1785
Bundesgesetzblatt
Teil I Z 1997 A
1975 Ausgegeben zu Bonn am 8. Juli 1975 Nr.77
Tag Inhalt Seite
30, 6. 75 Verordnung über die Eichung von Binnenschiffen (BinSchEO) 1785
Verordnung
über die Eichung von Binnenschiffen
(BinSchEO)
Vom 30. Juni 1975
Auf Grund des § 3 Abs. 3 des Gesetzes über die 4. ,,Schiffe"
Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnen- Binnenschiffe, die zur Beförderung von Gütern
schiffahrt vom 15. Februar 1956 (Bundesgesetzbl. II bestimmt sind, und andere auf Binnenwasser-
S. 317), zuletzt geändert durch das Gesetz vom straßen verkehrende Fahrzeuge (z. B. Fahrgast-
22. Januar 1975 zu dem Internationalen Schiffs- schiffe, Fähren, schwimmende Geräte, Schlepper,
vermessungs-Ubereinkommen vom 23. Juni 1969 Schubboote);
(Bundesgesetzbl. 1975 II S. 65), wird verordnet:
5. ,,Antragsberechtigte"
der Schiffseigentümer, der Schiffseigner oder eine
von ihnen beauftragte Person.
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften § 2
Anwendungsbereich
§ 1
Diese Verordnung gilt für die Eichung von Schif-
Begriffsbestimmungen fen auf Bundeswasserstraßen mit Ausnahme der Tal-
Im Sinne dieser Verordnung sind: sperren.
§ 3
1. ,,Eichung"
Schiffseichbehörden
die Feststellung der von einem Schiff nach Maß-
gabe seiner Eintauchung verdrängten Wasser- (1) Die Eichung von Schiffen obliegt den Schiffs-
menge; eichbehörden.
2. ,,Ubereinkommen" (2) Schiffseichbehörden sind das Bundesamt für
das Ubereinkommen vom 15. Februar 1966 über Schiffsvermessung und die Schiffseichämter.
die Eichung von Binnenschiffen (Bundesgesetz-
blatt 1973 II S. 1417), das für die Bundesrepublik § 4
Deutschland am 19. April 1975 in Kraft getreten Aufsichtsbehörde
ist;
(1) Technische Aufsichtsbehörde über die Schiffs-
3. ,,Zentralstelle" eichämter ist das Bundesamt für Schiffsvermessung.
das Bundesamt für Schiffsvermessung in Ham- Es nimmt auch die Aufgaben der Zentralstelle nach
burg; Artikel 8 des Ubereinkommens wahr.
1786 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I
(2) Die technische Aufsichtsbehörde hat die Auf- § 8
gaben
Eichschein
1. die Schiffseichämter fachtechnisch zu beraten
(1) Das Schiffseichamt stellt für jedes von ihm
und mit technischen Anweisungen zu versehen;
geeichte Schiff einen Eichschein aus, und zwar
2. die Messungen und Berechnungen der Schiffs-
eichämter zu prüfen und erforderlichenfalls zu 1. bei Verfahren nach dem zweiten Abschnitt ent-
berichtigen; sprechend dem Muster der Anlage 2;
3. die Meßgeräte zu überprüfen und die Art ihrer 2. bei Verfahren nach dem dritten Abschnitt ent-
Verwendung zu überwachen sowie ihre Neu- sprechend dem Muster der Anlage 3.
beschaffung zu regeln; Uber jede Eichung i,st ein Nachweis nach dem
Muster der Anlage 4 zu fertigen.
4. Nachprüfungen der Angaben des Eichscheines
von Amts wegen oder auf Verlangen des An- (2) Das Schiffseichamt trägt jeden von ihm aus-
tragsberechtigten anzuordnen und zu über- gestellten Eichschein unter fortlaufender Nummer
wachen;
in ein Eichverzeichnis nach dem Muster der An-
5. das Eichpersonal fachlich zu unterweisen. lage 5 e1in.
(3) Die Geltung,sdauer eines Ekhscheins darf auf
(3) Beauftragte der Aufsichtsbehörde können an
Schiffseichungen teilnehmen. höchstens 10 Jahre festgesetzt werden. Auf jedem
Eichschein ist der Tag anzugeben, an dem er un-
gültig wird.
§ 5
(4) Ungeachtet der auf dem Eichschein angegebe-
Schiffseichämter nen Geltungsdauer wird dieser ungültig, wenn das
Die Schiffseichämter und deren Kennbuchstaben Schiff solche Änderungen (Reparaturen, Umbauten,
(Artikel 2 Abs. 3 Satz 2 des Uberninkommens) wer- bleibende Formänderungen} erfährt, daß die An-
den im Verkehrsblatt besonders bekanntgemacht. gaben des Eichscheiins über die Wasserverdrängung
für gegebene Hintauchungen oder über die größte
Tragfähigkeit nicht mehr zutreffen. Be,stehen Zwei-
§ 6 fel an der Richtigkeit der vorstehenden Angaben,
Arten der Eichung ,sind diese von Amts wegen nach § 9 Abs. 2 zu über-
prüfen.
(1) Bei Schiffen, die zur Beförderung von Gütern
be,stimmt sind, wird die Wasserverdrängung bei be- (5) Ungültig gewordene Eiichscheine werden ein-
stimmten Schwimmebenen und die größte Trag- gezogen. Wiird ein ungültig gewordener Eichschein
fähigkeit festgestellt (Zwe.iter Abschnitt). nicht zurückgegeben, wird seine Ungültigkeit öffent-
lich bekanntgemacht. Die Kosten der Veröffent-
(2) Bei Schiffen, die nicht zur Beförderung von lichung hat derjenige zu tragen, der zum Zeitpunkt
Gütern bestimmt sind, wird die Wasserverdrängung des Ungültigwerdens Eigentümer des Schiffes ist.
in der Schwimmebene der größten Eintauchung und
in der Leerebene oder in nur e,iner dieser Ebenen § 9
festgestellt (Dritter Abschnitt). Die Tragfähigkeit
kann auf Antrag festgestellt werden. Verlängerung des Eichscheins
(1) Die Verlängerung der Geltungsdauer eines
§ 7 Eichscheins kann bei jedem Schiffseichamt (§ 5) be-
antragt werden. Die Geltungsdauer ist zu verlän-
Voraussetzungen gern, wenn nach einer Uberprüfung an Bord und
(1) Voraussetzungen für eine Eichung sind, daß nach einer vom Schiffseichamt für notwendig gehal-
tenen Einsichtnahme in die der Ausstellung des
1. ein Antrag nach dem Muster der Anlage 1 ge-
Eichscheins zugrunde liegende Schiffseichakte fest-
stellt wird;
gestellt wird, daß die Angaben deis Eichscheins gül-
2. das Schiff unbeladen und ohne losen Ballast be- tig bleiben. Hiervon ausgenommen sind Eich-
reitgestellt wird und die Verbrauchsstoffe und scheine für Schiffe nach § 6 Abs. 1, die in Staaten
Vorräte auf e,in vertretbares Mindestmaß (§ 17) ausgestellt worden sind, welche eine Verlängerung
begrenzt sind; durch Schiffseichämter anderer Vertragsparteien
3. das Schiff vollständig ausgerüstet und eingerich- ausgeschlossen oder beschränkt haben. Um welche
tet ist und Staaten es sich handelt, wird im Verkehrsblatt be-
kanntgemacht.
4. das Schiff in ruhigem und strömungsfreiem Was-
ser liegt und mit einem Ponton umfahren werden (2) Zur Uberprüfung, ob die Angaben des Eich- .
kann. scheins gültig bleiben, werden
(2) Ort und Zeitpunkt einer Eichung s,ind späte- 1. Länge, Breite und Leereiintauchtiefe an der Stelle
stens eine Woche vor dem gewünschten Termin mit jeder Eichmarke kontrolliert und
dem Schiffseichamt zu vereinbaren. Die Eichung soll 2. in Fällen, in denen das Schiff bleibende Form-
am ständigen Eichplatz des Schiffseichamtes statt- änderungen aufweist, die betreffenden Breiten
finden. kontrolliert und mit den Berechnungsunterlagen
Nr. Tl Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Juli 1975 1787
der letzten Eiclrnn~J verulich<:n, um festzustellen, (3) Die Berichtigungen sind dem Schiffseichamt
ob diesP Formünderun~Jen vor oder nach der mitzuteilen, das den Eichschein ausgestellt hat. Han-
Eichung eingcl.retcn sind. delt es sich dabei um einen Eichschein, der von
Die Angaben des Eichsdwins sind nicht mehr als einem Schiffseichamt einer anderen Vertragspartei
gültig c1nzusehPn, wenn die auf Grund von Ver- ausgestellt wurde, so sind die Berichtigungen un-
änderungen d<,r L<,t,rlauchung oder bleibender Ver- verzüglich der Zentralstelle zu melden.
ctndenmgen der Abmessungt'n des Schiffskörpers
c~rrechneLe größte Wasserv<,rdrängung oder größte § 12
Tragfühigkc!it um nwhr als diP in § 14 angegebenen Vorläufige Eichbescheinigung
Fehler9rcnzcn von den bei der letzten vollständigen
Eichung feslgestellten W1:-:1·Len cibwe,ichen. Auf Antrag kann eine auf h_öchstens 6 Monate
befristete Bescheinigung über das vorläufige Eich-
(3) Die Geltungsdauer eirH's Eichscheins darf je- ergebnis ausgestellt werden, und zwar
weils um höchstens 10 J ahrc vcrlüngert werden.
1. bei Verfahren nach dem zweiten Abschnitt ent-
(4) Das Schiffseichamt teilt innerhalb von 2 Wo- sprechend dem Muster der Anlage 6;
chen der Zentralstelle alle w~ihrend des abgelaufe- 2. bei Verfahren nach dem dritten Abschnitt ent-
nen Kalendervierteljahres vorgenommenen Verlän- sprechend dem Muster der Anlage 7.
gerungen der Geltungsdauer von Eichscheinen nach
dem Muster des Anhanges 3 zur Anlage des Uber- Eine solche Bescheinigung verliert mit der Aushän-
einkommens mit. digung des Eichscheins ihre Gültigkeit.
(5) Die Geltungsdauer des Eichscheins kann aus- § 13
nahmsweise auf begründetEm Antrag durch das
Schiffseichamt, welches den Eichschein ausgestellt Meßgeräte
hat, um höchstens sechs Monate ohne eine Uber- Bei der Eichung sind Meßgeräte der nachfolgend
prüfung nach den Absätzen 1 und 2 verlängert wer- genannten Art zu verwenden, die nach den Bestim-
den. mungen des Gesetzes über das Meß- und Eichwesen
vom 11. Juli 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 759), zuletzt
§ 10 geändert durch Artikel 7 des Gesetzes zur Gesamt-
Namensänderung reform des Lebensmittelrechts vom 15. August 1974
(Bundesgesetzbl. I S. 1945), geeicht sein müssen:
Wird der Name oder die Devise des Schiffes ge-
ändert, so wird die erforderliche Berichtigung in der 1. Meßbänder aus Stahl, 30 m lang;
im Eichschein dafür vorgesehenen Rubrik eingetra- 2. Meßstöcke von 5 m, 3 m, 2 m und 1 m Länge;
gen. Die Änderung ist dem Schiffsekhamt mitzu- sie müssen aus dauerhaftem und maßhaltigem
teilen, welches den Eichschein ausgestellt hat. Holz bestehen, quadratischen Querschnitt haben
Namensi:inderungen, die in Eichscheinen vorgenom- und mit einer oder mehreren Libellen versehen
men werden, welche von den Schiffseichämtern an- sein; die Enden müssen mit Schuhen aus korro-
derer Vertragsparteien ausgestellt wurden, sind sionsbeständigem Nichteisenmetall versehen sein;
vierteljährlich nach dem Muster des Anhanges 2 zur in einer breiten, flachen Nut, die auf einer
Anlage des Ubcreinkommc!ns dc\r Zc~ntralstelle mit- Seite über die ganze Länge verläuft, muß eine
zuteilen. Skala mit Zentimeterteilung eingearbeitet sein;
§ 11 3. Klappmaßstäbe von 2 m Länge;
Berichtigungen im Eichschein 4. Tiefenmaße, bestehend aus zwei Schenkeln, die
im rechten Winkel fest verbunden oder fe.st ver-
(1) Wird dvrch eine Veränderung des Schiffes, schraubbar sind; auf dem senkrechten Schenkel
welche die UngültirJkeit des Eichscheins nach § 8 muß auf beiden Seiten eine Zentimeterteilung an-
Abs. 4 in VPrbindung mit § 9 Abs. 2 nicht zur Folge gebracht sein, deren Nullpunkt im Scheitel des
hat, eine Berichtigung im Eichschein erforderlich, Winkels liegt; der waagerechte Schenkel muß so
so ist diese wie folgt einzutragen: lang sein, daß mit seiner Oberkante das Anwin-
1. von df?m Schiffsüichamt, das chm Eichschein aus- keln des Schiffsbodens möglich ist.
gestellt hctt, oder
2. von jedem anderen Schiffseichamt mit schrift-
licher Genehmigung des Schiffseichamtes nach Zweiter Abschnitt
Nummer 1, oder Schiffe, die zur Beförderung
3. ohne schriftliche Genehmigung des Schiffs- von Gütern bestimmt sind
eichamtes nach Nummer 1 von jedem anderen
Schiffseichamt, jedoch nur für eine Geltungs- § 14
dauer von höchstens 3 Monaten. Genauigkeit
(2) Die Berichtigungen nach Absatz 1 und im Falle Die Eichung soll so sorgfältig durchgeführt wer-
des Absatzes 1 Nr. 3 auch die Befristun§' sind in den, daß eine Genauigkeiit im Ergebnis erreicht wird,
den dafür vorgesehenen Rubriken im Eichschein deren Fehler geringer sind als
3
einzutragen. - 1 0/o bei einer Verdrängung von höchstens 500 m ,
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5 m3 bei einer VerdrJ_ngung von mehr als (2) Befindet sich das Schiff bei seiner Eichung
500 m 3 bis zu 2 000 m 3 , nicht im vorstehend unter Absatz 1 angegebenen
¼ 0/o bei einer Verdriingung von mehr als Zustand und befindet sich das Schiff auch nicht in
2 000 m 3 , einem Zustand, der zur gleichen Eintauchung und
annähernd zur gleichen Schwimmlage führt wie der
gleichviel, ob e.s sich um die Höchstverdrängung unter Absatz 1 angegebene Zustand, werden die
oder um Verdrängungen handelt, die gegebenen Ein-
Gewichtsunterschiede und gegebenenfalls der Unter-
tauchungsunterschieden entsprechen. schied in der Wasserdichte rechnerisch berücksich-
tigt. Im Ergebnis dürfen die Gewichtsunterschiede
§ 15 niicht mehr alis 2 v. H. der maximalen Wasserver-
drängung betragen.
Aufnahme der Maße
(3) Die Gewichte der Gegenstände, die sich ent-
(1) Alle Maße werden am Schiff selbst genom- sprechend Absatz 1 an Bord befinden, sind in der
men. Rubrik 24 bis 27 des Eichscheins einzutragen.
(2) Längen- und Breitenmaße werden ,in Zenti-
metern, Höhenmaße in Millimetern ermittelt. (4) Diejenige Schwimmebene, welche das Schiff
im Zustand nach Absatz 2 einnimmt, wird als untere
(3) Maße zugänglicher Teile, die wegen der Größe Eichebene bezeichnet.
und Gestaltung des Rumpfes nicht mit ausreichen-
der Genauigke:it festgestellt werden können (große
§ 18
Seitenhöhe oder weite Uberhänge). sind mit den
ent,sprechenden Maßen aus technischen Zeichnun- Obere Eichebene
gen zu vergleichen und gegebenenfalls zu berich- (1) Die obere Eichebene ist diejenige Schwimm-
tigen.
ebene, welche das Schiff e,innimmt, wenn es unver-
(4) Unzugängliche Teile dürfen nach technischen trimmt in der Ebene der höchstzuläs,sigen Ein-
Ze,ichnungen aufgemessen werden. tauchung, bei der das Schiff fahren kann, schwimmt.
(5) Die in den Absätzen 3 und 4 genannten tech- (2) Die obere Eichebene wird so gelegt, daß sie
nischen Zeichnungen müssen nach Maßstab und dem kleinsten Freibord entspricht, den das zu
Maßhaltigkeit für die Eichung geeignet sein. e,ichende Schiff einzuhalten hat.
§ 16 § 19
Eichraum Aufmaß und Berechnung
Der Eichraum ist der auszumessende Teil des
(1) Der Eichraum wird bei Schiffen, die in der
Schiffes, der von der Leerebene (§ 17), der oberen
Leerebene unvertrimmt schwimmen, durch waage-
Eichebene (§ 18) und den Außense,iten der zwischen
rechte Flächen, die parallel verlaufen, oder - bei
diesen Ebenen liegenden Schiffswandung einge-
im leeren Zustand vertrimmten Schiffen - durch
schlossen ist. Nischen, Anhänge und Ausbuchtun-
Flächen, die sich ,in einer Geraden schneiden, in
gen in diesem Bereich (z.B. Ankertaschen, Wellen-
Eichschichten geteilt.
tunnel) s,ind bei der Ausmessung zu berücksichtigen.
(2) Die Dicke der fächschichten ist so zu wählen,
daß die Berechnung ihres Rauminhalte,s mit der in
§ 17 § 14 geforderten Genauigkeit erfolgen kann und daß
Leerebene und untere Eichebene die Arealkurve nach Absatz 7 einen gleichmäßigen
Verlauf erhält.
(1) Die Leerebene ist diejenige Schwimmebene,
welche das Schiff in Süßwasser (Dichte = 1) in (3) Für das Aufmaß der Flächen nach Absatz 1
fol§"endem Zustand einnimmt: (Schnittflächen). und zur Berechnung ihrer Inhalte
w:ird der Eichraum durch Querschnitte, deren Lage
1. Das Schiff trägt die Ausrüstung, die Einrichtung, sich nach der Schiffsform richtet, geteilt: in einen
die Vorräte und die Besatzung, die sich während M,ittelteil, einen vorderen und einen hinteren End-
der Fahrt normalerweise an Bord befinden. Dabei teil und - wenn notwendig - in einen vorderen
darf der Brauchwasscrvorrat 0,5 v. H. der maxi- und einen hinteren Uberhang.
malen Wasserverdrängung nicht merklich über-
schreiten. Wasser, das mit den üblichen Lenz- (4) Der Mittelteil erstreckt sich über die Länge,
einrichtungen aus dem Schiffsraum nicht entfernt in der die Außenwände über die ganze Höhe des
werden kann, darf an Bord verbleiben. Eichraums parallel oder annähernd parallel zur
Läng,sachse des Schiffes verlaufen. Daran schließen
2. Die Maschinen, Kessel, Rohrleitungen und An- sich die Endte1ile an, die bi,s zu den Schnittpunkten
lagen, die dem Antrieb oder den Nebenzwecken der unteren Eichebene mit den Steven reichen.
sowie der Erzeugung von Wärme oder Kälte Die so erhaltenen Flächenabschnitte werden, sofern
dienen, enthalten das Wasser, das 01 oder die
ihre seitlichen Begrenzungen gleichmäßig gekrümmt
Flüssigkeiten, mit denen sie normalerweise für verlaufen, durch Ordinaten senkrecht zur Längs-
ihren Betrieb versehen sind.
achse in mindestens vier Teile gleicher Läng-e unter-
3. Es befänden sich weder Brennstoff in Tanks noch teilt. Die Flächeninhalte der Dberhänge werden
beweglicher Ballast an Bord. wenn erforderlich - gesondert berechnet.
Nr. 77 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Juli 1975 1789
(5) FJäclwncibschnitte mit Knick in der Begren- markenpaare sollen etwa 1/3 der Länge des Schif-
zungskurve sind an der Stelle des Knicks zu teilen. fes vor bzw. hinter dem mittleren liegen. Ihre
Der Inhalt jeder Teilfläche ist gesondert zu berech- Abstände müssen gleich sein.
nen.
(3) Jede Eichmarke wird dargestellt durch einen
(6) Für d ic~ Bncchnung der rlächeninhalte der waagerechten Strich von 30 cm Länge, der in der
von Kurven begrenzten Sehn i ttfl äc:hcn nach den Ebene der Eintauchung liegt, bis zu der das Schiff
Absätzen 3, 4 und 5 ist die I. Simpsonregel anzu- geeicht wurde, und durch einen senkrechten Strich
wenden. von 20 cm Länge, der von der Mitte des waagerech-
ten Striches nach unten abgesetzt ist. Die Eichmarke
(7) Zur Vorb(;rei lung der Berechnung der Raum-
wird durch Striche ergänzt, die mit dem waagerech-
inhalte sind die nach den Absätzen 3 bis 6 errech-
ten Strich ein Rechteck von 4 cm Höhe bilden, bei
neten Flächeninhalte der Schnittflächen als Kurve
dem dieser Strich die Unterseite darstellt. Die
(Arealkurve) in Abhängigkeit von den jeweiligen
Striche werden eingemeißelt oder eingeschlagen.
gemittelten Eintauchungen aufzutragen.
(4) Anstelle der Eichmarken nach Absatz 3 kön-
Die gemittelten Einlauchungcn der Schnittflächen
ergeben sich nen Eichplatten von 30 cm Länge und 4 cm Höhe
fest angebracht werden, deren unterer Rand der
1. bei parallelen Flächen nach Absatz 1 aus der Ebene der Eintauchung entspricht, bis zu der das
Aufteilung nach Absatz 2, Schiff geeicht wurde, und deren Mitte durch einen
2. bei sich schneidenden Flädwn nach Absatz 1 aus senkrechten Strich gekennzeichnet ist.
dem senkrnchten A bstancl der jeweiligen Schnitt-
fläche von der gcmittelten unteren Eichebene bis
§ 21
zum Schnittpunkt dieser Schnittfläche mit der
Senkrechten, die durch den aus oberer und unte- Eichzeichen
rer Eichebene gc!rnittcllen Schwerpunkt verläuft.
(1) Als Nachweis der Eichung wird dem Schiff
(8) Für die Berechnung der Rauminhalte der Eich- ein Eichzeichen gegeben.
schichten wird zunächst die Gesamthöhe der Areal- (2) Das Eichzeichen besteht aus den Kennbuch-
kurve, ausgehend von der Leerebene, in neue Eich- staben des Schiffseichamtes, das die Eichung vorge-
schichten mit 10 cm Schichthöhe aufgeteilt. Der nommen hat, und der Nummer des Eichscheins.
Rauminhalt dieser Eichschichten wird jeweils
durch Multiplikation der halben Summe der Flä- (3) Das Eichzeichen wird innerhalb des Rechtecks
cheninhalte ihrer oberen uncl unteren Begrenzungs- der mittleren Eichmarken eingeschlagen. Erhält ein
flächen mit der Schichtdicke von 0, l m bestimmt. Schiff nur zwei Eichmarkenpaare, so wird das Eich-
zeichen an den hinteren Eichmarken eingeschlagen.
(9) Teilt man den Rauminhalt einer Eichschicht
durch ihre mittlere Dicke in Zentimetern, so erhält (4) Hat das Schiff Eichplatten nach § 20 Abs. 4
man die mittlere Zunahme der Wasserverdrängung erhalten, so werden die Eichzeichen auf diesen Plat-
für jeden Zentimeter der Eichschicht. ten unaustilgbar angebracht.
(10) Je nacb Antrag ist die Wasserverdrängung (5) Das Eichzeichen wird ebenfalls in unaustilg-
je Zentimeter und die Zunahme der Wasserverdrän- baren Schriftzeichen an einer gut sichtbaren Stelle
gung von Zentimeter zu Zentimeter -- von der auf einem Teil des Schiffes angebracht, der fest, vor
Leerebene beginnend - ·~ in der Tabelle der Ru- Stößen geschützt und dem Verschleiß wenig ausge-
brik 33 im Eichschein einzutragen. setzt ist. Diese Stelle ist im Eichschein in der Ru-
brik 31 anzugeben.
§ 20
§ 22
Eichmarken
Eichskalen
(1) An den Seiten des Schiffes sind paarweise
Eichmarken anzubringen; sie müssen zur senk- Unter jeder Eichmarke kann eine Eichskala ange-
rechten Ebene durch die Längsachse des Schiffes bracht werden. Der Nullpunkt dieser Skala ist auf
symmetrisch angeordnet sein. die waagerechte Ebene zu beziehen, die im belade-
nen Zustand die tiefste Stelle des SchiHsbodens oder
(2) Schiffe bis zu 40 m Länge erhalten 2, alle an- - wenn ein Kiel vorhanden ist - die Unterkante
deren Schiffe 3 Eichmarkenpaare. des Kiels in der senkrechten Ebene an der Stelle
1. Schiffe mit 2 Eichmarkenpaaren: der Skala berührt.
Ihr Abstand voneinander muß etwa die Hälfte der
§ 23
Schiffslänge betragen und ihre Entfernung glei-
chen Abstand haben von der Querschnittsebene, Tragfähigkeit
die durch den aus oberer und unterer Eichebene
Die Tragfähigkeit in Süßwasser mit der Dichte 1
gemittelten Schwerpunkt verläuft.
entspricht der Wasserverdrängung von der Leer-
2. Schiffe mit.3 Eichmarkenpaaren: ebene bis zur oberen Eichebene. Die Tragfähigkeit
Das mittlere Eichmarkenpaar ist in der Quer- ist in Tonnen anzugeben und in Rubrik 22 des Eich-
schnittsebene, die durch den gemittelten Schwer- scheins einzutragen, wobei auf 3 Dezimalstellen
punkt verläuft, anzubringen. Die anderen Eich- gerundet wird.
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Dritter Abschnitt § 27
Schiffe, die nicht zur Beförderung Tragfähigkeit
von Gütern bestimmt sind Die Tragfähigkeit wird entsprechend § 23 berech-
§ 24 net und gegebenenfalls in Rubrik 22 des Eichscheins
eingetragen.
Leerebene und untere Eichebene
§ 28
(1) Die Leerebene und die untere Eichebene sind
die in § 17 Abs. 1 und 4 genannten Schwimmebenen. Eichmarken
(2) Die Angaben nach § 17 Abs. 3 sind im Eich- (1) Die Schiffe erhalten Eichmarken nach § 20. Es
schein einzutragen. genügt e,ine Eichmarke auf halber Schiffslänge.
§ 25 (2) Bei Schiffen, die keiner Untersuchungspflicht
unterliegen, kann auf die Ergänzung der Eichmarke
Ebene der grönten Eintauchung
entsprechend § 20 Abs. 3 Satz 2 verzichtet werden.
(1) Bei Schiffen, die der Untersuchungspflicht
unterliegen, wird die Ebene der größten Eintau- § 29
chung entsprechend § 18 Abs. 2 festgelegt.
Eichzeichen
(2) Bei Schiffen, die keiner Untersuchungspflicht
Die Schiffe erhalten Eichzeichen nach § 21.
unterliegen, und deren größte zulässige Eintauchung
durch andere Vorschriften nicht bestimmt wird, ist
die Ebene der größten Eintauchung die Schwimm-
ebene, welche das betriebsfertig ausgerüstete und Vierter Abschnitt
besetzte Schiff einnimmt, wenn alle Verbrauchs- Nacheichungen und Nachprüfungen
stoffe, wie Brenn- und Schmierstoffe, Wasser und
Proviant sowie gegebenenfalls vorgesehene Per-
§ 30
sonen an Bord sind.
Nacheichung
§ 26
(1) Ergibt die Uberprüfung nach § 9 Abs. 1 und 2,
Berechnung daß die Verlängerung des Eichscheins nicht zuläs-
(1) Die Feststellung der Wasserverdrängung nach sig ist, so ist eine Nacheichung erforderlich.
§ 6 Abs. 2 erfolgt entweder
(2) Die in § 7 genannten Voraussetzungen gelten
1. durch Berechnung unter Anwendung der I. Simp- auch für die Nacheichung.
sonregE:~l nach Maßen, die am Schiff selbst ge- (3) Bei der Nacheichung können Teilergebnisse
messen oder nach Angaben, die technischen früherer Eichungen verwendet werden, wenn und
Zeichnungen entnommen werden; bei Verwen- soweit keine Zweifel bestehen, daß sie für das Schiff
dung von Zeichnungen sind Länge, Breite und im Zustand der Nacheichung noch zutreffen.
Tiefgang am schwimmenden Schiff zu kontrollie-
ren, oder (4) Bei der Nacheichung werden
1. ein neuer Eichschein ausgefertigt und der vor-
2. durch Berechnung nach der Formel
herige Eichschein eingezogen und
V11 L · B · Tn · r);
2. ein neues Eichzeichen erteilt und die ungültig
darin ist
gewordenen Eichmarken oder -platten sowie die
Vn die Wasserverdrängung in m 3 bis zur Ein- vorherigen Eichzeichen und Eichskalen entfernt
tauchtiefe Tu, oder als ungültig gekennzeichnet.
L die Länge des Schiffsrumpfes in der Schwimm-
Eichzeichen, die von einem Schiffseichamt eines
ebene in m,
Staates angebracht worden sind, der erklärt hat, daß
B die Breite des Schiffsrumpfes in der Schwimm- die Eichzeichen nicht lediglich die Feststellung der
ebene an der breitesten Stelle in m, erfolgten Eichung bezwecken, dürfen weder ent-
T n die Eintauchtiefe des Schiffes bei ½ L bis zur fernt noch ausgelöscht werden. Links von ihnen ist
bezogenen Schwimmebene, ledigLich eine unaustiilgbare Marke anzubringen, die
o der Völligkeitsgrad der Verdrängung. aus einem kleinen gleicharmigen Kreuz besteht. Um
welche Staaten es sich handelt, wird im Verkehrs-
Die Maße werden ohne Berücksichtigung von
blatt bekanntgemacht.
Anhängen oder Einbuchtungen am Schiff selbst
oder technischen Zeichnungen entnommen, wo- (5) Der eingezogene Eichschein ist der Aufsichts-
bei Tu am schwimmenden Schiff zu kontrollieren behörde unverzüglich vorzulegen, wenn er von
ist. einem Schiffseichamt einer anderen Vertragspartei
Als Völligkeiitsgrad o ist der für die betreffende des Ubereinkommens ausgefertigt wurde.
Schiffsgattung allgemein gebräuchliche Wert an-
zunehmen; für alle schlanken Schiffe (Fahrgast- § 31
schiffe, Schlepper usw.) ist() = 0,7. Nachprüfung von Eichungen
(2) Für die im Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Ergibt die Prüfung nach § 4 Abs. 2 Nr. 4, daß eine
technischen Zeichnungen gelten die Bestimmungen Angabe im Eichschein auf fehlerhafter Messung
des § 15 Abs. 5. oder Berechnung beruht, so daß die in § 14 ange-
NL 77 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Juli 1975 1191
g<:bcrH'.n Ft,lJlergr('lll:(!n nichl eingehalten werden, hat, daß die Angaben des Eichscheins über die Was-
so ist die Eichunq in clPm von der Aufsichtsbehörde serverdrängung des Schiffes nach Maßgabe der Ein-
fc,stzuleqenclen lJmfong zu wiederholen. Die Auf- tauchungen oder über die größte Tragfähigkeit nicht
sichtsbehörde kann ein anden,s als das ursprünglich mehr zutreffen.
damit befaß1e Schiffseichamt mit der Uberprüfung
(2) Die Geltungsdauer dieser Eichscheine ist die
beaufl ragen.
darin vorgesehene; sie darf jedoch 10 Jahre - vom
Inkrafttreten de1s Ubereinkommens für den betref-
Fünfter Abschnitt fenden Staat an gerechnet - nicht überschreiten.
Der Zeitpunkt, zu dem das Uberninkommen für die
Kosten einzelnen Staaten in Kraft tr,itt, wird im Bundes-
gesetzblatt bekanntgemacht.
§ 32
(3) Eichscheine nach Absatz 1 dürfen nicht ver-
Für Amtshandlungen nach dieser Eichordnung längert werden; jedoch kann ein neuer Eichschein
werden Kosten (Gebühren und Auslagen) nach der nach § 8 Abs. 1 gegen Abgabe des alten Eichscheins
Kostenordnung der Wasser- und Schiffahrtsverwal- ohne Nacheichung ausgestellt werden, wenn die
tung des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiff- 1
in § 9 Abs. 1 und 2 für e,ine Verlängerung vorge-
fahrt vom 24. Juli 1974 (Bundesgeset.zbl. I S. 1593), sehenen Bedingungen erfüllt sind.
geändert durch Verordnung vom 10. April 1975
(Bundesgeselzbl. I S. 890), erhoben. § 34
Berlin-Klausel
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
Sechst.er Abschnitt
leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
Ubergangs- und Schlußbestimmungen blatt I S. 1) in Verbindung mit § 11 des Gesetzes
über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der
§ 33 Binnenschiffahrt auch im Land Berlin.
Gültigkeit alter Eichscheine
§ 35
(1) Eichscheine, die in e,inern Staat gültig sind,
für den das Ubereinkommen ,in Kraft getreten !ist,
Inkrafttreten
gelten als Eichscheine nach dem Ubereinkommen, Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 19. April
sofern das Schiff nicht solche Änderungen erfahren 1975 in Kraft.
Bonn, den 30. Juni 1975
Der Bundesminister für Verkehr
In Vertretung
Heinz Ruhna.u
1792 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I
Anlagen
zur Verordnung über die Eichung von Binnenschiffen
(BinSchEO)
J\ nl,ige 1
J\nlc1ge 2 Eichscht\in (Güterbeförderer)
Anlage 3 Ei eh schein (N ichtgü tcrbeförderer)
Anlage 4 Eichnachweis
Anlage 5 -- · Eichverzeichnis
Anlage 6 Vor]Jufiqe Bescheinigung (Güterbeförderer)
J\nld~Je 7 Vorliiufi~JC Bescheinigung (Nichtgüterbeförderer)
·,. 77 der : Bonn, den 8. Juli 1793
Anlage 1
:rvruste:r
Zutreffendes ankreuzen 0 oder ausfüllen
Name und Anschrift des Antragstellers
Vorbemerkungen
1, Der Antrag soll spätestens eine Woche vor dem ge·
wünschten Eichtermin beim Schiffseichamt vorliegen,
Wasser· und Schiffahrtsa.mt
2. Der Eichtermin wird erst nach Bestätigung durch das
Schiffseichamt Schiffseichamt verbindlich.
3. Die Kreisziffern entsprechen den Erläuterungen des
Eichscheins.
Antrag auf
D Neueichung D Nacheichung D Verlängerung des Eichscheins
7 m1 "t no hne Nachwe1·s der Wasserverd ra„n g ung von cm zu cm
@Art des Schiffes
0 Name oder Devise des Schiffps Amtliche Schiffsnummer
--
Eigentümer (Name, Postleitzahl, Wohnort, Straße und Hausnummer)
Das Schiff ist
=1 noch nicht geeicht worden.
Der Eichschein
verliert seine
zuletzt geeicht worden vom Schiffseichamt 1unter Nr. jvom Gültigkeit am
sa Binnenschiffs· Seeschiffs· Nr, 69 in
=1 registcr D register 1
Heimatort Vorgesehenes Fahrgebiet
jausgestellt am
7
Schiffs-
attest n Schiffs·
zeugnis
1
Nr. j durch die Schiffsuntersuchungskommission
@ Baustoffo: a) des Schiffsrumpfes
b) der Aufbauten (DccksliäuBcr)
c) der Lukendockel
@ Einzelheiten der Bauart (Auf Kiol, aufgekimmler/flacher Boden, eckige/runde Kimm, offenes/festes Deck, .. Berghölzer, .. Tunnel, .. Schrauben)
@) Antriebsmaschine(n) (Anzahl und Fabrikat) Typ
Nr. 1Zylinder
1
nkwnps IBei
U/min
@Bauwerft
Baujahr
Wesentliche Umbauten seit der Erbauung mit Umbaujahr
Das Schiff soll geeicht werden am um
1 Uhr (
0'94 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I
Ich vcrpflich!o mich, das Schiff gelenzt, unbeladen, ohne Ladungsreste, ohne losen Ballast, ohne überzählige Personen und mit
möglichst geringen Vorräten, aber mit der vollen Ausrüstung in ruhigem strömungsfreien Wasser so vorzulegen, daß es mit
einem Ponton oder großen Nachen umfahren werden kann. Bei der Eichung wird die Schiffsbesatzung jede Hilfe gewähren,
welche das Schiffsoichamt für die Durchführung des Verfahrens benötigt. Das Schiff wird soweit wie möglich frei von Krän-
gung und Vertrimmung vorgelegt.
Dem Antrag sind als ~nterlagen beigefügt:
D Der bisher gültige Eichschein D Unterlagen der Schiffsuntersuchungsbehörde über den festgesetzten Freibord
D ein Genoralplan D Linien- und Spantenrisse des Vor- und Hinterschiffes
Ich verpflichte mich, die Kosten für die Eichung nebst Auslagen zu übernehmen.
Ort, Datum
,...,,,.,__,,...,v, "" ue::.
- " oder seines Veriretors)
Vom Schiffseichamt auszufüllen
Prüfung der Voraussetzungen für die Eichung
Lasten an Bord, die der Leerlauchung entsprechen
@Lage und Beschreibung des festen Ballastes
@ Maschinen, Kessel, Rohrleitungen oder andere Anlagen, die Wasser, Öl oder andere Flüssigkeiten für ihren Betrieb enthalten
26 Annäherndes Gewicht des Wassers im Laderaum, das mit den üblichen Lenzeinrichtungen nicht entfernt werden kann
kg
21 Ausrüstung
Beschreibung und annäherndes Gewicht der Ankerketten und Anker
zusammen
1 kg
Annäherndes Gewicht der übrigen beweglichen
Annäherndes Gewicht der Einrichtung in kg
Ausrüstung und Ersatzteile in kg
_ _ _ Schleppdrähte/Taue • .. Küchenherde . .. ..
--- Mehrdrähte/Taue ... Koch· und Heizöfen ..
--- Verholdrähte/Taue. ... Stühle1 Sessel usw.
Tische .. . . . .
c-
Leck-/Decksk!eider ... Nichteingebaute Schränke
Nichteingebaule Badewannen
--- Schorbäume .. Waschmaschinen
Kühlschränke .. . .
--- Bootshaken .. Radio· und Fernsehgeräte
Sonstige, nicht fest
- - - Raumleitern eingebaute Gegenstände
--- Außenbordleitern
..
_ _ _ Laufstege ..
div. Schäkel, Blöcke, Haken
Schläuche
----
Feuerlöscher
Insgesamt Insgesamt
Nr. 77 ---Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Juli 1975 1795
Annäherndes Gewicht
des oder der Beiboote des Brauchwassers der anderen Vorräte
kg 1 . kg 1 kg
38 Kofferdämme (Lage und Anzahl) 39 Ballasttanks (Lage und AnzahO
I in
betrug
1110 i i I tlm3
Das zulässige Gesamtgewicht gemäߧ 17 der Eichorc!nung wurde überschritten um
a) mehr Brauchwasser als 0,5 % der maximalen Wasserverdrängung • _______ t
b) Brennstoff in den Tanks m3 ... _______ t
-------
c) Ladungsreste und Restwassermengen _______ t
d) Sonstiges (rnil Beschreibung) •
_______ t
Insgesamt
frühere Eichungen Name des Schiffes und amtliche
@ Bezeichnung des Eichamtes Datum Eichzeichen Schiffsnummer
1-------- ....... ---------------cl--------11--------11--------------
Künftiges Eichzeichen
Bemerkungen (z.B. Beobachtungen am Schiff, die Einfluß auf das Ergebnis der Eichung haben könnten)
Für die Richtigkeit der Angaben
Ort,Datum
,,,,.,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,., .......•. ,,,,,,,, ......... ,, ....... ,., .......... ,,,,.,.,,,,.,,.,_.,,,,,i,.,,.,,,,uu111n•
(Unterschrift des Schiffsführers) (Unterschrift des Eichsachverständigen)
Begründung, weshalb die Eichung nicht durchgeführt werden konnte oder abgebrochen werden mußte
Ort,Datum
(Unterschrift des Eichsachverständigen)
1796 Bundesgeselzblatt, Jahrgang 1975, Teil I
Z:usfüzliche Prüfung bei Antragen auf Nacheichung oder Verlängerung des Eichscheins
~ nic~'._vmgefundon. n
T„Dicfi-L\Ic1en Eichzcichen···,:;,urdcn an den in Rubrik 31 des Eichscheins angegebenen Steilen
vorgefunden.
2. Bauliche Anderungcri-scit d•~r letzten Eichung, die Einfluß auf die Wasserverdrängung haben, wurden
~l nicht festgcslcilt.
wie folgt feslgoslelit
----• -- -•--------,------•-.----~---· ----..-----
-- ·--·-~---- -··- ---
3. Größte Linge des Schiffrumpfes
....... m 1
also
m
D mehr D weniger als angegeben
Größte Bn;ite des Schiffrumpfes
m
1 also
m
D mehr D weniger als angegeben
kleinste Seitenhöhe
___ __ _ · __ cm .
,~so
cm D mehr . D
.
weniger als angegeben
Darüber hinaus lieqen keine Angaben und Anzeichen vor, daß F,c:,rm und Abmessungen des Schiffrumpfes seit der letzten
Eichung so wesentlich gelindert wurden, daß sich hieraus e(ne Anderung der Wasserverdrängung ergibt.
---·-··-·-
D4. Die Eichmarken und -skalen
waren nicht mehr erkennbar. D waren noch erkennbar.
Die Prüfung ergab:
Backbord Steuerbord
til ~ rn tTI ~ rn
Marken von vorn nach hinten Vorn Mitte Hinten Vorn Mitte Hinten
@ Waagerechte Abstände in m
a) vom ~.enkrcchten Strich der vorderen Marke
bis zum vorderen Ende des Schiffes
1
b) zwischen den scnkrcchlon Strichen benachbarter Marken
c) vom scnkrcchlt,n Strich der hinteren Marke
--- -- --- --·--
bis zum hinteren Ende des Schiffes
--
@ Senkrechl.c Abstände an der Stelle jeder Marke in cm
a) zwischen der M;:u-ke und dem Gangbord
b) der tkuko <for Parallclnbnne zur Ebene der größten
- 0
iriJ(>r der Schiff nicht rnchr·als di.cht angesehen werden
kann
zwischen der Marke und der unteren Eichebene
zwischen der unteren Eichebene
und dem Boden des Schiffes
e) zwischen der Marke und dem Boden des Schiffes
f) zwischen dem Boden und der Ebene, die durch den tiefsten Punkt des
Schiffes und parallnl zur Ebene der größten Eintauchung verläuft.
5. Die Voraussetzungen für eine Verlängerung des Eichscheins nach
Der Eichschein kann daher
o§ 9 Abs. 1 und 2 der BinSchEO sind
~icht ei_füi~t: _ n erJüllt. n nicht verlängert
werden. n verlängert
werden.
nEine Nacheichung nac}i-§:fo der BinSchEO ist
nicht erforderlich. n erforderlich.
Ort, Datum
...................................(u~i~;~;;;;;i;·;;~~·E;;;;;;;·h·;~;;i;;~;j;9~~·i··································
Nr. 77 ---Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Juli 1975 1797
Anlage 2
Muster
Eichschein Nr. Seite 1
Bundesrepublik Deutschland
Eichschein
für
Binnenschiffe
Übereinkommen vom 15. Februar 1966
(Bundesgesetzblatt 197311 Seite-1417)
Eichung nach Artikel 4 der Anlage des Übereinkommens
(Schiff, das zur Beförderung von Gütern bestimmt ist)
1798 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I
Eichschein Nr. Seite 2
Erläuterungen
Bei den auf dem Eichschein aufgeführten Angaben
-wird allein das metrische System angewendet;
-werden die linearen Abmessungen in Metern angegeben, wobei die Bruchteile auf Zentimeter gerundet werden; die Rauminhalte werden in
Kubikmetern angegeben, wobei die Bruchteile auf Kubikdezimeter gerundet werden; die Gewichte werden in Tonnen angegeben, wobei die
Bruchteile auf Kilogramm gerundet werden;
-wird bei der Rundung jeder Bruchteil unter 0,5 nicht berücksichtigt und jeder Bruchteil von 0,5 oder mehr als eine Einheit gerechnet.
Anmerkung: Die Nummer der Rubriken, auf die in den nachstehenden Erläuterungen Bezug genommen wird, ist im Eichschein in Kreise gesetzt.
1. Name und Kennbuchstabe(n} des Staates.
2. Bezeichnung und Sitz des Schiffseichamtes, das den Eichschein ausstellt.
4. laufende Nummer der Eintragung des Eichscheins im Eichverzeichnis des Schiffseichamtes.
5. Datum der Eintragung in das Eichverzeichnis.
6. Das Eichzeichen besteht aus den Angaben der Rubriken 3 und 4.
7. Name und Devise des Schiffes. Im Falle einer Änderung ist der frühere Name oder die frühere Devise zu löschen und die neue Angabe in
Rubrik 8 einzusetzen.
9. Ort und Datum der Eintragung des neuen Namens oder der neuen Devise in den Eichschein.
10. Unterschrift des befugten Beamten.
11. Siegel des befugten Beamten.
12. In Rubrik a) wird die Länge bei umqcleQ1:em Ruder ;:i.ngegeben, Der in Rubrik c) anzugebende Tiefgang ist der Abstand zwischen der Ebene
der größlcn Eintz1uchung und parallel laufenden Ebene, die durch den tiefsten Punkt des Schiffes verläuft. In Rubrik d) wird für
Schiffe vn,·,o::'h!:1nnr,n die ohne Abbau eine Vemiinderung des Höhenmaßes (umlegbare Masten, absenkbares Steuerhaus usw.) bei der
Durchfahrt unbr H:..,, ,,,,..,.rv,~n ermog!ichen, die Festhöhe so angegeben, als sei von diesen Vorrichtungen Gebrauch gemacht worden (Masten
umgelegt, S!eucrhaus abgesenkt usw.).
13. Angabe der SchiffsgaUung, z. B: Schlepper, Schubboot, Fahrgastschiff, schwimmendes Gerät, Motorgüterschiff, Kahn usw.
14. Angabe der B:i.ur;!offe, z.B.: Stahl, LeichlmelaH, Stahlbeton, Kunststoff, Holz usw.
15. Angabe der wic:h!igs!en Einzelheilen, deren Änderung möglich ist (mit Deck, ohne Deck, Vorhandensein oder Fehlen von Lukendeck!=)ln) und
gegebenenfalls der besonderen Merkmale.
16. Name und Ort der Bauwerft und gegebenenfalls der Werft, die den Umbau oder die Erneuerung durchgeführt hat.
17. Das Baujahr ist das Jahr des Stapellaufs. Gegebenenfalls ist auch das Jahr des Umbaues oder der Erneuerung anzugeben,
18. Ohne Ruder und Bugspriet.
19. Gemessen an der Außenseite der BeplaUung ohne Schaufelräder.
20. Dampfmaschine, Benzinmotor usw.; Typ und ggf. Seriennummer; Maschinenleistung in kW/~S laut Angabe des Herstellers.
21. Arithmetisches Mittel der in der Rubrik 30 d) angeführten Werte. Die Leerebene ist für Süßwasser festgestellt (Dichte: 1).
23. Die Linie der größten Eintauchung wird durch die Eichmarken festgelegt.
24. Soweit möglich, ist annäherungsweise.das Gewicht des festen Ballastes anzugeben.
25. Angabe der Art und Zahl dieser Maschinen oder Kessel.
28. Zahl der Eichmarken oder Eichplatten.
29. Die Abstände werden in der Längsachse des Schiffes und parallel zur Ebene der größten Eintauchung gemessen. Ist ein einziges Paar Eich·
marken vorhanden, so ist nur die Spalte 2 auszufüllen. Sind zwei Paar Eichmarken vorhanden, so sind die Spalten 1, 2 und 3 auszufüllen und
so weiter. Als Enden des Schiffes rielten die Punkte, welche die in die Rubrik 18 einzutragende Länge des Schiffsrumpfes bestimmen.
30. Bei der Feststellung des Punktes, über dem ein Schiff nicht mehr als dicht angesehen werden kann, werden Wassereintritts· und -austritts·
öffnungen nicht berücksichtigt.
32. Es ist anzugeben, in welcher Weise die Eichskalen dargestellt werden (Teilung, Zahl und Abstand der unaustilgbaren Marken usw.).
33. Wird die Tabelle nicht ausgefüllt, so ist sie durchzustreichen bzw. zu entfernen.
37. In diese Rubriken können ergänzende Angaben, die sich auf die Eichung beziehen, sowie gegebenenfalls die zur Beachtung der schiffahrt-
bis polizeilichen Vorschriften zweckrnüßigen Angaben eingetragen werden. Staaten, die eine Erklärung nach Absatz 2 des Unterzeichnungsproto-
59. kolls abgegeben haben, weisen hier darauf hin, daß ihre ungültig gewordenen Eichzeichen weder entfernt noch ausgelöscht werden dürfen
und daß links davon eine unaustilgbare Marke angebracht werden muß, die aus einem kleinen gleicharmigen Kreuz besteht.
61. Diese Angabe ist wahlweise einzusetzen, wenn der Eichsachverständige selbst den Eichschein ausstellt.
62. Unterschrift des Eichsachverständigen; diese Angabe ist in dem oben genannten Fall wahlweise einzusetzen.
64. Ort und Datum der Ausstellung des Eichscheins.
65. Bezeichnung der Person oder der Diensbtellung der Person, die den Eichschein ausstellt.
66. Unterschrift der Person, die den Eichschein ausstellt.
67. Siegel des Schiffseichamtes, das den Eichschein ausstellt.
71, 76 und 84. Siehe 64
72, 77 und 85. Siehe 65
73, 78 und 86. Siehe 66
74, 79 und 87. Siehe 67
81. Siehe 61
82. Siehe 62
N,. 77 T<1g der Aus~Jabe: Bonn, den 8. Juli 1975 1799
Eichschein Nr. Seite 3
CD Bundesrepublik Deutschland
@ Schiffseichamt 3 Kennbuchstaben des Schiffseichamtes
--------·-··-
© Eichschein Nr. l@ Eingetragen am @ Eichzeichen
0 N-:i~~-;dcr Devise des Schiffes Amtliche Schiffsnummer
8 Neuer Name, neue Devise oder neue amtliche Schiffsnummer
@
@Eing~tra 9en in, am
@
(Unterschrift)
(::::.........:::)
a Neuer Name, neue Devise oder neue amtliche Schiffsnummer
@
@ Ei~get;;g~;it,, am ..•.····••' ••······..•
@ (...
).
..
.......................... .... ,, ......................
,
\ ........... , .........•....
(Untc;schrift)
@Abmessungen des Schiffes für die Durchfahrt durch Bauwerke
a) Länge über alles
L!_B-reite über alles m
m
c) Tiefgang bei größter Eintauchung 1 d) Festhöhe bei Lee;auchung
m
Beschreibung des Schiffes
@Gattung
@Baustoffe
a) des Schiffrumpfes
b) der Aufbauten (Deckshäuser)
c) der Lukendeckel
@) Einzelheiten der Bauart
@Bauwerft
@Baujahr
Wesentliche Umbauten seit der Erbauung mit Umbaujahr
1800 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I
Eichschein Nr. Seite4
@ Größte Länge des Schiffrumpfes @) Größte Breite des Schiffrumpfes
m m
@ Antriebsmaschine(n)
Anzahl lfabrikat Typ
Nummer(n) Zylinder Leistung !bei
kW/PS U/Minute
@ Mittlere Leertauchlll1g in Süßwasser 22 Größte Tragfähigkeit (in Tonnen} in Süßwasser (Dichte • 1)
m t
@ Senkrechter Abstand von der Ebene der größten Eintauchung bis zum Gangbord
a) in der Mitte des Schiffrumpfes 1b) am tiefsten Punkt des Gangbords
cm cm
Lasten an Bord, die der Leertauchung entsprechen
@ Lage und Beschreibung des festen Ballastes
@ Maschinen, Kessel, Rohrleitungen oder andere Anlagen, die Wasser, Öl oder andere Rüssigkeiten fUr ihren Betrieb enthalten
26 Annäherndes Gewicht des Wassers im Laderaum, das mit den üblichen Lenzeinrichtungen nicht entfernt werden kann
kg
27 Ausrüstung
a) Beschreibung und annäherndes Gewicht der Ankerketten und Anker
!zusammen
kg
b) Annäherndes Gewicht der übrigen beweglichen Ausrüstung und der Ersatzteile
kg
c) Annäherndes Gewicht der Einrichtung d) Annäherndes Gewicht des oder der Beiboote
kg kg
Vorräte
a} Annäherndes Gewicht des Brauchwassers 1b) Annäherndes Gewicht der anderen Vorräte
kg kg
Nr. Tl Tdg der Ausgabe: Bonn, den 8. Juli 1975 1801
Eichschein Nr. Seite 5
Zutreffendes ankreuzen [gjoder ausfüllen
Eichmarken
@ Die Eb(:nu der größten Einlauchung wird auf jeder Seite des Schiffes kenntlich gemacht durch
17 oingomeißclle Marken n eingeschlagene Marken 7Platten
Backbord Steuerbord
[TI [] !I II !J [I
Marken von vorn nach hinten
Vorn Mitte Hinten Vorn Mitte Hinten
@ Waagerechte Abstände in m
a) vom senkrechten Strich der vorderen Marke
bis zum vorderen Ende des Schiffes
b) zwischen den senkrechtem Str1chen benachbarter Marken
c) vom senkrechten Strich der hinteren Marke
-- -..--
bis zum hinteren Ende des Schiffes
@ Senkrechte Abstände an der Stelle jeder Marke in cm
a) zwischen der Marke und dem Gangbord
b) zwischen der Marke und der Parallelebene zur Ebene der größten Eintau.
chung, über der das Schiff nicht mehr als dicht angesehen werden kann
c) zwischen der Marke und der Leerebene
· d) zwischen der Leerebene tmd dem Boden des Schiffes
e) zwischen der Marke und dem Boden des Schiffes
f) zwischen dem Boden des Schiffes und der Ebene, die durch den tiefsten
Punkt des Schiffes und parallel zur Ebene der größten Eintauchung verläuft
Eichzeichen
31 Das Eichzeichen ist außer auf den mittleren/hinteren Eichmarken angebracht
~ Eine Eichskala
ist unter jeder Eichmarke angebracht. D ist nicht unter jeder Eichmarke angebracht.
Sie ist und hat eine Teilung von
1802 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I
Eichschein Nr. Seite 6
Eichung nach Artikel 4 der Anlage des. Ubereinkommens
@ Wa~serverdrängung u_nd Veränderung der Wasserverdrängung des Schiffes je Zentimeter gemittelter Eintauchung, beginnend von
der m Süßwasser ermittelten Leerebene an.
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Nr. 77 --Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Juli 1975 1803
Eichschein Nr. Seite 7
~j Wasserv0rdrängunq und Veränderung der Wasserverdrängung des Schiffes je Zentimeter geniittelter Eintauchung, beginnend von
der in Süßwasser er-mittelten Leerebene an.
Dl Dl Dl Dl
2§ Entsprechende
Q) C
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Q) C
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1804 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I
Eichschein Nr. Seite 8
(ffej Wasserverdrängung und Veründerung der Wasserverdrängung des Schiffes je Zentimeter gemittelter Eintauchung, beginnend von
der in Süßwasser ermittelten Leerebene an.
Ol tl) 0) 0)
(1) C (1) C (1) C: Cl) C:
Entsprechende Entsprechende Entsprechende Entsprechende
~-fi Verdrängung in
~~
gE Verdrängung in
~-§ Verdrängung in j-8 Verdrängung in
.Ce ::, E
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;~ l. T7 Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Juli 1975 1805
Eichschein Nr. Seite 9
(3;j) Wasserverdriinnung und Veriindnrung der Wasserverdrängung des Schiffes je Zentimeter gemittelter Eintauchung, beginnend von
der in Süßwa:3scr ermittelten Leerebene an.
-
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Anmerkungen
Man erhält das Gewicht einer Ladung (in Tonnen), indem man den Unterschied zwischen
a} der Verdrängung (in m3) des Schiffes, die der gemittelten Eintauchu'ng zu Beginn der Beladung (oder Entladung)
entspricht, und
b) seine Verdrängung (in m3), die der gemittelten Eintauchu.ng bei Abschluß dieses Vorgangs ent.sp·richt,
mit der Dichte des Wassers des Hafens multipliziert, in dem die genannten Eintauchungen gemessen wurden.
Die Zunahme der mittleren Eintauchung h beim Übergang des Schiffes von Wasser mit der Dichte d1 in Wasser mit der
geringeren Dichte d2 ist gleich
h • (d1 - d2) • a.
Die Abnahme der mittleren Einlauchung h beim Übergang des Schiffes von Wasser mit der Dichte d3. in Wasser mit der
höheren Dichte d4 ist gleich
h • (d4 - d3) • a; • ·
dabei wird h in cm ausgedrückt, und a ist ein von den Formen des Schiffs abhängiger Koeffizient, der im alfgemeinen
gleich 0,9 angenommen wird.
Bemerkungen @ bis @
a1 Der Punkt, über dem das Schiff nicht mehr'wasserdicht.ist (siehe Rubrik 30b) liegt
-------- ·-------
38 Kofferdärn me (l_;Jgc, Anzahl)
39 Bc1ilasttanks (Lagc,Anz~1l) . . -
1-------------------------------------------
1806 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil 1
Eichschein Nr. Selte10
Frühere außer Kraft gesetzte Eichscheine
eo Bezeichnung des Schiffseich·
amtes, das den Elchachein Datum der Elchzeichen Name und amtliche Schiffsnummer,
ausaestellt hat Eintragung Devise des Schiffes
~
@)Ort.Datum
@ Der Eichsachverständige
........ . ............... ,.............................. ...
,
(Unterschrift)
aa Die Gültigkeit des Elchscheins
lluft ab am
Der Eichscheil) wird jedoch schon frOher ungültig, wenn das Schiff solche Veränderunge n
(Reparaturen, Umbauten, bleibende Formveränderungen) erfährt, daß die Angaben der Rubrik 22 oder der Tabelle 33 nicht
mehr.zutreffen.
@Dieser Eichschein ist ausgestellt in, am
und enthält die Seiten
1 bis ___
/ ...•···· ·······•.\
8 Der Vorstand des Schiffseicha'mtes
@
i i
\ ! @
..............................
....... (Unterschrift)
88 Registernummer 1• Ort und Staat der Registrierung
Beglaubigung der vorläufigen Änderungen des Elchscheins
10 Geändert wurde{n) die Rubrik{en) Nr. 1Die Änderung(en) ist/sind gültig bis zum
,
@Ort.Datum
® Der Vorstand des Schiffseichamtes
® (···· ...
@
: :
\ •••••••••••••••••••••••••··i ...... (Unterschrift,)
.
.................. .. ..
, ,,.,,,, ,,,,,,.,,,, , .. ........
10 Geändert wurde(n) äte Rubrik(en) Nr. 1Die Änderung(en) isVsind gültig bis zum
@0rt,Dalum
........... .•...., @ Der Vorstand des Schiffseichamtes
@)
l\ \I ®
\. I
··•.............. --fj····
. . . . . . . . . . . . 1t11,,, . . . . . , •• ,,, •••••••••••••IIOIOIOOOoOOolHtH
(Unterschrift,)
der Bonn, den 8. Juli 1975 1807
Eichschein Nr. Seite 11
Beglaubigung der Änderungen des Eichscheins
75 Geändert wurde{n) die Rubrik(en) Nr.
@ürt,Datum
@ /.•················· ..\ @ Der Vorstand des Schiffseichamtes
®
~
............. 1 •• ' ' ' ' . ' •• ......
(UntersGhri!t) ·
75 Geändert wurdc(n) die Rubrik(en) Nr.
@o,t,Datum
@ Der Vorstand des Schiffseichamtes
(Unterschrift)
Verlängerung des Eichscheins
eo Die Angaben dieses Eichscheins sind gültig geblieben.
@ort,D:itum
@ Der Eichsachverständige
83 Dieser Eichschein wird verlängert bis
@ort,Datum
@ @ Der Vorstand des Schiffseichamtes
80 Die Angaben dieses Eichscheins sind gültig geblieben.
@ort,Datum
@ Der Eichsachverständige
83 Dieser Eichschein wird verlängert bis
(Unterschrift)
@ort,Datum
@) Der Vorstand des Schiffseichamtes
@
(::::::.......... :::)
(Unterschrift)
1808 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I
Anlage 3
Muslt'r
Eichschein Nr. Seite 1
Bundesrepublik Deutschland
Eichschein
für
Binnenschiffe
Übereinkommen vom 15. Februar 1966
(Bundesgesetzblatt 197311 Seite 1417)
Eichung nach Artikel 5 der Anlage des Übereinkommens
(Schiff, das nicht zur Beförderung von Gütern bestimmt ist)
Nr. 77 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Juli 1975 1809
Eichschein Nr. Seite 2
Erläuterungen
Bei den auf dem Eichschein aufgeführten Angaben
-wird allein das metrische System angewendet;
-werden die linearen Abmessungen in Metern angegeben, wobei die Bruchteile 9-Uf Zentimeter gerundet werden; die Rauminhalte werden in
Kubikmetern angegeben, wobei die Bruchteile auf Kubikdezimeter gerundet werden; die Gewichte werden in Tonnen angegeben, wobei die
Bruchteile auf Kilogramm gerundet werden;
-wird bei der Rundung jeder Bruchteil unter 0,5 nicht berücksichtigt und jeder Bruchteil von 0,5 öder mehr als eine Einheit gerechnet.
Anmerkung: Die Nummer der Rubriken, auf die in den nachstehenden Erläuterungen Bezug genommen wird, ist im Eichschein in Kreise gesetzt.
1. Name und Kennbuchstabe(n) des Slaates.
2. Bezeichnung und Sitz des Schiffseichamtes, das den Eichschein aussteift.
4. laufende Nummer der Eintragung des Eichscheins im Eichverzeichnis des Schiffseichamtes.
5. Datum der Eintragung in das Eichverzeichnis.
6. Das Eichzr:ichen besteht aus den Angaben der Rubriken 3 und 4.
7. Name und Devise des Schiffes. Im Falle einer Änderung ist der frühere Name oder die frühere Devise zu löschen und die neue Angabe in
Hubrik 8 einzusetzen.
9. Ort und Datum der Eintragung des neuen Namens oder der neuen Devise in c!en Eichschein.
10. Unterschrift des befugten Beamten.
11. Siegel des befugten Beamten.
12. In Rubrik a) wird die Li:ingo bei umr1elegtem Ruder angegeben. Der in Rubrik c) anzugebende Tiefgang ist der Abstand zwischen der Ebene
der größten Einlauchung und der dazu parallel laufenden Ebene, die durch den tiefsten Punkt des Schiffes verläuft. In Rubrik d) wird für
Schiffe mil Vorrichtungen, die ohne Abbau eine Verminderung•cjes Höhenmaßes (umlegbare Masten, absenkbares Steuerhaus usw.) bei der
Durchfahrt unter Bauwerken ermöglichen, die Festhöhe so angegeben, als sei von diesen Vorrichtungen Gebrauch gemacht worden (Masten
umgelegt, Steuerhaus abgesenkt usw.).
13. Angabe der Schiffsgattung, z.B.: Schlepper, Schubboot, Fahrgastschiff, schwimmendes Gerät, Motorgüierschiff, Kahn usw.
14. Angabe der Baustoffe, z.B.: Stahl, Leichtmetall, Stahlbeton, Kunststoff, Holz usw,
15. Angabe der wichtigsten Einzelheiten, deren Änderung möglich ist (mit Deck, ohne Deck, Vorhandensein oder Fehlen von lukendeckeln) u'nd
gegebenenfalls der besonderen Merkmale.
16. Name und Ort der Bauwerft und gegebenenfalls der Werft, die den Umbau oder die Erneuerung durchgeführt hat.
17. Das Baujahr ist das Jahr des Stapellaufs. Gegebener:ifalls ist auc;h das Jahr des Umbaues oder der Erneuerung anzugeben.
18. Ohne Ruder und Bugspriet.
19. Gemessen an der Außenseite der Beplattung ohne Schaufelräder.
20. Dampfmaschine, Benzinmotor usw.;Typ und ggf.Seriennummer;Maschinenl~istung in kW/PS laut Angabe des Herstellers.
21. Arithmetisches Mittel der in der Rubrik 30 d) angeführten Werte. Die Leerebene ist für Süßwasser festgestellt (Dichte: 1).
23. Die Linie der größten Eintauchung wird durch die Eichmarken festgelegt.
24. Soweit möglich, ist annäherungsweise das Gewicht des festen Ballastes anzugeben.
25. Angabe der Art und Zahl dieser Maschinen oder Kessel.
28; Zahl der Eichmarken oder Eichplatten.
29. Die Abstände werden in der Längsachse des Schiffes und parallel zur Ebene der größten Eintauchung gemessen. Ist ein einziges Paar Eich•
marken vorhanden, so •ist nur die Spalte 2 auszufüllen. Sind zwei Paar Eichmarken vorhanden, so sind die Spal~en 11 2 und 3 auszufüllen und
so weiter. Als Enden des Schiffes gelten die Punkte, welche die in die Rubrik 18 einzutragende länge des Schiffsrumpfes bestimmen.
30. Bei der Feststellung des Punktes, über dem ein Schiff nicht mehr als dicht angeseh!m werden kann, werden Wassereintritts· und -austritts·
öffnungen nicht berücksichtigt.
32. Es ist anzugeben, in welcher Weise die Eichskalen dargestellt werden (Teilung, Zahl und Abstand der unaustilgbaren Marken usw.}.
33. Wird die Tabelle nicht ausgefüllt, so ist sie durchzustreichen bzw.zu entfernen.
37. In diese Rubriken können ergänzende Angaben, die sich auf die Eichung beziehen, sowie gegebenenfalls die zur Beachtung der schiffahrt•
bis polizeilichen Vorschriften zweckmäßigen Angaben eingetragen werden. StaatE;m, a1e eine Erklärung nach Absatz 2 des Unterzeichnungsproto-
59. kolls abgegeben haben, weisen hier darauf hin, daß ihre ungültig gewordenen Eichzeichen weder entfernt noch ausgelöscht werden dürfen
und daß links davon eine unaustilgbare Marke angebracht werdeh muß, die aus einem kleinen gleicharmigen Kreuz besteht.
61. Diese Angabe ist wahlweise einzusetzen, wenn der Eichsachverständige selbst den Eichschein ausstellt.
62. Unterschrift des Eichsachverständigen; diese Angabe ist in dem oben genannten Fall wahlweise einzusetzen.
64. Ort und Datum der Ausstellung des Eichscheins.
65. Bezeichnung der Person oder der Dienststellung der Person, die den Eichschein ausstellt
66. Unterschrift der Person, die den Eichschein ausstellt
67. SiegEJI des Schiffseichamtes, das den Eichschein ausstellt.
71, 76 und 84. Siehe 64
72, 77 und 85. Siehe 65
73, 78 und 86. Siehe 66
74, 79 und 87. Siehe 67
81. Siehe 61
82. Siehe 62
mm Bm1dcsgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I
Eichschein Nr. Seite 3
Bundesrepublik Deutschland
G) Schiff:;cicharnt a· Kennbuchstaben des Schiffseichamtes
@ Eichzeichen
(!) Narnu oder Devise des Schiffes Amtliche Schiffsnummer
a Neuer Name, neue Devise oder neue amtliche Schiffsnummer
@
@Ei,\gclrnncn in, mn
....................... ,, .............. i'ü~i~;;·~·i;;fr·tY'"'""""""""""'""""""'"""''""""""'
(:::::::::::::::::::)
•--------
8 Neuer Name, neue Devise oder neue amtliche Schiffsnummer
@
@ Eingetragen in, ;m · · · ·
@Abmessungen des Schiffes für die Durchfahrt durch Bauwerke
a) Länge über allesm Lb)-~mitc über~es m
c) Tiofgan·g· bei grö:er Einlauchung d) Festhöhe bei Lee;auchung
I
Beschreibung des Schiffes
@Gattung ·
@Baustoffe
a) des Schiffrumpfos
b) der Aufbauten (Deckshäuser)
@Einzelheiten der Bauart
@Bauwerft
@Baujahr
Wesentliche Umbauten seit der Erbauung mit Umbaujahr
Nr. 77 ---- Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Juli 1975 1811
Eichschein Nr. Seite 4
@ Größte Länge des Schiffrumpfes @) Größte Breite des Schiffrumpfes
m m
@ Antriebsmaschine(n}
Anzahl 1Fabrikat Typ
Nummer(n) Zylinder Leistung lbei
kW/PS U/Minute
@ Mittlere Leertauchung in Süßwasser 22 Größte Tragfähigkeit (in Tonnen) in Süßwasser (Dichte= 1)
m t
@ Senkrechter Abstand von der Ebene der größten Eintauchung bis zum Gangbord
a) in der Mitte des Schiffrumpfes 1 b} am tiefsten Punkt des Gangbords
cm cm
Lasten an Bord, die der Leertauchung entsprechen
@ Lage und Beschreibung des festen Ballastes
@ Maschinen, Kessel, Rohrleitungen oder andere Anlagen, die Wasser, Öl oder andere Flüssigkeiten für ihren Betrieb enthalten
---
26 Annäherndes Gewicht des Wassers im Laderaum, das mit den üblichen Lenzeinrichtungen nicht entfernt werden kann
kg
21 Ausrüstung
a) Beschreibung und annäherndes Gewicht der Ankerketten und Anker
!zusammen
kg
b) Annäherndes Gewicht der übrigen beweglichen Ausrüstung und der Ersatzteile
kg
c) Annäherndes Gewicht der Einrichtung d) Annäherndes Gewicht des oder der Beiboote
kg kg
Vorräte
a) Annäherndes Gewicht des Brauchwassers l b} Annäherndes Gewicht der anderen Vorräte
kg kg
1812 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I
Eichschein Nr. Seite 5
Zutreffendes ankreuzen l><] oder ausfüllen
Eichmarken
Die Ebene der cvößton Eintauchung wird auf jeder Seite des Schiffes kenntlich gemacht durch
n eingemeißelte M:irken n eingeschlagene Marken n Platten
Backbord Steuerbord
[] ITT [1 TI @] @]
Marken von vorn nach hinten
Vom Mitte Hinten Vom Mitte Hinten
Waagerechte Abstände in ni
a) vom senkrechten Strich der vorderen Marke
bis zum vorderen Ende des Schiffes
e-----
b) zwischen den sonkrnchten Sirichen benachbarter Marken
-- --
c) vom senkrechten Strich der hinteren Marke
bis ;:um hinteren Ende des Schiffos ,__ __
Senkrechte Abstände an der Stelle jeder Marke in cm
a) zwischen der Marke und dem Gangbord
b) zwischen der Marke und der Parallelebene zur Ebene der größten Eintau.
chung, über der das Schiff nicht mehr als dieht angesehen werden kann
c) zwischen der Marke und der Leerebene
d) zwischen der Leerebene und dem Boden des Schiffes
e) zwischen der Marke und dem Boden des Schiffes
f) zwischen dem Boden des ::ichiffes und der Ebene, die durch den tiefsten
Punkt des Schiffes und parallel zur Ebene der größten Eintauchung verläuft
Eichzeichen
31 Das Eichzeichen ist außer auf den mittleren/hinteren Eichmarken angebracht
Q Eine Eichskala
ist unter jeder Eichmarke angebracht. D ist nicht unter 1eder Eichmarke angebracht.
Sie ist und hat eine Teilung von
Nr. 77 . Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Juli 1975 1813
Eichschein Nr. Seite 6
Eichung nach Artikel 5 der Anlage des Übereinkommens
34 War;c:orvordr~intJUng bei größter Einlauchung 35 Wasserverdrängung in der Leerebene
rn'.l m3
36 Wasscrvcrdrüngung zwiichen der Leerebene und der Ebene der größten Eintauchung
Anmerkung
Die Tragfiihigkoit in Süßwasser mit der Dichte 1 ergibt sich aus dem Unterschied der Wasserverdrängung bis zur
obciron Eichoborn) und der Wasserverdrängung bis zur Leerebene.
Bemerkungen @ bis @)
37 Der Punkt, über dem das Schiff nicht mehr wasserdicht ist (siehe Rubrik 30b) liegt
··-···•···-"'"----·.. ---..-·.. -· --------·-------------------------
----··--· .. -··--·---··,·--------------------------------
................... -.,.... _, .. _______________________________
..........- ..., . , . - - · - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
..., ...........,. ....., ... , __,, ..,. ________________________________
-·----,-- .. ------------------------------------
' ......,.,, __._.,_, ____________________________________
1814 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil 1
Eichschein Nr. Seite 7
Frühere außer Kraft gesetzte Eichscheine
60 Bezeichnung des Schiffseich-
amtcs, das den Eichschein Datum der Eichzeichen ·Name und amtliche Schiffsnummer,
ausqestellt hat EintraQunQ Devise des Schiffes
----·----- - - - - - - - -
-----•-..· · - · · - - - ··--·--- -----
--- - --- ------ .. --- -- ---
@ort,Datum
@ Der Eichsachverständige
""''''"''''''"'"'''''"""'"""''''''''''''''iü~i~;;~;;;iftj''"''''·············•·"'·•·········"'''''"''·""•
63 Die Gültigkeit des Eichscheins
läuft ab am
Der Eichschein wird jedoch schon früher ungültig, wenn das Schiff solche Veränderunge n
(Reparaturen, Umbauten, bleibende Formveränderungen) erfährt, daß die Angaben der Rubrik 22 oder der Rubriken 34, 35 un d
36 nicht mehr zutreffen.
@Dieser Eichschein ist ausgestellt in, am
/ ...
und enthält die Seiten
1 bis ___
®
)
······•...
@) Der Vorstand des Schiffseichamtes
@
......................••····/
···
(Unterschrift)
68 Registernumr.ner 169 Ort und Staat der Registrierung
Beglaubigung der vorläufigen Änderungen des Eichscheins
10 Geändert wurde(n) die Rubrik(en) Nr. 1Die Änderung(en) ist/sind gültig bis zum
@ürt,Datum
@ Der Vorstand des Schiffseicha.mtes
@
······.)
@
., ............•·~· .................. ,.................... ,,.,, .. ,, ..... iü~i~;~·~;;;iii'i'······· ............................................
10 Geändert wurde(n) die Rubrik(en) Nr. 1 Die Änderung(en) ist/sind gültig bis zum
@ort,Datum
@ Der Vorstand des Schiffseichamtes
@ ·················.)
@
.. ...
·········•·····
(Untor-schrift)
der Ausgc1be: Bonn, den 8. Juli 1975 HH5
Eichschein Nr, Seite 8
Beglaubigung der Änderungen des Eichscheins
75 G(,;\11dl:1t wurdu/11) di<i Hubrik(cn) Nr.
@ @ Der Vorstand des Schiffseichamtes
@
.....................................................iü'~i~;~~;;;iiii' ....................................................
75 Geändert wurde(n) die Rubrik(en) Nr.·
@Ort.Datum
@ Der Vorstand des Schiffseichamtes
@
............................................................... ,ü~i~·;;~·;;;;1ii................................................................
Verlängerung des Eichscheins
80 Die Angaben diese:,,; Eid1:icheins sind gültig geblieben.
@ürt. Dal111n
@ Der Eichsachverständige
83 Dieser Eichschein wird verlänge,i bis
, ...... ., ....... ,.•••••"••u••"•"•• .. •.. •••••"••,u;i;;~~f;;ifii'' •'•••••"••••• .. •••••oo••••<o•••••• .. ••••"•••""
@011.Datum
@ @ Der Vorstand des Schiffseichamtes·
@
(Unterschrift)
···················••:)
80 Die Angaben dieses Eichscheins sind gültig geblieben.
@Ort.Datum
@ Der Eichsachverständige
83 Dieser Eichschein wird verlängert bis
(Unterschrift)
@ort,Datum
@) Der Vorstand des Schiffseichamtes
@ @
(:••···········••:::::::i (Unterschrift) ·
1816 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I
Anlage 4
Muster
Nachweis über eine Die Kreisziffern entsprechen den
Erläuterungen im Eichschein
Nacheichung
7 Neue"chung
1
Auf Antrag vorn
n wurde das Schiff
1Zutreffendes ankreuzen 0 oder ausfüllen
@am durch das © Schiffseichamt
in
geeicht und am gleichen Tage in das Eichverzeichnis eingetragen.
3 Kennbuchstaben d. Schiffseichamtes © Eichschein Nr. @ Eichzeichen
Dieser Nachweis ersetzt den Nachweis über die
D Neueichung :J Nacheichung
1Nr.
vorn des Schiffseichamtes
Dieser Nachweis wird ersetzt durch den Nachweis über die
D Neueichung D Nacheichung
1Nr.
des Schiffseichamtes
0 Name oder Devise des Schiffes Amtliche Schiffsnummer
Eigentümer
8 Neuer Name, neue Devise oder neue amtliche Schiffsnummer Neuer Eigentümer
@ Eingetragen in, am
•••••• 1,,,, ... ,, .... ,, .. ,1,1111,111u111111111tUlfUltlllUUfHUUHIIU·····••1111u111111u1111,11111111u111HHtMHh
Eing~gen am
(Unterschrift)
8 Neuer Name, neue Devise oder neue amtliche Schiffsnummer Neuer Eigentümer
@ Eingetragen in, am
Eingetragen am
{Unterschrift)
@ Abmessungen des Schiffes für die Durchfahrt durch Bauwerke
a) Länge über arres b) Breite über alles
m m
c) Tiefgang bei größter Eintauchung d) Festhöhe bei Leertauchung
m m
Beschreibung des Schiffes
@Gattung
@ Baustoffe: a) des Schiffsrumpfes
b) der Aufbauten (Deckshäuser)
c) der Lukendeckel
@ Einzelheiten der Bauart
Nr. 77 Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Juli 1975 1817
Seite 2
@ Bnuwcrlt
I® Baujahr
Wesentliche Umbauton seit der Erbauung mit Umbaujahr
@ Größte Länge des Schiffsrumpfes @ Größte Breite des Schiffsrumpfes
m m
@ Antricbsmaschine(n) (Anzahl und Fabrikat) !Typ
Nr. 1 Zylinder Leistung
nkW nps IBei U/min
@) Mittlere Leertauchung in Süßwasser 22 Größte Tragfähigkeit On Tonnen) in Süßwasser (Dichte= 1)
m
@ Senkrechter Abstand von der Ebene der größten Eintauchung bis zum Gangbord
a) in der Mitte des Schiffsrumpfes 1b) am tiefsten Punkt des Gangbords
cm cm
Lasten an Bord, die der Leertauchung entsprechen
@ Lage und Beschreibung des festen BaUastes
@ Maschinen, Kessel, Rohrleitungen oder andere Anlagen1 die Wasser1 Öl oder andere Flüssigkeiten für ihren Betrieb enthalten
2s Annäherndes Gewicht des Wassers im Laderaum, das mit den üblichen Lenzeinrichtungen nicht entfernt werden kann
kg
27
1. Ausrüstung
a} Beschreibung und annäherndes Gewicht der Ankerketten und Anker
!zusammen
kg
b) Annäherndes Gewicht der übrigen beweglichen· Ausrüstung und Ersatzteile
kg
c) Annäherndes Gewicht der Einrichtung d) Annäherndes Gewicht des oder der Beiboote
kg kg
2. Vorräte
a) Annäherndes Gewicht des Brauchwassers 1b) Annäherndes Gewicht der anderen Vorräte
kg kg
Die Dichte des Wassers am !betrug
lin
110 f t 1 f/m3
1818 Bunclesgesetzblatt Jahrgang 1915, Teil I
1
Seit,e 3
3. Der Gewich1.sunterschied gemäß § 17 Abs. 2 Eichordnung wurde überschritten um
a) mehr Braur:hwasi·;er ab 0,5':;, der maximalen Wasserverdrängung
b) Brennstoff in den T;rnks
c) •;cl, rn,,,,,,.,.,.,,. Ballast- und Rr:,,~twas,;crmcngen in den Räumen ,
••• t •••••• t ~ · - - - - - - -
d) (rr1il Oi :'.",eh~( :lb1 ,ng) •
Zunaht,H' dcr· Wasscrverdr iingllng je cm zwischen der Insgesamt
Lcc•1c•bcnc, und der unlci-cn Eichebene 1
m3 1 Austauchung cm
, $ ~ • 1 e 1 • 1 ~ - - - - - - -
G,·milldl1, Tauchung in der unteren Eichcbone
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ·-------~
Mi!llcre Lc,c•1l:i1JciH1nq i11 Siißvm~:, er cm
Eichmarken
(2BJ Dir, FIJcnn de:r
J c-inr.1ur1r,iß,:l!c
Einlnuchung wird c1uf jeder Seile des Schiffes kenntlich
[J eingeschlagene Marken D
durch
Backbord Steuerbord
lv1arkcn von vorn nach hintun 17 2 3 1 2 31
Vorn Mitte Hinten Vorn Mitte Hinten
@Waagerechte Abstände in m
a) vom sm1krechtcn Strich der vordmen Marke
bis zum vonforcn Ende des Schiffes
b) zwi'.;chcn den scnkrnchlen Strichen benachbarter Marken
c) vom senkrechten Strich der hinteren Marke
bi:; zurn hinlercn Enck des Schiffes
@Senkrechte Abstände an der Stelle jeder Marke in cm
a) zwischen dc,1· Marke und dem Gangbord
b) 7V1i::r,l1<'11 dr:1 M:11kt: 1,nd
c) zwi:;chen dm Marke und der Leerebene
d) zwi:ochen der Lecr·cbcnc und dem Boden des Schiffes
c) zwi,;chc)n der Marke und dem Boden des Schiffes
f) zwischen dr,m Boden und der Ebene, die durch den tiefsten Punk! des
Schilfe,; und parallel zur Ebene der größten Eintauchung verläuft.
nach wurde durch Schwerpunktermittlung bestimmt für die Ebenen
Da":Eir;hzcichen ist auß~;r auf ciÜnriiitÜt'iren/hinteren Eichmarken angebracht
32 Eine Eichskala
ist unter jeder Eichmarke angcbrncht. D ist nicht unter jeder Eichmarke angebracht.
Sie ist und hat eine Teilung von
Die E1m;cnk11ngsebcnen wmden
am schwimmenden Schiff oanLand D aus technischen Zeichnungen
parallel
zur Sch\Ni1T1:n'wct:~s2r~Lin:e
vrm Ebene
• bis
zum Boden
und mit
D Keil D Fächer
aufgemessen. entnommen.
Nr. 77 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Juli 1975 1819
Seite 4
Berechnung der Flächeninhalte der Einsenkungsebenen
!::_i_n~=nkungscibcno lI lII l111 1,v lv
a) Vordere Überhänge
Üborhanglänge in de1- Draufsicht
rn
Längo in rn
.
1/2 Länge 1/6
---·--
u<>r Mulli Mulli Breite Produkt Breite Produkt Breite Produkt Breite Produkt Breite Produkt
plikc1tor pl1kutor
1 1 1 1
---·-·-- ----
11/2 4
--- ••--
2 1 2 1
---------- - - - - - - - -
Slllrnnc der Prnduk!u
1/b L,i1l(Ji~-:;S11111111c
rlr,r F'rorl11k l11l1;tll (11i'")
b) Vordere Endteile
Länge 1/4 Länge m 11/12 Länge
m m
Uingc in m
-· ---
~~~~JO
Mulli- Multi- Breite Produkt Breite Produkt Breite Produkt Breite Produkt Breite Produkt
plikator plikator
1 1 1 1/2
-------··--
2 4 11/2 2
--------- --~--
3 2 2 1
-- - -----
4 4 21/2 ?
--------~ -~---··--
5 1 3 11/2
4 4
- ---- - -- ------ ------·---
5 1
Summe der Produkte
l,}',::'t',ri") dur
c) Mittlere.Teile
Länge 1/4 Länge 1/12 Länge
m m m
----- -
M11lli- M11lti- Breite Produkt Breite Produkt Breite Produkt Breite Produkt Breite Produkt
!;;,TI\;' plikc1lor plrkator
1 1 1 1/2
- -- -- ------ ----- -- -
2 4 11/2 2
--- -------~
3 2 2 1 1/2
-- -------
4 4 3 4
- ----- ---------- -----
5 1 4 11/2
---1--- ··-·· -··----- -----
41/2 2
-- --- --------
5 1/2
Summe der Produkte
-111?. L:inqi, 1 Sumrnu dur
Prnduklc, lnlmll (rn~)
1820 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I
Seite5
Einsenkungscbcne 1 II III IV V
d) Hintere Endteile
Länge
m
1/4 Länge l
m 1/12 Länge
m
Länge in_m
1/12 Länge
Nr.der Multi- Nr.der Multi- Breite Produkt Breite Produkt Breite Produkt Breite Produkt Breite Produkt
Brcito pl,kator Breite plikator
1 1 1 1
---···
2 4 2 4
----
3 2 3 11/2
--
4 4 31/2 2
,-- --
5 1 4 1
41/2 2
-
5 1/2
Summe der Produkte
1/12 Länge x Summe der
Produkte -- Inhalt (m?)
e) Hintere überhänge 1 und 2
Gesamt-Qberhanglänge in der Draufsicht
m
Länge in m
1/2 Länge 1/6Länge
Nr.der Multi· Nr.der Multi· Breite Produkt Breite Produkt Breite Produkt Breite Produkt Breite Produkt
Breite plikator Breite plikator
1 1 1 1
11/2 4
2 1 2 1
Summe der Produkte
1/2, 1/6 Länge x Summe
der Produkle · Inhalt (m 2)
Länge in_m ___
------------"
1/2 l.iänge 1/6 Länge
Nr.der M11lti- Nr.der Mulii- Breite Produkt Breite Produkt Breite Produkt Breite Produkt Breite Produkt
Breite pl,kator l3rcito plikator
1
--- -----
1 ______
1 ., 1 ____
___ ___ ,
---~.
__ ,,_.____ 11/2 4
-~--- ----,.-- -----
2 1 2 1
Summe der Produkte
1/2, 1/6 LängcxSummc
der Produkte, Inhalt (m?)
Inhalt der Einsenkungsebenen
Bei der Ladehöhe (cm)
(a +b+c+d+e) m2
--~~-------
f) Scheuerleisten +
Tunnelabzug - - - - - -
(a +b +c+d +e+f) m2
Skizzen, Aufmaßo und Berechnung von Tunneln, Scheuerleisten, Ruder und dgl. siehe Meßblatt
Nr. 77 ---- Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Juli 1975 1821
Seite 6
Berechnung der Flächeninhalte der Einsenkungsebenen
Einscnku.ngsebcrno [v1 lv11 lv111 l,x lx
a) Vordere Überhänge
Üborhanglängc in der Draufsicht
m
Länge in m
- ---·-- -·-
1/2 Länge 1~6-~~~e
Multi- M11lti Breite Produkt Breite Produkt Breite Produkt Breite Produkt Breite Produkt
~;ci\~r plikator pltkator
1 1 1 1
-·-- . ··- -----• -- --- ----------
11/2 4
----·--·-- - ----------- ----·-
2 1 2 1
Summe der Produkte
1/2, 1/6 Länge-" Summe
der Produk!e O
Inhalt (m'.')
b) Vordere Endteile
Länge 1/4 Länge m 11/12 Länge
m m
__Länge in m
--
1/12 Länge
Nr.der Multi- Nr.der Multi- Breite Produkt Breite Produkt Breite Produkt Breite Produkt Breite Produkt
Breite plikator Breite plikator
1 1 1 1/2
----- ------ -- ---
2 4 11/2 .......
2
3 2 2 1
-··---- ------ ------------ ---
4 4 21/2 2
------- --------- -----
5 1 3 11/2
------ ---~-- -- --------
4 4
-·-------- -------- ---- ·--·--------- ---------- ----
5 1
Summe der Produkte
·1112 Länge x Surnmn der
Produkte Ce Inhalt (m~)
c) Mittlere Teile
Länge 1/4Länge 1/12 Länge
m m m
Nr.der Multi· Nr.der Multi- Breite Produkt Breite Produkt Breite Produkt Breite Produkt Breite Produkt
Breite plikator Breite plikator
1 1 1 1/2
----- ----·-- ---~--
2 4 11/2 2
--- - - -
3 2 2 1 1/2
4 4 3 4
----~ ------ - - - ----- -----
5 1 4 11/2
--- ----
41/2 2
- ----
5 1/2
Summe der Produkte
1/12 Länge x Summe der
Produkte" Inhalt (m 2 )
1822 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I
Seite 7
Einsenkungsebene VI VII VIII IX X
d) Hintere Endteile
Länge 1/4Länge m11/12 Länge
m m
Länge in m
1/12 Länge
Nr.der Multi· Nr.der Multi· Breite Produkt Breite Produkt Breite Produkt Breite Produkt Breite Produkt
Breite plikator Breite plikafor
1 1 1 1
2 4 2 4
3 2 3 11/2
4 4 31/2 2
5 1 4 1
41/2 2
5 1/2
Summe der Produkte
1/12 Länge x Summe der
Produkte., Inhalt (m2)
e) Hintere überhänge 1 und 2
Gesamt-Überhanglänge in der Draufsicht
m
Länge in m
1/2 Länge 1/6 Länge
Nr.der M11lti• Nr.der Multi· Breite Produkt Breite Produkt Breite Produkt Breite Produkt Breite Produkt
Breite plrkator Breite plikator
1 1 1 1
··- - -
11/2 4
---- -----
2 1 2 1
Summe der Produkte
1/2, 1/6 Liinge x Summe
der Produktr; Inhalt (m 2 )
Länge in m___
1/2 Länge 1/6 Länge
Nr.der M11lti· Nr.der Multi· Breite Produkt Breite Produkt Breite Produkt Breite Produkt Breite Produkt
Breite plrkator Breito plikator
1 1 1 1
--- ----- - - -
11/2 4
----- --··- ·-··--·
2 1 2 1
Summe der Produkte
1/2, 1/6 Länge x Summe
der Produkte Inhalt (m 2)
Inhalt der Einsenkungsebenen
Bei der Ladehöhe (cm)
--··------------
(a+b+c+d+e) m2
-----~-------
f) Scheuerleisten +
Tunnelabzug - - - - -
(a +b +c+d +e+f) m2
Skizzen, Aufmaße und Berechnung von Tunneln, Scheuerleisten, Ruder und dgl. siehe Meßblatt
>.Jr 77 Tüg der Ausgabe: Bonn, den 8. Juli 1975 1823
Seite 8
Eichung nach Artikel 4 der J.\.nlage des Ubereinkommens
(33) rn ,,;1 v,:iu der Wosserverdrängung des Schiffes je Zentimeter gemittelter Eintauchung, beginnend von
· d ,r in c~ ··r,,.,, crn1itt,,it"n Lecrcbc11c an.
rn
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2 § Entsprechende
0) C:
Entsprechende .a ~§ Entsprechende
0) C
Entsprechende
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m3
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1824 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I
Seite 9
133) Wa,;;;crvcrd1 :inqung und Vmiindcrung der Wa~;servmdrängung des Schiffes je Zentimeter gemittelter Eintauchung, beginnend von
d,.,r i11 SL1r}wJssc1 crmilte!1cn Lncrcbcnc an.
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Nr. Tl--· Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Juli 1975 1825
Seite 10
@ Wasserverdrängung und Veränderung der Wasserverdrängung des Schiffes je Zentimeter gemittelter Eintauchung, beginnend von
der in Süßwasser ermitldtcn Leerobonc an.
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0 0 0 0
1826 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I
Seite 11
Eichung nach Artikel 5 der Anlage des Übereinkommens
34 Wasserverdrängung bei größter Eintauchung
Länge Breite Tiefe ö
X --- X X = m3
Wasser-vordrüngung in der unteren Eichebene
Länge Breite Tiefe ö
X - - X --- X = m3
Ül~~~~'.:_r:ittenos Gesamtgewicht nach Rubrik 27 Absatz 3 = t
35
Wasservordriingung in der Leerebene = m3
36 Wassorvordrüngunn zwischen der Lemebene und der Ebene der größten Eintauchung
s
(hir dir, l11,ir,d11,1111q 11a1:h './6 Abs. 1 Nummer 1 der Eichordnung kann das Berechnungsschema der Seiten.4- 7 verwendet werden)
Rubrik 34 Rubr·ik 35
- = m3
Bemerkungen @) bis @)
37 Der Punkt i.ibor dem das Schiff nicht mehr wasserdicht ist (siehe Rubrik 30 b) liegt
- --,-· -----~-----·-
- - --· -----
38 Kofferdämme (Lage, An1ahl)
-----------
39 B~lla~ttanks (Lag~, Ari;ahl)
---~-
-- ----------·-
, ____
----------··---·----- , ___
-----.
Frühere außer Kraft gesetzte Eichscheine
60
Bezeichnung des Schiffseichamtes, Datum der Eichzeichen Name und amtliche Schiffsnummer,
das den Eichschein ausgestellt hat Eintragung Devise des Schiffes
Gemessen (Unterschrift, Datum) Aufgestellt und gerechnet (Unterschrift, Datum) Nachgerechnet (Unterschrift, Datum)
E!~~ vo~läufige Eichbescheinigung wurde ausgestellt,
gult1g bis
@ort,Datum
@ Der Eichsachverständige
............................................................. , .............................................. ,,.u,,,., ............
Nr. 77 Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Juli 1975 1827
Seite 12
63 Die GüitisJkeit des Eich:;cheins läuft ab am
~.:V Dieser Eichschein ist ausges1cllt i~~ am
und enthäl1 die Seiten
1 bis @ Der Vorstand des Schiffseichamtes
@
@
(Unterschrift)
68 Registernummer . -1:_ Ort und Staat der Registrierung
Gebühren DM
Auslagen DM
lnsgos:imt DM
SF:A········
Tagebuch I\Jr;
U.
•
mit Antrag,
J Meßblatt
• Areal-
kurvenblatt
Strakblatt D Streifen für Schwerpunktbestimmung
Eichscheinen
Nachweisen über Eichungen sowie Zeichnungen
dem Bundesamt für Schiffsvermessung vorgelegt.
Or1, Datulll
(Unterschrift)
Bundesamt für Schiffsvermessung
Tagebuch Nr.
U. mit alk,n Anlaqon (mit Ausnahme ausländischer Eichscheine)
an Sch1ffso1chamt nach Vorlage
__________._O___. Prüfung D Durchsicht D und Berichtigung
zurück.
Bemerkungen
Hamburg
(Unterschrift)
1828 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I
Anhang 1 zum Nachweis der Eichung
Nr. 1des Schiffseichamtes
'vom
Beglaubigung der vorläufigen Änderungen des Eichscheins
10 Geändert wurde(n) die Rubrik(en) Nr. 1Die Änderung(en) isVsind gültig bis zum
@Orl,DJtum
@ Der Vorstand des Schiffseichamtes
@
@
(Unterschrift)
10 Geändert wurde(n) die Rubrik(en) Nr. 1 Die Änderung(en) isVsind gültig bis zum
@ Der .Vorstand des Schiffseichamtes
@
@
(::::·········::::)
(Unterschrift)
Anhang 1 zum Nachweis der Eichung
Nr. lvom 1des Schiffseichamtes
Beglaubigung der Änderungen des Eichscheins
75 Geändert wurde(n) die Rubrik(en) Nr.
@ürt,Dalum
@ / ..•·············,.. __ ) @ Der Vorstand des Schiffseichamtes
(.. ... .. .... ~...
~ ' '.' ' ' ~
-··
@
(U~terschrift)
75 Geändert wurdc(n) die Rubrik(en) Nr.
@ort,Datum
@ Der Vorstand des Schiffseichamtes
@
(::::::::::::::::) (Unterschrift/
Nr. 77 • Taq der Ausgabe: Bonn, den 8. Juli 1975 1829
1---------------------------------------
1 Anhang ·1 zum Nachweis der Eichung
Nr. lvom 1des Schiffseichamtes
Verlängerung des Eichscheins
oo Die Anuaben clicc;cs Eichscheins sind gültig geblieben.
@011,Dalum
@) Der Eichsachverständige
83 Dieser Eichschein wird verlängert bis
· (Unterschrift)
@ort,Datum
@ ..··············"••········... ® Der Vorstand des Schiffseichamtes
(....................) (Unterschrift)
___ ......., ..................... ..
ao Die Angaben dieses Eichscheins s1nd'gültig geblieben.
@)ürt,Dz,lum
@) Der Eichsachverständige
83 Dieser Eichschein wird verlängert bis
· (Unterschrift)
@ürt,Dulum
@ Der Vorstand des Schiffseichamtes
@
(:::::·.........::::)
(Unterschrift)
80 Die Angaben uicses Eichscheins sind gültig geblieben.
@ort,D,tum
@) Der Eichsachverständige
83 Dieser Eichschein wird verlängert bis
'(Unterschrift)
@ürt,Dalum
@ Der Vorstand des Schiffseichamtes
@)
/ ...•···· ···•.•..\
t.........................)
(Untersch•r-ift)---••o•, .. ,... ,1 .. ,,,,,,, .. ,, .. , ... ,.
1830 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1915, Teil I
Zutreffendes ankreuzen 0 oder ausfüllen
Anhang 2 zum Nachweis über die Neueichung
des Schiffes
1am
1 ;,
-···- - ----·----···-
durch das Schiffseichamt :© Eichschein Nr.
Meßblatt
Die Einsonkungsebenen wurden
~ arn schwirnrnenden Schiff Dan Land D aus technischen Zeichnungen
parallel
D zur Schwirnrnwasserlinie D zum Boden • Keil D Fächer
und mit
von Ebene bis
n n
n eingemeifü,lte Marken
1
n eingeschlagene Marken n
aufgemessen.
Die Ebene der größten Eintauchung wird auf jeder Seite des Schiffes kenntlich gemacht durch
Platten
entnommen.
31 Das Eich1eichen ist außer auf den mittleren/hinteren Eichmarken angebracht
Die Lage der Eichrnarken der Länge nachwurdenbestimmt durch Schwerpunktermfüfü.ng für die Ebenen
@ Größte Uirig~) des Schiflsru111pfes 1 @ Größte Breite d: Schiffsrumpfes
m
-·
Backbord Steuerbord
[TI [1 [[J t1J @] @]
Marken von vorn nach hinten
Vorn Mitte Hinten Vorn Mitte Hinten
@ Waagerechte Abstände in m
a) vom senkrechten Strich der vorderen Marke
bis zum vorderen Ende des Schiffes
b) zwischen den senkrechten Strichen benachbarter Marken
c) vom senkrechten Strich der hinteren Marke
-- --
bis zum hinteren Ende des Schiffes
@ Senkrechte Abstände an der Stelle jeder Marke in cm
a) zwischen der Marke und dem Gangbord
b) zwischen der Marke und der Parallelebene zur Ebene der größten Eintau-
chung, über der das Schiff nicht mehr als dicht angesehen werden kann
zwischen der Marke und der unteren Eichebene
zwischen der unteren Eichebene und dem Boden des Schiffes
e) zwischen der Marke und dem Boden des Schiffes
f) zwischen dem Boden des Schiffes und der Ebene, die durch den tiefsten
Punkt des Schiffes und parallel zur Ebene der größten Eintauchung verläuft
Überhang vorn Vorschiff Mittelschiff Hinterschiff Überhang 1 Überhang 2 c.n
(t)
hinten hinten
l ~
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Nr. 77 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Juli 1975 1833
@ Senkrechter Abstand von der Ebene der größten Eintauchung bis zum Gangbord
a) in der Mitte des Schiffsrumpfes
cm
Ib) am tiefsten Punkt des Gangbords
cm
@ Abmessungen des Schiffes für die Durchfahrt .durch Bauwerke
a) Länge über alles b) Breite über alles
m m
c) Tiefgang bei größter Eintauchung d) Festhöhe bei Leertauchung
m m
37 Der Punkt, Ubcr dem das Schift nicht mehr wasserdicht ist (Rubrik 30 b) liegt
Raum für Skizzen und Aufrnaßo (forme!, Slc,vcn, zweite Überhänge und dgl.)
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Schiffseichamt
Für die Richtigkeit der Angaben
Ort, Datum
Der Eichsachverständige
____ ............................................................................................................
(Unterschrift)
1834 Bun<les~Jese:tz1Jlatt, Jahrgang 1975, Teil I
Anlage 5
Must('.r
Eichverzeichnis
a) Datum der
Nummer des Eichung, Schiffsgattung, Name oder Devise des BSR-SSR·Ort und Nummer,
Eichschoins b) Datum des Schiffes, amtliche Schiffsnummer, Eigentümer (Name, Wohnort, Straße und
Eichscheins Antriebsleistung Hausnummer)
1 2 3 4
a)
b)
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a)
b)
kW/PS
a)
b)
kW/PS
a)
b)
kW/PS
a)
b)
kW/PS
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b)
kW/PS
a)
b)
kW/PS
Nr. 77 der Ausgabe: Bonn, den 8. Juli 1975 1835
Seite
Mittlere Leer• Vorherg. Eichung, Vedängcrung dos Abgegeben an SEA
Größte Länge, tauchung, Zweitfertigung Eichscheins durch SEA (Amt und Dalum),
Bauwerft, Bauort, Baujahr Größte Breite, Größte Eintauchung des Eichscheins, (Ami und Datum), Folgeeichung oder
Seitenhöhe Tragfähigkeit Ungültigkei!sdatum Gültigkeitsdatum Abwrackdatum
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m cm
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am
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ungültig am gültig bis am
1836 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil 1
Anlage 6
Muster
Nicht für amtliche Eintragungen verwenden!
Die Kreisziffern entsprechen den Erläuterungen des
Vorläufige Bescheinigung Eichscheins.
G) Eichschein Nr. © des Schiffseichamtes 1 vom
(j) Name des Schiffes
@ Gattung des Schiffes ® Eichzeichen
---------
@ Größte Länge des Schiffsrumpfes @) Größte Breite des Schiffsrumpfes
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Backbord Steuerbord
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Marken von vorn nach hinten
Vorn Mitte Hinten Vorn Mitte Hinten
@ Senkrechte Abstände an der Stelle jeder Marke in cm
a) zwischen der Marke und dem Gangbord
b) zwischen der Marke und der Parallelebene zur Ebene der größten Eintau.
chung, über der das Schiff nicht mehr als dicht angesehen werden kann
c) zwischen der Marke und der Leerebene
d) zwischen der Leerebene und dem Boden des Schiffes
e) zwischen der Marke und dem Boden des Schiffes
f) zwischen dem Boden des Schiffes und der Ebene, die durch den tiefsten
Punkt des Schiffes und parallel zur Ebene der größten Eintauchung verläuft
22 Größte Tragfähigkeit (in Tunnr,n) in Süßwasser (Dichte~ 1)
@ Wac;s0rvr!rdriingung und Veränderung der Wasserverdrängung des Schiffes je Zentimeter gemittelter Eintauchung, beginnend von
der in SLißwassr:r ermittelten Leerebene an.
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Nr. 77 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Juli 1975 1837
@ Wasscrwrdriingung und Vcriincforung der Wasserverdrängung des Schiffes je Zentimeter gemittelter Eintauchung, beginnend von
der in Süßwasser ermittelten Leerebene an.
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1838 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I
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Nr. 77 Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Juli 1975 1839
@ Wassr!rV<!rdriinq1mn und Vc:1-iindnnmg dnr Wasserverdrängung des Schiffes je Zentimeter gemittelter Eintauchung, beginnend von
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Diese Bescheinigung gilt bis zum
Schiffseichamt
Ort, Datum
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1840 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I
/\n]age 7
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Nicht für amtliche Eintragungen verwenden!
Die Kreisziffern entsprechen den Erläuterungen des
Vorläufige Bescheinigung Eichscheins.
(j) Name cJcs Sd1iffcs
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@) Gattuno cJes Schiffes
@ GriJr.ltu Liingc des Schiffsru~pfos
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Backbord Steuerbord
Eichmarken
Marken von vorn nach hinten
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Vorn Mitte Hinten Vorn Mitte Hinten
@ Senkrechte Abstände an der Stelle jeder Marke in cm
a) zwischen der Marke und dem Gangbord
b) zwischen der Marke und der Parallelebene zur Ebene der größten Eintau-
chung, über der das Schiff nicht mehr als dicht angesehen werden kann
c) zwischen der Marke und der Leerebene
d) zwischen der Leerebene und dem Boden des Schiffes
e) zwischen der Marke und dem Boden des Schiffes
f) zwischen dem Boden des Schiffes und der Ebene, die durch den tiefsten
Punkt des Schiffes und parallel zur Ebene der größten Eintauchung verläuft
22 Größte Tragfähigkeit (in Tennen) in Süßwasser (Dichte• 1)
„ii"-·wasscrverdrängu·nribcTgrößterEintauchung 135 Wasserverdrängung in der Leerebene
m3 m3
·is Viis.serve-rdrängung zwischen der Leerebehe und der Ebene der größten Eintauchung
m3
Diese Bescheinigung gilt bis zum
Schiffseichamt
Ort,Datum
(Unterschrift)
//' ·.·.:::)
···············
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz
Vedaq: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn
Im B11ndes9esl)lz1Jl,itl Ti,il I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht.
fm Bundcsqt,sclzbl<1fl Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und
Bckanntm,1chunqen sowie Zolltarifvcrordnun9en veröffentlicht.
Bezugs b c d in g 11 r; q c n : laufender fü,zug nur im Postabonnement. A bbestellungcn müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres
beim Verlag vorJieq<,n. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt
53 Bonn 1, Postfdch fi 24, Tel. (0 22 21) 23 80 67 bis 69.
Bez u 9 s Preis: Für Teil I und Teil II halbjährlidi je 40,- DM. Einzelstücke je an9e,fangene 16 Seiten 1,10 DM zuzüglich Versandkosten.
Dieser Preis uilt auch lür Buncksqesetzblültcr, die vor dem 1. Januar 1975 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages
illll dds Postsc!H•ckko111.o Bundcs11cselzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vnrausrechmmg.
Preis d i c s c r /\. u s q ab c: 4,80 DM (4,40 DM zuzüglich ---,40 DM Versandkosten). bei Lieferung gegen Vorausrechnung 5,20 DM. Im Bezugs-
preis ist die M<'hrwcrlsleucr enth,dten; der anqew,rndtc Steuersatz beträgt 5,5 °/o.