Teil I
Auszug aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
§ 47 Auskunftspflichten
(1) Die Ausbildungsstätte ist verpflichtet, die nach den §§ 48, 49 erforderlichen gutachtlichen Stellungnahmen abzugeben. Die Eig•
nungsbescheinigung nach § 48 ist von dem hauptamtlichen Mitglied des Lehrkörpers der Ausbildungsstätte auszusteifen, das
nach dem jeweiligen Landesrecht als zuständig bestimmt ist.
§ 48 Mitwirkung von Ausbildungsstätten
(1) Vom fünften Fachsemester an wird Ausbildungsförderung für den Besuch einer Höheren Fachschule, Akademie oder einer
Hochschule nur von dem Zeitpunkt an geleistet, In dem der Auszubildende vorgelegt hat
1. ein Zeugnis über eine bestandene Zwischenprüfung, die nach den Ausbildungsbestimmungen erst vom Ende des dritten
Fachsemesters an abgeschlossen werden kann und vor dem Ende des vierten Fachsemesters abgeschlossen worden Ist,
oder
2. eine nach Beginn des vierten Fachsemesters ausgestellte Bescheinigung der Ausbildungsstätte darüber, daß er die bei ge-
ordnetem Verlauf seiner Ausbildung. bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht hat.
Wenn die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen eine Zwischenprüfung oder einen entsprechenden Leistungsnachweis bereits
vor Beginn des dritten Fachsemesters verbindlich vorschreiben, wird abweichend von Satz 1 für das dritte und vierte Fachse•
mester Ausbildungsförderung nur geleistet, wenn die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden.
Auszug aus der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BAföG
48.1.5. Fachsemester ist jedes Semester, in dem die Ausbildung In der gewählten Fachrichtung erfolgte. Es ist davon auszugehen,
daß jedes Semester, das an Ausbildungsstätten mit gleichen oder vergleichbaren Zugangsvoraussetzungen innerhalb
eines materiellen Wissensgebietes verbracht ist, In derselben Fachrichtung durchgeführt ist. Das gilt nicht, wenn dem Aus~
zubildenden nach § 7 Abs. 3 Ausbildungsförderung für eine andere Ausbildung bewilligt worden ist.
Auch Wiederholungssemester sind Fachsemester.
Zeiten der früheren Ausbildung, die auf eine weitere oder eine andere Ausbildung angerechnet werden, sind als Fachse-
mester im Sinne dieser Vorschrift.zu werten.
48.1.8. Der Beurteilung sollen anderweit erbrachte Leistungsnachweise (z. B. Seminar- und Obungsscheine, schriftliche Beurtei-
lung eines anderen hauptamtlichen Mitgliedes des Lehrkörpers der Ausbildungsstätte, bei dem der Auszubildende beson-
dere Ausbildungsleistungen erbracht hat,) zugrunde gelegt werden. Können solche Nachweise nicht vorgelegt werden oder
ergeben sie kein hinreichendes Bild vom Leistungsstand, Ist eine besondere schriftliche und/oder mündliche Prüfung
durchzuführen. Die Anforderung von Leistungsnachweisen sowie die Durchführung einer besonderen Prüfung sind In die
Verantwortung des zuständigen hauptamtlichen Mitglieds des Lehrkörpers gestellt.
Nr. 41 Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. April 1976 961
Anlage 11
CO
.....
0
,-
Zutreffendes ist anzukreuzen !8l 1 (Eingangsstempel) Förderungsnummer f I f 1 1 f f 1 1 1 f 1 1
=ca
:c
Name, Vorname, Geburtsname Geburtsdatum
..
E
0
LL
Antrag auf Ausbildungsförderung für eine Ausbildung außerhalb des
Geltungsbereichs des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
1 Ausbildung außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes
-1.1 Name und Art der A u s b i l d u n g s s t ä t t e - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
~ .2 Anschrift der Ausbildungsstätte
(Ort) (Staat)
1.3 Förderung wird beantragt für die Zeit vo .. .__ _ _ _ _ _ _ _ _ _ bi;;,-_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _1)
Unterrichts-/Vorlesungsbeginn _ _ _ _ _ _ _ _ _-vnterrichts-/Vorlesungsendt.----------
1.4 In der geplanten Ausbildung außerhalb des Geltungsbereichs ~es Gesetzes, Filchrichtung
habe ich bereits ___ semester studiert, davon außerhalb des Geltungsbereichs---Semester.
2
2.1
•Ausbildung außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes in Europa
Der Besuch der Ausbildungsstätte Ist nach meinem Ausbildungsstand förderlich; mindestens ein Teil dieser
Ausbildung kann auf die vorgeschriebene oder übliche Ausbildungszeit angerechnet werden.
.
2.2 Die Ausbildung muß durchgeführt werden, weil sie in der Bundesrepublik Deutschland einschl. des Landes Berlin
D Ihrer Art nach überhaupt nicht
D nicht in einer gleichrangigen oder höherrangigen Ausbildungsstätte
2.3
•vermittelt wird. (Ausführliche Begründung bitte auf gesondertem Blatt beifügen)
Die Ausbildung muß durchgeführt werden, weil in der gewählten Fachrichtung die Zulassung einem länderein-
heitlichen zentralen Vergabeverfahren unterliegt (numerus clausus}.
s
3.1
•
Ausbildung außerhalb Europas
Der Besuch der Ausbildungsstätte ist für" die Ausbildung erforderlich
(Ausführliche Begründung bitte auf gesondertem Blatt beifügen)
3.2 D Der Besuch der Ausbildungsstätte erfolgt im Rahmen eines anerkannten Stipendlenprogramms
3.2.1 Bezeichnung des Stipendienprogramms
3.2.2 Träger des Stipendienprogramms
3.2.3 Dem Antragsteller wurde das Stipendium für die Zeit vomi------bi.:>------bewilligt (Bescheid bitte bei!Ogen).
Vom Amt für Ausbildungsförderung auszufüllen
Das Stipendienprogramm wurde durch Erlaß d e s - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
voM.___ _ _ _ _ _ _ _ _ A"--------- als besonders förderungswürdig anerkannt
Handzeichen, D.atum
3.3.1
• Der Besuch der Ausbildungsstätte ist nach meinem Ausbildungsstand förderlich mindestens ein Teil dieser Aus-
bildung kann auf die vorgeschriebene oder übliche Ausbildungszeit angerechnet werden.
3.3.2 Die Mittel, die über den für eine Ausbildung Innerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes geltenden Bedarf
hinaus erforderlich sind-2), stehen mir
D zur Verfügung (Nachweise bitte beifügen)
D
4
nicht zur Verfügung
--------------------------------
Zuletzt besuchte Ausbildungsstättei,,,<-,----,-----,,...,.=t -=F,_.,..h..,..i-:-:ht,...,...,....
) -------------------
Name, Anschn t, ac r c ung
Der letzte Antrag wurde gestellt bei
dem Amt für Ausbildungsförderung
(Dienststelle, Anschrift nach dem letzten Bescheid)
der H o c h s c h
(Name, ort>
u l e - - . , - . - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Bisherige Förderungsnummer 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1
962 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I
Adr.
5 D Ausreichende Sprachkenntnisse weise ich nach durch das beigefügte Sprachprüfungszeugnis 3)
6 Wird für die Ausbildung ein Stipendium von anderer Stelle (z.B. DAAD) gewährt? ja D (Bescheid bitte beifügen) nein D
7 Notwendige Aufwendungen
7.1 Kosten der Hin- und Rückfahrt vom ständigen Wohnsitz zur Ausbildungsstätte
(Es sind die Kosten der tariflich günstigsten Fahrkarte anzugeben; die Fahrkarte oder
eine Bescheinigung der amtlichen Fahrpreisauskunft ist vorzulegen)
- - - - - - - - DM 108
_ _ _ _ _ _ _ _ DM 106
7.2 Schulgeld, Studiengebühren (detaillierte Bescheinigung bitte beifügen)
Ich versichere, daß meine Angaben richtig und vollständig sind.
Mir ist bekannt,
1. daß ich verpflichtet bin, Jede Änderung meiner wirtschaftlichen Lage und meiner Ausbildungsverhältnisse,
über die ich hier Erklärungen abgegeben habe, unverzüglich dem Amt für Ausbildungsförderung
schriftlich anzuzeigen.
2. daß unrichtige oder unvollständige Angaben oder die Unterlassung von Änderungsanzeigen strafrechtlich
verfolgt oder als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden können und daß zu Unrecht
gezahlte Beträge zurückgefordert werden.
Ort, Datum Unterschrift des Auszubildenden
Diese gutachtliche Stellungnahme ist nur nach besonderer Anforderung des Amtes einzuholen.
Gutachtliche Stellungnahme der Ausbildungsstätte, die der Auszubildende bisher besucht hat (Nur erforder-
lich in den Fällen der Tz 2.1, 3.1 und 3.3.1 ).
Zu dem vorstehenden Antrag (Tz - - ) nehme ich wie folgt Stellung:
Der Besuch des/der.,,.,.._..,.__-,---...,.....---,-.,,..,..--,.....,.----- ,,_________________
(Name der ausländischen Ausbildungsstätte} (Ort, Staat)
ist der/für die Ausbildung in der Fachrichtung _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __
D nach dem Ausbildungsstand des Antragstellers förderlich (vgl. Tz 2.1 und 3.3.1)
D erforderlich (vgl. Tz 3.1)
Ausführliche Begründung:
Ort, Datum Unterschrift des hauptamtlichen Mitglieds des
Lehrkörpers der Ausbildungsstätte
1) Bundesausbildungsförderungsgesetz § 16
(1) Für eine Ausbildung außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes nach§ 5 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 2 und 3 wird Ausbildungsförderung für
die Dauer eines Jahres geleistet.
(2) Darüber hinaus kann während eines weiteren Jahres Ausbildungsförderung geleistet werden für den Besuch einer Ausbildungsstätte, die den im
Geltungsbereich dieses Gesetzes gelegenen Hochschulen gleichwertig ist, wenn er für die Ausbildung von besonderer Bedeutung ist.
(3) In den Fällen des § 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 Nr. 1 wird Ausbildungsförderung ohne die zeitliche Begrenzung der Absätze 1 und 2 geleistet.
2) Erforderliche Mittel sind die Aufwendungen für die Hin- und Rückfahrt zur Ausbildungsstätte, das Schulgeld, die notwendigen Studiengebühren sowie
die zusätzlichen Aufwendungen für den Lebensbedarf und die Ausbildung in Höhe der vom Amt mitgeteilten Auslandszuschläge nach der ZuschlagsV,
3) Der Nachweis der ausreichenden Sprachkenntnisse kann geführt werden durch Vorlage eines Prüfungszeugnisses
1. eines Universitätslektors,
2. eines ausländischen Kulturinstituts in der Bundesrepublik Deutschland einschl. des Landes Berlin,
3.' eines Philologen mit der Fakultas für das höhere Lehramt,
4. eines vereidigten Dolmetschers.
Ein Nachweis ist nicht erforderlich, wenn der Auszubildende
1. bereits e.in Jahr eine Ausbildungsstätte in einem Land oder Landesteil besucht hat, in dem die Sprache gesprochen wird, in der am Ausbildungsort
unterrichtet wird,
2. die Hochschulreife auf einem doppel- oder fremdsprachigen Gymnasium erlangt hat, an dem In derselben Sprache wie am Ausbilc!ungsort
unterrichtet wird.
Nr. 4] Tau der Ausgabe: Bonn, den 13. April 1976 963
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffenfüchung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswüksamkeit im der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bc1cidinnn~1 der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./SeHe
23. 3 . 76 Vcrordnmi~J (EVvG) Nr. 635/16 der Kommission .:un Festset-
zung der auf G e t i e i de , Mehle , GI ob 91 r i e ß und
Feingrieß "-on 1Neizen oder Roggen arni11e1HföarE•J1J Ab-
schöpfungen bei dfr Einfohr
23. 3. 76 Verordnung (EWC) ?--..lr.. 636;76 der Kommissiom1 z:m Festset-
zung der P1ämien. die den Ahschöpfungen bei der E:i:nfoln für
G et r e i d e , M e h ] ,;nd M a l z hinzugefügt v,1rerden l. ?7/'J
23. 3. 76 Verordnung (E\VG) Nr. 637176 dler Kommission zmr Pesiset-
zung der durc.hschnittlicr.en Erzeugerpreise fur "'VV ein L 7715
23. 3. 76 Verordnung (E\,VG) NL 638i76 der Kommissim:i zm Fesiset-
zung des Mindestp1eise•s hn dlen Verkauf von Mager•
m i Ich p u 1 ver hii" dlas jm Rahmen der Verordlmrng l[mNG)
Nr. 357 /76 duHhgehilrnte Aussdueibungsverfahren 24. 3. 76 1 nn
23. 3. 76 Verordnung (EWG) Nr. 639176 dler Komrnissirnri :v.u Aufhe-
bung der Verordnung (E\VG) Nr. 607 /76 und Eh1füh:nm91 einer
neuen Ausgleichsabgabe für die Einhirn von G u r k e n mH
1
Ursprung in Bu]garlen 24., 3, 76
23. 3. 76 Verordnung (EWG) NL 640/16 der Kommission z:m Änderung
der Verordnun~J (EWG} Nr. 591/76 :,mr Einführun9 ejner Aus-
gleichsabgabe auf die Einfuhr von G u Jr k e n mit Ursprung
in Spanien r. n; HJJ
23. 3. 76 Verordnung (EVvC) NL 641176 du Komimission zin Festset-
zung der Abschöphmgen bEi der Eirifurn von \/\7 e j fl - nnd
Rohzucker
24. 3 . 16 Veron]nung (E\VG) NL 642/76 dm Kommission z.-u::r Fesisei-
zung der aul G e t r e i. de „ M e h 1 e , G r o b g r :i e ß und
Fein g r i. e ß von 'Weizen ca]er Roggen anwendbaren Ab-
schöpfungen bei de,r Einfuhr l. 76/1
24. 3. 76 Verordnung (EWG) NL 643/16 der Kommission zur Fesis•ei-
z.ung der Prämien„ die den Abschöpfungen beii der Einf11iiu hir
G et r e i de , M eh ] und! M a] z h5nzugefüg1 'Werden 25„ 3,. 16 1 76/3
24. 3. 76 Verordnung (EWG) NL 644/16 der Kommission zm Festset-
zung der Erstattung bei der Ausfuhr jn 11.1ff'11eriiimlertem Zu-
stand für \V e ii ß 2 u c k e r und R oh z ·u c k er 25. 3L 76 1. 78/5,
23. 3. 76 Verordnung tEWG} Nr. 645/76 der Komml.ssior.i il'ber efoe
Ausschreibung für die Uefenmg von Butter o i l allll die
UNICEF für Indien im Rahmen der Nahnrngsmfüe]lhfüe 25,, 3,. 76 1. 78/7
2.4. 3. 76 Verordnung (EWG) Nr. 646/76 der Komirdssion zur Fesi.set-
zung der Abschöphmgen lo:Ei der E'.irihihr 'FOl11 gefrorenem
Rindfleisch 2.5. 3, 76 L '.tB/91
24. 3. 76 Verordnung (EWG) Nr. 6A7 /76 der KomrJ1Jis5iü:n 1:LJr Festset-
zung der Erstattungen beil :der Ausfuhr auf dem R :i. n d ·
f leis c h sek t o r für den m1rn I. Apr]] 1976 beglrinendEm
Zeitraum 25. 3,76
24. 3. 76 Verordnung lEWG) NL 648/76 der KomrnissiorJ z.ur Festset-
zung des \Vel1mark1preises h.ir Raps - ·und Rübsen·
s amen 25. '.l 76, l 78/LS
24. 3. 76 Verordnung (EWG) Nr, 649/76 äle::r Kommission zur Festsei-
zung der Abschöpfungen bei der Einfuhr v,on 'Ne 1 ß - und
Rohzucker 25, 3, 76 l 78/H
2.4. 3. 76 Verordnung (EWG) Nr. 6.53/16 der Kommission zur ){nd.ernng
des Anhangs der Verordnungen (EWG) Nr. 136/76, Nr. 336/76
und Nr. 638/76 zm Festsetzung des Mindestpreises für den
Verkauf von Magermilchpulver für das im Rahmen
der Verordnungen (EWG) Nr. 3354i75, Nr. 135/16 m1d Nr.
357/76 dunhgefülnte Ausschreibungsverfahren 1 79/2.1
964 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1.976, Teil I
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bczt'ichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
24. 3. 7G V(~rordnung (EWC) Nr. 654/76 der Kommission zur Festset-
zung der Elemente für die Berechnung der Differenzbeträge
für R a p s - und Rübsens amen 25. 3. L 79/29
'.L'i. 3. 7ü Verordnung (EWC) Nr. 655/76 der Kommission zur Fest-
seLrnng der allf c; e t r e i de , Mehl e , G r o b g r i e ß und
Feingrieß von Weiwn oder Roggen anwendbaren Ab-
schöpfunqc!n bei der Einfuhr 26. 3. L 80/1
25. :l. 7G V(:rordnun~J (EWC) Nr. 656/76 der Kommission zur Fest-
set.zunq dc,r Prämien, die den Abschöpfungen bei der Einfuhr
fiir C e t r c i d e , M e h 1 und M a 1 z hinzugefügt werden 26.3. 76 L 80/3
25. 3. 7G VerordrnrncJ (EWC) Nr. 657 /76 der Kommission zur Fest-
setzuncJ der bei Re i s und Bruchreis anzuwendenden
Abschöpft1n~1en bl:i der Einfuhr 26. 3. 76 L 80/5
25. 3. 7G Verordnung (EWC) Nr. 658/76 der Kommission zur Fest-
setzung der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen bei
derEinfulirfür Reis und Bruchreis 26. 3, 76 L 80/7
25. 3. 76 Verordnung (EWC) Nr. 659/76 der Kommission zur Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Kälbern
und ausgewachsenen Rindern sowie von Rindfleisch,
ausgenommen gefrorenes Rindfleisch 26. 3, 76 L 80/9
25. 3. 76 Verordnung (EWC) Nr. 660/76 der Kommission zur Ermäch-
tigung zur Abgabe von aus dem Markt genommenen Süß -
o r an g e n an die verarbeitende Industrie und zur Regelung
der Abgabebedingungen 26. 3. 7G L 80/12
Andere Vorschriften
22. 3. 76 Verordnung (EWC) Nr. 632/76 der Kommission zur Wieder-
einführung des Zollsatzes für Löffel, Schöpfkellen, Gabeln,
Tortenschaufeln, Fischmesser, Buttermesser, Zuckerzangen
und ähnliche Tischgeräte, aus rostfreiem Stahl, der Tarif-
stelle 82.14 A, mit Ursprung in Entwicklungsländern, denen
die in der Verordnung (EWG) Nr. 3010/75 des Rates vom
17. November 1975 vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt
werden 23.3, 76 L 76/5
24. 3. 76 Verordnung (EWG) Nr. 650/76 des Rates zur Änderung des in
der Landwirtschaft anzuwendenden Umrechnungskurses für
den französischen Franken 25,3. 76 L 79/1
24. 3. 76 Verordnung (EWG) Nr. 651/76 der Kommission zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 571/76 im Anschluß an die Fest-
setzung der für Frankreich in der Landwirtschaft anzuwen-
denden neuen Umrechnungskurse 25,3. 76 L 79/3
24. 3. 76 Verordnung (EWG) Nr. 652/76 der Kommission zur Änderung
der Währungsausgleichsbeträge infolge der Entwicklung der
Wechselkurse des französischen Franken 25.3. 76 L 79/4
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz
Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn
Im Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht.
Im Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und
Bekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht.
B c zu g s b e d in g u n gen : Laufender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw, 31. 10. jeden Jahres
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