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Bundesgesetzblatt
Teil I Z 1997 A
1976 Ausgegeben zu Bonn am 16. November 1976 Nr.134
Tag Inhalt Seite
11. 11. 76 Achte Verordnung zur Anderung der Fernmeldeordnung (8. AndVFO) 3,125
9026-1
8. 11. 76 Bekanntmachung über Enteignungen für Zwecke der Deutschen Bundesbahn . . . . . . . . . . . . 3172
Achte Verordnung
zur Änderung der Fernmeldeordnung
(8.ÄndVFO)
Vom 11. November 1976
Auf Grund des § 14 des Postverwaltungsgesetzes 1. In den Vorbemerkungen
vom 24. Juli 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 676) wird zur
Anpassung an Artikel 1 Nr. 1 des Gesetzes zur a) erhält Nummer 2.3 folgende Fassung:
Änderung des Umsatzsteuergesetzes vom 29. Juli „2.3. Der Einkaufspreis ist
1976 (Bundesgesetzbl. I S. 2045) im Einvernehmen
bei Einrichtungen, die die Deutsche Bun-
mit dem Bundesminister für Wirtschaft verordnet:
despost unmittelbar von einer Lief er-
firma bezieht, der in der Firmenrech-
Artikel 1 nung für die Einrichtung, Verpackung
Änderung der Fernmeldeordnung und Fracht aufgeführte Gesamtbetrag,
jedoch bei Einrichtungen und Leistun-
§ 22 Abs. 3 Satz 3 der Fernmeldeordnung in der gen, die in Abschnitt 2 als umsatzsteuer-
Fassung der Bekanntmachung vom 5. Mai 1971 pflichtig aufgeführt sind, ohne die vo~
(Bundesgesetzbl. I S. 541), zuletzt geändert durch Lieferer berechnete Umsatzsteuer, dage-
die Siebente Verordnung zur Änderung der Fern- gen in allen übrigen Fällen einschließ-
meldeordnung vom 17. Mai 1976 (Bundesgesetzbl. I lich der vom Lief erer berechneten
S. 1208), erhält folgende Fassung: Umsatzsteuer;
„Bei Vorliegen wichtiger Gründe können solche bei Einrichtungen, die die Deutsche Bun-
Einrichtungen ausnahmsweise für kurze Zeit über- despost ihrem Lager entnimmt, der Ver-
lassen werden; neben den monatlichen Gebühren ist rechnungspreis der Einrichtung nach der
zum Ausgleich für den Verzicht auf die Mindest- vom Fernmeldetechnischen Zentralamt
überlassungsdauer ein einmaliger Kostenzuschuß zu aufgestellten Verrechnungspreisliste,
entrichten, der dem sechsfachen Betrag der monatli- bei Einrichtungen und Leistungen, die in
chen Gebühren entspricht." Abschnitt 2 als umsatzsteuerpflichtig
aufgeführt sind, jedoch vermindert um
Artikel 2 den darin enthaltenen Umsatzsteueran-
teil. Es gilt die am Tage der Entnahme
Änderung der Fernmeldegebührenvorschriften
gültige Verrechnungspreisliste.",
Die Fernmeldegebührenvorschriften, Anlage 3 zur
b) erhält Nummer 2.4 folgende Fassung:
Fernmeldeordnung in der Fassung der Bekanntma-
chung vom 5. Mai 1971 (Bundesgesetzbl. I S. 541), „2.4. Die nach den Vorbemerkungen Nr. 2.1
zuletzt geändert durch die Siebente Verordnung zur bis 2.3 ermittelten Gebühren gelten alle
Änderung der Fernmeldeordnung vom 17. Mai 1976 Fracht- und Verpackungskosten ab, die
(Bundesgesetzbl. I S. 1208), werden wie folgt ge- für die Versendung der Einrichtung bis
ändert: zur Verwendungsstelle aufkommen; für
3126 Jahrgang 1976, Teil I
.A.ufwcndungen, die du rd1 c1ußergewöhn- gen nach Abschnitt 2. Nebenstellenanlagen
l iche Schwlerinkf)iten l.wim Einbringen (ausgenommen Abschi::iitt 2.14) und für Ein-
der Einrichlunuen in das Gebäude oder richtungen nach Anlage 22 zu Artikel 5 Abs. 3
die Ri.iurne des Teilnehmers und beim der Ersten Verordnung zur Änderung der Fern-
Weiterlransport bis zur Aufbaustelle meldeordnung.",
entstehen, werden zusätzliche Gebühren
in Rechnung gestellt.", c) erhält in Abschnitt 3.1. Bei Ausführung der
Arbeiten durch Kräfte der Deutschen Bundes-
c) wird die bisherige Nummer 2.4 Nummer 2.5; post die Nummer 16 in der Spalte „Gebühr"
in Satz 1 dieser Nummer werden die Worte foig·ende Fassung:
„Abschnitt 2" dmch die Worte „Abschnitt 2 .,die Verrechnungspreise nach der vom Fern-
(ausgenommen Abschnitt 2.14)" und die Zahl meldetechnischen Zentralamt aufgestellten
,,2.3" durch die Zahl „2.4" ersetzt, Verrechnungspreisliste für Fernmeldezeug,
bei umsatzsteuerpflichtigen Leistungen jedoch
d) wird nach der neuen Nummer 2.5 folgende vermindert um den darin enthaltenen Umsatz-
neue Nummer 2.6 angefügt: steueranteil",
„2.6. Zu den nach Vorbemerkung Nr. 2.1 bis
d) erhält in Abschnitt 3.2. Bei Ausführung der
2.5 ermittelten Gebührenbeträgen ist bei
Arbeiten durch von der Deutschen Bundes-
den nach Abschnitt 2 umsatzsteuer-
post beauftragte Unternehmer die Nummer 1
pflichtigen Leistungen noch die Umsatz-
in der Spalte „Gebühr" folgende Fa,ssung:
steuer in der jeweiJs gesetzlich vorge-
schriebenen llöhe zu f:ntrichten." .,die der Deutschen Bundespost vom Unter-
nehmer in Rechnung gestellten Kosten (bei
umsatzsteuerpflichtigen Leistungen ohne die
2. In Abschnitt 2. Nebm1st.ellenanlagen
von diesem berechnete Umsatzsteuer, bei
a) wird nach der Uberschrift vor dem Wort anderen Leistungen einschließlich der von
,,Hinweise" folgender Absatz eingefügt: diesem berechneten Umsatzsteuer} zuzüglich
eines Bearbeitungszuschlags von 10 v. H."
„Zu den Gebührenl:Jetrüuen dieses Abschnitts
(ausgenommen Abschnitt 2.14) ist noch die
Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich vorge-
schriebenen Höhe zu entrichten.", Artikel 3
b) erhalten die Abschnille 2.1. Nebenstellenanla- Änderung der Ersten Verordnung
gen mit handbedienter Vermittlungseinrich- zur Änderung der Fernmeldeordnung
tung bis 2.11. Nicht in Linien des allgemeinen Die Anlage 22 zu der Ersten Verordnung zur
Netzes geführte Leitungen der Nebenstellen- Änderung der Fernmeldeordnung vom 7. März 1972
anlage die in Anlaw~ 1 zu dieser Verordnung (Bundesgesetzbl. I S. 306), zuletzt geändert durch
aufgeführte Passunn, Artikel 3 der Siebenten Verordnung zur Änderung
der Fernmeldeordnung vom 17. Mai 1976 (Bundesge-
c) werden in Abschnitt 2.13. Verlüngerung der
setzbl. I S. 1208), wird wie folgt geändert:
Mindestüberlassungsdauer O(for einmaliger
Kostenzuschuß bei Erweiterung von Vermitt-
1. Vor Abschnitt 1. In Abschnitt 2 der Fernmeldege-
lungseinrichtunrJen von Nebenstellenanlagen
und von Reihenanlagen in der Uberschrift der bührenvorschriften (FGV) aufgeführte Einrich-
dritten Tabellenspalte die Worte „laufenden tungen wi;rd in der Spalte „Gegenstand" vor dem
Wort „Hinweise" folgender Absatz eingefügt:
Gebühren" durch die Worte „monatlichen
Gebühren (zuzüglich der Umsatzsteuer)" er- „Zu den sich aus den Abschnitten 1 bis 3 und 5
setzt. ergebenden Gebührenbeträgen ist noch die
Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich vorge-
3. In Abschnitt 3. Nichtpauschale Anschließunus- schriebenen Höhe. zu entrichten."
und Anderungsgebühren
2. In Abschnitt 1. In Abschnitt 2 der Fernmeldege-
a) erhält in der Spalte „Gegensland" die' Klam- bührenvorschriften (FGV) aufgeführte Einrich-
merangabe nach der Uherschrift fol~Jende Fas- tungen erhält in der Spalte „Gegenstand" die
sung: Vorschrift zu Nummer 3 bis 5 folgende Fassung:
,, (§§ 11, 17 und 22 bis 26 der Fernmeldeord-
„Zu Nr. 3 bis 5
nung)",
Zu den Gebühren nach Spalte 3/4 wird vom
b) wird in der Spalte "Gegenstand" vor dem 1. Januar 1977 an ein Zuschlag von 11,55 vom
Wort „Hinweise" folgender Absatz eingefügt: Hundert erhoben."
„Bei umsatzsteuerpflichtigen Leistungen ist zu
den Gebührenbetrügen noch die Umsatzsteuer 3. In Abschnitt 2. Einrichtungen, die in den Fern-
in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen meldegebührenvorschriften (FGV) nicht mehr
Höhe zu entrichten. Umsatzsteuerpflichtige aufgeführt sind, erhält in der Spalte „Gegen-
Leistungen sind alle Arbeiten für Einrichtun- stand"
Nr. 134 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. November 1976 3127
a) in AbschnjtJ 2.1. Einrichtungen, die vor dem (2) Die Uberlassung und Unterhaltung von Fern-
1. Januar 1940 lwrgestellt worden sind, und sprech-Nebenstellenanlagen durch die Deutsche
Einrichlunqen, die auch im Abschnitt 4 nicht Bundespost ist vom Tage der Ubergabe der
mehr aufgeführt sind, die Vorschrift zu Num- betriebsfähigen Teilnehmereinrichtungen an
mer 1 folgende Fassung: umsatzsteuerpflichtig. Das gilt auch, wenn die An-
„Zu den Gebühren nach Spalte 3/4 wird vom schließung oder Änderung vor dem Zeitpunkt des
1. Januar 1977 an ein Zuschlag von 11,55 vom Inkrafttretens dieser Verordnung beantragt und von
Hundert erhoben.", der Deutschen Bundespost bestätigt worden ist, die
Dbergabe aber erst nach dem 31. Dezember 1976
b) in Abschnitt 2.2.3. Vermittlungseinrichtungen, vorgenommen wurde.
Reihenanlagen, Sprechapparate und Zusatz-
einrichtungen ohne feste Gebühren die Vor- (3) In Fällen nach Absatz 2 kann die Deutsche
schrift zu Nummer 1 und 2 folgende Fassung: Bundespost den durch die Besteuerung entstande-
nen Mehrbetrag mit einem Durchschnittssatz in
„Zu Nr. 1 und 2
Höhe von 7,7 vom Hundert, bezogen auf die bis zum
Zu den Gebühren nach Spalte 3/4 wird vom Inkrafttreten dieser Verordnung gültigen Gebühren,
1. Januar 1977 an ein Zuschlag von 11,55 vom . dem Teilnehmer auf Antrag erstatten und auf ihre
Hundert erhoben." Kasse nehmen. Satz 1 gilt nicht ·
1. für monatliche Gebühren,
4. Abschnitt 3. Gebührenbeträge für Einrichtungen,
die aus der Ergänzungsausstattung in die Regel- 2. für Teilnehmer, die vorsteuerabzugsberechtigt
ausstattung übernommen wurden, erhält die in sind,
der Anlage 2 zu dieser Verordnung aufgeführte 3. in Fällen, in denen sich die bis zum 31. Dezember
Fassung. 1976 vorgesehene Ubergabe aus Gründen, die
nicht von der Deutschen Bundespost zu vertreten
5. Abschnitt 4. Grundbeträge für die Berechnung sind, verzögert hat,
der Gebühren nach Abschnitt 2 erhält die in der
4. in Fällen, in denen die Einrichtungen erst nach
Anlage 3 zu dieser Verordnung aufgeführte Fas-
dem 31. Dezember 1977 übergeben werden kön-
sung.
nen.
Artikel 4 Artikel 5
Ubergangsvorschriften Berlin-Klausel
(1) Soweit für Einrichtungen nach Anlage 1 die- Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten
ser Verordnung Gebühren nach Vorbemerkung Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-
Nr. 2 zu den Fernmeldegebührenvorschriften oder gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 37 des Postver-
für W-Unteranlagen abweichender Art Gebühren waltungsgesetzes auch im Land Berlin.
nach Abschnitt 2.5.1 Nr. 27 und 28 der Fernmelde-
gebührenvorschriften berechnet werden, wfrd die
monatliche Gebühr vom Inkrafttreten dieser Ver- Artikel 6
ordnung an um drei vom Hundert ermäßigt, wenn
Inkrafttreten
die Einrichtung dem Teilnehmer in der Zeit vom
1. Juli 1972 bis zum 31. Dezember 1976 übergeben Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1977 in
wurde. Kraft.
Bonn, den 11. November 1976
Der Bundesminister
für das Post- und Fernmeldewesen
K. Gscheidle
3128 Dundesgesclzblalt, Jahrgang 1976, Teil I
Anlage l
(zu Artikel 2 Nr. 2 Bud1sti1be: b
der ß. /i.nd VFO vorn l 1. November 1976)
Teilnehmereigene Anlage An-
Po5teigene i - - - - - . - - - - - 1 schließungs-,
Anlage Monat- Verlegungs-
Nr, Gegenstand Einmalige oder Aus-
Monatliche Gebühr liehe wechslungs-
Gebühr Gebühr gebühren
DM DM DM DM
2,.1. Nebenstellenanlagen mit hand-
bcd.icnter Vermittlungseinrichtung
2.1..l. Regelausstattung
(nach Maßgabe der Ausstattungsvorschrif-
ten)
Kleine handbediei1te Anlagen
.Aufnahmdähigkeit 1 bis 2 Amtsleitungen und 1 bis
rn Ncbenstdkn.
Die GchUhrcn gelten für die Vermittlungseinrichtung
und die Abfragestelle.
Baustufe 1/1
1 Anschlußorgan für Amtsleitungen
1 Anschlußorgan für Nebenstellen
1 Innenverbindungssatz
1 Feste Gebühr ..... , ....... , , ...........••.• , , • 12,40 575,70 4,15 261,-
Baustufe 1/2
1 Anschlußorgan für Amtsleitungen
2 Anschlußorgane für Nebenstellen
1 Innenverbindungssatz
2 rieste Gebühr ............................••..• 18,80 874,60 6,25 282,-
Baustufe 1/ 5
1 Anschlußorgan für Amtsleitungen
5 Anschlußorgane für Nebenstellen
1 Innenverbindungssatz
3 }4este Gebühr ............................• , , •• 25,40 1183,- 8,50 335,-
Baustufe 2/10
2 Anschlußorgane für Amtsleitungen
10 Anschlußorgane für Nebenstellen
1 bis 2 Innenverbindungssätze
4 Feste Gebühr für den Mindestausbau ......•.••.• 40,40 1877,- 13,50 425,-
5 Für den zweiten Innenverbindungssatz .•...• , • , • , 3,35 155,30 1,10 49,-
Zu Nr.1 bis 5
Kleine handbediente Anlagen werden nicht
mehr beschafft. Sie werden daher nicht als
teilnehmercigcn abgegeben.
Nr. 134 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. November 1976 3129
Teilnehmereigene Anlage An-
Posteigene 1------,------ischließungs-,
Anlage Monat- Verlegungs-
Nr. Gegenstand
Monatliche Einmalige liehe oder Aus-
Gebühr Gebühr Gebühr wechslungs-
gebühren
DM DM DM DM
Glühlampenschränke
Aufnahmefähigkeit 2 bis 10 Amtsleitungen und 10 bis
100 Nebenstellen.
Die Gebühren gelten für die Vermittlungseinrichtung
und die Abfragestelle.
Baustufe A
2 bis 3 Anschlußorgane für Amtsleitungen
10 bis 30 Anschlußorgane für Nebenstellen
1 bis 3 Schnursätze für Innenverkehr
6 Feste Gebühr für den Mindestausbau 113,10 5262,- 37,70 1682,-
Baustufe B
3 bis 5 Anschlußorgane für Amtsleitungen
30 bis 50 Anschlußorgane für Nebenstellen
3 bis 5 Schnursätze für Innenverkehr
7 Feste Gebühr für den Mindestausbau 186,70 8 682,- 62,20 2078,-
Baustufe C
5 bis 10 Anschlußorgane für Amtsleitungen
50 bis 100 Anschlußorgane für Nebenstellen
5 bis 10 Schnursätze fü1;_ Innenverkehr
8 Feste Gebühr für den Mindestausbau ........... . 317,20 14 752,- 105,80 2957,-
Weitere Anschlußorgane und Schnursätze
9 Für jedes weitere Anschlußorgan für Amtsleitungen
mit Schnursatz ............................... . 20,- 932,50 6,70 202,-
10 Für je 10 weitere Anschlußorgane für Nebenstellen . 5,45 252,60 1,80 195,-
11 Für jeden weiteren Schnursatz für Innenverkehr ... 6,90 320,- 2,30 223,-
Zu Nr. 6 bis 11
Glühlampenschränke werden nicht mehr be-
schafft. Sie werden daher nicht als teilnehmer-
cigen abgegeben.
2.1.2. Ergänzungsausstattung
(nach Maßgabe der Ausstattungsvorschrif-
ten)
1 Anschluß für ein zweites Sprechgerät bei der
Abfragestelle ................................ . 2,75 128,- 0,90 74,-
2 Zweite Vermittlungseinrichtung ............. . wie 2.1.1 Nr. 6 bis 11
3 Mithöreinrichtung bei der Hauptstelle
je Amtsleitung ............................. . 2,20 103,10 0,75 39,-
31:30 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I
Teilnehmereigene Anlage An-
PoSteigene , - - - - - - - , - - - - - - , schließungs-,
Anlage Monat- Verlegungs-
Nr. Gegenstand Einmalige oder Aus
Monatliche Gebu·· hr liehe wec h s1ungs-
-
Gebühr Gebühr gebühren
DM DM DM DM
4 Besonderer Polwechsler ..................... . 5,20 241,50 1,75 37,-
5 Nachtschaltung zwischen Nebenstellen mit gegen-
seitigem Anruf
je Nebenstellenpaar ......................... . 10,60 491,- 3,50 92,-
6 Ergänzungsschaltung zur Verhinderung einer
weiteren abgehenden Amtsverbindung ohne Mit-
wirken der Hauptstelle
je Amtsleitung ............................. . 1,60 73,60 0,55 21,-
7 Eintretezeichen bei der Hauptstelle bei örtlicher
Speisung
je Amtsleitung ............................. . 1,65 76,50 0,55 16,-
Bei Amtsspeisung wird für das Eintretezeichen
keine Gebühr erhoben.
8 Rückfrageeinrichtung in einer Amtsleitung mit
besonderer Klinke
je Amtsleitung ............................. . 3,25 151,70 1,10 39,-
9 Selbsttätiger Ruf zu den Sprechstellen unter Wegfall
des Handrufs
je Verbindungsorgan ....................... . 1,75 82,50 0,60 21,-
10 Nichtauslösen von Amtsverbindungen während
der Tagschaltung, wenn bei der Nebenstelle mit dem
Einleiten des Eintretezeichens der Hörer aufgelegt
wird,
je Amtsleitung ............................. . 2,- 92,80 0,65
11 Impulszahlengeber 71,80 3340,- 23,90 295,-
12 Rufnummerngeber siehe Vorbemerkung Nr. 2
13 Vielfachschaltung für Nebenstellen
für jede Wiederholung
je 10 Nebenstellen .......................... . 4,95 229,70 1,65 82,-
14 Vielfachschaltung für Anschlußorgane für Amts-
leitungen
für jede Wiederholung
je 10 Anschlußorgane ....................... . 8,15 378,40 2,70 156,-
15 Mithören und Mitsprechen bei Amtsverbindungen
für eine Nebenstelle ........................ . 1,10 52,30 0,35 39,-
Nr. 1<H ---- Tüg der Ausgabe: Bonn, den 16. November 1976 3131
------------------------,-----T----------,---:---i
Teilnehmereigene Anlage An-
PoSteigene , - - - - - , - - - - - , schließungs-,
Anlage Monat- Verlegungs-
Nr. Gegenstand . h Einmalige li"che oder Aus-
Monat1ic e Gebühr wechslungs-
Gebühr Gebühr gebühren
DM DM DM DM
2.2. Nebenstellenanlagen mit Reihen-
apparaten
2.2.t. Regelausstattung
(nach Maßgabe der Ausstattungsvorschrif-
ten)
Hinweis
Die Gebühren nach 2.2.1 Nr. 1 bis 18 gelten für
Reihenapparate mit Nummernschalter. Bei Reihen-
apparaten, die statt des Nummernschalters ein
Tastenfeld für die Tastenwahl besitzen, wird ein
Zuschlag zu den Gebühren für die entsprechenden
Nummernschalterapparate erhoben.
Reihenanlagen einfacher Art
Reihenapparat 1/2
für Anlagen zu 1 Amtsleitung und bis zu 2 Neben-
stellen
1 Reihenhauptstelle .........................•.• 8,55 397,80 2,85 210,-
2 Reihennebenstelle ........................•.• 6,15 286,20 2,05 77,-
Reihenapparat 1/5
für Anlagen zu 1 Amtsleitung und bis zu 5 Neben-
stellen
3 Reihenhauptstelle ........................... . 10,20 475,70 3,40 230,-
4 Reihennebenstelle ........................••• 7,75 359,90 2,60 88,-
Reihenanlagen mit Linientasten
Reihenapparat 1/5
für Anlagen zu 1 Amtsleitung und bis zu 5 Neben-
stellen
5 Reihenhauptstelle ...........................• 13,30 618,70 4,45 255,-
6 Reihennebenstelle .......................... . 10,80 502,90 3,60 94,-
Reihenapparat 1/10
für Anlagen zu 1 Amtsleitung und bis zu 10 Neben-
stellen
7 Reihenhauptstelle ........................... . 14,30 667,10 4,80 263,-
8 Reihennebenstelle ..........................• 11,80 549,30 3,95 104,-
Reihenapparat 2/5
für Anlagen zu 2 Amtsleitungen und bis zu 5 Neben-
stellen
9 Reihenhauptstelle ........................... . 15,70 731,30 5,25 266,-
10 Reihennebenstelle .......................... . 12,10 562,- 4,05 99,-
Reihenapparat 2/10
für Anlagen zu 2 Amtsleitungen und bis zu 10 Neben-
stellen
3132 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I
Teilnehmercigene Anlage An-
Posteigene schließungs-,
Anlage Monat- Verlegungs-
Nr. Gegenstand Einmalige oder Aus-
Monatliche liehe wechslungs-
Gebühr
Gebühr Gebühr gebühren
DM DM DM DM
11 Reihenhauptstelle ............................ 20,40 949,- 6,80 285,-
12 Reihennebenstelle ............................ 14,50 673,50 4,85 111,-
Reihenapparat 3/10
für Anlagen zu 3 Amtsleitungen und bis zu 10 Neben- ·
stellen
13 Reihenhauptstelle ............................ 27,60 1284,- 9,20 319,-
14 Reihennebenstelle " .......................... 18,10 843,90 6,05 128,-
Reihenapp~rat 4/10
für Anlagen zu 4 Amtsleitungen und bis zu 10 Neben-
stellen
15 Reihenhauptstelle ............................ 34,80 1618,- 11,60 349,-
16 Reihennebenstelle • •'" • •" • • • • •, t , , • •, fl I o • • • e • • 21,80 1013,- 7,25 157,-
Reihenapparat 4/15
für Anlagen zu 4 Amtsleitungen und bis zu 15 Neben-
stellen
17 Reihenhauptstelle ........................... . 34,80 1618,- 11,60 377,-
18 Reihennebenstelle .......................... . 21,80 1013,- 7,25 157,-
Zu Nr. 5 bis 8, 17 und 18
Reihenapparate mit Linientasten 1/5, 1/10 und
4/15 werden nicht mehr beschafft. Sie werden
daher nicht als teilnehmereigen abgegeben.
19 Zuschlag zu den Gebühren für Reihenapparate nach
Nr. 1 bis 18 mit Tastenfeld für Tastenwahl
Mehrleistung gegenüber Reihenapparaten mit
Nummernschalter .......................... . siehe Vorbemerkung Nr. 2
2.2.2. Ergänzungsausstattung
(nach Maßgabe der Ausstattungsvorschrif-
ten)
Einrichtung zum Anschließen von Außenneben-
stellen (mit Nummernschalterwahl)
t Ausführung 1/1 ............................ . 22,50 1048,- 7,50 174,-
2 Ausführung 2/2 ............................ . 40,30 1873,- 13,40 266,-
Mithören und Mitsprechen für Reihenstellen
3 für jede Reihenstelle
je Amtsleitung ............................. . 0,80 37,- 0,25 37,-
4 zusätzliche Maßnahmen siehe Vorbemerkung Nr. 2
5 Einzelnachtschaltung
je Amtsleitung ............................. . 1,55 71,90 0,50 10,-
6 Selbsttätige Amtsrufweiterschaltung
je Amtsleitung ............................. . 4,80 222,90 1,60 49,-
Nr. 134 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. November 1976 3133
Posteigene !eilnehmereigene Anlage An-
schließungs-,
Anlage Monat- Verlegungs-
Nr. Gegenstand Einmalige oder Aus-
Monatliche Gebühr liche wechslungs-
Gebühr Gebühr gebühren
DM DM DM DM
7 Sammelnachtschaltung der über eine Einrichtung
nach Nr. 2 geführten Leitungen zu einer Außen-
nebenstelle
zusätzlich zu den Gebühren nach Nr. 5 ........ . 1,25 58,50 0,40 44,-
8 Zusammenfassung der Amtsrufweiterschaltung
zu einer Außennebenstelle bei einer Einrichtung
nach Nr. 2
zusätzlich zu den Gebühren nach Nr. 6 .......•. 1,25 58,50 0,40 44,-
9 Sichtbare Kennzeichnung des Amtsanrufs bei der
Hauptstelle einer Reihenanlage zu zwei Amts-
leitungen ...................................•. 3,85 179,40 1,30 23,-
10 Sichtbare Kennzeichnung des Amtsanrufs bei
einer Reihennebenstelle
für jede Reihennebenstelle
je Amtsleitung ..........................•.•• 1,30 59,60 0,45 25,-
11 Für jede Außennebenstelle über eine Einrichtung
nach Nr. 2 selbsttätiger Zugang zu nur einer von
beiden Amtsleitungen ................... , .. , .. . 1,- 45,90 0,35 49,-
12 Umlegen von Amtsverbindungen zwischen den
Außennebenstellen bei einer Einrichtung nach Nr. 2 2,15 99,50 0,70 59,-
2.3. N ebenstellcnanlagen mit selbst-
tätiger Vermittlungseinrichtung
Aufnahmefähigkeit 1 Amtsleitung und
1 bis 9 Nebenstellen
Kleine W-Anlagen
2.3.1. Regelausstattung
(nach Maßgabe der Ausstattungsvorschrif-
ten)
Kleine W-Anlagen mit Abfragestelle
Die Gebühren gelten für die Vermittlungseinrichtung
und die Abfragestelle. Die Vermittlungseinrichtun-
gen werden nur mit Nummernschalterwahl geliefert.
Baustufe 1/1
1 Anschlußorgan für Amtsleitungen
1 Anschlußorgan für Nebenstellen
1 Innenverbindungssatz
1 Feste Gebühr ...... , .................. , .... , .. 16,90 788,10 5,65 217,-
3134 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I
Teilnehmcrcigenc Anlage An-
Postcigene schließungs-,
Anlage Monat- Verlegungs-
Nr. Gegenstand Einmalige oder Aus-
Monatliche liclie wechslungs-
Gebühr
Gebühr Gebühr gebühren
DM DM DM DM
Baustufe 1/2
1 Anschlußorgan für Amtsleitungen
2 Anschlußorgane für Nebenstellen
1 Innenverbindungssatz
2 Feste Gebühr ............. " . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (1 ... 34,70 1612,- 11,60 276,-
Baustufe 1/3
1 Anschlußorgan für Amtsleitungen
3 Anschlußorganc für Nebenstellen
1 Innenverbindungssatz
3 .
Feste Gebühr . . . . . . . . . . . .. " . . . " . . . .
~ .. . . ~ .. .... 53,40 2482,- 17,80 313,-
Baustufe 1/5
1 1\nsdilußorgan für Amtsleitungen
5 /\nschlußorganc für Nebenstellen
1 lnncnvcrbindungssatz
4 Feste Ccliühr -·~••"~~ . 4•···"'·•······~-- .. """""" 61,60 2 865,- 20,50 335,-
Baustufe 1/9/1
1 Anschlußorgan für Amtsleitungen
9 Anschlußorgane für Nebenstellen
1 Inncnvcrhindungssatz
5 Feste Gebühr " • ~ • <> • • • " • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • 73,30 3 409,- 24,40 410,-
Anlagen der Baustufe 1/9/1 werden nicht mehr
beschafft. Sie werden daher nicht als teilnehmer-
eigen abgegeben.
Baustufe 1/9/2
1 Anschlußorgan für Amtsleitungen
9 Anschlußorgane für Nebenstellen
2 Innenverbindungssätze
6 Feste Gebühr ................................. 98,70 4589,- 32,90 429,-
Zu Nr. 1 bis 6
Wird der Sprechapparat der Abfragestelle auf
Antrag des Teilnehmers ausgewechselt oder für
sich allein verlegt, so wird für den neu einge-
richteten bzw. verlegten Sprechapparat die Aus-
wcchslungs- bzw. Verlegungsgebühr wie für
den gleichen Sprechapparat als Nebenstelle er-
hoben.
Kleine W-Üntetanlage
'Die Gebühren gelten für die Vermittlungseinrichtung
(Nummernschaltcrwahl).
Baustufe 1/9/2 - Unteranlage
1 Anschlußorgan für die iur Hauptanlage führende
Nebenanschlußlcitung
9 Anschlußorgane für Zweitnebenstellen
2 Innenverbindungssätze
7 Feste Gebühr •••••••••••••••••••••••••• 0 •••••• 109,- 5072,- 36,40 429,-
W-Unteranlagen der Baustufe 1/9/2 werden
nicht mehr beschafft. Sie werden daher nicht
als tcilnehmereigen abgegeben.
der Ausgabe: Bonn, den 16. November 1976 3135
Teilnehmercigene Anlage An-
PoStcigene ,-------c-----, schließungs-,
Anlage Monat- Verlegungs-
Nr. Monatliche Einmalige liehe oder Aus-
Gebühr wechslungs-
Gebühr Gebühr gebühren
DM D,\,f DM DM
2.3.2. Ergänzungsausstattung
(nach Maßgabe <lcr Ausstattungsvorschrif-
ten)
1 Sichtbare Besctztkcnn'.leichnung der Amtsleitung
bei der Abfragestelle ..........................• 1,- 46,40 0,35 38,-
2 Wahlweises Ein- und Ausschalten der Amtsruf-
weiterschaltung ............................. . siehe Vorbemerkung Nr. 2
3 Mithören und Mitsprechen bei Amtsverbindungen
für weitere Sprechstellen
je weitere Sprechstelle ....................... . 1,75 81,20 0,60 38,-
4 Nachtschalten von einer bestimmten, festgeschal-
teten. Nebenstelle aus ........................• siehe Vorbemerkung Nr. 2 112,-
5 Kennzeichnung des Auslösens von Sicherungen 1,40 65,30 0,45 39,-
6 Aufschalten in Rückfragestellung
(nur für W-Unteranlagen) .....................• siehe Vorbemerkung Nr. 2
7 Umlegen einer Amtsverbindung von Neben-
stellen der U nter:anlage zu Nebenstellen der 1 1 1
Hauptanlage ............................... ; . siehe Vorbemerkung Nr. 2
8 Durchschalten von Innenverbindungssätzen 1 1
je Innenverbindungssatz .....................• siehe Vorbemerkung Nr. 2 101,-
2.4. Nebenstellenanlagen mit selbst•
tätiger Vermittlungseinrichtung
Aufnahmefähigkeit 2 bis 10 Amtsleitungen
un_d 5 bis 100 Nebenstellen
Mittlere W-Anlagen
2.4.1. Regelausstattung
(nach Maßgabe der Ausstattungsvorschrif-
ten)
Hinweise
1. Die Vermittlungseinrichtungen der Baustufen IIA
bis II G können in Ausführung 1 (mit Dreh- oder
Heb<lrchwählern ohne Edelmetallkontaktgabe in
den Sprechwegen) n<ler in Ausführung 2 (mit Edel-
metallandruckkontakten, gasgeschützten Kontak-
ten oder elektronischen K.ontaktcn in den Sprech-
wegen) beantragt werden.
3136 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I
Teilnchmcrcigenc Anlage An-
PoSteigcne i - - - - - - - - - - 1 schließungs-,
Anlage Monat- Verlegungs-
Nr. Gcgcn!i.tand M r h Einmalige liehe oder Aus-
onat ic e Gebühr Gebu"hr wechslungs-
Gebühr gebühren
DM DM DM DM
2. Die Vermittlungseinrichtungen der Ausführung 1
werden mit Numrncrnschalterwahl, die der Aus-
führung 2 entweder mit Nummernschalterwahl
oder mit Tastenwahl geliefert.
3. Die Gebühren setzen sich aus der festen Gebühr für
den Mindestaushau und den Gebühren für die.wei-
teren Anschlußorgane und Innenverbindungssätze
zusammen.
Mittlere W-Anlagcn mit Abfragestelle
Die Gehiihren gelten für die Vermittlungseinrichtung
und die Abfragestelle. Bei Vermittlungseinrichtungen
mit Tastenwahl gelten die Gebühren für solche nach
dem Dioden-Enl-Vcrfahren (DEV).
Baustufe II V (einfacher Art)
2 Anschlußorgane für Amtsleitungen
5 Anschlußorgane für Nebenstellen
1 Innenverbindungssatz
1 Feste Gebühr ................................ . 157,- 7 301,- 52,30 781,-
Baustufe II A
2 Anschlußorgane für Amtsleitungen
10 Anschlußorganc für Nebenstellen
2 Innenverbindungssätze
Feste Gehühr
2 Ausführung 1 194,70 9058,- 64,90 1239,-
Ausführung 2
3 mit Nummernschaltcrwahl 216,20 10597,- 64,90 1239,-
4 mit Tastenwahl (DEV) ................••... 294,80 14450,- 88,60 1266,-
Baustufe II B/C
2 bis 3 Anschlußorgane für Amtsleitungen
15 bis 25 Anschlußorgane für Nebenstellen
2 bis 3 Innenverbindungssätze
Feste Gebühr für den Mindestausbau
5 Ausführung 1 ..............................• 229,40 10670,- 76,50 1488,-
Ausführung 2
6 mit Nummernschalterwahl ................. . 254,70 12484,- 76,50 1488,-
7 mit Tastenwahl (DEV) ......... , ..........• 344,50 16886,- 103,50 1516,-
Nr. 134 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. November 1976 3137
Teilnehmereigene Anlage An-
Posteigene schließungs-,
Anlage Monat- Verlegungs-
Nr. Gegenstand Einmalige oder Aus-
Monatliche liehe wechslungs-
Gebühr
Gebühr Gebühr gebühren
DM DM DM DM
Baustufe II D
3 bis 5 Anschlußorgane für Amtsleitungen
25 Anschlußorgane für Nebenstellen
3 bis 4 Innenverbindungssätze
Feste Gebühr für den Mindestausbau
8 Ausführung 1 ............................. 307,60 14 308,- 102,60 1813,-
Ausführung 2
9 mit Nummernschalterwahl .............•.. 341,50 16740,- 102,60 1813,-
10 mit Tastenwahl (DEV) ...............• , •• 455,50 22326,- 136,90 1857,-
Baustufe II E
3 bis 5 Anschlußorgane für Amtsleitungen
30 bis 50 Anschlußorgane für Nebenstellen
4 bis 6 Innenverbindungssätze
Feste Gebühr für den Mindestausbau
11 Ausführung 1 ............................. 441,70 20546,- 147,30 2348,-
Ausführung 2
12 mit Nummernschalterwahl .............••. 490,40 24037,- 147,30 2348,-
13 mit Tastenwahl (DEV) .............. , .... 645,40 31638,- 193,90 2390,-
Baustufe II F
3 bis 8 Anschlußorgane für Amtsleitungen
30 bis 50 Anschlußorgane für Nebenstellen
4 bis 6 Innenverbindungssätze
Feste Gebühr für den Mindestausbau
14 Ausführung 1 ...........................•• 489,20 22 754,- 163,10 2796,-
Ausführung 2
15 mit Nummernschalterwahl ................ 543,10 26622,- 163,10 2796,-
16 mit Tastenwahl (DEV) ................... 706,30 34622,- 212,20 2838,-
Baustufe II G
5 bis 10 Anschlußorgane für Amtsleitungen
50 bis 100 Anschlußorgane für Nebenstellen
5 bis 12 Innenverbindungssätze
Feste Gebühr für den Mindestausbau
17 Ausführung 1 ............................. 837,40 38 951,- 279,30 4 739,-
3138 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I
Teilnehmereigene Anlage An-
Posteigene schließungs-,
Anlage Monat- Verlegungs-
Nr. Gegenstand Einmalige oder Aus-
Monatliche Gebühr liehe wechslungs-
Gebühr Gebühr gebühren
DM DM DM DM
Ausführung 2
18 mit Nummernschalterwahl ................ 929,70 45574,- 279,30 4 739,-
19 mit Tastenwahl (DEV) ........... , , ...... 1202,- 58 901,- 361,10 4809,-
Zu Nr. 2, 5, 8, 11, 14 und 17
Vermittlungseinrichtungen der Baustufen II A
bis II G in Ausführung 1 werden nicht mehr
beschafft. Sie werden daher nicht als teilnehmer-
eigen abgegeben.
Weitere Anschlußorgane und lnnenverbindungs-
sätze \
Für jedes weitere Anschlußorgan für Amtsleitungen
20 Ausführung 1 .............•............. , ... 29,80 1384,- 9,90 282,-
Ausführung 2
21 mit Nummernschalterwahl ............ , , .... 33,- 1620,- 9,90 282,-
22 mit Tastenwahl (DijV) ..................... 40,30 1977,- 12,10 296,-
Für je 10 weitere Anschlußorgane für Nebenstellen
23 Ausführung 1 ............................... 12,30 574,20 4,10 244,-
Ausführung 2
24 mit Nummernschalterwahl .............•.•.. 13,70 672,- 4,10 244,-
25 mit Tastenwahl (DEV) ...........• , ....•... 17,50 856,90 5,25 244,-
Für jeden weiteren Innenverbindungssatz
26 Ausführung 1 ................................ 14,- 648,90 4,65 172,-
Ausführung 2
27 mit Nummernschalterwahl ................ , . 15,50 759,20 4,65 172,-
28 mit Tastenwahl (DEV) ...............•..... 16,90 830,- 5,10 172,-
Mittlere W-Unteranlagen
Die Gebühren gelten für die Vermittlungseinrichtung
Baustufe II A- Unteranlage
2 Anschlußorgane für zur Hauptanlage führende
Nebenanschlußleitungen
10 Anschlußorgane für Zweitnebenstellen
2 Innenverbindungssätze
Feste Gebühr
29 Ausführung 1 ••••••• " ••• ,t •••••••• t ••••••••
183,30 8525,- 61,10 868,-
Ausführung 2
30 mit Nummernschalterwahl ................ 203,50 9975,- 61,10 868,-
31 mit Tastenwahl (DEV) ................... - - - -
Nr. 134 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. November 1976 3139
Teilnehmereigene Anlage An-
Posteigene schließungs-,
Anlage Monat- Verlegungs-
Nr. Gegenstand Einmalige oder Aus-
Monatliche liehe wechslungs-
Gebühr
Gebühr Gebühr gebühren
DM DM DM DM
Baustufe II B/C - Unteranlage
2 bis 3 Anschlußorgane für zur Hauptanlage
führende Nebenanschlußleitungen
15 bis 25 Anschlußorgane für Zweitnebenstellen
2 bis 3 Innenverbindungssätze
Feste Gebühr für den Mindestausbau
32 Ausführung 1 ........................... , . 217,90 10137,- 72,70 1042,-
Ausführung 2
33 mit Nummernschalterwahl .............••. 242,- 11862,- 72,70 1042,-
34 mit Tastenwahl (DEV) .................•• - - - -
Baustufe II D - Unteranlage
3 bis 5 Anschlußorgane für zur Hauptanlage füh-
rende Nebenanschlußleitungen
25 Anschlußorgane für Zweitnebenstellen
3 bis 4 Innenverbindungssätze
Feste Gebühr für den Mindestausbau
35 Ausführung 1 ...................... , , ...•• 290,50 13 510,- 96,90 1271,-
Ausführung 2
36 mit Nummernschalterwahl .............•.• 322,50 15 807,- 96,90 1271,-
37 mit Tastenwahl (DEV) .......... , .... , ••• - - - -
Baustufe II E - Unteranlage
3 bis 5 Anschlußorgane für zur Hauptanlage
führende Nebenanschlußleitungen
30 bis 50 Anschlußorgane für Zweitnebenstellen
4 bis 6 Innenverbindungssätze
Feste Gebühr für den Mindestausbau
38 Ausführung 1 ............................• 423,20 19686,- 141,10 1644,-
Ausführung 2
39 mit Nummernschalterwahl ........ , ...•••. 469,90 23 033,- 141,10 1644,-
40 mit Tastenwahl (DEV) .........•.......•• - - - -
Baustufe II F - Unteranlage
3 bis 8 Anschlußorgane für zur Hauptanlage
führende Nebenanschlußleitungen
30 bis 50 Anschlußorgane für Zweitnebenstellen
4 bis 6 Innenverbindungssätze
Feste Gebühr für den Mindestausbau
41 Ausführung 1 ............................. 470,70 21895,- 157,- 1947,-
Ausführung 2
42 mit Nummernschalterwahl ................ 522,60 25 618,- 157,- 1947,-
43 mit Tastenwahl (DEV) ................... - - - -
Bundc-s\JC:sctzblatt, Jahrgang 1976 1 Teil I
Teilnehmercigenc Anlage An-
Posteigene 1----------,------, schließungs-,
Anlage Monat- Verlegungs-
Nr. Monatliche Einmalige liehe oder Aus-
Gebühr wechslungs--
Gebühr Gebühr gebühren
DM DM DM DM
1 Baustufe II G- U1~:rnnlage
l
l 5 bis 10 Anschlußorgane für zur Hauptanlage
1
fU.hrcndc Ncbcnanschlnßlcitungen
50 his 100 Ansch1ußorgane für Zweitnebenstellen
5 bis 12 Innenvcr1Jindnngssüt7:e
Feste Gebühr für den "\Iindcs1aL)Sbau
44 A LE;f ührnng 1 .. , . , ...................... . 808,90 37 621,- 269,70 3317,-
Ausführung 2
45 mit Ncmmcrn~ch:dtcnvalil ............... . 897,90 44017,- 269,70 3317,-
46 n·1il Ta~tctrwahl (D.EV) ..... , ............ .
Zn Nr. 29, 32:, 3~,, 38, 41 und 44
lcr llcrns(l1fcnUA bis II Gin Aus-
dm nicht mehr beschafft. Sie
11idi1 id'; tcilnC'hmercigcn abgc-
Weitere Ansch1ußotgane und Innenverbindungs-
sätze
Für jedes weitere Anschlußorgan für zur Haupt-
anlage führende Nebenanschlußkitungen
47 Ausführung 1 .............................. . 25,30 1178,- 8,45 282,-
Ausführung 2
48 mit Nummernschaltcrwahl ................. . 28,10 1377,- 8,45 282,-
49 mit Tastenwahl (DEV) .................... .
Für je 10 wcilcre Anschlußorgane für Zweitneben-
stellen
50 Ausführung 1 ................. , ... , ...... , .. 12,30 574,20 4,10 244,-
Ausführung 2
51 mit Nummernschaltcrwahl ................. . 13,70 672,- 4,10 244,-
52 mit Tastenwahl (DEV) .................... .
Für jeden weiteren Innenverbindungssatz
53 Ausführung 1 .............................. . 12,70 589,- 4,20 172,-
Ausführung 2
54 mit Nummernschaltcrwahl ........... , ..... . 14,10 689,20 4,20 172,-
55 mit Tastenwahl (DEV) .................... .
2.4.2. Ergänzungsausstattung
(nach Maßgabe der Ausstattungsvorschrif-
ten)
1 Impulszahlengeber 71,80 3 340,- 23,90 295,-
2 Rufnummerngeber siehe Vorbemerkung Nr. 2
3 Verbindung zwischen Nebenstellen und der
Abfragestelle mit Abfrageorgan je Nebenstelle
je Ncbcnst<.:llc .............................. . 7-
, 325,40 2,35 123,-
Nr. 134 ---Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. November 1976 3141
Teilnehmereigene Anlage An-
Posteigene schließungs-,
Anlage Monat- Verlegungs-
Nr. Gegenstand Einmalige oder Aus-
Monatliche Gebühr liehe wechslungs-
Gebühr Gebühr gebühren
DM DM DM DM
4 Halten von Verbindungen über den Hausanschluß 2,60 120,20 0,85 49,-
5 Besetztlampen für Nebenstellen
je 5 Nebenstellen ........................... . 1,50 70,70 0,50 37,-
6 Kennzeichnung des Amtsbegehrens halbamts-
berechtigter Nebenstellen ......................• siehe Vorbemerkung Nr. 2
7 Ersatzabfragestelle mit Umschaltung .......... . siehe Vorbemerkung Nr. 2
8 Sammelanschlußschaltung für Anschlußorgane für
Nebenstellen
je Nebenstelle .............................. . 2,05 95,70 0,70 43,-
9 Richtungsausscheidung für das Erreichen bestimm-
ter Anschlußorgane für Amtsleitungen
je weitere Richtung ......................... . 10,10 469,80 3,35 217,-
10 Zeitweilige Umschaltung von einer Nebenstelle
zu einer anderen Sprechstelle ................... . siehe Vorbemerkung Nr. 2
11 Selbsttätige Rufweiterschaltung von einer Neben-
stelle zu einer anderen Sprechstelle
je Rufweiterschaltung ....................•... 11,80 548,50 3,95 96,-
Gebühren
12 Aufschalten besonderer Art .................. . siehe Vorbemerkung Nr. 2 nach
Abschn. 3
13 Zweieranschluß .. ·........................... . 18,40 1 856,90 1 6,15 232,-
14 Mehrfachausnutzung des Rufnummerngebers .. siehe Vorbemerkung Nr. 2
15 Wahlweise Zuordnung der Amtsrufweiterschal„
tung und/oder der Nachtschaltung zu weiteren
Nebenstellen .............................. , .. . siehe Vorbemerkung Nr. 2 168,-
16 Zeitweilige Umschaltung von vollamtsberechtig-
ten in halbamtsberechtigte Nebenstellen 1 1
je 10 Nebenstellen ........................... . siehe Vorbemerkung Nr. 2 112,-
17 Nachtschaltung der zur Hauptanlage führenden
.
amtsberechtigten N ebenanschlußleitungen
je Leitung ................................. . 5,75 266,50 1,90 110,-
l
18 Nachtschaltung besonderer Art .............. . siehe Vorbemerkung Nr. 2
Gebühren
nach
19 Technische Maßnahmen zur Umordnung der 1 1 Abschn. 3
Nebenstellennummern ...................... . siehe Vorbemerkung Nr. 2
20 Durchschalten von Innenverbindungssätzen
je Innenverbindungssatz ..................... . 2,65 123,70 0,90 113,-
3142 Brmdesgeselzblatt, Jahrgang 1976, Teil I
Teilnchrnereigene Anlage An-
PoStcigene i - - - - - - - , - - - - - - i schließungs-,
Anlage Monat- Verlegungs-
Nr. Gegenstand Monatliche Einmalige liehe oder Aus-
Gebühr wechslungs-
Gebühr Gebühr gebühren
DM DM DM DM
Weitere Ergänzungsausstattung
für Anlagen in Hotels, Krankenhäusern, Alters-
heimen und bei ähnlichen Institutionen
(nach Maßgabe der Ausstattungsvorschriften)
21 Technische Maßnahmen für das Anschließen
von WH-Nebenstellen ....................... . siehe Vorbemerkung Nr. 2
22 Technische Maßnahmen für das Anschließen 1 1
von H-N ebenstellen ......................... . siehe Vorbemerkung Nr. 2
23 Abfragesatz für das Herstellen von Verbindungen 1 1
bei der Abfragestelle .......................... . siehe Vorbemerkung Nr. 2
24 Technische Maßnahmen bei Anschlußorganen
für Amtsleitungen für das Herstellen von Innen-
verbindungen ............................... . siehe Vorbemerkung Nr. 2
Gebühren
25 Zeitweilige Umschaltung von W-, WH- oder nach
H-Nebenstellen ............................. . siehe Vorbemerkung Nr. 2 Abschn. 3
26 Kennzeichengabe von und zu Nebenstellen für 1 1
besondere Anzeige ........................... . siehe Vorbemerkung Nr. 2
27 Anruf bei einer Sprechstelle, wenn bei der
Nebenstelle nach dem Abheben nicht gewählt
wird ....................................... . siehe Vorbemerkung Nr. 2
28 Weckeinrichtung ............................ . siehe Vorbemerkung Nr. 2
29 Anrufschutz ................................ . siehe Vorbemerkung Nr. 2
2.5. Nebenstellenanlagen mit selbst-
tätiger Vermittlungseinrichtung
Aufnahmefähigkeit von 5 Amtsleitungen und
50 Nebenstellen an
Große W-Anlagen III W
2.5.1. Regelausstattung
(nach Maßgabe der Ausstattungsvorschrif-
ten)
Hinweise
1. Die Vermittlungseinrichtungen können in Aus-
führung 1 (mit Dreh- oder Hebdrehwählern ohne
Edelmetallkontaktgabe in den Sprechwegen) oder
in Ausführung 2 (mit Edelmetall-Andruckkontak-
ten, gasgeschützten Kontakten oder elektronischen
Kontakten in den Sprechwegen) beantragt werden.
Nr. 134 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. November 1976 3143
Posteigene Teilnehmereigene Anlage An-
schließungs-,
Anlage Monat- Verlegungs-
Nr. Gegenstand Monatliche Einmalige liehe oder Aus-
Gebühr Gebühr Gebühr wechslungs-
gebühren
DM DM DM DM
2. Die Vermittlungseinrichtungen werden ohne oder
mit Durchwahl geliefert. Für Vermittlungseinrich-
tungen mit Durchwahl müssen mindestens 10
durchwahlfähige Anschlußorgane für Amtsleitun-
gen beantragt werden.
3. Die Vermittlungseinrichtungen werden bis zum
Ausbau mit 100 Anschlußorganen für Nebenstellen
entweder mit Nummernschalterwahl oder mit
Tastenwahl geliefert. Bei einem Ausbau mit über
100 Anschlußorganen für Nebenstellen können je
10 weitere Anschlußorgane nach Wahl des Teil-
nehmers mit Nummernschalterwahl oder Tasten-
wahl beantragt werden. Bestehende Anlagen wer-
den mit Tastenwahl nur ausgerüstet, wenn dies
ohne technische Schwierigkeiten möglich ist.
4. Die Gebühren setzen sich aus der festen Gebühr für
den Mindestausbau, den Gebühren für weitere
Anschlußorgane und Innenverbindungssätze sowie
den Zuschlägen für die Durchwahl und die Tasten-
wahl zusammen. Sie gelten für Vermittlungs-
einrichtungen nach dem lO00er-System.
5. Über die Berechnung weiterer Gruppen- und
Leitungswähler siehe Ergänzungsausstattung. Für
die Gebührenberechnung werden unabhängig von
der Technik des verwendeten Systems die Schalt-
gliedzahlen so ermittelt, als ob es sich um ein
System mit Hebdrehwählern handelt.
Große W-Anlagen III W mit Abfragestelle
5 und mehr Anschlußorgane für Amtsleitungen
50 und mehr Anschlußorgane für Nebenstellen
5 und mehr Innenverbindungssätze
Die Gebühren gelten für die Vermittlungseinrichtung
und die Abfragestelle.
Feste Gebühr für den Mindestausbau
1 Ausführung 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 332,- 61956,- 309,50 . 14647,-
Vermittlungseinrichtungen in Ausführung 1
werden nicht mehr beschafft. Sie werden daher
nicht als teilnchmereigen abgegeben.
2 Ausführung 2 .............................. . 1479,- 72488,- 309,50 14647,-
Für jedes weitere Anschlußorgan für Amtsleitungen
3 Ausführung 1 .............................. . 78,60 3 656,- 18,30 830,-
4 Ausführung 2 .............................. . 87,30 4277,- 18,30 830,-
3144 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I
Teilnehmereigcne Anlage An-
Posteigene i - - - - - - - - - i schließungs-,
Anlage Monat- Verlegungs-
Nr. Gegenstand . h Einmalige li'che oder Aus-
Monat1ic e Gebühr wechslungs-
Gebühr Gebühr gebühren
DM DM DM DM
Für je 10wcitcre Ansch1ußorgane für Nebenstellen
5 Ausführung 1 .............................. . 44,30 2061,- 10,30 503,-
6 Ausführung 2 ............................. '.. 49,20 2412,- 10,30 503,-
Für jeden weiteren Innenverbindungssat~
7 Ausführung 1 .............................. . 42,70 1988,- 9,95 481,-
8 Ausführung 2 .............................. , 47,50 2326,- 9,95 481,-
Zuschläge für Anlagen mit Durchwahl
Es müssen mindestens 10 durchwahlfähige Anschluß-
organe für Amtsleitungen vorhanden sein.
Zuschlag für jedes durchwahlfähige Anschlußorgan
für Amtsleitungen
9 Ausführung 1 .............................. . 30,10 1399,- 7-
, 453,-
10 Ausführung 2 .............................. , 33,40 1636,- 7-
, 453,-
Zuschläge für Anlagen mit Tastenwahl
nach dem Dioden-Erd-Verfahren
11 Zuschlag för die Grundausstattung ............. . 236,30 11585,- 49,50 2864,-
12 Zuschlag für alle in der Anlage vorhandenen
Anschlußorgane für Amtsleitungen
je A.mtsleitung ........................... , ••. 23,30 1140,- 4,85 285,-
13 Zuschlag für die Anschlußo.rgane für Nebenstellen
mit Tastenwahl
je 10 Nebenstellen ....... , .................. . 9,35 457,20 1,95 113,-
14 Zuschlag für alle in der Anlage vorhandenen Innen-
verbindungssätze
je Innenverbindungssatz ..................... . 4,05 198,30 0,85 50,-
Große W-Unteranlagen
(ausgenommen W-Unteranlagen abweichender Art)
5 und mehr Ansch]ußorgane für zur Hauptanlage
führende Nebenanschlußleitungen
50 und mehr Anschlußorgane für Zweitneben-
stellen
5 und mehr Innenverbindungssätze
Die Gebühren gelten für die Vermittlungseinrichtung.
Feste Gebühr für den Mindestausbau
15 Ausführung 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1235,- 57 426,- 286,90 14962,-
Untcranlagcn in Ausführung 1 werden nicht
mehr beschafft. Sie werden daher nicht als teil-
nchmcrcigcn abgegeben.
16 Ausführung 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1371,- 67189,- 286,90 14962,-
J\r. Ll-1 -·- Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. November 1976 3145
Teilnehmereigene Anlage An-
Posteigcne _ _ _ _.;___ _ _ _ _ , schließungs-,
Anlage Monat- Verlegungs-
Nr. Gegenstand Einmalige oder Aus-
Monatliche liche
Gebühr wechslungs-
Gebühr Gebühr gebühren
DM DM DM DM
Für jedes weitere Anschlußorgan für zur Haupt-
anlage führende Nebenanschlußleitungen
17 Ausführung 1 .............................. . 96,60 4 491,- 22,40 1092,-
18 Ausführung 2 .............................. . 107,20 5254,- 22,40 1092,-
Für je 10 weitere Ansch1ußorgane für Zweitneben-
stellen
19 Ausführung 1 .............................. . 44,30 2061,- 10,30 503,-
20 Ausführung 2 ............................ , .. 49,20 2412,- 10,30 503,-
Für jeden weiteren Innenverb1ndungssatz
21 Ausführung 1 .............................. . 42,70 1988,- 9,95 481,-
22 Ausführung 2 .............................. . 47,50 2326,- 9,95 481,-
Zuschläge für W-Unteranlagen mit Tastenwahl
nach dem Dioden-Erd-Verfahren
23 Zuschlag für die Grundausstattung ............. .
24 Zuschlag für alle in der Anlage vorhandenen An-
schlußorgane für zur Hauptanlage führende Neben-
anschl ußlei tun gen
je Nebenanschlußleitung ..... , .......... , , .. .
25 Zuschlag für die Anschlußorgane für Zweitneben-
stellen mit Tastenwahl
je 10 Nebenstellen ....... , ................... .
26 Zuschlag für alle in der Anlage vorhandenen Innen-
verbindungssätze
je Innenverbindungssatz .....................•
Große W-Unteranlagen abweichender Art
5 und mehr Anschlußorgane für zur Hauptanlage
führende Nebenanschlußleitungen
50 und mehr Anschlußorgane für Zweitneben-
stellen
5 und mehr Innenverbindungssätze
Die Gebühren gelten für die Vermittlungseinrichtung
(ohne oder mit Tastenwahl).
27 Ausführung 1 .............................. . 2,151) 0,50
Ein~.aufs-
l
Unteranlagen in Ausführung 1 werden nicht pre1.s zu-
mehr beschafft. Sie werden daher nicht als teil- v.H. züglich ~v.H. Gebühren
nehmcrcigen abgegeben, eines nach
28 Ausführung 2 ................•... , ...•..••.• 2,05
der ein-
1Gemein-
kosten-.
zuschlags
0,43
der ein-
Abschn. 3
maligen von 20v.H. maligen
Gebühr Gebühr
für eine
teil-
nehmer-
eigene
Anlage
3146 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I
Teilnehmereigene Anlage An-
P0steigene i - - - - - - - - - - i schließungs-,
Anlage Monat- Verlegungs-
Nr. Gegenstand Einmalige oder Aus-
Monatliche Gebühr liehe wechslungs-
Gebühr Gebühr gebühren
DM DM DM DM
2.5.2. Ergänzungsausstattung
(nach Maßgabe der Ausstattungsvorschrif-
ten)
1 Weiterer Arbeitsplatz der Abfragestelle siehe Vorbemerkung Nr. 2 1673,-
2 Unmittelbarer Sprechweg zwischen den Arbeits- 1 1
plätzen der Abfragestelle ...................... . siehe Vorbemerkung Nr. 2
1 1 1
3 Rufnummerngeber .......................... . siehe Vorbemerkung Nr. 2
Verbindungen zwischen Nebenstellen und der
Abfragestelle mit Abfrageorgan je Nebenstelle
4 je Nebenstelle ............................ . 10,40 481,40 3,45 212,-
5 Vielfachschaltung .......................... . siehe Vorbemerkung Nr. 2
6 Halten von Verbindungen über Hausanschlüsse,
Meldeleitungen, Hinweisleitungen
je Leitung ................................ . 2,60 120,20 0,85 49,-
Besetztlampen für Nebenstellen
7 je 10 Nebenstellen 3,50 162,- 1,15 83,-
8 Vielfachschaltung
für jede Wiederholung
je 10 Nebenstellen 3,50 162,- 1,15 83,-
9 Kennzeichnung des Amtsbegehrens halbamts-
berechtigter Nebenstellen ohne oder mit Vielfach-
schaltung .................................... . siehe Vorbemerkung Nr. 2
1 1 1
10 Ersatzabfragestelle mit Umschaltung .......... . siehe Vorbemerkung Nr. 2
Meldeleitung ohne Weitervermittlung
11 nichtamts berechtigt ......................... . 11,60 538,20 3,85 201,-
12 amtsberechtigt ...........................•.• 14,30 664,30 4,75 243,..;_
13 Vielfachschaltung
für jede Wiederholung
je Leitung ................................ 3,80 176,- 1,25 77,-
Meldeleitung mit Weitervermittlung
14 für den Hausverkehr und abgehenden Amtsverkehr 19,60 910,10 6,55 279,-
mit Verbindungsaufbau nach beiden Seiten
15 für Hausverkehr .......................... 30,40 1414,- 10,10 341,-
16 für Hausverkehr und für Amtsverkehr ankom-
mend und abgehend gerichtet ............... 34,- 1583,- 11,40 391,-
1
N 1. 1]4 ·· -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. November 1976 3147
Teilnehmereigene Anlage An-
PoSteigene • - - - - - - - - - - • schließungs-,
Anlage Monat- Verlegungs-
Nr. Gegenstand Monatliche Einmalige liehe oder Aus-
Gebühr Gebühr Gebühr w;~~t~~~s-
DM DM DM DM
17 Vielfachschaltung
für jede Wiederholung
je Leitung ............................... . 5,85 271,50 1,95 127,-
18 Wiederanruf bei der Abfragestelle siehe Vorbemerkung Nr. 2
Hinweisleitung
19 ohne Sperrung des abgehenden Verkehrs 13,20 614,70 4,40 243.-
20 mit Sperrung des abgehenden Verkehrs 10,40 485,- 3,50 201,-
21 Vielfachschaltung
für jede Wiederholung
je I,eitung ............................... . 3,80 176,- 1,25 76,-
22 Vielfachschaltung für Amtsleitungen
für jede Wiederholung
· je Leitung .................................• 9,40 437,30 3,15 105,-
23 Anschluß für ein zweites Sprechgedlt bei der
Abfragestelle .................................• 2,75 128,- 0,90 74,-
24 Sammelanschlußschaltung für Anschlußorgane für
Nebenstellen
je Nebenstelle ..............................• 3,- 138,40 1,- 54,-
25 Richtungsausscheidung für das Erreichen be-
stimmter Anschlußorgane für Amtsleitungen
je weitere Richtung ......................... . 10,10 469,80 3,35 217,-
26 Zeitweilige Umschaltung von einer Nebenstelle zu
einer anderen Sprechstelle ..................... . siehe Vorbemerkung Nr. 2
27 Selbsttätige Rufweiterschaltung von einer Neben-
stelle zu einer anderen Sprechstelle
je Rufweiterschaltung ....................... . 11,90 554,50 4-
, 96,-
28 Selbsttätige Amtsrufweiterschaltung zu einer
Nebenstelle
je Amtsleitung 2,30 106,- 0,75 66,-
Aufschalten
29 über Innenverbindungen
je Innenverbindungssatz ...................• 3,45 160,50 1,15 106,-
Gebühren
30 besonderer Art ............................. . siehe Vorbemerkung Nr. 2 nach
Abschn. 3
31 Zweieranschluß ............................. . 18,40 856,90 6,15 232,-
3148 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I
T eilnehmereigene Anlage An-
PoSteigene , - - - - - - - - - - , schließurtgs-,
Anlage Monat- Verlegungs-
Nr. Gegenstand Monatliche Einmalige liehe oder Aus-
Gebühr wechslungs-
Gebühr Gebühr gebühren
DM DM DM DM
32 Mehrfachausnutzung des Rufnummerngebers .. siehe Vorbemerkung Nr. 2
33 Wahlweise Zuordnung der Amtsrufweiterschal-
tung und/oder der Nachtschaltung zu weiteren
Nebenstellen ................................. . siehe Vorbemerkung Nr. 2
34 Zeitweilige Umschaltung von vollamtsberechtig-
ten in halbamtsberechtigte Nebenstellen
je 10 Nebenstellen .......................... . siehe Vorbemerkung Nr. 2 112,-
35 Nachtschaltung der zur Hauptanlage führenden
amtsberechtigten NebenanschlufUeitungen
je Leitung . . . . . . . . . . . . . . . . . ............... . 5,75 266,50 1,90 110,-
Gebühren
36 Nachtschaltung besonderer Art .............. . siehe Vorbemerkung Nr. 2 nach
Abschn. 3
37 Technische Maßnahmen zur Umordnung der Gebühren
Nebenstellennummern ...................... . siehe Vorbemerkung Nr. 2 nach
Abschn. 3
38 Durchschalten von Innenverbindungssätzen
je Innenverbindungssatz ..................... . 2,65 123,70 0,90 113,-
39 Weiterer Ruf- und Signalstromerzeuger mit Um-
schaltung
je RSE .................................... . 60,10 2 794,- 20,- 149,-
Weitere Gruppen- und Leitungswähler
je Wähler
40 Ausführung 1 25,60 1190,- 8,55 273,-
41 Ausführung 2 28,40 1393,- 8,55 273,-
Weitere Ergänzungsausstattung
nur für Anlagen mit Durchwahl
(nach Maßgabe der Ausstattungsvorschriften)
42 Abwerfen durchgewählter Amtsverbindungen
zur Abfragestelle
je durchwahlfähiges Anschlußorgan für Amts-
leitungen .................................. . 1,75 81,80 0,60 20,-
Nr. 134 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. November 1976 3149
Teilnehmereigene Anlage An-
Po5teigene i - - - - - - , - - - - - i schließungs-,
Anlage Monat- Verlegungs-
Nr. Gegenstand
Monatliche Ete~~i~e liehe :e~t:1~~;~-
Gebühr Gebühr gebühren
DM DM DM DM
Weitere Ergänzungsausstattung
nur für Anlagen mit konzentrierter Abfrage
(nach Maßgabe der Ausstattungsvorschriften)
Anrufverteilung
Die Gebühr setzt sich zusammen aus
43 der festen Gebühr .......................... . 273,50 12720,- 91,20 1768,-
und den Gebühren für die in die Anrufverteilung
einbezogenen
44 Arbeitsplät'.le der Abfrage8telle
je Arbeitsplatz ........................... . 316,- 14 699,- 105,40 217,-
45 Anschlußorgane für Amtsleitungen
je Anschlußorgan ........................ . 28,- 1304,- 9,35 177,-
46 Anschlußorgane für andere Leitungen ......... . siehe Vorbemerkung Nr. 2
1 1 1
47 Anrufordnung .................... • ... •••••••• siehe Vorbemerkung Nr. 2
1 1 1
48 Weitere Abfrageorgane ...................... . slehe Vorpemerkung Nr. 2
Weitere Ergänzungsausstattung
für Anlagen in Hotels, Krankenhäusern, Alters-
heimen und bei ähnlichen Institutionen
(nach Maßgabe der Ausstattungsvorschriften)
49 Technische Maßnahmen für das Anschließen von
WH-Nebenstellen ........................... . siehe Vorbemerkung Nr. 2
50 Technische Maßnahmen für das Anschließen von 1 1
H-Nebenstellen ............................. . siehe Vorbemerkung Nr. 2
51 Abfragesatz für das Herstellen von Verbindungen 1 1
bei der Abfragestelle ........................... . siehe Vorbemerkung Nr. 2
Gebühren
52 Technische Maßnahmen bei Anschlußorganen > nach
für Amtsleitungen für das Herstellen von Innen- Abschn. 3
verbindungen ............................... . siehe Vorbemerkung Nr. 2'
53 Zeitweilige Umschaltung von W-, WH- oder 1 1
H-Nebenstellen ............................. . siehe Vorbemerkung Nr. 2
54 Kennzeichengabe von und zu Nebenstellen für 1 1
besondere Anzeige ........................... . siehe Vorbemerkung Nr. 2
BundesucsetzbL1H, Jahrgang 1976, Teil J
--....---------------------,--------·,,-··-~·-·--~----~----. Tcilnchmereigcne Anlage An-
Po3teigenc , - - - - - - , - - - - - , schließungs-,
Anlage Monat- Verlegungs--
Nr. Gegenstand Einmalige oder Aus
Monatliche Gebu·· hr liehe wec hs1ungs-•
-
Gebühr Gebühr gebühren
DM DM DM DM
55 Anruf bei einer Sprechstelle, wenn bei der Neben-
stel1e nach dem Abheben nicht gewählt wird .. siehe Vorbemerkung Nr, 2
1 1 Gebühren
56 Weckcinrichtung ............................ . siehe Vorbemerkung Nr. 2 nach
57 Anrufschutz ............ , ................ , .. .
1 1
siehe Vorbemerkung Nr. 2 1 Abschn. 3
2.6. Nebenstellenanlagen mit selbst-
tätiger Vermittlungseinrichtung
Aufnahmefähigkeit von 5 Amtsleitungen
und 50 Nebenstellen an,
bei denen das Rückstellen der Organe, über die von
der Abfragestelle aus Amtsverbindungen hergestellt
werden, von Hand erfolgt.
Große W-Anlagen III S
2.6.1. Regelausstattung
(nach Maßgabe der Ausstattungsvorschrif-
ten)
Hinweise
1. Die Gebühren setzen sich aus der festen Gebühr
für den Mindestausbau und den Gebühren für
weitere Anschlußorgane und Innenverbindungs-
sätze zusammen. Sie gelten für Vermitthmgsein-
richtungen nach dem 1000er-System.
2. Über die Berechnung der Gruppenwähler für
weitere Wah]stufen und weitere Leitungswähler
siehe Ergänzungsausstattung.
Große W-Anlagen III S mit Abfragestelle
5 und mehr Anschlußorgane für Amtsleitungen
50 und mehr Anschlußorgane für Nebenstellen
5 und mehr Innenverbindungssätze
Die Gebühren gelten für die Vermittlungseinrichtung
und die Abfragestelle. Die Vermittlungseinrich-
tungen werden nur mit Nummernschalterwahl ge-
liefert.
1 Feste Gebühr für den Mindestausbau 1132,- 52 641,- 263,20 16442,-
2 Für jedes weitere Anschlußorgan für Amtsleitungen 63,30 2 945,- 14,70 871,-
Nr. 13-1 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. November 1976 3151
Teilnchmercigene Anlage An-
Postcigene schließungs-,
Anlage Monat- Verlegungs-
Nr. Gegenstand Einmalige oder Aus-
Monatliche liehe wechslungs-
Gebühr
Gebühr Gebühr gebühren
DM DM DM DM
3 Für je 10 weitere Anschlußorgane für Nebenstellen 41,20 1914,- 9,55 617,-
4 Fi.ir jeden weiteren Innenverbindungssatz 39,60 1841,- 9,20 536,-
Zu Nr.1 bis 4
Große W-Anlagen der Baustufe III S werden
nicht mehr beschafft. Sie werden daher nicht
als teilnehmereigen abgegeben.
2.6.2. Ergänzungsausstattung
(nach Maßgabe der Ausstattungsvorschrif-
ten)
1 Weiterer Arbeitsplatz der Abfragestelle siehe Vorbemerkung Nr. 2 1439,-
2 Unmittelbarer Sprechweg zwischen den Arbeits- 1 1
plätien der Abfragestelle ...................... . siehe Vorbemerkung Nr. 2
3 Impulszahlengeber 71,80 1 3 340,- 1 23,90 1 295,-
4 Rufnummerngeber siehe Vorbemerkung Nr. 2
5 Verbindungen zwischen Nebenstellen und der
Abfragestelle mit Abfrageorgan je Nebenstelle
mit Weitervermittlung, ohne oder mit Vielfach-
schaltung .................................... . siehe Vorbemerkung Nr. 2
6 Weitere Schnurpaare
je Schnurpaar .............................. . 11,10 518,30 3,70 169,-
7 Halten von Verbindungen über Hausanschlüsse,
Meldeleitungen, Hinweisleitungen
je Leitung ................................. . 2,60 120,20 0,85 49,-
Besetztlampen für Nebenstellen
8 je 10 Nebenstellen ........................ . 3,50 162,- 1,15 83,-
9 Vielfachschaltung
für jede Wiederholung
je 10 Nebenstellen ........................ . 3,50 162,- 1,15 83,-
10 Kennzeichnung des Amtsbegehrens halbamts-
berechtigter Nebenstellen ohne oder mit Vielfach-
schaltung ..................................... . siehe Vorbemerkung Nr. 2
1 1 1
11 Ersatzabfragestelle mit Umschaltung .......... . siehe Vorbemerkung Nr. 2
Meldeleitung ohne Weitervermittlung
12 nichtamtsberechtigt ......................... . 11,60 538,20 3,85 201,-
13 amtsberechtigt ............................. . 14,30 664,30 4,75 201,-
14 Vielfachschaltung
für jede Wiederholung
je Leitung ............................... . 3,80 176,- 1,25 77,-
Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I
Teilnehrnereigene Anlage An-
Posteigene , - - - - - - : - - - - - - , schließungs-,
Anlage Monat- Verlegungs-
Nr. Gegenstand Monatliche Einmalige liehe oder Aus-
Gebühr Gebühr Gebühr wechslungs-
gebühren
DM DM DM DM
Meldeleitung mit Weitervermittlung
15 für Hausverkehr und abgehenden Amtsverkehr .. 19,60 910,10 6,55 279,-
16 Vielfachschaltung
für jede Wiederholung
je 1.eitung ................................ . 5,85 271,50 1,95 127,-
Hinweisleitung
17 ohne Sperrung des abgehenden Verkehrs 13,20 614,70 4,40 243,-
18 mit Sperrung des abgehenden Verkehrs 10,40 485,- 3,50 201,-
19 Vielfachschaltung
für jede Wiederholung
je J_,eitung ............................... . 3,80 176,- 1,25 76,-
20 Vielfachschaltung für Amtsleitungen
für jede Wiederholung
je 10 Leitungen ............................ . 8,15 378,40 2,70 156,-
21 Anschluß ffü ein zweites Sprechgerät bei der Ab-
fragestelle . . . . . . . . . . . . . . . . . ............... . 2,75 128,- 0,90 74,-
22 Wiederanrnf bei der Abfragestelle
je Leitung . , .... , .... ,......................• siehe Vorbemerkung Nr. 2 50,-
23 Kettengesprächsschaltung bei der Abfragestelle
je '[,eitung ...................... , .......... . 1,45 67,50 0,50 67,-
24 Sammelnachtschaltung ...................... . siehe Vorbemerkung Nr. 2
25 Vielfachschaltung für Nebenstellen (ausgenom-
men ZB- und OB-Nebenstellen)
für jede Wiederholung
je 10 Nebenstellen .......................... . 4,95 229,70 1,65 82,-
26 Sammelanschlußschaltung für Anschlußorgane für
Nebenstellen
je Nebenstelle .............................. . 2,30 107,60 0,75 54,-
27 Richtungsausscheidung für das Erreichen be-
stimmter Ansch]ußorganc für .A..mtsleitungen
je weitere Richtung ............ , ...... , ..... . 5,20 242,40 1,75 107,-
28 Selbsttätige Rufweiterschaltung von einer Neben-
stelle zu einer anderen Sprechstelle
je Rufweiterschaltung ....................... . 11,90 554,50 4-, 96,-
29 Selbsttätige Amtsrufwehcrschaltung zu einer
Nebenstelle
je Amtsleitung 3,70 171,70 1,25 74,-
Nr. 1'.M ---- Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. November 1976 3153
Teilnehmereigene Anlage An-
Posteigene schließungs-,
Anlage Monat- Verlegungs-
Nr. Gegenstand Einmalige oder Aus-
Monatliche Gebühr liehe wechslungs-
Gebühr Gebühr gebühren
DM DM DM DM
30 ZB-Nebenstelle mit Weitervermittlung ......... . 2,70 125,10 0,90 45,-
31 OB-Nebenstelle mit Weitervermittlung ......... . 7,60 353,40 2,55 107,-
32 Vielfachschaltung für ZB- und OB-Nebenstellen siehe Vorbemerkung Nr. 2
Aufschalten
33 über Innenverbindungen
je Innenverbindungssatz ..................... . 1,85 86,30 0,60 105,-
Gebühren
34 besonderer Art . , ........................... . siehe Vorbemerkung Nr. 2 nach
Abschn.3
35 Zweieranschluß ............................. . 18,40 1 856,90 1 6,15 232,-
36 Mehrfachausnutzung des Rufnummerngebers .. siehe Vorbemerkung Nr. 2
37 Wahlweise Zuordnung der Amtsrufweiterschal-
tung und/oder der Nachtschaltung zu weiteren
Nebenstellen ................................. . siehe Vorbemerkung Nr. 2
38 Zeitweilige Umschaltung von vollamtsberech-
tigten in halbamtsberechtigte Nebenstellen
je 10 Nebenstellen ........................... . siehe Vorbemerkung Nr. 2 168,-
39 Nachtschaltung für Meldeleitungen .......... . siehe Vorbemerkung Nr. 2
40 Weiterer Ruf- und Signalstromerzeuger mit Um-
schaltung
je RSE .................................... . 60,10 2 794,- 20,- 149,-
41 Weitere Gruppen- und Leitungswähler
je Wähler ................................. . 25,60 1190,- 8,55 273,-
2.7. Allgemein verwendbare Ergänzungs-
ausstattung
(nach Maßgabe der Ausstattungsvorschrif-
ten)
Sperreinrichtungen
Einfache Sperreinrichtung
1 Einrichtung für einstellige Sperrzahlen
je Amtsleitung ......................... . 11,- 513,90 3,70 188,-
2 Einrichtung zum Erweitern von Sperreinrich-
tungen nach Nr. 1 für 3stellige Sperrzahlen mit
gleicher Erst- und gleicher Zweitziffer
je Amtsleitung ......................... . 3,15 145,80 1,05 _22,-
3 Einrichtung zum Erhöhen der Sperrsicherheit
im Fernverkehr durch Auswerten des ersten
Gebührenimpulses
je Amtsleitung ......................... . 4,40 203,90 1,45 38,-
Die Gebühr nach Nr. 3 wird nicht erhoben,
wenn zum Auswerten des ersten Gebühren-
impulses eine Gebührenerfassungseinrichtung
nach Nr. 16 mitbenutzt wird.
3154 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I
Teilnehmereigene Anlage An-
PoSteigene i - - - - - - - , - - - - - - i schließungs-,
Anlage Monat- Verlegungs-
Nr. Gegenstand Monatliche Einmalige liehe oder Aus-
Gebühr Gebühr Gebühr wechslungs-
gebühren
DM DM DM DM
Erweiterbare Sperreinrichtung mit erhöhter Sicher-
heit
4 feste Gebühr
je Amtsleitung ......................... . 16,50 767,20 5,50 254,-
5 für jede Ziffer jeder Sperrzahl
je Amtsleitung ......................... . 1-, 45,40 0,35 21,-
Die Endziffer jeder Sperrzahl bleibt unberück-
sichtigt. Für gleiche Anfangsziffern verschie-
dener Sperrzahlen wird die Gebühr je Ziffer
nur einmal erhoben.
Einrichtung zum Freischalten von Sprechstellen
von der Sperreimichtung
6 je Amtsleitung ........................... . 2,60 119,80 0,85 39,-
7 je Nebenstelle ............................ . 0,70 32,40 0,25 21,-
8 Sperreinrichtung in besonderer Ausführung .... . siehe Vorbemerkung Nr. 2
Es wird mindestens die Gebühr für eine Ein-
richtung mit vergleichbarem Sperrumfang nach
Nr. 1 bis 5 erhoben.
9 Technische Maßnahmen für das Anschließen von
privaten Sondereinrichtungen, von Zttsatzeinrich-
tungen und von Sprechapparaten besonderer Art siehe Vorbemerkung Nr. 2
1 1 Gebühren
10 Sammelgesprächseinrichtung ................ . siehe Vorbemerkung Nr. 2 1 nAabchh
1 1 SC n, 3
11 Schaltmittel für besondere Zwecke oder Signale siehe Vorbemerkung Nr. 2
1 1 1
12 Wiederholen von Signalen ................... . siehe Vorbemerkung Nr. 2
13 Technische Maßnahmen zur Verhinderung von 1 1 Gebühren
Verbindungen .............................. . siehe Vorbemerkung Nr. 2 nach
Abschn. 3
14 Mehrleistung für die Stromversorgungseinrich- 1 1
tung ....................................... . siehe Vorbemerkung Nr. 2
1 1 1 Gebühren
15 Lautstärkeausgleich ......................... . siehe Vorbemerkung Nr. 2 nach
1 1 Abschn. 3
16 Einrichtung für die Gebührenerfassung ....... . siehe Vorbemerkung Nr. 2
Der >>Gebührenanzeiger für Hauptanschlüsse<<,
vor eine Nebenstellenanlage in die Amts-
leitung eingeschaltet, ist Zusatzeinrichtung
und nach 1.3.1 Nr. 23 zu berechnen.
17 Umschalten mehr als einer Amtsleitung bei Aus-
fall der Stromversorgung
je Amtsleitung ............................. . 3,10 144,30 1,05 21,-
18 Zusätzliche Gestelle oder Schränke ........... . siehe Vorbemerkung Nr. 2
1 1 1
19 Einrichtung für Kurzansagen ................ . siehe Vorbemerkung Nr. 2
Nr. 1'.H ---- Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. November 1976 3155
--....----------------------------------------,.--~--~ Teilnehmereigene Anlage An-
P0steigene i - - - - - - , - - - - - 1 schließungs-,
Anlage Monat- Verlegungs-
Nr. Gegenstand Monatliche Einmalige liehe oder Aus-
Gebühr wechslungs-
Gebühr Gebühr gebühren
DM DM DM DM
1
20 Prüf- und Meßeinrichtung ................... . siehe Vorbemerkung Nr. 2
21 Identifizierung und Anzeige von Anschlüssen und 1 1 Gebühren
Leitungen ................................... . siehe Vorbemerkung Nr. 2 > nach
Abschn. 3
22 Verhinderung des Mithörens mithörberechtigter 1 1
Sprechstellen ................................ . siehe Vorbemerkung Nr. 2
23 Technische Maßnahmen für das Anschließen von 1 1
Leitungen .................................. . siehe Vorbemerkung Nr. 2
2.8. Nebenstellenanlagen und Einrich-
tungen für besondere Zwecke
2.8.1. Nebenstellenanlagen für besondere
Zwecke
(nach Maßgabe der Ausstattungsvorschrif-
ten)
Kleine Vorzimmeranlage 33,10 1541,- 11,- 424,-
Die Gebühren gelten für Vorzimmerapparate
mit Nummernschalter. Bei Vorzimmerappa-
raten, die statt des Nummernschalters ein
Tastenfeld für die Tastenwahl besitzen, wird
der Zuschlag nach Nr. 2 erhoben.
2 Zuschlag für Vorzimmerapparate mit Tastenfeld für
Tastenwahl
Mehrleistung gegenüber Vorzimmerapparaten mit
Nummernschalter .......................... . siehe Vorbemerkung Nr. 2
Ergänzungsausstattung für kleine Vorzimmeranlage
Sichtbare Kennzeichnung des Anrufs
3 für eine Leitung .......................... . 6,80 316,70 2,25 43,-
4 für beide Leitungen ....................... . 12,20 565,80 4,05 83,-
Selbsttätige Rufweiterschaltung
5 für eine Leitung .......................... . 6,80 316,70 2,25 43,-
6 für beide Leitungen ....................... . 12,20 565,80 4,05 83,-
Zu Nr. 3 bis 6
Wird eine Einrichtung nach Nr. 3 oder 4 neben
einer Einrichtung nach Nr. 5 oder 6 betrieben,
so wird nur die Gebühr für eine der Einrich-
tungen erhoben.
Zuweisen von Verbindungen
7 für eine Leitung .......................... . 2,45 112,80 0,80 27,-
8 für beide Leitungen ....................... . 4,60 213,90 1,55 53,-
Tasten für besondere Zwecke
9 je Taste ................................. . 0,70 33,30 0,25 20,-
3156 Bundes9esetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I
Teilnehmereigene Anlage An-
Posteigene r------e------, schließungs-,
Anlage Monat- Verlegungs-
Nr. Gegenstand Monatliche Einmalige liehe oder Aus-
Gebu„hr Gebühr G b h
e ü r
wechslungs-
gebühren
DM DM DM DM
.2.8.2. Einrichtungen für besondere Zwecke
1 Zusatzspeisegerät für posteigene Leitungen nach
4.1 Nr. 1 bis 4 bei post- und teilnehmereigenen
Nebenstellenanlagen ..................•........ 2,75 128,- 0,90 40,-
Die Anschließungs- bzw. Verlegungsgebühr
wird nicht erhoben, wenn das Zusatzspeise-
gerät gleichzeitig mit eint;!,' Leitung, für die
fest<: Anschlicßungs- und Anderungsgebühren
nach Abschnitt 4 erhoben werden, eingerichtet
bzw. gleichzeitig mit der Einrichtung, bei der
es angebracht ist, verlegt wird.
2.9. Sprechapparate
Hinweis
Bei der Anschließung und Verlegung post- und teil-
nehmereigener Nebenstellen, die über Neben-
anschlußleitungen nach Abschnitt 4 mit der Haupt-
stelle oder de.r Erstnebenstelle einer Zweitneben-
stellenanlage verbunden sind, wird Abschnitt 4.4
angewendet.
2.9.1. Gewöhnliche Sprechapparate für Neben-
stellen
(§ 6 der Fernmeldeordnung)
Gewöhnlicher Sprechapparat
1 Sprechapparat mit Nummernschalter 2,20 89,60 0,90 19,-
2
3 Sprechapparat mit Tastenfeld für Tastenwahl
(Dioden-Erd-Verfahren) ..................... . 3,15 127,70 1,30 19,-
Zu Nr. 1 und 3
Soweit die Deutsche Bundespost Sprechappa-
rate mit Erdtaste, Sprechapparate mit selbst-
tätiger Abschaltung der weiterführenden
Sprechadern oder tragbare Sprechapparate mit
einem Anschlußdosenstecker bereitstellt,
werden hierfür keine Mehrgebühren berechnet.
Nr. 131 Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. November 1976 3157
----------·------------------------------ Posteigene Teilnehmereigene Anlage
A
_An-
• - - - - ~ - - - schheßungs-,
1
n age Monat- Verlegungs-
Nr. Gegenstand Monatliche Einmalige liehe oder Aus-
Gebühr Gebühr Gebühr wechslungs-
gebühren
DM DM DM DM
2.9.2. Sprechapparate besonderer Art
(§ 8 Abs. 1 der Fernmeldeordnung)
Hinweis
Die Gebühren gelten für Sprechapparate mit Num-
memschalter. Bei Sprechapparaten, die statt des
Nummernschalters ein Tastenfeld für die Tastenwahl
haben, wird ein Zuschlag zu den Gebühren für die
entsprechenden N ummernschalterapparate erhoben.
Sprechapparat für 2 Leitungen
1 als Nebenstelle .. , , ........................•• 5,70 231,50 2,30 28,-
2 als Abfragestelle einer kleinen W-Anlage •....•• 3,50 141,90 1,40 9,-
Sprechapparat mit eingebautem Gebühren„
anzeiger
3 als Nebenstelle ............................•. 7,90 322,10 3,20 28,-
4 als Abfragestelle einer kleinen W-Anlage •.•..•• 5,70 232,50 2,30 9,-
Zu Nr. 3 und 4
Die Gebühr für die Obermittlung der Zähl-
impulse wird nach 1.1.1 Nr. 20, für die
Maßnahmen bei der Hauptstelle nach 2. 7
Nr. 16 berechnet.
Sprechapparat mit Schauzeichen oder Lampe
oder zweiter Taste
5 als Nebenstelle ........••.•.....•••.•••..•••• 2,80 114,80 1,15 22,-
6 als Abfragestelle einer kleinen W-Anlage 0,60 25,20 0,25 3,-
7
Lautfemsprecher
8 als Nebenstelle (ohne Wandbeikasten) ••..•.•..• 38,70 1581,- 15,80 28,-
9 als Abfragestelle einer kleinen W-Anlage (ohne
Wandbeikasten) ...........•.•..•...•.• , •.••• 36,50 1492,- 14,90 9,-
3158 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I
T eilnehmereigene Anlage
Posteigene
Anlage An-
Monat- schließungs-
Nr. Gegenstand Einmalige liehe
Monatliche Gebühr gebühr
Gebühr Gebühr
DM DM DM DM
10 Zuschlag für Wandbeikasten 7,15 291,- 2,90 15,-
Zu Nr. 8 bis 10
Die Verlegungs- und Auswechslungsgebühren
nach Nr. 8 und 9 gelten auch für Lautfern-
sprccher mit Wandbeikasten. Die Anschlie-
ßungsgebühr nach Nr. 10 wird nur erhoben,
wenn der Wandbeikasten nachträglich ange-
bracht wird.
Zu Nr.2, 4, 6 und 9
An-
Die Vorschrift zu 2.3.1 Nr. 1 bis 6 gilt sinn- schließungs-,
gemäß. Verlegungs-
oder Aus-
wechslungs-
gebühren
DM
Mithörapparat
11 für 5 Mithörleitung~n ...................... . 10,60 490,90 3,50 77,-
12 für 10 Mithörleitungen ......................• 15,20 706,90 5,05 93,-
13 abweichender Art .......................... . siehe Vorbemerkung Nr. 2
Es wird mindestens die Gebühr für einen ent-
sprechenden Mithörapparat nach Nr. 11 oder
12 erhoben.
Zu Nr. 1 bis 12
Die Vorschrift zu 2.9.1 Nr. 1 und 3 gilt sinn-
gemäß.
14 Sprechapparat in Sonderanfertigung als Neben-
stelle oder als Abfragestelle .................... . siehe Vorbemerkung Nr. 2
Sprechapparate in Sonderanfertigung werden
auch für postcigene Einrichtungen nur als
teilnehmercigcn abgegeben.
Zu Nr. 1 bis 14
Die Sprechapparate nach Nr. 1, 3, 5 und 8
dürfen als Abfragestelle einer kleinen W-Anlage
nur eingesetzt werden, wenn die technischen
Voraussetzungen hierfür gegeben sind und die
Deutsche Bundespost die Verwendung ge-
stattet hat. Dies gilt für den Einsatz eines
Sprechapparates nach Nr. 14 als Abfragestelle
auch bei anderen als kleinen W-Anlagen sinn-
gemäß.
15 Zuschlag zu den Gebühren für Sprechapparate nach
Nr. 1 bis 12 mit Tastenfeld für Tastenwahl
Mehrleistung gegenüber Sprechapparaten mit
Nummernschalterwahl ...................... . siehe Vorbemerkung Nr. 2
der Ausgabe: Bonn, den 16. November 1976 3159
---:--------*'-,~~-----------------------. Posteigene Teilnehmereigene Anlage
. . .-----,
_An-
schheßungs-,
Anlage Monat- Verlegungs-
Nr. Gegenstand Monatliche Einmalige liehe oder Aus-
Gebühr Gebühr Gebühr wechslungs-
gebühren
DM DM, DM DM
2.10. Allgemeine Zusatzeinrichtungen
(§ 8 Abs. 2 bis 4 der Fernmeldeordnung)
1 Anschlußdose ............................... . 0,40 11,60 0,15 10,-
Gebühren
2 Besondere Schalteinrichtung für Anschlußdosen siehe Vorbemerkung Nr. 2 nach
Abschn. 3
3 Wechselschalter ............................. . 0,40 8,70 0,15 10,-
Mehrfachschalter
4 für 4 Adern ...............................• 0,40 17,50 0,15 10,-
5 >) 6 >) •••••••••••••••••••••••••••••••• 0,45 22,- 0,15 13,-
6 >) 8 >) •••••••••••••••••••••••••••••••• 0,65 29,40 0,20 15,-
7 >) 10 >) 0„80 36,60 0,25 17,-
Zweiter Sprechapparat
8 gewöhnlicher Sprechapparat mit Nummernschalter 2,20 89,60 0,90 19,-
9
10 gewöhnlicher Sprechapparat mit Tastenfeld für
Tastenwahl (Dioden-Erd-Verfahren) ............ . 3,15 127,70 1,30 19,-
Sprechapparat für 2 Leitungen
11 mit Nummernschalter ..................... . 5,70 231,50 2,30 28,-
12 mit Tastenfeld für Tastenwahl (Dioden-Erd-
Verfahren) .............................. . wie 2.9.2 Nr. 1 und 15
13 Sprechapparat in Sonderanfertigung ........... . siehe Vorbemerkung Nr. 2
Sprechapparate in Sonderanfertigung sind als
zweite Sprechapparate nur in Sonderfällen nach
Bestimmung der Deutschen Bundespost zu-
lässig. Sie werden auch für posteigene Einrich- An-
tungen nur als teilnehmereigen abgegeben. schließungs-
oder Aus-
wechslungs-
gebühren
DM
14 Zweiter Hörer .................•............. 0,60 27,50 0,20 15,-
15 Handapparat mit Taste oder mit Taste und
Dämpfungsglied statt des gewöhnlichen Hand-
apparats ..................................... . 0,25 11,90 0,10 15,-
3160 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I
Teilnehmereigene Anlage An-
Posteigene ,-------.------1
Anlage schließungs-
Monat- oder Aus-
Nr. Gegenstand Monatliche Einmalige liehe wechslungs-
Gebühr Gebühr gebühren
Gebühr
DM DM DM DM
Zweiter Handapparat
16 ohne Taste ................................ . 0,80 36,60 0,25 15,-
17 mit Taste oder mit Taste und Dämpfungsglied .. 1,05 48,40 0,35 15,-
18 Lautstarke Hörkapsel statt der gewöhnlichen Hör-
kapsel ...................................... . 0,35 16,- 0,10 15,-
Sprechzeug
19 mit 1 Hörvorrichtung 1,05 48,30 0,35 15,-
20 mit 2 Hörvorrichtungen ..................... . 1,45 66,50 0,50 15,-
Zu Nr. 14 bis 20
Anschließungs- oder Auswechslungsgebühren
werden nicht erhoben, wenn das Anschließen An-
zusammen mit anderen Arbeiten und ohne schließungs-,
Öffnen des Apparatgehäuses über eine Steck- Verlegungs-
verbindung vorgenommen wird. oder Aus-
wechslungs-
gebühren
Wecker DM
21 kleine oder große Form oder Wecket mit sicht-
barer Anzeige ...................•........•.. 0,90 40,70 0,30 19,-
22 besondere Ausführung ....................••• siehe Vorbemerkung Nr. 2
Es werden mindestens die Gebühren nach Nr. 21
erhoben.
23 Anschalterelais zur Anrufkennzeichnung ...... . 1,55 71,50 0,50 19,-
24 Gebührenanzeiger mit Rückstellung (wie Nr. 1.3.1
Nr. 23) bei Anschluß an die Sprechstelle einer post-
eigenen oder teilnehmereigenen Nebenstellenanlage 5,- 232,50 1,65 15,-
Die Gebühr für die Übermittlung der Zähl-
impulse wird nach 1.1.1 Nr. 20, für die Maß- An-
nahmen bei der Hauptstelle nach 2.7 Nr. 16 schließungs-
erhoben. oder Aus-
wechslungs-
25 Anschlußschnur über 2 m gebühren
DM
für je 20 Adern
je 2 m überschießende Länge ................. . 0,15 7,30 0,05 15,-
Monatliche Gebühren werden nicht erhoben,
wenn die Anschlußschnur nicht mehr als
8 Adern enthält und 6 m Länge nicht über-
schreitet.
Nr. n1 Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. November 1976 3161
Posteigene 1--T_e_il_n_eh_m_e_re_i...,..g_en_e_A_n_la_g_e_ 1 An-
Anlage schließungs-
Monat- oder Aus-
Nr. Gegenstand Monatliche Einmalige liehe wechslungs-
Gebühr Gebühr Gebühr gebühren
DM DM DM DM
26 Anschlußschnur in besonderer Ausführung ..... siehe Vorbemerkung Nr. 2 15,-
Zu Nr. 25 und 26
Die Anschließungs- oder Auswechslungsgebühr
wird für je 20 Adern, jedoch unabhängig von
der Länge erhoben.
27 Handapparatschnur in besonderer Ausführung . . siehe Vorbemerkung Nr. 2 15,-
Zu Nr. 14 bis 20 und 25 bis 27
Wird der bisherige Sprechapparat mit der
bisherigen Zusatzeinrichtung im Falle der Ver-
legung oder Ortsveränderung der Sprechstelle
nicht zum neuen Unterbringungsort verbracht
und dort wie bisher wiederverwendet, so
werden für das erneute Anbringen der Zusatz-
einrichtung Anschließungsgebühren erhoben.
Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I
Gebühr
Nr. Gegenstand
DM
2.11. Nicht in Linien des allgemeinen
Netzes geführte Leitungen der
Nebenstellenanlage
(Leitungsnetz der Nebenstellen-
anlage)
Hinweis
Querverbindungsleitungen und gegebenenfalls Lei-
tungen für besondere Zwecke, die in ihrer gesamten
Führung keine Linien des allgemeinen Netzes der
Deutschen Bundespost benutzen, werden gebühren-
mäßig wie Leitungen im Leitungsnetz der. Neben-
stellenanlage behandelt.
Für das Herstellen, Verlegen, Auswechseln und Er-
neuern von anderen als nach Abschnitt 4 überlassenen
Leitungen im Leitungsnetz der Nebenstellenanlage
werden, soweit nichts anderes bestimmt ist, erhoben
für je 5 Meter Länge eines Installationskabels
von 1 oder 2 Doppeladern
1 bei Verlegung auf Putz ..................• 19,40
2 bei Unterbringung im vorhandenen Lee.rnetz 12,10
von mehr als 2 bis zu 10 Doppeladern
3 bei Verlegung auf Putz .................. . 36,40
4 bei Unterbringung im vorhandenen Leernetz 26,20
von mehr als 10 bis zu 30 Doppeladern
5 bei Verlegung auf Putz .................. . 66,90
6 bei Unterbringung im vorhandenen Leernetz 54,30
von meru als 30 bis zu 60 Doppeladern
7 bei Verlegung auf Putz .................. . 111,60
8 bei Unterbringung im vorhandenen Leernetz 96,-
von mehr als 60 bis zu 100 Doppeladern
9 bei Verlegung auf Putz .................. . 195,-
10 bei Unterbringung im vorhandenen Leernetz 176,50
für je 5 Meter Länge eines Installationsdrahtes bei
Verlegung auf Putz oder Unterbringung im vor-
handenen Leernetz
Nr. 13,1 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. November 1976 3163
----,,-------------·-····-··~··--------------------------------------,
Gebühr
Nr. Gegenstand
DM
11 1adrig 5,35
12 2adrig 6,45
13 3adrig 7,55
14 4adrig 8,70
Zu Nr. 1 bis 10
Die q_ebühren gelten nicht für das Herstellen
und Andern von Leitungsstrecken, die über
Freileitungslinien geführt werden oder für die
l•:rd- oder Röhrenkabel benutzt werden. Für
solche Leitungsstrecken werden Gebühren nach
Abschnitt 3 erhoben.
Zu Nr. 1 bis 14
1. Maßgebend für die Gebührenberechnung ist
die Anzah I der tatsächlich verlegten oder unter-
gebrachten Doppeladern bzw. Adern und nicht
die Anzahl der beschalteten.
2. Der Cebi.ihrenberechnung wird die wirkliche
Leitungslänge zugrunde gelegt; angefangene
oder überschießende Längen werden als volle
Längeneinheit (5 m) berechnet.
3. Für die Unterhaltung der im Leitungsnetz
der Nebenstellenanlage g~führten Leitungen
werden von Fall zu Fall Anderungsgebühren
nach Abschnitt 3 erhoben.
3Hi4 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976 1 Teil I
Anlage 2:
(zu Artikel 3 ~r. 4
der B. lfodVFO \'Om 11. November 1976) 1
Posteigene TeÜnehmereigene Anlage
Anlage
J\r . Ccgcnstand Monatliche Monatliche Einmalige
Gebühr Gebühr Gebühr
DM DM DM
---- ··-·-······-·"--"'"···-------·---------"---l·------1!------1------1 3
3. Gebührenbeträge für Einrichtungen,
die aus der Ergänzungsausstattung
in die Regelausstattung über-
nommen wurden
Hinweise
1. Die Gebührenbeträge in den Spalten 3 und 4 die-•
nen unter Berüdsichtigung des Einrichtungszeit-
raumes und des Vomlrnnclertsatzes nach 1 Nr . 1
und 2 ausschließlich der Rückrechnung von nicht
beantragten Einrichtungen der Ergänzungsaus-
stattung entsprechend der Vorschrift zu 1 Nr. 1
und 2.
2. Die Bctriige der einmaligen Gebühren in Spalte 5
werden angesetzt, wenn teilnehmereigene Anla-
gen, die vor dem L Juli 1972 hergestellt wurden,
nach diesem Zeitpunkt um die in diesem Abschnitt
aufgcfi.'lhrten Einrichtungen der Ergänzungsaus-
stattung erweitert werden. Dies gilt sinngemäß
auch fü.r Anlagen, die nach dem 1. Juli 1972 herge-
stellt worden sind, deren Herstellung jedoch vor
dem genannten Zeitpunkt beantragt und von der
Deutschen Bundespost hestätigt worden ist,
3.1. Reihenanlagen
Sichtbare Anzeige für die Übernahme eines
Amtsgesprächs
je Reihennebenstelle für jede Amtsleitung ....... . 0,60 0,20 26,80
3.2. Kleine W-Anlagen
1 Einmalige selbsttätige Rufweiterschaltung in der
Amtsleitung ................................. . 1,45 0,50 68,10
Nr. 1 gilt nur, wenn die kleine W-Anlage vor
qem 1. August 1962 beantragt und der Antrag
vor diesem Zeitpunkt von der Deutschen
Bundespost bestätigt worden ist,
3.3. Mittlere W-Anlagen
1 Aufschaltcn über Innenverbindungen
je Innenverbindungssatz ..... , ......... , ..... . uo 0,45 60,20
2 Selbsttä.tige Amt.srnfweherscbaltun.g zu einer
Nebenstelle
je Amtsleitung ..... , ........................ . 3,45 1,15 160,60
3 Kettengespi-äc:hsschaltung bei der Abfragestelle
je Amtsleitung .. , .................. ; ........ . l,45 0,50 68,10
Nr. 134 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. November 1976 3165
Posteigene Teilnehmereigene Anlage
Anlage
Nr. Gegenstand Monatliche Monatliche Einmalige
Gebühr Gebühr Gebühr
DM DM DM
1 2 3 4 5
4 Sammelnachtschaltung (Nachtabfragestelle mit
Vermittlung)
je Amtsleitung ............................... 1,30 0,45 60,20
5 Wiederanruf bei der Abfragestelle
je Amtsleitung ............................ , .. 1,45 0,50 68,10
3.4. Große W-Anlagen der Baustufe III W
1 Kettengesprächsschaltung bei der Abfragestelle
je Amtsleitung ............................... 1,45 0,50 68,10
2 Sammelnachtschaltung (Nachtabfragestelle mit
Vermittlung)
je Amtsleitung ............................... 1,30 0,45 60,20
3 Wiederanruf bei der Abfragestelle in Amtsverbin-
dungen
je Amtsleitung ............................ , .• 1,45 0,50 68,10
4 Impulszahlengeber ........................... 71,80 23,90 3 340,-
3l66 Jahrgang 1976, Teil I
Anlage 3
(zu Artikel 3 Nr . .5
der 8. ÄndVFO vom 11. November 1976)
Monatliche Gebühr
Nr. Gegenstand Posteigene Teilnehmereigene
Anlage Anlage
DM DM
2 3 4
4. Grundbeträge für die Berechnung
der Gebühren nach Abschnitt 2
4.1. Vermittlungseinrichtungen
von Nebenstellenanlagen und
Reihenanlagen
4.1.t. Regelausstattung
4.1.1.t. Handbediente Vermittlungs-
einrichtungen
Klappenschränke
1 für jedes belegte Anschlußorgan für Amtsleitungen .. 4,80
2 für jedes belegte .Anschlußorgan für Nebenstellen ... 2,50
Rückstellklappenschränke
3 feste Gebühr für jeden Rückstellklappenschrank
großer Form ................................. . 16,40 5,50
4 für jedes belegte Anschlußorgan für Amtsleitungen .. 4,80 1,60
5 für jedes belegte Anschlußorgan für Nebenstellen ... 2,50 0,80
Glühlampenschränke (ältere Ausführung)
zu 2 bis 5 Anschlußorganen für Amtsleitungen und
1.0 bis 50 Anschlußorganen für Nebenstellen
6 für einen Schrank mit 2 Anschlußorganen für Amts-
leitungen, 10 Anschlußorganen für Nebenstellen
und 3 Schnursätzen ......................... . 159,90 53,30
7 für 10 weitere Anschl.ußorgane für Nebenstellen. 7,95 2,65
8 für einen weiteren Schnursatz ................. . 7,95 2,65
9 für einen Schrank mit3Anschlußorganenfür Amts-
leitungen, 30 Anschlußorganen für Nebenstellen
und 5 Schnursätzen (nicht erweiterungsfähig) .... 219,10 73,-
Zu Nr. 6 bis 9
Nr. 6 bis 9 gelten nur, wenn die Einrichtungen
vor dem 1. Juni 1950 beantragt worden sind
und der Antrag vor diesem Zeitpunkt von der
Deutschen Bundespost bestätigt worden ist.
4.1.1.2. Reihenanlagen
Reihenanlagen einfacher Art mit gewöhnlichem
Sprechapparat und Vorsatzkasten zu 1 Amtslei-
tung und bis zu 5 Nebenstellen
1 Reihenhauptstelle ........................... . 25,50 8,50
2 Reihennebenstelle (amtsbcrechtigt oder nichtamts-
berechtigt) , ............................... . 3,90 1,30
Zu Nr.1 und 2
Die Vorschdft zu 4.LLl Nr. 6 bis 9 gilt sinn-
gcrnäß.
Nr. 134 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. November 1976 3167
Monatliche Gebühr
Nr. Gegenstand Posteigene Teilnehmereigene
Anlage Anlage
DM DM
3
Vermittlungseinrichtungen
für Außennebenstellen
(nicht erweiterungsfähig)
Hand bediente Vermittlungseinrichtung
3 zu 1 Amtsleitung und 1 Außennebenstelle ...... . 13,30 4,40
4 zu 1 Amtsleitung und 2 Außennebenstellen .... . 19,60 6,55
5 zu 2 Amtsleitungen und 2 Außennebenstellen .. . 26,80 8,90
6 zu 3 Amtsleitungen und 2 Außennebenstellen .. . 32,10 10,70
7 zu 3 Amtsleitungen und 3 Außennebenstellen .. . 32,90 11,-
8 zu 4 Amtsleitungen und 2 Außennebenstellen .. . 40,20 13,40
9 zu 4 Amtsleitungen und 5 Außennebenstellen .. . 49,- 16,30
Selbsttätige Vermittlungseinrichtung
10 zu 1 Amtsleitung und 1 Außennebenstelle ...... . 22,50 7,50
H zu 2 Amtsleitungen und 2 Außennebenstellen .. . 40,30 13,40
12 zu 3 Amtsleitungen und 3 Außennebenstellen .. . 42,50 14,20
Zu Nr. 10 und 11
Nr. 10 und 11 gelten nur, wenn die Einrich-
tungen vor dem 1. Juni 1966 beantragt worden
sind und der Antrag vor diesem Zeitpunkt von
der Deutschen Bundespost bestätigt worden ist.
4.1.1.3. Kleine W-Anlagen
Baustufe I C 1 - Unteranlage
1 1 Anschlußorgan für Nebenanschlußleitungen zur
Hauptanlage .... , ....................... .
1
104,- 34,60
9 Anschlußorgane für Zweitnebenstellen ..... .
1 Innenverbindungssatz .................... .
4.1.1.4. Mittlere W-Anlagen mit Amtswahl
Erweiterungsfähige Vermittlungseinrichtung
Baustufe II B
t
1!~:::::::::::: :: ~:~~e::~!en_ .::::::::: } 190,40 63,40
2 Innenverbindungssätze ................... .
2 für ein 3. Anschlußorgan für Amtsleitungen ... . 14,90 5,-
3 für einen 3. Innenverbindungssatz ............ . 11,30 3,75
3168 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I
Monatliche Gebühr
Nr. Gegenstand Posteigene Teilnehmereigene
Anlage Anlage
DM DM
---1----------------------1----------1---------1 8 4
Baustufe II C
4 2 Anschlußorgane für Amtsleitungen
25 Anschlußorgane für Nebenstellen .......... .
3 Innenverbindungssätze .................. .
} 220,30 73,40
5 für ein 3. Anschlußorgan für Amtsleitungen ... . 14,90 5,-
Baustufe II B -'" Unteranlage
l
6 2 Anschlußorgane für Nebenanschlußleitungen
zur Hauptanlage ......................... .
190,40 63,40
15 Anschlußorgane für Zwcit:nehenstellen ..... .
2 Innenverbindungssätze ................... .
7 für ein 3. Anschlußorgan für Nebenanschlußlei-
tungen zur Jfauptan]age .................... . 19,40 6,45
8 für einen 3. Innenverbindungssatz ............ . 11,30 3,75
4.1.1.5. Große W-Anlagen mit Amtswahl
Vermittlungseinrichtung mit Abfragestelle und
Stromversorgungsanlage
Baustufe III A
5 bis 20 Anschlußorgane für Amtsleitungen
50 bis 200 Anschlußorgane für Nebenstellen
5 bis 20 Innenverbindungssätze
1 Feste Gebühr 446,90 104,-
Zuschlag im festen Gebühr bei einem Ausbau
von mehr als 10 Anschlußorganen für Amtslei-
tungen oder mehr als 100 Anschlußorganen für
Nebenstellen
2 bei mehr als 10 Anschlußorganen für Amts-
lejtungen . . . . . . . . . . . . . . . . ............. . 149,- 34,60
3 bd mehr als 100 Anschlußorganen fü:r Neben-
stellen ........ , ......................... . 223,40 52,-
4 für jedes Anschlußorgan für Amtsleitungen ... . 37,20 8,65
5 für je 10 Anschlußorgane für Nebenstellen ..... . 14,90 3,45
6 für jeden Innenverbindungssatz 22,30 5,20
Baustufe III B
11 bis 100 Anschlußorgane für Amtsleitungen
110 bis 1000 Anschlußorgane für Nebenstellen
10 bis 100 Innenverbindungssätze
7 feste Gebühr ............................. . 396,10 92,20
8 für jedes Anschlußorgan für Amtsleitungen .. . 74,30 17,30
9 für je 10 Anschlußorgane für Nebenstellen ... . 22,10 5,15
10 j für jeden Innenverbindungssatz ............ . 46,70 10,90
f'\Jr. LM Tdg der Ausgabe: Bonn, den 16. November 1976 3169
--...,....------•-·-·~--------------------------------, Monatliche Gebühr
:Nr. Gegenstand Posteigene Teilnehmereigene
Anlage Anlage
DM DM
2 3 4
Baustufe III S
11 Organgebühr für jedes weitere Anschlußorgan
für Amtsleitungen in Anlagen ohne Amtswahl 40,-
4.1.2. Ergänzungsausstattung
4.1.2.1. E1'gänzungsausstattung für handbediente
Vermittlungseinrichtungen
Eintretezeichen bei der Hauptstelle oder Schal-
tung für Rückfrage bei der Hauptstelle ....... . 1,55
2 Weiterer Schnursatz für Rückstellklappen-
schrät1ke ...................................• 7,- 2,35
3 Einrichtung zur Anschaltung von vorgeschal-
teten Reihenapparaten
je Amtsleitung ...... , ................. , .... . 0,85 0,30
4.1.2.2. Ergänzungsausstattung für Reihen-
anlagen
1 Besondere und verschließbare Mithöreinrichtung }
Gebühren nach 2.2.3 Nr. 1 und 2
2 Besonderer Anrufbeikasten mit sichtbarem Zeichen
Zweite Vermittlungseinrichtung für Außenneben-
stellen
Handbediente Vermittlungseinrichtung
3 zu 1 Amtsleitung und 1 Außennebenstelle 13,30 4,40
4 zu 1 Amtsleitung und 2 Außennebenstellen ..• 19,60 6,55
5 zu 2 Amtsleitungen und 2 Außennebenstellen .. 26,80 8,90
6 zu 3 Amtsleitungen und 2 Außennebenstellen .. 32,10 10,70
7 zu 3 Amtsleitungen und 3 Außennebenstellen .. 32,90 11,-
8 zu 4 Amtsleitungen und 2 Außennebenstellen .. 40,20 13,40
9 zu 4 Amtsleitungen und 5 Außennebenstellen .. 49,- 16,30
Selbsttätige Vermittlungseinrichtung
10 zu 1 Amtsleitung und 1 Außennebenstelle 22,50 7,50
11 zu 2 Amtsleitungen und 2 Außennebenstellen .. 40,30 13,40
12 zu 3 Amtsleitungen und 3 Außennebenstellen .• 42,50 14,20
4.1.2.3. Ergänzungsausstattung für kleine
W-Anlagen
1 Einmalige selbsttätige Rufweiterschaltung in
einer Nebenanschlußleitung .................... . 10,90 3,65
2 Schaltung für einen Zweieranschluß bei außen-
liegenden Nebenstellen (gilt nicht für W-Unter-
anlagen) ..................................... . 18,40 6,15
3170 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I
Monatliche Gebühr
Nr. Gegenstand Posteigene Teilnehmereigene
Anlage Anlage
DM DM
---1----------------------1--------------1---------1 4
4.1.2.4. Ergänzungsausstattung für mittlere und
große W-Anlagen mit Amtswahl und für
W-Anlagen ohne Amtswahl
Weitere Meldeleitung
1 ohne Weitervermittlung 4>95 1,65
2 mit Weitervermittlung ...................... . 7,35 2,45
Zu Nr.1 und 2
Die Vorschrift zu 4.1.1.2 Nr. 10 und 11 gilt
sinngemäß.
3 Einrichtung zum Anschließen von ZB- oder
OB-Nebenstellen ohne Weitervermittlung ...... .
4 Einrichtung für Nachtabfragestelle ohne Ver-
mittlung .................................... . Gebühren nach 2.2.3 Nr. 1 und 2
5 Einrichtung für Ansage bei Durchwahlverbin-
dungen ..................................... .
4.1.2.5. Allgemein verwendbare Ergänzungs-
ausstattung
1
2
Ticker ...................................... .
Sperreinrichtung für bestimmte Verbindungen . . .
Die Vorschrift zu 4.1.1.2 Nr. 10 und 11 gilt
sinngemäß.
l 2,40 0,80
Gebühren nach 2.2.3 Nr. 1 und 2
3 Vorratseinrichtung und Ersatzteile für die Ver-
mittlungseinrichtung ........................ .
4 Anzeigevorrichtung für das Ausbleiben des Netz-
stromes bei Puffergeräten bis 3 A Ladestrom ... . 3,50 1,15
5 Mithöraufforderung für N ebenstelten ......... .
6 Anrufzähler .......... ·....................... .
7 Einrichtung zum Mithören in Sprechwegen der Gebühren nach 2.2.3 Nr. 1 und 2
Nebenstellenanlage durch bestimmte Nebenstellen
8 Anrufwiederholer ........................... .
4.2. Sprechapparate besonderer Art und
Zusatzeinrichtungen
4.2.1. Sprechapparate besonderer Art
Hinweis
Die monatlichen Grundbeträge enthalten nicht den
Zuschlag für eine amtsberechtigte Nebenstelle nach
Abschnitt 2.14.1 Nr. 1 der FGV.
Doppelapparat
als Nebenstelle (mit Trockenelement)
1 ohne Batteriekästchen ..................... . 5,65 1,90
2 mit Batteriekästchen ......................• 5,65 1,90
Nr. rH Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. November 1976 3171
Monatliche Gebühr
Nr. Gegenstand Posteigene Teilnehmereigene
Anlage Anlage
DM DM
3 4
3 Mithörapparat zu 11 bis 15 Mithörleitungen .....• 18,50 6,20
Die Vorschrift zu 4.1.1.1 Nr. 6 bis 9 gilt sinn-
gemäß.
Vorgeschalteter Reihenapparat
4 NRv 1/5 (Reihennebenstelle 1/5) ............. . 8,95 3,-
5 NRv 2/5 (Reihennebenstelle 2/5) ...........•.• 9,45 3,15
6 NRv 2/10 (Reihennebenstelle 2/10) ........... . 11,50 3,85
7 NRv 3/10 (Reihennebenstelle 3/10) ........... . 14,30 4,75
8 NRv 4/10 (Reihennebenstelle 4/10) ........... . 17,- 5,65
9 NRv 4/15 (Reihennebenstelle 4/15) ........... . 17,- 5,65
10 NRv 5/5 (Reihennebenstelle 5/5) ............. . 17,- 5,65
4.2.2. Zusatzeinrichtungen
1 Zweiter Hörer mit Stiel oder in Dosenform 0,55 0,20
Kopfhörer
2 mit 1 Hörvorrichtung .....................••. 0,65 0,20
3 mit 2 Hörvorrichtungen .....................• 0,95 0,35
4 Brustmikrofon .............................. . 1,95 0,65
5 Sternschauzeichen oder Lampe ............... . 0,40 0,10
6 Sternschauzeichen oder Lampe, eingebaut in ein
Kästchen ..................................... . 0,70 0,35
7 Fallscheibe ................................. . 0,80 0,30
8 Lose Nummernscheibe mit Fuß ............. . 1,10 0,40
9 Besonderer Kurbelinduktor .................. . 1,65 0,55
10 Kassiervorrichtung für Nebenstellen ... ; ..... . 3,35 1,10
11 Lose Flacker- oder Erdtaste oder Schalter ohne
oder mit Dämpfungsglied für lautstarke Hörkapsel 0,35 0,10
Dehnbare Leitungsschnur für Handapparate
12 in Regellänge .............................. . 0,40 0,10
länger als Regellänge
13 bis 1 m ................................. . 0,50 0,10
14 in Längen zu 1,50 m ...................... . 0,75 0,15
15 in Längen zu 2 m ........................ . 0,85 0,20
16 Gebührenanzeiger ohne Rückstellung bei Anschluß
an die Sprechstelle einer posteigenen oder teilnehmer-
eigenen Nebenstellenanlage ....................• 5,- 1,65
Die Gebühr für die Übermittlung der Zähl-
impulse wird nach Abschnitt 1. 1. 1 Nr. 20 der
FG V, für die Maßnahmen bei der Hauptstelle
nach Abschnitt 2. 7 Nr. 16 der FGV berechnet.
3172 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I
Bekanntmachung
über Enteignungen für Zwecke der Deutschen Bundesbahn
Vom 8. November 1976
Die Bundesregierung hat mit Wirkung vom
29. Oktober 1976 folgenden Beschluß gefaßt:
Nach § 37 Satz 2 des Bundesbahngesetzes vom
13. Dezember 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 955) wird
für die Bauvorhaben der Deutschen Bundesbahn
,,Zweigleisiger Ausbau des Streckenabschnitts Esch-
born-Niederhöchststadt der S-Bahn Rhein-Main
sowie Errichtung eines-Haltepunktes Eschborn Süd
an der Strecke Frankfurt= Rödelheim-Kronberg"
die Enteignung für zulässig erklärt.
Bonn, den 8. N oyember 1976
Der Bundesminister für Verkehr
In Vertretung
Ruhnau
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz
Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn
Im Bundesr1cselzhlatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht.
Im Bundes1iesetzblalt Teil IT werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und
Bek,rnnl.machunqcn sowie Zolllmifvermdnunqen veröffentlicht.
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