1305
Bundesgesetzblatt
Teil I Z 1997 A
1973 Ausgegeben zu Bonn am 8. September 1973 1 Nr. 75
Tag Inhalt Seite
6. 9. 73 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse 1305
790-16
6. 9. 73 Gesetz zur Änderung der Kostenermächtigungsvorschriiten des Seemannsgesetzes . . . . . . 1306
9513-1
28. 8. 73 Berichli9ung der Verordnung zur Anderung der Körperschaftsteuer-Durchführungsver-
ordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1307
611-4-1
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bun<lcs9esct1.bl,1ll Teil II Nr. 48 und Nr. 49 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1308
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1309
Dieser Ausgobe ist iiir die Abonnenten ein Nochtrng zum Fundstellennochweis A, Bundesrecht ohne völkerrechtliche
Vereinlrnrungen und Verträge mit der DDR, abgeschlossen am 25. August 1973, beigeiiigt.
Gesetz
zur Änderung des Gesetzes über forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
Vom 6. September 1973
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes- Artikel 2
rates das foJrJende Gesetz beschlossen: Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1
des Dritten Dberleitungsgesetzes vom 4. Januar
Artikel t 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
Das Gesetz über forstwirtschaftliche Zusammen-
schlüsse vom 1. September 1969 (Bundesgesetzbl. I
S. 1543) wird wie folgt geändert: Artikel 3
In § 27 Abs. 2 Satz 1 wird das Wort „drei" durch Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar
das Wort „acht" ersetzt. 1973 in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 6. September 1973
Der Bundespräsident
Heinemann
Der Bundeskanzler
Brandt
Der Bundesminister
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
J. Ertl
Der Bundesminister der Finanzen
Schmidt
1306 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I
Gesetz
zur Änderung der Kostenermächtigungsvorschriften
des Seemannsgesetzes
Vom 6. September 1973
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes- See-Berufsgenossenschaft abgegebene oder ihr
rates das nachstehende Gesetz beschlossen: mitgeteilte Erklärung zur Ubernahme verpflichtet
hat oder wer die Untersuchung beantragt hat.
Artikel 1 (4) Die Kosten der Untersuchungen für jugend-
liche Arbeitnehmer unter 18 Jahren erstattet der
Das Seemannsgesetz vom 26. Juli 1957 (Bundes-
Bund der See-Berufsgenossenschaft."
gesetzbl. II S. 713), zuletzt geändert durch Artikel 26
des Kostenermächtigungs-.Änderungsgesetzes vom 2. § 143a wird wie folgt geändert:
23. Juni 1970 (Bundesgesetzbl. I S. 805), wird wie
folgt geändert: a) Absatz 1 erhält folgende Fassung:
,,(1) Für Amtshandlungen auf Grund der
Rechtsverordnungen nach § 143 Abs. 1 Nr. 2,
1. § 102b erhält folgende Fassung:
3 und 13 werden Kosten (Gebühren und Aus-
,,§ 102b lagen) erhoben, soweit diese Kosten nicht von
der See-Berufsgenossenschaft nach § 102b
(1) Bei Durchführung der in §§ 81 und 82 Abs. 1
Abs. 2 übernommen werden."
genannten Aufgaben handelt die See-Berufs-
genossenschaft nach den fachlichen Weisungen b) Absatz 2 Satz 2 erhält folgende Fassung:
der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung „Die Gebühren dürfen für jede Amtshandlung
und für Verkehr; soweit die Weisungen die See- im Zusammenhang mit der Ausstellung und
fischerei betreffen, sind sie im Einvernehmen mit Schließung von Seefahrtbüchern (§ 143 Abs. 1
dem Bundesminister für Ernährung, Landwirt- Nr. 2), der Musterung und Ausstellung der
schaft und Forsten zu erteilen. Musterrolle (§ 143 Abs. 1 Nr. 3) sowie der
(2) Die See-Berufsgenossenschaft übernimmt die Durchführung ärztlicher Untersuchungen(§ 143
Kosten der in den §§ 81 und 82 bezeichneten Abs. 1 Nr. 13) 125 Deutsche Mark nicht über-
Seediensttauglichkeitsuntersuchungen, wenn die steigen."
Kapitäne oder Besatzungsmitglieder in einem Artikel 2
Heuerverhältnis zu einem ihrer Mitglieder stehen Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1
oder ein solches Heuerverhältnis eingehen oder des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952
wenn eines ihrer Mitglieder die Untersuchung (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechts-
veranlaßt hat. Die See-Berufsgenossenschaft kann verordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes er-
die von ihr nach Satz 1 übernommenen Kosten lassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des
nach näherer Regelung der Satzung auf ihre Mit- Dritten Uberleitungsgesetzes.
glieder umlegen.
(3) Soweit die Voraussetzungen des Ab- Artikel 3
satzes 2 nicht zutreffen, ist zur Zahlung der Kosten Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1973
verpflichtet, wer sich hierzu durch eine vor der in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 6. September 1973
Der Bundespräsident
Heinemann
Der Bundeskanzler
Brandt
Der Bundesminister für Verkehr
Lauritzen
Der Bundesminister
für Arbeit und Sozialordnung
Walter Arendt
Nr. 75 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. September 1973 1307
Berichtigung
der Verordnung zur Änderung
der Körperschaftsteuer-Durchführungsverordn ung
Vom 28. August 1973
Die Verordnung zur Änderung der Körperschaft-
steuer-Durchführungsverordnung vom 18. Juli 1973
(Bundesgesetzbl. I S. 842) wird wie folgt berichtigt:
In Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b muß es statt „Ab-
satz 3 Satz 2" richtig „Absatz 3 Satz 3" heißen.
Bonn, den 28. August 1973
Der Bundesminister der Finanzen
Im Auftrag
Dr. Söffing
1308 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I
Bundesgesetzhla tt
Teil II
Nr. 48, ausgegeben am 6. September 1973
Tag Inhalt Seite
30. 8. 73 Geselz zu dem Abkommen vom 11. Oktober 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Republik Osterreich über die Umsatzbesteuerung des Waren- und
Dienstleistungsverkehrs zwischen den österreichischen Gemeinden Mittelberg und Jung-
holz und der Bundesrepublik Deutschland ............................................ . 1281
30. 8. 73 Cesel.z zu dem Abkommen vom 25. November 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Republik Liberia zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete
der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen .................................... . 1285
13. 8. 73 über das Inkrafttreten des Vertrages zwischen der Bundesrepublik
dem Spanischen Staat über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungs-
bczeichnun~ren und anderen geographischen Bezeichnungen .......................... . 1305
13. 8. 73 Bek,rnntrnachunu zu dem deutsch-britischen Abkommen über die gegenseitige Anerken-
nung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen .. 1306
14. 8. 73 Bekt1nnlmi.lclrnng über den Geltungsbereich des Ubereinkommens zur Beilegung von
Investitionsstreitigkeiten z·wischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten ......... . 1307
16. 8. 73 Bekannlmi.lchung über die Kündigung des Ubereinkommens zur Gründung eines Inter-
nationalen Verbandes für die Veröffentlichung der Zolltarife nebst Ausführungsbestim-
munrwn llnd Zeichnungsprotokoll sowie des Anderungsprotokolls ..................... . 1308
Nr. 49, ausgegeben am 8. September 1973
4. 9. 73 Gesetz zu dem Internationalen Olivenöl-Ubereinkommen von 1963 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1309
3. 9. 73 Verordnung i'illE:\r die Aufhebung der Verordnung vom 16. Mai 1964 über die Gewährung
von Vorrechten und Befreiungen an die Handelsvertretung der Volksrepublik Polen so-
wie der Verordnung vom 19. Juni 1968 zur Ergänzung der Verordnung vom 16. Mai 1964
iibcr die Gcwi:ihrung von Vorrechten und Befreiungen an die Handelsvertretung der
Volksrepublik Polen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1348
5. 9. 73 Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 9/73 - Angleichungszoll für
Trinkweine griechischer Herkunft) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1349
21. 8. 73 Hckanntmi.ldrnng des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien über die wirtschaftliche,
industrielle und technische Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1350
Nr. 75 ~ Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. September 1973 1309
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschiand erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
D,Jtum und Be,.cidrnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
Vorschriften für die Agrarwirtschaft
1. 8. 73 Verordnung (EWG) Nr. 2103/73 des Rates zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 1984/73 zur Festlegung der Sonder-
i>c~dingungen für die Abgabe von Weichweizen, der sich
im Besitz der italienischen Interventionsstelle befindet 2. 8. 73 L 214/1
1. 8. 73 Verordnung (EWG) Nr. 2104/73 des Rates über den Transfer
uncl den Verkauf von Weichweizen aus Beständen der
deutschen, der französischen und der belgischen Interventions-
stelle durch die il.cdienische Interventionsstelle 2. 8. 73 L 214/2
1. 8. 73 Verordnunq {EWC) Nr. 2105/73 der Kommission zur Festset-
:rnng der c1 uf Ce t r e i d e, Mehle, Grobgrieß und Fein -
g r i e fl von Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfun-
qen 2.8. 73 L 214/4
1. 8. 73 Verordnung (EWG) Nr. 2106/73 der Kommission über die
Festsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Ge-
t r e i de, M e h I und Malz hinzugefügt werden 2.8. 73 L 214/6
1. 8. 73 Verordnung (EWG) Nr. 2107/73 der Kommission zur Ände-
rung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden
Berichtigung 2.8. 73 L 214/8
1. 8. 73 Verordnung (EWG) Nr. 2108/73 der Kommission über die Fest-
set:,,.ung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß -
zucker und Rohzucker 2.8. 73 L 214/10
1. 8. 73 Verordnung (EWG) Nr. 2109/73 der Kommission über die
Festsetzung der Abschöpfung bei der Einfuhr von Melasse 2.8. 73 L 214/11
1. 8. 73 Verordnung (EWG) Nr. 2110/73 der Kommission zur Festset-
zung der Erstattun~J bei der Ausfuhr in unverändertem Zu-
sl.,md für Weißzucker und Rohzucker 2.8. 73 L 214/12
1. 8. 73 Verordnung (EWG) Nr. 2111173 der Kommission zur Anwen-
dung von Artikel 4 b der Verordnung (E\i\TG) Nr. 974/71 hin-
sichtlich der Beihilfe für die Erzeugung von Hartweizen 2. 8. 73 L 214/14
1. 8. 73 Verordnung (EWG) Nr. 2113/73 der Kommission zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 1463/73 über die von Irland und
dem Vereinigten Königreich auf dem Rindfleischs e kt o r
,:rnzuwencl(mden Ausgleichsbeträge 2. 8. 73 L 214/17
1. 8. 73 Verordnung (EWG) Nr. 2114/73 der Kommission zur Änderung
der als A usgleicbsbet.räge für die Erzeugnisse des Getreide -
und Reis sek t o r s i.lnzuwendenden Beträge 2.8. 73 L 214/18
2. 8. 73 Verordnung (EWG) Nr. 2115/73 der Kommission zur Festset-
zung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Fein -
g r i e ß von Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 3. 8. 73 L 215/1
2. 8. 73 Verordnung (EWG) Nr. 2116/73 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide,
Mehl und Malz hinzugefügt werden 3.8. 73 L 215/3
2. 8. 73 Verordnung (EWG) Nr. 2117/73 der Kommission zur Festset-
zung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden
Berichtigung 3.8. 73 L 215/5
2. 8. 73 Verordnung (EWG) Nr. 2118/73 der Kommission zur Festset-
zung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Fein-
grieß von Weizen oder Roggen anzuwendenden Erstattungen 3. 8. 73 L 215/7
2. 8. 73 Verordnun~J (EWG) Nr. 2119/73 der Kommission zur Festset-
zung der bei Reis und Bruchreis anzuwendenden Abschöp-
fungen 3. 8. 73 L 215/10
1310 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum uncl Ber.eichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
---------- -
2. 8. 73 Verordnung (EWG) Nr. 2120/73 der Kommission zur Festset-
zung der Prfönien als Zuschlag zu den Abschöpfungen für
Re i s und Bruch reis 3. 8. 73 L 215/12
2. B. 7'.~ Verordnung (EWG) Nr. 2121/73 der Kommission zur Festset-
zun9 der Ers1ilt1.ungen bei der Ausfuhr für Reis und Bruch-
reis 3.8. 73 L 215/14
2. 8. 73 Verordnung (EWG) Nr. 2122/73 der Kommission zur Festset-
zung der bei der Erstattung für Reis und Bruchreis anzu-
wendenden Berichtigung 3.8. 73 L 215/16
2. 8. 73 Verordnung (EWG) Nr. 2123173 der Kommission über die Fest-
setzung der Ahschüplungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohr, u c k er 3. 8. 73 L 215/18
2. 8. 73 Verordnung (EWG} Nr. 2124/73 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöplnngen bei der Einfuhr von K ä I b er n und
misw,wachsenen Rindern sowie von Rin.dfleisch, aus-
genomnH,n ~Jeirorenes Rindfleisch 3. 8. 73 L 215/19
2. 8. 73 Veron!nung (EWG} Nr. 2125/73 der Kommission zur Festset-
zung der /\ usluhrerslaHungen bei Obst und Gemüse 3. 8. 73 L 215/22
31. 7. 73 Verordnung (E\N"G) Nr. 2126/73 der Kommission zur Festset-
zun9 der als A usg}eichsbeträge anwendbaren Beträge im
Eiersektor 3.8. 73 L 215/24
31. 7. 73 VerordmmrJ (EWG) Nr. 2127/73 der Kommission zur Festset-
ztm9 der als Ausgleichsbeträge anwendbaren Beträge im
Sek lor G c 1 1 ü g e 1 l l e i s c h 3.8. 73 L 215/26
31. 7. 73 Verordnung (EWG) Nr. 2128/73 der Kommission zur Festset-
zun~J der als Ausgleichsbeträge auf dem Schweinefleisch -
sek t o r ffir den Monat August 1973 anwendbaren Beträge 3.8. 73 L 215/30
31. 7. 7] Verordnun~J (EWG) Nr. 2129/73 der Kommission zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 2705/71 zur Festsetzung der
Tolerc1nzgrenz.en aul dem Fettsektor im Sinne von Ar-
tikc,l 5 der Verordnung {EWG) Nr. 786/69 3. 8. 73 L 215/34
31. 7. 73 Veronlnung (EWG) Nr. 2130/73 der Kommission über die Lie-
rerung von Magermilchpulver mich Bangla Desh im
Rc1hmcn der Cenwinschaft.shilfe 3. 8. 73 L 215/35
2. 8. 73 Verordmmg (EWG) Nr. 2131/73 der Kommission zur Festset-
zun~J des Grundbetrngs der Abschöpfung bei der Einfuhr von
Sirup und bestimmten anderen Erzeugnissen des Zucker-
sek l.ors 3. 8. 73 L 215/37
2. 8. 73 Verordnung (EWG) Nr. 2132/73 der Kommission zur Änderung
der als Ausgleichsbetri:i.9e für die Erzeugnisse des Getreide -
u ncl Reis sek l o r s ,rnzu wendenden Beträge 3.8. 73 L 215/39
3. 8. 73 Verordnung (EWG) Nr. 2134/73 der Kommission zur Festset-
zung der aul Getreide, Mehle, Grobgrieß und Fein-
grieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 4. 8. 73 L 216/1
3. 8. 73 Verordnung (EWG) Nr. 2135/73 der Kommission über die Fest-
setzung der Prümien, die den Abschöpfungen für Getreide,
Mehl und M ,11 z hinzugefügt werden 4.8. 73 L 216/3
3. 8. 73 Verordnung (EWG) Nr. 2136/73 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berich-
1.igung 4. 8. 73 L 216/5
3. 8. 73 Verorclnung (EWG) Nr. 2137/73 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß -
zucker und Rohzucker 4. 8. 73 L 216/7
3. 8. 73 Verordnung (EWG) Nr. 2138/73 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Ausfuhr von stärke h a 1t i -
gen Erzeuqnissen 4. 8. 73 L 216/8
2. 8. 73 Verordmm9 (EWG) Nr. 2139/73 der Kommission zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 685/69 über Durchführungsbestim-
mungen für dit) Interventionen auf dem Markt für Butter und
Rahm 4.8. 73 L 216/10
3. B. 73 Verordnun9 (EWG) Nr. 2141/73 der Kommission über eine
Daucrausscbreibung zur Bestimmung der Ausfuhrerstattung
für Weißzucker 4. 8. 73 L 216/12
Nr. 75 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. September 1973 1311
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
3. 8. 73 Verordnung (EWG) Nr. 2142/73 der Kommission zur Festset-
zung des Betrnges der Beihilfe für O 1s a a t e n 4. 8. 73 L 216/14
3. 8. 73 Verordnung (EWG) Nr. 2143/73 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Ausfuhr für Oliven ö 1 4.8. 73 L 216/16
3. 8. 73 Verordnung (EVv'G) Nr. 2144/73 der Kommission zur Änderung
der als Ausgleichsbeträge für die Erzeugnisse des Getreide -
und Reis sek l o r s anzu,vendenden Beträge 4.8. 73 L 216/18
6. 8. 73 Verordnung (EWG) Nr. 2145/73 der Kommission zur Festset-
zung der auf Getreide„ Mehle, Grobgrieß und Fein-
grieß von \!Veizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 7. 8. 73 L 219/1
6. 8. 73 Verordnung (EWG) NL 2146/73 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide,
Mehl und Malz h inzugefü.gt werden 7.8. 73 L 219/3
6. 8. 73 Verordnung (EWG) Nr. 2147173 der Kommission zur Änderung
der bei der ErslaUung für Getreide anzuwendenden Berich-
tigung 7.8. 73 L 219/5
6. 8. 73 Verordnung (EWG) Nr. 2148/73 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß -
z u c k e r und R o h z u c k e r 7.8. 73 L 219/7
3. 8. 73 Verordnung (E\,'VG) Nr. 2149/73 der Kommission über die
Durchführung einer Ausschreibung zur Bereitstellung von
Weichweizen als Hilfeleistung für das Königreich Ma-
rokko, die Republik Ost-Uruguay, die Republik Chile und
Malta 7.8. 73 L 219/8
6. 8. 73 Verordnun9 (EWG) Nr. 2150/73 der Kommission über die Be-
rechnung der besonderen Einfuhrpreise für ausgewachsene
Rinder 7.8. 73 L 219/15
6. 8. 73 Verordnung (EWG) Nr. 215U73 der Kommission zur Änderung
der als Ausgleichsbeträ.ge für die Erzeugnisse des Getreide -
und Reis sek 1. o r s ,mzuwendenden Beträge 7.8. 73 L 219/19
6. 8. 73 Verordnung (EvVG) Nr. 2152/73 der Kommission zur Änderung
der für Ge t r e i de, M eh i e, G r o ib r i e ß und Feingrieß
von \'Veizen oder Roggen nz;L1w·en.denden Erstattungen 7.8. 73 L 219/23
7. 8. 73 Nr, 2153/73 der Kommission zur Festset-
zung der Getreide, Mehle, Grobgrieß und Fein-
grieß Yon \Veizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 8.8. 73 L 220/1
7. 8. 73 Verordnung Nr. 2154/73 der Kommission über die Fest-
setzung der die den Abschöpfungen für Getreide,
Mehl und Malz hinzugefügt ,verden 8.8. 73 L 220/3
7. 8. 73 Verordnung (EWG) Nr. 2155/73 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 8.8. 73 L 220/5
7. 8. 73 Verordnung {EWG) Nr . 2156/73 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß -
zucke r und Rohzucker 8.8. 73 L 220/7
7. 8. 73 Verordnung (EWG) Nr. 2157/73 der Kommission zur Festset-
zung der durchschnittlichen Erzeugerpreise für Wein 8. 8. 73 L 220/8
7. 8. 73 Verordnung (EWG) Nr. 2158/73 der Kommission zur Änderung
der als Ausgleichsbeträge für die Erzeugnisse des Getreide -
und Reis sek t o r s anzuwendenden Beträge 8.8. 73 L 220/10
Andere Vorschriften
1. 8. 73 Verordnung (EWG) Nr. 2112/73 der Kommission zur Ermächti-
gung des Vereinigten Königreichs, die Zollsätze für einige Er-
zeugnisse im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 der Verordnung
Nr. 1.36/66/EWG über die gemeinsame Marktorganisation für
Fette vollständig auszusetzen 2.8. 73 L 214/15
2. 8. 73 Verordnung (EWG) Nr. 2133/73 der Kommission zur Ände-
rung der Währungsausgleichsbeträge 6.8. 73 L 218/1
3. 8. 73 Verordnung (EWG) Nr. 2140/73 der Kommission zur Verlän-
gerung der Verordnung (EWG) Nr. 1626/72 über die Einfüh-
rung einer gemeinschaftlichen Uberwachung für die Einfuhr
aus Japan von elektronischen Vierspeziesrechenmaschinen,
druckend und nichldruckend 4.8. 73 L 216/11
1312 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
D<1I Ulll und B(•t'.('id11n1n~J der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
B c r i c h l i g u n q e n 1/.u der Bekanntmachung über die Allge-
1m·i rwn Bcstimrnungen für die Vergabe von öffentlichen Bau-
und Lidcrt1urtrür1cn, die vom Europäischen Entwicklungsfonds
linc1nzierL werden (ABI. Nr. L 39 vom 14.2.1972) 2. 8. 73 L 214/30
B c r ich l i g u n ~J der Verordnung (EWG) Nr. 1902/73 der
Komrnission vom 12. Juli 1973 zur Änderung der Währungs-
illlS~Jleicl1sbetriige (ABI. Nr. L 195 vom 16.7.1973) 4. 8. 73 L 216/40
B c richtig u n ~J der Verordnung (EWG) Nr. 1417173 der
Kommission vom 29. Mai 1973 zur Festsetzung der auf Ge-
treide, Mehle, Grob9rieß und Feingrieß von Weizen oder
Rogwm anwendbaren Abschöpfungen (ABI. Nr. L 143 vom
:m 5. 1973) 4. 8. 73 L 216/40
Be r ich 1. i g u n g zur Entscheidung des Rates vom 28. April
1973 zur Genehmi9ung der stillschweigenden Verlängerung
einiger von Mi tgliedst.aalen mit dritten Ländern geschlossener
ITmHlels<1bkmnnwn (ABJ. Nr. L 124 vom 10. 5 .. 1973) 8. 8. 73 L 220/25
B c r ich t i Dung zur Verordnung (EWG) Nr. 2842/72 des
Rcites vom 19. Dezember 1972 über den Abschluß eines Ab-
kommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
11nd der Republik Island sowie zur Festlegung von Durch-
Jiihrungslwslimmun!Jen ;,u diesem Abkommen (ABI. Nr. L 301
vom :31. 12. 1072) 8. 8. 73 L 220/25
Be r ich l i g u n g der Verordnung (EWG) Nr. 2082/73 der
Kommission vom 27. Juli 1973 zur Festsetzung der Abschöp-
lungen bei der Einfuhr von Getreide- und Reisverarbeitungs-
erzeugnissen (ABI. Nr. L 212 vom l. 8. 1973) 8. 8. 73 L 220/26
Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 2101/73 der
Kommission vom 31. Juli 1973 zur Änderung der für Getreide,
Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen
anzuwendenden Erstattungen (ABI. Nr. L 212 vom 1. 8. 1973) 8. 8. 73 L 220/26
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz
Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn
Im Bundcsucsclzbla ll Teil I werdr:n Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht.
Im Bundesgeselzblult Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und
Bekannlmi!chunrien sowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht.
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