1721
Bundesgesetzblatt
Teil I Z 1997 A
1974 Ausgegeben zu Bonn am 9. August 1974 Nr.88
Inhalt Seite
l. 8. 74 Vnonlnu11rJ i1ber di<: Berulsciusbj]dung zum Drucker 1721
1. B. 74 Vcrordnu1HJ iibPr die fü:rufsausbildung zum Siebdrucker . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1733
1. 8. 74 VPrnrd11tnHJ i"ilier di(! HPrufs,rnsbildung zum Druckvorlagenhersteller . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1742
1. B. 74 VC'r()1d11111HJ tilJPI die Bf'rnlsc1ushildung zum Druckformhersteller . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1755
Verordnung
über die Berufsausbildung zum Drucker
Vom 1. August 1974
Auf Grund des § 25 /\ bs. 1 des ßerufsbildungsrJe- 5, Kenntnisse der verschiedenen Vorlagen und
setzes vom 14. August 1969 (ßundesgesetzbl. I Druckformen,
S. 1112), zuletzt gccindcrt durch das Einführungsge- 6. Kenntnisse der Druckmaschinensysteme,
setz zum Strufgf~setzbuch vorn 2. M~üz 1974 (Bun- 7. Kenntnisse der Bedruckstoffe,
clesgeselzbl. I S. 469), und cles § 25 Abs. 1 der Hand-
8. Kenntnisse der Druckfarben,
werksordnung in der rassunu der Bekanntmachung
vom 28. Dezember 1965 (BundcsgE!setzbl. 1966 I S. 1), 9. Vorbereiten der Druckformen,
zuletzt geändert durch das Berufsbildungsgesetz, 10. Vorbereiten des Bedruckstoffes zum Druck,
wird im Einvernehmen mit den Bundesministern für 11. Vorbereiten der Druckfarbe zum Druck,
Arbeit und Sozialof(lnunu und tiir Bildung und Wis- 12. Vorbereiten und Einrichten der Druckmaschine
senschaft verordnet: einschließlich Andruck,
§ 1 13. Fortdrucken,
14. Messen und Prüfen.
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf DruckE:r wird staatlich an-
erkannt. §5
Ausbildungsrahmenplan
§2
(1) Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 4 sol-
Geltungsbereich
len nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung
Die nachstehenden Vorschriften gelten auch .für zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Be-
den Ausbildungsbernf Drucker nach der Handwerks- rufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt
ordnung. werden. Eine vom Ausbildungsrahmenplan abwei-
chende sachliche und zeitliche Gliederung des Aus-
§3
bildungsinhaltes ist insbesondere zulässig, soweit
Ausbildungsdauer eine berufsfeldbezogene Grundbildung vorausge-
Die Ausbildung dauert drei Jahre. gangen ist oder betriebspraktische Besonderheiten
die Abweichung erfordern.
§4 (2) Im zweiten Ausbildungsjahr sollen die in der
Ausbildungsberufsbild Anlage unter III genannten Fertigkeiten und Kennt-
nisse wahlweise unter Berücksichtigung der Art der
Gegenstand der fü~rnfsc.rusbildung sind mindE:stens
Ausbildungsstätte in zwei der drei Schwerpunkte
die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
(Druckverfahren) Hochdruck, Flachdruck und Tief-
1. Kenntnisse d<~s Ausbildungsbetriebes, der druck vermittelt werden. Ein Teil von höchstens 26
Druckindustrie und des Druckhandwerks, Wochen der für das zweite Ausbildungsjahr vorge-
2. Arbeitsschutz und Unfallverhütung, sehenen Ausbildung im zweiten Druckverfahren
3. Pfle,gen und Instandhalten der Arbeitsgeräte, kann in das dritte Ausbildungsjahr und ein entspre-
Maschinen und Einrichtungen, chender Teil der für das dritte Jahr vorgesehenen
4. Kenntnisse der Druckverfahren und der Druck- Ausbildung in das zweite Ausbildungsjahr verlegt
verarbeitung, werden, soweit dies nach den Besonderheiten der
1722 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil I
Ausbildun~JssUitte erforderlich ist und das Gesamt- Bild und Schrift im Rahmen des Andrucks in
ziel der Ausbildung hierdurch nicht beeinträchtigt sechs Stunden.
wird.
(4) Alle Arbeiten an Tiefdruck-Rotationsmaschi-
(3) Im dritten Ausbildungsjahr sollen die in der nen sind unter Aufsicht des Maschinenführers aus-
Anlage unter IV genannten fertigkeiten und Kennt- zuführen.
nisse wahlweise unter Berücksichtigung der Art der
AusbildungssUittc in einem der drei Schwerpunkte
§9
Hochdruck, Flachdruck und Tiefdruck vermittelt
werden. Prüfungsanforderungen in der
Abschluß- oder Gesellenprüfung
§6
(1) Die Abschluß- oder Gesellenprüfung erstreckt
Ausbildungsplan sich auf die in der Anlage zu § 5 aufgeführten Fer-
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des tigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufs-
Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden schulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für
einen Ausbildungsplan zu erstellen. die Berufsausbildung wesentlich ist.
§7 (2) Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüf-
ling in insgesamt etwa 18 Stunden jeweils drei Ar-
Berichtshe-ft beitsproben durchführen. Hierfür kommen in den
Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form einzelnen gewählten Druckverfahren Hochdruck,
eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Ge- Flachdruck oder Tiefdruck insbesondere in Be-
legenheit zu geben, das Berichtsheft während der tracht:
Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das 1. im Hochdruck:
Berichtsheft regelmi:ißig durchzusehen.
a) Ein- und Zurichten einer einfarbigen Druck-
§8 form im Format DIN A 2, die aus Satz-, Strich-
und Bildteilen besteht, in sechs Stunden. Hier-
Zwischenprüfung bei sollte der Bildanteil insgesamt einer DIN-
(1) Während der Berufsausbildung ist eine Zwi- A 4-Seite entsprechen,
schenprüfung durchzuführen. Sie soll nach dem b) Ein- und Zurichten einer vierfarbigen Bild-
zweiten Ausbildungsjahr stattfinden. form im Mindestformat DIN A 4 in zehn Stun-
(2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in den,
der Anlage zu § 5 unter II aufgeführten Fertigkeiten c) Herstellen eines achtseitigen Stand- und Ein-
und Kenntnisse, auf die unter III für das erste oder teilungsbogens in zwei Stunden
zweite Druckverfahren genannten Ferügkeiten und oder
Kenntnisse und auf den im Berufsschulunterricht Nachmischen von drei Farbtönen und Anle-
entsprechend den Rahmenlehrplänen für die ersten gen eines Farbrezept.es in zwei Stunden;
beiden Ausbildungsjahre zu vermittelnden Lehr-
stoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich 2. im Flachdruck:
ist. a) Mischen von drei Farbtönen nach Vorlage in
zwei Stunden,
(3) Zum Nachweis der Fertigkeiten nach Absatz 2
soll der Prüfling in etwa acht Stunden zwei Arbeits- b) Arbeiten an der Druckmaschine, insbesondere
proben durchführen. Hierfür kommen insbesondere Umstellen auf andere Bedruckstoffdicke und
in Betracht: Formatveränderung sowie Justieren von Wal-
zen, Marken und Greifern, in zwei Stunden,
1. Farbmischübung in einem der gewählten Druck-
verfahren in zwei Stunden, c) Einrichten und Drucken einer vierfarbigen Ar-
beirt zu vier Nutzen auf einen für die Ausbil-
2. im Hochdruck: dungsstätte typischen Bedruckstoff in elf
Ein- und Zurichten einer einfarbigen Druckform Stunden,
im Format DIN A 3, die aus Satz-, Strich- und d) Anfertigen eines Standbogens und eines Aus-
Bildteilen besteht, in sechs Stunden, schießschemas in drei Stunden
3. im Flachdruck: oder in Ausbildungsstätten des Kleinoffset-
Einrichten und Druck(m einer einfarbigen Arbeit drucks:
im Format DIN A 3, die aus Strich- und Raster- Filmherstellung, Montage und Kopie für eine
teilen besteht, in sechs Stunden, zweifarbige Arbeit in drei Stunden;
4. im Tiefdruck: 3. im Tiefdruck:
a) Bogentiefdruck: a) Mischen von drei Farbtönen nach Vorlage in
selbständiges Einrichten einer einfarbigen zwei Stunden,
Druckform mit Bild und Schrift im Papierfor- b) Einrichten einer drei- oder vierfarbigen
mat DIN A 2 in sechs Stunden Druckform von acht Seiten im Illustrierten-
oder format mit mindestens einfarbigem Gegen-
b) Rotationstiefdruck: druck in acht Stunden,
Einrichten einer drei- oder vierfarbigen Druck- c) farbliches Abstimmen einer drei- oder vier-
form in einer Rollenbreite von etwa 70 cm mit farbigen Druckform von acht Seiten im Illu-
Nr. gg Tag der Ausgabe: Bonn, den 9. August 1974 1723
strierl<:~nform,:it an ei rwr Rotationsmaschine eee) Druckschwierigkeiten,
oder Andruckmaschine nach Originalen in fff) Messen und Prüfen,
acht Stunden. Ilierbei sind für mindestens
ggg) die wichtigsten vor- und nachge-
vier Seiten A H!Jd lwn für Minus- und Pluskor-
schalteten Arbeitsvorgänge,
rekturen zu mc1chen. Einfache Minuskorrektu-
ren wie L1ckc~n, Schleifen mit Schleifpapier hhh) Prinzipien und Unterscheidungs-
oder Pomc1de sind sclbsUindig auszuführen. merkmale der verschiedenen Druck-
verfahren: Hochdruck, Tiefdruck,
(3) Zum Nachweis der nach § 5 Abs. 2 zu vermit- Flachdruck und Siebdruck,
telnden Fffftigkeiten im ZWf!ilt~n Druckverfahren
iii) Arbeitsschutz, Unfallverhütung und
soll df~r Prüfling zusätzlich eirn~ Arbeitsprobe in
Arbeitshygiene,
etwa vier Stunden durchJ (,ihren. Hierfür kommen
insbesondere fol~Jcmde in Betracht: kkk) Anwendung und Einsatz von berufs-
üblichen Arbeitsgeräten, Maschinen
1. im Hochdruck: und Zusatzeinrichtungen,
Ein- und Zurichten einer einfarbigen Druckform
im Format von mindestens DIN A 4, die aus b) Druckverfahren Flachdruck:
Satz- und Strichteilen besteht, aa) Werkstoffkunde:
2. im Flachdruck: aaa) Bedruckstoffe: Bedruckstoff arten,
Einrichten und Drucken einer einfarbigen Arbeit Herstellung, Eigenschaften, Erken-
im Format von mindestens DIN A 4, die aus nungsmerkmale, Anwendungsberei-
Strich- und Rasterteilen besteht, che, Behandlung, Formate, Gewich-
te, Normung,
3. im Tiefdruck:
bbb) Farben: Farbenlehre; Farbenarten;
Einrichten und Andrucken einer einfarbigen Herstellung, Eigenschaften, Anwen-
Form mit Bild. und Schrift. dungsbereiche und Behandlung von
(4) Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüf- Druckfarben, Zusatzmitteln und
ling in den Prüfungsfächern Technologie, Techni- Trockenstoffen,
sche Mathematik, Diktat sowie Wirtschafts- und ccc) Druckplatten: Arten, Eigenschaften,
Sozialkunde schriftlich geprüft werden. Es kommen Behandlung und Lagerung, Verhal-
Fragen und Aufgaben insbesondere aus folgenden ten bei Kopie und Fortdruck,
Gebieten in Betracht: ddd) Hilfsstoffe: Montagefolien, Gummi-
1. im Prüfungsfach Technologie:
tücher, Waschmittel, Schmiermittel,
Chemikalien,
a) Druckverfahren Hochdruck: eee) Walzen: Herstellung und Behand-
aa) Werkstoffkunde: lung,
aaa) ßedruckstoff e: Bedruckstoffarten, fff) Filmmaterial: Filmarten, Eigenschaf-
Herstellung, Eigenschaften, Erken- ten, Behandlung,
nungsmerkmale, Anwendungsberei- bb) Arbeitskunde:
che, Behandlung, Formate, Gewich-
te, Normung, aaa) Kopie, Herstellung von Positiv- und
Negativdruckformen, Andruck,
bbb) Farben: Farbenlehre; Farbenarten;
Herstellung, Eigenschaften, Anwen- bbb) Herstellung, Arten und Verwen-
dungsbereiche und Behandlung von dungsmöglichkeiten von Druckfor-
Druckfarben, Zusatzmitteln und men,
Trockenstoffen, ccc) Falzarten, Ausschießen, Herstellen
ccc) Druckform: Schrift- und Satzmate- von Einteilungsbogen,
rial; Herstellung und Anwendungs- ddd) Farbmischen und Druckfertigma-
bereiche von Original-Hochdruck- chen von Farben,
platten und Hochdruckplatten- eee) Einrichten,
Nachformungen,
fff) Wechselbeziehung zwischen Druck-
ddd) Walzen: Herstellung und Behand- farbe - Bedruckstoff -· Druckform
lung, - Druckmaschine beim Fortdruck,
eee) Hilfsstoffe: insbesondere Wasch- ggg) Druckschwierigkeiten,
und Schmiermittel,
hhh) Messen und Prüfen,
bb) Arbeitskunde:
iii) die wichtigsten vor- und nachge-
aaa) Falzarten, Ausschießen, schalteten Arbeitsvorgänge,
bbb) Ein- und Zurichten, kkk) Prinzipien und Unterscheidungs-
ccc) Farbmischen und Druckfertigma- merkmale der verschiedenen Druck-
chen von Farben, verfahren: Hochdruck, Tiefdruck,
ddd) Wechselbeziehung zwischen Druck- Flachdruck und Siebdruck,
farbe - Bedruckstoff - Druckform lll) Arbeitsschutz, Unfallverhütung und
- Druckmaschine beim Fortdruck, Arbeitshygiene,
1724 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teiil I
rn111111) i\nwendunq und Einsatz von be- 4. im Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde:
rrlfsüblichen Arbeitsgeräten, Ma- Staatsbürgerkunde, Wirtschaftskunde, Sozialver-
,s;chincn und Zusatzeinrichtungen, sicherung und Arbeitsrecht.
c) J.)n1ck vr~rlilh r<)n Tiefdruck: (5) Für die schriftliche Kenntnisprüfung ist von
Werkstoffkunde: folgenden zeitlichen Richtwerten auszugehen:
fülü) lfodruckstoffc: Bedruckstoffarten, 1. in den Prüfungsfächern Technologie, Technische
[ Ierslcllung, Eigenschaften, Erken- Mathematik und Wirtschafts- und Sozialkunde
n tln~Jsmerk rncJle, Anwendungsberei- jeweils eineinhalb Stunden;
clw, BdwndJung, Formate, Gewich-
2. im Prüfungsfach Diktat eine Stunde.
lc!, Normung,
lJbh) Ft1rben: :r,ubenlehre; Farbenarten; (6) Soweit die Prüfung mit Hilfe programmierter
I Ic)rstellung, Digenschaften, Anwen- Fragebogen (programmierte Prüfung) durchgeführt
dtrnusbereiclw und Behandlung von wird, kann die in Absatz 5 genannte Prüfungsdauer
Drucldarben, Lösemitteln und Zu- unterschritten werden.
s,.1 l.zm iU.e]n,
(7) Die Fertigkeits- und die Kenntnisprüfung ha-
Druckform: Eigcmschaften, Behand- ben für die Ermittlung des Prüfungsergebnisses das
l un9 und Liqernng von Druckzylin- gleiche Gewicht. Für die Bewertung der Kenntnis-
dern, prüfung haben gegenüber dem Prüfungsf ach Wirt-
Hilfsstoffe: insbesondere Waschmit- schafts- und Sozialkunde die Prüfungsfächer Tech-
tel, Schmiermittel, Schleifpapier, nologie das vierfache, Technische Mathematik das
bb) Arbeitskunde: dreifache und Diktat das zweifache Gewicht.
aaa) Druckform: 1Ierstellungsverfahren; (8) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der
Zylinderkorrektur, Fertigkeits- und der Kenntnisprüfung mindestens
bbb) Falzarten, Ausschießen, ausreichende Leistungen erbracht sind.
ccc) Einrichten zum Andruck/Fortdruck,
§ 10
ddd) Wechselbeziehung zwischen Druck-
farbe -- Bedruckstoff --· Druckform Aufhebung von Vorschriften
Druckmaschine beim Fortdruck, Die bisher im Verwaltungsverfahren festgelegten
eee) Druckschwierigkeiten, Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsan-
fff) Messen und Prüfen, forderungen für die industriellen Lehrberufe Buch-
drucker, Flachdrucker, Offsetvervielfältiger und
mm) die wichtigsten vor- und nachge- Tiefdrucker sind nicht mehr anzuwenden.
schalteten Arbeitsvorgänge,·
hhh) Prinzipien und Unterscheidungs- § 11
merkmale der verschiedenen Druck-
verfahren: Hochdruck, Tiefdruck, Ubergangsregelung
Flt1chdruck und Siebdruck, Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei In-
iii) Arbeitsschutz, Unfallverhütung und krafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die
Arbeitshygiene, bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei
kkk) Anwendung und Einsatz von berufs- denn, die Vertragsparteien vereinbaren mit Zustim-
üblichen Arbeitsgeräten, Maschinen mung der zuständigen Stelle die Anwendung der
und Zusatzeinrichtungen; Vorschriften dieser Verordnung.
2. im Prüftmqsfc1ch Technische Mathematik:
§ 12
Anwenden der Grundrechenartc~n einschließlich
Prozentrechnung in den Prüfungsgebieten Flä- Berlin-Klausel
chenberechnungen, Papiergewicht, Papierbedarf, Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten
Papierpreis, Material- und Energieverbrauch, Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-
Fmbverbrnuch, Druckmaschinenleistungen, Lohn gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 112 des Berufs-
und Arbeitszeit; bildungsgesetzes und § 128 der Handwerksordnung
3. im Prüfungsfach Diktat: auch im Land Berlin.
Rechtschreibung, insbesondere Groß- und Klein- § 13
schreibung und Schreibweise allgemein ge-
bräuchlicher Fremdwörter. Hierbei sollen die Inkrafttreten
Satzzeichen innerhalb der einzelnen Sätze nicht Diese Verordnung tritt drei Monate nach der Ver-
mittliktiert werden; kündung in Kraft.
Bonn, den 1. August 1974
Der Bundesminister für Wirtschaft
In Vertretung
Dr. Schlecht
Nr. 88 ---- Tag der Ausgabe: Bonn, den 9. August 1974 1725
Anlage (zu § 5)
Ausbildungsrahmenplan
für die Berufsausbildung zum Drucker
I. Gesamte Ausbildungsdauer:
Lfd.
Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
Nr.
------------·--·-----·-···-·--------------------------'-----------------------
Arbei lsschutz und Unfallverhütung a) Kenntnisse der einschlägigen Arbeits-
(§ 4 Nr. 2) schutzvorschriften in Gesetzen und Ver-
ordnungen
b) Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften
der Träger der gesetzlichen Unfallversi-
cherung, insbesondere der Unfallverhü-
tungsvorschriften, der Richtlinien und
Merkblätter
c) Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe
d) Kenntnisse der Notwendigkeit und Bedeu-
tung der Arbeitshygiene, wie allgemeine
Sauberkeit, geeignete Arbeitskleidung
2 Pflegen und Instandhalten der Arbeitsgeräte, a) Kenntnisse der Oberflächenbehandlung
Maschinen und Einrichtungen und Beschädigungsgef ahr der verschiede-
(§ 4 Nr. 3) nen Arbeitsgeräte und Maschinen
b) Kenntnisse der passenden Werkzeuge
c) Kenntnisse der Zusammensetzung, Anwen-
dung und Aufbewahrung von Dlen, Fetten,
Graphit, Farben und Reinigungsmitteln
d) Dlen, Schmieren, Reinigen und Warten der
Arbeitsgeräte, Maschinen und Einrichtun-
gen
II. Erstes Ausbildungsjahr:
Vermittlung der Grundfertigkeiten und Grundkenntnisse der Ausbildungsinhalte, die den Druck-
verfahren Hochdruck, Flachdruck und Tiefdruck sowie Siebdruck gemeinsam sind
Zeitliche
Lfd.
Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse Richtwerte
Nr.
in Wochen
---'-~----------------------------------------------------------,------
Kenntnisse des Ausbildungsbetrie- a) Betriebsorganisation, Fertigungsabläufe
bes, der Druckindustrie und des und ihre betrieblichen Zusammenhänge
Druckhandwerks b) Verfahren und Erzeugnisse der Druckin-
(§ 4 Nr. 1)
dustrie
c) Verfahren und Erzeugnisse des Druckhand-
werks
d) Zusammenhänge zwischen den einzelnen
Berufen der Druckindustrie und des Druck-
handwerks j
1726 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil I
---------------------------------------------------,--------
Zeitliche
Lfd.
Teil des /\usbildun~Jsberulsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse Richtwerte
Nr.
in Wochen
3 4
2 Kenntnisse der Druckverfahren a) Prinzipien und Unterscheidungsmerkmale
und der Druckverarbeitung der Druckverfahren: Hochdruck, Tief- 2
(§ 4 Nr. 4) druck, Flachdruck, Siebdruck
b) W ei terverarbei tung des Bedruckstoffes
3 Kenntnisse der verschiedenen a) Satzherstellung: satztechnische Grundla-
Vorlagen und Druckformen gen, Handsatz, Maschinensatz, Fotosatz,
(§ 4 Nr. 5) Schreibsatz 8
b) Druckvorlagenherstellung
c) Druckformherstellung
4 Kenntnisse der Druckmaschinen- Darstellung der Druckprinzipien: flach -- 2
systeme flach, flach - rund, rund - rund
(§ 4 Nr. 6)
5 Kenntnisse der Bedruckstoffe a) Zusammensetzung, Eigenschaften und Er-
(§ 4 Nr. 7) kennungsmerkmale von Bedruckstoffen 2
b) Anwendungsbereiche der Bedruckstoffe
6 Kenntnisse der Druckfarben a) Grundkenntnisse der Farbenlehre: Licht-
(§ 4 Nr. 8) farben und additive Farbmischung, Körper-
farben und subtraktive Farbmischung; Be-
nennung und Ordnung der Farben, Farben- 2
normung
b) Herstellung und Zusammensetzung der
Druckfarben für die verschiedenen Druck-
verfahren
7 Vorbereiten der Druckformen a) Kenntnisse der Falzschemen und Aus-
(§ 4 Nr. 9) schießregeln
b) Formschließen und Standmachen in ein- 3
facher Art
c) Auflegen voi1 Klischees
8 Vorbereiten des Bedruckstoffes a) Umgehen mit Bedruckstoffen, Kenntnisse
zum Druck der Laufrichtung 3
(§ 4 Nr. 10)
b) Stapeln, Klimatisieren, Strecken
9 Vorberei len der Druckfarbe zum a) Kenntnisse der Grundregeln des Farb-
Druck mischens 3
(§ 4 Nr. 11)
b) Mischen einfacher Farbtöne nach Rezept
und Vorlage
---c---------------------------,------------------------~-----
10 Vorbereiten und Einrichten der a) Einstellen des Bedruckstoffdurchlaufs
Druckmc:1schine einschließlich An-
b) Einstellen der Farbwerke
druck
(§ 4 Nr. 12) c) Einrichten der Druckform 12
d) Einstellen der Trockeneinrichtungen und
Druckbestäubung
Nr. BB Tag der Ausgabe: Bonn, den 9. August 1974 1727
Zeitliche
Lid. Richtwerte
Teil dl~s A ushi ldunqslwrufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
Nr.
in Wochen
1 2 3 4
e) Herstellen von ein- oder mehrfarbigen An-
drucken, Abstimmen der Andrucke mit der
Vorlage
11 Fortdrucken Drucken einfacher Arbeiten 11
(§ 4 Nr. 13)
12 Messen und Prüfen a) Messen und Prüfen der Bedruckstoffe, ins-
(§ 4 Nr. 14) besondere der Lauf- und Dehnrichtung,
Filz- und Siebseite, Glätte, der Planlage
und des Stäubens, der Leimung, des Win- 3
kelschnitts, der Formate, des pH-Wertes
b) Messen und Prüfen der Druckfarben, ins-
besondere der Konsistenz und Viskosität
III. Zweites Ausbildungsjahr (§ 5 Abs. 2):
Zeitliche Richtwerte
Ud. Teil des
in Wochen
Nr. Aus b i 1dungsbcrufsbildes
Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
1. Druck-12. Druck-
verfahren verfahren
Kenntnisse der Druckverfah- a) Verschiedene Druckverfahren und ihre
ren und der Druckverarbei- Spezialgebiete, insbesondere Verpackungs-
tung druck, Flexodruck, Endlosdruck, Blech-
(§ 4 Nr. 4) druck
b) Druckverarbeitung, insbesondere Schnei-
den, Falzen, Zusammentragen, Heften und
Kleben
2 Kenntnisse der verschiede- Herstellungsverfahren und Anwendungsbe-
nen Vorlagen und Druckfor- reiche von Original-Hochdruckplatten, Hoch- 2 2
men druckplatten-N achformung-en, Flachdruckplat-
(§ 4 Nr. 5) ten, Tiefdruckzylinde·r
3 Kenntnisse der Druckmaschi- a) Druckmaschinensysteme im Anwendungs-
nensysteme bereich
(§ 4 Nr. 6)
b) Erläuterung der Funktionsabläufe
4 Kenntnisse der Bedruck- a) Anwendungsbereiche der Bedruckstoffe 1
stoffe b) DIN-Formate, Nutzenberechnungen
(§ 4 Nr. 7)
5 Kenntnisse der Druckfarben a) Eigenschaften von Druckfarben, insbeson-
(§ 4 Nr. B) dere Konsistenz, Deckfähigkeit, Trock-
nungsverhalten und Echtheit
b) Eigenschaften von Farbzusatzmitteln, Ver-
schnittarten, Lösemitteln
1728 BundesrJE~setzblatt, Jahrgang 1974, Teil I
-------~---·---------------------------·------·---------------
Zeitliche Richtwerte
Lid. Teil des
in Wochen
Nr. Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
Ausbild 11 ngslwrnfshi !des
1. Druck-, 2. Druck-
verfahren verfahren
-·-···-···------1----------------------1-----'------
----'----~-- . . . . ··--·-···-·-···· -------'-----------------------':-----..,.-----
6 Vorbereiten der Druckformen a) Ausschießen, Formschließen, Standmachen
(§ 4 Nr. 9) b) Anfertigen von Einteilungs- oder Stand-
bogen 2 2
c) Kenntnisse der Wendearten des Bedruck-
stoffes für Bogendruckmaschinen
7 Vorbereiten des Bedruckstof- a) Kontrollieren der Qualität und Bedruckbar-
fes zum Druck keit der Bedruckstoffe 2 2
(§ 4 Nr. 10) b) Stapeln und Einhängen der Bedruckstoffe
8 Vorbereiten der Druckfarbe a) Druckfertigmachen der Farbe
zum Druck b) Kenntnisse der Wirkungsweise von Farb-
(§ 4 Nr. 11) zusätzen
c) Berechnen des Farbverbrauchs
9 Vorbereiten und Einrichten a) Einstellen des Bedruckstoffdurchlaufs; des
der Druckmaschine ein- Farbwerks, Feuchtwerks und der Rakel
schließlich Andruck b) Vorbereiten der Druckflächen und -zylinder
(§ 4 Nr. 12)
einschließlich Aufzugmachen und Auswahl
der Presseure 6 6
c) Einrichten und Zurichten der Druckform
d) Einstellen der Trockeneinrichtungen und
Druckbestäubung
e) Herstellen von ein- und mehrfarbigen An-
drucken, Abstimmen der Andrucke mit der
Vorlage
10 Fortdrucken a) Uberwachen und Regulieren des Druckvor-
(§ 4 Nr. 13) gangs
b) Beheben von Druckschwierigkeiten und 7 7
Maschinenstörungen
c) Nachbehandeln des Bedruckstoffes
11 Messen und Prüfen Messen und Prüfen, insbesondere
(§ 4 Nr. 14) a) des Bedruckstoffs auf Saugfähigkeit, Weg-
schlageverhalten, Weißgrad, Holzhaltigkeit,
Oberflächenbeschaffenheit, Opazität, Win-
kelschnitt, Feuchtigkeit, Temperatur und
Rollneigung
b) der Druckfarbe auf Konsistenz, Viskosität,
Ergiebigkeit, Trocknung, Wegschlagever-
halten und Scheuerfestigkeit
c) der Druckform auf Rasterweite, Rastertiefe 2 2
und Oberflächenbeschaffenheit, der Justie-
rung von Maschinensatz, Unterlagmaterial
und Druckplatten
d) des Druckzylinders auf Vorspannung und
Abwicklung
e) des Aufzugmaterials auf Härte und Stärke
f) der Druckwalzen auf Justierung von Höhe
und Anpreßdruck sowie Shorehärte
g) der Farbdichte
Nr. 8H Ti!q der Ausgabe: Bonn, den 9. August 1974 1729
IV. Drittes Ausbildungsjahr rn :) Abs.:{):
A. Hochdruck:
··-··- ·--•-· -------------------------~-
Zeitliche
Ud. Tc~il des /\t1shildt11HJslw1ulshild<\S Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse Richtwerte
Nr.
in Wochen
-- - - - - - 1 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - __ ,_ _ _ _ __
1
-------c------·-- ---··--·--~-~- --··- -·--·~ ----~---- · - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Kennlnis:-;p der vcrschic!denen Herstellungsverfahren und Anwendungsbe- 2
V o r I d ~W n l 11 H l Druck fo r rn c~ n reiche von Druckformen
(§ 4 Nr.:>)
2 Kenn 111 i ssc'. d('r Druckm,1schinen- Funktionsweist: der H·krn,.,-:,·h1
sysl(!lll<' insbesondere der Tiegeldruckmaschine, der
(§ 4 Nr. b) Zylinder-Flachform-Druckmaschine, der Bo- 4
gen-Rotations-Buchdruckmaschine und der
Rollen--Rotations-Buchdruckmaschine
------·---- -- -- . -- -·----- ------· ---------'--------------------------'-------
3 Kenntnisse~ der Bedrucks!off E! Eigenschaften und spezielle Behandlung der 2
(§ 4 Nr. 7) Bedruckstoffe
_________ _____________________- ' - - - - - - -
.:______
4 KPnntnissc der l)ruc:kf,irben a) Zusammensetzung und Eigenschaften von
(§ 4 Nr. B) Hochdruckfarben
b) Spezialfarben, insbesondere für Flexo- 2
druck, Durchschreibesätze, Verpackungen,
Plakate und Zeitungen
c) DIN-Normung der Hochdruckfarben
5 Vorbereiten der Druckformen a) Anfertigen von Standbogen
(§4Nr.9)
b) Montieren von Druckplatten
c) Montieren von Druckformen mit Register- 5
winkel
d) Formschließen
6 Vorberniten des Bedruckstoffes a) Kenntnisse des Qualitätsvergleichs
zum Druck b) Stapeln, Klimatisieren
(§ 4 Nr. 10)
7 Vorben~iLen der Druckfarbe zum a) Kenntnisse des Trockenprozesses, der
Druck Farbzusatzmittel, der Farbskala
(§ 4 Nr. l1)
b) Auswählen ur~d Einstellen der Farbe auf
den Bedruckstoff
8 Vorbereiten und Einrichten der a) Einrichten der Druckmaschine
Druckmaschine einschließlich An-
b) Zurichten der Druckform
druck 17
(§ 4 Nr. 12) c) Einstellen der Zusatzeinrichtungen
d) Abstimmen
9 Fortdruckcn a) Regulieren der Farb- und Tonwertschwan-
(§ 4 Nr. 13) kungen
b) Vergleichen des Druckausfalls mit dem Ab-
stimmbogen
-----~'°'-'"' •~---'' C - --•~-~••-- • •~ ' --- _, - - - - - - - - - - - - -
1730 Bundes-g,esetzblatt, Jahrgang 1974, Teil I
Zeitliche
Lfd. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse Richtwerte
Nr. in Wochen
c) Beseitigen von Druckschwierigkeiten, ins-
besondere des Schmierens, des Tonens,
des Schmitzens und des Spießens 14
d) Kontrollieren der Paßgenauigkeit und des
Registers
e) Uberwachen der Zusatzeinrichtungen, ins-
besondere des Bestäubungsapparates, des
Falzwerks, der Numerierwerke sowie der
Nut- und Schneideinrichtungen
f) Kenntnisse der Wechselbeziehung zwischen
Druckfarbe - Bedruckstoff - Druckform
__: Druckmaschine
10 Messen und Prüfen Anwenden der Prüf- und Meßmethoden, ins-
(§ 4 Nr. 14) besondere bei der Tonwert-, Farb-, Strich- und 4
Rasterwiedergabe
B. Flachdruck:
Kenntnisse -der verschiedenen Herstellungsverfahren und Anwendungsbe- 3
Vorlagen und Druckformen reiche von Druckformen
(§ 4 Nr. 5)
2 Kenntnisse der Druckmaschinen- a) Funktionsweise der Druckmaschinensyste-
systeme me, insbesondere der Zylinder-Flachform-
(§ 4 Nr. 6) Offsetdruckmaschine, der Bogen-Rotations- 4
Offsetdruckmaschine und der Rollen-Rota-
tions-Offsetdruckmaschine
b) Feuchtwerksysteme
3 Kenntnisse der Bedruckstoffe Eigenschaften und spezieile Behandlung der 2
(§ 4 Nr. 7) Bedruckstoffe
4 Kenntnisse der Druckfarben a) Zusammensetzung und Eigenschaften von
(§ 4Nr. 8) Flachdruckfarben
b) Spezialfarben, insbesondere für Blech- 2
druck, Rollenoffset und Folien
c) DIN-Normung der Flachdruckfarben
5 Vorbereiten der Druckformen a) Anfertigen von Standbogen
(§ 4 Nr. 9)
b) Vorbereiten der Druckplatten 5
c) Nachbehandeln der Druckplatten
6 Vorbereiten des Bedruckstoffes a) Kenntnisse des Qualitätsvergleichs
zum Druck
b) Stapeln, Klimatisieren
(§ 4 Nr. 10)
Nr. 88 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 9. August 1974 1731
Zeitliche
Lfd.
Teil clc)s J\usbildunqslwrulsbildPs Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse Richtwerte
Nr.
in Wochen
---- -----·---·---------------------- - - - - - - - - - - 1 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 1 - - - - - -
7 Vorberc!iten der Druckfarbe zum a) Kenntnisse des Trockenprozesses, der
Druck Farbzusatzmitel, der Farbskala
(§ 4 Nr. 11) b) Auswählen und Einstellen der Farbe auf
den Bedruckstoff
---'------ --------------------c'--------------------------'------
8 Vorbereiten und Einrichten der a) Einrichten der Druckmaschine
Druckmaschine einschließlich An- b) Zurichten des Gummituches 14
druck
(§ 4 Nr. 12) c) Einstellen der Zusatzeinrichtungen
d) Abstimmen
9 Fortdrucken a) Regulieren der Farb- und Tonwertschwan-
(§ 4 Nr. 13) kungen
b) Vergleichen des Druckausfalls mit dem Ab-
stimmbogen
c) Kontrollieren der Paßgenauigkeit und des
Registers
d) Kenntnisse des Farbe-Wasser-Gleichge-
wichts, Beseitigen von Druckschwierigkei-
ten, insbesondere Schmieren, Tonen, Ab- 16
ziehen, Verkratzen, Dublieren und Emul-
gieren
e) Uberwachen der Zusatzeinrichtungen, ins-
besondere des Bestäubungsapparats, des
Falzwerks, der Numerierwerke sowie der
Nut- und Schneideinrichtungen
f) Kenntnisse der Wechselbeziehung zwischen
Druckfarbe - Feuchtmittel - Bedruckstoff
- Druckform •- Druckmaschine
1
10 Messen und Prüfen Anwenden der Prüf- und Meßmethoden, ins- 1 4
(§ 4 Nr. 14) besondere bei der Tonwert-, Farb-, Strich- und 1
Rasterwiedergabe 1
C. Tiefdruck:
----------------------------------------------,,------
Kenntnisse der verschiedenen Herstellungsverfahren und Anwendungsberei- 2
Vorlagen und Druckformen che von Druckformen
(§ 4 Nr. 5)
2 Kenntnisse der Druckmaschinen- Funktionsweise der Druckmaschinensysteme, !
systeme insbesondere der Bogen-Rotations-Tiefdruck- 4
(§ 4 Nr. 6) maschine, der Rollen-Rotations-Tiefdruckma-
schine und der Tiefdruck-Andruck-Rotations-
maschine
3 Kenntnisse der Bedruckstoffe Eigenschaften und spezielle Behandlung der 2
(§ 4 Nr. 7) Bedruckstoff e
17:32 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil I
-·--- ---·------------------------------,-------
Zeitliche
Lfd.
TPil (],,,, :\11c,1J1ldu11q,,lw:11hhildcs 1 Zu\ ermit.felnde Fertigkeiten und Kenntnisse Richtwerte
"ir. 1
in Wochen
- ~ - - -----·--··-· - · - - - - - 2 . ····--· ·-··-··--·------1 1
4
- - - - - - - - · · · - ----·· - --------·---- -·~--·--·------·---~---------'------·----------------------
1 !1
4 1
f(ennl11i:,cc1 1;1•1 Dl!lc kl,1t1wn 'i a) Zusammensetzung und Eigenschaften von
(§ ,1 "". r. B) 1, Tiefdruckfarben
~
b) Spezialfarben, insbesondere für Kunststoff- 2
und Metallfolien
1 c) Ei9enschaften von Lösemitteln und Ver-
1 schnittarten, DIN-Normung für Lösemittel
5 ' 1 b '., 1 1 , 1, : 1 11, 'r 1) r I i 1 1, f o il! w n 1 a) Vorbereit(~n und Nachbehandeln der Druck-
(§ :'\r, 4
1
b) Ausführen einfacher Zylinderkorrekturen
1··-·-- --··-------
6 Vri1hc·11:il( n clc 1 1
1 t1•cli1t(k ,l1;1tcs1
i1: a) Kenntntsse des Qualitätsvergleichs
:tl!Jll Dill( k 1
b) Einhängen, Stapeln, Klimatisieren
( § 11 r"1 r. l O) 1
1
. --·----· -----------------------------,------
7 Vorlwrr)itc·n der Drucklilrbe: zum a) Kenntnisse des Trockenprozesses, der
Druck Stammfarbe, des Verschnitts, der Lösemit-
(§ 4 Nr. 1 J) tel, der Farbskala
b) Auswählen und Einstellen der Farbe auf
den Bedruckstoff
8 Vorbere i Lcn und Einrichten der a) Einrichten der Druckmaschine 16
II
Druckmaschine einschließlich An- I'
b) Einstellen der Zusatzeinrichtungen
druck (§ 4 Nr. 12) 1
c) Abstimmen
1
:1
9 Fortclruckcn I a) Regulieren der Farb- und Tonwertsc h wan-
(§ 4 Nr. Ll) 1,
il kungen
b) Vergleichen des Druckausfalls mit dem Ab-
stimmbogen
i c) Kontrollieren der Paßgenauigkeit und des
Registers, Umgehen mit Oszillograph und
Stroboskop
d) Beseitigen von Druckschwierigkeiten, ins-
16
besondere von Rakelstreifen, Rakelschlag,
Verschmieren, Tonen, Ausquetschen, Rup-
fen und statischer Elektrizität
e) Uberwachen der Zusatzeinrichtungen, ins-
besondere des Falzwerkes, der Planoaus-
lage und der Wiederaufrollvorrichtung
f) Kenntnisse der Wechselbeziehung zwischen
Druckfarbe - Bedruckstoff - Druckform -
Druckmaschine
g) Kenntnisse der Absaugung und Rückge-
winnung der Lösemittel
10 Mt!ssen und Prüfen Anwenden der Prüf- und Meßmethoden, insbe-
(§ 4 Nr. 14) sondere bei der Tonwert-, Farb- und Raster- 4
wiedergabe
Nr. BB Tc1g der Ausgabe: Bonn, den 9. Augrust 1974 1733
Verordnung
über die Berufsausbildung zum Siebdrucker
Vom 1. August 1974
Auf Grund des § 25 Abs. 1 des Berufsbildungs- 3. Pflegen und Instandhalten der Arbeitsgeräte,
gesetzes vom 14. August 1969 (Bundesgesetzbl. I Maschinen und Einrichtungen,
S. 1112), zuletzt geändert durch das Einführungs- 4. Kenntnisse der Druckverfahren und der Druck-
gesetz zum Strafgesetzbuch vom 2. März 1974 (Bun- verarbeitung,
desgesetzbl. I S. 469), und des § 25 Abs. 1 der Hand- 5. Kenntnisse der Vorlagen und Druckformen, ins-
werksordnung in der Fassung der Bekanntmachung besondere der Siebdruckformen,
vom 28. Dezember 1965 (Bundesgesetzbl. 1966 I S. 1),
6. Herstellen von Siebdruckformen,
zuletzt geändert durch das Berufsbildungsgesetz,
wird im Einvernehmen mit den Bundesministern für 7. Kenntnisse der Druckmaschinensysteme,
Arbeit und Sozialordnung und für Bildung und Wis- 8. Kenntnisse der Bedruckstoffe,
senschaft verordnet: 9. Kenntnisse der Druckfarben,
10. Vorbereiten der Druckformen,
§ 1 11. Vorbereiten des Bedruckstoffes zum Druck,
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes 12. Vorbereiten der Druckfarbe zum Druck,
13. Vorbereiten und Einrichten der Druckmaschine
Der Ausbildungsberuf Siebdrucker wird staatlich
einschließlich Andruck,
anerkannt.
14. Fortdrucken,
15. Messen und Prüfen.
§ 2
Geltungsbereich § 5
Die nachstehenden Vorschriften gelten auch für Ausbildungsrahmenplan
den Ausbildungsberuf Siebdrucker nach der Hand-
Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 4 sollen
werksordnung.
nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur
sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufs-
§ 3 ausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt
Ausbildungsdauer werden. Eine vom Ausbildungsrahmenplan abwei-
chende sachliche und zeitliche Gliederung ist ins-
Die Ausbildung dauert drei Jahre. besondere zulässig, soweit eine berufsfeldbezogene
Grundbildung vorausgegangen ist oder betriebs-
§ 4 praktische Besonderheiten die Abweichung erfor-
dern.
Ausbildungsberufsbild
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens § 6
die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: Ausbildungsplan
1. Kenntnisse des Ausbildungsbetriebes, der Druck- Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des
industrie und des Druckhandwerks, Ausbildungsrahrnenpians für den Auszubildenden
2. Arbeitsschutz und Unfallverhütung, einen zu erstellen.,
1734 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil I
§ 7 5. Herstellen eines mindestens vierfarbigen Drucks
Berichtsheit im Format von etwa DIN A 2 in einer Auflage
von 20 Stück nach den unter Nummer 3 herge-
Der Auszubi ldcnde hat ein Berichtsheft in Form stellten Schablonen in etwa fünf Stunden.
t!ilies Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Ge-
legenheit zu geben, das Berichtsheft während der (3) Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüf-
Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das ling in den Prüfungsfächern Technologie, Tech-
fü~richlsheft regelrni:.ißi9 durchzusehen. nische -Mathematik, Diktat sowie Wirtschafts- und
Sozialkunde schriftlich geprüft werden. Es kommen
Fragen und Aufgaben insbesondere aus folgenden
§ 8 Gebieten in Betracht:
Zwischenprüfung l. im Prüfungsfach Technologie:
(1) Während der Berufsausbildung ist eine Zwi- a) Werkstoffkunde:
schenprüfung durchzuführen. Sie soll nach dem
zweiten Ausbildungsjahr stattfinden. aa) Papier, Karton, Pappe: Arten, Herstellung,
Eigenschaften, Erkennungsmerkmale, An-
(2) Die Zwischenprülunu erstreckt sich auf die in wendungsbereiche, Behandlung, Formate,
der Anlage zu § 5 für die ersten beiden Ausbil- Gewichte, Normung,
dungsjahre aufgeführten Fertigkeiten und Kennt- bb) Kunststoffe: Eigenschaften, Behandlung,
nisse sowie auf den im Berufsschulunterricht ent-
cc) Farben: Farbenlehre; Farbenarten, Her-
sprechend den Rahmenlehrplänen zu vermittelnden
Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung stellung, Eigenschaften, Anwendungsbe-
wesentlich ist. reiche und Behandlung von Druckfarben,
Zusatzmitteln und Trockenstoffen,
(3) Zum Nachweis dc!r Fertigkeiten soll der Prüf- dd) Filmmaterial: Filmarten, Aufbau, Eigen-
ling in insgesamt etwa acht Stunden fünf Arbeits- schaften, Verwendungsmöglichkeiten und
proben durchführen. Hierfür kommen insbesondere Lagerung,
in Betracht:
ee) Gewebe: Arten, Eigenschaften, Behand-
1. Herstellen der benötigten Farbauszüge von einer lung und Lagerung,
gelieferten Vorlage im zweifarbigen Druck, ff) Druckrahmen: Arten, Eigenschaften,
2. Herstellen eines Standbogens und einer Montage, gg) Rakel: Arten, Eigenschaften, Behandlung
Format der Montage etwa DIN A 2, und Lagerung,
3. Herstellen einer direkten oder indirekten Scha- hh) Hilfsstoffe: Eigenschaften und Verwen-
blone, dungsmöglichkeiten von Montagefolien,
Chemikalien, Waschmitteln, Schmiermit-
4. Farbmischen nach gegebenöm Farbmuster,
teln,
5. Einrichten und Druckc!n von mindestens 20 Druk-
ken. b) Arbeitskunde:
aa) Beurteilllng von Vorlagen auf ihre Re-
§ 9 produktionsmöglichkeit im Siebdruck,
Prüfungsanforderungen bb) Herstellung von Strichaufnahmen, Kon-
in der Abschluß- oder Gesellenprüfung taktkopien und Nutzenfilmen,
(1) Die Abschluß- oder Gesellenprüfung erstreckt cc) Korrekturen am Film,
sich auf die in der Anlage zu § 5 aufgeführten Fer- dd) Falzarten, Ausschießen, Herstellung von
tigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufs- Einteilungs bogen,
schulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für ee) Montage- und Kopiermethoden,
die Berufsausbildung wesentlich ist..
ff) Herstellung der Schablonenarten,
(2) Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüf- gg) Druckf ertigmachen der Druckrahmen,
ling in insgesamt etwa 18 Stunden fünf Arbeits- hh) Farbmischen und Druckfertigmachen von
proben durchführen. Hierfür kommen insbesondere Farben,
in Betracht:
ii} Einrichten,
1. Herstellen eines Standbogens und Ausführen kk) Wechselbeziehung zwischen Druck-
einer 10-Nutzen-Montagc in etwa drei Stunden, f arbe-Bedruckstoff-Druckform-Druck-
2. Filmmontage für ei.nen mindestens vierfarbigen maschin e beim Fortdruck,
Druck in einem Mindestformat von DIN A 2 in 11) Druckschwierigkeiten,
etwa zwei Stunden, mm) Messen und Prüfen,
3. Herstellen von direkten oder indirekten foto- nn) die wichtigsten vor- und nachgeschalte-
mechanischen Schablonen mit dm unter Posi- ten Arbeitsvorgänge,
tion 2 hergestellten Filmmontage in etwa fünf oo) Prinzipien und Unterscheidungsmerkmale
Stunden, der Druckverfahren: Hochdruck, Tief-
4. Druckferlignwchen der Druckrahmen und Farben, druck, Flachdruck und Siebdruck,
Einrichten der Siebdruckmasdiine in etwa drei pp) Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Ar-
Stunden, beitshygiene,
Nr. BB Tag der Ausgabe: Bonn, den 9. August 1974 1735
qq) Anwendung und Einsatz von berufs- das gleiche Gewicht. Für die Bewertung der Kennt-
üblichen Arbcitsw:rüten, Maschinen und nisprüfung haben gegenüber dem Prüfungsfach
Zusatzeinrichtungen; Wirtschafts- und Sozialkunde die Prüfungsfächer
2. im Prüfungsfcwh Tc:chnisclw Mathematik: Technologie das vierfache, Technische Mathematik
das dreifache und Diktat das zweifache Gewicht.
Anwendung d(:r Gn1rnJn,chenarlen einschließlich
Prozentrechnung in den Prüfungsgebieten Flä- 1
(7) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in
chenbercchnungen, Papiergewicht, Papierbedarf, der Fertigkeits- und der Kenntnisprüfung minde-
Papierpreis, Maleric1l- und Energieverbrauch, stens ausreichende Leistungen erbracht sind.
Farbverbrauch, Druckmascl1inenleistungen, Lohn
und Arbeitszeit;
§ 10
3. im Prüfungsfoch Diktc1t:
Rechtschreibung, insbesondere Groß- und Klein- Dbergangsregelung
schreibung und Schreibweise allgemein ge- Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei In-
bräuchlicher Fremdwörler. Hierbei sollen die krafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die
Satzzeichen innerhalb d('r einzelnen Sätze nicht bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei
mitdiktiert werden; denn, die Vertragsparteien vereinbaren mit Zustim-
4. im Prüfungsfach Wirlsc:hdfts- und Sozialkunde: mung der zuständigen Stelle die Anwendung der
Vorschriften dieser Verordnung.
Staatsbürgerkunde, Wirtschaftskunde, Sozialver-
sicherung und Arbeitsrecht.
(4) Für die schriftliche Kenntnisprüfung ist von § 11
folgenden zeitlichen Richtwerten auszugehen: Berlin-Klausel
1. in den Prüfungsfächern Technologie, Technische Diese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Uber-
Mathematik und Wirtschafts- und Sozialkunde leitungsgesetzes vom 4. Janua,r 1952 (Bundesgesetz-
jeweils eineinhalb Stunden; blatt I S. 1) in Verbindung mit § 112 des Berufs-
2. im Prüfungsfach Diktat eine Slunde. bildungsgesetzes und § 128 der Handwerksordnung
auch im Land Berlin.
(5) Soweit die Prüfung mit 1-Iilfe programmierter
Fragebogen (programmierte Prüfung) durchgeführt
wird, kann die in Absatz 4 genannte Prüfungsdauer § 12
unterschritten werden. Inkrafttreten
(6) Die Fertigkeits- und die Kenntnisprüfung Diese Verordnung tritt drei Monate nach der Ver-
haben für die Ermittlung des Prüfungsergebnisses kündung in Kraft.
Bonn, den 1. August 1974
Der Bundesminister für Wirtschaft
In Vertretung
Dr. S c h 1e c h t
1736 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 19?4, Teil I
Anlage (zu § .S)
Ausbildungsrahmenplan
für die Berufsausbildung zum Siebdrucker
I. Gesamte Ausbildungsdauer:
-------------------,,--··--·····-----------------------------------
Lfd. Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
Teil des Ausbildungsberufsbildes
Nr.
Arbeitsschutz und Unfallverhütung a) Kenntnisse der einschlägigen Arbeits-
(§ 4 Nr. 2) schutzvorschriften in Gesetzen und Ver-
ordnungen
b) Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften
der Träger der gesetzlichen Unfallversiche-
rung, insbesondere der Unfallverhütungs-
vorschriften, der Richtlinien und Merk-
blätter
c) Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe
d) Kenntnisse der Notwendigkeit und Bedeu-
tung der Arbeitshygiene, wie allgemeine
Sauberkeit, geeignete Arbeitskleidung
2 Pflegen und Instandhalten der Arbeitsgeräte, a) Kenntnisse der Oberflächenbehandlung und
Maschinen und Einrichtungen Beschädigungsgefahr der Arbeitsgeräte
(§ 4 Nr. 3) und Maschinen
b) Kenntnisse der passenden Werkzeuge
c) Kenntnisse der Zusammensetzung, Anwen~
dung und Aufbewahrung von Olen, Fetten,
Graphit, Farben und Reinigungsmitteln
d) Olen, Schmieren, Reinigen und Warten der
Arbeitsgeräte, Maschinen und Einrichtun-
gen
II. Erstes Ausbildungsjahr:
Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Ausbildungsinhalte nach § 4, die den Druckverfahren
Siebdruck sowie Hochdruck, Flachdruck und Tiefdruck gemeinsam sind:
Lfd. Zeitliche
Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse Richtwerte
Nr.
in Wochen
---1-----------·-··------------1----------------------1------
Kenntnisse des Ausbildungsbetrie- a) Betriebsorganisation, Fertigungsabläufe
bes, der Druckindustrie und des und ihre betrieblichen Zusammenhänge
Druckhandwerks
b) Verfahren und Erzeugnisse der Druckindu-
(§ 4 Nr. 1)
strie
c) Verfahren und Erzeugnisse des Druck-
handwerks
d) Zusammenhänge zwischen den einzelnen
Berufen der Druckindustrie und des Druck-
handwerks
Nr. BB Tctg der Ausgabe: Bonn, den 9. August 1974 1737
Ud. I r Zeitliche
Zu verrnittel nde Fertigkeiten und Kenntnisse Richtwerte
Nr.
in Wochen
-~·-·- ,------ - - - - - - · - · - - - - - - - - - - - - - - - - - 1 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 1 - - - - - -
2 Kenntnisse der Druck verfuhren a) Prinzipien und Unterscheidungsmerkmale
und der Drnckveri:lrbeilunq der Druckverfahren: Hochdruck, Tief-
(§4Nr.4) druck, Flachdruck, Siebdruck 2
b) Weiterverarbeitung des Bedruckstoffes
------------------------------,------------------------------
3 Kenntnisse der Vorlagen und a) Satzherstellung:
Druckformen, insbesondere der satztechnische Grundlagen, Handsatz, Ma- _
Siebdruckformrm schinensatz, Fotosatz, Schreibsatz
(§ 4 Nr. 5) 8
b) Druckvorlagenherstellung
c) Druckformherstellung
4 Kenntnisse' der Druckmaschinen- Darstellung der Druckprinzipien:
systeme flach - flach, flach -- rund, rund -- rund 2
(§ 4 Nr. 7)
5 Kenntnisse der Bedruckstoffe a) Zusammensetzung, Eigenschaften und Er-
(§ 4 Nr. 8) kennungsmerkmale von Bedruckstoffen 2
b) Anwendungsbereiche der Bedruckstoffe
------------,--------------------'------------------------------;.-----
6 Kenntnisse der Druckhnben a) Grundkenntnisse der Farbenlehre:
(§ 4 Nr. 9) - Lichtfarben und additive Farbmischung,
Körperfarben und subtraktive Farb-
mischung,
Benennung und Ordnung der Farben, 2
Farbennormung
b) Herstellung und Zusammensetzung der
Druckfarben für die Druckverfahren
7 Vorbereiten der Druckformen a) Kenntnisse der Falzschemen und Aus-
(§ 4 Nr. 10) schießregeln 3
b) Standmachen in eint ach er Art
8 Vorbcrei ten des Bedruckstoffes a) Umgehen mit Bedruckstoff en und Kennt-
zum Druck nisse der Laufrichtung 4
(§ 4 Nr.11)
b) Stapeln, Klimatisieren
9 Vorbereiten der Druckfarbe zum a) Kenntnisse der Grundregeln des Farb-
Druck mischens 4
(§ 4 Nr. 12)
b) Mischen einfacher Farbtöne nach Rezept
und Vorlage
10 Vorbereiten und Einrichten der a) Einstellen des Bedruckstoffdurchlaufs
Druckmaschine einschließlich An- 10
b) Einstellen der Farbwerke und der Rakel
druck
(§ 4 Nr. 13) c) Einrichten der Druckform
1738 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil I
Zeitliche
Lfd. Richtwerte
T(\il dc•s J\usbildun9sberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
Nr. in Wochen
1 2 3 4
d) Einstellen der Trockeneinrichtungen und
Druckbestäubung
e) Herstellen von ein- oder mehrfarbigen An-
drucken, Abstimmen der Andrucke mit der
Vorlage
11 Fortdrucken Drucken einfacher Arbeiten 11
(§ 4 Nr. 14)
12 Messen und Prüfen a) Messen und Prüfen der Bedruckstoffe, ins-
(§ 4 Nr. 15) besondere der Lauf- und Dehnrichtung, der
Filz- und Siebseite, der Glätte, der Planlage
und des Stäubens, der Leimung, des Win-
kelschnitts, der Formate und des pH-Wer- 3
tes
b) Messen und Prüfen der Druckfarben, ins-
besondere der Konsistenz und der Viskosi-
tät
III. Zweites Ausbildungsjahr:
Kenntnisse der Druckverfahren a) Druckverfahren und ihre· Spezialgebiete,
und der Druckverarbeitung insbesondere Verpackungsdruck, Flexo-
(§ 4 Nr. 4) druck, Endlosdruck und Blechdruck 2
b) Druckverarbeitung, insbesondere Schnei-
den, Falzen, Zusammentragen, Heften und
Kleben
2 Kenntnisse der verschiedenen Vor- a) Beurteilen von Vorlagen auf ihre Repro-
lagen und Druckformen, insbeson- duktionsmöglichkeit im Siebdruck
dere der Siebdruckformen
b) Unterscheiden der Schriftarten nach DIN 4
(§ 4 Nr. 5)
16 518
c) Herstellungsverfahren und Anwendungs-
bereiche von Siebdruckformen
3 Herstellen von Siebdruckformen a) Herstellen von Strichaufnahmen
(§ 4 Nr. 6)
b) Herstellen von Kontakten
c) Korrigieren am Film
d) manuelles Herstellen von Positiven
e) Montieren von Kopiervorlagen
f) Auswählen der Siebdruckgewebearten 12
g) Bespannen der Siebdruckrahmen
h) Herstellen von manuellen und fotomecha-
nischen Siebdruckschablonen, insbesonde-
re von Schnittschablonen, direkten und in-
direkten Fotoschablonen
i) Beurteilen, Korrigieren, Abdecken und Fer-
tigmachen der Druckform
Nr. 88 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 9. August 1974 1739
--~ - - ------- ---------- ---- -----------------------------------------,------
Zeitliche
Lfd.
Teil des J\11sbildun\JSberufsbildc!s Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse Richtwerte
Nr.
in Wochen
-------------------------------1-----------------------I------
4 Kenntnisse der Druckmaschinen- a) Druckmaschinensysteme im Anwendungs-
systeme bereich 2
(§ 4 Nr. 7)
b) Erläuterung der Funktionsabläufe
5 Kenntnisse der Bedruckstoffe a) Anwendungsbereiche der Bedruckstoffe
(§ 4 Nr. 8)
b) Zusammensetzung, Eigenschaften und Er-
kennungsmerkmale spezifischer Siebdruck- 2
Bedruckstoffe, insbesondere aus Kunststoff,
Acrylglas, Holz, Hartfaser, Metall, Glas
und Leder
6 Kenntnisse der Druckfarben a) Eigenschaften von Druckfarben, insbeson-
(§ 4 Nr. 9) dere Konsistenz, beckfähigkeit, Trock-
nungsverhalten und Echtheit 2
b) Eigenschaften von Farbzusatzmitteln, Ver-
schnittarten, Lösemitteln
7 Vorbereiten der Druckformen a) Ausschießen, Standmachen
(§ 4 Nr. 10)
b) Anfertigen von Einteilungs- und Standbo-
gen 4
c) Kenntnisse der Wendearten des Bedruck-
stoffes für Bogendruckmaschinen
8 Vorbereiten des Bedruckstoffes a) Kontrollieren der Qualität und Bedruck-
zum Druck barkeit der Bedruckstoffe 2
(§ 4 Nr.11)
b) Stapeln der Bedruckstoffe
9 Vorbereiten der Druckfarbe zum a) Druckfertigmachen der Farbe
Druck
b) Kenntnisse der Wirkungsweise von Farb- 2
(§ 4 Nr. 12)
zusätzen
c) Berechnen des Farbverbrauchs
10 Vorbereiten und Einrichten der a) Auswählen, Vorbereiten und Einstellen der
Druckmaschine einschließlich An- Rakel
druck
b) Abdecken der Vakuumplatte
(§ 4 Nr. 13)
c) Einrichten der Druckform
8
d) Einstellen des Bedruckstoffdurchlaufs
e) Einstellen der Trockeneinrichtungen
f) Herstellen von ein- und mehrfarbigen An-
drucken, Abstimmen der Andrucke mit der
Vorlage
11 Fortdrucken a) Uberwachen und Regulieren des Druckvor-
(§ 4 Nr. 14) gangs
b) Beheben von Druckschwierigkeiten und 8
Maschinenstörungen
c) Nachbehandeln des Bedruckstoffes
1740 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil I
----·
Zeitliche
Lfd. Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse Richtwerte
T<:il d<'S i\usbildunqsb<:rnfsbildes
Nr. in Wochen
____.. _____
·····•-····----.. - - - - - 1 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 1 - - - - - -
1
... ....... - - C . - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - ' - - - - - -
12 MPssPn und Prüfen Messen und Prüfen, insbesondere
(§ 4 Nr. 15)
a) des Bedruckstoffs auf Saugfähigkeit, Weg-
schlageverhalten, Weißgrad, Holzhaltig-
keit, Oberflächenbeschaffenheit, Opazität,
Wi.nkelschnitt, Feuchtigkeit, _Temperatur
und Rollneigung
b) der Druckfarbe auf Konsistenz, Viskosität, 4
Ergiebigkeit, Trocknung, Wegschlagever-
halten, Echtheitseigenschaften und
Scheuerfestigkeit
c) der Druckform auf Spannung der Gewebe,
Rakeldruck und Absprung
d) der Farbdichte
IV. Drittes Ausbildungsjahr:
Kenntnisse der Vorlagen und Herstellungsverfahren und Anwendungsberei-
Druckformen, insbesondere der che von Druckformen 2
Sie bdruckformen
(§ 4 Nr. 5)
2 Kenntnisse dPr Druckmaschinen- Funktionsweise der Druckmaschinensysteme,
systeme insbesondere des Hand-Siebdrucktisches, des
(§ 4 Nr. 7) Halbautomat-Flachbetts, der Zylinder-Sieb- 4
druckautomaten, der Runddruck-Automaten,
des Vollautomat-Flachbetts und der Spezial-
siebdruckmaschinen für Schaltungsdruck
___ .. ________ - - - - - - · - - - - - - - - - - - , , - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - , - - - - - -
3 Kenntnisse der Bedruckstoffe Eigenschaften und spezielle Behandlung der
(§ 4 Nr. 8) Bedrucks.toffe 6
4 Kenntnisse der Druckfarben Zusammensetzung und Eigenschaften von
(§ 4 Nr. 9) Siebdruck-Spezialfarben, insbesondere Zwei- 2
komponentenfarben
5 Vorbereiten der Druckformen a) Anfertigen von Standbogen
(§ 4 Nr. 10)
b) Korrigieren, Abdecken und Fertigmachen 2
der Druckform
c) Entschichten mit Chemikalien
6 Vorbereiten des Bedruckstoffes a) Kenntnisse des Qualitätsvergleichs
zum Druck
b) Stapeln, Klimatisieren
(§ 4 Nr. 11)
7 Vorbereit(~n der Druckfarbe zum a) Kenntnisse des Siebdruck-Trockenprozes-
Druck ses
(§ 4 Nr. 12)
Nr. 88 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 9. August 1974 1741
- - - - - - - - - - - - ---- ----------,-----------------------:------
Lfd.
Zeitliche
Nr.
Teil des Ausbil<lunusberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse Richtwerte
in Wochen
- - - ---- - - - - - - - - ~ - - - · - - · - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 1 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 1 - - - - - -
3
--~-- --·-----------------------'-------------·----------'--------
b) Kenntnisse der verschiedenen Trockenvor-
richtungen
c) Auswählen und Efostellen der Farbe auf
den Bedruckstoff
---------- -- ------------------------~------------------------c------
8 Vorbereiten und Einrichten der a) Einrichten der Druckmaschine
Druckrnc1schirw cinschließli.ch An-
b) Einstellen der Zusatzeinrichtungen 14
druck
(§ 4 Nr. 13) c) Abstimmen
- - ~ - - - - - - - - - - ------- --------------'------------------------''--------
9 Fortdrucken a) Regulieren der Farb- und Tonwertschwan-
(§ 4 Nr. 14) kungen
b) Vergleichen des Druckausfalls mit dem
Abstimmbogen
c) Kontrollieren der Paßgenauigkeit und des 16
Registers
d) Beseitigen von Druckschwierigkeiten
e) Kenntnisse der Wechselbeziehung zwi-
schen Druckfarbe - Bedruckstoff - Druck-
form - Druckmaschine
10 Messen und Prüfen Anwenden der Prüf- und Meßmethoden, insbe-
(§ 4 Nr. 15) sondere bei der Tonwert-, Farb- und Raster- 4
wiedergabe
1742 Bundesgesetzblatt, Jahrg,ang 1974, Teil I
Verordnung
über die Berufsausbildung zum Druckvorlagenhersteller
Vom 1. August 1974
Auf Grund des § 25 Abs. 1 des Berufsbildungs- 9. Grundkenntnisse der Farbenlehre,
gesetzes vom 14. August 1969 (Bundesgesetzbl. I 10. Kenntnisse der Sensitometrie,
S. 1112), zuletzt geändert durch das Einführungs-
gesetz zum Strafgesetzbuch vom 2. März 1974 (Bun- 11. Herstellen von Strich-, Halbton- und Rasterauf-
desgesetzbl. I S. 469), wird im Einvernehmen mit nahmen,
den Bundesministern für Arbeit und Sozialordnung 12. Anfertigen von Klebespiegeln,
und für Bildung und Wissenschaft verordnet:
13. Grundfertigkeiten im Herstellen von reproduk-
tionsfähigen Vorlagen,
§ 1
14. Bearbeiten von Filmnegativen und -positiven,
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
15. Herstellen von Nutzenfilmen und -folien,
Der Ausbildungsberuf Druckvorlagenhersteller
wird staatlich anerkannt. 16. Korrigieren der Tonwerte,
17. Anfertigen von einfachen Seitenmontagen,
§2 Standbogen und Stanzformzeichnungen.
Ausbildungsdauer, Fachrichtungen (2) Gegenstand der Berufsausbildung in den ein-
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Für das dritte zelnen Fachrichtungen sind neben der Vertiefung
Ausbildungsjahr kann zwischen den Fachrichtun- von Fertigkeiten und Kenntnissen nach Absatz 1
gen Nm. 1, 2 und 3 mindestens die folgenden Fertigkei-
Reprovorberei tung, ten und Kenntnisse:
Reprofotografie oder 1. in der Fachrichtung Reprovorbereitung:
Reproretusche a) Herstellen von verschiedenen Schriften,
gewählt werden. b) Grundsätze der Flächengestaltung, Farben-
und Schriftwahl,
§3
c) Anfertigen von Standbogen und Stanzform-
Ausbildungsberufsbild zeichnungen,
(1) Gegenstand der für alle Fachrichtungen ge- d) Herstellen von ein- und mehrfarbigen Vorla-
meinsamen Berufsausbildung sind mindestens die gen, Reinzeichnen nach Entwürfen und Skiz-
folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: zen,
1. Kenntnisse des Ausbildungsbetriebes und der e) Herstellen von Ausgleichs- und Vollretuschen
Druckindustrie, in Schwarzweiß und Farbe,
f) Herstellen von Farbretuschen auf einfarbigen
2. Arbeitsschutz und Unfallverhütung,
Vorlagen,
3. Pflegen und Instandhalten der Arbeitsgeräte, g) Herstellen von Originalmontagen, Ein- und
Maschinen und Einrichtungen, Auskopierungen;
4. Kenntnisse der Satztechnik, der Druckverfahren 2. in der Fachrichtung Reprofotografie:
und der Druckverarbeitung,
a) Eintesten von Film und Raster,
5. Grundfertigkeiten im Umgang mit Zeichengerä- b) Berechnen der Belichtungszeit,
ten und -materialien,
c) Herstellen von Grauskalen,
6. Grundfertigkeiten im Zeichnen, d) Herstellen und Beurteilen der Farbauszüge,
7. Grundfertigkeiten der Film- und Fotopapier- e) Herstellen von Masken zur Ton- und Farb-
bearbeitung, Wertkorrektur,
8. Bedienen von Reproduktionskameras, Vergröße- f) Herstellen von Rasterprojektionen,
rungs- und Kontaktgeräten, g) Kenntnisse der elektronischen Reproduktion;
Nr. 88 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 9. August 1974 1743
3. in der Fachrichtung Reproretusche: ben durchführen. Hierfür kommen insbesondere in
a) Korrigieren der Tonwerte, Betracht:
b) Anfertigen von Standbogen, Seitenmontagen 1. Ausflecken eines Fotoabzuges und Uberarbeiten
und Stanzformzeichnungen, der Tiefenzeichnung in zweieinhalb Stunden
c) Herstellen von Kopiermontagen, 2. Anfertigen einer Halbtonaufnahme
d) Kenntnisse der positiven und negativen Plat- in einer Stunde
tenkopie, 3. Herstellen eines Strichnegativs und eines Papier-
e) Kenntnisse des Andrucks und der Druckform- abzuges im Kopiergerät in einer Stunde
korrektur,
4. Herstellen einer Strichaufnahme
f) Erkennen und Korrigieren von Farbausschei- in einer halben Stunde,
dungsfehlern,
5. Anfertigen einer Vergrößerung der Strichauf-
g) Kenntnisse der fotomechanischen und elektro-
nahme auf Fotopapier in einer Stunde
nischen Farbauszugsmethoden,
h) Kenntnisse der Maskicrtechnik, der Farbprüf- 6. Herstellen eines Layouts (Klebespiegel) im For-
verfahren, der Herstellung von Farbvorlagen mat DIN A 4 in eineinhalb Stunden,
und der Druckformherstellung. 7. Aufrastern des Halbtonnegativs mit Kontakt-
raster in eineinhalb Stunden,
§4 8. Anfertigen einer Filmmontage (Strich und Rast.er)
in eineinhalb Stunden,
Ausbildungsrahmenplan
9. Umkopieren einer Filmmontage
Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 3 sollen
in einer halben Stunde.
nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur
sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsaus-
bildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt wer- §8
den. Eine vom Ausbildungsrahmenplan abweichen- Prüfungsanforderungen in der Abschlußprüfung
de sachliche und zeitliche Gliederung des Ausbil-
dungsinhaltes ist insbesondere zulässig, soweit eine (1) Die Abschlußprüfung erstreckt sich auf die in
der Anlage zu § 4 aufgeführten Fertigkeiten und
berufsfeldbezogene Grundbildung vorausgegangen
Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht
ist oder betriebspraktische Besonderheiten die Ab-
vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsaus-
weichung erfordern.
bildung wesentlich ist.
§5 (2) Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüf-
ling in insgesamt 30 Stunden in der jeweils gewähl-
Ausbildungsplan ten Fachrichtung
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Reprovorbereitung sechs Arbeitsproben,
Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden Reprofotografie vier Arbeitsproben und
einen Ausbildungsplan zu erstellen.
Reproretusche drei Arbeitsproben
durchführen. Hierfür kommen insbesondere in Be-
§6 tracht:
Berichtsheft 1. in der Fachrichtung Reprovorbereitung:
Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form a) Zeichnen einer Schriftzeile in drei Stunden,
eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Ge- b) Umzeichnen einer Halbtonvorlage in Strich-
legenheit zu geben, das Berichtsheft während der manier auf transparentes Material
Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat in acht Stunden,
das Berichtsheft regelmäßig durchzusehen. c) Verkleinern einer Zeichnung (fotografisch)
auf ½ -Größe in einer Stunde,
§7 d) Reinzeichnen einer farbigen Aufsichtsvorlage
nach einem gegebenen Schwarzweißfoto
Zwischenprüfung in zehn Stunden,
(1) Während der Berufsausbildung ist eine Zwi- e) Entwerfen einer Faltschachtel in vier Stunden,
schenprüfung durchzuführen. Sie soll nach dem f) Herstellen einer Landschaftsretusche
zweiten Ausbildungsjahr stattfinden. in vier Stunden;
(2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in 2. in der Fachrichtung Reprofotografie:
der Anlage zu § 4 für die ersten beiden Ausbil- a) Herstellen von zwei Halbtonaufnahmen nach
dungsjahre aufgeführten Fertigkeiten und Kennt- einer farbigen Aufsichtsvorlage; vom ersten
nisse sowie auf den im Berufsschulunterricht ent- Negativ ist ein Rasterdiapositiv oder ein Dia-
sprechend den Rahmenlehrplänen zu vermittelnden positiv, vom zweiten Negativ sind drei gleich-
Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung· we- mäßige Fotoabzüge anzufertigen
sentlich ist in fünf Stunden,
(3) Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüf- b) Herstellen einer Feinstrichaufnahme
ling in insgesamt etwa 11 Stunden neun Arbeitspro- in einer Stunde,
1744 Bundes,gesetzbla,tt, Jahrg,ang 1974, Teil I
c) Herstellen von zwei Farbsätzen (maskiert) bb) Arbeitskunde:
verschiedener Größe nach Durchsichtsvorla- aaa) Einfluß des Druckverfahrens und
gen; Anfortigen einer Negativmontage aus der Bedruckstoffoberfläche auf die
beiden Farbsätzen unter Hinzufügung einer Zeichnung; zeichnerische Aus-
Farbfläche mit positiver oder negativer drucksmöglichkeiten,
Schrift nach Klebespiegel
bbb) Urheberrecht, Plagiat,
in einundzwanzig Stunden,
ccc) Schriftarten,
d) Herstellen einer schwierigen Rasteraufnahme
sowie einer Rasterkopie für Hochdruck und ddd) Farbenlehre,
Flachdruck in drei Stunden eee) perspektivische Gesetze, Goldener
oder Schnitt,
Herstellen einer einfachen Rasteraufnahme fff) Anfertigung von Standbogen und
sowie einer Rasterkopie für Tiefdruck Stanzformzeichnungen; Falzsche-
in drei Stunden; men und Ausschießen,
3. in ch~r Fachrichtung Reproretusche: ggg) Montage- und Kopiermethoden,
hhh) Ton- und Farbwertkorrektur,
a) für Hochdruck und Flachdruck:
aa) Herstellen einer Vierfarbenreproduktion iii) sensitometrische Grundlagen,
nach einer Aufsichts- oder Durchsichts- kkk) Maskierverfahren,
vorlage (unmaskiert über Halbton), Bild- lll) Herstellung von Ausgleichs- und
größe etwa DIN A 5 in achtzehn Stunden, Vollretuschen in Schwarzweiß und
bb) Kombinic~ren einer gegebenen grafischen Farbe: Maschinenretusche, Kon-
Zeichnung mit einem Foto mit selbstge- struktionsretusche, Landschaftsre-
fertigten Schablonen zum Ein- und Aus- tusche, Porträtretusche, Retusche
belichten in sechs Stunden, von Raumaufnahmen,
cc) Anfertigen einer Schwarzweißretusche mmm) die wichtigsten vor- und nachge-
mit Einsetzen oder Entfernen von Bildtei- schalteten Arbeitsvorgänge,
len in sechs Stunden, nnn) Prinzipien und Unterscheidungs-
b) für Tiefdruck: merkmale der verschiedenen Druck-
aa) Anferligen einer Schwarzweißretusche verfahren: Hochdruck, Tiefdruck,
mit Einsetzen oder Entfernen von Bildtei- Flachdruck und Siebdruck,
len von einer zu harten oder zu weichen ooo) Arbeitsschutz, Unfallverhütung und
Vorlage in fünf Stunden; Arbeitshygiene,
bb) Retuschieren eines Vierfarbensatzes ppp) Anwendung und Einsatz von berufs-
in zwanzig Stunden, üblichen Arbeitsgeräten, Maschinen
cc) Retuschieren eines Schwarzweiß-Halbton- und Hilfsmitteln,
negativs für die Aufrasterung mit dem b) in der Fachrichtung Reprofotografie:
Kontaktraster; Richtigstellen der Prozent- aa) Werkstoffkunde:
werte für den Druck auf Kunstdruck-
aaa) Lichtempfindliche Materialien:
papier in fünf Stunden.
Film, Fotopapier; Aufbau, Eigen-
(3) Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüf- schaften, Verwendungsmöglichkei-
ling in den Prüfungsfächern Technologie, Tech- ten und Lagerung,
nische Mathematik, Diktat sowie Wirtschafts- und bbb) Chemikalien zum Ansetzen der Lö-
Sozialkunde schriftlich geprüft werden. Es kommen sungen und Bäder: Entwickler, Fi-
Fragen und Aufgaben insbesondere aus folgenden xierbad, Abschwächer und Verstär-
Gebieten in Betracht: ker; Eigenschaften und Wirkungs-
1. im Prüfungsfach Technologie: weise,
a) in der Fachrichtung Reprovorbereitung: ccc) Hilfsstoffe: Abdeck- und Retusche-
aa) Werkstoffkunde: farben; Eigenschaften und V erwen-
dungsmög lichkei ten,
aaa) Zeichenmaterial, insbesondere Pa-
pier, transparentes Material und bb) Arbeitskunde:
Rasterfolien: Eigenschaften und aaa) Aufnahmearten: Strich-, Halbton-
Verwendungsmöglichkeiten, und Rasteraufnahmen; Farbauszüge,
bbb) Zeichenfarben und -tuschen: Eigen- Projektionen und Vergrößerungen;
schaften und Verwendungsmöglich- elektronische Reproduktion,
keiten, bbb) Kontaktarten: Strich-, Halbton- und
ccc) Chemikalien, Farben und Lacke: Rasterkontakte; Umkopierungen,
Eigenschaften und , Verwendungs- Zusammenkopierungen und Fotoab-
möglichkeiten, züge,
ddd) lichtempfindliche Materialien: Film, ccc) Masken: Maskiertechnik; Masken-
Fotopapier; Aufbau, Eigenschaften, negative, Maskendiapositive, Mas-
Verwendungsmöglichkeiten und La- kenkompensation, Farbmasken,
gerung, ddd) Farbenlehre,
Nr. 88 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 9. August 1974 1745
eee) Sensitometrie, Flächen- und Inhaltsberechnungen, Format-
Hf) Messen und Prüfen, änderungen, Zusammensetzung von Bädern
und Lösungen, Grundkenntnisse der Sensito-
ggg) die wichtigsten vor- und nachge-
schalteten Ar bei tsvorg änge, metrie, Papiergewicht, Papierbedarf, Papier-
preis, Material- und Energieverbrauch, Lohn
hhh) Prinzipien und Unterscheidungs- und Arbeitszeit,
merkmale der verschiedenen Druck-
verfahren: Hochdruck, Tiefdruck, b) in der Fachrichtung Reprofotografie:
Flachdruck und Siebdruck, Anwendung der Grundrechenarten einschließ-
iii) Arbeitsschutz, Unfallverhütung und lich Prozentrechnen in den Prüfungsgebieten
Arbeitshygiene, Belichtungszeit, Blendenwahl, Gegenstands-
und Bildweite, Zusammensetzung von Bädern
kkk) Anw(~ndung und Einsatz von berufs-
und Lösungen, Filmverbrauch, Flächenberech-
üblichen Arbeits~Jeräten, Maschinen
nung, Körperberechnung, Grundkenntnisse
und Hilfsmitteln,
der Sensitometrie, Lohn und Arbeitszeit,
c) in der Fachrichtung Reproretusche: c) in der Fachrichtung Reproretusche:
aa) Werkstoffkunde: Anwendung der Grundrechenarten einschließ-
aaa) lichtempfindliche Materialien: Film, lich Prozentrechnen in den Prüfungsgebieten
Fotopapier; Aufbau, Eigenschaften, Flächen- und Inhaltsberechnungen, Format-
Verwendun~Jsmüglichkeiten und La- änderungen, Zusammensetzung von Bädern
gerung, und Lösungen, Grundkenntnisse der Sensito-
bbb) Chemikalien zum Ansetzen der Lö- metrie, Papiergewicht, Papierbedarf, Papier-
sungen und Bäder: Entwickler, Fi- preis, Material- und Energieverbrauch, Lohn
xierbad, Abschwächer und Verstär- und Arbeitszeit;
ker; Eigenschaften und Wirkungs- 3. im Prüfungsfach Diktat:
weise,
Rechtschreibung, insbesondere Groß- und Klein-
ccc) Hilfsstoffe: Abdeck- und Retusche-
schreibung und Schreibweise allgemein
farben, Eigenschaften und Verwen-
gebräuchlicher Fremdwörter. Hierbei sollen die
dungsmöglichkeiten, Satzzeichen innerhalb der einzelnen Sätze nicht
ddd) Bedruckstoff e: Eigenschaften und mitdiktier:t werden;
Arten hinsichtlich der Reproduk-
tion, 4. im Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde:
Staatsbürgerkunde, Wirtschaftskunde, Sozialver-
bb) Arbeitskunde: sicherung und Arbeitsrecht.
aaa) Farbenlehre,
bbb) Ursachen und Korrektur von Farb- (4) Für die schriftliche Kenntnisprüfung ist von
ausscheidungsfehlern, folgenden zeitlichen Richtwerten auszugehen:
ccc) fotomechanische und elektronische 1. in den Prüfungsfächern Technologie, Technische
Farbauszugsmethoden, Mathematik und Wirtschafts- und Sozialkunde
ddd) Unterfarbenkorrektur, jeweils eineinhalb Stunden;
eee) Sensitometrie, 2. im Prüfungsfach Diktat eine Stunde.
fff) manuelle Ton- und Farbwertkorrek- (5) Soweit die Prüfung mit Hilfe programmierter
tur, Fragebogen (programmierte Prüfung) durchgeführt
ggg) fotomechanische Ton- und Farb- wird, kann die in Absatz 4 genannte Prüfungsdauer
wertkorrektur, Maskiertechnik; unterschritten werden.
Farbprüfverfahren,
(6) Die Fertigkeits- und die Kenntnisprüfung ha-
hhh) Montage- und Kopiermethoden,
ben für die Ermittlung des Prüfungsergebnisses das
iii) Messen und Prüfen, gleiche Gewicht. Für die Bewertung der Kenntnis-
kkk) die wichtigsten vor- und nachge- prüfung haben gegenüber dem Prüfungsfach Wirt-
schalteten Arbeitsvorgänge, schafts- und Sozialkunde die Prüfungsfächer Tech-
lll) Prinzipien und Unterscheidungs- nologie das vierfache, Technische Mathematik das
merkmale der verschiedenen Druck- dreifache und Diktat das zweifache Gewicht.
verfahren: Hochdruck, Tiefdruck,
(7) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der
Flachdruck und Siebdruck,
Fertigkeits- und der Kenntnisprüfung mindestens
mmm} Arbeitsschutz, Unfallverhütung und ausreichende Leistungen erbracht sind.
Arbeitshygiene,
nnn) Anwendung und Einsatzmöglichkei-
ten von berufsüblichen Arbeitsgerä- §9
ten, Maschinen und Hilfsmitteln.
Aufhebung von Vorschriften
2. im Prüfungsfach Technische Mathematik: Die bisher im Verwaltungsverfahren festgelegten
a) in der Fachrichtung Reprovorbereitung: Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsan-
Anwendung der Grundrechenarten einschließ- forderungen für die industriellen Lehrberufe Gra-
lich Prozentrechnen in den Prüfungsgebieten phischer Zeichner, Positivretuscheur, Reproduk-
1746 Bundesgesietzb1aitt, Jahrg,a,ng 1974, Teil I
tionsphotograph, Schriftlithograph, Farbenlitho- § 11
graph und Tiefdruckretuscheur sind nicht mehr an-
Berlin-Klausel
zuwenden.
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten
§ 10 Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-
gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 112 des Berufs-
Ubergangsregelung bildungsgesetzes auch im Land Berlin.
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei In-
krafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die § 12
bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei
denn, die Verlragsparleien vereinbaren mit Zustim- Inkrafttreten
mung cler zusU:indigen StelJe die Anwendung der Diese Verordnung tritt drei Monate nach der Ver-
Vorschriften dieser Verordnung. kündung in Kraft.
Bonn, den 1. August 1974
Der Bundesminister für Wirtschaft
In Vertretung
Dr. S c h 1e c h t
Nr. 88 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 9. August 1974 1747
Anlage (zu § 4)
Ausbildungsrahmenplan
für die Berufsausbildung zum Druckvorlagenhersteller
I. Gesamte Ausbildungsdauer:
Lfd.
Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
Nr.
Arbeitsschutz und Unfallverhütung a) Kenntnisse der einschlägigen Arbeits-
(§ 3 Abs. 1 Nr. 2) schutzvorschriften in Gesetzen und Ver-
ordnungen
b) Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften
der Träger der gesetzlichen Unfallversi-
cherung, insbesondere der Unfallverhü-
tungsvorschriften, der Richtlinien und
Merkblätter
c) Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe
d) Kenntnisse der Notwendigkeit und Bedeu-
tung der Arbeitshygiene, wie allgemeine
Sauberkeit, geeignete Arbeitskleidung
2 Pflegen und Instandhalten der Arbeitsgeräte, a) Kenntnisse der Oberflächenbehandlung
Maschinen und Einrichtungen und Beschädigungsgefahr der verschiede-
(§ 3 Abs. 1 Nr. 3) nen Arbeitsgeräte und Maschinen
b) Kenntnisse der passenden Werkzeuge
c) Kenntnisse der Zusammensetzung, Anwen-
dung und Aufbewahrung von Olen, Fetten,
Graphit, Farben und Reinigungsmitteln
d) Olen, Schmieren, Reinigen und Warten der
Arbeitsgeräte, Maschinen und Einrichtun-
gen
II. Erstes Ausbildungsjahr:
Zeitliche
Lfd.
Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse Richtwerte
Nr.
in Wochen
Kenntnisse des Ausbildungsbetrie- a) Betriebsorganisation, Fertigungsabläufe
bes und der Druckindustrie und ihre betrieblichen Zusammenhänge
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1)
b) Verfahren und Erzeugnisse der Druckin-
dustrie
c) Zusammenhänge zwischen den einzelnen
Berufen der Druckindustrie
2 Kenntnisse der Satztechnik, der a) Satztechnische Grundlagen: Handsatz, Ma-
Druckverfahren und der Druckver- schinensatz, Fotosatz, Schreibsatz
arbeitung
b) Prinzipien und Unterscheidungsmerkmale 2
(§ 3 Abs. l Nr. 4)
der Druckverfahren: Hochdruck, Tief-
druck, Flachdruck, Siebdruck
c) Weiterverarbeitung des Bedruckstoffes
1748 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil I
Zeitliche
Lfd. Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse Richtwerte
Teil des Ausbildun9sherufsbildes
Nr.
in Wochen
3 Grundfertigkeiten im Umgang mit Arbeiten mit Stift, Feder, Pinsel, Kreide, Scha-
Zeichengeräten und -materialien ber und Spritzapparat auf Papier, Transparent- 6
(§'3 Abs. 1 Nr. 5) folien oder Filmen
- - - - ' - - - - - - - - - - - - - - - ---- - -
4 Grundfertigkeiten irn Zeichnen a) Zeichnen nach Natur und Vorlage auf Ma-
(§ 3 Abs. 1 Nr. 6) terialien
b) Anlegen von Flächen und Verläufen 10
c) Anwenden von Aquarell-, Deck- und La-
surfarben
5 Grundfertigkeiten der Film- und a) Ansetzen von Bädern und Lösungen
Fotopapierbearbeitung b) Entwickeln und Fixieren
(§ 3 Abs. 1 Nr. 7) 3
c) Prüfen der Aufnahme
d) Abschwächen und Verstärken
6 Bedienen von Reproduktionskame- a) Kenntnisse der Objektive, Blenden, Licht-
ras, Vergrößerungs- und Kontakt- quellen und Filter sowie ihrer Eigenschaf-
geräten ten
(§ 3 Abs. 1 Nr. 8) b) Grundfertigkeiten im Anwenden der Ob- 13
jektive, Blenden, Lichtquellen und Filter
c) Ausführen einfacher Arbeiten mit Kontakt-
geräten
7 Grundkenntnisse der Farbenlehre a) Lichtfarben und additive Farbmischung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 9)
b) Körperfarben und subtraktive Farbmi-
schung 3
c) Benennung und Ordnung der Farben
d) Farbennormung
8 Kenntnisse der Sensitometrie a) Logarithmen, Transparenz, Opazität 5
(§ 3 Abs. 1 Nr. 10)
b) Dichte, Schwärzung, Gradationskurve
9 Herstellen von Strich-, Halbton- a) Beurteilen der Vorlage auf Reprofähigkeit
und Rasteraufnahmen b) Anbringen von Paßmarken
(§ 3 Abs. 1 Nr. 11) 9
c) Bestimmen des geeigneten Fotomaterials
d) Errechnen des Reproduktionsmaßstabes
III. Zweites Ausbildungsjahr:
Bedienen von Reproduktionskame- a) Kenntnisse des Aufbaus und der Arbeits-
ras, Vergrößerungs- und Kontakt- weise der verschiedenen Kameratypen,
geräten 3
insbesondere der Horizontal- und Vertikal-
(§ 3 Abs. 1 Nr. 8) kameras und der Vergrößerungs- und Kon-
taktgeräte
Nr. 88 Ti:lg der Ausgabe: Bonn, den 9. August 1974 1749
Lfd.
Zeitliche
Nr.
T<·il dris i\usllildu1Hp;IH•r11isbildcis Zu vPrmil.1clnd(~ Fertigkeiten und Kenntnisse Richtwerte
in Vl/ochen
-·---·····-··----1-----------------------1------
---•--······-'-------------------------'------
b) Bedienen der fotografischen Apparate,
Vergrößerungs- und Kontaktgeräte in der
Reproduktionsfotografie
····· ·--··-···-··-·-·-··--·-·-·--·-·····-· - ---··
2 Kennlnissc> dcr Sensitometrie a) Logarithmen, Transparenz, Opazität
(§ 3 Abs. 1 Nr. 10)
b) Dichte, Schwärzung, Farbdichte, Grada-
tionskurve
c) Fotografische Effekte
3
d) Gradation und Empfindlichkeit eines Mate-
rials anhand der Gradationskurve
e) Vorberechnungssysteme für Belichtung
und Entwicklung
3 Herstellen von Strich-, Halbton- a) Einstellen der Bildgröße und Festlegen der
und Rastcrnufnahmen Belichtungszeit; Arbeiten mit Gravur- und
(§ 3 Abs. 1 Nr. 11) Kontaktraster
b) Entwickeln, Fixieren, Abschwächen und 9
Fertigmachen der Aufnahme, Prüfen des
Negativs
c) Herstellen von Diapositiven
4 Anfertigen von Klebespiegeln a) Aufreißen
(§ 3 Abs. 1 Nr. 12) 4
b) Schneiden und Kleben
5 Grundfertigkeiten im Herstellen a) Umsetzen von Halbtonvorlagen in Strich-
von reproduktionsfähigen Vorla- zeichnungen und umgekehrt
gen b) Montieren von Fotos, Strichvorlagen
(§ 3 Abs. 1 Nr. 13) 6
(Zeichnungen und Text) nach Vorlage
c) Vergrößern und Verkleinern von Rein-
zeichnungen
d) Entfernen und Einsetzen von Bildteilen
6 Bearbeiten von Filmnegativen und Manuelles und chemisches Korrigieren von
-positiven Filmen 6
(§ 3 Abs. 1 Nr. 14)
7 Herstellen von Nutzenfilrnen und a) Kenntnisse des Materials für Duplikat- und
-folien Nutzenfilme
(§ 3 Abs. 1 Nr. 15)
b) Umkopieren 6
c) Arbeiten mit Umkehrfilm
d) Regenerieren des Entwicklers
8 Korrigieren der Tonwerte a) Kenntnisse der Sinnbilder für die Repro-
(§ 3 Abs. 1 Nr. 16) duktionstechnik: Korrekturzeichen nach
DIN 16 549 9
1750 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil I
Zeitliche
Lfd.
Teil d(:s Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse Richtwerte
Nr.
in Wochen
1 2 3 4
b) Korrigieren der Tonwerte an Halbton- und
Rasterfilmen, Durcharbeiten der Licht- und
Schattenpartien
9 Anfertigen von einfachen Seiten- a) Anfertigen von Standbogen, Liniieren,
montagen, Standbogen und Stanz- Markieren von Text und Bild
formzeichnungen
b) Kenntnisse der Falzschemen und des Aus-
(§ 3 Abs. 1 Nr. 17)
schießens 6
c) Anfertigen von einfachen Seitenmontagen
d) Anfertigen von einfachen Stanzformzeich-
nungen
IV. Drittes Ausbildungsjahr:
A. I n d e r Fa c h r i c h tu n g R e p r o v o r b e r e i t u n g :
Kenntnisse des Ausbildungsbetrie- Betriebsorganisation, Fertigungsabläufe und
bes und der Druckindustrie ihre betrieblichen Zusammenhänge
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1)
2 Herstellen von verschiedenen a) Schreiben von verschiedenen Schriftarten
Schriften mit Spezialfedern, Zeichnen mit Feder und
(§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a) Pinsel
b) Satzherstellen mit Titelsetzgeräten 4
c) Abreiben von Schriften
d) Unterscheiden der Schriftarten nach DIN
16 518
3 Grundsätze der Flächengestaltung, a) Kenntnisse des Zusammenklangs von Text,
Farben- und Schriftwahl Bild, Farbe und Untergrund in der Gestal-
(§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b) tung
b) Anwenden der verschiedenen Komposi- 4
tionselemente
c) Bestimmen von Schriftart und Schriftgröße
d) Typografisches Skizzieren
4 Anfertigen von Standbogen und a) Anfertigen von Standbogen in exakter Li-
Stanzformzeichnungen niierung, Abmessung und Winkelung,
(§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c) Markierungen für Satzspiegel, Stanz- und
Rillenzeichen
4
b) Falzschemen und Ausschießen
c) Anfertigen von Stanzformzeichnungen als
Montageunterlage und Kopiervorlage für
das Stanzwerkzeug
5 Herstellen von ein- und mehrfarbi- a) Zusammenfügen einzelner Vorlagen zu
gen Vorlagen, Reinzeichnen nach einer Gesamtvorlage
Entwürfen und Skizzen
b) Montieren von Fotos, Zeichnungen und
(§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe d)
Texten 11
Nr. 88 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 9. August 1974 1751
Zeitliche
Lfd.
Teil d(!S J\usbilduniJsherulsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse Richtwerte
Nr.
in Wochen
c) Reinzeichnen nach Entwürfen und Skizzen,
schwarzweiß und farbig
d) Arbeiten mit Schneidefolien
6 Herstellen von Ausgleichs- und a) Anlegen der Perspektive
Vollretuschen in Schwarzweiß und
b) Anwenden der Spritztechnik
Farbe
(§ 3 Abs. 2 Nr. l Buchstabe e) c) Retuschieren mit dem Pinsel
d) Anwenden der Schabetechnik
e) Einsetzen von Schablonen
f) Berücksichtigen des Druckverfahrens und
14
des Bedruckstoffes bei der Retusche
g) Herstellen von Ausgleichs- und Vollre-
tuschen in Schwarzweiß und Farbe:
Maschinenretusche,
Konstruktionsretusche,
Landschaftsretusche,
Porträtretusche,
Retusche von Raumaufnahmen
7 Herstellen von Farbretuschen auf Uberarbeiten eines Schwarzweißfotos zu einer
einfarbigen Vorlagen farbigen Vorlage 6
(§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe f)
8 Herstellen von Originalmontagen, a) Montieren auf lichtdurchlässigen Unter-
Ein- und Auskopierungen lagen
(§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe g)
b) Aufsetzen von Kontroll- und Steuermarken 8
c) Ein- und Auskopieren
d) Prüfen der Montagen
B. In der Fachrichtung Reprofotografie:
Kenntnisse des Ausbildungsbetrie- Betriebsorganisation, Fertigungsabläufe und
bes und der Druckindustrie ihre betrieblichen Zusammenhänge
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1)
2 Eintesten von Film und Raster a) Kenntnisse der Zusammensetzung und der
(§ 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a) Eigenschaften von Filmen, insbesondere
Sensibilität, Gradation, Auflösungsvermö-
gen, Maßhaltigkeit und Lichthofschutz
b) Kenntnisse der Filmsorten, insbesondere
8
der Zweischichtenfilme, Umkehrfilme,
Maskenfilme, Farbfilme für Negativ und
Diapositiv sowie der Duplikatfilme
c) Kenntnisse der Rasterarten
d) Eintesten von Film und Raster
1752 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil I
------------------·-----------------------------------,-------
Zeitliche
Lfcl.
T1~il d<'s !\usbildu11<Jslwrnfs1Jil<ks Zu vcrmiltdnde Fertigkeiten und Kenntnisse Richtwerte
Nr.
in Wochen
---- _____,,_ --------- ----------------------------- - - - 1 - - - - - - - - - - - _ _ _ _ : _ - - - - - - - - - - - - - 1 - - - - -
3 Bcrnchrwn der Belichtungszeit a) Kenntnisse der Belichtungsmessung
(§ '.i Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b) 4
b) Berechnen der Belichtungszeit, Lichtmen-
ge, Lichtempfindlichkeit des Materials,
Farbtemperatur der Lichtquelle
- - - - - - - - - ---------------'----------------------------,------
4 l lerstellcn von Crnuskdlen Herstellen von Grauskalen nach DIN 16 543 2
(§ 3 J\ bs. 2 Nr. 2 Buchstabe c) und DIN 16 545
5 Herstellen und Beurteilen der a) Kenntnisse der Gradation des Dichteum-
Farbauszüge fanges und der Farbausscheidung
(§ 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe d)
b) Ausmessen von Negativen, Diapositiven,
Masken und Rasterfilmen zur Feststellung
von Dichte, Umfang und Gradation
14
c) Arbeiten mit Densitometern, Dichtemes-
sungen von Licht und Tiefe, Bestimmen
des Tonwertumfangs von Auf- und Durch-
sichtsvorlagen; Kenntnisse der logarith-
mischen Dichtewerte und ihrer Umrech-
nung
6 Herstellen von Masken zur Ton- a) Kenntnisse der Maskiertechnik und der
und Farbwerlkorrektur verschiedenen Materialien für die Herstel-
(§ 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe e) lung der Masken
b) Herstellen von Masken durch Kontakt oder 9
Aufnahme
c) Einpassen der Masken im Kontakt oder
Strahlengang
7 Herstellen von Rasterprojektionen a) Kenntnisse des Materials für Rasternega-
(§ 3 Abs, 2 Nr. 2 Buchstabe f) tive und Projektionsdias
b) Festlegen der Rasterweite und des gün-
stigsten Vergrößerungsverhältnisses
8
c) Anfertigen von Rasternegativen
d) Einstellen des projizierten Rasternegativs
auf Größe und Schärfe
e) Entwickeln der großformatigen Rasterdias
8 Kenntnisse der elektronischen Re- a) elektronische Reproduktionstechniken auf
produktion mechanischen und fotomechanischen Ge-
(§ 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchsldbe g) räten und Maschinen 6
b) Herstellung von Abtastvorlagen für die
Gravur
C. In der Fachrichtung Reproretusche:
Kenntnisse des A usbildungsbetrie- Betriebsorganisation, Fertigungsabläufe und
bes und der Druckindustrie ihre betrieblichen Zusammenhänge
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1)
Nr. BB Tag der Ausgabe: Bonn, den 9. August 1974 1753
·-··---------· ---------------------------------------,-----
Zeitliche
Ud. Richtwerte
T<'il d<'s /\11silildu11qsiH'rt1fsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
Nr.
in Wochen
- · - - - - - 1 - - - - - - - --·-··-- -· ------· ----·- -----------1-----------------------1------
2 Korrigieren der Tonwerte a) Beurteilen der einzelnen Farbauszüge nach
(§ 3 Abs. 2 Nr. J Buchstabe d) Gradation, Durchbelichtung, Dichteumfang
und Farbausscheidung
b) Korrigieren der Farb- und Tonwerte
c) Anwenden sensitometrischer Vorberech- 20
nungsmethoden zur genauen Bestimmung
von Farb- und Tonwertkorrekturen bei
Farbarbeiten
d) Zusammenkopieren und Einbelichten
e) Kenntnisse der Unterfarbenkorrektur
--------~·- ---·----------------------,-------------------------,------
3 Anfertigen von Standbogen, Sei- a) Anfertigen von Standbogen in exakter Li-
tenmontagen und Stanzformzeich- niierung
nungen
b) Kenntnisse der Falzschemen und des Aus-
(§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe b)
schießens 5
c) Anfertigen von Seitenmontagen
d) Anfertigen von Stanzformzeichnungen als
Montageunterlage und Kopiervorlage für
das Stanzwerkzeug
4 Herstellen von Kopiermontagen a) Montieren auf lichtdurchlässigen Unter-
(§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe c) lagen
b) Aufsetzen von Kontroll- und Steuermarken
6
c) Ein- und Auskopieren
d) Prüfen der Montagen
e) Abstimmen von Diapositiven zu einer ge-
schlossenen Form
5 Kenntnisse der positiven und a) Kopie auf verschiedene Metalle
negativen Plattenkopie 2
b) ·unterschiedliche Kopierverfahren
(§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe d)
6 Kenntnisse des Andrucks und der a) Flachformandruck- und Auflagenmaschi-
Druckformkorrektur nen einschließlich fotomechanischer Farb- 4
(§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe e) gebungskontrolle
b) Zylinderandruck und Zylinderkorrektur
7 Erkennen und Korrigieren von a) Kenntnisse der Ursachen der Farbaus-
Farbausscheidungsfehlern scheidungsfehler, der Haupt- und Neben-
(§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe f) absorption von Druck- und Filterfarbstof-
4
fen
b) Anwenden der verschiedenen Korrektur-
verfahren
8 Kenntnisse der fotomechanischen a) Gradation des Dichteumfangs und der
und elektronischen Farbauszugs- Farbausscheidung
methoden b) Abstimmung von Farbfilter, Aufnahmema-
(§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe g)
terial und Rasterwinkelung 4
1754 BundesgesetzbLaH, Jahrg,ang 1974, Teil I
Zeitliche
Lfd.
Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse Richtwerte
Nr.
in Wochen
1 2 3 4
c) Tonwertumfang von Auf- und Durchsichts-
vorlagen
d) elektronische Geräte und ihre Arbeits-
weise
9 Kenntnisse der Maskiertechnik, a) Maskiertechnik und Materialien
der Farbprüfverfahren, der Her-
b) Farbprüfverfahren und ihr Aussagewert
stellung von Farbvorlagen und der 6
Druckformherstellung c) Farbfoto- und -diaherstellung
(§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe h) d) Verfahren der Druckformherstellung
Ni-. BB Tc1g der Ausgabe: Bonn, den 9. August 1974 1155
Verordnung
über die Berufsausbildung zum Druckformhersteller
Vom 1. August 1974
Auf Grund des § 25 Abs. 1 des Berufsbildungs- 13. Kenntnisse der Druckformmaterialien,
gt~setzes vom 14. A ugusl 1969 (Bundesgesetzbl. I 14. Anfertigen von Montagen,
S. 1112), zuletzt ~JE~Jmler1 durch das Einführungs- 15. Kopieren von Montagen,
gesetz zum Straf~Jesetzbuch vom 2. März 1974 (Bun-
16. Einstufenätzen und Auswaschen,
desgesetzbl. I S. 469), wird im Einvernehmen mit
den Bundesministern für Arbeit und Sozialordnung 17. Messen und Prüfen,
und für Bildunu und Wissenschc.ifl verordnet: 18. Korrigieren der Druckplatten und -zylinder.
§ 1 (2) Gegenstand der Berufsausbildung in den ein-
zelnen Fachrichtungen sind neben der Vertiefung
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes von Fertigkeiten und Kenntnissen nach Absatz 1
Der Ausbildungsberuf Druckformhersteller wird Nrn. 1, 2 und 3 mindestens die folgenden Fertigkeiten
staatlich anerkannt. und Kenntnisse:
§ 2 1. in der Fachrichtung Hochdruck:
Ausbildungsdauer, Fachrichtungen a) Herstellen von Strich- und Rasterätzungen,
b) Bedienen der Bearbeitungsmaschinen,
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Für das dritte
Ausbildungsjahr kann zwisch{m den Fachrichtungen c) Nachschneiden,
Hochdruck, d) Andrucken,
Flachdruck, e) Messen und Prüfen,
Tiefdruck oder f) Kenntnisse der elektronischen Reproduktion;
Stereotypie 2. in der Fachrichtung Flachdruck:
gewählt werden. a) Anfertigen von Montagen,
§3 b) Kopieren von Montagen,
c) Andrucken,
Ausbildungsberufsbild
d) Messen und Prüfen;
(1) Gegenstand der für alle Fachrichtungen ge-
meinsamen Berufsausbildung sind mindestens die 3. in der Fachrichtung Tiefdruck:
folgenden Fertiqkeit(~n und Kenntnisse: a) Anfertigen von Montagen,
1. Kenntnisse des Ausbildungsbetriebes, der b) Kopieren von Montagen,
Druckindustr.ie und des Druckhandwerks, c) Vorbereiten der Druckzylinder,
2. Arbeilsschutz und Unfallverhütung, d) Ubertragen, Entwickeln, Abdecken,
3. Pflegen und Jnstcindhalten der Arbeitsgeräte, e) Atzen,
Maschinen und Einrichtungen, f) Gravieren,
4. Kenntnisse der Satztechnik, der Druckverfahren g) Andrucken und Korrigieren von Zylindern,
und der Druck vcrarbeitung,
h) Messen und Prüfen;
5. Grundferligkeil.en im Umgan~J mit Zeichenge-
räten und -rnaterialien, 4. in der Fachrichtung Stereotypie:
6. Grundfertigkeil.en im Zeichnen, a) Kenntnisse des typografischen Maßsystems,
7. Grundfort:igh!il.cn in der Film- und Fotopapier- b) Kenntnisse der Pflege und Behandlung der
bearbeitung, Metallegierungen und Kunststoffe,
8. Bedienen von Reproduktionskameras, Vergrö- c) Prägen von Matern,
ßerungs- und Kontaktgerötcn, d) Gießen von Rund- und Flachstereos,
9. Grundkenntniss(' der Farbenlehre, e) Herstellen von Druckplatten aus Gummi und
10. Kenntnisse der S(msilometrie, Kunststoffen,
11. Herstellen von Strich-, Halbton- und Rasterauf- f) Korrigieren, Nachschneiden und Fertig-
nahrnEm, machen von Druckplatten,
12. Ent.wickc~ln und Bearbeiten von Filmen, g) Messen und Prüfen.
1756 Bundes,gies,etzbliaitt, Jahrg,aing 1974, Teil I
§ 4 § 8
Ausbildungsrahmenplan Prüfungsanforderungen in der Abschlußprüfung
Die Fcrligkeiten und Kenntnisse nach § 3 sollen (1) Die Abschlußprüfung erstreckt sich auf die in
nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur der Anlage zu § 4 aufgeführten Fertigkeiten und
sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufs- Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht
ausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufs-
werden. Eine vom Ausbildungsrahmenplan abwei- , ausbildung wesentlich ist.
chende sachliche und zeitliche Gliederung des Aus-
hil dungsinhaltes ist .insbesondere zulässig, soweit (2) Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüf-
eine berufsfeldbezogene Grundbildung vorausge- ling in der gewählten Fachrichtung in der jeweils
gan{Jen ist. oder betriebspraktische Besonderheiten nachstehend genannten Prüfungsdauer insbesondere
die Abweichung erfordern. folgende Arbeitsproben durchführen:
1. in der Fachrichtung Hochdruck in insgesamt
§ 5 etwa 40 bis 45 Stunden zwei Aufgaben:
Ausbildungsplan a) Ätzen einer Vierfarbenautotypie, DIN A 5,
viereckig, 60er Raster, nach gelieferten Fil-
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des
men, Anfertigen von 10 Andrucken und
Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden
einen Ausbildungsplan zu erstellen. 3 Farbskalen mit Farbkeil in dreißig Stunden
b) freistehende Autotypie mit Hintergrundton-
platte als zweite Farbe über Umdruck und
§ 6 Nachschneiden, Anfertigen von 10 Andrucken
Berichtsheft in fünfzehn Stunden
oder
Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form
eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Duplex-Autotypie, freistehend, DIN A 5,
Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der 10 Andrucke in zehn Stunden,
Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das oder
Berichtsheft regelmäßig durchzusehen. Zweifarben-Autotypie, 10 Andrucke
in zehn Stunden,
oder
§ 7
freistehende Auto-Strich-Kombination mit
Zwischenprüiung Verlauf, 10 Andrucke in zehn Stunden;
(1) Während der Berufsausbildung ist eine Zwi-
schenprüfung durchzuführen. Sie soll nach dem 2. in der Fachrichtung Flachdruck in insgesamt
zweiten Ausbildungsjahr stattfinden. etwa 16 bis 20 Stunden drei Aufgaben:
a) Herstellen einer mehrfarbigen Montage an-
(2) Die Zwischenprüfung erntreckt sich auf die in
hand des selbsterstellten Einteilungsbogens,
der Anlage zu § 4 für die ersten beiden Ausbildungs-
Ausschießen einer mehrseitigen Form oder
jahre aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse so-
Nutzeneinteilung in sieben Stunden,
wie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend
den Rahmenlehrplänen zu vermittelnden Lehrstoff, b) Herstellen von Druckplatten nach der unter a)
soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. erstellten Kopiervorlage im Mindestformat
DIN A 1
(3) Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüf- in acht Stunden,
ling in insgesamt etwa achteinhalb Stunden neun
Arbeitsproben durchführen. Hierfür kommen insbe- c) Herstellen von vier Dianutzen nach einem ge-
sondere in Betracht: stellten Negativ in einer Stunde,
1. Anfertigen einer Slrichaufnahme oder
in einer halben Stunde, Anfertigen eines mehrfarbigen Andrucks mit
2. Anferli9en einer I-folbtonaufnahme Farbmischen und Festlegen der Dichtewerte
in einer Stunde, in fünf Stunden,
oder
3. Herstellen einer Kontaktkopie auf ätzfähigen
Film in einer halben Stunde, Farbmischen nach Vorlage und Rezepterstel-
lung in einer Stunde;
4. Korrigieren von Filmen in eineinhalb Stunden,
5. Ein!.Pilung und StandborJcn in eineinhalb Stunden, 3. in der Fachrichtung Tiefdruck in insgesamt etwa
22 Stunden zwei Aufgaben:
6. Montieren in einer Stunde,
a) Herstellen einer einfarbigen gemischten Form
7. Anferl.i~1en ei1wr Metallkopie im Format von mindestens DIN A 2 (Bild,
in einer halben Stunde, Schrift und Bild auf leichtem Halbton)
8. Anfertiqen einer Einstufen~Hzung in einer Stunde, in acht Stunden,
9. ITerstellcn C'ill('r Druckplatte für Flachdruck b) Herstellen einer zweifarbigen Form
in einer Stunde. in vierzehn Stunden;
Nr. BH Tag der Ausgabe: Bonn, den 9. August 1974 1757
4. in der F,whrichlung Stereotypie in insgesamt kkk) Prinzipien und Unterscheidungs-
etwa 18 Stunckn fünf Aufgüben: merkmale der verschiedenen Druck-
verfahren: Hochdruck, Tiefdruck,
a) Herstellen cinc·s druckfertigen Stereos ein-
schließ] ich McJter in fünf Stunden, Flachdruck und Siebdruck,
111) Arbeitsschutz, Unfallverhütung und
b) Auslülnc:n einer Blc:ilußrnonlage
Arbeitshygiene,
in einer Stunde,
mmm) Anwendung und Einsatz von berufs-
c) Ausführen von schwierigen Korrekturen üblichen Arbeitsgeräten, Maschinen
in fünf Stunden, und Hilfsmitteln,
d) Schneidl!n eines BiJdc•lernc~ntes (Figur oder b) in der Fachrichtung Flachdruck:
Schrift) in Blei in fünf Stunden,
aa) Werkstoffkunde:
e) Ausfü hrcn von C'.i nfdchen Korrekturen an aaa) Druckplatten: Arten,
einem gelidcrl.cn Stereo in zwei Stunden. ten, Verwendungsmöglichkeiten, Be-
(3) Zum Ndchwc)i:, der Kenntnisse soll der Prüf- handlung und Lagerung; Verhalten
ling in den Prüfunqsl~ichern Technologie, Tech- bei Kopie und Fort.druck,
nische Mi:!IJwrrwtik, Diktat sowie Wirtschafts- und bbb) Chemikalien zum Ansetzen der Lö-
Sozialkunde sch riill ich tJcprüft werden. Es kommen sungen und Bäder: Eigenschaften
Fragen und Aulgaben insbesondere aus folgenden und Wirkungsweise,
Gebieten in Betraclil: ccc) Bedruckstoffe: Bedruckstoffarten,
l. im Prüfungsfach Technoloqic~: Herstellung, Eigenschaften, Erken-
nungsmerkmale, Anwendungsbe-
a) in der Fachrichtung I-Joclldruck:
reiche, Behandlung, Formate, Ge-
aa) Werkstoffkunde~: wichte, Normung,
aaa) MetcJJle: Zink, Kupfor und Magne- ddd) · Farben: Farbenlehre; Farbenarten;
siumlegierung; Zusammensetzung, Herstellung, Eigenschaften, Anwen-
Verwendungsmöglichkeiten, Ätz- dungsbereiche und Behandlung von
fähigkeit, Druckfarben, Zusatzmitteln und
bbb) Chemikalien zum Ansetzen der Lö- Trockenstoffen,
sungen und Bäder: Eigenschaften eee) lichtempfindliche Materialien: Film,
und Wirkungsweise, Fotopapier; Aufbau,. Eigenschaften,
ccc) Bedruckstoffe: Bedruckstoffart.en, Verwendungsmöglichkeiten und La-
l-Ierstellung, Eigenschaften, Erken- gerung,
nungsmerkmale, Anwendungsbe- fff) Hilfsstoffe: Montagefolien, Wasch-
reiche, Behandlung, Formate, Ge- mittel,
wichte, Normung, bb) Arbeitskunde:
ddd) Farben: Farbenlehre; Farbenarten; aaa) Herstellung von Kontaktkopien und
Herstellung, Eigenschaften, Anwen- Nutzenfilmen,
dungsbereiche und Behandlung von bbb) Montage- und Kopiermethoden;
Druckfarben, Zusatzmitteln und Falzschemen, Ausschießen, Eintei-
Trockenstoffen, lungsbogen,
eee) lichtempfindliche Materialien: Film, ccc) Herstellung von Druckplatten,
Fotopapier; Aufbau, Eigenschaften, ddd) Korrektur an Flachdruckplatten,
Verwendungsmöglichkeiten und La-
eee) Andruck von ein- und mehrfarbigen
gerung,
Druckplatten,
fff) Hilfsstoffe: Montagefolien, Wasch-
fff) sensit.ometrische Grundlagen,
mittel,
ggg) Messen und Prüfen,
bb) Arbeitskunde:
hhh) die wichtigsten vor- und nachge-
aaa) Montage- und Kopiermethoden;
schalteten Arbeitsvorgänge,
Falzschemen und Ausschießen,
iii) Prinzipien und Unterscheidungs-
bbb) Arbeitsvorgänge bei der Herstel- merkmale der verschiedenen Druck-
lung der verschiedenen Hochdruck- verfahren: Hochdruck, Tiefdruck,
platten,
Flachdruck und Siebdruck,
ccc) Korrekturen an Hochdruckplatten, kkk) Arbeitsschutz, Unfallverhütung und
ddd) Andruck von ein- und mehrfarbigen Arbeitshygiene,
Hochdruckplatten, Ül) Anwendung und Einsatz von berufs-
eee) sensitometrische Grundlagen, üblichen Arbeitsgeräten, Maschinen
fff) elektronische Reproduktion, und Hilfsmitteln,
ggg) Messen und Prüfen, c) in der Fachrichtung Tiefdruck:
hhh) die wichtigsten vor- und nachge- aa) Werkstoffkunde:
schalteten Arbeitsvorgänge, aaa) Metalle: Kupfer, Nickel, Stahl und
iii) Eigenarten der verschiedenen Hoch- Chrom; Verwendungsmöglichkeiten
druckplatten-Nachformungen, und Atzverhalten,
1758 Bundesgesetzbl,a1tt, Jahrgang 1974, Te-il I
bbb) Stiuren, Basen, Chromate, Gelatine; eee) Filme: Filmarten, Aufbau, Eigen-
Elektrolyte der Aufkupferung, Ver- schaften, Verwendungsmöglichkei-
chromung und Vernicklung; Eigen- ten und Lagerung,
schaften und Verwendungsmöglich-
keiten, bb) Arbeitskunde:
aaa) Aufnahmearten: Strich-, Halbton-
ccc) Bedruckstoffe: Bedruckstoffarten;
und Rasteraufnahmen,
}-Ierstellung, Eigenschaften, Erken-
nungsmerkmale, Anwendungsbe- bbb) Montage- und Kopiermethoden,
reiche, Behandlung, Formate, Ge- ccc) Einstufenätzung und Auswaschver-
wichte, Normung, fahren,
ddd) Farben: Farbenlehre; Farbenarten; ddd) Herstellung von Prägungen,
Herstellung, Eigenschaften, Anwen- eee) Herstellung von Rund- und Flach-
dungsbereiche und Behandlung von stereos; Oberflächenverhärtung von
Druckfarben, Lösemitteln und Zu- Bleistereos,
satzmitteln, fff) Herstellung von Druckplatten aus
eee) Hilfsstoffe: Montagefolien, Wasch- Gummi und Kunststoffen,
mittel, ggg) Druckplattenkorrektur,
bb) Arbeitskunde: hhh) Messen und Prüfen,
iii) die wichtigsten vor- und nachge-
aaa) Galvanik,
schalteten Arbeitsvorgänge,
bbb) Montage- und Kopiermethoden; kkk) Eigenarten und Unterscheidungs-
Falzschemen und Ausschießen, merkmale der Druckverfahren:
ccc) Ubertragungsmethoden, Hochdruck, Tiefdruck, Flachdruck
ddd) Atzverf ahren, und Siebdruck,
eee) I-Ierstellung von Abtastvorlagen für lll) Arbeitsschutz, Unfallverhütung und
die Gravur, elektronische Zylinder- Arbeitshygiene;
gravur,
2. im Prüfungsfach Technische Mathematik:
fff) Andruck und Zylinderkorrektur,
a) in der Fachrichtung Hochdruck:
ggg) ,sensitometrische Grundlagen,
Anwendung der Grundrechenarten einschließ-
hhh) Messen und Prüfen,
lich Prozentrechnung in den Prüfungsgebieten
üi) die wichtigsten vor- und nachge- Flächen- und Gewichtsberechnungen, Mate-
schalteten Arbeitsvorgänge, rial- und Energieverbrauch, Zusamme:p.set-
kkk) Prinzipien und Unterscheidungs- zung von Bädern und Lösungen, Papierge-
merk1nale der verschiedenen Druck- wicht, Papierbedarf, Papierpreis, Lohn und
verfahren: Hochdruck, Tiefdruck, Arbeitszeit,
Flachdruck und Siebdruck, b) in der Fachrichtung Flachdruck:
lll) Arbeitsschutz, Unfallverhütung und
Anwendung der Grundrechenarten einschließ-
Arbeitshygiene,
lich Prozentrechnung in den Prüfungsgebieten
mmm) Anwendung und Einsatz von berufs- Flächen- und Gewichtsberechnungen, Mate-
üblichen Arbeitsgeräten, Maschinen rial- und Energieverbrauch, Zusammenset-
und Hilfsmitteln, zung von Lösungen, Papiergewicht, Papierbe-
darf, Papierpreis, Lohn und Arbeitszeit,
cl) in der Fachrichtung Stereotypif!:
aa) Werkstoffkunde: c) in der Fachrichtung Tiefdruck:
aaa) Metalle: Gewinnung, spezifische Ge- Anwendung der Grundrechenarten einschließ-
wichte, Zusammensetzung, Eigen- lich Prozentrechnung in den Prüfungsgebieten
schaften, Verwendungsmöglichkei- Flächen- und Gewichtsberechnungen, Zusam-
t(~n; Zusatzm.etalle; Metalle für die mensetzung von Bädern und Lösungen, Mate-
Oberfläclwnverhärtung von Blei- rial- und Energieverbrauch, Lohn und Ar-
stereos., beitszeit,
bbb) Gmnmi und Kunststoffe: Zusammen- d) in der Fachrichtung Stereotypie:
setzung, Eigenschaften und Verwen- Anwendung der Grundrechenarten einschließ-
dungsrnögli chkeiten, lich Prozentrechnung in den Prüfungsgebieten
ccc) Chemikalien zum Ansetzen der Lö- typografisches Punktsystem, Umrechnung me-
sungen und Bäder: Eigenschaften trischer Maße in typografische und umgekehrt,
und Wirkungsweise, Flächen- und Gewichtsberechnungen, Legie-
ddd} Bedruckstoffe: Bedruckstoffarten, rungsrechnen, Lohn und Arbeitszeit;
Herstellung, Eigenschaften, Erken-
nungsmerkmale, Anwendungsberei- 3. im Prüfungsfach Diktat:
che, Behandlung; Formate, Ge- Rechtschreibung, insbesondere Groß- und Klein-
wicht.(', Normung, schreibung und Schreibweise allgemein gebräuch-
Nr. B8 Tc1q der Ausgabe: Bonn, den 9. August 1974 1759
1ich er Fremd wörlPr. 1Iierlwi sol!(m die Satz- §9
zeichen innerhdlb der einzelnen Sätze nicht mit- Aufhebung von Vorschriften
diktiert werden;
Die im Verwaltungsverfahren festgelegten Berufs-
4. im Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde: bilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsanforde-
Staatsbürgerkunde, Wirtschaftskunde, Sozialver- rungen für die industriellen Lehrberufe Klischee-
sicherung und Arbeitsrecht. ätzer, Nachschneider, Tiefdruckätzer, Galvanoplasti-
ker und Stereotypeur sind nicht mehr anzuwenden.
(4) Für die schriftliche Kenntnisprüfung ist von
folgenden zeitlichen Richtwerten auszugehen: § 10
1. in den Prüfungsfächern Technologie, Technische Ubergangsregelung
Mathematik und Wirtschafts- und Sozialkunde Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei In-
jeweils eineinhalb Stunden, krafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die
2. im Prüfungsfach Diktat eine Stunde. bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei
denn, die Vertragsparteien vereinbaren mit Zustim-
(5) Soweit die Prüfung mit Hilfe programmierter mung der zuständigen Stelle die Anwendung der
Fragebogen (programmierte Prüfung) durchgeführt Vorschriften dieser Verordnung.
wird, kann die in Absatz 4 genannte Prüfungsdauer
unterschritten werden. § 11
(6) Die Fertigkeils- und die Kenntnisprüfung haben Berlin-Klausel
für die Ermittlung des Prüfungsergebnisses das Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten
gleiche Gewicht. Für die Bewertung der Kenntnis- Dberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-
prüfung haben gegenüber dem Prüfungsfach Wirt- gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 112 des Berufs-
schafts- und Sozialkunde die Prüfungsfächer Tech- bildungsgesetzes auch im Land Berlin.
nologie das vierfache, Technische Mathematik das
dreifache und Diktat das zweifache Gewicht. § 12
(7) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der Inkrafttreten
Fertigkeits- und der Kenntnisprüfung mindestens Diese Verordnung tritt drei Monate nach der Ver-
ausreichende Leistungen erbracht sind. kündung in Kraft.
Bonn, den 1. August 1974
Der Bundesminister für Wirtschaft
In Vertretung
Dr. Sc h 1echt
1760 Burnfosw~setzblatt, Jahrgang 1974, Teil I
Anlage (zu § 4)
Ausbildungsrahmenplan_
für die Berufsausbildung zum Druckformhersteller
I. Gesamte Ausbildungsdauer:
- •·-·· ---- ·---- -- --·-------·-----------------~-----------------------
Ud.
T(•il cl(•s i\usliildt111~1sllt•rulshildes Zu vennittelndE, Fertigkeiten und Kenntnisse
Nr.
- - - -------------.-- . ··----------··- ---- - ~ - - ~ - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 1 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Arlwitsschulz und Unfc1llv<'.rhütung a) Kenntnisse der einschlägigen Arbeits-
(§ '.i Abs. 1 Nr. 2) schutzvorschriften in Gesetzen und Ver-
ordnungen
b) Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften
der Träger der gesetzlichen Unf allversiche-
rung, insbesondere der Unfallverhütungs-
vorschriften, der Richtlinien und Merkblät-
ter
c) Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe
d) Kenntnisse der Notwendigkeit und Bedeu-
tung der Arbeitshygiene, wie allgemeine
Sauberkeit, geeignete Arbeitskleidung
2 Pf1egen und Instandhalten der Arbeitsgeräte, a) Kenntnisse der Oberflächenbehandlung und
Maschinen und Einrichtungen Beschädigungsgefahr der Arbeitsgeräte
(§ 3 Abs. 1 Nr. 3) und Maschinen
b) Kenntnisse der Werkzeuge
c) Kenntnisse der Zusammensetzung, Anwen-
dung und Aufbewahrung von Olen, Fetten,
Graphit, Farben und Reinigungsmitteln
d) Olen, Schmieren, Reinigen und Warten der
Arbeitsgeräte, Maschinen und Einrichtun-
gen
II. Erstes Ausbildungsjahr:
Zeitliche
Lfd.
TPil cl(!S /\ uslJilclt1n~JslH'rt1fshildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse Richtwerte
Nr.
in Wochen
- - - ---·--··-----·-------·--·--·--·- - · - - · - · · - · · · · - · - - · - - - - - - 1 1 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 1 - - - - -
- - - - - ' - - - - - - - -·------·-·-··----·· ----···--·---------'------------------------'-------
Kenntnisse des Ausbildungsbetrie- a) Betriebsorganisation, Fertigungsabläufe
bes, der Druckindustrie und des und ihre betrieblichen Zusammenhänge
Druckhandwerks
b) Verfahren und Erzeugnisse der Druckindu-
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1)
strie
c) Zusammenhänge zwischen den einzelnen
Berufen der Druckindustrie und des Druck-
handwerks
2 Kenntnisse der Satztechnik, der a) satztechnische Grundlagen; Handsatz, Ma-
Druckverfahren und der Druckver- schinensatz, Fotosatz, Schreibsatz
arbeitung 2
b) Prinzipien und Unterscheidungsmerkmale
(§ 3 Abs. 1 Nr. 4)
der Druckverfahren: Hochdruck, Tief-
druck, Flachdruck, Siebdruck
c) Weiterverarbeitung des Bedruckstoffes
Nr. BH Tag der Ausgabe: Bonn, den 9. August 1974 1761
LlcJ.
Zeitliche
T<'i! d<•s i\usbildu11qslH·rulsbilcks Zu vermillelnde Fertigkeiten und Kenntnisse Richtwerte
Nr.
in Wochen
Crundferti~Jkeit.en im Umgang mit Arbeiten mit Stift, Feder, Pinsel, Kreide, Scha-
Zeichen9erätc>n und -mat.erialien ber und Spritzapparat auf Papier, Transparent- 6
(§ J Abs. 1 Nr. 5) folien, Filmen
--------'----- ·- ··--·---·----- -------------'--------------------------'------
4 Grundfertiqkeil.en im Zeichnen a) Zeichnen nach Natur und Vorlage auf ver-
{§] Abs. 1 Nr. 6) schiedenen Materialien
b) Anlegen von Flächen und Verläufen 10
c) Anwenden von Aquarell-, Deck- und Lasur-
farben
5 c;rundfertigkeiten in der Film- und a) Ansetzen von Bädern und Lösungen
Fotopapierbearbeitung
b) Entwickeln und Fixieren
(§ 3 Abs. 1 Nr. 7) 3
c) Prüfen der Aufnahme
d) Abschwächen und Verstärken
6 Bedienen von Reproduktionskame- a) Kenntnisse der Objektive, Blenden, Licht-
ras, Vergrößerungs- und Kontakt- quellen und Filter, insbesondere ihrer
geräten Eigenschaften .
(§ 3 Abs. 1 Nr. 8) b) Grundfertigkeiten im Anwenden der Ob- 13
jektive, Blenden, Lichtquellen und Filter
c) Ausführen einfacher Arbeiten mit Kontakt-
geräten
7 Grundkenntnisse der Farbenlehre a) Lichtfarben und additive Farbmischung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 9)
b) Körperfarben und subtraktive Farb-
mischung 3
c) Benennung und Ordnung der Farben
d) Farbennormung
8 Kenntnisse der Sensitometrie a) Logarithmen, Transparenz, Opazität 5
(§ 3 Abs. 1 Nr. 10)
b) Dichte, Schwärzung, Gradationskurve
9 Herstellen von Strich-, Halbton- a) Beurteilen der Vorlage auf Reprofähigkeit
und Rasteraufnahmen
b) Anbringen von Paßmarken 9
(§ 3 Abs. 1 Nr. 11)
c) Bestimmen des geeigneten Fotomaterials
d) Errechnen des Reproduktionsmaßstabes
III. zweites Ausbildungsjahr:
Entwickeln und Bearbeiten von Fil- a) Ansetzen von Lösungen und Bädern
men 4
b) Entwickeln
(§ 3 Abs. 1 Nr. 12)
c) Reinigen und Abdecken von Filmen
1762 Bundesgese,tzblatl, Jahrgang 1974, Teil I
Zeitliche
Lfd.
T<iil d(!S Aushildun~Jsl><·rufsbildPs Zu vermittelndP Fertigkeiten und Kenntnisse Richtwerte
Nr.
in Wochen
·-···-•··-·----- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - ! - - - - - -
--------'---------------····
2 Kenntnisse der Druckformmaleria- Arten und Eigenschaften von Metallen und
3
Jien (§ 3 Abs. 1 Nr. 13) Kunststoffen
--------'--------------···--------__:___-.---------------------;------
3 Anfertigen von Montagen a) Kenntnisse der Montagematerialien
(§ 3 Abs. 1 Nr. 14)
b) Kenntnisse der Falzschemen und des Aus-
schießens
c) Anfertigen von Einteilungs- und Montage-
bogen, Anhaltskopien 13
d) Anfertigen von Montagen zum Einkopieren
und Zusammenkopieren von Motiven
e) Aufsetzen von Kontroll- und Steuermarken
f) Prüfen von Montagen
4 Kopieren von Montagen a) Eintesten des Kopiermaterials
(§ 3 Abs. 1 Nr. 15)
b) Beschichten, Belichten, Entwickeln und Ab-
8
decken der Platten und Zylinder
c) Zusammenkopieren von Filmen
5 Einstufenätzen und Auswaschen a) Anreißen der Bildformate auf Metallkopien
(§ 3 Abs. 1 Nr. 16)
b) Herstellen von Einstufenätzungen in Strich
und Raster
c) Kenntnisse der Arbeitsweise der Einstufen-
ätzmaschine
d) Bedienen der Einstufenätzmaschine
13
e) Kenntnisse der Zusammensetzung und Wir-
kungsweise der Ätzbäder
f) Kenntnisse der Arbeitsweise der Entwick-
lungs- und Bearbeltungsmaschinen
g) Kenntnisse der Arbeitsweise von Aus-
waschanlagen für Hochdruckplatten
6 Messen und Prüfen a) Prüfen und Messen des Filmmaterials, ins-
(§ 3 Abs. l Nr. 17) besondere von Dichte und Umfang
b) Erkennen der Gradation und Empfindlich-
keit eines Materials anhand der Grada- 5
tionskurve
c) Prüfen und Messen der geätzten Platten
und Zylinder
____._________ · · · · · · · · - - - - - - - ~ - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - ; - - - - - -
7 Korri~Jiercn der Druckplatten und a) Ausführen von einfachen Nachätzarbeiten
-zyl inder
b) Nachschneiden
(§ 3 Abs. l Nr. 18) 6
c) Anwenden von galvanischen Metall-Kor-
rekturverfahren
Nr. BB Tag der Ausgabe: Bonn, den 9. August 1974 1763
IV. Drittes Ausbildungsjahr:
A. In der Fachrichtun9 Hochdruck:
Zeitliche
Ud.
Nr.
Teil des /\ usbildun~Jslwrufshildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse Richtwerte
in Wochen
--·--~------·--··--··---------------------1-----------------------1------
-------------- ----------,------------------------,------
Kennlnisse des Ausbildungsbetrie- Betriebsorganisation, Fertigungsabläufe und
bes, der Druckindustrü-~ und des färe betrieblichen Zusammenhänge
Druckhandwerks (§ 3 Abs. 1 Nr. 1)
2 Herstellen von Strich- und Raster- a) Beurteilen der Strich- und Rasterkopien auf
ätzungen Atzfähigkeit
(§ 3 Abs. 2 Nr. 1 B11d1slabe d) b) Atzen der Metalle; Erkennen der Atzdauer
und Atzwirkung, Erkennen von Unter-
ätzungen
c) Anätzen und Tieferlegen der Rasterätzun-
gen; Erkennen der notwendigen Bearbei-
tung der Ton- und Zeichnungswerte nach
dem Anät.zen
d) Ausführen von Abdeckarbeiten zum Errei-
chen der vorlagenbedingten Tonwerte mit
Pinsel und Spritzapparat sowie von Pinsel-
ätzungen 22
e) Atzen von kombinierten ein- oder mehr-
farbigen Rast.er-Strich-Atzungen
f) Herstellen von freistehenden Atzungen und
Verlaufätzungen
g) Tonwert.ätzen an mehrfarbigen Rasterätzun-
gen
h) Herstellen von Rasterätzungen für den
Dr.uck auf Zeitungs-, Illustrations- und
Kunstdruckpapier in verschiedenen Raster-
weiten
i) Herstellen von Duplexät.zungen, Zweifar-
benätzungen und zweifarbigen Atzungen
3 Bedienen der Bearbeitungsmaschi- Bedienen der Fräs- und Facettiermaschinen 4
nen (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b) und der sonstigen Bearbeitungsmaschinen
4 Nachschneiden a) Entfernen von Fräskanten und des Grates
(§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c) bei facettierten Rasterätzungen
8
b) Umschneiden freistehender Abbildungen
c) Beseitigen und Nachschneiden von Fehl-
stellen in Strich- und Rasterätzungen
5 Andrucken a) Andrucken von ein- und mehrfarbigen
(§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe d) Strichätzungen, Rasterätzungen und Farb-
sätzen
b) Kenntnisse der Bedruckstoffe und des Ein-
flusses von Temperatur und Luftfeuchtig-
keit
c) Kenntnisse der Druckfarben und der Farb-
normung
9
d) Zurichten von Klischees
e) Einpassen von mehrfarbigen Andrucken
1764 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil I
Ud. Zeitliche
Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiter und Kenntnisse Richtwerte
Nr.
in Wochen
1 2 3 4
f) Abstimmen der Andrucke mit der Vorlage
g) Zusammenstellen der Farbskala
h) Kenntnisse der Wechselbeziehung zwi-
sehen Druckfarbe - Bedruckstoff - Druck-
form - Druckmaschine
6 Messen und Prüfen a) Messen der Glätte des Atzgrundes und der
(§ 3 Abs. 2 Nr. l Buchstabe e) Flanken
4
b) Prüfen des Passers
c) Messen der Farbdichte
7 Kenntnisse der elektronischen a) Arbeitsweise und Anwendung der elektro-
Reproduktion nischen Farbauszugsgeräte
4
(§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe f)
b) Arbeitsweise und Anwendung der elektro- ·
nischen Graviermaschinen
B. In der Fachrichtung Flachdruck:
Kenntnisse des Ausbildungsbetrie- Betriebsorganisation, Fertigungsabläufe und
bes, der Druckindustrie und des ihre betrieblichen Zusammenhänge
Druckhandwerks
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1)
2 Anfertigen von Montagen a) Beurteilen der Filme auf Kopierfähigkeit
(§ 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a) b) Anfertigen von Einteilungs- und Montage-
bogen sowie von Anhaltskopien
15
c) Montieren von Filmen auf Montagemate-
rialien
d) Anfertigen von Montagen zum Einkopieren
und Zusammenkopieren von Motiven
e) Prüfen der Montagen
3 Kopieren von Montagen a) Herstellen von Negativ- und Positivkopien
(§ 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b) auf selbstbeschichteten und vorbeschich-
teten Druckplatten und Druckfolien,
Kenntnisse der Lichtdosierung und Rah-
menkopie, Aus- und Einbelichten; Anferti-
11
gen von Folienkopien
b) Kenntnisse der Maschinenkopie
c) Beurteilen der Druckplattenarten und -fo-
lien
d) Prüfen und Korrigieren der Druckplatten
4 Andrucken a) Kenntnisse der Bedruckstoffe, des Einflus-
(§ 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c) ses von Temperatur und Luftfeuchtigkeit
sowie des Einflusses der verschiedenen Be-
druckstoffoberflächen auf die Bildwieder-
gabe
b) Kenntnisse der Druckfarben und der Farb-
normung 21
Nr. 8B Tag der Ausgabe: Bonn, den 9. August 1974 1765
----
Zeitliche
Lfd.
Tc~il dus /\ us ll i lcl u n~JSIJ(! rufsbi ldes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse Richtwerte
Nr.
in Wochen
l 3 4
------ ---·-
c) Andrucken von ein- und mehrfarbigen
Druckplatten
d) Einpassen von mehrt arbigen Andrucken
e) Abstimmen der Andrucke mit der Vorlage
f) Zusammenstellen der Farbskala
-·-·---··----
5 Messen und Pr üfen a) Prüfen des Passers und der Druckschärfe
(§ 3 J\bs. 2 Nr. 2 Buchslilbe d) 4
b) Messen der Farbdichte; Vergleichen von
Tonwerten
··----~-
C. In der Fachrichl.unq Tiefdruck:
Kenntnisse des Ausbildungsbetrie- Betriebsorganisation, Fertigungsabläufe und
bes, der Druckindustrie und des ihre betrieblichen Zusammenhänge
Druckhandwerks
(§ 3 Abs. 1 Nr. l)
2 Anfertigen von Montagen a) Beurteilen der Filme auf Kopierfähigkeit
(§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe a) b) Anfertigen von Einteilungs- und Montage-
bogen sowie von Anhaltskopien
c) Montieren von Filmen auf Montagemate- 4
rialien
d) Anfertigen von Montagen zum Einkopieren
und Zusammenkopieren von Motiven
e) Prüfen der Montagen
------,----------········-··-··-------'c.._---------------------;------
3 Kopieren von Montagen a) Kenntnisse der Lagerung der angelieferten
(§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe b) Pigmentpapiersorten
b) Ansetzen und Konstanthalten der Sensibi-
lisierungsbäder
c) Kenntnisse der Sensibilisierung und Lage-
rung der präparierten Papiere
d) Kenntnisse der Veränderung der Empfind-
lichkeit des Pigmentpapiers durch Tempe-
ratur, Luftfeuchtigkeit, Licht und Alter 4
sowie der Verwendung von Stabilisie-
rungsfolien
e) Kenntnisse der Aufgaben des Rasters, der
Rasterarten, Rasterweiten und Rasterwink-
lung
f) Kenntnisse der Lichtquellen und ihrer
Eigenarten sowie der Arbeitsweise der
Lichtdosiergeräte
g) Kopieren von Montagen
4 Vorbereiten der Druckzylinder a) Ansetzen und Pflege von galvanischen Bä-
(§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe c) dern
b) Vorbereiten der Zylinder zum Aufkupfe-
2
rungsprozeß
c) Kenntnisse des Zwecks und der Wirkung
von Stromstärke, Badzusätzen, Temperatur
und Filterung
1766 Bundf~sges,etzbLaitt, Jahrgang 1974, Teil I
Zeitliche
Lfd.
Teil dPs Ausbildun9sbernfsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse Richtwerte
Nr. in Wochen
--~----------------------------_____!---------------------.,..-----
5 Uberl.ragen, Entwickeln, Abdecken a) Kenntnisse der manuellen und elektroly-
(§ 3 1\ bs. 2 Nr. 3 Buchstabe d) tischen Zylindervorbereitung
b) Ubertragen der Pigmentkopie mit Register-
systemen
c) Entwickeln des Zylinders
6
d) Beurteilen der ausgewaschenen und ge-
trockneten Pigmentkopie auf dem tempe-
rierten Zylinder; Kontrollieren des Passers
e) Abdecken des Druckzylinders
f) Prüfen des abgedeckten Zylinders anhand
der Montage
6 Ätzen a) Kenntnisse der chemischen und physika-
(§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe e) lischen Vorgänge beim Ätzen
b) Ansetzen der Ätzbäder
11
c) Ein- und Mehrbadätzen
d) Beobachten und Beeinflussen des Ätzver-
laufs
1 Gravieren a) Kenntnisse der Herstellung von Abtastvor-
{§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe f) lagen für die Gravur
b) Kenntnisse der Arbeitsweise von Abtast-
und Graviermaschinen
c) Justieren der Abtast- und Graviermaschi- 7
nen auf Format- und Zylinderumfang
d) Kenntnisse der Grund- und Bildeichung
e) Anwählen von Umdrehungszahlen zur
Farbgravur
8 Andrucken und Korrigieren von a) Kenntnisse der Bedruckstoffe, der Druck-
Zylindern farben, der Verdünnung und des Ver-
{§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe U) schnitts
b) Abstimmen des Andrucks nach der Vor-
lage, Zusammenstellen der Farbskala
13
c) Ausführen von Pluskorrekturen durch Nach-
ätzen, galvanische Kupferabtragung und
N achschneidearbei ten
d) Ausführen von Minuskorrekturen durch
galvanische Kupferauftragung, Lackfüllun-
gen, Schleifen und Abätzen
9 Messen und Prüfen a) Messen und Prüfen der aufgekupferten,
(§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe h) nachbearbeiteten, geätzten und gravierten
Zylinder 4
b) Messen des Näpfchenvolumens
c) Messen der Farbdichte
Nr. 8B Tag der Ausgabe: Bonn, den 9. August 1974 1767
D. Tn d c r F c1 c h r ich Lu n q SI Pr eo Ly pi e:
-------------------
Ud. Zeitliche
T<)i I d<'s /\ uslJi l<i1111qslH'rt1 lsl>i ldcs Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse Richtwerte
Nr.
in Wochen
- - - - - - ---------------- --------- ----------- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 1 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 1 - - - - - -
-------'--------------- - --- --------------------'-----------------------'------
Ken 111 n isse des /\ usbi lclungsbetr.ie- 1 Betriebsorganisation, Fertigungsabläufe und
bes, der Druc:k_industric! und des ihre betrieblichen Zusammenhänge
Druckhc1ndwr\rks 1,
(§ 3 J\bs. 1 Nr. 1)
- - - - -1 - ' - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - ' - - - - - -
2 Kenn lnisse des typogrufischen a) Grundkenntnisse der Satztechnik
Maßsystems 2
b) Rechnen mit typografischen und metrischen
(§ :3 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe a)
Maßen
3 Kenntnisse der Pflege und Behand- a) Gewinnung der Metalle
lung der Metallegierungen und
b) Zusammensetzung der Legierungen
Kunststoffe
(§ 3 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe b) c) Verwendung von Zusatzmetallen 8
d) Eigenschaften der Metalle und der Werk-
stoffe für die Druckformherstellung im
Hochdruck
4 Prägen von Matern a) Feuchten der Mater
(§ 3 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe c)
b) Zurichten der Mater
c) Prägen von Strich- und Rasterätzungen, 8
Schriftsatz, Kunststoffstereos und Galva-
nos
d) Kenntnisse der Arbeitsweise der hydrau-
lischen Prägepressen
5 Gießen von Rund- und Flachstereos a) Kenntnisse der Arbeitswejse der Gießwer-
(§ 3 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe d) ke und Apparate
b) Gießen von Rund- und Flachstereos 6
c) Kenntnisse der Bearbeitungsmaschinen
d) Oberflächenverhärten von Bleistereos
6 Herstellen von Druckplatten aus a) Kenntnisse der Anwendungsbereiche der
Gummi und Kunststoffen Werkstoffe 7
(§ 3 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe e)
b) Herstellen von Druckplatten aus Gummi
und Kunststoffen
7 Korrigieren, Nachschneiden und a) Korrigieren und Nachschneiden der Druck-
Fertigmachen von Druckplatten platten
(§ 3 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe f) 16
b) Einpassen der Druckplatten für den mehr-
farbigen Druck
c) Kenntnisse der Arbeitsweise der Bearbei-
tungsmaschinen
8 Messen und Prüfen a) Messen der Maternf euchtigkeit
(§ 3 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe g) 4
b) Messen der Metallhärte
c) Messen der Gußqualität
1768 BundPS(Je:>setzblütt, .Jahrgang 1974, TeH I
Fundstellennachweis A
Bundesrecht
ohne völkerrechmche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR
Abgeschlossen am 31. Dezember 1973 - 273 Seiten DIN A 4
Herausgegeben vom Bundesminister der Justiz
Der Fundstellennachweis A 1973 enthält (von völkerrechtlichen Vereinbarungen und Ver-
trägen mit der DDR abgesehen) die Fundstellen der nach dem 3i. Dezember 1963
im Bundesgesetzblatt Teil ! und II sowie im Bundesanzeiger verkündeten und noch gelten-
den Vorschriften
und der im Bundesgesetzblatt Teil III aufgeführten und noch geltenden Vorschriften
mit den inzwischen eingetretenen Änderungen.
Einzelstücke können zum Preise von je DM 9,- zuzüglich je DM 0,90 Porto und Ver-
packungsspesen gegen Voreinsendung des Betrages auf Postscheckkonto „ Bundes-
gesetzblatt" Köln 3 99-509 bezogen werden.
Im Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten, der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 %.
Nachtrag zum Fundstellennachweis A 1973
Der Nachtrag zum Fundstellennachweis A führt den Fundstellennachweis A 1973 auf den
Stand vom 30. Juni 1974 fort.
Der Nachtrag kann zum Preis von DM 1,- zuzüglich DM 0,25 Versandkosten bezogen werden.
Verlag: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH Bonn/Köln
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz
Vcrla~J: Bundesanzeiger Verlagsgcs.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn
Im Bundesgesetzblatt Teil I werden Ccselze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmadrnngen veröffentlicht.
Im Bundcs!-Jcsctzblalt Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, V crtri:iqe mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und
Bekanntmachungen sowie Zolltarifvcirn, dnungen veröffentlicht.
13 e zu g s b e d in g u n g c n: Lilufemler Bezug nUI im Postubonnement. AbbeslelluDgen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres
beim Verlilq vorliegen. Poslanscbrift fiir Abonnementsbeslcllungen sowie Jkstellunqen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt,
53 Bonn 1, Postfach 6 24, Tel. (0 22 21) 23 80 67 bis 69.
B c zu g s preis : Für Teil l und Teil II halbjährlich je 31,- DM. Einzelstücke je an~1efangene 16 Seiten 0,8.5 DM zuzüglich Versandkosten.
Dieser Preis gilt auch für Bundesgesc)!zbliittcr, die vor dem !. Juli 1972 ausqeqeben worden sind. Lieferunq geqen Voreinsendung des Betrages
uni das Postscheckkonto Bundesucsctzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.
Pr<' i s d i c s c r Aus g u b c : 2,85 DM (2,55 DM zuzüglich - -,30 DM Versdndkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,25 DM. Im Bezu9s-
prcis isl die Mehrwerl.stcucr enthalten; der angewandte Steuersatz betr,igl 5,5 °/o.