3033
Bundesgesetzblatt
Teil I Z 1997 A
1976 Ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 1976 N r.129
Tag In h a 1 t Seite
25. 10. 76 Verordnung über Gebühren des Bundessortenamts (BSA-GebV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3033
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 55 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3042
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3043
Verordnung
über Gebühren des Bundessortenamts
(BSA-GebV)
Vom 25. Oktober 1976
Auf Grund des § 2 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 und
des § 3 Abs. 3 Satz 3 des Gesetzes über die Er-
hebung von Kosten beim Bundessortenamt vom
1. Oktober 1976 (Bundesgesetzbl. I S. 2873) in Ver-
bindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungs-
kostengesetzes wird im Einvernehmen mit dem Bun-
desminister der Finanzen verordnet:
§ 1
Die Gebühren des Bundessortenamts bestimmen
sich nach dem Gebührenverzeichnis in der Anlage.
§ 2
Soweit für eine Sorte eine Jahresgebühr nach den
Gebührennummern 110 011 bis 110 165 der Anlage
zu entrichten ist, wird daneben.eine Uberwachungs-
gebühr nach den Gebührennummern 210 011 bis
210 175 der Anlage nicht erhoben.
§ 3
Diese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Uber-
leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
blatt I S. 1) in Verbindung mit § 10 des Gesetzes
über die Erhebung von Kosten beim Bundessorten-
amt auch im Land Berlin.
§ 4
Diese Verordnung tritt am 1. November 1976 in
Kraft.
Bonn, den 25. Oktober 1976
Der Bundesminister
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
J. Ertl
3034 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I
Anlage
Gebührenverzeichnis
Ccbühren- Bezogene Gebühr
nummer Gebührentatbestand Vorschrift DM
Sortenschutzgesetz
100 000 Verfahren zur Erteilung des Sortenschutzes
101 000 Anmeldung einer Sorte einschließlich Entscheidung über § 32
die Erteilung des Sortenschutz~s oder die Zurückweisung § 39
der Anmeldung
HH JO0 bei Arten, die unter das Gesetz über forstliches Saat- und
Pflanzgut fallen, und bei Weide 50
101 200 hei crnderen Arten 500
I 02 000 Prüfung einer Sorte auf Neuheit, Homogenität und Be- § 36
ständigkeit
] 02] 00 durch eigene, mit Anbau verbundene Prüfung oder bei
Durchführung des Anbaus und der weiter erforderlichen
Untersuchungen durch eine andere Stelle je Prüfungsjahr
oder Vegetationsablauf
102 101 bei Arten, die unter das Gesetz über forstliches Saat- und
Pflanzgut fallen, und bei Weide 40
102 102 bei Getreidearten, die unter das Saatgutverkehrsgesetz fal-
len, außer Durumweizen (Hartweizen) und Spelz; bei Run-
kelrübe, Zuckerrübe; Kartoffel 700
]02 103 bei Chrysantheme, Nelke, Freesie, Rose 550
l 02 104 bei anderen Arten 400
102 110 bei Ubernahme vollständiger früherer eigener Prüfungs-
ergebnisse einmalig
102111 bei Arten, die unter das Gesetz über forstliches Saat- und
Pflanzgut fallen, und bei Weide 10
102 112 bei anderen ArtPn 100
102 120 bei Ubernahme vollständiger Anbauprüfungs- und Unter-
suchungsergebnisse einer anderen Stelle, wenn dieser Stelle
einmalig Kosten zu erstatten sind, einmalig
l 02 121 bei Arten, die unter das Gesetz über forstliches Saat- und
Pflanzgut fallen, und bei Weide 40
102 122 bei anderen Arten 400
102 130 bei Ubernahme vollständiger Anbauprüfungs- und Unter-
suchungsergebnisse einer anderen Stelle, wenn dieser Stelle
keine Kosten zu erstatten sind, einmalig
102 131 bei Arten, die unter das Gesetz über forstliches Saat- und
Pflanzgut fallen, und bei Weide 20
102 132 bei anderen Arten 200
Nr. 129 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. Oktober 1976 3035
Gebühren-
Gebührentatbestand
Bezogene Gebühr
nummer Vorsduift DM
1 2 3 4
110 000 Jahresgebühr § 19
Arten- Arten- Arten- Arten- Arten-
Schutzjahr gruppe 1 gruppe 2 gruppe 3 gruppe 4 gruppe 5
DM DM DM DM DM
110 011
bis 110015 1. 100 100 100 15 100
110 021
bis 110 025 2. 200 100 100 15 100
110 031
bis 110 035 3. 300 200 100 15 100
110 041
bis 110 045 4. 400 200 200 15 200
110 051
bis 110055 5. 500 300 200 15 200
110 061
bis 110 065 6. 700 300 200 15 200
110 071
bis 110 075 7. 900 400 300 15 300
110 081
bis 110 085 8. 1100 500 300 15 300
110 091
bis 110 095 9. 1 300 600 400 15 300
110 101
bis 110 105 10. 1 500 700 400 15 400
110111
bis 110 115 11. 1 500 900 500 30 400
110121
bis 110 125 12. 1 500 1100 500 30 400
110131
bis 110 135 13. 1 500 1 200 600 30 500
110 141
bis 110 145 14. 1500 1 200 600 30 500
110 151
bis 110 155 15. 1500 1200 800 30 500
110161
bis 110 165 16. und
folgende je 1500 1200 800 30 600
Die letzte Ziffer der Gebührennummer bei den Gebührennummern 110 011 bis 110 165 ist die Nummer
der Artengruppe.
3036 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I
Arten der Artengruppe 1 Futterkohl, Kohlrübe; Chrysantheme, Nelke, Free-
sie, Rose
Getreidearten, die unter das Saatgutverkehrsgesetz
fallen, außer Durumweizen (Hartweizen) und Spelz; Arten der Artengruppe 3
Runkelrübe, Zuckerrübe; Kartoffel Salat, Tomate, Prunkbohne, Buschbohne, Stangen-
bohne, Gemüseerbse, Dicke Bohne (Puffbohne); Ela-
Arten der Artengruppe 2 tior-Begonie, Korallenranke, Poinsettie (Weihnachts-
stern), Rhododendron, Azalee, Usambaraveilchen
Durumweizen (Hartweizen), Spelz; Gräser und
landwirtschaftliche Leguminosen, die unter das Saat- Arten der Artengruppe 4
gutverkehrsgesetz fallen, außer Hundsstraußgras, Arten, die unter das Gesetz über forstliches Saat-
Weißem Straußgras, Flechtstraußgras, Rotem Strauß- und Pflanzgut fallen, und Weide
gras, Glatthafer, Goldhafer, Hornschotenklee, Gelb- Arten der Artengruppe 5
klee (Hopfenklee), Inkarnatklee, Pannonischer andere im Artenverzeichnis zum Sortenschutzgesetz
Wicke und Zottelwicke; 01- und Faserpflanzen; aufgeführte Arten
Gebühren- Bezogene Gebühr
Gebührentatbestand
nummer Vorschrift DM
1 2 3 4
120 000 Sonstige Verfahren
121 000 Löschung der Sortenbezeichnung und Eintragung einer an- § 11
deren Sortenbezeichnung
121 100 ohne Festsetzung einer vorläufigen Sortenbezeichnung 200
121 200 einschließlich Eintragung einer vorläufigen Sortenbezeich-
nung
121 210 bei von Amts wegen festgesetzter vorläufiger Sortenbe-
zeichnung 400
121 220 bei auf Antrag festgesetzter vorläufiger Sortenbezeichnung 300
122 000 Festsetzung oder erneute Festsetzung der Vergütungen, § 21 Abs. 7
Bedingungen oder Beschränkungen bei der Jedermanns-
erlaubnis
122 100 bei Arten, die unter das Gesetz über forstliches Saat- und
Pflanzgut fallen, und bei Weide 60
122 200 bei anderen Arten 600
123 000 Erlaß einer einstweiligen Anordnung bei der Jedermanns- § 41 Abs. 1 Nr. 1
erlaubnis
123 100 bei Arten, die unter das Gesetz über forstliches Saat- und
Pflanzgut fallen, und bei Weide 30
123 200 bei anderen Arten 300
124 000 Erteilung der Zwangserlaubnis § 22 600
125 000 Erlaß einer einstweiligen Anordnung bei der Zwangs- § 41 Abs. 1 Nr. 2
erlaubnis 300
126 000 Eintragungen oder Löschungen des Inhabers eines aus- § 30 Abs. 2 Satz 1
schließlichen Nutzungsrechts oder bei Änderungen in der
Person eines Eingetragenen auf Nachweis je Sorte 150
127 000 Beendigung des Sortenschutzes § 20
127 100 nach Verzichterklärung § 20 Abs. 1 50
127 200 nach Antrag auf Nichtigkeitserklärung § 20 Abs. 2 200
127 300 durch Aufhebung § 20 Abs. 3, 4 300
Nr. 129 Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. Oktober 1976 303'7
Gebühren- Bezogene Gebühr
Gebühren! atbestand
nummer Vorschrift DM
1 2 3 4
128 000 Einspruch gegen Entscheidungen der Prüfabteilungen § 25 Ab-s. 3
128 100 bei Zurückweisung der Anmeldung einer Sorte zum Sorten-
schutz 1 000
128 200 in anderen Fällen 600
129 000 \,Viderspruch gegen Kostenentscheidungen § 25 Abs. 4 200
Saatgutverkehrsgesetz
200 000 Verfahren zur Eintragung einer Sorte in die Sortenliste
201 000 Anmeldung einer Sorte einschließlich Entscheidung über § 55 Abs. 1
die Eintragung der Sorte oder die Zurückweisung der An- § 59 Abs.1,2
meldung
201 100 bei Getreide außf~r Durumweizen (Hartweizen) und Spelz;
bei Runkelrübe, Zuckerrübe; Kartoffel 300
201 200 bei Gemüse 150
201 300 bei anderen Arten 300
202 000 Registerprüfunu § 57 Abs. 1, 2
202 100 durch eigene, mit Anbau verbundene Prüfung oder bei
Durchführung des Anbaus und der weiter erforderlichen
Untersuchungen durch eine andere Stelle je Prüfungsjahr
oder Vegetationsablauf
202 101 bei Getreide außer Durumweizen (Hartweizen) und Spelz;
bei Runkelrübe, Zuckerrübe; Kartoffel 700
202 102 bei Gemüse~ 400
202 103 bei anderen Arten 400
202 110 bei Ubernahme vollständiger früherer eigener Register-
prüfungsergebnisse einmalig 100
202 120 bei Ubcrnahme vollständiger Registerprüfungsergebnisse
einer anderen Stelle, wenn dieser Stelle einmalig Kosten zu
erstatten sind, einmalig 400
202 130 bei Ubernahme vollständiger Registerprüfungsergebnisse
einer anderen Stelle, wenn dieser Stelle keine Kosten zu
erstatten sind, einmalig 200
203 000 Prüfung einer Sorte auf den landeskulturellen Wert (Wert- § 57 Abs. 1, 2
prüfung) je Prüfungsjahr oder Vegetationsablauf sowie ge-
gebenenfalls je Anbauweise oder Nutzungsrichtung
203 100 bei Getreide außer Durumweizen (Hartweizen) und Spelz;
bei Runkelrübe, Zuckerrübe; Kartoffel 1 200
203 200 bei Straußgras, Glatthafer, Goldhafer, Hornschotenklee,
Gelbklee (Fiopfenklee), Inkarnatklee, Pannonischer Wicke,
Zottelw icke 600
203 300 bei anderen Arten 800
3038 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I
Gebühren- Bezogene Gebühr
nummer Gebührentatbestand DM
Vorschrift
l 2 3 4
204 000 Feststellung der physiologischen Merkmale, insbesondere § 38 Abs. 2 Satz 2
der Anbaueigenschaften und des Verwendungszwecks bei § 57 Abs. 1, 2
Reben, gegebenenfalls je Anbauweise oder Nutzungsrich-
tung
204 100 durch eigene, mit gesondertem Anbau verbundene Prüfung
je Prüfungsjahr 500
204 200 durch eigene Prüfung unter Heranziehung des Anbaus für
die Registerprüfung, für die Gebühren nach Gebührennum-
mer 202 103 entrichtet werden, einmalig 900
204 300 bei Ubernahme von Ergebnissen anderer amtlicher oder
unter amtlicher Uberwachung vorgenommener Prüfungen
einmalig 400
210 000 Uberwachung einer Sorte § 68
Arten- Arten- Arten- Arten- Arten-
Jahr der gruppe 4 gruppe 5
gruppe 1 gruppe 2 gruppe 3
Eintragung
DM DM DM DM DM
210 011
bis 210 015 1. 100 100 100 50 50
210 021
bis 210 025 2. 200 100 100 50 50
210 031
bis 210 035 3. 300 200 100 50 50
210 041
bis 210 045 4. 400 200 200 50 50
210 051
bis 210 055 5. 500 300 200 75 75
210 061
bis 210 065 6. 700 300 200 75 75
210 071
bis 210 075 7. 900 400 300 75 75
210 081
bis 210 085 8. 1 000 500 300 75 75
210 091
bis 210 095 9. 1 000 600 300 100 100
210 101
bis 210 105 10. 1 000 700 400 100 100
210111
bis 210 115 11. 1 000 900 400 100 100
210 121
bis 210 125 12. 1 000 900 400 100 100
210 131
bis 210 135 13. 1 000 900 500 150 150
210 141
bis 210 145 14. 1 000 900 500 150 150
210 151
bis 210 155 15. 1 000 900 500 200 150
210 161
bis 210 165 16. 1 000 900 500 200 150
210 171
bis210175 17. und
folgende je 1 000 900 500 250 200
Die letzte Ziffer der Gebührennummer bei den Gebührennummern 210 011 bis 210 175 ist die Nummer
der Artengruppe.
Nr. 129 --- Tdg der Ausgabe: Bonn, den 29. Oktober 1976 3039
Arten der Arlcngruppe 1 Arten der Artengruppe 3
Cetrcidearten außer Durumweizen (Hartweizen) und Hundsstraußgras, Weißes Straußgras, Flechtstrauß-
Spelz; Runkelrübe, Zuckerrübe; Kartoffel gras, Rotes Straußgras, Glatthafer, Goldhafer, Horn-
schotenklee, Gelbklee (Hopfenklee), Inkarnatklee,
Arten der Artengruppe 2 Pannonische Wicke, Zottelwicke; Rebe
Durumweizen (Hartweizen), Spelz; Gräser und land- Arten der Artengruppe 4
wirtschaftliche Leguminosen außer Hundsstrauß- Salat, Tomate, Prunkbohne, Buschbohne, Stangen-
gras, Weißem Straußgras, Flechtstraußgras, Rotem bohne, Gemüseerbse, Dicke Bohne (Puffbohne)
Straußgras, Glatthafer, Goldhafer, Hornschotenklee, Arten der Artengruppe 5
Gelbklee (Hopfenklee), Inkarnatklee, Pannonischer andere im Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrs-
Wicke und Zottelwicke gesetz aufgeführte Arten
Gebühren- Bezogene Gebühr
nummer Gebührentatbestand DM
Vorschrift
1 2 3 4
220 000 Verfahren zur Verlängerung der Eintragung einer Sorte in
der Sortenliste
221 000 Antrag auf Verlängerung einschließlich Entscheidung über § 46 Abs. 2
den Antrag
221 100 bei Getreide außer Durumweizen (Hartweizen) und Spelz;
bei Runkelrübe, Zuckerrübe; Kartoffel 300
221 200 bei Gemüse 150
221 300 bei anderen Arten 300
222 000 Prüfung auf Anbau- und Marktbedeutung einer Sorte je § 57 Abs. 3
Prüfungsjahr oder Vegetationsablauf
222 100 bei Getreide außer Durumweizen (Hartweizen) und Spelz;
bei Runkelrübe, Zuckerrübe; Kartoffel 1 200
222 200 bei Straußgras, Glatthafer, Goldhafer, Hornschotenklee,
Gelbklee (Hopfenklee), Inkarnatklee, Pannonischer Wicke,
Zottelwicke; Gemüse 600
222 300 bei anderen Arten 800
230 000 Verfahren zur Eintragung eines weiteren Erhaltungszüch-
ters für eine Sorte
231 000 Anmeldung eines weiteren Erhaltungszüchters einschließ-
lich Entscheidung über den Antrag § 63 Abs. 1
231 100 bei Getreide außer Durumweizen (Hartweizen) und Spelz;
bei Runkelrübe, Zuckerrübe; Kartoffel 300
231 200 bei Gemüse 150
231 300 bei anderen Arten 300
232 000 Prüfung einer weiteren Erhaltungszüchtung einer Sorte auf
Ubereinstimmung mit den festgelegten Merkmalen der
Sorte je Prüfungsjahr oder Vegetationsablauf
232 100 bei Getreide außer Durumweizen (Hartweizen) und Spelz;
bei Runkelrübe, Zuckerrübe; Kartoffel 700
232 200 bei Gemüse 400
232 300 bei anderen Arten 400
3040 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil 1
Gebühren- Bezogene Gebühr
Gebührentatbestand
nummer Vorschrift DM
l 2 /
3 4
240 000 Uberwachung einer weiteren Erhaltungszüchtung § 68
Es gelten die Gebühren wie unter Gebührennummer 210 000,
jedoch tritt bei den einzelnen Gebührennummern an die
Stelle der Ziffernfolge 210 ... jeweils die Ziffernfolge 240 ...
250 000 Veriahren bei Eintragungen in das Sortenverzeichnis
251 000 Anmeldung einer Sorte einschließlich Entscheidung über § 70 Abs. 2
die Eintragung der Sorte in das Sortenverzeichnis oder § 71 Abs. 1 Satz 2
Zurückweisung der Anmeldung § 59 Abs. 1 Satz 1,
Abs.2 50
252 000 Registerprüftrn~J § 71 Abs. 3 Satz 1, 2
§ 57 Abs. 2
252 100 durch eigene; mit Anbau verbundene Prüfung oder bei
Durchführung des Anbaus und der weiter erforderlichen
Untersuchungen durch eine andere Stelle je Prüfungsjahr
oder Vegetationsablauf 400
252 200 bei Ubernahme vollständiger früherer eigener Registerprü-
fungsergebnisse einmalig 100
252 300 bei Ubernahme vollständiger Registerprüfungsergebnisse
einer anderen Stelle, wenn dieser Stelle einmalig Kosten
zu erstatten sind, einmalig 400
252 400 bei Ubernahrne vollständiger Registerprüfungsergebnisse
einer anderen Stelle, wenn dieser Stelle keine Kosten zu
erstatten sind, einmalig 200
253 000 Anmeldung eines weiteren Antragstellers einschließlich § 72 Abs. 1 Satz 2
Entscheidung über den Antrag § 63 Abs. 1 50
254 000 Prüfung auf Ubereinstimmung der Merkmale der Sorte des § 72 Abs. 1 Satz 2
weiteren Antragstellers mit der eingetragenen Sorte je § 63 Abs. 1
Prüfungsjahr oder Vegetationsablauf § 71 Abs. 3 Satz 1, 2
§ 57 Abs. 2 400
255 000 Entscheidung über die Eintragung einer im Sortenverzeich- § 71 Abs. 3 Satz 3
nis eingetragenen Sorte oder eines dort eingetragenen wei-
teren Antragstellers in die Sortenliste 100
260 000 Sonstige Verfahren
261 000 Löschung der Sortcnbezeichnung und Eintragung einer an- § 61
deren Sortenbezeichnung § 71 Abs. 1 Satz 2
§ 72 Abs. 3 Satz 2
Nr.4
261 100 ohne Festsetzung einer vorläufigen Sortenbezeichnung 200
261 200 einschließlich Eintragung einer vorläufigen Sortenbezeich-
nung 300
262 000 Eintragungen odPr Löschungen bei Änderungen in der Per- § 60 Abs. 4
son einf~s EingetragE!nen in der Sortenliste oder im Sorten- § 72 Abs. 1 Satz 2
verzeichnis je Sorte 150
2G3 000 Löschung der Eintragung dPr Sorte oder eines Erhaltungs- § 62 Abs. 1, 2, 3
züchters oder Antragstellers § 72 Abs. 2, 3 Satz 1,
2Nr.1,2,3
Nr. 129 Tc1g der Ausgabe: Bonn, den 29. Oktober 1976 3041
Gebühren- Bezogene Gebühr
nummer
G(•bührentatbestand
Vorschrift DM
263 100 nach Verzichterklürung 50
263 200 von Amts wegen
263 210 in der Sorten liste 300
263 220 im Sorlenverzeichnis 100
264 000 Löschung der Eintragung eines weiteren Erhaltungszüch- § 63 Abs. 2 .
ters oder weiteren Antragstellers § 72 Abs. 1 Satz 2,
Abs. 3 Satz 2 Nr. 2
264 100 nach Verzichterklürung 50
264 200 von Amts wegen
264 210 in der Sortenliste 300
264 220 im Sortenverzeichnis 100
265 000 Genehmigung für den Vertrieb von Saatgut vor der Ein- § 4 Abs. 3
tragung einer Sorte 150
266 000 Erklärung über nicht entgegenstehende Hindernisse § 12 Abs. 2 150
267 000 Widerspruch gegen die Entscheidung eines Sortenaus- § 47 Abs. 2 Nr. 2
schusses
267 100 in den Fällen der Gebührennummern 201 000, 221 000,
231 000 und 263 210 600
267 200 in den Fällen der Gebührennummern 251 000, 253 000,
261 100 und 263 220 400
268 000 Widerspruch gegen andere Entscheidungen 200
Verwaltungsgebühren in besonderen Fällen
300 000 Auszug aus der Sortenschutzrolle, der Sortenliste oder dem
Sortenverzeichnis einschließlich sonstiger Unterlagen, je
Sorte 10
310 000 Beglaubigungen 10
320 000 Auskünfte aus der Sortenschutzrolle, der Sortenliste, dem
Sortenverzeichnis oder sonstigen Unterlagen des Bundes-
sortenamts, soweit sie nicht die eigene Sorte betreffen, je
Sorte 10
330 000 Einsichtnahme, soweit sie nicht die eigene Sorte betrifft
330 100 in die Unterlagen eines erteilten Sortenschutzes, je Sorte § 31 Abs. 2 Sorten-
schutzgesetz 10
330 200 in den Prüfungsanbau zur Erteilung des Sortenschutzes und
in den Anbau zur Nachprüfung des Fortbestehens einer
Sorte, je angefangene Stunde 30
3042 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 55, ausgegeben am 23. Oktober 1976
Tag Inhalt Seite
18. 10. 76 Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 16/76 - Zollkontingente für
griechische Weine) ................................................................. . 1706
9. 9. 76 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Bekämp-
fung des Alkoholschmuggels ........................................................ . 1707
20. 9. 76 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Regierung der Republik Sierra Leone über Kapitalhilfe .................. . 1708
21. 9. 76 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
land und dem Exekutivrat der Republik Zaire über Kapitalhilfe ....................... . 1709
23. 9. 76 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Ubereinkommens über die
internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit ......................................... . 1711
27. 9. 76 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit
in bezug auf restriktive Geschäftspraktiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1711
29. 9. 76 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens zur Bekämpfung der Ver-
breitung unzüchtiger Veröffentlichungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1717
1. 10. 76 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Wiener Ubereinkommens über diplo-
matische Beziehungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1717
1. 10. 76 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über das auf die Form
letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1718
1. 10. 76 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die Staatsange-
hörigkeit verheirateter Frauen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1718
1. 10. 76 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Genfer Protokolls wegen Verbots des
Gaskriegs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1719
1. 10. 76 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Ubereinkommens zur Ver-
hütung von Rundfunksendungen, die von Sendestellen außerhalb der staatlichen Hoheits-
gebiete gesendet werden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1719
1. 10. 76 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die Eichung von
Binnenschiffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ... . . . . . . . 1720
4. 10. 76 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Satzung der Weltgesundheitsorganisation 1721
4. 10. 76 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Welturheberrechtsabkommens . . . . . . . . . . 1721
5. 10. 76 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Verein-
heitlichung von Regeln über Konnossemente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1722
5. 10. 76 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Genfer Abkommen zur Vereinheitlichung
des Wechselrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1722
7. 10. 76 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Zusatzabkommens zum Abkommen vom
25. Februar 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eid-
genossenschaft über Soziale Sicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1723
7. 10. 76 Bekanntmachung der Zusatzvereinbarung zum deutsch-französischen Vertrag über den
Ausbau des Rheins zwischen Kehl/Straßburg und Neuburgweier /Lauterburg . . . . . . . . . . . . 1723
Nr. 129 Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. Oktober 1976 3043
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
Vorschriften für die Agrarwirtschaft
24. 9. 76 Verordnung (EWG) Nr. 2321/76 der Kommission zur Ver_schie-
bung des Uberm1hmestichtags für das von den Interventions-
stellen auf Grund der Verordnungen (EWG) Nr. 2073/74 und
(EWG) Nr. 2320/74 zum Verkauf gebrachte Rindfleisch 25.9, 76 L 261/27
24. 9. 76 Verordnung (EWG) Nr. 2324/76 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß- und
Rohzucker 25. 9. 76 L 261/32
24. 9. 76 Verordnung (EWG) Nr. 2325/76 der Kommission zur neunten
Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2042/75 über besondere
Durchführungsvorschriften für Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen
für Getreide und Reis 25. 9. 76 L 261/33
24. 9. 76 Verordnung (EWG) Nr. 2326/76 der Kommission zur Ände-
rung des Grundbetrags der Abschöpfung bei der Einfuhr von
Sirup und bestimmten anderen Erzeugnis s e n des
Zuckersektors 25.9. 76 L 261/35
23. 9. 76 Verordnung (EWG) Nr. 2327/76 der Kommission zur Änderung
der Währungsausgleichsbeträge 27 . 9. 76 L 263/1
27. 9. 76 V,erordnung (EWG) Nr. 2328/76 der Kommission zur Fest-
setzung der auf G e t r e i de , M eh 1 e , G r ob g r i e ß und
F e i n g r i e ß von Weizen oder Roggen anwendbaren Ab-
schöpfungen bei der Einfuhr 28,9. 76 L 264/1
27. 9. 76 Verordnung (EWG) Nr. 2329/76 der Kommission zur Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen bei der Einfuhr
für (~ e t r e i d e , M e h 1 und M a 1 z hinzugefügt werden 28.9, 76 L 264/3
27. 9, 76 Verordnung (EWG) Nr. 2330/76 der Kommission über eine
Ausschreibung für die Lieferung von Butter o i 1 im Rah-
men der Nahrungsmittelhilfe an Peru 28. 9. 76 L 264/5
27. 9. 76 Verordnung (EWG) Nr. 2331/76 der Kommission über eine
Ausschreibung für die Lieferung von B u t t e r o i 1 an Sri
Lanka als Nahrungsmittelhilfe im Rahmen des Welternäh-
rungsprogramms 28. 9. 76 L 264/7
27. 9. 76 Verordnung (EWG) Nr. 2333/76 der Kommission zur Ände-
run~J der Verordnung (EWG) Nr. 2035/74 über den Verkauf
von bestimmten durch Interv,entionsstellen gelagertem
R i n d f 1 e i s c h und Konserven zu herabgesetzten Preisen
an bestimmte soziale Einrichtungen 28. 9. 76 L 264/11
27. 9. 76 Verordnung (EWC3) Nr. 2334/76 der Kommission zur Fest-
setzung des bei der Berechnung der Abschöpfung für Ver-
arbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse zu be-
rücksichtigenden Unterschieds zwischen verschiedenen Weiß-
zuckerpreisen 28.9. 76 L 264/12
27. 9. 76 Verordnung (EWG) Nr. 2335/76 der Kommission zur Ände-
rung der bei der Einfuhr von Getreide - und Reis ver -
a r b e i tun g s e r z e u g n i s s e n zu erhebenden Abschöp-
fungen 28. 9. 76 L 264/ 13
27. 9. 76 Verordnung (EWG) Nr. 2336/76 der Kommission zur Ände-
rung der für G et r e i de , M eh 1 e , Grob g r i e ß und
F c in g r i e ß von Weizen oder Roggen anzuwendenden Er-
stattungen 28.9. 76 L 264/l§
27. 9. 76 Verordnung (EWG) Nr. 2337/76 der Kommission zur Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß - und
Rohzucker 28 . 9. 76 L 264/17
20. 9. 76 Verordnung (EWG) Nr. 2338/76 des Rates über den Abschluß
des Interimsabkommens zwischen der Europäischen Wirt-
schaftsgemeinschaft und der Portugiesischen Republik 29. 9. 76 L 266/1
3044 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil I
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Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Dat tun und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
Andere Vorschriften
24. 9. 76 Verordnung (EWG) Nr. 2322/76 der Kommission zur Ermäch-
tigung Dünemarks und des Vereinigten Königreichs, die Zoll-
sätze auf einige aus Drittländern eingeführte Gemüse zeit-
weilig auszusetzen 25.9. 76 L 261/28
24. 9. 76 Verordnung (EWG) Nr. 2323/76 der Kommission zur Ermäch-
tigung Diinernarks und des Vereinigten Königreichs, die Zoll-
sätze c1ul cini~Je aus anderen Mitgliedstaaten eingeführte
Gem(·1.se zeitweilig und vollständig auszusetzen 25. 9. 76 L 261/30
27. 9. 76 Vcrordn1111g (EWC) Nr. 2332/76 der Kommission zur Errnächti-
~Jung Däncnrnrks und des Vereinigten Königreichs, die Zölle
auf einige vornehmlich zur Fütterung bestimmte landwirt-
schafl.liche Erzeu~Jnisse bei der Einfuhr aus den anderen Mit-
qliedstaall'n ttnd dritten Ländern vorübergehend vollständig
dllSZl!Selzcn 28. 9. 76 L 264/9
Be r ich I i g u n 9 der Verordnung (EWG) Nr. 1165/76 des Rates
zur Andcrung der Verordnung (EWG) Nr. 950/68 über den
Cerneinsc1men Zolll,irif (ABI. Nr. L 135 vom 24.5.1976) 18.9. 76 L 255/26
Bericht i 9 u n g der Verordnung (EWG) Nr. 1654/76 des Rates
über den Abschluß von Abkommen über Garantiepreise für
Rohrzucker für 1976/ 1977 in Form von Briefwechseln zwischen
der Uuropäisc:l1en Wirtschaftsgemeinschaft und Barbados, Fid-
schi, der Republik Guayana, Jamaika, der Republik Kenia, der
Volksrepublik Kon90, der Republik Madagaskar, der Republik
Malawi, Milurilius, dem Königreich Swasiland, der Vereinigten
Republik Tc1nst11li,i, Trinidad und Tobago, der Republik Uganda
und der Republik Jndicn (ABI. Nr. L 176 vom 1.7.1976) 18.9. 76 L 255/26
Be r ich 1. i g u n g dPr Verordnung (EWG) Nr. 1862/76 des Rates
zur Andcrnng der Verordnung (EWG) Nr. 2742/75 über die
Erstattun~Jen bei der En.eugung für Getreide und Reis (ABI.
Nr. L 20G vom ]1. 7. 1976) 18.9. 76 L 255/26
Be r ich 1. i g u n g der Verordnung (EWG) Nr. 338/75 des Rates
zur Anderung der Verordnung (EWG) Nr. 803/68 über den
Zollwert der Waren (ABI. Nr. L 39 vom 13.2.1975) 23.9. 76 L 259/1
Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 2299/76 der
Kommission zur Andcrung der bei der Einfuhr von Getreide-
und Reisverarbeilun9serzeugnissen zu erhebenden Abschöp-
fungen (ABI. Nr. L 250 vom 23. 9. 1976) 25.9. 76 L 261/36
Bericht i 9 u n g der Verordnun9 (EWG) Nr. 2166/76 der
Kommission zur Anderung der Verordnung (EWG) Nr. 2054/76
über den Verkauf von Magermilchpulver zu Futterzwecken aus
Bestünden der In lerventionsstellen · für die Ausfuhr nach Dritt-
hindern (ABI. Nr. L 242 vom 3.9.1976) 25.9. 76 L 261/36
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz
Verl,tq: B undesan-wiger Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn
Tm Bundesqeselzblall Teil T wf,rcle11 Ceselze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht.
l rn Bundesqesetzblall: T<iil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und
Jkkannlmachungen sowie Zolltarifvprnrdnungen veröffentlicht.
Bezugs b e d i 11q1111 q e 11 : Laufend<cr Bezug nur im Postabonnement. Abbestellunqen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres
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