2719
Bundesgesetzblatt
Teil I Z 1997 A
1975 Ausgegeben zu Bonn am 6. November 1975 Nr. 122
Tag Inhalt Seite
1.11.75 Verordnung über die Berufsausbildung zum Pferdewirt 2719
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 64 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2731
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2731
Verordnung
über die Berufsausbildung zum Pferdewirt
Vom 1. November 1975
Auf Grund des § 25 Abs. 1 des Berufsbildungsge- 2. Körperbau, Lebensvorgänge und Verhalten der
setzes vom 14. August 1969 (Bundesgesetzbl. I Pferde,
S. 1112), zuletzt geändert durch § 11 des Strafrechts- 3. Tiergesundheit und Tierhygiene,
reform-Ergänzungsgesetzes vorn 28. August 1975 4. Bewegen und Arbeiten von Pferden,
(Bundesgesetzbl. I S. 2289), wird im Einvernehmen
5. Fortpflanzung, Züchtung, Vererbung und Ras-
mit dem Bundesminister für Bildung und Wissen-
senkunde,
schaft verordnet:
6. Futtermittel, ihre Gewinnung, Beschaffung und
§ 1 Verwendung,
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes 7. Formen der Pferdehaltung sowie bauliche und
technische Einrichtungen,
Der Ausbildungsberuf Pferdewirt wird staatlich
8. Einsetzen, Pflegen und Instandhalten von Ma-
anerkannt.
schinen, Geräten, Ausrüstung und Zubehör,
§2 9. Kenntnisse der betrieblichen Zusammenhänge
Ausbildungsdauer in der Ausbildungsstätte,
10, Kenntnisse der e'inschlägigen Rechtskunde,
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie dauert zwei
Jahre, wenn der Auszubildende 11. Kenntnisse der Wirtschafts- und Sozialkunde,
1. eine Abschlußprüfung in einem anderen Ausbil- 12. Arbeitsschutz und Unfallverhütung,
dungsberuf bestanden hat oder 13. Umweltschutz.
2. den erfolgreichen Besuch der zehnten Klasse einer § 4
weiterführenden Schule oder einen gleichwerti-
gen Bildungsabschluß nachweist. Ausbildungsrahmenplan
Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 3 sollen
§3 unter Berücksichtigung der vier Schwerpunkte Pfer-
dezucht und -haltung, Reiten, Rennreiten sowie
Ausbildungsberufsbild
Trabrennfahren nach der in der Anlage enthaltenen
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung
die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) ver-
1. Versorgen, Pflegen, Führen und Transportieren mittelt werden. Eine vom Ausbildungsrahmenplan
von Pf erden, abweichende sachliche und zeitliche Gliederung des
2720 1975, TeH I
1\usbildungsinhdltes ist insbesondere zufässig, so- 3. Grundlagen der Fütterungslehre,
wt~it eine berufsfeldbezogene Grundbildung voraus- 4. Aufstallungsformen und Raumbedarf,
qegangen ist oder betriebspraktische Besonderhei-
5. Arbeitsschutz, Unfallverhütung.
len die Abweichung erfordern.
§ 9
§5
Abschlußprüfung
Berufsausbildung außerhalb der Ausbildungsstätte
(1} Die Abschlußprüfung erstreckt sich auf die in
Soweit die erforderlichen Fertigkeiten und Kennt-
der Anlage zu § 4 aufgeführten Fertigkeiten und
nisse nicht in vollem Umfang in der Ausbildungs-
Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht
stätte vermittelt werden können, wird die zusätzlich
vermittelten Lehrstoff, soweit dieser für die Berufs-
zu vermittelnde Berufsausbildung in geeigneten
ausbildung wesentlich ist. In der Prüfung sind je-
Einrichtungen außerhalb der Ausbildungsstätte
weils die im letzten Ausbildungsjahr in dem gewähl-
durchgeführt.
ten Schwerpunkt zu vermittelnden Fertigkeiten und
§ (j Kenntnisse besonders zu berücksichtigen.
Ausbildungsplan
(2) Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüf-
Der Ausbildende hat untc~r Zugrundelegung des ling in insgesamt bis zu vier Stunden drei Arbeits-
Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden proben durchführen. Für die Auswahl der Arbeits-
einen Ausbildungsplan zu erstellen. proben kommen insbesondere folgende Gebiete in
Betracht:
§7 1. Füttern, Tränken und Pflegen von Pferden,
Führung des Berichtsheftes 2. Beurteilen und Beschreiben von Pferden,
Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form 3. Behandeln von Wunden, Anlegen von Verbän-
eines Ausbildungsnachwc~ises zu führen. Ihm ist Ge- den, Hilfe beim Hufbeschlag,
legenheit zu geben, das Berichtsheft während der 4. Arbeiten und Bewegen von Pferden,
Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das
5. Pflegen und Ausbessern von Ausrüstung und Zu-
Berichtsheft regelmäßig durchzusehen.
behör,
6. Arbeitsschutz und Unfallverhütung.
§8
Zwischenprüfung (3) Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüf-
ling schriftlich und mündlich geprüft werden. Die
(1) Es ist eine Zwischenprüfung durchzuführen.
Prüfung soll sich insbesondere auf folgende Gebiete
Sie soll nach dem ersten Ausbildungsjahr stattfin-
den. erstrecken:
1. Pferdekrankheiten und ihre Bekämpfung,
(2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in
der Anlage zu § 4 für das erste Ausbildungsjahr 2. Ausbildungs- und Trainingsmethoden,
aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf 3. Fortpflanzung, Züchtung, Vererbung und Ras-
den im Berufsschulunterricht entsprechend den sen,
Rahmenlehrplänen zu vermittelnden Lehrstoff, soweit 4. Fütterungslehre, Futtergewinnung und -verwen-
dieser für die Berufsausbildung wesentlich ist. Die dung,
nach der Anlage zu § 4 während der gesamten 5. Stallformen, Stallklima, Haltungsformen,
Ausbildungsdauer zu vermittelnden Fertigkeiten 6. Betriebsorganisation, Betriebsfläche, Arbeits-
und Kenntnisse sind nur insoweit Gegenstand der kräfte, Güter des Betriebes, Kosten wichtiger
Zwischenprüfung, als sie mit den für das erste Güter des Betriebes,
Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten und
Kenntnissen zusammenhängen. 7. Fachrechnen,
8. Rechtsfragen im Bereich Pferdezucht und -hal-
(3) Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüf- tung sowie Pferdesport,
ling in insgesamt bis zu zwei Stunden zwei Arbeits- 9. Wirtschafts- und Sozialkunde,
proben durchführen. Für die Auswahl der Arbeits-
proben kommen insbesondere folgende Gebiete in 10. Umweltbelastungen und Umweltschutz.
Betracht: (4) Im schriftlichen Teil der Prüfung soll der Prüf-
1. Füttern, Tränken, Pflegen, Führen und Vorstellen ling drei Klausurarbeiten anfertigen. Die Dauer soll
von Pferden, insgesamt bis zu drei Stunden betragen.
2. Feststellen der Merkmale des gesunden Tieres, (5) Die mündliche Prüfung soll für jeden Prüfling
3. Bewegen von Pferden, Reiten und Fahren, insgesamt nicht länger als zwanzig Minuten dauern.
4. Reinigen und Pflegen sowie Anlegen und Anpas- Dieser Teil der Prüfung soll sich insbesondere auf
sen von Zaum, Sattel, Geschirr und Zubehör. die Prüfungsgebiete erstrecken, die nicht schriftlich
geprüft wurden.
(4) Der Prüfling soll Kenntnisse insbesondere aus
(6) Soweit die Prüfung mit Hilfe programmierter
folgenden Gebieten nachweisen:
Fragebogen (programmierte Prüfung) durchgeführt
1. Kenntnisse des Körperbaues und der Funktionen wird, kann von der in Absatz 4 genannten Prüfungs-
der Körperteile, dauer abgewichen und auf die mündliche Prüfung
2. Krankheitsanzeichen und PferdekrankheHen, ganz oder teilweise verzichtet werden.
Nr. 1n -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. November 1975 2721
(7) Für die Ermittlung des Gesamtergebnisses ter anzuwenden, es sei denn, die Vertragspartner
haben die Fertigkeits- und die Kenntnisprüfung glei- vereinbaren die Anwendung der Vorschriften dieser
ches Gewicht. Verordnung.
§ 10 (2) Für Berufsausbildungsverhältnisse, die bei In-
krafttreten dieser Verordnung noch nicht ein Jahr
Aufhebung von Vorschriften bestehen, kann die zuständige Stelle zur Vermei-
Die bisher im Verwaltungsverfahren festgelegten dung unbilliger Härten genehmigen, daß die bisheri-
Berufsbilder, Berufsbildungsplüne und Prüfungsan- gen Vorschriften weiter angewendet werden.
forderungen für die Lehrberufe, Anlernberufe und
vergleichbar geregelten Ausbildungsberufe, die in § 12
dieser Rechtsverordnung geregelt sind, insbeson- Berlin-Klausel
dere für die Ausbildungsberufe Berufsfahrer im
Trabrennsport, Berufsreiter und -fahrer sowie Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
Jockey sind nicht mehr c1n-1.uwenden. leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
blatt I S. 1) in Verbindung mit § 112 des Berufsbil-
dungsgesetzes auch im Land Berlin.
§ 11
Ubergangsregelung § 13
(1) Für die Berufsausbildungsverhältnisse, die bei
Inkrafttreten
Inkrafttreten dieser Verordnung ein Jahr oder län- Diese Verordnung tritt am Tage nach der Ver-
ger bestehen, sind die bisherigen Vorschriften wei- kündung in Kraft.
Bonn, den 1. November 1975
Der Bundesminister
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
J. Ertl
2'122 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I
Alilllage zu § 4
Ausbildungsra.hmenplan
für die Berufsausbildung zum Pferdewirt
l. G,esamte Ausbildungsdauer:
Ud.
Teil des AushihJungsberufsbHdes zu vermittelnde Fei-tigkeiten und Kenntnisse
Nr.
3
Arbeitsschutz und UnfoHverhütung a) Kenntnisse der Arbeitsschutzvorschriften
1§ 3 Nr. 12) in Gesetzen und Verordnungen
b) Kenntnisse der Vorschriften der Träger der
gesetzlichen Unfallversicherung, insbeson-
dere der Unfallverhütungsvorschriften,
Richtlinien und Merkblätter
c) Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe
d) Umgehen mit Reinigungs- und Desinfek-
tionsmitteln
e) Führen von Maschinen und Geräten sowie
Reiten und Fahren im Straßenverkehr
2 Un1\Me]tschutz a) Vermeiden von Luftverschmutzungen, Ge-
[§31\'r.]3) ruchs- und Lärmbelästigung
b) Reinhalten von Grund- und Oberflächen-
wasser
c) Kenntnisse der Abfallbeseitigung und Ab-
fallverwertung
d) Kenntnisse der Umwelteinflüsse im Hin-
blick auf die Erzeugung gesundheitlich
einwandfreier Futtermittel
e) Kenntnisse der Landschaftspflege
n. Erstes Ausbfldungshalbjabr:
1 Versorgen, Pflegen, Führen und TransporUe- Füttern, Tränken, Reinigen, Führen und
ren von Pferden andere tägliche Versorgungsarbeiten
1§ 3 Nr. 1)
2 Körperbau, Lebensvorgänge und Verhalten a} Kenntnisse des Körperbaues, der Organe
der Pferde und ihrer Funktionen
rn 3 Nr. 2)
b) Identifizieren nach Farbe und Abzeichen,
Bestimmen des Alters
3 Tiergesundheit und Tierhygiene a) Kenntnisse der Tiergesundheit
1§ 3 Nr. 3)
b) Prüfen von Körpertemperatur und Pulszahl
4 Bev.1egen und Arbei1ten von Pferden a) Zäumen, Satteln, Anschirren, Anspannen
(§ 3 Nr. 4)
b) Reiten und Fahren
Nr. 122 Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. November 1915
Lid.
T<·il des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
Nr.
1 3
5 Fortpflanzung, Züchtung, Vererbung und Ras- Kenntnisse der Geschlechts- und Zuchtreife
senkundP
(§ 3 Nr. 5)
6 Fu tlermi lle•l, ihre Gewinnung, Beschaffung a) Kenntnisse der Futtermittel„ der Grund-
und Verwendung nährstoffe, der Mineralstoffe und der Wirk-
(§ 3 Nr. 6) stoffe
b) Kenntnisse des Futterbaues, der Futterwer-
bung und der Weidepflege
7 Formen der Pferdehaltung sowie bauliche und Kenntnisse der Stalleinrichtungen
technische Einrichtungen
(§ 3 Nr. 7)
8 Einsetzen, Pflegen und Instandhalten von Ma- a) Reinigen und Pflegen von Ausrüstung und
schirren, Ger,iten, Ausrüstung und Zubehör Zubehör
(§ 3 Nr. 8)
b) Anlegen und Anpassen von Zaum, Sattel
und Geschirr
9 Kenntnisse der einschlägigen Rechtskunde Kenntnisse der gesetzlichen Bestimmungen
(§ 3 Nr. 10) über den Tierschutz
10 Kenntnisse de>.r Wirtschafts- und Sozialkunde Kenntnisse der Bestimmungen des BerufsbH-
(§ 3 Nr. 11) dungsgesetzes in bezug auf Ausbildungsver-
trag, Ausbildungsverhältnis und Fortbildungs-
möglichkeiten
III. Zweites Ausbildungshalbjahr:
Versorgen, Pflegen, Führen und Transportie- a} Füttern, Tränken, Reinigen, Führen und
ren von Pf erden andere tägliche Versorgungsarbeiten
(§3Nr.1) b) Frisieren und Bandagieren
2 Körperbau, Lebensvorgänge und Verhalten Kenntnisse des Verhaltens und der Lebens-
der Pferde weise des Pferdes sowie seine Ansprüche an
(§ 3 Nr. 2} die Umwelt
3 Tiergesundheit und Tierhygiene a) Kenntnisse der wichtigsten Krankheiten
(§ 3 Nr. 3) des Pferdes unter besonderer Berücksichti-
gung der anzeigepflichtigen Seuchen
b) Reinigen, Desinfizieren und Bekämpfen von
Ungeziefer
4 Bewegen und Arbeiten von Pferden a) Zäumen, Satteln, Anschirren, Anpassen
(§ 3 Nr. 4)
b) Reiten und Fahren
2724 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I
Lfd. Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
Nr.
5 Fortpflanzung, Züchtung, Vererbung und Ras- a) Kenntnisse der Trächtigkeit und der Ab-
senkunde fohlung
(§ 3 Nr. 5) b) Kenntnisse der züchterischen Grundbe-
griffe und der Vererbungsregeln
6 Futtermittel, ihre Gewinnung, Beschaffung a) Werben, Konservieren und Lagern von
und Verwendung Futtermitteln
(§ 3 Nr. 6) b) Auf- l;lnd Zubereiten von Futtermitteln
c) Bekämpfen von Schadorganismen
7 Formen der Pferdehaltung sowie bauliche und Kenntnisse der Aufstallungsformen und des
technische Einrichtungen Raumbedarfs
(§ 3 Nr. 7)
8 Einsetzen, Pflegen und Instandhalten von Ma- a) Lesen und Anwenden von Betriebsanleitun-
schinen, Geräten, Ausrüstung und Zubehör gen und Wartungsvorschriften
(§ 3 Nr. 8) b) Einsetzen, Warten und Pflegen von Ma-
schinen und Geräten
9 Kenntnisse der betrieblichen Zusammenhänge Kenntnisse der Betriebsflächen und der Be-
in der Ausbildungsstätte triebsgebäude, ihrer Lage, Zuordnung und
(§ 3 Nr. 9) Nutzung
10 Kenntnisse der einschlägigen Rechtskunde Kenntnisse der gesetzlichen Bestimmungen
(§ 3 Nr. 10) über die Tierhalterhaftung
11 Kenntnisse der Wirtschafts- und Sozialkunde a) Kenntnisse der Bestimmungen des Berufs-
(§ 3 Nr. 11) bildungsgesetzes in bezug auf Ausbil-
dungsvertrag, Ausbildungsverhältnis und
Fortbild ungsmög lichkei ten
b) Kenntnisse der schulischen Aus- und Fort-
bildung in der Landwirtschaft, insbeson-
dere in der Pferdehaltung
IV. Drittes Ausbildungshalbjahr:
Versorgen, Pflegen, Führen und Transportie- a) Versorgen des Pferdes nach der Arbeit
ren von Pf erden b) Vorbereiten von Pferden für die Teilnahme
(§ 3 Nr. 1)
an Leistungsprüfungen und anderen Ver-
anstaltungen
2 Körperbau, Lebensvorgänge und Verhalten Beurteilen von Pferden auf Grund ihres Kör-
der Pferde perbaues und ihrer Verhaltensweise
(§ 3 Nr. 2)
Nr. 122 -~ Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. November 1975 2725
Lid.
Teil des Ausbildungshe, ufsbilcles zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
NL
3 Tiergesundheit und Tierhygiene a) Beachten der Hygiene und der Vorbeuge-
(§ 3 Nr. 3) maßnahmen bei Aufzucht und Haltung
b) Erkennen von Krankheitsanzeichen und
Versorgen des Pferdes bis zum Eintreffen
des Tierarztes
4 Bewegen und Arbeiten von Pferden a) Bewegen an der Longe
(§ 3 Nr. 4)
b) Reiten und Fahren
5 Fortpflanzung., Züchtung, Vererbung und Ras- a) Kenntnisse der wichtigsten Pferderassen
senkunde
b) Kenntnisse der Zuchtziele
(§ 3 Nr. 5)
c) Kenntnisse der Entwicklung der Pferde-
zucht und der Zuchtgebiete
6 Futtermittel, ihre Gewinnung„ Beschaffung I a) Füttern der Pferde bei den verschiedenen
und Verwendung Haltungsformen
(§ 3 Nr. 6)
b) Berechnen, Wiegen und Schätzen von Fut-
termengen
7 Formen der Pferdehaltung so'\':de bauliche und
1
a) Kenntnisse des Stallklimas, insbesondere
technische Einrichtungen der Luftfeuchtigkeit, der Luftumwälzung
(§ 3 Nr. 7) und des Luftbedarfs
b} Einrichten der Sattel- oder Geschirrkam-
mer
8 Einsetzen,, Pflegen und InstandhaHen von Ma- a) Einsetzen., Warten und Pflegen von Ma-
schinen„ Geräten" Ausrüstung und Zubehör schinen und Geräten
(§ 3 Nr. 8)
b} Ausbessern, Instandhalten von Ausrüstung
und Zubehör
c} Aufbewahren und Verpacken von Ausrü-
stung und Zubehör
9 Kenntnisse der betrieblichen Zusammenhänge a) Kenntnisse der Struktur der Ausbildungs-
in der AusbHdungsstäUe stätte„ der inneren und äußeren Verkehrs-
(§ 3 Nr. 9) lage
b) Besatz an Arbeitskräften
c) Besatz an Tieren und Maschinen
10 Kenntnisse der einschlägigen Rechtskunde a) Kenntnisse der gesetzlichen Bestimmungen
(§ 3 Nr. 10} über den Tierkauf, die Tierzucht, die Tier-
seuchenbekämpfung einschließlich der
Tierkörperbeseitigung
b) Kenntnisse der gesetzlichen Bestimmungen
über den Verkehr mit Futtermitteln
2726 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I
Ud.
Nr.
Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
11 Kenntnisse der Wirtschafts- und Sozialkunde Kenntnisse der Behörden, Organisationen und
(§ 3 Nr. 11) sonstigen Einrichtungen für die Landwirt-
schaft
V. Viertes Ausbildungshalbjahr:
Versorgen, Pflegen, Führen und Transportie- a) Vorbereiten von Ausrüstung und Zubehör
ren von Pf erden für den Transport von Pferden
(§ 3 Nr. 1)
b) Vorbereiten des Transportmittels
c) Vorbereiten der Pferde für den Transport,
Verladen, Begleiten und Versorgen
2 Körperbau, Lebensvorgänge und Verhalten a) Beurteilen des Bewegungsablaufes
der Pferde
b) Beurteilen der Leistungsmerkmale
(§ 3 Nr. 2)
3 Tiergesundheit und Tierhygiene a) Einrichten der Stallapotheke
(§ 3 Nr. 3) b) Behandeln von Wunden und Anlegen von
Verbänden
c) Kenntnisse der Hufschäden und -krankhei-
ten
d) Pflegen der Hufe und Helfen beim Beschla-
gen
4 Bewegen und Arbeiten von Pferden a) Bewegen an der Longe
(§ 3 Nr. 4)
b) Reiten und Fahren
5 Fortpflanzung, Züchtung, Vererbung und Ras- Kenntnisse der verschiedenen Zuchtleistungs-
senkunde prüfungen
(§ 3 Nr. 5)
6 Futtermittel, ihre Gewinnung, Beschaffung a) Kenntnisse der den jeweiligen physiolo-
und Verwendung gischen Anforderungen entsprechenden
(§ 3 Nr. 6) Fütterung
b) Bestimmen und Beurteilen von wirtschafts-
eigenen und zugekauften Futtermitteln
c) Zusammenstellen von Futterrationen
7 Formen der Pferdehaltung sowie bau]iche und a) Kenntnisse der Stall-, Weide- und Freiland-
technische Einrichtungen haltung, insbesondere des Flächenbedarfs
(§ 3 Nr. 7) und der Koppelgröße
b) Kenntnisse der Mechanisiernngsmöglich-
keiten
Nr. 122 Ta~J der Ausgabe: Bonn, den 6. November 1975 2727
Ud.
T(:il dr·s At1s1Jilrlt111qslwrulsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
Nr.
- - - - - - - •~----~-
1 1 3
8 Einsetzen, Pflegen und lnstandhalten von Ma- a) Einsetzen, Warten und Pflegen von Ma-
schinen, Geräten, Ausrüstung und Zubehör schinen und Geräten
(§ 3 Nr. 8)
b) Ausbessern, Instandhalten von Ausrüstung
und Zubehör
9 Kenntnisse der betrieblichen Zusammenhänge Leistungen und Kosten im Betrieb
in der Ausbildungsstätte
(§ 3 Nr. 9)
10 Kenntnisse der einschldgigen Rechtskunde Kenntnisse der allgemeinen Vorschriften und
(§ 3 Nr. 10) Regelungen für den Pferdesport
11 Kenntnisse der Wirtschafts- und Sozialkunde Kenntnisse der Behörden, Organisationen und
(§ 3 Nr. 11) sonstigen Einrichtungen für die Landwirt-
schaft
VI. Fünftes Ausbildungshalbjahr
A. in Au_sbildungssti:ilten mit dem Schwerpunkt Pferdezucht und -haltung:
Versorgen, Pflegen, Führen und Transportie- a) Füttern, Tränken, Reinigen, andere tägliche
ren von Pf erden Versorgungsarbeiten und Transportieren
(§ 3 Nr. 1)
b) Kenntnisse der Ernährung von Deckheng-
sten, Zuchtstuten, Fohlen und Jährlingen
2 Fortpflanzung, Züchtung, Vererbung und Ras- a) Kenntnisse der Leistungsmerkmale und der
senkunde Zuchtverfahren
(§ 3 Nr. 5)
b) Vorbereiten der Bedeckung unter besonde-
rer Berücksichtigung von Sicherheitsvor-
kehrungen
3 Kenntnisse der einschlägigen Rechtskunde Kenntnisse der rechtlichen Bestimmungen
(§ 3 Nr. 10) über Pferdezucht und -haltung
B. in AusbildungssU:itten mit dem Schwerpunkt Reiten:
Versorgen, Pflegen, Führen und Transportie- a) Füttern, Tränken, Reinigen und andere täg-
ren von Pf erden liche Versorgungsarbeiten, insbesondere
(§ 3 Nr. 1) Versorgen der Reitpferde vor und nach
dem Training
b) Kenntnisse der Ausrüstung und des Zube-
hörs für das Reitpferd
c) Transportieren
2 Bewegen und Arbeiten von Pferden a) Reiten und Springen entsprechend dem
(§ 3 Nr. 4) Schwierigkeitsgrad der Klasse A (Anfän-
ger-Anforderungen) der allgemein aner-
kannten Regeln für die Leistungsprüfung
von Pferden, insbesondere Dressurreiten,
Springen, Reiten im Gelände und Jagdreiten
2'128 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Tei.i I
Ud. Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
NL
b) Longieren und Voltigieren
c) Ausbilden junger Pferde
d) Kenntnisse der Ausbildungs- und Trai-
ningsmethoden
3 Kenntnisse der einschlägigen Rechtskunde Kenntnisse der Organisation des Turniersports
(§ 3 Nr. 10) und der rechtlichen Grundlagen
C. in Ausbildungsslctlten mit dem Schwerpunkt Rennreiten:
Versorgen, Pflegen, Führen und Transportie- a) Füttern, Tränken, Reinigen und andere
ren von Pf erden tägliche Versorgungsarbeiten, insbeson-
(§3Nr.1) dere Versorgen der Galopprennpf erde vor
und nach dem Training
b) Kenntnisse der Ausrüstung und des Zube-
hörs für Galopprennpferde
c) Tran,sportieren
2 Bewegen und Arbeiten von Pferden a) Reiten von Galopprennpferden in Ausbil-
(§ 3 Nr. 4) dung und Training, tägliches Trainieren
und Uben der Renntechnik
b) Kenntnisse der Ausbildungs- und Trai-
ningsmethoden
3 Kenntnisse der einschlägigen Rechtskunde Kenntnisse der Organisation des Galopprenn-
(§ 3 Nr. 10) sports und der rechtlichen Grundlagen, insbe-
sondere der Rennordnung
D. in Ausbildungsstätten mit dem Schwerpunkt Trabrennfahren:
Versorgen,, Pflegen, Führen und Transportie- a) Füttern, Tränken, Reinigen und andere
ren von Pferden tägliche Versorgungsarbeiten, insbeson-
(§ 3 Nr. 1) dere Versorgen der Trabrennpferde vor
und nach dem Training
b) Kenntnisse der Ausrüstung und des Zube-
hörs für das Trabrennfahren, insbesondere
der Zäumung, Anspannung, Schutz- und
Balancehilfsmi ttel
c) Transportieren
2 Bewegen und Arbeiten von Pferden a) Ausbilden und Trainieren von Trabrenn-
(§ 3 Nr. 4) pferden, Einfahren von Trabrennpferden,
tägliches Trainieren und Uben der Renn-
technik
b) Kenntnisse der Ausbildungs- und Trai-
ningsmethoden
Nr. 122 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. November 1975 2729
Lfd.
T<,il des /\ushildunqsbcrulsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
Nr.
1 'l. 3
3 Kenntnisse der einsch]~jgigen Rechtskunde Kenntnisse der Organisation des Trabrenn-
(§ 3 Nr. 10) sports und der rechtlichen Grundlagen, insbe-
sondere der Trabrennordnung
VII. Sechstes AusbiJdungshalb_jahr
A. in Ausbildungsstütten mit dem Schwerpunkt Pferdezucht und -haltung:
Versorgen, Pflegen, Führen und Transportie- a) Versorgen und Pflegen der Fohlen unter
ren von Pferden besonderer Berücksichtigung der Gewöh-
(§ 3 Nr. 1) nung des Fohlens an den Menschen, der
Bewegung des Fohlens sowie der speziel-
len Hufpflege
b) Fütterung des Saugfohlens bis zum Abset-
zen
2 Fortpflanzunq, ?.Lichtung, Vererbung und Ras- a) Kenntnisse der Trächtigkeit und der Ab-
senkunde fohlung
(§ 3 Nr. 5)
b) Versorgen der Mutterstute nach dem Ab-
fohlen
3 Kenntnisse\ der cinschltigigen Rechtskunde Kenntnisse der rechtlichen Bestimmungen
(§ 3 Nr. 10) über Pferdezucht und -haltung
B. in Ausbildun~Jssttittcn rn it dem Schwerpunkt Reiten:
Versorgen, Pfleuen, Führen und Transportie- a) Füttern, Tränken, Reinigen und andere
ren von Pferden tägliche Versorgungsarbeiten, insbeson-
(§ 3 Nr. 1) dere Versorgen der Reitpferde vor und
nach dem Tm;-niereinsatz
b) Zusammensetzen und Verpassen von Sattel
und Zaumzeug sowie Bandagieren
2 Bewegen und Arbeiten von Pferden a) Reiten und Springen entsprechend dem
(§ 3 Nr. 4) Schwierigkeitsgrad der Klasse L (leichte
Anforderungen) der allgemein anerkannten
Regeln für die Leistungsprüfung von Pfer-
den, insbesondere Dressurreiten, Springen,
Reiten im Gelände und Jagdreiten, Teil-
nahme an Turnieren
b) Ausbilden von Pferden bis zur Klasse L
c) Korrigieren von Dressurpferden und
Springpferden
d) Kenntnisse der Ausbildungs- und Trai-
ningsmethoden
3 Kenntnisse der einschlägigen Rechtskunde Kenntnisse der Organisation des Turniersports
(§ 3 Nr. 10) und der rechtlichen Grundlagen
2730 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975„ Teil [
C. in AusbildunrJsstätlen mit dem Schwerpunkt Rennreiten:
Ud.
Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
Nr.
Versorgen, Pflegen, Führen und Transportie- a) Füttern, Tränken, Reinigen und andere
ren von Pf erden tägliche Versorgungsarbeiten, insbeson-
(§ 3 Nr. 1) dere Versorgen der Galopprennpferde vor
und nach dem Rennen
b} Zusammensetzen und Verpassen von Sattel
und Zaumzeug sowie Bandagieren
2 Bewegen und Arbeiten von Pferden a) Reiten von Galopprennpferden in Ausbil-
(§ 3 Nr. 4) dung und Training, insbesondere Anreiten
von Jährlingen, tägliches Trainieren und
Uben der Renntechnik
b) Reiten von Galopprennpferden im Rennen
und Beachten der Vorschriften über die
Rennausrüstung, das Auswiegen vor und
nach dem Rennen, das Verhalten im Führ-
ring, beim Aufgalopp, vor dem Start und
während des Rennens
c) Kenntnisse der Ausbildungs- und Trai-
ningsmethoden
3 Kenntnisse der einschlägigen Rechtskunde Kenntnisse der Organisation des Galopprenn-
(§ 3 Nr. 10) sports und der rechtlichen Grundlagen, insbe-
sondere der Rennordnung
D. in Ausbildungsstätten mit dem Schwerpunkt Trabrennfahren:
Versorgen, Pflegen, Führen und Transportie- a) Füttern, Tränken, Reinigen und andere
ren von Pf erden tägliche Versorgungsarbeiten, insbeson-
(§ 3 Nr. 1) dere Versorgen der Trabrennpferde vor
und nach dem Rennen
b) Zusammensetzen der Ausrüstung und An-
spannen
2 Bewegen und Arbeiten von Pferden a) Ausbilden und Trainieren von Trabrenn-
(§ 3 Nr. 4) pferden, Einfahren von Trabrennpferden,
tägliches Trainieren und Uben der Renn-
technik
b) Fahren von Trabrennpferden im Rennen,
insbesondere Warmfahren vor dem Ren-
nen, Verhalten am Start, Zeitmessen und
Verhalten im Rennen
c) Kenntnisse der Ausbildungs- und Trai-
ningsmethoden
3 Kenntnisse der einschlägigen Rechtskunde Kenntnisse der Organisation des Trabrenn-
(§ 3 Nr. 10) sports und der rechtlichen Grundlagen, insbe-
sondere der Trabrennordnung
Nr. 1n --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. Novernber 1975 2131
Bundesgesetzblatt
Teil II
NF. M, ausgegeben am 31. Oktober 1975
Taig Inhalt Seite
27. 10. 75 Vc1ord11un~J zur A ndcrung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 6/75 - Besondere Zollsätu,
qt'(J('llübcr lsnwl ECKS) ......................................................... . 1481
27. lO. 75 VC'rordnung zur Andcrung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 7/75 - Besondere Zollsätze
(Jcqcnüber dnn /\KP-Staalen und den DLC - EGKS) ................................. . 1483
27. l 0. 75 VerordnunrJ zur Andcrung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 8/75 - Zollpräferenzen 1975
qcqf'nüber Entwicklungsländern - EGKS) ........................................... . 1485
27. l 0. 75 Verordnung zur Andf'rung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 10/75 - Zollkontingente
flir Wulzdraht und Elektrobleche - 2. Halbjahr 1975) ................................ . ]487
26. 8. 75 Bukcinnl.rnachunq über die Anderung des Ubereinkommens über die Gründung eines
Europi:iisdicn Hochschulinstituts ...................................................... . ]489
JG. cL 75 Bckc1111limilchun~J über den Geltungsbereich von Regelungen nach dem übereinkommen
iihcr di<! Annühmf' einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungs-
cJt'qcnsl.ände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der
C.:t'nPhrn iqun~J ..................................................................... . 1492
,.,
,). m 75 Bckc11111tmc1chung ülwr den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die Erklärung des
Ehewillens, dds Heirc1tsrnindestaller und die Registrierung von Eheschließungen . . . . . . . . 1493
7 rn. 75 Bekc1rrnl111c1chung zu den Artikeln 25 und 46 der Konvention zum Schutze der Menschen-
rcch1P und Crundfr61wilen und zum Protokoll Nr. 4 zur Konvention . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1494
Hl. rn. 75 ßekannl.machung über den Geltungsbereich der Berner Ubereinkunft zum Schutz von
WC'rkc;n der Lil.<,rnl.ur und Kunst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1494
li(l 10. 75 ßf'kc1nnlmc1chung zum übereinkommen über die Zuständigkeit der Behörden und das
anzuwcrnll!nde Recht auf eiern Gebiet des Schutzes von Minderjährigen . . . . . . . . . . . . . . . . . 1495
]II). rn. 75 Bclrnnntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik
Dcul.schland und der Sozialistischen Republik Rumänien zur Vermeidung der Doppel-
iwstcucrun9 auf eiern Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen . . . . . . . . . 1495
13. rn. 75 Bekanntmadnrng über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die Ausarbeitung
eines Europ;iischE:n Arzneibuches . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1496
15. rn. 75 RPkannlmachunq über das Außerkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepu-
blik Driutschland und Kanuda über den Luftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1496
Hinweis auf Rechtsvorscbriiten der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffenthchung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechlswüksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlichung im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Dilturn und Bezcichnun~J der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
Vorschriften für die Agrarwirtschaft
29. 9. 75 V('HHdnunq (EWC) Nr. 2465/75 der Kommission zur Fest-
sP1.zunq der auf G e 1 r e i d e , M eh I e , G r ob g r i e ß und
f, ein q r i e ß von V\leizen oder Roggen anwendbaren Ab-
:-:chöpfunqcn bei der Einfuhr 30. 9. 75 L 253/1
26. 9. 75 Vcrordnunq /EWC) Nr. 2466/75 der Kommission zur Fest-
sclzunq der Prämien, die den Abschöpfungen bei der Einfuhr
J ur C c 1. r c i d c , M c h I und M a] z hinzugefügt werden 30. 9. 75 L 253/3
2G. 9. 75 Vcrordnunq (EWG) NJ. 2467175 der Kommission zur Fest-
svt1.un9 der ab l. Oktober 1975 geltenden Erstattungssätze bei
der Am,fuhr von Zucker und M e I a s s e in Form von
nid11 un!er Anhang n des Ver1rages fallenden \Varen 30. 9. 75 L 253/.5
Nr. 1n --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. Novernber 1975 2131
Bundesgesetzblatt
Teil II
NF. M, ausgegeben am 31. Oktober 1975
Taig Inhalt Seite
27. 10. 75 Vc1ord11un~J zur A ndcrung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 6/75 - Besondere Zollsätu,
qt'(J('llübcr lsnwl ECKS) ......................................................... . 1481
27. lO. 75 VC'rordnung zur Andcrung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 7/75 - Besondere Zollsätze
(Jcqcnüber dnn /\KP-Staalen und den DLC - EGKS) ................................. . 1483
27. l 0. 75 VerordnunrJ zur Andcrung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 8/75 - Zollpräferenzen 1975
qcqf'nüber Entwicklungsländern - EGKS) ........................................... . 1485
27. l 0. 75 Verordnung zur Andf'rung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 10/75 - Zollkontingente
flir Wulzdraht und Elektrobleche - 2. Halbjahr 1975) ................................ . ]487
26. 8. 75 Bukcinnl.rnachunq über die Anderung des Ubereinkommens über die Gründung eines
Europi:iisdicn Hochschulinstituts ...................................................... . ]489
JG. cL 75 Bckc1111limilchun~J über den Geltungsbereich von Regelungen nach dem übereinkommen
iihcr di<! Annühmf' einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungs-
cJt'qcnsl.ände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der
C.:t'nPhrn iqun~J ..................................................................... . 1492
,.,
,). m 75 Bckc11111tmc1chung ülwr den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die Erklärung des
Ehewillens, dds Heirc1tsrnindestaller und die Registrierung von Eheschließungen . . . . . . . . 1493
7 rn. 75 Bekc1rrnl111c1chung zu den Artikeln 25 und 46 der Konvention zum Schutze der Menschen-
rcch1P und Crundfr61wilen und zum Protokoll Nr. 4 zur Konvention . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1494
Hl. rn. 75 ßekannl.machung über den Geltungsbereich der Berner Ubereinkunft zum Schutz von
WC'rkc;n der Lil.<,rnl.ur und Kunst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1494
li(l 10. 75 ßf'kc1nnlmc1chung zum übereinkommen über die Zuständigkeit der Behörden und das
anzuwcrnll!nde Recht auf eiern Gebiet des Schutzes von Minderjährigen . . . . . . . . . . . . . . . . . 1495
]II). rn. 75 Bclrnnntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik
Dcul.schland und der Sozialistischen Republik Rumänien zur Vermeidung der Doppel-
iwstcucrun9 auf eiern Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen . . . . . . . . . 1495
13. rn. 75 Bekanntmadnrng über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die Ausarbeitung
eines Europ;iischE:n Arzneibuches . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1496
15. rn. 75 RPkannlmachunq über das Außerkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepu-
blik Driutschland und Kanuda über den Luftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1496
Hinweis auf Rechtsvorscbriiten der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffenthchung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechlswüksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlichung im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Dilturn und Bezcichnun~J der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
Vorschriften für die Agrarwirtschaft
29. 9. 75 V('HHdnunq (EWC) Nr. 2465/75 der Kommission zur Fest-
sP1.zunq der auf G e 1 r e i d e , M eh I e , G r ob g r i e ß und
f, ein q r i e ß von V\leizen oder Roggen anwendbaren Ab-
:-:chöpfunqcn bei der Einfuhr 30. 9. 75 L 253/1
26. 9. 75 Vcrordnunq /EWC) Nr. 2466/75 der Kommission zur Fest-
sclzunq der Prämien, die den Abschöpfungen bei der Einfuhr
J ur C c 1. r c i d c , M c h I und M a] z hinzugefügt werden 30. 9. 75 L 253/3
2G. 9. 75 Vcrordnunq (EWG) NJ. 2467175 der Kommission zur Fest-
svt1.un9 der ab l. Oktober 1975 geltenden Erstattungssätze bei
der Am,fuhr von Zucker und M e I a s s e in Form von
nid11 un!er Anhang n des Ver1rages fallenden \Varen 30. 9. 75 L 253/.5
2732 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
26. 9. 75 Verordnung (EWG) Nr. 2468/75 der Kommission zur Fest-
setzung der ab 1. Oktober 1975 geltenden Erstattungssätze bei
der Ausfuhr von bestimmten Mil c h e r zeug n i s s e n in
Form von nicht unter Anhang II des Vertrages fallenden
Waren 30. 9. 75 L 253/7
26. 9. 75 Verordnung (EWG) Nr. 2469/75 der Kommission zur Fest-
setzung der ab 1. Oktober 1975 geltenden Erstattungssätze bei
der Ausfuhr bestimmter Getreide - und Reiser zeug -
n iss e in Form von nicht unter Anhang II des Vertrages
fallenden Waren 30. 9. 75 L 253/ 10
25. 9. 75 Verordnung (EWG) Nr. 2470/75 der Kommission zur Fest-
setzung der im Oktober 1975 als Beitrittsausgleichsbeträge
geltenden Beträge für bestimmte Ge t r e i d e - und R e i s -
e r z e u g n i s s e , die in Form von nicht unter Anhang II
des Vertrages fallenden Waren ausgeführt werden 30. 9. 75 L 253i 12
29. 9. 75 Verordnung (EWG) Nr. 2471 /75 der Kommission zur Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von M i l c h und
Milcherzeugnissen 30. 9. 75 L 253/14
29. 9. 75 Verordnung (EWG) Nr. 2472/75 der Kommission zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 2049/75 über besondere Durch-
führungsvorschriften für Vorausfestsetzungsbescheinigungen
für bestimmte land wir t s c h a f t l ich e Erzeugnisse,
die in Form von nicht unter Anhang II des Vertrages fallen-
den Waren ausgeführt werden 30. 9. 75 L 253/20
29. 9. 75 Verordnung (EWG) Nr. 2473/75 der Kommission zur Änderung
der Geltungsdauer der Verordnung (EWG) Nr. 1315/74 über
das Entbeinen des von den Interventionsstellen übernomme-
nen R i n d f l e i s c hes 30. 9. 75 L 253/22
29. 9. 75 Verordnung (EWG) Nr. 2474/75 der Kommission zur Fest-
setzung der Beträge zur Senkung der Einfuhrabgaben bei
Rind f l e i s c h aus den Staaten in Afrika, im Karibischen
Raum und im Pazifischen Ozean oder in den Vberseeischen
Ländern und Gebieten 30. 9. 75 L 253/23
29. 9. 75 Verordnung (EWG) Nr. 2475/75 der Kommission übr die Er-
teilung von Einfuhrlizenzen für neue Mengen von J u n g -
r i n de r n der Alpenrassen für die Mast während der An-
wendung der Schutzmaßnahmen 30. 9. 75 L 253/25
29. 9. 75 Verordnung (EWG) Nr. 2476/75 der Kommission über die Er-
teilung von Einfuhrlizenzen für weitere 30 000 Stück K ä l b e r
und junge R in d e r für die Mast während der Anwendung
der Schutzmaßnahmen 30. 9. 75 L 253/28
29. 9. 75 Verordnung (EWG) Nr. 2477/75 der Kommission zur Auflocke-
rung des mit der Verordnung (EWG) Nr. 1090/75 über den
R in d f l e i s c h s e kt o r eingeführten Einfuhrlizenzen-
systems (EXIM) 30. 9. 75 L 253/30
29. 9. 75 Verordnung (EWG) Nr. 2478/75 der Kommission zur Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von W e i ß z u k -
k e r und R o h z u c k e r 30. 9. 75 L 253/32
29. 9. 75 Verordnung (EWG) Nr. 2479/75 der Kommission zur Änderung
der Abschöpfung bei der Ausfuhr von Weiß - und Roh -
zucker 30. 9. 75 L 253/33
29. 9. 75 Verordnung (EWG) Nr. 2480/75 der Kommission zur Fest-
setzung des Grundbetrags der Abschöpfung bei der Einfuhr
von S i r u p und bestimmten anderen E r z e u g n i s s e n
des Zuckersektors 30. 9. 75 L 253i35
29. 9. 75 Verordnung (EWG) Nr. 2481175 des Rates zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 2511/69 über Sondermaßnahmen zur
Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von Z i t r u s -
f r ü c h t e n der Gemeinschaft 1. 10. 75 L 254/1
29. 9. 75 Verordnung (EWG) Nr. 2482/75 des Rates zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 1053/72 über eine gemeinsame Markt-
organisation für Ob s t und G e m ü s e 1. 10. 75 L 254/3
29. 9. 75 Verordnung (EWG) Nr. 2483/75 des Rates zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 2601 /69 über Sondermaßnahmen zur
Förderung der Verarbeitung bestimmter Apfelsinen -
sorten 1. 10. 75 L 254/5
Nr. 122 Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. November 1975 2133
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Ddl 11rn und B<'Z<·id111u1HJ d('f R<·<htsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
30. 9. 75 V<•ro1dnunq (EWC) Nr. 2484/75 der Kommission zur Fest-
sdzunq d<,r iltil C C' t r e i d c, M eh 1 e, Grobgrieß und
F c! in q r i e ß von Weizen oder Roggen anwendbaren Ab-
scllöplurrqPn Jwi d<!r Ei11fuhr L 10. 75 L 25411
30. 9. 75 Vc,rord11unq (EWC) Nr. 2485/75 der Kommission über die
h'slsr,lzunq dc:r Prürnir·n, die den Abschöpfungen bei der Ein-
fuhr fiir C <! 1. r <, i d C), Mehl und Malz hinzugefügt wer-
ci<'ll L HJ. 15 L 254/9
30. 9. 75 Vc•rorcl11111HJ (EWC) Nr. 2486/75 der Kommission zur Fest-
s<'izunq der lwi R C! i s und Bruchreis anzuwendenden
A bscliiipfu1HJ<)n lH)i der Einfuhr L 10. 75 L 254/11
30. 9. 75 Vcrorcl11u11q (EW,C) Nr. 2487/75 der Kommission zur Fest-
se1L'.lltHJ clc!r Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen bei
ci<,rEi11fuhrhir Rc!is und Bruchreis 1. m 75 L 254113
30. 9. 75 Verordnunq (EWC) Nr. 2488/75 der Kommission zur Fest-
sclzunq dC'r als Ausq!Pichsbeträge für die Erzeugnisse des
C <! t r <'. i d () - und R 1c i s sek t o r s anzuwendenden Beträge L 10. 75 L 254/ 15
30. 9. 75 Verordnunq (EWC) Nr. 2489/75 der Kommission zur Änderung
clc,r A bschöplunqen bei der Ausfuhr von stärke h a 1 t i gen
R l) i s c r z e u q n i s s e n 1. rn. 15 L 254122
30. 9. 75 Verordmmq (EWG) Nr. 2490/75 der Kommission zur Fest-
selzurHJ dP1: durcllscliniltlichen Erzeugerpreise für Wein L rn. 7-5 L 254123
30. 9. 75 VNordnunq (EWG) Nr. 2491/75 der Kommission zur Fest-
sctzunq df!S Grundbetrags der Abschöpfung bei der Einfuhr
von Si r u p und bcslimmten anderen Erzeugnissen
des Zuckersektors L ]O. 7-5 L 254!25
30. 9. 75 Verordnung (EWG) Nr. 2492/75 der Kommission zur Fest-
selzuncJ der Erstattungen bei der Ausfuhr von O 1 i v e nöl 1. 10. 75 L 254127
30. 9. 75 Vc~rordnunq (EWG) Nr. 2493/75 der Kommission zur Fest-
sel.zung dei Erstattung bei der Ausfuhr von O I s a a t e n L 10. 75 L 254 1 29
30. 9. 75 Veronlnunq (EWG) Nr. 2494/75 der Kommission zur Fest-
setzunq der A bschöpfunqen bei der Einfuhr für Olivenöl L 10. 75 L 254/31
30. 9. 75 Verordnung (EWG) Nr. 2495/75 der Kommission zur Fest-
setzunq des Betraqcs der Beihilfe für Olsa a t e n LW. 75 L 254133
30. 9. 75 V0rordnunq (EWG) Nr. 2496/75 der Kommission zur Fest-
selzunq des Weltmark lpreises für Raps - und Rübsen -
samen L 10. 75 L 254/35
30. 9. 75 Vc!rordnunq (EWC) Nr. 2497/75 der Kommission zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 1311/75 der Kommission zur Fest-
selzunq der Referenzpreise für Zitronen für das Wirt-
schaftsjahr 1975/1976 1. 10. 15 L 254137
30. 9. 75 Verordnunq (EWG) Nr. 2498/75 der Kommission mit Durch-
führunqsvorschriflen für die Auszahlung des finanziellen Aus-
qleichs für lwslimmte Z i t r u s f r ü c h t e der Gemeinschaft 1. 10. 15 L 254/3,8
30. 9. 75 Verordnunq (EW(;) Nr. 2499/75 der Kommission zur erneuten
Änderunq der Verordnung (EWG) Nr. 848/75 hinsichtlich ver-
schiedener Bestimmungen betreffend den innergemeinschaft-
lichen !landelsverkehr mit prämienbegünstigten Tieren 1. 10. 75 L 254140
30. 9. 75 Verordnunq (EWG) Nr. 2500/75 der Kommission zur Änderung
der Verordnunq (EWG) Nr. 1896/73 über die Durchführungs-
bestimmungen bei Interventionsmaßnahmen auf dem Rind-
fleischsf!ktor hinsichtlich der Verpackung von Fleisch aus
BesUindcn der Interventionsstellen 1. 10. 75 L 254;41
30. 9. 75 Verordnunq (EWG) Nr. 2501/75 der Kommission zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 2107/74 über Schutzmaßnahmen
bei der Einfuhr von Pilz k o n s er v e n L 10. 75 L 254/42
30. 9. 75 Verordnung (EWC) Nr. 2502/75 der Kommission zur Verlänge-
rung der Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr von Th u n -
fisch zur industriellen Herstellunq L 10. 75 L 254/43
30. 9. 75 Verordnung (EWG) Nr. 2503/75 der Kommission zur Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß zu k -
k e r und R o h z u c k e r L 10. 75 L 254/44
30. 9. 75 Verordnunq (EWG) Nr. 2504/75 der Kommission zur Änderung
der Abschöpfung bei der Ausfuhr von Weiß - und Roh -
zucker L 10. 75 L 254/45
2734 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezr:ichnung d<!r Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
29. 9. 75 Verordnun~J (EWC) Nr. 2505/75 des Rates zur Änderung der
Verordnunq (EWC) Nr. 657/75 hinsichtlich der Standardquali-
1.ä I von R a p s - m1 d R ü b s (, n s a m e n 2. 10. 75 L 256/1
29. 9. 75 V(!ronlnunq (EWC) Nr. 2506/75 des Rates zur Festlegung be-
sonderc!r Vorschriften für die Einfuhr von Erzeugnissen des
W c in s<'k lors mit Ursprunq in bestimmten Drittländern 2. 10. 75 L 256/2
1. 10. 75 Verordnunq (EWC) Nr. 2507/75 der Kommission zur Festset-
ZUIHJ chir auf C <: l r e i de, M eh 1 e, Grobgrieß und
Fein q r i e ß von Weizen oder Roggen anwendbaren Ab-
schöpfu11qcn lwi der Einfuhr 2. 10. 75 L 256/4
1. 10. 75 Verordnunq (EW(;J Nr. 2508i 75 der Kommission zur Festset-
zu1HJ der Prümi(:ll, di<' den Abschöpfungen bei der Einfuhr für
Ce t r <) i d c•, M (: 11 l und Malz hinzugefügt werden 2. 10. 75 L 256/6
1. 10. 75 VerordnutHJ (EWC) Nr. 2510/75 der Kommission über die
A ussclireibunq der Kosten für die Lieferung von Mager -
m i I c h pul v P r an Banqladesch im Rahmen der Nahrungs-
mittelhilfe 2. 10. 75 L 256/10
1. 10. 75 Vcrordnunq (EWC) Nr. 2512/75 der Kommission zur Festset-
zunq der Abscl1öpl utHJt'n bei der Einfuhr von Weiß - und
Roh zuck(! r 2. 10. 75 L 256/13
1. 10. 75 Vcrordnunq (EWG) Nr. 2513/75 der Kommission zur Ande-
runq dc'r A bscliiipfunq bei der Ausfuhr von Weiß - und
Rohzurker 2. 10. 75 L 256/14
1. 10. 75 Verordnunq (EWC) Nr. 2514/75 der Kommission zur Ände-
runq cl!~s Crundlwtrags der Abschöpfung bei der Einfuhr von
Sirup und fwstimmten anderen Erzeuqnissen des
Z u c k (' r s c k t o r s 2. 10. 75 L 256/16
2. 10. 75 Verordnunq (EWC;} Nr. 2515175 der Kommission zur Festset-
zung d(~r auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und
Fein q r i e ß von Weizen oder Roggen anwendbaren Ab-
schöpfunqen bei cler Einfuhr 3. 10. 75 L 257/1
2. 10. 75 Verordnunq (EVvG) Nr. 2516/75 der Kommission zur Festset-
zunq der Prämien, die den Abschöpfungen bei der Einfuhr für
Ce t r e i d c, Mehl uncl Malz hinzugefügt werden 3. 10. 75 L 257/3
2. 10. 75 Verordnunq (EWG) Nr. 2517 /75 der Kommission zur Festset-
zunq der bei Re i s und Bruch reis anzuwendenden Ab-
schöptu nqen bei dt>r Einfuhr 3. 10. 75 L 257/5
Andere Vorschriften
30. 9. 75 Verordnunq (EWC) Nr. 2509/75 der Kommission über die
Fcslsctzunq von Miltelwerten für die Ermittlung des Zoll-
werts von Zitrusfrüch!.E~n und Äpfeln und Birnen 2. 10. 75 L 256/8
1. 10. 75 Verordnunq (EWG) Nr. 2511 /75 der Kommission zur Wieder-
einflihrunq des Zollsatzes für Unterkleidung (Leibwäsche) für
Frauen, Mädchen und Kleinkinder, andere als aus Baumwolle,
der Tarifnummer ex 61.04, mit Ursprung in Entwicklungslän-
dern, denen die in der Verordnung (EWG) Nr. 3048/74 des
Rates vom 2. D0wmber 1974 vorqesehenen Zollpräferenzen
qewährL werden 2. 10. 75 L 256/12
Herausgeber: Der Bundesministei der Justiz
Verlag: Bundesanzeiger Verlagsgcs.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn
Im Bundcsqcselzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht.
Im Bundes9eset7,blillt Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und
Bekanntmachungen sowie Zolltarifvew1dnungen veröffentlicht.
Bez u q s b 0 d in q u n q e n : Laufender Bezuq nur im Postabonnement. Abbestellunqen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres
bc:im Verlag vorliegen. Postilnschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellun9en bereits erschienener Ausgaben: Bundesqesetzblalt
53 Bonn 1, Postfach 6 24, Tel. (0 22 21) 23 80 67 bis 69.
Bezugspreis : Für Tciil J und Teil lI halbjährlich je 40,- DM. Einzelstücke je anqelangene 16 Seiten 1,10 DM zuzüglich V0rsandkosten.
Dieser Preis !Jill auch für Bundesgesetzbllitter, die vor dem 1. Januar 1975 ausgegeben worden sind. Liefenm9 ge9en Voreinsendung des Betrages
,1uf das Postscheckkonto Bunclcsgesclzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.
Pr c i s cl i c s er Aus q il b c : 1,50 DM (1, 10 DM zuzüglich -,40 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnunq 1,90 DM. Im Bern\.js-
p1eis ist die Mehrwerlste11c1 enthnltcn; der ,mr;cwandtc Steuersatz beträqt 5,5 0/o.