225
Bundesgesetzblatt
Teil I Z 1997 A
1975 Ausgegeben zu Bonn am 16.Januar1975 1 Nr.5
Tag Inha] t Seite
8. 1. 75 Verordnuug t'.ur Auderung der Verordnung über Gebühren für Prüfungen nach § 8 der
Cetränkeschilnkanlagen verordnung ......... , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 225
7W2-25-?
8. 1. 75 Verordnung zur Andf!rnng der Verordnung über die Begrenzung der Geschäfte des
Rechtspfiegcrs bei der Vollstreckung in Straf- und Bußgeldsachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 227
302·-2 l
2. 1. 75 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 64 Abs. 3 und § 64 Abs. 2 Satz 1 der
Gem.eindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung des Gesetzes zur Änderung der
Gerneindeordnun~r fiir Schleswig-Holstein vom 22. Dezember 1972) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228
7. 1. 75 Entscheidung cles Bundesverfassungsgerichts (zu § 14 Abs. 1 und 2 des Eisenbahn-
kreuzungsDesct.zes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. März 1971) . . . . . . . . . . . . 228
910-1
7. 1. 75 1:ntsdH!idung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 11 Abs. 2 Nr. 1 des Wehrpflicht-
nesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1972) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 229
51H
7. 1. 75 Entsdicidun!J de:.½ BuJJdesverJassungsgerichts (zu § 1594 Abs. 1 und 2 des Bürgerlichen
Cesel:t.il11d1s in d\'J Fassung des Farnili.enrechtsänderungsgesetzes vom 11. August 1961) 229
400-2
7. 1. 75 Enlscl1cidun!~ des Bwidesverfossungsgerichts (zu § 13 Abs. 2 Satz 1 des Mutterschutz-
gesetzes in dnr l•;issung der Bekanntmachung vom 18. April 1968 und zu § 200 a Satz 1
der l<cichsvc~n;icherungsordnung in der Fassung des Artikels 1 § 1 Nr. 6 des Finanzände-
rnnsisg(:scl.zl:~; 1%7 vom 21. Dezember 1967) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 230
8052-1, 820-1
Hinweis auf andere VerkiindungsbJätter
Bundes\j<:sdzbliilJ T(!.il fI Nr. 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 230
Reclllsvor.',dirif!en der Europi:iischen Gemeinschaften .. , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231
-
Verordnung
zur Änderung der Verordnung über Gebühren für Prüfungen
nach § 8 der Getränkeschankanlagenverordnung
Vom 8. Januar 1975
Auf Grund des § 24 Abs. 1 der Gewerbeordnung in Verbindung mit
df~m 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes verordnet die Bundes-
regierung mit Zustimmung des Bundesrates:
Artikel 1
Die Verordnung über Gebühren für Prüfungen nach § 8 der Getränke-
schankanlagenverordnung vom 15. Juli 1970 (Bundesgesetzbl. I S. 1285)
wird wie folgt geändert:
1. Das Gebühren verzeidmis erhält folgende Fassung:
„Anlage
(zu § 1) Gebührenverzeichnis
Lfd. Gebühr
Gegenstand der Prüfung Deutsche Mark
Nr.
1 Druckminderer 100,- bis 200,--
2 Sicherhei t.sventile 50,- bis 100,--
3 Zwischendruckregler 75,- bis 150,-
226 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I
Ud. Gebühr
Gegenstand der Prüfung
Nr. Deutsche Mark
4 Rückschlagsicherungen 50,- bis 100,-
5 Hähne für Getränkeleitungen 50,- bis 100,-
6 Zapfhähne 100,- bis 200,-
7 Prüfvorrichtungen 50,- bis 100,-
8 Leitungs- und Faßanschlußteile 50,- bis 125,-
9 Reinigungsmittel 100,-
10 Flüssigkeitspumpen 150,- bis 250,-
11 Mischaggregate 100,- bis 200,-
12 Getränkeautomaten 300,-- bis 800,-
1'.3 Kunststoffschläuche und -rohre für
Getränkeleitungen 100,--
14 Prüfungen auf Grund von Änderungen
an zugelassenen Getränkeschank-
anlagenteilen oder -automaten 50,- bis 150,-".
2. § 2 erhält folgende Fassung:
,,§ 2
Werden Gebühren nach dem Zeitaufwand erhoben, so sind für jede
Stunde der für die Prüfung erforderlichen Zeit zu berechnen:
l. für Beamte des höheren Dienstes und
vergleichbare Angestellte 34,- Deutsche Mark,
2. für Beamte des gehobenen Dienstes und
vergleichbare Angestellte 24,- Deutsche Mark,
3. für sonstige Bedienstete 18,- Deutsche Mark.
Für jede angefangene Viertelstunde ist ein Viertel dieser Stunden-
sätze zu berechnen."
Artikel 2
Diese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Uberleitungsgesetzes vom
4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit Artikel XIV
des Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung vom
5. Februar 1960 (Bundesgesetzbl. I S. 61) auch im Land Berlin.
Artikel 3
Diese Verordnung tritt einen Monat nach ihrer Verkündung in Kraft.
Bonn, den 8. Januar 1975
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Genscher
Der Bundesminister für Wirtschaft
Friderichs
Der Bundesminister
für Arbeit und Sozialordnung
Walter Arendt
Nr. 5 -~ Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. Januar 1975 227
Verordnung
zur Änderung der Verordnung
über die Begrenzung der Geschäfte des Rechtspflegers
bei der Vollstreckung in Straf- und Bußgeldsachen
Vom 8. Januar 1975
Auf Grund dc:s § 31 Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 des b) von mehreren freiheitsentziehenden
Rechtspflegergcsel.zes vom 5. November 1969 (Bun- Maßregeln der Besserung und Siche-
desgesdzbl. I S. 2065), zuletzt geändert durch das rung,
Geselz zur N(:Urcgclung des Volljährigkeitsalters wenn auf sie in verschiedenen Verfahren
vom 31. Juli 1974 (Bundcsgesel.zbl. I S. 1713), wird erkannt ist,".
mit Zuslimmung des Bundcsrdles verordnet:
f) In Absatz 1 Nr. 8 werden nach der Angabe
,, (Bundesgesetzbl. I S. 306) ein Komma und
11
§ 1 die Worte eingefügt:
Die Verordnung über die Begrenzung der Ge- ,,zuletzt geändert durch Artikel 28 des Ein-
schäfte des Rechtspfleuc:rs b<~i der Vollstreckung in führungsgesetzes zum Strafgesetzbuch vom
Straf- und Bußgeldsachen vom 26. Junj 1970 (Bun- 2. März 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 469),".
desgcsetzLJ. J S. 992) wird wie fol~Jt getindcrt:
g) In Absatz 2 Nr. 1 wird die Verweisung ,, § 93
1. § 1 wird wie folgl geändert: Abs. 5" durch die Verweisung ,,§ 95 Abs. 2"
ersetzt.
a) In den Absä lzen 1 und 2 werden die Verwei-
sungen ,, § 31 Abs. 1 Satz l, 2" durch die Ver-
2. § 2 wird wie folgt geändert:
weisung ,,§ 31 Abs. 2 Satz l" ersetzt.
a) In Absatz 1 werden vor Nummer 1 und in
b) Absatz 1 Nr. 1 erhöl 1. folgende Fassung:
Nummer 5 die Worte „oder Amtsrichter" und
,, 1. die Entscheidungen nach den §§ 455, 456 a, in Nummer 1 die \!\Torte „oder Amtsrichters"
456 c Abs. 2 bis 4, §§ 459 e und 461 Abs. 1 gestrichen.
der Slrnfprozcßorclnung sowie die Anträge
und die Stellungnahmen in den in den b) In Absatz 1 Nr. 6 werden die Worte „eine
§§ 458, 459 d, 459 f, 460, 461 Abs. 2, § 463 c Ordnungs- oder Erzwingungsstrafe" durch die
Abs. 3, 4 der Strafprozeßordnung und§ 79 b Worte „ein Ordnungs- oder Zwangsmittel"
des Strafgesetzbuches genannten Fällen,". ersetzt.
c) In Absatz 2 wird das Wort ,, (Amtsrichter)"
c) Absatz 1 Nr. 5 entfällt.
gestrichen.
d) In Absatz 1 Nr. 6 werden die Worte „oder
mehrerer mit Freiheitsentziehung verbunde- §2
nen Maßregeln der Sicherung und Besserung" Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten
gestrichen. Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-
gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 39 Satz 2 des
e) Absatz 1 Nr. 7 erhält folgende Fassung:
Rechtspflegergesetzes auch im Land Berlin.
„ 7. die Entscheidungen über die Reihenfolge
der Vollstreckung
a) von Freiheitsstrafen und freiheitsent- §3
ziehenden Maßregeln der Besserung Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-
und Sicherung oder kündung in Kraft.
Bonn, den 8. Januar 1975
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Vogel
228 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
/\ us dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 13. November 1974 ---- 1 BvL 27/73 ----, ergan-
qen t1tlf Vorlage des Verwaltungsgerichts Hanno-
ver, wird nachfolgender Entscheidungssatz ver-
iiffent.licht:
§ 14 Absatz 1 und 2 des Gesetzes über Kreuzungen
von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreu-
zungsgesetz) vom 14. August 1963 (BGBl. I S. 681)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. März
1971 (BGBl. I S. 337) ist mit dem Grundgesetz ver-
t'.inbar.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
§ 31 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfas-
sungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 7. Januar 1975
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Vogel
Entscheidung des Bundesveriassungsgerichts
Tn dem Ver!Jhren über den Antrag von 27 Abge- mit Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 der Landessatzung
ordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages für Schleswig-Holstein unvereinbar und daher
zur verfassungsrechtlichen Prüfung des Gesetzes nichtig.
zur Änderung der Gemeindeordnung für Schleswig-
2. § 64 Absatz 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für
Ilolstein vorn 22. Dezember 1972 (GVBI. S. 251) und
Schleswig-Holstein in der Fassung des Gesetzes
dllf Verfassungsbeschwerde hat das Bundesvcrfas-
zur Anderung der Gemeindeordnung für Schles-
sun9sgericht durch Urteil vom 10. Dezember 1974
wig-Ifolstein vom 22. Dezember 1972 (Gesetz-
2 BvK 1 /73 llnd 2 BvR 902/7] /!ntschicden:
und Verordnungsbl. S. 251) ist mit der Lmdessat-
1. In § 64 Absatz :1 der c;c:1neir1deord11ung für zung für Schleswig-Holstein und mit dem Grund-
Schleswig-Holstein in der Fassung des Gesetzes gesetz vereinbar.
zur Änderung der Genwindeordnung für Schles- Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
wig-Holstcdn vom 22. DezPrnber 1972 (Gesetz- § 31 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfas-
und VcronJn unrv·,bl. S. '2:51) sind die Sätze 2---7 sungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 2. Januar 1975
Der Bundesminister der Justiz
In Vertretung
Dr. Erke 1
228 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
/\ us dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 13. November 1974 ---- 1 BvL 27/73 ----, ergan-
qen t1tlf Vorlage des Verwaltungsgerichts Hanno-
ver, wird nachfolgender Entscheidungssatz ver-
iiffent.licht:
§ 14 Absatz 1 und 2 des Gesetzes über Kreuzungen
von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreu-
zungsgesetz) vom 14. August 1963 (BGBl. I S. 681)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. März
1971 (BGBl. I S. 337) ist mit dem Grundgesetz ver-
t'.inbar.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
§ 31 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfas-
sungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 7. Januar 1975
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Vogel
Entscheidung des Bundesveriassungsgerichts
Tn dem Ver!Jhren über den Antrag von 27 Abge- mit Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 der Landessatzung
ordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages für Schleswig-Holstein unvereinbar und daher
zur verfassungsrechtlichen Prüfung des Gesetzes nichtig.
zur Änderung der Gemeindeordnung für Schleswig-
2. § 64 Absatz 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für
Ilolstein vorn 22. Dezember 1972 (GVBI. S. 251) und
Schleswig-Holstein in der Fassung des Gesetzes
dllf Verfassungsbeschwerde hat das Bundesvcrfas-
zur Anderung der Gemeindeordnung für Schles-
sun9sgericht durch Urteil vom 10. Dezember 1974
wig-Ifolstein vom 22. Dezember 1972 (Gesetz-
2 BvK 1 /73 llnd 2 BvR 902/7] /!ntschicden:
und Verordnungsbl. S. 251) ist mit der Lmdessat-
1. In § 64 Absatz :1 der c;c:1neir1deord11ung für zung für Schleswig-Holstein und mit dem Grund-
Schleswig-Holstein in der Fassung des Gesetzes gesetz vereinbar.
zur Änderung der Genwindeordnung für Schles- Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
wig-Holstcdn vom 22. DezPrnber 1972 (Gesetz- § 31 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfas-
und VcronJn unrv·,bl. S. '2:51) sind die Sätze 2---7 sungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 2. Januar 1975
Der Bundesminister der Justiz
In Vertretung
Dr. Erke 1
Nr. :i Tc1~J der Ausgabe: Bonn, den 16. Januar 1975 229
En!.sd1eidung des Bundesverfassungsgerichts
/\ us d<'m Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom :5. November 1974 --- 2 BvL 6/71 --, ergangen
iltlf Vorla~Je des Verwaltungsgerichts Saarlouis, wird
n c1 eh folgen der Entscheidungssatz veröffentlicht:
§ 11 A bscl1.z 2 Nr. l des Wehrpflichtgesetzes in der
Filssung der Bekanntmachung vom 8. Dezember
1972 (Bundesqesetzbl. I S. 2277) ist mit dem Grund-
(J<'Selz insoweit vereinbar, als er Wehrpflichtige,
deren sdmlliche Brüder an den Folgen einer Schct-
d i~Jtmq im Sinne des § 81 des Soldatenversc>r-
q 1m9s~Jesetzes verstorben sind, nicht in den be-
q iinst i9U:n Personenkreis einbezieht.
Dc\r vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
§ :J 1 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfas-
s,mq s(wri ch 1. C(!Setzeskraft.
Bonn, <kn 7. Januar 1975
Der ßundesminister der Justiz
Dr. Vogel
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 4. Dezember 1974 1 BvL 14/73 ---, ergangen
iiuf Vorlage des Amtsgerichts Tübingen, wird nach-
lolg('YHler Entscheidungssatz veröffentlicht:
Die Regelung der Frist für die Anfechtung der
rnirilichkeit eines Kindes durch den Mann in
§ Vi94 Absatz l und Absatz 2 des Bürgerlichen
(;p~;dzhuchs in der Fassung dE'.S Gesetzes zur Ver-
(•inhei!Jichung und Änderung familienrechtlicher
Vorschriften (Familienred1tsänderungsgcsetz) vom
J 1. Auqust 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1221) ist mit
dem Grundgesetz vereinbar.
D<~r vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
§ ]1 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfas-
sunqsgcricht Gesct7:eskraft.
Bonn, dem 7. Januar 1975
D(~r Bundesminister der Justiz
Dr. Vogel
Nr. :i Tc1~J der Ausgabe: Bonn, den 16. Januar 1975 229
En!.sd1eidung des Bundesverfassungsgerichts
/\ us d<'m Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom :5. November 1974 --- 2 BvL 6/71 --, ergangen
iltlf Vorla~Je des Verwaltungsgerichts Saarlouis, wird
n c1 eh folgen der Entscheidungssatz veröffentlicht:
§ 11 A bscl1.z 2 Nr. l des Wehrpflichtgesetzes in der
Filssung der Bekanntmachung vom 8. Dezember
1972 (Bundesqesetzbl. I S. 2277) ist mit dem Grund-
(J<'Selz insoweit vereinbar, als er Wehrpflichtige,
deren sdmlliche Brüder an den Folgen einer Schct-
d i~Jtmq im Sinne des § 81 des Soldatenversc>r-
q 1m9s~Jesetzes verstorben sind, nicht in den be-
q iinst i9U:n Personenkreis einbezieht.
Dc\r vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
§ :J 1 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfas-
s,mq s(wri ch 1. C(!Setzeskraft.
Bonn, <kn 7. Januar 1975
Der ßundesminister der Justiz
Dr. Vogel
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 4. Dezember 1974 1 BvL 14/73 ---, ergangen
iiuf Vorlage des Amtsgerichts Tübingen, wird nach-
lolg('YHler Entscheidungssatz veröffentlicht:
Die Regelung der Frist für die Anfechtung der
rnirilichkeit eines Kindes durch den Mann in
§ Vi94 Absatz l und Absatz 2 des Bürgerlichen
(;p~;dzhuchs in der Fassung dE'.S Gesetzes zur Ver-
(•inhei!Jichung und Änderung familienrechtlicher
Vorschriften (Familienred1tsänderungsgcsetz) vom
J 1. Auqust 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1221) ist mit
dem Grundgesetz vereinbar.
D<~r vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
§ ]1 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfas-
sunqsgcricht Gesct7:eskraft.
Bonn, dem 7. Januar 1975
D(~r Bundesminister der Justiz
Dr. Vogel
230 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus cl(:m Bes eh l uß des Bundesverfassungsgerichts II. Teil - Finanzänderungsgesetz 1967 - vom
vom 13. November J 974 -- 1 BvL 12/73 ---, ergangen 21. Dezember 1967 (Bundesgesetzbl. l S. 1259) ist
auf Vorlage des Sozialgerichls Gelsenkirchen, wird insoweit mit Artikel 3 Absatz 1 GG unvereinbar,
nachfolgender Entscheidun~1ssal.z veröffentlicht: als Frauen, deren nicht gesetzlich krankenversi-
chertes Ausbildungsverhältnis während der
Die Regelung in § J:3 Absatz 2 Satz l des Gesetzes Schwangerschaft vor Beginn der Schutzfrist, je-
zum Schutze (for erwerbstätigen Mutter (Mutter- doch später als zwölf Wochen vor Ablauf des vier-
schutz~iesctz MuSchG) in der Fassung der Be- ten Monats vor der Entbindung endet, vom Bezug
kanntmachung vom 18. April 1968 (Bundesgesetz- eines fortlaufend gezahlten Mutterschaftsgeldes
blatt l S. 315) und in § 200a Satz l der Reichs- schlechthin ausgeschlossen sind.
versiclicrungsordnun~J in der Fc1ssLmg des Arti- Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
kels l § 1 Nr. G dPs Cesel:;.es zur Verwirklichung § 31 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfas-
der mchrjüliri~l<'n Finanzplanung des Bundes, sungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 7. Januar 1975
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Vogel
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 2, ausgegeben am 14. Januar 1975
Tag Inhalt Seite
29. 11. 74 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Re~Jierung des Haschemitischen Königreichs Jordanien über Kapitalhilfe . . . 33
6. 12. 74 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Regierung der Ungarischen Volksrepublik über die wirtschaftliche, indu-
strielle und technische Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
11. 12. 74 Bekanntnrnchung über den Geltungsbereich der Stockholmer Fassung des Madrider Ab-
kommens über die internationale Registrierung von Marken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
11. 12. 74 Bekanntmachung des Protokolls über die zusätzliche Beihilfe nach dem geänderten fran-
zösischen Gesetz vom 30. Juni 1956 in der Fassung des Zusatzprotokolls vom 11. Oktober
1974 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
11. 12. 74 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Bank für Inter-
nationalen Zahlungsausgleich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
11. 12. 74 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Madrider Abkommens über die Unter-
drückung falscher oder irrE'führender Herkunftsangaben auf Waren und der Stockholmer
Zusatzvereinbarung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
16. 12. 74 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Stockholmer Fassung der Pariser Ver-
bandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
16. 12. 74 Bekanntmachung über den Gc-oltungsbereich des Wiener Ubereinkommens über kon-
sularische Beziehungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
18. 12. 74 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Ubereinkommens über den Zivil-
prozeß . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
23. 12. 74 Bekanntnrnchung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über Lufttüchtigkeits-
zeugnisse für cin9cführte Luftfahrzeuge vom 31. Mai 1974 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
230 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus cl(:m Bes eh l uß des Bundesverfassungsgerichts II. Teil - Finanzänderungsgesetz 1967 - vom
vom 13. November J 974 -- 1 BvL 12/73 ---, ergangen 21. Dezember 1967 (Bundesgesetzbl. l S. 1259) ist
auf Vorlage des Sozialgerichls Gelsenkirchen, wird insoweit mit Artikel 3 Absatz 1 GG unvereinbar,
nachfolgender Entscheidun~1ssal.z veröffentlicht: als Frauen, deren nicht gesetzlich krankenversi-
chertes Ausbildungsverhältnis während der
Die Regelung in § J:3 Absatz 2 Satz l des Gesetzes Schwangerschaft vor Beginn der Schutzfrist, je-
zum Schutze (for erwerbstätigen Mutter (Mutter- doch später als zwölf Wochen vor Ablauf des vier-
schutz~iesctz MuSchG) in der Fassung der Be- ten Monats vor der Entbindung endet, vom Bezug
kanntmachung vom 18. April 1968 (Bundesgesetz- eines fortlaufend gezahlten Mutterschaftsgeldes
blatt l S. 315) und in § 200a Satz l der Reichs- schlechthin ausgeschlossen sind.
versiclicrungsordnun~J in der Fc1ssLmg des Arti- Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
kels l § 1 Nr. G dPs Cesel:;.es zur Verwirklichung § 31 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfas-
der mchrjüliri~l<'n Finanzplanung des Bundes, sungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 7. Januar 1975
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Vogel
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 2, ausgegeben am 14. Januar 1975
Tag Inhalt Seite
29. 11. 74 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Re~Jierung des Haschemitischen Königreichs Jordanien über Kapitalhilfe . . . 33
6. 12. 74 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Regierung der Ungarischen Volksrepublik über die wirtschaftliche, indu-
strielle und technische Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
11. 12. 74 Bekanntnrnchung über den Geltungsbereich der Stockholmer Fassung des Madrider Ab-
kommens über die internationale Registrierung von Marken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
11. 12. 74 Bekanntmachung des Protokolls über die zusätzliche Beihilfe nach dem geänderten fran-
zösischen Gesetz vom 30. Juni 1956 in der Fassung des Zusatzprotokolls vom 11. Oktober
1974 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
11. 12. 74 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Bank für Inter-
nationalen Zahlungsausgleich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
11. 12. 74 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Madrider Abkommens über die Unter-
drückung falscher oder irrE'führender Herkunftsangaben auf Waren und der Stockholmer
Zusatzvereinbarung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
16. 12. 74 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Stockholmer Fassung der Pariser Ver-
bandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
16. 12. 74 Bekanntmachung über den Gc-oltungsbereich des Wiener Ubereinkommens über kon-
sularische Beziehungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
18. 12. 74 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Ubereinkommens über den Zivil-
prozeß . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
23. 12. 74 Bekanntnrnchung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über Lufttüchtigkeits-
zeugnisse für cin9cführte Luftfahrzeuge vom 31. Mai 1974 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Nr. 5 Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. Januar 1975 231
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
dü~ mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Geme,inschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutsche,r Sprache -
vom Nr./Seite
Vorschriften für die Agrarwirtschaft
4. 12. 74 Verordnung (EWG) Nr. 3066/74 der Kommission über die
Festsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen bei der Ein-
fuhr für G c t r e i d e , M e h I und M a 1 z hinzugefügt
werden 5. 12. 74 L 325/3
4. 12. 74 Verordnung (EWG) Nr. 3067/74 der Kommission über die
Durchführungslwstimmungen zur Regelung der Zinsvergütung
für Darlehen im Hinblick auf die Weiterhaltung von Jung -
rindern in dem Betrieb 5. 12. 74 L 325/5
4. 12. 74 Verordnung (EWG) Nr. 3068/74 der Kommission zur Ände-
rung der besonderen Abschöpfung bei der Ausfuhr von
W e i ß - und R oh z u c k er 5. 12. 74 L 325/7
5. 12. 74 Verordnun~J (EWG) Nr. 3069/74 der Kommission zur Festset-
zung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und
Fein ~J r i e ß von Weizen oder Roggen anwendbaren Ab-
schöpfungen bei der Einfuhr 6. 12. 74 L 326/1
5. 12. 74 Vcrordrnmg (EWG) Nr. 3070/74 der Kommission über die
Festsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen bei der Ein-
fuhr für Ge t r (! i de, M eh 1 und M a 1 z hinzugefügt
werden 6. 12. 74 L 326/3
5. 12. 74 Verordnung (EWG) Nr. 3071/74 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Ausfuhr im G et r e i d e -
sekl:or 6. 12. 74 L 326/5
5. 12. 74 Verordnung (EWG) Nr. 3072/74 der Kommission zur Festset-
zung der bei Reis und Bruchreis anzuwendenden Ab-
schöpfungen bei der Einfuhr 6. 12. 74 L 326/11
5. 12. 74 Verordnun~J (EWG) Nr. 3073/74 der Kommission zur Fest-
selzunfJ dc~r Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen bei
der Einfuhr für Reis und Bruchreis 6. 12. 74 L 326/13
5. 12. 74 Verordnung (EWG) Nr. 3074/74 der Kommission zur Festset-
zung der Erstattungen bei der Ausfuhr für Reis und Bruch-
reis 6. 12. 74 L 326/15
5. 12. 74 Verordnung (EWG) Nr. 3075/74 der Kommission zur Festset-
zung der bei der Erstattung für Reis und Bruchreis an-
zuwendenden Bcrich ti gung 6. 12. 74 L 326/17
5. 12. 74 Verordnung (EWG) Nr. 3076/74 der Kommission zur Festset-
zun~J der Abschöpfungen bei der Ausfuhr im Reis sek t o r 6. 12. 74 L 326/19
5. 12. 74 Verordnung (EWG) Nr. 3077/74 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von K ä 1 b er n und
ausgewachsenen R in d er n sowie von Rind f 1 e i s c h,
ausgenommen gefrorenes Rindfleisch 6. 12. 74 L 326/21
5. 12. 74 Verordnung (EWG) Nr. 3078/74 der Kommission über den
Zinssatz, der für die Berechnung der Finanzierungskosten für
die Interventionen auf dem Binnenmarkt in den Sektoren
R i n d f 1e i s c h , M i l c h und M i 1 c h e r z e u g n i s s e
und R o 11 1: ab a k anzuwenden ist 6. 12. 74 L 326/24
5. 12. 74 Verordnung (EWG) Nr. 3079/74 der Kommission zur Festset-
zung des Grundbetra~JS der besonderen Abschöpfung bei der
Ausfuhr von Sirup und anderen Zuckerarten 6. 12. 74 L 326/25
5. 12. 74 Verordnung (EWG) Nr. 3080/74 der Kommission zur Ände-
nmg der besonderen Abschöpfung bei der Ausfuhr von
W e i. ß - und Rohzucker 6. 12. 74 L 326/27
6. 12. 74 Verordnung (EWG) Nr. 3081/74 der Kommission zur Festset-
zung der auf G e t r e i d e , M e h 1 e , G r o b g r i e ß und
Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Ab-
schöpfungen bei der Einfuhr 7. 12. 74 L 327/1
232 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
6. 12. 74 Verordnung (EWG) Nr. 3082/74 der Kommission über die
Festsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen bei der Ein-
fuhr für Ce t r e i de, Mehl und M a 1 z hinzugefügt
werden 7. 12. 74 L 327/3
G. 12. 74 Verordnung (EWG) Nr. 3083/74 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Ausfuhr von stärke h a 1 -
l.igen Erzeugnissen 7. 12. 74 L 327/5
6. 12. 74 Verordnung (EWG) Nr. 3084/74 der Kommission zur Festset-
zun~J der Erstattungen bei der Ausfuhr auf dem Rind -
I l e i s c h s e k t o r für den am 9. Dezember 1974 beginnen-
d<!n Zeilraum 7. 12. 74 L 327/7
(i, 12. 74 Verorclnm1g (EWG) Nr. 3085/74 der Kommission zur Festset-
zung d<•r Abschöpfungen bei der Ausfuhr von O 1 i v e n ö 1 7. 12. 74 L 327/12
fi. 12. 74 Verorcl111rng (EWG) Nr. 3086/74 der Kommission zur Festset-
ZLllHJ d(•s Betrages der Beihilfe für O 1 s a a t e n 7. 12. 74 L 327/14
fi. 12. 74 Verordnung (EWG) Nr. 3087/74 der Kommission zur Festset-
zung rlc\s WPlfrn,11ktpreises für Raps- und Rübsen -
s a rn c! n 7. 12. 74 L 327/16
b 12. 74 Verordnung (EWG) Nr. 3088/74 der Kommission über die
Durchlüllru11g der Dc~stillierung von Wein von geringerer
QudliLül ,ils Ti.lfdwein und mit Herkunft aus bestimmten
l<iJ Lc1sl.ropllcngebieten 7. 12. 74 L 327/18
(i. 12. 74 Vc)rot<lnung (EWC) Nr. 30B9/74 der Kommission zur Verschie-
bu1HJ des lJbcrnc1hmestichlages für das von den Interventions-
slell()H auf Grund der Verordnungen (EWG) Nr. 2073/74 und
(EWC) Nr. 2320/74 zum Verkauf gebrachte Rind f 1 e i s c h 7. 12. 74 L 327/20
(i. 12. 74 Verordnung (EWG) Nr. :3090/74 der Kommission über die
Durchiühn1119 einer neuen Ausschreibung zur Bereitstellung
von V-l c i c h w c i z e n als Hilfeleistung für die Republik
I3oliviPn 7, 12. 74 L 327/21
ü. I '\. 74 Verordnung (EWC) Nr. 3091 /74 der Kommission über die
Durcliliihrun~1 f'iner Ausschreibung zur Bereitstellung von
W <' i c h w (' i ,'. c n rn eh l als Flilfeleistung für die Arabische
R<•publik Syrien 7. 12. 74 L 327 /23
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz
VerlüU: Bundesunzeiger Verlagsges.m. b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn
lm Bundesqp~etzblall Teil 1 weiden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht.
Im Bundcsgesetzbl<1tt Teil II werden völkerr~chtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und
Bekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht.
Bezugs b e cl in g u n n 0 n : Laufender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres
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preis ist die Melnwerlstctier enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 0/o.