2607
Bundesgesetzblatt
Teil I Z 1997 A
1975 Ausgegeben zu ßonn am 8. Oktober 1975 1 Nr.113
Tag Inhalt Seite
1. 10. 75 Drille Vcronlnung zur .i\nderung der Verordnung über die gebietliche Zuständigkeit der
f'rnc:htcndussd1iissc in der Binnenschiffahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2607
9500-4-J
1. 10. 75 Verordnung ;,,ur Ubcrlcitung in die im Zweiten Gesetz zur Vereinheitlichung und Neu-
regelunu des Bcsoldunqsrechts in Bund und Ländern geregelten Ämter und über die
künfti~J wc~Jfdllcnd('l1 i\mter (UIV -- 2. BesVNG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2608
1. 10. 75 Bcka1111t111c1chun~J('n über Enlei~Jnungen für Zwecke der Deutschen Bundesbahn . . . . . . . . . . 2609
30. 9. 75 Bcrichligun~J des Ticrkiirpcrbcscitigungs9esetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2610
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 60 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2610
Rc!chlsvorsdiriflcn der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2611
Dritte Verordnung
zur Änderung der Verordnung
über die gebietliche Zuständigkeit der Frachtenausschüsse
in der Binnenschiffahrt
Vom 1. Oktober 1975
Auf Grund des § 22 Abs. 1 in Verbindunq mit § 35 ,, (2) Mit Ausnahme der in § 5 Abs. 1 genannten
des Gesetzes über den qewerblichen Binnenschiffs- Entgelte setzt der Frachtenausschuß Berlin die Ent-
verkehr in der Fassung der Bekanntmachung vom gelte im Verkehr von den Wasserstraßen des Lan-
8. Januar 1969 (Bundesgesctzbl. I S. 65), geändert des Berlin nach dem übrigen Geltungsbereich dieser
durchArtikel 275 des Einführungsgt'.setzes zum Straf- Verordnung sowie die Entgelte im Verkehr auf den
gesetzbuch vom 2. März 1974 (Bundesgesetzbl. I Wasserstraßen des Landes Berlin fest."
S. 469, 625), wird im Benehmen mit der obersten
Verkehrsbehörde des Landes Berlin verordnet: Artikel 2
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
Artikel 1
blatt I S. 1) in Verbindung mit § 44 Abs. 2 des Ge-
§ 6 Abs. 2 der Verordnung über die gebietliche setzes über den gewerblichen Binnenschiffsverkehr
Zuständigkeit der Frachtenausschüsse in der Binnen- auch im Land Berlin.
schiffahrt vom 8. August 1963 (Bundesgesetzbl. II
Artikel 3
S. 1151), zuletzt qeändert durch Verordnung vom
12. April 1967 (Bundesgesetzbl. J1 S. 1533), erhält fol- Diese Verordnung tritt am Tage nach der Ver-
gende Fassung: kündung in Kraft.
Bonn, den 1. Oktober 1975
Der Bundesminister für Verkehr
In Vertretung
Heinz Ruhnau
2608 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I
Verordnung
zur Oberleitung in die im Zweiten Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung
des Besoldungsrechts in Bund und Lä.ndern geregelten Ämter
und über die künftig wegfallenden Ämter
(UIV - 2. BesVNG)
Vom 1. Oktober 1975
Auf Grund des Artikels IX § 4 Abs. 2, 3, 5, § 8 (2) Die von Artikel IX § 4 Abs. 5, § 8 Abs. 5 des
Abs. 2, 3, 5 des Zweiten Gesetzes zur Vereinheit- Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neu-
lichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in regelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern
Bund und Ländern (2. BesVNG) vom 23. Mai 1975 erfaßten künftig wegfallenden Ämter, in denen die
(Bundesgesetzbl. I S. 1173) verordnet die Bundes- bei Inkrafttreten des Gesetzes vorhandenen Amts-
regierung mit Zustimmung des Bundesrates: inhaber verbleiben können, sind in der Ubersicht in
Anlage 2 *) aufgeführt.
§ 1
§ 2
(1) Die von Artikel IX § 4 Abs. 2, 3, § 8 Abs. 2, 3
des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neu- Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
regelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
erfaßten Ämter sind in der Uberleitungsübersicht in blatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel XI § 2 Satz 2
Anlage 1 *) aufgeführt. Die Beamten führen die neue des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und
Amtsbezeichnung. Ist in der Uberleitungsübersicht Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und
bei einem Amt der Fußnotenhinweis 1) ausgebracht, Ländern auch im Land Berlin.
so behält der Beamte für seine Person die bisherige
Amtsbezeichnung; in den Fällen der Fußnote 2)
§ 3
führt der Beamte die dort vorgesehene Amtsbezeich-
nung. Auf Antrag führt der Beamte in den Fällen Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli
des Satzes 3 die neue Amtsbezeichnung. 1975 in Kraft.
Bonn, den 1. Oktober 1975
Der Bundeskanzler
Schmidt
Der Bundesminister des Innern
Maihof er
Der Bundesminister der Finanzen
Hans Apel
') Die Anlagen 1 und 2 dieser Verordnung werden als Anlagenband
cheser Ausgabe des Bundesgesetzblattes beige!ügt. Abonnenten des
Bundesqesetzbliltlcs Teil I erh,1lten den Anlaqenband auf Anforde•
rung kostenlos zu9estelll.
Nr. 113 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Oktober 1975 2609
Bekanntmachung
über Enteignungen für Zwecke der Deutschen Bundesbahn
Vom 1. Oktober 1975
Die Bundesregierung hat mit Wirkung vom
19. September 1975 folgenden Beschluß gefaßt:
Nach § 37 Satz 2 des Bundesbahngesetzes vom
13. Dezember 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 955) wird
für das Bauvorhaben der Deutschen Bundesbahn
,,Viergleisiger Ausbau der zweigleisigen elektri-
lizierten Hauptbahn München - Augsburg im
Abschnitt Lochhausen Olching" die Enteignung
für zurnssig erklärt.
Bonn, den 1. Oktober 1975
Der Bundesminister für Verkehr
In Vertretung
Ruhnau
Bekanntmachung
über Enteignungen für Zwecke der Deutschen Bundesbahn
Vom 1. Oktober 1975
Die Bundesregierung hat mit Wirkung vom
19. September 1975 folgenden Beschluß gefaßt:
Nach § 37 Satz 2 des Bundesbahngesetzes vom
13. Dezember 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 955) wird
für das Bauvorhaben der Deutschen Bundesbahn
„Bau eines Unterwerks in Frankfurt-Höchst und
Bau einer 110 kV-Bahnstromleitung vom Unter-
werk Flörsheim (Main) nach Frankfurt-Höchst" die
Enteignung für zulässig erklärt.
Bonn, den 1. Oktober 1975
Der Bundesminister für Verkehr
In Vertretung
Ruhnau
2610 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I
Berichtigung
des Tierkörperbeseitigungsgesetzes
Vom 30. September 1975
In § 5 Abs. 2 Satz 3 des Tierkörperbeseitigungs-
gesetzes vom 2. September 1975 (Bundesgesetzbl. I
S. 2313) ist die Angabe ,,§ 20 Abs. 2" durch die An-
gabe ,,§ 26 Abs. 2" zu ersetzen.
Bonn, den 30. September 1975
Der Bundesminister
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Im Auftrag
Prof. Dr. Eckers kor n
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 60, ausgegeben am 7. Oktober 1975
Tag Inhalt Seite
1. 10. 75 Gesetz zu dem Ubereinkommen vom t. Juni 1973 über die Schiffahrt auf dem Bodensee
und zu dem Vertrag vom 1. Juni 1973 über die Schiffahrt auf dem Untersee und dem
Rhein zwischen Konstanz und Schaffhausen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1405
2. 9. 75 Bekilnnlmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Ubereinkommens über die
Beschränkung der Haftung der Eigentümer von Seeschiffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1414
3. 9. 75 Bekdirnlrnc1chung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die Erteilung ge-
wisser lür dds Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern . . . . . . . . . . . . . . . . 1414
J. 9. 75 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über den internatio-
nalen Austausch von Auskünften in Personenstandsangelegenheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1415
4. 9. 75 Belrnnnl.machung über den Geltungsbereich der Satzung der Europäischen Kommission
zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1416
22. 9. 75 Bekanntmachun9 über das Inkrafttreten der Verordnung und der Vereinbarung über die
Errichtunq nebeneinanderliegender nationaler Grenzabfertigungsstellen am Grenzübergang
FrcisteU./Ccrrnbsheim . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1415
2610 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I
Berichtigung
des Tierkörperbeseitigungsgesetzes
Vom 30. September 1975
In § 5 Abs. 2 Satz 3 des Tierkörperbeseitigungs-
gesetzes vom 2. September 1975 (Bundesgesetzbl. I
S. 2313) ist die Angabe ,,§ 20 Abs. 2" durch die An-
gabe ,,§ 26 Abs. 2" zu ersetzen.
Bonn, den 30. September 1975
Der Bundesminister
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Im Auftrag
Prof. Dr. Eckers kor n
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 60, ausgegeben am 7. Oktober 1975
Tag Inhalt Seite
1. 10. 75 Gesetz zu dem Ubereinkommen vom t. Juni 1973 über die Schiffahrt auf dem Bodensee
und zu dem Vertrag vom 1. Juni 1973 über die Schiffahrt auf dem Untersee und dem
Rhein zwischen Konstanz und Schaffhausen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1405
2. 9. 75 Bekilnnlmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Ubereinkommens über die
Beschränkung der Haftung der Eigentümer von Seeschiffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1414
3. 9. 75 Bekdirnlrnc1chung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die Erteilung ge-
wisser lür dds Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern . . . . . . . . . . . . . . . . 1414
J. 9. 75 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über den internatio-
nalen Austausch von Auskünften in Personenstandsangelegenheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1415
4. 9. 75 Belrnnnl.machung über den Geltungsbereich der Satzung der Europäischen Kommission
zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1416
22. 9. 75 Bekanntmachun9 über das Inkrafttreten der Verordnung und der Vereinbarung über die
Errichtunq nebeneinanderliegender nationaler Grenzabfertigungsstellen am Grenzübergang
FrcisteU./Ccrrnbsheim . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1415
Nr. 11 J T21g der Ausgabe: Bonn, den 8. Oktober 1975 2611
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ill rer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelhilr<! Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bc!zc'ichnunq der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
Vorschriften für die Agrarwirtschaft
B. 9. 75 Vcrord11111u1 (EWC) Nr. 2300/75 der Kommission zur Festset-
zunq dc!r Ahschöpfunqen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Roh z u c k er 9.9. 75 L 237/11
8. 9. 75 Verordnunq (EWC) Nr. 2301175 der Kommission zur Änderung
der Abscliöpfunq bt)i der Ausfuhr von Weiß - und Roh -
zuck er 9.9. 75 L 237/12
8. 9. 75 Vc!rordnunq (EWC) Nr. 2302/75 der Kommission zur Festset-
zunq d<!s c;rundhetraqs der Abschöpfung bei der Einfuhr von
Sirup und bcsli rnmLen andPren Erzeugnissen des Zucker -
seklors 9.9. 75 L 237/14
8. 9. 75 Verorclnun9 (EWC) Nr. 2303/75 der Kommission zur Änderung
der als Ausgleichsbeträge für die Erzeugnisse des Ge -
t r e i cl e - und R e i s s e k t o r s anzuwendenden Beträge 9.9. 75 L 237/15
9. 9. 75 Vc~rorclnunq (EWG) Nr. 2304/75 der Kommission zur Festset-
zunq der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und
Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Ab-
schöpfunrwn bei der Einfuhr 10.9. 75 L 238/1
9. 9. 75 Verordnung (EWG) Nr. 2305/75 der Kommission zur Festset-
zung der Prümien, die den Abschöpfungen bei der Einfuhr
für C e t r e i d e , M e h 1 und M a 1 z hinzugefügt werden 10. 9. 75 L 238/3
9. 9. 75 Verordnung (EWG) Nr. 2306/75 der Kommission zur Festset-
zung der durchschnittlichen Erzeugerpreise für Wein · 10.9. 75 L 238/5
9. 9. 7~ Verordmmg (EWG) Nr. 2310/75 der Kommission zur Änderung
der als Ausgleichsbeträge für die Erzeugnisse des Ge -
t r e i d P - und R e iss e k t o r s anzuwendenden Beträge 10. 9. 75 L 238/11
9. 9. 75 Verordnunq (EWC) Nr. 2311 /75 der Kommission zur Änderung
der bei der Einfuhr von Getreide- und Reisver-
a r b C! i t u n q s e r z e u g n i s s e n zu erhebenden Abschöp-
fungen 10. 9. 75 L 238/15
10. 9. 75 Verordnunq (EWC) Nr. 2312/75 der Kommission zur Festset-
zung dc)r auf Cc!treicle, Mehle, Grobgrieß und
F c in q r i e ß von Weizen oder Roggen anwendbaren Ab-
scllöpl ungc)n bei tkr Einfuhr 11. 9. 75 L 239/1
10. 9. 75 Vcrordn un9 (EWC) Nr. 2313/75 der Kommission zur Festset-
zunq der Pr~imien, die den Abschöpfungen bei der Einfuhr
für G C! t r e i d Q , M e h l und M a l z hinzugefügt werden 11.9.75 L 239/3
9. 9. 75 Verordnung (EWC) Nr. 2314/75 der Kommission über die
Aussc:/ncilrnnq einer Lieferung von Butter o i 1 im Rahmen
der Nahrungsmittelhilfo an den Hochkommissar der Vereinten
Nationen für FlüchUiwJe 11.9.75' L 239/5
9. 9. 75 Verordnung (EWG) Nr. 2315/75 der Kommission über die
Ausschreibung für die Lieferung von auf dem Markt der
CemeinschaJt an~Jekauftem Mager m i 1 c h p u 1 ver im
RahmPn der Nahrun~ismittelhilfe an Somalia 11. 9. 75 L 239/7
9. 9. 75 Verordnung (EWG) Nr. 2316/75 der Kommission über die
Ausschreibun9 einer Lieferung von Butter o i 1 an Somalia
im Rc1hrnen der NcJhrungsmittelhilfe 11.9. 75 L 239/11
9. 9. 75 Verorclnunq (EWC) Nr. 2317/75 der Kommission über die
Ausschn!ibunq der Kosten für die Lieferung von Mager -
m i l c h p u 1 ver an Sri Lanka im Rahmen der Nahrungs-
mittelll'ilfe 11. 9. 75 L 239/13
10. 9. 75 Verordnunq (EWC} Nr. 2318/75 der Kommission zur Ausset-
zung ckr jn der Verordnung (EWG) Nr. 1709/75 vorgesehenen
Duuerausschreihung zur Ausfuhr von Weißzucker im
Rühmen mt!hrjühriger Verträge 11. 9. 75 L 239/15
2612 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
HI. 9.75 Verordnung (EWG) Nr. 2319/75 der Kommission zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 1519/75 hinsichtlich des Endes
des Einlagcnmgszeitraums für lagerfähige Käsesorten 11. 9. 75 L 239/16
lü. 9.75 Verordnung {EWG) Nr. 2321/75 der Kommission zur Änderung
der als Ausgleichsbeträge für die Erzeugnisse des Ge -
t r c i u c - und Reis sek t o r s anzuwendenden Beträge 1 L 9. 75 L 239/18
10. 9. 75 Verorclnunq {EWG) Nr. 2322/75 der Kommission zur Festset-
zung der A bsc:höpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Roh zuck c r 11.9.75 L 239/22
10. 9. 75 Verordnung (EWG) Nr. 2323/75 der Kommission zur Änderung
der Abschöpfung bei der Ausfuhr von Weiß - und R o h -
zucker 11. 9. 75 L 239/23
10. 9. 75 Verordnung (EWG) Nr. 2324/75 der Kommission zur Auf-
hebung der Abschöpfungen bei der Ausfuhr von stärke -
h a l !. i q c, n E r z e u g n i s s e n auf der Grundlage von Ge-
treide 11. 9. 75 L 239/25
11. 9. 75 Verordnung {EWG) Nr. 2325/75 der Kommission zur Festset-
zung der auf G f'. t r e i d e , M e h 1 e , G r o b g r i e ß und
Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Ab-
schöpfungen bei der Einfuhr 12.9. 75 L 240/1
1 L 9. 75 Verordnung {EWG) Nr. 2326/75 der Kommission zur Festset-
zung ck~r Prämien, die den Abschöpfungen bei der Einfuhr
für G e t r e i cl e , M e h 1 und M a 1 z hinzugefügt werden 12.9. 75 L 240/3
11. 9. 75 VerordnurHJ {EWG) Nr. 21327/75 der Kommission zur Festset-
zunq dc!r bei Reis und Bruchreis anzuwendenden Ab-
schöpfnnqc~n lH!i der Einfuhr 12.9. 75 L 240/5
11. 9. 75 Veronlnung (EWG) Nr. 2328/75 der Kommission zur Festset-
zunq dc)r Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen bei
der Einfuhr für Reis und Bruchreis 12.9. 75 L 240/7
11. 9. 75 Verordnung (EWC) Nr. 2329/75 der Kommission zur Festset-
zunq d<)r Abschöpfungen bei der Einfuhr von K ä 1 b er n und
ausqewachscmen Rindern sowie von Rind f 1 e i s c h, aus-
genommen qefrorenes Rindfleisch 12.9. 75 L 240/9
11. 9. 75 Verordnung (EWG) Nr. 2332/75 der Kommission zur Festset-
zunq der für G e t r e i d e , M e h 1 e , G r o b g r i e ß und
Fein q r i c ß von Weizen oder Roggen anzuwendenden Er-
stal.lunqen 12.9. 75 L 240/14
11. 9. 75 Verordnung (EWC~) Nr. 2333/75 der Kommission zur Änderung
der als Ausqleichsbeträge für die Erzeugnisse des G e -
t r e i d c - und R e i s s e kt o r s anzuwendenden Beträge 12.9. 75 L 240/17
11. 9. 75 Verordnung (EWG) Nr. 2334/75 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Ausfuhr von G et r e i de ,
M e h 1 e n , G r o b g r i e ß und F e i n g r i e ß von Weizen
oder Ro~rnen 12.9. 75 L 240/22
11. 9. 75 Vcirordnung {EWG) Nr. 2335/75 der Kommission zur Festset-
zung der bei der Erstattung für G et r e i de und M a 1 z an-
zu wendenden Berichtigung 12.9. 75 L 240/25
12. 9. 75 Verordnung (EWG) Nr. 2336/75 der Kommission zur Festset-
zung der auf Getreide, M eh 1 e, Grobgrieß und
F e i n g r i e ß von Weizen oder Roggen anwendbaren Ab-
schöpf ungcn bei der Einfuhr 13.9. 75 L 241/1
12. 9. 75 Verordnung {EWG) Nr. 2337/75 der Kommission zur Festset-
zung der Prämien, die den Abschöpfungen bei der Einfuhr
für Ge t r e i d e , M e h 1 und M a 1 z hinzugefügt werden 13.9. 75 L 241/3
12. 9. 75 Verordnung {EWG) Nr. 2338/75 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Mi 1 c h - und
:Milcherzeugnissen 13.9. 75 L 241/5
12. 9. 75 Verordnung {EWG) Nr. 2339/75 der Kommission zur Festset-
zunq der Erstattungen für Mi 1 c h und Mi 1 c h e r z u g - e
n iss e, die in unverändertem Zustand ausgeführt werden 13.9. 75 L 241/11
12. 9. 75 Verordnung {EWG) Nr. 2340/75 der Kommission über .die
Durchführung einer Ausschreibung zur Bereitstellung von ge-
schliffenem Langkornreis als Hilfeleistung für das Hohe
Kommissariat der Vereinten Nationen für Flüchtlinge 13.9. 75 L 241/24
Nr. 113 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Oktober 1975 2613
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Dc1tum lind Bezcichnunq der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
12. 9. 75 Vr!rorclnuncr (EWG) Nr. 2341/75 der Kommission über die
Durchführung einer Ausschreibung zur Bereitstellung von
W t: i c h w c i z e n m e h 1 als Hilfeleistung für das Hohe Kom-
missilf iat de:r VPrein1f'n Nationen für Flüchtlinge 13. 9. 75 L 241/27
12. 9. 75 Vr:rordnunq (EWG) Nr. 2342/75 der Kommission über die
Durchführunq einer Ausschreibung zur Bereitstellung von
lang- und rundkörniqem geschliffenem Reis als Hilfeleistung
für dds TntPrna Lionalc! Komitc-e vom Roten Kreuz 13.9. 75 L 241/ 30
12. 9. 75 Vc,rordnunq (EWC) Nr. 2343/75 der Kommission über den
VNkiluf von im ßc,silz dcr Interventionsstellen befindlichem
enllwinlcm Rindfleisch zu pauschal im voraus festgesetz-
U:n Prc,isen 13.9. 75 L 241/33
12. 9. 75 VPrordnunq (EWC) Nr. 2344/75 der Kommission zur Änderung
dc,r Erstal.Lunqssätze bei der Ausfuhr von bestimmten
Mi l c h e r z e u g n i s s e n in Form von nicht unter An-
hanq lJ clc!s Vertrages filllenden Waren 13. 9. 75 L 241/37
Andere Vorschriften
9. 9. 75 Vc,rordnunq (EWG) Nr. 2307/75 der Kommission über die
Wiede:rcinführunq des Zollsatzes für Stickereien als Meter-
wure oder als Motiv, der Tarifnummer 58.10, mit Ursprung
in Südkorc!a, d(:m die in der Verordnung (EWG) Nr. 3046/74
des Rates vom 2. Dezember 1974 vorgesehenen Zollpräferen-
zen qcwi:ihrt werden 10.9. 75 L 238/7
9. 9. 75 Verordnung (EWG) Nr. 2308/75 der Kommission über die
Wiedereinführung des Zollsatzes für Oberkleidung, Beklei-
dungszubehör und andere Wirkwaren, weder gummielastisch
noch kautschuliert, aus Baumwolle, der Tarifstellen 60.05 A
ex II, ex B, mit Ursprung in Südkorea, dem die in der Ver-
ordnung (EWG) Nr. 3046/74 des Rates vom 2. Dezember 1974
vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt werden 10.9. 75 L 238/8
9. 9. 75 Verordnunq (EWG) Nr. 2309/75 der Kommission über die
Wiedereinführung des Zollsatzes für Unterkleidung (Leib-
wäsche) für Frauen, Mädchen und Kleinkinder, andere als aus
Baum wolle, der Tarifnummer ex 61.04, mit Ursprung in Süd-
korea, dem die in der Verordnung (EWG) Nr. 3048/74 des
Rates vom 2. Dezember 1974 vorgesehenen Zollpräferenzen
gewi:ihrl werden 10.9. 75 L 238/10
10. 9. 75 Verordnung (EWG) Nr. 2320/75 der Kommission vom 10. Sep-
lembcr 1975 zur Wiedereinführung des Zollsatzes für wasser-
freies Natriumkarbonal der Tarifstelle 28.42 A ex II mit Ur-
sprung .in Rumänien, dem die in der Verordnung (EWG)
Nr. 3054/74 des Rates vom 2. Dezember 1974 vorgesehenen
Zollpräfcrenwn ~Jewi:ihrl werden 11. 9. 75 L 239/17
11. 9. 75 Verordnung (EWG) Nr. 2330/75 der Kommission zur Wieder-
einführung des Zollsatzes für Kammgarne aus Wolle, nicht
in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Tarifnummer
53.07, mit Ursprunq in Entwicklungsländern, denen die in der
Verordnunq (EWC) Nr. 3048/74 des Rates vom 2. Dezember
1974 vorqesehcnen Zollpräferenzen gewährt werden 12. 9. 75 L 240/12
10. 9. 75 Vr!rcmlnunq (EWC) Nr. 2331175 der Kommission über die Fest-
sdzung einer zusi:ilzlichen Frist für die Beantragung von Ein-
fuhrlizenzen für bestimmte Erzeuqnisse des Rindfleischsektors
im Sc~plenilwr 1975 in Abweichung von der Verordnung (EWG)
Nr. 1090/75 (EXIM) 12.9. 75 L 240/13
2614 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1975, Teil I
Fundstellennachweis A
Bundesrecht
ohne völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR
Abgeschlossen am 31. Dezember 1974 - 296 Seiten DIN A 4
Herausgegeben vom Bundesminister der Justiz
Der Fundstellennachweis A enthält (von völkerrechtlichen Vereinbarungen und Verträgen
mit der DDR abgesehen) die Fundstellen
aller nach dem 31. Dezember 1963 im Bundesgesetzblatt Teil I und II sowie im Bundes-
anzeiger verkündeten Vorschriften
und
der im Bundesgesetzblatt Teil III aufgeführten und noch geltenden Vorschriften
mit den inzwischen eingetretenen Änderungen.
Einzelstücke können zum Preis von DM 15,- zuzüglich DM 1,40 Porto und Ver-
packungsspesen gegen Voreinsendung des Betrages auf Postscheckkonto „Bundes-
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Nachtrag zum Fundstellennachweis A 1974
Der Nachtrag führt den Fundstellennachweis A 1974 auf den Stand vom 31. Juli 1975 fort.
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Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz
Vt!rlaq: I3undes,mzeiger Verla~Jsges.m.b.H. -- Druck: Bundesdruckerei Bonn
Jrn Bunde.s<Jesdzblill l Tr!il I w<,rdrm Cpse\ze, Verordmmgen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht.
lm I31mdcsr1esetzhl,ll.l Teil JJ werden völkerrechlliche Vereinhurmigen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und
Bekc1nnlm,1chunr1cn sowie Zolltc1rilvcrordrnm(Jen veröffentlicht.
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