1177
Bundesgesetzblatt
Teil I Z 1997 A
1974 Ausgr-geben zu Bonn am 21. Mai 1974 Nr. 53
Tag Inhalt Seite
17. 5. 74 Gesetz über die Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen im Rahmen der Ver-
ordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der
sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft
zu- und abwandern, und der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates vom 21. März 1972
über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1177
9. 5. 74 Bck,rnntmachung über Enteignungen für Zwecke der Deutschen Bundesbahn . . . . . . . . . . . . . 1181
14. 5. 74 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 16 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 des Weinwirt-
schaftsgesetzes in der Fassung vom 9. Mai 1968) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1181
7845-1 .
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 25 und Nr. 26 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1182
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1183
Gesetz
über die Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen
im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates
vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit
auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft
zu- und abwandern, und der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates
vom 21. März 1972 über die Durchführung der Verordnung (EWG)
Nr. 1408/71
Vom 17. Mai 1974
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlos- (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
sen: Nr. L 86 S. 1), vorgesehen und nachstehend bezeich-
net sind.
Artikel 1 1. Vereinbarungen nach Artikel 20 der Verordnung
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Nr. 1408/71 über die Gewährung von Leistun-
wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zu- gen bei Krankheit und Mutterschaft an die Fa-
stimmung des Bundesrates Vereinbarungen mit an- milienangehörigen von Grenzgängern;
deren Mitgliedstaaten der Europäischen Gemein- 2. Vereinbarungen nach Artikel 36 Abs. 3 der Ver-
schaften in Kraft zu setzen, die in der Verordnung ordnung Nr. 1408/71 über das Erstattungsver-
(EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur fahren oder den Erstattungsverzicht für Sach-
Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf leistungen bei Krankheit und Mutterschaft;
Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der
Gemeinschaft zu- und abwandern (Amtsblatt der 3. Vereinbarungen nach Artikel 63 Abs. 3 der
Verordnung Nr. 1408/71 über das Erstattungs-
Europäischen Gemeinschaften Nr. L 149 S. 2), zuletzt
geändert durch die Verordnung Nr. 2864/72 des Rates verfahren oder den Erstattungsverzicht für Sach-
vom 19. Dezember 1972 (Amlsblutt der Europäischen leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrank-
Gemeinschaften Nr. L 306 S. 1), und der Verordnung heiten;
(EWG) Nr. 574/72 des Rates vom 21. März 1972 4. Vereinbarungen nach Artikel 92 Abs. 2 der Ver-
über die Durchführung der Verordnung (EWG) ordnung Nr. 1408/71 über die Einzelheiten der
Nr. 1408/71 (Amtsblatt der Europäischen Gemein- Durchführung des Beitragseinzugsverfahrens
schaften Nr. L 74 S. 1), zuletzt geändert durch die einschließlich des Zwangsbeitreibungsverfah-
Verordnung Nr. 878/73 des Rates vom 23. März 1973 rens;
1178 Bundes,g,es,etzblatt, Jahrgang 1974, Tei,l I
5. Vereinburungen nach Artikel 17 Abs. 9 der Ver- Artikel 31 der Verordnung Nr. 1408/71, die von
ordnung Nr. 574/72 über Durchführungsvorschrif- Artikel 31 Abs. 1 und Artikel 17 Abs. 6 und 7 der
ten zu Artikel 19 der Verordnung Nr. 1408/71, Verordnung Nr. 574/72 abweichen;
die von Artikel 17 Abs. 1 bis 8 der Verordnung 16. Vereinbarungen nach Artikel 31 Abs. 2 und 3
Nr. 574/72 abweichen; in Verbindung mit Artikel 17 Abs. 9 der Ver-
6. Vereinbarungen nach Artikel 18 Abs. 9 der Ver- ordnung Nr. 574/72 über Durchführungsvor-
ordnung Nr. 574/72 über Durchführungsvor- schriften zu Artikel 31 der Verordnung
schriften zu Artikel 19 der Verordnung Nr. 1408/71, die von Artikel 31 Abs. 1 und Arti-
Nr. 1408/71, die von Artikel 18 Abs. 1 bis 8 der kel 17 Abs. 6 und 7 der Verordnung Nr. 574/72
Verordnung Nr. 574/72 abweichen; abweichen;
7. Vereinbarungen nach Artikel 20 Abs. 6 in Ver- 17. Vereinbarungen nach Artikel 45 Abs. 6 der Ver-
bindung mit Artikel 17 Abs. 9 der Verordnung ordnung Nr. 574/72 über eine abweichende Art
Nr. 574/72 über Durchführungsvorschriften zu und Weise der Zahlung vorläufiger Leistungen
Artikel 22 der Verordnung Nr. 1408/71, die von im Falle der Invalidität, des Alters und des
Artikel 20 Abs. 1 bis 5 und Artikel 17 Abs. 6 Todes (Renten);
und 7 der Verordnung Nr. 574/72 abweichen; 18. Vereinbarungen nach Artikel 49 Abs. 1 in Ver-
8. Vereinbarungen nach Artikel 21 Abs. 2 in Ver- bindung mit Artikel 45 Abs. 6 der Verordnung
bindung mit Artikel 17 Abs. 9 der Verordnung Nr. 574/72 über eine andere Art und Weise der
Nr. 574/72 über Durchführungsvorschriften zu Gewährung vorläufiger Leistungen bei einer
Artikel 22 der Verordnung Nr. 1408/71, die von Neuberechnung;
Artikel 21 Abs. 1 und Artikel 17 Abs. 6 und 7 19. Vereinbarungen nach Artikel 53 Abs. 2 der Ver-
der Verordnung Nr. 574/72 abweichen; ordnung Nr. 574/72 über andere Verfahren für
die Zahlung von Leistungen im Falle der Invali-
9. Vereinbarungen nach Artikel 22 Abs. 2 in Ver-
dität, des Alters und des Todes (Renten);
bindung mit Artikel 17 Abs. 9 der Verordnung
Nr. 574/72 über Durchführungsvorschriften zu 20. Vereinbarungen nach Artikel 60 Abs. 9 der Ver-
Artikel 22 der Verordnung Nr. 1408/71, die von ordnung Nr. 574/72 über Durchführungsvor-
Artikel 22 Abs. 1 und Artikel 17 Abs. 6 und 7 schriften zu Artikel 52 und 53 der Verordnung
der Verordnung Nr. 574/72 abweichen; Nr. 1408/71, die von Artikel 60 Abs. 1 bis 8 der
Verordnung Nr. 574/72 abweichen;
10. Vereinbarungen nach Artikel 22 Abs. 2 und 3
in Verbindung mit Artikel 17 Abs. 9 der Verord- 21. Vereinbarungen nach Artikel 61 Abs. 9 der Ver-
nung Nr. 574/72 über Durchführungsvorschriften ordnung Nr. 574/72 über Durchführungsvor-
zu Artikel 22 der Verordnung Nr. 1408/71, die schriften zu Artikel 52 und 53 der Verordnung
von Artikel 22 Abs. 1 und Artikel 17 Abs. 6 und 7 Nr. 1408/71, die von Artikel 61 Abs. 1 bis 8 der
der Verordnung Nr. 574/72 abweichen; Verordnung Nr. 574/72 abweichen;
22. Vereinbarungen nach Artikel 62 Abs. 8 in Ver- ·
11. Vereinbarungen nach Artikel 23 in Verbindung
mit Artikel 21 Abs. 2, Artikel 22 Abs. 2 und 3 bindung mit Artikel 60 Abs. 9 der Verordnung
und Artikel 17 Abs. 9 der Verordnung Nr. 574/72 Nr. 574/72 über Durchführungsvorschriften zu
über Durchführungsvorschriften zu Artikel 22 Artikel 55 der Verordnung Nr. 1408/71, die von
der Verordnung Nr. 1408/71, die von Artikel 21 Artikel 62 Abs. 1 bis 7 und Artikel 60 Abs. 5
Abs. 1, Artikel 22 Abs. 1 und Artikel 17 Abs. 6 und 6 der Verordnung Nr. 574/72 abweichen;
und 7 der Verordnung Nr. 574/72 abweichen; 23. Vereinbarungen nach Artikel 63 Abs. 2 in Ver-
bindung mit Artikel 60 Abs. 9 der Verordnung
12. Vereinbarungen nach Artikel 24 in Verbindung
Nr. 574/72 über Durchführungsvorschriften zu
mit Artikel 18 Abs. 9 der Verordnung Nr. 574/72
Artikel 55 der Verordnung Nr. 1408/71, die von
über Durchführungsvorschriften zu Artikel 22
Artikel 63 Abs. 1 und Artikel 60 Abs. 5 und 6
Abs. 1 der Verordnung Nr. 1408/71, die von
der Verordnung Nr. 574/72 abweichen;
Artikel 24 und Artikel 18 Abs. 1 bis 8 der Ver-
ordnung Nr. 574/72 abweichen; 24. Vereinbarungen nach Artikel 63 Abs. 2 und 3
der Verordnung Nr. 574/72 über Durchführungs-
13. Vereinbarungen nach Artikel 26 Abs. 7 der Ver- vorschriften zu Artikel 55 Abs. 1 der Verord-
ordnung Nr. 574/72 in Verbindung mit der Ver- nung Nr. 1408/71, die von Artikel 63 Abs. 1 und
ordnung Nr. 2059/72 über Durchführungsvor- Artikel 60 Abs. 5 und 6 der Verordnung
schriften zu Artikel 25 Abs. 1 der Verordnung Nr. 574/72 abweichen;
Nr. 1408/71, die von Artikel 26 Abs. 1 bis 6 der
25. Vereinbarungen nach Artikel 64 in ·Verbindung
Verordnung Nr. 574/72 abweichen;
mit Artikel 61 Abs. 9 der Verordnung Nr. 574/72
14. Vereinbarungen nach Artikel 27 in Verbindung über Durchführungsvorschriften zu Artikel 55
mit Artikel 17 Abs. 9 der Verordnung Nr. 574/72 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1408/71, die von Ar-
über Durchführungsvorschriften zu Artikel 25 tikel 64 und Artikel 61 Abs. 1 bis 8 der Verord-
Abs. 3 der Verordnung Nr. 1408/71, die von Ar- nung Nr. 574/72 abweichen;
tikel 27 und Artikel 17 Abs. 1 bis 8 der Verord-
26. Vereinbarungen nach Artikel 77 in Verbindung
nung Nr. 574/72 abweichen;
mit Artikel 53 Abs. 2 der Verordnung Nr. 574/72
J 5. Vereinbarungen nach Artikel 31 Abs. 2 in Ver- über andere Verfahren für die Zahlung von
bindung mit Artikel 17 Abs. 9 der Verordnung Renten bei Arbeitsunfällen und Berufskrank-
Nr. 574/72 über Durchführungsvorschriften zu heiten;
Nr. 53 Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. Mai 1974 1179
27. Verninl)ilntng<'n nildl Arlik<d 91 Abs. 1 in Ver- Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und
bindung mit Artikel 53 Abs. 2 der Verordnung abwandern, und der Verordnung (EWG) Nr. 574/72
Nr. 574/72 idH~r <1nduc) VPrldlircn fiir die Zah- des Rates vom 21. März 1972 über die Durchführung
lung von Lc~isluiHJPll fiir unterhaltsberechtigte der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 vorgesehen und
Kindc)r von Renlnc~rn und für Waisen; nachstehend bezeichnet sind.
28. Vereinbc1run~ien tldch Arlikc~I 93 Abs. 6 der 1. Vereinbarungen nach Artikel 70 Abs. 3 der Ver-
Verordnung Nr. 574/72 über die Ermiltlung der ordnung Nr. 1408/71 über das Erstattungs- oder
zu ersldl.lcnckn lkLriigc in einer Weise, die von Zahlverfahren oder den Erstattungsverzicht für
Artikel 93 Abs. 1 bis 5 der Verordnung Leistungen bei Arbeitslosigkeit;
Nr. 574/72 abweicht; 2. Vereinbarungen nach Artikel 75 Abs. 1 Buch-
29. Vereinbarungen nach Arlikel 94 Abs. 6 der Ver- stabe c der Verordnung Nr. 1408/71 über die
ordnung Nr. 574/72 über die Ermittlung der zu Auszahlung von Familienleistungen an die Per-
erst.alt.enden ßdri:igc in einer Weise, die von son, die tatsächlich für die Familienangehörigen
Arlikel 94 Abs. l bis 5 der Verordnung sorgt;
Nr. 574/72 c1bwcicht;
3. Vereinbarungen nach Artikel 83 Abs. 4 der Ver-
30. Vereinbarunrwn mich Artikel 95 Abs. 6 der Ver- ordnung Nr. 574/72 über Durchführungsvorschrif-
ordnung Nr. 574/72 über die Ermittlung der zu ten zu Artikel 69 der Verordnung Nr. 1408/71,
erstattenden Beträge in einer Weise, die von die von Artikel 83 Abs. 1 bis 3 der Verordnung
Artikel 95 Abs. 1 bis 5 der Verordnung Nr. 574/72 abweichen;
Nr. 574/72 abweicht;
4. Vereinbarungen nach Artikel 86 Abs. 4 der Ver-
31. Vereinbarungen nach Arlikel 96 in Verbindung ordnung Nr. 574/72 über besondere Vorschriften
mit Artikel 93 Abs. G der Verordnung Nr. 574/72 für die Zahlungen von Familienleistungen;
über die Ermittlung der zu erstattenden Beträge
in einer Weise, die von Art.ikel 93 Abs. 1 bis 5 5. Vereinbarungen nach Artikel 88 in Verbindung
der Verordnunq Nr. 574/72 abweicht; mit Artikel 86 Abs. 4 der Verordnung Nr. 574/72
über besondere Vorschriften für die Zahlungen
32. Vereinbarungen nach Artikel 99 der Verord- von Familienleistungen an Arbeitslose;
nung Nr. 574/72 über die Erhöhung der Lei-
stungsbeträge um einen bt:stimmten Vomhun- 6. Vereinbarungen nach Artikel 97 Abs. 2 der Ver-
dertsatz zur Berücksichtigung von Verwaltungs- ordnung Nr. 574/72 zur Durchführung des Ar-
kosten; tikels 70 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1408/71 über
33. Vereinbarungen nach Artikel 102 Abs. 5 der a) die Ermittlung der zu erstattenden Beträge
Verordnung Nr. 574/72 über in einer Weise, die von Artikel 97 Abs. 1
der Verordnung Nr. 574/72 abweicht,
a) Fristen für die Erstattung, die von Artikel 102
Abs. 3 und 4 der Verordnung Nr. 574/72 ab- b) andere Verfahren zur Zahlung der zu erstat-
weichen, tenden Beträge,
b) andere Einzelheiten für die Zahlung von c) den gegenseitigen Erstattungsverzicht für
Vorschüssen auf die zu erslattenden Beträge; Leistungen bei Arbeitslosigkeit;
34. Vereinbarungen nach Artikel 105 Abs. 2 der 7. Vereinbarungen mit Frankreich nach Artikel 98
Verordnung Nr. 574/72 über Abs. 2 und 3 der Verordnung Nr. 574/72 zur
a) andere Erstattungsverfahren · für die Kosten Durchführung des Artikels 73 Abs. 2 und des Ar-
der verwaltungsmäßigen und ärztlichen Kon- tikels 74 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1408/71
trolle, über die Pauschalerstattung von Familienbei-
hilfen;
b) über den gegenseitigen Verzicht auf Erstat-
tung dieser Kosten; 8. Vereinbarungen mit Frankreich nach Artikel 98
Abs. 5 der Verordnung Nr. 574/72 zur Durch-
35. Vereinbarungen nach Artikel 120 Abs. 1 der führung des Artikels 73 Abs. 2 und des Artikels 74
Verordnung Nr. 574/72 zur Ergänzung der Vor- Abs. 2 der Verordnung Nr. 1408/71 über Ver-
schriften über die verwaltungsmäßige Durch- fahren zur Festsetzung von Pauschbeträgen,· die
führung der Verordnung Nr. 1408/71. von Artikel 98 Abs. 1 bis 4 der Verordnung
Nr. 574/72 abweichen;
Artikel 2 9. Vereinbarungen nach Artikel 119 Abs. 4 der
Verordnung Nr. 574/72 zur Durchführung des
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Artikels 94 Abs. 9 der Verordnung Nr. 1408/71
wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht über die Aufrechterhaltung von Ansprüchen, die
der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Verein- am 1. Oktober 1972 auf Grund der Vereinbarung
barungen mit anderen Mitgliedstaaten der Euro- vom 20. Dezember 1963 zwischen der Bundes-
päischen Gemeinschaften in Kraft zu setzen, die in republik Deutschland und Frankreich über die
der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom Familienbeihilfen für Grenzgänger (Bekanntma-
14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der chung vom 30. Mai 1964 - Bundesgesetzbl. II
sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren S. 702) bestanden haben.
1180 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil I
Artikel 3 sachlichen Geltungsbereich zwischen der Bundes-
republik Deutschland und anderen Mitgliedstaaten
Der Bund<!srninister für Arbeit und Sozialordnung
geschlossen wurden.
wjrd crrnctchl.i9l, durch Rechtsverordnung, die nicht
der Zustimrnunu des Hum.lcsralcs bedarf, Verein-
bilnrnuen m i 1 <1ndc:rPn Mi tul icdstaatcn der Euro- Artikel 5
p~.ijsclwn Cc!nwi nsdwftcn in Kraft zu setzen, durch In Rechtsverordnungen gemäß Artikel 1 zu Ver-
welche J\bkornnwn, Verlr~iqe, Vereinbarungen, Zu- einbarungen über die Erstattung oder den Erstat-
satzverni n bd run~Jcn, Durch f ührun9svereinbarungen tungsverzicht von Kosten der Sachleistungen im
und Protokolle ~Ji.lllZ odc!r teilweise aufgehoben Falle der Krankheit und Mutterschaft sowie bei
werden, die in dem in J\rl.ikcl 4 Abs. 1 Buchstaben Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten kann jeweils
d bis f der V <!rordnun~J Nr. 1408/71 enthaltenen auch der vollständige oder teilweise Kostenaus-
sachlidwn C<~llun9sbcrcich zwischen der Bundes- gleich unter den deutschen Trägern der Kranken-
republik Deutschland und anderen Mitgliedstaaten oder Unfallversicherung geregelt werden.
geschlossen worden sind.
Artikel 6
Artikel 4
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar
wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Verein- Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes
barungen mit anderen Mitgliedstaaten der Europä- erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14
ischen Gemeinschaften in Kraft zu setzen, durch des Dritten Uberleitungsgesetzes.
welche Abkommen, Verträge, Vereinbarungen, Zu-
satzvereinbarungen, Durchführungsvereinbarungen
und Protokolle ganz oder teilweise aufgehoben wer- Artikel 7
den, die in dem in Artikel 4 Abs. 1 Buchstaben g Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-
und h der Verordnung Nr. 1408/71 enthaltenen dung in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 17. Mai 1974
Der Bundespräsident
Heinemann
Der Bundesminister des Auswärtigen
Mit der Wahrnehmung der Geschäfte
des Bundeskanzlers beauftragt
Scheel
Der Bundesminister
für Arbeit und Sozialordnung
Walter Arendt
Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. Mai 1974 1181
Bekanntmachung
über Enteignungen für Zwecke der Deutschen Bundesbahn
Vom 9. Mai 1974
Die Bundesregierung hat mit Wirkung vom 2. Mai
1974 folgenden Beschluß gefaßt:
Nach § 37 Satz 2 des Bundesbahngesetzes vom
13. Dezember 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 955) wird
für das Bauvorhaben der Deutschen Bundesbahn
,,Bau einer 110 kV-Bahnstromleitung von Kornwest~
heim nach Sommerau über Eutingen (Württ.)" die
Enteignung für zulässig erklärt.
Bonn, den 9. Mai 1974
E 1/32.04.06/ 46 B 74
Der Bundesminister für Verkehr
In Vertretung
Wittrock
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfas,sungsgerichts
vom 5. März 1974 - 1 BvL 27/72 - , ergangen auf
Vorlage des Verwaltungsgerichts Neustadt an der
We,instraße - Kammer in Mainz -, wird nachfol-
gender Entscheidungssatz veröffentlicht:
§ 16 Absatz 1 Nummer 2 Satz 1 des Gesetzes über
Maßnahmen auf dem Gebiete der Weinwirtschaft
(Weinwirtschaftsgesetz) in der Fassung vom
9. Mai 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 471) wa,r, soweit
e,r die Abgabepflicht der Erwerber von Wein und
solchen Ausgangsprodukten betrifft, die zu Wein
verarbeitet werden, jedenfalls bis zum 30. Juni
1970 mit dem Grundgesetz vereinbar.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
§ 31 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfas-
sungsgerkht Gesetzeskraft.
Bonn, den 14. Mai 1974
Der Bundesminister der Justiz
In Vertretung
Er k e 1
Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. Mai 1974 1181
Bekanntmachung
über Enteignungen für Zwecke der Deutschen Bundesbahn
Vom 9. Mai 1974
Die Bundesregierung hat mit Wirkung vom 2. Mai
1974 folgenden Beschluß gefaßt:
Nach § 37 Satz 2 des Bundesbahngesetzes vom
13. Dezember 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 955) wird
für das Bauvorhaben der Deutschen Bundesbahn
,,Bau einer 110 kV-Bahnstromleitung von Kornwest~
heim nach Sommerau über Eutingen (Württ.)" die
Enteignung für zulässig erklärt.
Bonn, den 9. Mai 1974
E 1/32.04.06/ 46 B 74
Der Bundesminister für Verkehr
In Vertretung
Wittrock
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfas,sungsgerichts
vom 5. März 1974 - 1 BvL 27/72 - , ergangen auf
Vorlage des Verwaltungsgerichts Neustadt an der
We,instraße - Kammer in Mainz -, wird nachfol-
gender Entscheidungssatz veröffentlicht:
§ 16 Absatz 1 Nummer 2 Satz 1 des Gesetzes über
Maßnahmen auf dem Gebiete der Weinwirtschaft
(Weinwirtschaftsgesetz) in der Fassung vom
9. Mai 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 471) wa,r, soweit
e,r die Abgabepflicht der Erwerber von Wein und
solchen Ausgangsprodukten betrifft, die zu Wein
verarbeitet werden, jedenfalls bis zum 30. Juni
1970 mit dem Grundgesetz vereinbar.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
§ 31 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfas-
sungsgerkht Gesetzeskraft.
Bonn, den 14. Mai 1974
Der Bundesminister der Justiz
In Vertretung
Er k e 1
11ß2 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil I
Bu ndesgeselzblatt
Teil II
Nr. 25, ausgegeben am 15. Mai 1974
Tc1g Inhalt Seite
18. 2. 74 B<•l«rnnlmilchun~J des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Re~Jierung der Bundesrepublik Nigeria über Kapitalhilfe ................ . 629
22. 3. 74 Bc!kilnnlmdchung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Regienmg der Republik Liberia über Kapitalhilfe ....................... . 631
2!J. 3. 74 13ekilnnlrn<1chuwJ des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
1,rnd uncl der Re~Jjerung der Republik Kenia über Kapitalhilfe ........................ . 632
29. 3. 74 Bekannl.rnt1cliung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
lund und der Regierung der Republik Kenia über Kapitalhilfe ........................ . 634
1. 4. 74 Bekannlrndchung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über. den zwischenstaat-
lichen l\ uslausch von amtlichen Veröffentlichungen und Regierungsdokumenten ....... . 636
16. 4. 74 Bekanntmachung einer Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Internationalen Arbeitsorganisation über die Gestellung von beigeordneten
Sachverstündigen ........................................ , ......................... . 636
22. 4. 74 Bek,rnntm,idrnng der Vereinbarung zur Durchführung einer europäischen Aktion auf dem
Gebiet des Umweltschutzes zum Thema „Behandlung von Klärschlamm" ............. . 639
22. 4. 74 Bekmmtmadrnng der Vereinbarung zur Durchführung einer europäischen Aktion auf dem
~ebie: ~es ymweltschutzes zum Thema „Analyse der organischen Mikroverunreinigungen
1m Wasser ....................................................................... . 644
22. 4. 74 Bekanntmachung der Vereinbarung über die Durchführung einer europäischen Aktion auf
dem Gebiet des Umweltschutzes zum Thema „Forschungsarbeiten über das physikalisch-
chemische Verhallen von Schwefeldioxyd in der Atmosphäre" ........................ . 649
22. 4. 74 Bekanntnwchung der Vereinl--iarung über die Durchführung einer europäischen konzer-
tierten Aktion auf dem Gebiet der Metallurgie zum Thema „Werkstoffe für Meerwasser-
ent.salzungsanlagen" ............................................................... . 654
22. 4. 74 Bekanntmachung der Vereinbarung zur Durchführung einer europäischen konzertierten
Aktion auf dem Gebiet der Metallurgie zum Thema „Werkstoffe für Gasturbinen" ..... . 659
22. 4. 74 Bekanntrnachun~J dm Vereinbarung über die Durchführung einer europäischen Aktion auf
dem Gebiet des Fernmeldewesens zum Thema „Phasengesteuerte Gruppenstrahler" ..... 664
Nr. 26, ausgegeben am 16. Mai 1974
29. 3. 74 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Regierung der Republik Kenia über Kapitalhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 669
17. 4. 74 Bekanntmachung über t'ine Änderung des Abschnitts V Buchstabe c der Anlage III des
Protokolls Nr. III zum revidierten Brüsseler Vertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 671
25. 4. 74 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die Sklaverei in
der Fassung des Änderungsprotokolls . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 672
25. 4. 74 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Dbereinkommens zur
Gewährung wirksamen Schutzes gegen den Mädchenhandel in der Fassung des Ände-
rungsprotokolls . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 673
25. 4. 74 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Dbereinkommens zur
Bekämpfung des Mädchenhandels in der Fassung des Änderungsprotokolls . . . . . . . . . . . . . 674
25. 4. 74 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Dbereinkunft zur Unterdrückung des
Frauen- und Kinderhandels in der Fassung des Änderungsprotokolls . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 675
25. 4. 74 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die Annahme
einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile
von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung . . . . . . . 676
29. 4. 74 Bekanntmachung des Internationalen Ubereinkommens zur Errichtung eines Internatio-
nalen Tierseuchenamts in Paris . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 676
3. 5. 74 Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Regierung der Republik Korea über Sichtvermerke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 682
Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. Mai 1974 1183
Hinweis aui Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
Vorschriften für die Agrarwirtschaft
19. 4. 74 Verordnung (EWG) Nr. 943/74 der Kommission zur Änderung
dm Abschöpfungen bei der Ausfuhr im Getreidesektor 20.4. 74 L 107/40
19. 4. 74 Verordnung (EWG) Nr. 944/74 der Kommission zur Änderung
der bE!i der Einfuhr von Getreide - und Reis ver a r -
b e i tu n g s e r z e u g n i s s e n zu erhebenden Abschöpfun-
qen 20.4. 74 L 107/ 47
19. 4. 74 Verordnung (EWG) Nr. 945/74 der Kommission zur Änderung
der als AusrJleichsbeträge für die Erzeugnisse de,s Ge t r e i -
d e - und R t~ i s sek t o r s anzuwendenden Beträge 20.4. 74 L 107/ 49
19. 4. 74 Vt!rorclnun~J (EWG) Nr. 946/74 der Kommission zur Festset-
zun~J dor Abschöpfungen bei der Ausfuhr von stärke h a 1 -
tigen Erzeugnissen 20.4. 74 L 107/53
22. 4. 74 Verordnunq (EWG) Nr. 947/74 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß zu k -
kc·r und Rohzucker 23.4. 74 L 109/1
22. 4. 74 Verordnung (EWC.:;) Nr. 948/74 der Kommission zur Festset-
z Lrn g der auf G e t r e i d e , M e h 1 e , G r o b g r i e ß und
F e i n ~J r i e ß von Weizen odeir Roggen anwendbaren Ab-
schöpfungen be,i der Einfuhr 23. 4. 74 L 109/3
22. 4. 74 Vcronlnung (EWG) Nr. 949/74 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen bei de,r Einfuhr
für G e t r e i d e , M e h 1 und M a 1 z hinzugefügt werden 23.4. 74 L 109/5
22. 4. 74 Verordnung (EWG) Nr. 950/74 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für G e t r e i de anzuwendenden Be-
richtigung 23.4. 74 L 109/7
22. 4. 74 Verordnung (EWG) Nr. 951/74 deir Kommission zur Festset-
zung der als Ausgleichsbeträge anwendbaren Beträge im
Eiersektor 23.4. 74 L 109/9
22. 4. 74 Verordnung (EWG) Nr. 952/74 der Kommission zur Festset-
zung der als Ausgleichsbeträge anwendba,ren Beträge im Sek-
tor G e f 1 ü g e 1 f 1 e i s c h 23.4. 74 L 109/ 10
22. 4. 74 Vernrdnung (EWG) Nr. 953/74 der Kommission zur Festset-
zung deir Einschleusungspreise und Abschöpfung,en für
Schweinefleisch 23.4. 74 L 109/ 11
22. 4. 74 Verordnung (EWG) Nr. 956/74 deir Kommission zur Änderung
der niedmländischen Fassung dm Vmordnungen (EWG) Nm.
1770/72 und 3282/73 betireffend Wein 23.4. 74 L 109/20
22. 4. 74 Verordnung (EWG) Nr. 957/74 de,r Kommission zur Ändernng
der Abschöpfungen bei der Ausfuhr im G e t r e i d e s e k t o r 23.4. 74 L 109/21
22. 4. 74 Verordnung (EWG) Nr. 958/74 de r Kommission zur Änderung
1
de,r Erstattungen bei de,r Ausfuhr von Getreide - und
Reisverarbeitungserzeugnissen 23.4. 74 L 109/28
22. 4. 74 Verordnung (EWG) Nr. 959/74 der Kommission zur Änderung
der Erstattungen für die Ausfuhr von Getreide misch -
futtermitteln 23.4. 74 L 109/32
23. 4. 14 Verordnung (EWG) Nr. 960/74 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von W e i ß -
zucke r und Rohzucker 24.4. 74 L 110/1
23. 4. 74 Verordnung (EWG) Nr. 961/74 de,r Kommission zur Festset-
zung der auf Getreide, M eh 1 e, Grobgrieß und
Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Ab-
schöpfungen bei de,r Einfuhr 24. 4. 74 L 110/3
23. 4. 74 Verordnung (EWG) Nr. 962/14 de,r Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen bei der Einfuhr
für G e t r e i d e , M e h 1 und M a 1 z hinzugefügt werden 24.4. 74 L 110/5
1184 Bundesges,e,tzblaU, Jahrgang 1974, Teil I
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Dc1l11m und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
n 4. 74 Verordnunq (EWC) Nr. 963/74 der Kommission zur Änderung
der lwi der Erslutlunq für Getreide anzuwendenden Be-
richtiqunq 24.4. 74 L 110/7
23. 4. 74 Vcrordnunq (EWC) Nr. 964/74 der Kommission zur Festset-
zung cfor durchschnittlichen Erzeugerpreise für Wein 24.4. 74 L 110/9
23. 4. 74 V crordnunq (EWC) Nr. 965/74 der Kommission zur Festset-
znnq des Betrd~JCs, um den die bei der Einfuhr von Reis aus
der Arabischen Republik Ägypten in die Gemeinschaft anzu-
wcncJPndc! Abschöpfunq zu vermindern is,t 24.4. 74 L 110/11
23. 4. 74 Vcrordn unq (EWG) Nr. 966/74 der Kommission zur Festset-
zunq der Einschleusungspreise und Abschöpfungen für Eier 24.4. 74 L 110/13
23. 4. 74 Vernrdnunq (EWG) Nr. 967/74 der Kommission zur Festset-
zunq dm Einschleusungspreise und der Abgaben bei der Ein-
fuhr für E i e r a 1 b u m i n und M i 1 c h a 1 b u m i n 24. 4. 74 - L 110/15
23. 4. 74 Verorclnunq (EWG) Nr. 968/74 der Kommission zur Festset-
zunq der Einschleusungspreise und Abschöpfungen für Ge -
flügclfleisch 24.4. 74 L 110/17
23. 4. 74 Verordnung (EWG) Nr. 969/74 der Kommission zur Änderung
der besonderen Abschöpfung bei deir Ausfuhr von W e i ß -
und R o h z u c k e r 24.4. 74 L 110/20
23. 4. 74 Verordnunq (EWC) Nr. 970/74 der Kommission zur Änderung
der als Ausgleichsbeträge für die Erzeugnisse des G e -
t r e i de - und R e iss e kt o r s anzuwendenden Beträge 24.4. 74 L 110/22
Andere Vorschriften
19.4. 74 Verordnung (EWG) Nr. 954/74 der Kommission zur Wieder-
einführung des Zollsatzes des Gemeinsamen· Zolltarifs für
Baumwollgarne in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der
Tarifnummer 55.06, mit Ursprung in Jugoslawien, dem die in
der Verordnung (EWG) Nr. 3578/73 des Rates vom 28. Dezem-
ber 1973 vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt werden 23.4. 74 L 109/18
19. 4. 74 Verordnung (EWG) Nr. 955/74 der Kommission über die Wie-
dereinführung des Zollsatzes für Taschentüche,r und Zier-
taschentücher, aus Baumwolle, der Tarifstelle ex 61.05, mit
Ursprung in Südkorea, dem die in der Verordnung (EWG)
Nr. 3503/73 des Rates vom 18. Dezembe,r 1973 vorgesehenen
Zollpräferenzen gewährt werden 23.4. 74 L 109/19
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz
Verlilq: !3u11desanzciqcr Vcrlagsqes.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn
lrn Bur1dcsueseizbldlt Tell J werden Gesetze, Verord11un9en, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht.
Jm 13u11desq<:sc,1~.blc1ll. Teil Il wPrdcn völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und
Bokannlm<lchuH9cn sowie 7olltarilvcrordrmngen veröffentlicht.
ß e zu q s b o d in g u u q e 11 : Laufender Bczuq nur im Postabonnement. Abbestellunqen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres
beim Verld\J vorli<!\J<:r1. Postanschrift. füi Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt,
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Preis dieser /\. u s gab e: 1,05 DM (0,85 DM zuzüglich -,20 DM Versandkosten); bei Lieferung gegen Vorausrechnung 1,35 DM. Im Bezugs-
preis ist die Mehrwertsteuer enthalten; de, angewandte Steuersatz beträgt 5.5 °/o.