565
Bundesgesetzblatt
Teil I Z 1997 A
1973 Ausgegeben zu Bonn am 15. Juni 1973 1 Nr.47
Tag Inhalt Seite
14. G. 73 Siebenundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung 565
7400-1-1
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 26 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 567
Rechtsvorschriflen der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 568
Siebenundzwanzigste Verordnung
zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
Vom 14. Juni 1973
Auf Grund des § 27 in Verbindung mit den §§ 2, 23 b) Wechsel, die ein Gebietsansässiger ausge-
Abs. 1 Nr. 4 bis 6, Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 sowie stellt und ein gebietsansässiges Kredit-
§ 33 Abs. 2 des Außenwirtschaftsgesetzes vom institut angenommen hat,
28. April 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 481), zuletzt ge- durch Gebietsfremde von Gebietsansässigen
ändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung des zur Geldanlage,
Außenwirtschaftsgesetzes vom 23. Februar 1973
(Bundesgesetzbl. I S. 109), verordnet die Bundes- 3. den entgeltlichen Erwerb inländischer Wert-
regienmg: papiere durch Gebietsfremde von Gebiets-
ansässigen,
§ 1
4. die unmittelbare oder mittelbare Aufnahme
Die Außenwirtschaftsverordnung in der Fassung von Darlehen und sonstigen Krediten durch
der Bekanntmachung vom 20. Dezember 1966 (Bun- Gebietsansässige bei Gebietsfremden
desgesetzbl. 1967 I S. 1), zuletzt geändert durch die oder
Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der
Außenwirtschaftsverordnung vom 23. Mai 1973 5. den entgeltlichen Erwerb von Forderungen
(Bundesgesetzbl. I S. 469), wird wie folgt geändert: gegenüber Gebietsansässigen durch Gebiets-
fremde von Gebietsansässigen
1. § 52 erhält folgende Fassung: zum Gegenstand haben, bedürfen der Genehmi-
gung.
,,§ 52
(2) Absatz 1 Nr. 4 findet keine Anwendung,
Beschränkung nach § 23 Abs. 1 Nr. 4 bis 6 und wenn
Abs. 2 Nr. 2 AWG 1. die nach dem 4. Februar 1973 entstandenen
(1) Rechtsgeschäfte, die Verbindlichkeiten aus Darlehen und sonstigen
1. den entgeltlichen Erwerb inländischer, auf Krediten zu keinem Zeitpunkt den Betrag von
Deutsche Mark lautender insgesamt fünfzigtausend Deutsche Mark über-
schreiten,
a) Schatzwechsel,
b) unverzinslicher Schatzanweisungen, 2. die Darlehen und sonstigen Kredite durch ein
Kreditinstitut aufgenommen werden und die
c) Vorratsstellenwechsel daraus entstehenden Verbindlichkeiten von
durch Gebietsfremde von Gebietsansässigen, der Depotpflicht gemäß § 69 b Abs. 1 Nr. 7
2. den entgeltlichen Erwerb inländischer, auf bis 10 oder gemäß § 6 a Abs. 2 des Außenwirt-
Deutsche Mark lautender schaftsgesetzes ausgenommen sind,
a) bankgirierter Wechsel, die auf einen Ge- 3. es sich bei den sonstigen Krediten um handels-
bietsansässigen gezogen und im Wirt- übliche Zahlungsziele für Warenlieferungen
schaftsgebiet zahlbar sind, sowie bank- oder Dienstleistungen handelt, die von Ge-
girierter eigener Wechsel, die ein Gebiets- bietsfremden an einen Gebietsansässigen er-
ansässiger ausgestellt hat, bracht worden sind,
566 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I
4. die Kredite an bestimmte Warenlieferungen 2. In § 69 a Abs. 2 werden die Worte „Bundes-
oder Dienstleistlmgen der in Nummer 3 ge- minister für Wirtschaft und Finanzen" durch die
nannten J\ rt gebunden sind und ihre Laufzeit Worte „ zuständigen Bundesminister" ersetzt.
dem handelsüblichen Zahlungsziel für die
Warenlieferung oder Dienstleistung ent- 3. In§ 69 b Abs. 1 Nr. 2 wird vor dem Wort „Waren-
spricht; dies gilt auch, wenn die Kredite be- lieferungen" das Wort „bestimmte" eingefügt.
reits vor Erbringung der Warenlieferungen
und der hierfür erforderlichen Dienstleistun- 4. § 69 d wird aufgehoben.
gen auf~Jenommen werden, soweit sie in han-
5. § 71 Abs. 1 Nr. 8 a erhält folgende Fassung:
delsüblicher Weise·· für die an den Gebiets-
fremden während der Herstellung der Waren ,,8 a. ohne die nach § 52 erforderliche Genehmi-
zu erbringenden Zahlungen verwendet werden gung ein Rechtsgeschäft über den Erwerb
und ihre Laufzeit spätestens mit dem handels- von Wertpapieren, Wechseln oder Forde-
üblichen Zahlungsziel endet rungen oder über die unmittelbare oder
oder mittelbare Aufnahme von Darlehen und
sonstigen Krediten vornimmt oder Unter-
5. es sich bei den sonstigen Krediten um handels- nehmen, Zweigniederlassungen oder Be-
übliche Vorauszahlungen für bestimmte triebsstätten mit Vermögenswerten ausstat-
Warenlieferungen oder Dienstleistungen han- tet,".
delt, die von einem Gebietsansässigen an
Gebietsfremde zu erbringen sind. 6. In § 71 Abs. 2 Nr. 10 wird hinter der Zahl „69"
das Komma durch das Wort „oder" ersetzt und
(3) Absatz l Nr. 5 findet keine Anwendung, die Angabe „ oder 69 d" gestrichen.
wenn die von dem Gebietsansässigen in einem
Kalenderjahr entgeltlich veräußerten Forderun- 7. Anlage D 2 zur Außenwirtschaftsverordnung (For-
gen den Betrag von insgesamt fünfzigtausend derungsabtretung an Gebietsfremde) wird aufge-
Deutsche Mark nicht überschreiten. hoben.
(4) Die Ausstattung von Unternehmen, Zweig- § 2
niederlassungen und Betriebsstätten im Wirt- Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
schaftsgebiet mit Vermögenswerten (Betriebs- leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
mittel und Anlagewerte) durch Gebietsfremde blatt I S. 1) in Verbindung mit § 51 Abs. 4 des
bedarf der Genehmigung. Das gilt nicht, wenn die Außenwirtschaftsgesetzes auch im Land Berlin.
nach dem 4. Februar 1973 vorgenommenen Aus-
stattungen bei dem Unternehmen, der Zweig-
§ 3
niederlassung oder der Betriebsstätte zu keinem
Zeitpunkt insgesamt den Betrag von fünfhundert- Diese Verordnung tritt am Tage ihrer Verkün-
tausend Deutsche Mark überschreiten." dung in Kraft.
Bonn, den 14. Juni 1973
Der Bundeskanzler
Brandt
Der Bundesminister der Finanzen
Schmidt
Der Bundesminister für Wirtschaft
Friderichs
Nr. 47 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. Juni 1973 567
Bund es gesetzhla tt
Teil II
Nr. 26, ausgegeben am 14. Juni 1973
Tag Inhalt Seite
7. 6. 73 Verordnung über die Zusammenlegung der deutschen und der niederländischen Grenz-
dbferligung i.lfl den Strnßen Herzogenrath-Kerkrade . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 534
15. 5. 73 BekanntrnachunrJ über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über den internatio-
nalen Austausch von Veröffentlichungen ........................................... , , 537
15. 5. 73 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über den zwischenstaat-
lichen Austausch von amtlichen Veröffentlichungen und Regierungsdokumenten . . . . . . . . . 537
15. 5. 73 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens gegen Diskriminierung
im Unterrichtswesen und des Protokolls über die Errichtung einer Schlichtungs- und Ver-
1ni t.Llungskorrunission . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 537
15. 5. 73 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über den Beförderungs-
vertrn9 im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 538
17. 5. 73 Bekanntmc1ch11ng über den Geltungsbereich des Internationalen Ubereinkommens zur
Vcrhütunq der VE!rschmutzung der See durch 01, 1954 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 539
17. 5. 73 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens zur Eingliederung der
Jn terna li on dl en Pdppelkommission in die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation
der Vereinten Ndlionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 540
17. 5. 73 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Erklärung über den Bau internationaler
IIauplverkehrsst.raßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 540
19. 5. 73 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Ubereinkommens von
1960 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 541
23. 5. 73 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Kaffee-Ubereinkommens
von 1968 ............................................ , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 542
25. 5. 73 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 11 der Internatio-
nalen Arbeitsorganisation über das Vereins- und Koalitionsrecht der landwirtschaftlichen
Arbeiter ........................................................................ , . . 542
25. 5. 73 Bekanntmachung über den Geltuhgsbereich des Ubereinkommens Nr. 81 der Internatio-
nalen Arbeitsorganisation über die Arbeitsaufsicht in Gewerbe und Handel . . . . . . . . . . . . 543
25. 5. 73 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 88 der Internatio-
nalen Arbeitsorganisation über die Organisation der Arbeitsmarktverwaltung . . . . . . . . . . 543
25. 5. 73 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 96 der Internatio-
nalen Arbeitsorganisation über Büros für entgeltliche Arbeitsvermittlung . . . . . . . . . . . . . . 544
568 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit i.hrcr Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
------·--------···----------------------------------------
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Da turn und Bc!z<'ichnung der Rechtsvorschrift -- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
Vorschriften für die Agrarwirtschaft
14. S. 73 Verordnunq (EWG) Nr. 1279/73 der Kommission zur Festsel-
ztrng der im Sektor Milch und Milcherzeugnisse im
Milc:hwirtschal tsjahr 1973/1974 anwendbaren Beitrittsaus-
qleichshel.ri.ige 14.5. 73 L 127/7
14. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1280/73 der Kommission über die Be-
richti9ung beslimmler im voraus festgesetzter Erstattungen für
Milch und Milcherzeugnisse 14.5. 73 L 127/19
17. 5. 7J Verordnung (EWG) Nr. 1281/73 der Kommission zur Festset-
zung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Fein-
q r i €! ß von Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 18.5. 73 L 131/1
17. 5. 7] Verordnung (EWG) Nr. 1282/73 der Kommission über die Fest-
setzunq der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide,
M eh I uncl Malz hinzugefügt werden 18.5. 73 L 131/3
17. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1283/73 der Kommission zur Festset-
zung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden
Berichligung 18. 5. 73 L 131/5
17. 5. 7J Verordnung (EWG) Nr. 1284/73 der Kommission zur Festset-
zung der für Getreide, Mehle, Grobgrieß und Fein-
grieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Erstattungen 18.5. 73 L 131/7
17. 5. n Verordnung (EWG) Nr. 1285/73 der Kommission zur Festset-
zung der bei Re i s und Bruchreis anzuwendenden Ab-
schöpfungen 18.5, 73 L 131/10
17. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1286/73 der Kommission zur Festset-
zung der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen für
Reis und Bruchreis 18.5. 73 L 131/12
17. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1287/73 der Kommission zur Festset-
zung der Erslattungen bei der Ausfuhr für Reis und Bruch-
reis 18.5. 73 L 131/14
17. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1288/73 der Kommission zur Festset-
zung der bei der Erstattung für Reis und Bruchreis anzu-
wendenden Berichtigung 18.5. 73 L 131/16
17. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1289/73 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 18. 5. 73 L 131/18
t 7. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1290/73 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Kälbern und
ausgewachsenen Rindern sowie von Rindfleisch, aus-
genommen gefrorenes Rindfleisch 18.5. 73 L 131/19
17. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1291/73 der Kommission zur Einfüh-
nmg einN Ausgleichsabgabe auf die Einfuhr von Tomaten
aus BulgMien und Rumänien 18.5. 73 L 131/22
15. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1292/73 der Kommission über die
Durchführung einer Ausschreibung zur Bereitstellung von ge-
schliffenem Reis als Hilfeleistung für das Hilfswerk der
Vereinten Nülionen für die palästinensischen Flüchtlinge im
Nahen Osten, nachstehend UNRWA genannt 18. 5. 73 L 131/23
15. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1293/73 der Kommission über die
Durchführung einer Ausschreibung zur Bereitstellung von
W e i c h w e i z e n m eh 1 als Hilfeleistung für das Hilfswerk der
Vewinten Nationen für die palästinensischen Flüchtlinge im
Nühen Osten, nach~tehend UNRWA genannt 18. 5. 73 L 131/26
17. S. 7'.l Verordnung (EWC;) Nr. 1299/73 der Kommission zur Änderung
der als Ausgleichsbetriige für die Erzeugnisse des Getreide-
und Re i s sek t o r s unzuwendenden Beträge 18. 5. 73 L 131/34
17. S. 7J Verordnun9 (EWG) Nr. 1300/73 der Kommission zur Änderung
der bei der Einfuhr von Getreide- und Reisverarbei-
1: u n g s erze u g n iss e n zu erhebenden Abschöpfungen 18. 5. 73 L 131/38
1.5 . .5. 7'.l Verordnung (EWG) Nr. 1302/73 des Rates zur Festlegung der
illlqemeincn Reqeln für die Intervention bei Rindfleisch 19.5. 73 L 132/3
Nr. 47 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. Juni 1973 569
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
18. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1303/73 der Kommission zur Festset-
zung der auf Getreide, M eh 1 e, Grobgrieß und Fein -
g r i e ß von Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 19. 5. 73 L 132 5
18. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1304/73 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide ,
M eh 1 und M a I z hinzugefügt werden 19.5. 73 L 132 7
18. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1305/73 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berich-
tigung 19. 5. 73 L 132.'9
18. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1306/73 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 19.5. 73 L 132 11
18. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1307/73 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Ausfuhr von stärke h a I t i -
gen Erzeugnissen 19.5. 73 L 132 12
18. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1308/73 der Kommission zur Festset-
zung der Abschöpfungen bei der Ausfuhr für Olivenöl 19.5. 73 L 132 14
18. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1309/73 der Kommission zur Festset-
zung des Betrages der Beihilfe für Olsa a t e n 19.5. 73 L 132 15
15. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1310/73 der Kommission über die Lie-
ferung von Mager m i 1c h p u 1ver an Bangla Desh im Rah-
men der Gemeinschaftshilfe 19. 5. 73 L 132 17
16. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1311/73 der Kommission zur Aufstel-
lung des vorläufigen Verzeichnisses der Qualitätsweine
b. A. sowie zur Identifizierung dieser Weine im Begleit-
dokument 19.5. 73 L 132 20
17. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1312/73 der Kommission über die Lie-
ferung von butt er o i 1 an bestimmte Drittländer als Gemein-
sd1aftshilfe zugunsten des Welternährungsprogramms 19. 5. 73 L 132 21
18. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1313/73 der Kommission zur zehnten
Anderung des Anhangs der Verordnung (EWG) Nr. 1576/72
über die Differenzbeträge für Raps - und Rübsens amen 19.5. 73 L 132 17
18. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1314/73 der Kommission zur Änderung
der Erstattung bei der Ausfuhr von Olsa a t e n 19.5. 73 L 132/20
18. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1315/73 der Kommission zur Änderung
der als Ausgleichsbeträge für die Erzeugnisse des Getreide -
und Reis sek t o r s anzuwendenden Beträge 19. 5. 73 L 132 21
21. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1318/73 der Kommission zur Festset-
zung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Fein-
grieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Absdlöpfungen 22. 5. 73 L 135 21
21. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1319/73 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide,
M eh 1 und M a 1 z hinzugefügt werden 22.5. 73 L 135 23
21. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1320/73 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Beridl-
tigung 22.5. 73 L 135'25
21. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1321/73 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker
und Rohzucker 22.5. 73 L 135 127
21. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1322/73 der Kommission zur Einfüh-
rung einer Ausgleichsabgabe auf die Einfuhr von Gurken
aus Bulgarien 22.5. 73 L 135 28
18. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1323/73 der Kommission über die
Durchführung einer Ausschreibung zur Bereitstellung von
120 000 Tonnen Weichweizen als Hilfeleistung für die
Volksrepublik Bangla Desh 22.5. 73 L 135 29
21. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1324/73 der Kommission zur Änderung
der Erstattungssätze für die Ausfuhr von Zucker und von
Si r u p e n aus Zuckerrüben oder Zuckerrohr in Form von nicht
unter Anhang II des Vertrages fallenden Waren 22.5. 73 L 135 44
21. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1325/73 der Kommission zur Festset-
zung des Grundbetrags der Abschöpfung bei der Einfuhr von
Sirup und bestimmten anderen Erzeugnissen des Zucker-
sektors 22.5. 73 L 135./46
21. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1326/73 der Kommission zur Änderung
der Erstattung bei der Ausfuhr in unverändertem Zustand für
W e i ß z u c k e r und R o h z u c k e r 22. 5. 73 L 135 48
510 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
21. 5. 73 Vurordnung (EWG) Nr. 1327/73 der Kommission zur Änderung
der Erstattungen bei der Ausfuhr in unverändertem Zustand
für M e 1 a s s c, Sirupe und bestimmte andere Erzeugnisse
,lllf dem Zuckersektor 22. 5. 73 L 135/50
21. 5. Tl Verordnun9 (EWG) Nr. 1328/73 der Kommission zur Änderung
der als Ausgleichsbeträge für die Erzeugnisse des Getreide -
und Reis sek 1. o r s anzuwendenden Beträge 22. 5. 73 L 135/52
15. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1330/73 des Rates zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 185/73 über die Grundregeln für die
Anwendung von Ausgleichsbeträgen für zugesetzte Zu k
k er arten bei Vernrbeitungserzeugnissen aus Obst und Ge-
mi'tse als Folge des Beitritts der neuen Mitgliedstaaten zur
Gemeinschaft 23.5. 73 L 136/3
15. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1331/73 des Rates zur erneuten Ver-
lLinfJerun9 der Geltungsdauer der Regelung für die Aussetzung
der Dinfuhrbelastungen und der Ausgleichsbeträge für Rind -
f leis eh 23.5. 73 L 136/4
22. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1332/73 der Kommission zur Festset-
zun9 der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Fein-
9 r i e ß von Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 23.5. 73 L 136/5
22. 5. 73 Verorclnun~J (EWG) Nr. 1333/73 der Kommission über die Fest"
setzung der Prümien, die den Abschöpfungen für Getreide,
M eh I und M a I z hinzugefügt werden 23.5. 73 L 136/7
22. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1334/73 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berich-
ti9ung 23.5. 73 L 136/9
22. 5. 73 Verordnun9 (EWG) Nr. 1335/73 der Kommission über die Fest-
setzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß zu c k e r
und R O b Z U C k e r 23.5. 73 L 136/11
22. 5. 73 Verordnun9 (EWG) Nr. 1336/73 der Kommission zur Festset-
zun9 der durchschnittlichen Erzeugerpreise für Wein 23.5. 73 L 136/12
22. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1337/73 der Kommission zur Änderung
der Ersttlltungssätze bei der Ausfuhr von bestimmten Mi 1 c h -
erz e u g n iss e n in Form von nicht unter Anhang II des Ver-
trages fallenden Waren 23.5. 73 L 136/14
22. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1338/73 der Kommission zur Änderung
der als Ausgleichsbeträge für die Erzeugnisse des Getreide -
und Reis sek t o r s anzuwendenden Beträge 23.5. 73 L 136/16
22 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1339/73 der Kommission zur Änderung
der für G e t r e i d e , M eh 1 e , G r ob g r i e ß und Fein g r i e ß
von Weizen oder Roggen anwendbaren Erstattungen 23.5. 73 L 136/20
22. 5. 73 Verordnun9 (EWG) Nr. 1340/73 der Kommission zur Änderung
der Erstattung bei der Ausfuhr von O 1s a a t e n 23.5. 73 L 136/23
22. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1341/73 der Kommission zur Änderung
des Betrages der Beihilfe für Raps - und Rübsens amen 23.5. 73 L 136/24
15. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1343/73 des Rates zur Festsetzung der
Grundpreise und der Ankaufspreise für Obst und Gemüse
für das Wirtschaftsjahr 1973/1974 28. 5. 73 L 141/1
15. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1344/73 des Rates zur Festsetzung der
Höhe der Beihilfe für Seidenraupen für das Zuchtjahr
1973/1974 28.5. 73 L 141/5
15. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1345/73 des Rates zur Festsetzung
der Zuckerpreise, der Standardqualität für Zuckerrüben
sowie des Berechnungskoeffizienten für die Höchstquote für
das Zuckerwirtschaftsjahr 1973/1974 28.5. 73 L 141/6
15. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1346/73 des Rates zur Änderung der
Verordnung Nr. 120/67/EWG hinsichtlich der Regelung über
die Festsetzung der Getreidepreise 28.5. 73 L 141/8
15. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1347/73 des Rates zur Festsetzung der
Getreidepreise für das Wirtschaftsjahr 1973/ 1974 28.5. 73 L 141/9
15. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1348/73 des Rates zur Festsetzung des
Richtpreises für geschälten Reis für das Wirtschaftsjahr
1973/1974 28.5. 73 L 141/11
15. 5. 73 Verordnun9 (EWG) Nr. 1349/73 des Rates zur Festsetzung der
Interventionspreise für Rohreis für das Wirtschaftsjahr
1973/1974 28. 5. 73 L 141/12
Nr. 47 -~ Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. Juni 1973 571
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Dt1Lurn und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
15. 5. 73 Verordnun~J (EWG) Nr. 1350/73 des Rates zur Festsetzung der
Beihilfe für Saatgut für das Wirtschaftsjahr 1973/1974 28. 5. 73 L 141/13
15. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1351/73 des Rates zur Festsetzung des
Grundpreises und der Standardqualität für g es c h 1achtete
Schweine für die Zeit vom 1. November 1973 bis zum
31. Oktober 1974 28. 5. 73 L 141/15
15.5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1352/73 des Rates zur Festsetzung der
Orientierungspreise für Wein für die Zeit vom 16. Dezember
1973 bis zum 15. Dezember 1974 28.5. 73 L 141/17
15.5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1353/73 des Rates zur Einführung einer
Prämienregelung für die Umstellung von Milchkuhbeständen
iluf Bestände zur F 1e i scherze u g u n g und Prämien zur
Förderung der speziell auf die Fleischerzeugung ausgerich-
teten Rinder auf zu c h 1 28.5. 73 L 141/18
15.5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1354/73 des Rates zur Änderung des
Anhangs II der Verordnung (EWG) Nr. 823/68 hinsichtlich der
Zulassungsbedingungen für bestimmte Käsesorten 28.5. 73 L 141/23
15. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1355/73 des Rates zur Festsetzung des
Erzeugerrichtpreises für O 1 i v e n ö 1 für das Wirtschaftsjahr
1973/1974 28.5. 73 L 141/27
15. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1356/73 des Rates zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 1569/72 zur Einführung von Sonder-
maßnahmen Jür Raps - und Rübsens amen 28.5. 73 L 141/28
15. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1357/73 des Rates zur Änderung der
Verordnung Nr. 876/67/EWG zur Einführung einer zusätzlichen
Beihilfe für in Italien verarbeitete Raps - und Rübsen -
samen 28.5. 73 L 141/30
15. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1358/73 des Rates zur Festsetzung des
Beihilfobetrags für Baum wo 11 s a a t für das Wirtschaftsjahr
1973/1974 28.5. 73 L 141/31
15. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1359/73 des Rates über die Verringe-
rung der Abschöpfung bei bestimmten Einfuhren von Futter -
q Q t r e i de in die Italienische Republik vom Wirtschaftsjahr
1973/1974 an 28.5. 73 L 141/32
15. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1360/73 des Rates zur Festsetzung der
Richtpreise und der Interventionsgrundpreise für O 1s a a t e n
für das Wirtschaftsjahr 1973/1974 28.5. 73 L 141/33
15. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1361/73 des Rates zur Festsetzung des
Beihilfebetrags für F I ach s und Hanf für das Wirtschafts-
jahr 1973/1974 28.5. 73 L 141/35
15. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1362/73 des Rates zur Festsetzung der
Zielpreise und der Interventionspreise sowie der Bezugsquali-
Uilen für T il b a k b 1 ä t t er der Ernte 1973 28.5. 73 L 141/36
15. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1363/73 des Rates zur Festsetzung der
ubgeleiteten Interventionspreise und der Bezugsqualitäten für
Tabukballen der Ernte 1973 28. 5. 73 L 141/43
15. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1364/73 des Rates zur Festsetzung der
Prämien für Käufer von Tabak b 1 ä t t er n der Ernte 1973 28.5. 73 L 141/49
21. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1365/73 des Rates zur Ergänzung der
Verordnung (EWG) Nr. 228/73 über die Festlegung allge-
meiner Vorschriften für die Regelung der Ausgleichsbeträge
im Sektor Obst und Gemüse in bezug auf Blumenkohl
und Tomaten 24.5. 73 L 137/1
23.5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1366/73 der Kommission zur Fest-
setzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und
Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Ab-
schöpfungen 24. 5. 73 L 137/4
23. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1367/73 der Kommission über die
Feslsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Ge-
treide, Mehl und Malz hinzugefügt werden 24.5. 73 L 137/6
23.5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1368/73 der Kommission zur Ände-
rung der bei der Erstattung fü_r Getreide anzuwendenden
Berichtigung 24.5. 73 L 137/8
23. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1369/73 der Kommission über die
Festsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß -
zucker und Rohzucker 24.5. 73 L 137/10
572 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Dalurn und Bczeidinun~J der Rechtsvorschrift
-Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
23, 5, 73 Verordnunq (EWC) Nr. 1370/73 der Kommission über die
rcstsc:l.zunq der Abschöpfunqen bei der Einfuhr von M e 1 a s s e 24. 5. 73 L 137/11
Verordnung (EWG) Nr. 1371/73 der Kommission zur Fest-
sclzunq der Ersli1lt11ng bei der Ausfuhr in unverändertem Zu-
stand für Weißzucker und Rohzucker 24.5. 73 L 137/12
Verordnunq (EWC) Nr. 1372/73 der Kommission zur Ande-
runq der Verordnunq (EWG) Nr. 572/73 bezüglich der Erzeug-
nisse dtll dem Ceflügelfleischsektor, die für eine
Vor,rnsfestsetzunq der Ausfuhrerstattung in Frage kommen 24.5. 73 L 137/14
Verordnunq (EWC) Nr. 1373/73 der Kommission zur Anderung
der für Cclrcide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß
von Weizen oder Roggen anzuwendenden Erstattungen 24.5. 73 L 137/15
23. 5. 73 Verordnunq (EWC) Nr. 1374/73 der Kommission zur Ande-
runq der als Aus~1leichsbeträge für die Erzeugnisse des Ge -
t r e i de - und Reis sek t o r s anzuwendenden Beträge 24. 5. 73 L 137/18
23. 5, 73 Verordnung (EWG) Nr. 1375/73 der Kommission zur Ande-
runq der bei der Einfuhr von Getreide- und Reisver-
d r bei tun g s erz c u g n iss e n zu erhebenden Abschöpfungen 24.5. 73 L 137/22
24, 5. 73 Ve:ordnung (EWC) Nr. 1376/73 der Kommission zur Fest-
setzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und
Fein q r i e ß von Weizen oder Roggen anwendbaren Ab-
schöpfunqen 25. 5. 73 L 138/1
24, 5, 73 Verordnunq (EWC) Nr. 1377/73 der Kommission über die
Festsetzunq der Prümien, die den Abschöpfungen für Ge-
t r e i cl c, M eh J und M a 1 z hinzugefügt werden 25.5. 73 L 138/3
24, 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1378/73 der Kommission zur Fest-
setzunq der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden
Bc·richtiqunq 25.5. 73 L 138/5
24. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1379/73 der Kommission zur Fest-
setzun~J der für Getreide, Mehle, Grobgrieß und
Fein q r i e ß von Weizen oder Roggen anwendbaren Erstat-
tunqen 25.5. 73 L 138/7
24. 5. 73 Verordnunq (EW(;J Nr. 1380/73 der Kommission zur Fest-
setzunq der bei Reis und Bruchreis anzuwendenden Ab-
schöpfunqen 25. 5. 73 L 138/10
24. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1381/73 der Kommission zur Fest-
setzung der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen für
Re i s und B r u c h r e i s 25.5. 73 L 138/12
24. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1382/73 der Kommission zur Fest-
setzung der Erstattungen bei der Ausfuhr für Reis und
Bruchreis 25. 5. 73 L 138/14
24, 5. 73 Verordnunq (EWG) Nr. 1383/73 der Kommission zur Fest-
setzung der bei der Erstattung für Reis und Bruchreis
anzuwendenden Berichtigung 25.5. 73 L 138/16
24. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1384/73 der Kommission über die
Festsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß -
zu c k e r und R oh z u c k e r 25.5. 73 L 138/18
24. 5. 73 Verordnung (EWG) Nr. 1385/73 der Kommission zur Fest-
setzunq der Abschöpfungen bei der Einfuhr von K ä 1b er n
und ausgewachsenen Rindern sowie von Rindfleisch,
ausqenommen gefrorenes Rindfleisch 25. 5. 73 L 138/19
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz
Verlc1g: Bundcs,rnzeiger Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn
Im Bund<!S(Jeselzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht.
Im Bundesqesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und
Bckanntmachunqen sowie Zolltarilve101<l11unqen veröffentlicht.
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