513
Bundesgesetzblatt
Teil I Z 1997 A
1976 Ausgegeben zu Bonn am 17. März 1976 Nr. 26
Tag Inhalt Seite
12. 3. 76 Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Feingehalt der Gold- und Silber-
waren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 513
7142-1
10. 3. 76 Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierwirt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 514
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bundesgesetzhl,1ll 'foil II Nr. 15 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 529
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 530
Zweites Gesetz
zur Änderung des Gesetzes
über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren
Vom 12. März 1976
Der Bundestag hat das folgende Gesetz be- Artikel 2
schlossen:
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1
Artikel des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952
In § 4 des Gesetzes über den Feingehalt der Gold- (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
und Silberwaren vom 16. Juli 1884 (Reichsgesetzbl.
S. 120), zuletzt geändert durch Artikel 185 des Ein-
führungsgesetzes zum Strafgesetzbuch vom 2. März Artikel 3
1974 (Bundesgesetzbl. I S. 469), werden die Worte
„der §§ 2 und 3" durch die Worte „des § 2 Abs. 2 Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung
und des § 5 Abs. 1 und 3" ersetzt. in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 12. März 1976
Der Bundespräsident
Scheel
Der Bundeskanzler
Schmidt
Der Bundesminister für Wirtschaft
Friderichs
514- Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I
Verordnung
ü.be:r die Berufsausbildung zum Tierwirt.
Vom rn. März 19'16
Auf Grund des § 2:5 Abs. 1 des BernfsbHdungsge- § 4
selzes vom 14. August 1969 (Bundesgesetzbl. I Ausbildungsrahmenplan
S, 1112), zuletzt geändert durch § 11 des Strafrechts-
:reform-Erg änzungsgesetzes vom 28 . August 1975 Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 3 sollen
(BundesgcsetzbL 1 S. 2289,),. v,;hd im Einvernehmen unter Berücksichtigung der sechs Schwerpunkte Rin-
mit dem Bundesrninisf.e;r für Bi]dunq und '1Vissen- der-, Schweine-, Schaf-, Geflügel-, Pelztier- und Bie-
schaft verordne~: nenha.ltung nach der in der Anlage enthaltenen An-
leitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der
§ 1 Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermit-
StaaUic:be Anerkennung
telt werden. Eine vom Ausbildungsrahmenplan ab-
des Ausbildungsberufes weichende sachliche und zeitliche Gliederung des
Ausbildungsinhaltes ist insbesondere zulässig, so-
Der Au::,bihhmqsh1 ruf Ticr-süt ·w·iiFd stauUkb an- weit eine berufsfeldbezogene Grundbildung voraus-
erkannt gegangen ist oder betriebspraktische Besonderhei-
§ 2 ten die Abweichung erfordern. Die Berufsausbil-
dung hat sich im zweiten Ausbildungsjahr wahl-
A 1lHibHdt.mgsdauer
weise auf zwei der sechs Schwerpunkte und im
Die Ausbildunq c.hmei-t drei Jahre . Sie dauert zwei letzten Ausbildungsjahr wahlweise auf einen der
Jahre, wenn der Auszubildende im zweiten Ausbildungsjahr gewählten Schwer-
] . eine Abs(hlußprühmg in einem. anderen AusbH- punkte zu erstrecken,
dungsberuf bestanden hat oder
§ 5
2. den erfolgrei1chen Besuch der zehnten Kfosse einer
weitc~rführenden Schule oder einen gleichwerti- Berufsausbildung
gen Bi1clunqsabsth1uß nuchweisL außerhalb der Ausbildungsstätte
Soweit die erforderlichen Fertigkeiten und Kennt-
§ 3 nisse nicht in vollem Umfang in der Ausbildungs-
stätte vermittelt werden können, wird die zusätz-
AusbHdungsbernfsbihll
lich zu vermittelnde Berufsausbildung in geeigneten
Gegensümd der Berufsausbildung sind mindestens Einrichtungen außerhalb der Ausbildungsstätte
d]e folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: durchgeführt.
] . Artgemäßes Versorgen, Pflegen und Transpor-
Heren von Nutztieren, § 6
2, Körperbau, Lebensvorgünge und VerhaHen der Ausbildungsplan
Nutztiere, Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des
3. Tiergesundheit und Tierhygiene, Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden
einen Ausbildungsplan zu erstellen.
4, Fortpflanzung,, Züchtung, Vererbung und Ras-
senkunde,
§ 7
5. Futtermitte], ihre Gewinnung, Beschaffung und
Verwendung, Führung des Berichtsheftes
6„ Formen der Nulztierhaltung so,.'liie bauhche und Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form
technische Einrichtungen, eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist
Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der
7. Ermfüeln der Leistungen der J\'utzhere, Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das
8. ErsteHen mark t9erec.hter Erzeugnisse, Berichtsheft regelmäßig durchzusehen.
9. Einsetzen, Pflegen und InstandhaHen von Ma-
schinen und Geri1ten, § 8
10, Kenntnisse der betr.iebhchen Zusammenhänge Zwischenprüfung
in der Ausbildungsstd.Ue, (]) Es ist eine Zwischenprüfung durchzuführen.
1]., Kenntnisse der einsd1lcigigen Rechfskunde, Sie soll nach dem ersten Ausbildungsjahr stattfin-
den..
12. Kenntnisse der Vl/irtschafts- und Sozialkunde,,
(2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in
1:3. Arbeitsschutz und Unfallverhütung,
der Anlage zu§ 4 für das erste Ausbildungsjahr auf-
14. Umweltschutz. geführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf
Nr. 26 - Tc1g der Ausgabe: Bonn, den 17. März 1976 515
den im ßerufsschulunl.errichl. entsprechend den Rah- 2. Fortpflanzung, Züchtung, Vererbung und Ras-
menlehrpHincn zu vermittelnden Lehrstoff, soweit sen,
dieser für die Berufsausbildung wesentlich ist. Die
3. Fütterungslehre, Futtergewinnung und -ver-
nach der Anla~Jc zu § 4 während der gesamlen Aus-
wendung,
bildunqsdauer zu vermittelnden Fertigkeiten und
Kenntnisse sind nur insowPit Gegenstand der Zwi- 4. Formen der Nutztierhaltung, Stallformen, Stall-
schenprüfttn~J, d!s sie mi1 den für das erste Ausbil- klima, verhaltensgerechte Unterbringung,
dungsjahr aufgeführten Ferti~Jkeiten und Kennt- 5. Leistungsermittlung, Zuchtwerte, Lesen von Ka-
nissen zusarnmenhän~Jen. talogen und Abstammungsnachweisen,
(3) Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüf- 6. Betriebsorganisation, Betriebsfläche, Arbeits-·
ling in insgcscmlt bis zu zwei Stunden zwei Arbeits- kräfte, Güter des Betriebes, Kosten wichtiger
proben durchführen. Für die Auswahl der Arbeits- Güter des Betriebes,
proben kommen insbesondere folgende Gebiete in
Betracht: 7. Fachrechnen,
1. Füttern, Tränk<:n und Pflegern von Nutztieren, 8. gesetzliche Vorschriften für die Nutztierhal-
tung,
2. Bestimmen von FuUermitteln,
9. Aus- und Fortbildung in der Landwirtschaft, Be-
3. Pflegen von Maschinen und Geräten.
hörden und Organisationen für die Landwirt-
(4) Der Prüfling soll Kenntnisse insbesondere aus schaft,
folgenden Gebieten nachweisen: 10. Umweltbelastungen und Umweltschutz.
1. Körperbau und Funktionen der Körperteile, An-
sprüche der Nutztiere an die Umwelt, (4) In der schriftlichen Prüfung soll der Prüfling
drei Klausurarbeiten anfertigen. Die Dauer soll ins-
2. Krankheitsanzeichen und Krankheiten der Nutz- gesamt bis zu drei Stunden betragen.
tiere,
3. Grundlagen der Fütterungslehre, (5) Die mündliche Prüfung soll für jeden Prüfling
insgesamt nicht länger als zwanzig Minuten dauern.
4. Aufstallungsformen und Raumbedarf der Nutz-
Dieser Teil der Prüfung soll sich insbesondere auf
tiere,
die Prüfungsgebiete erstrecken, die nicht schrift-
5. Arbeitsschutz und Unfallverhütung. lich geprüft wurden.
§ 9 (6) Soweit die Prüfung mit Hilfe programmierter
Fragebogen (programmierte Prüfung) durchgeführt
Abschlußprüfung
wird, kann von der in Absatz 4 genannten Prüfungs-
(1) Die Abschlußprüfung erstreckt sich auf die in dauer abgewichen und auf die mündliche Prüfung
der Anlage zu § 4 aufgeführten Fertigkeiten und ganz oder teilweise verzichtet werden.
Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht
vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsaus- (7) Für die Ermittlung des Gesamtergebnisses
bildung wesentJich ist. In der Prüfung sind jeweils haben die Fertigkeits- und die Kenntnisprüfung glei-
die im zweiten und drillen Ausbildungsjahr in den ches Gewicht.
gewählten Schwerpunkten zu vermittelnden Fertig- § 10
keiten und Kenntnisse besonders zu berücksichtigen.
Aufhebung von Vorschriften
(2) Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüf-
ling in insgesamt bis zu vier Stunden drei Arbeits- Die bisher im Verwaltungsverfahren festgelegten
proben durchführen. Für die Auswahl der Arbeits- Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsan-
proben kommen insbesondere folgende Gebiete in forderungen für die Lehrberufe, Anlernberufe und
Betracht: vergleichbar geregelten Ausbildungsberufe, die in
dieser Rechtsverordnung geregelt sind, insbesondere
1. Füttern, Tränken, Pflegen, Kennzeichnen und Ver-
für die Ausbildungsberufe Melker, Schweinezucht-
laden von Nutztieren,
gehilfe, Schäfer, Geflügelzüchter, Pelztierzüchter und
2. Beurteilen von Nutztieren,
Imker sind nicht mehr anzuwenden.
3. Zusammenstellen von Futtermischungen,
4. marktgerechte Gewinnung und Aufbereitung § 11
tierischer Produkte,
Ubergangsregelung
5. Instandhalten und Einsetzen von Maschinen und
(1) Für die Berufsausbildungsverhältnisse, die bei
Geräten,
Inkrafttreten dieser Verordnung ein Jahr oder län-
6. Arbeitsschutz und Unfallverhütung. ger bestehen, sind die bisherigen Vorschriften wei-
(3) Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüf- ter anzuwenden, es sei denn, die Vertragspartner
ling schriftlich und mündlich geprüft werden. Die vereinbaren die Anwendung der Vorschriften dieser
Prüfung soll sich insbesondere auf folgende Ge- Verordnung.
biete erstrecken: (2) Für Berufsausbildungsverhältnisse, die bei In-
1. Krankheiten der Nutztiere und ihre Be- krafttreten dieser Verordnung noch nicht ein Jahr
kämpfung, bestehen, kann die zuständige Stelle zur Vermei-
516 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I
dung unbiiliger Härten genehmigen, daß die bisheri- blatt I S. 1) in Verbindung mit § 112 des Berufsbil-
gen Vorschriften weiter angewendet werden. dungsgesetzes auch im Land Berlin.
§ 12 § 13
Berlin-Klausel Inkrafttreten
Diese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Uber- Diese Verordnung tritt am Tage nach der Ver-
leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz- kündung in Kraft.
Bonn, den 10. März 1976
Der Bundesminister
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
J. Ertl
Nr. 26 Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. März 1976 517
Anlage zu§ 4
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Tierwirt
I. Gesamte Ausbildungsdauer
Lfd.
Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
Arbeitsschutz und Unfallverhütung a) Kenntnisse über Arbeitsschutzvorschriften
(§ 3 Nr. 13) in Gesetzen und Verordnungen
b) Kenntnisse der Vorschriften der Träger der
gesetzlichen Unfallversicherung, insbeson-
dere der Unfallverhütungsvorschriften,
Richtlinien und Merkblätter
c) Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe
d) Umgehen mit Reinigungs- und Desinfek-
tionsmitteln, Schädlingsbekämpfungs- und
Pflanzenschutzmitteln
e) Führen von Maschinen und Geräten im
Straßenverkehr
f) Kenntnisse des Führens von Nutztieren im
Straßenverkehr
2 Umweltschutz a) Vermeiden von Luftverschmutzungen, Ge-
(§ 3 Nr. 14) ruchs- und Lärmbelästigung
b) Reinhalten von Grund- und Oberflächen-
wasser
c) Kenntnisse der Abfallbeseitigung und Ab-
fallverwertung
d) Kenntnisse der Umwelteinflüsse im Hin-
blick auf die Erzeugung gesundheitlich ein-
wandfreier Lebensmittel tierischer Her-
kunft
e) Kenntnisse der Landschaftspflege
II. Erstes Ausbildungshalbjahr
1 Artgemäßes Versorgen, Pflegen und Transpor~ a) Füttern, Tränken, Reinigen und andere
tieren von Nutztieren tägliche Versorgungsarbeiten
(§ 3 Nr. 1)
b) Beobachten und Pflegen
2 Körperbau, Lebensvorgänge und Verhalten Kenntnisse des Körperbaues, der Organe und
der Nutztiere ihrer Funktionen
(§ 3 Nr. 2)
3 Tiergesundheit und Tierhygiene a) Kenntnisse der Tiergesundheit
(§ 3 Nr. 3)
b) Reinigen, Desinfizieren sowie Bekämpfung
von Ungeziefer und Parasiten
518 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I
Lfd. Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
Nr.
1 2 3
4 Fortpflanzung, Züchtung, Vererbung und Ras- Kenntnisse der Geschlechts- und Zuchtreife
senkunde
(§ 3 Nr. 4)
5 Futtermittel, ihre Gewinnung, Beschaffung und a) Kenntnisse der Futtermittel, der Grund-
Verwendung nährstoffe, der Mineralstoffe und der Zu-
(§ 3 Nr. 5) satzstoffe
b) Kenntnisse des Futterbaues, der Futter-
werbung und der Weidepflege
6 Formen der Nutzli,erhaltung sowie bauliche Kenntnisse der Stalleinrichtungen
und technische Einrichtungen
(§ 3 Nr. 6)
7 Ermitteln der Leistungen der Nutztiere Kenntnisse der Leistungsnormen
(§ 3 Nr. 7)
8 Einsetzen, Pflegen und Instandhalten von Ma- Warten und Pflegen von Maschinen und Ge-
schirren und Geräten räten
(§ 3 Nr. 9)
9 Kenntnisse der betrieblichen Zusammenhänge Kenntnisse der Betriebsflächen und der Be-
in der Ausbildungsstätte triebsgebäude, ihrer Lage, Zuordnung und
(§ 3 Nr. 10) Nutzung
10 Kenntnisse der einschlägigen Rechtskunde Kenntnisse der Rechtsvorschriften über den
(§ 3 Nr. 11) Tierschutz
11 Kenntnisse der Wirtschafts- und Sozialkunde Kenntnisse der Bestimmungen des Berufsbil-
(§ 3 Nr. 12) dungsgesetzes in bezug auf Ausbildungsver-
trag und Ausbildungsverhältnis
III. Zweites Ausbildungshalbjahr
Artgemäßes Versorgen, Pflegen und Transpor- a) Füttern, Tränken, Reinigen und andere täg-
tieren von Nutztieren liche Versorgungsarbeiten
(§ 3 Nr. 1)
b) Beobachten und Pflegen
2 Körperbau, Lebensvorgänge und Verhalten der Kenntnisse des Verhaltens und der artspezi-
Nutztiere fischen Lebensweise der Nutztiere und ihrer
(§ 3 Nr. 2) Ansprüche an die Umwelt
3 Tiergesundheit und Tierhygiene a) Kenntnisse der wichtigsten Krankheiten der
(§ 3 Nr. 3) Nutztiere unter besonderer Berücksichti-
gung der anzeigepflichtigen Seuchen
b) Reinigen, Desinfizieren sowie Bekämpfen
von Ungeziefer und Parasiten
Nr. 26 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. März 1976 519
Lfd. Teil des Ausbildungsberufsbildes
Nr. zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
1 2 3
4 Fortpflanzung, Züchtung„ Vererbung und Ras- a) Kenntnisse der Trächtigkeit und der Geburt
senkunde b) Kenntnisse der züchterischen Grundbegriffe
(§ 3 Nr. 4) und der Vererbungsregeln
5 Futtermittel, ihre Gewinnung" Beschaffung und a) Kenntnisse des Futterbaues, der Futterwer-
Verwendung bung und der Weidepflege
(§ 3 Nr . 5)
b) Bestimmen von Futtermitteln
c) Lagern von Futtermitteln
6 Formen der Nutztierhaltung sowie bauliche Kenntnisse der Aufstallungsformen und des
und technische Einrichtungen Raumbedarfs der Nutztiere
(§ 3 Nr. 6)
7 Ermitteln der Leistungen der Nutztiere Kenntnisse der Leistungsermittlung
(§ 3 Nr. 7)
8 Erstellen m.arktgerechter Erzeugnisse Kenntnisse der Ansprüche des Marktes
(§ 3 Nr. 8)
9 Einsetzen, Pflegen und Instandhalten von Ma- a) Lesen und Anwenden von Betriebsanlei-
schinen und Geräten tungen und Wartungsvorschriften
(§ 3 Nr. 9)
b) Einsetzen, Warten und Pflegen von Ma-
schinen und Geräten
10 Kenntnisse der betrieblichen Zusammenhänge Kenntnisse der Betriebsflächen und der Be-
in der Ausbildungsstätte triebsgebäude, ihrer Lage, Zuordnung und
(§ 3 Nr. 10) Nutzung
11 Kenntnisse der einschlägigen Rechtskunde Kenntnisse der Rechtsvorschriften über die
(§ 3 Nr. 11) Tierhalterhaftung
12 Kenntnisse der Wirtschafts- und Sozialkunde a) Kenntnisse der Bestimmungen des Berufs-
(§ 3 Nr. 12) bildungsgesetzes in bezug auf Fortbildungs-
mög lichkei ten
b) Kenntnisse der schulischen Aus- und Fort-
bildung in der Landwirtschaft, insbesondere
in der Nutztierhaltung
IV. Drittes Ausbildungshalbjahr
Die Vermittlung der nachstehenden Fertigkeiten und Kenntnisse erstreckt sich wahlweise auf zwei der
sechs Schwerpunkte Rinder-, Schweine-, Schaf-, Geflügel-, Pelztier- und Bienenhaltung,
Artgemäßes Versorgen, Pflegen und Trans- a) Füttern, Tränken, Reinigen und andere täg-
portieren von Nutztieren liche Versorgungsarbeiten
(§ 3 Nr. 1)
b) Beobachten und Pflegen
c) Kennzeichnen
520 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I
Lfd.
Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
Nr.
2 Körperbau, Lebensvorgänge und Verhalten Beurteilen von Nutztieren auf Grund ihres
der Nutztiere Körperbaues und ihrnr Verhaltensweise
(§ 3 Nr. 2)
3 Tiergesundheit und Tierhygiene a) Kenntnisse der wichtigsten Krankheiten der
(§ 3 Nr. 3) Nutztiere unter besonderer Berücksichti-
gung der anzeigepflichtigen Seuchen
b) Beachten der Hygiene und der Vorbeuge-
maßnahmen bei Aufzucht und Haltung
4 Fortpflanzung, Züchtung, Vererbung und Ras- a) Kenntnisse der wichtigsten Nutztierrassen
senkunde
b) Kenntnisse der Zuchtziele
(§ 3 Nr. 4)
5 Futtermittel, ihre Gewinnung, Beschaffung a) Werben, Konservieren und Lagern von Fut-
und Verwendung termitteln
(§ 3 Nr. 5)
b) Bestimmen und Beurteilen von wirtschafts-
eigenen und zugekauften Futtermitteln
c) Bekämpfen von Schadorganismen
6 Formen der Nutztierhaltung sowie bauliche a) Kenntnisse des Stallklimas, insbesondere
und technische Einrichtungen der Luftfeuchtigkeit, der Luftumwälzung
(§ 3 Nr. 6) und des Luftbedarfs
b') Kenntnisse der Mechanisierungsmöglich-
keiten unter Berücksichtigung der Lebens-
ansprüche der Nutztiere
7 Ermitteln der Leistungen der Nutztiere a) Kenntnisse der Leistungsermittlung und
(§ 3 Nr. 7) der Zuchtwerte
b) Lesen von Prüfungsberichten
8 Erstellen marktgerechter Erzeugnisse a) Kenntnisse der Qualitätsnormen
(§ 3 Nr. 8)
b) Beobachten des Marktes, Lesen amtlicher
Preisnotierungen
9 Einsetzen, Pflegen und Instandhalten von Ma- a) Kenntnisse der Einsatzmöglichkeiten und
schinen und Geräten der Arbeitsweise von Maschinen und Ge-
(§ 3 Nr. 9) räten
b) Einsetzen, Warten und Pflegen von Ma-
schinen und Geräten
10 Kenntnisse der betrieblichen Zusammenhänge a) Kenntnisse de,r Struktur der Ausbildungs-
in der Ausbildungsstätte stätte, der inneren und äußeren Verkehrs-
(§ 3 Nr. 10) lage
b) Besatz an Arbeitskräften
c) Besatz an Tieren und Maschinen
Nr. 26 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. März 1976 521
Lfd. Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
Nr.
l 2 3
11 Kenntnisse der einschlägigen Rechtskunde a) Kenntnisse der Rechtsvorschriften über die
(§ 3 Nr. 11) Tierzucht und die künstliche Besamung
b) Kenntnisse der Rechtsvorschriften über den
Tierkauf
12 Kenntnisse der Wirtschafts- und Sozialkunde a) Kenntnisse der Stellung der tierischen Pro-
(§ 3 Nr. 12) duktion in der Landwirtschaft
b) Kenntnisse der Förderungsmöglichkeiten
für die berufliche Aus- und Fortbildung
V. Viertes Ausbildungshalbjahr
Die Vermittlung der nachstehenden Fertigkeiten und Kenntnisse erstreckt sich wahlweise auf zwei der
sechs Schwerpunkte Rinder-, Schweine-, Schaf-, Geflügel-, Pelztier- und Bienenhaltung.
1 Artgemäßes Versorgen, Pflegen und Transpor- a) Füttern, Tränken, Reinigen und andere täg-
tieren von Nutztieren liche Versorgungsarbeiten
(§ 3 Nr. 1) b) Vorbereiten des Transportmittels
c) Verladen und Transportieren
2 Körperbau, Lebensvorgänge und Verhalten der Beurteilen der Leistungsmerkmale
Nutztiere
(§ 3 Nr. 2)
3 Tiergesundheit und Tierhygiene a) Einrichten der Stallapotheke
(§ 3 Nr. 3)
b) Behandeln von Wunden und Anlegen von
Verbänden
4 Fortpflanzung, Züchtung, Vererbung und Kenntnisse der Zuchtverfahren
Rassenkunde
(§ 3 Nr. 4)
5 Futtermittel, ihre Gewinnung, Beschaffung und a) Kenntnisse der den jeweiligen physiologi-
Verwendung schen Anforderungen entsprechenden Fütte-
(§ 3 Nr. 5) rung
b) Zusammenstellen von Futterrationen für die
verschiedenen Haltungsformen und Nut-
zungsrichtungen
6 Formen der Nutztierhaltung sowie bauliche a) Kenntnisse der Stall-, Weide- und Frei-
und technisdie Einrichtungen landhaltung, insbesondere des Flächenbe-
(§ 3 Nr. 6) darfs und der Koppelgröße
b) Kenntnisse der Mechanisierungsmöglichkei-
ten unter Berücksichtigung der Lebensan-
sprüche der Nutztiere
1 Ermitteln der Leistungen der Nutztiere Lesen von Abstammungsnachweisen und
(§ 3 Nr. 7) Katalogen
522 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I
Lfd.
Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
Nr.
1 2 3
8 Erstellen marktgerechter Erzeugnisse a) Lesen von Marktabrechnungen
(§ 3 Nr. 8)
b) Marktgerechtes Aufbereiten tierischer
Produkte
9 Einsetzen, Pflegen und Instandhalten von Ma- Erkennen von Störungen und Durchführen ein-
schirren und Geräten facher Reparatureµ
(§ 3 Nr. 9)
10 Kenntnisse der betrieblichen Zusammenhänge Leistungen und Kosten im Betrieb
in der Ausbildungsstätte
(§ 3 Nr. 10)
11 Kenntnisse der einschlägigen Rechtskunde a) Kenntnisse der Rechtsvorschriften über die
(§ 3 Nr. 11) Tierseuchenbekämpfung einschließlich der
Tierkörperbeseitigung
b) Kenntnisse der Rechtsvorschriften über den
Verkehr von Futtermitteln sowie über die
Erzeugung, die Lagerung und den Verkauf
von Lebensmitteln
12 Kenntnisse der Wirtschafts- und Sozialkunde Kenntnisse der Behörden, Organisationen und
(§ 3 Nr. 12) sonstigen Einrichtungen für die Landwirtschaft,
insbesondere für die Nutztierhaltung
VI. Fünftes Ausbildungshalbjahr
In dem gewählten Schwerpunkt sind die ihm in den Spalten 4-9 zugeordneten Fertigkeiten und Kenntnisse
zu vermitteln.
Schwerpunkte
Lfd. Teil des Cl) 1
zu vermittelnde Fertigkeiten
Nr. Ausbildungs-
und Kenntnisse ' 01
""'~
.s 01
~
01
~
ci> 01
1
""' 01 1
r::
01
~
berufsbildes Q)
"O ....
;::l
Q)
;:::,8
1
..... ;::l
co ,._. $§ ~§
N ,._.
Q) ;::l
r:: ....
r::-co
,,.... ilca ilca ~~ cii'ra .,...
Q) - co
i:i:::..c:: Cl) ..c:: Cl) ..c:: (j ..c:: P-t..C:: P'.'.1..C::
1 2 3 4 5 6 7 8 9
1 1 1 1 1
1 Artgemäßes a) Versorgen, Beobachten und
Versorgen, Pflegen X X X X X X
Pflegen und b) Weidetechnik X X X
Transportieren
c) Hütetechnik in standortgebun-
von Nutztieren
denen Betrieben und in der
(§ 3 Nr. 1)
Wanderschäf erei; Weidetechnik
in der Koppelschafhaltung X
d) Aussortieren kranker Tiere und
nichtlegender Hennen X
e) Einstreuen der Nestkästen; Ein-
fangen in Fang- und Beurtei-
lungskäfige X
f) Kenntnisse der Methoden der
Vorbeuge- und Schwarmkon-
trolle; Erneuern und Lagern des
Wabenhauses X
Nr. 26 ---Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. März 1976 523
Schwerpunkte
Teil des
Lfd.
Nr. Ausbildungs- zu vermittelnde Fertigkeiten 1 C') ~
.... C') C')
1
a:l C') i'.. C') 1 t,')
berufsbildes und Kenntnisse ... s::l
::l
Q) s::l 1 s::l
$§ :3 § i:::: i::::
Q)
~ ::l .....
rc ,._.::l Q) ::;l
"Cl ..... i:::: .....
~~
N +-'
i::::-
,.-1 rc '6~ ,e ca ai ca Q) .....
.... rc
P:::..c:: Cl) ..c:: Cf.l..C:: ü..c:: /1.i..C:: ~..c::
1 2 3 4 5 6 7 8 9
1 1 1 1 1
2 Körperbau, a) Kenntnisse des Körperbaues,
Lebensvorgänge und der Organe und ihrer Funktio-
Verhalten nen X X X X X X
der Nutztiere
b) Enthornen (im Sinne des § 5
(§ 3 Nr. 2)
Abs. 3 Nr. 2 des Tierschutzge-
setzes) X
c) Kürzen des Schwanzes (im Sin-
ne des § 5 Abs. 3 Nr. 3 und 4
des Tierschutzgesetzes) X X
d) Kürzen von Hornteilen des
Schnabels (im Sinne des § 5
Abs. 3 Nr. 6 des Tierschutzge-
setzes) X
e) Absetzen des krallentragenden
letzten Zehengliedes bei Mast-
hahnenküken (im Sinne des § 5
Abs. 3 Nr. 7 des Tierschutzge-
setzes) X
f) Beurteilen von Nutz- und Zucht-
tieren X X X X X X
g) Vorführen, Messen X X X
h) Kenntnisse des Milchdrüsen-
baues X X X
i) Kenntnisse der Entstehung des
Eies X
j) Kenntnisse des Aufbaues der
Wolle und des Vlieses X
k) Kenntnisse des Aufbaues von
Haar und Fell X
1) Kenntnisse der Arbeitsteilung
und der sozialen Ordnung im
Bienenvolk im Jahresablauf X
3 Tiergesundheit a) Kenntnisse der wichtigsten Tier-
und Tierhygiene krankhei ten unter besonderer
(§ 3 Nr. 3) Berücksichtigung parasitärer
Krankheiten und anzeigepflich-
tiger Seuchen X X X X X X
b) Beachten der Hygiene und der
Vorbeugemaßnahmen bei der
Aufzucht und Haltung X X X X X X
c) Kenntnisse des Eutergesund-
heitsdienstes X
d) Pflegen der Klauen X X X
4 Fortpflanzung, a) Kenntnisse der wichtigsten Ras-
Züchtung, Vererbung sen, ihrer Produktionseignung
und Rassenkunde und ihrer Leistungen X X X X X X
(§ 3 Nr. 4)
524 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I
Schwerpunkte
TeH des cL 1
Ud. vermittelnde Fertigkeiten .s eil ' tn tn
Nr.
Ausbildungs- und Kenntnisse ' tn i:::
tn tn tn r-, 1
i::: i::
berufsbildes
r-,
(J,) ;:l
(1)
~ ;:l
i::: 1
""';:l
i::: ,gi § ~§ d) ;:l
"C ..... !'Cl ..... N+' i::: .....
i:::-
,,.., (1j .g~ .g~ 'fü~ eil~ ,,..,
d) - eo
p::i,.c:
~~ U'l..C: U'l..C: O..c: r:i...c:
1 2 3 4 5 6 7
1
8 1
9
1 1 1
1
b) Kenntnisse der Vererbung von
Leistungsmerkmalen X X X X X X
c) Kenntnisse der Brunst, des Na-
tursprungs und der Paarung >< X X X
d) Vorbereiten der Bedeckung un-
ter Berücksichtigung von Sicher-
heitsvorkehn.mgen X X X X
e) Kenntnisse der Zuchtbuchfüh-
rung und Herdbuchführung X X X X X X
f) Kenntnisse des Brutvorgangs
und der Entwicklung des Kü-
kens im Ei sowie des Schlüp{-
vorganges X
g) Kenntnisse der Biologie der Kö-
niginnenentstehung, der Bildung
und der Pflege von Jungvölkern
(Ableger, Kunstschwärme, Be-
gattungsvölkchen) X
5 Futtermittel, ihre a) Kenntnisse der Bedarfsnormen
Gewinnung, und Futterrationen sowie ihre
Beschaffung und Anwendung unter Berücksichti-
Verwendung gung der verschiedenen Alters-
(§ 3 Nr. 5) stadien und Nutzungsziele X X X X X X
b) Werben, Konservieren und La-
gern von Futtermitteln X X X X X
c) Kenntnisse der Bedarfsnormen
und Futtermittelrationen unter
Berücksichtigung des Jahres-
rhythmus X X X X
d) Beurteilen von Futtermitteln X X X X X X
e) Kenntnisse der wichtigsten
Trachtpflanzen, ihrer Blüh- und
Trachtzeiten sowie der Möglich-
keiten der Bienenweideverbes-
serung; Kenntnisse der Ent-
stehung und Zusammensetzung
von Nektar und Honigtau X
6 Formen der a) Kenntnisse der Haltungs- und
Nutztierhaltung· Aufstallungsformen unter be-
sowie bauliche rmd sonderer Berücksichtigung der
technische verschiedenen Nutzungsrichtun-
Einrichtungen gen >( X X X X
(§ 3 Nr. 6)
b) Betriebsweisen und Arbeitsme-
thoden in Ober- und Hinterbe-
handlungsbeuten X
Nr. 26 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. März 1976 525
Schwerpunkte
Teil des 1
1
Lfd.
Ausbildungs- zu vermittelnde Fertigkeiten 1 t;:n ~
..... tn tn Q) tn 1
1--< tn ' tn
Nr. und Kenntnisse 1--< i::: i::: i::: $§ i::: i:::
berufsbildes Q) ::i
't:l....,
Q)
~ ::i
1
-eo ....,
::i
~§
N ,._.
Q) ::i
i::: .....
=-
..... td
~,.c::
ii~
U) ,.c::
ii ca,.c::
U)
i:;::: .....
Q) -
c.?] 'ä:l'itl
p.,.c::
Cll-
.,...
i:Q,.C::
eo
1 2 3 4 5 6 7 8 9
1 1 1 1 1
7 Ermitteln der a) Kenntnisse der Leistungsnor-
Leistungen der men, der Leistungsermittlung
Nutztiere und der Zuchtwertschätzung X X X X X X
(§ 3 Nr. 7)
b) Führen der Kontrollunterlagen
zur Leistungsermittlung X X X X X X
c) Lesen und Auswerten von Prü-
fungs berichten, Abstammungs-
nachweisen und Katalogen X X X X X X
d) Kenntnisse der Aufgaben der
Erzeugerringe X X X X
8 Erstellen a) Beachten der Qualitätsnormen
marktgerechter und Ansprüche des Marktes X X X X X X
Erzeugnisse
b) Kenntnisse der Zuchtwertklas-
(§ 3 Nr. 8)
sen, Handels- und Güteklassen X X X X X X
c) Kenntnisse der Zusammenset-
zung, der Be- und Verarbeitung
der Milch;
Gewinnen und Aufbereiten der
Milch, Melken mit der Hand
und mit der Maschine X
d) Kenntnisse der Erzeugung von
Fleisch X X X X
e) Schafschur X
f) Sammeln und Sortieren von
Eiern X
g) Vorbereiten und Durchführen
der Pelzung X
h) Gewinnen, Pflegen und Lagern
von Schleuder- und Waben-
honig X
9 Einsetzen, Pflegen a) Einsetzen, Warten und Pflegen
und Instandhalten von Fütterungseinrichtungen
von Maschinen und Tränkautomaten X X X X X X
und Geräten
b) Einsetzen, Warten und Pflegen
{§ 3 Nr. 9)
von Schrot- und Mischanlagen X X X X X
c) Warten und Pflegen von Melk-
geräten, Melkanlagen und Kühl-
anlagen X
d) Erkennen von Störungen und
Durchführen einfacher Repara-
turen X X X X X X
e) Ausbessern von Gehegen und
Zäunen X X X X X
f) Herstellen einfacher Beuten und
Geräte X
526 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I
Schwerpunkte
Lfd. Teil des 1
Q) 1
zu vermittelnde Fertigkeiten
Nr.
Ausbildungs-
und Kenntnisse ,._,' tn
r:: .s tn
r::
tn
r::
'äi tn ,._,1 tn 1 tn
r::Q) r::;::i
berufsbildes Q) ;::i
Cl)
~ :::i
1
..... :::i ,§1 § ~§
,:j+-' Ctl r:: +-'
tfü ~
+-' N+-'
r::-Ctl
..... '8~ '8cti 'äicti -~ ca
iz..c: C/) .Cl C/) .Cl O..c: At.Cl ix:i..c:
1 2 3 4 5 6 1 8 9
1 1 1 1 1
10 Kenntnisse der a) Organisation des Ausbildungs-
betrieblichen betriebes und betriebliche
Zusammenhänge in Schwerpunkte X X X
der Ausbildungsstätte
b) Leistungen und Kosten im Be-
(§ 3 Nr. 10}
trieb X X X X X
11 Kenntnisse der a) Kenntnisse der Rechtsvorschrif-
einschlägigen ten über den Tierschutz, den
Rechtskunde Tierkauf, die Tierhalterhaftung,
(§3Nr.11) die Tierseuchenbekämpfung und
die Tierkörperbeseitigung X X X X X
b) Kenntnisse der Rechtsvorschrif-
ten für Wanderschafherden
c) Kenntnisse des Bienenrechts X
12 Kenntnisse der a) Kenntnisse des Steuerrechts X X X X ><
Wirtschafts- und
b) Kenntnisse der wirtschaftlichen
Sozialkunde
Zusammenschlüsse der Land-
(§ 3 Nr. 12)
wirtschaft X X X X X
VH. Sechstes Ausbildungshalbjahr
In dem gewählten Schwerpunkt sind die ihm in den Spalten 4-9 zugeordneten Fertigkeiten und Kenntnisse
zu vermitteln.
1 Artgemäßes Ver- a) Versorgen, Beobachten und
sorgen, Pflegen Pflegen X X X X
und Transportieren
b) Verladen und Transportieren X X X X X
von Nutztieren
(§ 3 Nr. 1) c) Weidetechnik X X X X
d) Pferchen; Ausbilden, Pflegen
und Füttern der Hütehunde
e) Einfangen und Behandeln von
Schwärmen; Beobachten von
Flugloch und Baurahmen .X
2 Körperbau, a) Schätzen und Bestimmen des
Lebensvorgänge Alters X X X
und Verhalten b) Kastrieren von männlichen Per-
der Nutztiere keln und Schafen (im Sinne des
(§ 3 Nr. 2)
§ 5 Abs. 3 Nr. 1 des Tierschutz-
gesetzes) X X
c) Töten von Tieren zum Zwecke
der Nutzung (im Sinne des § 4
des Tierschutzgesetzes) X X
d) Kenntnisse des Tötens von Tie-
ren als Notmaßnahme (im Sinne
des § 4 des Tierschutzgesetzes) X X X X X X
Nr. 26 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. März 1976 527
---------- ------------ -----------
Schwerpunkte
Teil des Q) 1
Lfd. zu vermittelnde Fertigkeiten Q) tn ~ tn tn
Ausbildun9s- 1 C')
·fü g, tn 1
Nr. und Kenntnisse ~ ~ ~
~- ,gi §
1-< ~
berufsbildes ,gj_s ~B
1
..... ;:l
Cti .....
~§ CJ.) ;:l
~.....,
..... Cti {l co ilco ~;;g N-+-'
al co Cl).-<
..... Cti
iz ..c: (/) ..c: (/) ..c: c.:J..c: P-t..C: ~..c:
1 2 3 4 5 6 7 8 9
------- 1 1 1 1 1
e) Kenntnisse der Milchbildung X X X
f) Kenntnisse der Zusammenset-
zung und des Nährwertes des
Eies sowie der Federbildung
und der Mauser X
g) Beurteilen von Wolle und Vlies X
h) Beurteilen des Fells X
3 Tiergesundheit und a) Kenntnisse der wichtigsten Tier-
Tierhygiene krankheiten unter besonderer
(§ 3 Nr. 3) Berücksichtigung parasitärer
Krankheiten und anzeigepflich-
tiger Seuchen X X X X X X
b) Verabreichen von Medikamen-
ten nach tierärztlicher Anwei-
sung X X X X X X
4 Fortpflanzung, a) Kenntnisse der Zuchtverfahren
Züchtung, Vererbung und der züchterischen Auslese X X X X X X
und Rassenkunde b) Kenntnisse der künstlichen Be-
(§ 3 Nr. 4) samung X X X X X
c) Kenntnisse der Trächtigkeit und
der Geburt X X X X
d) Durchführen verschiedener Brut-
techniken X
e) Hilfe bei der Geburt X X X
f) Versorgen des Muttertieres und
der Jungtiere nach der Geburt X X X X
g) Verfahren der Königinnena uf-
zucht X
5 Futtermittel, a) Kenntnisse der Bedarfsnormen
ihre Gewinnung, und Futterrationen sowie ihre
Beschaffung und Anwendung unter Berücksichti-
Verwendung gung der verschiedenen Alters-
(§ 3 Nr. 5) stadien und Nutzungsziele X X X X X X
b) Kenntnisse der Zusammenset-
zung von Mischfuttermitteln X X X X X
c) Werben, Konservieren und La-
gern von Futtermitteln X X X X X
d) Beurteilen von Trachtgebieten X
6 Formen der a) Kenntnisse des Zusammenhan-
Nutztierhaltung ges von Umweltbedingungen
sowie bauliche und Leistung X X X X X X
und technische b) Kenntnisse der Einrichtungen
Einrichtungen und der Mechanisierungsmög-
(§ 3 Nr. 6) X X X X X
lichkeiten X
528 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I
Schwerpunkte
Lfd. Teil des QJ 1
zu vermittelnde Fertigkeiten
Nr. Ausbildungs-
und Kenntnisse
1 tn
1-< i:::
.s tni::: tn
i:::
cÜ tn ~ tn 1 tn
i::: i:::
berufsbildes Q.);::,
'C),._,
Q.)
~B
1
'+-1;::,
rd ,._,
$§ ~§
N ,._,
Q.);::,
i::: ,._,
i:::-
.... rd
i:x:::..c:
{3 eil
U) ..c:
.geil
U) ..c:
1il~
O..c:
eil eil
P....C:
Q.)-
.... rd
~..c:
l 2 3 4 5 6 7 8 9
1 1 1 1 1
7 ErmiUeln der Kenntnisse der Eigenleistungs- und
Leistungen der der Nachkommenprüfung X X X X
Nutztiere
(§ 3 Nr. 7)
8 Erstellen a) Kenntnisse der Z uch twertklas-
marktgerechter sen, der Handels- und Gü teklas-
Erzeugnisse sen X X X X X X
(§ 3 Nr. B) b) Vorbereiten von Zucht- und
Nutztieren für den Verkauf X X X X X X
c) Sortieren und Behandeln der
Wolle X
d) Vermarkten von Eiern X
e) Aufbereiten und Beurteilen des
Felles X
f) Gewinnen und Verarbeiten von
Wachs und anderen Bienenpro-
dukten X
9 Einsetzen, a) Einsetzen, Warten und Pflegen
Pflegen und von Entmistungsanlagen X X X
Instandhalten von b) Erkennen von Störungen und
Maschinen und Durchführen einfacher Repara-
Geräten turen X
X X X X X
(§ 3 Nr. 9)
c) Herstellen von Gehegen und
Zäunen X X X X X
d) Herstellen einfacher Beuten
und Geräte X
10 Kenntnisse der a) Kenntnisse der Arbeitsabläufe
betrieblichen im betrieblichen Schwerpunkt X X X X X X
Zusammenhänge b) Arbeitsaufwand der Produk-
in der Aus-
tionsverf ahren, Arbeitsaufwand
bildungsstätte
im Betrieb X X X X X X
(§ 3 Nr. 10)
11 Kenntnisse der Kenntnisse der Rechtsvorschriften
einschlägigen über die Tierzucht, die künstliche
Rechtskunde Besamung, den Verkehr von Fut-
(§ 3 Nr. 11) termitteln sowie die Erzeugung,
die Lagerung und den Verkauf von
Lebensmitteln X X X X X X
12 Kenntnisse der a) Kenntnisse des Versicherungs-
Wirtschafts- und wesens X X X X X X
Sozialkunde
b) Kenntnisse der internationalen
(§ 3 Nr. 12)
wirtschaftlichen Zusammen-
schlüsse, insbesondere der Eu-
ropäischen Gemeinschaften X X X X X X
Nr. 26 --Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. März 1976 529
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 15, ausgegeben am 16. März 1976
Tag In h a 1 t Seite
12. 3. 76 Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Oktober 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Volksrepublik Polen über Renten- und Unfallversicherung nebst der Verein-
barung hierzu vom 9. Oktober 1975 ................................................. . 393
12. 2. 76 Bekanntmachung übc!r den Geltungsbereich des Dbereinkommens über die Erklärung des
Ehewillens, das Heiratsmindestalter und die Registrierung von Eheschließungen ........ . 403
16. 2. 76 Bekanntmachung über den Gc~ltungsbereich der Berner Dbereinkunft zum Schutz von
Werken der LiU-!ralur und Kunst .................................................... . 404
16. 2. 76 Bekannlmüdrnng über den Geltungsbereich des Welturheberrechtsabkommens ......... . 404
16. 2. 76 BekünnLmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens zur Errichtung der
WelLorg,misaLion für geistiges Eigentum ............................................ . 405
16. 2. 76 Bckannlmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens zum Schutz der Her-
steller von Tontrligcrn gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger ......... . 405
17. 2. 76 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verträge des Weltpostvereins und der Voll-
zugsordnungen zu den Verträgen ................................................... . 406
18. 2. 76 Bckannlmuchung über den Geltungsbereich der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz
des gewerblichen Eigenlums ........................................................ . 407
20. 2. 76 Bekannlnwchung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Internationale
Zivilluflfahrl und der Vereinbarung über den Durchflug im Internationalen Fluglinien-
verkehr ........................................................................... • 407
20. 2. 76 Bek,rnnLrnachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens über die Zwischen-
s lc1all icli c Bern Lende Seeschi ffahrts-Organisation ..................................... . 408
530 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und BPzcichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
Vorschriften für die Agrarwirtschaft
26. 2. 76 Verordnung (EWC) Nr. 417/76 der Kommission zur Festset-
zung der i.l uf G e t r e i d e , M e h l e , G r o b g r i e ß und
Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Ab-
schöpfungen bei der Einfuhr 27.2. 76 L 52/1
26. 2. 76 Verordnung (EWG) Nr. 418/76 der Kommission zur Festset-
zung der Prämien, die den Abschöpfungen bei der Einfuhr für
C e 1. r e i d e , M e h l und M a 1 z hinzugefügt werden 27. 2. 76 L 52/3
26. 2. 76 Verordnung (EWG) Nr. 419/76 der Kommission zur Festset-
zung der bei R e i s und B r u c h r e i s anzuwendenden Ab-
schöpfungen bei der Einfuhr 27. 2. 76 L 52/5
26. 2. 76 Verordnung (EWG) Nr. 420/76 der Kommission zur Festset-
zung der Prämif~n als Zuschlag zu den Abschöpfungen bei der
Einfuhr für R e i s und Bruchreis 27. 2. 76 L 52/7
26. 2. 76 Verordnung (EWC) Nr. 421176 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von K ä l b er n und
ausgewachsenen Rindern sowie von Rind f 1 e i s c h,
ausgenommen gefrorenes Rindfleisch 27. 2. 76 L 52/9
25. 2. 76 Verordnung (EWG) Nr. 422/76 der Kommission über die Aus-
schreibung der Kosten für die Lieferung von Mager -
m i l c h pul ver an Somalia im Rahmen der Nahrungsmittel-
hilfe 27. 2. 76 L 52/12
26. 2. 76 Verordnung (EWG} Nr. 423/76 der Kommission zur Festset-
zung ckr Abschöpfungen bei der Einfuhr von Mi 1 c h - und
Milcherzeugnissen 27. 2. 76 L 52/15
26. 2. 76 Verordnung (EWG) Nr. 424/76 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bc~i der Einfuhr von Weiß - und
Rohzucker 27. 2. 76 L 52/21
26. 2. 76 Vf!rordnung (EWG) Nr. 425/76 der Kommission zur Anderung
dc!s Crundbel.rags der Abschöpfung bei der Einfuhr von
Sirup und bestimmten anderen Erzeugnissen des
Zuckersektors 27.2. 76 L 52/22
26. 2. 76 Verordnung (EWC} Nr. 426/76 der Kommission zur Anderung
der als Ausgleichsbeträge für die Erzeugnisse des Ge -
1. r c i d e - und Reis sek t o r s anzuwendenden Beträge 27.2. 76 L 52/23
26. 2. 76 Verordnung (EWG) Nr. 427 /76 der Kommission zur Festset-
zung der für G e t r e i d e , M e h l e , G r o b g r i e ß und
Fe i n g r i e ß von Weizen oder Roggen anzuwendenden Er-
staltungen 27. 2. 76 L 52/26
26. 2. 76 Verordnung (EWG) Nr. 428/76 der Kommission zur Festset-
zung der bei der Erstattung für G et r e i de und Malz an-
zuwendenden Berichtigung 27. 2. 76 L 52/29
27. 2. 76 Verordnung (EWG} Nr. 429/76 der Kommission zur Festset-
zung der auf c; e t r e i de , M e h l e , G r ob g r i e ß und
F e i n g r i e ß von Weizen oder Roggen anwendbaren Ab-
schöpfungen bei der Einfuhr 28. 2. 76 L 53/1
27. 2. 76 Verordnung (EWG} Nr. 430/76 der Kommission zur Festset-
zung der Prämien, die den Abschöpfungen bei der Einfuhr
für C e t r e i d e , M eh l und Malz hinzugefügt werden 28. 2. 76 L 53/3
27. 2. 76 Verordnung (EWG) Nr. 431/76 der Kommission zur Festset-
zung der bei R e i s und B r u c h r e i s anzuwendenden Ab-
schöpfungen bei der Einfuhr 28. 2. 76 L 53/5
27. 2. 76 Verordnung (EWG) Nr. 432/76 der Kommission zur Festset-
zung der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen bei der
Einfuhr für Reis und Bruchreis 28.2. 76 L 53/7
Nr. 2ü --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 17. März 1976 531
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung dn Rcdilsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
27. 2. 76 Verordmm9 (E\.VC) ;\'r. .fl::t/7G dPr Kommission zur Feslset-
z1mg der öls Ansgl(:ich„hclri.ige für die Erzeugnisse des Ge -
t r e i d f! - und Reis s (' I, t o r s anzuwendenden Beträge 28. 2, 76 L 53/9
27. 2. 76 Verordnung (EWC) Nr. 434/76 der Kommission zur Festset-
zung der Ersta!Jnn~Jcn bei der Ausfuhr von Ge 1 r e i de -
und Re i s v e rar b e j tun g s erze u g n iss e n 28,2„76 L 53/16
27. 2. 76 Verordnunq (E\·VC.) !---::r. 43:5/76 der Kommission zm Festset-
zung der ErstaHunqcn fü:c die Am.fuhr von GE t r e i de -
mischfuttermi l l ein 28. 2., 16 L 53/21
26. 2. 76 Vcrordnunq (E\VC) ~r. 43fi 1 "tfi der Kommission zur Fesl_set-
zung der AbschöpfunrJcn bei der Einfuhr von r__;, e + r e j de -
und Re i s v c rar b e i t u n g s erze u g n i s s e n 28. 2,. 76 L 53/23
26. 2. 76 Vcrordnunq (E\VG) :\r. 437 /76 der Kommission z:.n Festset-
zung der bei der Einfuhr vc,n ]\jj5.chf-ut1«:rrn,t1el11
anwcndban,n Abschüplungt·n 28. 2, 76 L 53/30
27. 2. 76 Verordnun~J /EWG) i~r. 438/76 der Kommission zur F·estset-
zung der ab 1. ]'vidrz EJ76 geltenden ErstaUunussäilze bei der
Ausfuhr von bes!immlen ;\,l i Ich erze u. g n i. s; s E: n in
Form von nicht untcr AnhMHJ H des Ver1raqE:s 'fallenden
Waren 28 . 2. 76 L 53/32
27. 2. 76 VcrordnuniJ tl:'.\V(;} :'.\.r . ..t3r!/76 der Kommission zm Festset-
zun~J der c1b l. Mürz FOG ~JellEnclen Erslaüun~Jssälze bei der
A1isfuhr von Zucker und Jv! e lasse in Form vir:m nicht
unter Anlwnq H des Vutrt1gcs lallenden 'Neuen 28 . 2. 76 L 53/35
27. 2. 76 Verordnun9 (EWC) ?---::r. 440/76 der Kommission zm Festset-
zung der ab 1. Mctrz 1iJ76 gelt(-nden Erstattungssütze bei der
Ausfuhr bcslimmter Getreide - imd Reiser zeug·
n iss e in Form von nicht urder Anhang H dE:s Vertrages
fallen den W Mcn L 53/31
27. 2. 76 Verordnung (EWC) ::\:r. 441 76 der ]{ommissiüDI z1.u Pestset-
zung der im März 1()76 als BeitrillsausgleichsbE:träge gelten-
den BE!1räge lür bcstirnm!.e C', et r e i de - und Reiser -
zeug n iss e, die in fonn von nicht unter Anhang H des
Vertrages fallenden \\'ürt·n ausgeführt werdEn 2.R 2. 76 L 53/39
27. 2. 76 Vcrordnun~J (EWC) 1\~r. 442/76 der Koromission zm Fes 1.set-
zung des Crundbel.rngs der Abschöpfung bei der Elnfuhr von
Sirup und bestimmten anderen Elf zeug n j s s e n des
Zuckersektors 28 2. 76 L 53/41
27. 2. 76 Verordnung (EvVG) Nr. 4413/16 der Kommission 1.1n Fesisel.-
zung der Erstattun~] bei der Ausfuhr in UffVPrändeitem Zu-
stand für Si r u p e und bestimmte andne Erz e u 91 n s s e
auf dem Zuckersektor 2it 2, 76 l. 53/43
532 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I
Ubersi<ht über den Stand der Bundesgesetzgebung
Die 301. Übersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung,
abgeschlossen am 29. Februar 1976,
ist im Bundesanzeiger Nr. 52 vom 16. März 1976 erschienen.
Diese Übersicht enthält bei den aufgeführten Gesetzesvorlagen
alle wichtigen Daten des Gesetzgebungsablaufs
sowie Hinweise auf die
Bundestags- und Bundesrats-Drucksachen
und auf die sachlich zuständigen Ausschüsse des Bundestages.
Verkündete Gesetze sind nur noch in der der Verkündung
folgenden Übersicht enthalten.
Der Bundesanzeiger Nr. 52 vom 16. März 1976 kann zum Preis von 1,- DM
(einschl. Versandgebühren) gegen Voreinsendung des Betrages
auf das Postscheckkonto „Bundesanzeiger" Köln 834 00-502 bezogen werden.
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz
Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn
Im Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht.
Im Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und
Bekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht.
Bezugs b e d in g u n gen : Laufender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres
beim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnemrcmtsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt
Postfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (0 22 21) 23 80 67 bis 69.
Bezugspreis : Für Teil I und Teil II halbjährlich je 40,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 1,10 DM zuzüglich Versandkosten.
Dieser Preis gilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1975 ausgegeben worden sind Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages
c1uf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.
Pr Pis d i C! s er Aus q il h e : 2,60 DM (2,20 DM zuzüglich -,40 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,- DM. Im Bezugs-
preis ist die Mchrwcrlslcucr fmlhallcn; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 O/o.