41
Bundesgesetzblatt
Teil I Z 1997 A
1974 Ausgegeben zu Bonn am 16. Januar 1974 1 Nr.3
Td(J Inhalt Seite
8. 1. 74 Gesetz zur Änderung der Verordnung über das Erbbaurecht 41
403-6
11. 1. 74 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Haftpflichtversicherung für ausländische
Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger........................................... 43
925-2
3. l. 74 Zweit(, Verordnung zur Änderung der Verordnung zur vorübergehenden Änderung der
VerordnmHJ über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein (ADNR) . . . . . . . . . . . 44
!Jc,01-1:l-2-l
20. 12. 7] Anordnung zur Anderung der Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Bun-
d<'sbe.imtcn im Ces<hJftsbereich des Bundesministers des Innern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
21):J0-11-45
28. 12. 73 Bek,rnntmilchung über Enteignungen für Zwecke der Deutschen Bundesbahn . . . . . . . . . . . . . 46
3. 1. 74 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 49 Abs. 1, § 60 Abs. 2 Nr. 1 und 2
sowie § 61 des Bundeszentralregistergesetzes vom 18. März 1971) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
:!12-7
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bundesqc~selzblalt Teil II Nr. 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Gesetz
zur Änderung der Verordnung über das Erbbaurecht
Vom 8. Januar 1974
Der Bundestag hat das folgende Gesetz be- geht. Änderungen der Grundstückswertverhält-
schlossen: nisse bleiben außer den in Satz 4 genannten
Fällen außer Betracht. Im Einzelfall kann bei
Artikel 1
Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere
Die Verordnung über das Erbbirnrecht vom 15. Ja-
1. einer Änderung des Grundstückswertes infolge
nuar 1919 (Reichsgesetzbl. S. 72, 122), zuletzt geän-
eigener zulässigerweise bewirkter Aufwendun-
dert durch das Gesetz zur Änderung des Wohnungs-
gen des Grundstückseigentümers oder
eigentumsgeselzes und der Verordnung über das
Erbbaurecht vom 30. Juli 1973 (Bundesgesetzbl. I 2. der Vorteile, welche eine Änderung des Grund-
S. 910), wird wie folgt gelindert: stückswertes oder die ihr zugrunde liegenden
Umstände für den Erbbauberechtigten mit sich
1. Nach § 9 wird folgende neue Vorschrift einge- bringen,
fügt:
ein über diese Grenze hinausgehender Erhö-
,,§ 9 a
hungsanspruch billig sein. Ein Anspruch auf Er-
(1) Dient das auf Grund eines Erbbaurechts höhung des Erbbauzinses darf frühestens nach
errichtete Bauwerk Wohnzwecken, so begründet Ablauf von drei Jahren seit Vertragsabschluß
eine Vereinbarung, daß eine Änderung des Erb- und, wenn eine Erhöhung des Erbbauzinses be-
bauzinses verlangt werden kann, einen Anspruch reits erfolgt ist, frühestens nach Ablauf von drei
auf Erhöhung des Erbbauzinses nur, soweit diese Jahren seit der jeweils letzten Erhöhung des Erb-
unter Berücksichtigung aller lJmsUinde des Ein- bauzinses geltend gemacht werden.
zelfalles nicht unbillig ist. Ein Erhöhungsanspruch
ist regelrn~ißig als unbillig anzusehen, wenn und (2) Dient ein Teil des auf Grund des Erbbau-
soweit. die nach der vereinbarten Bemessungs- rechts errichteten Bauwerks Wohnzwecken, so gilt
grundla~Je zu errechnende Erhöhung über die seit Absatz l nur für den Anspruch auf Änderung
Vertragsabschluß eingelrelene Anderung der all- eines angemessenen Teilbetrages des Erbbauzin-
gemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse hinaus- ses.
42 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil I
(3) D.ic Zulüssigkeit einer Vormerkung zur (2) Ist der Erbbauzins auf Grund einer solchen
SichenmfJ eines .Anspruchs auf Erhöhung des Erb- Vereinbarung vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes
bnuzinses wird durch die vorstehenden Vorschrif- erhöht worden, so behält es hierbei sein Bewenden.
ten nicht berührt." Der Erbbauberechtigte kann jedoch für die Zukunft
eine bei entsprechender Anwendung der in Absatz 1
2. § 21 Abs. 1 Nr. 2 wird wie fol~Jt gefaßt: genannten Vorschrift gerechtfertigte Herabsetzung
,,2. eine dem § 20 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 ent- dann verlangen, wenn das Bestehenbleiben der Er-
sprechende Tilgung vereinburt wird und". höhung für ihn angesichts der Umstände des Einzel-
falles eine besondere Härte wäre.
Artikel 2 Artikel 3
(1) Für mich dem Inkrafttreten dieses Gesetzes Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1
fällig werdende Erbbauzinsen ist § 9 a der Ver- des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952
ordnunu über das Erbbaurecht in der Fassung des (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
Artikels l Nr. 1 dieses Gesetzes auch bei Verein-
bc1nrn~Jen des dort bezeichneten Inhalts anzuwenden, Artikel 4
die vor lnk raHtrclc:n dieses Gesetzes geschlossen Dieses Gesetz tritt am siebenten Tage nach seiner
worden sind. Verkündung in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 8. Januar 1974
Der Bundespräsident
Heinemann
Der Bundeskanzler
Brandt
Der Bundesminister der Justiz
Gerhard Jahn
Nr. J Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. Januar 1974 43
Gesetz
zur Änderung des Gesetzes
über die Haftpflichtversicherung
für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
Vom 11. Januar 1974
Der Bundestag hd l di:!s folqende Gesetz be- Haftpflichtversicherung, deren Nachweis durch
schlossen: eine Versicherungsbescheinigung, den InhaH und
die Prüfung der Versicherungsbescheinigung und
Artikel 1 die beim Fehlen der erforderlichen Bescheinigung
nötigen Sicherungsmaßnahmen enthalten."
Das Gesetz über die Hi:!ftpflichtversicherung für
ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeug- 2. § 8 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
anhänger vom 24. Juli 1956 (Bundesgese,tzbl. I S. 667,
,, (2) Zur PHege der Beziehungen mit dem Aus-
ber. 1957 I S. 368), zuJ.etzt geändert durch das Ein-
land, zur Erfüllung völkerrechtlicher Verpflich-
führungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrig-
tungen oder zur Durchführung von Rechtsakten
keiten vom 24. Mai 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 503),
des Rates oder der :K°Jommission der Europäischen
wird wie folgt geändert:
Gemeinschaften kann der Bundesminister für Ver-
1. Nach § 7 wird folgender § 7a eingefügt:
kehr unter derselben Voraussetzung durch
Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundes-
,,§ 7a rates nach Anhörung der obersten Landesbehör-
Erfordernis erweiterten Versicherungsschutzes den allgemeine Ausnahmen von § 1 Abs. 1 bis 4
oder von den Vor,schriften über den Inhalt von
Zur Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen Versicherungsbescheinigungen genehmigen."
oder zur Durchführung von Rechtsakten des Rates
oder der Kommission der Europäischen Gemein- 3. § 9a Abs. 1 Nr. 2 wird wie folgt geändert:
schaften wird der Bundesminister für Verkehr er- Nach den Worten ,,§ 7 Buchstabe a" werden die
mächtigt, für Fahrzeuge ohne regelmäßigen Stand- Worte „oder § 7a" eingefügt.
ort im Geltungsbereich dieses Gesetzes durch
Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundes- Artikel 2
rates nach Anhörung der obersten Landesbehör- Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1
den zu bestimmen, daß sie auf öffentlichen Stra- des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar
ßen oder Pldtzen im Geltungsbereich dieses Ge-
1952 (Bundesgeisetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
setzes nur gebraucht werden dürfen und ihnen
RecMsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes
die Einreise hierhin nur gestattet werden darf,
erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14
wenn die durch das Fahrzeug verursachten Schä-
des Dritten Ubedeitungs,ges,etzes.
den in allen Staaten, in die das Fahrzeug ohne
die Kontrolle einer Versicherungsbescheinigung
weiterreisen kann, nach den dort geltenden Vor- Artikel 3
schriften gedeckt sind. Die Rechtsverordnung Di,eses Gesetz tritt am Tage na,ch der Verkündung
kann auch Vorschriften über den Abschluß der in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 11. Januar 1974
Der Bundespräsident
Heinemann
Für den Bundeskanzler
Der Bundesminister
für Forschung und Technologie
und für das Post- und Fernmeldewesen
Horst Ehmke
Der Bundesminister für Verkehr
Lauritzen
44 ßundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil I
Zweite Verordnung
zur Änderung der Verordnung
zur vorübergehenden Änderung der Verordnung
über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein
(ADNR)
Vom 3. Januar 1974
Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Gesetzes über di,e 2. Die Absätze 3 und 4 werden Absätze 2 und 3.
Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnen-
schiffahrt vom 15. Februar 1956 (Bundesgesetzbl. II
S. 317), zuletzt gednderl durch Gesetz vom 14. April § 2
1971 (BundesrJese1zbl. I S. ]45), in Verbindung mit Diese VeroDdnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
Artikel 3 der Verordnunq übe:r die Beförderung ge-
leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
fährlicher Gül.er duf dPm Rhein (ADNR) Anlage
blatt I S. 1) in Verbindung mit § 11 des Gesetzes
zur Verordntm~J ·;ur Einführunq der Verordnung über
die Beförclerunq rlidwr Güter 1rnf dem Rhein über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der
(ADNR) und über cli,e Ausdehnung di,eser Verord- Binnenschiffahrt auch im Land Berlin.
nung auf die übriqcn BundPswasserstraßen vom
23. NoVE_~rnber 1971 (BundesgPsetzbl. I S. 1851), ge-
ändert durch die Verordmmg vom 29. Dezember §3
1972 (Bundesgeselzbl. J 1973 S. 9) -~ wird verordnet:
(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom
§ 1 1. Januar 1974 in Kraft.
§ 5 der Verordnung zur vorübergehendi;n Ände- (2) Schubleichter, die am 1. Juli 1973 auf dem
rung der Verordnung über die Beförderung gefähr- Rhein noch nicht in Betrieb waren, sind von der
licher Güter auf dem Rhein (ADNR) vom 19. De- Verpfüchtung nach Randnummer 10 181 Abs. 2 letz-
zember 1972 (Bundesgesetzbl. I S. 2497), geändert ter Satz in der Fassung der Anderungsverordnung
durch die Verordnung vom 20. Juni 1973 (Bundes- vom 20. Juni 1973 befreit, wenn sie auf den übrigen
gesetzbl. I S. 637), wiird wie folgt geändert: Bundeswasserstraßen vor dem 1. Januar 1974 in
l. Absatz 2 wird gestrichen. Betrieb genommen worden sind.
Bonn, den 3. Januar 1974
Der Bundesminister für Verkehr
In Vertretung
Wittrock
f'.! r. '.l Tilq der Ausgabe: Bonn, den 16. Januar 1974 45
Anordnung
zur Änderung der Anordnung über die Ernennung und Entlassung
von Bundesbeamten im GeschäHsbereich des Bundesministers des Innern
Vom 20. Dezember 1973
1\ uf Grund des 1\rtikels 1 der Anordnung des
Bundespr;ic;idenlen über die Ernennung und Entlas-
sung der ßundesbeamten und Richter im Bundes-
dienst vom 3. Juli 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 713),
ueündert durch die Anordnung des Bundespräsiden-
ten vorn 2/i. Februar 1972 (Bunclesgesetzbl. I S. 288),
wird ,rnc5eordnet:
I.
Die Anordnung über die Ernennung und Entlas-
sunq von Bemnten im Geschäftsbereich des Bundes-
ministers des Innern vom 8. Juli 1972 (Bundesgesetz-
blaU l S. 138H) wlrd wie folgt ergänzt:
In Abschnitt l Buchstabe b v,rerden hinter den Wor-
1.en „dem Präsidenten des Bundesarchivs" die Worte
,,dem Präsjdenten der Bundesstelle für Umweltan-
gelegenheiten u eingefügt.
II.
Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verkün-
dung in Kraft.
Bonn, den 20. Dezember 1973
Der Bundesminister des Innern
Genscher
46 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil I
Bekanntmachung
über Enteignungen für Zwecke der Deutschen Bundesbahn
Vom 28. Dezember 197 3
Die Bundesregierung hat mit Wirkung vom 17. De-
zern ber 1973 folgenden Beschluß gefaßt:
Nach § 37 Satz 2 des Bundesbahngesetzes vom
13. Dezember 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 955) wird
für das Bauvorhaben der Deutschen Bundesbahn
„Neubaustrecke Hannover-Gemünden, Abschnitte
Hannover-Bismarckstraße bis Rethen (Leine) und
Abzweigung Waldhausen bis Abzweigung Wald-
heim" die Enteignung für zulässig erklärt.
Bonn, den 28. Dezember 1973
E 1/32.04.06/100 B 73
Der Bundesminister für Verkehr
In Vertretung
Wittrock
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 27. November 1973-2 BvL 12/72, 2 BvL 3/73-,
ergangen auf Vorlagen des Amtsgerichts Opladen
und des Amtsgerichts Passau, wird nachfolgender
Entscheidungssatz veröffentlicht:
Die §§ 49 Absatz 1, 60 Absatz 2 Nummer 1 und 2
sowie § 61 des Gesetzes über das Zentralregister
und das Erziehungsregister (Bundeszentralregister-
gesetz - BZRG) vom 18. März 1971 (Bundes-
gesetzbl. I S. 243) sind mit dem Grundgesetz ver-
einbar.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäߧ 31
Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungs-
gericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 3. Januar 1974
Der Bundesminister der Justiz
Gerhard Jahn
46 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil I
Bekanntmachung
über Enteignungen für Zwecke der Deutschen Bundesbahn
Vom 28. Dezember 197 3
Die Bundesregierung hat mit Wirkung vom 17. De-
zern ber 1973 folgenden Beschluß gefaßt:
Nach § 37 Satz 2 des Bundesbahngesetzes vom
13. Dezember 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 955) wird
für das Bauvorhaben der Deutschen Bundesbahn
„Neubaustrecke Hannover-Gemünden, Abschnitte
Hannover-Bismarckstraße bis Rethen (Leine) und
Abzweigung Waldhausen bis Abzweigung Wald-
heim" die Enteignung für zulässig erklärt.
Bonn, den 28. Dezember 1973
E 1/32.04.06/100 B 73
Der Bundesminister für Verkehr
In Vertretung
Wittrock
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 27. November 1973-2 BvL 12/72, 2 BvL 3/73-,
ergangen auf Vorlagen des Amtsgerichts Opladen
und des Amtsgerichts Passau, wird nachfolgender
Entscheidungssatz veröffentlicht:
Die §§ 49 Absatz 1, 60 Absatz 2 Nummer 1 und 2
sowie § 61 des Gesetzes über das Zentralregister
und das Erziehungsregister (Bundeszentralregister-
gesetz - BZRG) vom 18. März 1971 (Bundes-
gesetzbl. I S. 243) sind mit dem Grundgesetz ver-
einbar.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäߧ 31
Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungs-
gericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 3. Januar 1974
Der Bundesminister der Justiz
Gerhard Jahn
Ni. J Ttiq der Ausgabe: Bonn, den 16. Januar 1974 47
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 1, ausgegeben am 12. Januar 1974
Tag Inhalt Seite
9. 1. 74 Gesdz zu dem Abkommen vom 24. Juli 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Republik C11alemala über den internationalen Fluglinienverkehr .............. .
G. 12. 7:~ lkk<11111!111<1c·li11r1q ,ilwr dt)n Ccllungsbcrcich der Konvenlion iiher die Verhütung und Be-
slrr1fu1HJ d<'s Viilk(Trnordcs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
JB. 12. 73 Bf•k<11llll1Hild1u11q (ilH·r dd~; Jnkrarll.reten der Verordnung über die Inkraftsetzung der Re-
(J(d tlJHJ<:11 Nr 21, 2], 24 und 25 nach dem Ubereinkommen vom 20. März 1958 über die
/\ n ndli 111<• <ii 11 li('i I lich(:r Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände
u11d T<"ii(• von Kr,ill.ftlhrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmi-
q1111q (V(:rnnl111111q zu dPn Regelungen Nr. 21, 23, 24 und 25) sowie der Regelungen Nr. 21,
2'.l, '.24 lllld '.2;i ........................... ·.................. ,................... 12
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundes9esetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnunq der Verordnunq Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
20. 12. 73 Fünfzigste DurchJührungsverordnung zur Luftver-
kehrs-Ordnung (Anwendung von Sekundärradar
im unteren Luftraum der Bundesrepublik Deutsch-
land) 2 4. 1. 74 5. 1. 74
20. 12. 73 Zweite Verordnung zur Änderung der Zweiund-
dreißigsten Durchführungsverordnung zur Luft-
verkehrs-Ordnung (Anwendung von Sekundär-
radar im oberen Luftraum der Bundesrepublik
Deutschland) 2 4. 1. 74 15. 1. 74
%-1-2-32
20. 12. 73 Neufassung der Zweiunddreißigsten Durchfüh-
rungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (An-
wendung von Sekundi:irradar im oberen Luftraum
der Bundesrepublik Deutsch land) 2 4. 1. 74 7. 1. 71
96-1-2-32
20. 12. 73 Verordnung Nr. 23/73 über die Festsetzung von
Entgelten für Verkehrsleistun9en der Binnen··
schiffahrl. 5 9. 1. 74 15. 1. 74
Ni. J Ttiq der Ausgabe: Bonn, den 16. Januar 1974 47
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 1, ausgegeben am 12. Januar 1974
Tag Inhalt Seite
9. 1. 74 Gesdz zu dem Abkommen vom 24. Juli 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Republik C11alemala über den internationalen Fluglinienverkehr .............. .
G. 12. 7:~ lkk<11111!111<1c·li11r1q ,ilwr dt)n Ccllungsbcrcich der Konvenlion iiher die Verhütung und Be-
slrr1fu1HJ d<'s Viilk(Trnordcs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
JB. 12. 73 Bf•k<11llll1Hild1u11q (ilH·r dd~; Jnkrarll.reten der Verordnung über die Inkraftsetzung der Re-
(J(d tlJHJ<:11 Nr 21, 2], 24 und 25 nach dem Ubereinkommen vom 20. März 1958 über die
/\ n ndli 111<• <ii 11 li('i I lich(:r Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände
u11d T<"ii(• von Kr,ill.ftlhrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmi-
q1111q (V(:rnnl111111q zu dPn Regelungen Nr. 21, 23, 24 und 25) sowie der Regelungen Nr. 21,
2'.l, '.24 lllld '.2;i ........................... ·.................. ,................... 12
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundes9esetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnunq der Verordnunq Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
20. 12. 73 Fünfzigste DurchJührungsverordnung zur Luftver-
kehrs-Ordnung (Anwendung von Sekundärradar
im unteren Luftraum der Bundesrepublik Deutsch-
land) 2 4. 1. 74 5. 1. 74
20. 12. 73 Zweite Verordnung zur Änderung der Zweiund-
dreißigsten Durchführungsverordnung zur Luft-
verkehrs-Ordnung (Anwendung von Sekundär-
radar im oberen Luftraum der Bundesrepublik
Deutschland) 2 4. 1. 74 15. 1. 74
%-1-2-32
20. 12. 73 Neufassung der Zweiunddreißigsten Durchfüh-
rungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (An-
wendung von Sekundi:irradar im oberen Luftraum
der Bundesrepublik Deutsch land) 2 4. 1. 74 7. 1. 71
96-1-2-32
20. 12. 73 Verordnung Nr. 23/73 über die Festsetzung von
Entgelten für Verkehrsleistun9en der Binnen··
schiffahrl. 5 9. 1. 74 15. 1. 74
48 B11ndesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil I
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihr<~r VPrüilentlichunq im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittell><nc RPchtswirksc1mkcit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
- - - -------•------------------------------------------
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Dc1!11m und ßul'.ciclrnunq dE!r Rt:,chtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
Vorschriften für die Agrarwirtschaft
10.12. n Vcrordnunq (EWC) Nr. '.B7:':i 73 de~ Rales über die Einfuhr
beslimrnlc!1 l<1ndwirl eh ftlicher Erzeu9nisse
rnil Ur<sprunq in dc1 Türkei in die Ceme-inschaft 15. 12. 73 L 345/1
14. 12. 73 Verorrl1111nc1 (CWC) Nr. '.ß77i73 det Kommission zur Festset-
zung der aul Cetre d , Mehle, Grob rieß und Fein-
grieß von Wcil'('.n oder Rog9en e>nH,onrH- Abschöpfun-
gt~n bei der Einfuhr 15. 12. 73 L 345/10
14. 12. 73 Verordnunq (EWC) Nr. :<378 ·7:l der Kommission über die
Festse!.!'.UrnJ dc1 Pr:l!nicn, die den Abschöpfungen bei der Ein-
fuhr f(ir C (! t r t! r cl c, M Ph l und Ivl a l z hinzugefügt wer-
df!n 15. 12. 73 L 345/12
14. 12. 73 Verorcl11u11\J (E\/1/C) Nr. 3379173 der Kommission zur Ände-
rung der bei clc>r Ersti.lttunq für Ge t r e i d e anzuwendenden
Berichtigung 15. 12. 73 L 345/14
14. 12. 73 Verordnunq (EWq I\r. 3380/73 der Kommission über die
Festsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß -
z u c k er und R oh zu c k er 16. 12. 73 L 345/16
14. 12. 73 Vernrdnun~J (EWC) Nr. 3381/73 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Ausfuhr von stärke h a l -
tigen Erzeugnissen 15. 12. 73 L 345/17
14. 12. 73 Verordnung (EWG) Nr. :3382/73 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Mil c h und
Milcherzeu9nissen 15. 12. 73 L 345/19
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz
\lr,rlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.1-I. - Druck: Bundesdruc.kerei Bonn
Im Bund<~sw•s(:lzbl,Jl.1. Teil T wc1d(:11 C,cs0lzr., Vcro1cln11nqm1, Anordnun9en und clilmit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht.
Im Bundesgcsel.zbl,lll Teil 11 WPrdr•11 10r0inh,.,·11n,n,,,, Vei triirre mil der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und
ßckc1nnlm,H:hunr1cn sowie Zoll1.Milv('rord11UJHJPn
Tl r. z 11 g s h e d in (J 11 n (J <) 11 : L<1111·c11clr:r llc:,uq ntlf im Poslalrn111wment. r,u,1JL::"euu,1LfL:a müssen bis spiiteiste111s 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres
heim Vr,rl,HJ vorlicqcn. Posf.111sd1rift Ji1r Ah<rnncmcnlshcslellunril'll sowie bereits en;chienewer Ausgaben: Bundesgesetzbl,1tt,
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BezurJspreis: Pür T,,i] J und Teil J[ je 31,--- DM. Iinzclslücke je 16 Seiten 0,85 DM zuzüglich Versandkosten.
Dic,scr Preis qill auch lii1 JJ1rndr:.sr1r:setzldciltcr, vor dem 1. Juli 1972 ,rnsgegeben Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages
a11f das PoslsclH:ckkonlo Bu11d<:i;\JeS<•l1.bl,Jil Köln ] 99-509 oder gegen Vorausrechnun!f.
Preis dieser Aus <J il h c: 1,05 DM (0,8:i DM zuzüqlich -,20 DM Vers,mdkosf.cn); bei Lieferung gegen Vorausrechnung J ,35 DM. Im Bezugs-
pir•is isl die Mc:hrwerlslr,un cnlh<1llcn; der <1nqc:wd1Hllc Sleuersalz helrügl 5,5 °/o.