1365
Bundesgesetzblatt
Teil I Z 1997 A
1974 Ausgegeben zu Bonn am 5. Juli 1974 Nr.68
Tag In h a 1 t Seite
28. 6. 74 Verordnung zur Durchführung des § 24 Abs. 2 Satz 1 des Bundessozialhilfegesetzes 1365
2170-1-9
28. ß. 74 Verordnu11u iib0r die Berufsausbildun9 zum Chemielaboranten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1366
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bu1ides~JCsclzblc1!1 Teil lI Nr. 37 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1399
V(!rk ündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1399
Verordnung
zur Durchführung des § 24 Abs. 2 Satz 1 des Bundessozialhilfegesetzes
Vom 28. Juni 1974
Auf Grund des § 24 Abs. 2 Satz 2 des Bundes- 6. Personen mit schweren geistigen oder seelischen
sozialhilfegesetzes in der Fussung der Bekanntma- Behinderungen, die wegen dauernder und außer-
chung vom 18. September 1969 (Bundesgesetzbl. I gewöhnlicher motorischer Unruhe ständiger Auf-
S. 1688), zuletzt: geändert durch das Gesetz zur sicht bedürfen,
Weiterentwicklung des Schwerbeschädigtenrechts 7. andere Personen, deren dauerndes Krankenlager
vom 24. April 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 981), ver- erfordernder Leidenszustand oder deren Pflege-
ordnet die Bundesreqierung mit Zustimmung des bedürftigkeit so außergewöhnlich ist, daß ihre
Bundesrates: Behinderung der Behinderung der in den Num-
mern 1 bis 5 genannten Personen vergleichbar
§ 1
ist.
Behinderte im Sinne des § 24 Abs. 2 Satz 1 des Als Gliedmaße gilt mindestens die ganze Hand oder
Gesetzes sind der ganze Fuß.
1. Personen mit Verlust beider Beine im Ober- § 2
schenkel, bei denen eine prothetische Versor-
Berlin-Klausel
gung nicht möglich ist oder die eine weitere
wesentliche Behindenmg haben, Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
2. Ohnhänder, blatt I S. 1) in Verbindung mit § 152 des Bundes-
3. Personen mit Verlust dreicr Cliedmaßen, sozialhilfegesetzes auch im Land Berlin.
4. Personen mit Lähmungen oder sonstigen Be-
§ 3
wegungsbehinderungen, wenn diese Behinderun-
gen denjenigen der in den Nummern 1 bis 3 ge- Inkrafttreten
, nannten Personen g]eichkornrnen,
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom. 1. April
5. Hirnbeschädigt.e mit schwernn körperlichen und 1974 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur
schweren geistigen oder seelischen Störungen Durchführung des § 24 Abs. 2 Satz 1 des Bundes-
und Gebrauchsbehinderung mehrerer Glied- sozialhilfegesetzes vom. 24. Februar 1970 (Bundes-
maßen, gesetzbl. I S. 213) außer Kraft.
Bonn, den 28. Juni 1974
Der Bundeskanzler
Schmidt
Der Bundesminister
für Jugend, Familie und Gesundheit
Katharina Pocke
1366 Rundesgesel.zblatt, Jahrg,rng 1974, Teil I
Verordnung
über die Berufsausbildung zum Chemielaboranten
Vom 28. Juni 1974
Auf Grund des § 25 Abs. 1 des Berufsbildungs- b) Messen von Temperaturen,
ge1se,tze1s vom 14. Augusrt 1969 (Bunidesgesertzbl. I c) Abmessen von Flüsrsigkeiten,
S. 1112), zuletzt geändert durch das Einführungs-
d) Gewichtsbestimmungen,
ges1etz zum Strafgesetzbuch vom 2. März 1974
(Bundesgese1tzbl. I S. 469), wird im Einvernehmen mit e) Wägen mi,t der Analysenwaa,ge,
den Bundesmini s1tern für Arbeit unJd S0,zialo1:d,nrung
1 f) Lösungen,
und für Bildung und Wirssrmschaft verordnet: g) Mischungsrechnen;
4. Bestimmen von Kennzahlen und Konstanten:
§ l a) Dirchte,
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes b) Schmelz- unrd Errstarrung,spunkte;
Der Ausbildungsberuf Chemierlaborarnt wirrid staat- 5. Trenn- und Reinigungsverfahren:
lich anerrkannt.
a) DekaI1Jtieren, Fi1ltri,erern, Nutschen, Zentrifu-
gierren und Auswaschen,
§2 b) Ausschütteln, Scheiden UI1Jd Extrahieren,
Ausbildungsdauer, Fachrichtungen c) Reini,gen f:e,s,terr Stoffe durch Kr,istallisieren
unrd UmfäHen,
Di,e AusbHdung dauert dreieinhalb Jahr,e. Für clire
letzten eineinhalb Jahre kann zwischen den Fach- d) V errdampf en und DestiiHier,en unter verschie-
rkhtung,en denen Druckve,r häl:tni,srsen;
Chemische Industrie, 6. Arbeiten mi1t festen, flüssi,gen und ga1sförmigen
Mineralölindustt1ie, Stoffen:
Steinkohlen-Bergbau, a) Arbeiten mit Säuren und Laug,en,
fasienschaff.ende und -verarbei1tenide Indusüie, b) Trocknen fester, flüssiger und gasförmiger
Nichteirsen-Mertall-Inrdustrie, Stoffe,
SiUkatindustr,ie, c) Arbeiten mit Gasen;
N ahrungsm,i1Uerl-Indus,t ri e, 7. Probenahme;
Getränke-Industrie,
8. qualiit ative anorg1ani,sche Analyse;
1
Agrikulturchemi,e
gewählt werden. 9. quantitative anorgiani,s,che Anailys,e:
a} Gewichtsarnalyse,
b) Maßanalyse;
§3
Ausbildungsberufsbild 10. qualitaMve organis,che Ana,lyse;
(1) Gegenstand drerr für &Ue Fachri!Chtunge,n g,e- 11. Trennen von Stoffg,emischen durch Chromato-
meinsamen Beruf,sausbildiung slirnld minde1s1tein:s die graphie;
folgenden Ferti:gkeiten und Kennrtni,s,se:
12. Me,ssen mi1t HirLfe physikahrsch-chemi1scher Meß-
1. das Laboratorium und seine Einrirchtungen: meithoden;
a) aUgemeine Einrichtungen, 13. präparative,s Arbeiten;
b) Geräte, Werk- und HHfs:stoffe,
14. Arbeitsschutz und Unfa1,lverhütung;
c) Vorriatsgefäße,
d) Reinigen und Pflregen von Laboratoriums,ge- 15. Umweltschutzmaßnahmen.
räten und Vorrnt'Sgofäßen;
(2) Gegenstand der Berufsausbildung in den Fach-
2. einfache physikdlische Vorgänge:
riichtungen sind mindestens di,e folgenden Fertig-
a) Arbeiten mi,t festen Stoffen, keiten und Kenntniitsse:
b) Rühren,
1. in der Fachrichtung Chemische Industrie:
c) Arbeiten bei niedrigc~n Temperaturen,
a} Arbeiten bei erhöhtem Druck,
d) Arbeiten bei höheren Temperaturen;
b) Dest:iLLi,eren bei Unterdruck,
3. Messen und Wägen: c) Bestimmen von Umwandlungspunkten und
a) physikalische Grundbeqriffe, Flammpunkt,
Nr. 68 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Juli 1974 1367
d) Sublimieren, 6. in der Fachrichtung Silrikatindustrie (Emai1l-, Feu-
e) qualitativer Nachweis funktioneller Gruppen erfes,t-, GlaJs- und Keramikindustrie):
in organischen Verbindungen, a) grundlegende Materiialkenntnisse und -vorbe-
f) quantitative Bestimmung funktioneller Grup- reitung,
pen in organi1schen Verbindungen, b) Probenahme und Probenvorbereitung,
g) Gasana lyse,
1
c) physikalische Untersuchungen,
h) Chromalographie und Ionenaustauscher, d) chemi1sche Unterrsuchungen,
i) präparatives Arbeiten, e) präparatives Arbeiten;
k) Di1speTgieren, 7. illl der Fachrkhtung NahrungsmitteHnidustrie:
1) physikalische Meßmethoden; a) grundlegende Ma1terialkenntniss1e und
2. in der Fachrichtung Minera1öLindustrie: -vorbereirtung,
a) grundlegend,e Matmi1alkenntni,ss,e und b) botanische Ubl]ngen,
-vorbereitung, c) physikalische und biologische Grundfertig-
b) analytische Untersuchungen, keiten der Bakteriologie,
c) physikalische Uniteirsuchungen, d) Betriebshyg:iiene
d) Verbrennungswi.irme, Heizwert von Brenn- e) Bestimmen der Haiuptbesrtanc1tei1e von
stoffen, Leben:smi tterln,
e) Gasanalyse, f) Bestimmen von Mineralstoffen in Lebensmit-
f) Chromatographie, teln,
g) Bestimmen von Säuren in Lebensmitteln,
g) Desiti:lli men;
h) Bestimmen der Vitamine A, D, E und C,
3. in der Fuchrichtung Steinkohlen-Bergbau:
i) Durchführen besonderer Untersuchungen ein-
a) grundlegende Materiialkenntnisse und -vor- ze,lner Lebensmi,tte,l1arrt1en und Gebrauchsge-
bereitung, genstände; ,
b) Imrnediatana,lyse von feisten Brennstoffen,
8. in de,r Fachrkhtung Geitränke-Industrie:
c) Verbrnnnun~Jswärrne, Heizwert feister
Brennstoffe, a) grundlegende Materialkenintnisse und -vorbe-
reitung,
d) Elementarzusammensetzung von Brennstoffen,
b) botani:sche Dbungen,
e) mineralische Begleitsrtoffe der Kohle,
c) physikalische und biologische Grundfertig-
f) Verhalten von festen Brennstoffen bei der keiten der Bakteriologie,
Verkokung und be,i de,r Schwelung,
d) organol,eptis che Untersuchungen,
1
g) Untersuchung von Koks,
e) Betriebshygiene,
h) Gasanalyse,
f) Bestimmen der Hauptbestandteile von Le-
i) Gasreinigung, bensmitteiln und Gertränken,
k) Untersuchung von Kohlenwertstoffen, g) Bestimmen von Mineral,s,toff en in Lebernsrnit-
1) Steinkohlenteer, teln und Getränken,
m) Schmierstoffuntersuchung, h) Bestimmen deir Vitamine A, D, E und C,
n) Kesselspeisewasser, Gruben- und Abwässe•r, i) Durchführen besonderer Untersuchungen von
o) Hiilf ss,toff e; Getränken, Rohstoffen und Gebrauchsgegen-
ständen;
4. in der Fachüchlung Eirsenschaffende und -verar-
be-itende Industrie: 9. in der Fachrichtung Agrikulturchemie:
a) grundlc~gende Mal.orialkenntnisiS1e und -vorbe- a) chemi1sche Bestimmung de,r Hauptbestand-
reitung, teüe von Böden und Düngemitteln,
b) Probenahme und Probenvorbereitung, b) chemiische Bes,timmung der Hauptbesitand-
t1ei1le von Futtermitte1Ln und ande1Den 1arndwirt-
c) Erze, Zuschläge und Schlracken,
schaftlichen Beda1rfss1to:ffen,
d) Rohei,sen, Stahl und Ferrolegii1e1Dungen, c) Methoden zur Be,stimmung von Spurenele-
e) Nichteisen-MertaliLe und ih:re Lergieimngen, menten,
f) Brennstoffe, Schmiermittel, Gase und Wässer, d) Methoden zur Bestimmung v;on Wirkstoffen
g) chemisch-rphysikailische und phys,ikailiische und Pflanzenschu1tzmi1ttelrrückständen,
Verfahren; e) radiochemische UnteriSuchungsmethoden.
5. in der Fachrichtung Nichteri1sen-Metal1l-Indu1strie:
§4
a) grundlegende Mate.ria1lkenntnisse und -vorbe-
Ausbildungsrahmenplan
reritung,
Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 3 sollen
b) Erze, Zuschläg e und Schlacken,
1
na,ch derr i[l der Anlage enthaltenen Anl,ei.tung zur
c) Brenns1toffe, SchrnierrmHtel, Gasie und Wässer, sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsaus-
d) Nkhte,isen-MetaliJoxide und -salze, bildung (Ausbildungsrahmenplan) vermitteilt wer-
e) Metalle und Legierungen; den. Eine vom Ausbildungsrahmenplan abweichende
Bundesg,esetzblaitt, Jahrgang 1974, TeH I
sachliche und zcillidw Gliederung des Ausbildungs- al:le Fachrichtungen gemeinsamen Ferhgkeiten und
inhülles ist inslwsonclerc zuJüssig, soweit eine be- zwei auf die Ferti,gkeiten, -di,e Gegenstand der
rufsfeldbezow~ne Crundbildtmg vorausgegangen ist Berufsausbildung in den einzelnen Fachrichtungen
oder betricbspn1 k l.ische fü)sonderheiten die Abwei- sind. Der Prüfling soll über jede Arbeitsprobe ein
chung erfordern. Protokoll anfertigen. Art, Umfang und Schwierig-
keitsgrad der gestellten Aufgaben müssen hierauf
§ 5
Rücksicht nehmen. Als Arbeitsproben kommen ins-
Ausbildungsplan besondere in Betracht:
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung 'des 1. in den Fertiigkei,ten, die Gegenstand der gemein-
Ausbildungs.rahmenpl,ans für den AuszubHdenden samen Berufsausbildung sind:
einen Ausbildungsplan zu ersterllen.
a} eine quahrtative Analyse miit bis zu 8 Ionen
ohne Rücksicht auf da1s zahlenmäßige Ver-
§6
hältnis zwischen Anionen und Kationen. Die
Führen des Berichtsheftes Anzahl de,r vorhandenen Ionen wird dem
Der Auszubi,ldonidie hat ein Berichtsheft in Form Prüfling nicht mitgeteilt. Die Analyse soll
eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist ohne besonder,e Schwimiigke.iten durchführbar
Ge,legenheit zu geben, das Be,richtisheft währ,enid de,r sein; sie muß insbesondere möglich sein, ohne
AusbiLdungszeit zu führ,en. Der Ausbildende hat da,s daß Schmeilzaufschlüss•e oder Spurennachwei-
Berichtsheft regelmäßig durchzusehen.. se erforderlich werden. Di,e Analysensubstanz
soll keine Phosphorsäure, kein Strontium
neben anderen Ei~da1lkahen und nicht mehr als
§7
ein Ha,logen enthalten.
Zwischenprüfung Die Analyse muß am Tage de,r Ausgabe der
(1) Während der Be,rufsausbi,ldung irst eine Analys,ensubsitanz beendet we,:rden; das Ana-
Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soH nrach zwe i 1 lysenprotokoll kann nachge,rekht we11den;
J ahrien s1tattf inden. b) g,ewichts- oder maßanalytiische Einzelbestim-
(2) Di e Zwiischcnprüfung erstreckt sich auf die in
1 mungen;
der Anlage zu § 4 für die ersten zwei Jahre aufge- c) photometrische Einzelbes,timmungen;
führten Fertigkei'1cn und Kenntni,sse sowie aruf diie d) physikalische Messungen;
Fe,rti,gkei1t,en und Kenntnisse, die na,ch de,r Anlage
zu § 4 während der qesamten Ausbildung sze,irf: zu
1 2. in den Fertigkeiten, die Gegenstand der Berufs-
vermi1tteln sind und mit den vorstehend genannten ausbi1l:dung in den Fachrichtung en sind:
1
FmUgkeiten und Kenntnissen zusammenhängen, so- a) eine vollständige Untersuchung oder mehrere
wie aruf den im ßerufsschulunterrkht ent sprechend
1
Einzelunte,rsuchungen an Roh- oder Hilfsstof-
den Rahmenlehrplänen zu vermi1ttelnJden Lehnsitoff, fen, Zwischen- oder Fertigprodukten;
soweit dieser für die Berufsausbiildrung wesentlich b) He,rnteHen eines organi,schen oder anorgani-
ist. schen Präparates nach Voflschrift.
(3) Der PrüHing soll in insgesamt eitwa sechs bi s 1
acht Stunden drei Arbeillsproben nach det,arilherten (3) Die Arbeitsproben siind i,nsbe,sonde,re unter
Anwe,i,sungen und Unte1rlagen durchführen. Dafür folgenden Gesichtspunkten zu bewerten:
kommen insbesondere in Betracht: 1. Be a1chtung der Laboratori1umsübli,chen Vorschrif-
1
1. Einz,elnachweise von Ionen, ten und der Unfallverhütungsvorschriften bei der
2. g,ewichtsanalytische Bestimmungen, Ausführung der Arbeitsproben;
3. maßanalyti:sche Bestimmung,en, 2. Auswahl des Arbeitsverfahrens und Einteilung
4. physikalische Messungen, der Arbeit;
5. Her,s,tellung anorganischer oder organi,scher Prä- 3. Sauberhalten des Arbeits,pLatzes und ordnungsge-
pa,rate. mäßige Rückgabe der Geräte.
De,r Prüfling soll über jede Arbeitsprobe ein Proto-
koll anfertigen. Art, Umfang und Schwieirirgkei,ts- (4) Außerdem soll der Prüfling in den Prüfungs-
grad der ges,tellten Aufgaben müss,en hierauf Rück- fächern Technologie, Technische Mathemaük sowi,e
sicht nehmen. Wi,rtschafts- und Sozialkunde geprüft werden. Im
Prüfung,sfo·ch Technologi,e kommen aius dem Gebiert
§ 8 Chemi,e insgesamt zehn Fragen für etwa zwei
Prüfungsanforderungen in der Abschlußprüfung, Stunden und aus dem Gebie,t Phy,sik insgesamt
sechs Fragen für etwa eine Stunde in Betracht. Im
(1) Die Abschlußprüfung erstreckt si1ch aruf die in
Prüfungsfach Technische Mathema1tik sollen insge-
der Anl,age zu § 4 aufgeführ,ten Fertigkei,ten und
samt fünf Aufgaben für etwa zwe1i Stunden, im Prü-
Kenntnisse sowie auf den im Berufs1schulunterricht
fungsf ach Wi.rtschaft,s- und Sozialkunde insgesamt
ve,rmitteUen Lehrstoff, sowci t dieser für die Berufs-
zehn Fragen für etwa eine Stunde ge,stellt werden.
ausbi,ldung wesenlli,ch ist.
(2) Der Prüflin~J soll in insqesamt etwa s,echzehn (5) Die Prüfung nach Absatz 4 ist schriftlich
bis zweiundzwanzig Stunden sechs Arbeitsproben durchzuführen. Sie isit auf Antrag de,s Prüfliings oder
durchführen. Von diesen entfallen vier auf die für nach Ermessen des Prüfungsausschusses durch e,ine
Nr. {>8 -- - Tc1g der Ausgabe: Bonn, den 5. Juli 1974 1369
mündliclw Prülun~J mi1 c-iner Denier von etwa zehn §9
Minuten je Prüfun~Jsfdch zu ergänzen, soweit die Ubergangsregelung
rnündli,chc Prüfung für das Bes,lehen de,r Prüfung
oder zur VPrbc\ssC'runq der Prüfungslei,stung (1) Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei In-
wesentlich ist. krafttreten dieser Verordnung mindestens ein Jahr
bestehen, sind die bi1sherigen Vorschriften weiter
(6) Soweit die schriIUiche Prüfung in program- anzuwenden, es sei denn, di,e Ve,rtragsiparteien
mierter Form durchgeführt. wird, kann von der in vereinbaren mit Zustimmung der zuständige,n Stelle
Absatz 4 angegebenen Prüfungsdauer abgewichen die Anwendung der Vor1schriften di,eser Verord-
und auf die mündlidH' Prüfung ganz ode·r te,ilweise nung.
verzichtet werden.
(2) Fiir Bernfs.ausbildung,sverhältnisse, die be,i In-
(7) Die Prüfungsteile nad1 den Absätzen 2 und 4 krafttreten dieser Veromdnung noch nicht ein Jahr
haben für die Ermittlung des Prüfungseruebni'Sses be,stehen, kann di1e zuständ:~ge Ste11e zur Ve1rmei-
das gleiche Gewicht. Bei der Bewertung de,r Ergeb- dung unbrUiger Häriten genehmigen, daß die bi1she-
nisse der Prüfung nach Abs1a,tz 2 sollen die Lei- rigen Vorschriften weiter angewendet werden.
stungen in der für a,lJe -Fa,chrkhtungen gemein-
samen Berufsausbildung das siebenfache und in der
§ 10
nach Fachrichtungen getrennten Bernfsausbilidung
das dreifache Gewicht erhalten. Bei deir Bewertung Berlin-Klausel
der Ergebnisse der Prüfung nach Absatz 4 sollen im Die,s,e Verordnung giH nach § 14 de,s · Dritten
Prüfungsfach Technologi,e die Gebie,te Chemi,e und Ube1rle,itungsgesetz-e1s vom 4. Januar 1952 (Bundes-
Physik jeweils dreifach, da,s Prüfungsfaich Techni- gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 112 des Berufs-
sche Mathematik dreifach und da1s PrüfungiSfach bildungsgesetzes auch im Land Berlin.
Wirtschafls- und Sozialkunde e,infach g,ewichte,t
werden.
§ 11
(8) Die Prüfung i,st bestanden, wenn in den
Inkrafttreten
beiden Prüfungsteilen und im Prüfungsföch Techno-
logie mindestens ausreichende Leisrtungen erbracht Di1ese Verordnung tritt zwei Monate nach ihrer
sind. Verkündung in Kra.ft.
Bonn, den 28. Juni 1974
Der Bundesminister für Wirtschaft
In Vertretung
Dr. S c h 1e c h t
,
B70 Bundesge,setzbLatl, Jahrgang 1974, Teil I
Anlage
(:;,n § 4)
Ausbildungsrahmenplan
für die Berufsausbildung zum Chemielaboranten
Lfd. Teil des zu vermittelnde Fertigkeiten
zeitliche
Nr. /\ ushildunqsbcrufsbildes Richtwerte
und Kenntnisse
in Monaten
---·---
1 2 3 4
1. Erstes Ausbildungsjahr:
das LaborcJl.orjum und seine
Einrichtungen
(§ 3 Abs. 1 Nr. l)
1.1 allgemeine Einrichtungen a) Kenn1tnisse des Ausbi1ldung1siplia,tzes sowie
der Art und Bedeutung de1r Ei[l,rirehtungen
b) Kenrntni1s1s,e der Bestimmungen deir Labora-
toriiumsordn ung
c) Kenntnisse de,r Bedeutung zweckmäßiger
Berufs- und SchutzkLeiidung
d) Bezekhnen, An wenden und Behandeln der
g•ebräuchlkhen · Glas-, Porze1Llan-, Email-
und füsengeräte sowie der sorns1tigen Aus-
rüstungisgeig•enstände
e) Anfertigen von Handskizzen
f) Verhalten bei Bränden, insbesondere Ge-
brauch der Feue·rlös,chvorrkhtungen und
-geräte
1.2 Ge1rät,e, Werk- und Hilfsstoffe a) Kenntnisse der Gläser und ihrer Kennzeich-
rnung
b) Glasarbe•i1ten, Kennzeichnen der Gläser
c) Arbeiten mit Kork, Gummi und Kuns1ts tof- 1
fen
d) Einsetzen von Thermometern in Stopfen
sowi,e Abziehen fostsi-tzender Kork- und
Gummi1sto:pfen
e) Auf- und Abziehen von Gumnüs,chläuchen
f) Handhaben der Geräte aus Kunststoffen
g) KiUen, Dkht,en, Kleben und Beischriften
1.3 Vorrat·sgefäße a) Kenntniis,s.e der UnfaiLlgefahren, i1nsbe,son-
dere der ExpLos.ions,gefahr beim Zusam-
menbringen von verdi-chtietem Sauersitoff
mit Fett
b) Kennitnisse der Bedeutung der unteir:Schied-
lkhen Farbanstriche und Gewinde von
Gasstahlflaschen
c) Kennzeichnen von Flaschen und Gefäßen
d) Füllen, Verschheßen, Trarnsportieren, Auf-
bewahren und Entle,eren der Vorratsgefäße
Nr. 68 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Juli 1974 1371
zu vermittelnde Fertiqkeiten zeitliche
Lfd. Teil des
Ausbild unqs berufs bildes und Kenntnisse Richtwerte
Nr. in Monaten
1.4 Re~nig·en und Pflegen von a) Kenntnisse der Arten und der Auswahl der
Laboratoriumsg,eräten und Reini,gungsmittel und Reinigungsverfahren,
Vorratsgefäßen insbesondere des Spülverfahrens
b) Beachten der einschlägigen Sicherheitsvor-
schriften
c) Spülen je nach Art der Verunreinigungen
des Werkstoffes unter Verwendung von
Wasser, Soda, , Salzsäure, Schwefelsäure,
Chromschwefelsäure und anderen Lösungs-
mitteln
2 einfache physikalische Vorgänge
(§ 3 Abs. 1 Nr. 2)
2.1 Arbeiten mit festen Stoffen a) Zerkleinern, Sieben und Mischen
b) Durchführen von Siebanalysen
c) Schutzmaßnahmen gegen Staub unter Ein-
satz geeigneter Geräte und Vorrichtungen
2.2 Rühren a) Herstellen von Rührern verschiedener
Form, Zusammenbauen von Rührappara-
turen
b) Umgehen m~t Glasschliffen, insbe,sondere
Feitten und Lösen sowie Anbringen von
Festhaltesicherungen 6
c) Arbeiten mit maschinell angetriebenen
Rührgeräten
2.3 Arbeiten bei niedrigen a) Herstellen und Anwenden von Kälte-
Temperaturen mischungen
b) Gewinnen von fe,stem Kohlendioxid aus
der Stahlflasche
c) Mischen von festem Kohlendioxid, insbe-
sondere mit Aceton und Methanol
2.4 Arbeiten bei höheren a) Kenntnisse der Tempel"aturbereiche von
Tempeiraturen Heizquellen
b) Handhaben von Temperaturreglern
c) Erzielen höherer Temperaituren durch
Heizbäder, insbesondere durch Luft-, Was-
ser-, Dampf-, Salz-, Sand-, 01- und Meitall-
bäder
d) mi.tte1bares und unmittelbares Beheizen
unter Anwendung der üblichen Energie-
quellen
3 Messen und Wägen
(§ 3 Abs. 1 Nr. 3)
1372 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil I
zeitliche
Ud. Teil des zu vermjttelnde Fertigkeiten Richtwerte
Nr. /\ 11 sl> i l d 1111 <Js 1><! r11 f sl> il des und Kenntnisse in Monaten
-------·- - - - - - - - - - - 1 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 1 - - ~ - -
3.1 ph ysikal i1sche Grundboqriffe Kenntnisse der Masse, des Gewichts, des
Volu:rp.ens, der Temperatur und deis Auftriiebs
i1n Luft
3.2 Messen von Temperaturen a) Anwenden von Temperaturmeßgeräten, ins-
besondere Flüssigkeitsthermome1tern und
Thermoelementen, Auswählen zweckmäßi-
ger Temperaturmeßgeräte
b) Aufnehmen und Erläutern von Zeit-
Temperatur-Kurven
c) Einstellen und Konstanthailten von Tempe-
raturen
3.3 Abmessen von Flüssirgkeiten a) fachen von Meßgeräten und Kenntiüsse
ihres Genaui1gkeitsg:rades
b) Kenntnisse der Volumeneinheiten
c) Kenntnisse des Temperailureinflrusses
d) Able,sen an Flüs,sigkeit,smeßgeräten
e) Abmessen uRd Ausgießen von Flüssig-
keiten unter Benutzung von Meßgefäßen
zweckmäfüger Art und Größe
f) Arbeiten mit Pipetten unter Beachtung der
dam~t verbundenen besonderen Unfalrlge-
fiahren
g) verluSitfreies Uberführen abgemes,sene,r
Mengen in andere Gefäße
h) Füllen und Abl esen von Bürntt,en
1
i) AuffüUen von Meßkolben unter Be,achtung
de,r Eichangaben
k) Re ini1gen von Volrumenmeßg,erät,en
1
3.4 GewichtsbesHmmungen a) Kenrntnisse der Arten von Waagen und
ihrer Anwendung1sbe.reiiche
b) Kenntni,s,se der Begriffe Brutto, Tar,a und
Ne1tto
c} Behandeln und Pflegen von Waagen und
Gewi1cht,ssätzen
d} Tarieren verschieden großer Gefäße
e) Bestimmen des Gewiiehts fos1teir und flüs-
siger Stoffe
3.5 Wägen mit der Analysenwaiaig,e a} Arbeirten mit Ana:lysenwaagen verschiede-
ner Barua1rt
b} EinsiteUen de1s Nuililpunktes
c} Besitimmen der Empfiindilichkeit
d) Wägen fe,ster und flüssi1g,er Stoffe
e) Pflegen von Waa1g en und Zubehör
1
Nr. 68 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Juli 1974 1373
zeitliche
Lfd. Teil des zu vermittelnde Fertigkeiten
Richtwerte
Nr. Ausbildunqsberufsbildes und Kenntnisse
in Monaten
4
3.6 Lösungen a) Kenntni,sse der Arten und Eiigenschaften
von Lösungen und Lösungsmitteiln
b) Kenntnisse der unge1sättigten und der über-
sättigten Lösungen
c) Kenntnisse de1r Konzentrations1angaben, ins-
besondere in Gewichtsprozent, Volumen-
prozent und Gramm im Liter
d) Kenntnisse der Veränderung der physika-
lischen Eigenschaften beim Lösen
e) Kenntni1sse de1s Lösevorgang1s und deir Be-
einflus1sung der Lösungsgeischwinidigkeiit
durch Zerkleinern, Rühren, Schütteln und
Erwärmen
f) Ansetzen von Lösungen
g) Lösen fes1t,er, flüssiger und gasförmiger
Stoffe in flüs1s,i,gen Stoffen
h) Mischen, Ve,rdünnen und Konzentrieren
von Lösungen
3.7 Mi,schungsrechnen Kennbni1sse de,r Rechenregeln für die Hersite,1-
lung von Lösungen vorgegebener Konzentra-
tion
4 Bestimmen von Kennzahlen
und Konstanten
(§ 3 Abs. 1 Nr. 4)
4.1 Dichte a) Kenntni1sse des Begriffs der Dichte
b) Be,stimmen deir Dichte flüssiger Stoffe durch
Ausmessen und Wägen sowie durch Be-
nutzen de,s Aräome,ters, der Mohr' sehen
Waage und des Pyknometers
c) Beistimmen der Diichte fester Stoffe durch
Abmess,en und Wäg,en nach dieir Verdrän-
gungsmethode umd unter Anwe1ndung de1r
hydrostrutis,che1n Waage und de1s Pykno-
meiters
d) Bestimmen von Dichten in Abhängigkeit
von Temperaitur und Konzentration, Dar-
stellen de1r Erg,ebnisse in Form von Tabel-
len und Kurven
e) Be,s1timmen des Schütt- und Rütte,lg1ewich-
tes
f) Bestimmen des Schüttgewichite1s von Stof-
f,en verschiedener Korngröße und verschie-
dener Dichte bei Loser und ge s,tampfter
1
Schüttung
4.2 Schmelz- und Erstarrungs,punkte a) Kenntni,sse der physikalischen Grund-
begriffe
Bundes.g,esetzblaH, Jahrg,ang 1974, TeH I
zeitliche
Ud. Teil des zu vermittelnde Fertigkeiten
Richtwerte
:'-Ir. A usl1 ildu1Hr;bcrufsbilclcs und Kenntnisse
in Monaten
---·-------- ------------- -------- ----------- - - - - - - - - - - - - 1 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - , - - - - - -
b) Herrichten und Reinigen der Geräte zur
Be1sfammung der Schmelzpunkte
c) Bestimmen der Schme1lz- und Ersitanungs-
punkte unterschiedlich reiner- Stoffe
5 Trenn- und Rei ni,gung,sverfiahr,en
(§ 3 Abs. 1 Nr. 5)
5.1 Dekantieren, Filtrieren, Nutschen, a) Auswählen zweckmäfüg,er Verfahren unter
Zentrifugieren und Auswaischen Anwendung der edorderlichen Geräte,
Apparnt,e und sonstigen Hilfsmi1Ue l 1
b) Durchführen der Verfahren, Handhaben
schwer fiilitrierbarer Stoffe sowie der Fil-
tri1e,r hi1lfismi ttel
5.2 Ausschütte ln, Sche,iden und
1
a) Auswählen zweckmäßiger Verfahen unter
Extrahieren Anwendung der edorderlichen Geräte,
Appairate und sonstigen Hi!lfsmtttel
b) Durchführen der Verfahren
5.3 Rei1rniigen fost,eir Stoffe drurch a) Kenntnisse der physikalischen Grund-
Kr.istallisieren und Umfüllen beigriffe
b) einfoche1s und fraktioniertes Umkdsta1Lisi,e-
6
ren anorganische,r und organische1r Stoffe
unter Bestimmung der notwendigen Men-
gen des geeLgneten Lösungsmittels
c) Umfällen anorganischer ode-r organi,scher
Stoffe
d) Reini1gen miit Hilfe von Adsorptionsmiitteln,
insbesondere mit Aktivkohl,e
5.4 Verdampfen und Destillieren unter a) Kenntni!sse der physikalischen Grund-
verschiedenen Druckverhäl1tni1s,sien begriffe, insbesonde,re de,s Ve,rduins:tens,
Verdampfens, Siedens und des Siedepunk-
te1s
b) Kenntnisse des Begriffs, des Zwecks und
der Arten der Destillation
c) Kenntnisse der Arten und der Funktion der
e:rforderlichen Geräte
d) Auf- und Abbauen von Destiillahonsappara-
tur,ern
e) Erzeugen von Unterdruck, insbesondere
mi1t der Wassernüahl- und der Olipumpe
f) Veirhindern des Siedeve,rzuges
g) Durchführen von De,sUllatiionen, insbeson-
dere von Wasserdampf- und Unterdruck-
destilLat,ionen unter Beachtung der dami1t
verbundenen besonderen Unfollgefahren
Nr. 68 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Juli 1974 1315
zeitliche
Lfd. Teil des zu vermittelnde Fertiqkeiten
Richtwerte
Nr. Ausbildunqsberufsbildes und Kenntnisse
in Monaten
h) Durchführen von fraktionie,rten Desti,LLatio-
nen unter Verwendung von Fraktioni,eirauf-
. sätzen
i) Be,s1timmen von Si,edepunkten
k) Le,sen und Anfertigen von Siedekurven
1) Reinigen und Pflegen der Geräte
6 Arbeiiten mit festen, flüssigen und
gaJSiförmigen Stoffen
(§ 3 Abs. 1 Nr. 6)
6.1 Arbeiten mit Säuren und Laugen a) Kenntnisse de,r wichti:gen Arten von Säuren
und Laugen und ihrer füg,enschaften
b) Kenntnis,se des Vorgang,s der Neutralisa-
tion, des Begriffs de,s Neutralpunktes und
der Was,serstoff-Ionen-Konzentra:tion
(pH-Wert)
c) Unterscheiden von Säuren und Laugen mit
Hi,lf e von Indikatoren
d) Ve:ridünnen von Säuren und Laugen unter
Beachtung der damit verbundenen beson-
deren Unfallgefahren, Ernte HiHe
6.2 Trocknen fester, flüssiger und a) Kenntnisse de,s Unterschieds zwischen
gasförmiger Stoffe physikalisch und chemisch gebundenem
Wa,s,ser
b) Kenntnisse der Zersetzung von Stoffen bei
höherer Tempe,ratur
c) Kenntnisse de1r Trockenmi.tte,l und der zu-
gehörigen Geräte
d) Trncknen fester Stoffe bi,s zur Gewichts-
konstanz
e) Trocknen flüssiger Stoffe durch Verwen-
dung geeigneter Trockenmittel
f) Trocknen gasförmi:g,e,r Stoffe in der Wasch-
flasche und im Trockenturm
g) Bestimmen des Feuchtigkeitsgeha.Ues
6.3 Arbei,ten mi1t Gasen a) Kenntnisse der wichtigen Arten von G&sen
und ihrer Eigenschaften
b) Kenntnis,se de:r Abhängigke.it des Volu-
mens von Druck und Temperatur
c) Kenntnisse der Kennzeichen der verschie-
denen Gasleitungen und -behälter
d) Auf- und Abbauen, Reinigen und Pflegen
von Gasentwicklungsapparaturen
e) Herstellen von Kohlendioxid, Wasserstoff,
Schwefelwass,erstoff und anderen Gasen
Bundes,goset.zbl,atl, Jdhrgang 1974, Teil I
1 . -
zeitliche
Ud. Teil des zu vermittelnde Fertiqkeiten
Richtwerte
Nr. i\11sbild11nqslie111fshildcs und Kenntnisse
in Monaten
~ ~·--·-·-----1------------------------1--------·
') 3
----'--------------- -------- - - - - - - - - - - ' - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - , - - - - -
f) Wa,schen von Gasen
g) Gebrauchsforhgmachen von Garsstahlfla-
schen ·unter Verwendung von Nadel- und
Reduzierventilen
h) Umgehen mit verrflüssigten, verdichteten
oder unrter Druck gelösten Garsen
i) Entnehmen bestimmter Gasmengen unter
Beachtung der damit verbundenen beson-
deren Unfallgefahren
k) Umgehen miit Atemschutzgeräten und Gas-
masken
II. zweites Ausbildungsjahr:
Probenahme a) Kenntnisse deir Bedeutung de,r Probenahme
(§ 3 Abs. 1 Nr. 7) ½
b) Entnehmen der Proben
c) Vorbereiten von Proben zur Analyse
2 quaJit,at,ive anorganische AnaJlys1e a) Durchführen von Vorproben, insbesondere
(§ 3 Abs. 1 Nr. 8) der Flammenfärbung, der Perlenprobe und
der Glühröhrchenprobe
b) Ausführen von Sodaauszügen und Sulfat-
aufschlüss,en
c) Nachwei sen der Kationen von Siföer,
1
Quecksirlber, BLe,i, Wismut, Kupfer, Cad-
mium, Arsen, Antimon, Zinn, Nickel, Ko- 2
ba1lit, Eisen, Chrom, Mang,an, Aluminium,
Zink, Barium, Cakium, Magnesium, Ka-
liium, Natrium und de,s Ammoniumions
d) Nachweisen von Anionen, insbesondere
von Sulfat, Nitrnt, Carbonat, Chlorid, Bro-
mid, Jodid, Phosphat, Chroma,t und Acetat
e) Trennen von Gemengen mit höchstens acht
Ionen unter Auss,chluß von Phospha,t
3 quantitative anorganiische
Analyse (§ 3 Abs. 1 Nr. 9)
3.1 Gewichtsana,lyse a) Kenntni,sse der stöch1ometrischen Grund-
begriffe und de,r chemischen Vorgänge bei
der Gewicht1sanalyse
b) Rechnen mit dem Rechenschieber und der
Log,arithmentaf e l1
c) Glühen von Tiegeln bi,s zur Gewichtskon-
stanz
d) Bestimmen des Glührückstandie,s
Nr. b8 Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Juli 1974 1377
Teil des zu vermittelnde Fertiqkeiten zeitliche
Lfd.
Richtwerte
Nr. /\ ush ild u nqshcru lslJildes und Kenntnisse
in Monaten
e) Bestimmen des WassergehaHs iin krista11-
wasserhaltigen Stoffen 2
f) Durchführen von Gewichtsanalysen
-----'-----------·-·· - - - - - - - , - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 1
3.2 Maßanalyse a) Kenntnisse . der stöchiometrischen Grund-
begriffe und der chemi,schen Vorgänge bei
der Maßanalyse
b) Kenntnisse der Urtiterstoffe, insbesondere
des Nafriumcarbonats, der Oxalsäure und
des Kaliumdichromats
c) Herstellen von Titrierlösungen verschie-
dener Normalität und Einstellen gegen
U rti terstoff e
d) Durchführung von Maßanalysen, insbeson-
dere von Neutrarlisations-, Redox-, Fäl-
lungs- und komplexometrischen Analysen
4 qualitative organische Analyse a) Kenntnisse der chemischen Vorgänge beim
(§ 3 Abs. 1 Nr. 10) qualitativen Nachweis der in organischen
Verbindungen vorkommenden wichtigsten
Grundstoffe 1½
b) Nachweisen von Kohlenstoff, Wasserstoff,
Stickstoff, Schwefel und Halogenen
5 Trennen von Stoffgemischen a) Kenntnisse der Bedeutung der Chromato-
durch Chromatographie graphie und ihrer Anwendungsmöglichkei-
(§ 3 Abs. l Nr. 11) ten
b) Trennen unter Verwendung von Calcium-
karbonat, Tonerde, Kieselgel, Kohle, Papier
und anderen Adsorptionsmitteln
4
6 Messen mit HiUe phy,sikahsch- a) Bestimmen der Molekülmasse
chemischer Meßmethoden b) Messen der Wa.s,serstoff-Ionen-Konzentra-
(§ 3 Abs. 1 Nr. 12) tion (pH-Wert)
c) Messen des elektrischen Widerstandes
d) Me,sse:n mit dem Potentiometer, Viskosi-
meter, Kalorimeter, Photometer und Polari-
meter
7 präparntives Arbeiten a) Kenntnisse der g•eeigneten Ausgangsstoffe
(§ 3 Abs. 1 Nr. 13} und der zweckmäßigen Verfahren
b) Herstellen von Präparaten unter zweck- 2
mäßiger Anwendung von Verfahren und
Ausgangsstoffen, Kombinieren e,inf ach er
Untersuchungsmethoden und Verfahren
1378 Bundesig,e,s,etzbla,tt, Jahrgang 1974, Teil I
Lfd. zeitliche
Teil des zu vermittelnde Fertigkeiten
Richtwerte
Nr. /\ usbi ldunqslwru rsbildes und Kenntnisse
in Monaten
-~----~--~ - - - - - - -
l 2 3 4
III. Die letzten eineinhalb Ausbildungsjahre:
1. Fachrichtung Ch cm i s c h e Industrie :
Arbei,lon bei eirhöhtem Druck a) Kenntnisse deir Arten von Druckgefäßen,
(§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a) Einschmelzröhren, Druckflaschen und
Autoklaven
b) Kenntnisse der einschlägigen Bestimmun-
gen de1s Jugendarbeirbs,schutzes
c) Arbeiiten be1i erhöhtem Druck für analy-
tische und syntheti1sche Zwecke
2 Deistiillieren bei Unterdruck a) Kenntni1sse de1s Begriffs und Zwecks sowie
(§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b) der Ausführung fraktionierter Vakuumde-
süLla ti onen
b) Kenntnisse der Methoden zur Erzeugung
von Vakuum
c) Anfertigen und Lesen von Siededia,gram-
men
3 Bestimmen von Umwandlungs- a) Kenntni,sse de,r physikalischen Grund-
punkten und Flammpurnkt begriiffe
(§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c)
b) Kenntnisse de,s Beigriffs und Zwecks der
Bestimmung deis E11st,arrung,spunktes
c) Kenntni,sse deir Abhängi,gkeiiit de s Schmelz-
1
2
und Erntarrungspunkte,s vom Reinheitsgrad
d) Kenntnisse des Mi1schschme,lz- und Misch-
e,rsitarrung1spunkte1s
e) Kenntni1sse der Unterkühlung und des Er-
starrungsverzugs ·
f) Kenntnisse verschiedene"r Besti:mmungs-
ve,rf ahren und -apparate
g) Kenntnisse des Be,griffs und Zweck,s der
Bestimmliing des Fliammpunktes sowie de,r
hi,erzu erforide,rlkhen Verfahren und Ge-
räte
h) Beisitimmen von Umwand:Lungspunkten und
Flammpunkt, insbesondere von Misch-
schmelz- und Mischerst,arrungsipunkt
4 Subbmieren a) Kenntni,sse der physikahischen Grund-
(§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe d) begriffe
b) Kenntnisse der Sublimationsapparate
c) Sublimieren insbesondere von Jod, Am,
moniumchlorid, Schwefel und Benzoesäure
Nr. 68 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Juli 1974
zeitliche
Lfd. Teil des zu vermittelnde Fertigkeiten
Richtwerte
Nr. i\ usbi ldunqsherufsbildes und Kenntnisse
in Monaten
- - - - , - - - - - - - - - - ------ - - - - - - - 1 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 1 - - - - - -
5 qualitativer Nachweis funktio- a) KenntnLsse der chemischen Vorgänge
nol,]cr Gruppen in organischen b) Nachweisen von Hydroxyl-, Aldehyd-,
Verbindungen Keto-, Carboxyl-, Amino-Gruppen und un-
(§ 3 Abs. 2 Nr. l Buchstabe e)
gesättigten Kohlenwasserstoffverbindun-
gen in Reinsubstanzen
3
6 quanLitc1Li vc Bestimmung funktio- a) Kenntnisse der chemischen Vorgänge
neller Gruppen in organischen
b) Bestimmen der Verseifungs-, Neutralisa-
Verbindungen tions-, Säure-, Hydroxyl- und der Jodzahl
(§ 3 Abs. 2 Nr. l Buchstabe f)
-------------------------',-----------------------'------
7 Gasanalyse Bestimmen von Kohlendioxid, Sauerstoff und
(§ 3 Abs. 2 Nr. l Buchstabe g) Kohlenmonoxid
8 ChromcJLogruphic und Ionenaus- a) Kenntnisse der physikalischen und der
tauscher chemischen Vorgänge
(§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe h) b) Kenntnisse der Papier-, Dünnschicht- und
Säulenchromatographie
c) Kenntnis,se der Arten und Funktion der
erforderlichen Geräte
d) Kenntnisse der Auftragsmethoden mi,t ver-
schiedenen Mengen
e) Na,chwei.sen der chromatographi:schen
3
Zonen, insbe,sondere mit ultraviolettem
Ucht (UV-Licht) und mit Sprührnagenzien
f) Re.inigen einer unreinen Substanz und
Trennen eines Fa.rbstoffgemisches durch
chromatog.raphische Verfahren
d) Durchführen von Modellversuchen zur
Gaschromatographie
h) Vorbereiten und Aktivieren von Ionenaus-
tauschern
i) Arbeiten mirt Ionenaustauschern
k) Herstellen von Salzsäure aus Natrium-
chlorid, Entsalzen von Wa,5iser und Re-
generi,eren der Säulenfül,lung
9 präpa,ratives Arbei1ten a) Heirstellen von anorganischen und von
(§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchsitabe i) organischen Präparaten an Hand ausgear-
be,itete,r Vorschriften; hi,erfür sind insbe-
sondere geeignet die Re,aktionen: Gewin-
nen von Säuren, Laugen und Sa,lzen,
metallischen und nichtmetaillischen Grund-
stoffen, Oxydationen, Reduktionen, Hydrie-
rungep, Halogenierungen, Sulfonierungen,
Niitrierungen, Amidierungen, Acylierun-
gen, Veresterungen, Verseifungen, Diazo-
Uerungen, Kupplungen, Ersatz der Dia-
zoniumgruppe, Kondensations- und Poly-
meris,ationsreaktionen, Alka,lischrnelzen
1380 Bunde,s,g,esetzblatt, Jahrgang 1974, Teiil I
zeitliche
Lfd. Teil des zu vermittelnde Fertigkeiten Richtwerte
Nr. A ushild unqsl>erufsbildes und Kenntnisse in Monaten
b) PLanen und Aufbauen zweckmäßiger Appa-
raturen unter besonderen Versuchsbedin-
gungen
c) Aufbereüen und Reinigen von Zw1schen-
produkten
d) Identifizieren und Charnkte,risieren des
Endproduktes
e) Be,rechnen der Ausbeute, Führen von Pro-
tokollen und Auswerten des Versuchsab-
laufs
6
f) Beachten der besonderen UnfaLlgefahren
10 Diispergieren a) Kenntnisse des Zwecks der Verfahren
(§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe k) b) Kenntnisse der Art,en und der Funktion der
e.rforderlichen Geräte, Vorrichtungen und
Hi:lfsstoffe
c) Verpasten durch Vermischen von flüssi,gen
mit festen Stoffen unter Beachtung der
vorgeschriebenen Re,ihenfol,ge und de,r Ge-
schwindigkeit der Zugabe
d) Verpasten durch Lösen in Lösungsmitteln,
Ausfällen der Lösung durch Eingießen in
Wasser, Eiswasser oder andere zur Fällung
geeignete Flüssigkeiten
e) Dispergieren unter Verwendung von
Dispergiermitteln und zweckmäßigen Ap-
paraturen
f) Trocknen dispergierter Stoffe
g) Ausführen von Fiilte,rproben
h) Emulgiieren von 01 in Wasser oder Wa,sser
in 01 unter Verwendung von Turbo-
mischern oder anderen entsprechenden
Apparnturen und unter V erwenrdung von
geeigneten Emulgaitoren
11 phys1ika'1ische Meßmethoden a) Kenntnisse der physikalischen Grund-
(§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe l) begri,ffe
b) Bestimmen de,r Molekülmasse
c) Ausführen von Messungen der Viskosime-
4
triie, Kalorimetrie, Photometrie, PoLa,rime-
trie, Refraktometrie und Potentiometrie
d) Me,ssen von Widerstand, Leitfähigkeit,
Oberflächenspannung und Wa1ss:erstoff-
Ionen-Konzentmt,ion (pH-Wert)
2. Fachrichtung Mineralölindustrie:
grundlegende Materiailke,n:ntnisse a) Kenntni,sse der Herkunft, Gewinnung, Ver-
und -vorbernitung arbeiitung und Verwendung des Erdöls, der
(§ 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a) Zwi,schenprodukte, Endprodukte und Hilfs-
mitte,l
Nr. (iß Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Juli 1974 1381
zeitliche
Lfd. Teil des zu vermittelnde Fertigkeiten
J\ us!J ild unqslH)ru fsbildes und Kenntnisse Richtwerte
Nr. in Monaten
---- ----------------------------------1-----------------------1------
b) Kenntnisse der aUgemeinen und speziellen
physikailischen und chemi1s.chen Eigen-
schaften der zu untersuchenden Ausgangs-, 3
Zwischen- und Endprodukte sowie de,r
Hilfsstoffe
c) Kenntnisse de,r einschlägigen Unfallver-
hütungsvorschriften
d) Probenahme und Probenvorbereitung für
Vor-, Fertig-, Hilfs- und Nebenprodukte
von mineralölverarbeitenden Betrieben
2 analytische Untersuchungen a) Kenntnisse der chem1s,chen und physika-
(§ 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b) lischen Vorgänge bei de1r Durchführung
von Ana,lysen- und Untersuchungsmetho-
den
b) Bestimmen der zur Kennzeichnung von
Vor- und Fertigprodukten erfoDderlichen
Ana1lysendaJten nach den Normen des Deut-
schen Normenausschusisers (DIN-Normen),
nach den Normen der American Society for 6
Testing and Materials (ASTM-Normen),
nach den Normen des Institute of Petroleum
(IP-Normen) und nach anderen Normen
c) analytische Untersuchungen der Hilfs- und
Nebenprodukte von mineralölvmarbeiten-
den Betrieben
d) Durchführen von Analysen zur Dbe,rwa-
chung der Endprodukte
3 physikalische Untersuchungen a) Kenntnis:Se der physika,lischen Grund-
(§ 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c) begriffe
b) Kenntnilsse der Grundzüge der Spektral-
photometriie
c) Bestimmen und Messen von Dichte, Siede-
punkt, Schmelzpunkt, Viskosität, Viskosi-
tätsindex, Fließ- und Stockpunkt, Flamm-
und Brennpunkt, Erwetchung,spunkt, Tropf-
punkt
d) Bestimmen und Me1ssen von Emulgie,rbar-
keit, KältebeständigkeH, Refraktion
e) Ausführen von Bestimmungen und Me-s- 3
siungen der Photometrie, Potentiometrie,
Konduktometrie, dead-stop-Titrationen
4 Verbrennungswärme, Heizwert a) Kenntnisse der exothermen und der endo-
von Brennstoffen thermen Vorgänge
(§ 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe d) b) Kenntnisse der Verbrennungswärme und
des Heizwerts, ihrer Berechnung aus den
kalorischen Daten und ihrer Umrechnung
auf verschiedene Bezugsbasen
c) kalorimetrisches Bestimmen von Verbren-
nungswärme und Heizwert
Bundesgeselzblatt, Jahrgang 1974, Teil I
zeitliche
Lfd. Teil des zu vermittelnde Fertiqkeiten
Nr. 1\ 11~;li i ld 11 nqsi>eru f shildns und Kenntnisse
Richtwerte
in Monaten
---.. - - - - - - - - - - - - - 1 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 1 - - - - -
5 Güsctin<llyse a) Kenntnisse der chemischen und der physi-
(§ 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe e) kal,ischen Vorgänge
b) Kenntnisse der Arten und der Funktion der
erforderlichen Geräte
c) Bestimmen von Kohlendioxid, Kohlen-
monoxid, Wasserstoff, Schwefelwasiser-
stoff, Schwefeldioxid
----------~---------------------',-----------------------1
6 Chromatographi,e a) Kenntnisse der physikailischen und der 3
(§ 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe f) chemischen Vorgänge
b) Kenntnisse der Grundzüge der Gaschroma-
tographie
c) Kenntnisse der Grundzüge der Säulen-
chromatographie
d) Untersuchen von Kohlenwasserstoffgemi-
schen mit Hiilfe der Gaschromatographie
e) säulenchromatographische Arbeiten
7 Destillieren a) Kenntnisse der physikaliischen Grund-
(§ 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe g) beg,riffe
b) Kenntnisse des Begriffs und Zwecks frak-
tionierter Dest,ilLationen
c) Kenntnisse verschiedener Destillations- 3
apparaturen
d) Ausführen fraktionierter Desti:Uationen
e) Durchführen von Siedeanalysen
f) Anfertigen und Lesen von Siedediagram-
men
3. Fachrichlung Steinkohlen-Bergbau:
grundlegende Materialkenntnisse a) Kenntnisse de,s Vorgangs der Inkohlung
und -vorbereitung und der Produkte der Inkohlungsreihe
(§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe a)
b) Kenntnisse der Klassifizierung der Stein-
kohle nach Arten
c) Kenntnisse des Aufbaus der Steinkohle
d) Kenntnisse der Einteilung von Steinkohle
und Koks nach Sorten
e) Kenntnisse der Grundzüge des Unterta,ge-
be,tüebs einer Zeche einschließli,ch der
Was,serhaltung und Grubenbewetterung
f) Kenntnisse der Grundzüge de1s Ubertage- 2
betriebs einer Zeche einschließlich Kraft-
werk, Aufbereitung, Wäsche, Kokerei,
Kohlenwertstoffanlagen, Brikettfabrik
g) Kenntnisse der einschlägigen Unfallver-
hütungsvorschriften
Nr. 68 Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Juli 1974 1383
zu vermittelnde Fertigkeiten zeitliche
Lfd. Teil des
Richtwerte
Nr. /\ uslii ldunqsbcru fsbildes und Kenntnisse
in Monaten
--- --------------------\-----------------------1-----
h) Pr,obenehmen und Vorbereiten der Probe
für Brenns,toff e, Gas,e, Kohlenwertstoffe,
Steinkohlenteer, Schmierstoffe, Wässer,
Hilfsstoffe
------------·--··-------- -----·------------.----------------------'---------
2 Tmmedic1tc1nalyse von festen Brenn- a) Kenntnisse der normalen und der ballast-
stoffen reichen Brennstoffe
(§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe b) b) Kenntnisse der Bezugsbasen Rohkohle, luft-
trockene, wasserfreie, wasser- und asche-
freie Kohle sowie wasser- und mineralstoff-
freie Kohle für die Berechnung von Unter- 1
suchungsergebnissen
c) Bestimmen des Gehaltes an Wasser, Asche \
und flüchtigen Bestandteilen von Flözkoh-
len, Stückkohlen, Kokskohlen, Bergen,
Waschprodukten, Abgängen
3 Verbrennungswärme, Heizwert a) Kenntnisse der exothermen und der endo-
fester Brennstoffe thermen Vorgänge
(§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe c) b) Kenntnisse der Verbrennungswärme und
des Heizwerts, ihrer Bere.chnung aus den
kalorischen Daten und ihrer Umrechnung 2
auf verschiedene Bezug1sba:sen
c) kalorimetrisches Bestimmen von Verbren-
nungswärme und Heizwert fester Brenn-
stoffe
4 Elementarzusammensetzung von a) Kenntni,sse der Elementarzusammensetzung
Brennstoffen von Kohle und Koks
(§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe d) b) Kenntnisse des Chemismus von Verbren-
nungsvorgängen
c) Bestimmen des Gehaltes an Kohlenstoff,
Wasserstoff, Stickstoff und Schwefel
5 mineralische Begleitstoffe der a) Kenntnisse der mineralischen Begleitstoffe
Kohle der Kohle und ihrer Wandlung beim Ver-
(§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe e) brennungsvorgang
b) Kenntnisse des Schmelzverhaltens der
Asche \ 2
c) Bestimmen des Gehaltes der Brennstoff-
asche an Siliziumdioxid, Eitsen (III)-Oxid,
Aluminiumoxid, Calciumoxid, Magnesium-
oxid, Schwefeltrioxid, Phosphorpentoxid,
Natriumoxid, Ka,liumoxid, Titandioxid
6 Verhalten von feisten Brennstoffen a) Kenntnisse der Grundzüge der Verkokung
bei der Verkokung und bei der und Schwelung
Schwelung b) Kenntnisse der Grundzüge der thermischen
(§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe f) Zersetzung
1384 Bundesgesetzblartl, Jahrgang 1974, Teil I
Lfd. Teil des zu vermittelnde Fertiqkeiten zeitliche
Nr. A ushildunqsberufsbildes und Kenntnisse Richtwerte
in Monaten
c) Kenntnisse der Dilatation der Kohle
d) Ermiitteln des Ausbringens an Koks und
Kohlenwertstoffen
7 Untersuchung von Kol{JS a) Kenntnisse der Verwendung von Koks im
(§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe g) Ei,senhüttenbetrieb, in der Gießerei und in
Vergasungsbetrieben sowie der sich daraus
ergebenden Güteanforderungen
b) Bes,tiimmen des Geha'1tes an Wasser, Asche,
Flüchtigen Bestandteilen und Schwefel
c) Bestimmen der Dichte, des Schüttgewich-
tes, der Trommelfostigkeit
8 Gas,analyse a) Kenntnisse der chemischen und der physi-
(§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe h) kalischen Vorgänge
b) Kenntnisse der Zusammensetzung von
Koksofen-, Rauch- und Generatorgas, der
Explosions,grenzen von Gasgemischen und
von Gasen unter Tage
c) Durchführung von Gasana,lysen mi,t dem
Orsat-Gerät, dem Ga,schromatographen
und mit physikalisch-chemischen Meßge-
räten
d) Bestimmen des Gasheizwertes mit dem
Junkers-Kalorimeter und der Gasdichte
nach Bunsen-Schilling und Dumas 2
e) Untersuchen des Koksofengase,s auf Tau-
punkt, Sauerstoff, Schwefelwa,sserstoff,
organisch gebundenen Schwefel, auf Am-
moniak, Cyanwasserstoff, Stickstoffmon-
oxid, Naphthalin und Gasbenzol
9 Gasreinigung a) Kenntnisse der Wirkungsweise der trok-
(§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe i) kenen und der naissen Gasreinigung
b) Bestimmen des Wassers und des Schwefels
in der Gasreinigungsmasse
c) Untersuchen der Wa,schlösungen
10 Untersuchung von Kohlenwertstof- a) Kenntnisse des Teers als Rohstoffbasis, der
fen Zusammensetzung und Aufbereitung von
(§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe k) Teer und Teerfraktionen sowie der Gewin-
nung von Ammoniak und Benzol
b) Durchführen von Siedeanalysen von Ben-
zolvorerzeugnissen, Rohbenzol, Benzol-
waschöl, Teer
c) Bestimmen von Ammoniak, Schwefelwas-
serstoff, Kohlendioxid, Phenol, Pyridin, 2
Blausäure in Ammoniakwasser
d) Bestimmen von Phenol und Pyridin im
Leichtöl
Nr. 68 Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Juli 1974 1385
zeitliche
Lfd. Teil des zu vermittelnde Fertiqkeiten
Richtwerte
Nr. A usll i ld unqsberufsbildes und Kenntnisse
in Monaten
---·----1------·--·---------------~---1-----------------------1------
e) Untersuchen der Schwefelsäure, des Sät-
ti,ge,rbades und des Sa,lzes im Ammoniak-
Betrieb
f) Untersuchen von Waschöl
1l Steinkohlen teer a) Kenntnisse der Gewinnung und der Ver-
(§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe I) wendung von Pech
½
b) Bestimmen des Erweichungspunktes von
Pech und des Pechgehalte,s von Briketts
12 Schnüersloffuntersuchung a) Kenntni,sse der allgemeinen und spezieUen
(§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe m) Eigenischaft,en von Schmierstoffen
b) Bestimmen physikaiLischer Eigenschaften,
insbesondere von Dichte, Viskosität,
flamm-, Fließ- und Tropfpunkt, NeutrnHsa-
tions- und Verseifungszahl, sowie Alte-
rungs,t'es,t und Harztest
13 Ke,ssel,spe,isewasseir, Gruben und a) Kenntnisse des Begriffs deT Härte und der
Abwässer Korrosion
(§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabt~ n)
b) Kenntnisse der löslichen Begleitstoffe des
Wassers
c) Durchführen von Ana1ysen nach einschlä-
gigen Vorschriften
14 Hi11fs-stoff e a) Kenntnisse de,r mineralischen Baustoffe,
(§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe o) insbesondere de s Ka·lks und des Kalkmör-
1
tels, des Zementes und des Betons
b) Kenntniisse der Mittel zur Wasserreinigung,
insbesondere des Kalks, der Soda, der
Ionenaustauscher, des Kochsalzes und der
Phosphate
c) Kenntnisse der Korrosionss-chutzmit,tel
d) Kenntnisse des Explosionsschutze,s unter
Tage, · i1nshe,sondere der Ge,steins,st,aub-
Sperren und der Gesteinsstaub-Streuung 2
e) Kenntnisse der Metalle und ihrer Legierun-
gen, der Stahlsorten, der Hartmet,all-Legie-
rungen, des Rotgusses, des Messings, der
Lage.rmeta,He und des Lötzinns
f) quantiita,tive Untersuchungen eines Zemen-
tes auf seinen Gehailt an Eisen (III)-Oxid,
Aluminiumoxid, Ca.lciumoxid und Magne-
siumoxid
g) Bestimmen des Gehaltes eines Gesteins-
staubes an brennbaren Bestandteilen
----'-----------···--------..:..._ _____________________ _____ ...;......
l3C6 Bundes,gesietzblaH, Jahrgang 1974, Teil I
Lfd.
zeitliche
Teil des zu vermittelnde Fertigkeiten Richtwerte
Nr. Aushild11 nqsbPrufsbildes und Kenntnisse in Monaten
1 2 3 4
4. Fachrichtung Eisenschaffende und -verarbeitende Industrie:
grundlegende Mate,rialkenntni1sse a) Kenntnisse der Herkunft, Zusammensetzung
und -vorbereitung und mechani,schen Be,schaffenheit der in
(§ 3 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe a) Eisenhüttenwerken verwendeten Erze
b) Kenntnisse der Vorbereitung von Erzen für
den Hochofenprozeß durch Brechen, Klas-
sieren, Sintern
c) Kenntnisse der Zusammensetzung, Eigen-
schaften und Wi rkung der Zuschläge für
1
Roheisen- und Stahlhersteillungsverfahren
d) Kenntnisse der Bedeutung der Schlacken
für den Schmelzprozeß, der Schlackenarten
und der -weiterverwendung
e) Kenntnisse der Brennstoffe Kohle, Koks,
Heizöl, Koksofengas, Gichtgas, Gene,rator-
gas, Erdgas
f) Kenntnisse der Zusammensetzung von Ab-
gasen und Stäuben
g) Kenntniisse der Funktion und Wirkung der
Schmiermitte,}
h) Kenntnisse der e,inschlägigen UnfaHverhü-
tungsvorschriften
i) Kenntnisse der Kühlung, Gasreinigung,
SchlackengranulaHon, Ents,ailzung und der
Abwasserreini,gunig
k) Kenntnisse der Arten von.Roheisen
1) Kenntnisse der Stahlsorten na,ch Herstel-
lung und Verwendung, insbesondere de s 1
Siemens-Martin-Stahls sowie des Thomas-,
Oxygen- und Elektrostahls
m) Kenntnisse der Ferrolegierungen und der
Desoxida ti onsmittel
n) Kenntnisse der Nichtei1sen-Met1alle (NE-
Metalle) und ihrnr Legierungen
o) Kenntnisse der Korrosion und de1s Korro-
si,onsschutzes
p) Vorbereiten von Erz- und Schla,ckenproben
biis zur Ana1lysenfeinhei1t
q) Durchführen von Siebanalysen
2 Probenahme und Probenvorberei- a) Kenntni,sse der Gase, Schmiermittel, flüs-
tung sigen Brennstoffe und Wässer
(§ 3 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe b)
b) Klopfen, Bohren, Fräsen, Trennschle,ifen
und Schleifen von Erzen, Zuschlägen,
Schlacken, Kohle, Koks, Roheisen, Stahl,
Ferrolegierungen, NE-Metallen, Legierun-
gen
Nr. 68 • Tug der Ausgabe: Bonn, den 5. Juli 1974 1387
zeitliche
Lfd. ·rcil des zu vermittelnde Fertigkeiten
Richtwerte
Nr. /\ ush i I du nqslH: r11 rs h i !des und Kenntnisse in Monaten
3 Erze, Zuschlüge und Schlacken a) Kenntnisse der chemischen Vorgänge bei
(§ 3 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe c) der Analyse von Erzen, von Zuschlägen
und von Schlacken
b) Bestimmen des Wassergehaltes und des
Glühverlustes von Erzen, Bestimmen von
Eisen, Mangan, Phosphor, Schwefel, Sili-
ziumdioxid, AJuminiumoxid, Titandioxid,
Calciumoxid und Magnesiumoxid in Erzen
c) Bestimmen von Calciumoxtd, Magnesium-
oixd, Eisen (HI)-Oxid, Aluminiumoxid und
5
Kohlendioxid in Kalkstein und Dolomit
d) Besvimmen von Siliziumdioxid, Aluminium-
oxid, Titandioxid, Calciumoxid, Magne-
siumoxid, Ge,samteisen, Phosphor und
Schwefel in Schlacken
e) Bestimmen der Gesamtphosphorsäure und
der citratlöslichen Phosphorsäure in Tho-
masschl,acke
f) Durchführen von Berechnungen, insbeson-
dere der Basizität von Schlacken
4 Roheiisen, Stahl und Feirrolegie- a) Kenntnisse der chemischen Vorgänge bei
rungen der Analyse von Roheisen, St,ahl und Ferro-
(§ 3 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe d) legierungen
b) Bestimmen von Gesamt-Kohlenstoff, Sili-
zium, Mangan, Phosphor, Schwefel und
Kupfer in Roheisen
c) Bestimmen von Kohlenstoff, Silizium, Man-
gan, Phosphor, Schwefel, Kupfer und Stick-
stoff in unlegi,erten Stählen 4
d) Bestimmen von Kohlenstoff, Silizium, Man-
gan, Phosphor, Schwefü.I, Chrom, Kobalt,
Kupfer, Nickel, Molybdän, Titan, Vanadium
und Wolfram in legierten Stählen
e) Bestimmen von Hauptbestandteilen in Fer-
.eyl,c1 u\:.lc„ insbesondere von Kohlen-
stoff, Siiliizium, Mangan, Phosphor, Schwe-
fel, Chrom, Koba!U, Kupfer, Nickel, Molyb-
dän, Titan, Vanadium und Wolfram
5 Ni1chtei1sen-MetaHe und ihre Le1gi,e- a) Kenntnisse der chemischen und der physi-
rung,en kahschen Vorgänge bei de,r Ana,lyse von
(§ 3 Abs. 2 Nr. 4 Buchst,ahe e) Nichteisen-Metallen und ihren Legierungen
1½
b) Bestimmen von Kupfer, Eisen und Silizium
in AliumhümnmetaH, von Kupfer, Blei, An-
timon und Zinn in La,germe,tallen und von
Kupfer, Zinn und Zink in Bronzen
6 Brennstoffe, Sch,niermiittel, Gase a) Kenntnisse der chemischen und dm physi-
und Wäs,ser ka,Hschen Vorgänge bei der Analyse von
(§ 3 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe f) Kohle, Koks, flüssigen Brennstoffen, Gasen
und Wässern
1388 Bundesgesetzblatt, Jd.hrgang 1974, Teil I
zeitliche
Lfd. TPil des zu vermittelnde Fertiqkeiten Richtwerte
Nr. /\ 11sl1i ld 1111qsberufsbi !des und Kenntnisse in Monaten
-- - - - - - - - 1 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 1 - - - - -
b) Bestimmen von Wasser, flüchtigen Bestand-
teilen, Asche und Schwefel in Kohle und
Koks
2½
c) Durchführen von Elementaranalysen und
von Berechnungen des Heizwertes von
Kohle und Koks
d) Bestimmen des Wassergehaltes, der Dichte,
der Viskosität und des Flammpunktes von
flüssigen Brennstoffen und Schmiermitteln
e) Bestimmen der Neutralisationszabl und der
Härte des Wassers
f) Bestimmen der Alkalität
7 chemisch-physika,1,ische und physi- a) Kenntnisse der Anwendung chemisch-phy-
kaH1s,che Verfahren sikalischer und physikalischer Untersu-
(§ 3 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe g) chungsverfahren und der Geräte
b) Kenntnisse des Aufbaus von Spektrogra-
phen, Luft- und Vakuumspektrometern
c) Kenntnisse der Erzeugung uncl der Eigen-
schaften von Röntgenstrahlen
d) Kenntnisse des Aufbaus von Sequenz- und
Simultangerälen
e) Kenntnisse der Probenbeschaffenheit
f) Kenntnisse der Einflüsse der Probenvorbe-
reitung und des äußeren und inneren Stan-
dards
g) Durchführen von potentiometrischen und
Polarisationsspannungstilrationen, Messen 4
der Wasserstoff-Ionen-Konzentration (pH-
Wert)
h) Durchführen von coulometrischen Messun-
gen
i) Durchführen von elektrolytischen und po-
larographischen Analysen
j) Durchführen von photometrischen Analy-
sen
k) Durchführen von gaschromatographischen
Bestimmungen
1) Arbeiten mit Flammenphotometern, Atom-
absorption, Spektralanalyse
m) Durchführen von Röntgenfluoreszenzanaly-
sen
5. Fachrichtung Nichteisen-Metall-Industrie:
grundlegende Ma tl~ri,a,lkenn tnisse a) Kenntnisse der Herkunft, Zusammenset-
und -vorbeireitung zung und Aufbereitung der wichtigsten in
(§ 3 Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe a) Metallhütten zur Verarbeitung gelangen-
den Erze und Zuschläge
Nr. 68 Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Juli 1974 1389
--- ----,--------····-------------------------------c,---------------------------;-----
zeitliche
Lfd. Teil dPs zu vi:rmittelnde Fertigkeiten
Richtwerte
Nr. A usiJ i ld tlfl qslH,ru fslJ i ]des Kimntnisse in Monaten
~ ·-· "---·--- ----·-·----,----------- - - - - - - - - - - - - 1 - - - - - -
b) Kenntnisse der BeschaHenhei,t und Verwen-
dung der verschiedenen Arten von Kohlen,
Koks, Heizöl und Brennga1sen für met,allur-
gi,sche Zwecke und für die Energieerzeu-
gung
c) Kenntnisse der Eigenschaften der in der
NE-Metall-Industrie gebräuchlichenSchmier-
öle und -fette
d) Kenntnisse der Anforderungen an das in
der NE-Meta 11-lndustrie zu verwendende
7
vVasser
e) Kenntni,sse der Abwässer
f) Kenntnisse der Reinheitsgrade und Normen
für die wichtigsten NE-Metalle und -Le-
gierungen
g) Kenntnisse der Eigenschaften der technisch
wichtigs,ten NE-Metalloxide und --salze
h) Material vorboreitung
i) Vorbereiten von Proben von Erzen, Schlak-:-
ken und Met,aHen im Laboratorium bis zur
Analysenfeinheit
k) Probenehmen von Lösungen, flüssigen
Brennstoffen, Schmi,ermiUe,ln und Gasen
1) Durchführen von Siebanalys,en
2 Erze, Zuschläge unid Schlacken a) Kenntnisse der chemi:schen und der physi-
(§ 3 Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe b) kalischen Vorgänge bei der Analyse
b) Bestimmen von Eisen, Mangan, Kupfer,
Blei, Arsen, Zinn, Antimon, Nickel, Kobalt, 3
Zink, Titan, Schwefel, Phosphor, SHizium-
dioxid, Cakiumoxid, M,agnesiumoxid, Alu-
miniumoxid, Schwefeldioxid, Kohlendioxid,
Halogen
----'-------------------'--------------------------:--------------
3 Brennstoffe, Schmiermi~,te:l, Ga,se a) Kenntnisse der chemischen und der physi-
und Wässer kahschen Vorgänge bei der Analyse
(§ 3 Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe c) b) Be,stimmen von Wa,sser, flüchtigen Bestand-
te,i,len, Asche, Heizwerten und Schwefel in
Kohle und Koks
c) Bestimmen von Dichte, Flamm- und Brenn-
punkt, Vi1skosität und Heizwert von flüssi-
gen Brnnnstoff en
2½
d) Be,sitimmen von Viskosität, Wasser, Dichte,
Säurezahl, Tropfpunkt und Asche von
Schmiermitteln
e) Bestimmen der Was-serstoff-Ionen-Konzen-
tration (pH-We,rt), Alkalität, Härte, Sauer-
stoff, Chlor und Sulfat in Wäs:sern
f) Beistimmen von Kohlendioxid, Kohlenmon-
oxid, Schwefeldioxid und Sauerstoff in Ga-
sen
1390 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil I
zeitliche
Lfd. Teil des zu vermittelnde Fertigkeiten
Nr. J\ uslJi ld u nqslwrufsbildes und Kenntnisse
Richtwerte
in Monaten
-- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 1 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - , - - - - 1 - - - - - -
4
4 NichteLsen-Metailloxide und -s,alze Kenntnisse der chemischen und der physikali- 2
(§ 3 Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe d) schen Vorgänge bei der Analyse
5 Metalle und Legierungen a) Kenntnisse dm che.miischen und der physi-
(§ 3 Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe e) kalirschen Vorgänge be,i der Ana,lyse
b) Bestimmen von Kupfer, Zinn, Blei, Zink,
fü,sen, Ma,ng,an, Aluminium, Nirckel und
Phosphor in Kupfer und Kupferlegierungen
c) Bestimmen von Kupfeir, Blei, Antimon, Zinn,
Wismut, Arsen, Si,lber, Zink und Eisen in
Lagerweißmetallen und Loten
d) Bestimmen von Magnesium, Silizium, Kup-
fer, Eisen, Mangan, Zink, Nickel und Titan 3½
in Aluminium und Aluminiumlegierungen
e) Bestimmen von Zink, Mangan, Aluminium
und Kupferr in Magnesium und Magnesium-
Legi,e,rungen
f) Bestimmen von Nickerl, Kupfer, Mangan
und Zinn in Nickel und NickeUe.gierungen
g) Be,stimmen von Kohlenstoff, Silizium, Man-
gan, Phosphor und Schwefel in unlegi,erten
Stählen und in Guße,i1sen
6. Fachrichtung Si 1i k a t in du s tri e ( E m a i 1-, Feuer fest - ,
Glas- und Keramikindustrie):
grundlegende Ma:teriralkenntniisse a) Kenntni,s,se der Be.griffe Keramik, feuer-
und -vorbere.itung foste Stoffe, Glas, Email und Glasur sowie
(§ 3 Abs. 2 Nr. 6 Buchstabe a) der Brennverdichtungen durch Schmelzen,
Sintern, Fritten
b) Kenntnisse der Mehrstoffsysteme
c) Kenntni,s,se der Vorkommen, Zusammenset-
zung und kennzekhnenden Eigenschaften
der für die Silikatindustrie wichtigsten
Stoffe, insbesondere: Tone, Kaolin, Scha-
motte, Sillimanit, Feldspat, Pegmatit,
Speckstein, Talkum, Quarz, Chromeisen-
stein, Kalkstein, Dolomit, Ma,gnesi1t, Soda,
Pottasche, Natriumsulfat, Kaliisalpe,ter, Na-
tronsalpeter, Flußspat, Kiesel-Borax, Bor-
säure, Bleioxide, Zinkoxide, Farboxide,
Haftoxide
d) Kenntnisse der Färbungs- und Entf ärbungs-
mittel in der Glasindustrie
e) Kenntnirsse der br,anchenüblichen Maschi- 3
nen, Trockenanlagen und Ofen
f) Kenntnisse der Beschaffenheit und Ver-
wendung der Erzeugnisse
g) Kenntnisse der Eigenschaften der Brenn-
stoffe
Nr. 68 Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Juli 1974 1391
zu vermittelnde Fertigkeiten zeitliche
Lfd. 'foil des
/\ usbi ld u nqslH\ ru lsbildes und Kenntnisse Richtwerte
Nr.
in Monaten
---·-····- --------------- - - - - - - - · - - - - - · - 1 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 1 - - - - -
h) Kenntni:sse des Einflusses hoher Tempera-
turen auf die Qualität
i) Kenntniisse der Herste,llung und der Eigen-
schaften von Stahl und Gußeisen
k) Kenntni,sse der einschlägigen UnfaHverhü-
tungsvorschriften
1) Umgehen mit Tempe,raturrneßgeräten und
Messen hoher Tempemituren
m) Aufbereiten und Verarbeiten von Schlak-
ke.n, WassergLas und Tonerde,schmelzze-
ment für die Feuerfestindusitrie
----,---------------------------------,,----------------------,------
2 Probenahme und Probenvorberei- a) Kenntni,s,se der Probenahme und ihrer Be-
tung deutung
(§ 3 Abs. 2 Nr. 6 Buchstabe b) 4
b) Feinzerkle.inern für analytische Zwecke
c) HersteHen von Prüfkörpern
3 physikaliische Untersuchung en 1
a) Kenntnisse der physikalischen Grundbe-
(§ 3 Abs. 2 Nr. 6 Buchstabe c) griffe
b) Durchführen von Sieb-, Schlämm- und Se-
dimentationsanalysen, SchlickerkontroHen,
Schwindungs- und Dickenmessungen, Span-
nungsprüfungen, potentiometrischen und
kolorimetdschen Bestimmungen
c) Mikroskopieren sowi,e HersteUen von Prä- 3
paraten für mikroskopische Untersuchun-
gen
d) Bestimmen von Pla,stiz~tätszahl, Dichte,
Schütt- und Rüttelgewicht, Porosität, Gas-
durchlässigkett, Wärme,ausdehnung, Roh-
bruch-, Druck-, füege-, Feuer-, Härte- und
Abriebfostigkeit, Druckfeuer- und Tempe-
raturwechselbe,ständigkeit
4 chemis,che Untersuchungen a) Kenntnisse der chemi,schen und der physi-
(§ 3 Abs. 2 Nr. 6 Buchstabe d) kaili,s-chen Vorgänge bei der Durchführung
von quail:.itativen, quantiitativen und ratio-
neHen Analysen
b) Prüfen der. hydrolytischen Beständigkeit
sowie der Säure- und Laugenbeständigkeit
von Gläsern
c) Unterisuchen der Säurelöslichkeit von säu-
liefosten Baus,toffen
d) Durchführen von Aufschlußverfahren und
Lösungsvorgängen, gravimetri,schen und
maßanalytischen Bestimmungen, einfachen
Gasanalysen und Heizwertbestimmungen
sowi,e von Korrosionsbeständigkeitsprüfun-
gen
1392 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil I
Lfd. Teil des zu vermittelnde Fertigkeiten zeitliche
Nr. Aus bildunqs berufs bildes und Kenntnisse Richtwerte
in Monaten
--
1 2 3 4
5 präparative1s Arbeiten a) Ansetzen von keramischen Massen und
(§ 3 Abs. 2 Nr. 6 Buchstabe e) Gl:asmengen für Versuchszwecke 1½
b) Durchführen von Versuchsbränden und
-schmelzen
7. Fachrichtung Nahrungsmittel-lndustri e:
grundlegende Ma{eri,alk enntnisse a) Kenntnisse der Herkunft und der Zusam-
und -vorbereitung mensetzung von Lebensmitteln
(§ 3 Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe a)
b) Aufbewc1hren der Lebensmittel vor und
nad1 der airnlytischen Untersuchung
2 botanische Ubungen Kenntnisse der Gütekla,sse und des Werte,s
(§ 3 Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe b} pflanzlicher Lebensmittel a,ls Erndprodukte und
als Rohstoffe für die Herstellung von Lebens-
mitteln
4
3 physikalische und biologische a) Mikroskopieren
Grundfertigkeiten der Bakteriologie
b) Durchführen bakteriologischer Untersu-
(§ 3 Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe c)
chungen
4 Betriebshygiene Kenntni,sse der einschlägigen Vorschr.iften des
(§ 3 Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe d) Hygieneschutzes in Gesetzen und Verordnun-
gen
5 Bes'1immen der Haupfüestm1dteile a) Kenntnisse der chemischen und der physi-
von Lcbensmil.teiln kalischen Vorgänge
(§ 3 Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe e) b) Wasserbestimmungen, insbesondere Be-
stimmen des Wassergehaltes durch Trock-
nen bei bestimmten Temperaturen, durch
De,stillation mit Xylol lrnd durch Titration
nach Karl Fischer
c) Eiweißbestimmungen, insbesondere Bestim-
men von Stickstoff nach der Kjeldahl-
Methode, Bestimmen des Eiweißgehalts
durch enzymatische Analyse, Durchführen
gasam1lytlscher Bestimmungen von Ami-
nogruppen und freien Aminosäuren 3
d) Feittbestimmungen, insbesondere Bestim-
men des Fettgehaltes durch Extraktion und
Aufschluß nach Soxhlet, Großfeld, Stoldt
und Gerber
e) Durchführen von Zucker- und Stärkebe-
sti:mmungen
f) Durchführen polarimetrischer, maßanalyti-
scher, gewichtsanalytischer und enzymati-
scher BestiinmungEm von Glukose, Galak-
tose und Laktose
g) Durchführen von Rohfaserbestimmungen,
insbesondere nach Weender und Scharrer
Nr. 6B Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Juli 1974 1393
zeitliche
Lfd. Teil cfos zu vermittelnde Fertigkeiten
Richtwerte
Nr. A mdi i ld u nqslieruf sbildes und Kenntnisse in Monaten
6 Besti.rnrnrm von Mineralstoffen in a) Bestimmen von Minernl,stoffen und ihrer
Lebonsrnitteln Alkalität
(§ 3 J\bs. 2 Nr. 7 Buchstabe f)
b) Durchführen 'quantirtative,r photometri,scher
Be,stimmungen von Arsen, Thallium, Kup-
fer, Blei, Quecksiilber, Eisen und Fluor
c) Durchführen flammenphotometrischer Be-
stimmungen von Natrium, Kahum und Cal-
cium
7 Be,sitim1rnm von Säuren in Lebens- a) Bestimmen der Essigsäure, der Buttersäure- 3
mirt:teln - zahl und der Gesamtzahl der niedrigen
(§ 3 Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe g) Fettsäure
b) chromatographisches Trennen von Genuß-
säuren
8 Be,sitimmen de,r Vitamine A, D, E a) Bestimmen von Vitamin C nach Tillmanns
undC b) Bestimmen der Vitamine A, D und E nach
(§ 3 Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe h) ausgewählten einfachen Methoden de,s
Deutschen Arzneibuchs, 7. Au.Hage (DAB 7)
9 Dur-chführen be,sonde,re,r Unter- a) Milch: insbesondere Prüfen wuf Schmutz,
suchungen e:inze,lner Lebensmitteil- bakte,riologi-siche Untersuchungen, Mikros-
airben und Gebraiuchsge,gens.tände kopieren, Bestimmen der Dichte mittels
(§ 3 Abs. 2 Nr. 7 Buchs-labe i) Ladodensimete.r, de,s Fettgehaltes niach
Gerber und der Lichtbrechung de,s Chlor-
kalziumserums, Berechnen der Trocken-
mass,e, Prüfen auf Nitrat und auf Erhitzung,
Reduktase,probe, Erniedrigen de,s Gefrier-
punkts, Bestimmen des Säuregrades nach
Soxhlet-Henkel
b) Miilichpulver: insbesondere Analysen des
Feuchtigkeits- und des Milchzuckergehaltes,
Beistimmen deir Wassers,toff-Ionen-Konzen-
tration (pH-Wert), Schmutzbestimmung
c) Fleisch- und Wurstwaren: insbesondere
Nachweis v-erbotener Zusätze in Fle,isch-
extrakt, Flei s,chbrühwürfoln und kochferti-
1
gen Suppen, Bestimmen des Kreatin-
gehaltes
d) Butter, Marg,arine und Käse: insbe,sondere
Nachweis fremder Fa,rbstoffe, Nachweis
von Frischhaltungsmiitteln
e) Speirsefoute, -öle und Glycerin: insbesonde-
re Bestimmen von Schme,Izpunkt, Säure-
zahl, Verrseifungszahl, Jodzahl, Hydroxy-
zahl, Peroxidzahl nach den Standardme-
thoden, Nachweis von Seeti,erölen nach
Tortelli-Jaffe, Bestimmen der Fettsäurezu-
sammensetzung durch Chromatographie,
Durchführen .enzymatiischer Bestimmungen
freien Glycerins 8
1394 Bllnd(-)S,~Jes,elzblatt, Jahrgang 1974, Teil I
zeitliche
Lfd. Teil des zu vermittelnde Fertiqkeiten
Richtwerte
Nr. ;\ ushi ldt1nqs!Je1 ufsbildes und Kenntnisse
in Monaten
---------------------------1--
f) Back- und Teigwaren: insbesondere Be-
stimmen der Lecithinphosphorsäure und
Nachweis von künstlichen Färbungen
g) Backpulver: insbesondere Bestimmen der
wirksc1men Kohlensäun
h) Honig: insbesondere Prüfen auf Stärke-
sirup und kün,;tlichc·11 Invertzucker, Tan-
ninfällung nach Lnncl Püifen cnif Diastase
nacb A uzinqcr
i) Obsterzeuqnissi : i ns 1,csundut' Prüfen auf
Stärkesirupzu'.,dtl. a-ur künstliche Färbung
und auf Zusa:.:2 kl11e,-;U;1 hen, Süßstoff
insbe.sondere Nach-
l) TrinkwassPr - insLe,,oncke Bestimmen
der Wi:lsserst.off-Innen-Konzcntrution (pH-
Wert). des Trocken- l!nd Ghihrückstandes,
der Gesamthärte und de:· Karbonafoärte,
der freien und aggressiven Kohlensäure,
Bestimmen von Chlorid, Sulfat, Eisen, Man-
gan, Blei, Kupfer, Zink, J'-umnonium, Nitrit
und Nitrat
m) HersteUen von Nährgel-atine und Nährlö-
sungen, nach Eijkmen und Endo-Agar für
bakteriologische Un1ersuchungen des Was-
sers
n) Be,stimmen der Blei- und Zinkabgabe an
4 0/o-ige Essigsäure bei Trink- und Koch-
geschirre:n oder anderen Gebrauchsgegen-
ständen
8. Fachrichtun~J G Pt r J n k c - Industrie :
grundlegende Mc1,ler i•a1lkenntniss,e
1
a) Kenntnisse der Zusmnmensetzung von Ge-
und -vorbmei,tung tränken und der HerkunH der Rohstoffe
(§ 3 Abs. 2 Nr. 8 Buchstabe a)
b) Aufbewahren der Getränke vor und nach
der analyüschen Untersuchung
2 botanische Ubungen Kenntnisse der Güteklasse und des Wertes
(§ 3 Abs. 2 Nr. 8 Buchstabe b) pfLanzHcher Rohstoffe für die Getränkefabri-
ka,t,ion
3 physikalische und biologiische a) Mikroskopieren
Grundfertigkeilen der Bakteriologie 4
b) Durchführen bakteriologi,scher Untersu-
(§ 3 Abs. 2 Nr. 8 Buchstabe c)
chungen
------------- ------------------------ - - - - - - - - - - - ' - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 1
4 organolept.ische lJntersuchung(m Durchführen von organolepti,schen Qualitäts-
(§ 3 Abs. 2 Nr. 8 Buchstabe cl) und Unterscheidung,sprüfungen an einzelnen
Getränken
-----'---------------------- - - ----------------------~---------------------
Nr. fiH Ti!g der Ausqabe: Bonn, den 5. Jul) 1974 139S
········•···•···-·-·•-·-···---c----------------------------
Lfd. Tvil d(!S zu vermittelnde Fertigkeiten zeitliche
Nr. /\ t 1,,1111d1111 q .c.; li (, 1 11 I ~; b i I d (•s und Kenntnisse Richtwerte
in Monaten
lfolriebsh yq iP11e Kenntnisse der einschlägi gen Vornchriften des
1
(§ '.:! /\hs. Nr. H 13uchsl.dbe (') Hy9ieneschutzes in Gese,tzen und Verordnun-
gen
6 Bestirnrnen <!Pr l-fo uptbostarnHeile a) Kenntnisse' der chemischen und der physi-
von Lelwnsmil.teln und Cetränken ka!isclwn Vorgänge
(§ :3 Alls.'.!. Nr. H Bucl1stc!lw f)
b) insbesondere Be-
s tirnrnen Wassergehaltes durch Trock-
nen bei bc• stimmten Temperaturen, durch
Dnst:lllation mit und durch Titration
nach Kdrl Fiischer
insbesondere Bestim-
mPn von Stickstoff nach der Kjeldahl-Me-
thode., Bestimmen de-s Eiweißgehaltis durch
Analyse, Durchführen .ga,s-
analytischer Bestimmungen von Amino-
gruppen und freien Aminosäuren
d) Fettbestimmungen, insbesondere Bestim-
men des Fettgehalrtes durch Extraktion und
Aufschluß nach Soxhlet, Großfeld, Stoldt 3
und Gerber
e) Durchführen von Zucker- und Stärkebe-
stimmungen
f) Durchführen polarime,trischer, maßanalyti-
scher, gewichtsanalytischer und enzymati-
scher Bestimmungen von Glukose, Garlak-
tose und Laktose,
g) Durchführen von Messungen der Viskosität
von Flüssigkeit,en
h) Bestimmen des Gehaltes an Kohlensäure
und Schwefeldioxid in Getränken
i) Bestimmen von Enzymaktivitäten, a (al-
pha) und ß (beta) -Analyse in Malz, Be-
st.immen von pektolytischen Enzymen in
Obstsäften
7 Bestimmen von Minera1lstoffen in a) Bestimmen von MineraLstoffen und ihrer
Lebensmitteln und Getränken AlkaLität
(§ 3 Abs. 2 Nr. 8 Buchstabe g)
b) Durchführen quantitativer photometrischer
Bestimmungen von Arsen, Thaillium, Kup-
fer, Blei, Quecksilber, Eisen und Fluor
c) Durchführen Hammenphotometrischer Be-
stimmungen von Natrium, KaHum und Cal-
3
ciium
8 Bestimmen der Vitamine A, D, E a) Bestimmen von Vitamin C nach Tillmanns
und C b) Be,stimmen de,r Vitamine A, D und E nach
(§ 3 Abs. 2 Nr. 8 Buchstabe h) ausgewählten einfachen Methoden des
Deutschen Arzneibuchs, 7. Auflage (DAB 7)
1396 Bundes,ges,etzblatt, Jahrgang 1974, Teil I
zeitliche
Lfd. Teil des zu vermittelnde Ferti(Jkeiten
Nr. /\ ushildunqslwrufsbildes Richtwerte
und Kenntnisse
in Monaten
---1-----------·---------1-----------------------1------
9 Durchführen besonderer UDJte,r- a) Gerste, Malz, Rohfrucht, insbesondere Mais,
suchungen von Getränken, Roh- Reis, Malzflocken:
s,toffen und Gebrauchsgiegens,tän- aa) Probenehmen und Sortieren,
den bb) Einstellen von Schroter und Mühle,
(§ 3 Abs. 2 Nr. 8 Buchstabe i)
cc) Malzanalyse, Bestimmen von Extrakt-
gehalt und di,as,tatfacher Kraft, Bestim-
men der a (alpha)-Analyse-Aktivität
b) Bier: branchenübliches Prüfen und Bestim-
men von
aa) Trübung,
bb) StammwürzegehaU,
cc) Stärkeabbau, Jodprobe,
dd) Gesamtstickstoff n:ach Kjeldahl, Stkk-
stoff mit Magnesiumsulfat fällbar,
Stickstoff mit Tannin fäHbar, Stiickstoff
nach Sörensen,
ee) Viskosität na,ch Höppler,
ff) Schaum nach Ross und Clark,
gg) Farbe, fütterwert,
hh) Luft- und Sauerstoffgehalt in Ha:Schen-
und Dosenbier
c) We,in:
aa) Kenntnisse der amtlichen Vorschriften
zur Bestimmung der physikailischen
und der chemi,schen Eigenschaften von
Weinen,
bb) Bestimmen von
a,a,a) spezifischem Gewicht,
bbb) Alkoholgeha'1t, Extrakt,
ccc) Zucker vor und nach der Inver-
sion,
ddd) gesamter Säure, freier und ge-
samter schwefeliger Säure,
eee) Asche,
cc) Zusatzanalysen auf flüchtiige Säure,
We-insäure, Ascorbinsäure, Milchsäure
und Sorbin,säure,
dd) Durchführen von papierchromatogra-
phischen Untersuchungen des Weines
zur Ermittlung des Apfe,lsäure- und
Mikhsäme-Abbaus,
ee) Durchführen von Test,s auf wärmelabi-
les Eiweiß, auf Farbstoffe und Aus-
scheidungen, 8
ff) Durchführen von Schönungsversuchen
wie mauschönung mit Gelatine, Tan-
nin, Bentonit, Aktivkohle, Prüfen der
Schönungsmittel auf Reinheit,
gg) Kenntnisse der Gärungsvorgänge,
Nachweisen von Methanol und Fuselöl,
hh) Kenntnisse der Mängel, Fehler und
Krankheiten der Moste und Weine
Nr. G8 Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Juli 1974 1397
zeitliche
Lfd. Teil des zu vermittelnde Fertigkeiten Richtwerte
Nr. A usli i ldu t1(Jsben1fst1i lcles und Kenntnisse in Monaten
""·1---------······ · - · · - - - · · · · - - - - - - 1 · - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 1 · - - - - -
d) Branntwe,ine und Liköre:
aia) pyknometriische1s Bestimmen des Alko-
hoLgehaHes durch Ubertreiben,
bb) Nachweisen von Methanol und Fuselöl
e) Honig:
aa) Prüfen auf Stärke und künstlichen In-
vertzucker,
bb) Durchführen der Tanninfällung nach
Lund,
cc) Prüfen auf Diastase na-ch Auzinger
f) Obsiterzeugnisse:
Prüfen auf Zusatz von Stärkeisiirup, künst-
lichen Farbstoffen und Süßstoff
g) Trinkwasser und Mineralwa,s-ser:
Be,stimmen
a,a) der Wasiser,stoff-Ionen-Konzentration
(pH-Wert) und des Trocken- und Glüh-
rückstandes von Kalk und Ma,gnesia,
bb) der Gesamt- und Carbonaföärte,
cc) der frei:en und aggres,siven Kohlen-
säure,
dd) der Ionen von Chlorid, Sulfat, Ni,trat,
NitrH, füsen, Mangan, Blei, Kupfer,
Ammoniak, Zink
h) Herstellen von Nährgel,atine und von Nähr-
lösung nach Eijkmen und Endo-Aga,r für
bakte,rio-logische Untersuchungen des Was-
sers
i) Bestimmen der Blei- und Zinkabgabe an
4 °/oiige Es,s,igsäure bei Trink- und Koch-
g,eschiirren oder a,nderen Gebrnuchsgegen-
sitänden
9. Fachrichtung Agrikulturchemie:
chemi1sche Bestiimmung der Haupt- a) Böden: insbesondere mechanische Boden-
be1s,tJandtei1l,e von Böden und analyse, Durchführen chemischer Unter-
Düngemitt,eJn siuchungen de,s Bodens auf seinen Gehalt
(§ 3 Abs. 2 Nr. 9 Buchs,tabe a) an Makronähr,stoffen und Humus, Festste,1-
len der Re akNonsverhäLtnis,se
1
4
b) Düngemittel: insbesondere Bestimmen von
St,icksitoffve,rbindungen, Pho,sphor, Kailium-
und Kafa.iumve,rbinidungen, Durchführen
von Untersuchungen von StaHimi,st, Jauche,
Komposit, To:rf und andernn organischen
Düngemittieln
2 chemi1sche Bestimmung de:r Haupt- a) Futtermitte,l; insbesondere Weender-Ana-
beis1tarndteiHe von Futtermititeiln und lysen und Durchführen besonderer Metho-
ande,ren landwi,ritschaftlichen Be- den zur Bestimmung von Kohlehydraten,
diairfs1st1off ein Fetten, Eiweißen und Mineralstoffen, Gär-
(§ 3 Abs. 2 Nr. 9 Buchst,abe b) futteranalysen 5
1398 Bunde,s,g,es,eitzbl:aitit, J ahrg,a1ng 1974, Te1i,l I
Lfd. Teil des zu vermittelnde Fertigkeiten zeitliche
Ausbildunqsbcrufsbildes Richtwerte
Nr. und Kenntnisse
in Monaten
4
b) andere landwirtschaftliche Beda,rfasitoffe:
insbesondere Analysen von Trink-, Tränk-
und Gießwa,sse.r, Braugerste, QuaLitäts-
weizen, -roggen und anderem Quahtäts-
g,etretde
3 Methoden zur Bestimmru:ng voo Durchführen der Papier- und Dünnschichtchro-
Spurenelementen maitograiphie, Atomabsorptions-Spektrophoto- 3
(§ 3 Abs. 2 Nr. 9 Buchs,t,abe c) metrie, Röntg,enfluoreszenz und anderer chro-
ma:tog,mphi,scher Verfahren
1
4 Methoden zur Bes1t1immu1ng von a) Beistimmen von Wirkstoffen und Inhalts-
Wi.rks,toffen und PfLanz.enschutz- sfoffen in Futtermitteln
m i:tte,J rücks tänden
b) Durchführen der Ultravio1lett- (UV), Infra-
(§ 3 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe d)
rot- (IR) und Fluoreszenzspektrophotome-
trie
c) Durchführen der Säulen-, Dünnschkht- und
Gaschromatographie
d) Durchführen kolorimetrischer, gaschroma- 6
tog,rnphischer und andereir Verfahren
5 radiochemi,sche Untersuchungsme- a) Durchführen chemischer Trennungsgänge
thoden zur IsoHerung einzelner Nukleide
(§ 3 Abs. 2 Nr. 9 Buchstiahe e)
b) Durchführen phys'ikalischer Meßmethoden
für low-levelcounting und Gammaenergie-
messung
IV. Während der gesamten Ausbildungsdauer:
Arbeitsschutz und Unfallverhütung a) Kenntnisse der einschläg,igen Arbeit:S-
(§ 3 Abs. 1 Nr. 14) schutzvorschriften in Gesetzen und Ver-
ordnungen
b) Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften
der Träger der gesetzlichen Unfallversiche-
rung, insbesondere der Unf allverhütungs-
vorschriften, Richtlinien und Merkblätter
c) VerhaMen be1i UnfäLlen, Erste HHfe .
2 Umweltschutzmaßnahmen a) Kenntnisse der mit den Täti,gkeiten de1s
(§ 3 Abs. 1 Nr. 15) Chemielaboranten verbundenen Umweltge-
fahren, insbesondere von Lufü- und Was-
serverschmutzungen s,owi,e von Geiruchs-
belästi,gungen
b) Maßnahmen zur Verhütung der Umwe,ltge-
fahren
Nr. 68 Tdg der Ausgabe: Bonn, den 5. Juli 1974 1399
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 37 ausgegeben am 2. Juli 1974
Tag Inhalt Seite
28. 6. 74 Gesetz zu dem Abkommen vom 25. April 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Volksrnpuhlik Polen über die Sozialversicherung von Arbeitnehmern, die in das
Gehfot des anderen Staates vorübergehend entsandt werden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 925
15. 5. 74 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Konvention zum Schutz von Kulturgut bei
bewäfJnelen Konflikten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 933
10. 6. 74 Belrnnntmac:lnmq des Protokolls zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Reqierunq der Deutschen Demokratischen Republik über die Errichtung der Stän-
di<fc~n VerlTPtunqen .................................. ·. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 933
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
13. 6. 74 Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung
über den Frachtenausgleich bei der Beförderung
von Steinkohlen, Steinkohlenbriketts oder Stein-
kohlenkoks nach Plätzen an den westdeutschen
Kanälen und im Stromgebiet der Weser 113 25.6. 74 1. 1. 74
20. 6. 74 Verordnung PR Nr. 3/74 zur Änderung der Kun-
densatzverordnung 1966 114 26.6. 74 27.6. 74
720-12-4
25. 6. 74 Vierte Verordnung zur Änderung der Verord-
nung übc~r den Vertrieb von Behelfssaatgut bei
Zuckermais 117 29. 6. 74 30. 6. 74
7822-:l 5-1
27. 6. 74 Verordnung Nr. 25/74 über die Festsetzung von
Entgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-
schiffahrt 117 29.6. 74 5. 7. 74
Nr. 68 Tdg der Ausgabe: Bonn, den 5. Juli 1974 1399
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 37 ausgegeben am 2. Juli 1974
Tag Inhalt Seite
28. 6. 74 Gesetz zu dem Abkommen vom 25. April 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Volksrnpuhlik Polen über die Sozialversicherung von Arbeitnehmern, die in das
Gehfot des anderen Staates vorübergehend entsandt werden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 925
15. 5. 74 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Konvention zum Schutz von Kulturgut bei
bewäfJnelen Konflikten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 933
10. 6. 74 Belrnnntmac:lnmq des Protokolls zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Reqierunq der Deutschen Demokratischen Republik über die Errichtung der Stän-
di<fc~n VerlTPtunqen .................................. ·. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 933
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
13. 6. 74 Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung
über den Frachtenausgleich bei der Beförderung
von Steinkohlen, Steinkohlenbriketts oder Stein-
kohlenkoks nach Plätzen an den westdeutschen
Kanälen und im Stromgebiet der Weser 113 25.6. 74 1. 1. 74
20. 6. 74 Verordnung PR Nr. 3/74 zur Änderung der Kun-
densatzverordnung 1966 114 26.6. 74 27.6. 74
720-12-4
25. 6. 74 Vierte Verordnung zur Änderung der Verord-
nung übc~r den Vertrieb von Behelfssaatgut bei
Zuckermais 117 29. 6. 74 30. 6. 74
7822-:l 5-1
27. 6. 74 Verordnung Nr. 25/74 über die Festsetzung von
Entgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-
schiffahrt 117 29.6. 74 5. 7. 74
Rundesgüsdzblat,t, Jahrgang 1974, Teil I
Obersicht
über den Stand der Bundesgesetzgebung
Die 280. Übersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung, abgeschlossen am
31. Mai 1974, ist im Bundesanzeiger Nr. 113 vom 25. Juni 1974 erschienen.
Diese Übersicht enthält bei den aufgeführten Gesetzesvorlagen
alle wichtigen Daten des Gesetzgebungsablaufs
sowie Hinweise auf die
Bundestags- und Bundesrats-Drucksachen
und
auf die sachlich zuständigen Ausschüsse des Bundestages.
Verkündete Gesetze sind nur noch in der der Verkündung folgenden Übersicht
enthalten.
Der Bundesanzeiger Nr. 113 vom 25. Juni 1974 kann zum Preis von 0,55 DM (einschl. Versand-
gebühr) gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto „Bundesanzeiger"
Köln 834 00-502 bezogen werden.
Her,iusgeber: Der Bundesminister der Justiz
V e!lag: Bundesanwi\Jer V erlagsges.m. b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn
Im Bundesgesetzblatt Teil I werden Cesdze, Verordnungen, Anordnungen unrl damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht.
Im Bundesgesetzblatt Teil II werden ,,;;·1t-nrror•h11;,.,,,, \fpr,,rni'.cir 11 rn·1"n Ve11.r;iqe mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und
BekanntrndC:hungen sowie
Jl e zu g s b e d in g u n gen : Laufender Bezuq nu1 im P/Jsl,ibc,nncment. 1\u1,c,,1r·!ilur1cren müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres
beim Verlag vorliegen. l'ostnnschrift 1iir Aborn1cmr'rilsbcslr:llungen sowie bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt,
53 Bonn 1, Postfach 624, Tel. (02221) 238067 bis 69.
Bez u q s preis: Für Teil I und Teil lJ halbjtihrlicl1 16 Seilen 0,85 DM zuzüglich Versandkosten.
Dic'ser Pr<)is qilt nuch für Bundesciesetzblüller, die vor Lieferung gegen V 01 einsendung des Betrages
,111! das Postscheckkonto Bu[)(lesqcsetz.blnl.l Köln 3 99.509
Pr r· i s dieser Aus <J ,1 h <· : 2,85 DM (2,S:, DM zuziiqlich -·-,30 Licfcrunq qegen Vorausrechnung 3,25 DM. Im Bezu\JS·
111,·is ist die Mchrw<'Jlsle11c•1 r'nllwllen, dr•1 ,rnqew<1udt0 Sl1•11nsiltz